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3796/2021

Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2021 - 2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.11.2021

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

8099 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/21 
 
Vorlagen-Nummer 
 3796/2021 
Freigabedatum 
26.11.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2021 - 2023 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen -für die 
Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 im Bereich der Bildenden Kunst jährlich Mietzuschüsse in Höhe 
von insgesamt 19.469,22 Euro an die Folgenden Künstler*innen zu gewährleisten: 
Frau Sophia Bauer (Klangkunst, Neue Medien) 480,00 Euro 
Herrn Maurits Boettger (Medienkunst) 2.100,00 Euro 
Frau Homa Emami (Installation, Objekte) 1.500,00 Euro 
Herrn Sebastian Fritzsch (Bildende Kunst, Filmregie) 1.500,00 Euro 
Frau Ulrike Geitel (Malerei, Künstlerbuch) 1.500,00 Euro 
Frau Nina Gschlöß (Fotografie, Videokunst) 705,00 Euro 
Frau Christine Kassing (Malerei) 1.200,00 Euro 
Herrn René Kemp (Bildende Kunst, Literatur) 1.440,00 Euro 
Herrn Dawid Liftinger (Medienkunst) 480,00 Euro 
Frau Jennifer Lubahn (Bildende Kunst, Fotografie, Installation, Video) 1.050,00 Euro 
Frau Aino Nebel (Skulptur, Objekt, Zeichnung) 1.500,00 Euro 
Frau Nina Paszkowski (Bildende Kunst) 1.028,52 Euro 
Frau Katja Ploetz (Malerei, Glasgestaltung) 1.080,00 Euro 
Frau Marleen Rothaus (Malerei) 1.028,52 Euro 
Herrn Camilo Sandoval (Medienkunst) 480,00 Euro 
Frau Stefanie Schrank (Zeichnung, Objekt) 897,18 Euro 
Herrn Marco Zumbé (Malerei) 1.500,00 Euro 
 
Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschusshöhe bis zum Jahr 
2023 beizubehalten.  
 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 
Finanzausschuss 06.12.2021 
Rat 14.12.2021

2 
Falls ein/e Künstler*in vorzeitig aus der Bewilligung ausscheidet, soll zunächst Herr Filip Jacobson 
(Medienkunst) mit einem Zuschuss von jährlich 1.800 Euro nachrücken.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  19.469,22 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    20.000  € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
1. Hintergrund: 
Auf der Basis des Förderkonzeptes für Bildende Kunst in Köln vom November 2012 werden Ateliers 
in Köln mit Mietzuschüssen gefördert. 
 
Der Rat hat zur „Schaffung zusätzlicher Atelierräume“ (Vorlagen-Nummer 1966/2021) am 24.6.2021 
eine Zusetzung von 20.000 Euro beschlossen. Mit dieser Budgetaufstockung soll laut Beschluss das 
Förderinstrument der Mietzuschüsse für private Räume ausgeweitet werden.  
 
Die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe dieser Zuschusssumme erfolgte durch das Kulturamt mit 
Bewerbungsfrist zum 21.10.2021. Am 4.11.2021 wurden 31 Bewerbungen fachlich vom Atelierbeirat 
der Stadt Köln bewertet. Das Kulturamt erstellte unter Einbezug des Votums des Atelierbeirates die 
Liste der Zuschussnehmer*innen, deren Förderung sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag von 
19.469,22 Euro summiert.  
 
Mit dem Förderinstrument der Mietzuschüsse werden Künstler*innen in die Lage versetzt, für laufen-
de Mietverträge einen Mietzuschuss zu erhalten. Intention der Förderung ist es, für Bildende Künst-
ler*innen von besonderer künstlerischer Qualität die Atelierräume in Köln bezahlbar zu machen. Die 
Abwanderung in andere Städte soll so verhindert werden bzw. der Zuzug unterstützt werden.

