2015/0226
Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – (erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses) und Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
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2015/0226
18941 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
10.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0226
Magistratsbeschluss-Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5110020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – (erneute Änderung des
Aufstellungsbeschlusses) und
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (Aufstellungs- und
Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 05.11.2015
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss:
1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot –
vom 08.12.2005, geändert durch den Beschluss vom 06.11.2014 wird erneut geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – wird
verkleinert, indem der nördliche Teilbereich W 46.1 - Riedstraße Nord – und der südwestliche
Teilbereich W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – abgetrennt und in separaten
Bauleitplanverfahren weitergeführt werden. Somit wird der unterschiedlichen Entwicklung des
Gebietes Rechnung getragen.
Die inhaltliche Zielsetzung der Rahmenplanung Konversionsflächen West (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014; V.-Nr. 2014/10) liegt dem Bebauungsplan
- 2 -
W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – zugrunde und bleibt für die Teilbereiche
unverändert.
Für den südwestlichen Teilbereich wird das Bauleitplanverfahren mit dem Bebauungsplan
W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – nun weitergeführt.
Offenlagebeschluss:
2. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-
Hale-Depot –, gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten
Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis
genommen. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich des
Bebauungsplans W 46.2 dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des
Satzungsbeschlusses.
3. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans W 46 die in Anlage 2
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 2,
datenschutzrelevante Anlage) werden zur Kenntnis genommen. Sie stellen eine vorläufige
Abwägungstabelle für den Planbereich des Bebauungsplans W 46.2 dar. Die endgültige
Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.
4. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (wird zu
den Sitzungen ausgehängt/ausgelegt), der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 3) und der im Plan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, sowie
der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser, wird zugestimmt.
5. Der Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – für das Gebiet im
Südwesten der ehemaligen Kelley-Barracks an der Eschollbrücker Straße mit der Bergschneise
im Westen, der Planstraße Süd im Norden und dem neuen Fuß- und Radweg im Osten, ist mit
der dazugehörigen Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
6. Planungsbeschleunigung: Hält die Verwaltung Ergänzungen oder Veränderungen des
ausgelegten Plans für erforderlich und ist aus diesem Grunde ein Verfahren gem. § 4a Abs. 3
BauGB geboten, so ist sie ermächtigt, dies in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich durch die Änderungen keine erheblichen und/oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen für die betroffene Öffentlichkeit, die Umwelt oder sonstige
Belange ergeben. Die Stadtverordnetenversammlung ist umgehend mündlich oder schriftlich
hierüber zu unterrichten. Dabei ist Aufschluss über die vorgenommenen Änderungen, deren
Gründe und deren Auswirkungen zu geben.
Hinweis:
Folgekosten werden für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrswege und Grünflächen entstehen. Diese
Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der
Bauleitplanung.
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zu den Zi elen und
Zwecken der Planung des Bebauungsplans W 46
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den Zielen
und Zwecken der Planung des Bebauungsplans W 46 ( datenschutzrel. Anlage )
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauu ngsplanentwurf W 46.2
Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 (wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Karten 1, 2 und 3 des Umweltberichts (werden zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja
s.o. Hinweis
Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2015/0226 vom 05.11.2015
Ziel des Bebauungsplanes W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – ist die Schaffung von Baurecht
für ein Gewerbegebiet, welches zukünftig als Hauptsitz und Zentrale der Alnatura Produktions-
und Handels GmbH in Darmstadt dient. Der Bereich soll als Verwaltungs-, Forschungs- und
Informationsstandort, sowie in kleinem Maße als Verkaufsstandort (Supermarkt bis 800 m² VF)
ausgebaut werden.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Teilfläche der „Konversionsfläche West“ Kelley-
Barracks / Nathan-Hale-Depot. Diese ehemals militärisch genutzten Flächen sind durch den
Abzug der US-Streitkräfte für eine zivile Nutzung freigeworden. Mit der Erschließung der
Konversionsflächen Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks entsteht in Darmstadt ein neues
Gebiet mit einem gewerblichen Entwicklungsschwerpunkt.
Da die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen von den Vorgaben des Regionalplans bzw. des
Regionalen FNP abweichen, stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt beim
Regierungspräsidium einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplanes gem.
§ 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG).
Eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im
Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar durchzieht das Planungsgebiet. Daher wurden im Rahmen
einer weiteren Planungskonkretisierung für den Trassenverlauf der Variante IIIA im südlichen
Bereich des Darmstädter Hauptbahnhofs durch das Büro Krebs und Kiefer Beratende
Ingenieure für das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff auf das für 2016 geplante
Planfeststellungsverfahren – in einer Entscheidungsstudie vier modifizierte Linienführungen
entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar bewertet werden. Bei den
Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke erforderlich. Es wurden dabei die dem
damaligen Raumordnungsverfahren zu Grunde gelegten Planungsparameter ergänzt und unter
Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a.
Entwurfsgeschwindigkeiten, Längs- und Querneigungen, Höhenlage, Lage von Bauwerken wie
Tunnel und Trogbauwerken). Durch das Gutachten des Ing.-Büros Krebs + Kiefer wird die
technische Machbarkeit der vorbezeichneten Lösungen bestätigt. Das Gutachten liegt vor.
Durch ein zusätzliches Gutachten des Büros Infrastruktur + Umwelt wird die Umsetzbarkeit
der vier modifizierten Linienführungen im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung im
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – bestätigt.
Die Gutachten liegen vor.
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks / Nathan-Hale-
Depot - vom 08.12.2005 wurde das Bebauungsplanverfahren zur Erzielung einer nachhaltigen
und geordneten städtebaulichen Entwicklung eingeleitet.
In der Folge wurde eine Rahmenplanung von drei Planungsbüros mit den fachlichen
Schwerpunkten Stadtplanung (Federführung), Freiraum- und Landschaftsplanung sowie
Verkehrsplanung erstellt und in einem kontinuierlichen Planungsprozess mit den
Fachverwaltungen abgestimmt.
Im Verlauf dieses Planungsprozesses wurden durch den Magistrat und / oder die
Stadtverordnetenversammlung folgende richtungweisende Beschlüsse gefasst:
Vorlage 2011/0460: Konversion, Vorbereitende Untersuchungen – Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011
Vorlage 2012/0147: Bürgerbeteiligung zum Konversionsbereich-West – Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2012
Vorlage 2013/0225: Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung der Konversionsgebiete West
und der Erschließung Gewerbegebiet Südwest – Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013
Vorlage 2014/0004: Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der
Konversionsflächen West – Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2014
- 5 -
Vorlage 2014/0048: Bebauungsplan W 46.1 - Riedstraße Nord - (Aufstellungsbeschluss) –
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.03.2014
Vorlage 2014/0357: Beschluss des Rahmenplans für die Konversionsflächen West,
Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014 und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
und Unterrichtung – Magistratsbeschluss vom 24.09.2014
Mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.03.2014 zum
Bebauungsplan W 46.1 – Riedstraße Nord – nördliche Teilfläche des Bebauungsplans W 46 –
Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot – wird das Ziel verfolgt, Baurecht für ein Gewerbegebiet
zu schaffen, welches zukünftig als Erweiterungsfläche der Döhler GmbH am Standort
Darmstadt dient.
Mit der Gewerbefläche im südwestlichen Teilbereich des W 46 bietet sich die Möglichkeit für
die Alnatura Produktions- und Handels GmbH im Rahmen ihrer weiteren Expansion Ihren
Hauptsitz nach Darmstadt zu verlegen. Im Planungsbereich W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest -
steht der Alnatura Produktions- und Handels GmbH im Zusammenhang mit ihrem
Firmenselbstverständnis eine besonders geeignete Lage zur Verfügung. Sie beabsichtigt daher
ihre neue Hauptverwaltung sowie einen Alnatura-Supermarkt an der Eschollbrücker Straße zu
errichten. Vorgesehen ist außerdem eine Kindertageseinrichtung und im weiteren Ausbau
Erweiterungsflächen der Verwaltung sowie ergänzende Nutzungen. Insgesamt soll auf dem
Planungsbereich ein „Campus“ mit aufgelockerter Bebauung entstehen, der durch großzügige
Freianlagen mit Schulungsgärten, einer Bio-Erlebnisfarm und ähnlichen Angeboten
bereichsweise auch der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.
Die geplante Entwicklung der Alnatura Produktions- und Handels GmbH und die
Inanspruchnahme von Teilen der Konversionsflächen Darmstadt West ist daher aus den Zielen
des Rahmenplans (Bebauungsplanes W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot)-entwickelt
und fügt sich besonders gut in die Gesamtentwicklung des Bebauungsplanes W 46 ein, für den
ebenfalls Gewerbeflächen mit einer campusartigen Struktur vorgesehen sind.
Zur Regelung städtebaulicher Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Planungsgebietes
wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zwischen der Alnatura Produktions- und
Handels GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat,
geschlossen. Gegenstand dieses städtebaulichen Vertrags wird insbesondere die Übernahme
der Planungs-, Erschließungs- und Infrastrukturkosten sein.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
W 46 in Form einer öffentlichen Auslegung des Rahmenplans (Plan- und Textteil) erfolgte vom
30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu
schriftlich. Zusätzlich fand während der Auslegung eine Bürgerinformationsveranstaltung am
01.10.2014 statt, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt wurden.
Für die im Parallelverfahren geführte 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot) fand im gleichen Zeitraum die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
statt. Die Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 7.1 wird in einer gesonderten
Magistratsvorlage parallel zum Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Riedstraße Nord -
weitergeführt.
Zu 1.:
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot -
vom 08.12.2005, geändert durch den Beschluss vom 06.11.2014 soll nun erneut geändert
werden, um der unterschiedlichen Entwicklung des Gebietes Rechnung zu tragen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 soll um zwei Teilbereiche verkleinert werden: den
- 6 -
nördlichen Teilbereich, Bebauungsplan W 46.1 - Riedstraße Nord - und den südwestlichen
Teilbereich, Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - für das Gebiet im Südwesten
der ehemaligen Kelley-Barracks an der Eschollbrücker Straße mit der Bergschneise im Westen,
der Planstraße Süd im Norden und dem neuen Fuß- und Radweg im Osten.
Die Zielsetzung der Rahmenplanung Konversionsflächen West (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014; V.-Nr. 2014/10), die dem Bebauungsplan
W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – zugrunde liegt, bleibt für die Teilbereiche
unverändert.
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-
Depot – lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014 (V.-Nr. 2014/0357)
(ohne Maßstab)
- 7 -
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-
Depot - und Geltungsbereiche der Bebauungspläne W 46.1 - Riedstraße Nord - und W 46.2 -
Kelley-Barracks Südwest- (ohne Maßstab)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.2 wird begrenzt im Süden durch die Escholl-
brücker Straße, im Westen durch die Bergschneise, im Norden durch eine neue Planstraße
(Planstraße Süd) die orthogonal zur Kleyerstraße an die Bergschneise geführt wird und im
Osten durch den neuen Fuß- und Radweg der auf der vorhandenen 10 Meter breiten
Abwasserkanaltrasse an der östlichen Grundstücksgrenze des hier neu zu bildenden
Gewerbegrundstücks und im südlichen Abschnitt rechtwinklig auf die Eschollbrücker Straße
mündet.
Das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelly-Barracks Südwest - wird hiermit weitergeführt.
- 8 -
Zu 2.:
Für den Bebauungsplan W 46.2 - Kelly-Barracks Südwest - erfolgte die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf
Grundlage des Rahmenplans zum Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot -.
In Anlage 1 wurden die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB zum Rahmenplan des Bebauungsplans W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot -
und den Zielen und Zwecken der Planung (Erläuterungsbericht) zusammengefasst.
Zu 3.:
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentl ichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Rahmenplan des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – und den
Zielen und Zwecken der Planung (Erläuterungsbericht) gingen die in Anlage 2
(datenschutzrel. Anlage) zusammengefassten und entsprechend geprüften Stellungnahm en
ein.
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die in diesem
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, da sie nach der Offenlage
fortgeschrieben werden. Erst zum Satzungsbeschluss wird über die Prüfung der eingegangenen
Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage abschließend entschieden.
Zu 4. und 5.:
Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (s. Datei;
Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) wurden erarbeitet. Im Bebauungsplanentwurf W 46.2 wurden
gegenüber dem Rahmenplan die Straßenquerschnitte verbreitert, um die
Entwässerungsmulden für die Regenwasserversickerung in die öffentlichen Verkehrsflächen zu
integrieren und die Fahrbahnradien dem Bedarf des gewerblichen Verkehrs anzupassen.
Ebenso wurde der Fußweg von der Planstraße Süd-1 durch das Baugebiet zur Waldfläche und
entlang der Waldfläche abgeplant. Gleichwohl wurde stattdessen ein mehrfach geschwungener
Zwischenraum für die Flächen zur Umsetzung des Sandrasenkonzeptes planerisch festgesetzt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – und
der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
parallel zur Offenlage beteiligt.
- 9 -
Zu 6.:
Nach dem erfolgten Offenlagebeschluss kann die Offenlage ca. Mitte Januar bis Mitte Februar
2016 erfolgen. Sofern sich im Rahmen der Offenlage ergibt, dass die Planung insoweit
geändert werden muss, dass eine erneute Offenlage erfolgen muss, kann die Verwaltung den
engen Zeitplan für das Gesamtprojekt nicht einhalten, da nach der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2016 aufgrund der Kommunalwahl und der damit
verbundenen Neubildung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse
voraussichtlich erst wieder im Juni eine beschlussfähige Sitzung zusammenkommt. Bis dahin
könnte ohne den gegebenen Handlungsrahmen das Projekt ggf. nicht weitergeführt werden,
wenn eine erneute Offenlage erforderlich wird, die einen Stadtverordnetenbeschluss erfordert.
Dieser „Vorratsbeschluss“ soll die Verwaltung zum entsprechenden Handeln ermächtigen.
Unter der Voraussetzung, dass sich durch die Änderungen keine erheblichen und/oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen für die betroffene Öffentlichkeit, die Umwelt oder sonstige
Belange ergeben, ist dies eine sinnvolle Möglichkeit, den sehr eng gesteckten Zeitrahmen
einhalten zu können. Die Ermächtigung ist zusätzlich an eine Berichtspflicht gekoppelt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs W 46.2 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, 05.11.2015
61.2 ha Nst. 2112
anlage 5
9033 Zeichen
!5
!5
!5!5
!5
!5
!5
04.600
10.510
01.114/01.212
09.220
10.520
10.510
10.510
04.600
10.710
04.600
04.210
10.510
10.710
10.710
04.310
04.320
09.160
09.160
09.220
09.130
05.345
09.220
11.225
09.160
09.220
04.320
09.160
10.710
04.210
04.310
05.345
11.22104.320
09.220
09.210
09.220
09.210
11.221
11.221
09.220
04.310
11.221
11.221
11.221
10.530
04.320
02.200
01.152*/09.220
02.200*
11.221
04.210
02.200
11.221
04.210
10.710
11.221
02.400*
10.520
10.530
10.510
02.200
04.320
10.710
01.114/01.212
09.220
10.710
09.130
10.510
10.530
10.520 10.710
10.51010.510
01.152*
04.210/04.220
10.71010.710
10.510
Code Nutzungstyp (Wertpunkte je m²)
Gehölze
01.114/01.212 Buchenmischwald,
Naturnaher Kiefernwald (48)
01.152* Naturverjüngung
hier: spontan aufwachsende Gehölze (22)
01.152*/09.220 Naturverjüngung,
wärmeliebende Ruderalflur (29)
02.200 Trockene/frische, basenreiche
Gebüsche, Hecken (41)
02.200.1* Trockene/frische, basenreiche
Gebüsche, Hecken (artenarmes Brombeergebüsch) (36)
02.400* Hecken-/Gebüschpflanzung, heimisch (25)
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht (33)
04.210/04.220 Baumgruppe, einheimisch, nicht-heimisch (30,5)
04.310 Baumreihe, einheimisch, standortgerecht (31)
04.320 Baumreihe, nicht heimisch (26)
04.600 Feldgehölz (56)
LKW- und Panzerwaschanlage
05.345 Periodische/temporäre Becken (25)
Ruderal geprägte Biotope
09.130 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen (39)
09.210 Ausdauernde Ruderalfluren frischer Standorte (39)
09.220 Wärmeliebende, ausdauernde Ruderalfluren (36)
Versiegelte, vegetationsarme Flächen
10.510 Sehr stark, völlig versiegelte Flächen (3)
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster (3)
10.530 Wasserdurchlässige Flächenbefestigung (6)
10.710 Dachfläche, nicht begrünt (3)
Öffentliche u. private Grünflächen
09.160 Straßenränder, artenarm, intensiv gepflegt (13)
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage (14)
11.225 Extensivrasen (21)
0 5025 m
±
Einzelbäume
!5 04.110 Einzelbaum, einheimisch (31)
!5 04.120 Einzelbaum, nicht-heimisch (26)
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 46.2
Umweltbericht
Titel: Nr.: Maßstab:
Biotoptypen - Istzustand
1/3 1 : 1500
Datum:
03/2015
Bearb.: Dr. Böger,
Dr. Beil
naturplan
An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 99 79 89, Fax: 27 38 50
e-mail: info@naturplan.net
Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung
* von der Kompensationsverordnung abweichende Punktbewertung
- Näheres siehe Text
Sonstige Signaturen
Geltungsbereich des B-Planes
Erhaltenswerter Baumbestand
Flurstücksgrenzen
0 5025 m
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 46.2
Umweltbericht
Titel: Nr.: Maßstab:
Europarechtlich geschützte Arten
2/3 1 : 1500
Datum:
10/2015
Bearb.: Dr. Böger,
P. Herrmann
naturplan
An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 99 79 89, Fax: 27 38 50
e-mail: info@naturplan.net
Vogelbeobachtungspunkte*
Haussperling
Klappergrasmücke
Stieglitz
Haussperling
Mittelspecht
Stieglitz
Haussperling
Klappergrasmücke
Wacholderdrossel
T6: Eser - - 1
Nnoc 0 3 2
Ppip 4 15 1
T7: Ppip - 1 -
T5: Nnoc - 1 1
Nyc - - 1
Pnat 1 - -
Ppip 2 5 -
Ppyg 2 -
T4: Nnoc 1 - -
Nyc - - 2
Ppip 4 - -
Ppyg 1 - -
T3: Nnoc - 1 -
Pnat 1 - -
Ppip 10 2 1
Ppyg 2 - -
T2: Nnoc - 1 2
Nyc - - 3
Ppip 18 6 1
Ppyg - - 29
T1: Nnoc 1 - 1
Ppip 4 9 11
S1: Nnoc - 1 -
Ppip - 1 -
S2: Eser - 2
Mbart - 1
Mmyo - 1
Mnat 1 -
Nnoc - 1
Nyc 1 -
Plec 1 -
Ppip 50 46
S3: Nnoc 4 -
Ppip 4 4
Nachweise von Fledermäusen
Mit Angabe der festgestellten Arten und der Zahl der Beobachtungen
Eser Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus )
Mbart Bartfledermaus (Myotis brantii/ mystacinus )
Mmyo Großes Mausohr (Myotis myotis )
Mnat Fransenfledermaus (Myotis nattereri )
Nnoc Großer Abendsegler (Nyctalus noctula )
Nyc Nyctaloid unbestimmt (Eptesicus serotinus/ Nyctalus leisleri/ N. noctula )
Plec Langohr (Plecotus auritus/ austriacus )
Pnat Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii )
Ppip Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus )
Ppyg Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus )
1. Ziffer: Begehung am 10.09.2014
2. Ziffer: Begehung am 28.05.2015
3. Ziffer: Begehung am 26.06.2015
1. Ziffer: Exposition in der Nacht vom 10.09.2014 (nur S1)
2. Ziffer: Exposition in der Nacht vom 28.05.2015
3. Ziffer: Exposition in der Nacht vom 18.06.2015
Vorkommen der Zauneidechse
Aktuelle Lebensstätte der Zauneidechse (Lacerta agilis)
Sonstige Signaturen
Geltungsbereich des B-Planes
* Darstellung beschränkt sich auf Brutvogel-Arten mit ungünstigem
Erhaltungszustand in Hessen
** Darstellung von potentiellen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Fundpunkte ausgewählter Amphibienarten**
Grünfrosch unbestimmt (Rana spec.)
Begehungsstrecken der Erfassungen mit Ultraschalldetektor
Standorte der eingesetzten Horchboxen
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M2: Erhaltung als Waldfläche
M2: Erhaltung als Waldfläche
01.114/01.212
10.510
10.715/10.540/11.221
09.210/11.212
06.400*/09.120
04.600
04.210
11.221
04.600
10.510
04.110/10.540/11.225
06.400*/09.120
11.225
10.540
11.225
04.310
06.400*/09.120
09.160
06.400*/09.120
06.400*/09.120
02.400
11.221
06.400*/09.120
10.540
06.400*/09.120
10.510
10.54010.540
10.510
V3: Umsiedlung von
Zauneidechsen
A1: Bereitstellung von Ersatzflächen
für die Zauneidechsenpopulation
(Flächenabgrenzung gemäß
alnatura-Planung)
A1: Bereitstellung von Ersatzflächen
für die Zauneidechsenpopulation
(Flächenabgrenzung gemäß
alnatura-Planung)
A2: Entwicklung von
Sand- und Pionierrasen
A5: Pflanzung von Bäumen
und Baumgruppen
A2: Entwicklung von
Sand- und Pionierrasen
A2: Entwicklung von
Sand- und Pionierrasen
A3: Rückbau Bergschneise
M1: Erhaltung von Baum-
gruppen und Einzelbäumen
A4: Aufbau eines Waldrandes
M2: Erhaltung als Waldfläche
A3: Rückbau Bergschneise
M1: Erhaltung von Baum-
gruppen und Einzelbäumen
Code Nutzungstyp (Wertpunkte je m²)
Wald u. Gehölze
01.114/01.212 Buchenmischwald,
Naturnaher Kiefernwald (48)
02.400* Hecken-/Gebüschpflanzung, heimisch (25)
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht (33)
! ! !
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04.310 Baumreihe, einheimisch, standortgerecht (31)
04.600 Feldgehölz (56)
Pionier-, Sand- u. Ruderalvegetation
06.400/09.120 Sand-Magerrasen, kurzlebige Ruderalflur (46)
09.210/11.212 Ausdauernde Ruderalflur frischer Standorte,
Gärten mit überwiegendem Nutzgartenanteil (37)
Versiegelte, vegetationsarme Flächen
10.510 Sehr stark, völlig versiegelte Flächen (3)
10.540 Befestigte, begrünte Flächen (7)
10.715/10.540/11.221 Dachfläche mit Versiegelung, befestigte und begrünte
Flächen, gärtnerisch gepflegte Anlage (6,5)
Öffentliche u. private Grünflächen
04.110/10.540/11.225 Einzelbäume einheimisch, befestigt und begrünte
Flächen, Extensivrasen (35)
09.160 Straßenränder, artenarm, intensiv gepflegt (13)
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage (14)
11.225 Extensivrasen (21)
Einzelbäume
!. 04.110 Einzelbaum, einheimisch (31)
0 5025 m
±
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 46.2
Umweltbericht
Titel: Nr.: Maßstab:
Maßnahmen zu Vermeidung,
Minimierung und Kompensation sowie
Planzustand Biotope
3/3 1 : 1.500
Datum:
03/2015
Bearb.: Dr. Böger,
Dr. Beil
naturplan
An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 99 79 89, Fax: 27 38 50
e-mail: info@naturplan.net
Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung
* von der Kompensationsverordnung abweichende Punktbewertung
- Näheres siehe Text
Maßnahmen zur Vermeidung (V), Minimierung (M) und zur
Kompensation sowie Naturschutz- und Landschaftspflege (A)
Maßnahmenflächen
A1: Beispielhafte Ersatzfläche für die Zauneidechsenpopulation
(entspricht alnatura-Planung) - nach B-Plan sind hierfür generell 1,7 ha
innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen
Rodung und Rückschnitt von Gehölzen nur zwischen 01. Oktober
und 28. Februar
Prüfung von Hohlenbäumen auf Winterquartiere von Fledermäusen
vor der Rodung. Bei Bedarf Maßnahmen zur Bergung und Umsiedlung.
Sammlung von Niederschlagswasser unbegrünter Dachflächen zur
Bewässerung von Garten- und Grünflächen. Über den Bedarf hinausgehendes
und auf versiegelten Bodenflächen anfallendes Niederschlagswasser ist
in der Umgebung zu versickern. Eine Verwendung zur Speisung
kleiner Stillgewässer im Nahbereich der Gebäude ist möglich.
Verwendung von versickerungsfähigen Bodenbelägen zur Befestigung von
Stellplätzen und Fahrwegen im nicht oder gering befahrenen Außenbereich
von Gebäuden
Gültig für den gesamten Geltungsbereich (nicht flächig dargestellt):
V1
V2
M3
M4
Sonstige Signaturen
Geltungsbereich des B-Planes
Baugrenze
Flurstücksgrenzen
anlage 6
19063 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.11.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61 67 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0226
Magistratsbeschluss -Nr.
586
Internetfähig
Produkt-Nr.: 5110020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot – (erneute Änderung des
Aufstellungsbeschlusses) und
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (Aufstellungs - und
Offenlagebeschluss)
Vorlage vom: 05.11.2015
Beschlussvorschlag :
Aufstellungsbeschluss :
1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot –
vom 08.12.2005, geändert durch den Beschluss vom 06.11.2014 wird erneut geändert.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot – wird
verkleinert, indem der nördliche Teilbereich W 46.1 - Riedstraße Nord – und der südwestliche
Teilbereich W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – abgetrennt und in separaten
Bauleitplanverfahren weitergeführt werden. Somit wird der unterschiedlichen Entwicklung des
Gebietes Rechnung getragen.
- 3 -
Die inhaltliche Zielsetzung der Rahmenplanung Konversionsflächen West (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014; V.-Nr. 2014/10) liegt dem Bebauungsplan
W 46 – Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot – zugrunde und bleibt für die Teilbereiche
unverändert.
Für den südwestlichen Teilbereich wird das Bauleitplanverfahren mit dem Bebauungsplan
W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – nun weitergeführt.
Offenlagebeschluss:
2. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan -
Hale-Depot –, gingen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten
Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 1) werden zur Kenntnis
genommen. Sie stellen eine vorläufige Abwägungstabelle für den Planbereich des
Bebauungsplans W 46.2 dar. Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des
Satzungsbeschlusses.
3. Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gingen
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans W 46 die in Anlage 2
zusammengefassten Stellungnahmen ein. Die Stellungnahmen und deren Prüfung (Anlage 2,
datenschutzrelevante Anlage) werden zur Kenntnis genommen. Sie stellen eine vorläufige
Abwägungstabelle für den Planbereich des Bebauungsplans W 46.2 dar. Die endgültige
Abwägung erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschl usses.
4. Dem vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (wird zu
den Sitzungen ausgehängt/ausgelegt), der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht
(Anlage 3) und der im Plan enthaltenen Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen, sowie
der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von
Niederschlagswasser, wird zugestimmt.
5. Der Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – für das Gebiet im
Südwesten der ehemaligen Kelley-Barracks an der Eschollbrücker Straße mit der Bergschneise
im Westen, der Planstraße Süd im Norden und dem neuen Fuß- und Radweg im Osten, ist mit
der dazugehörigen Begründung und den im Plan enthaltenen Satzungen gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
6. Planungsbeschleunigung: Hält die Verwaltung Ergänzungen oder Veränderungen des
ausgelegten Plans für erforderlich und ist aus diesem Grunde ein Verfahren gem. § 4a Abs. 3
BauGB geboten, so ist sie ermächtigt, dies in eigener Zuständigkeit durchzuführen.
Voraussetzung hierfür ist, dass sich durch die Änderungen keine erheblichen und/oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen für die betroffene Öffentlichkeit, die Umwelt oder sonstige
Belange ergeben. Die Stadtverordnetenversammlung ist umgehend mündlich oder schriftlich
hierüber zu unterrichten. Dabei ist Aufschluss über die vorgenommenen Änderungen, deren
Gründe und deren Auswirkungen zu geben.
Hinweis:
Folgekosten werden für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrswege und Grünflächen entstehen. Diese
Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der
Bauleitplanung.
- 4 -
Anlagen: Anlage 1: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zu den Zi elen und
Zwecken der Planung des Bebauungsplans W 46
Anlage 2: Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den Zielen
und Zwecken der Planung des Bebauungsplans W 46 ( datenschutzrel. Anlage )
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht zum Bebauu ngsplanentwurf W 46.2
Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 (wird zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Karten 1, 2 und 3 des Umweltberichts (werden zu den Sitzungen aufgehängt /
ausgelegt)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja
s.o. Hinweis
Nein
Beschluss des Magistrats vom 18.11.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 5 -
Begründung zur Magistratsvorlage Nr. 2015/0226 vom 05.11.2015
Ziel des Bebauungsplanes W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – ist die Schaffung von Baurecht
für ein Gewerbegebiet, welches zukünftig als Hauptsitz und Zentrale der Alnatura Produktions -
und Handels GmbH in Darmstadt dient. Der Bereich soll als Verwaltungs-, Forschungs- und
Informationsstandort, sowie in kleinem Maße als Verkaufsstandort (Supermarkt bis 800 m² VF)
ausgebaut werden.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Teilfläche der „Konversionsfläche West“ Kelley -
Barracks / Nathan-Hale-Depot. Diese ehemals militärisch genutzten Flächen sind durch den
Abzug der US-Streitkräfte für eine zivile Nutzung freigeworden. Mit der Erschließung der
Konversionsflächen Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks entsteht in Darmstadt ein neues
Gebiet mit einem gewerblichen Entwicklungsschwerpunkt.
Da die vorgesehenen gewerblichen Nutzungen von den Vorgaben des Regionalplans bzw. des
Regionalen FNP abweichen, stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt beim
Regierungspräsidium einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplanes gem.
§ 8 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG).
Eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im
Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar durchzieht das Planungsgebiet. Daher wurden im Rahmen
einer weiteren Planungskonkretisierung für den Trassenverlauf der Variante IIIA im südlichen
Bereich des Darmstädter Hauptbahnhofs durch das Büro Krebs und Kiefer Beratende
Ingenieure für das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff auf das für 2016 geplante
Planfeststellungsverfahren – in einer Entscheidungsstudie vier modifizierte Linienführungen
entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar bewertet werden. Bei den
Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke erforderlich. Es wurden dabei die dem
damaligen Raumordnungsverfahren zu Grunde gelegten Planungsparameter ergänzt und unter
Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a.
Entwurfsgeschwindigkeiten, Längs- und Querneigungen, Höhenlage, Lage von Bauwerken wie
Tunnel und Trogbauwerken). Durch das Gutachten des Ing.-Büros Krebs + Kiefer wird die
technische Machbarkeit der vorbezeichneten Lösungen bestätigt. Das Gutachten liegt vor.
Durch ein zusätzliches Gutachten des Büros Infrastruktur + Umwelt wird die Umsetzbarkeit
der vier modifizierten Linienführungen im Rahmen der Raumordnung und Landesplan ung im
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot – bestätigt.
Die Gutachten liegen vor.
Mit dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks / Nathan-Hale-
Depot - vom 08.12.2005 wurde das Bebauungsplanverfahren zur Erzielung einer nachhaltigen
und geordneten städtebaulichen Entwicklung eingeleitet.
In der Folge wurde eine Rahmenplanung von drei Planungsbüros mit den fachlichen
Schwerpunkten Stadtplanung (Federführung), Freiraum- und Landschaftsplanung sowie
Verkehrsplanung erstellt und in einem kontinuierlichen Planungsprozess mit den
Fachverwaltungen abgestimmt.
Im Verlauf dieses Planungsprozesses wurden durch den Magistrat und / oder die
Stadtverordnetenversammlung folgende richtungweisende Beschlüsse gefasst:
Vorlage 2011/0460: Konversion, Vorbereitende Untersuchungen – Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2011
Vorlage 2012/0147: Bürgerbeteiligung zum Konversionsbereich-West – Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2012
Vorlage 2013/0225: Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung der Konversionsgebiete West
und der Erschließung Gewerbegebiet Südwest – Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2013
- 6 -
Vorlage 2014/0004: Eckpunktepapier zur Verwertung und Entwicklung der
Konversionsflächen West – Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.02.2014
Vorlage 2014/0048: Bebauungsplan W 46.1 - Riedstraße Nord - (Aufstellungsbeschluss) –
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.03.2014
Vorlage 2014/0357: Beschluss des Rahmenplans für die Konversionsflächen West,
Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot - Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014 und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
und Unterrichtung – Magistratsbeschluss vom 24.09.2014
Mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.03.2014 zum
Bebauungsplan W 46.1 – Riedstraße Nord – nördliche Teilfläche des Bebauungsplans W 46 –
Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot – wird das Ziel verfolgt, Baurecht für ein Gewerbegebiet
zu schaffen, welches zukünftig als Erweiterungsfläche der Döhler GmbH am Standort
Darmstadt dient.
Mit der Gewerbefläche im südwestlichen Teilbereich des W 46 bietet sich die Möglichkeit für
die Alnatura Produktions- und Handels GmbH im Rahmen ihrer weiteren Expansion Ihren
Hauptsitz nach Darmstadt zu verlegen. Im Planungsbereich W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest -
steht der Alnatura Produktions- und Handels GmbH im Zusammenhang mit ihrem
Firmenselbstverständnis eine besonders geeignete Lage zur Verfügung. Sie beabsichtigt daher
ihre neue Hauptverwaltung sowie einen Alnatura-Supermarkt an der Eschollbrücker Straße zu
errichten. Vorgesehen ist außerdem eine Kindertageseinrichtung und im weiteren Ausbau
Erweiterungsflächen der Verwaltung sowie ergänzende Nutzungen. Insgesamt soll auf dem
Planungsbereich ein „Campus“ mit aufgelockerter Bebauung entstehen, der durch großzügige
Freianlagen mit Schulungsgärten, einer Bio-Erlebnisfarm und ähnlichen Angeboten
bereichsweise auch der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.
Die geplante Entwicklung der Alnatura Produktions- und Handels GmbH und die
Inanspruchnahme von Teilen der Konversionsflächen Darmstadt West ist daher aus den Zielen
des Rahmenplans (Bebauungsplanes W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot)-entwickelt
und fügt sich besonders gut in die Gesamtentwicklung des Bebauungsplanes W 46 ein, für den
ebenfalls Gewerbeflächen mit einer campusartigen Struktur vorgesehen sind.
Zur Regelung städtebaulicher Maßnahmen für die weitere Entwicklung des Planungsgebietes
wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB zwischen der Alnatura Produktions - und
Handels GmbH und der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Magistrat,
geschlossen. Gegenstand dieses städtebaulichen Vertrags wird insbesondere die Übernahme
der Planungs-, Erschließungs- und Infrastrukturkosten sein.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
W 46 in Form einer öffentlichen Auslegung des Rahmenplans (Plan- und Textteil) erfolgte vom
30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel hierzu
schriftlich. Zusätzlich fand während der Auslegung eine Bürgerinformationsveranstaltung am
01.10.2014 statt, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt wurden.
Für die im Parallelverfahren geführte 7. Änderung des Flächennutzungsplans für den
Teilbereich 7.1 (Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot) fand im gleichen Zeitraum die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
statt. Die Flächennutzungsplanänderung Teilbereich 7.1 wird in einer gesonderten
Magistratsvorlage parallel zum Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Riedstraße Nord -
weitergeführt.
Zu 1.:
- 7 -
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot -
vom 08.12.2005, geändert durch den Beschluss vom 06.11.2014 soll nun erneut geändert
werden, um der unterschiedlichen Entwicklung des Gebietes Rechnung zu tragen. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 soll um zwei Teilbereiche verkleinert werden: den
nördlichen Teilbereich, Bebauungsplan W 46.1 - Riedstraße Nord - und den südwestlichen
Teilbereich, Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest - für das Gebiet im Südwesten
der ehemaligen Kelley-Barracks an der Eschollbrücker Straße mit der Bergschneise im Westen,
der Planstraße Süd im Norden und dem neuen Fuß- und Radweg im Osten.
Die Zielsetzung der Rahmenplanung Konversionsflächen West (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014; V.-Nr. 2014/10), die dem Bebauungsplan
W 46 – Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot – zugrunde liegt, bleibt für die Teilbereiche
unverändert.
- 8 -
Abb.1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-
Depot – lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014 (V.-Nr. 2014/0357)
(ohne Maßstab)
- 9 -
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-
Depot - und Geltungsbereiche der Bebauungspläne W 46.1 - Riedstraße Nord - und W 46.2 -
Kelley-Barracks Südwest- (ohne Maßstab)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.2 wird begrenzt im Süden durch die Escholl -
brücker Straße, im Westen durch die Bergschneise, im Norden durch eine neue Planstraße
(Planstraße Süd) die orthogonal zur Kleyerstraße an die Bergschneise geführt wird und im
Osten durch den neuen Fuß- und Radweg der auf der vorhandenen 10 Meter breiten
Abwasserkanaltrasse an der östlichen Grundstücksgrenze des hier neu zu bildenden
Gewerbegrundstücks und im südlichen Abschnitt rechtwinklig auf die Eschollbrücker Straße
mündet.
Das Bebauungsplanverfahren W 46.2 - Kelly-Barracks Südwest - wird hiermit weitergeführt.
- 10 -
Zu 2.:
Für den Bebauungsplan W 46.2 - Kelly-Barracks Südwest - erfolgte die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf
Grundlage des Rahmenplans zum Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot -.
In Anlage 1 wurden die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB zum Rahmenplan des Bebauungsplans W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot -
und den Zielen und Zwecken der Planung (Erläuterungsbericht) zusammengefasst.
Zu 3.:
Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentl ichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Rahmenplan des Bebauungsplans W 46 – Kelley-Barracks/Nathan -Hale-Depot – und den
Zielen und Zwecken der Planung (Erläuterungsbericht) gingen die in Anlage 2
(datenschutzrel. Anlage ) zusammengefassten und entsprechend geprüften Stellungnahmen
ein.
Bei Anlage 1 und 2 handelt es sich um vorläufige Abwägungstabellen, die in diesem
Verfahrensschritt lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt werden, da sie nach der Offenlage
fortgeschrieben werden. Erst zum Satzungsbeschluss wird über die Prüfung der eingegangenen
Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung und zur Offenlage abschließend entschieden.
Zu 4. und 5.:
Der vorliegende Entwurf zum Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (s. Datei;
Plan wird zu den Sitzungen aufgehängt/ausgelegt) und die dazugehörige Begründung mit
Umweltbericht (Anlage 3) wurden erarbeitet. Im Bebauungsplanentwurf W 46.2 wurden
gegenüber dem Rahmenplan die Straßenquerschnitte verbreitert, um die
Entwässerungsmulden für die Regenwasserversickerung in die öffentlichen Verkehrsflächen zu
integrieren und die Fahrbahnradien dem Bedarf des gewerblichen Verkehrs anzupassen.
Ebenso wurde der Fußweg von der Planstraße Süd-1 durch das Baugebiet zur Waldfläche und
entlang der Waldfläche abgeplant. Gleichwohl wurde stattdessen ein mehrfach geschwungener
Zwischenraum für die Flächen zur Umsetzung des Sandrasenkonzeptes planerisch festgesetzt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – und
der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt nach
vorheriger öffentlicher Bekanntmachung im Darmstädter Echo. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
parallel zur Offenlage beteiligt.
Zu 6.:
Nach dem erfolgten Offenlagebeschluss kann die Offenlage ca. Mitte Januar bis Mitte Februar
2016 erfolgen. Sofern sich im Rahmen der Offenlage ergibt, dass die Planung insoweit
geändert werden muss, dass eine erneute Offenlage erfolgen muss, kann die Verwaltung den
engen Zeitplan für das Gesamtprojekt nicht einhalten, da nach der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.02.2016 aufgrund der Kommunalwahl und der damit
verbundenen Neubildung der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse
voraussichtlich erst wieder im Juni eine beschlussfähige Sitzung zusammenkommt. Bis dahin
könnte ohne den gegebenen Handlungsrahmen das Projekt ggf. nicht weitergeführt werden,
wenn eine erneute Offenlage erforderlich wird, die einen Stadtverordnetenbeschluss erfordert.
Dieser „Vorratsbeschluss“ soll die Verwaltung zum entsprechenden Handeln ermächtigen.
Unter der Voraussetzung, dass sich durch die Änderungen keine erheblichen und/oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen für die betroffene Öffentlichkeit, die Umwelt oder sonstige
Belange ergeben, ist dies eine sinnvolle Möglichkeit, den sehr eng gesteckten Zeitrahmen
einhalten zu können. Die Ermächtigung ist zusätzlich an eine Berichtspflicht gekoppelt.
Die Dezernentin III:
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Bebauungsplanentwurfs W 46.2 für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
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Darmstadt, 05.11.2015
61.2 ha Nst. 2112
anlage 3
288463 Zeichen
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Dipl.-Ing.
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Anlage 3
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Anlage 3
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 2/39
Inhaltsverzeichnis:
TEIL A Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 „Kelley-Barracks Südwest“
1. Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes 5
2. Räumlicher Geltungsbereich und Lage des Plangebietes 6
3. Rechtsgrundlagen 8
4. Planungsrechtliche Situation 8
4.1 Planungsstand 8
4.1.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 8
4.1.2 Abweichungsantrag zum Regionalplan / Reg. FNP 9
4.1.3 ICE-Neubaustrecke 9
4.1.4 Flächennutz ungsplan 11
4.1.5 Landschaftsplan 12
4.1.6 Rahmenplanung 13
4.1.7 Bebauungsplan 11
4.2 Artenschutzrec htliche Prüfung 13
5. Schutzgebietsausweisungen 14
5.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebi ete und Vogelschutzgebiete (VSG)) 14
5.2 Sonstige Schutzgebi etsausweisungen 14
5.3 Baumschut zsatzung 14
6. Bestandsbeschreibung und Situation 14
6.1 Städtebauliche Situation 14
6.2 Baulicher Bestand 15
6.3 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale 15
6.4 Freiraumstruktur und Freiflächen 16
6.5 Bodendenkmäler 16
6.6 Altlasten 16
6.7 Kampfmittel 17
6.8 Verkehrserschließung 17
6.8.1 MIV 17
6.8.2 ÖPNV 17
6.8.3 Fuß- und Radwege 17
6.9 Ver- und Entsorgung 17
6.10 Immissionen 18
7. Belange der Wasserwirtschaft 18
7.1 Wasserversorgung 18
7.2 Wasserqualität 18
7.3 Abwasser 19
7.4 Oberirdische Gewässer 19
7.5 Grundwasser 19
8. Städtebauliches Konzept, Struktur und Nutzung 19
8.1 Generelle Zielsetzung 19
8.2 Standortbegründung der Alnatura GmbH 19
8.3 Gesamtkonzept 20
8.4 Bebauungskonzept „A lnatura-Campus“ 22
8.5 Bauliche Gestaltung 23
8.6 Erschließungs- und Verkehr skonzept, Stellplätze 24
8.6.1 Äußere Erschließung 24
8.6.2 Innere Erschließung 24
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 3/39
8.6.3 Stellplätze 24
8.6.4 Mobilitätsmanagement 24
8.6.5 Hauptfuß- und Radwegeverbindungen 25
8.7 Niederschlagswasser, Versickerung 25
8.8 Kanaltrasse 25
8.9 Grün- und Freiflächenkonzept 25
9. Emissionen – Immissionen 26
10. Allgemeiner Klimaschutz 26
10.1 Klimaökologie 26
10.2 Nutzung erneuerbarer Energien 27
10.3 Reduzierung des Ve rkehrsaufkommens durch Mobilitätsmanagement 27
11. Bestand und Bewertung von Flora, Fauna und Biotopen 27
11.1 Flora 27
11.2 Fauna 28
12. Naturschutzfachliche Eingriffsbewe rtung und artenschutzrechtliche Prüfung 28
12.1 Wirkung des Vorhabens 28
12.2 Maßnahmen zur Vermeidung 29
12.3 Maßnahmen zur Sicherung der kontin uierlichen ökologischen Funktionalität 29
12.4 Zusammenf. Ergebnis von Umweltbericht, B ilanzierung und Artenschutzgutachten 30
13. Inhalt und Begründung der planungsrechtlichen Festsetzungen 30
13.1 Art der baulichen Nutzung 30
13.2 Maß der baulichen Nutzung 31
13.2.1 Grundflächenzahl 31
13.2.2 Zahl der Vollgeschosse 31
13.2.3 Höhe baulicher Anlagen 31
13.3 Bauweise 32
13.4 Überbaubare Grundstücksflächen. Baugrenzen und Baulinien 31
13.5 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen 32
13.6 Verkehrsflächen 32
13.6.1 Verkehrsflächen beson derer Zweckbestimmung 33
13.7 Hauptver- bzw. Entsorgungsleitungen 32
13.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrecht 32
13.9 Öffentliche Grünflächen 33
13.10 Waldfläche 33
13.11 Maßnahmen zum Schutz, zur Pf lege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft 33
13.11.1 Oberflächengestaltung / Bodenversiegelung 33
13.11.2 Niederschlagswasser 33
13.11.3 Maßnahmen zur Umsetzung des Sandrasenkonzeptes 34
13.11.4 Maßnahmen zum Artenschutz 34
13.12 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 34
13.13 Grundstücksbepflanzung 35
13.14 Erhaltung von Bäumen und sonstige Bepflanzungen 34
13.15 Altlasten 35
14. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderung
von schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. d. BImSchG 35
15. Begründung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen 35
15.1 Dächer 35
15.2 Werbeanlagen 36
15.3 Einfriedungen 35
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 4/39
16. Zisternensatzung / Satzung zur Sc haffung von Anlagen zum Sammeln oder6
Verwenden von Niederschlagswasser 36
17. Hinweise und Empfehlungen 36
17.1 Kampfmittelbelastung und -räumung 36
17.2 Bodenveränderungen 36
17.3 Kontaminationsverd achtsflächen (KVF) 36
17.4 Bodendenkmale 36
17.5 Wasserwirtschaft 37
17.6 Leitungsschutzmaßnahmen 37
17.7 Artenempfehlungen 37
17.8 Monitoring 38
18. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung 37
19. Planungsstatistik / Städtebauliche Daten 38
19.1 Flächen Bebauungsplan 38
19.2 Städtebauliche Daten 39
20. Liste der vorliegenden Gutachten 39
TEIL B Umweltbericht
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 5/39
Teil A
Begründung zum
Bebauungsplan W 46.2 - Kelley-Barracks Südwest -
1. Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sc haffung von Baurecht für ein Ge werbegebiet, welches zukünftig
als Hauptsitz und Zentrale der Alnatura Produkti ons- und Handels GmbH in Darmstadt dient. Der
Bereich soll als Verwaltungs-, Forschungs-, Info rmations-Standort und in kleinem Maße als
Verkaufsstandort (Supermarkt) ausgebaut werden.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Te ilfläche der „Konversi onsfläche West“ Kelley-
Barracks / Nathan-Hale-Depot. Diese ehemals milit ärisch genutzten Flächen sind durch den Abzug
der US-Streitkräfte für eine zivile Nu tzung freigeworden. Mit der Erschließung der
Konversionsflächen Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks entsteht in Darmstadt ein neues Gebiet
mit einem gewerblichen Entwicklungsschwerpunkt.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – grenzt unmittelbar an
den bestehenden Westwald und die Eschollbrücker Straße und liegt im Südwesten des Gebietes der
Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots.
Die Alnatura Produktions- und Ha ndels GmbH beabsichtigt ihre bisher in Bickenbach a.d.
Bergstraße gelegene Firmenzentrale und andere Firmenbereich, sowie einen Supermarkt auf den
freiwerdenden Flächen im Südw esten anzusiedeln. Diese Baumaßnahmen sollen kurzfristig
realisiert werden. In weiter en Ausbaustufen sollen ggf. weit ere Verwaltungseinheiten sowie
ergänzende Nutzungen errichtet werden. Die ne uen Gebäude sollen neben der Errichtung als
Verwaltungssitz den Aufbau eines neuen Firmenbezogenen Campus mi t diversifiziertem Angebot
am neuen Standort ermöglichen. Ziel der Alnatura Produktions- und Handels GmbH ist es, ihren
neuen Sitz in Darmstadt zu einem der Nutzung und dem Firmenimage entsprechend hochattraktiven
Standort zu entwickeln und langfristig zu sicher n. Um die geplante gewerbliche Entwicklung der
Alnatura Produktions- und Handels GmbH auf der Teilfläche der Konversionsflächen Kelley-
Barracks zu ermöglichen, ist die Aufstellung ei nes Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag
erforderlich. Städtebauliche Grun dlage ist der „Rahmenplan Konver sionsflächen West“. Die Ziele
des Rahmenplanes werden mit dem Bebauungspl an umgesetzt. Mit dem Bebauungsplan sollen
Verkehrsflächen ausgewiesen werden, um die im „Rahm enplan Konversionsflächen
West“ geplanten zukünftigen Gewerbef lächen südlich der Kleyerstraße zu erschließen. Dafür sind
öffentliche Verkehrs- und Grünflächen erforderlich.
Mit der Alnatura GmbH wird darüber hinaus ein städtebaulicher Vertr ag mit folgendem Inhalt
geschlossen: Anbindung an die Eschollbrücker Stra ße, Sicherung von Kanaltrassen und öffentlicher
Fuß-und Radwege, Sicherung des Baumbestands, Kostenübernahme.
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Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 8/39
3. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vo m 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art.
2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des
Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.
I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. I S. 321)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07. 03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (B GBl. I S. 2542), zuletzt geändert
durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.20 10 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art.
