3484/2023
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 75 des Friedhofs Melaten
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 7 - BV 3 Auszug Beschlussprotokoll
1399 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 05.12.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 04.12.2023 öffentlich 9.2.6 Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräber feld "Bestattungsgärten" auf Flur 75 des Friedhofs Melaten 3484/2023 geänderter Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 75 des Friedhofs Melaten. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages ( Beschlussvorlage Nr. 2112/2015 ) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Lindenthal dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Die vorhandenen Bäume auf dem Gräberfeld 75 sollen erhalten bleiben. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen nicht anwesend: Frau Klein (Bündnis 90/Die Grünen)
Anlage 2 bis 5 - Gestaltungskonzept
9896 Zeichen
Anlage 2 Anlage 3 Anlage 3 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Melaten“ LP / 28.09.2023 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 1/3 Gestaltungskonzept Friedhof Köln-Melaten, Flur 75 - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Ruhehain Spuren des Lebens Auengarten Rosengarten Pfade der Erinnerung Grabstellen 79 Stellen (Urne); max. 2 Beisetz./Grab; 184 Stellen (Urne); max. 2 Beisetz./Grab 27 / 108 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg + Urne) 30 Stellen (Urne); max. 2 Beisetz./Grab 28 Stellen (Sarg); max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sarg + Urne) Grabmal Liegestein (Kopfstein) ohne Grabmal; Bronzeschriftzug auf Kalksandsteinmauer Findlinge od. stehende Naturstein-Stelen; nach Absprache mit Steinmetz Corten-Stahl-Wand mit aufgesetzten Schrifttafeln (s. Seite 3) Liegestein (Kopfstein) Neuanlage/ Grundbepflanzung Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Euonymus, Waldsteinia); zusätzlich Farne, Gräser, Sträucher Hochbeete in Kalksandsteinmauern mit Bepflanzung z.B. aus Lavendel, Salbei, Thymian, Rosmarin und Begleitstauden erprobte und aufeinander abgestimmte Blatt- und Blütenstaudenmischungen Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Waldsteinia); zusätzlich Rosen mit passenden Begleitstauden Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen (z.B. Waldsteinia); Blumenschmuck/ Wechselbepflanzung keine Blumenbeete vorgesehen; keine Blumenbeete vorgesehen; keine Blumenbeete vorgesehen; jahreszeitlich wechselnde Blumenbeete vorgesehen; keine Blumenbeete vorgesehen; Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster Wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster Mulchwege ohne verfestigten Unterbau und wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster Wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster Wassergebundene Wegedecke oder Schotterwege; Wegeinfassung aus Natursteinkleinpflaster auf Betonbettung Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Anlage 4 Seite 1/2 Anlage 4 Seite 1 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Melaten“ LP / 28.09.2023 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 3/3 - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers - Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes - bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Instandhaltung - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen in der Liegezeit) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen (i.d.R. nach 5 und 15 Jahren) - Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischem Erfordernis) Seite 2/2 Anlage 4 Seite 2 ! "#$ % & "#$ % !"## $$ % & '! ## '! $$( '! ## '! $) *# " # $ " # $ " &) " &) '#+',- . /'# -# 0 /# ) '#+',- . 