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2023/0129

Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti und Roma zum Thema Antiziganismus

Magistratsvorlage 11.04.2023

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2023/0129

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255 Zeichen

Punkt 6: Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti 
und Roma zum Thema Antiziganismus 
 (V-Nr. 2023/0129) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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11450 Zeichen

VERTRAG

zwischen dem Land Hessen

und dem

Verband Deutscher Sinti und Roma,
Landesverband Hessen

Das LAND HESSEN, (im Folgenden: das Land)
vertreten durch den Ministerpräsidenten,

und

der VERBAND DEUTSCHER SINTI UND ROMA, LANDESVERBAND HESSEN,
vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, (im Folgenden: der Landesverband)

schließen folgenden Vertrag:

Präambel

(1) Das Land ist sich der mehr als 600-jährigen Geschichte der deutschen Sinti und
Roma bewusst,

(2) Die deutschen Sinti und Roma stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
eine anerkannte nationale Minderheit dar und stehen unter einem besonderen
staatlichen Schutz. Besonders schutzbedürftig ist ihre ethnische, kulturelle, sprachliche
und religiöse Identität. Grundlage hierfür ist das Rahmenübereinkommen des Europarats
zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 (BGBl. 1997 II S. 1408).
Dieser Vertrag wurde von der Bundesregierung und dem Land Hessen unterzeichnet.

(3) Durch die Verfolgung und den Völkermord während der Herrschaft der
Nationalsozialisten ergibt sich eine historische und politische Verantwortung gegenüber
den Angehörigen dieser Minderheit.

(4) Das Land nimmt dies zum Anlass, auf Grundlage des bisher bestehenden
Rahmenvertrages einen Staatsvertrag mit dem Landesverband zu schließen, um
weiterhin Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, in möglichst allen Bereichen
des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Lebens in Hessen die
vollständige und tatsächliche Gleichheit zwischen den Angehörigen der Minderheit und
den Angehörigen der Mehrheit zu fördern. Das Ziel der Gleichheit für die Minderheit der
Sinti und Roma soll unter Wahrung ihrer Identität erreicht werden.

(5) Auf der Grundlage dieses Vertrages bekräftigt das Land seinen Willen, auch in den
kommenden Jahren weiterhin geeignete Maßnahmen und Projekte zu fördern, die die
Lebensbedingungen von Sinti und Roma verbessern.

(6) Bei der Umsetzung dieses Vertrages und der im Rahmenübereinkommen des
Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der in der Europäischen Charta
der Regional- und Minderheitensprachen vom 16. Oktober 1998 (ABl. EU Nr. © 287
8.106) formulierten Grundsätze, wird die Landesregierung vom Landesverband beraten
und unterstützt.

2?

Artikel 1

Grundlage des Staatsvertrags zwischen dem Land und dem Landesverband in den
Artikeln 2 bis 4 sind das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler
Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen
sowie die geschichtliche Verantwortung für die nationale Minderheit.

Artikel 2
Zusammenarbeit

(1) Die in der Vergangenheit praktizierte enge Zusammenarbeit zwischen dem Land und
dem Landesverband als Interessenvertreter der nationalen Minderheiten wird fortgesetzt.
Bei allen Maßnahmen der Hessischen l.andesregierung, die die Angelegenheiten der
Sinti und Roma in einem besonderen Maße betreffen, wird der Landesverband angehört.

(2) Das für die Angelegenheiten der Minderheit deutsche Sinti und Roma eingerichtete
Gremium, das aus jeweils zwei Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und
des Verbands besteht, wird beibehalten. Nach Bedarf können Gäste beispielsweise
Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen
selbst eingeladen werden. Die Hauptaufgaben des Gremiums sind die regelmäßige
Evaluierung der Umsetzung der Ziele des Staatsvertrags und der Austausch über
aktuelle Fragestellungen der Minderheit und der Mehrheit. Das Gremium trifft sich
mindestens einmal jährlich.

Artikel 3
Gesellschaftliche Beteiligung

(1) Der Landesverband betreut und berät — bei Bedarf und Beauftragung — Angehörige
der nationalen Minderheit mit dem Ziel der Chancengleichheit und Teilhabe in allen
gesellschaftlichen Bereichen. Die Vertretung erfolgt über die hessische Geschäftsstelle.

