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Verpflichtende Eintragungen in Wachbücher von Flüchtlingsunterkünften.
Antrag nach § 3 BV2 (FWK) AN/0025/2016 vom 08.01.2016
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Sachstandsbericht BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0025/2016 Stand: 12.07.2022 Sachstandsbericht Verpflichtende Eintragungen in Wachbücher von Flüchtlingsunterkünften. Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 25.01.2016 8.1.3 Verpflichtende Eintragungen in Wachbücher von Flüchtlingsunterkünften, An- trag von Herrn Ilg; AN/0025/2016 Herr Tempski verliest folgende Stellungnahme des Amtes für Wohnungswesen: Flüchtlinge können sich grundsätzlich frei im Bereich ihres ausländerrechtlichen Aufenthalts- gebietes (z.B. Stadtgebiet, Regierungsbezirk oder Bundesland) bewegen. Wenngleich Zu- gangskontrollen zu den Flüchtlingseinrichtungen rechtlich zulässig sind, hält das Amt für Wohnungswesen eine Ausgangskontrolle und Dokumentation hierüber für rechtlich bedenk- lich und nicht vereinbar mit der vg. Freizügigkeit, die Flüchtlinge genießen. Unabhängig hiervon könnte eine solche Ausgangskontrolle weder die in der Begründung vorgetragenen organisatorischen und statistischen Defizite kompensieren noch Transparenz des Aufenthaltes außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte herstellen. Die Fraktion Die Grünen stellt einen Antrag auf Ende der Debatte. 1. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beendet die Debatte über den TOP. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg zugestimmt (nicht anwesend: Herr Bronisz). 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung möge prüfen, ob es juristisch umsetzbar ist (z.B. per Hausordnung), die Bewohner von städtischen Flüchtlingseinrichtungen im Bezirk von Rodenkirchen zu verpflichten, das abendliche Verlassen und Betreten ihrer Einrichtung durch einen einfachen Eintrag in ein Wachbuch zu doku- mentieren. Ein solches Wachbuch könnte beispielsweise vom zukünftigen Kölner Sicherheitsdienst ohne großen organisatorischen Aufwand geführt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Ilg bei Enthaltung der FDP-Fraktion abgelehnt (nicht anwesend: Herr Bronisz). Status erledigt 2
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