1' '# 2"# 3 # 456 -#+ ))& '#+',- . -# % # 7! '! "0 ! / ) '#+(,8 ./'# -# 0 /# '#+(,8 .1' '# 2"# 3 # 456 -#+ $& '#+(,8 .-# % # 7! '!" 0 ! / ($ #&9 - ' ! :;# < ! 6 )#$* + %, $* - + .)/) 0 *' & #$ % )1! Anlage 5 Anlage 5 Seite 1 '#+2, ' 0 . /'# -# 0 /# ( '#+2, ' 0 . 1' '# 2"# 3 # 456 -#+ $&( '#+2, ' 0 . -# % # 7! '! "0 ! / ) '#+3"),1 " < # ./'# -# 0 /# (&() '#+3"),1 " < # ./'# -# 0 /# ) '#+3"),1 " < # .1' '# 2"# 3 # 4 56 -#+ $$& '#+3"),1 " < # .1' '# 2"# 3 # 4 56 -#+ (( '#+3"),1 " < # .-# % # 7! '! "0 ! / & '#+3"),1 " < # .-# % # 7! '! "0 ! / ( '#+3",1 "<# . /'# -# 0 /# () '#+3",1 "<# . /'# -# 0 /# )$ '#+3",1 "<# . 1' '# 2"# 3 # 456 -#+ '#+3",1 "<# . 1' '# 2"# 3 # 456 -#+ )$& '#+3",1 "<# . -# % # 7! '! "0 ! / & '#+3",1 "<# . -# % # 7! '! "0 ! / ( '#+4",8! 2 7=# . /'# -# 0 /# $ '#+4",8! 2 7=# . 1' '# 2"# 3 # 56 -#+ ) '#+4",8! 2 7=# . -# % # 7! '! "0 ! / 0 *' & #$ % 1! Anlage 5 Seite 2 % :!!'! ' % :;# ! :;# < ! 6 :;# > ?&( 25$$* (&:;# 1"0 '# #6 4< ! +# 4 >##=4/ 4-# )$:;# ' ' @0-7 ! @/ 5" 1 !# *#A2)(4 *#A24 Anlage 5 Seite 3
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1546 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 9 - Fotodokumentation
344 Zeichen
30 m #2,50 d=12 FÄLLUNG AUENGARTEN | Grabstelle #3,00 720 | ImramEE TEIETZE ; * use] EI R(S) PFADE DER ERINNERUNG #2,50 PFADE DER ERINNERUNG R(S) GENOSSENSCHAFT KÖLNER FRIEDHOFSGÄRTNER BESTATTUNGSGÄRTEN MELATEN, FELD 75 ENTWURF Grabstelle PROJEXTBEARBEITER: Kölner T, SCHÖNECK Genossenschaft GEZEICHNET: EEE WESEL SLR Friorihnfesärtnor
Anlage 8 - Stellungnahme der Genossenschaft
3798 Zeichen
Genossenschatt Kölner Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG « Weinsbergstraße 138 + 50823 Köin-Ehrenfeld Friedhofsgä rtner Stadt Köln . R MR FRBPIEN Weinsbergstraße 138 + 50823 Köln-Ehrenfeld Amt für Landschaftspflege und Grünflächen gstraß _ Friedhofsverwaltung _ Tel.: 0221 525658 + Fax: 0221 515362 Herrn Benjamin Aderholt genossenschaft@friedhofsgaertner-koeln.de Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln www.friedhofsgaertner-koeln.de Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum LP 03.01.2024 Antrag Baugenehmigung / Einrichtung eines Kooperationsgräberfeldes hier: Friedhof Melaten, Flur 75 - Stellungnahme zu Bestandsbäumen Sehr geehrter Herr Aderholt, bezugnehmend auf die zwischenzeitliche Abstimmung über unseren Bauantrag durch die Bezirksvertretung Lindenthal stellen wir fest, dass dort der Wunsch geäußert wurde auf die Fällung der vier markierten Bestandsbäume gänzlich zu verzichten. Für die erneute Vorlage im Ausschuss für Umwelt und Grün möchten wir darauf hinweisen, dass durch den Erhalt sämtlicher Nadelgehölze in Flur 75 diese Fläche für eine Überplanung als Kooperationsgräberfeld („Bestattungsgarten‘) nahezu unbrauchbar wird. Alternative Flurstücke können unserer Genossenschaft durch die Friedhofsverwaltung derzeit nicht angeboten werden. Insofern ließe sich — bei Ausscheiden der beantragten Fläche — unser weiterhin sehr stark nachgefragtes Grabangebot für Urne und Sarg auf dem Friedhof Melaten nicht aufrecht erhalten. Die interessierten Angehörigen und vorsorgebewussten Bürgerinnen und Bürger müssten in den nächsten Jahren auf die übrigen Standorte unserer Bestattungsgärten im Stadtgebiet ausweichen. Wir appellieren daher an die Ausschussmitglieder, dass im Sinne der primären Zweckbestimmung der städtischen Friedhöfe auch in diesem Fall durch Entnahme einzelner Nadelgehölze die Voraussetzungen zur Erschließung attraktiver Beisetzungsflächen geschaffen werden können. Insbesondere möchten wir auf die Vorzüge der gärtnerisch gepflegten und abwechslungsreich gestalteten Grabflächen für Fauna und Flora hinweisen. In