Controlling von Vergabe und Bedarfsfeststellungen/Erarbeitung eines Änderungsvorschlags zu § 5 Abs. 5 ZustO
Mitteilung Ausschuss 0977/2023 vom 20.03.2023
Stand: Am 09.05.2023 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/30 Vorlagen-Nummer 20.03.2023 0977/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Rechnungsprüfungsausschuss 21.03.2023 Controlling von Vergabe und Bedarfsfeststellungen/ Erarbeitung eines Änderungsvorschlags zu § 5 Abs. 5 Zuständigkeitsordnung Die Verwaltung ist dabei, gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsamt einen Vorschlag zur Änderung des § 5 Abs. 5 Zuständigkeitsordnung zu erarbeiten. Die jährliche Mitteilung für den zuständigen Fachausschuss über Verträge ab einer Wertgrenze von 10.000 € soll beibehalten werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss soll die Mitteilungen an die Fachausschüsse zur Kenntniserhalten. Die in Absatz 5 vorgesehene jährliche Mitteilung aller Verträge auch unterhalb der Wertgrenze soll entfallen. Die Verwaltung ist in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt, wie unter Nutzung der bestehenden digitalen Systeme cVergabe und Vertragsmanagement/DMS ein wirksames Controlling der Vergaben und Bedarfsfeststellungen (§ 5 Zuständigkeitsordnung) erreicht werden kann. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf
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09.05.2023
TOP 6.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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