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V/0088/2011

Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, der Grup-pe UWG/ÖDP und Herrn Powroznik an den Rat Nr. A-R/0077/2010 - Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen

Vorlagen 02.02.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 16.02.2011, TOP 2.5

Beschlussvorlage

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a-r-0077-2010

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Ansehen

Beschlussvorlage

4586 Zeichen

V/0088/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, der 
Gruppe UWG/ÖDP und Herrn Powroznik an den Rat Nr. A-R/0077/2010  
"Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.02.2011 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Antrages der SPD-Fraktion, der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE, der Gruppe UWG/ödp und von Herrn Pow-
roznik an den Rat „Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen“, Leitlinien für 
die Grundsätze und Ziele einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft in der Stadt Münster zu entwi-
ckeln. Mit dieser Maßgabe wird der Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt-
schutz und Bauwesen sowie an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 
verwiesen.  
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag hat zum Ziel, die Gebäudewirtschaft der Stadt Münster an den Grundsätzen und Zielen 
der Nachhaltigkeit auszurichten. Mit diesem Antrag wird ein ganzheitlicher Ansatz in der Gebäu-
dewirtschaft verfolgt. Ziel dabei ist ein funktionales , nutzergerechtes, wirtschaftliches, gestalterisch 
ansprechendes sowie Ressourcen schonendes, Energie sparendes und Substanz erhaltendes 
Bauen und Bewirtschaften. Im Mittelpunkt dabei steht die umfassende Betrachtung des gesamten 
Lebenszyklusses von Gebäuden unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen und 
sozio kulturellen Qualität. Hinzu kommen – gemäß dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau 
und Stadtentwicklung erstellten „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude“ 
(BNB) – als Querschnittsqualitäten, die Einfluss auf alle Teilaspekte der Nachhaltigkeit haben, die 
technische Qualität, die Prozessqualität sowie die Standortmerkmale. 
 
Die Leitlinien stehen in engem Kontext und einer engen Wechselwirkung zu den Umweltleitlinien 
(2001) und dem Klimaschutzkonzept 2020 der Stadt Münster. 
 
Die Leitlinien sollen für eigene und angemietete Gebäude der Stadt Münster, für Neubauten, Sa-
nierungsvorhaben und laufenden Bewirtschaftung gelten. Zugleich sollen sie als Grundlage für die 
Vorlagen-Nr.: 
V/0088/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Heitmann 
Ruf: 
492-2304 
E-Mail: 
HeitmannA@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0088/2011 
Beteiligungen der Stadt Münster dienen, die ihrerseits entsprechend ihrem Gesellschaftszweck 
eigene Leitlinien entwickeln sollen. Die Leitlinien sollen auch bei der Umsetzung des SPD-
Antrages zur weiteren Optimierung der Gebäudewirtschaft der Stadt Münster Anwendung finden.  
 
Wegen der besonderen Relevanz dieser Leitlinien sollen sie unter Beteiligung der Fachwelt, der 
Nutzerinnen und Nutzer, der Personalvertretung und der Öffentlichkeit erstellt werden. In einem 
öffentlichen Hearing soll fachliche Kompetenz gebündelt und eine transparente Einbeziehung der 
interessierten Öffentlichkeit sichergestellt werden. 
 
Die Leitlinien sollen den jeweils aktuellen Stand der Technik widerspiegeln und regelmäßig fortge-
schrieben werden. Dazu sollen Verfahrensvorschläge für das Controlling, die Fortschreibung und 
Weiterentwicklung der Leitlinien vorgelegt werden. Durch eine nachhaltige und effiziente Gebäu-
dewirtschaft soll gleichzeitig sichergestellt werden,  
 
- die Summe aus Investitions- und Betriebskosten über die gesamte Bestandsdauer der 
Gebäude nachhaltig zu optimieren,  
- städtisches Immobilienvermögen werthaltig zu erhalten. 
 
Die dem Antrag beigefügten Leitlinien der Städte Nürnberg, Köln und Frankfurt sowie das „Bewer-
tungssystem“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geben dafür gute 
Beispiele. 
 