4 
 
Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 
 
1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach  
(Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM u. ä.). 
Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend darge-
legt werden können. 
2. Arbeitsmittelpunkt in Köln und Wohnsitz in oder in der Nähe von Köln 
3. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre (innerhalb 
der letzten 5 Jahre). 
4. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis.  
Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt dem Atelierbeirat. 
5. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) soll einen Einblick in das künst-
lerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. 
6. Ateliermietvertrag über 5 Jahre mit einer Miethöhe zwischen 6 €/m² und 14 €/m² kalt 
 
Die aktuelle Ausschreibung richtete sich an professionell arbeitende Künstler*innen, die mindestens 
seit Januar 2021 einen Atelierraum in Köln privat angemietet haben. Auch Künstler*innen in Atelier-
gemeinschaften konnten sich bewerben.  
 
Bei einer Kaltmiete bis acht Euro war, laut Ausschreibung, ein monatlicher Mietzuschuss von pau-
schal 125 Euro möglich, bei einer Miethöhe von mehr als acht Euro ein pauschaler Zuschuss von 175 
Euro. Sofern die Kaltmiete 250 Euro pro Monat nicht überschreitet (in zentraler Lage 350 Euro), be-
läuft sich der städtische Zuschuss bei einer Zusage auf 50 Prozent der monatlichen Kaltmiete.  
 
Interessierte Bewerber*innen konnten bis zum 21. Oktober 2021 einen Förderantrag stellen. Insge-
samt haben sich 53 Künstler*innen beworben. Hiervon erfüllten 22 Künstler*innen nicht die formalen 
Voraussetzungen, die an den Mietvertrag gestellt waren. Ihre Bewerbung konnte daher nicht berück-
sichtigt bzw. dem Beirat vorgelegt werden. 
 
3. Votum des Beirats 
Von den 31 dem Beirat vorgelegten Bewerbungsmappen wurden insgesamt 18 Bewerbungen als 
besonders förderfähig ausgewählt. Die Auswahl des Beirats erfolgte auf der Grundlage des bekann-
ten Kriterienkataloges des Atelierbeirates, auf den in den Ausschreibungsunterlagen nochmals ver-
wiesen wurde. 17 Bewerbungen wurden demnach als zu fördernd eingestuft, außerdem wurde ein 
Nachrückplatz vergeben, der sich aus dem Ranking der beurteilten Mappen ergab. 
Das Kulturamt hat die finale Auswahl unter Berücksichtigung des Votums des Atelierbeirates und der 
eigenen Förderstrategie getroffen. 
 
4.Finanzierung: 
Die Finanzierung der Förderung wurde mit Beschluss zur Vorlage 1966/2021 festgelegt.  
Der Beschluss steht insgesamt unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedin-
gungen. Demzufolge ist eine Förderung der Künstler*innen entsprechend dieser Beschlussvorlage 
nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jährli-
chen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2021 bis zum 31.12.2023 beibehalten und jahresbezogen bewil-
ligt. 
Im Haushaltsjahr 2021 stehen zur Finanzierung der Mietzuschüsse insgesamt 20.000 Euro im Teiler-
gebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. 
Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von 20.000 Euro p.a. ebenfalls im Haushaltsplan 2022 im 
Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, in der Teilplanzeile 13 berücksichtigt. Die Aufwendungen für 
das Jahr 2022 stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 und können 
grundsätzlich haushaltsneutral zur Verwendung als Mietzuschüsse in Zeile 15 umgeschichtet werden. 
Das Dezernat für Kunst und Kultur wird zudem im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen 
vorsehen.

5 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Eine Entscheidung zur Bewilligung der Mietzuschüsse für 2021 ist noch innerhalb des laufenden 
Haushaltsjahres notwendig. 
 
 
Anlage (Link) 
Beschlussvorlage 1966/2021 - Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im 
Bereich Bildende Kunst: Schaffung zusätzlicher Atelierräume

Beratungsverlauf (3)

30.11.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2021 Finanzausschuss
TOP 10.36 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2021 Rat
TOP 10.26 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3796/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.11.2021
Erstellt
28.10.2021 14:20