62 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)
Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt
geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)
Bundesimmissionsschutzgesetz (BIm SchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt
geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
Gesetz über die Umweltverträg lichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),
zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)
4. Planungsrechtliche Situation
4.1 Planungsstand
4.1.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan
Im Regionalplan Südhessen / Regionaler Fl ächennutzungsplan 2010 is t das Plangebiet als
„Vorrangebiet Siedlung / Bestand“ dargestellt.
Die angrenzenden Flächen im Norden sind als „Vorranggebiet I ndustrie und Gewerbe, Planung /
Bestand“ dargestellt. Westlich des Plangebietes, bzw. Teile hiervon, sind Flächen als „Vorrangebiet
Regionaler Grünzug“ dargestellt.
Östlich des Plangebietes verläu ft eine Fernverkehrsstrecke „Schienenverkehr, Bestand / Planung“,
durch das Plangebiet verläuft eine Fernverkehrsst recke, Schienenverkehr / Planung“. Östlich der
Fernverkehrsstrecke grenzt ein „Vorranggebi et, Siedlung Bestand“ an, ebenso südlich des
Plangebietes.
Begründu
Abb. 3: A
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Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 10/39
Beratende Ingenieure für das B auwesen GmbH, Darmstadt – im Vo rgriff auf das für 2016 geplante
Planfeststellungsverfahren – in einer Entscheidungsstudie vier modifizierte Linienführungen
entwickelt, die als technisch und verkehrlich mac hbar bewertet werden. Bei den Linienvarianten
werden ebenfalls Tunnelbauwerke erforderlic h. Es wurden dabei die dem damaligen
Raumordnungsverfahren zu Grunde gelegt en Planungsparameter ergänzt und unter
Berücksichtigung der geänderten Rahmen bedingungen konkretisiert (u.a.
Entwurfsgeschwindigkeiten, Längs- und Querne igungen, Höhenlage, Lage von Bauwerken wie
Tunnel und Trogbauwerke).
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Prof essor Böhm und Partner, Darmstadt, erarbeiteten
„Expertise zu Konflikten der landesplanerisch fe stgelegten Linienführung (ROV/Regionalplan) mit
aktuellen städtebaulichen Entwicklungen im Be reich der Konversionsflächen West und zur
Übereinstimmung fortentwickelter Trassenf ührungen mit den Zielen der Raumordnung und
Landesplanung“ wurden die vier m odifizierten Linienführungen vor dem Hintergrund der aktuellen
Planungsabsichten der Wissenschafts stadt Darmstadt hins ichtlich ihrer Kom patibilität mit der
landesplanerisch festgestellten Variante sowie damit betroffenen Zielvorgaben untersucht. Die
einzelnen Linienvarianten weis en im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den städtebaulichen
Entwicklungs-vorstellungen der Stadt einerseits, bezüglich der Einhaltung der regionalplanerischen
Zielvorgaben und der aus dem Raumordnungsverfahren resultierenden Bedingungen andererseits,
unterschiedliche Vor- und Nachteile auf.
Den einzelnen Linienv arianten ist zu attestieren, dass sie – wie die Trassenvariante IIIA - mit den
Zielen der Raumordnung grundsätzlich vereinba r sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist, da
es sich bei den vier modifizierten Linienführungen jeweils um alternative Konkretisierungen der
Trassenvariante IIIA handelt. Mit einem Raumordn ungsverfahren wird die Raumverträglichkeit
raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im Sinne von § 1 der Raumordnungsverordnung
(Raumordnungsverfahren) geprüft, wobei di e raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder
Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz unter überörtlichen Gesi chtspunkten zu prüfen
sind. Die Ermittlung und Beurteilung einer gener ellen Trassenführung erfolgt somit im
raumordnerischen Maßstab (1:25. 000 – 1:100.000). Bei kleinr äumigen und räumlich begrenzten
Abweichungen der Trassenführung im Zuge der we iteren Planungskonkretisierung (hier: vier
Linienvarianten) ist davon au szugehen, dass die grundsät zliche Raumverträglichkeit der Trasse
unbeschadet bleibt und dass die Durchführung eines erneuten R aumordnungsverfahrens nicht
erforderlich ist.
Eine konkrete Prüfung und weitere technisc he Planung der einzelnen Linienvarianten ist
Gegenstand eines nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens gemäß § 18 AEG bzw. der
integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 3a ff. UVPG i. V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5 UVPG. Die
konkrete Linienführung wird somit im Planfeststellungsverfahren er mittelt und ist nicht Gegenstand
der Darstellungen im Flächennut zungsplan. Daher ist eine Änderung der Darstellung der
Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforderlich und folglich auch nicht Gegenstand der 7.
Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 7.1.
Vor diesem Hintergrund besteht keine Erfo rderlichkeit, eine weitere Abweichung – neben der
landesplanerisch abschließenden und mit Maßgaben versehenen Beurteilung der Trassenvariante
IIIA – von den durch die Linienva rianten berührten Zielen der Regio nalplanung (Ziele Z4.3-2 und
Z4.3-3 („Regionaler Grünzug“) und Z10.2-12 („Vorranggebiete Forstwirtschaft“)) im Rahmen dieses
Antrags zu beantragen. Die grundsätzliche Möglichkeit einer Realisierung der Trassenvariante IIIA in
Form der Linienvarianten A, B, C1 und C2 ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im
Bereich der Kelley-Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben.
Durch das Gutachten des Ing.-B üros Krebs + Kiefer wird di e technische Machbarkeit der
vorbezeichneten Lösungen bestätigt. Das Gutachten liegt vor.
Durch das Gutachten des Büros In frastruktur + Umwelt wird di e Umsetzbarkeit im Rahmen der
Raumordnung und Landesplanung im Geltungsber eich des Bebauungsplans W 46 bzw. W 46.2
bestätigt. Die diesbezüglichen kommunalen Entw icklungsabsichten der St adt Darmstadt können
erreicht werden. Das Gutachten liegt vor.
Begründu
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Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – wurden die
eingegangenen Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung zu m Vorentwurf des Bebauungsplans
W 46 – Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot – entsprechend berücksichtigt/nicht berücksichtigt.
4.2 Artenschutzrechtliche Prüfung
Im Sommer 2011 wurde eine Arten schutzrechtliche Vorprüfung für den gesamten Geltungsbereich
des Rahmenplanes Konversion West durch das Büro BHM erstellt. Auf dieser Grundlage und nach
weiteren Erhebungen ist ein Artenschutzrecht liches Gutachten für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes W 46.2 erstellt worden, dessen abschließ ende Bewertung vorliegt (s. auch Kap.
12.4).
5. Schutzgebietsausweisungen
5.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Geb iete und Vogelschutzgebiete (VSG))
Es liegen keine Schutzgebiets ausweisungen im Sinne des Wassers chutzes, Denkmalschutzes
sowie des Natur- und Artenschutzes für den Geltungsbereich vor. Die nächstgelegenen FFH-
Gebiete sind das Gebiet Nr. 6117-309 „Beckertanne von Darmstadt mit angrenzenden Flächen“ und
6117-304 „Ehemaliger August-Euler-Flugplatz v on Darmstadt“. Sie befinden sich westlich der
Autobahnen A 5 bzw. A 67 in einer Entfernung von etwa 2,5 km westlich des Plangebietes. Bei dem
nächstgelegenen VSG-Gebiet handelt es sich um das Gebiet Nr. 6117-401 „Griesheimer Sand“.
Dieses beginnt ebenfalls westlich der Autobahn A 5 und liegt in einer Entfernung von etwa 2,5 km
zum Plangebiet.
Durch die Entfernung und Lage der Gebiete zum Plangebiet sind durch die vorliegende Planung
keine Auswirkungen auf die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete zu erwarten.
5.2 Sonstige Schutzgebietsausweisungen
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die westli ch des Plangebietes begin nenden Waldflächen. Für
diese Waldflächen ist eine Ausweisung als Bannwald geplant. Weitere Schutzgebiets-ausweisungen
nach Naturschutzrecht, Wasserschutzrecht oder Forstrecht sind im Plangebiet nicht vorhanden.
5.3 Baumschutzsatzung
In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb de r im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im
Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung geschüt zt. Geschützt sind
Bäume, die - gemessen in ei nem Meter Höhe - bei Laubbäumen einen Stammumfang von mehr als
60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm.
6. Bestandsbeschreibung und Situation
6.1 Städtebauliche Situation
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine Te ilfläche der „Konversi onsfläche West“ Kelley-
Barracks/Nathan-Hale-Depot, hier wiederum als Teil der ehemaligen Kelley-Barracks. Diese wurde
1936 von der damaligen Reichsregierung als „Leibgarde-Kaserne“ zusammen mit dem
Versorgungslager Nathan-Hale-Depot errichtet und bildeten seinerzeit schon einen zwar baulich
differenzierten, ansonsten aber einheitlichen und gleichzeitig abgeschotteten Komplex.
Nach Übernahme durch die amerikanischen Streit kräfte im Jahr 1945 wurde die Liegenschaft
Kelley-Barracks als Mannschafts unterkunft sowie für Militärlogist ik und Instandhaltung genutzt. Die
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 15/39
Gebäude bestehen aus Unterkunftsbauten, aber überwiegend aus Werkstätten, Lager- und
Verwaltungsgebäuden aus dem Jahr 1936. In den 1950er sowie Anfang 1980er Jahre wurde der
Bestand um weitere Lager- und Werkstattgebäude erweitert. Seit 2008 sind die Flächen und
Gebäude ungenutzt, 2010 gaben die amerik anischen Streitkräfte das G ebiet an die Bundesrepublik
Deutschland zurück.
Das Plangebiet selbst stellt sich heute als Teil eines verlassenen Kasernengeländes dar. Die
Flächen und Gebäude sind inzwischen geräumt bzw. stehen leer. Es liegt insgesamt in einem
Bereich, welches durch gewer bliche Nutzungen und ehemalige milit ärische Flächen geprägt ist.
Westlich der Bahnlinie Frankfurt-D armstadt-Heidelberg gelegen, ist dieses Stadtgebiet ein wichtiger
Bestandteil der Gewerbeentwicklung der Stadt. Nördlich grenzt das Gewerbegebiet Hilpertstraße an,
weiter nach Norden bis zum Autobahnzubringer der Rheinstraße schließt hier die „Telekom-City“ an.
Südöstlich grenzt das Gebiet an das jenseits der Eschollbrücke r Straße gelegene allgemeine
Wohngebiet Heimstättensiedlung. Westlich wird das Gebiet durch den Westwald der Stadt
Darmstadt begrenzt. Auf einem s üdwestlichen Teilbereich im Gelt ungsbereich selbst findet sich
darüber hinaus eine gebietsprägende Baumbest andsfläche, die typologisch und naturräumlich dem
Westwald zuzurechnen ist. Die we itere Umgebung um die ehemali gen Militärflächen insgesamt ist
somit insgesamt durch Wohnbebauung und gew erbliche Nutzungen aus den Bereichen
Dienstleistung, Produktion und Entwicklung einerse its und Wald- bzw. Ba umbestand andererseits
geprägt.
Für den Gesamtbereich von Nathan-Hale-Depot und Kelley-Barracks ist eine Rahmenplanung (W 46
– Kelley-Barracks / Nathan-Hale Depot -) erarbei tet worden, deren Ziel die Umnutzung der Flächen
in ein Gewerbegebiet ist. Mit dem Rahmenplan soll eine entsprechende Erschließungsstruktur und
Grundstücksneuordnung entwickelt werden (vgl. auch Kap. 4.1.5).
6.2 Baulicher Bestand
Auf dem Teilbereich des Bebauungsplanes W 46.2 bef inden sich lediglich drei untergeordnete
Gebäude, die zu Werkstatt- und Lagerzwecken dienten. Einen in gewissem Sinne städtebaulichen
und baulichen Akzent stellt ein im Gebiet befindlicher ehemaliger Üb ungsturm der Streitkräfte dar.
Die Gebäude sind ansonsten nicht erhaltenswert und können abgebrochen werden.
6.3 Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale
Das Plangebiet liegt in der naturräumlichen Einheit Hessische Rheinebene, innerhalb des
Griesheim-Weiterstädter Sandes. Dabei handelt es sich um relativ ebene Flussterrassenlandschaft.
Der Naturraum ist durch mächtige quartäre Sand- und Kiessedimente geprägt, die durch Flugsande
und Dünen überlagert sind.
Für die Darstellung detaillierter Aussagen zu m Umweltzustand und zur Bewertung der
Naturraumpotenziale wird in den textlichen Er läuterungen zum Rahmenplan, „Konversionsflächen
West“ Kapitel „Grün- und Frei flächenkonzepte“ sowie auf die Umweltprüfung in Teil B dieser
Begründung verwiesen.
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Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 17/39
Die in vorgenannten Gutachten vorzunehmende vertiefende Untersuchung zum Gebäude 4207
bezüglich einer Gefährdungsbeurteilung ist zwischenzeitlich erfolgt. Das Gutachten liegt vor.
6.7 Kampfmittel
2010/2011 wurde eine historisch- genetischen Rekonstruktion zum Ka mpfmittelverdacht für die
Konversionsliegenschaften Kelley-Barracks und Nathan-Haie-Depot in Darmstadt erstellt.
Für das Plangebiet bzw. für die ges amte Konversionsfläche besteht ein Kampfmittelverdacht. Eine
Fläche „KMVF 1“ erstreckt sich auch über den ös tlichen Bereich der Kelley-Barracks. Auch wenn
weiter kein Blindgängerverdachts punkt kartiert wurde, kann da s Vorhandensein von Blindgängern,
z.B. in den ehemaligen Waldgebieten, nich t ausgeschlossen werden. Große Sprengbomben-
blindgänger können bis in 6 - 8 m Tiefe vorliegen, sofern die Lockergesteine eine entsprechen-de
Mächtigkeit aufweisen. Da di e Lockersedimente im Südwest en Darmstadts eine entsprechende
Mächtigkeit besitzen, wird auc h für Bereiche mit bereits erfo lgten Tiefbaumaßnahmen (z. B.
Erweiterungsbereich Kelley-Barr acks 1980er Jahre) aus Vorsorge gründen die Flächenkategorie 2
nach AH KMR vergeben.
Die Zuordnung zur Kategorie 2 bedeutet: „Auf der Fläche werden Kampfmittel vermutet oder wurden
festgestellt. Für die Gefährdungsab schätzung sind weitere Daten erford erlich. Es besteht weiterer
Erkundungsbedarf.“
6.8 Verkehrserschließung
6.8.1 MIV
Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes W 46.2 ist derzeit nur durch die Eschollbrücker Straße
öffentlich rechtlich erschlossen und an das städtische Straßennetz angeschlossen. Im Bereich der
derzeit ungenutzten ehemaligen Militärflächen bestehen Straßenverbindungen zum Gelände und zu
dessen versiegelten Flächen, die ehemals als Ab stellflächen dienten. Diese Verkehrs- und
Stellplatzflächen entfallen künftig zugunsten eines neuen Straßensystems. Die am westlichen Rand
des Geltungsbereichs vorhandene Bergschneise is t Teil der Konversionsfläche und derzeit keine
öffentliche Straßenverkehrsfläche.
6.8.2 ÖPNV
Derzeit besteht im Planungsgebiet eine Busverbindung der Linien K 59 und K 62 zur Innenstadt bzw.
zu den westlichen Landkreisgemeinden mit einer Halt estelle an der Eschollbrücker Straße im
Bereich der Einmündung Pulverhäuser Weg.
6.8.3 Fuß- und Radwege
Im Plangebiet sind derzeit keine gesonderten Fuß- und Radwege vorhanden. In der Eschollbrücker
Straße verläuft der Radweg bereichsweise getrennt von der Fahrbahn parallel zum
Bürgersteig/Fußweg.
6.9 Ver- und Entsorgung
Das Gebiet des Geltungsbereiches ist derzeit nicht an das öff entliche Versorgungsnetz, sondern
nur an das vorhandene Versorgungsnetz innerhalb der Konversionsflächen angeschlossen. Die
bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen sollen im Zuge des Ausbaus durch neue Systeme im
Gesamtbereich Konversion und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes k ünftig ersetzt und an
das öffentliche Netz angeschlossen werden.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 18/39
6.10 Immissionen
Das Plangebiet des Geltungsbereiches ist gegenwärtig durch Straßenverkehrslärm der angrenzende
Eschollbrücker Straße, die als überörtliche Verbin dungsstraße (L 3097) dient, sehr belastet. Für das
Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt eine Lärmkart ierung vor, die im Jahre 2011
erstellt wurde. Diese enthält auch Ergebnisse für den Planbereich. An den Gebäudefassaden
entlang der Eschollbrücker Straße sind Höchstwert e von tags bis zu 70,0 dB(A) und nachts bis zu
60,0 dB(A) zu verzeichnen.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes selb st ist gem. Stell ungnahme des Regierungs-
präsidiums vom 13.05.2013 durch das Büro KNP am 06.03.2015 ein Schallsc hutzgutachten erstellt
worden. Aus dem Schallschutzgutachten geht hervor, dass im Plangebiet die Orientierungswerte der
DIN 18005 „Schallschutz im Städt ebau“ bereichsweise überschritten werden. Das Gutachten liegt
vor.
7. Belange der Wasserwirtschaft
7.1 Wasserversorgung
Die Versorgung des Plangebiets mit Trink- und Löschwasser erfolgt durch die HSE (HEAG
Südhessische Energie AG). Für die Bebauung is t eine Löschwasserversorgung entsprechend dem
Arbeitsblatt DVGW 405 notwendig. Die Trinkwa sserversorgung ist technisch und rechtlich
(Wasserwerk und Rohrnetz) durch die bestehende n Wasserversorgungsanlagen gewährleistet. Die
erforderliche Menge ist durch bestehende wa sserrechtliche Genehmigungen abgedeckt und
wasserrechtlich und wasser-wirtschaftlich ohne Probleme und ohne nachte ilige Auswirkungen auf
Natur und Landschaft nachweislich bereitstellbar.
7.2 Wasserqualität
Die Wasserqualität des zur Verfügung zu stellenden Trinkwassers entspricht den Anforderungen der
Trinkwasserverordnung (TWVO).
Schutz- und Sicherungsgebiete:
Das Plangebiet liegt in keinem Schutz- oder Sicherungsgebiet nach dem Hessischen Wassergesetz.
Grundwasserbewirtschaftungsplan „Hessisches Ried“:
Das Planungsgebiet liegt im Geltungsbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplanes „Hessisches
Ried“ (StAnz für das Land He ssen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704). Dieser ist als
Bewirtschaftungsplan i.S.d. § 6 WHG ein Instrument der wasserw irtschaftlichen Fach-planung zur
raumübergreifenden Steuerung wasserrechtlicher Entscheidungen.
Er ist die Grundlage einer ökologisch orientiert en Grundwasserbewirtschaftung und bildet damit die
Voraussetzung für eine langfristig gesicherte Wasserversorgung im Ballungsraum Rhein-Main.
Für den Planungsbereich wurden von dem Wasse rversorgungsunternehmen Bemessungsgrund-
wasserstände erarbeitet und der Stadt Da rmstadt zur Verfügung gestellt. Diese
Bemessungsgrundwasserstände sind im R ahmen der Planung zu berücksichtigen, um
Vernässungsschäden zu vermeiden.
Für den Bereich Kelley-Barracks liegt ein Endberic ht Boden- und Grundwa sseruntersuchungen von
Dames & More von Juni 1995 vor.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 19/39
7.3 Abwasser
Das Plangebiet ist derzeit an die vorhande nen Abwasseranlagen im Konversionsbereich
angeschlossen.
Die bestehenden Abwasseranlagen sollen im Z uge des Ausbaus durch neue Systeme im
Gesamtbereich Konversion künftig ersetzt und an das öffentliche Netz angeschlossen werden.
7.4 Oberirdische Gewässer
Oberirdische Gewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.
7.5 Grundwasser
Der Grundwasserspiegel liegt gem. Messungen vo m Oktober 2014 bei ca. 104 m ü. NN und damit
ca. 18,5 m unter Gelände. Auf das beiliegende Baugrund- und Bodengutachten des Büros Arcadis
vom Dezember 2014 wird verwiesen.
8. Städtebauliches Konzept, Struktur- und Nutzung
8.1 Generelle Zielsetzung
Das Plangebiet des Bebauungsplanes W 46.2 - Alnatura – liegt im südwestlichen Teilbereich der
ehemaligen Kelley-Barracks und grenzt unmittelbar an den Westwald und die Eschollbrücker Straße.
Dieser Bereich stellt innerhalb der Konversionsflächen den Übergang aus dem Naturraum Westwald
zur städtischen Bebauung dar. Mit der im Gebiet befindlichen großen bew aldeten Fläche, in
Fortsetzung des Westwaldes, und den nahezu unbebauten, teilweise versiegelten und teilweise
durchgrünten Flächen nimmt das Plangebiet eine besondere Stellung im städtebauliche Kontext ein.
8.2 Standortbegründung der Alnatura GmbH
Das bisher in Bickenbach ansässige Unternehmen Al natura GmbH ist stark gewachsen, so dass die
Planung eines neuen deutschlandweiten Hauptfirmensitzes dringend geworden ist, zumal derzeit die
Verwaltung suboptimal über drei Standorte verteilt ist.
Durch das Freiwerden dieser K onversionsfläche bietet sich di e Möglichkeit für die Alnatura
Produktions- und Handels GmbH, im Rahmen ihre r weiteren Expansion ihren Hauptsitz nach
Darmstadt zu verlegen.
Mit dem Planungsbereich W 46.2 steht der Alnatura Produktions- und Handels GmbH im
Zusammenhang mit dem Firmenselbstverständnis eine besonders geeignete Lage zur Verfügung.
Die Alnatura Produktions- und Hande ls GmbH beabsichtigt daher, auf den freiwerdenden Flächen
zunächst ihre neue Hauptverwaltung sowie an der Eschollbrücker Straße einen Alnatura-Supermarkt
zu errichten. Vorgesehen ist außerdem eine Kindertageseinrichtung und im weiteren Ausbau
Erweiterungsflächen der Verwaltung sowie ergänzende Nutzungen. Ins gesamt soll auf dem
Planungsbereich ein „Campus“ mi t aufgelockerter Bebauung entst ehen, der durch großzügige
Freianlagen mit Schulungsgärten, einer Bio-Er lebnisfarm und ähnlichen Angeboten bereichsweise
auch der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.
Im Jahr 2013 wurde von der Fa. Arcadis eine Standortuntersuchung durchgeführt und im Oktober
2015 in einer vertiefenden Analyse begründet. Die Analyse hat folgende Inhalte:
1. Betrachtete Standortauswahl im Stadtgebiet DA
2. Standortanalyse: Auswahlverfahren, Bewertungsschema, Bewertungskriterien, Gewichtung
3. Standortbewertung: Kostenberechnung, Vergleichbarkeit
4. Zusammenfassung, Empfehlung
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 20/39
Folgendes Anforderungsprofil wird für die Standortw ahl definiert: Für die neue Zentrale der Alnatura
Produktions- und Handels GmbH ist eine Art Cam pus mit den Bausteinen Fl agship-Store („Super
Natur Markt“), Schul- und Pa chtgärten zum Anbau von Gemü se („Bio-Erlebnisfarm“),
Verwaltungsgebäude („Arbeitswelt“) und öffentlic hem Waldorf Kindergarten geplant. Die
Standortbegründung umfasst folgende Inhalte:
Für die neue Alnatura-Zentrale wurde ein Camp uskonzept mit den Bausteinen Super Natur Markt
als Flagship-Store, Schul- und Pachtgarten zum Anbau von Gemüse, Verwaltungsgebäude und
öffentlicher Waldorf Kindergarten geplant, das di e Philosophie des Untern ehmens repräsentieren
soll. Wichtiges Kriterium war dabei ein ausreic hendes Erweiterungspotent ial für das gesuchte
Gesamtgrundstück welches eine Mindestfläche von 3,0 ha aufweisen sollte. Das neue Bürogebäude
soll entsprechend der Philosophie von Alnatura be ispielhaft für nachhaltiges Bauen sein und mit
einer anfänglichen Nutzfläche von 10.000 m² für 500 Arbeitsplätze Platz bieten. Um diesen
Hauptfirmensitz sollen sich als untergeordnet e ergänzende Nutzungen der Flagship-Store und der
Waldorf Kindergarten mit dem Schul- und Pachtgarten gruppieren können.
Ein geeigneter städt ebaulicher Kontext soll die Sichtbarkeit des Alnatura Campus für den Kunden
und eine prominente, leicht z ugängliche Lage des Flagship-Stores mit ausreichend Parkraum
gewährleisten. Der Flagship-Stor e (Super Natur Markt) sollte in unmittelbarer Nähe zum
Hauptfirmensitz angeordnet werden können damit hi er im Sinne eines Testfeldes für interne
Betriebszusammenhänge, Marktforschung, Erfor schung von Präsentations möglichkeiten und
Weiterbildung mit kurzen Kommunikations- und En tscheidungswegen ermöglicht werden. Für die
Gärten der Bio Erlebnisfarm und den Waldorf Kinder garten ist zugleich ein Bezug zu einem
angrenzenden Naturraum gewünscht.
Das Konzept zum Mobilitätsmanagement sieht eine gute Erreichbarkeit des Standortes durch den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und eine Förderung des Rad- und Fußverkehrs durch
eine überörtliche Rad- und Fußwegeverbindung vo r. Das Grundstück soll zentrumsnah aber nicht
stadtmittig liegen um die Verbindung zwischen Stadt und Naturraum zu unterstreichen.
Von den 29 durch Arcadis aufgez eigten Standorten wurden nach einer ersten Sondierung zur
Verfügbarkeit und den zu erwartenden Erwerbskosten nur noch vier Standorte näher untersucht. Für
diese Standorte in Darmstadt wurde auch eine planerische Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Die Machbarkeitsstudi e für das Grundstück auf den Kelle y-Barracks hat das für den Alnatura
Campus optimale Potential des Grundstücks aufgezeigt.
Zusammenfassende Empfehlung (Zitat): „Insgesamt wurden im Stadtgebiet Darmstadt 21 potentielle
Standorte für die geplante Alnatura-Zentrale betra chtet. 11 von ihnen wurden einer vertiefenden
Prüfung unterzogen. Dabei wurden in mehreren Sc hritten 3 potentielle Campus-Standorte und 3
Standorte mit einer potentiellen Eignung für das kleinere Alternativk onzept „Verwaltung +
Supermarkt“ identifizie rt. Nach einer detaillierten Standor tanalyse und einer Bewertung der
Ergebnisse wurde der Standort Kelley Barracks We st zur vertiefenden Pr üfung für die angestrebte
Realisierung des Campuskonzeptes empfohlen“. Das Standortgutachten liegt vor.
Diese geplante Entwicklung der Alnatura Produkt ions- und Handels GmbH fügt sich somit
besonders gut in die Gesamtentwi cklung der Konversionsfläche West ein, für die ebenfalls ein
Gewerbegebiet mit campusartiger Struktur vorgesehen ist.
8.3 Gesamtkonzept
Für den Gesamtbereich von Nathan-Haie-Depot und Kelley-Barracks ist eine Rahmenplanung
erarbeitet worden, deren Ziel die Umnutzung der Gesa mtflächen in ein Gewerbegebiet ist. Mit dem
Rahmenplan soll eine entsprechende Erschließung sstruktur und Grundstücksneuordnung entwickelt
werden. Die geplante Entwicklung der Alnat ura Produktions- und Handels GmbH und die
Inanspruchnahme von Teilen der Konversionsflächen Darmstadt We st sind daher aus den Zielen
des o.g. Rahmenplanes abgeleitet.
Da die vorgesehenen neuen Nutzungen von den Vorg aben des Regionalplans bzw. des Regionalen
FNP abweichen, stellt die Wiss enschaftsstadt Darmstadt beim R egierungspräsidium Darmstadt
einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplanes.
Das angestrebte städtebauliche Entwicklungsziel fü r das Plangebiet ist ei ne geordnete bauliche
Entwicklung der gewerblichen Nutzungen, der Stra ßenverkehrsflächen, der Flächen für den
ruhenden Verkehr, der Anbindung der Fuß-, und Radwegeflächen an das städtische Gesamtnetz
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Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 24/39
8.6 Erschließungs- und Verkehrskonzept, Stellplätze
8.6.1 Äußere Erschließung
Das Gelände ist bereits teilweise durch die Esc hollbrücker Straße und die (nicht öffentliche)
vorhandene Bergschneise erschlossen. Zu r Vermeidung von Verkehrsbelastungen der
benachbarten Wohngebiete is t eine direkte Anbindung an die Esc hollbrücker Straße ausschließlich
für die Stellplätze des Alnatura-Supermarktes vo rgesehen (max. 60 Stellplätze). Fall zukünftig die
Leistungsfähigkeit im Bereich der Eschollbrücke r Straße nicht gegeben ist oder die derzeit in
Diskussion befindliche Straßenbahntrasse umgeset zt wird, soll die Anbindung des Parkplatzes
ausschließlich in „Rechts rein – Rechts raus“ erfo lgen. Ansonsten erfolgt die weitere verkehrliche
Erschließung der Firma Alnatura von der neuen z entralen Erschließung (Planstraße Mitte) und im
weiteren Verlauf durch die Planstraße Süd, di e wiederum in die Bergschneise einmündet. Von
Norden her wird das Gebiet zukünftig über die ve rlängerte Kleyerstraße und die Planstraße Süd
erschlossen. Für die Entwicklung des Bereiches Alnatura liegt das Verk ehrsgutachten von DRC als
Nachweis vor.
8.6.2 Innere Erschließung
Es sind Zufahrten zum Grundstück der Alnatura Produktions- und Handels GmbH ausschließlich von
der Planstraße Süd aus vorgesehen sowie für den S upermarkt von der Eschollbrücker Straße (s.o.).
Eine interne Verbindung zwischen diesen Erschließungen auf dem Gelände selbst wird ausdrücklich
vermieden.
8.6.3 Stellplätze
Die erforderlichen Stellplätze gem. Stellplatzsatz ung der Wissenschaftsstadt Darmstadt werden für
den Supermarkt und für die übrigen Nutzungen getr ennt angeordnet und auch getrennt erschlossen
(s.o.). Die Stellplätze der Verwaltung werden zentral auf dem östlichen Grundstücksteil in
Parkhaus/Parkpalette/Stellplatzanlage innerhalb der überbaubaren Fläche angeordnet.
8.6.4 Mobilitätsmanagement
In der Rahmenplanung Konversion wird durch die Wissenschafts stadt Darmstadt ein Mobilitäts-
management entwickelt. Mit dem Ziel einer umwe ltverträglichen Abwicklung und Organisation des
Verkehrs wird ein Grundkonzept für ein St andort-Mobilitätsmanagement für die heutigen und
künftigen Nutzungen im Bereich der Konversionsflächen erarbeitet. Vo r dem Hintergrund des stark
belasteten bestehenden Straßennetzes (Eschollbrücker Straße, Haardtri ng, Rheinstraße, etc.) soll
der Autoverkehr zugunsten von Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Fuß) und zur
Erreichung der Ziele des Luftreinhalteplans der Wiss enschaftsstadt Darmstadt reduziert werden. Mit
der im Vorfeld zu erstellenden Infrastrukturp lanung (gute ÖPNV- und Radverkehrs-verbindungen,
Parkraum- und CarSharing-Konzept usw.) we rden die Grundlagen für ein umfassen-des
Mobilitätsmanagement geschaffen.
Das Konzept zum Mobilitätsmanagement beinhaltet Maßnahmen zu folgenden Handlungsfeldern: •
Information und Beratung von Investoren und Nutzern (Beschäftigten)
• Angebot von Dienstleistungen (z.B. CarSharing, Elektromobilität, Fahrradvermietungssystem, …)
• Finanzielle Anreize (z.B. Job Ticket, Schnupperangebote,...)
Für den Geltungsbereich W 46.2 wird für und durch die dort geplante Firmenansiedlung ein
separates, bedarfsbezogenes Mobilitätsmanagementkonzept entwickelt.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 25/39
8.6.5 Hauptfuß- und Radwegeverbindungen
Im östlichen Randbereich wird das Planungsgebiet zukünftig durch einen quartiersübergreifenden
Fuß- und Radweg begrenzt, der die benachbarten Stadtbereiche mit dem Konversionsflächen
verbindet.
8.7 Niederschlagswasser, Versickerung
Im Rahmen der Gesamtentwicklung sowie der Verkehr splanung ist für die Konversionsflächen West
ein Versickerungskonzept zur Oberflächenentwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen entwickelt
und dargestellt worden. Dies findet auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Anwendung und
sieht vor, dass das Oberflächenwasser generell durch parallel zum seitlichen Straßenraum
verlaufende Mulden versickert wird. Im beiliegenden Verkehrsgutachten ist dies dargestellt.
Hinweis: Weitere Einzelheiten der Verkehrsp lanung und -Entwicklung sowi e der o.a. Konzepte
können dem Verkehrsgutachten von Durth-Roos-Consult entnommen werden.
8.8 Kanaltrasse
Eine vorhandene, das Gesamtgebiet der ehema ligen Militärflächen von Norden nach Süden
durchquerende Hauptkanaltrasse, verläuft in glei cher Trassenlage wie der o.a. Hauptfuß- und
Radweg. In einem südöstlichen Teilbereich des Grundstücks der Alnatura Produktions- und Handels
GmbH verläuft diese über geplante Stellplatzflächen.
8.9 Grün- und Freiflächenkonzept
Für den Gesamtbereich Konversion West ist gem. Rahmenplanung ein Grün- und
Freiflächenkonzept erarbeitet worden. Der landschaftsplanerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan
W 46.2 sieht auf dieser Grundlage folgende grundsätzliche Konzeption vor:
• Campus-Landschaft
Mit dem Leitbild einer klassischen Campus-La ndschaft verbunden sind großzügige Rasen- und
Wiesenflächen entlang der öff entlichen Straßenräume, die mit lockeren Baumgruppen oder
Einzelbäumen überstellt sind. Hier zu ist um das Baufeld ein 10 m breiter privater Grünstreifen
anzulegen.
• Bestandserhalt wertvoller Grünstrukturen
Erhaltung des bestehenden Waldbestands in seinem jetzigen Umfang (kle ine, randliche Teilflächen
werden durch Erwerb in Privateigentum übergehe n, sind aber durch entsp rechende Fest-setzungen
gesichert) und möglichst we itgehende Erhaltung von naturr aumtypischen Kiefern-gruppen und
Gehölzen im Südosten des Geltungs bereiches. Die Waldfläche im S üdwesten bildet den Übergang
zum angrenzenden Naherholungswald, sie bleiben in ihrer Größe und Struktur erhalten. Die
wertvollen Bestandsbäume außerhalb des Waldareal s sind in der Planung zu berücksichtigen und
soweit wie möglich zu integrieren.
• Erhaltung der Biodiversität
Zur Erhaltung der Biodiversität und zur En twicklung der besonderen Lebensraumqualitäten des
Gebiets sind offene, niedrigwüchsige Sandl ebensräume auf nicht überbaubaren Flächen im
unbewaldeten Geltungsbereich des Bebauungsplans zu entwickeln. Die Entwicklung von Sandrasen
kann auch auf allen Ersatzlebensstätten der Zau neidechse erfolgen. Außerdem sind 10-m breite
Streifen entlang der Außengrenze n des Geltungsbereiches und vor dem Waldrand hierfür in
besonderem Maße vorgesehen.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 26/39
• Freiraumplanerische Vernetzung
Hauptbestandteil und Merkmal des übergeordnet en Grünkonzeptes is t die Verknüpfung
vorhandener und zu erhaltender Grünräume in dem zuvor in sich geschlossene Konversionsgebiet.
Über ausgebaute durchgehende Rad- und Fußwegeverbindungen sind die wichtigen
Anknüpfungspunkt Westwald, Telekom-Quartier und Heimstättensiedlung sowie Grünzug Main-
Neckar-Bahn / Am Kavalleriesand verbunden. Der im Osten des B-Plan-Gebietes gelegene Rad-
und Fußweg ist der südliche Teil einer wichti gen durchgehenden grünen Verbindungsachse für
Fußgänger und Radfahrer, die über das TZ-Gelände bis in die Heimstätten-Siedlung führt.
• Erhalt und Entwicklung wertvoller Sandmagerrasenbestände
Auf öffentlichen und privaten Freiflächen sind entsprechend des Sandras enkonzeptes Flächen zur
Sicherung und Entwicklung von Sandmagerrasen vo rzusehen. Im Geltungs bereich des B-Plans
befinden sich nach Biotopuntersuch ungen keine schützenswerte Best ände. Der Freiflächenplan der
Firma Alnatura plant die Neuent wicklung größerer Bereiche für Sandmagerrasen entlang des
Grenzbereiches zum Waldpark sowie in einem kleinen Teilbereich an der Eschollbrücker Straße. Die
den Rad- und Fußweg begleitenden öffentlich en Grünstreifen sind als von Nord nach Süd
verlaufende lineare Biotopstruktur, als Flächen für die Entwicklung von Sandmagerrasen anzulegen.
Das Sandrasenkonzept liegt vor.
Die vorgenannten Kernziele des Grün- und Freiflächenkonzeptes decken sich mit der vorgesehenen
Freiflächennutzung, der naturn ahen Gärten zur Schulung und als Anschauungsmaterial für Kinder.
Im Freiflächengestaltungsplan der Alnatura Produ ktions- und Handels GmbH sind die Ziele des
Grün- und Freiflächenkonzeptes bereits integriert. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme sind darin
eingeflossen.
9. Emissionen - Immissionen
Für das Plangebiet liegt ein Schallgutachten des Büros KNP Bauphysik/Köln vor, aus dem
hervorgeht, dass von der geplanten Maßnahme keine Emissionen hinsic htlich der umgebenden
Nutzungen ausgehen, die die entsp rechend zulässigen Werte der TA-Lärm überschreiten. Da eine
Lärmkontingentierung für das Gesa mtgebiet Konversion nicht geforde rt ist, wird die Vorbelastung
durch Unterschreitung der Immissionsrichtwerte der TA-Lärm um 6 dB berücksichtigt (Irrelevanz
Kriterium der TA Lärm für Vorbelastungen).
Bezüglich der Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet wird festgestellt, dass durch den
Verkehrslärm der Eschollbrücker Straße teilweise eine Überschre itung der Orientierungswerte des
Beiblatts 1 zur DIN 18005-1 vorliegt. Entsprechende Festsetzungen zum passiven Schallschutz sind
in den Bebauungsplan aufgenommen.
10. Allgemeiner Klimaschutz
Gemäß § 1a Abs. 5 BauGB soll den Erforderniss en des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen,
die dem Klimawandel entgegenwirken, als auc h durch solche, die der Anpassung an den
Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Bebauungsplan wird der
allgemeine Klimaschutz u.a. durch folgende Aspekte beachtet:
10.1 Klimaökologie
Bei Überplanung des Gebiets wird auf klimaökol ogische Ansätze geachtet. Durch die Festsetzung
der GRZ auf 0,6, den Festsetzungen zum Anpf lanzen und Erhalt von B äumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie Festsetzung zur Dachbegrünung werden die klimaökologischen
Belange berücksichtigt.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 27/39
10.2 Nutzung erneuerbarer Energien
Der Nutzung erneuerbarer Energien bzw. die s parsame und effiziente Nutzung von Energien wird
durch die geplante Bebauung besonde rer Wert zugemessen. Die G ebäude sollen als klimaneutrale
Bauwerke errichtet werden. Konventionelle Heizsysteme kommen nicht zur Anwendung. Im
Bebauungsplan werden keine Festsetzungen getro ffen, die diesen Ziel en entgegenstehen. Im
Übrigen sind die Belange des Klimaschutzes bei der Erstellung von Neubauten durch die
Regelungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energi en-Wärmegesetz) vom 22.12.2011, bereits
hinreichend berücksichtigt. Auch das anzuwen dende Gesetz zur Einsparung von Energie in
Gebäuden durch das Energieeinsp arungsgesetz (EnEG) in Verbi ndung mit der jeweils gültigen
Energieeinsparungsverordnung (EnEV) setzt die Zielsetzungen des allgemeinen Klimaschutzes um.
Darüber hinausgehend sollen die Gebäude gem. Pa ssivhaus-Standard bzw. klimaneutral errichtet
werden.
10.3 Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch Mobilitätsmanagement
Gemäß Rahmenplan für die Konversion West ist für das Gesamtgebiet ei n Mobilitätsmanagement-
Konzept vorgesehen, das dazu bei tragen soll, das Verkehrsaufko mmen zu reduzieren und sich
somit positiv bezüglich des Klimaschutzes auswirkt. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
W 46.2 ist ebenfalls ein Mobilitätskonzept in Bearbeitung.
11. Bestand und Bewertung v on Flora, Fauna und Biotopen
Aufbauend auf Vorerhebungen im Zuge der Rahmenplanung wurde in den Jahren 2014/2015 für
den Geltungsbereich des Bebauungs plans W 46.2 eine aktuelle und stärker differenzierte
Biotoptypenkartierung nach dem Biotoptypensch lüssel der Hessischen Kompensationsverordnung
(KV) durchgeführt. Gleichzeitig wurde unter Beachtung der „Artenschutzrechtlichen Vorprüfung“ vom
22.06.2011, Büro bhm-Planungsgesellschaft, Br uchsal, eine Erhebung folgender Artengruppen
vorgenommen: Vögel, Fleder mäuse, Amphibien, Reptilien, H euschrecken und Tagfalter. Nach
Prüfung auf die Eignung des Gebiets als Lebensst ätte für Holzkäfer konnte aus Mangel an
geeigneten Brutbäumen auf eine solc he Untersuchung verzichtet wer den. Die Untersuchungen sind
derzeit noch nicht abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Erhebungen sind im Umweltberic ht Teil B dieser Begründung dargestellt. Die
artenschutzrechtliche Prüfung ist als eigenständiges Gutachten erarbeitet worden und liegt vor.
Die Erhebungen zu Flora, Fauna und Biotopen kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:
11.1 Flora
Im Wesentlichen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch drei Teilbereiche
charakterisiert:
Stark versiegelte Flächen und Dachflächen
Diese sind stellenweise durch schmale, linienför mige Grünstreifen unterbr ochen. Es handelt sich
dabei um unversiegelte Streifen mit spontanem Aufw uchs unterhalb von Zäunen. Hier hat sich eine
Vegetation der wärmeliebenden Ruderalflure an gesiedelt. Hier wurden keine geschützte Biotope
nach § 30 BNatSchG/ § 13 HAGBNatSchG festgeste llt. Gefährdete Pflanzenarten wurden nicht
gefunden, aber am Rande versiegelter Fläch en und in Betonplattenfugen sind seltenere
trockenheitsliebende Pflanzen, wie Knorpellattich ( Chondrilal juncea) oder Sprossende Felsennelke
(Petrorhagia prolifera) regelmäßig vorhanden.
Waldfläche im Südwesten des Geltungsbereichs
Es handelt sich um einen älteren Kiefernbestand ( Pinus sylvestris) mit einem dichten Unterbau aus
Buchen ( Fagus sylvatica ) und Linden ( Tilia cordata ). Zum größten Teil herrschen schattige und
damit krautarme Verhältnisse vor, in den vo rhandenen Lichtlücken finden sich sowohl Brombeeren
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 28/39
(Rubus fruticosus agg .) als auch die Spätblühende Traubenkirsche ( Prunus serotina ), die als
aggressive neophytische Art im Südwesten stellenw eise auch sehr dicht auftritt. Gefährdete oder
seltene Pflanzenarten wurden hier nicht gefunden.
Ehemaliger Sportplatz mit spontaner krautiger Vegetation und Gehölzgruppen
Der südöstliche offene, ehemals durch Sport- und Freizeitnutzung geprägte Wiesenbereich wird von
mehreren Baumgruppen umgeben, die zum Teil durc h alte und erhaltenswerte Waldkiefern geprägt
werden.
Der ehemalige offene Sportplatzbereich südlich des Tennisplatzes und um den Sprungturm ist aus
botanischer Sicht der wertvollste Bereich des Geltungsbereichs. Di e Rasenfläche wird vor allem
durch konkurrenzkräftige Gräser dominiert, die aber im Süden und Ost en auch teilweise sehr
lückenhaft ist und daher neben den Gräsern und den ru deralen Kräutern auch naturschutz-fachlich
wertvollen und hessenweit gefährdete Pflanzenart en der Sandmagerrasen Wuchsstellen bietet.
Besonders hervorzuheben ist das Vo rkommen der Sand-Strohblume ( Helichrysum arenarium), die
hessenweit und regional als gefährdete Pflanzenart gilt. Sie ist außerdem eine gesetzlich geschützte
Art. Auch der Schneckenklee (Medicago minima), der hier häufig ist, gilt für Hessen als gefährdet, ist
im Darmstädter Raum jedoch noch weit verb reitet. Auch weitere magerkeitszeigende und
wärmeliebende Arten wie Sprossende Felsennelke (Petrorhagia prolifera), Silber-Fingerkraut
(Potentilla argentea) oder Gewöhnlicher Thymian (Thymu s pulegioides) weisen auf den
naturschutzfachlichen Wert der sandigen und trockenen Flächen hin.
Der floristische Wert des Plangebietes liegt demnach insbesondere in den Ruderalflächen im
Südwesten sowie in Teilen des Waldgebietes und in erhaltenswerten Einzelbäumen.
11.2 Fauna
Die Erfassung der Fauna innerhalb des Geltungs bereiches ist abgeschloss en. Die Ergebnisse sind
dem Umweltbericht beigefügt.
Erste Erhebungen im September 2014 ergaben das Vorkommen der nac h Anhang IV der Fauna-
Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützten Zauneidechse. Es wurde eine reproduzierende
Population im Bereich der südwestlich gelegenen Ruderalflur en, somit auch innerhalb der
Baugrenze, festgestellt. Der genaue Zustand der Popul ation ist nach weiteren Erhebungen über die
Aktivitätsperiode der Tiere im Jahr 2015 beschrieben worden.
Das artenschutzrechtliche Gutachten liegt vor.
12. Naturschutzfachliche Eingriffsbe wertung und artenschutzrechtliche
Prüfung
12.1 Wirkungen des Vorhabens
Die Umsetzung des Bebauungsplanes führt zwar zu einer großflächigen Entsiegelung verbunden mit
dem Rückbau der Werkstattgebäude im nördlichen Teil des Geltungsbereiches, allerdings bereitet
der Bebauungsplan mit dem vorgesehenen Grundstücks zuschnitt die Möglichkeit vor, dass die
überbaubare Fläche von 3,4 ha im Osten des Geltungsbereiches durch Gebäude und
Nebenanlagen weitgehend neu versiegelt werden kann.
Die offenen trockenwarmen Ruderalfluren mit Sandrasenelementen und seltenen Pflanzenarten wie
der Sand-Strohblume (Helichrysum arenarium) und dem Zwerg-Schneckenk lee (Medicago minima)
im Süden können in einer Größe von ca. 1,4 ha durch die Bebauung in Anspruch genommen und
als Lebensraum für seltene, wärmeliebende Tierarten (u.a. die Zauneidechse) verloren gehen. Auch
eine der erhaltenswerten Baum gruppen aus älteren, markanten Kiefern am östlichen Rand des
ehemaligen Freizeitgeländes kann zum Großteil beseitigt werden.
Der Lebensraum der Zauneidechsenpopulation liegt vollständig innerhalb des im Bebauungsplan als
überbaubare Grundstücksfläche ausgewie senen Bereiches. Auch die k onkrete Investoren-Planung
sieht hier in großen Teilen eine Überbauung vor. Diese wird zu einem Ve rlust des Lebensraumes
führen. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil der von den Zauneidechsen besiedelten
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 29/39
Fläche verloren geht. Die Zauneidechse ist eine Art mit einem sehr kleinen räumlichen Aktionsradius,
daher wird hier der gesamte Lebensraum als Fort pflanzungs- und Ruhestätte betrachtet (gemäß
LANA 2010), diese würde somit zerstört werden . Zudem ist im Zuge der Baumaßnahmen von der
Tötung von Individuen auszugehen. Damit wären Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt.
Deshalb sind vor Beginn der Baumaßnahmen vorgezogene Ersatzmaßnahmen (= CEF-Maßnahmen)
durchzuführen, um das Eintreten von Verbotst atbeständen nach § 44 BNatSchG in jedem Fall
auszuschließen. Dies ist durch die Schaffung v on Ersatzlebensräumen zu gewährleisten. Diese
Ersatzflächen müssen zum Zeitpunkt des Eintretens der Baumaßnahm en in mindestens gleichem
Umfang und gleicher Qualität zur Verfügung stehen. Der Erfolg der Maßnahmen zur Erhaltung der
Zauneidechsen ist durch ein Monitoring über einen Zeitraum von 8-10 Jahren sicherzustellen.
Weitere Wirkungen des Vorhabens auf die Fa una können die noch l aufenden Untersuchungen
erbringen. Dadurch können auch weitere Maßnahmen erforderlich werden.
12.2 Maßnahmen zur Vermeidung
V1: Die Rodung sowie der Rückschnitt von Gehölzen erfolgt nur im Zeitraum von 01. Oktober bis
28. Februar. Dadurch wird vermieden, dass Individuen der europäischen Vogelarten, die unter
den Schutz des § 44 BNatSchG fallen, während der Brutzeit getötet werden.
V2: Höhlenbäume, die sich potenziell als Winter quartier für Fledermäuse eignen, sind vor der
Rodung durch eine entsprechende Fachkraft zu prüfen; bei Anwes enheit von Fledermäusen
sind Maßnahmen zur Bergung und Umsiedlung zu ergreifen oder es sind andere Maßnahmen,
die einer Vermeidung der Tötung dienen, vorz unehmen. Werden Quartiersbäume gefällt, ist
ein entsprechender Ersatz in Form von kü nstlichen Quartieren (Fledermauskästen) im
verbleibenden Baumbestand zu scha ffen. Hierfür ist für jedes ve rlorene Quartier jeweils ein
Kasten aufzuhängen.
