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3484/2023

Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 75 des Friedhofs Melaten

Beschlussvorlage Ausschuss 02.11.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 25.01.2024, TOP 4.2.1

Anlage 7 - BV 3 Auszug Beschlussprotokoll

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Anlage 2 bis 5 - Gestaltungskonzept

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 9 - Fotodokumentation

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Anlage 8 - Stellungnahme der Genossenschaft

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 6 - Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss Klima Umwelt und Grün vom 23.11.2023

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Anlage 7 - BV 3 Auszug Beschlussprotokoll

1399 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313  
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 05.12.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 04.12.2023 
öffentlich 
9.2.6 Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräber feld 
"Bestattungsgärten" auf Flur 75 des Friedhofs Melaten 
3484/2023 
geänderter Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft 
Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des 
Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 75 des Friedhofs Melaten.  
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes 
vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage 
des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 
beschlossenen Musterkooperationsvertrages ( Beschlussvorlage Nr. 2112/2015 ) zu 
vereinbaren.  
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung 
Lindenthal dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. 
Die vorhandenen Bäume auf dem Gräberfeld 75 sollen erhalten bleiben. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
nicht anwesend: Frau Klein (Bündnis 90/Die Grünen)

Anlage 2 bis 5 - Gestaltungskonzept

9896 Zeichen

Anlage 2

Anlage 3
Anlage 3

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Melaten“  LP / 28.09.2023 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 1/3 
 
Gestaltungskonzept Friedhof Köln-Melaten, Flur 75 
- Übersicht der Grabarten - 
 
Grabbezeichnung Ruhehain Spuren des Lebens Auengarten Rosengarten Pfade der Erinnerung 
Grabstellen 79 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab; 
184 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
27 / 108 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
(2 Särge, 2 Urnen,  
Sarg + Urne) 
30 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
 
28 Stellen (Sarg); 
max. 2 Beisetz./Grab 
(2 Särge, 2 Urnen,  
Sarg + Urne) 
Grabmal Liegestein (Kopfstein) ohne Grabmal; 
Bronzeschriftzug auf 
Kalksandsteinmauer 
Findlinge od. stehende 
Naturstein-Stelen; nach 
Absprache mit Steinmetz 
Corten-Stahl-Wand  
mit aufgesetzten 
Schrifttafeln (s. Seite 3) 
Liegestein (Kopfstein) 
Neuanlage/ 
Grundbepflanzung 
Bodendecker je nach 
Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Euonymus, 
Waldsteinia); 
zusätzlich Farne, 
Gräser, Sträucher 
Hochbeete in 
Kalksandsteinmauern 
mit Bepflanzung z.B. 
aus Lavendel, Salbei, 
Thymian, Rosmarin und 
Begleitstauden 
erprobte und aufeinander 
abgestimmte Blatt- und 
Blütenstaudenmischungen 
Bodendecker je nach 
Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Waldsteinia); 
zusätzlich Rosen mit 
passenden Begleitstauden 
Bodendecker je nach 
Licht- und 
Bodenverhältnissen  
(z.B. Waldsteinia);  
Blumenschmuck/ 
Wechselbepflanzung 
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
jahreszeitlich wechselnde 
Blumenbeete 
vorgesehen;  
keine Blumenbeete 
vorgesehen; 
Wegeanlagen Wassergebundene 
Wegedecke gem. DIN 
18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht 
und Deckschicht; 
Einfassung aus 
Natursteinpflaster 
Wassergebundene 
Wegedecke gem. DIN 
18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht 
und Deckschicht; 
Einfassung aus 
Natursteinpflaster 
Mulchwege ohne verfestigten 
Unterbau und 
wassergebundene Wegedecke 
gem. DIN 18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht und 
Deckschicht; Einfassung aus 
Natursteinpflaster 
 
Wassergebundene 
Wegedecke gem. DIN 
18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht und 
Deckschicht; Einfassung 
aus Natursteinpflaster 
Wassergebundene 
Wegedecke oder 
Schotterwege; 
Wegeinfassung aus 
Natursteinkleinpflaster 
auf Betonbettung 
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) 
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der 
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) 
Anlage 4
Seite 1/2
Anlage 4 
Seite 1

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Melaten“  LP / 28.09.2023 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 3/3 
 
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege - 
(gültig für die Bestattungsgärten Köln) 
 
