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AN/0508/2021

Ergänzungsantrag

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 09.03.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 15.03.2021, TOP 9.1.2.1

Ergänzungsantrag Neuenhöfer Allee

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Ergänzungsantrag Neuenhöfer Allee

4827 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  
CDU-Fraktion  
SPD-Fraktion 
Lothar Müller / Die Linke  
Gerd Kaspar / FDP 
  
in der Bezirksvertretung Lindenthal 
Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf    
 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Cornelia Weitekamp 
  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Köln, 20.02.2021  
  
  
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin  
 
Wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag  auf die Tagesordnung der 
nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, nach der Fahrbahnsanierung auf der 
Neuenhöfer Allee die Anlage von alternierenden Schutzstreifen bei Wegnahme der 
Mittelmarkierung.   
 
Begründung:  
 
 
 
 
 
 
 
gez. Lara Schneider                        gez. Svenja Führer           gez. Friedhelm Hilgers     
Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN      CDU-Fraktion          SPD-Fraktion   
 
 
gez. Lothar Müller/ Die Linke     gez. Gerd Kaspar / FDP

Alternieremder Schutzstreifen in Miltenberg  
Alternierende Schutzstreifen in der Praxis 
Was kann man für den Radverkehr tun, wenn die Straßenbreiten nicht einmal für die Anlage 
von Schutzstreifen ausreichen, geschweige denn für Radfahrstreifen oder gar Radwege?  
Die Stadt Miltenberg macht es vor: Schutzstreifen, aber alternierend! Zunächst wurde die 
historische Mainbrücke mit einseitig wechselnden Schutzstreifen ausgestattet, nun auch die 
Breitendieler Straße. Beides sind wichtige Radfahrverbindungen, da sie Ortsteile auf dem 
kürzesten Weg miteinander verknüpfen. Auch für Schüler sind diese Routen von enormer 
Bedeutung auf ihrem Weg zum Schulzentrum in Miltenberg-Nord.  
 Die Schutzstreifen machen auf Radfahrer und den für sie nötigen Schutz im Straßenraum 
aufmerksam. Wo früher Radfahrer gefährlich nah an den Fahrbahnrand gedrängt wurden 
oder gar auf dem Gehweg Fußgänger gefährdeten, können sie nun geschützt auf der 
Fahrbahn mitradeln. Auch wenn die Schutzstreifen nicht durchgängig markiert sind, achten 
die Autofahrer mehr auf Radfahrer und nehmen beim Überholen Rücksicht. Alternierende

Schutzstreifen sind damit ein wichtiger Baustein, um die Verkehrssicherheit insgesamt zu 
verbessern und die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer im Stadtverkehr zu fördern.  
Folgende Zitate sind aus dem Gutachten zum Einsatz und zur Wirkung von 
einseitigen, alternierenden und beidseitigen Schutzstreifen auf schmalen 
Fahrbahnen innerorts der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen 
Baden-Württemberg 2014. 
2.2.3.2 Einseitige und alternierende Schutzstreifen. Bei dem Einsatz von einseitigen 
Schutzstreifen auf ebenen Strecken wird die erforderliche Fahrbahnbreite reduziert, wodurch 
ein Einsatz auf schmalen Fahrbahnen möglich wird. Demgegenüber steht die Tatsache, dass 
der Radverkehr nur noch einseitig gesichert ist. Daraus entwickelt wurde die Idee einseitige 
Schutzstreifen wechselseitig anzulegen, um eine bestmögliche Sicherung für Radfahrer in 
beiden Fahrtrichtungen zu erreichen. Die Stadt Lörrach (Mitgliedskommune der AGFK-BW) 
hat mit dem Beispiel eines solchen alternierenden Schutzstreifens auf einer Verkehrsstraße 
mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h (DTV 5.500 Kfz/24h) 
Aufmerksamkeit erregt. Das Modellprojekt in Lörrach wurde im Rahmen einer Diplomarbeit 
wissenschaftlich begleitet. Die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse sind durch die 
Autorin insgesamt posi-tiv bewertet worden. 
 
 
3.3.1.2 Friedrichshafen, Klufterner Straße (Alternierender Schutzstreifen). Die Klufterner 
Straße in Friedrichshafen verbindet das Ortszentrum mit dem Stadtteil Kluftern und stellt eine 
touristisch bedeutsame Verbindung zum Bodensee dar. Der Streckenabschnitt der 
Verkehrsbeobachtung liegt innerorts südlich im Stadtteil Kluftern. Im weiteren Verlauf 
Richtung Süden (Bodensee und Ortsmitte) schließt auf dem außerörtlichen 
Streckenabschnitt ein baulicher Radweg an. 
 
Abschnittslänge Fahrbahnbreite Parkplätze DTV           SV- Anteil   Radverkehrsmenge 
1.000m             variiert               Keine       7.000 Kfz/24h   4,5 %      700 R/24h 
 
Der Schutzstreifen ist alternierend angelegt und wechselt mehrfach die Seite der Fahrbahn. 
Dabei ist der Schutzstreifen bevorzugt auf der Kurveninnenseite markiert. Die Breite des 
Schutzstreifens ist konstant, die Breite der Kernfahrbahn variiert zwischen 4,20 m und bis zu 
6,00 m. Die breiten Querschnitte werden in den Kurvenbereichen erreicht. Die Klufterner 
Straße durchläuft bewegtes Gelände und weist daher unterschiedliche und abwechselnde 
Längsneigungen auf. Der Schutzstreifen wurden bereits weit vor dem Projektbeginn markiert. 
Da die Stadt Friedrichshafen bisher keine Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit oder 
des Verkehrs

Beratungsverlauf (1)

15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neuenhöfer Allee

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Details

Aktenzeichen
AN/0508/2021
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
09.03.2021
Erstellt
09.03.2021 09:06