V3: Vermeidung der Vernichtung oder der starken Beeinträchtigung der Lebensstätte im Bereich
des aktuellen Vorkommens der reproduzierenden Zaunei dechsenpopulation. Eine solche
Vermeidung ist durch den besonderen Arte nschutz nach § 44 BNatSchG zwingend
vorgeschrieben. Im Artenschutzfachbeitrag si nd die Vermeidung bzw. der Ausgleich und der
Ersatz verlorengehender Lebensraumfläche im Detail geplant. Der Antrag auf eine
Ausnahmegenehmigung mit entsprechender Kompensationsplanung (CEF- und FCS-
Maßnahmen) wird bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt.
V4: Der Rückbau der Panzerwaschanlagen ist im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende
Februar vorzunehmen.
12.3 Maßnahmen zur Sicherung der kont inuierlichen ökologischen Funktionalität
(CEF-, FCS-Maßnahmen)
Zum dauerhaften Erhalt der vorhandenen Zauneidec hsenpopulation (streng geschützt nach Anhang
IV der FFH-Richtlinie) ist ein zusammenhängender Lebensraum für diese Tierart zu erhalten bzw.
als Ersatzlebensraum vor der I nanspruchnahme der aktuell besiedelten Fläche wieder herzurichten.
Die Größe des Lebensraums muss im gesamt en Geltungsbereich 1,7 ha betragen und der
Lebensraum muss zusammenhängen. Bestehende Lebensstätten der Zaun-eidechse außerhalb der
bebaubaren Grundstücksfläche sind zu erhalt en. Die neu herzurichtenden Ersatzlebensräume
dürfen noch nicht von Zauneidechsen besiedelt sein, sie müssen ausreichend Nahrung liefern und
sie müssen Versteckmöglichkeiten und Eiablageplätze bieten.
Die Maßnahmen sind in einem gesonderten Planun gsbeitrag zur Durchführung der CEF/FCS-
Maßnahmen zu planen und mit diesem ist der Ausnahmeantrag nach § 45 BNatSchG bei der
zuständigen Naturschutzbehörde zu stellen. Die Prüfung, ob durch diese Maßnahmen den
Anforderungen des Artenschutzes nach § 44 BNatSchG genügt wird, erfolgt in dem
Artenschutzfachbeitrag zum Bebauungs plan. Der Artenschutzfachbeitrag liegt vor. Der Erfolg der
Maßnahmen zur Erhaltung der Zauneidechse ist dur ch ein Monitoring der Bestandssituation
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 30/39
sicherzustellen. Dieses Moni toring hat unmittelbar nach den ersten Eingriffen und Umsiedlungen
bzw. Maßnahmen zur Zwischenhalterung zu beginnen und einen Zeitraum von acht bis 10 Jahren
zu umfassen.
12.4 Zusammenfassendes Ergebnis von Umweltbericht, Bilanzierung und
Artenschutzgutachten
Die Berücksichtigung der Umweltbelange erfolgte bei der Aufstellung des Bauleitplanes u. a durch
Aufnahme von landschaftsplanerischen, grün gestalterischen und den übrigen Schutzgütern
dienenden Festsetzungen (Anpflanzungen von Bäum en, Anlage von Sandpionierrasen als
Umsetzung des Darmstädter S andrasenkonzepts , Festlegungen zu m Artenschutz nach § 44
BNatSchG, Erhaltung von Wald und Baumbes tänden, Niederschlagswasserversickerung,
Oberflächengestaltung, Berücksichti gung des Schallschutzes im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes, der Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser, sowie den Hinweisen zu Bodendenkmälern, Bodenschutz
und Altlasten und dem Grundwasserschutz).
Der Geltungsbereich des Bebauungs plans W 46.2 dient mehreren bes onders und teilweise streng
geschützten Arten als alleiniger oder anteilig er Lebensraum. Es konnt en mehrere Brutvögel
innerhalb des Gebietes festgestellt werden eb enso wie Vogelarten, die hier eine wichtiges
Nahrungshabitat haben. Fledermäuse nutzen das Gebiet vorwiegend als Nahrungshabitat sowie als
Transferstrecke zwischen außerhalb gelegenen Quartieren und Nahrungshabitaten. Vereinzelte
Quartiere innerhalb des Geltungs bereiches sind jedoch auch anz unehmen. Darüber hinaus ist ein
vorübergehendes Vorkommen einiger Grünfrösche festgestellt worden, bei dem die Artzugehörigkeit
nicht zu ermitteln war und somit eine Zugehör igkeit zur Art Rana lessonae nicht völlig
auszuschließen war. Eine gute Population der Zauneidechse wurde auf den Flächen der ehemaligen
Sportanlagen festgestellt.
Die Verbotstatbestände nach § 44 (1) BNatSchG können unter Berücksichtigung der hier
vorgeschlagenen Vermeidungsmaßnahmen, die im Bebauungsplan festgesetzt wurden, für alle
europarechtlich geschützten Ar ten vollständig vermieden werden . Da die Zauneidechsenpopulation
ihren gesamten Lebensraum innerhalb des Geltungsbereiches hat und hier vorwiegend in Bereichen,
die großflächig überbaut werden können, ist hier eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-
Maßnahme) nötig, um eine Erfüllung der Ver botstatbestände zu umgehen. Zum Abschluss der
Arbeiten zu diesem Artenschutzfachbeitrag sind wesentliche Teile der CEF-Maßnahme, nämlich die
Umsetzung der Tiere aus demjenigen Teil des Ge ltungsbereiches heraus, der von Alnatura GmbH
im ersten Bauabschnitt bebaut werden soll, bereits durchgeführt.
Die Beschreibung und Bewertung de r Umweltauswirkungen lässt ke ine gravierenden nachteiligen
Auswirkungen des Umweltzustandes erwarten, da Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und
zur Kompensation erfolgen. Die naturschutzfach liche Eingriffsbetrachtung kommt aufgrund des
geringeren Versiegelungsgrads und der teilweise hochwertig herzurichtenden Grünflächen, mit
Lebensraumfunktion unter anderem für die europarechtlich geschüt zte Zauneidechse zu einem
rechnerischen Bilanzierungsplus von ca. 178.500 Punkten (siehe auch Ziff. 17).
13. Inhalt und Begründung der pl anungsrechtlichen Festsetzungen
13.1 Art der baulichen Nutzung
Entsprechend der beabsichtigten Nutzung ist das Plangebiet als Ge werbegebiet nach § 8 BauNVO
festgesetzt. Der Nutzungskatalog des § 8 BauNVO wird durch die M odifizierungsmöglichkeiten des
§ 1 BauNVO verändert. Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke und Vergnügungsstätten werden
ausgeschlossen, da der Standort hierfür nicht geeignet ist bzw. solche Nutzungen hier städtebaulich
nicht gewollt sind.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 31/39
Ein einzelner Einzelhan delsbetrieb von max. 800 m² Verkauf sfläche wird zugelassen, da die
Anordnung und Funktion eines ök ologisch ausgerichteten Super marktes direkt mit dem
Betriebszweck der Alnatura Produktions - und Handels GmbH als Unternehmen der Bio-
Lebensmittelbranche verbunden ist und aufgr und des angebotenen Sortiments und der
festgesetzten maximalen Größe nicht zu erwarten ist, dass vorhandene Versorgungsbereiche der
Wissenschaftsstadt Darmstadt beeinträchtigt werden bzw. ei n Kaufkraftabfluss aus den
benachbarten bzw. innerstädtischen Bereichen verursacht wird.
Bei dem Alnatura-Supermarkt handelt es sich nicht um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb, da
die max. Verkaufsfläche auf 800 m² beschränkt wurde. Dieser Superma rkt hat abweichend von
gängigen vergleichbaren Einrichtungen besondere Funktionen. Dies sind u.a.:
- Organisatorische enge Verknüpfung mit der Firmenzentrale als eine Art Flagship-Store
- Besondere Sortimentsangebote in marktorientierter Erprobung, Markentests
- Marktforschungsprozesse
- Ausbildungsstätte und Schulung in Verbindung mit der Firmenzentrale
- Ablauf- und Steuerungsprozesse
- Betriebliche Eigenversorgung
Die Ausweisung einer Fläche für ein Verwalt ungsgebäude sowie eines Lebe nsmittelmarktes ist
innerhalb einer gewerblichen Baufläche allgemei n zulässig. Ein aus dem Flächennutzungsplan zu
entwickelndes Gewerbegebiet lässt nach § 8 B auNVO unter anderem Gewerbebetriebe aller Art,
sowie Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, zu.
Wohnungen für Aufsichts- und Bere itschaftspersonen sowie für Betr iebsinhaber und Betriebsleiter
werden im gesamten Plangebiet zugelassen, da ein betrieblic hes Wohnen dem Interesse der
Alnatura Produktions- und Handels GmbH als Campus-Areal nicht widersprechen würde.
Die Anordnung einer privaten Kindertagesstätte gem. § 8 Abs. 3 Ziff. 2 BauNVO wird zugelassen, da
sie überwiegend zur betrieblichen Eigenversorgung dient.
13.2 Maß der baulichen Nutzung
13.2.1 Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl
Zur Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung wird eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,6
festgesetzt. Die Obergrenzen des § 17 BauNVO für Gewerbegebiete werden dadurch eingehalten.
Als weitere Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung wurde eine Geschossflächenzahl (GFZ)
von 1,2 festgesetzt. Diese Fest setzung gewährleistet den beabsicht igten aufgelockerten Charakter
der geplanten Bebauung.
13.2.2 Zahl der Vollgeschosse
Auf eine Festsetzung der Anzahl von Vollge schossen für die geplante Bebauung wird im
Bebauungsplan verzichtet, da dies innerhalb von Gewerbegebie ten durch die bedarfsweise sehr
unterschiedlichen Geschosshöhen nur ungenügend die Höhe baulicher Anlagen regeln kann.
Stattdessen werden Gebäudehöhen festgeset zt, sodass eine der Umgebung angemessene
Höhenentwicklung gewährleistet wird.
13.2.3 Höhe baulicher Anlagen
Es wird die Begrenzung der Gebäudehöhen festgesetzt, um eine harmonische Höhenentwicklung im
Plangebiet und in Anpassung an die umgebenden Be reiche der Konversionsflächen bzw. der
benachbarten Stadtbereiche zu sichern. Sie ber uht auf der maximal festgesetzten Gebäudehöhe.
Technische Aufbauten wie An tennen, Solaranlagen, Aufzüge, Lüftungsanlagen dürfen die
festgesetzten maximal zulässigen Gebäudehöhen um bis zu 2,00 m übersteigen; sie werden jedoch
auf 30 % der Dachfläche begrenzt.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 32/39
13.3 Bauweise
Im Plangebiet wird eine abweic hende Bauweise festgesetzt. Zu lässig sind Einzelgebäude und
Gebäudegruppen im Sinne der Regelungen zur offenen Bebauung. Damit haben Einzelgebäude und
Gebäudegruppen jeweils die nach HBO notwendi gen Abstandsflächen zu den Nachbargrenzen
einzuhalten. In Abweichung von den Regelungen zu § 22 Abs. 2 BauNVO wird jedoch die
Längenbeschränkung der Gebäude von 50 m nicht Bestandteil der Festsetzung, d.h. es sind längere
und breitere Gebäude möglich. Damit wird den Erfordernissen von Gewerbebauten Rechnung
getragen. Eine Regelung zur Bauweise ist für da s geplante Vorhaben nicht erforderlich. Die hier
getroffene Festsetzung dient vorrangi g der Klarstellung, dass Gebäude zulässig sind, die länger als
50 m sind.
13.4 Überbaubare Grundstücksflächen, Baugrenzen und Baulinien
Um eine möglichst vielfältige B ebauung und große Flexibilität hinsic htlich der Lage ihrer Baukörper
zu ermöglichen, werden die überbaubaren Grund stücksflächen lediglich entlang der Außenränder
der Baufläche durch Baugrenzen beschränkt. Die somit festgesetzte nicht überbaubare
Grundstücksfläche wird entlang der umlaufe nden Erschließungsstraßen bzw. -Wege bzw.
öffentlichen als Anpflanzfläche (Fläche zum Anpflanzen von B äumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB) fe stgesetzt, um die grünordnerische Einbindung der
Gewerbebauten zu gewährleisten. Baulini en werden im Plangebiet nicht definiert, da aus
städtebaulicher Sicht in diesem Randbereich ke ine relevanten Raumkant en festgesetzt bzw.
eingehalten werden müssen.
13.5 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen
Stellplätze und Garagen bzw. Sammelgarage bzw. Parkpaletten si nd auf den gesamten
Grundstücksflächen nur innerhalb der überbaubaren Fl ächen zulässig. Diese Regelung gilt auch für
Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO. Ausgeno mmen hiervon sind die als Anpflanzfläche
(Fläche zum Anpflanzen von B äumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1
Nr. 25 BauGB) festgesetzten Grundstücksrandflächen, auf denen in festgesetzten und bezeichneten
Teilbereichen Stellplätze zulässig sind. Sinn dies er Festsetzungen ist es, die nicht überbaubaren
Randzonen entlang der umlaufenden Erschließung sstraßen von diesen An lagen im Wesentlichen
freizuhalten, um die notwendigen Eingrünungsmaßnahmen sicherzustellen.
13.6 Verkehrsflächen
Die nördliche und westliche Umfahrung sowie di e Eschollbrücker Straße im Bereich des
Plangebietes werden als öffentliche Straßenver kehrsflächen festgesetzt. Die öffentlichen
Straßenverkehrsflächen außerhalb des Gelt ungsbereiches des Bebauungsplanes sind in der
Planfassung nachrichtlich dargestellt.
Das Verkehrskonzept beruht auf dem Verkehrskonzept des Rahmenplans Konversion West. Für den
Geltungsbereich des Bebauungs plans ist zwecks dessen Erschließung ein gesondertes
Verkehrsgutachten vom Büro Durt h-Roos-Consulting im Oktober 20 14 erstellt worden, das dem
Bebauungsplan zugrunde liegt. Die Aufteilung der Verkehrsflächen in Fahrbahnen, Geh- und
Radwege sind nicht Bestandteil der Fest setzungen sondern Gegenstand der weiteren
Ausbauplanung. Die Verkehrsflächen beinhalten das Straßenbegleitgrün entsprechend des Straßen-
und Entwässerungskonzeptes der Konversionsflächen Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 33/39
13.6.1 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Die als Rad- und Fußweg festgesetzte öffentliche Straßenverkehrsfläche st ellt eine überörtliche
Verbindung zwischen Plangebiet und umgebenden Ortsteilen dar.
13.7 Hauptver- bzw. Entsorgungsleitungen
Am Ostrand des Plangebietes befi ndet sich ein Abwasserkanal. Di eser ist als Hauptversorgungs-
leitung ausgewiesen. Auf dieser K analtrasse ist ein Fuß- und Radw eg geplant (siehe Ziff. 8.6, bzw.
12.6.1).
13.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
In dem südöstlichen Teilbereich des Grundstücks verläuft die vorgena nnte Kanaltrasse über
geplante Stellplatzflächen. Die Fr eihaltung bzw. öffentliche Zugän glichkeit der Trasse wird
planerisch gewährleistet und plan ungsrechtlich durch ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten
des Versorgungsunternehmens gesichert.
13.9 Öffentliche Grünflächen
Öffentliche Grünflächen sind im Geltungsbereiches des Bebauungsplans nur als Straßenbegleitgrün
innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen vorhanden (siehe Ziff. 13.6).
13.10 Waldfläche
Die vorhandene Fläche mit Buchenmischwald und naturnahem Kiefernwald wird durch die
Festsetzung als Waldfläche in ihrem räumlichen Zusammenhang gesichert.
13.11 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
13.11.1 Oberflächengestaltung / Bodenversiegelung
Aus der allgemeinen landschaftsplanerischen Zi elsetzung heraus, den Anteil an versiegelten
Flächen möglichst gering zu halten, werden Vorgaben zur Oberflächenbefestigung gemacht.
Vollständige oder umfangreiche Versiegelung führt zum Aufheizen der Flächen im Sommer,
Erwärmung der Umgebung durch Rückstrahlung, erhöhten Staubanfall und schnellem Abfluss des
Niederschlagswassers.
Danach sind befestigte, ni cht überdachte Flächen der Baugrundstücke mit geringer
Nutzungsintensität sowie private Stellplätze als teilversiegelte Flächen anzulegen. Damit soll erreicht
werden, dass das Oberflächenwasser dieser nich t intensiv genutzten Fläc hen versickern kann.
LKW-Stellplätze sind mit einem wasserundur chlässigen Belag zu versehen, um evtl.
Bodenverunreinigungen möglichst gering zu halten.
13.11.2 Niederschlagswasser
Die dezentrale Versickerung von Regenwasser di ent der Anreicherung des Grundwassers und der
Vermeidung eines beschleunigten Oberflächenabflusses mit damit verbundenen Abflussspitzen in
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 34/39
Vorflutern nach Niederschlägen von befestigten und überbauten Flächen. Der mit der Bebauung und
der Versiegelung einhergehende Eingriff in den Grund- und Oberflächenwasserhaushalt wird so
zumindest teilweise wieder ausgeg lichen. Die dezentrale Versicke rung des Niederschlags-wassers
ist Teil des Freiflächenkonzeptes für den Planbereich.
Das anfallende Niederschlagswasser ist grundsät zlich zu verwenden oder in den natürlichen
Wasserkreislauf mittels Versickerung oder Ve rdunstung zurückzuführen, sofern wasserwirt-
Schaufläche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.
Hierzu ist das auf den Baugru ndstücken anfallende Regenwasser dort in geeigneter Form zu
speichern (z.B. Rückhaltebecken, Teich, Mulde, Gründach, Zi sterne). Für eine sukzessive
Reduzierung (allmähliche Entleerung) des Speicheri nhalts (z.B. durch Ver dunstung, Versickerung,
Brauchwassernutzung, Drosselabfluss) ist zu sorgen, so dass ein ausreichend bemessenes
Rückhaltevolumen für ein erneutes Regenereignis wieder zur Verfügung steht. Eventuell anfallendes
überschüssiges Regenwasser ist anstelle einer Ei nleitung in die Schm utzwasser-kanalisation
weitgehend oberflächig über Ableit ungselemente (z.B. Rinnen, Gräben) in nachgeschaltete Mulden-
Rigolen-Elemente oder Retentionsflächen zu leiten, wo es gefiltert versickert oder verdunstet.
13.11.3 Maßnahmen zur Umsetzung des Sandrasenkonzeptes
Die Entwicklung von Sandrasenflächen dient dem funktionalen Ausgleich für die Verluste an
Sandrasen. Die Verluste sind Folge der erforderlic hen Neuordnung der Bauflächen. Die Verluste an
Sandrasen sind funktional ausz ugleichen. Damit dient die Ma ßnahme naturschutzfachlich als
Ausgleichsfläche für die durch den Bauleitplan vorbereiteten Eingriffe in den Naturhaushalt.
Um die Entwicklung der Maßnahmenflächen zu gewä hrleisten, sind diese in den folgenden Jahren
durch ein vegetationskundliches Monitoring zu begleiten.
13.11.4 Maßnahmen zum Artenschutz
Zur Vermeidung von artenschut zrechtlichen Verbotst atbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3
BNatSchG (Störungs-, Tötungs - und Schädigungsverbot) sind auf Grundlage der faunistischen
Erfassungen und der artensc hutzrechtlichen Prüfung Vermei dungsmaßnahmen durchzuführen.
Diese Maßnahmen beziehen sich auf die festgestellt en planungsrelevanten Arten und sind im Teil B
Umweltbericht und in den Kapiteln 12.2 und 12.3 Teil A der Begründung dargestellt.
In den Festsetzungen zum Bebauungsplan sind aus diesem Grund unter Ziff. 11.2 Maßnahmen zum
Artenschutz detailliert aufgeführt.
13.12 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen , Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
Als Teil des grünordnerischen Ge samtkonzeptes für das Konver sionsgebiet West werden die
Grundstücksränder – von einzelnen Teilabsc hnitten abgesehen – in einer Tiefe von 10 m als
Pflanzflächen festgesetzt. Fläc hen zum Anpflanzen werden allsei tig im Gewerbegebiet an den
Grundstücksrändern ausgewiesen. Diese Pflanzflächen dienen der Grüngestaltung sowohl des
Gesamtgebietes als auch der Flächen der Alnatura Produktions - und Handels GmbH. Weiterhin
können diese Grünstreifen in Teilen auch für die Umsetzung des Sand rasenkonzeptes genutzt
werden.
Sie dienen der städtebaulichen Einbindung der gepl anten Gewerbebebauung und der Vernetzung
von Sandrasenstrukturen. Die Fläc hen sind gärtnerisch anzulegen, zu unterhalten und mit Rasen,
Stauden, Kleingehölzen o.ä. zu begrünen. Alle 15 m sind ein großkroniger, heimischer Laubbaum zu
pflanzen, der gleichzeitig ei ne Funktion zur Begrünung des öff entlichen Raumes übernimmt. Die
Bereiche von Entwicklungsflächen für Sandma gerrasen hingegen sind auf sandigen Böden
weitgehend frei von Gehölzen zu halten. Innerhalb der Flächen zum Anpflanzen sind notwendigen
Grundstückszufahrten begrenzt zulässig.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 35/39
13.13 Grundstücksbepflanzung
Die Festsetzungen zur Grundstück sbepflanzung gewährleisten di e Durchgrünung des Grund-
stückes und leisten damit einen Beitrag zur Kom pensation der verursacht en Beeinträchtigung von
Natur und Landschaft. Durch die Begrünung werd en positive Wirkungen für das Boden-, Wasser-,
Klima- und das biotische Potenzia l sowie für das Ortsbild erziel t. Die festgesetzte Quantität der
Durchgrünung sowie die gegebene große Auswahl an zu pflanz enden heimischen Gehölzen (s.
Artenempfehlung) lässt dem Grundstücksbesitzer genügend eigenen Gestaltungsspielraum.
13.14 Erhaltung von Bäumen und sonstigen Bepflanzungen
Neben der Festsetzung des Erhalts wertvoller Ba umbestände wird im Süd en des Plangebietes ein
17,5 m tiefer Grünstreifen an der Eschollbrücker St raße zusätzlich als Fläche für die Erhaltung von
Bäumen und Sträuchern festges etzt. Diese Grünflächen und Bestandsbäume sind wesentlicher
Bestandteil des grünordnerischen Gesamtkonzepte s für den Konversionsbereich West und sollen
als naturschutzfachlich hochwertiger Grünbestand in die Entwicklung des Gebietes integriert werden.
Im Zusammenhang mit den angrenzend festgeset zten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen,
Sträuchern und sonstigen Bepfl anzungen kann so eine wertvolle Biotopverbundachse bzw.
Grünraumvernetzung im Gesamtbereich Konversion ausgebildet werden.
13.15 Altlasten
In den Festsetzungen bzw. Hinweisen (Ziff. I. 16.0 u IV. 5.0) sind Angaben zu Maßnahmen bei KVF
enthalten. Zusätzlich wird gem. § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt, das s Baumaßnahmen bzw.
Straßenbaumaßnahmen erst erfolgen dürfen, wenn die gem. vorliegender Gutachten erforderliche
Beseitigung der Kontamination erfolgt ist.
14. Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder
Minderung von schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG
Bei Büro- und Aufenthaltsräumen sind Maßnahm en zum baulichen Schallsc hutz gemäß DIN 4109
durchzuführen. Grundlage für die Ermittlung des Lär mpegelbereiches ist das jeweils aktuelle
Lärmkataster der Wissenschaftsstadt Darmst adt und der qualifiziert e Einzelnachweis des
maßgeblichen Außenlärmpegels aus dem Schall schutzgutachten KNP vom März 2015. Gem.
beigefügten vorgenannten Gutachten ist entsprechend passiver baulicher Schallschutz anzuwenden.
15. Begründung der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
15.1 Dächer
Für das gesamte Plangebiet wird festgesetzt, dass ausschließlich flach geneigte Satteldächer bis 17°
zulässig sind. Dies gilt auch für untergeordnete Dachteile, Nebengebäude. Parkierungs-anlagen sind
hiervon ausgenommen. Diese sind durch angemess ene Begrünung so zu gestalten, dass sie dem
angestrebten städtebaulichen Gesamtbild als Campus-Landschaft“ nicht entgegenstehen bzw. sich
dem harmonisch einfügen. Mit dieser Festsetz ung wird angestrebt, dem neuen Baugebiet ein
einheitliches Erscheinungsbild zu geben. Die Gestaltung der Da chlandschaft prägt in ganz
besonderem Maße das städtebauliche Erscheinungsbild, daher ist als ge meinsame Dachform das
flach geneigte Satteldach vorgesehen.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 36/39
15.2 Werbeanlagen
Werbeanlagen können wesentlich zu m Erscheinungsbild eines Gewer begebietes beitragen. Daher
wird zum Schutz des Stadtbildes festgesetzt, das s diese nur für die am Ort Leistung erbringenden
Betriebe zulässig sind.
Weiterhin wird die Höhe von freistehenden Werbeanl agen z.B. in Form ei nes Pylones auf 10,0 m
und deren Größe auf 10,0 m² beschränkt. Di ese Beschränkung der Größe wird auch für
Werbeanlagen festgelegt, die an den Fassadenflächen mi t max. 6 m² möglich sind. Zudem werden
Werbeanlagen in blinkender und reflektierender Form ausgeschlossen.
15.3 Einfriedungen
Aus der Zielsetzung heraus, dem Plangebiet ei nen durchgrünten Charakter zu geben, werden
geschlossen wirkende (undurchsicht ige) Einfriedungen wie z. B. Mauern von der Zulässigkeit
ausgeschlossen. Damit die Anpfl anzflächen entlang des St raßenraumes (Fläc he zum Anpflanzen
von Bäumen, Sträuchern und sonsti gen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) optischer
Teil des öffentlich begrünten Raumes werden, sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von max. 2,0 m
erst in einem Abstand von 6,0 m von der öffent lichen Verkehrsfläche bzw. der Grundstücksgrenze
zulässig. Die Höhenbeschränkung von Einfriedungen erhält ein Mindestmaß an Offenheit und fördert
damit die Sicherheit bei gleichzeitiger Sicherung der Privatsphäre. Bei Einfriedungen durch Zäune ist
die Durchlässigkeit für Kleintiere im Bodenbereich zu gewährleisten.
16. Zisternensatzung / Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder
Verwenden von Niederschlagswasser
Als Vorgabe zur Schonung des natürlichen Wasser haushaltes wird durch eine „Satzung zur
Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser“ aufgrund § 37
Abs. 4 Hessisches Wassergesetz festgesetzt, dass auf den Grundstücken Zisternen zu errichten
sind. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlags wasser dienen, das auf den Dachflächen anfällt.
Da das Niederschlagswasser aufgrund der lebens mittelhygienischen Vorschriften nur für die
Bewässerung der Grünflächen genutzt wer den kann, muss das Mi ndestfassungsvermögen der
Zisternen 25 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Durch die Verwendung von
Niederschlagswasser als Brauchwasser werden so die Trinkwasserressourcen geschont, der Eingriff
in den Wasserhaushalt gemindert und die Kläranlagen entlastet.
17. Hinweise und Empfehlungen
17.1 Kampfmittelbelastung und -räumung
Der Geltungsbereich des B ebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet, sodass
grundsätzlich vom Vorhandensein von Kampfmitte ln ausgegangen werden muss. Dies wurde durch
eine gutachterliche Untersuchung (H istorisch-genetische Rekonstruk tion zum Kampfmittelverdacht
„Ehemalige US-Liegenschaften Kelley-Barr acks und Nathan-Hale-Depot, Mull und Partner
Ingenieurgesellschaft mbH, Hannover 2011) fe stgestellt- siehe hierzu Kap. 6.7. Aus den
Untersuchungen ergeben sich Vorgaben für das Plangebiet, auf die hingewiesen wird.
17.2 Bodenveränderungen
Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf s ensorische Auffälligkeiten
zu achten. Dieser Hinweis wird auf Grundlage einer Anregung des Regierungspräsidium Darmstadt,
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 37/39
Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmst adt, Dez. IV/DA 41.5 als der zuständigen
Bodenschutzbehörde aufgenommen. Es wird auf Kap. 6.6 bzw. 16.4 (Altlasten) verwiesen.
17.3 Kontaminationsverdachtsflächen (KVF)
Für die gem. Gutachten des Ing.-Büros ARCADIS GmbH bzw. we iterer orientierender
Untersuchungen festgestellten Altlasten sind in den Hinweisen Maßnahmen und Vorgehensweisen
hinsichtlich Rückbau/Entsorgung enthalten. Das Gutachten liegt vor.
17.4 Bodendenkmale
Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmäler entdeckt , so müssen diese hessenArchäologie oder der
Unteren Denkmalschutzbehörde angezeigt werden. Dieser Hinweis wird auf Grundlage von § 20
Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) in den Bebauungsplan aufgenommen. Anzeige-
pflichtig sind nach § 20 Abs. 2 HDSchG der Entd ecker, der Eigentümer des Grundstücks sowie der
Leiter der Arbeiten, bei denen die Sache entdeckt worden ist.
Bodendenkmäler sind nach § 19 Hess. Denkmalges etz bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei
denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spur en menschlichen, tieri schen oder pflanzlichen
Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der
Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind.
17.5 Wasserwirtschaft
Da das Plangebiet im räumlic hen Geltungsbereich des „Grund wasserbewirtschaftungsplans
Hessisches Ried“ liegt, sind die stark sch wankenden Grundwasserstände zu beachten.
lnsbesondere im Hinblick einer Vermeidung von Gebäudeschäden in Siedlungsbereichen, sind bei
der Standortwahl und der Bauweise die Gefahren durch grundwasserbedingte Setzungen infolge
Austrocknung und Schrumpfung vo n Bodenschichten mit setzungs empfindlichen organischen
Bestandteilen oder Vernässungen durch zu hohe Grundwasserstände zu berücksichtigen.
17.6 Leitungsschutzmaßnahmen
Um zu ermöglichen, dass das Plangebiet durch we itere Baumpflanzungen begrünt wird, wird ein
Hinweis zum Pflanzen von Bäumen im Bere ich von Leitungen aufgenommen. Da in
Bestandsgebieten erfahrungsgemäß eine Vielzahl von Leitungen vorhanden ist, ist ein solcher
Hinweis erforderlich.
17.7 Artenempfehlungen
Es werden landschafts- und standortgerecht e Arten für die Bepflanzungen im Plangebiet
vorgeschlagen. Damit soll die ökologische Q ualität im Plangebiet gestärkt werden und ein
Lebensraum- und Nahrungsangebot für die heimische Fauna geschaffen werden. Die
Artenempfehlungen umfassen auch diesbezügliche Vorschläge zum Sandrasenkonzept.
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 38/39
17.8 Monitoring
Entwicklung von Sandrasenflächen (Umsetzung des Sandrasenkonzeptes)
Die Entwicklung von Sandrasenflächen ist in den folgenden Jahren durch ein vegetationskundliches
Monitoring zu begleiten, um den Erfolg und den Erhalt dieser Flächen zu gewährleisten.
Erhaltung der vorhandenen Zauneidechsenpopulation
Der Erfolgt der Maßnahmen zur Erhaltung der Zauneidechse ist durch ein Monitoring über einen
Zeitraum von 8-10 Jahren sicherzustellen, um den Erfolg der Maßnahmen und den Bestand der
geschützten Tiere zu gewährleisten.
18. Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung
Eine Bilanzierung der Eingriffe erfolgt nach der Kompensationsverordnung (KV), mit Wertpunkten je
Flächeneinheit (siehe Tabelle 3, S. 35/36 des Umweltberichtes, Teil B). Dabei wird für die Bebauung
der überbaubaren Flächen die maximal mög liche Versiegelung angenommen, die nach den
Festsetzungen des Bebauungs plans möglich ist. Für die au ßerhalb der überbaubaren Flächen
liegenden Bereiche werden die erforderlichen Ersatz flächen für die Zau neidechsenpopulation mit
eingerechnet. Aufgrund des hohen Vers iegelungsgrads im Is tzustand der Konver sionsfläche ist die
Bilanz unter Berücksichtigung der Maßnahmen für die Erhaltung der Zaunei dechsenpopulation, der
Sand- und Pionierrasenentwicklung und der Anpf lanzungen von Gehölzen trotz der geplanten
Bebauung positiv und somit ein Ökopunktüberschu ss gegeben. Dieser Überschuss beträgt 178.571
Ökopunkte. Die genaue Bilanzierung is t im Umweltbericht enthalten, der im Teil B der Begründung
beigefügt ist.
19. Planungsstatistik / Städtebauliche Daten
Flächenermittlung aus Kartengrundlage der Stadt Darmstadt.
19.1 Flächen Bebauungsplan (Geltungsbereich)
Geltungsbereich Bebauungsplan
Gewerbegebiet ca. 125.848 m²
davon Fläche zum Anpflanzen ca. 6.096 m²
davon Fläche zum Erhalt ca. 3.207 m²
davon Fläche für Maßnahmen Sandrasenkonzept ca. 6.205 m²
davon Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege,
Entwicklung von Natur und Landschaft ca. 54.654 m²
Öffentliche Verkehrsflächen ca. 22.009 m²
Waldfläche ca. 43.051 m²
Begründung zum Bebauungsplan W 46.2 39/39
19.2 Städtebauliche Daten
Die folgenden Daten wurde dem Planungskonzept Alnatura entnommen und
stellen aus diesem Grund nur etwaige Kennwerte dar.
Fläche Erweiterung
Grundstücksfläche ca. 60.765 m²
Private Flächen (Netto-Bauland): ca. 42.343 m²
- Bebaute Fläche ca. 8.177 m² ca. 11.177 m² -
Nebenanlagen, Zuwegung ca. 130 m²
- Grün-/Freifläche ca. 23.890 m² ca. 20.890 m²
- Geschossfläche insgesamt ca. 24.222 m² ca. 35.022 m²
GRZ ca. 0,14 ca. 0,19
GFZ ca. 0,40 ca. 0,57
Grünflächen ca. 18.422 m²
- Nebenanlagen, Zuwegung ca. 250 m²
20. Liste der vorliegenden Gutachten
1. Schallschutztechnische Un tersuchung Alnatura, Büro knp.Bauphysik GmbH, Köln
2. Artenschutzrechtliche Prüfung, Büro Naturplan, Darmstadt
3. Sandrasenkonzeption Konv ersionsgelände Darmstadt West, Büro bhm, Bruchsal
4. Baugrund- und Gründungsgutachten Alnatura, Arcadis GmbH, Darmstadt
5. Untergrunduntersuchungen und Rückbaugutac hten Alnatura, Arcadis GmbH, Darmstadt
6. Orientierende Untersuchung Kelley-Barracks, Wayss & Freitag AG, Frankfurt
7. Gefährdungsbeurteilung KVF 5,
8. Verkehrsplanerischer Fachbeitrag Alnatura, Durth-Roos-Consulting, Darmstadt
9. Standortanalyse Alnatura GmbH, Arcadis GmbH, Darmstadt, Alnatura GmbH
10. Gutachten zur techn. Machbarkeit ICE-Trasse, Krebs und Kiefer GmbH, Darmstadt
11. Expertise zur Linienführung NBS ROV/Regionalplan, Infrastruktur + Umwelt, Darmstadt
12. Abweichungsantrag Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Regionalplan/Reg. FNP
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Teil B
Umweltbericht
gemäß § 2 BauGB
zum
Bebauungsplan W 46.2
Stand: 12.10.2015
naturplan
An der Eschollmühle 30
64297 Darmstadt
Tel. 0 61 51/99 79 89
e-mail: info@naturplan.net
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Inhaltsverzeichnis
1. Einlei tung ............................................................................................................. 1
1.1 Inhalt, Ziele, Art und Umfang der Planung .................................................................... 1
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele
des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie
diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden ........... 2
1.2.1 Fachgesetze/Fachplanungen ..................................................................................... 2
1.2.2 Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes ......................................................................................................... 4
1.3 Bestehender Flächenschutz .......................................................................................... 5
2. Lage im Raum ....................................................................................................... 6
3. Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter .............................. 7
3.1 Schutzgut Boden ........................................................................................................... 8
3.2 Schutzgut Wasser .......................................................................................................... 9
3.3 Schutzgut Luft/Klima .................................................................................................... 10
3.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt .................................. 10
3.4.1 Biotope und Flora ..................................................................................................... 10
3.4.2 Fauna ........................................................................................................................ 18
3.5 Schutzgut Landschaft .................................................................................................. 36
3.6 Schutzgut Mensch/ Gesundheit ................................................................................... 36
3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................. 37
4. Beschreibung und Bewertung de r Umweltauswirkungen ............................. 37
4.1 Schutzgut Boden ......................................................................................................... 37
4.2 Schutzgut Wasser ........................................................................................................ 38
4.3 Schutzgut Luft/Klima .................................................................................................... 39
4.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt .................................. 40
4.5 Schutzgut Landschaft .................................................................................................. 46
4.6 Schutzgut Mensch/ Gesundheit ................................................................................... 46
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ................................................................................. 49
4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern .......................................................... 49
5. Geplante Maßnahmen zur Verme idung, Minimierung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen ............................................................................... 49
5.1 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die Schutzgüter ........... 50
5.2 Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation und zur Kompensation von
Eingriffen sowie zur Wahrung des Erhaltungszustands von europarechtlich
geschützten Arten ....................................................................................................... 53
5.2 Naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung ........................................ 56
6. Prognose über die Entwicklung des Um weltzustands bei Durchführung der
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung .......................................... 58
7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung erheblicher
Umweltauswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt . 58
8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung .................................................... 59
9. Literatur / Gutachten .......................................................................................... 61
10. Internetquellen .................................................................................................. 63
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Biotoptypen im Planungsgebiet. ........................................................................... 17
Tabelle 2: Erfassungstermine der Fauna mit Wetterdaten und Expositionszeiten ................ 18
Tabelle 3: Liste der festgestellten Vogelarten. ....................................................................... 19
Tabelle 4: Detekotrobeghung zur Erfassung der Fledermäuse. Beschreibung der Transekte
1-7. ......................................................................................................................................... 23
Tabelle 5: Einstellungen der Horchboxen .............................................................................. 24
Tabelle 6: Standorte, Horchboxen-Nummer mit Expositionszeiten ....................................... 24
Tabelle 7: Im Rahmen der Detektorbegehungen festgestellte Fledermausarten .................. 25
Tabelle 8: Im Rahmen der Horchboxenuntersuchungen festgestellte Fledermausarten ....... 26
Tabelle 9: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Amphibienarten .................................. 29
Tabelle 10: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Reptilienarten) ................................. 30
Tabelle 11: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Schmetterlingsarten ......................... 31
Tabelle 12: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Heuschrecken. ................................. 32
Tabelle 13: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Libellenarten .................................... 33
Tabelle 14: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte sonstige Insektenarten. .................... 33
Tabelle 15: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Weichtiere. ....................................... 34
Tabelle 16: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Säugetiere. ...................................... 35
Tabelle 17: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für den Bebauungsplan W 46.2. ..................... 57
Anhang
Karte 1: Biotope Ist-Bestand
Karte 2: Artenschutzrechtlich relevante Tierarten
Karte 3: Biotope Planzustand und geplante Maßnahmen
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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1. Einleitung
1.1 Inhalt, Ziele, Art und Umfang der Planung
Der Bebauungsplan W 46.2 umfasst einen Teilbereich der Konversionsfläche West
(ehemalige Kelley Baracks und Nathan-Hale-Depot ) im Südwesten von Darmstadt. Auf den
bis 2008 von den amerikanischen Streitkräften genutzten Flächen soll zukünftig eine
gewerbliche Nutzung stattfinden. Für die gesamte Konversionsfläche von 47,6 ha wird
derzeit ein Rahmenplan aufgestellt. Der B-Plan W 46.2 nimmt den südwestlichen Teil dieses
Rahmenplans ein und umfasst eine Fläche von 12,7 ha. Die Aussagen des aktuellen
Rahmenplanentwurfs fließen in den B-Plan ein.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für ein Gewerbegebiet, welches
zukünftig als Hauptsitz und Zentrale der Fa. Alnatura in Darmstadt dienen soll. Der Bereich
soll als Verwaltungs-, Forschungs-, Informations-Standort und in kleinem Maß als
Verkaufsstandort (Supermarkt) ausgebaut werden.
Der B-Plan W.46.2 ist ein Angebots-B-Plan. Er ist auf den Investor Alnatura zugeschnitten,
der den größten Teil des Geltungsbereiches erwerben möchte. Somit trägt er auch Züge
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der Umweltbericht berücksichtigt daher auch
die konkrete Bauplanung des Investors, insbesondere auch die Grün- und
Freiflächenplanung, die in enger Abstimmung mit den Ergebnissen der Erhebungen zur
Naturraumausstattung erfolgte. Hinsichtlich der Eingriffsbilanzierung können jedoch nur die
Festsetzungen des B-Plans berücksichtigt werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist durch folgende Vornutzungen geprägt: ein
knappes Drittel der B-Plan-Fläche im Osten wurde als Sport- und Freizeitanlage der in den
östlich angrenzenden Kasernen wohnenden Streitkräfteangehörigen genutzt. Der Norden
besteht aus vollversiegelten Flächen, auf denen Fahrzeuge gewartet und abgestellt wurden
sowie aus Hallen/ Gebäuden zur Unterstellung. Im Südwesten befindet sich ein Waldstück.
Der von Alnatura geplante Supermarkt soll nördlich der Eschollbrücker Straße entstehen und
von hier erschlossen werden. Die Gebäude mit den übrigen Funktionen werden nördlich
hiervon um einen „Campus“ angeordnet. Die Planung des Investors sieht die Errichtung von
derzeit vier Gebäuden sowie mehrere kleiner Pavillons innerhalb des Baufensters vor
(Arbeitswelt, Natur-Supermarkt, Parkhaus, Kindergarten). Für eine zusätzliche Erweiterung
der Arbeitswelt durch ein zusätzliches Gebäude wird Fläche vorgehalten. Die Erschließung
dieser Gebäude erfolgt von Norden her über die im Rahmenplan vorgesehene sogenannte
Planstraße-Süd. Die Anordnung der Gebäude ist im B-Plan nicht festgelegt, hier wird nur die
bebaubare Grundstücksfläche insgesamt festgelegt. Im Westen des Geltungsbereiches ist
die Bergschneise Bestandteil des W 46.2. Sie ist wie bisher als zweispurige Straße geplant
und dient der Erschließung der Konversionsfläche von Süden her. Sie folgt dem bisherigen
Verlauf und wird am nördlichen Ende des Geltungsbereiches auf die neue Trasse der
Planstraße Süd in Richtung Ostnordost einschwenken. Der Wald im Südwesten bleibt
erhalten. Für das Gewerbegebiet, das die übrigen Flächen einnimmt beträgt die
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Grundflächenzahl (GRZ) 0,6, die Geschoßflächenzahl 1,2. Die durch eine Baugrenze
festgelegte überbaubare Grundstücksfläche ist etwa 3,5 ha groß. Mit der GRZ und dem
Zuschnitt des Grundstücks könnte diese Fläche nahezu komplett überbaut werden, was
durch Alnatura jedoch nicht geplant wird. Nordwestlich der überbaubaren Fläche möchte
Alnatura ein Schulungs- und Nutzgarten errichten, der unterschiedliche
Themenschwerpunkte und Aufenthaltsbereiche (wie z.B. mobile Ställe für Kleintiere,
Wasserstellen, Gewächshäuser, Bauwagen, Recyclingtribüne) enthalten wird. Im B-Plan ist
diese Fläche als private Grünfläche festgesetzt. Ein 10 m breiter Randstreifen des
Gewerbegebiets wird weitgehend frei von Nutzungen gehalten und dient teils als
Vernetzungsfläche für naturraumtypische Sand- und Pionierrasen, teils zur
Gehölzanpflanzung. Wertvoller Gehölzbestand nahe der Eschollbrücker Straße soll zum Teil
erhalten bleiben. Die im Gebiet vorkommende europarechtlich geschützte Zauneidechse
wird innerhalb des B-Plangebietes für verlorengehende Lebensstätten Ersatzflächen
bekommen.
Die besonderen standörtlichen Gegebenheiten und die Eignung des Gebiets zur Entwicklung
von Sandrasen wurden erkannt und es werden im Bebauungsplan zur Entwicklung solcher
Flächen Bereiche festgesetzt und in dem Freiflächenplan von Alnatura berücksichtigt. Die
Entwicklung von Sandlebensräumen soll sich außerdem als Flächenband von Nordwesten
entlang des Waldrandes bis zum südlichen Ende des Geltungsbereiches ziehen.
1.2 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung
sind, und der Art, wie diese Ziele und di e Umweltbelange bei der Aufstellung
berücksichtigt wurden
1.2.1 Fachgesetze/Fachplanungen
Die folgenden Fachgesetze und Fachplanungen legen die Ziele des Umweltschutzes fest,
die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind:
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG vom 29.07.2009, zuletzt geändert am 31.08.2015):
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landespflege:
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze so zu
schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen
Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur
und Landschaft‘ […].“
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder
Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistung und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
Der § 44 BNatSchG betrifft geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie die europäischen Vogelarten. Die dort formulierten
Zugriffsverbote umfassen den Individuenschutz von Pflanzen und Tieren (hier: Anhang IV-Arten und alle europäischen Vogelarten), die
erhebliche Störung von Tieren sowie die Entnahme, Schädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten dieser Arten.
§ 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne
In der Bauleitplanung wird aufbauend auf den übergeordneten Planungen auch die für die örtliche Ebene konkretisierten Ziele,
Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes dargestellt. In Hessen erfolgt die Integration in die B-Plan-Ebene durch eine
Primärintegration.
Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz
(HAGBNatSchG vom 20.10.2010, zuletzt geändert am 15.11.2014):
§ 13 Ziele des Naturschutzes und der Landespflege: Erweiterung des Pauschalschutzes von Biotopen
Wasserhaushaltsgesetz
(WHG vom 31.07.2009)
§ 1 Zweck:
Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, a ls
Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflicht
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den
Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.“
Bundesbodenschutzgesetz
(BBodSchG vom 17.03.1998, zuletzt geändert am 24.02.2012)
§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche
Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und
Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen seiner natürlichen Funktionen zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich
vermieden werden".
Bundesimmissionsschutzgesetz
(BlmSchG vom 17.05.2013, zuletzt geändert am 31.08.2015)
§ 1 Zweck des Gesetzes:
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige
Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen".
Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan (2010)
Im Regionalplan Südhessen ist der nördliche bzw. östliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Vorranggebiet Siedlung Bestand“
festgelegt, während die südwestliche Waldfläche gänzlich als „Vorranggebiet für Forstwirtschaft“ bezeichnet ist, der sich direkt ein
„Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ anschließt.
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP wird die Fläche der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots von einer Trasse
für eine Fernverkehrsstrecke/Planung durchzogen. Diese Trasse ist eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den Planungen einer ICE-
Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main – Rhein/Neckar. Nach aktuellem Sachstand ist davon auszugehen, dass der Vorhabenträger
Deutsche Bahn AG und die Wissenschaftsstadt Darmstadt diese Variante nicht weiter verfolgen werden.
Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt (2006)
Im derzeitig gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt von 2006 sind für den Geltungsbereich die folgenden Aussagen gemacht:
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Die Gesamtfläche ist als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) dargestellt, dazu zählen auch die Waldfläche im Westen sowie die
Grünfläche mit Sportanlage im östlichen Anschluss an den Wald. Durch den Geltungsbereich verläuft eine Trassenvariante der ICE-
Strecke durch Darmstadt.
Die derzeit noch nicht rechtskräftige, geplante Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 7.1 (Kelley Baracks / Nathan
Hale Depot) plant die Erweiterung der umliegenden Gewerbegebiete um die ehemals militärisch genutzten Flächen, die dann ebenfalls als
Gewerbliche Bauflächen dargestellt werden sollen. Auch die als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) dargestellte Sportfläche soll in eine
Gewerbefläche umgewidmet werden. Die Waldfläche soll erhalten bleiben, bekommt jedoch eine deutlichere Abgrenzung zu den
Gewerbeflächen. Der Status Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) für den Wald entfällt zukünftig.
Landschaftsplan der Stadt Darmstadt (2004)
Im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt wird der Wald innerhalb des Geltungsbereiches als „Bereich mit überwiegend waldbaulicher
Nutzung“ mit u.a. den folgenden Zielen dargestellt:
- Schutz und Regeneration des Westwaldes
- Naturnahe Waldbewirtschaftung und stärkere Berücksichtigung der Standortpotenziale
Der südöstlich anschließende Flächenbereich ist für die Verbesserung der Grünqualität auf Bauflächen vorgesehen, während der
nördliche Teilbereich als Leitbild die „Neuschaffung von Grün auf stark versiegelten Flächen“ festsetzt. Die folgenden Maßnahmen können
u.a. laut Landschaftsplan zur Biotopentwicklung eingesetzt werden:
- Verbesserung der Grünsituation durch z.B. Fassadenbegrünung oder Anlage von Dachgärten in verdichteten Bereichen
- Schaffung neuer Lebensräume in Baulücken und auf Parkplätzen
- Durchführung von Entsiegelungsmaßnahmen
Rahmenplanung Konversionsflächen West: Kelley Baracks / Nathan-Hale-Depot
(Stand: 09.09.2014)
Die Rahmenplanung für die Konversionsflächen West dient dem Zweck, einen Stadtbereich zu entwickeln, der in erster Linie gewerblich
genutzt wird, aber in eine übergeordnete städtebauliche, verkehrsplanerische und grünordnerische Planung eingebettet ist.
