V/0743/2011
Änderung der Satzung "Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)"
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Beschlussvorlage
3484 Zeichen
V/0743/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Änderung der Satzung "Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen
Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die
städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)"
Beratungsfolge
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung
19.10.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt zu, dass die Satzung zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städti-
schen Schulen – Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen
Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ in folgenden Punkten geändert wird:
1. Ziffer 1.1 Grundschulen, Stadtbezirk Mitte-Nordost
Die Anzahl der Eingangsklassen an der Dreifaltigkeitsschule wird von 1 auf 2 erhöht (siehe
Vorlage V/0628/2011).
2. Ziffer 2.1 Hauptschulen
Die Droste-Hauptschule Roxel wird auslaufend aufgelöst (siehe Vorlage V/0691/2011) und wird
daher bei der Aufzählung der Hauptschulen nicht mehr aufgeführt.
3. Ziffer 2.2 Realschulen
Die Realschule Roxel wird auslaufend aufgelöst (siehe Vorlage V/0691/2011) und wird daher
bei der Aufzählung der Realschulen nicht mehr aufgeführt.
4. Nach Ziffer 2.3 wird Folgendes eingefügt:
Vorlagen-Nr.:
V/0743/2011
Auskunft erteilt:
Frau Meyering
Ruf:
492-4056
E-Mail:
Meyering@stadt-muenster.de
Datum:
28.09.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0743/2011
Ziffer 2.4 Sekundarschule
Schulcampus Roxel, Zahl der Eingangklassen: 4 (siehe Vorlage V/0691/2011)
Begründung:
Zu 1.
Mit der Vorlage V/0628/2011 wird dem Rat vorgeschlagen, die Erhöhung der Aufnahmekapazität
der Dreifaltigkeitsschule auf 2 Eingangsklassen zu beschließen. Vorausgesetzt, die Beschlussfas-
sung erfolgt entsprechend diesem Vorschlag, ist die Zahl der Eingangsklassen von 1 auf 2 zu er-
höhen.
Zu 2.
Mit der Vorlage V/0691/2011 wird dem Rat vorgeschlagen, die auslaufende Auflösung der Droste-
Hauptschule Roxel zu beschließen. Vorausgesetzt, die Beschlussfassung erfolgt entsprechend
diesem Vorschlag, wird die Droste-Hauptschule keine Eingangsklasse mehr bilden und ist daher
aus der Satzung zu streichen.
Zu 3.
Mit der Vorlage V/0691/2011 wird dem Rat vorgeschlagen, die auslaufende Auflösung der Real-
schule Roxel zu beschließen. Vorausgesetzt, die Beschlussfassung erfolgt entsprechend diesem
Vorschlag, wird die Realschule Roxel keine Eingangsklasse mehr bilden und ist daher aus der
Satzung zu streichen.
Zu 4.
Mit der Vorlage V/0691/2011 wird dem Rat vorgeschlagen, die Neuerrichtung des „Schulcampus
Roxel“ als 4-zügige städtische Sekundarschule am Standort des Schulzentrums Roxel zum Schul-
jahr 2012/2013 zu beschließen. Vorausgesetzt, die Beschlussfassung erfolgt entsprechend diesem
Vorschlag, wird die Sekundarschule „Schulcampus Roxel“ eine Aufnahmekapazität von 4 Ein-
gangsklassen haben und ist daher in die Satzung aufzunehmen.
Der Text der Satzung zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen –
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen“ ist in
der geänderten Fassung als Anlage beigefügt.
I. V.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlage:
Aktualisierter Satzungstext
Anlage V_0743_2011
7450 Zeichen
1
Anlage 1 zur Vorlage V/0743/2011
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)
vom 20.10.2011
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am
• 02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - Schul. 10 - vom 20.09.1983 und
Ergänzung vom 27.10.1983),
• 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 3 95/89 - Schul. - vom 14.11.1989),
• 13.12.2000 (vgl. öffentliche Beschussvorlage an de n Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit
Ergänzung E 1 vom 07.12.2000),
• 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 1420/2001),
• 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 765/2002),
• 21.02.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 104/2007),
• 29.08.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 501/2007),
• 08.12.2010 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 870/2010) und
• 19.10.2011 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 743/2011)
den folgenden allgemeinen Rahmen - zur Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen
Schulen - beschlossen.