(2) Das Land legt Wert darauf, dass die Angehörigen der Minderheit als autochthone und
heterogene Gruppe in Hessen anerkannt sind und frei von Anfeindungen ihre Traditionen
und ihre Identität pflegen können.

(3) Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu
entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus der
Entscheidung der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr
keine Nachteile erwachsen.

Artikel 4
Sprache, Erziehung, Kultur
(1) Das Land legt großen Wert auf den Erhalt und den Schutz der Sprache der Sinti und

Roma. Romanes ist eine in Hessen geschützte Sprache im Sinne der Europäischen
Charta der Regional- und Minderheitensprachen und Ausdruck des kulturellen

3

Reichtums. Die Unterzeichner würdigen den Umstand, dass Hessen wesentlich dazu
beigetragen hat, dass die Sprache Romanes im gesamten Bundesgebiet geschützt ist.
Hessen hat 35 Schutz- und Förderbestimmungen aus Teil II der Charta anerkannt.

(2) Das Land wird sich weiterhin intensiv dafür einsetzen, das Bildungsangebot für
jugendliche und erwachsene Sinti und Roma zu verbessern, um Chancengleichheit für
die Angehörigen der Minderheit auf allen Bildungsstufen (Kindertagesstätten, Schulen
und Hochschulen) herzustellen. Vom Landesverband für die einzelnen Bildungsebenen
entwickelte ergänzende Maßnahmen und Projekte werden begrüßt und im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten unterstützt. Das Land appelliert an die einzelnen
Bildungsträger bei Maßnahmen und Projekten mit den Vertretern des Landesverbandes
zusammen zu arbeiten.

Soweit Bedarf besteht, sollen Schulen zielgruppenspezifische Fördermaßnahmen für
Kinder von Sinti und Roma anbieten. Der Übergang von der Schule zum Beruf soll durch
geeignete Maßnahmen unterstützt werden. In beiden Bereichen soll der Landesverband
angemessen beteiligt werden.

(3) Der Landesverband trifft erforderliche Maßnahmen, um die Sprache der nationalen
Minderheit zu fördern.

Artikel 5
Geschichte und Bildung

Das Land hält daran fest, im Rahmen der Bildungsplanung in den Kerncurricula der
Vermittlung der Geschichte der Sinti und Roma sowie des Völkermords in der Zeit des
Nationalsozialismus einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Antiziganismus als
besondere Erscheinungsform des Rassismus und der gruppenbezogenen
Menschenfeindlichkeit ist die Grundlage der Diskriminierung von Sinti und Roma. Im
Rahmen der bildungsplanerischen Gestaltungsspielräume haben Schulen die
Möglichkeit, Lerninhalte zum Zusammenieben von Menschen und Gruppen
unterschiedlichster Herkunft beziehungsweise kultureller Prägung zu erarbeiten, Hier
wird empfohlen, die gleichberechtigte Beteiligung von Sinti und Roma in der Gesellschaft
und Antiziganismus als Erscheinungsform des Rassismus im Unterricht zu
thematisieren. Der Geschichts- beziehungsweise Politik- und Wirtschaftsunterricht
schließt — ausgehend von den hessischen Kerncurricula — das Thema der Verfolgung
und Ermordung der Sinti und Roma als exemplarisches Thema mit ein.

Artikel 6
Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile

(1) Dem Land ist es wichtig, dass Sinti und Roma vor Handlungen geschützt werden, die
ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität beeinträchtigen.

(2) Das Land setzt sich zusammen mit dem Landesverband dafür ein, Diskriminierung
und Ausgrenzung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Ziel ist,
Wissensdefizite über der Geschichte der Sinti und Roma sowie der
Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus nach Möglichkeit auf allen
Bildungsebenen und in Behörden abzubauen und einen Geist der Toleranz und deı

A

gegenseitigen Achtung herzustellen.

Das Land legt Wert darauf, dass Behörden sich auf die Belange der Sinti und Roma
einstellen und ihr Handeln vorurteilsfrei danach ausrichten. Diskriminierende
Minderheitenkennzeichnungen im Sprachgebrauch und bei der Aktenführung sind zu
unterlassen. Auf die Zugehörigkeit zu der Minderheit darf intern und extem -
insbesondere bei öffentlichen Mitteilungen über Beschuldigungen - nicht hingewiesen
werden, es sei denn, sie ist für das Verständnis des Sachverhaltes zwingend
erforderlich.