Der Antrag entspricht dem Ziel der Verwaltung, die Gebäudewirtschaft nachhaltig zu entwickeln. 
Das lokale Konjunkturpaket und das von der Bundesregierung initiierte Konjunkturpaket haben 
insbesondere mit der Zielrichtung energetischer Sanierung materiell einen wichtigen Beitrag auf 
dem Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft geleistet. 
 
Die im Antrag angesprochene angemessene personelle und sachliche Mittelausstattung für die 
Entwicklung und Umsetzung der Leitlinien steht unter der Maßgabe der Vereinbarkeit mit den Auf-
lagen der Kommunalaufsicht zur Haushaltsgenehmigung und den Konsolidierungsbeschlüssen 
des Rates. Erforderlichenfalls sind Umschichtungen im Haushalt erforderlich.  
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
 
Anlage 
Antrag

a-r-0077-2010

16545 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0077/2010 
 
 
30.11.2010 
 
Ratsantrag 
 
Den Weg zu einer nachhaltigen 
Gebäudewirtschaft einschlagen 
  
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
Der Rat möge beschließen 
1. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Münster wird an den 
Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit ausgerichtet. 
Grundsätze der nachhaltigen Gebäudewirtschaft sind 
insbesondere: 
- Sparsames Flächenmanagement, Anpassung des 
Gebäudebestandes an den langfristigen Bedarf    
- Sparsame und zweckmäßige Raumprogramme 
- Sparsame und effiziente Gebäude und Gebäudetechnik 
- Effiziente Bewirtschaftung, kostengünstige Unterhaltung 
- Architektonische und städtebauliche Qualität, Einfügung in 
das Ortsbild und Rücksichtnahme auf Belange des 
Denkmalschutzes 
- Gesundheit und Wohlbefinden für BesucherInnen und 
/NutzerInnen sowie für MitarbeiterInnen 
- Erhaltung des im Gebäudebestand ruhenden 
Gemeindevermögens 
- Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und 
Stoffrecycling 
- Angemessene Beteiligung der 
NutzerInnen/Mitarbeiterinnen an Entscheidungen über die 
Errichtung, die Erneuerung und über die Bewirtschaftung 
von Gebäuden  
 
Ziele der nachhaltigen Gebäudewirtschaft sind insbesondere: 
In den Bereichen Planung und Unterhaltung   
- Umgehende Einführung des Mieter-Vermieter-Modells mit  
voller Budgetverantwortung bei den Bedarfsämtern 
- Verbesserung des Kosten-Leistungs-Verhältnisses  der 
Gebäudewirtschaft  
- Schrittweise Steigerung der Aufwendungen für die 
Unterhaltung bis auf 1,5 Prozent des Gebäudewertes p. a.  
- Optimierung der Gebäudeplanung durch Wettbewerbe und 
Gutachterverfahren 
- Für Neubauten und für grundsanierte Gebäude mit 
öffentlicher Nutzung wird die Zertifizierung nach den

2 
 
- Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) bzw. 
nach dem „Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB)“ des 
Bundesbauministeriums angestrebt. Außenanlagen und Liegenschaften ohne 
Gebäude werden in dieses System mit einbezogen  
- Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention  
 
Im Bereich Energie  
- Beheizung, Belüftung und Klimatisierung aller Neubauten gemäß 
Passivhausstandard; bei Grundsanierungen bestehender Gebäude wird  von 
den in der EnEV verankerten Möglichkeiten zur Abschwächung der 
energetischen Anforderungen (§ 25 EnEV 2009) nur im Ausnahmefall 
(vollständige Unwirtschaftlichkeit) Gebrauch gemacht   
- Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs im Gebäudebestand auf 
unter 80 kW/h je qm Nutzfläche und Jahr für Beheizung und auf die Grenzwerte 
des EuropeanEnergyAward (EEA) für Beleuchtung und Stromversorgung 
- Deckung von mehr als 50 Prozent des Strombedarfs im Gebäudebestand durch 
regenerative Energien bis 2020 
- Senkung der CO2-Emissionen der städtischen Gebäudewirtschaft um 40 
Prozent bis zum Jahr 2020 (gegenüber 1990) 
- Permanentes Energiecontrolling für alle öffentlichen Gebäude. 
-  
Im Bereich Gesundheit 
- Ausschluss von Problem- und Giftstoffen bei Bau, Einrichtung und Betrieb von 
Gebäuden, Kontrollen und Untersuchungen im Gebäudebestand 
- Verzicht auf ökologisch bedenkliche Baus toffe wie zum Beispiel PVC, Verzicht 
auf Tropenhölzer in Gebäuden und in Bauwerken, vorrangige Nutzung von  
FSC-Hölzern*  
- Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention  
 