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu sichern:
1. Grundschulen
1.1 Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grunds chulen werden unter Berücksichtigung des
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenz-
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Stadtbezirk Mitte-Altstadt Zahl der Eingangsklassen
Martinischule 2
Aegidii-Ludgeri-Schule 1
zzgl. eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring
Kreuzschule 2
Martin-Luther-Schule 2
Bodelschwinghschule 2
Overbergschule 1
Johannisschule 2
Stadtbezirk Mitte-Süd
Hermannschule 2
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2
Matthias-Claudius-Schule 3
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 3
Stadtbezirk Mitte-Nordost
Dreifaltigkeitsschule 2
Thomas-Morus-Schule 3
Pötterhoekschule 2
Mauritzschule 2
2
Stadtbezirk West Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 3
Wartburgschule 4
Michaelschule 4
Mosaik-Schule 3
Theresienschule 2
Marienschule Roxel 4
Peter-Wust-Schule 3
Ludgerusschule Albachten 3
Stadtbezirk Nord
Grundschule Sprakel 2
Paul-Schneider-Schule 3
Grundschule am Kinderbach 2
Grundschule Kinderhaus-West 4
Melanchthonschule 2
Norbertschule 3
Stadtbezirk Ost
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 1
Matthias-Claudius-Schule Handorf 2
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 2
Pleisterschule 2
Margaretenschule 2
Stadtbezirk Südost
Idaschule 3
Pestalozzischule 1
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2
Eichendorffschule Angelmodde 3
Nikolaischule Wolbeck 4
Stadtbezirk Hiltrup
Grundschule Berg Fidel 2
Marienschule Hiltrup 2
Clemensschule Hiltrup 2
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 2
Ludgerusschule Hiltrup 4
Grundschule Loevelingloh 1
Davertschule Amelsbüren 3
1.2 In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelne n Schuljahren mit Zustimmung des Schulträgers
und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine weitere Klasse gebildet werden.
Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber
dem Schulträger führen (keine baulichen Erweiterungen).
3
2. Weiterführende Schulen
2.1 Hauptschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministe-
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Hauptschulen Zahl der Eingangsklassen
Fürstenbergschule 2
Geistschule 3
Hauptschule Coerde 2
Hauptschule Hiltrup 4
Hauptschule Wolbeck 2
Waldschule Kinderhaus 2
15
2.2 Realschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri-
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Realschulen Zahl der Eingangsklassen
Erich-Klausener-Schule 3
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3
Geschwister-Scholl-Realschule 3
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,5
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5
Paul-Gerhardt-Realschule 3
Realschule im Kreuzviertel 4
Realschule Wolbeck 3
26
2.3 Gymnasien
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri-
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Gymnasien Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4
Gymnasium Paulinum 4
Gymnasium Wolbeck 4,5
Immanuel-Kant-Gymnasium 4
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3
Pascal-Gymnasium 5
Ratsgymnasium 4
Schillergymnasium 4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4
46,5
4
2.4 Sekundarschule
Die Aufnahmekapazität der städtischen Sekundarschule wird unter Berücksichtigung des vom Minis-
terium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwer-
tes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Sekundarschule Zahl der Eingangsklassen
Schulcampus Roxel 4
2.5 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und W eiterbildung NRW zur Klassenbildung festgelegten
jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet.
2.6 Den städtischen weiterführenden Schulen, die n ach dem Ergebnis der Anmeldungen keine Ein-
gangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird im Anschluss an die Anmelde-
frist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt.
2.7 Als Folge der neuen Grundschulempfehlungen für die weiterführenden Schulen kann nicht ausge-
schlossen werden, dass einzelne weiterführende Schulen auch bei insgesamter Ausschöpfung der
unter den in Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Zügigkeiten hinaus eine weitere Eingangsklasse bilden
müssen. Soweit erforderlich, wird deshalb in besonderen Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit
dem Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung einer weiteren Eingangsklasse - ggf. unter Inan-
spruchnahme freier Raumkapazitäten eng benachbarter Schulen - zugelassen.