Artikel 7
Finanzielle Leistung des Landes Hessen

(1) In Anerkennung der Arbeit des Landesverbandes zahlt das Land Hessen 2023 und
2024 jährlich einen Betrag in Höhe von 300.000 Euro und ab dem Jahr 2025 einen
Betrag in Höhe von 500.000 Euro für die Dauer des Vertrages.

(2) Zusätzlich ist ein Betrag von jährlich bis zu 150.000 Euro für den Betrieb der
Dauerausstellung zu zahlen, sobald die Kosten der Dauerausstellung nachgewiesen und
geprüft sind,

(3) Diese finanzielle Leistung des Landes erfolgt vorbehaltlich der Verabschiedung des
jeweiligen Haushaltsplans durch den Hessischen Landtag in zwölf Teilraten.

(4) Diese Zahlung tritt an die Stelle der bisher an den Landesverband der Sinti und
Roma in Hessen erbrachten freiwilligen Leistungen.

Artikel 8
Projektförderungen

Vorbehaltlich der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplans durch den Hessischen
Landtag fördert das Land im Rahmen der in den jeweiligen Haushaltsjahren
ausgewiesenen Mittel Projekte zur Aufklärung über die Geschichte, die Kultur und das
Schicksal der Sinti und Roma. Die Projekte sollen dazu beitragen, ein Zusammenleben
mit anderen Bevölkerungsgruppen herzustellen, das konfliktfrei und von gegenseitiger
Achtung geprägt ist.

Artikel 9
Förderung auf der kommunalen Ebene

(1) Das Land appelliert an alte Hessischen Kommunen, Anliegen der Sinti und Roma
offen und fair zu behandeln. Maßnahmen, die die Eigenständigkeit beeinträchtigen oder
einschränken könnten, sind zu vermeiden. Dieser Appell ist verbunden mit der
Aufforderung, auf kommunaler Ebene bei Bedarf Projekte in Bezug auf Sprache,
Bildung, Kultur und gegen Diskriminierung zu fördern und dabei eng mit dem
Landesverband zusammenzuarbeiten.

(2) Das Land Hessen begrüßt den Aufbau einer Beratungsstruktur mit den Kommunen
durch den Landesverband.

Artikel 10
Friedhofswesen

(1) Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden Sinti und Roma familienweise in
Konzentrationslagern systematisch ermordet und nicht in Gräbern bestattet.
Überlebenden des Holocaust, die in ihren Heimatgemeinden bestattet sind, wird zum
Gedenken aller die „Ewige Ruhe“ ermöglicht. Zu diesem Zweck wurde eine Bund-
Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen
Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma geschlossen. Die aus dieser Vereinbarung
entstehenden Kosten tragen Bund und Länder jeweils zur Hälfte.

(2) Das Land appelliert vor dem Hintergrund der Verfolgungsmaßnahmen und des
Völkermordes an den Sinti und Roma an die Friedhofsträger, Rücksicht auf die
besonderen Belange der betroffenen Familien zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf
die Zulassung der Bestattung in Grüften.

Artikel 11
Inkrafttreten

(1) Dieser Vertrag gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032. Land und Landesverband

vereinbaren, auf Basis der bis dahin gemachten Erfahrungen, eine Anschlussregelung
zu prüfen.

(2) Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Landesregierung und des Landtags sowie
der satzungsmäßig zuständigen Gremien des Verbandes.

(3) Art. 7 Abs. 1 dieses Vertrages tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen tritt der
Vertrag am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Verkündung des Gesetzes zu
dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und
Roma, Landesverband Hessen, folgt.

Wiesbaden, den 23. Mai 2022

Adam Strauß

Der Ministerpräsident Der Vorstandsvorsitzende

des Landes Hessen des Verbandes Deutscher Sinti und
Roma, Landesverband Hessen

6

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244 Zeichen

Punkt 5: Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti 
und Roma zum Thema Antiziganismus 
 (V-Nr. 2023/0129) 
 
Der Kulturausschuss empfiehlt einstimmig der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen.