unseren Gartenbereichen sind nahezu ganzjährig blühende Stauden und Sträucher vorzufinden, die auch seitens des NABU Köln als wertvolle naturnahe Biotope anerkannt werden. Für derartige Anpflanzungen ist allerdings auch ausreichend Sonneneinstrahlung erforderlich sowie ein gut durchwurzelbarer Boden. DAUER- GRABPFLEGE- mehr als eine gute Tradition x BE. B FIT: s Genossen- 3 ihz3 | el 7 / 1 schaft 7 * "Bi 4 Kölner Ib u au u are } / Friedhofs- x ] N RUHEHAN A 4 ! ' / N VE SE _ & |oolaaJas]os/oriseloolachonlczgoioc RAU 12 m Grabgestaltung und Grabpflege M Vorsorge Mi Bestattungsgärten I Bestattungskultur Vorstand: Marc Zillken (Vors.), Lutz Pakendort (geschäftsführend), 43 GnR 688 Amtsgericht Köln - Steuernummer 217/5755/1030 Uwe Zimmer Volksbank Köln Bonn eG » Kontonr.: 6 401 268 020 - BLZ: 380 601 86 Vorsitzender des Aufsichtsrats: Stefan Schmitz IBAN: DE18 3806 0186 6401 2680 20 -» BIC Swift: GENODEDIBRS Wir möchten als Kompromiss anbieten, dass in unserer Gestaltungsplanung zumindest der dominante Lebensbaum (Taxus) an der Nordseite von Flur 75 belassen wird. Dadurch würden — nach Anpassung der Belegung - voraussichtlich 20-24 Stellen für Urnengräber entfallen. Wir hoffen auf eine positive finale Entscheidung des Ausschusses für Umwelt und Grün am 25.01.2024 und bitten um konstruktive Begleitung der politischen Beratungen seitens der Friedhofsverwaltung, damit wir den Baubeginn noch vor der nächsten Vogelschutzperiode planen können. Die Fällung der verbleibenden drei Nadelgehölze müsste umgehend nach dem Sitzungstermin genehmigt werden, damit das beauftragte Fachunternehmen ohne weiteren Zeitverzug mit den Arbeiten beginnen kann. Mit freundlichen Grüßen GENOSSENSCHAFT KÖLNER FRIEDHOFSGÄRTNER eG
Beschlussvorlage Ausschuss
3576 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/672/1 Vorlagen-Nummer 3484/2023 Freigabedatum 02.11.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 75 des Friedhofs Melaten Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations- grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 75 des Friedhofs Melaten. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra- gen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Musterkooperations- vertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Lindent- hal dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 23.11.2023 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In seiner Sitzung am 18.12.2008 hat der Rat der Stadt Köln die Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln beschlossen. Die nach § 27 Abs. 2 dieser Sat- zung vorgesehenen Kooperationen sollten dabei hinsichtlich der Gestaltung dieser Grabfelder durch den Fachausschuss beschlossen und zunächst nur auf dem Friedhof Melaten realisiert werden. Auf der Grundlage des positiven Erfahrungsberichtes hat der Rat am 14.09.2010 die Erpro- bungsphase für beendet erklärt und die auf den Friedhof Melaten bezogene Beschränkung zum Abschluss von Kooperationen nach § 27 Abs. 2 der Satzung über die Friedhöfe und die Feuerbestattungsanlage der Stadt Köln aufgehoben. Mit Beschluss des Ausschusses für Um- welt und Grün am 15.09.2015 sowie des AVR am 21.09.2015 wurden verschiedene Modifika- tionen bei dem Ausschreibungsverfahren und der Vertragsgestaltung von Kooperationsgrab- flächen eingeführt. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine Neufassung der Friedhofs- satzung beschlossen (Beschlussvorlage 2267/2022). Die ursprünglichen Regelungen des § 27 Abs. 2 gelten inhaltlich unverändert fort. Die Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner hat mit Schreiben vom 28.09.2023 den An- trag auf Genehmigung eines Kooperationsgrabfeldes auf Flur 75 des Friedhofs Melaten ge- stellt. Es soll auf dem Gräberfeld mit einer Größe von ca. 1.378 m² realisiert werden. Die Lage sowie der Gestaltungsplan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen. Die Details der Planung sind in dem als Anlage 4 beigefügten Konzept beschrieben. Die Preisübersicht der Dauerpfle- geverträge für die verschiedenen Grabangebote ist als Anlage 5 beigefügt. Der von der Genossenschaft der Kölner Friedhofsgärtner vorgelegte Antrag entspricht den in der Veröffentlichung genannten Gestaltungsvorgaben. Die darüber hinaus geforderten Nach- weise, insbesondere die Sicherung der Dauergrabpflegekosten für eine Nutzungszeit von 25 Jahren über eine Treuhandstelle, liegen vor. Eine denkmalpflegerische Erlaubnis mit Auflagen zu der beantragten Gestaltungsplanung liegt ebenfalls vor.
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1577 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672/1
Vorlagen-Nummer
3484/2023
Stand: 07.01.2025
Sachstandsbericht
Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgärten" auf Flur 75
des Friedhofs Melaten
Geänderter Beschluss wie BV 3 (fett) und dem mündlichen Ergänzungsantrag der Frak-
tion Bündnis 90/Die Grünen (fett/kursiv):
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperations-
grabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 75 des Friedhofs Melaten und beantragt als
Ausgleich eine Ersatzpflanzung analog der Baumschutzsatzung.
Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der
Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für
Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfra-
gen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Musterkooperations-
vertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren.
Die vorhandenen Bäume auf dem Gräberfeld 75 sollen erhalten bleiben.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Bestattungsgarten wurde am 02.08.2024 abgenommen. Erste Beisetzungen haben be-
reits stattgefunden.
Die als Ausgleich für die drei entnommenen Nadelbäume festgesetzten Ersatzpflanzungen
(zehn Carpinus Betulus (Hainbuche) und eine Betula Pendula (Birke)) wurden von der Genos-
senschaft Kölner Friedhofsgärtner eG auflagenkonform umgesetzt.
Anlage 6 - Auszug aus der Niederschrift des Ausschuss Klima Umwelt und Grün vom 23.11.2023
1623 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-23702 E-Mail: ulrike.kleindienst@stadt -koeln.de Datum: 29.11.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 23.11.2023 öffentlich 4.2 Allgemeine Beschlussvorlagen (Entscheidung) 4.2.2 Gestaltungsplanung für das Kooperationsgräberfeld "Bestattungsgär- ten" auf Flur 75 des Friedhofs Melaten 3484/2023 Geänderter Beschluss gem. mündlichem Ergänzungsantrag der Fraktion Bünd- nis 90/Die Grünen (fett/kursiv): Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept für die Erweiterung des Kooperationsgrabfeldes „Bestattungsgärten Köln“ auf Flur 75 des Friedhofs Melaten und beantragt als Ausgleich eine Ersatzpflanzung analog der Baumschutzsat- zung. Er beauftragt die Verwaltung, vor der baulichen Umsetzung des Konzeptes vertraglich mit der Genossenschaft die Details der Kooperation auf der Grundlage des zuletzt vom Ausschuss für Umwelt und Grün sowie vom Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) im September 2015 beschlossenen Musterkooperationsvertrages (Beschlussvorlage Nr. 2112/2015) zu vereinbaren. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Lindenthal dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (Hinweis: Anlage 1 – Beteiligung der Öffentlichkeit – Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3484/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 02.11.2023
- Erstellt
- 30.10.2023 10:57