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2012/0132

Bewertung von Stellen im Beamten- und Tarifbereich sowie Bildung von entsprechenden Arbeitsgruppen unter Vorsitz der Personaldezernentin bzw. des Personaldezernenten Magistratsbeschluss Nr. 324 vom 23. Juni 2010

Magistratsvorlage 03.05.2012

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2012/0132

2727 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.05.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Personalamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0132 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Bewertung von Stellen im Beamten-  und Tarifbereich sowie Bildung von ent-
sprechenden Arbeitsgruppen unter Vorsitz der Personaldezernentin bzw. des 
Personaldezernenten 
Magistratsbeschluss Nr. 324 vom 23. Juni 2010 
 
Vorlage vom: 03.05.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Beschluss des Magistrats vom 23. Juni 2010 zur Bewertung von Stellen im Beamten- und 
Tarifbereich sowie Bildung von entsprechenden Arbeitsgruppen unter Vorsitz der Per-
sonaldezernentin bzw. des Personaldezernenten wird bestätigt. 
2. Die Arbeitsgruppe zur Bewertung der Stellen im Tarifbereich (Ziffer 6. b) wird durch eine Vertreterin 
bzw. einen Vertreter des zuständigen Personalrates erweitert.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 3. Mai 2012: 
 
Bei der konzeptionellen Neuausrichtung der Bewertung von Stellen im Beamten- und Tarifbereich 
sowie der Bildung von entsprechenden Arbeitsgruppen unter Vorsitz der Personaldezernentin bzw. 
des Personaldezernenten im Frühjahr 2010 hat die Personalvertretung die Beteiligung an der 
Bewertungskommission Tarif wegen möglicher Interessenkollisionen abgelehnt.  
 
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat allerdings mit Beschluss vom 4. Oktober 2011 
festgestellt, dass die Bewertung einer konkreten Stelle der Mitwirkung der Personalvertretung nach § 
81 Abs. 2 HPVG unterliegt. Nach Informationen des Hessischen Städtetages ist erfahrungsgemäß 
davon auszugehen, dass diese Entscheidung vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt wird. 
Der Personalrat wurde entsprechend informiert und nimmt seit der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe 
Tarif (5. März 2012) als „Gasthörer“ teil. Da das letztinstanzliche Urteil noch aussteht, bedarf die 
ständige Teilnahme einer Vertreterin eines Vertreters des zuständigen Personalrates an der 
Arbeitsgruppe Tarif der Entscheidung des Magistrats. 
 
Darmstadt, 3. Mai 2012 
I / 11 
 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0132
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.05.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00