Die für die Rahmenplanung entwickelte Sandrasenkonzeption für das gesamte Konversionsgelände Darmstadt West (BHM 2014) sieht die
Berücksichtigung von Sandrasen in der Siedlungsentwicklung vor. Konkret ist für die Gestaltung von öffentlichen und privaten Grünflächen
die Entwicklung von Sandrasenbiotopkomplexen wie u.a. Sandrasen, Magerrasen, Heideflächen, Ginstergebüsche und
standortsangepasste Gehölze vorgesehen. Zudem sind auch extensive Dachbegrünungen als Biotop-Trittsteine anzulegen.
1.2.2 Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes
Die Berücksichtigung der Ziele des Umweltschutzes und der Umweltbelange bei der
Aufstellung des Bauleitplanes erfolgte über:
Berücksichtigung der Ziele des Naturschutzes und der Landespflege durch
- Festsetzung von Grünflächen
- Festsetzung zur Pflanzung von standortgerechten Bäumen im Bereich der Grünflächen
- Festsetzung zur Entwicklung von Sandrasenflächen
- Festsetzung zur Schaffung eines Ersatzlebensraumes für Zauneidechsen
- Festsetzung zur Gehölzrodung außerhalb der Ausschlussfristen
- Festsetzung zur Verwendung von Tierfreundlicher Beleuchtung
- Festsetzung zur Kontrolle und eventuellem Ersatz von Fledermausquartieren
- Erhaltung von Baumgruppen und Einzelbäumen
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Hierzu zählen auch die Festsetzungen, die in erster Linie zur Berücksichtigung der Ziele des
Wasserhaushaltsgesetzes erfolgten, nämlich:
- Festsetzung zur Niederschlagswassersammlung und -versickerung
Berücksichtigung der Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes durch
- Festsetzung zur Niederschlagswassersammlung und -versickerung
Berücksichtigung der Ziele des Bundesbodenschutzgesetzes durch
- Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung
- Festsetzung zur Niederschlagswassersammlung und -versickerung
- Festsetzung zur Bodenversiegelung
- Festsetzungen zur Begrenzung des Versiegelungsgrads
- Hinweise auf Kontaminationsverdachtsflächen
Berücksichtigung der Leitbilder des Landschaftsplanes durch
- Festsetzung zur Entwicklung neuer Sandlebensräume
- Festsetzung von Grünflächen und zur Pflanzung von standortgerechten Bäumen
- Festsetzung zur Niederschlagswasserversickerung
- Festsetzung zur Erhaltung der Waldfläche und der Erhaltung prägender
Baumgruppen/Einzelbäume
1.3 Bestehender Flächenschutz
Im innerstädtischen Geltungsbereich besteht kein gesetzlicher Flächenschutz der folgenden
Kategorien: FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet.
Etwa 1,5 km weiter westlich liegen das FFH-Gebiet „Beckertanne von Darmstadt mit
angrenzender Fläche“ (6117-309) sowie das Vogelschutzgebiet „Griesheimer Sand“ (6117-
401). Im westlichen Anschluss an den Geltungsbereich beginnt das Landschaftsschutzgebiet
„Stadt Darmstadt“.
Gesetzlich geschützte Biotope sind im Geltungsbereich nicht vorhanden (B
HM (2014) und
eigene Biotoptypenkartierung im Rahmen dieses Umweltberichts).
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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2. Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Stadtrand der Stadt Darmstadt. Das 12,7 ha
große Gebiet liegt auf dem Gelände der ehemaligen Kelley-Barracks und umfasst deren
südwestlichen Teilbereich. Dieser ist im No rden geprägt durch Einrichtungen für die Wartung
und Lagerung von militärischen Nutzfahrzeugen, es finden sich auf einer großflächig mit
Betonplatten versiegelten Fläche (insgesamt ca. 37 % des Gebietes) eine
Panzerwaschanlage sowie mehrere Hallen. Der südöstliche Teilbereich ist geprägt durch
ehemalige Sportanlagen. Diese beziffern sich auf ungefähr 25 % der Fläche des
Geltungsbereiches. Sie sind zum größten Teil mit Ruderalvegetation überwachsen. Randlich
liegen hier zum Teil naturnahe Gehölzgruppen und kleinere Gebäude. Im Südwesten
erstreckt sich über ca. 34 % der Gesamtfläche ein zusammenhängender Wald aus
vorwiegend Kiefer und Buche. Darüber hinaus sind die angrenzenden Abschnitte der
Eschollbrücker Straße im Südosten sowie die westlich angrenzende Bergschneise im
Geltungsbereich enthalten.
Nach Norden und Osten setzt sich das Gelände der ehemaligen Kelley-Barracks unmittelbar
fort. Der nördlich gelegene großflächig versiegelte Teilbereich erstreckt sich in diese
Richtung über die Grenzen des Bebauungsplanes hinaus, hier befinden sich ebenfalls
mehrere Hallen. Darauf folgt das Gewerbegebiet Hilpertstraße. Im Osten schließen sich die
ehemaligen Kasernengebäude an, die als Unterkünfte gedient haben. Hier befindet sich mit
dem ehemaligen Exerzierplatz darüber hinaus eine ca. 1,2 ha große Grünfläche. Auf diese
Wohnblockbebauung schließt wiederrum Gewerbegebiet an. Im Nordosten liegen weitere
ehemaligen Liegenschaften des US-Militärs – das Nathan-Hale- Depot. Nach Südost grenzt
Wohnbebauung (Einfamilienhäuser) der Heimstättensiedlung an, getrennt durch die
zweispurige Eschollbrücker Straße. Westlich befindet sich abgegrenzt durch eine mit
Betonpflastern belegte Straße (Bergschneise) der geschlossene Mischwaldbestand des
Westwaldes, der vorherrschend mit Kiefer und Stieleiche bestockt ist. Beidseitig der
Eschollbrücker Straße zwischen Heimstättensiedlung und Westwald gelegen, befinden sich
großflächige Sportanlagen (Baseball-, Fußball und Tennisplätze).
Das Plangebiet liegt im nördlichen Oberrheingraben an der östlichen Grenze der sandigen
Niederterrassen der Naturraum-Haupteinheit Hessische Rheinebene (225) in der Teileinheit
Griesheim-Weiterstädter Sand (225.9) im Übergang zum Pfungstadt-Griesheimer-Sand
(225.7). Charakteristisch für diese Naturräume sind primär carbonathaltige Flugsande, die
nacheiszeitlich aus der vegetationslosen Oberrheinischen Tiefebene (kalkhaltige
Terrassenschotter des Rheins und Neckars) verweht und am Fuß des Odenwald-Randes
abgelagert wurden. Diese Art der Flugsandablagerungen findet sich entlang des
Oberrheingrabens südlich bis in die Region um Rastatt und nördlich bis Mainz. Dieses
ursprünglich sehr carbonathaltige Ausgangsmaterial ist im Laufe des Holozäns tiefgründig
entkalkt und verlehmt. Großflächige Entwaldungen sowohl in der Bronzezeit als auch im
Mittelalter sind vermutlich ursächlich für weitere Umlagerungen der Flugsanddecken. So
finden sich in der Region Darmstadt und Bergstraße zum Teil sekundäre Überlagerungen
aus (z.T. wiederum carbonatreichen) Flugsanddecken über den bereits entkalkten Sanden.
Durch die Entwaldung waren die oberen Bodenschichten dem Wind ausgesetzt und wurden
erneut verweht. Als Folge wurden kleinräumig die carbonatreichen tieferen Schichten wieder
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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freigelegt bzw. verweht und stellenweise zu Dünen aufgeworfen, die die älteren Sande nun
überlagern. Andernorts haben sich die entkalkten, sauren Sande akkumuliert bzw. wurden
nicht verweht. Daraus ergibt sich ein kleinräumiger Wechsel aus verschieden alten und
kalkhaltigen Sanden, teilweise liegen sehr saure Standorte direkt neben sehr basenreichen.
Entsprechend gibt es in den Flugsandgebieten unterschiedliche Bodentypen verschiedener
Entwicklungsstadien: von Pararendzinen über mäßig entkalkte podsolige Braunerden zu
stark entkalkten lessivierten (gebänderten) Braunerden.
Im Bereich des Plangebietes finden sich relativ tiefgründige Braunerden mit Bändern (>2m),
die in den oberen Schichten entkalkt und in Tiefen ab ca. 1,5 m carbonatreich sind. Sie
weisen tonreiche Bänder auf, die sich in Folge der Kalklösung angelagert haben.
Stellenweise können auch Pararendzina-Braunerden auftreten, in denen die carbonatreichen
Schichten höher anstehen (ab ca. 0,6 m Tiefe). Bodenart ist jeweils Sand bis schwach
lehmiger bzw. schluffiger Sand. Die Böden zeichnen sich durch eine geringe
Wasserkapazität sowie eine geringe Nährstoffnachlieferung und –speicherung aus.
Der nördliche Oberrheingraben zählt zu den wärmsten Regionen Deutschlands. Die mittlere
Jahrestemperatur an der alten Klimastation Darmstadt (WST) in der Nähe des Plangebietes
am Darmstädter Autobahnkreuz liegt bei 10,0 °C, somit nicht ganz so hoch wie an der
südlich gelegenen Bergstraße aber dennoch relativ warm. Wärmster Monat ist der Juli mit
19,2 °C (jeweils Mittelwert 1961-1990). Mit vorherrschenden Winden aus Südwest gelangen
häufig warme Luftmassen aus dem westlichen Mittelmeerraum in die Region. Häufig treten
Inversionswetterlagen auf. Der mittlere jährliche Niederschlag ist im Westen der Stadt
deutlich niedriger als im Osten (673,5 mm) der Stadt, wo sich die Staulage am
Odenwaldrand bereits niederschlägt. Durch die geringe Wasserkapazität der Böden finden
sich hier dennoch eher trockene Standorte.
3. Bestand, Empfindlichkeit und Bewertung der Schutzgüter
Nachfolgend wird für die Schutzgüter Boden, Wasser, Luft/ Klima, Tiere, Pflanzen, Biotope
und biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch/ Gesundheit sowie Kultur- und Sachgüter der
derzeitige Bestand innerhalb des Geltungsbereichs beschrieben sowie deren Empfindlichkeit
und Zustand bewertet. Hierfür lagen unter anderem auch folgende Fachgutachten zugrunde:
A
RCADIS DEUTSCHLAND GMBH (2014): Potentieller Standort für die Zentrale der ALNATURA
Produktions- und Handels GmbH auf der Konversionsfläche Kelley Baracks in
Darmstadt – Bericht Teil 1: Untergrunduntersuchungen des geplanten Kaufgrundstücks
DURTH ROOS CONSULTING (2015): Neuer Standort Alnatura Darmstadt –
Verkehrsplanerischer Fachbeitrag. – Unveröffentlichtes Gutachten, Darmstadt, 25 S. +
Anhang.
KNP.BAUPHYSIK (2015): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan W 46.2.
Unveröffentlichtes Gutachten, Köln 22 S. und Anlagen
BRESCH HENNE MÜHLINGHAUS (2011): Konversionsgelände Darmstadt West –
Artenschutzrechtliche Vorprüfung. – Unveröffentlichtes Gutachten,
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Eigene Untersuchungen und Erhebungen zu den Schutzgütern Biotope, Fauna, Flora
3.1 Schutzgut Boden
Grundsätzlich wird die Bodenbewertung an den verschiedenen Bodenfunktionen
ausgerichtet (bezüglich der Kernfunktionen des Bodens siehe auch § 2 BBodSchG):
• Archivfunktion (Böden als Archive der Natur-, Kultur- und Landschaftsgeschichte)
• Produktionsfunktion (Böden als Voraussetzung für die Landbewirtschaftung)
• Regelungsfunktion (Böden als Filter und Puffer hinsichtlich Grundwasserneubildung,
Abflussverzögerung) und
• Lebensraumfunktion (Böden als Standort für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen)
Wo im Geltungsbereich des B-Plans noch natürliche Boden vorkommen, sind es pleistozäne,
locker gelagerte, entkalkte Flugsande, die stellenweise von tonigen Einlagerungen
durchzogen sein können. Aus den Flugsanden haben sich im Laufe der Zeit durch
Bodenbildungsprozesse gebänderte Braunerden sowie Zwischenstufen entwickelt.
Im Bereich der versiegelten Flächen folgen auf die Betondecke zum Großteil
Tragschichtmaterialien bis zu einer Tiefe von 20-40 cm unterhalb der
Oberflächenversiegelung; Im Bereich der unv ersiegelten Freiflächen wurden flächendeckend
aufgefüllte Sande mit einem geringen Anteil mineralischer Beimengungen mit schwankenden
Auffüllmächtigkeiten festgestellt (bis 1,8 m). Unterhalb der aufgefüllten Fremdböden wurden
zum größten Teil schwach schluffige Sande ohne Fremdbestandteile festgestellt, bei denen
es sich um im Rahmen früherer Baufeldf reimachungen umgelagerte Böden von bis zu ca. 1
m Mächtigkeit handelt. Unterhalb der Überdeckungen steht der alte gewachsen Boden an. Er
besteht aus mittelsandigen Feinsanden mit teilweise schwach kiesigen Lagen.
Im Jahre 2014 wurde die A
RCADIS DEUTSCHLAND GMBH beauftragt, altlasten- und
abfalltechnische Untersuchungen durchzuführen (2014).
Die Bodenuntersuchungen erfolgten auf der Basis eines Rasters von ca. 50 m x 50 m über
die Gesamtfläche. Zusätzliche Proben wurden gezielt auf Kontaminationsverdachtsflächen
erhoben. Insgesamt liegen die Ergebnisse von 44 Rammkernsondierungen vor. Im Bereich
der Kontaminationsverdachtsflächen wurde zudem Bodenluftproben entnommen.
Die Bodenuntersuchungen haben ergeben, dass geringe Schadstoffgehalte innerhalb der
aufgefüllten Böden festzustellen sind, die nur geringfügige, abfalltechnische Auswirkungen
auf den Aushub und die Entsorgung der Böden im Rahmen der Baumaßnahmen besitzen
(bis LAGA-Klasse Z1.1). Die Oberflächenbefestigungen weisen keine relevanten
Schadstoffgehalte auf. Allerdings wird das Fugenmaterial zwischen den Betonplatten
aufgrund des PAK-Gehaltes (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) als gefährlicher
Abfall eingestuft, der bei der Oberflächenentsiegelung getrennt zu entsorgen ist.
Im Bereich eines Altöltanks bei Gebäude 4207 im Norden wurden erhöhte Gehalte an
Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Dieser Bereich liegt knapp außerhalb
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, muss bei der zukünftigen
Straßenverkehrsplanung allerdings berücksichtigt werden.
Bezüglich der Archivfunktion wird den vorliegenden Bodentypen im Geltungsbereich
aufgrund der gestörten Bodenbildung generell eine geringe Bedeutung beigemessen.
Gleiches gilt aufgrund des hohen Versiegelungsgrades für die Regelungsfunktion hinsichtlich
der Grundwasserneubildung. Lediglich die unversiegelten offenen Bereiche sorgen aufgrund
der Durchlässigkeit des Sandbodens für eine gute Grundwasserneubildung. Als Filter und
Puffer besitzen diese Offenflächen eine mittlere Bedeutung.
Die Produktionsfunktion der Böden für eine landwirtschaftliche Nutzung besitzt im
Geltungsbereich nur eine geringe Bedeutung.
Bezüglich der Lebensraumfunktion besitzen die Böden in den unversiegelten Bereichen des
Geltungsbereiches eine hohe Bedeutung für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen, die
trocken-warme Standorte bevorzugen.
3.2 Schutzgut Wasser
Der Grundwasserflurabstand beträgt im Bereich der Kelley Baracks ca. 20 m (A RCADIS
DEUTSCHLAND GMBH 2014). Die Grundwasserneubildung ist aufgrund der vorhandenen
durchlässigen, sandigen Bodenschichten grundsätzlich als gut anzusehen. Allerdings ist der
größte Teil des Geltungsbereiches aktuell versiegelt.
Im Bereich einer Grundwasserprobestelle, die außerhalb des geplanten Geltungsbereiches
liegt und exemplarisch beprobt wurde, wurde ein geringer Lösungsmittelgehalt (LHKW:
leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) festgestellt. Da diese
Grundwasserbelastung ihren Ursprung außerhalb der Liegenschaft liegt und im
Geltungsbereich nur noch in Spuren nachgewiesen wurde, besteht kein akuter
Handlungsbedarf (A
RCADIS DEUTSCHLAND GMBH 2014).
Falls zukünftig Grundwassernutzungen vorgesehen sind, müssen allerdings Untersuchungen
direkt auf dem Gelände durchgeführt werden bzw. muss eine Abstimmung mit der Stadt
Darmstadt und den Genehmigungsbehörden erfolgen.
Das Gebiet liegt nicht innerhalb eines Trinkwasserschutzgebietes.
Im nordwestlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sich die ehemaligen
militärischen Panzerwaschanlagen. Diese sind Becken mit geneigten Betonbecken bzw.
Betonwänden und einer betonierten Sohle, die aktuell wohl vor allem durch
Niederschlagswasser von den großflächig versiegelten Flächen gespeist werden und die
trotz ihrer großen Naturferne von Amphibienarten als Laichgewässer genutzt werden. Da das
Aufsuchen der Becken durch Amphibienschutzzäune entlang der Bergschneise durch
Schutzzäune des BUND Darmstadt seit Jahren verhindert wird, ist die Bedeutung sicherlich
zurückgegangen.
Durch die hohe Bodenversiegelung innerhalb des Geltungsbereiches ist die Bedeutung der
Grundwasserneubildung aktuell als gering einzustufen.
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3.3 Schutzgut Luft/Klima
Im Landschaftsplan der Stadt Darmstadt (2006) sind die versiegelten Flächen des
Geltungsbereiches als thermisches Belastungsgebiet dargestellt. Aufgrund des hohen
Versiegelungsgrades ist hier von einer hohen Wärmebelastung durch ein verstärktes
Aufheizen auszugehen.
Der sich anschließende Westwald besitzt eine Immissionsschutzfunktion und bietet Schutz
gegen die Lärmemissionen der Autobahnen. Die im Geltungsbereich vorhandene Waldfläche
sowie die bestehenden Baumgruppen besitzen z udem eine ausgleichende Klimafunktion als
Frischluftentstehungsgebiete.
3.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde einer flächendeckenden, detaillierten
Kartierung und Bewertung der vorhandenen Biotoptypen nach der hessischen
Kompensationsverordnung von 2005 (KV) unterzogen. Im Rahmen der Biotopkartierung
wurde zudem überprüft, ob geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 13
HAGBNatschG oder FFH-Lebensraumtypen vorhanden sind.
Im Zuge der Erstellung des Umweltberichts wurde aufgrund der besonderen
Standortverhältnisse neben der Erfassung europarechtlich geschützter, relevanter
Tiergruppen (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien) auch das Vorkommen von
Heuschrecken und Tagfaltern untersucht. Die Erfassung dieser Artengruppen erfolgte in den
jeweils für die Gruppe notwendigen Aktivitätsphasen.
3.4.1 Biotope und Flora
Die Kartierung der Biotope im Geltungsbereich erfolgte am 3.9.2014 sowie am 17.9.2014 auf
der Grundlage der Biotoptypenliste der hes sischen Kompensationsverordnung (in der
Fassung vom 1. September 2005). Ergänzungen erfolgten durch Begehungen im August
2014 und im März 2015.
Im Wesentlichen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes durch drei Teilbereiche
charakterisiert:
1. Stark versiegelte Flächen und Dachflächen
2. Waldfläche
3. Ehemaliger Sportplatz mit spontaner krautiger Vegetation und Gehölzgruppen
Der nördliche Teil des Geltungsbereiches ist in erster Linie durch stark versiegelte Flächen
gekennzeichnet, die insgesamt knapp 37 % der Gesamtfläche einnehmen. Diese sind
stellenweise durch schmale, linienförmige Grünstreifen unterbrochen. Es handelt sich dabei
um unversiegelte Streifen mit spontanem Aufwuchs unterhalb von Zäunen (Abb. 1). Hier hat
sich eine Vegetation der wärmeliebenden Ruderalfluren angesiedelt, zu denen Arten wie z.B.
Nachtkerze-Arten ( Oenothera biennis agg.), Rispen-Flockenblume ( Centaurea stoebe ssp.
micranthos), Schmalblättriger Doppelsame ( Diplotaxis tenuifolia ), Luzerne ( Medicago x
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varia), Land-Reitgras ( Calamagrostis epigejos ) und Rainfarn ( Tanacetum vulgare ) zählen.
Weitere Arten wie z.B. Kahles Bruchkraut ( Herniaria glabra ), Feinstrahl ( Erigeron annuus ),
Windblumen-Königskerze ( Verbascum phlomoides ), Sprossende Felsennelke ( Petrorhagia
prolifera), Großer Knorpellatich (Chondrilla juncea) oder der Breit-Wegerich ( Plantaga major)
finden sich auch in den Fugenritzen zwischen den Betonplatten (Abb. 2).
Abb. 1: Unversiegelte Vegetationsstreifen mit Schwarzkiefer und trockenem Ruderalsaum am Rand
der weiträumig versiegelten Flächen
Abb. 2: Vegetation der Betonfugen (Centaurea stoebe ssp.
micranthos und im Vordergrund Petrorhagia prolifera).
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Im Osten treten noch die Gebäudeflächen ehemaliger Werkstätten hinzu (Abb. 3), die
ebenfalls stellenweise durch in Pflasterfugen aufwachsende, wärmeliebende Arten, aber
auch Pioniergehölzen wie Robinie ( Robinia pseudacacia ) oder Götterbaum ( Ailanthus
altissima) umgeben sind. Vor allem im Anschluss an die Gebäude, aber auch im Übergang
zwischen versiegelten Flächen und Grünflächen finden sich ehemals gärtnerisch gepflegte
Anlagen mit Zier- und Wildsträuchern, die stellenweise durch die fehlende Pflege
„durch“gewachsen sind (Abb. 4). Diese Bereiche setzen sich aus verschiedenen
Heckenpflanzen und Ziersträuchern wie z.B. Liguster ( Ligustrum vulgare ), Roter Hartriegel
(Cornus sanguinea ), Kartoffel-Rose ( Rosa rugosa ), Pfaffenhütchen ( Euonymus europaeus )
oder Schneebeere (Symphoricarpos albus) zusammensetzen.
Abb. 3: Ehemalige Werkstattgebäude mit sich anschließender spontan
aufwachsender Vegetation.
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Abb. 4: Ehemals gärtnerisch gepflegte Sträucher.
Die versiegelten Flächen der ehemaligen Panzerwaschanlage (Abb. 5) im Nordwesten des
Geltungsbereiches werden östlich und westlich durch Baumreihen bestehend aus Schwarz-
Kiefern ( Pinus nigra ) und Robinien ( Robinia pseudacacia ) eingerahmt. Bei den sich
anschließenden Grünflächen handelt es sich vor allem um wärmeliebende Ruderalfluren
und ungemähte Wiesenbrachen, in denen sich zum Teil verschiedene Magerrasenarten wie
Zwerg-Schneckenklee ( Medicago minima; RL Hessen 3), Silber-Fingerkraut ( Potentilla
argentea), Sprossende Felsennelke ( Petrorhagia prolifera ) und Hasenklee ( Trifolium
arvense) finden (Abb. 6).
Abb. 5: Ehemalige Panzerwaschanlage (Blickrichtung Norden).
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Abb. 6: Ruderalflächen und Wiesenbrachen im Bereich der Panzerwaschanlage.
Mit 34 % und einer Größe von 4,32 ha stellt die im Westen gelegene Waldfläche die größte
zusammenhängende Fläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes dar. Es handelt sich
um einen älteren Kiefernbestand ( Pinus sylvestris) mit einem dichten Unterbau aus Buchen
(Fagus sylvatica ) und Linden ( Tilia cordata ) (Abb. 7). Stellenweise sind die alten Kiefern
abgängig oder fehlen bereits. Zum größten Teil herrschen schattige und damit krautarme
Verhältnisse vor, in den vorhandenen Lichtlücken finden sich sowohl Brombeeren ( Rubus
fruticosus agg.) als auch die Spätblühende Traubenkirsche ( Prunus serotina ), die als
aggressive neophytische Art im Südwesten des Waldbestands stellenweise auch sehr dicht
auftritt. In vielen Bereichen innerhalb der Waldfläche finden sich Abfallreste, die noch aus der
Zeit der Nutzung der angrenzenden Flächen stammen. Der Biotoptyp der KV ist hier ein
Mischwaldbestand aus den Biotoptypen Buchenmischwald (01.114) und naturnaher
Kiefernwald (01.212).
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Abb. 7: Im Hintergrund der laubholzunterbaute Kiefernbestand von Osten aus
gesehen; im Vordergrund das ehemalige Sportgelände, jetzt Lebensstätte
der Zauneidechse
Der südöstliche offene, ehemals durch Sport- und Freizeitnutzung geprägte Bereich wird von
mehreren Baumgruppen umgeben. Die beiden Baum gruppen unmittelbar im Anschluss an
die Eschollbrücker Straße als auch am östlichen Rand des Geltungsbereiches werden durch
z.T. alte und erhaltenswerte Waldkiefern dominiert. Neben den Kiefern finden sich in der
Baumgruppe am östlichen Rand der Freifläche auch mehrere Winter-Linden ( Tilia cordata)
und Stiel-Eichen (Quercus robur) (Abb. 8). Diese landschaftsprägenden Gehölze wurden als
Feldgehölze erfasst.
Abb. 8: Baumgruppe aus Kiefern und Eichen am östlichen Rand des
Wiesenbereiches (Blickrichtung Osten), Biotoptyp: Feldgehölz(04.600).
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Der ehemalige Sportplatzbereich südlich des Tennisplatzes wird vor allem durch Gräser wie
u.a. Hunds-Zahngras (Cynodon dactylon), Quecke (Elymus repens), Behaarte Segge (Carex
hirta) oder Land-Reitgras ( Calamagrostis epigejos) dominiert (Abb. 7 und 9). Neben rudera-
len eher wärmeliebenden krautigen Arten wie u.a. Gewöhnlicher Natternkopf ( Echium vul-
gare), Feinstrahl ( Erigeron annuus ), Johanniskraut ( Hypericum perforatum ) und verschie-
denen Arten der Gattung Königskerze (darunter auch Verbascum phlomoides ) finden sich
hier naturschutzfachlich wertvolle und hessenweit gefährdete Pflanzenarten der Sandmager-
rasen. Besonders hervorzuheben ist die Sand-Strohblume ( Helichrysum arenarium), die z.B.
im Umfeld des Sprungturmes wächst sowie der Zwerg-Schneckenklee ( Medicago minima )
und die Platterbsen-Wicke ( Vicia lathyroides ) im gesamten offenen, süd-lichen „Wiesenbe-
reich“. Auch weitere magerkeitszeigende und wärmeliebende Arten wie Sprossende Felsen-
nelke ( Petrorhagia prolifera ), Silber-Fingerkraut ( Potentilla argentea ) oder Gewöhnlicher
Thymian (Thymus pulegioides) weisen auf den naturschutzfachlichen Wert der sandigen und
trockenen Wiesenflächen hin. Diese grasigen Offenlandflächen wurden dem Biotoptyp
09.220 (Wärmeliebende ausdauernde Ruderalfluren meist trockene Standorte zugeordnet).
Abb. 9: Ehemaliger Sportplatz mit Sprungturm im Hinter grund (Blickrichtung
Nordosten).
Die Biotoptypenkarte des Ist-Zustands (Maßstab 1:1.500) befindet sich als Karte 1 in der
Anlage zum Umweltbericht. Alle vorkommenden Biotoptypen sind in Tabelle 1 mit ihren
Flächenanteilen aufgelistet. Einige Biotoptypen wurden nach Anlage 2, Nr. 2.2.5 der
Kompensationsverordnung (besondere örtliche Situation) wie folgt verändert:
• 01.152*: Abwertung um 10 Wertpunkte; spontaner Aufwuchs besteht aus nicht-
heimischen Gehölzen (Robinie)
• 02.200*: Abwertung um 5 Wertpunkte; Ausbildung eines artenarmen
Brombeerdickichts
• 02.400*: Abwertung um 2 Wertpunkte; heimische Gebüschpflanzung, nicht im
Außenbereich, wie Typus, sondern im Bereich von Nutz- und ehemaligen
Wohnflächen
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Tabelle 1: Biotoptypen im Planungsgebiet.
Code Biotoptyp Biotoptyp Wertepunkte
je m2
Anzahl
Flächen
Flächen-
größe
[m²]
Flächenanteil
[%]
01.114/01.212 Buchenmischwald, naturnaher
Kiefernwald (48) 48 3 42.903 33,9
01.152* Naturverjüngung, abgewertet (hier:
spontan aufwachsende Gehölze) 22 1 20 <0,1
01.152*/09.220 Naturverjüngung, abgewertet,
wärmeliebende Ruderalflur 29 1 184 0,1
02.200 Trockene bis frische, basenreiche
Gebüsche 41 3 191 0,2
02.200* Trockene bis frische, basenreiche
Gebüsche 36 1 91 0,1
02.400* Hecken-/Gebüschpflanzung,
einheimisch (abgewertete) 25 1 59 <0,1
04.210 Baumgruppe, einheimisch,
standortgerecht 33 5 1.228 1,0
04.210/04.220 Baumgruppe einheimisch,
Baumgruppe nicht-heimisch 30,5 1 34 <0,1
04.310 Baumreihe, einheimisch,
standortgerecht 31 3 1558 1,2
04.320 Baumreihe, nicht-heimisch 26 5 1.389 1,1
04.600 Feldgehölz 56 3 3.719 2,9
05.345 Periodische/temporäre Becken 25 2 630 0,5
09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiesen 39 2 489 0,4
09.160 Straßenränder 13 4 1.711 1,4
09.210 Ausdauernde Ruderalfluren frischer
Standorte 39 2 287 0,2
09.220 Wärmeliebende, ausdauernde
Ruderalfluren 36 8 14.599 11,5
10.510 Völlig versiegelte Flächen 3 9 47.386 37,5
10.520 Gepflasterte Flächen 3 3 4.886 3,9
10.530 Wasserdurchlässige
Flächenbefestigung 6 3 172 0,1
10.710 Dachfläche, unbegrünt 3 10 3.656 2,9
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage 14 9 960 0,8
11.225 Extensivrasen 21 1 325 0,3
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3.4.2 Fauna
Die folgende Darstellung der Untersuchung und des Bestandes der relevanten Artengruppen
innerhalb des Geltungsbereiches entstammt zu großen Teilen dem gesondert vorliegenden
Artenschutzfachbeitrag (naturplan 2015a).
Im Zuge der Rahmenplanung wurde durch eine Begehung das gesamte Gelände der
ehemaligen Kelley-Barracks sowie des Nathan-Hale-Depots auf potentielle Vorkommen von
relevanten Artengruppen eingeschätzt (W
ISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 2014). Als
Ergebnis wurde eine Bestanderfassung von Vögeln, Fledermäusen, Reptilien, Amphibien,
Insekten (Heldbock [ Cerambyx cerdo ]). Auf Grund dieser Voruntersuchung sowie einer
eigenen Einschätzung der Biotopausstattung wurden die Bestände der Vögel, Reptilien,
Amphibien, Fledermäuse, Insekten, Weichtiere und sonstigen Säugetiere gezielt untersucht.
Es wurde hierbei versucht, die Erfassungen bei den für die jeweilige Tierartengruppe
optimalen Bedingungen durchzuführen (siehe Tabelle 2).
Tabelle 2: Erfassungstermine der Fauna mit Wetterdaten und Expositionszeiten
Datum Art der Erfassung Wetter Temperatur Expositionszeit
31.07.2014 Reptilien und
Insekten Sonnig, wolkenlos ca.25 °C 2 h, 2 Personen
10.09.2014 Fledermäuse Sonnig, wolkenl os 13 bis 15 °C 2,5 h, 1 Person
17.09.2014 Reptilien und
Insekten Sonnig, wolkenlos ca. 20 °C 2 h, 2 Personen
11.03.2015 Vögel -1° bis +3° C 2,5 h, 1 Person
21.04.2015 Reptilien, Amphibien
und Insekten Sonnig, wolkenlos 21 bis 23 °C 2 h, 2 Personen
22.04.2015 Vögel 4° bis 10° C 2,5 h, 1 Person
12.05.2015 Amphibien windstill, leichte
Bewölkung ca. 18 °C 1,5 h, 1 Person
28.05.2015 Fledermäuse Sonnig, wolkenl os 13 bis 14 °C 2,5 h, 1 Person
28.05.2015 Vögel 4° bis 12° C 2,25 h, 1 Person
29.05.2015 Zufallsfund Sonnig, wolkenlos 18 °C ca. 1 h, 2 Personen
18.06.2015 Fledermäuse und
Amphibien bewölkt ca. 20 °C 1 h, 1 Person
19.06.2015 Reptilien, Amphibien
und Insekten
bedeckt, nach ca.
1/2h leichter
Regenschauer
ca. 20 °C 2 h, 2 Personen
19.06.2015 Vögel ca. 7 bis 11 °C 2,5 h, 1 Person
26.06.2015 Fledermäuse Sonnig, wolkenl os 17 bis 20 °C 2,5 h, 1 Person
29.06.2015 Reptilien, Amphibien
und Insekten Sonnig, wolkenlos ca.26 bis 28 °C 2 h, 3 Personen
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Vögel:
Der Brutbestand der Vögel und die im Frühjahr durchziehenden oder zur Nahrungssuche
das Gebiet aufsuchenden Vögel wurden von Frühjahr bis Frühsommer 2015 bei vier
Begehungen in den frühen Morgenstunden erfasst (siehe Tabelle 2). Außerdem wurden
bereits im Hochsommer 2014 und erneut im Sommer 2015 die Gebäude des Gebiets auf
Gebäudebrüter hin untersucht.
In die Bestandserfassung wurden daneben weitere zufällige Beobachtungen von Vögeln
während der Erfassung der anderen Artengruppen mit einbezogen. In wenigen Fällen (zum
Beispiel bei der Klappergrasmücke) gaben diese Zufallsbeobachtungen auch noch
ergänzende Hinweise zur Einstufung einer Art als Brutvogel oder lediglich als Nahrungsgast
aus der näheren oder weiteren Umgebung.
Die Erfassung der Vögel erfolgte durch Verhören und Sichtbeobachtungen. Für die Prüfung
auf Vorkommen einiger ruf- und singfauler Arten wie Mittel- und Grauspecht wurde auch eine
Klangattrappe eingesetzt.
Als Brutvogel gewertet wurde eine wiederholte Beobachtung innerhalb einer artspezifisch
unterschiedlich großen Fläche (Beachtung artspezifischer Reviergrößen) mit
revieranzeigendem Verhalten (z. B. Reviergesang) oder Beobachtungen, die direkt auf eine
Brut im Gebiet schließen ließen, wie Futtertragen oder Eintrag von Nistmaterial.
Insgesamt wurden im Geltungsbereich 23 Brutvogelarten beobachtet (siehe Tabelle 3),
wobei bei zwei Arten der Status als Brutvogel mit Unsicherheiten behaftet bleibt, nämlich
beim Stieglitz ( Carduelis carduelis ) und beim Fitis ( Phylloscopus trochilus ). Von ihnen wird
jedoch ein Brutvorkommen angenommen und die Verbotstatbestände unter dieser Prämisse
untersucht.
Die sommerlichen Untersuchungen an den Gebäuden ergaben keine zusätzlichen Hinweise
zu Brutvögeln über die bei den vier Frühbegehungen festgestellten Arten hinaus.
Tabelle 3: Liste der festgestellten Vogelarten mi t Angabe des Status sowie des Erhaltungszustands
(EHZ) (gelb unterlegt: EHZ Hessen ungünstig – unzure ichend, rot unterlegt: ungünstig – schlecht, alle
anderen: Erhaltungszustand günstig; nach Staatl. Vogelschutzwarte 2014).
Vögel
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich Status1 RL H2 RL D3 VSRL4
Brutvögel
Amsel Turdus merula B
Blaumeise Parus caeruleus B
Buchfink Fringilla coelebs B
Buntspecht Dendrocopus major B
Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla B
Grünfink/Grünling Carduelis chloris B
Grünspecht Picus viridis B
Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B
Haussperling Passer domesticus B V V
Klappergrasmücke Sylvia curruca B V
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Vögel
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich Status1 RL H2 RL D3 VSRL4
Kleiber Sitta europaea B
Kohlmeise Parus major B
Fitis Phylloscopus trochilus ?
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B
Rabenkrähe Corvus corone B
Ringeltaube Columba palumbus B
Rotkehlchen Erithacus rubecula B
Singdrossel Turdus philomelos B
Star Sturnus vulgaris B
Stieglitz Carduelis carduelis ? V
Sumpfmeise Parus palustris B
Zaunkönig Troglodytes troglodytes B
Zilpzalp Phylloscopus collybita B
Nahrungsgäste und Durchzügler
Bachstelze Motacilla alba NG
Baumfalke Falco subbuteo DZ V 3 Art. 4.2
Braunkehlchen Saxicola rubicola DZ 1 3 Art. 4.2
Dorngrasmücke Sylvia communis NG
Eichelhäher Garrulus garrulus NG
Elster Pica pica NG
Girlitz Serinus serinus NG
Graureiher Ardea cinerea (NG) Art. 4.2
Neuntöter Lanius collurio DZ V
Haubenmeise Parus cristatus NG
Heckenbraunelle Prunella modularis NG
Mauersegler Apus apus (NG) V
Mäusebussard Buteo buteo NG
Misteldrossel Turdus pilaris NG
Mittelspecht Dendrocopos medius NG
Rotmilan Milvus milvus DZ V I
Schwanzmeise Aegithalos caudatus NG
Stockenten-Hybride Anas platyrhynchos (NG)
Teichhuhn Gallinula chloropus (NG) V V
Turmfalke Falco tinnunculus NG
Wacholderdrossel Turdus pilaris NG
Wespenbussard Pernis apivorus DZ 3 V I
1 B = Brutvogel, ? = Brutverdacht oder Brut knapp außerh alb des Untersuchungsgebietes; DZ = Durchzügler (nur
während des Zuges zufällig im Gebiet erscheinend), NG = Nahrungsgast, möglicherweise in der Umgebung
brütend, (NG) = Nahrungsgast mit geringem Bezug zum Gebiet, z.B. im Luftraum über dem Gebiet jagend,
zufälliges Überqueren des Gebiets
² RLH = Rote Liste Brutvögel Hessens (HGON & VSW 2014) (noch nicht veröffentlicht, Quelle: Staatliche
Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland; 1 = vom Aussterben bedroht, 3 = gefährdet, V
= Vorwarnliste, * = ungefährdet
³ RLD = Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2007)
4 VSLR = EU-Vogelschutzrichtline; I = Art des Anhangs I; Art. 4.2 = Gefährdete Zugvogelart nach Art. 4.2
Von den 23 Brutvogelarten befinden sich drei Arten in Hessen in keinem günstigen
Erhaltungszustand: Der Erhaltungszustand der Arten Haussperling, Klappergrasmücke und
Stieglitz wird in Hessen von der Staatlichen Vogelschutzwarte (VSW 2014) als „ungünstig –
unzureichend“ (= gelb nach der dreistufigen Ampelklassifikation) bewertet. Diese Arten sind
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in Hessen nicht selten, aber es werden zumindest Rückgangstendenzen beobachtet, die
dazu geführt haben, dass die Arten in Hessen schon auf die Vorwarnliste der Roten Liste
gesetzt worden. Dabei ist zum Beispiel der immer noch allgegenwärtige Haussperling vor
allem in verstädterten Wohnsiedlungen stärker zurückgegangen.
Der Hausperling ( Passer domesticus ) lebt gewöhnlich in mehr oder weniger großen
Kolonien, im Untersuchungsgebiet kommen jedoch nur ein bis zwei Paare an einem
Gebäude knapp nördlich des Geltungsbereiches des B-Plans vor. Die von den Vögeln
regelmäßig als Versteck, Aufenthaltsraum und Raum zur Nahrungssuche genutzten ehemals
gärtnerisch angelegten Grünflächen reichen in den Geltungsbereich des B-Plans hinein.
Das Revier einer brütenden Klappergrasmücke ( Sylvia curruca ) wird am östlichen
Gebietsrand vermutet, die Einzelbeobachtungen lagen jedoch weiter auseinander. Die
Klappergrasmücke brütet in Hecken und Gebüschen innerhalb halboffener Landschaften,
geschlossene Gehölzbestände meidet sie. Die nicht mehr gepflegten und von Störungen
freien Gehölze und Hecken am Ostrand des Gebiets sind daher für sie ein geeigneter
Lebensraum.
Der Stieglitz (Carduelis carduelis) wurde immer im Westen, am Waldrand des Kiefern-Laub-
Wäldchens nahe der Bergschneise beobachtet. Gut vorstellbar ist, dass er hier in der
Waldrandsituation im Jahr 2015 seinen Brutplatz besaß. Die Art besitzt keine ausgeprägten
Reviere, sondern verteidigt nur ihren unmittelbaren Nistplatz. Zur Nahrungssuche werden
geeignete Staudenfluren mit gutem Angebot an Samen und Früchten in der näheren oder
weiteren Umgebung aufgesucht.
Die meisten der übrigen Brutvogelarten kommen in sehr hohen Dichten im Gebiet vor, nur
der Hausrotschwanz ( Phoenicurus ochruros ) ist lediglich randlich mit höchstens einem
Brutpaar beobachtet worden. Auch der Fitis ( Phylloscopus trochilus ) ist 2015 allenfalls mit
einem Brutpaar vertreten gewesen. Ob er aber tatsächlich eine Brut erfolgreich
abgeschlossen hat, bleibt zweifelhaft.
Neben den Brutvogelarten wurden weitere 22 Arten als Durchzügler oder als seltene oder
gelegentliche Nahrungsgäste festgestellt (siehe Tabelle 3). Unter diesen befanden sich auch
einige seltene und gefährdete Arten sowie Arten der Vogelschutzrichtlinie. Eine ganze Reihe
dieser Arten befinden sich nach der Staatlichen Vogelschutzwarte auch in einem
ungünstigen Erhaltungszustand in Hessen. Viele dieser Arten haben jedoch keinen
besonderen Bezug zu dem untersuchten Geltungsbereich des Bebauungsplans, sondern
sind eher mehr zufällige Gäste, die auf dem Durchzug hier rasten. Dazu zählt z.B. das in
Hessen vom Aussterben bedrohte Braunkehlchen ( Saxicola rubicola ) oder auch der
Rotmilan (Milvus milvus).
Unter den Nahrungsgästen wird in Tabelle 3 zwischen solchen unterschieden, die ebenfalls
wenig Bezug zum Gebiet haben und eher zufällig hier jagen, wie z.B. der Mauersegler ( Apus
apus) oder der Graureiher ( Ardea cinerea ) und solchen, die vermutlich in der Nähe des
Gebietes brüten und für die der Geltungsbereich als regelmäßig genutzte Umgebung und als
erweiterter Nahrungsraum dient. Von diesen Arten sind der Mittelspecht ( Dendrocopos
minor), der nur im Wald westlich der Bergschneise festgestellt wurde und der Girlitz ( Serinus
serinus) hervorzuheben. Beide Arten befinden sich nach der Liste der Staatlichen
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Vogelschutzwarte (VSW 2014) in einem ungünstig – unzureichenden Erhaltungszustand in
Hessen („gelb“).
Fledermäuse:
Die Fledermäuse wurden an 3 Terminen ab Sonnenuntergang bis in die Nacht hinein erfasst
(siehe Tabelle 2). Für die Begehungen wurden Termine mit trockenem und warmem Wetter
bevorzugt, damit optimale Bedingungen für die Fl ugaktivitäten der Beutetiere (Insekten)
herrschen. Das Gebiet wurde auf den vorhandenen Wegen und Randwegen abgelaufen. Zur
räumlichen Zuordnung der Funde war der Laufweg in etwa gleichlange Abschnitte eingeteilt
(ca. 300m, siehe Abbildung 1: Darstellung der Transekte T1 - T7 (farbige Linien) von der
Detektorbegehung und Standorte S1-S3 der Horchboxen (orange Punkte) und die Grenzen
des Untersuchungsgebietes (rot). und Tabelle 4: Detekotorbegehung zur Erfassung der
Fledermäuse. Beschreibung der Transekte 1-7.).
Abbildung 1: Darstellung der Transekte T1 - T7 (farbige Linien) von der Detektorbegehung und
Standorte S1-S3 der Horchboxen (orange Punkte) und die Grenzen des Untersuchungsgebietes (rot).
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Tabelle 4: Detekotorbegehung zur Erfassung der Fledermäuse. Beschreibung der Transekte 1-7.
Transekt Beschreibung der Biotope Für Fledermäuse relevante Strukturen
1 Freifläche (Sandig-trockene,
wärmeliebende Ruderalflur (ausdauernd))
mit Waldrand und Hecken
Insektenvorkommen im trockenen
Grünland und Waldrand, mögliche
Quartiere in Bäumen?
2 Offenfläche mit Einzelbäumen und
Baumgruppen
Insektenvorkommen an Bäumen und im
trockenen Grünland, mögliche Quartiere
in Bäumen?
3 Offenfläche um den Sprungturm mit
Brombeerhecken als Randstrukturen
Insektenvorkommen im trockenen
Grünland
4 Versiegelte Fläche mit Gebäuden Erhöhtes Insektenvorkommen durch
Wärmeabstrahlung des Teerbelages und
mögliche Quartiere an Gebäuden
5 Versiegelte Fläche mit Randstrukturen
und Beleuchtung
Erhöhtes Insektenvorkommen durch
Wärmeabstrahlung des Teerbelages und
Anlockung durch Lampen und Ruderalflur
6 Versiegelte Fläche mit Randstrukturen
und Beleuchtung
Erhöhtes Insektenvorkommen durch
Wärmeabstrahlung des Teerbelages und
Anlockung durch Lampen und Ruderalflur
7 Versiegelte Fläche mit Umgebung
Panzerwaschanlage
Erhöhtes Insektenvorkommen durch
Wärmeabstrahlung des Teerbelages und
Anlockung durch Lampen und Gewässer
Die Untersuchung basierte auf der akustischen Erfassung mit Hilfe des Echtzeitdetektors
Batlogger der Firma Elekon. Anders als die Zeitdehnungstechnik bietet der Echtzeitdetektor
die Möglichkeit einer ununterbrochenen Beobachtung, da keine Pausen durch die
Zeitdehnung und Übertragung der Aufnahmen entstehen. Die aufgezeichneten Rufe wurden
anschließend mit den Programmen Batexplorer und/oder Batsound 3.3.1 ausgewertet. Wenn
möglich, wurden für die Artidentifikation neben den Lautaufzeichnungen auch
Sichtbeobachtungen der Tiere genutzt. In der Dämmerung konnte ohne weitere Hilfsmittel
die Silhouette der Tiere in die Artbestimmung einfließen, später wurden Durchflüge jagender
Tiere unter Straßenlaternen genutzt oder die Tiere wurden im Flug mit einer starken
Taschenlampe angeleuchtet.
Vor Erfassungsbeginn wurden die vorhandenen Gebäude auf Quartiermöglichkeiten (im
Hinblick auf die Dichtigkeit der Außenhaut vor allem auf Spalten an der Außenfassade)
untersucht und an potentiell geeigneten Stellen mit Hilfe eines 10-fach vergrößernden
Fernglases auf Spuren der Tiere (anhaftender Kot, Verfärbungen) abgesucht. Im Rahmen
der Begehungen wurde die Fassade zur Ausflugzeit auf abfliegende Fledermaus-Individuen
beobachtet.
Darüber hinaus wurden an 3 Terminen im Mai und Juni 2015 für jeweils eine Nacht an 3
Standorten Horchboxen (Pettersson D500x) ausgebracht (Standort siehe Abbildung 1). Im
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September 2014 wurde nur eine Horchbox ausgebracht. Alle Horchboxen liefen pro Nacht
schon ab Sonnenuntergang (bzw. Zeit der Installation bis morgens 7 Uhr) und waren in einer
Höhe von ca. 1,8 m über Grund befestigt.
Die Geräte wurden mit den nachfolgend aufgelisteten Parametern eingesetzt (siehe Tabelle
5).
Tabelle 5: Einstellungen der Horchboxen
Modell Empfindlich-
keit
Laufzeit Trigger Intervall Aufzeichnungs-
dauer
Pettersson D500x 45 % 17 Uhr -7 Uhr level 28 5 sec. 3 sec.
Horchbox-Standort 1 (S1): Da die Waldfläche ohne geeignete Wege für die Begehung bei
Nacht war, wurde in diesem Bereich eine der Horchboxen ausgebracht. Sie wurde an einer
etwas freieren Stelle im Wald aufgestellt. Der Standort liegt im Nordwesten am Rand in
unmittelbarer Nähe zum Zaun. Das Ziel war es, die sog. Gleaner-Arten (auf dem Laub
aufsitzende Insekten sammelnde Fledermausarten, z.B. Braunes Langohr) zu erfassen.
Horchbox-Standort 2(S2): Die Horchbox wurde im östlichen Teil des Geländes an einem
einzelnstehenden Baum angebracht. Es handelt sich um Sandtrockenrasen mit vereinzelten
Gebüschen und Bäumen und sollte so ein Beutereiches Jagdhabitat darstellen.
