2023/0129
Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti und Roma zum Thema Antiziganismus
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Punkt 6: Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti und Roma zum Thema Antiziganismus (V-Nr. 2023/0129) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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VERTRAG zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen Das LAND HESSEN, (im Folgenden: das Land) vertreten durch den Ministerpräsidenten, und der VERBAND DEUTSCHER SINTI UND ROMA, LANDESVERBAND HESSEN, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden, (im Folgenden: der Landesverband) schließen folgenden Vertrag: Präambel (1) Das Land ist sich der mehr als 600-jährigen Geschichte der deutschen Sinti und Roma bewusst, (2) Die deutschen Sinti und Roma stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine anerkannte nationale Minderheit dar und stehen unter einem besonderen staatlichen Schutz. Besonders schutzbedürftig ist ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität. Grundlage hierfür ist das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995 (BGBl. 1997 II S. 1408). Dieser Vertrag wurde von der Bundesregierung und dem Land Hessen unterzeichnet. (3) Durch die Verfolgung und den Völkermord während der Herrschaft der Nationalsozialisten ergibt sich eine historische und politische Verantwortung gegenüber den Angehörigen dieser Minderheit. (4) Das Land nimmt dies zum Anlass, auf Grundlage des bisher bestehenden Rahmenvertrages einen Staatsvertrag mit dem Landesverband zu schließen, um weiterhin Maßnahmen zu unterstützen, die dazu beitragen, in möglichst allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Lebens in Hessen die vollständige und tatsächliche Gleichheit zwischen den Angehörigen der Minderheit und den Angehörigen der Mehrheit zu fördern. Das Ziel der Gleichheit für die Minderheit der Sinti und Roma soll unter Wahrung ihrer Identität erreicht werden. (5) Auf der Grundlage dieses Vertrages bekräftigt das Land seinen Willen, auch in den kommenden Jahren weiterhin geeignete Maßnahmen und Projekte zu fördern, die die Lebensbedingungen von Sinti und Roma verbessern. (6) Bei der Umsetzung dieses Vertrages und der im Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der in der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen vom 16. Oktober 1998 (ABl. EU Nr. © 287 8.106) formulierten Grundsätze, wird die Landesregierung vom Landesverband beraten und unterstützt. 2? Artikel 1 Grundlage des Staatsvertrags zwischen dem Land und dem Landesverband in den Artikeln 2 bis 4 sind das Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten und die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen sowie die geschichtliche Verantwortung für die nationale Minderheit. Artikel 2 Zusammenarbeit (1) Die in der Vergangenheit praktizierte enge Zusammenarbeit zwischen dem Land und dem Landesverband als Interessenvertreter der nationalen Minderheiten wird fortgesetzt. Bei allen Maßnahmen der Hessischen l.andesregierung, die die Angelegenheiten der Sinti und Roma in einem besonderen Maße betreffen, wird der Landesverband angehört. (2) Das für die Angelegenheiten der Minderheit deutsche Sinti und Roma eingerichtete Gremium, das aus jeweils zwei Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und des Verbands besteht, wird beibehalten. Nach Bedarf können Gäste beispielsweise Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände und der Kommunen selbst eingeladen werden. Die Hauptaufgaben des Gremiums sind die regelmäßige Evaluierung der Umsetzung der Ziele des Staatsvertrags und der Austausch über aktuelle Fragestellungen der Minderheit und der Mehrheit. Das Gremium trifft sich mindestens einmal jährlich. Artikel 3 Gesellschaftliche Beteiligung (1) Der Landesverband betreut und berät — bei Bedarf und Beauftragung — Angehörige der nationalen Minderheit mit dem Ziel der Chancengleichheit und Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. Die Vertretung erfolgt über die hessische Geschäftsstelle. (2) Das Land legt Wert darauf, dass die Angehörigen der Minderheit als autochthone und heterogene Gruppe in Hessen anerkannt sind und frei von Anfeindungen ihre Traditionen und ihre Identität pflegen