Anmerkung:
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen Fällen der von den
Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des Ministeriums für Schule und Weiterbil-
dung NRW.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend
den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt.
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genanten Aufnahmekapazitäten nicht zu
Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.
Ergänzungsvorlage V/0743/2011/1 mit Anlage
9576 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Vorlagen-Nr.:
V/0743/2011/1
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Meyering
Ruf:
Betrifft
Änderung der Satzung "Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen
Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die
städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)"
Beratungsfolge
13.10.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.10.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung
19.10.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt zu, dass die Satzung zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städti-
schen Schulen – Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen
Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ in folgenden Punkten geändert wird:
1. Ziffer 1.1 Grundschulen, Stadtbezirk Mitte-Nordost
Die Anzahl der Eingangsklassen an der Dreifaltigkeitsschule wird von 1 auf 2 erhöht (siehe
Vorlage V/0628/2011).
2.
Ziffer 2.1 Hauptschulen
Die Droste-Hauptschule Roxel wird auslaufend aufgelöst (siehe Vorlage V/0691/2011) und wird
daher bei der Aufzählung der Hauptschulen nicht mehr aufgeführt.
3. Ziffer 2.2 Realschulen
Die Realschule Roxel wird auslaufend aufgelöst (siehe Vorlage V/0691/2011) und wird daher
bei der Aufzählung der Realschulen nicht mehr aufgeführt.
Nach Ziffer 2.3 wird Folgendes eingefügt:
4.
Ziffer 2.4 Sekundarschule
Schulcampus Roxel, Zahl der Eingangklassen: 4 (siehe Vorlage V/0691/2011)
492-4056
E-Mail:
Meyering@stadt-muenster.de
Datum:
13.10.2011
V/0743/2011/1
- 2 -
V/0743/2011/1
Die folgenden Punkte verschieben sich um jeweils eine Ordnungsziffer.
Begründung:
Mit Schreiben vom 12.10.2011 hat die Verwaltung zur Vorlage V/0691/2011 „Neuerrichtung einer
Sekundarschule im Schulzentrum Roxel“ angekündigt, die Entscheidung über die Neuerrichtung
der Sekundarschule zeitlich zu verschieben.
Somit entfällt die Grundlage für die ursprünglich vorgesehene Satzungsänderung. Die Beschluss-
punkte 2, 3 und 4 können zunächst entfallen.
I. V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Anlagen:
Satzung zur Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen – Allgemeiner
Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen
1
Anlage 1 zur Vorlage V/0743/2011/1
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)
vom 20.10.2011
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am
• 02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - Schul. 10 - vom 20.09.1983 und
Ergänzung vom 27.10.1983),
• 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 3 95/89 - Schul. - vom 14.11.1989),
• 13.12.2000 (vgl. öffentliche Beschussvorlage an de n Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit
Ergänzung E 1 vom 07.12.2000),
• 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 1420/2001),
• 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 765/2002),
• 21.02.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 104/2007),
• 29.08.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 501/2007),
• 08.12.2010 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 870/2010) und
• 19.10.2011 (vgl. öffentliche Beschlussvorlagen an den Rat Nrn. 743/2011und 743/2011/1)
den folgenden allgemeinen Rahmen - zur Sicherung des geordneten Schulbetriebes für die städtischen
Schulen - beschlossen.