Horchbox-Standort 3 (S3): Der Standort befand sich am Zaun zwischen Tennisplatz und
Asphaltfläche. Das Mikrophon wurde in Richtung der asphaltieren Fläche gerichtet. Durch
das Aufheizen über Tag und die Beleuchtung war zu erwarten, dass dort viele Insekten als
potentielle Beute auftreten und dieser Bereich damit ein attraktiver Jagdplatz für
Fledermäuse ist. Durch die offene Exposition des Gerätes sollten auch höher fliegende
Arten, z.B. in den Geltungsbereich einfliegende Individuen des Abendseglers, registriert
werden.
Tabelle 6: Standorte, Horchboxen-Nummer mit Expositionszeiten
Standort Startdatum Startuhrzeit Enddatum Enduhrzeit
Exposi-
tionszeit
S1 10.09.2014 20:09 10.09.2014 22:19 2h/10 min
S1 28.05.2015 21:28 29.05.2015 7:00 9h/32min
S1 18.06.2015 19:27 19.06.2015 7:00 11h/33min
S2 28.05.2015 21:14 29.05.2015 7:00 9h/42min
S2 18.06.2015 19:30 19.06.2015 7:00 11h/30 min
S3 28.05.2015 21.16 29.05.2015 7:00 9h/44min
S3 18.06.2015 20:00 19.06.2015 7:00 11h
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Im Zuge der Detektorbegehungen konnten die in nachfolgender Tabelle 77 aufgelisteten
Arten festgestellt werden.
Tabelle 7: Im Rahmen der Detektorbegehun gen festgestellte Fledermausarten mit Angabe
Erhaltungszustands (EHZ). (gelb unterlegt: EHZ in Hessen ungünstig – unzureichend, rot unterlegt:
ungünstig – schlecht, alle anderen: Erhaltungszus tand günstig bzw. Mückenfledermaus unbekannt;
nach HESSEN-FORST FENA (2014))
Fledermäuse (Transektbegehungen)
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² RL DA³ FFH4
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 3 3 IV
Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3 3 IV
Nyctaloid* Eptesicus serotinus/ Nyctalus
noctula/ Nyctalus leisleri 2/3/2 3/V/D 3/3/3 IV
Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus D V 3 IV
Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii 2 2 IV
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 V IV
* Artengruppe Nyctaloide. Aufnahmen konnten nicht eindeutig einer Art zugeordnet werden. Möglich sind hier drei
Arten Breitflügelfledermaus ( Eptesicus serotinus ), Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula ) und Kleiner
Abendsegler (Nyctalus leisleri).
1 RLH = Rote Liste Hessen (K OCK UND KUGELSCHAFTER 1996); G: Gefährdung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3:
gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende
Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (M
EINIG et al. 2009); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen
³ RL DA = Rote Liste Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt (DIEHL 2010); Rote Liste Kategorien
entsprechend Rote Liste Hessen
4 Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Ein Aktivitätsschwerpunkt konnte entlang von Transekt 2 mit insgesamt 60 Kontakten
festgestellt werden. Auf die Nacht hochgerechnet entspricht dies einer Aktivität von 24
Kontakten pro Stunde.
Bei den drei Begehungen konnten 5 Arten nachgewiesen werden. Die Artengruppe der
Nyctaloiden beinhaltet Aufnahmen, die nicht eindeutig zugeordnet werden konnten. Möglich
sind hier drei Arten: Breitflügelfledermaus ( Eptesicus serotinus ), Großer Abendsegler
(Nyctalus noctula) und Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri).
Der Große Abendsegler war als Jäger im Luftraum häufig zu beobachten. Die Art mit den
häufigsten Kontakten war die Zwergfledermaus. Im Herbst wurden zwei Kontakte mit
Rauhautfledermäusen registriert. Die Breitflügelfledermaus konnte erst bei der Juni
Begehung nachgewiesen werden. Im September und Juni wurden Kontakte von der
Mückenfledermaus aufgenommen.
Im Zuge der Horchboxenuntersuchungen konnten die folgenden Arten festgestellt werden:
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Tabelle 8: Im Rahmen der Horchboxenuntersuch ungen festgestellte Fledermausarten mit Angabe
Erhaltungszustands (EHZ). (gelb unterlegt: EHZ in Hessen ungünstig – unzureichend, rot unterlegt:
ungünstig – schlecht, alle anderen: Erhaltungszustand günstig; nach HESSEN-FORST FENA (2014))
Fledermäuse (Horchboxen)
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² RL DA³ FFH4
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 3 3 IV
Bartfledermaus Myotis brandtii/ mystacinus 2 V 2/3 IV
cf Fransenfledermaus* Myotis cf nattereri* 2 - 3 IV
cf Großes Mausohr* Myotis cf myotis* 2 V 2 IV
Großer Abendsegler Nyctalus noctula V 3 3 IV
Langohr Plecotus auritus/ austriacus D V 3/2 IV
Nyctaloid** Eptesicus serotinus/ Nyctalus
noctula/ Nyctalus leisleri 2/3/2 3/V/D 3/3/3 IV
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 V IV
* Arten mit der Angabe „cf“ sind sehr wahrscheinlich diese Arten, allerdings untypisch rufend bzw. nicht sicher zu
bestimmen
** Artengruppe Nyctaloide. Aufnahmen, die nicht eind eutig einer Art zugeordnet werden konnten. Möglich sind
hier drei Arten Breitflügelfledermaus ( Eptesicus serotinus ), Großer Abendsegler ( Nyctalus noctula ) und Kleiner
Abendsegler (Nyctalus leisleri).
1 RLH = Rote Liste Hessen (K OCK UND KUGELSCHAFTER 1996); G: Gefährdung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3:
gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende
Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (M
EINIG et al. 2009); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen
³ RL DA = Rote Liste Landkreis Darmstadt-Dieburg und Stadt Darmstadt (DIEHL 2010); Rote Liste Kategorien
entsprechend Rote Liste Hessen
4 Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Alle nachgewiesenen Fledermausarten sind in Hessen gefährdet oder stehen auf der
Vorwarnliste.
Im gesamten Gebiet konnten insgesam t 118 Kontakte von Fledermäusen mit den
Horchboxen aufgezeichnet werden. Die maximale Anzahl pro Nacht waren 53 Kontakte. Das
entspricht einer maximalen Aktivität von 3-5 Kontakten pro Stunde.
In den Rufdateien wurden 8 Arten nachgewiesen. Nicht alle Arten können durch Rufe ohne
Sichtbeobachtung nachgewiesen werden. Gerade Tochterarten, wie die Langohren
(Braunes/Graues Langohr [ Plecotus auritus/austriacus ]) oder die Bartfledermäuse
(Große/Kleine Bartfledermaus [ Myotis brandtii/mystacinus ]) können anhand der Laute nicht
unterschieden werden. Auch ist die Artidentifikation von den Mausohrartigen ( Myotis spec.)
nur mit Rufreihen sehr schwierig, meist können sie nur in Kombination mit Sichtbeobachtung
oder bei sehr typischen Rufreihen sicher bestimmt werden. Beides war in diesem Fall nicht
möglich. Trotzdem sollte das Vorkommen dieser Arten angenommen werden.
Die Artenanzahl entspricht der üblichen Artendiversität für Darmstadt. Erwartet werden hier
zwar noch weitere Arten, die aber möglicherweise methodenbedingt nicht nachgewiesen
werden konnte.
Wie bei Fledermäusen üblich ist hier eine saisonale und möglicherweise wetterbedingte
Aktivitätsschwankung zu erkennen. Im Wald k onnten insgesamt nur zwei Kontakte (Großer
Abendsegler und Zwergfledermaus) nachgewiesen werden. Während auf den versiegelten
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Flächen (Horchbox S3) die Aktivität sehr niedrig war, konnte im Offenland (Horchbox S2)
eine hohe Aktivität festgestellt werden. Generell sind diese Aktivitäten immer abhängig von
der Nahrungsverfügbarkeit über den Jahresverlauf, so dass beide Lebensräume
(Wald/Offenland) für die Fledermäuse wichtige Nahrungsgebiete sind.
Trotz der Artenvielfalt war die Fledermausaktivität eher gering. Die Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus ) und der Große Abendsegler ( Nyctalus noctula ) sind hier die
häufigsten und aktivsten Arten gewesen. Diese beiden Arten konnten in jeden Transekt und
in jeder Horchbox nachgewiesen werden.
Der Große Abendsegler ist auf das Jagen im Luftraum angepasst und war regelmäßig über
den versiegelten Flächen anzutreffen. Die Zwergfledermaus hingegen bevorzugt die
heckenreichen Randstrukturen und das Offenland als Nahrungshabitat. Sie konnte aber
auch intensiv jagend unter den Lampen bei den versiegelten Flächen angetroffen werden.
Die Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) kommt in Hessen meist nur als Durchzugsgast
vor, was die Aktivitäten im Herbst zeigen. Diese Art bevorzugt in Gewässernähe zu jagen.
Die Mückenfledermaus ( Pipistrellus pygmaeus) ist im Darmstädter Raum ein durchaus zu
erwartende Art. Sie trat, wenn auch in mehr oder weniger geringer Aktivität, während des
gesamten Erfassungszeitraums auf.
Die Langohren ( Plecotus auritus/austriacus ) konnten als Insekten von Laub absammelnde
Art auf der gehölzreichen Ostseite nachgewiesen. Durch ihre leisen Rufe sind sie schwierig
bei Detektorbegehungen zu registrieren, auch hier konnten Sie nur durch die Horchboxen
nachgewiesen werden.
Als Myotisarten werden die Fransenfledermaus ( Myotis nattereri ), das Große Mausohr
(Myotis myotis) und die Bartfledermaus (Myotis brandtii/mystacinus) angenommen. Die Arten
konnten jeweils nur einmal im gesamten Erfassungszeitraum in den Horchboxen
nachgewiesen werden. Die Rufe waren nicht eindeutig und ohne Sicht des Tieres schwer zu
bestimmen.
Die Fransenfledermaus ist genauso wie die Langohren auf das Absammeln von Insekten
spezialisiert. Die reichstrukturierte Hecke, aber auch das Gewässer bietet somit ein
optimales Nahrungshabitat.
Die Breitflügelfledermaus ( Eptesicus serotinus) ist relativ weit verbreitet in Südhessen,
sodass ihr eher seltenes Auftreten hier im Gebiet auffällt.
Langohren, Myotisarten und Breitflügelfledermäuse bevorzugen als Jagdgebiet vorwiegend
Wälder, sodass das Gebiet eher als Transfergebiet, als zur Nahrungssuche genutzt wird.
Der gebüschreiche Sandtrockenrasen, der Waldrand und die Hecken können als beutereiche
Jagdgebiete für Fledermäuse angenommen werden, die geringe Aktivität zeigt allerdings auf,
dass diese nur in geringem Umfang genutzt werden. Das Vorkommen von Gebäude-
Quartieren kann im Gebiet weitgehend ausgeschlossen werden. Es konnten keine
geeigneten Strukturen an den Gebäuden gefunden und keine Ausflüge beobachtet werden.
Ein Vorkommen von Gebäude-Quartieren wird eher in der umliegenden Siedlung erwartet
als im Gebiet selber. Auch die Hecken- und Baumstrukturen bieten nur wenige Möglichkeiten
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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für Baumhöhlen oder Spalten. Trotzdem können Einzelquartiere an Bäumen nicht
ausgeschlossen werden.
Der Geltungsbereich wird somit wohl vorwiegend als gering frequentiertes Jagdhabitat sowie
als Transfergebiet genutzt.
Amphibien:
Zur Erfassung der Amphibien fanden zwei Tagbegehungen mit zwei Personen und jeweils 1
Stunde Expositionszeit statt (siehe Tabelle 2). Dabei wurden die vorhandenen Gewässer
umrundet und im Wasser nach Lurchen in ihren verschiedenen Stadien (Laich, Larven,
Adulti) gesucht. Als Hilfsmittel wurden Handkescher eingesetzt, die gezielt zum Fang
entdeckter Lurche, sowie für Blindkescherzüge verwendet wurden. Zusätzlich wurden am
18.06.15 vier Molchfallen für einen Tag in den Becken der Panzerwaschanlage ausgebracht.
An einem Abend mit hoher Rufaktivität von Laubfrosch und Kreuzkröte in einem
Referenzgebiet (Umfeld Babenhausen-Langstadt) erfolgte eine gezielte Nachtbegehung, um
über Rufe ggf. weitere Arten zu finden. Zudem wurden die Becken an allen Fledermaus-
Beobachtungsterminen aufgesucht und auf Rufaktivitäten von Lurchen geachtet.
In der Panzerwaschanlage konnten mindestens 3 Amphibien-Arten nachgewiesen werden(
siehe Tabelle 9).
Ein Fortpflanzungsnachweis des Teichmolches ( Lissotriton vulgaris ) gelang mit Hilfe der
Molchfallen. Bei der letzten Begehung im Juni wurde ein adulter Teichmolch gefunden.
Im Frühjahr konnten zahlreiche Erdkröten ( Bufo bufo ) im Gewässer beim Ablaichen
angetroffen werden.
Mehr als 5 Rufer von Grünfröschen konnten bei den nächtlichen Begehungen gehört
werden. Der Fundort war ein Schacht zwischen den Becken der Panzerwaschanlagen, der
nur bei Hochwasser mit diesen in Verbindung steht. Der Schacht war von oben mit
engmaschigen Gittern abgedeckt. Die Tiere können nur bei Hochwasser hier herein gelangt
sein und können den Schacht ebenfalls nur bei Hochwasser verlassen. In Frage kommen
hier 2 Arten und ihre Mischform: Kleiner Wasserfrosch ( Rana lessonae ), Seefrosch ( Rana
ridibunda) und Teichfrosch ( Rana kl. esculenta ). Die Artunterscheidung ist bei dieser
Artengruppe sehr schwer. Ein Fang konnte aufgrund der Unzugänglichkeit des Schachtes
nicht erfolgen. Soweit erkennbar, handelte es sich um den Teichfrosch, ob eine der
Mutterarten vertreten ist, konnte nicht abschließend geklärt werden. Es kann nicht
ausgeschlossen werden, dass der auf den Anhang IV und in Hessen auf der Roten Liste 3
vertretene Kleine Wasserfrosch oder der auf der Vorwarnliste stehende Seeforsch in der
Panzerwaschanlage vorkommt. Es wurde weder Laich noch Larven der Grünfrösche
gefunden, somit hat keine Fortpflanzung innerhalb der Gewässer im Untersuchungszeitraum
stattgefunden.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Tabelle 9: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Amphibienarten
Amphibien
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Erdkröte Bufo bufo
Grünfrosch Rana spec
Teichmolch Lissotriton vulgaris
1 RLH = Rote Liste Hessen (AGAR & FENA 2010); G: Gefähr dung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2:
stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben
² RLD = Rote Liste Deutschland (KÜHNEL et al. 2008); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen
³ Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Reptilien:
Die Reptilien wurden an vier Terminen, meist am späten Vormittag bis Mittag, in der Zeit des
größten Thermoregulationsbedarfes (Frühjahr & Herbst bei sonnigem, aber eher kühlem
Wetter) gesucht (siehe Tabelle 2). Dies ist die Zeit der günstigsten Erfassungsbedingungen,
da sich die meisten Tiere zum Aufwärmen auf Steinen oder sonstigen Gegenständen zum
Sonnenbad aufhalten. Die Suchzeit betrug mit zwei Personen mindestens 1 Stunde, meist 2
Stunden, da die Erfassung mit den Heuschrecken und Schmetterlings-Erfassungen
kombiniert erfolgte. Es wurde darauf geachtet, dass das Wetter sonnig und trocken war.
Die Suche konzentrierte sich dabei auf die Bereiche mit geeigneter Habitatausstattung, also
auf die Waldränder, Ruderalflächen und alle möglicherweise von Kriechtieren besiedelten
Rand- und Sonderstrukturen wie Sträucher- und Heckengruppen. Soweit im Gebiet oder
unmittelbar angrenzend Versteckmöglichkeiten unter Gegenständen (Plastikplanen,
Holzstücke usw.) vorhanden waren, wurden diese jeweils angehoben, um darunter
versteckte Kriechtiere aufzufinden.
Als einzige Reptilienart konnte die Zauneidechse ( Lacerta agilis) festgestellt werden (siehe
Tabelle 10). Diese Art besiedelt die Ruderalflächen mit den angrenzenden Gehölzen.
Verbreitungsschwerpunkte liegen in den Randbereichen der Ruderalfläche im Übergang zu
Gehölzen bzw. zum Wald sowie im nördlichen Randbereich um den Tennisplatz sowie den
Sprungturm herum. Deutlich ersichtlich ist, dass offenere mit lückiger Vegetation bestandene
Bereiche der Ruderalflächen dichter besiedelt sind. Der Bestand dieser Population wird auf
ca. 50 adulte und subadulte Individuen geschätzt. Es ist anzunehmen, dass der hier
ansässige Zauneidechsenbestand im Austausch zu anderen Beständen im Umkreis des B-
Plan-Geltungsbereichs steht (bekannt sind beispielsweise Vorkommen im Bereich des
Südbahnhofes sowie auf dem Exerzierplatz innerhalb des Geländes der ehemaligen Kelley-
Barracks). Zusammen mit den umliegenden Vorkommen bildet der Bestand auf dem
Gelände des B-Plans eine lokale Population, die untereinander im Austausch steht.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Tabelle 10: Im Rahmen der Erfa ssungen festgestellte Reptilienart en mit Angabe Erhal tungszustands
(EHZ). (gelb unterlegt: EHZ in Hessen ungünstig – unzureichend, rot unterlegt: ungünstig – schlecht,
alle anderen: Erhaltungszustand günstig; nach HESSEN-FORST FENA (2014))
Reptilien
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Zauneidechse Lacerta agilis V IV
1 RLH = Rote Liste Hessen (AGAR & FENA 2010); G: Gefähr dung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2:
stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: ve rschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende
Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (K
ÜHNEL et al. 2008); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen
³ Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Insekten:
Die Schmetterlinge und Heuschrecken wurden an vier über das Jahr verteilten Terminen,
meist am späten Vormittag bis Mittag erfasst (siehe Tabelle 2). Dies ist die Zeit der
günstigsten Erfassungsbedingungen, da dann die meisten Tiere Nahrungssuchflüge
unternehmen oder rufen. Die Suchzeit betrug mit zwei Personen mindestens 1 Stunde, meist
2 Stunden, da die Erfassung mit der Reptilien-Erfassung zusammen durchgeführt wurde. Es
wurde darauf geachtet, dass das Wetter sonnig und trocken war. Im Rahmen dieser
Erfassungen wurden auch andere Artengruppen der Insekten erfasst.
Die Suche wurde mit Hilfe von Ferngläsern, Gehör und Kescher durchgeführt. Die
Heuschrecken konnten neben optischer Bestimmung auch durch die Rufe identifiziert
werden. Die Schmetterlinge wurden meist ohne Fang und erforderlichenfalls mit Hilfe von
Ferngläsern, bestimmt. Bei Arten, deren Bestimmung eine Beurteilung von Details erfordert,
die auf die Distanz nicht zu beurteilen sind, wurden die Tiere mit dem Schmetterlingsnetz
gefangen und die Details mit Lupen-Unterstützung untersucht. Die Bestimmung erfolgte
jeweils nur soweit, wie es am lebenden Tier möglich war. Die Tiere wurden im Anschluss vor
Ort wieder freigelassen.
Während der Untersuchung des Baumbestandes auf Höhlen und potentielle
Fledermausquartiere wurde ebenfalls gezielt nach Spuren des Heldbocks ( Cerambyx cerdo)
gesucht. Hierbei wurden geeignete Bäume auch mit Hilfe eines Fernglases nach typischen
Fraßgängern abgesucht. Darüber hinaus wurden gezielt entsprechende Bereiche nach
Käferresten abgesucht.
Aussagen zu den Schmetterlingen sind auf Basis der Erhebung nur für die Tagfalter
belastbar. Hier sind hauptsächlich häufige Arten wie der Große und Kleine Kohlweißling
(Pieris brassicea und P. rapae), Admiral ( Vanessa atlanta) und Tagpfauenauge ( Inachis io)
gefunden worden. An etwas anspruchsvolleren Arten konnte der Schachbrettfalter
(Melanargia galathea) in guter Individuenzahl gefunden werden. Arten mit geringen
Aktionsradien und wenig Neigung zur Exploration fehlen weitgehend. An Arten auf der Roten
Liste Hessen wurde nur der Sonnenröschenbläuling ( Polyommatus agestis/artaxerxes ) und
Nierenfleck-Zipfelfalter ( Thecla betulae) nachgewiesen. In Hessen ist der Kleine
Sonnenröschenbläuling ( Polyommatus agestis ) auf der Vorwarnliste. Der taxonomische
Status des Großen Sonnenröschenbläulings ( Polyommatus artaxerxes) ist nicht
abschließend geklärt, deshalb ist diese Art in Hessen nicht bewertet. Die Unterscheidung der
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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beiden Arten ist momentan aus morphologischer Sicht nicht möglich. Der Kurzschwänzige
Bläuling (Cupido argiades) steht in Deutschland auf der Vorwarnliste, in Hessen ist er nicht
bewertet (D).
Tabelle 11: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Schmetterlingsarten
Tagfalter
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Admiral Vanessa atlanta
Aurorafalter Anthocharis cardamines
Brauner Waldvogel Aphantopus hyperantus
Großer Kohlweißling Pieris brassicae
Großes Ochsenauge Maniola jurtina
Hauhechelbläuling Polyommatus icarus
Kleiner Feuerfalter Lycaena phlaeas
Kleiner Kohlweißling Pieris rapae
Kleines Wiesenvöglein Coenonymphus pamphilus
Kurzschwänziger Bläuling Cupido argiades D V
Nierenfleck-Zipfelfalter Thecla betulae V
Rostfarbiger Dickkopffalter Ochlodes sylvanus
Schachbrett Melanargia galathea
Sonnenröschenbläuling Polyommatus agestis/artaxerxes D/V
Tagpfauenauge Inachis io
Waldbrettspiel Pararge aegeria
Zitronenfalter Gonepteryx rhamni
1RLH = Rote Liste Hessen (K RISTAL UND BROCKMANN 1995); -: nicht bedroht, G: Gefährdung anzunehmen, V:
Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Au ssterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine
ausreichende Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (P
RETSCHER 1998); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen
³ Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Es wurden insgesamt 20 verschiedene Heuschrecken-Arten gefunden. Damit kann die
Fläche als artenreich aufgefasst werden, zumal methodisch bedingt versteckt lebende und
nicht auffällig singende Arten nur unvollst ändig erfasst wurden und mit dem Vorkommen
einiger, weiterer solcher Arten zu rechnen ist. Neben auch auf Intensivgrünland noch
vorkommenden und deshalb weitverbreiteten Arten, wie Roesels Beißschrecke ( Metrioptera
roeseli) und Gemeiner Grashüpfer ( Chorthippus parallelus), gibt es einige häufige und nicht
bedrohte Arten, wie Bunter Grashüpfer ( Omocestus viridulus ), Nachtigall-Grashüpfer
(Chorthippus biguttulus ) und Brauner Grashüpfer ( Chorthippus brunneus ), die trockene
Standorte vorziehen.
Am Waldrand und den (brombeerreichen) Gebüsch strukturen konzentrieren sich die Funde
von Gewöhnlicher Strauchschrecke ( Pholidoptera griseoaptera ), Gemeiner Sichelschrecke
(Phaneroptera falcata ) und der Waldgrille ( Nemobius sylvestris ). Diese Arten haben einen
Vorkommensschwerpunkt auf gebüschreichen Trockenrasen.
Sechs der registrierten Arten sind auf der Rote Liste Hessen als gefährdet oder stark
gefährdet gelistet, drei weitere Arten stehen auf der Vorwarnliste. Alle Arten sind
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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wärmeliebend und bevorzugen trockenen Habitate, wie Trockenrasen. Die meisten dieser
Arten weisen eine ungleichmäßige Verteilung auf dem Gelände auf, wobei der trockene
Verlauf des Erfassungssommers 2015 zu einer positiven Bestandsentwicklung solcher Arten
geführt haben dürfte. An den vegetationsärmeren Stellen, z.B. um den Sprungturm, konnten
Arten, wie die Blauflüglige Ödlandschrecke ( Oedipodia caerulescens ), der Verkannte
Grashüpfer ( Chorthippus mollis ) und die Gefleckte Keulenschrecke ( Myrmeleotettix
maculatus) nachgewiesen werden. Der Rotleibige Grashüpfer ( Omocestus haemorrhoidalis)
und die Westliche Beißschrecke ( Platycleis albopunctata) werden auf der Roten Liste von
Hessen als „stark gefährdet“ geführt. Diese beiden anspruchsvollen Arten sind besonders
wärme- und trockenheitsliebend.
Tabelle 12: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Heuschrecken.
Heuschrecken
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Blauflüglige
Ödlandschrecke Oedipodia caerulescens 3 V
Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus
Bunter Grashüpfer Omocestus viridulus
Gefleckte Keulenschrecke Myrmeleotettix maculatus V
Gemeine Sichelschrecke Phaneroptera falcata
Gemeiner Grashüpfer Chorthippus parallelus
Gewöhnliche
Strauchschrecke Pholidoptera griseoaptera
Heidegrashüpfer Stenobothrus lineatus V
Langflüglige
Schwertschrecke Conocephalus discolor
Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus biguttulus
Roesels Beißschrecke Metrioptera roeselii
Rotleibiger Grashüpfer Omocestus haemorrhoidalis 2 3
Südliche Eichenschrecke Meconema meridionale D
Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis V
Waldgrille Nemobius sylvestris
Weinhähnchen Oecanthus pellucens 3
Weißrandiger Grashüpfer Chorthippus albomarginatus
Westliche Beißschrecke Platycleis albopunctata 2
Wiesengrashüpfer Chorthippus dorsatus 3
Zweifarbige Beißschrecke Metrioptera bicolor 3
1RLH = Rote Liste Hessen (G RENZ UND MALTEN 1995); -: nicht bedroht, G: Gefährdung anzunehmen, V:
Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Au ssterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine
ausreichende Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (B
INOT-HAFKE et al. 2011); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste
Hessen
³ Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Regelmäßig wurden Libellen im Gebiet angetroffen. Sie nutzen das Gelände zur Jagd, einige
Arten pflanzen sich in der Panzerwaschanlage fort. Im Rahmen von Zufallsbeobachtungen
z.B. bei der Suche nach Lurchen wurden an der Panzerwaschanlage und deren Umfeld 7
Arten identifiziert. Bis auf die Winterlibelle ( Sympecma fusca) waren es häufige Arten, die
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recht anspruchslos sind und auch in neu angelegten Gewässern auftreten können. Die
Winterlibelle vermag auch vegetationsarme Gewässer zu besiedeln und kann sich somit
auch im Becken der Panzerwaschanlage fortpflanzen.
Tabelle 13: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Libellenarten.
Libellen
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Blaugrüne Mosaikjungfer Aeschna cyanea
Blaupfeil Orthetrum cancellatum
Blutrote Heidelibelle Sympetrum sanguineum
Falkenlibelle Cordulia aenea V V
Große Heidelibelle Sympetrum stridolatum
Königslibelle Anax imperator
Winterlibelle Sympecma fusca 3
1RLH = Rote Liste Hessen (P ATRZICH et al. 1995); -: nicht bedroht, G: Gefährdung anzunehmen, V: Vorwarnliste,
3: gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende
Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (O
TT UND PIPER 1997); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen
³ Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Es konnten keinerlei Spuren gefunden werden, die auf ein Vorkommen des Heldbocks
(Cerambyx cerdo) hindeuten. Weitere festgestellte Arten anderer Gruppen sind in Tabelle 14
aufgeführt. Hierunter ist lediglich die Bienenart Andrena pilipes auf der deutschen Roten
Liste als „gefährdet“ eingestuft.
Tabelle 14: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte sonstige Insektenarten.
Weitere Insekten
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Hautflügler
Sandwespe Ammophila spec.
Andrena flavipes
Andrena pilipes 3
Honigbiene Apis mellifera
Gartenhummel Bombus hortorum
Steinhummel Bombus lapidarius
Ackerhummel Bombus pascuorum
Erdhummel agg. Bombus terrestris agg.
Blattschneiderbiene Megachile spec.
Hornisse Vespa crabo
Holzbiene Xylocopa violacea
Wegameise Lasius spec.
Sklavenarmeise Serviformica fusca
Fliegen
Hummelschweber Bombylius spec.
Wanzen
Feuerwanze Pyrrhocoris apterus
Streifenwanze Graphosoma italicum
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Weitere Insekten
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Graue Gartenwanze Raphigaster nebulosa
Gemeiner Notonecta glauca
Rautenwanze Syromastes rhombeus
Wipfel-Stachelwanze Acanthosoma haemorrhoidale
Lederwanze Coreus marginatus
Netzflügler
Ameisenlöwe Myrmeleon spec.
Käfer
Waldmaikäfer Melolontha hippocastani
Zwölfpunkt-Spargelkäfer Crioceris duodecimpunctata
Gemeines
Spargelhähnchen Crioceris asparagi
Bogenförmige Halsbock Stangalia arcuata
Zweipunkt Adalia bipunctata
Asiatischer Marienkäfer Harmonia axyridis
Siebenpunkt Coccinella septempunctata
Zikaden
Blaugrüne Zikade Cicadella viridis
Tausendfüßer
Sandschnurfüßer cf Ommatoiulus sabulosus
Spinnen
Zebraspinne Argiope bruennichi
Gartenkreuzspinne Araneus diadematus
1RLH = Rote Liste Hessen (BAUSCHMANN et al. 1996, DOROW et al. 2003, TISCHENDORF et al. 2009, TISCHENDORF et
al. 2011); -: nicht bedroht, G: Gefährdung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom
Aussterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (BINOT et al. 1998, BINOT-HAFKE et al. 2011); Rote Liste Kategorien entsprechend
Rote Liste Hessen
³ Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Weichtiere:
Unter den Weichtieren sind zwei ausgesprochene Trockenrasen-Arten bemerkenswert. Die
Weiße Heideschnecke ( Helicella obvia ) und die Kartäuserschnecke ( Monacha cartusiana )
werden als „gefährdet“ in der Hessischen Roten Liste geführt.
Tabelle 15: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Weichtiere.
Weichtiere
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Hainschnirkelschnecke Cepaea nemoralis
Kartäuserschnecke Monacha cartusiana 3
Weinbergschnecke Helix pomatia
Weiße Heideschnecke Helicella obvia 3 3
1RLH = Rote Liste Hessen (J UNGBLUTH 1995); -: nicht bedroht, G: Gefährdung anzunehmen, V: Vorwarnliste, 3:
gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Aussterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine ausreichende
Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (B
INOT-HAFKE et al. 2011); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste
Hessen
³ Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Säugetiere (exkl. Fledermäuse):
Es wurden Spuren von 6 weiteren Säugetierarten gefunden. Die Fährten und Wühlspuren
vom Wildschwein ( Sus scrofa) und die frischen Auswürfe des Maulwurfs ( Talpa europaea)
konnten regelmäßig angetroffen werden. Auch wurden an Hand von Spuren, wie Kot der
Feldhase ( Lepus europaeus ), der Steinmarder ( Martes foina ) und der Igel ( Erinaceus
europaeus) nachgewiesen. Grabespuren des Kaninchens ( Oryctolagus europaeus ) fanden
sich ebenfalls im Untersuchungsgebiet, Bauten wurden allerdings nur außerhalb des
Untersuchungsgebietes (Exerzierplatz) bemerkt, wobei evtl. vorhandene Bauten unter
Dorngebüschen oder im Wald übersehen worden sein könnten.
Der Feldhase ist gefährdet, keine der Arten wird auf Anhang II oder IV der FFH-Richtlinie
geführt.
Tabelle 16: Im Rahmen der Erfassungen festgestellte Säugetiere.
Säugetiere
Artname Deutsch Artname wissenschaftlich RL H1 RL D² FFH³
Feldhase Lepus europaeus 3 3
Igel Erinaceus europaeus D
Kaninchen Oryctolagus cuniculus V
Maulwurf Talpa europaea
Steinmarder Martes foina
Wildschwein Sus scrofa
1RLH = Rote Liste Hessen (AGAR & FENA 2010 1995); -: nicht bedroht, G: Gefährdung anzunehmen, V:
Vorwarnliste, 3: gefährdet, 2: stark gefährdet, 1: vom Au ssterben bedroht, 0: verschollen/ ausgestorben, D: keine
ausreichende Datengrundlage vorhanden
² RLD = Rote Liste Deutschland (M
EINIG et al. 2011); Rote Liste Kategorien entsprechend Rote Liste Hessen
³ Anhang der FFH-Richtlinie in der die Art gelistet ist
Zusammenfassend stellen insbesondere die Ruderalflächen im Südosten des Geländes mit
angrenzenden Gehölzen einen faunistisch wertvollen Lebensraum für eine Vielzahl an diese
Bedingungen angepasste Tierarten dar. Auch die ehemalige Panzerwaschanlage wird von
verschiedenen gewässergebundenen Arten genutzt, obwohl dieses künstliche Gewässer für
die meisten Arten kein geeignetes Habitat darstellt und für manche Amphibienart gar eine
Falle darstellt, da die Tiere bei bestimmten Wasserständen in Schächte gelangen können,
aus denen sie nach gesunkenem Wasserstand nicht mehr herauskommen können.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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3.5 Schutzgut Landschaft
Das Landschaftsbild ist geprägt durch den südlichen, naturnahen Bereich und den sich
nördlich anschließenden großflächig versiegelten, z.T. auch mit schmalen Grünstrukturen
durchzogenen und mit Gebäuden und Lagerhallen bestandenen Bereich.
Die südlichen Freiflächen werden im Westen durch das Waldstück im Osten durch offene
Rasenstrukturen geprägt. Die offenen, ehemals als Sportanlage genutzten Grünflächen sind
durch weite Blickbeziehungen auf die nördlichen versiegelten Flächen und den benachbarten
Wald sowie die angrenzenden Gehölzgruppen und Feldgehölze charakterisiert, die vor allem
aus älteren, naturraumtypischen Kiefern bestehen.
Die stark versiegelten und mit ehemaligen Werkstattgebäuden bestandenen Verkehrsflächen
besitzen eine geringe Bedeutung für das Schutzgut Landschaft, während die durch
Gehölzgruppen aufgelockerten Freiflächen im Süden des Geltungsbereiches einen Eindruck
der naturraumtypischen Landschaft im Westen von Darmstadt vermitteln, die seit einigen
Jahrhunderten von Kiefernwald und vielfach auch durch militärische Nutzungen offen
gehaltenen Sandflächen charakterisiert ist.
Das ehemalige Militärgelände der Kelley-Baracks is t für die Öffentlichkeit nicht zugänglich
und durch Zaunanlagen vor einer Betretung geschützt Aus diesem Grund ist die
Wahrnehmungsqualität des Schutzgutes Landschaft aktuell gering.
3.6 Schutzgut Mensch/ Gesundheit
Seit der Auflösung des Standortes durch das US-Militär im Jahr 2008 liegen die Flächen
brach. Sie unterliegen somit weder einer Wohn- noch einer gewerblichen Nutzung. Da sie für
die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, ist der zeit auch keine anderweitige Nutzung möglich.
Daher gehen von ihr keine gravierenden Wirkungen auf die Umgebung aus, die die in der
Nachbarschaft lebenden, arbeitenden oder die Umgebung sonstig nutzenden Menschen
beeinträchtigen können.
Jedoch beeinflussen die Flächen die Mensc hen in der Umgebung sowie ihre Gesundheit
indirekt. Der hohe Anteil von versiegelter Fläche bewirkt lokal eine Erwärmung (s. Kap. 3.3),
die in der ohnehin warmen Region mit häufigen Inversionswetterlagen bioklimatisch
belastend sein kann. Hingegen kommt es insbesondere durch die Waldfläche im Südwesten
des Geländes zu einer Kalt- und Frischluftzufuhr. Darüber hinaus können
gesundheitsschädigende Wirkungen von Bodenbelastungen, wie den in Kapitel 3.1
beschriebenen belasteten Fugen zwischen der Betonplatten der versiegelten Fläche,
ausgehen, indem diese Stoffe in die Umwelt gelangen. Der Einfluss ist jedoch als gering
einzustufen. Eine Lärmbelastung geht derzeit vorwiegend durch den Verkehr auf der
Eschollbrücker Straße sowie auf der Bergschneise aus, die beide zum Teil im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen. Laut der Lärmkartierung der Stadt Darmstadt
aus dem Jahr 2011 liegt diese im Umfeld der Eschollbrücker Straße tagsüber zwischen 65
und über 75 dB(A) und nachts zwischen 55 und 70 dB(A). Diese Werte liegen jeweils leicht
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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über den „Orientierungswerten“ für Gewerbegebiete nach DIN 18005-1 (tagsüber 65dB(A),
nachts 55 dB(A). Diese Lärmbelästigung betrifft vor allem Anwohner der südöstlich
angrenzenden Heimstättensiedlung, hier liegen die „Orientierungswerte“ niedriger, bei 50
dB(A) tagsüber und 40 dB(A) nachts.
Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch und Gesundheit sind derzeit insgesamt als
gering einzustufen.
3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Es sind keine besonderen Kulturgüter vorhanden. Als Sachgüter kommen die vorhandenen
Gebäude in Betracht. Im Geltungsbereich befinden sich jedoch lediglich Hallen in
Leichtbauweise, die keinen besonderen Wert darstellen.
4. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
In diesem Kapitel werden die Wirkungen, die von den Festsetzungen des B-Plans bzw. von
der konkreten Investorenplanung auf die einzelnen Schutzgüter ausgehen, dargestellt und
bewertet.
4.1 Schutzgut Boden
Im Vergleich zum aktuellen Zustand schafft der Bebauungsplan die Voraussetzung die völlig
versiegelte Fläche um 0,6 ha zu reduzieren (bei maximaler Ausnutzung der überbaubaren
Fläche). Aktuell können die Regelungs-, Lebensraum- sowie Produktionsfunktion auf der
versiegelten Fläche nicht erfüllt werden. Dies wird erst durch das Entsiegeln ermöglicht.
Festsetzungen wie die Verwendung von versickerungsfähigen Bodenbelägen auf
Stellplätzen und nicht oder gering befahrenen Wegen ermöglichen auch in teilversiegelten
Bereichen die – wenn auch eingeschränkte - Erfüllung der Regelungs- und
Lebensraumfunktion. Die aktuelle Planung durch den Investor Alnatura sieht weniger
versiegelte Fläche vor, hier würde sich diese im Vergleich zum Istzustand um ca. 1,6 ha
verringern.
Die Regelungsfunktion - die Funktion des Bodens als Filter und Puffer - wird somit insgesamt
innerhalb des Geltungsbereiches etwas erhöht. Insbesondere die großflächige außerhalb der
Baugrenze gelegene private Grünfläche im Nordwesten ist hier von Bedeutung. Bei
Umsetzung der Investorenplanung fällt die Bilanz noch positiver aus.
Die Lebensraumfunktion – die Funktion des Bodens als Standort für Tiere, Pflanzen und
Bodenorganismen – ist differenzierter zu betrachten: Insgesamt wird auch hier die
Nettofläche auf der diese Funktion erfüll t werden kann, leicht erhöht. Jedoch sind
naturschutzfachlich wertvolle Lebensgemeinschaften, die sich über einen längeren Zeitraum
auf den Böden im Bereich der Ruderalflächen im Südosten entwickelt haben, nach dem
Bebauungsplan überbaubar. Hier kommen typische hessenweit geschützte
Sandpflanzenarten wie die Sandstrohblume ( Helichrysum arenarium ) und der Zwerg-
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Schneckenklee (Medicago minima) ebenso wie die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta
agilis) vor. Auch die Investoren-Planung sieht hier zumindest eine teilflächige Überbauung
und damit Zerstörung der Lebensgemeinschaften vor. Auf Flächen die nicht überbaut werden
und auf denen sich die Lebensraumfunktion neu entfaltet, müssen sich diese
Lebensgemeinschaften erst wieder über mehrere Jahre neu entwickeln.
Die Produktionsfunktion – der Boden als Voraussetzung für die Landbewirtschaftung – wird
durch die Planung ebenfalls etwas erhöht, da wie oben beschrieben der Anteil offenen
Bodens, insbesondere im nordwestlichen Teilbereich, erhöht wird. Die Investoren-Planung
trägt dieser Funktion mit der Einrichtung von Nutzgärten in dieser Teilfläche besondere
Bedeutung bei.
Zusammenfassend ist die Auswirkung der Planung sowohl nach den Ausführungen des
Bebauungsplanes als auch nach der Investoren-Planung als leicht aufwertend zu betrachten.
4.2 Schutzgut Wasser
Auch in Bezug auf die Grundwasserneubildung hat der Grad der Versiegelung große
Bedeutung. Diese nimmt wie bereits erwähnt nach der Festsetzung im Bebauungsplan um
ca. 0,6 ha ab, nach der aktuellen Planung durch Alnatura um ca. 1,6 ha. Der Bebauungsplan
setzt weiterhin fest, dass Niederschlagswasser, das auf den Dachflächen der Gebäude
anfällt, in Zisternen aufzufangen ist und als Brauchwasser auf der Fläche verwendet wird
bzw. zur Anlage von kleinen Stillgewässern genutzt werden kann. Darüber hinaus
anfallendes Niederschlagswasser ist dezentral auf der Fläche zu versickern. Von daher wird
für die Grundwasser-Neubildung durch die Umsetzung des Bebauungsplanes mit den
vorgegebenen Minimierungsmaßnahmen eine Verbesserung im Vergleich zum derzeitigen
Zustand prognostiziert.
Die Erhaltung der ehemaligen Panzerwaschanlagen, die die einzigen Oberflächengewässer
im Plangebiet darstellen, ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen. Sie sind mit
Verkehrsflächen sowie einer Flächenumgrenzung mit Anpflanzung von Bäumen und
Sträuchern und mit Entwicklung von Pionier- und Sandrasen überplant. Obwohl dieses
Gewässer sehr suboptimale Bedingungen für Amphibien bietet, wird es - trotz der Anlage
eines geeigneteren Ersatzgewässers im anschließenden Westwald - weiterhin von einigen
Individuen als Laichgewässer genutzt (siehe hierfür Kapitel 4.4). Es geht bei Durchführung
der Planung somit eine Fortpflanzungsstätte für Amphibien verloren, die aber gleichzeitig bei
ungünstigen Wasserstandverhältnissen auf diese Tiere wie eine Falle wirken kann (s. Kap.
3.4.2). Dem Verlust dieses Gewässer kann daher und auf Grund der bereits erfolgten
Maßnahmen zur Umsiedlung in ein geeigneteres Ersatzgewässer eine nur geringe
Bedeutung beigemessen werden.
Die Investoren-Planung durch Alnatura sieht die Schaffung eines kleineren
Oberflächengewässers im südöstlichen Teilbereich vor. Dieses soll über
Niederschlagswasser, das auf der Dachfläche des geplanten „Super-Natur-Marktes“ anfällt,
gespeist werden. Eine Verwendung von Frischwasser für die Speisung dieses Gewässers
wird dabei ausgeschlossen. Aufgrund der herrschenden Bodenverhältnisse sind derartige
Gewässer hier kein natürliches Element der Landschaft. Da keine anderen Schutzgüter
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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durch die Schaffung des Teiches beeinträchtigt werden und da ausschließlich
Niederschlagswasser, das auf versiegelten Flächen anfällt, verwendet wird, wird der
Schaffung dieses Gewässers keine negative Bedeutung auf das Schutzgut beigemessen.
4.3 Schutzgut Luft/Klima
Die Waldfläche bleibt vollständig erhalten und ist durch die geplante gewerbliche Nutzung
nicht betroffen, so dass deren Immissionsschutzfunktion nicht eingeschränkt wird.
Aktuell nehmen im Geltungsbereich die versiegelten Flächen einschließlich der Verkehrs-
und Dachflächen eine Gesamtfläche von ca. 5,6 ha ein. Der Bebauungsplan lässt eine
nahezu flächendeckende Bebauung im Bereich der überbaubaren Grundstücksfläche zu und
ermöglicht damit eine Versiegelung des Bodens durch Dachflächen, Verkehrsflächen und
Wege in einer Größenordnung von etwa 3,4 ha, die auch zukünftig nicht für die Entstehung
von Frischluft zur Verfügung stehen. Auch die Wärmebelastung durch das Aufheizen der
versiegelten Bereiche wird nur geringfügig abnehmen. Eine positive Auswirkung auf
Luftqualität und Kleinklima im Geltungsberei ch geht von der Anpflanzung von Bäumen und
Sträuchern auf den nach § 9 Abs.1 Nr. 25 BauGB festgesetzten Flächen aus.
Die konkrete Planung durch Alnatura sieht im nordwestlichen, derzeit stark versiegelten
Teilbereich die Entwicklung eines Schulungs- und Nutzgartens in einer Größe von ca. 1 ha
vor. Im Rahmen der Errichtung des Alnatura-Campus wird sich die Strukturvielfalt auch
innerhalb des überbaubaren Bereiches deutlich erhöhen. Verbunden mit der Erhaltung der
Waldfläche sowie einzelner Gehölzgruppen, der Neuanlage von Sandlebensräumen und
Anpflanzung neuer Gehölze wird eine Verbesserung der klimaökologischen Situation im
Vergleich zur aktuellen großflächigen Versiegelung eintreten.
Das Verkehrsgutachten prognostiziert für die Investoren-Planung einen zum Istzustand
vergleichbaren Kfz-Verkehr auf der Eschollbrücker Straße, jedoch eine erhebliche Zunahme
entlang der Bergschneise. Hier wird sich das Verkehrsaufkommen zu Spitzenstunden am
Morgen (7 - 8 Uhr) um ca. 150 % und am Nachmittag (17 – 18 Uhr) um fast 400 % erhöhen.
Diese Werte beinhalten auch die Verkehrsaufkommensberechnungen, die für die
Neunutzung der Grundstücke (u.a. auch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes)
angenommen wurden. Die Prognose des Rahmenplanes für das Gebiet des
Geltungsbereiches sieht zu Spitzenstunden vormittags ein zur Investoren-Planung
vergleichbares Verkehrsaufkommen vor. Das nachmittägliche Spitzenaufkommen liegt in der
Investoren-Planung jedoch bei 262 Kfz/ h im Vergleich zu 172 Kfz/ h in der Rahmenplanung.
Hinsichtlich der Luftqualität wird demnach vorwiegend im Bereich der Bergschneise durch
die Zunahme des Verkehrs eine Verschlechterung im Vergleich zum aktuellen Zustand zu
erwarten sein. Im Bereich der Eschollbrücker Straße ist mit einer vergleichbaren Belastung
zu rechnen.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 40
4.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt
Der B-Plan ermöglicht einerseits eine großflächige Entsiegelung im nördlichen Teil des
Geltungsbereiches und damit die Möglichkeit zur Entstehung von neuen Lebensräumen.
Andererseits wird die Überbauung eines derzeit wertvollen Lebensraumes im Osten und
Süden des Geltungsbereichs zugelassen.
Die offenen trockenwarmen Ruderalfluren mit Sandrasenelementen und seltenen
Pflanzenarten wie der Sand-Strohblume ( Helichrysum arenarium ) und dem Zwerg-
Schneckenklee ( Medicago minima) im Süden können in einer Größe von ca. 1,4 ha durch
die Bebauung in Anspruch genommen und als Lebensraum für seltene, wärmeliebende
Tierarten (u.a. die Zauneidechse) verloren gehen. Auch eine der erhaltenswerten
Baumgruppen aus älteren, markanten Kiefern am östlichen Rand des ehemaligen
Freizeitgeländes kann zum Großteil beseitigt werden. Die naturschutzfachliche Wertigkeit ist
hier in erster Linie durch den trockenwarmen Lebensraum einer offenen Ruderalflur mit
Sandrasenarten in Kombination mit lichten Kiefernbeständen zu sehen.
Die Planung durch Alnatura sieht eine großflächige Entsiegelung verbunden mit dem
Rückbau der Werkstattgebäude im nördlichen Teil des Geltungsbereiches vor. Die
vorgesehene Entwicklung eines naturnahen Schulungs- und Nutzgartens im nordwestlichen
Teilbereich stellt hier nach der Entsiegel ung eine deutliche Aufwertung dieser Fläche im
Vergleich zum derzeitigen versiegelten Bestand dar. Die Waldfläche innerhalb des
Geltungsbereiches soll vollständig erhalten bleiben, ebenso die beiden Baumgruppen im
Anschluss an die Eschollbrücker Straße. Der sich westlich der Bergschneise anschließende
Westwald wird nicht in Anspruch genommen. Die Verbreiterung des Kreuzungsbereiches
Bergschneise/Eschollbrücker Straße betrifft ausschließlich den Randbereich des Baseball-
Freizeitgeländes bestehend aus lückigen, extensiv genutzten Rasenflächen. Die
Baumgruppe aus alten Kiefern innerhalb des Freizeitgeländes bleibt vollständig erhalten.
Die Entwicklung von Sandlebensräumen in Verbindung mit einzelnen Gehölzgruppen erfolgt
auf nicht überbauten und nicht gärtnerisch genutzten Bereichen, die aktuell weitgehend
versiegelt sind und durch die Maßnahmen deutlich aufgewertet werden. Das gilt vor allem für
die Neuentwicklung des Randstreifens als Übergang zwischen den umgebenden
Verkehrsflächen (Eschollbrücker Straße, Bergschneise und Planstraße Süd) und der
Waldfläche einerseits sowie der Gewerbefläche andererseits in einer Breite von 10 m. Auf
den Ersatzlebensräumen der Zauneidechse sollte die Entwicklung von Sandlebensräumen
mit Vorrang behandelt werden.