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Punkt 21: Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti 
und Roma zum Thema Antiziganismus 
 (V-Nr. 2023/0129) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
 
Stimmenthaltung: AfD

2023/0129

8247 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.05.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Vielfalt und 
internationale 
Beziehungen 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0129 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 111420 
Kostenstelle:  531-002-1000 Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1114-21  Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti und 
Roma zum Thema Antiziganismus  
 
Vorlage vom: 11.04.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt, die Förderung für die 
Dauerausstellung des Verbandes deutscher Sinti und Roma Landesverband Hessen ab Mietbeginn 
und Bezug der neuen Räume im Erdgeschoss der Grafenstr. 30  in Anlehnung an den 
Staatsvertrag des Landesverbandes mit dem Land Hessen für einen Zeitraum von 10 Jahren von 
aktuell 20.000 € auf 40.000, - € jährlich aufzustocken .  
 
Die Mittel können ganz oder teilweise für die Mietkosten verwendet werden sowie für weitere für 
die Dauerausstellung relevante Zwecke.  
 
Die Mittel werden in den Haushalt des Amtes für Vielfalt und Internationale Beziehungen  
eingeplant. 
 
Vor Ablauf dieser Regelung  wird eine Anschlussregelung geprüft.

- 2 - 
Anlagen:  Staatsvertrag LV und Land Hessen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.04.2023 
 
Mit circa 12 Millionen Angehörigen handelt es sich bei den Sinti und Roma um die größte 
ethnische Minderheit in Europa. Aufgrund der Auswirkungen einer jahrhundertealten 
Vorurteilsstruktur, die heute in kritischer Absicht als „Antiziganismus“ bezeichnet wi rd, leben 
jene oftmals in überaus prekären sozialen Verhältnissen und werden ausgegrenzt und 
diskriminiert. Auch in Deutschland ist der Antiziganismus erschreckend weit verbreitet. So 
stimmten im Jahr 2011 der Aussage »Sinti und Roma neigen zu Kriminalität «  in einer 
repräsentativen Umfrage 44,2 Prozent der befragten Bundesbürger*innen zu.  
 
Den Sinti und Roma ist in ihrer über 600 -jährigen Geschichte im deutschsprachigen Raum 
schweres Unrecht angetan worden. Die antiziganistische Verfolgung gipfelte im 
nationalsozialistischen Völkermord an h underttausenden Menschen in Europa, die man als 
vermeintliche Zigeuner erkannt hatte. Wie die jüdischen Verfolgten wurden sie ohne Ansehen 
der Person, vom Kleinkind bis zum Greis, von den Nationalsozialist en entrechtet, festgesetzt, 
deportiert und ermordet. Nur wenige Angehörige der Minderheit in Deutschland und 
Österreich überlebt en den Völkermord. N ach der Rückkehr aus den Todeslagern  mussten sie 
erleben, wie die an ihnen und ihren Familien begangenen Menschheitsverbrechen in der 
Nachkriegszeit verschwiegen  und verleugnet, teilweise  sogar gerechtfertigt wurden.  Von 
Politik, Verwaltung, Justiz und Gesellschaft in We stdeutschland wurden sie kaum unterstützt. 
Die Täter schützten sich gegenseitig und sorgten d afür, dass die berechtigten Forderungen 
nach Entschädigungen und Unterstützung für die Opfer in den meisten Fällen abgelehnt 
wurden. Stattdessen wurden die NS-Verfolgten erneut diskriminiert und an den Rand der 
Städte und Gemeinden gedrängt.  
 
Polizeiliche Sondererfassungen und Verfolgungen setzten sich auch nach 1945 fort. Die se 
zweite Verfolgung der Überlebenden des Völkermords zog sich bis in die 1980er Jahre hin 
und hat Nachwirkungen bis zum heutigen Tag. Erst 1982 wurde der nationalsozialistische 
Völkermord an den Sinti und Roma als solcher von der Bundesregierung anerkannt. Dabei 
handelte es sich um einen Erfolg der aufkommenden Bürgerrechtsbewegung Deutscher Sinti 
und Roma, die ab Ende der 1970er Jahre entstand. In Darmstadt gründete sich in diesem 
Zuge 1980/81 der Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Hessen, der in den 
vergangenen vier Jahrzehnten wichtige Impulse für die Aufarbeitung der 
Verfolgungsgeschichte, die Kritik des Antiziganismus sowie eine gleichberechtigte Teilhabe 
an der Gesellschaft für Menschen mit Sinti - oder Roma-Hintergrund geliefert hat. In der 
Selbstbeschreibung des Landesverbandes heißt es: „Im Zentrum der aktuellen Verbandsarbeit 
liegt die gesellschaftliche Aufklärung über die Verfolgungsgeschichte der deutschen Sinti u nd 
Roma und die Entstehung und Formen von gesellschaftlichem Antiziganismus. Ziel ist der Abbau 
von Vorurteilen der Mehrheitsbevölkerung gegenüber den Sinti und Roma. Aufklärung heißt für den 
Landesverband, die Ursachen des Antiziganismus und dessen Wirkun gen in das öffentliche 
Bewusstsein zu bringen.“  
 