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu sichern:
1. Grundschulen
1.1 Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grunds chulen werden unter Berücksichtigung des
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenz-
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Stadtbezirk Mitte-Altstadt Zahl der Eingangsklassen
Martinischule 2
Aegidii-Ludgeri-Schule 1
zzgl. eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring
Kreuzschule 2
Martin-Luther-Schule 2
Bodelschwinghschule 2
Overbergschule 1
Johannisschule 2
Stadtbezirk Mitte-Süd
Hermannschule 2
Dietrich-Bonhoeffer-Schule 2
Matthias-Claudius-Schule 3
Gottfried-von-Cappenberg-Schule 3
Stadtbezirk Mitte-Nordost
Dreifaltigkeitsschule 2
Thomas-Morus-Schule 3
Pötterhoekschule 2
Mauritzschule 2
2
Stadtbezirk West Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 3
Wartburgschule 4
Michaelschule 4
Mosaik-Schule 3
Theresienschule 2
Marienschule Roxel 4
Peter-Wust-Schule 3
Ludgerusschule Albachten 3
Stadtbezirk Nord
Grundschule Sprakel 2
Paul-Schneider-Schule 3
Grundschule am Kinderbach 2
Grundschule Kinderhaus-West 4
Melanchthonschule 2
Norbertschule 3
Stadtbezirk Ost
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer 1
Matthias-Claudius-Schule Handorf 2
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 2
Pleisterschule 2
Margaretenschule 2
Stadtbezirk Südost
Idaschule 3
Pestalozzischule 1
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 2
Eichendorffschule Angelmodde 3
Nikolaischule Wolbeck 4
Stadtbezirk Hiltrup
Grundschule Berg Fidel 2
Marienschule Hiltrup 2
Clemensschule Hiltrup 2
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 2
Ludgerusschule Hiltrup 4
Grundschule Loevelingloh 1
Davertschule Amelsbüren 3
1.2 In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelne n Schuljahren mit Zustimmung des Schulträgers
und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine weitere Klasse gebildet werden.
Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber
dem Schulträger führen (keine baulichen Erweiterungen).
3
2. Weiterführende Schulen
2.1 Hauptschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministe-
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Hauptschulen Zahl der Eingangsklassen
Droste-Hauptschule Roxel 2
Fürstenbergschule 2
Geistschule 3
Hauptschule Coerde 2
Hauptschule Hiltrup 4
Hauptschule Wolbeck 2
Waldschule Kinderhaus 2
17
2.2 Realschulen
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri-
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Realschulen Zahl der Eingangsklassen
Erich-Klausener-Schule 3
Fürstin-von-Gallitzin-Schule 3
Geschwister-Scholl-Realschule 3
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 3,5
Karl-Wagenfeld-Schule 3,5
Paul-Gerhardt-Realschule 3
Realschule im Kreuzviertel 4
Realschule Roxel 3
Realschule Wolbeck 3
29
2.3 Gymnasien
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri-
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt:
Gymnasien Zahl der Eingangsklassen
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 5
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 5
Geschwister-Scholl-Gymnasium 4
Gymnasium Paulinum 4
Gymnasium Wolbeck 4,5
Immanuel-Kant-Gymnasium 4
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium 3
Pascal-Gymnasium 5
Ratsgymnasium 4
Schillergymnasium 4
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium 4
46,5
4
2.4 Unterhalb der vom Ministerium für Schule und W eiterbildung NRW zur Klassenbildung festgelegten
jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet.
2.5 Den städtischen weiterführenden Schulen, die n ach dem Ergebnis der Anmeldungen keine Ein-
gangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird im Anschluss an die Anmelde-
frist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt.
2.6 Als Folge der neuen Grundschulempfehlungen für die weiterführenden Schulen kann nicht ausge-
schlossen werden, dass einzelne weiterführende Schulen auch bei insgesamter Ausschöpfung der
unter den in Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Zügigkeiten hinaus eine weitere Eingangsklasse bilden
müssen. Soweit erforderlich, wird deshalb in besonderen Ausnahmefällen in enger Abstimmung mit
dem Schulträger an einzelnen Schulen die Bildung einer weiteren Eingangsklasse - ggf. unter Inan-
spruchnahme freier Raumkapazitäten eng benachbarter Schulen - zugelassen.
Anmerkung:
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen Fällen der von den
Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des Ministeriums für Schule und Weiterbil-
dung NRW.
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend
den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt.
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genanten Aufnahmekapazitäten nicht zu
Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: entfällt
Zur SitzungOrte (2)
- Loevelingloh 1
- Kinderhaus 2
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0743/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37