2012/0132
Bewertung von Stellen im Beamten- und Tarifbereich sowie Bildung von entsprechenden Arbeitsgruppen unter Vorsitz der Personaldezernentin bzw. des Personaldezernenten Magistratsbeschluss Nr. 324 vom 23. Juni 2010
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2012/0132
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 21.05.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Personalamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0132 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Bewertung von Stellen im Beamten- und Tarifbereich sowie Bildung von ent- sprechenden Arbeitsgruppen unter Vorsitz der Personaldezernentin bzw. des Personaldezernenten Magistratsbeschluss Nr. 324 vom 23. Juni 2010 Vorlage vom: 03.05.2012 Beschlussvorschlag: 1. Der Beschluss des Magistrats vom 23. Juni 2010 zur Bewertung von Stellen im Beamten- und Tarifbereich sowie Bildung von entsprechenden Arbeitsgruppen unter Vorsitz der Per- sonaldezernentin bzw. des Personaldezernenten wird bestätigt. 2. Die Arbeitsgruppe zur Bewertung der Stellen im Tarifbereich (Ziffer 6. b) wird durch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter des zuständigen Personalrates erweitert. Anlagen: - 2 - Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 3. Mai 2012: Bei der konzeptionellen Neuausrichtung der Bewertung von Stellen im Beamten- und Tarifbereich sowie der Bildung von entsprechenden Arbeitsgruppen unter Vorsitz der Personaldezernentin bzw. des Personaldezernenten im Frühjahr 2010 hat die Personalvertretung die Beteiligung an der Bewertungskommission Tarif wegen möglicher Interessenkollisionen abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat allerdings mit Beschluss vom 4. Oktober 2011 festgestellt, dass die Bewertung einer konkreten Stelle der Mitwirkung der Personalvertretung nach § 81 Abs. 2 HPVG unterliegt. Nach Informationen des Hessischen Städtetages ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass diese Entscheidung vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt wird. Der Personalrat wurde entsprechend informiert und nimmt seit der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Tarif (5. März 2012) als „Gasthörer“ teil. Da das letztinstanzliche Urteil noch aussteht, bedarf die ständige Teilnahme einer Vertreterin eines Vertreters des zuständigen Personalrates an der Arbeitsgruppe Tarif der Entscheidung des Magistrats. Darmstadt, 3. Mai 2012 I / 11 Jochen Partsch Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0132
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.05.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00