Das Land Hessen hat sich in einem mit dem Landesverband erstmals 2017 abgeschlossenen 
Staatsvertrag zu seiner historischen und politischen Verantwortung gegenüber der 
Minderheit bekannt und unterstützt Maßnahmen, „die dazu beitragen, in möglichst allen 
Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben s in Hessen die 
vollständige und tatsächliche Gleichheit zwischen den Angehörigen der Minderheit und den 
Angehörigen der Mehrheit zu fördern“ (Präambel). Der Staatsvertrag enthält auch die 
Aufforderung an die Kommunen, „Projekte in Bezug auf die Sprache, B ildung, Kultur und gegen 
Diskriminierung zu fördern und dabei eng mit dem Landesverband zusammenzuarbeiten“ (Artikel 
9). Für den dauerhaften Betrieb eines  hessenweiten Zentrums mit einer Dauerausstellung 
zum Thema Antiziganismus des Landesverbandes stellt das Land jährlich 150.000 Euro zur

- 4 - 
Verfügung. Die Ausstellung richtet sich  laut Landesverband  an alle Interessierten. Zu den 
spezifischen Zielgruppen gehören  Schüler*innen und Studierende,  außerdem sind 
Fortbildungen für Lehrkräfte und Pädagog*innen s owie für andere Berufsgruppen 
vorgesehen, z.B. Polizeikräfte, Journa list*innen, Mitarbeiter*innen von Behörden etc.  
Das neue Zentrum des Landesverbandes soll auch Raum für Kulturveranstaltungen bieten.  
Die Wissenschaftsstadt konnte dem Landesverband für sein Zentrum mittlerweile 
Räumlichkeiten im Erdgeschoss der  Grafenstr. 30 anbieten, die geplant ab 01.09.2025 
bezugsfertig sein werden.   
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist stolz darauf, dass der Hessische Landesverband der 
deutschen Sinti und Roma seinen Sit z in Darmstadt gewählt hat und möchte die vielfältige 
Kooperation und Unterstützung des Landesverbandes der vergangenen Ja hre ausbauen und 
verstetigen. Die Aufstockung des städtischen Zuschusses von jährlich 20.000 Euro auf 
40.000 Euro für den Aufbau und Betrieb des Zentrums und de r Dauerausstellung sind eine 
sinnvolle und wirksame Investition in die wichtige  Arbeit des Landesverbandes. Die auf 10 
Jahre angelegte Zusicherung des Zuschusses schafft zusätzliche Planungssicherheit für den 
Verband. Die Mittel können ab Mietbeginn jährlich ganz oder teilweise zur Bestreitung der 
Mietkosten verwendet werden . Weitere förderfähige A usgaben bestehen u.a. in der 
Projektleitung und Koordination der Dauerausstellung und seines wissenschaftlichen 
Beirates, der inhaltlichen und pädagogisch -didaktischen Konzeption, der Planung, Erstellung, 
Weiterentwicklung und Überarbeitung von Ausstellungsinhalten und pädagogischen 
Angeboten sowie der Anschaffung von Ausstellungsobjekten und Technik für die 
Dauerausstellung.  
 
Es ist und bleibt das oberste Gebot allen politischen Handeln s, alles zu unternehmen, damit 
Auschwitz sich nicht wiederholen kann und nichts Ähnliches geschehe. Die Aufklärung, 
Reflexion und Kritik von Vorurteilsstrukturen – insbesondere des Antisemitismus  und des 
Antiziganismus – sind von herausragender Bedeutung für den Erhalt unserer Demokratie und 
unserer offenen Gesellschaft.  
 
Darmstadt, den 02.05.2023 
531 
 
 
Dezernat I       Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg  
Oberbürgermeister      Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 21
TOP 5
TOP 6

Orte (1)

  • Grafenstraße 30

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0129
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.04.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00