In den Bereichen Abfall und Nutzerverhalten 
- Abfalltrennung, Verzicht auf Baustoffe, die stofflich nicht recycelt werden 
können 
- kontinuierliches Energie- und Abfallsparen an allen Schulen, Kindergärten und 
Verwaltungsgebäuden (Wettbewerb) 
- Laufende Information und Schulung der Nutzer und der für die Betreuung von 
Gebäuden zuständigen MitarbeiterInnen  
 
Im Bereich Erreichbarkeit/Mobilität  
- Barrierefreiheit in allen Gebäuden mit (mehr als nur gelegentlicher) öffentlicher 
Nutzung 
- Vorrangige Erschließung aller Gebäude mit Publikumsverkehr durch die 
Verkehrsmittel des Umweltverbundes, ausreichende Abstellplätze für Fahrräder 
in Nähe zu den Eingängen 
 
* Forest Stewardship Council = gleichwertige Berücksichtigung von sozialen, 
ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten bei der Nutzung von Naturgütern. 
2. Diese Grundsätze und Ziele sollen als Vorgaben gelten für das 
Immobilienmanagement der Stadt und für alle städtischen Dienststellen, die Gebäude

3 
 
selbst bewirtschaften. Als Orientierungsmarken sollen sie für Betriebe und 
Einrichtungen gelten, an denen die Stadt als Gesellschafter beteiligt ist.  
3. Die Grundsätze und Ziele gelten auch für die Umsetzung des Antrags der SPD-
Fraktion vom 20.09. 20910 zur weiteren Optimierung der Gebäudewirtschaft der Stadt 
Münster.  
4. Zur Beschreibung und Umsetzung dieser Grundsätze und Ziele entwickelt die 
Verwaltung Leitlinien. Sie werden u. a. aus den im Jahr 2001 vom Rat der Stadt 
beschlossenen Umweltleitlinien für die Stadtverwaltung abgeleitet. Die Leitlinien 
orientieren sich fachlich an Vorbildern aus anderen Kommunen wie Köln, Frankfurt/M. 
oder Nürnberg, in denen die nachhaltige Gebäudewirtschaft bereits Standard ist. 
5. Der Entwurf der Leitlinien für die nachhaltige Gebäudewirtschaft wird vor den 
Beratungen mit Vertretern aus anderen Kommunen, mit Fachleuten aus der öffentliche 
und privaten Gebäudewirtschaft, den Architekten- und Ingenieurverbänden sowie der 
Bauwirtschaft in einem öffentlichen Hearing erörtert und danach vom Rat der Stadt 
beschlossen. Der Entwurf der Richtlinien soll spätestens im Frühjahr 2011 vorliegen.   
Da das Verhalten der Gebäudenutzer für den Erfolg der nachhaltigen 
Gebäudewirtschaft von großer  Bedeutung ist, sollen Gebäudenutzer und die 
Mitarbeitervertretung der Stadt an der Entwicklung der Leitlinien in geeigneter Weise 
beteiligt werden. 
6. Die Richtlinien sollen für Gebäude im städtischen Eigentum und Besitz sowie für 
angemietete Gebäude gelten.  
Für die Tochterunternehmen der Stadt Münster sollen eigene Leitlinien entwickelt und 
von den Aufsichtsräten beschlossen werden. Sie sollen sich an den Leitlinien für die 
Verwaltung orientieren.  
7. Über Erfahrungen mit den Leitlinien berichtet die Verwaltung alle zwei Jahre im 
Fachausschuss (AUB).  Sie werden spätestens nach drei Jahren überarbeitet und der 
zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung durch Novellierung angepasst. 
8. Das Immobilienmanagement und das Energiemanagement werden beauftragt, die 
Leitlinien für die nachhaltige Gebäudewirtschaft zu entwickeln und zu betreuen. Sie 
erhalten dafür die angemessenen personellen und sachlichen Mittel. 
II. Kosten/Folgekosten 
Die Orientierung der Gebäudewirtschaft an Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit 
soll dazu beitragen, die Kosten der Gebäudewirtschaft zu senken bzw. das Kosten-
Leistungs-Verhältnis der Gebäudewirtschaft zu verbessern. Insbesondere soll die 
stärkere Berücksichtigung dieser Grundsätze bei der Bewirtschaftung der Immobilien 
dazu beitragen, Vermögensverluste (z. B. durch besondere Abschreibungen) und 
Mehrkosten (z. B. durch vermehrte Generalsanierungen) wegen unterlassener 
Instandhaltung zu vermeiden.  
Wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele ist das verwaltungsinterne 
Intracting. Dabei sind die positiven Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit

