Mandari Insight

2017/0030

Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2016

Magistratsvorlage 31.01.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2017/0030

125.2 KB · application/pdf

Ansehen

2017/0030

2318 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.02.2017 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Rechtsamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magist rat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2017/0030 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Notarielle Beurkundung von Grundstücksgeschäften im Jahr 2016  
 
Vorlage vom: 31.01.2017  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt von dem nachfolgenden Bericht Kenntnis.  
Die Vorlage ist der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.  
 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  31.01.2017 
 
Am 29.09.1994 beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass Notaraufträge gemäß 
einer Liste, in der alle Darmstädter Notarinnen und Notare alphabetisch verzeichnet sind, der 
Reihe nach zu v ergeben sind. Beauftragt die Stadt den Notar, wird der Auftrag nach Liste 
vergeben; wird der Notar von der Gegenseite beauftragt, soll der Magistrat versuchen, sich 
mit dem Vertragspartner auf das Notariat zu einigen, das nach der Liste an der Reihe ist. 
Weiter beschloss die Stadtverordnetenversammlung, dass regelmäßig über die Vergabe der 
Protokollierung berichtet werden soll.  
 
Entsprechend diesem  Beschluss der Stadtverordneten versammlung führt das Rechtsamt eine 
Notarliste. Im Jahr 2016 wurden 32 Notaraufträge vermerkt. In 5 Fällen konnte die Stadt den 
Notar benennen. In keinem Fall konnte sich die Stadt mit dem Vertragspartner, dem die 
Notarauswahl oblag, auf den auf der Liste nächsten Notar einigen. Insgesamt wurden somit 5 
Notaraufträge nach der alphabetischen Reihenfolge anhand der Notarliste vergeben. In 27 
Fällen wählte der Vertragspartner den Notar nach eigenem Ermessen.  
 
Darmstadt, 31.01.2017  
 
 
 
 Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 57

Details

Vorlagen-Nr.
2017/0030
Typ
Magistratsvorlage
Datum
31.01.2017
Erstellt
29.09.2026 00:00