3796/2021
Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2021 - 2023
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/21 Vorlagen-Nummer 3796/2021 Freigabedatum 26.11.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Vergabe der Mietzuschüsse in der Sparte Bildende Kunst, Haushaltsjahre 2021 - 2023 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen -für die Haushaltsjahre 2021, 2022 und 2023 im Bereich der Bildenden Kunst jährlich Mietzuschüsse in Höhe von insgesamt 19.469,22 Euro an die Folgenden Künstler*innen zu gewährleisten: Frau Sophia Bauer (Klangkunst, Neue Medien) 480,00 Euro Herrn Maurits Boettger (Medienkunst) 2.100,00 Euro Frau Homa Emami (Installation, Objekte) 1.500,00 Euro Herrn Sebastian Fritzsch (Bildende Kunst, Filmregie) 1.500,00 Euro Frau Ulrike Geitel (Malerei, Künstlerbuch) 1.500,00 Euro Frau Nina Gschlöß (Fotografie, Videokunst) 705,00 Euro Frau Christine Kassing (Malerei) 1.200,00 Euro Herrn René Kemp (Bildende Kunst, Literatur) 1.440,00 Euro Herrn Dawid Liftinger (Medienkunst) 480,00 Euro Frau Jennifer Lubahn (Bildende Kunst, Fotografie, Installation, Video) 1.050,00 Euro Frau Aino Nebel (Skulptur, Objekt, Zeichnung) 1.500,00 Euro Frau Nina Paszkowski (Bildende Kunst) 1.028,52 Euro Frau Katja Ploetz (Malerei, Glasgestaltung) 1.080,00 Euro Frau Marleen Rothaus (Malerei) 1.028,52 Euro Herrn Camilo Sandoval (Medienkunst) 480,00 Euro Frau Stefanie Schrank (Zeichnung, Objekt) 897,18 Euro Herrn Marco Zumbé (Malerei) 1.500,00 Euro Der Rat beabsichtigt, sofern die Haushaltslage dies erlaubt, die jährliche Zuschusshöhe bis zum Jahr 2023 beizubehalten. Ausschuss Kunst und Kultur 30.11.2021 Finanzausschuss 06.12.2021 Rat 14.12.2021 2 Falls ein/e Künstler*in vorzeitig aus der Bewilligung ausscheidet, soll zunächst Herr Filip Jacobson (Medienkunst) mit einem Zuschuss von jährlich 1.800 Euro nachrücken. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 19.469,22 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022-2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 20.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung 1. Hintergrund: Auf der Basis des Förderkonzeptes für Bildende Kunst in Köln vom November 2012 werden Ateliers in Köln mit Mietzuschüssen gefördert. Der Rat hat zur „Schaffung zusätzlicher Atelierräume“ (Vorlagen-Nummer 1966/2021) am 24.6.2021 eine Zusetzung von 20.000 Euro beschlossen. Mit dieser Budgetaufstockung soll laut Beschluss das Förderinstrument der Mietzuschüsse für private Räume ausgeweitet werden. Die öffentliche Ausschreibung zur Vergabe dieser Zuschusssumme erfolgte durch das Kulturamt mit Bewerbungsfrist zum 21.10.2021. Am 4.11.2021 wurden 31 Bewerbungen fachlich vom Atelierbeirat der Stadt Köln bewertet. Das Kulturamt erstellte unter Einbezug des Votums des Atelierbeirates die Liste der Zuschussnehmer*innen, deren Förderung sich auf einen jährlichen Gesamtbetrag von 19.469,22 Euro summiert. Mit dem Förderinstrument der Mietzuschüsse werden Künstler*innen in die Lage versetzt, für laufen- de Mietverträge einen Mietzuschuss zu erhalten. Intention der Förderung ist es, für Bildende Künst- ler*innen von besonderer künstlerischer Qualität die Atelierräume in Köln bezahlbar zu machen. Die Abwanderung in andere Städte soll so verhindert werden bzw. der Zuzug unterstützt werden. 4 Voraussetzungen für die Bewerbung waren demzufolge: 1. Erfolgreicher Abschluss eines Studiums in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, FH, KHM u. ä.). Autodidakten werden ebenfalls zugelassen, sofern die Punkte 2. und 3. überzeugend darge- legt werden können. 2. Arbeitsmittelpunkt in Köln und Wohnsitz in oder in der Nähe von Köln 3. Nachweis einer kontinuierlichen künstlerischen Tätigkeit über mindestens 3 Jahre (innerhalb der letzten 5 Jahre). 