4 
 
zwischen Finanzverwaltung und Immobilienmanagement (Energiemanagement) zu 
nutzen.  
Begründung: 
Vorreiterrolle der Stadt Münster passé 
Die Stadt Münster gehörte in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts zu den 
Vorreitern für ökologische Gebäudewirtschaft. Die Begrenzung des Energieverbrauchs 
neuer Gebäude auf 30 Prozent unter den gesetzlichen Grenzwerten, das Intracting 
zwischen Energiemanagement und Finanzverwaltung, der Verzicht auf die Nutzung 
von Tropenholz sowie die schnelle und umfassende Sanierung von Schad- und 
Gefahrstoffen in Gebäuden (Asbest, PAK, PCB usw.) gehörten ebenso zu den 
Eckpunkten einer fortschrittlichen Baustrategie wie häufige Architektenwettbewerbe, 
durch die die bauliche und gestalterische Qualität von Neubauten gesteigert wurde.  
Die Erfolge der ökologischen Gebäudewirtschaft waren mit Grundlage für  
Auszeichnungen und Preise, die der Stadt für ihre Umweltqualität verliehen wurden 
(LivCom, Klimahauptstadt, Energy Award in Gold...). 
Diese Erfolge verblassen aber zusehends, denn seit Jahren wurden die Standards der 
Gebäudewirtschaft der Stadt nicht mehr weiter entwickelt. Die Herausforderungen des 
Klimaschutzes einerseits und der kommunalen Finanzkrise andererseits werden von 
der Gebäudewirtschaft der Stadt bislang nicht ausreichend beantwortet. Die fehlende 
Ausrichtung der Gebäudewirtschaft an Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit 
kostet Geld und schmälert zugleich erneut die Reputation der (inzwischen ehemaligen) 
Klimahauptstadt Münster.  
Kosten der Gebäudewirtschaft steigen 
Wie ein Blick in den Haushalt der Stadt lehrt, steigen die Kosten der Gebäudewirtschaft 
beständig, vor allem für Energie. Dabei fallen insbesondere die Aufwendungen für 
Strom ins Auge, die sich dank der schnell ausbreitenden Informationstechnologie in 
Büros, in Schulen usw. rasant erhöhen.  
Die Gebäudewirtschaft kostet auch deshalb immer mehr Geld, weil die Zahl der 
Gebäude und die Größe der genutzten Flächen ständig zunimmt – trotz aller Appelle 
an Sparsamkeit und trotz aller Initiativen der Verwaltung, den „Immobilienanzug der 
Stadt von XL auf L zu verkleinern“. So ist zu befürchten, dass die Gesamtnutzfläche in 
den städtischen Gebäuden in den nächsten Jahren – trotz aller Bemühungen - eher auf 
über 900.000 qm ansteigt als auf unter 800.000 qm zu sinken.  
Ziel: Nachhaltige Gebäudewirtschaft 
Münster steht mit dieser Entwicklung nicht allein, sondern reiht sich ein in die Kette 
vieler anderer Städte, in denen die Gebäudewirtschaft ökologisch und ökonomisch aus 
den Fugen gerät. Es gibt aber auch Städte, die vormachen, wie eine nachhaltige 
Gebäudewirtschaft aussieht und kontinuierlich verbessert werden kann. Beispiele 
liefern Köln, Frankfurt/M. sowie Nürnberg. Die Gebäudewirtschaft dieser Städte verfügt 
über zukunftsweisende ökologische Standards und über wirtschaftliche Grundsätze. 
Entsprechende Ratsbeschlüsse sichern die Umsetzung, das Qualitätsmanagement