können. (3) Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus der Entscheidung der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen. Artikel 4 Sprache, Erziehung, Kultur (1) Das Land legt großen Wert auf den Erhalt und den Schutz der Sprache der Sinti und Roma. Romanes ist eine in Hessen geschützte Sprache im Sinne der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen und Ausdruck des kulturellen 3 Reichtums. Die Unterzeichner würdigen den Umstand, dass Hessen wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Sprache Romanes im gesamten Bundesgebiet geschützt ist. Hessen hat 35 Schutz- und Förderbestimmungen aus Teil II der Charta anerkannt. (2) Das Land wird sich weiterhin intensiv dafür einsetzen, das Bildungsangebot für jugendliche und erwachsene Sinti und Roma zu verbessern, um Chancengleichheit für die Angehörigen der Minderheit auf allen Bildungsstufen (Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen) herzustellen. Vom Landesverband für die einzelnen Bildungsebenen entwickelte ergänzende Maßnahmen und Projekte werden begrüßt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten unterstützt. Das Land appelliert an die einzelnen Bildungsträger bei Maßnahmen und Projekten mit den Vertretern des Landesverbandes zusammen zu arbeiten. Soweit Bedarf besteht, sollen Schulen zielgruppenspezifische Fördermaßnahmen für Kinder von Sinti und Roma anbieten. Der Übergang von der Schule zum Beruf soll durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. In beiden Bereichen soll der Landesverband angemessen beteiligt werden. (3) Der Landesverband trifft erforderliche Maßnahmen, um die Sprache der nationalen Minderheit zu fördern. Artikel 5 Geschichte und Bildung Das Land hält daran fest, im Rahmen der Bildungsplanung in den Kerncurricula der Vermittlung der Geschichte der Sinti und Roma sowie des Völkermords in der Zeit des Nationalsozialismus einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Antiziganismus als besondere Erscheinungsform des Rassismus und der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit ist die Grundlage der Diskriminierung von Sinti und Roma. Im Rahmen der bildungsplanerischen Gestaltungsspielräume haben Schulen die Möglichkeit, Lerninhalte zum Zusammenieben von Menschen und Gruppen unterschiedlichster Herkunft beziehungsweise kultureller Prägung zu erarbeiten, Hier wird empfohlen, die gleichberechtigte Beteiligung von Sinti und Roma in der Gesellschaft und Antiziganismus als Erscheinungsform des Rassismus im Unterricht zu thematisieren. Der Geschichts- beziehungsweise Politik- und Wirtschaftsunterricht schließt — ausgehend von den hessischen Kerncurricula — das Thema der Verfolgung und Ermordung der Sinti und Roma als exemplarisches Thema mit ein. Artikel 6 Maßnahmen gegen Diskriminierung und Vorurteile (1) Dem Land ist es wichtig, dass Sinti und Roma vor Handlungen geschützt werden, die ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität beeinträchtigen. (2) Das Land setzt sich zusammen mit dem Landesverband dafür ein, Diskriminierung und Ausgrenzung durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Ziel ist, Wissensdefizite über der Geschichte der Sinti und Roma sowie der Verfolgungsmaßnahmen in der Zeit des Nationalsozialismus nach Möglichkeit auf allen Bildungsebenen und in Behörden abzubauen und einen Geist der Toleranz und deı A gegenseitigen Achtung herzustellen. Das Land legt Wert darauf, dass Behörden sich auf die Belange der Sinti und Roma einstellen und ihr Handeln vorurteilsfrei danach ausrichten. Diskriminierende Minderheitenkennzeichnungen im Sprachgebrauch und bei der Aktenführung sind zu unterlassen. Auf die Zugehörigkeit zu der Minderheit darf intern und extem - insbesondere bei öffentlichen Mitteilungen über Beschuldigungen - nicht hingewiesen werden, es sei denn, sie ist für das Verständnis des Sachverhaltes zwingend erforderlich. Artikel 7 Finanzielle Leistung des Landes Hessen (1) In Anerkennung der Arbeit des Landesverbandes zahlt das Land Hessen 2023 und 2024 jährlich einen Betrag in Höhe von 300.000 Euro und ab dem Jahr 2025 einen Betrag in Höhe von 500.000 Euro für die Dauer des Vertrages. (2) Zusätzlich ist ein Betrag von jährlich bis zu 150.000 Euro für den Betrieb der Dauerausstellung zu zahlen, sobald die Kosten der