 
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. 
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der  
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. 
Gärtnerische Neuanlage 
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers 
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes 
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive 
Jahreszeitliche Grabpflege 
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen 
   (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) 
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) 
  (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) 
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen 
  (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) 
Notwendige Instandhaltung 
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen in der Liegezeit) 
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen (i.d.R. nach 5 und 15 Jahren) 
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischem Erfordernis) 
 
Seite 2/2
Anlage 4
Seite 2

		
	
	
	



	 
 
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Anlage 5
Anlage 5
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Anlage 5
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Anlage 5 
Seite 3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1546 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner 
erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der 
Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom 
Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 
beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 
2112/2015).  
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte 
Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene 
Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 9 - Fotodokumentation

344 Zeichen

30 m #2,50
d=12 FÄLLUNG

AUENGARTEN

| Grabstelle

#3,00

720
| ImramEE TEIETZE
; * use]

EI

R(S) PFADE DER ERINNERUNG #2,50 PFADE DER ERINNERUNG R(S)

GENOSSENSCHAFT KÖLNER FRIEDHOFSGÄRTNER
BESTATTUNGSGÄRTEN MELATEN, FELD 75
ENTWURF

Grabstelle

PROJEXTBEARBEITER:
Kölner T, SCHÖNECK
Genossenschaft
GEZEICHNET:
EEE WESEL SLR Friorihnfesärtnor

Anlage 8 - Stellungnahme der Genossenschaft

3798 Zeichen

Genossenschatt Kölner

Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG « Weinsbergstraße 138 + 50823 Köin-Ehrenfeld Friedhofsgä rtner
Stadt Köln . R
MR FRBPIEN Weinsbergstraße 138 + 50823 Köln-Ehrenfeld
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gstraß
_ Friedhofsverwaltung _ Tel.: 0221 525658 + Fax: 0221 515362
Herrn Benjamin Aderholt genossenschaft@friedhofsgaertner-koeln.de
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln www.friedhofsgaertner-koeln.de
Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum

LP 03.01.2024

Antrag Baugenehmigung / Einrichtung eines Kooperationsgräberfeldes
hier: Friedhof Melaten, Flur 75 - Stellungnahme zu Bestandsbäumen

Sehr geehrter Herr Aderholt,

bezugnehmend auf die zwischenzeitliche Abstimmung über unseren Bauantrag durch die
Bezirksvertretung Lindenthal stellen wir fest, dass dort der Wunsch geäußert wurde auf die
Fällung der vier markierten Bestandsbäume gänzlich zu verzichten.

Für die erneute Vorlage im Ausschuss für Umwelt und Grün möchten wir darauf hinweisen, dass
durch den Erhalt sämtlicher Nadelgehölze in Flur 75 diese Fläche für eine Überplanung als
Kooperationsgräberfeld („Bestattungsgarten‘) nahezu unbrauchbar wird. Alternative Flurstücke
können unserer Genossenschaft durch die Friedhofsverwaltung derzeit nicht angeboten werden.

Insofern ließe sich — bei Ausscheiden der beantragten Fläche — unser weiterhin sehr stark
nachgefragtes Grabangebot für Urne und Sarg auf dem Friedhof Melaten nicht aufrecht erhalten.
Die interessierten Angehörigen und vorsorgebewussten Bürgerinnen und Bürger müssten in den
nächsten Jahren auf die übrigen Standorte unserer Bestattungsgärten im Stadtgebiet ausweichen.

Wir appellieren daher an die Ausschussmitglieder, dass im Sinne der primären Zweckbestimmung
der städtischen Friedhöfe auch in diesem Fall durch Entnahme einzelner Nadelgehölze die
Voraussetzungen zur Erschließung attraktiver Beisetzungsflächen geschaffen werden können.
Insbesondere möchten wir auf die Vorzüge der gärtnerisch gepflegten und abwechslungsreich
gestalteten Grabflächen für Fauna und Flora hinweisen. In unseren Gartenbereichen sind nahezu
ganzjährig blühende Stauden und Sträucher vorzufinden, die auch seitens des NABU Köln als
wertvolle naturnahe Biotope anerkannt werden. Für derartige Anpflanzungen ist allerdings auch
ausreichend Sonneneinstrahlung erforderlich sowie ein gut durchwurzelbarer Boden.