Der Verlust der naturschutzfachlich wertvoll en trocken-warmen Ruderalfluren wird dadurch
aus botanischer Sicht ausgeglichen. Die Umsetzung der Festsetzungen des
Bebauungsplanes in Verbindung mit den vorgegebenen Minimierungs- und
Erhaltungsmaßnahmen sowie der großfl ächigen Entsiegelung im Rahmen der
Investorenplanung führt grundsätzlich durch die erhöhte Strukturvielfalt und die Schaffung
neuer Biotope und Sandlebensräume zu einer Verbesserung des aktuellen Zustands im
gesamten Geltungsbereich.
Es werden keine geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG oder FFH-Lebensraumtypen in
Anspruch genommen.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 41
Umweltauswirkungen auf die Fauna des Gebietes werden im Folgenden bezogen auf die
einzelnen Artgruppen betrachtet. Eine detaillierte artbezogene Prüfung auf mögliche
Verstöße gegen die Verbote des §44 (1) BNatSchG ist dem als eigenes Fachgutachten
vorliegenden Artenschutzfachbeitrag zu entnehmen (naturplan 2015a).
Vögel:
Auswirkungen des B-Plans bzw. des Vorhabens betreffen vorwiegend Vögel, die im Gebiet
brüten und in geringerem Umfang Arten, die das Gebiet intensiv als Nahrungshabitat nutzen.
Für Durchzügler und zufällige Nahrungsgäste werden keine Auswirkungen erwartet.
Sowohl nach Festsetzungen im B-Plan als auch nach der Investorenplanung bleiben der
Wald und ein größerer Teil der Gehölze erhalten. Dieses sind die vorwiegenden
Aufenthaltsbereiche und Lebensstätten der nachgewiesenen Vogelarten. Jedoch ermöglicht
der Bebauungsplan auch die Rodung bedeutsamer Gehölzstrukturen. Hierunter wird
insbesondere der Wegfall des östlich der Ruderalfläche gelegenen Baumbestandes den
Lebensraum der dort ansässigen Vogelgemeinschaft beeinträchtigen oder vollständig als
solcher verloren gehen. Die meisten der hier nachgewiesenen Arten befinden sich jedoch
hessenweit in einem günstigen Erhaltungszustand und ihr Vorkommen ist derzeit nicht
gefährdet. Der Wegfall dieser Lebensraumstrukturen wird die Populationen der hier
festgestellten häufigen und weit verbreiteten Arten daher nicht nachhaltig beeinträchtigen.
Auch die auf der Vorwarnliste Hessens stehenden Arten Haussperling, Stieglitz und Girlitz
sind im Darmstädter Raum noch häufige und weit verbreitete Arten. Ihre Populationen sind
jedoch in den letzten Jahren rückläufig. Diese Arten wurden in Bereichen nachgewiesen, die
durch Festsetzungen des B-Plans nicht betroffen sind. Brutvorkommen innerhalb des
Geltungsbereiches können in anderen Jahren jedoch auch möglich gewesen sein bzw.
wären in kommenden Jahren nicht auszuschließen. Die ebenfalls auf der Vorwarnliste
stehende Klappergrasmücke wurde mit einem Brutpaar nachgewiesen. Hier ist davon
auszugehen, dass dieses Paar auch in anderen Strukturen, die erhalten bleiben, weiterhin
ein Bruthabitat vorfindet. Der Mittelspecht nutzt lediglich den Wald im Südwesten des
Geltungsbereichs als Nahrungshabitat. Dieser Wald ist nach Festsetzung als solcher zu
erhalten, sodass hier keine negativen Einflüsse auf diese Art zu erwarten sind.
An den Gebäuden innerhalb des Geltungsbereiches wurden keine Vorkommen von
gebäudebrütenden Arten festgestellt. Brutplätze des Haussperlings können jedoch bei der
Erschließung angrenzender Flächen der ehemaligen Kelley-Barracks betroffen sein.
Eine Zerstörung von Nestern wird für alle Vogelarten vermieden, indem Gehölzrodungen und
–rückschnitte außerhalb der Ausschlussfristen des BNatSchG (also zwischen 01. Oktober
und 28./29. Februar) durchgeführt werden müssen (siehe Maßnahme V1 in Kapitel 5.1).
Dieser Zeitraum liegt außerhalb der Brutzeiten der hier vorkommenden Vogelarten.
Eine Verwendung von speziellen Vogelschutzgläsern an Gebäuden mit größeren
Fensterfronten vermindert das Risiko des Vogelschlages (siehe Maßnahme M6 in Kapitel
5.1).
Fledermäuse:
Auch wenn die Nutzung des Gebietes durch Fledermäuse relativ gering ist, kann es durch
den B-Plan zu einer Beeinträchtigung von Individuen verschiedener Fledermausarten
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 42
kommen. So bereitet der B-Plan die Bebauung neuer Flächen in Bereichen vor, die heute
teilweise auch von Fledermäusen als Jagdgebiet genutzt werden. Dies kann einen Verlust
beziehungsweise eine Verschlechterung von Jagdhabitaten von verschiedenen
Fledermausarten zur Folge haben. Hier sind insbesondere die gebüschreichen
Ruderalflächen, die Randstrukturen entlang der Gehölze sowie die Bereiche um die
ehemalige Panzerwaschanalange zu nennen.
Quartiere und auch Wochenstuben befinden sich vorwiegend in umliegenden Flächen. Die
waldbewohnenden Arten (Langohr-Arten, Myotis-Arten und Breitflügelfledermaus) nutzen
dieses Gebiet vorwiegend als Transferkorri dor auf dem Flug von den Quartieren in die
Jagdgebiete im Wald.
Die festgesetzte Schaffung eines Ersatzlebensraumes für Zauneidechsen innerhalb des
Geltungsbereiches wird ebenfalls neue Jagdhabitate für Fledermäuse bereitstellen. Der
Investor sieht darüber hinaus die Anlage eines Teiches vor, der die geplante Beseitigung der
Panzerwaschanlagen ausgleichen bzw. ein geeigneteres Nahrungshabitat darstellen wird.
Eine Zerstörung von aktiv genutzten Quartieren sowie eine Tötung von darin befindlichen
Tieren kann durch eine Kontrolle auf besetzte Quartiere vor Baumfällungen vermieden
werden.
Erhebliche Beeinträchtigungen der vorgefundenen Fledermausfauna sind aus oben
genannten Gründen nicht zu erwarten. Auch die artenschutzrechtliche Prüfung (siehe
naturplan 2015a) ergab bei Einhaltung der Festsetzungen keine Konflikte.
Amphibien:
Die Überplanung der ehemaligen Panzerwaschanlage führt zum Verlust eines
Laichgewässers, das insbesondere von Erdkröten und in geringem Umfang von
Teichmolchen genutzt wird. Hierbei handelt es vorwiegend um Individuen, die ihre
Landlebensräume auf dem Gelände der ehemaligen Kelley-Barracks, z.B. im Wald im
Südwesten des Geltungsbereiches, haben. Tiere, die sich außerhalb der Laichzeit im
Westwald aufhalten, werden schon seit mehreren Jahren durch einen Amphibienzaun
entlang der Bergschneise an einer Überquerung der Straße und somit an der Wanderung in
die Panzerwaschanlagen gehindert. Innerhalb des Westwaldes wurde hierfür bereits ein
Ersatzgewässer geschaffen, in das die Tiere verbracht werden. Alnatura sieht an anderer
Stelle im Geltungsbereich die Anlage eines naturnahen Teiches vor, der als
Ausweichgewässer von diesen Individuen genutzt werden kann. Da die ehemaligen
Panzerwaschanlagen eigentlich eine sehr geringe Eignung als Laichhabitat haben, ist hier
generell von einem zukünftig qualitativ bes seren Habitat auszugehen. Jedoch sind
Amphibien ihren angestammten Laichgewässern sehr treu, sodass dennoch davon
ausgegangen werden muss, dass viele Individuen nicht von selbst in ein neues Gewässer
übersiedeln.
Generell sollte der Rückbau der Panzerwaschanlagen im Zeitraum zwischen Anfang Oktober
und Ende Februar stattfinden. Während dieser Zeiten halten sich die nachgewiesenen Arten
in ihren Landlebensräumen auf, sodass eine direkte Tötung von diesen vermieden werden
kann.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Der Fundort der Grünfrösche stellt keinen geeigneten Lebensraum dar. Es ist im Gegenteil
sogar davon auszugehen, dass der Schacht viel mehr als „Falle“ für die Tiere fungiert, da sie
bei sinkendem Wasserstand diesen nicht mehr verlassen können. Er ist daher nicht als
Fortpflanzungs- und Ruhestätte zu betrachten. Auch innerhalb der Becken der
Panzerwaschanlage konnten keine Hinweise auf eine Reproduktion gefunden werden.
Demnach ist auch hier davon auszugehen, dass dieses für Grünfrösche sehr suboptimale
Habitat nicht als Fortpflanzungsstätte genutzt wird. Der als Überwinterungs- und Ruhestätte
dienende Wald ist im B-Plan als zu erhalten festgeschrieben. Eine Überwinterung von
einzelnen Tieren innerhalb der Panzerwaschanlagen ist nicht möglich, da hier keine
Vergrabemöglichkeiten bestehen. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
kann somit ausgeschlossen werden. Diese Tiere können ebenfalls von der Neuanlage eines
Teiches durch den Investor profitieren.
Reptilien:
Der Lebensraum der Zauneidechsenpopulation liegt vollständig innerhalb des im
Bebauungsplan als überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesenen Bereiches. Auch die
konkrete Investoren-Planung sieht hier in großen Teilen eine Überbauung vor. Diese wird zu
einem Verlust des Lebensraumes führen. Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil der
von den Zauneidechsen besiedelten Fläche verloren geht. Die Zauneidechse ist eine Art mit
einem sehr kleinen räumlichen Aktionsradius, daher wird hier der gesamte Lebensraum als
Fortpflanzungs- und Ruhestätte betrachtet (gemäß EU-L
EITFADEN 2007 und LANA 2010),
diese würde somit zerstört werden. Zudem ist im Zuge der Baumaßnahmen von der Tötung
von Individuen auszugehen.
Deshalb sind vor Beginn der Baumaßnahmen vorgezogene Ersatzmaßnahmen (= CEF-
Maßnahmen) durchzuführen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach § 44
BNatSchG in jedem Fall auszuschließen und den Erhalt der Population zu sichern. Dies ist
durch die Schaffung von Ersatzlebensräumen zu gewährleisten. Diese Ersatzflächen
müssen zum Zeitpunkt des Eintretens der Baumaßnahmen in mindestens gleichem Umfang
und gleicher Qualität zur Verfügung stehen. Sie dürfen noch nicht von anderen
Zauneidechsenpopulationen besiedelt sein. Die Flächen sollten im räumlichen
Zusammenhang zu den derzeit besiedelten Flächen stehen, sodass die Tiere sie
eigenständig erreichen können. Im Bebauungsplan ist hierfür eine Fläche von 1,7 ha
innerhalb des Geltungsbereiches festgesetzt, wobei die genaue Lage der Fläche nicht fixiert
ist. Der Bebauungsplan ermöglichst die vollständige Überbauung innerhalb der Baugrenzen,
somit stehen vorwiegend die privaten Grünflächen im Nordosten des Planbereiches sowie
die westlich und mittig am Waldrand gelegenen privaten und öffentlichen Flächen als
möglicher Ersatzlebensraum zur Verfügung, da die Waldfläche mit Ausnahme des
Waldrandes nicht als Lebensraum für die Zauneidechse geeignet ist. Die zur Pflanzung von
Gehölzen festgesetzte Grundstücksumgrenzung ist nur dort als Ersatzlebensraum geeignet,
wo sie mit einer größeren zusammenhängenden möglichen Ersatzfläche in Verbindung steht
und nur mit einzelnen Gehölzgruppen überstellt wird. Die Investorenplanung sieht eine
Fläche von ca. 1,5 ha vor, die als Ersatzfläche für die Zauneidechse gestaltet wird. Diese
liegt zum Teil auch innerhalb der Baugrenze und auf Flächen des aktuell besiedelten
Lebensraumes. Bei Schaffung optimaler Lebensräume und genügender Vorlaufzeit für die
Entwicklung der Flächen, ist diese Fläche ausreichend, da die momentan besiedelte Fläche
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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nicht in Gänze als optimal für die Zauneidechse zu betrachten ist. Ob die neu zu schaffenden
Ersatzflächen optimale Bedingungen bieten ist durch eine ökologisch qualifizierte Fachkraft
zu beurteilen.
Der derzeitige Lebensraum sollte vor Beginn der Baumaßnahmen kein geeignetes
Zauneidechsenhabitat mehr darstellen bzw. vor einer Wiederbesiedelung geschützt werden.
Tiere, die hier nicht selbstständig abwandern sind aktiv umzusetzen, sodass die Baufelder
vor Baubeginn möglichst vollständig von Zauneidechsen geräumt sind.
Die Maßnahmen sind in einem gesonderten Beitrag zur Durchführung zu planen. Mit diesem
ist ein eventuell nötiger Ausnahmeantrag nach § 45 BNatSchG bei der zuständigen
Naturschutzbehörde zu stellen. Die Prüfung, ob durch die Maßnahmen den Anforderungen
des Artenschutzes nach § 44 genügt wird, erfolgt in dem Artenschutzfachbeitrag zum B-Plan
(naturplan 2015a). Für das Vorhaben des Investors liegt bereits eine konkrete Planung zum
Erhalt der Zauneidechsenpopulation vor (siehe naturplan 2015b).
Die Durchführung der Maßnahmen ist durch eine ökologisch qualifizierte Fachkraft zu
überwachen. Der Erfolg der Maßnahmen ist durch ein mindestens 5 Jahre dauerndes
Monitoring zu prüfen, ergeben sich hieraus unvorhergesehene nachteilige Auswirkungen, ist
diesen mit geeigneten Maßnahmen entgegenzuwirken.
Insekten:
Lebensraum für die Falter sind vorwiegend die Ruderalfläche der ehemaligen Sportanlagen
sowie Saum- und Waldrandbereiche. Somit kommt es durch die ermöglichte bzw. geplante
Überbauung dieser Flächen zu einem großflächigen Lebensraumverlust für viele der
nachgewiesenen Falterarten. Auch die Falter sind Arten mit einem kleinen Aktionsradius,
sodass in der Regel die komplette Lebensstätte betroffen ist.
Da die meisten Arten häufig und weit verbreitet sind, ist mit keiner nachhaltigen
Beeinträchtigung der lokalen Populationen zu rechnen. Der auf der Vorwarnliste der
hessischen Roten Liste stehende Nierenfleck-Zipfelfalter ( Thecla betulae ) ist eine Art der
Sträucher und (Obst-)Bäume. Hier bleiben ausreichend Strukturen erhalten bzw. werden
nach der Investorenplanung neu geschaffen (die Anlage von Gartengrundstücken und
verstreuten (Obst-)Bäumen ist vorgesehen). Der ebenfalls auf der Vorwarnliste stehende
Sonnenröschenbläuling ( Polyommatus agestis/artaxerxes ) ist eine Art trockener, warmer
Lebensräume wie Sandtrockenrasen. Der deutschlandweit auf der Vorwarnliste stehende
Kurzschwänzige Bläuling ( Cupido argades ) ist ebenfalls eine wärmeliebende Art, die hier
ebenfalls die trockenen Ruderalfluren besiedelt, obwohl sie generell feuchte bis frische
Wiesen bevorzugt. Daher sind diese Arten hier insbesondere betroffen.
Durch die Schaffung eines Ersatzlebensraumes für die Zauneidechse und kleineren
Sandmagerrasenflächen innerhalb des Geltungsbereiches werden hier jedoch
Ausweichhabitate für diese betroffenen Falterarten geschaffen. Durch das Aufbringen von
Mähgut von geeigneten Spenderflächen, wird hier Sorge getragen, dass die spezifischen
Wirtspflanzen für die Falter auch auf den neu angelegten Flächen vorkommen (siehe
Maßnahme A2 in Kapitel 5.2). Auf diese Weise ist ein Fortbestehen der (Meta-)Populationen
im Gebiet möglich. Im Rahmen der B aumaßnahmen des Investors Alnatura ist eine
gestaffelte Bebauung geplant und es wird nicht die komplette Ruderalfläche beansprucht,
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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sodass hier immer kleinere Resthabitate vorhanden sein werden, die ein Überdauern der
Populationen ebenfalls begünstigen.
Auch die Lebensräume der angetroffenen Heuschreckenarten liegen vorwiegend im Bereich
der Ruderalflächen sowie angrenzender Saumstrukturen. Analog zu den Falterarten dieser
Flächen kann es hier bei einer großflächigen Überbauung zu einem Verlust von
Lebensräumen kommen. Auch hier fungieren jedoch die Ausgleichsflächen für die
Zauneidechse sowie die weiteren anzulegenden Sandmagerrasenflächen als Ersatzhabitat.
Da diese innerhalb des Geltungsbereichs geschaffen werden müssen, liegen sie in
ausreichender Nähe zu den derzeitig besiedelten Lebensräumen, sodass die betroffenen
Heuschreckenarten diese selbstständig besiedeln können. Auch hier unterstützt die geplante
gestaffelte Bauweise des Investors den Erhalt der Populationen.
Durch den Verlust der ehemaligen Panzerwaschanlage geht auch ein Gewässer verloren,
das möglicherweise einigen der nachgewiesenen Libellenarten als Fortpflanzungsgewässer
dienen könnte. Das Betonbecken ohne jegliche Wasserpflanzen oder sonstigen Strukturen
im Wasser kann aber nur weit verbreiteten, sehr häufigen und ubiquitären Arten, die sehr
geringe Ansprüche an das Gewässer und sein Nahrungsangebot stellen ausnahmsweise als
Larvenlebensraum dienen. Die Populationen dieser Arten werden durch einen Verlust nicht
nachhaltig beeinträchtigt. Falkenlibelle (Cordulia aenea) und Winterlibelle (Sympecma fusca)
sind zwar weniger weit verbreitet, aber ebenfalls wenig anspruchsvoll im Hinblick auf den
Gewässerlebensraum. Eine Nutzung dieses Gewässers als aquatischen Teillebensraum
durch diese Arten ist fraglich
Weitere angetroffene Insektenarten sind größtenteils weit verbreitete und häufige Arten,
deren Vorkommen durch den B-Plan insgesamt nicht gefährdet werden.
Eine vorgeschriebene Verwendung von Insektenfreundlicher Beleuchtung verbessert
allgemein die Bedingungen für eine Vielzahl der vorkommenden Insektenarten (siehe
Maßnahme M5 in Kapitel 5.1).
Weichtiere:
Die im Westen von Darmstadt generell weit verbreiteten Arten Weiße Heideschnecke sowie
Kartäuserschnecke halten sich vorwiegend an den Waldsäumen auf. Diese werden aufgrund
der Festsetzungen des B-Plans erhalten bleiben. Die Investorenplanung sieht hier darüber
hinaus die Anlage des Ersatzlebensraumes für Zauneidechsen vor, der auch ein geeignetes
Habitat für die genannten Schnecken bieten wird. Weiterhin unterstützt die geplante
gestaffelte Bebauung ein Überdauern dieser Arten. Die Weinbergschnecke und die
Hainschnirkelschnecke sind ubiquitäre Arten, die eine Vielzahl von Lebensräumen besiedeln.
Ihr Fortbestand ist im Gebiet durch die B-Plan-Aufstellung nicht gefährdet.
Säugetiere (exkl. Fledermäuse):
Die nachgewiesenen Säugetierarten sind, abgesehen vom Feldhasen, in ihrem Bestand
nicht gefährdet. Bei Igel, Kaninchen, Steinmarder und Wildschwein sind jeweils nur Teile der
Lebensräume durch die Festsetzungen des B-Plans bedroht. Ein Fortbestand dieser Arten
im Gebiet ist auch weiterhin zu erwarten. Auch der sehr häufige Maulwurf ist in seinem
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 46
Bestand in der Region durch die Maßnahmen nicht bedroht. Die Überbauung der
Ruderalflächen wird aber einen Teillebensraum des Feldhasen so verändern, dass diese Art
das Gebiet in Zukunft weitgehend meiden wird.
4.5 Schutzgut Landschaft
Das Landschaftsbild wird sich nach dem Bebauungsplan verändern. Zum einen wird die
momentan großflächig versiegelte Fläche im nordwestlichen Bereich entsiegelt und durch
Grünanlagen ersetzt, zum anderen kann die momentane Ruderalfläche im Südosten
überbaut und zu großen Teilen versiegelt werden. Der derzeitige Gebäudebestand kann
stark erweitert bzw. ersetzt werden. Als positiv ist die festgesetzte Grundstücksumgrenzung,
die nicht überbaut werden kann zu bewerten. Insgesamt wird die versiegelte Fläche um ca.
0,6 ha reduziert. Dies ist als Aufwertung für das Landschaftsbild zu bewerten. Der
Geltungsbereich wird - insbesondere durch die Grundstücksumgrenzung und damit auch der
Verkleinerung der aktuell sehr großflächigen versiegelten Fläche im Norden -
kleinstrukturierter. Die mögliche dichte Bebauung innerhalb der Baugrenze wird den aktuell
freien Blick insbesondere von der stark genutzten Eschollbrücker Straße stark einschränken
und ist negativ zu werten.
Die Waldfläche bleibt erhalten und soll nach Festsetzung den Aspekten des Natur- und
Artenschutzes besonders verpflichtet sein. Auch die festgeschriebene Schaffung von
Sandrasen, die für diesen Naturraum typisch sind, sowie die Bepflanzung mit
standortgerechten Bäumen auf nicht überbauten und nicht gärtnerisch genutzten Flächen
sind als positiv zu werten. Bereits bestehende Baumgruppen im Südosten bleiben teilweise
erhalten. Diese Maßnahmen kompensieren den Verlust der momentanen Ruderalflächen
hinsichtlich des Landschaftsbildes. Insgesamt ist die Planung als eine leichte Verbesserung
in Bezug auf das Schutzgut Landschaft zu werten.
Nach der Investoren-Planung wird ein reich strukturiertes Landschaftsbild entstehen, das
durch Gärten, Magerrasen, Einzelbäume und Gebäude geprägt ist. Hier ist weniger
versiegelte Fläche geplant, als nach dem Bebauungsplan zulässig ist. Die Gebäude stehen
in größeren Abständen zueinander und sind von Grünflächen und landschaftsgestalterischen
Elementen umschlossen. Ein Einblick in das Gelände wird von der Eschollbrücker Straße
möglich sein. Nach dieser Planung bedeutet die Umgestaltung der Fläche eine Aufwertung
des Schutzgutes Landschaft.
4.6 Schutzgut Mensch/ Gesundheit
Das Verkehrsgutachten von D URTH ROOS CONSULTING (2015) bezieht die Rahmenplanung
für das gesamte Konversionsgebiet West (W ISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT, 2014) mit ein
und ergänzt sie um die konkrete Investoren-Planung.
Im Rahmen der verkehrlichen Erschließung sowohl des gesamten Konversionsgebietes als
auch des Geltungsbereiches ist vorgesehen, dass neue Geh- und Radwege entwickelt
werden, um das Radroutennetz insgesamt zu stärken. So ist im Bebauungsplan ein Fahrrad-
und Fußweg an der östlichen Grenze des Geltungsbereiches festgeschrieben, ebenso, wie
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 47
entlang der Grenze des Waldgebietes im Südwesten, die abseits von Kfz-Straßen liegen.
Beide Wege sollen laut der Rahmenplanung des gesamten Konversionsgebietes in nördliche
Richtung fortgesetzt werden und es wird ein Anschluss an das Wegenetz im Westwald
geschaffen. Sowohl im Kreuzungsbereich Eschollbrücker Straße und Bergschneise als auch
Planstraße Süd und Kleyerstraße ist eine Ampelanlage für Fußgänger vorgesehen. Darüber
hinaus ist der Ausbau des ÖNPV-Netzes in der Rahmenplanung vorgesehen. Alle
verkehrlichen Maßnahmen sollen in ein gesamtes Mobilitätsmanagement für das
Konversionsgebiet eingebunden werden, das die Stärkung des Kfz-freien Verkehrs vorsieht.
Auch die Investoren-Planung sieht mit der Schaffung einer großen Zahl von
Fahrradstellplätzen (innerhalb des geplantes Parkhauses sollen 153 Fahrradstellplätze für
Mitarbeiter entstehen) eine Förderung des Radverkehrs vor. Die Erschließung des geplanten
Alnatura Marktes über die Eschollbrücker Straße für den Kfz-Verkehr soll zum Neubau von
Linksabbiegestreifen führen, um die Leistungsfähigkeit der Einmündungen in Zukunft zu
gewährleisten. Die geplanten Maßnahmen wie Errichtung eines Parkhauses für die
Mitarbeiter/Besucher der Arbeitswelt von Alnatura mit Zufahrt über die Planstraße Süd,
Stellplätze und Zufahrt zum Alnatura Markt sowie Kurzzeitparkplätze für den geplanten
Kindergarten sind für das voraussichtliche Verkehrsaufkommen im Gebiet ausreichend.
Das Verkehrsgutachten prognostiziert für die Investoren-Planung einen zum Istzustand
vergleichbaren Kfz-Verkehr auf der Eschollbrücker Straße, jedoch eine erhebliche Zunahme
entlang der Bergschneise. Hier wird sich das Verkehrsaufkommen zu Spitzenstunden am
Morgen (7 - 8 Uhr) um ca. 150 % und am Nachmittag (17 – 18 Uhr) um fast 400 % erhöhen.
Die Prognose des Rahmenplanes für das Gebiet des Geltungsbereiches sieht zu
Spitzenstunden vormittags ein zur Investoren-Planung vergleichbares Verkehrsaufkommen
vor. Das nachmittägliche Spitzenaufkommen liegt in der Investoren-Planung jedoch bei 262
Kfz/ h im Vergleich zu 172 Kfz/ h in der Rahmenplanung. Der hier stark erhöhte Verkehr wird
somit auch zu einer merklichen Erhöhung der Belastung durch Abgase in bisher relativ
gering belasteten Bereichen führen.
Die schalltechnische Untersuchung (
KNP.BAUPHYSIK 2015) beurteilt sowohl die
Geräuscheinwirkungen auf das Bebauungsplangebiet selbst als auch die schalltechnischen
Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete (in diesem Fall: Mischgebiet MI östlich
anschließend und Wohngebiet WA südlich der Eschollbrücker Straße). Die Daten zum
voraussichtlichen Verkehrsaufkommen richten sich nach dem Verkehrsgutachten von D
URTH
ROOS CONSULTING (2015).
Die ermittelten Werte liegen direkt an der Eschollbrücker Straße tagsüber bei >75 dB(A), im
gesamten Geltungsbereich zwischen 55 und 75 dB(A). Nacht ergeben sich prognostizierte
Werte von 45 bis 75 dB(A). Eine erhöhte Schallbelastung gegenüber dem Istzustand ist von
absoluten Werten somit nicht abzuleiten. Jedoch wird der Schallpegel entlang der
Bergschneise und der neu geplanten Planstraße Süd merklich steigen. Die nahegelegenen
Bereiche unterliegen einer Erhöhung um ca. 5-10 dB(A) sowohl tagsüber als auch nachts.
Hinsichtlich der Geräuscheinwirkungen durch Straßenverkehr auf das Plangebiet werden die
vorgegebenen Orientierungswerte für Gewerbegebiete nach DIN 18005-1 von 65 dB
tagsüber und 55 dB nachts nach DIN 18005-1 auf dem größten Teil der Fläche
unterschritten. In den Randbereichen des Baufensters sowohl an der Eschollbrücker Straße
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 48
als auch an der Planstraße Süd werden diese Werte allerdings überschritten. Aus diesem
Grund wurde zusätzlich der Außenlärmpegel bestimmt, der sich hier aus dem
prognostizierten Straßenverkehr und den Gewerbeanlagen zusammensetzt. Im Innenbereich
des Geltungsbereiches ergibt sich dabei ein Lärmpegelbereich von IV (66 bis 70 dB(A)) und
im Außenbereich von V (71 bis 75 dB(A)) nach DIN 4109, so dass passive
Schallschutzmaßnahmen wie z.B. schalldämmende Fenster oder die Erhöhung der
Schallabsorption in lärmempfindlichen Räumen empfohlen werden.
Die schalltechnischen Auswirkungen des geplanten Alnatura Campus durch Parkplätze und
Parkhaus auf sich dem Plangebiet anschließende Nutzungen liegen unterhalb der
Immissionsrichtwerte der TA Lärm.
Zumindest die Investoren-Planung sieht eine großflächige Entsiegelung und die Schaffung
eines kleinstrukturierten Geländes vor. Dies wird die aktuell starke Aufheizung und damit
belastende Wirkung des Kleinklimas deutlich verbessern. Nach den Vorgaben des
Bebauungsplanes wird dieser Effekt wesentlich geringer ausfallen, da die versiegelte Fläche
hier lediglich um ca. 0,6 ha abnimmt und auch die Anordnung der Gebäude sowie deren
umgebenden Anlagen so gestaltet werden können, dass sie weiterhin eine starke
Aufheizung bewirken.
Die altlasten- und abfalltechnische Begutachtung (ARCADIS 2014) ergab eine
Abfalltechnische Einstufung von Z0 bzw. kleinflächig innerhalb der aufgefüllten Fremdböden
Z1 gemäß LAGA Boden (2003). Dies bedeutet, dass der im Zuge der Baumaßnahmen
anfallende Bodenaushub i.d.R. uneingeschränkt verwendet werden kann, da er frei von
Schadstoffen ist (Z0). Im Falle der Einstufung in die Klasse Z1 ist der Bodenaushub noch an
der Obergrenze für die freie weitere Verwendung – es sind leichte
Nutzungseinschränkungen zu beachten, da vermutlich auf Grund von Fremdbestandteilen
eine geringe Schadstoffbelastung festgestellt wurde. Hier entstehen somit keine relevanten
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und Gesundheit.
Im Rahmen einer Entsiegelung wird das mit PAK belastete Fugenmaterial zwischen den
Betonplatten entfernt und gesichert entsorgt. In der Investorenplanung ist die komplette
Entfernung der Betonplatten vorgesehen, während nach dem Bebauungsplan noch
Restflächen erhalten bleiben können. Die gering belasteten Böden im Bereich des Altöltanks
am Gebäude 4207 müssen im Zuge der an den Geltungsbereich angrenzenden
Baumaßnahmen gesondert entsorgt werden. Sie werden somit aus dem Gebiet entfernt. Die
voraussichtliche Entnahme dieser Schadstoffbelasteten Bestandteile stellt eine geringfügig
positive Auswirkung dar.
Zusammenfassend sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch und Gesundheit durch
das erhöhte Verkehrsaufkommen an der Bergschneise sowie an der Planstraße Süd als
negativ zu werten. Hier wird es zu merk lich erhöhten Lärm- und Abgasbelastungen kommen.
Hingegen bewirkt die Förderung des Rad-, Fuß- und ÖPNV-Verkehrs eine Aufwertung. Die
Verbesserung des Kleinklimas durch Verringerung der versiegelten Fläche ist positiv zu
werten, sie fällt in der aktuellen Planung durch Alnatura höher aus, als bei maximaler
Ausnutzung der vom Bebauungsplan ermöglichten neuen Bebauung.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 49
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Kultur- und Sachgüter sind nicht betroffen.
4.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser und Kleinklima einerseits und der belebten
Umwelt andererseits bestehen generell enge Wechselwirkungen, die zum Teil schon in den
jeweiligen Kapiteln zu den einzelnen Schutzgütern beschrieben wurden. Es ergeben sich
jedoch darüber hinausgehend auf Grund der Planung keinerlei relevanten Auswirkungen auf
die verschiedenen Schutzgüter, die sich sekundär auf ein anderes oder dasselbe Schutzgut
verstärkend, vermindernd oder verzögernd auswirken.
5. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum
Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Grünordnerisches Konzept
Für den Gesamtbereich Konversion West ist gem. Rahmenplanung ein Grün- und
Freiflächenkonzept erarbeitet worden. Der landschaftsplanerische Fachbeitrag bzw.
Grünordnungsplan zum Bebauungsplan W 46.2 sieht auf dieser Grundlage folgende
grundsätzliche Konzeption vor:
- Erhaltung des bestehenden Waldbestands in seinem jetzigen Umfang (kleine, randliche
Teilflächen werden durch Erwerb in Privateigentum übergehen, sind aber durch
entsprechende Festsetzungen gesichert) und möglichst weitgehende Erhaltung von
naturraumtypischen Kieferngruppen und Gehölzen im Südosten des Geltungsbereiches
- Zur Erhaltung der Biodiversität und zur Entwicklung der besonderen Lebensraumqualitäten
des Gebiets sind offene, niedrigwüchsige Sandlebensräume auf nicht überbaubaren Flächen
im unbewaldeten Geltungsbereich des Bebauungsplans zu entwickeln. Die Entwicklung von
Sandrasen kann auch auf allen Ersatzlebensstätten der Zauneidechse erfolgen. Außerdem
sind 10-m breite Streifen entlang der Außengrenzen des Geltungsbereiches und vor dem
Waldrand hierfür in besonderem Maße vorgesehen.
Die vorgenannten beiden Kernziele des Grün- und Freiflächenkonzeptes vertragen sich
insbesondere mit den Vorstellungen des vorgesehenen Erwerbers der Grundstücksfläche,
der naturnahe Gärten zur Schulung und als Anschauungsmaterial für Kinder auf Flächen im
Geltungsbereich entwickeln möchte. Im Freiflächengestaltungsplan des Investors sind die
Ziele des Grün- und Freiflächenkonzeptes bereits integriert. Die Ergebnisse der
Bestandsaufnahme sind darin eingeflossen.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 50
5.1 Vermeidung und Minimierung nachteiliger Auswirkungen auf die
Schutzgüter
Mit dem Bebauungsplan wird eine vorher durch die amerikanischen Streitkräfte intensiv
genutzte Fläche, die eine damals sehr geringe Wertigkeit für den Naturhaushalt besaß und
die zu großen Teilen versiegelt ist, einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt. Damit
findet ein Flächenrecycling von innerstädtischen Flächen statt, welches den Flächendruck
auf den Außenbereich reduziert.
Wie die erörterten Auswirkungen des Vorhabens jedoch gezeigt haben, sind trotz einer
positiven Flächenbilanz bezüglich des Versiegelungsgrads auch negative Auswirkungen vor
allem auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen gegeben, da sich auf den unversiegelten
Flächen seit dem Abzug der Amerikaner dem Naturraumpotential entsprechende
Lebensgemeinschaften ansiedeln konnten, die nun wiederum bebaut werden können.
Außerdem führt die ermöglichte Bebauung dort zu einer erheblichen Beeinträchtigung der
Zauneidechsenpopulation, da nahezu die gesamte Lebensstätte dieser Art verloren geht. Die
Zauneidechse ist als FFH-Anhang-IV-Art nach § 44 BNatSchG streng geschützt.
Voraussetzung für die Bebauung im Bereich der Lebensstätte ist von daher die Schaffung
eines Ersatzlebensraumes im räumlichen Zusammenhang, die das Vorkommen der Art in
dem Gebiet sichert. Hierfür ist unter Umständen eine aktive Umsetzung der Tiere notwendig,
die eine Ausnahmegenehmigung nach § 45 (7) BNatSchG erfordert. Der Bebauungsplan
setzt Flächen in eine Größe von 1,7 ha fest, die als Ersatzlebensraum zur Verfügung gestellt
werden müssen, bei besonderer Lebensstättengunst kann diese Fläche nach gutachterlicher
Bestätigung auch geringfügig kleiner ausfallen (nicht weniger als 1,5 ha). Die Flächen
werden nicht flächenscharf abgegrenzt, sondern müssen im Gesamtgebiet nachgewiesen
werden. Es muss aber eine zusammenhängende Fläche sein, die die Habitatansprüche der
Art befriedigt. Die Fläche ist außerhalb der bebaubaren Fläche realisierbar. Die aktuelle
Planung von Alnatura sieht eine Bereitstellung von Flächen innerhalb und außerhalb der
bebaubaren Flächen vor. Da das von Alnatura zum Erwerb vorgesehene Grundstück alle
Flächen des Geltungsbereichs mit Ausnahme des Waldes und der öffentlichen
Straßenumfasst, ist eine solche Lösung möglich.
Die Schaffung dieser Ausgleichsflächen im Zusammenhang mit der Schaffung von
Sandrasen kann auch den Fortbestand der meisten hier vorgefundenen Tier- und
Pflanzenarten ermöglichen.
Im Bebauungsplan werden verschiedene Vorgaben und Festsetzungen gemacht, die
bestehende Lebensräume und Lebensstätten sichern und erhalten, Eingriffe ausgleichen
oder ersetzen oder bestimmte Umweltauswirkungen der Bebauungsplanung vermeiden oder
minimieren. Mit der Festsetzung von Flächen zur Entwicklung von Sand- und Pionierrasen
werden auch Verbesserungen der Lebensraumqualität auf nicht zu bebauenden Flächen
festgelegt.
Maßnahmen zur Vermeidung von Vorhabenwirk ungen sind vor allem die Maßnahmen zur
Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG (Artenschutz). Sie
dienen auch zahlreichen anderen Tierart en. Folgende Maßnahmen sind im Bebauungsplan
entsprechend festgesetzt:
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 51
V1: Die Rodung sowie der Rückschnitt von Gehölzen erfolgt nur im Zeitraum von 01.
Oktober bis 28. Februar.
Dadurch wird vermieden, dass Individuen der europäischen Vogelarten, die unter den
Schutz des § 44 BNatSchG fallen, während der Brutzeit getötet werden.
V2: Höhlenbäume, die sich potenziell als Quartier für Fledermäuse eignen, sind vor der
Rodung durch eine entsprechende Fachkraft zu prüfen; bei Anwesenheit von
Fledermäusen sind Maßnahmen zur Bergung und Umsiedlung zu ergreifen oder es sind
andere Maßnahmen, die einer Vermeidung der Tötung dienen, vorzunehmen. Werden
Quartiersbäume gefällt, ist ein entsprechender Ersatz in Form von künstlichen
Quartieren (Fledermauskästen) im verbleibenden Baumbestand zu schaffen. Hierfür ist
für jedes verlorene Quartier jeweils ein Kasten aufzuhängen.
V3: Vermeidung der Vernichtung oder der starken Beeinträchtigung der Lebensstätte im
Bereich des aktuellen Vorkommens der reproduzierenden Zauneidechsenpopulation.
Eine solche Vermeidung ist durch den besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG
zwingend vorgeschrieben. Hierfür liegt bereits ein Maßnahmenkonzept im Auftrag des
Investors vor (siehe naturplan 2015b).
V4: Der Rückbau der Panzerwaschanlagen ist im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und
Ende Februar vorzunehmen.
Minimierungsmaßnahmen
Unter den Maßnahmen zur Eingriffsminimierung werden hier auch alle Festlegungen zur
Erhaltung bestehender Wald- und Baumbestände gefasst. Der Waldbestand im Südwesten
des Geltungsbereichs soll in seinem jetzigen Umfang erhalten bleiben. Der aktuelle
Waldbereich wird im B-Plan weitgehend als Waldfläche festgesetzt. Mit der Waldfestsetzung
wird der mehrfach verspringende Waldrand arrondiert. Die Grenze der Festsetzung
entspricht der zukünftigen Grundstücksgrenze zwischen dem privaten Erwerber Alnatura und
dem im Besitz der BIMA befindlichen Wald. Zwei kleine Teilflächen, die durch den Erwerb in
den Besitz von Alnatura geraten werden, werden im B-Plan als Fläche für die Erhaltung von
Bäumen und Sträuchern festgesetzt bzw. als Erhaltung von Einzelbäumen. Durch diese
Festsetzungen werden die gegenüber der Waldgrenze des B-Plans vorspringenden
Waldteilflächen gesichert. Gleichzeitig sind durch die Arrondierung einige Nichtwaldflächen
innerhalb der Waldfestsetzung einbezogen worden. Diese Flächen sollen jedoch wie die
benachbarten Sandrasenentwicklungsflächen nicht mit Gehölzen bestockt werden, sondern
als Nichtholzbodenflächen erhalten bleiben. Sie sollten gleichzeitig auch in die
Ersatzflächenbereitstellung für die Zauneidechsenpopulation mit einbezogen werden.
Im Bereich der Feldgehölze im Südwesten der bebaubaren Fläche sind einige besonders
erhaltenswerte Kiefern vorhanden. Einige dieser Kiefer sind als landschaftstypische Bäume
auch innerhalb der Baugrenzen zu erhalten. Diese sind im B-Plan zeichnerisch dargestellt.
Die Baugrenze zur Eschollbrücker Straße wird etwa um 15 m von dem zukünftigen Gehweg
bzw. Geh- und Radweg abgerückt. Damit können die dortigen Feldgehölze mit Altkiefern
zum größeren Teil erhalten bleiben. Einige knapp innerhalb der überbaubaren Fläche
liegende Altbäume werden als zu erhaltende Einzelbäume festgesetzt.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Die Maßnahmen zur Erhaltung und Festschreibung von Wald und Gehölzen werden unter
den Minimierungsmaßnahmen gefasst.
Minimierung von naturschutzfachlichen Eingriffswirkungen
M1: Erhaltung von Teilen von Baumgruppen und Einzelbäumen, Erhaltung der beiden
Baumgruppen im unmittelbaren nördlichen Anschluss an die Eschollbrücker Straße
M2: Festschreibung der Waldfläche als Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB als
Waldfläche im zukünftig weiterhin öffentlichen Wald und als Erhaltung von
Baumgruppen und Einzelbäumen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB im zukünftig privaten
Wald
Im Hinblick auf den nachhaltigen Umgang mit den Ressourcen sind auch Maßnahmen zur
Versickerung bzw. Nutzung des Regenwassers vorzusehen.
Minimierung der Auswirkungen auf den Ressourcenschutz
M3: Anfallendes Niederschlagswasser unbegrünter Dachflächen ist zur Bewässerung von
Garten- und Grünflächen zu sammeln und zu verwenden. Über den Bedarf
hinausgehende Regenwassermengen und das auf versiegelten Bodenflächen
anfallende Niederschlagswasser sind in der Umgebung zu versickern. Eine Verwendung
zur Speisung kleiner Stillgewässer im Nahbereich der Gebäude ist möglich
M4: Zur Befestigung von Stellplätzen und Fahrwegen im nicht oder gering befahrenen
Außenbereich von Gebäuden sind versickerungsfähige Bodenbelägen
(Rasengittersteine o. ä.) zu verwenden
Minimierung der Auswirkungen auf Arten
M5: Der Gefährdung der Fauna (Insekten und Vogelwelt) durch Lichteinwirkungen bzw. -
effekte ist u.a. durch die Auswahl entsprechender Leuchtmittel (z.B. möglichst
warmweiß bis neutralweiß getönte LED-Lampen mit einer Lichttemperatur von max.
4.100 K) entgegen zu wirken.
M6: Beim Bau großer sowie insbesondere durchsichtiger Gebäude- oder Fensterfronten ist
darauf zu achten, dass das Kollisionsrisiko für Vögel weitgehend gemindert wird. Zur
Vermeidung von Vogelschlag an o.g. Gebäudeteilen sind vorsorglich bestimmte
Vogelschutzgläser zu verwenden. Hierzu zählen u.a. Glasbausteine, transluzente,
mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen,
Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B.
Rankgitterbegrünungen. Abstände, Deckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sind dem
Stand der Technik entsprechend auszuführen.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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5.2 Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Situation und zur
Kompensation von Eingriffen sowie zur Wahrung des Erhaltungszustands von
europarechtlich geschützten Arten
Für die europarechtlich geschützte Art Zauneidechse wurde bereits unter den
Vermeidungsmaßnahmen die Vermeidung der Ve rbotstatbestände durch Freiräumen aus
den bebaubaren Flächen und Umsiedlung auf geeignete Ersatzlebensräume dargestellt. Da
es auch um die dauerhafte Wahrung des Erhaltungszustandes und um den Ersatz für
verlorengehende Lebensstätten geht, ist das gesamte Maßnahmenpaket zur Erhaltung der
Zauneidechsenpopulation hier unter den Kompensationsmaßnahmen gefasst. Zunächst
werden hier die Maßnahmen, die aufgrund des Artenschutzrechtes zwingend geboten sind,
dargestellt. Im Einzelnen werden diese Maßnahm en im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag
bewertet und begründet, der als gesondertes Gutachten vorgelegt wird.
Kompensationsmaßnahmen und sonstige Maßnahmen für Naturschutz und
Landschaftspflege
CEF - Maßnahmen für FFH-Anhang-IV-Arten und europäische Vogelarten
A1: Bereitstellung von Ersatzflächen für die Zauneidechsenpopulation
Zum dauerhaften Erhalt der vorhandenen Zauneidechsenpopulation ist ein
zusammenhängender Lebensraum für diese Tierart zu erhalten bzw. als Ersatzlebensraum
vor der Inanspruchnahme der aktuell besiedelten Fläche wieder herzurichten. Die Größe des
Lebensraums muss im gesamten Geltungsbereich 1,7 ha betragen und der Lebensraum
muss zusammenhängen. Bestehende Lebensstätten der Zauneidechse außerhalb der
bebaubaren Grundstücksfläche sind zu erhalten. Die neu herzurichtenden
Ersatzlebensräume sollten noch nicht von Zauneidechsen besiedelt sein. Ist bereits eine
Besiedlung vorhanden, müssen ausreichend Ressourcen vorhanden sein, um der künstlich
vergrößerten Population das Überleben zu sichern. Das kann unter Umständen auch durch
das Anbieten zusätzlicher Versteckmöglichk eiten erfolgen. Die Ersatzflächen müssen
ausreichend Nahrung liefern und sie müssen Versteckmöglichkeiten und Eiablageplätze
bieten.
Von der angegebenen Flächengröße von 1,7 ha kann unter Umständen geringfügig
abgewichen werden, sofern die Ersatzlebensräume bessere Habitatbedingungen aufweisen
als die aktuell besiedelte Fläche. Dies ist durch eine ökologisch qualifizierte Fachkraft zu
beurteilen.
Können die Tiere die Ersatzlebensräume nicht selbstständig erreichen oder wird die aktuell
besiedelte Fläche in Anspruch genommen, bevor der Ersatzlebensraum entwickelt ist, sind
die Tiere unter der Voraussetzung einer Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG
Abs. 7 der zuständigen Naturschutzbehörde aktiv durch Abfangen umzusiedeln und
eventuell auf einer geeigneten Fläche zwischenzuhalten.
Der genaue Ablauf der oben genannten Maßnahmen muss durch ein fachkundiges Büro
geplant und betreut werden. Sind im Verlauf von zwei Kalenderjahren nach Räumung keine
Baumaßnahmen und keine Eingriffe in den derzeitigen Bestand erfolgt, ist die Maßnahme
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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vor Baubeginn zu wiederholen, da nicht eingefangene Tiere eine neue Population begründen
könnten.
Da im Geltungsbereich nicht unerhebliche Flächen entsiegelt werden sollen und sehr große
unbebaubare Flächen im Nordwesten des Geltungsbereichs erhalten bleiben, ist die
Bereitstellung von Ersatzflächen innerhalb des Geltungsbereichs möglich. Im
Bebauungsplan wird die genaue Lage der Ersatzflächen nicht festgelegt. Sie kann
grundsätzlich in dem gesamten Bereich des B-Plans mit Ausnahme der Wald- und
Straßenflächen erfolgen. In der Plandarstellung zu Maßnahmen und Planzustand In Karte 3
zu diesem Umweltbericht werden jedoch geeignete Flächen, so wie sie auch im Freiflächen-
und Gestaltungsplan von Alnatura aufgenommen wurden, dargestellt.
Die Flächen sind so zu gestalten, dass sie auch anderen Arten anderer Tiergruppen wie
Faltern, Heuschrecken oder Schnecken, deren derzeitiger Lebensraum ebenfalls im Bereich
der Ruderalflächen liegt, als Lebensraum dienen. Hierfür ist die nachfolgende Maßnahme A2
zu berücksichtigen.
Sonstige Maßnahmen
A2: Schaffung von Pionier- und Sandrasen
Zur Erhaltung der Biodiversität und zur Entwicklung der besonderen Lebensraumqualitäten
des Gebiets sind offene, niedrigwüchsige Sandlebensräumen auf nicht überbaubaren
Flächen im unbewaldeten Geltungsbereich des Bebauungsplans, insbesondere im
zeichnerisch hierfür festgesetzten Bereich zu entwickeln. Die Entwicklung von Sandrasen
kann auch auf allen Ersatzlebensstätten der Zauneidechse erfolgen. Insbesondere neu
entsiegelte Flächen sind hierfür heranzuziehen. Die Sandrasenentwicklungsflächen sind
nicht mit Mutterboden zu überdecken, das Substrat muss sandig sein. Sandiger
Bodenaushub aus dem Baugebiet soll für die Modellierung von kleinen Erhebungen
(künstliche Dünen) verwendet werden, solange die Flächen noch nicht von Zauneidechsen
besiedelt sind. Die Einsaat von Rasenmischungen unterbleibt. Stattdessen kann das
Aufbringen geeigneten Mähguts aus Spenderflächen der Umgebung erfolgen. Eine
Beimpfung mit Mäh- und Rechgut geeigneter Spenderflächen von Sandrasenpflanzen kann
die Entwicklung beschleunigen. Die Auswahl von Spenderflächen ist durch ein fachkundiges
Büro sicherzustellen.
Auf einem 10-m-Streifen entlang der Bergschneise und der Planstraße Süd sollen die
Flächen durch Gehölzgruppen oder einzelne Kiefern unterbrochen sein. Die Flächen sind
ein- bis zweimal mal im Jahr zu mähen. Im Bereich der in Nord- und Ostexposition am
Waldrand liegenden Flächen sollen keine zusätz lichen Gehölzpflanzungen erfolgen, um das
Kleinklima für die Sandrasen nicht ungünstig zu beeinflussen.