5 
 
und das Controlling. Der Grundsatz, Neubau städtischer Gebäude nur mit 
Passivhausstandard, gilt als Normalfall. Zugleich wird der ab 2018 EU-weit geltende 
Passivhausstandard frühzeitig vorbereitet und erprobt. In die gleiche Richtung geht das 
„Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“, das vom Bundesbauministerium für 
Bundeseigene (Büro-)Gebäude entwickelt worden ist.   
Ziel ist die Nachhaltigkeit in Gebäuden. Sie beinhaltet Zweckmäßigkeit, 
Aufenthaltsqualität und Gesundheit für NutzerInnen, energetische Effizienz,  
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei Bau und Betrieb sowie Langlebigkeit. Sie wird 
erreicht, wenn alle genannten Aspekte gewichtet und einem Optimierungsprozess 
unterworfen werden.   
Maßstäbe für Nachhaltigkeit liefern auch die 2001 vom Rat beschlossenen 
Umweltleitlinien der Stadtverwaltung: laufende Kontrolle der Umweltauswirkungen, 
Ressourcenschonung, vorbeugender Umweltschutz, Information und Beteiligung der 
MitarbeiterInnen, Information der Öffentlichkeit, Umweltschutz bei Auftragnehmern, 
Einführung eines Umweltmanagementsystems. Diese Verpflichtungen sind erst zu 
einem Teil umgesetzt – das gilt auch für die Gebäudewirtschaft der Stadt.  
Nachhaltigkeit fördert Konsolidierung des Haushalts 
Nachhaltigkeit wird immer mehr zur Voraussetzung dafür, dass die Gebäudewirtschaft 
zur Haushaltskonsolidierung beitragen kann. Die Relevanz der Gebäudewirtschaft für 
den städtischen Haushalt und steigender Anteil der Energiekosten am Aufwand für die 
Gebäudewirtschaft sprechen dafür, die Kostensenkung durch Effizienz voranzutreiben. 
Zurzeit beansprucht die Gebäudewirtschaft jährlich rd. 31 Mio. € für „Aufwand“ (2010) 
und gehört damit zu den 10 größten Posten im Haushalt der Stadt. Von den 31 Mio. € 
entfallen mehr als 1/3 auf Energiekosten. Bei Vermögenswerten von rd. 762 Mio. € 
(31.12. 2009), die in den Gebäuden stecken, sind jährlich mehr als 16 Mio. € für 
Abschreibungen zu veranschlagen. Bislang fehlt ein Konzept, diese Belastungen 
kontinuierlich zu senken. Die Strategie der Verwaltung, primär den Gebäudebestand zu 
verringern, reicht nicht aus und stößt schnell an Grenzen, wie Zuwächse im Schul- und 
Jugendbereich dokumentieren.  
Nachhaltige Gebäude sind mehr wert als konventionelle Gebäude. Diese Erkenntnis 
wird in der privaten Gebäudewirtschaft nicht mehr bestritten. Ein „Green Building“ kann 
besser vermarktet werden und erzielt höhere Mieten als ein „Grey Building“. Deshalb 
gehören Strategien der Nachhaltigen Gebäudewirtschaft für Real Estate-Manager 
privater Immobilienverwaltungen inzwischen zum normalen Handwerkszeug.  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt muss sich mit wirtschaftlichen Defiziten 
herumschlagen. Die Leistungen für die Bauunterhaltung  haben jahrzehntelang ständig 
die Grenzwerte unterschritten die notwendig sind, um zustandsbedingte Wertverluste 
der Immobilien zu vermeiden. Erst in den letzten Jahren erreichen die Aufwendungen 
mit rd. 1,5 % (des Gebäudewertes) die Norm. Solange die Haushaltswirtschaft der 
Stadt nur Einnahmen und Ausgaben verbuchte, blieben die wirtschaftlichen Folgen 
unterlassener Bauunterhaltung im Verborgenen. Seitdem das NKF auch 
Vermögenswerte und ihre Veränderungen bilanziert, wird der Schwund allerdings sicht- 
und spürbar.  Abschreibungen müssen veranschlagt und erwirtschaftet werden, 
unterlassene Bauunterhaltung zwingt außerordentlichen Abschreibungen sowie zur