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mehr als eine
gute Tradition

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Vorstand: Marc Zillken (Vors.), Lutz Pakendort (geschäftsführend), 43 GnR 688 Amtsgericht Köln - Steuernummer 217/5755/1030
Uwe Zimmer Volksbank Köln Bonn eG » Kontonr.: 6 401 268 020 - BLZ: 380 601 86

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Stefan Schmitz IBAN: DE18 3806 0186 6401 2680 20 -» BIC Swift: GENODEDIBRS

Wir möchten als Kompromiss anbieten, dass in unserer Gestaltungsplanung zumindest der
dominante Lebensbaum (Taxus) an der Nordseite von Flur 75 belassen wird. Dadurch würden —
nach Anpassung der Belegung - voraussichtlich 20-24 Stellen für Urnengräber entfallen.

Wir hoffen auf eine positive finale Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Grün am
25.01.2024 und bitten um konstruktive Begleitung der politischen Beratungen seitens der
Friedhofsverwaltung, damit wir den Baubeginn noch vor der nächsten Vogelschutzperiode planen
können. Die Fällung der verbleibenden drei Nadelgehölze müsste umgehend nach dem
Sitzungstermin genehmigt werden, damit das beauftragte Fachunternehmen ohne weiteren
Zeitverzug mit den Arbeiten beginnen kann.

Mit freundlichen Grüßen

GENOSSENSCHAFT KÖLNER
FRIEDHOFSGÄRTNER eG

Beschlussvorlage Ausschuss

3576 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3484/2023 
Freigabedatum 
 02.11.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 75 
des Friedhofs Melaten  
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner 
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations-
grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 75 des Friedhofs Melaten.  
 
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der 
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für 
Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Musterkooperations-
vertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.  
 
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Lindent-
hal dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. 
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe 
und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat-
zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder 
durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert 
werden.  
 
Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro-
bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung 
zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die 
Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um-
welt und Grün am 15.09.2015 sowie des AVR am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifika-
tionen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrab-
flächen eingeführt.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs-
satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 
27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. 
 
Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner hat mit Schreiben vom 28.09.2023 den An-
trag auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf Flur 75 des Friedhofs Melaten ge-
stellt. Es soll auf dem Gräberfeld mit einer Größe von ca. 1.378 m² realisiert werden. Die Lage 
sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung 
sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpfle-
geverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt.  
Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in 
der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach-
weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 
Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor.  
 
Eine denkmalpflegerische Erlaubnis mit Auflagen zu der beantragten Gestaltungsplanung liegt 
ebenfalls vor.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1577 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
3484/2023
Stand: 07.01.2025 
Sachstandsbericht  
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 75 
des Friedhofs Melaten 
Geänderter Beschluss wie BV 3 (fett) und dem mündlichen Ergänzungsantrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen (fett/kursiv):  
 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner 
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations-
grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 75 des Friedhofs Melaten und beantragt als 
Ausgleich eine Ersatzpflanzung analog der Baumschutzsatzung. 
 
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der 
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für 
Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Musterkooperations-
vertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.  
 
Die vorhandenen Bäume auf dem Gräberfeld 75 sollen erhalten bleiben. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Bestattungsgarten wurde am 02.08.2024 abgenommen. Erste Beisetzungen haben be-
reits stattgefunden. 
Die als Ausgleich für die drei entnommenen Nadelbäume festgesetzten Ersatzpflanzungen 
(zehn Carpinus Betulus (Hainbuche) und eine Betula Pendula (Birke)) wurden von der Genos-
senschaft Kölner Friedhofsgärtner eG auflagenkonform umgesetzt.

Anlage 6 - Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss Klima Umwelt und Grün vom 23.11.2023

1623 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Klima, Umwelt und 
Grün 
Frau Kleindienst 
Telefon:     (0221) 221-23702 
 
E-Mail:       ulrike.kleindienst@stadt -koeln.de 
Datum: 29.11.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023  
öffentlich 
4.2 Allgemeine Beschlussvorlagen (Entscheidung) 
4.2.2 Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgär-
ten" auf Flur 75 des Friedhofs Melaten 
3484/2023 
 
Geänderter Beschluss gem. mündlichem Ergänzungsantrag der Fraktion Bünd-
nis 90/Die Grünen (fett/kursiv):  
 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft 
Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des 
Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 75 des Friedhofs Melaten 
und beantragt als Ausgleich eine Ersatzpflanzung analog der Baumschutzsat-
zung. 
 
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich 
mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt 
vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen 
Musterkooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.  
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung 
Lindenthal dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt. 
 
(Hinweis: Anlage 1 – Beteiligung der Öffentlichkeit – Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt)

Beratungsverlauf (3)

23.11.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3484/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.11.2023
Erstellt
30.10.2023 10:57