4. Nachweis einer relevanten Ausstellungspraxis. Die Beurteilung hinsichtlich der Relevanz obliegt dem Atelierbeirat. 5. Die Vorlage aussagekräftiger Arbeitsproben (keine Originale) soll einen Einblick in das künst- lerische Schaffen der letzten 5 Jahre vermitteln. 6. Ateliermietvertrag über 5 Jahre mit einer Miethöhe zwischen 6 €/m² und 14 €/m² kalt Die aktuelle Ausschreibung richtete sich an professionell arbeitende Künstler*innen, die mindestens seit Januar 2021 einen Atelierraum in Köln privat angemietet haben. Auch Künstler*innen in Atelier- gemeinschaften konnten sich bewerben. Bei einer Kaltmiete bis acht Euro war, laut Ausschreibung, ein monatlicher Mietzuschuss von pau- schal 125 Euro möglich, bei einer Miethöhe von mehr als acht Euro ein pauschaler Zuschuss von 175 Euro. Sofern die Kaltmiete 250 Euro pro Monat nicht überschreitet (in zentraler Lage 350 Euro), be- läuft sich der städtische Zuschuss bei einer Zusage auf 50 Prozent der monatlichen Kaltmiete. Interessierte Bewerber*innen konnten bis zum 21. Oktober 2021 einen Förderantrag stellen. Insge- samt haben sich 53 Künstler*innen beworben. Hiervon erfüllten 22 Künstler*innen nicht die formalen Voraussetzungen, die an den Mietvertrag gestellt waren. Ihre Bewerbung konnte daher nicht berück- sichtigt bzw. dem Beirat vorgelegt werden. 3. Votum des Beirats Von den 31 dem Beirat vorgelegten Bewerbungsmappen wurden insgesamt 18 Bewerbungen als besonders förderfähig ausgewählt. Die Auswahl des Beirats erfolgte auf der Grundlage des bekann- ten Kriterienkataloges des Atelierbeirates, auf den in den Ausschreibungsunterlagen nochmals ver- wiesen wurde. 17 Bewerbungen wurden demnach als zu fördernd eingestuft, außerdem wurde ein Nachrückplatz vergeben, der sich aus dem Ranking der beurteilten Mappen ergab. Das Kulturamt hat die finale Auswahl unter Berücksichtigung des Votums des Atelierbeirates und der eigenen Förderstrategie getroffen. 4.Finanzierung: Die Finanzierung der Förderung wurde mit Beschluss zur Vorlage 1966/2021 festgelegt. Der Beschluss steht insgesamt unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedin- gungen. Demzufolge ist eine Förderung der Künstler*innen entsprechend dieser Beschlussvorlage nur möglich, sofern es die jeweilige Haushaltslage erlaubt. Nur dann werden die festgelegten jährli- chen Zuschusshöhen aus dem Jahr 2021 bis zum 31.12.2023 beibehalten und jahresbezogen bewil- ligt. Im Haushaltsjahr 2021 stehen zur Finanzierung der Mietzuschüsse insgesamt 20.000 Euro im Teiler- gebnisplan 0416 – Kulturförderung in der Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen zur Verfügung. Die Verwaltung hat den Betrag in Höhe von 20.000 Euro p.a. ebenfalls im Haushaltsplan 2022 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, in der Teilplanzeile 13 berücksichtigt. Die Aufwendungen für das Jahr 2022 stehen unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 und können grundsätzlich haushaltsneutral zur Verwendung als Mietzuschüsse in Zeile 15 umgeschichtet werden. Das Dezernat für Kunst und Kultur wird zudem im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel ggf. durch Umschichtungen vorsehen. 5 Begründung der Dringlichkeit Eine Entscheidung zur Bewilligung der Mietzuschüsse für 2021 ist noch innerhalb des laufenden Haushaltsjahres notwendig. Anlage (Link) Beschlussvorlage 1966/2021 - Umsetzung von Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung im Bereich Bildende Kunst: Schaffung zusätzlicher Atelierräume
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3796/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.11.2021
- Erstellt
- 28.10.2021 14:20