A3. Rückbau der Bergschneise nördlich des Übergangs zur Planstraße Süd
Die Bergschneise schwenkt nach Umsetzung des B-Plans weiter südlich nach Osten als
bisher. Der nicht mehr genutzte Teil der Bergschneise soll zurückgebaut werden. Nur noch
ein Forstweganschluss soll auf der ehemaligen Bergschneise verlaufen. Nach Rückbau
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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sollen die entsiegelten Bereiche begrünt werden. Die Art der Begrünung sollte im Rahmen
der Planung der nördlich angrenzenden Flächen erfolgen.
A4. Aufbau eines verbreiterten Waldrands im Kreuzungsbereich von Eschollbrücker Straße
und Bergschneise
Durch den Umbau der Einmündung der Bergschneise in die Eschollbrücker Straße entsteht
vor dem bestehenden Wald eine kleine neue Fläche, die bisher Teil der gepflasterten
Bergschneise ist und nun außerhalb des neuen Straßenprofils liegt. In diesem kleinen
Bereich kann der Waldrand durch Zulassen der natürlichen Sukzessionsentwicklung
verbreitert werden.
A5. Pflanzung von Bäumen und Baumgruppen auf einem 10-m-Streifen entlang von außen
liegenden Straßen
Schon der Rahmenplan sieht an den Grundstücksaußengrenzen einen 10 m breiten Streifen
vor, der von Bebauung freizuhalten ist. Dort sind Flächen für die Anpflanzung von Bäumen
und Sträuchern aber auch Flächen zur Entwicklung von Sand- und Pionierrasen vorgesehen,
die das naturräumliche Potential der Flächen nutzen. In gewisser Weise widersprechen sich
diese Ziele, denn die Sandrasen sind an trockene, besonnte und dem Wind frei zugängliche
Flächen angepasst. Daher sind die Maßnahmen hier stärker entzerrt worden. Unter A2 ist
die Entwicklung von Sandrasen vorgeschlagen, unter A4 die relativ lückige Bepflanzung mit
standortgerechten Gehölzen. Entlang der Bergschneise und im Westen der Planstraße Süd
sollen sich die Maßnahmen verzahnen. Die Gehölze sollen dort in größeren Abständen
gepflanzt werden und zwischen sich genügend freien Raum lassen, dass sich dort
trockenheitsliebende Rasengesellschaften entwickeln können. Vor allem bietet sich als
Baumart für diese Streifen die landschaftstypische Waldkiefer an. Aber auch Sandbirke,
Stieleiche und trockenheitsertragende Sträucher können hier verwendet werden. Folgende
Pflanzliste sollte beachtet werden. Für die Gehölzpflanzung sind nur gebietseigene
Herkünfte zu verwenden.
Bäume:
Stiel-Eiche ( Quercus robur ), Kiefer ( Pinus sylvestris ), Birke ( Betula pendula ), Vogel-
Kirsche ( Prunus avium ), Hainbuche ( Carpinus betulus ), Winterlinde (Tilia cordata),
Eberesche ( Sorbus aucuparia ), Obstbäume: Apfel ( Malus domestica ), Birne ( Pyrus
communis) , Speierling (Sorbus domestica)
Sträucher:
Hartriegel ( Cornus sanguinea ), Heckenkirsche ( Lonicera xylosteum ), Holunder
(Sambucus nigra ), Haselnuss ( Corylus avellana ), Liguster ( Ligustrum vulgare ), Rose
(Rosa canina), Vogelbeere (Sorbus aucuparia), Weißdorn (Crataegus monogyna)
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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5.2 Naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung
Eine Bilanzierung der Eingriffe erfolgt nach der Kompensationsverordnung (KV), mit
Wertpunkten je Flächeneinheit (siehe Tabelle 3).
Der Istzustand ist aufgrund der flächendeckendeckenden Biotopkartierung leicht zu
bilanzieren. Der Zustand der nach Ausschöpfung der Möglichkeiten des Bebauungsplans
besteht ist zu prognostizieren. Da der Bebauungsplan keine festen Baukörper festsieht, sind
für die überbaubaren Flächen Annahmen zu treffen, die sich aus dem Maß der baulichen
Nutzung ableiten lassen. Für nicht überbaute Flächen werden gärtnerisch gepflegte Anlagen
bilanziert, soweit keine anderen Festsetzungen höhere Qualitäten an die jeweiligen
Grünflächen fordern.
Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans werden bei der zu erwartenden Qualität von
Grünflächen außerhalb des bebaubaren Bereichs berücksichtigt.
Für die Bilanzierung und den zukünftigen Zustand wurden folgende Annahmen gemacht (in
Klammer Biotoptypen-Code der KV):
Überbaubare Fläche: Mit der GRZ von 0,6 und der Grundstücksgröße bzw. mit dem
Gewerbegebietszuschnitt kann die überbaubare Fläche zu 100 % bebaut werden. Da eine
vollständige Bebauung nicht realistisch ist, sondern Zufahrten, Wege und Räume zwischen
den Gebäuden verbleiben müssen, ist eine Dachfläche mit Versickerung (10.715) von 90 %,
befestigte und begrünte Fläche (10.540) und gärtnerisch gepflegte Anlage (11.221) von je
5% Flächenanteil angenommen werden. Das ergibt einen mittleren Biotopwert von 6,5
Pkt/m².
Flächen für die Entwicklung von Sand- und Pionierrasen: Annahme, dass auf den
Sandrasenentwicklungsflächen nach drei Jahren eine Übergangssituation eingetreten ist, die
entweder auf 50 % der Fläche ein Zuordnung zum Biotoptyp Magerasen (06.400,
Sandrasen) erlaubt, auf 50 % der Flächen eine Zuordnung zum Biotop typ Kurzlebige
Ruderalfluren (09.120) oder eine entsprechende Übergangssituation erreicht ist. Das ergibt
einen mittleren Punktwert von 46 Pkt./m ².
Nicht überbaubare Grünflächen: Im Geltungsbereich des B-Plans außerhalb der Wald- und
Straßenflächen sind 1,7 ha Ersatzlebensräume für die Zauneidechse zu errichten. Da die
Fläche innerhalb der überbaubaren Fläche zu 100 % überbaut werden können, müssen die
Ersatzflächen – wenn nicht freiwillig auf überbaubare Fläche verzichtet wird – innerhalb der
übrigen Grünflächen entstehen. Die Sandrasenentwicklungsflächen in den Randstreifen
können als Zauneidechsen-Ersatzfläche genutzt werden. Sie umfassen gut 0,5 ha, so
verbleiben noch knapp 1,2 ha, die innerhalb der sonstigen nicht überbaubaren Grünfläche zu
entwickeln sind. Diese Fläche wurde als Au sdauernde Ruderalflur (09.210) bewertet. Die
restliche Fläche wird als Gärten mit überwiegendem Nutzgartenanteil (11.212)
angenommen. Dadurch ergibt sich ein mitterer Biotopwert von 37 Punkten je m².
Die übrigen Flächen im Planzustand ergeben sich aus dem Istzustand oder den in der KV
festgelegten Punktwerten.
Die auf diese vorgenommene Bilanzierung des Biotopwerts ergibt einen Überschuss von
insgesamt 178.571
Ökopunkten (Tabelle 3).
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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Tabelle 17: Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung für den Bebauungsplan W 46.2 (siehe Karte 3).
KV-Typ-Nr. Nutzungs- /Biotoptypen
KV-
Wert-
punkte
Fläche (m²) je
Nutzungs- /Biotoptyp Biotopwert
vor
Maßnahme
nach
Maßnahme vorher nachher
Sp. 1 Sp. 2 Sp. 3 Sp. 4 Sp. 5 Sp. 6 Sp. 7
01.114/01.212 Buchenmischwald, naturnaher
Kiefernwald (48)
48 42.903 42.812 2.059.344 2.054.976
01.152* Naturverjüngung, abgewertet
(hier: spontan aufwachsende
Gehölze)
22 20 0 440 0
01.152*/09.220 Naturverjüngung, abgewertet,
wärmeliebende Ruderalflur
29 184 0 5.336 0
02.200 Trockene bis frische, basenreiche
Gebüsche
41 191 0 7.831 0
02.200* Trockene bis frische, basenreiche
Gebüsche
36 91 0 3.276 0
02.400* Hecken-/Gebüschpflanzung,
einheimisch (abgewertete)
25 59 270 1.475 6.750
04.110 Aufwertung der von Bäumen
übertrauften Flächen: 5 à 10 m² 31 0 0 1.550 0
04.110/10.540/11.22
5
Einzelbäume einheimisch,
befestigt, begrünte Flächen,
Extensivrasen
35 0 2.721 0 95.235
04.120 Aufwertung der von Bäumen
übertrauften Flächen: 2 à 10 m² 26 0 0 520 0
04.210 Baumgruppe, einheimisch,
standortgerecht
33 1.228 576 40.524 19.008
04.210/04.220 Baumgruppe einheimisch,
Baumgruppe nicht-heimisch
30,5 34 0 1.037 0
04.310 Baumreihe, einheimisch,
standortgerecht
31 1.558 526 48.298 16.306
04.320 Baumreihe, nicht-heimisch 26 1.389 0 36.114 0
04.600 Feldgehölz 56 3.719 989 208.264 55.384
05.345 Periodische/temporäre Becken 25 630 0 15.750 0
06.400*/09.120 Sand-Magerrasen, kurzlebige
Ruderalfluren
46 0 6.642 0 305.532
09.130 Wiesenbrache, ruderale Wiesen 39 489 0 19.071 0
09.160 Straßenränder 13 1.711 402 22.243 5.226
09.210 Ausdauernde Ruderalfluren
frischer Standorte
39 287 0 11.193 0
09.210/11.212 Ausdauernde Ruderalfluren
frischer Standorte, Gärten mit
überwiegendem Nutzgartenanteil
37 0 13.016 0 481.592
09.220 Wärmeliebende, ausdauernde
Ruderalfluren
36 14.599 0 525.564 0
10.510 Völlig versiegelte Flächen 3 47.386 20.203 142.158 60.609
10.520 Gepflasterte Flächen 3 4.886 0 14.658 0
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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KV-Typ-Nr. Nutzungs- /Biotoptypen
KV-
Wert-
punkte
Fläche (m²) je
Nutzungs- /Biotoptyp Biotopwert
vor
Maßnahme
nach
Maßnahme vorher nachher
10.530 Wasserdurchlässige
Flächenbefestigung
6 172 0 1.032 0
10.540 Befestigte, begrünte Flächen 7 0 1.057 0 7.399
10.710 Dachfläche, unbegrünt 3 3.656 0 10.968 0
10.715/10.540/11.22
1
Dachfläche mit Versickerung,
befestigte und begrünte Flächen,
gärtnerisch gepflegte Anlagen
6,5 0 35.207 0 228.846
11.221 Gärtnerisch gepflege Anlage 14 960 651 13.440 9.114
11.225 Extensivrasen 21 325 1.405 6.825 29.505
Summen 126.477 126.477 3.196.911 3.375.482
Biotopwertdifferenz 178.571
6. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Durchführung der Planung wird ein Teilbereich der Konversionsflächen im Darmstädter
Westen für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt.
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die bestehende Versiegelung der nördlichen
Teilflächen sowie die trockenwarme Ruderalflur in Verbindung mit randlich locker stehenden
Kiefernbeständen erhalten bleiben. Der Lebensraum der dortigen wärmeliebenden Tier- aber
auch Pflanzenarten würde solange Bestand haben, bis er von Gehölzen überwachsen wird.
Es handelt sich um ein Stadium der Sukzession, das als Lebensraum für diese Arten auf
eine Pflege angewiesen ist. Die negativen Auswirkungen der großen Versiegelungsflächen
blieben bestehen.
7. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung
erheblicher Umweltauswirkungen der Durchführung des
Bauleitplans auf die Umwelt
Der Erfolg der Maßnahmen zur Erhaltung der Zauneidechse ist durch ein Monitoring der
Bestandssituation sicherzustellen. Dieses Monitoring hat unmittelbar nach den ersten
Eingriffen und Umsiedlungen bzw. Maßnahmen zur Zwischenhälterung zu beginnen und
eine Zeitraum von acht bis zehn Jahren zu umfassen.
Auch die Entwicklung von Sandrasenflächen ist in den folgenden Jahren durch ein
vegetationskundliches Monitoring zu belegen.
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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8. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
Der Bebauungsplan W 46.2 regelt die bauliche und sonstige Nutzung des südwestlichen
Teils des Konversionsgebiets West. Er baut auf dem noch in der Aufstellung begriffenen
Rahmenplan für das Konversionsgebiet auf. Das Gebiet wird als Gewerbegebiet festgesetzt,
das knapp 4,3 ha große Waldstück bleibt erhalten. Der Bebauungsplan ist ein normaler
Angebotsbebauungsplan, der aber trotzdem bereits die Ansprüche des Erwerbers der
Fläche, der Firma Alnatura einbezieht. Alnatura möchte hier seine Firmenzentrale errichten
und einen Supermarkt bauen; die nicht überbaubaren Flächen sollen zum Beispiel einen
Schulungsgarten enthalten, in dem die Erzeugung von Nahrungsmitteln nachvollzogen
werden kann. Die Gebäude sollen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung
optimiert werden.
Derzeit ist der nördliche Teil des Geltungsbereiches durch stark versiegelte Betonflächen
geprägt, die stellenweise von schmalen Grünflächen und spontan aufwachsenden
Sträuchern und Bäumen unterbrochen werden. Im Nordwesten befinden sich die ehemals
als Panzerwaschanlagen genutzten mit Wasser gefüllten Becken, denen sich südlich ein
zusammenhängender Kiefernbestand mit dichtem Unterwuchs anschließt. Im südöstlichen
Bereich befinden sich wärmeliebende, trockene Ruderalfluren, die typische Sandrasenarten
enthalten und die von locker stehenden Baumgruppen umrahmt sind. Es handelt sich dabei
z.T. um ältere, erhaltenswerte Kiefern. Für diesen Bereich wurde eine reproduzierende
Zauneidechsenpopulation (europarechtlich geschützte Art nach Anhang IV der FFH-
Richtlinie) festgestellt. Für diese Art sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Ersatzflächen in einer Größe von 1,7 ha festgeschrieben. Diese müssen vor der Bebauung
eingerichtet werden. Ist dies nicht der Fall müssen die Zauneidechsen geeignet
zwischengehältert werden. In einem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, der als
gesondertes Gutachten vorliegt, werden die Verbotstatbestände des §44 BNatschG für die
europarechtlich geschützten Arten geprüft. Für die Zauneidechse kann durch eine CEF-
Maßnahme ein Fortbestand der Population innerhalb des Geltungsbereichs gesichert
werden. Damit kann der Verbotstatbestand vermieden werden. Für alle anderen
europarechtlich geschützten Arten können durch einfache Maßnahmen, wie dem Verzicht
auf Eingriffe in Fortpflanzungsstätten zur Zeit der Jungenaufzucht, ebenfalls
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden.
Durch die vorgesehene Umsetzung des Bebauungsplanes erfolgt eine großflächige
Entsiegelung des nördlichen Bereiches.
Der Bebauungsplan konkretisiert auch die im Rahmenplan angelegte verkehrliche
Erschließung des Gebietes über Bergschneise und die Planstraße Süd, und berücksichtigt
die Verkehrszunahme durch die Erschließung des Konversionsgebietes West insgesamt. Die
entsprechenden Fachgutachten flossen in die Umweltprüfung ein.
Die Berücksichtigung der Umweltbelange erfolgte bei der Aufstellung des Bauleitplanes u. a
durch Aufnahme von landschaftsplanerischen, grüngestalterischen und den übrigen
Schutzgütern dienenden Festsetzungen (Anpflanzungen von Bäumen, Anlage von
Sandpionierrasen als Umsetzung des Darmstädter Sandrasenkonzepts , Festlegungen zum
Artenschutz nach § 44 BNatSchG, Erhaltung von Wald und Baumbeständen,
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
Seite | 60
Niederschlagswasserversickerung, Oberflächengestaltung, Berücksichtigung des
Schallschutzes im Sinne des Bundesimmission sschutzgesetzes,, der Satzung zur Schaffung
von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von Niederschlagswasser, sowie den
Hinweisen zu Bodendenkmälern, Bodenschutz und Altlasten und dem Grundwasserschutz).
Die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen lässt keine gravierenden
nachteiligen Auswirkungen des Umweltzustandes erwarten, da Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation erfolgen. Die naturschatzfachliche
Eingriffsbetrachtung kommt aufgrund des geringeren Versiegelungsgrads und der teilweise
hochwertig herzurichtenden Grünflächen, mit Lebensraumfunktion unter anderem für die
europarechtlich geschützte Zauneidechse zu einem rechnerischen Bilanzierungsplus von ca.
178.500 Punkten.
Darmstadt, 12.10.2015
Dr. Karsten Böger
naturplan
naturplan Umweltbericht zum Bebauungsplan W46.2 „Alnatura“
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9. Literatur/ Gutachten
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G., MATZKE-HAJEK, G. UND STRAUCH, M. (Red.) (2011): Rote Liste gefährdeter Tiere,
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Seite | 62
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25.2.2015. -http://www.cityguide-darmstadt.de/laerm/indexlaerm.html
!5
!5
!5!5
!5
!5
!5
04.600
10.510
01.114/01.212
09.220
10.520
10.510
10.510
04.600
10.710
04.600
04.210
10.510
10.710
10.710
04.310
04.320
09.160
09.160
09.220
09.130
05.345
09.220
11.225
09.160
09.220
04.320
09.160
10.710
04.210
04.310
05.345
11.22104.320
09.220
09.210
09.220
09.210
11.221
11.221
09.220
04.310
11.221
11.221
11.221
10.530
04.320
02.200
01.152*/09.220
02.200*
11.221
04.210
02.200
11.221
04.210
10.710
11.221
02.400*
10.520
10.530
10.510
02.200
04.320
10.710
01.114/01.212
09.220
10.710
09.130
10.510
10.530
10.520 10.710
10.51010.510
01.152*
04.210/04.220
10.71010.710
10.510
Code Nutzungstyp (Wertpunkte je m²)
Gehölze
01.114/01.212 Buchenmischwald,
Naturnaher Kiefernwald (48)
01.152* Naturverjüngung
hier: spontan aufwachsende Gehölze (22)
01.152*/09.220 Naturverjüngung,
wärmeliebende Ruderalflur (29)
02.200 Trockene/frische, basenreiche
Gebüsche, Hecken (41)
02.200.1* Trockene/frische, basenreiche
Gebüsche, Hecken (artenarmes Brombeergebüsch) (36)
02.400* Hecken-/Gebüschpflanzung, heimisch (25)
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht (33)
04.210/04.220 Baumgruppe, einheimisch, nicht-heimisch (30,5)
04.310 Baumreihe, einheimisch, standortgerecht (31)
04.320 Baumreihe, nicht heimisch (26)
04.600 Feldgehölz (56)
LKW- und Panzerwaschanlage
05.345 Periodische/temporäre Becken (25)
Ruderal geprägte Biotope
09.130 Wiesenbrachen, ruderale Wiesen (39)
09.210 Ausdauernde Ruderalfluren frischer Standorte (39)
09.220 Wärmeliebende, ausdauernde Ruderalfluren (36)
Versiegelte, vegetationsarme Flächen
10.510 Sehr stark, völlig versiegelte Flächen (3)
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster (3)
10.530 Wasserdurchlässige Flächenbefestigung (6)
10.710 Dachfläche, nicht begrünt (3)
Öffentliche u. private Grünflächen
09.160 Straßenränder, artenarm, intensiv gepflegt (13)
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage (14)
11.225 Extensivrasen (21)
0 5025 m
±
Einzelbäume
!5 04.110 Einzelbaum, einheimisch (31)
!5 04.120 Einzelbaum, nicht-heimisch (26)
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 46.2
Umweltbericht
Titel: Nr.: Maßstab:
Biotoptypen - Istzustand
1/3 1 : 1500
Datum:
03/2015
Bearb.: Dr. Böger,
Dr. Beil
naturplan
An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 99 79 89, Fax: 27 38 50
e-mail: info@naturplan.net
Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung
* von der Kompensationsverordnung abweichende Punktbewertung
- Näheres siehe Text
Sonstige Signaturen
Geltungsbereich des B-Planes
Erhaltenswerter Baumbestand
Flurstücksgrenzen
0 5025 m
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 46.2
Umweltbericht
Titel: Nr.: Maßstab:
Europarechtlich geschützte Arten
2/3 1 : 1500
Datum:
10/2015
Bearb.: Dr. Böger,
P. Herrmann
naturplan
An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 99 79 89, Fax: 27 38 50
e-mail: info@naturplan.net
Vogelbeobachtungspunkte*
Haussperling
Klappergrasmücke
Stieglitz
Haussperling
Mittelspecht
Stieglitz
Haussperling
Klappergrasmücke
Wacholderdrossel
T6: Eser - - 1
Nnoc 0 3 2
Ppip 4 15 1
T7: Ppip - 1 -
T5: Nnoc - 1 1
Nyc - - 1
Pnat 1 - -
Ppip 2 5 -
Ppyg 2 -
T4: Nnoc 1 - -
Nyc - - 2
Ppip 4 - -
Ppyg 1 - -
T3: Nnoc - 1 -
Pnat 1 - -
Ppip 10 2 1
Ppyg 2 - -
T2: Nnoc - 1 2
Nyc - - 3
Ppip 18 6 1
Ppyg - - 29
T1: Nnoc 1 - 1
Ppip 4 9 11
S1: Nnoc - 1 -
Ppip - 1 -
S2: Eser - 2
Mbart - 1
Mmyo - 1
Mnat 1 -
Nnoc - 1
Nyc 1 -
Plec 1 -
Ppip 50 46
S3: Nnoc 4 -
Ppip 4 4
Nachweise von Fledermäusen
Mit Angabe der festgestellten Arten und der Zahl der Beobachtungen
Eser Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus )
Mbart Bartfledermaus (Myotis brantii/ mystacinus )
Mmyo Großes Mausohr (Myotis myotis )
Mnat Fransenfledermaus (Myotis nattereri )
Nnoc Großer Abendsegler (Nyctalus noctula )
Nyc Nyctaloid unbestimmt (Eptesicus serotinus/ Nyctalus leisleri/ N. noctula )
Plec Langohr (Plecotus auritus/ austriacus )
Pnat Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii )
Ppip Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus )
Ppyg Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus )
1. Ziffer: Begehung am 10.09.2014
2. Ziffer: Begehung am 28.05.2015
3. Ziffer: Begehung am 26.06.2015
1. Ziffer: Exposition in der Nacht vom 10.09.2014 (nur S1)
2. Ziffer: Exposition in der Nacht vom 28.05.2015
3. Ziffer: Exposition in der Nacht vom 18.06.2015
Vorkommen der Zauneidechse
Aktuelle Lebensstätte der Zauneidechse (Lacerta agilis)
Sonstige Signaturen
Geltungsbereich des B-Planes
* Darstellung beschränkt sich auf Brutvogel-Arten mit ungünstigem
Erhaltungszustand in Hessen
** Darstellung von potentiellen Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Fundpunkte ausgewählter Amphibienarten**
Grünfrosch unbestimmt (Rana spec.)
Begehungsstrecken der Erfassungen mit Ultraschalldetektor
Standorte der eingesetzten Horchboxen
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M2: Erhaltung als Waldfläche
M2: Erhaltung als Waldfläche
01.114/01.212
10.510
10.715/10.540/11.221
09.210/11.212
06.400*/09.120
04.600
04.210
11.221
04.600
10.510
04.110/10.540/11.225
06.400*/09.120
11.225
10.540
11.225
04.310
06.400*/09.120
09.160
06.400*/09.120
06.400*/09.120
02.400
11.221
06.400*/09.120
10.540
06.400*/09.120
10.510
10.54010.540
10.510
V3: Umsiedlung von
Zauneidechsen
A1: Bereitstellung von Ersatzflächen
für die Zauneidechsenpopulation
(Flächenabgrenzung gemäß
alnatura-Planung)
A1: Bereitstellung von Ersatzflächen
für die Zauneidechsenpopulation
(Flächenabgrenzung gemäß
alnatura-Planung)
A2: Entwicklung von
Sand- und Pionierrasen
A5: Pflanzung von Bäumen
und Baumgruppen
A2: Entwicklung von
Sand- und Pionierrasen
A2: Entwicklung von
Sand- und Pionierrasen
A3: Rückbau Bergschneise
M1: Erhaltung von Baum-
gruppen und Einzelbäumen
A4: Aufbau eines Waldrandes
M2: Erhaltung als Waldfläche
A3: Rückbau Bergschneise
M1: Erhaltung von Baum-
gruppen und Einzelbäumen
Code Nutzungstyp (Wertpunkte je m²)
Wald u. Gehölze
01.114/01.212 Buchenmischwald,
Naturnaher Kiefernwald (48)
02.400* Hecken-/Gebüschpflanzung, heimisch (25)
04.210 Baumgruppe, einheimisch, standortgerecht (33)
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04.310 Baumreihe, einheimisch, standortgerecht (31)
04.600 Feldgehölz (56)
Pionier-, Sand- u. Ruderalvegetation
06.400/09.120 Sand-Magerrasen, kurzlebige Ruderalflur (46)
09.210/11.212 Ausdauernde Ruderalflur frischer Standorte,
Gärten mit überwiegendem Nutzgartenanteil (37)
Versiegelte, vegetationsarme Flächen
10.510 Sehr stark, völlig versiegelte Flächen (3)
10.540 Befestigte, begrünte Flächen (7)
10.715/10.540/11.221 Dachfläche mit Versiegelung, befestigte und begrünte
Flächen, gärtnerisch gepflegte Anlage (6,5)
Öffentliche u. private Grünflächen
04.110/10.540/11.225 Einzelbäume einheimisch, befestigt und begrünte
Flächen, Extensivrasen (35)
09.160 Straßenränder, artenarm, intensiv gepflegt (13)
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlage (14)
11.225 Extensivrasen (21)
Einzelbäume
!. 04.110 Einzelbaum, einheimisch (31)
0 5025 m
±
Auftraggeber:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan W 46.2
Umweltbericht
Titel: Nr.: Maßstab:
Maßnahmen zu Vermeidung,
Minimierung und Kompensation sowie
Planzustand Biotope
3/3 1 : 1.500
Datum:
03/2015
Bearb.: Dr. Böger,
Dr. Beil
naturplan
An der Eschollmühle 30, 64297 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 99 79 89, Fax: 27 38 50
e-mail: info@naturplan.net
Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung
* von der Kompensationsverordnung abweichende Punktbewertung
- Näheres siehe Text
Maßnahmen zur Vermeidung (V), Minimierung (M) und zur
Kompensation sowie Naturschutz- und Landschaftspflege (A)
Maßnahmenflächen
A1: Beispielhafte Ersatzfläche für die Zauneidechsenpopulation
(entspricht alnatura-Planung) - nach B-Plan sind hierfür generell 1,7 ha
innerhalb des Geltungsbereiches vorgesehen
Rodung und Rückschnitt von Gehölzen nur zwischen 01. Oktober
und 28. Februar
Prüfung von Hohlenbäumen auf Winterquartiere von Fledermäusen
vor der Rodung. Bei Bedarf Maßnahmen zur Bergung und Umsiedlung.
Sammlung von Niederschlagswasser unbegrünter Dachflächen zur
Bewässerung von Garten- und Grünflächen. Über den Bedarf hinausgehendes
und auf versiegelten Bodenflächen anfallendes Niederschlagswasser ist
in der Umgebung zu versickern. Eine Verwendung zur Speisung
kleiner Stillgewässer im Nahbereich der Gebäude ist möglich.
Verwendung von versickerungsfähigen Bodenbelägen zur Befestigung von
Stellplätzen und Fahrwegen im nicht oder gering befahrenen Außenbereich
von Gebäuden
Gültig für den gesamten Geltungsbereich (nicht flächig dargestellt):
V1
V2
M3
M4
Sonstige Signaturen
Geltungsbereich des B-Planes
Baugrenze
Flurstücksgrenzen
anlage 1
90856 Zeichen
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 1
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283
Darmstadt
Schreiben vom 30.10.2014 und 03.11.2014 zur frühzeitigen
Beteiligung:
Aus regionalplanerischer Sicht wird -wie bereits in der Stellungnahme
vom 08. Mai 2013 zur Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahmen ausgeführt- erneut festgestellt, dass für die
Planung gewerblicher Flächen im Bereich der ehemaligen „Kelley-
Barracks“ die Zulassung einer Abweichung von entgegenstehenden
regionalplanerischen Zielvorgaben erforderlich ist. Der RPS/RegFNP 2010
weist im Bereich der „Kelley-Barracks“ ein „Vorranggebiet
Siedlung/Bestand“ aus. Innerhalb eines solchen Siedlungs-
Vorranggebietes ist die bauleitplanerische Ausweisung von Industrie- und
Gewerbegebieten nicht vorgesehen (Z3.4.1-3). Diese hat vielmehr
innerhalb der in der Karte dargeste llten „Vorranggebiete Industrie und
Gewerbe, Bestand und Planung“ stattzufinden (Z3.4.2-4). Für die
angedachte Nutzung des ca. 28 ha umfassenden Vorranggebietes
Siedlung zu gewerblichen Zwecken bedarf es daher einer
Abweichungszulassung durch die Regionalversammlung Südhessen.
Im südwestlichen Bereich der Kelley-Barracks tangiert die Planung zudem
das dort ausgewiesene „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“, das gemäß Z
4.3-2 des RPS/RegFNP 2010 grundsätzlich von Bebauung freizuhalten ist.
Es handelt sich mit ca. 2,2 ha zwar um eine Inanspruchnahme in relativ
geringem Umfang, bei der regionalpl anerische Bedenken zurückgestellt
werden können, doch wird bereits jetzt darauf aufmerksam gemacht, dass
eine Inanspruchnahme des Regionalen Grünzugs gemäß Beschluss der
Regionalversammlung (RVS) vom 01. März 2013 unabhängig von ihrer
Größe im gleichen Naturraum zu kompensieren ist. Den RVS-Beschluss
mit der Drucksachen-Nr. 55.1 kann hier eingesehen werden:
http://verwaltung.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=860fc2b5504395d2647
39ab41709d721
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Abweichungsverfahrens für die
beabsichtigte gewerbliche Baufläche wurde zur Kenntnis genommen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat beim Regierungspräsidium Darmstadt
einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplanes gestellt,
gem. Zielabweichungsverfahren (§ 8 HLPG vom 12.12.2012). Gegenstand
der Abweichung ist die bestehende Fläche eines „Siedlungsgebietes“
zugunsten einer Fläche für „Industrie und Gewerbe/Zuwachs“.
Der Abweichungsantrag liegt vor.
Der Einschätzung, dass im südwestlichen Bereich der Kelley-Barracks die
Planung das dort ausgewiesene „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“
tangiert, wurde widersprochen. Nach Überprüfung der Plandarstellungen im
RPS/RegFNP 2010 und in der Änderungsplanung zum Flächennutzungsplan
wurde festgestellt, dass die geplante gew erbliche Baufläche nicht in das
angrenzende „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ hineinragt, der Regionale
Grünzug also nicht in Anspruch genommen wird.
In Ziff. I 8.0 der Planfestsetzungen wurden die westlic hen Flächen als
Waldflächen ausgewiesen. Lediglich die Bergschneise wurde als
Erschließungsstraße für die Gewerbeflächen benötigt, sie tangiert den
Regionalen Grünzug nur.
Anlage 1
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 2
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Schienenverkehr
Darüber hinaus berühren die Planungen „Kelley-Barracks / Nathan-Hale-
Depot“ auch Festlegungen des RPS/RegFNP 2010 zum Schienenverkehr.
Für den Bau der Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar wurde in den
Jahren 2003 und 2004 ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt.
Als raumverträgliche Lösung wurden dabei zwei Varianten ermittelt, die
von Neu-Isenburg-Zeppelinheim über den Darmstädter Hauptbahnhof
entweder entlang der A 5 oder der A 67 zum Autobahndreieck Viernheim
verlaufen. Beide Varianten sind im RPS/RegFNP 2010 textlich im Ziel Z
5.1-3 festgelegt und in der Karte des RPS/RegFNP 2010 dargestellt. Die
Variante III a berührt die städt ebauliche Rahmenpl anung für die
Umnutzung der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots im Bereich
der gewerblichen Entwicklung. Die Variante IV a verläuft im Bereich des
Untersuchungsgebietes parallel zur bestehenden Schienenstrecke.
In der Karte zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 1
erfolgt eine Darstellung der Neubaustrecke nach der Planzeichenerklärung
des FNPs als Verkehrsfläche 4. 1.1 – „Freihaltung für ICE-
Trassenvarianten“ und damit zielkonform mit dem RPS/RegFNP 2010. Aus
den vorgelegten Unterlagen ist allerdings nicht ersichtlich, wie die
Darstellungen der 7. Änderung des Flächennutzungsplans zur
Verkehrsfläche 4.1.1 im „Rahmenp lan Konversionsflächen West“
umgesetzt bzw. im „Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks/Nathan-Hale-
Depot“ festgesetzt werden sollen. Im seinerzeit durchgeführten ROV wurde
hinsichtlich der damals noch militär isch genutzten Flächen von einer
Schienenstrecke, die im Tunnel bzw. im Trog geführt wird, ausgegangen.
Inwieweit die Neubaustrecke Rhein/ Main – Rhein/Neckar so wie im
RPS/RegFNP 2010 festgelegt bzw. mit der 7. Änderung des
Flächennutzungsplans beabsichtigt, vom Bundesministerium für Verkehr
weiter verfolgt wird, ist derzeit offen.
Das Bundesverkehrsministerium hatte Anfang 2012 eine Studie zur
Entwicklung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahnkorridor
Mittelrheinachse/Rhein/Main – Rhein/Neckar – Karlsruhe in Auftrag
gegeben, die u.a. Vorschläge für eine Führung der Neubaustrecke
Rhein/Main – Rhein/Neckar in der Stadt Darmstadt enthalten wird.
Ergebnisse sollen noch 2014 zur Konsultation gestellt werden und in den
Die Hinweise auf die Darstellung de r Neubaustrecke als Verkehrsfläche
4.1.1 – „Freihaltung für ICE-Trassenvarianten“ wurden zur Kenntnis
genommen.
Bezüglich der im Regionalplan/Reg. FNP bzw. FNP enthaltenen ICE-Trasse
wird folgendes festgestellt:
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 wird die Fläche
der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots von Nordost nach
Südwest von einer Trasse für eine Fernverkehrsstrecke/Planung
durchzogen. Diese Trasse stellt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den
Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main –
Rhein/Neckar aus dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hierbei um die sog.
Trassenvariante IIIA zur Realisierung der Neubaustrecke Rhein/Main –
Rhein/Neckar. Diese Variante wird auch im gültigen Flächennutzungsplan
der Wissenschaftsstadt Darmstadt dargestellt. Sie wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
Die Studie zum Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse/Rhein/Main –
Rhein/Neckar – Karlsruhe mit Vorschlägen für eine Führung der
Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar liegt zwar seit Anfang 2015 vor.
Abschließende Ergebnisse werden derzeit diskutiert und sollen in den neu
aufzustellenden Bundesverkehrsweg eplan 2015 eingearbeitet werden. Bis
zur abschließenden Entscheidung wird daher diese Trassen-Variante auch
im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt dargestellt.
Für die das Plangebiet querende Trassenvariante IIIA wurde aufgrund der
Bestandsbebauung (Kasernengelände) im Rahmen des o.g. von 2002 bis
2004 durchgeführten Raumordnungsverfahrens (ROV) eine Tunnellösung
erarbeitet, die jedoch heute nicht mehr realisierbar erscheint: Zum einen
ergaben sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen und
Entwicklungen im Tras senbereich der Variante IIIA, insbesondere neue
Entwicklungsperspektiven für die Konversionsgebiete Kelley-Barracks und
Nathan-Hale-Depot nach dem Abzug der US-Streitkräfte, zum anderen
bestehen geänderten Planvorstellungen seitens des Vorhabenträgers (siehe
Studie DB Netz AG) im Hinblick auf eine nunmehr lediglich eingleisige
Anbindung des Darmstädter Hauptbahnhofes (sog. „Konsenstrasse“, 2007)
und damit verbundenen Fragen der Wirtschaftlichkeit der Trasse.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 3
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
neu aufzustellenden Bundesverkehrswegeplan 2015 einfließen. Im
Rahmen der o. a. Studie hat die DB Netz AG eine
Verkehrslenkungsvariante vorgeschlagen, nach der die NBS Rhein/Main –
Rhein/Neckar einen veränderten Maßnahmenzuschnitt erhält. Das
Betriebsprogramm der Neubaustrecke soll sich tagsüber aus
Schienenpersonenfernverkehr und nachts aus Güterzügen
zusammensetzen. Nach der Verk ehrslenkungsvariante würde die
Anbindung in Darmstadt über eine eingleisige höhenfreie nördliche
Anbindungskurve unter Verzicht auf eine südliche Verbindungskurve
erfolgen.
Daher wurden im Rahmen einer weiteren Planungskonkretisierung für den
Trassenverlauf der Variante IIIA im südlichen Bereich des Darmstädter
Hauptbahnhofs durch das Büro Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für
das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff auf das für 2016 geplante
Planfeststellungsverfahren – in einer En tscheidungsstudie vier modifizierte
Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar
bewertet werden. Bei den Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke
erforderlich. Es wurden dabei die dem damaligen Raumordnungsverfahren
zu Grunde gelegten Planungsparameter ergänzt und unter Berücksichtigung
der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a.
Entwurfsgeschwindigkeiten, Längs- und Querneigungen, Höhenlage, Lage
von Bauwerken wie Tunnel und Trogbauwerken).
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner,
Darmstadt, erarbeiteten „Expertise zu Konflikten der landesplanerisch
festgelegten Linienführung (ROV/Regionalplan) mit aktuellen
städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Konversionsflächen West und
zur Übereinstimmung fortentwickelter Trassenführungen mit den Zielen
der Raumordnung und Landesplanung“ wurden die vier modifizierten
Linienführungen vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt hinsic htlich ihrer Kompatibilität mit der
landesplanerisch festgestellten Variante sowie damit betroffenen
Zielvorgaben untersucht. Die einzelnen Linienvarianten weisen im Hinblick
auf die Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der
Stadt einerseits, bezüglich der Ei nhaltung der regionalplanerischen
Zielvorgaben und der aus dem Raumordnungsverfahren resultierenden
Bedingungen andererseits, unterschiedliche Vor- und Nachteile auf.
Den einzelnen Linienvarianten ist zu attestieren, dass sie – wie die
Trassenvariante IIIA - mit den Ziel en der Raumordnun g grundsätzlich
vereinbar sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist, da es sich bei den
vier modifizierten Linienführungen jewe ils um alternative Konkretisierungen
der Trassenvariante IIIA handelt. Mit einem Raumordnungs verfahren wird
die Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im
Sinne von § 1 der Raumordnungsverordnung (Raumordnungsverfahren)
geprüft, wobei die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder
Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz unter überörtlichen
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 4
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Es wird empfohlen, die Ergebnisse der vorgenannten Korridorstudie mit
den Planungen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum
„Bebauungsplan W 46 - Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot“
abzugleichen und sich hieraus erge bene Erkenntnisse im weiteren
Verfahren zu berücksichtigen bzw. mit dem RP, Dez. III 31.2,
abzustimmen.
Im Übrigen fällt auf, dass Pressemeldungen zufolge im Bereich der Kelley-
Barracks auch der Neubau der bislang in Bickenbach ansässigen Alnatura-
Zentrale mit einem Bio-Supermarkt geplant ist. Dazu ergeht der Hinweis,
dass die Ansiedlung eines großflächigen (Alnatura-) Lebensmittelmarktes
Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ermittlung und Beurteilung einer
generellen Trassenführung erfolgt somit im raumordnerischen Maßstab
(1:25.000 – 1:100.000). Bei kleinr äumigen und räumlich begrenzten
Abweichungen der Trassenführung im Zuge der weiteren
Planungskonkretisierung (hier: die vier Linienvarianten) ist davon
auszugehen, dass die grundsätzliche Raumverträglichkeit der Trasse
unbeschadet bleibt und dass die Durchführung eines erneuten
Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist.
Eine konkrete Prüfung und weitere technische Planungen der einzelnen
Linienvarianten ist Gegenstand eines nachfolgenden
Planfeststellungsverfahrens gemäß § 18 AEG bzw. der integrierten
Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 3a ff. UVPG i. V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5
UVPG. Die konkrete Linienführung wird somit im Planfeststellungsverfahren
ermittelt und ist nicht Gegenstand der Darstellungen im
Flächennutzungsplan. Daher ist eine Änderung der Darstellung der
Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforderlich und folglich auch
nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 7.1
Aus den o.g. Gründen ist die konkrete Linienführung auch nicht Gegenstand
des Zielabweichungsantrags. Die grundsätzliche Möglichkeit einer
Realisierung der Trassenvariante IIIA in Form einer der vier Linienvarianten
ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im Bereich der Kelley-
Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Die Anregung zur Unterbringung des geplanten Bio-Supermarkts hier auf die
Ausweisung einer Gewerbefläche zu verzichten, wurde nicht entsprochen.
Bei dem in Rede stehenden Alnatura-Supermarkt handelt es sich jedoch
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 5
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
aus regionalplanerischer Sicht im Hinblick auf die Nahversorgungsfunktion
grundsätzlich innerhalb eines Vorranggebietes Siedlung erfolgen soll. Die
Ausweisung einer Gewerbefläche wäre für ein solches Projekt daher eher
kontraproduktiv. Hier sollte eine andere bauleitplanerische Lösung in
Betracht gezogen werden.
Eine Abstimmung der weiteren Verf ahrensschritte und planerischen
Überlegungen im gemeinsamen Gespräch erscheint sinnvoll.
Zudem wird von hinsichtlich der straßen- und schienenverkehrs-
rechtlichen Belange vom Dezernat III 33.1 in seiner Funktion als
Landeseisenbahnaufsicht (Lea) über die nichtbundeseigenen Eisenbahnen
in Hessen, darauf hingewiesen, dass die Gleisanlagen im Bereich des
Nathan-Hale-Depots (ehemaliges Heeresversorgungslager) zwar stillgelegt
sind, aber eine Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken nach § 23
Abs. 1 AEG bisher nicht erfolgt ist.
Aufgrund der bisher nicht erfolgten Freistellung von
Eisenbahnbetriebszwecken unterliegen die Grundstücke mit den
Gleisanlagen dem Fachplanungsvorbehalt nach § 38 Satz 1 BauGB (hier
eisenbahnrechtlicher Fachplanung svorbehalt) und sind damit der
gemeindlichen Planungshoheit entzogen.
Eine Freistellung von Grundstücken für Eisenbahnbetriebszwecke nach §
23 AEG - bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen - ist beim
Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Straßen- und Schienenverkehr,
Wilhelminenstr. 1–3, 64283 Darmstadt zu beantragen.
Im Freistellungsverfahren ist zu klären, ob aktuell kein Verkehrsbedürfnis
mehr besteht und auch langfristig eine eisenbahnspezifische Nutzung der
betroffenen Grundstücke nicht mehr zu erwarten ist.
Da sich die Grundstücke auf ihrem Gemeindegebiet befinden, ist die Stadt
Darmstadt antragsberechtigt nach § 23 AEG.
Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird auf die bereits
im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen
Entwicklungsmaßnahmen in diesem Bereich abgegebene Stellungnahme
vom 08. Mai 2013 verwiesen, die wie folgt lautete:
nicht um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb, da die max.
Verkaufsfläche auf 800 m² beschränkt wu rde. Die Ausweisung einer Fläche
für ein Verwaltungsgebäude sowie eine s Lebensmittelmarktes ist innerhalb
einer gewerblichen Baufläche allgemein zulässig. Ein aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickelnde s Gewerbegebiet lässt nach § 8
BauNVO unter anderem Gewerbebetriebe aller Art, sowie Geschäfts-, Büro-
und Verwaltungsgebäude, zu.
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit eines Freistellungsantrags nach § 23
Abs. 1 AEG wurde zur Kenntnis genommen.
Die entsprechenden Anträge auf Freistellung werden von der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt beantragt, da die Gleisanlagen nicht mehr benötigt
werden.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 6
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
„Die geplante Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen auf bereits
baulich überprägten Kasernen- oder Si edlungsflächen der US-Streitkräfte
wird positiv gesehen, da so die angestrebten Nutzungen im baulichen
Bestand bereitgestellt werden können und eine Inanspruchnahme freier
Landschaft vermieden wird.
Eine abschließende Stellungnahme ist allerdings noch nicht möglich, da für
die Detailplanung noch wesentliche Unterlagen fehlen.
Es sind im weiteren Planverfahren insbesondere eine flächendeckende
Biotoptypenkartierung mit besonderer Berücksichtigung der gemäß § 30
BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope zu erstellen. Weiter ist eine
artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG durchzuführen und
zum Bestandteil der Unterlagen zu machen.
Über eine Eingriffs- Ausgleichsplanung sind Qualität und Quantität der
Eingriffswirkungen zu ermitteln und soweit notwendige
Kompensationsmaßnahmen/Flächen darzustellen bzw. festzusetzen.
Bei der Prüfung der Eingriffswirkungen und der städtebaulichen
Konzeption sind insbesondere das Naturschutzgebiet „Bessunger
Kiesgrube“ sowie die umfangreich angrenzenden Wald bzw.
Waldrandflächen zu berücksichtigen. Weiter ist zu prüfen, ob im baulichen
Bestand ökologisch wertvolle Strukturen vorhanden sind.
Vor der weiteren Konkretisierung der Planung rege ich an einen
Scopingtermin sowie einen Ortstermin durchzuführen.“
Von Seiten des für die forsthoheitlichen Belange zuständigen
Dezernates V 52 werden keine Bedenken gegen die vorgelegten
Planänderungen erhoben.
Die bestehende Waldfläche wird weiterhin –sogar geringfügig vergrößert-
dargestellt. In diesen Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass,
sollte künftig tatsächlich eine Erweiterung der Waldfläche geplant sein,
hierfür eine forstrechtliche Genehmigung gemäß § 14 Hessisches
Waldgesetz (HWaldG) erforderlich ist. Zuständige Behörde hierfür ist
gemäß § 24 Abs. 2 HWaldG ist der Magistrat der kreisfreien Stadt
Darmstadt.
Weitere forstrechtliche Sachverhalte werden durch die Planänderungen
nicht berührt.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans W 46.2 wurde im Rahmen
der Erstellung des Rahmenplans „Konversion West Kelley-Barracks/Nathan-
Hale-Depot“ eine flächendeckende Biotoptypenkartierung mit besonderer
Berücksichtigung der gemäß § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope
erstellt.
Weiter wurde eine artenschutzrechtliche Vorprüfung durchgeführt. Die
artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 44 BNatSchG erfolgen auf der
Ebene der Bebauungsplanverfahren. Hier werden die o.g. Belange auf
Bebauungsplanebene bearbeitet.
Für den Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – wurde eine
artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, deren abschließende Bewertung
nun vorliegt.
Die Gutachten und der Umweltbericht liegen zur Offenlage des Planentwurfs
des Bebauungsplans W 46.2 vorgelegt.
Im Bebauungsplan W 46.2 wurden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
Entwicklung von Boden, Na tur und Landschaft, sowie
Artenschutzmaßnahmen unter I. 11. festgesetzt.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der weiteren Bearbeitung die
Abgrenzung der bestehenden Waldkante sich geringfügig verändert hat. Die
Waldfläche wurde im Bebauungsplanentwurf dahingehend korrigiert, dass
die Bäume, die nun außerhalb der festges etzten Waldfläche liegen, in ihrem
Bestand gesichert wurden und als dauerhaft zu pflegen und zu erhalten sind
(s. Festsetzungen I. 15.).
Gemäß der Ziff. 5.2 des Umweltberic hts der Tabelle 3 (Eingriffs-
Ausgleichsbilanzierung) bleibt die Waldfläche im Plangebiet annähernd
gleich groß.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 7
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Aus der Sicht der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt
nehme wird wie folgt Stellung genommen:
Gegen das vorgelegte Vorhaben werden keine Einwendungen erhoben.
Es wird darum gebeten, folgenden Hinweis und Nachforderung
aufzunehmen.
Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung)
Das Planungsgebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasser-
bewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind
großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen
Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des
„Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried“ , mit Datum vom
9. April 1999 festgestellt und veröffentli cht im Staatsanzeiger für das Land
Hessen „21 / 1999 S. 1659“, zu beachten. (Bitte als Hinweis übernehmen)
In den Unterlagen ist dargestellt, dass die Wasserversorgung über das
bestehende Netz erfolgt. Wenn sich bei Umsetzung des
Entwicklungskonzepts der Wasserbedarf (Trink-, Betriebs-, Löschwasser)
erhöht, ist dieser darzulegen und es wäre nachzuweisen, dass der Bedarf
durch den zuständigen Wasserversorger gedeckt werden kann anhand der
bestehenden Wasserrechte und der Fördermengen der letzten 5 Jahre.
Eine qualitative Beeinträchtigung des Grundwassers durch die
Versickerung von Niederschlagswasser ist auszuschließen. Zu beachten
sind das Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen
zur Versickerung von Niederschlagswasser“ sowie das Merkblatt DWA-M
153 „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“.
In der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist auf das Umweltmerkmal
Grundwasser angemessen einzugehen. Die quantitativen und qualitativen
Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser sind zu betrachten. Dies
ist in den Unterlagen ausreichend erfolgt.
Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen keine
Bedenken.
Den Hinweisen wurde gefolgt.
Den Hinweisen wurde gefolgt.