Dauerausstellung nachgewiesen und geprüft sind, (3) Diese finanzielle Leistung des Landes erfolgt vorbehaltlich der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplans durch den Hessischen Landtag in zwölf Teilraten. (4) Diese Zahlung tritt an die Stelle der bisher an den Landesverband der Sinti und Roma in Hessen erbrachten freiwilligen Leistungen. Artikel 8 Projektförderungen Vorbehaltlich der Verabschiedung des jeweiligen Haushaltsplans durch den Hessischen Landtag fördert das Land im Rahmen der in den jeweiligen Haushaltsjahren ausgewiesenen Mittel Projekte zur Aufklärung über die Geschichte, die Kultur und das Schicksal der Sinti und Roma. Die Projekte sollen dazu beitragen, ein Zusammenleben mit anderen Bevölkerungsgruppen herzustellen, das konfliktfrei und von gegenseitiger Achtung geprägt ist. Artikel 9 Förderung auf der kommunalen Ebene (1) Das Land appelliert an alte Hessischen Kommunen, Anliegen der Sinti und Roma offen und fair zu behandeln. Maßnahmen, die die Eigenständigkeit beeinträchtigen oder einschränken könnten, sind zu vermeiden. Dieser Appell ist verbunden mit der Aufforderung, auf kommunaler Ebene bei Bedarf Projekte in Bezug auf Sprache, Bildung, Kultur und gegen Diskriminierung zu fördern und dabei eng mit dem Landesverband zusammenzuarbeiten. (2) Das Land Hessen begrüßt den Aufbau einer Beratungsstruktur mit den Kommunen durch den Landesverband. Artikel 10 Friedhofswesen (1) Unter der Herrschaft der Nationalsozialisten wurden Sinti und Roma familienweise in Konzentrationslagern systematisch ermordet und nicht in Gräbern bestattet. Überlebenden des Holocaust, die in ihren Heimatgemeinden bestattet sind, wird zum Gedenken aller die „Ewige Ruhe“ ermöglicht. Zu diesem Zweck wurde eine Bund- Länder-Vereinbarung zum Erhalt der Gräber der unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma geschlossen. Die aus dieser Vereinbarung entstehenden Kosten tragen Bund und Länder jeweils zur Hälfte. (2) Das Land appelliert vor dem Hintergrund der Verfolgungsmaßnahmen und des Völkermordes an den Sinti und Roma an die Friedhofsträger, Rücksicht auf die besonderen Belange der betroffenen Familien zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung der Bestattung in Grüften. Artikel 11 Inkrafttreten (1) Dieser Vertrag gilt bis zum Ablauf des 31. Dezember 2032. Land und Landesverband vereinbaren, auf Basis der bis dahin gemachten Erfahrungen, eine Anschlussregelung zu prüfen. (2) Der Vertrag bedarf der Zustimmung der Landesregierung und des Landtags sowie der satzungsmäßig zuständigen Gremien des Verbandes. (3) Art. 7 Abs. 1 dieses Vertrages tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Im Übrigen tritt der Vertrag am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf die Verkündung des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen, folgt. Wiesbaden, den 23. Mai 2022 Adam Strauß Der Ministerpräsident Der Vorstandsvorsitzende des Landes Hessen des Verbandes Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen 6
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Punkt 5: Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti und Roma zum Thema Antiziganismus (V-Nr. 2023/0129) Der Kulturausschuss empfiehlt einstimmig der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 21: Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti und Roma zum Thema Antiziganismus (V-Nr. 2023/0129) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.05.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Vielfalt und
internationale
Beziehungen
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0129
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 111420
Kostenstelle: 531-002-1000 Investitionsnummer: /
Kostenträger: 1114-21 Sachkonto: 7128000
Betreff: Langfristige Unterstützung der Dauerausstellung des Landesverbandes Dt. Sinti und
Roma zum Thema Antiziganismus
Vorlage vom: 11.04.2023
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt beschließt, die Förderung für die
Dauerausstellung des Verbandes deutscher Sinti und Roma Landesverband Hessen ab Mietbeginn
und Bezug der neuen Räume im Erdgeschoss der Grafenstr. 30 in Anlehnung an den
Staatsvertrag des Landesverbandes mit dem Land Hessen für einen Zeitraum von 10 Jahren von
aktuell 20.000 € auf 40.000, - € jährlich aufzustocken .
