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V/0619/2018

Vorstand der Fachklinik Hornheide e. V. - Vertretung der Stadt Münster -

Vorlagen 07.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 31

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3088 Zeichen

V/0619/2018 
V/0619/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorstand der Fachklinik Hornheide e. V 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Mitgliederversammlung des Vereins der Fachklinik Hornheide e. V. wird vorgeschlagen, als Ver-
treterin der Stadt Münster  
 
Ratsfrau Christel Loschelder in den Vorstand der Fachklinik Hornheide e. V. 
 
zu entsenden. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung des Vereins Fachklinik Hornheide e.V. besteht der Vorstand aus ei-
nem Vorsitzenden/einer Vorsitzenden, dem Stellvertreter/der Stellvertreterin und drei weiteren Mit-
gliedern. Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung sind die Landesversicherungsanstalt Westfalen, die Bun-
desknappschaft und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Vorstand vertreten. Darüber hinaus 
sollen die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster dem Vorstand angehören. Die Stadt 
Münster hat damit einen Sitz im Vorstand der Fachklinik Hornheide. 
 
Gemäß § 7 Abs. 9 der Satzung des Vereins der Fachklinik Hornheide e.V. wählt die Mitgliederver-
sammlung den Vorstand. 
 
Frau Beanka Ganser wurde auf Vorschlag des Rates auf der Mitgliederversammlung am 21.09.2011 
in den Vorstand gewählt. Frau Ganser hat ihr Mandat im Vorstand niedergelegt. 
 
Die Fraktionen und Ratsgruppen wurden mit Schreiben vom 07.06.2018 über den Sachverhalt infor-
miert. Die CDU-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 03.07.2018 vor, als Nachfolgerin Ratsfrau Christel 
Loschelder für die Wahl in den Vorstand zu benennen. Weitere Vorschläge von Fraktionen liegen 
nicht vor. 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
04.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0619/2018 
 
Die nächste Mitgliederversammlung des Vereins der Fachklinik Hornheide findet im November 2018 
statt. Die Wahl der Nachfolge erfolgt für vier Jahre. 
 
Hinweis: 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine 
geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden. In wesentlichen Gremien (siehe Vorlage 
V/0589/2017) müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. 
 
Darüber hinaus hat der Rat am 02.04.2014 zur Vorlage V/0636/2013 „Europäische Charta für die 
Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - Abschlussbericht zum Aktionsplan 2011-
2013 und Aktionsplan 2013-2015“ im Themenfeld „Die politische Rolle der Kommune – Paritätische 
Besetzung von Gremien“ beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Er-
wartung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der 
Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landes-
gleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze ge-
schlechtsparitätisch besetzen werden.“  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Anlage A

1786 Zeichen

Anlage A zur V/0619/2018 
Kurzüberblick 
Entsprechend der Satzung des Vereins der Fachklinik Hornheide e. V. soll ein Vertreter/eine Ver-
treterin der Stadt Münster Mitglied im Vorstand sein. Das bisherige Mitglied Frau Ganser hat ihr 
Mandat niedergelegt. Es ist durch den Rat ein Nachfolger/eine Nachfolgerin für die Wahl durch 
die Mitgliederversammlung zu benennen. Die CDU-Fraktion schlägt als Nachfolgerin RF Christel 
Loschelder vor. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. 
 
Durch das Ausscheiden von Frau Ganser ist der Mitgliederversammlung des Vereins der Fach-
klinik Hornheide e.V. vom Rat der Stadt Münster ein Nachfolger/eine Nachfolgerin als Vertre-
tung der Stadt Münster vorzuschlagen. Die Wahl in den Vorstand erfolgt durch die Mitglieder-
versammlung für vier Jahre. Mit dem Beschluss der Vorlage ist das Ziel erreicht. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0204 Geschäftsführung für polit. Gremien, Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es sind keine weiteren Querschnittsthemen betroffen.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2018 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0619/2018
Typ
Vorlagen
Datum
07.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37