AN/0508/2021
Ergänzungsantrag
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Ergänzungsantrag Neuenhöfer Allee
4827 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen CDU-Fraktion SPD-Fraktion Lothar Müller / Die Linke Gerd Kaspar / FDP in der Bezirksvertretung Lindenthal Klettenberg Sülz Lindenthal Braunsfeld Müngersdorf Junkersdorf Marsdorf Weiden Lövenich Widdersdorf Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 20.02.2021 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wir bitten Sie, folgenden Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal zu setzen: Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt, nach der Fahrbahnsanierung auf der Neuenhöfer Allee die Anlage von alternierenden Schutzstreifen bei Wegnahme der Mittelmarkierung. Begründung: gez. Lara Schneider gez. Svenja Führer gez. Friedhelm Hilgers Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN CDU-Fraktion SPD-Fraktion gez. Lothar Müller/ Die Linke gez. Gerd Kaspar / FDP Alternieremder Schutzstreifen in Miltenberg Alternierende Schutzstreifen in der Praxis Was kann man für den Radverkehr tun, wenn die Straßenbreiten nicht einmal für die Anlage von Schutzstreifen ausreichen, geschweige denn für Radfahrstreifen oder gar Radwege? Die Stadt Miltenberg macht es vor: Schutzstreifen, aber alternierend! Zunächst wurde die historische Mainbrücke mit einseitig wechselnden Schutzstreifen ausgestattet, nun auch die Breitendieler Straße. Beides sind wichtige Radfahrverbindungen, da sie Ortsteile auf dem kürzesten Weg miteinander verknüpfen. Auch für Schüler sind diese Routen von enormer Bedeutung auf ihrem Weg zum Schulzentrum in Miltenberg-Nord. Die Schutzstreifen machen auf Radfahrer und den für sie nötigen Schutz im Straßenraum aufmerksam. Wo früher Radfahrer gefährlich nah an den Fahrbahnrand gedrängt wurden oder gar auf dem Gehweg Fußgänger gefährdeten, können sie nun geschützt auf der Fahrbahn mitradeln. Auch wenn die Schutzstreifen nicht durchgängig markiert sind, achten die Autofahrer mehr auf Radfahrer und nehmen beim Überholen Rücksicht. Alternierende Schutzstreifen sind damit ein wichtiger Baustein, um die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern und die Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer im Stadtverkehr zu fördern. Folgende Zitate sind aus dem Gutachten zum Einsatz und zur Wirkung von einseitigen, alternierenden und beidseitigen Schutzstreifen auf schmalen Fahrbahnen innerorts der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg 2014. 2.2.3.2 Einseitige und alternierende Schutzstreifen. Bei dem Einsatz von einseitigen Schutzstreifen auf ebenen Strecken wird die erforderliche Fahrbahnbreite reduziert, wodurch ein Einsatz auf schmalen Fahrbahnen möglich wird. Demgegenüber steht die Tatsache, dass der Radverkehr nur noch einseitig gesichert ist. Daraus entwickelt wurde die Idee einseitige Schutzstreifen wechselseitig anzulegen, um eine bestmögliche Sicherung für Radfahrer in beiden Fahrtrichtungen zu erreichen. Die Stadt Lörrach (Mitgliedskommune der AGFK-BW) hat mit dem Beispiel eines solchen alternierenden Schutzstreifens auf einer Verkehrsstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50km/h (DTV 5.500 Kfz/24h) Aufmerksamkeit erregt. Das Modellprojekt in Lörrach wurde im Rahmen einer Diplomarbeit wissenschaftlich begleitet. Die nachfolgend zusammengefassten Ergebnisse sind durch die Autorin insgesamt posi-tiv bewertet worden. 3.3.1.2 Friedrichshafen, Klufterner Straße (Alternierender Schutzstreifen). Die Klufterner Straße in Friedrichshafen verbindet das Ortszentrum mit dem Stadtteil Kluftern und stellt eine touristisch bedeutsame Verbindung zum Bodensee dar. Der Streckenabschnitt der Verkehrsbeobachtung liegt innerorts südlich im Stadtteil Kluftern. Im weiteren Verlauf Richtung Süden (Bodensee und Ortsmitte) schließt auf dem außerörtlichen Streckenabschnitt ein baulicher Radweg an. Abschnittslänge Fahrbahnbreite Parkplätze DTV SV- Anteil Radverkehrsmenge 1.000m variiert Keine 7.000 Kfz/24h 4,5 % 700 R/24h Der Schutzstreifen ist alternierend angelegt und wechselt mehrfach die Seite der Fahrbahn. Dabei ist der Schutzstreifen bevorzugt auf der Kurveninnenseite markiert. Die Breite des Schutzstreifens ist konstant, die Breite der Kernfahrbahn variiert zwischen 4,20 m und bis zu 6,00 m. Die breiten Querschnitte werden in den Kurvenbereichen erreicht. Die Klufterner Straße durchläuft bewegtes Gelände und weist daher unterschiedliche und abwechselnde Längsneigungen auf. Der Schutzstreifen wurden bereits weit vor dem Projektbeginn markiert. Da die Stadt Friedrichshafen bisher keine Probleme hinsichtlich der Verkehrssicherheit oder des Verkehrs
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Neuenhöfer Allee
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0508/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 09:06