Die Mittel können ganz oder teilweise für die Mietkosten verwendet werden sowie für weitere für
die Dauerausstellung relevante Zwecke.
Die Mittel werden in den Haushalt des Amtes für Vielfalt und Internationale Beziehungen
eingeplant.
Vor Ablauf dieser Regelung wird eine Anschlussregelung geprüft.
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Anlagen: Staatsvertrag LV und Land Hessen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 11.04.2023
Mit circa 12 Millionen Angehörigen handelt es sich bei den Sinti und Roma um die größte
ethnische Minderheit in Europa. Aufgrund der Auswirkungen einer jahrhundertealten
Vorurteilsstruktur, die heute in kritischer Absicht als „Antiziganismus“ bezeichnet wi rd, leben
jene oftmals in überaus prekären sozialen Verhältnissen und werden ausgegrenzt und
diskriminiert. Auch in Deutschland ist der Antiziganismus erschreckend weit verbreitet. So
stimmten im Jahr 2011 der Aussage »Sinti und Roma neigen zu Kriminalität « in einer
repräsentativen Umfrage 44,2 Prozent der befragten Bundesbürger*innen zu.
Den Sinti und Roma ist in ihrer über 600 -jährigen Geschichte im deutschsprachigen Raum
schweres Unrecht angetan worden. Die antiziganistische Verfolgung gipfelte im
nationalsozialistischen Völkermord an h underttausenden Menschen in Europa, die man als
vermeintliche Zigeuner erkannt hatte. Wie die jüdischen Verfolgten wurden sie ohne Ansehen
der Person, vom Kleinkind bis zum Greis, von den Nationalsozialist en entrechtet, festgesetzt,
deportiert und ermordet. Nur wenige Angehörige der Minderheit in Deutschland und
Österreich überlebt en den Völkermord. N ach der Rückkehr aus den Todeslagern mussten sie
erleben, wie die an ihnen und ihren Familien begangenen Menschheitsverbrechen in der
Nachkriegszeit verschwiegen und verleugnet, teilweise sogar gerechtfertigt wurden. Von
Politik, Verwaltung, Justiz und Gesellschaft in We stdeutschland wurden sie kaum unterstützt.
Die Täter schützten sich gegenseitig und sorgten d afür, dass die berechtigten Forderungen
nach Entschädigungen und Unterstützung für die Opfer in den meisten Fällen abgelehnt
wurden. Stattdessen wurden die NS-Verfolgten erneut diskriminiert und an den Rand der
Städte und Gemeinden gedrängt.
