0085/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Geofencing für Miet-E-Scooter und E-Bikes in Köln, Aktenzeichen 128/25
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Anlage 2 Eingabe
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Köln E-Mail: 31. August 2025 Stadt Köln Ratsbüro z. Hd. des Ausschusses für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur Rathaus – Spanischer Bau Rathausplatz 1 50667 Köln Betreff: Bürgerantrag gemäß §24 GO NRW – Einführung geofenzter Parkzonen für Miet-E-Scooter und E-Bikes in der Kölner Innenstadt und stark frequentierten Bereichen Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß §24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) reiche ich folgenden Bürgerantrag zur Beratung und Entscheidung im Ausschuss für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur ein: Die Stadt Köln möge ein System geofenzter Parkzonen für Miet-E-Scooter und E-Bikes in der Innenstadt sowie in besonders stark frequentierten öffentlichen Bereichen einführen. Das Starten und Beenden der Fahrten soll in diesen Zonen nur innerhalb eindeutig ausgewiesener Abstellflächen möglich sein. Die Nutzung von Miet-E-Scootern und E-Bikes leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in Köln und zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs. Die derzeit fehlende verbindliche Regelung für das Abstellen dieser Fahrzeuge führt insbesondere in Bereichen mit hoher Fußgängerfrequenz – wie der Innenstadt, Fußgängerzonen und Haltestellen – zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gehwege und öffentlichen Flächen. Dies stellt ein ernstzunehmendes Problem für die Sicherheit und Barrierefreiheit dar, vor allem für Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Seh- oder Gehbehinderungen. Ich schlage daher vor, dass die Stadt Köln gezielt in diesen sensiblen Bereichen ein verpflichtendes System geofenzter Abstellzonen einführt, das über die Apps der Anbieter technisch umgesetzt wird. Städte wie Brüssel, Paris und auch Brühl haben bereits entsprechende Systeme eingeführt, die zu einer spürbaren Verbesserung der öffentlichen Ordnung und Akzeptanz geführt haben. Das System sollte folgende Elemente enthalten: - Ein gut verteiltes Netz ausgewiesener Abstellflächen in zentralen und stark frequentierten Bereichen - Geofencing-basierte Einschränkungen in den Anbieter-Apps - Sichtbare Kennzeichnung im öffentlichen Raum - Öffentlichkeitsarbeit zur Information und Akzeptanzförderung Diese gezielte Maßnahme: - verbessert die Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit in sensiblen Bereichen - erhält die Flexibilität für Nutzerinnen und Nutzer in weniger belasteten Zonen - fördert die Akzeptanz von Mikromobilität - unterstützt das städtische Mobilitätskonzept und Klimaneutrales Köln 2035 Ich bitte um Aufnahme dieses Antrags in die Tagesordnung des zuständigen Ausschusses sowie um schriftliche Rückmeldung über den weiteren Verlauf. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden befasst sich in öffentlicher Sitzung mit Eingaben nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0085/2026 Freigabedatum 12.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Geofencing für Miet-E-Scooter und E-Bikes in Köln, Aktenzeichen 128/25 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe und bittet die Verwaltung, die Einrichtung eines Systems „geofenzter“ Parkzonen für Miet-E-Scooter und E-Bikes im Sinne der Eingabe zu prüfen. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 26.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt in seiner Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW die Einführung eines Systems „geofenzter“ Parkzonen für Miet-E-Scooter und E-Bikes an. Das Erfordernis hierfür sieht er insbesondere für die Innenstadt sowie für stark frequentierte öffentliche Bereiche. Das Starten und Beenden der Fahrten soll in diesen Zonen nur innerhalb eindeutig ausgewie- sener Abstellflächen möglich sein. Die technische Umsetzung soll über die Apps der Anbieter erfolgen. Die Einführung eines solchen Systems soll zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit führen, zu mehr Flexibilität der Nutzenden, die Akzeptanz von Mikromobilität fördern, und das städtische Mobilitätskonzept und Klimaneutrales Köln 2035 unterstützen. Es wird auf die weiteren Ausführungen in der Eingabe (Anlage 2) verwiesen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brückenstraße 5
- Rathausplatz 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 0085/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 12.01.2026
- Erstellt
- 09.01.2026 16:14