6 
 
Bildung von Rückstellungen. Bei der erstmaligen Bilanzaufstellungen im Jahr 2009 
mussten bereits immobilienbezogene Vermögensverluste in Höhe von 40 Mio. € durch 
Abschreibungen bzw. Rückstellungen ausgeglichen werden. 
Leitlinien für nachhaltige Gebäudewirtschaft 
 Die Stadt muss deshalb Grundsätze und Ziele einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft 
möglichst schnell formulieren und durch Leitlinien verbindlich machen. Die Leitlinien 
sollen für Neubau, Bestandspflege, Erneuerung sowie für Bewirtschaftung und 
Nutzerverhalten im Gebäudebestand gelten. Die Vorbilder aus den bereits genannten 
Städten Köln, Frankfurt und Nürnberg dokumentieren, wie solche Leitlinien konzipiert 
werden können. 
Die Leitlinien sind zugleich ein Instrument für die Umsetzung des 
Klimaschutzkonzeptes 2020, denn sie steuern den Bereich, der in diesem Konzept  der 
„Stadt als Motor des Klimaschutzes“ zugewiesen ist.  Die Leitlinien sind gleichzeitig 
Mittel für die zielorientierte Haushaltssteuerung. Die Standards der Gebäudewirtschaft, 
die durch die Leitlinien verbindlich eingeführt werden, sind unmittelbar 
haushaltsrelevant und können zur Produktsteuerung genutzt werden.    
Die Leitlinien haben Querschnittsfunktion. Sie müssen deshalb für das 
Immobilienmanagement gelten und ebenso für Dienststellen der Verwaltung, die 
Gebäude bewirtschaften (Bedarfsämter). Gleiches gilt für Tochterunternehmen der 
Stadt, auch hier soll den Leitlinien eine orientierende Funktion zukommen. 
Die besonderen Verhältnisse in der Wohnungswirtschaft sollen dadurch berücksichtigt 
werden, dass für die Wohnungsbestände und Bauvorhaben der Wohn- und Stadtbau 
eigene Leitlinien entwickelt werden. 
Die Leitlinien sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von mehreren tausend 
KollegInnen in der Verwaltung zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für 
NutzerInnen und BesucherInnen der Gebäude der Stadt zu erhöhen. Die Erarbeitung 
der Leitlinien muss deshalb im engen Dialog mit den Betroffenen geschehen. Ein 
Verfahren für die Beteiligung der Fachwelt und der Öffentlichkeit an der Erarbeitung 
der Leitlinien soll dies sicherstellen. Die Beteiligung der Personalvertretung ist 
sicherzustellen. Ein öffentliches Hearing mit Fachleuten soll die Diskussion bündeln.  
Notwendig ist außerdem ein Verfahren für Controlling, Fortschreibung und Novellierung 
der Leitlinien. Erfahrungen aus den o. a. Beispielkommunen zeigen, dass die 
nachhaltige Gebäudewirtschaft einen mehrjährigen Prozess erfordert. Dabei sind 
Möglichkeiten für die Nachjustierung von Standards und für Änderungen/Ergänzungen 
der Leitlinien vorzusehen.  
Anlagen:  
Leitlinien Nürnberg, Köln und Frankfurt/M. und „BNB“ des Bundesbauministeriums 
UN-Behindertenrechtskonvention 
(Die Anlagen können im Internet im Ratsinformationssystem unter der 
Sitzung des Rates am 08.12.2010 abgerufen werden.) 
gez. H: Klas 
GAL-Fraktion 
gez. W. Heuer 
SPD-Fraktion
gez. Köhn 
Fraktion Die Linke 
gez. G. Kersting 
Ratsgruppe UWG/ÖDP 
gez. Pascal Powroznik 
Piraten

Beratungsverlauf (1)

16.02.2011 Hauptausschuss
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0088/2011
Typ
Vorlagen
Datum
02.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37