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Wirtschaftsplan 2021 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1243/2021 vom 26.05.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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  • Anlage - Wirtschaftsplan 2021 AWB eE

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    Wirtschaftsplan 2021 der -eigenbetriebsähnlichen Einrichtung- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln ° Erfolgsplan 2021 nebst -Erläuterungen zum Erfolgsplan 2021- eo Vermögensplan 2021 e Mittelfristiger Erfolgs- und Finanzplan 2021-2025 Wirtschaftsplan 2021 Erfolgsplan Erträge und Aufwendungen Position 1. Umsatzerlöse Ansatz 2021 in Tsd. € Ansatz 2020 in Tsd. € Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 46.370 45.538 Gebühreneinnahmen städtischer Anteil 16.136 15.575 Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 168.035) 166.579) Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA 2.411 2.903 232.951 230.595 2. Gesamtleistung 232.951 230.595 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmüll, Biomüll und Schadstoffe 53.111 52.907 Entsorgung Straßenkehricht 631 767 Abfallbeseitigung Logistik 82.807 81.991 Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 14.192 13.622 Littering 12.022 11.881 Entsorgung von E-Schrott 3.724 3.699 Straßenreinigung incl. städt. Anteil 57.885) 56.338 Betrieb eines Wertstoffhofes 119 119 Gelbe Tonne plus 3.174 3.143 Aufwendungen Entgelte Duale System, BgA 2.411 2.903 230.076 227.369 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltungskosten 3.038 3.116 6. Finanzergebnis Zinsaufwendungen -16 -18 Zinserträge 0 0 -16 -18 6. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -179 91 7. Betriebsergebnis -179 91 Erläuterungen zum Erfolgsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Köln für das Jahr 2021 Umsatzerlöse In 2021 werden Erlöse i.H.v. 232,9 Mio. € erwartet, die überwiegend aus Gebührenein- nahmen auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung und der Straßenreinigungssatzung für 2021 resultieren (rd. 214,4 Mio. €). Zu den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung trägt neben den Straßenreinigungsge- bühren in Höhe von rd. 46,4 Mio. € ein Anteil der Stadt Köln in Höhe von rd. 16,1 Mio. € bei. Aufwendungen für bezogene Leistungen Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren vorwiegend aus den Entgelten für die Restmüllverbrennung und die Kompostierung durch die AVG Köln GmbH (rd. 53,1 Mio. €) und die Entgelte für die AWB Köln GmbH für Abfallsammlung und - transport sowie die Straßenreinigung mit zusammen rd. 140,7 Mio. €. Grundlage sind neben der geplanten Leistungserstellung die in den folgenden Verträgen geregelten Entgelte: - Vertrag über die Erfassung und Entsorgung der Stadt Köln zu überlassender / von der Stadt Köln zu entsorgender Abfälle mit der AWB GmbH (rd. 82,8 Mio. €) Vertrag über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Köln mit der AWB GmbH (rd. 57,9 Mio. €) - Entsorgungsvertrag mit der AVG Köln mbH (53,1 Mio. €) Darüber hinaus sind Aufwendungen aus der Vereinbarung über die Einführung eines Hol- systems zur Wertstofferfassung von Papier/Pappe/Kartonagen in Köln (rd. 14,2 Mio. €) berücksichtigt. Für die Einführung der Gelben Tonne „plus“, über die neben Leichtverpackungen auch sog. stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall erfasst werden, sind in 2021 Kosten i.H.v. 3,2 Mio. € veranschlagt. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren überwiegend aus Verwaltungs- kostenerstattungen für mehrere Dienststellen der Stadt Köln, darunter die Kosten für die Gebührenveranlagung und den Gebühreneinzug, die bei der Kasse der Kämmerei und dem Steueramt der Stadt Köln entstehen (rd. 2,1 Mio. €), sowie Kosten für gutachterli- che Stellungnahmen und die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten mit 64 TE des Rechtsam- tes. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Personalkosten für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie im Wesentlichen Sachkosten für Raummieten, EDV- Lizenzen. Finanzergebnis Das Finanzergebnis von -16 TE resultiert aus der Notwendigkeit zur Zwischenfinanzierung von in Anspruch genommenen Leistungen Dritter, da der Gebühreneinzug und die an- schließende Ausschüttung durch die Kasse der Kämmerei und dem Steueramt auf wenige Termine im Jahr beschränkt ist, so dass der Mittelbedarf des Eigenbetriebs durch diesen Zufluss nicht kontinuierlich gedeckt werden kann. Erträge aus der Anlage von Überschüs- sen sind kostenmindernd berücksichtigt. Betriebsergebnis Das negative Betriebsergebnis 2021 beträgt demnach TE 179. Vermögensplan 2021 Mittelbedarf Entnahme aus dem Eigenkapital Ansatz 2021 in Tsd.€ Gesamt Mittelherkunft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Jahresfehlbetrag) Gesamt Mittelfristige Erfolgsplan 2021 bis 2025 Erträge und Aufwendungen Position Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 | Ansatz 2024 | Ansatz 2025 in Tsd. € in Tsd, € in Tsd. € in Tsd. € in Tsd. € Umsatzerlöse Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 46.370 47.066 47.172 48.488) 49.215 Gebühreneinnahmen städtischer Anteil 16.136 16.378, 16.623 16.873 17.126 Gebühreneinnahmen Abfallbeseitigung 168.035 170.555 173.113 175.710 178.346 Umsatzerlöse Entgelte Duale System, BgA, Sonstige 2.411 2.447 2.484 2.521 2.559 232.951 236.445 239.992 243.592 247.246 Gesamtleistung 232.951 236.445 239.992 243.592 247.246 ‚Aufwendungen für bezogene Leistungen Entsorgung Hausmüll und Biomüll 53.111 53.908 54.716) 55.537 56.370 Entsorgung Straßenkehricht 631 640 650 660 670 ‚Abfallbeseitigung Logistik 82.807 84.049 85.310 86.589 87.888| Holservice Papier, Pappe, Kartonagen 14.192 14.405 14.621 14.840 15.063 Littering 12.022 12.202 12.385, 12.571 12.760 Entsorgung von E-Schrott 3.724 3.780 3.837 3.894 3.953 Straßenreinigung incl. städt. Anteil 57.885, 58.753 59.635) 60.529 61.437 Betrieb eines Wertstoffhofes 119 119 119 119 119 Gelbe Tonne plus 3.174 3.222 3.270) 3.319 3.369 ‚Aufwendungen Entgelte Duale System, BgA, Sonstiges 2.411 2.447 2.484 2.521 2.559 230.076 233.525 237.026 240.580 244.187 Sonstige betriebliche Aufwendungen Verwaltungskosten 3.038 3.084 3.117 3.149) 3.180 Finanzergebnis Zinsaufwendungen -16 -16 -16 -17 17 Zinserträge () 0 0 0 } -16 -16 -16 -17 -17 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -179 -180 -168 -153 138 Betriebsergebnis 179 -180 -168 -153 -138 Finanzplan Plan Plan Plan Plan Plan 2021 2022 2023 2024 2025 Ein- und Auszahlungsarten TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 3 4 5 $ 7 1 Steuern und ähnliche Abgaben 0 {0 {] ü ° + Zuwendungen und allgemeine Umlagen {) 0 0 o o davon Betriebskostenzuschuss. 0 0 {) 0 0 davon sonstige Zuwendungen/Zuschüsse 0 0 0 0 0) 3 + Sonstige Transfererträge 0 0 {) 0 0 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 ° 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 0 0 0 0 0 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0 0) {) 0 {) 7 + Sonstige Einzahlungen 0 0 0 o o 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen {) 0 {) {) v Verminderung/Erhöhung privatrechtliche Forderungen und sonstige 2 + Forderungen 19 -180 168 -153 -138 10 - ‚Einzahlungen aus Ifd. Verwaltungstätigkeit -179 -180] -168 -153 „138 1 = Personalauszahlungen ° 0 D ° ° 12 Versorgungsauszahlungen 0 0 {) {) v 13 Auszahlungen für Sach- und Dierstleistungen ** 0) D {) 0 N) 14 Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 0 0 {) 0 0 15 Transferauszahlungen 0 0 0 0 ° 16 Sonstige Auszahlungen {) 0 0 0 0 Verminderung/Erhohung Verbindlichkeiten aus Lieferungen / erhaltene 24 # Anz. (Saldo) 0 ) 0) 0 0 18 = Auszahlungen aus Ifd, Verwaltungstätigkeit ° ü D) ö ° 19 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeien 10 und 18) -19 -180 168 -153 -138 Ei] E Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen ° D) {) ° ° 2a + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlg. 0 {) 0 {) 0 2 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanig, {) 0 0 0 0 23 + Einzahlungen aus Beiträgen und Entgelten 0 0 0 0 0 24 + Sonstige Investitionseinzahlungen 0 0 0 0 o 25 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit ° D 0 0 D) 26 = Auszahlungen für Erwerb Grundstücke [Gebäude 0 0 0 0 v 27 - Auszahlungen Baumaßnahmen 0 {) f) 0 v 28 - ‚Auszahlungen für Kunstgegenstände 0 0 0 0 0} 29 r Auszahlungen für Erwerb bewegl. Anlageverm. 