Polizeiliche Sondererfassungen und Verfolgungen setzten sich auch nach 1945 fort. Die se
zweite Verfolgung der Überlebenden des Völkermords zog sich bis in die 1980er Jahre hin
und hat Nachwirkungen bis zum heutigen Tag. Erst 1982 wurde der nationalsozialistische
Völkermord an den Sinti und Roma als solcher von der Bundesregierung anerkannt. Dabei
handelte es sich um einen Erfolg der aufkommenden Bürgerrechtsbewegung Deutscher Sinti
und Roma, die ab Ende der 1970er Jahre entstand. In Darmstadt gründete sich in diesem
Zuge 1980/81 der Verband Deutscher Sinti und Roma Landesverband Hessen, der in den
vergangenen vier Jahrzehnten wichtige Impulse für die Aufarbeitung der
Verfolgungsgeschichte, die Kritik des Antiziganismus sowie eine gleichberechtigte Teilhabe
an der Gesellschaft für Menschen mit Sinti - oder Roma-Hintergrund geliefert hat. In der
Selbstbeschreibung des Landesverbandes heißt es: „Im Zentrum der aktuellen Verbandsarbeit
liegt die gesellschaftliche Aufklärung über die Verfolgungsgeschichte der deutschen Sinti u nd
Roma und die Entstehung und Formen von gesellschaftlichem Antiziganismus. Ziel ist der Abbau
von Vorurteilen der Mehrheitsbevölkerung gegenüber den Sinti und Roma. Aufklärung heißt für den
Landesverband, die Ursachen des Antiziganismus und dessen Wirkun gen in das öffentliche
Bewusstsein zu bringen.“
Das Land Hessen hat sich in einem mit dem Landesverband erstmals 2017 abgeschlossenen
Staatsvertrag zu seiner historischen und politischen Verantwortung gegenüber der
Minderheit bekannt und unterstützt Maßnahmen, „die dazu beitragen, in möglichst allen
Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben s in Hessen die
vollständige und tatsächliche Gleichheit zwischen den Angehörigen der Minderheit und den
Angehörigen der Mehrheit zu fördern“ (Präambel). Der Staatsvertrag enthält auch die
Aufforderung an die Kommunen, „Projekte in Bezug auf die Sprache, B ildung, Kultur und gegen
Diskriminierung zu fördern und dabei eng mit dem Landesverband zusammenzuarbeiten“ (Artikel
9). Für den dauerhaften Betrieb eines hessenweiten Zentrums mit einer Dauerausstellung
zum Thema Antiziganismus des Landesverbandes stellt das Land jährlich 150.000 Euro zur
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Verfügung. Die Ausstellung richtet sich laut Landesverband an alle Interessierten. Zu den
spezifischen Zielgruppen gehören Schüler*innen und Studierende, außerdem sind
Fortbildungen für Lehrkräfte und Pädagog*innen s owie für andere Berufsgruppen
vorgesehen, z.B. Polizeikräfte, Journa list*innen, Mitarbeiter*innen von Behörden etc.
Das neue Zentrum des Landesverbandes soll auch Raum für Kulturveranstaltungen bieten.
Die Wissenschaftsstadt konnte dem Landesverband für sein Zentrum mittlerweile
Räumlichkeiten im Erdgeschoss der Grafenstr. 30 anbieten, die geplant ab 01.09.2025
bezugsfertig sein werden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist stolz darauf, dass der Hessische Landesverband der
deutschen Sinti und Roma seinen Sit z in Darmstadt gewählt hat und möchte die vielfältige
Kooperation und Unterstützung des Landesverbandes der vergangenen Ja hre ausbauen und
verstetigen. Die Aufstockung des städtischen Zuschusses von jährlich 20.000 Euro auf
40.000 Euro für den Aufbau und Betrieb des Zentrums und de r Dauerausstellung sind eine
sinnvolle und wirksame Investition in die wichtige Arbeit des Landesverbandes. Die auf 10
Jahre angelegte Zusicherung des Zuschusses schafft zusätzliche Planungssicherheit für den
Verband. Die Mittel können ab Mietbeginn jährlich ganz oder teilweise zur Bestreitung der
Mietkosten verwendet werden . Weitere förderfähige A usgaben bestehen u.a. in der
Projektleitung und Koordination der Dauerausstellung und seines wissenschaftlichen
Beirates, der inhaltlichen und pädagogisch -didaktischen Konzeption, der Planung, Erstellung,
Weiterentwicklung und Überarbeitung von Ausstellungsinhalten und pädagogischen
Angeboten sowie der Anschaffung von Ausstellungsobjekten und Technik für die
Dauerausstellung.
Es ist und bleibt das oberste Gebot allen politischen Handeln s, alles zu unternehmen, damit
Auschwitz sich nicht wiederholen kann und nichts Ähnliches geschehe. Die Aufklärung,
Reflexion und Kritik von Vorurteilsstrukturen – insbesondere des Antisemitismus und des
Antiziganismus – sind von herausragender Bedeutung für den Erhalt unserer Demokratie und
unserer offenen Gesellschaft.
Darmstadt, den 02.05.2023
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Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Grafenstraße 30
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0129
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.04.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00