0 0 {) 0 0 30 “ Auszahlungen für Erwerb Finanzanlagen {) {) {) 0 v 31 ‚Auszahlungen v. aktivierbaren Zuwendungen (Frweiterungsbau) 0 o 0 o o 32 Sonstige Investitionsauszahlungen 0 0 0 0 0 33 ‚Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 o o o o 34 Saldo aus Investitionstätigkeit (= Zeiten 25 und 33) 0 0 0 o {) 35 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (= Zeilen 19 und 34) -179 -180 -168 -153 -138 % + Aufnahme und Ruckflüsse von Darlehen ° {) D) ° [] 37 Tilgung und Gewährung von Darlehen 0 0 0 0 9 38 Saldo aus Finanzierungstätigkeit ° o o o ° 39 Änderung Bestand eigener Finanzmittel ‚= Zeilen 35 und 38) -179 180] -168 -153 -ı138 ET] + ___Anfangsbestand Finanzmittel 0 D 0 D DD 4 Liquide Mittel (Gebührenhaushalt) (= Zeilen 39 und 40) -179 -180) -168 -153 -138) Vermögensplan 2021 bis 2025 Ansatz 2021 | Ansatz 2022 | Ansatz 2023 | Ansatz 2024 | Ansatz 2025 in Tsd.€ in Tsd.€ in Tsd.€ in Tsd.€ in Tsd.€ Mittelbedarf -Minderung/+Zuführung zum Eigenkapital 179 180 -168 -153 -138 Gesamt -179 180 -168 -153 „138 Mittelherkunft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -179 -180) -168 -153 -138, (-Jahresfehlbetrag/+Jahresüberschuss) Gesamt -179 -180 168 -153 -138
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V/6 Vorlagen-Nummer 1243/2021 Freigabedatum 26.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan 2021 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Abs. 1 Buchst. b der Betriebssatzung der Eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln i.V.m. § 4 Buchst. b der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) den Wirtschaftsplan der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln für das Wirtschaftsjahr 2021 in der beigefügten Fassung fest. Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 04.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 11 der Betriebssatzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgs- und Vermögensplan, aufzustellen. Auf die Erstellung eines Stellenplanes wurde aufgrund nicht vorhandenen eigenen Personals verzichtet. Der Wirtschaftsplan 2021 ist in der Anlage beigefügt. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund intensiver verwaltungsinterner Abstimmungen für die Beschlussvorlage konnte die Vorlage- frist nicht erreicht werden. Eine spätere Einbringung der Beschlussvorlage wäre erst zur Sitzung des Betriebsausschusses am 02.09.21 und zur Ratssitzung am 16.09.21 möglich. Damit wäre das Wirtschaftsjahr bereits zu Drei- viertel abgelaufen und die späte Einbringung eines Plans für das laufende Jahr fragwürdig. Die Ziele der Betriebssatzung zur Einbringung des Wirtschaftsplans würden damit weit verfehlt. Mit einer späteren Einbringung der Beschlussvorlage würde auch die regelmäßige quartalsweise Be- richterstattung für das erste und zweite Quartal 2021, in welcher der jeweilige Stand der Finanzbuch- haltung mit dem anteiligen Wirtschaftsplan gegenüber gestellt wird, unmöglich. In die Sitzung des Betriebsausschusses am 04.06.21 wird der Bericht zum ersten Quartal 2021 eingebracht. Damit wür- den ebenfalls die Ziele der Betriebssatzung zur Berichterstattung gefährdet bzw. verfehlt.

Beratungsverlauf

  1. 04.06.2021

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  2. 21.06.2021

    Finanzausschuss

    TOP 10.14, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 24.06.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.24, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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