Unter Ziff. IV 4.0 der Hinweise des Bebauungsplans W 46. 2 wurde auf den
Grundwasserbewirtschaftungsplan hingewiesen.
Die Erschließung mit Wasserversorgung ist gemäß Ziff. 7.1 der Begründung
gesichert.
Dem Hinweis wurde gefolgt. Eine Niederschlagswasserversickerung hat nur
zu erfolgen, wenn wasserwirtschaftlic he Belange nicht entgegenstehen (s.
Festsetzung unter I. 11.4).
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 8
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz
Die Erstellung einer entwässerungst echnischen Stellungnahme ist nicht
möglich. Gemäß dem Erläuterungsbericht (S. 54) ist ein
Entwässerungskonzept noch zu erarbeiten.
Bodenschutz
1. Nachsorgender Bodenschutz
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die zwei
nachgenannten aufgegebenen militärischen Liegenschaften. Diese sind in
der Altflächendatei des Landes Hessen als Altstandorte erfasst:
o Nathan-Hale-Depot:
Treibstoffumladestation u.a.,
Schlüssel-Nr.411.000.026-000.001
Status der Gesamtfläche: Altlast - Sanierungsbedarf festgestellt
Eigenbedarfstankstelle,
Schlüssel-Nr.411.000.026-000.004,
Status der Gesamtfläche: Sanierung (Sicherung) abgeschlossen
o Kelley-Barracks:
Schlüssel-Nr.411.000.050-001.184
Status der Gesamtfläche: Altlastenverdächtige Fläche
Bzgl. der zwei Liegenschaften werden beim Regierungspräsidium
Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat
IV/Da 41.5 „Bodenschutz“ bodenschutzrec htliche Verfahren geführt. Die
Akten können eingesehen werden.
Zu den zwei Konversionsflächen liegen dem vorgenannten Dezernat
nachfolgend genannte Kenntnisse vor.
Dieser Aspekt ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung. Das
Entwässerungsgesuch wird im Bauordnungsverfahren bearbeitet.
Die Hinweise auf die Grundwasserv erunreinigungen und Altlasten wurden
zur Kenntnis genommen.
Für den Bereich der Kelley-Barracks / Nathan Hale Depot gilt der Status
einer altlastenverdächtigen Fläche. Aus der historischen Recherche, erstellt
durch das Ing.-Büro IBL Umwelt- un d Biotechnik GmbH am 29.01.2010
gehen insgesamt 22 kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) hervor, bei
denen potentiell Untergrundbelastungen vorliegen können.
Orientierende Untersuchungen im Teilbereich „Erwerbsfläche Alnatura
Produktions- und Handels GmbH“ zeigen im Bereich KVF 5 „Wartungshalle
Geb. 4207“, hier Standort der Altöltanks, relevante MKW-Belastungen in den
oberen Bodenmetern auf (Gutachten Ing.-Büro ARCADIS GmbH vom
23.01.2014). Weitere KVF-Flächen sind die KVF 4 (Wartungshalle Geb. Nr.
4208), KVF 15, (Waschanlage), KVF 17 (ehem. Parkhaus) und KVF 20 in
den bestehenden Gebäuden.
Die Altlastengutachten liegen vor. Eine Eingrenzung und abschließende
Gefährdungsbeurteilung des Schadens durch weiterführende
Untersuchungen liegt zwischenzeitlich ebenfalls vor.
Die festgestellten Altlastenverdachtsflächen wurden im Bebauungsplan
W 46.2 gekennzeichnet und unter Hinweise Maßnahmen und
Vorgehensweisen hinsichtlich Rückbau/Entsorgung aufgenommen. Das
Gutachten liegt vor. Zusätzlich wurden diesbezügliche Maßnahmen zur
Vermeidung von Schäden für die Umwelt bzw. zur Beseitigung von
Kontaminationen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 9
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.1 Nathan-Hale-Depot
Ansprechpartner im bodenschutzrechtlichen Verfahren ist die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Frankfurt. Die BImA, als
Vertreterin des Bundes, ist Pflichtige im Sinne des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (B BodSchG) und wird vom RP-Dez. 31.2 zu
weiteren Untersuchungen herang ezogen. Herangezogen werden kann
aber auch grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer (§ 4 (3)
BBodSchG.
Ehemalige Treibstoffumladestation
Az. IV/Da 41.5 - 2104 - Nathan Hale Depot
Im Bereich der ehem. Treibstoffumschlagstation, gibt es eine große
schädliche Grundwasserverunreinig ung mit Kraftstoffen (Schadstoffe:
BTEX, PAK und MKW), die das Depot-Gelände bereits über den
Grundwasserpfad in südwestlicher Richtung verlassen hat. Es handelt sich
um eine Verunreinigung im Grundw asser und der gesättigten Bodenzone
(Altlast i. S. des BBodSchG). Es ist davon auszugehen, dass sich die
Schadstoffe über die ungesättigte in die gesättigte Bodenzone und dann in
das Grundwasser ausgebreitet haben. Die genaue Eintragstelle wurde mit
den bisherigen Untersuchungen nicht gefunden. Der besagte Bereich der
Grundwasserverunreinigung / Altlast im Boden erstreckt sich bis in den
Grundwasserabstrom in Richtung Kley erstraße. Hier besteht weiterer
Erkundungs- und Sanierungsbedarf für das Grundwasser und den Boden
(gesättigte Bodenzone). Ggf. wird hier zukünftig eine hydraulische
Sanierung des Grundwassers und der gesättigten Bodenzone stattfinden.
Konkrete Maßnahmen sind noch nicht in Planung.
Diese schädliche Grundwasserverunreinigung ist im Bebauungsplan
darzustellen. Eine zukünftige mögliche Versickerung von
Niederschlagswasser ist nicht zulässi g, da es hierdurch zu erheblichen
Mehrkosten bei der Sanierung kommen wird (Verlagerung der
Schadstofffahne). Jeglic he Eingriffe in den Boden (ungesättigte
Bodenzone) sind gutachtlich zu begleiten.
Eine mögliche geplante Grundwasserförderung ist nicht zulässig.
Grundwasserverunreinigung mit LHKW
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation
Das Nathan-Hale-Depot liegt außerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans W 46.2.
Der Bereich der Verunreinigung liegt nicht im Geltungsbereich des
Bebauungsplans W 46.2.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 10
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Im südöstlichen Bereich des ehemaligen Depot-Geländes gibt es eine
Verunreinigung im Grundwasser mit organischen Lösungsmitteln (LHKW),
die derzeit keiner Verunreinigung des Bodens zugeordnet werden kann.
Der Prüfwert der GWS-VwV von 20 µg/l ist um ein Vielfaches
überschritten. Eine Prüfung im Einzelfall im Sinne der GWS-VwV wird
erforderlich. Eine abschließende Bewertung konnte noch nicht
vorgenommen werden, da noch weitere Untersuchungen des
Grundwassers anstehen. Ob hier zukünftig Sanierungsbedarf besteht,
kann derzeit noch nicht entschieden werden.
Diese Grundwasserverunreinigung ist im Bebauungsplan darzustellen.
Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht
zulässig, da es hierdurch zu erheblichen Mehrkosten bei der Sanierung
kommen wird (Verlagerung der Schadstofffahne). Jegliche Eingriffe in den
Boden (ungesättigte Bodenzone) sind gutachtlich zu begleiten. Eine
mögliche geplante Grundwasserförderung ist, ohne eine vorherige
Aufbereitung des belasteten Grundwassers, nicht zulässig.
Gleisvorfeld
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation
Im nordöstlichen Bereich des ehem. D epot-Geländes befinden sich derzeit
noch Gleisanlagen. Dieser Bereich wur de zur Altlast i. S. des BBodSchG
erklärt, da hier Sanierungsbedarf – zumindest für den Wirkungspfad
Boden-Mensch besteht. Hier lie gen Schadstoffe wie PAK und PBSM
flächendeckend erhöht vor. Die Er stuntersuchungen wurden durch die
BImA durchgeführt. Es wird darüber nachgedacht, eine vollständige
Versiegelung dieses Bereiches vorzunehmen (Sicherung i. S. des
BBodSchG). Weitere Untersuchungen sind vorgesehen.
Diese Altlast ist im Bebauungsplan darzu stellen. Eine zukünftige mögliche
Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht zulässig, da es hierdurch
zur Verlagerung von Schadstoffen aus dem Boden in das Grundwasser
kommen wird. Jegliche Eingriffe in den Boden (ungesättigte Bodenzone)
sind gutachtlich zu begleiten.
Bodenverunreinigung mit Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW)
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation
Im weiteren Bebauungsplanverfahren W 46 werden für den entsprechenden
Bereich diese Verunreinigungen dargestellt.
s. o.
s.o.
s.o.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 11
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Im nördlichen Bereich des ehem. Depot-Geländes befindet sich eine
Verunreinigung der ungesättigten Bodenzone mit MKW, die nicht saniert
werden muss. Die Bodenfunktionen sind nur kleinräumig beeinträchtigt. Es
ist auch zukünftig nicht zu besorgen, dass sich die Schadstoffe in das
Grundwasser verlagern werden (Wirkungspfad Boden-Grundwasser).
Der Wirkungspfad Boden-Mensch ist ebenfalls nicht betroffen, wenn es bei
der derzeitigen gewerblichen bzw. industriellen Nutzung bleibt
(Nutzungsparallelität). Bei einer sensibleren Nutzung besteht ggf.
Sanierungsbedarf, es wird dann eine Neubewertung erforderlich.
Es wird empfohlen, diese Verunreinigung in den Bebauungsplan informativ
aufzunehmen.
Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser ist nicht
zulässig, da es hierdurch zur Verlagerung von Schadstoffen aus dem
Boden in das Grundwasser kommen wird. Jegliche Eingriffe in den Boden
(ungesättigte Bodenzone) sind gutachterlich zu begleiten.
Ehemaliges Tanklager
Az. wie ehem. Treibstoffumladestation
Auf dem nordwestlichen Bereich des ehemaligen Depot-Geländes befand
sich ein Tanklager mit Flachbodentanks. Die Tanks wurden durch die Stadt
Darmstadt zurückgebaut. Bodenuntersuchungen aus diesem Bereich
ergaben keine Hinweise auf eine schädliche Bodenveränderung/Altlast im
Boden.
Eigenbedarfstankstelle
Az. IV/Da 41.5 – 2120 – Nathan Hale Depot Tankstelle
Im südwestlichen Bereich des ehem. Depot-Geländes befindet sich die
ehemalige Eigenbedarfstankstelle, die durch eine vorhandene
Oberflächenversiegelung gesichert ist (Sicherung i. S. des BBodSchG).
Die Oberflächenversiegelung wird jährlich begangen und der Zustand wird
gutachterlich protokolliert.
Die Sicherungsfläche ist im Bebauungsplan darzustellen. Eingriffe in die
Oberflächenversiegelung sind nicht zulässig bzw. dürfen nur in
Abstimmung mit dem RP Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bodenschutz“
s.o.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 12
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
erfolgen. Eine zukünftige mögliche Versickerung von Niederschlagswasser
ist nicht zulässig, da es hierdurch zur Verlagerung von Schadstoffen aus
dem Boden in das Grundwasser kommen wird.
1.2 Kelley-Barracks
Az. IV/Da 41.5 – 2142 – 411 000 050 001 184 Kelley B.
Ansprechpartner im bodenschutzrechtlichen Verfahren ist die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Frankfurt. Die BImA, als
Vertreterin des Bundes, ist Pflichtige im Sinne des Bundes-
Bodenschutzgesetzes (BB odSchG) und wird von mir zu weiteren
Untersuchungen herangezogen. Herangezogen werden kann aber auch
grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer (§ 4 (3) BBodSchG.
Aus der Historischen Recherche, erstel lt durch das Ing.-Büro IBL Umwelt-
und Biotechnik GmbH am 29.01.2010, gehen insgesamt 22
Kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) hervor, bei denen potentiell
Untergrundbelastungen vorliegen können.
Orientierende Untersuchungen im Teilbereich „Potentielle Erwerbsfläche
der Fa. ALNATURA“ zeigen im Bereich der KVF 5 „Wartungshalle Geb.
4207“, hier Standort des Altöltanks, relevante MKW-Belastungen in den
oberen drei Bodenmetern auf (Gutachten Ing.-Büro ARCADIS Deutschland
GmbH vom 23.01.2014). Hier ist noch eine Eingrenzung und
abschließende Gefährdungsbeurteilung des Schadens durch weitere
Untersuchungen herbeizuführen.
Der Flächenbereich, der nicht der potentiellen ALNATURA-Erwerbsfläche
zugehörig ist, wurde aktuell durch die BImA orientierend erkundet. Die
Untersuchungsergebnisse liegen noch nicht vor.
Es wird empfohlen, die MKW-Bodenbelastung (KVF 5) im Bebauungsplan
zu kennzeichnen.
Die Belange des nachsorgenden Bodenschutzes sind in dem o.a.
Bauleitplanverfahren nicht hinreichend berücksichtigt.
Kenntnisse/Aussagen zum Vorhandensein von Altflächen, Altlasten,
schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschäden im
Plangeltungsbereich sind in die Begr ündung bzw. in den Umweltbericht
Der Empfehlung die Kontaminationsverdachtsflächen im Bebauungsplan
aufzunehmen wurde gefolgt. Diese wurden unter Punkt IV (5.0) als
kartografische Darstellung mit textlichem Hinweis ergänzt. Die weiteren
Untersuchungen zur abschließenden Gefährdungsbeurteilung des Schadens
wurden im Verlauf des weiteren Planungsverfahrens durchgeführt.
Der Bebauungsplan W 46.2 hat im gesamten Bereich der KVF 5 öffentliche
Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Vor dem Ausbau der Planstraße Süd 1
werden auf Grundlage des städtebaul ichen Vertrages zwischen BIMA und
der Wissenschaftsstadt Darmstadt weitere Untersuchungen herbeigeführt.
Die Altlastengutachten liegen vor. Eine Eingrenzung und abschließende
Gefährdungsbeurteilung des Schadens durch weiterführende
Untersuchungen liegt zwischenzeitlich vor.
Die festgestellten Altlastenverdachtsflächen wurden im Bebauungsplan W
46.2 gekennzeichnet und unter Hinweise Maßnahmen und Vorgehensweisen
hinsichtlich Rückbau/Entsorgung aufg enommen. Das Gutachten liegt vor.
Zusätzlich wurden diesbezügliche Festsetzungen zur Vermeidung von
Schäden für die Umwelt bzw. zur Beseitigung von Kontaminationen in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen
s.o.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 13
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
zum Bebauungsplan mit aufzunehmen.
Gemäß § 1 (6) Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei der
Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen
Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die
Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des
Bodens zu berücksichtigen. Bei der Aufstellung darf das Problem
Bodenbelastungen nicht ausgeklammert werden. Es gilt bei der
Beurteilung von Belastungen das bauleitplanerische Vorsorgeprinzip und
nicht die Schwelle der Gefahrenabwehr. Der Träger der Bauleitplanung
erzeugt ein Vertrauen, dass die ausgewiesene Nutzung ohne Gefahr
realisierbar ist. Geht die Stadt Darmstadt Anhaltspunkten für
Bodenbelastungen nicht nach, haben Eigentümer, Bauwillige und andere
Betroffene ggf. Anspruch auf Schadensersatz.
Die Kommune hat sich im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
zu vergewissern, ob die geplante Nutzung mit einer vorhandenen oder
vermuteten Bodenbelastung vereinbar ist.
Die Auswirkungen der vorliegenden Planung auf die im Boden und im
Grundwasser vorhandenen Belastungen und auf mögliche
Sanierungsmaßnahmen sind im o.a. Baul eitplanverfahren darzustellen, zu
bewerten und abzuwägen. Ebenso verhäl t es sich mit den Auswirkungen
der festgestellten Belastungen bzw. der Sanierungsmaßnahmen auf das
geplante Vorhaben.
Es wird in diesem Zusammenhang auf den Erlass „Hinweise und
Empfehlungen zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen,
insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im
Baugenehmigungsverfahren" des Hess. Ministeriums für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung vom 17. April 2002 (St. Anz. 19/2002, S.
1753 ff). sowie auf die „Arbeitsh ilfe zur Berücksichtigung von
Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach
BauGB in Hessen“ des Hess. Ministeriums für Umwelt, Energie,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Stand Februar 2011, hingewiesen.
Auf die Kennzeichnungspflicht von Flächen, deren Boden erheblich mit
umweltgefährdenden Stoffen belastet ist, wird ebenso verwiesen (§ 9 Abs.
5 Nr. 3 Baugesetzbuch).
Es wird darum gebeten, Folgendes in den Planunterlagen zum
Dem Hinweis wurde entsprochen.
Eine Kennzeichnung im Bebauungsplan wurde aufgenommen. Der
Umweltbericht und die Begründung wurden entsprechend ergänzt.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 14
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Bebauungsplan mit aufzunehmen:
Grundwasserhaltungsmaßnahmen
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Entnahme von Grundwasser
auf den zwei ehemaligen militärischen Liegenschaften stehen (u.a.
Errichtung und Betrieb von Brauchwasserbrunnen, Wasserhaltungen -
auch temporäre - wie z.B. zum Erstellen von unterirdischen Bauteilen) sind
vor Beginn der Maßnahme mit dem RP Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5
„Bodenschutz“ abzustimmen.
Versickerung von Niederschlagswasser
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Versickerung von
Niederschlagswasser auf den zw ei ehemaligen militärischen
Liegenschaften stehen, sind im Vorfel d mit dem RP Darmstadt, Dezernat
IV/DA 41.5 „Bodenschutz“ abzustimmen.
Vorhandene Grundwassermessstellen Nathan-Hale-Depot
Alle auf dem ehem. Depot-Gelände vorhandenen
Grundwassermessstellen müssen dauerhaft erhalten werden und jederzeit
zugänglich sein. Sie werden für das Monitoring der auf dem Gelände
vorliegenden Grundwasserverunreinigungen benötigt.
Sollte der Erhalt nicht möglich sein, dann sind in Abstimmung mit dem RP
Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bo denschutz“, Ersatzmessstellen zu
errichten.
Vorhandene Grundwassermessstellen Kelley-Barracks
Auf dem ehem. Kasernengelände vorhandene Grundwassermessstellen
dürfen nur in Abstimmung mit dem RP Darmstadt; Dezernat IV/Da 41.5
„Bodenschutz“ zurückgebaut werden. Müssen Grundwassermessstellen
aufgrund der konkreten Bebauung zurückgebaut werden, entscheidet das
vorgenannte Dezernat in Abhängigkeit der Ergebnisse der weiteren
Erkundungsmaßnahmen über Ersatzmessstellen.
Baurechtliche Anträge
In den Baugenehmigungsverfahren (Abbruch und Neubebauung) ist das
RP Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5 „Bodenschutz“ zu beteiligen.
Unter Ziff. I. 11.4 der Festsetzungen de s Bebauungsplans W 46.2 wurde die
Versickerung des Niederschlagswassers geregelt.
Diese Flächen liegen nicht im Bereich des Bebauungsplans W 46.2. Sie
werden im Bebauungsplanverfahren W 46 behandelt.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Im Bereich des Bebauungsplans W 46.2 sind keine Grundwassermessstellen
bekannt.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 15
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Bodeneingriffe
Bei Bodeneingriffen im Bereich nachgewiesener Bodenverunreinigungen
und schädlicher Bodenveränderungen / Altlasten ist eine gutachterliche
Begleitung erforderlich.
Anfallender belasteter Aushub ist gemäß den abfallrechtlichen
Bestimmungen zu beproben und entsprechend der Ergebnisse zu
entsorgen / verwerten.
Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf
organoleptische Auffälligkeiten zu acht en. Werden diese festgestellt, ist
umgehend das RP Darmstadt, Dezernat IV/DA 41.5 „Bodenschutz“ zu
informieren.
2. Vorsorgender Bodenschutz
Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen
Umgangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch
Bebauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine
neugeordnete Nutzung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird
ein Beitrag zur Reduktion weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich
geleistet. Daher wird der Bebauu ngsplan unter Gesichtspunkt der
Neuversiegelung von Flächen ausdrücklich begrüßt.
Es ergeht der Hinweis auf die Aspekte des Bodenschutzes im Rahmen der
Nachhaltigkeitsstrategie. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, in
wieweit durch die im Gebiet geplante Nutzungsänderung nicht mehr für
Gewerbe oder Verkehr genutzte Flächen zurückgebaut bzw. entsiegelt
werden können.
3. 7. Änderung des Flächennutzungsplan (FNP)
Es handelt sich um die Einbeziehung der ehemals militärisch genutzten
Gebiete in den FNP.
Aus bodenschutzfachlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
Die Hinweise wurden berücksichtigt.
Unter Ziff. IV. 5.0 des Bebauungsp lans W 46.2 is t der Hinweis
aufgenommen.
Unter Ziff. IV. 2.0 des Bebauungs plans W 46.2 ist der Hinweis
aufgenommen.
Dem Hinweis wurde unter Ziff. I. 11.3 gefolgt.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 16
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Immissionsschutz
Bezüglich der o.g. Planung der Stadt Darmstadt auf den westlichen
Konversionsflächen wird auf Teilbereich B der Stellungnahme vom 08. Mai
2013 verwiesen.
Eine abschließende Prüfung der Unterlagen ist aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht ni cht möglich, da die Planunterlagen
keine schalltechnische Untersuchung enthalten. Zur Bewertung der
Auswirkungen der Planung insbesondere auf die südlich gelegenen
Wohngebiete ist dies jedoch zwingend erforderlich.
Bereits jetzt wird jedoch daraufhin gewiesen, dass die Entwicklung des
Gewerbegebietes im Osten entlang der Bahnlinie dahingehend gelenkt
werden sollte, dass ein geschlossener Gebäuderiegel entsteht. So können
die Anwohner entlang des Haardtrings vor Geräuschemissionen aus dem
Gebiet geschützt werden.
Bei der Gewerbefläche im Südwesten empfiehlt sich der Tausch der
Nutzungsarten mit der zentral am Exerzierplatz gelegenen Büronutzung.
So kann das südlich des Plangebiets gelegene Wohngebiet vor
Geräuschemissionen geschützt werden.
Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die
Stellungnahme folgende Quellen herangezogen wurden:
• Hinsichtlich der Rohstoffsicherung:
o Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
o Rohstoffsicherungskarte des HLUG
• Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe:
o Vorliegende und genehmigte Betriebspläne
• Hinsichtlich des Altbergbaus:
o Bei der Bergaufsicht digital und analog vorliegende Risse
o In der Datenbank vorliegende Informationen
o Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren
Bergbau
Die Recherche beruht auf den in In haltsverzeichnissen des Aktenplans
inventarisierten Beständen von Berech tsams- und Betriebsakten früherer
Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Das Schallschutzgutachten für den Ge ltungsbereich des Bebauungsplans
W 46.2 liegt vor und wird zur Offenlage zur Verfügung gestellt.
Dieser Bereich betrifft nicht den Planbereich.
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 17
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Rissblättern. Die Stellungnahme basiert daher hinsichtlich des
Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis.
Anhand der oben beschriebenen Datengrundlage wird wie folgt Stellung
genommen:
Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine
Rohstoffsicherungsflächen betroffen.
Aktuelle Betriebe/Konzessionen: Es befinden sich keine aktuell unter
Bergaufsicht stehenden Betriebe im Planbereich und dessen näherer
Umgebung. Das Gebiet wird von einem Erlaubnisfeld zur Aufsuchung von
Kohlenwasserstoffen überdeckt. Der Be rgaufsicht sind jedoch keine das
Vorhaben beeinträchtigenden Aufsuchungsaktivitäten bekannt.
Gefährdungspotential aus früheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im
Plangebiet ist meinen Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau
umgegangen.
Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte
entgegen.
Von Seiten des Kampfmittelräumdienstes wird am 03.11.204 Folgendes
vorgebracht:
Die Auswertung der vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich
das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem
Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flaksteilungen
befindet.
Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss
grundsätzlich ausgegangen werden,
Eine systematische Überprüfung (Sond ieren auf Kampfmittel, ggf. nach
Abtrag des Oberbodens) ist daher vor Beginn der geplanten Bauarbeiten
und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen erforderlich,
auf denen bodenei ngreifende Maßnahmen st attfinden. Hierbei soll
grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.
Der Hinweis wurde berücksichtigt.
In Ziff. IV. 1.0 des Bebauungsplan s W 46.2 wurde der entsprechende
Hinweis aufgenommen.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 18
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Zur eigenen Sicherheit sollte bescheinigt werden, dass die
Kampfmittelräumarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik
durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf
dem die untersuchten Flächen doku mentiert sind, Weiterhin ist das
verwendete Detektionsverfahren anzugeben.
Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des
Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Bei der
Beauftragung des Dienstleisters ist auf die Verwendung des Datenmoduls
KMIS-R hinzuweisen.
Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräumten Flächen
örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden.
Regierungspräsidium Darmstadt
Nach Abschluss der Arbeiten wird um Übersendung des Lageplans
und der KMISR-Datei geben.
Das Datenmodul KMIS-R kann kostenlos von der nachstehenden
Internetseite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen werden:
http://www.rp·darmstadt.hessen.de
(Sicherheit und Ordnung, Gefahrenabwehr, Kampfmittelräumdienst)
Mit einer Luftbilddetailauswertung wurd e ein Verdachtspunkt ermittelt, der
auf einen möglicherweise noch vorhandenen Bombenblindgänger hinweist.
Der Punkt wurde koordinatenmäßig erfasst und ist im beiliegenden
Lageplan rot gekennzeichnet.
Eine Überprüfung des Verdachtspun ktes ist vor bodeneingreifenden
Bauarbeiten erforderlich. Sofern das Gelände nicht sondierfähig sein sollte
(wegen oberflächennaher magnetischer Störungen wie z.B. Auffüllung,
Versiegelung, Versorgungsleitungen) ist eine Überprüfung
mittels Sondierungsbohrungen erforderlich.
Eine Überprüfung des Verdachtspunktes ist auch dann erforderlich, wenn
sich dieser außerhalb des Baufeldes bzw. Grundstückes befindet und vor
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 19
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
bodeneingreifenden Bauarbeiten ein Sicherheitsabstand im Radius von 15
Metern um den eingemessenen Verdachtspunkt nicht eingehalten werden
kann.
Es wird darum gebeten, diese Stellungnahme in allen Schritten des
Bauleitverfahrens zu verwenden, sofern sich keine wesentlichen
Flächenänderungen ergeben.
Die Kosten für die Kampfmittelräumung (Aufsuchen, Bergen,
Zwischenlagern) sind vom Antragsteller/Antragstellerin,
Interessenten/lnteressentinen od er sonstigen Berechtigten (z.B.
Eigentümer/Eigentümerin, Investor/lnv estorin) zu tragen. Die genannten
Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Auftrag zu
geben und zu bezahlen.
Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden
die örtlichen Gauß/Krüger-Koordinaten benötigt.
Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist
immer das v. g, Aktenzeichen anzugeben und eine Kopie dieser
Stellungnahme beizufügen.
Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird
die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für
unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine
positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerstattung durch den
Bund gem. Nr. 3. der Allgemeinen Bestimmungen für die
Kampfmittelräumung.
Eine Kopie des Auftrages ist dem KMRD zur Kenntnisnahme zuzusenden.
Den Abtransport - ggf. auch die Entschärfung - und die Vernichtung der
gefundenen Kampfmittel wird das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst-
weiterhin auf eigene Kosten übernehmen.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 20
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 21
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1.2 hessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295Darmstadt
Schreiben vom 09.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Zur Sicherung von Bodendenkmälern ist ein Hinweis auf § 20 HDSchG wie
folgt aufzunehmen:
"Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmäler bekannt werden, so ist dies der
hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich
anzuzeigen."
Der Anregung wurde gefolgt.
Der Hinweis wurde in die Festsetzungen und die Begründung
aufgenommen.
1.3 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin
Schreiben vom 02.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Zum Verfahren der regionalen Raumordnungs- bzw.
Flächennutzungsplanung werden folgende Hinweise gegeben:
Bei diesen Planungen spielt u.a. auch die Frage einer vorsorglichen
Vermeidung ggf. eintretender Beeinträchtigungen von Richtfunkstrecken
(Störung des Funkbetriebs) durch neu zu errichtende Bauwerke eine
wesentliche Rolle. Daher wird auf Folgendes hingewiesen:
• Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post
und Eisenbahnen (BNetzA) teilt u.a. gemäß § 55 des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22.06.2004 die Frequenzen für
das Betreiben von zivilen Richtfunkanlagen zu. Selbst betreibt sie keine
Richtfunkstrecken. Die BNetzA kann aber in Planungs- und
Genehmigungsverfahren (z. B. im Rahmen des Baurechts oder im
Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes) einen Beitrag zur
Störungsvorsorge leisten, indem sie Namen und Anschriften der für das
Plangebiet in Frage kommenden Richtfunk betreiber identifiziert und diese
den anfragenden Stellen mitteilt. Somit werden die regionalen
Planungsträger in die Lage versetzt, die evtl. betroffenen
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Die Festsetzungen des Bebauungsplans W 46.2 hinsichtlich des Maßes der
baulichen Nutzung lassen keine Störungen der Richtfunkstrecken erwarten.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 22
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Richtfunkbetreiber frühzeitig über vorgesehene Baumaßnahmen bzw.
Flächennutzungen zu informieren.
• Beeinflussungen von Richtfunkstre cken durch neue Bauwerke mit
Bauhöhen unter 20 m sind jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Auf das
Einholen von Stellungnahmen der BNetzA zu Planverfahren mit geringer
Bauhöhe kann daher verzichtet werden. Da im vorliegenden Fall die
Planunterlagen keine Aussagen zu neuen Bauten mit Höhen über 20 m
enthalten, wurde keine weitere Prüfung der vorgesehenen Maßnahmen
durchgeführt.
• Angaben zum geografischen Trassenv erlauf der Richtf unkstrecken bzw.
zu den ggf. eintretenden Störsituationen kann die BNetzA nicht liefern. Im
Rahmen des Frequenzzuteilungsverfahrens für Richtfunkstrecken prüft die
BNetzA lediglich das Störverhältnis zu anderen Richtfunkstrecken unter
Berücksichtigung topografischer Geg ebenheiten, nicht aber die konkreten
Trassenverhältnisse (keine Üb erprüfung der Bebauung und anderer
Hindernisse, die den Richtfunkbetrieb beeinträchtigen können). Die im
Zusammenhang mit der Bauplanung bzw. der geplanten Flächennutzung
erforderlichen Informationen können deshalb nur die Richtfunkbetreiber
liefern. Außerdem ist die BNetzA von den Richtfunkbetreibern nicht
ermächtigt, Auskünfte zum Trassenverlauf sowie zu technischen
Parametern der Richtfunkstrecken zu erteilen.
• Hinsichtlich einer Bekanntgabe von in Betrieb befindlichen
Richtfunktrassen in Flächennutzungsp länen, wird darauf hingewiesen,
dass dieses Verfahren nicht zwingend vorgeschrieben ist (keine
Dokumentationspflicht) und nur eine dem Ermessen überlassene
Maßnahme zur vorsorglichen Störungsvermeidung darstellt, die auch
durch die öffentlichen Planungsträger nicht einheitlich gehandhabt wird.
Eine Darstellung der Trassenverläufe in den Planunterlagen ist nur
möglich, wenn die Betreiber dies ausdrücklich wünschen und mit einer
Veröffentlichung ihrer Richtfunk-S tandortdaten einverstanden sind
(Datenschutz). Zu den Betreibern v on Richtfunkstrecken gehören z.B. die
in Deutschland tätigen großen Mobilfunkunternehmen. Diese erfüllen zwar
einen öffentlichen Auftrag, sind jedoch untereinander Wettbewerber.
Übersichten zu den Netzstrukturen gehören daher zu den Betriebs- und
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 23
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Geschäftsgeheimnissen; ihre Veröffentlichung unterliegt grundsätzlich den
Wettbewerbsstrategien der Betreiber. Unter Berücksichtigung dieser
Bedingung und der hohen Anzahl laufend neu hinzukommender
Richtfunkstrecken ist es auf regionaler Ebene somit kaum möglich, ständig
aktuelle Übersichten zu führen.
• Bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit einer Höhe von über 20 m
(z.B. Windkraftanlagen, Hochspa nnungsfreileitungen, Masten, hohen
Gebäuden, Industrie- und Gewerbeanl agen, etc.), empfehlen sich
entsprechende Anfragen an die BNetzA. Bei Abforderung einer
Stellungnahme sind bitte die geografischen Koordinaten (WGS 84) des
Baugebiets anzugeben und ausreichend übersichtliches topografisches
Kartenmaterial mit genauer Kennzeichnung des Baubereiches sowie das
Maß der baulichen Nutzung zu übermitteln.
Bei den Untersuchungen werden Richtfunkstrecken militärischer Anwender
nicht berücksichtigt. Diesbezügliche Prüfungsanträge können beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr, Referat Infra I 3, Fontainengraben 200,53123 Bonn, E-Mail:
BAIUDBwToeB@Bundeswehr.org gestellt werden.
• Da der Richtfunk gegenwärtig eine technisch und wirtschaftlich sehr
gefragte Kommunikationslösung darstellt, sind Informationen über den
aktuellen Richtfunkbelegungszustand fü r ein bestimmtes Gebiet ggf. in
kürzester Zeit nicht mehr zutreffend, Es wird deshalb ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die jeweils erteilte Auskunft nur für das Datum meiner
Mitteilung gilt.
• Bei Bauplanungen mit Höhen über 20 m sowie Photovoltaikanlagen wird
auch geprüft, ob ggf. in der Nähe li egende Messeinrichtungen des Prüf-
und Messdienstes der BNetzA oder zi vile Radaranlagen beeinflusst
werden. Sind Beeinträchtigungen zu erwarten, erhalten die Planungsträger
dazu eine Mitteilung und entsprechende Hinweise zur
Störungsvermeidung.
Falls die Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plangebiet zu
berücksichtigenden Leitungssysteme, wie z.B. unter- oder oberirdisch
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 24
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
geführte Telekommunikationskabelanlagen oder Energieleitungen, bezieht,
wird darauf hingewiesen, dass die BNetzA selbst über keine eigenen
Leitungsnetze verfügt. Sie kann auch nicht über alle regional vorhandenen
Kabeltrassen Auskunft erteilen, da das Führen entsprechender
Datenbestände nicht zu ihren behördlichen Aufgaben gehört. Angaben
über Kabel- bzw. Leitungssysteme im Planbereich können daher nur direkt
bei den jeweiligen Betreibern oder den Planungs- bzw. Baubehörden vor
Ort eingeholt werden.
1.4 Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295
Darmstadt
Schreiben vom 20.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Die Planungen werden explizit dahingehend begrüßt, dass trotz aktuell
erdrückendem Mangel an Wohnbauflächen in Darmstadt wie auch im
Umland nicht der Versuchung nachgeg eben wird, die Konversionsflächen
für Wohnzwecke umzuwidmen. Auch für Handwerk, Gewerbe und
Industrie müssen ausreichende Flächen vorgehalten werden, um
Unternehmen Ansiedlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zu bieten. Die betrachteten Flächen bieten
sich aufgrund der Nähe zum bereits bestehenden Gewerbe nördlich des
Plangebietes und der durch die Bahngleise entstehenden Zäsur zum Rest
des Stadtgebietes eindeutig für ei ne gewerbliche Nutzung an. Die
Wissenschaftsstadt Darmstadt tut daher gut daran, entgegen anderer
Stimmen an den Planungen einer Ausweisung für gewerbliche Nutzung
festzuhalten. Darüber hinaus wird di e frühzeitige und offenbar fruchtbare
Einbindung der unmittelbar benachbart gelegenen Unternehmen bei dem
Verfahren begrüßt. Auch dies ist ein probates Mittel zur Standortsicherung.
Besonders problematisch erscheint das Thema Verkehrserschließung.
Ein erheblicher Teil der in den geplanten Gewerbegebietsflächen
arbeitenden Menschen und darüber hinaus auch der entstehende
Lieferverkehr wird auf die Erreichbar keit des Gebietes per Pkw bzw. LKW
angewiesen sein, also mobilen Individualverkehr nutzen. Daran wird auch
die wünschenswerte Erschließung mittels ÖPNV nicht grundsätzlich etwas
Die Zustimmung zu den geplanten gew erblichen Bauflächen wurde zur
Kenntnis genommen.
Die Hinweise zur verkehrlichen Erschließung wurden zur Kenntnis
genommen.
Diese Aspekte wurden im Verkehrsgutachten behandelt und in der
Planung berücksichtigt.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 25
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
ändern. Um diesen zusätzlichen mobilen Individualverkehr auffangen zu
können, muss dringend gewährleistet werden, dass die Anbindung an das
regionale Straßenverkehrsnetz und in sbesondere an die Rheinstraße und
damit an das Autobahnnetz entsprechend leistungsfähig gestaltet wird. Die
bisherige Situation erscheint dort, insbesondere zu den morgendlichen und
abendlichen Stoßzeiten, bereits jetzt unzureichend. Darüber hinaus muss
gewährleistet werden, dass eine ausreichende Anzahl Parkplätze im
öffentlichen Raum wie auch auf den Grundstücken vorgehalten wird.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Begründung zum
Bebauungsplanentwurf W 46.2 mit ihren weitere Ausführungen verwiesen.
Für die Kelley-Barracks und das Nathan-Hale-Depot soll ein ausreichend
leistungsfähiges äußeres und inneres Erschließungssystem unter
Berücksichtigung aller Verkehrsarten entwickelt werden.
Die äußere Erschließung insbesondere die Anbindung an das Autobahnnetz
wurde in insgesamt 4 Verkehrsuntersuchungen detailliert betrachtet und wird
über ein Planfeststellungsverfahren festgelegt werden.
Die Förderung der Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes inkl.
eines umfassenden Mob ilitätsmanagements ist zentrales Ziel der
Quartiersentwicklung. Aus diesem Grund wird die Anzahl der Stellplätze im
öffentlichen Straßenraum auf ein Minimum reduziert. Die Stellplätze sind
vorwiegend auf den Flächen der Unternehmen anzuordnen.
1.5 Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement, Groß-Gerauer Weg
4, 64295 Darmstadt
Schreiben vom 20.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Fachlicher Hinweis:
Gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen bestehen
keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des
BImSchG.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
1.6 IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt
Schreiben vom 24.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Die Konversionsflächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen, wird
grundsätzlich begrüßt.
Hinsichtlich der Verkehrsplanung ist zu bedenken, dass die Anbindung an
das regionale Straßenverkehrsnetz und insbesondere an die Rheinstraße
Die Zustimmung zu den geplanten gew erblichen Bauflächen wurde zur
Kenntnis genommen.
Die Anbindung des Straßennetzes an die Rheinstraße und das
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 26
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
und damit an das Autobahnnetz entsprechend leistungsfähig gestaltet
werden muss. Hier sind die Grenzen der Leistungsfähigkeit bereits heute
erreicht. Bezüglich des betrieblichen Mobilitätsmanagements, welches eine
große Chance der Verkehrsentlastung bieten kann, wird Unterstützung
angeboten.
Autobahnnetz liegt außerhalb des Bereichs des Bebauungsplans W 46.2.
Für die Kelley-Barracks und das Nathan-Hale-Depot soll ein ausreichend
leistungsfähiges äußeres und inneres Erschließungssystem unter
Berücksichtigung aller Verkehrsarten entwickelt werden.
Die äußere Erschließung insbesondere die Anbindung an das Autobahnnetz
wurde in insgesamt 4 Verkehrsuntersuchungen detailliert betrachtet und wird
über ein Planfeststellungsverfahren festgelegt werden.
Der Zusage von Unterstützung im Rahmen des betrieblichen
Mobilitätsmanagement wird zur Kenntnis genommen.
1.7 Deutsche Bahn AG, DB-Immobilien, Region Mitte, Camberger Straße
10, 60327 Frankfurt am Main
Schreiben vom 27.10.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Zur Beteiligung über die vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2013
wurde eine Stellungnahme abgegeben (TÖB-FFM-13-9018/9019).
Darin wurde darauf hingewiesen, dass im Plangebiet eine Trassenvariante
der Neubaustrecke (NBS) Rhein-Main-/ Rhein-Neckar verläuft.
Im aktuellen Verfahren hat sich an dieser Situation grundsätzlich nichts
geändert.
Es wird daher festgestellt , dass es dazu im aktuellen Verfahren zwei nicht
ganz zueinander passende Aussagen gibt: In den Unterlagen, die zum
Bauantrag gehören werden , wird darauf verwiesen, dass die
Trassenvariante der Neubaustrec ke (NBS) Rhein-Main-/ Rhein- Neckar in
diesem Bereich nicht mehr verfolgt wird . (s. " Rahmenplan"). In den
Unterlagen zur FNP -Änderung (Anlage "FNP 7. Änderung") soll die
Trassenvariante dennoch weiter dargestellt werden.
Die DB ProjektBau GmbH teilt im Zusammenhang mit der geplanten
DB-Neubaustrecke Rhein/Main - Rhein/Neckar (NBS RMRN) folgendes
mit:
Die Hinweise auf die Darstellung de r Trassenvariante der Neubaustrecke
(NBS) Rhein-Main/Rhein-Neckar wurden zur Kenntnis genommen. Es wurde
ferner zur Kenntnis genommen, dass der Überplanung des Gebietes ohne
Berücksichtigung der hier verlaufende n Trassenvariante nicht zugestimmt
wird.
Im aktuell gültigen Regionalplan Südhessen/Reg FNP 2010 wird die Fläche
der Kelley-Barracks und des Nathan-Hale-Depots von Nordost nach
Südwest von einer Trasse für eine Fernverkehrsstrecke/Planung
durchzogen. Diese Trasse stellt eine raumordnungsgeprüfte Variante zu den
Planungen einer ICE-Neubaustrecke (NBS) im Raum Rhein/Main –
Rhein/Neckar aus dem Jahr 2004 dar. Es handelt sich hierbei um die sog.
Trassenvariante IIIA zur Realisierung der Neubaustrecke Rhein/Main –
Rhein/Neckar. Diese Variante wird auch im gültigen Flächennutzungsplan
der Wissenschaftsstadt Darmstadt dargestellt. Sie wird im Rahmen der
verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
Die Studie zum Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse/Rhein/Main –
Rhein/Neckar – Karlsruhe mit Vorschlägen für eine Führung der
Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar liegt zwar seit Anfang 2015 vor.
Abschließende Ergebnisse werden derze it diskutiert und sollen in den neu
aufzustellenden Bundesverkehrswegeplan 2015 eingearbeitet werden. Bis
zur abschließenden Entscheidung wird daher diese Trassen-Variante auch
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 27
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
1. Untersuchungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI)
Die Zwischenergebnisse der vom BMVI be auftragen der Korridorstudie
(Mittelrheinstudie) für den Abschnitt Frankfurt - Mannheim wurden im Juli
2014 vorgestellt. Nach den Erkenntnissen der Gutachter ist eine neue
Bahnstrecke für den Mischverkehr - am Tag schneller
Personenfernverkehr, in der Nacht Güterverkehr - parallel zu den
Autobahnen A5/A67 die beste Lösung. Die Neubaustrecke soll die
steigenden Verkehrsmengen aufnehmen und für deutlich kür zere
Fahrzeiten sorgen. Gleichzeitig wird auf den Bestandstrecken Platz für ein
erweitertes Angebot der S-Bahn Rhein/Main - Rhein/Neckar geschaffen .
Die Neubaustrecke ermöglicht zudem schnelle Nahverkehrsangebote
zwischen Bergstraße , Darmstadt und Frankfurt Flughafen sowie
Wiesbaden. In der Nacht soll die Strecke genutzt werden , um den
Güterverkehr von den Bestandsstrecken umzuleiten und dadurch deren
Anwohner zu entlasten.
Die Veröffentlichung der gesamten Korridorstudie ist bis Ende des Jahres
2014 geplant. Im An schluss plant der Bund ein Konsultationsverfahren ,
innerhalb dessen e s möglich sein wird Stel lungnahmen zu den
Ergebnissen abzugeben.
Es ist wichtig in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass im
Rahmen der Erstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP
2015) auf Basis der Erkenntnisse
der MitteIrheinstudie erst eine Nutzen-
Kosten-Untersuchung (NKU) vorgenommen wird. Ausschließlich Projekte,
die ein Nutzen - Kosten -Verhältnis > 1 erreichen, erfüllen die
Grundvoraussetzung für die möglic he Aufnahme in den Bedarfsplan des
Bundes. Nimmt der Bund die Maßnahmen in den neuen Bedarfsplan auf,
wäre die Finanzierungsfähigkeit seitens des Bundes grundsätzlich
gegeben.
Die konkrete Streckenführung wird auf Basis der im Bedarfsplan
festgelegten Rahmenbedingungen zu erarbeiten sein. Insofern kann eine
Entscheidung über die genaue Streckenführung und welche Variante
grundsätzlich weiterverfolgt wird erst danach getroffen werden.
im gültigen kommunalen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt
Darmstadt dargestellt.
Für die das Plangebiet querende Trassenvariante IIIA wurde aufgrund der
Bestandsbebauung (Kasernengelände) im Rahmen des o.g. von 2002 bis
2004 durchgeführten Raumordnungsverfahrens (ROV) eine Tunnellösung
erarbeitet, die jedoch heute nicht mehr realisierbar erscheint: Zum einen
ergaben sich zwischenzeitlich geänderten Rahmenbedingungen und
Entwicklungen im Trassenbereich de r Variante IIIA, insbesondere neue
Entwicklungsperspektiven für die Konv ersionsgebiete Kelley-Barracks und
Nathan-Hale-Depot nach dem Abzug der US-Streitkräfte, zum anderen
bestehen geänderten Planvorstellungen seitens des Vorhabenträgers (siehe
Studie DB Netz AG) im Hinblick auf eine nunmehr lediglich eingleisige
Anbindung des Darmstädter Hauptbahnhofes (sog. „Konsenstrasse“, 2007)
und damit verbundenen Fragen der Wirtschaftlichkeit der Trasse.
Daher wurden im Rahmen einer weiteren Planungskonkretisierung für den
Trassenverlauf der Variante IIIA im südlichen Bereic h des Darmstädter
Hauptbahnhofs durch das Büro Krebs und Kiefer Beratende Ingenieure für
das Bauwesen GmbH, Darmstadt – im Vorgriff auf das für 2016 geplante
Planfeststellungsverfahren – in einer En tscheidungsstudie vier modifizierte
Linienführungen entwickelt, die als technisch und verkehrlich machbar
bewertet werden. Bei den Linienvarianten werden ebenfalls Tunnelbauwerke
erforderlich. Es wurden dabei die dem damaligen Raumordnungsverfahren
zu Grunde gelegten Planungsparameter ergänzt und unter Berücksichtigung
der geänderten Rahmenbedingungen konkretisiert (u.a.
Entwurfsgeschwindigkeiten, Längs- und Querneigungen, Höhenlage, Lage
von Bauwerken wie Tunnel und Trogbauwerke).
In einer vom Büro Infrastruktur & Umwelt, Professor Böhm und Partner,
Darmstadt, erarbeiteten „Expertise zu Konflikten der landesplanerisch
festgelegten Linienführung (ROV/Regionalplan) mit aktuellen
städtebaulichen Entwicklungen im Bereich der Konversionsflächen West und
zur Übereinstimmung fortentwickelter Trassenführungen mit den Zielen
der Raumordnung und Landesplanung“ wurden die vier modifizierten
Linienführungen vor dem Hintergrund der aktuellen Planungsabsichten der
Wissenschaftsstadt Darmstadt hinsic htlich ihrer Kompatibilität mit der
landesplanerisch festgestellten Variante sowie damit betroffenen
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 28
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Zielvorgaben untersucht. Die einzelnen Linienvarianten weisen im Hinblick
auf die Vereinbarkeit mit den städtebaulichen Entwicklungsvorstellungen der
Stadt einerseits, bezüglich der Ei nhaltung der regionalplanerischen
Zielvorgaben und der aus dem Raumordnungsverfahren resultierenden
Bedingungen andererseits, unterschiedliche Vor- und Nachteile auf.
Den einzelnen Linienvarianten ist zu attestieren, dass sie – wie die
Trassenvariante IIIA - mit den Ziel en der Raumordnun g grundsätzlich
vereinbar sind und die Raumverträglichkeit gegeben ist, da es sich bei den
vier modifizierten Linienführungen jewe ils um alternative Konkretisierungen
der Trassenvariante IIIA handelt. Mit einem Raumordnungs verfahren wird
die
Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen im
Sinne von § 1 der Raumordnungsve rordnung (Raumordnungsverfahren)
geprüft, wobei die raumbedeutsame n Auswirkungen der Planung oder
Maßnahme gem. § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz unter überörtlichen
Gesichtspunkten zu prüfen sind. Die Ermittlung und Beurteilung einer
generellen Trassenführung erfolgt somit im raumordnerischen Maßstab
(1:25.000 – 1:100.000). Bei kleinräumigen und räumlich begrenzten
Abweichungen der Trassenführung im Zuge der weiteren
Planungskonkretisierung (hier: die vier Linienvarianten) ist davon
auszugehen, dass die grundsätzliche Raumverträglichkeit der Trasse
unbeschadet bleibt und dass die Durchführung eines erneuten
Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist.
Eine konkrete Prüfung und weitere technische Planungen der einzelnen
Linienvarianten ist Gegenstand eines nachfolgenden
Planfeststellungsverfahrens gemäß § 18 AEG bzw. der integrierten
Umweltverträglichkeitsprüfung nach §§ 3a ff. UVPG i.V.m. § 6 Abs. 3 Nr. 5
UVPG. Die konkrete Linienführung wird somit im Planfeststellungsverfahren
ermittelt und ist nicht Gegenstand der Darstellungen im
Flächennutzungsplan. Daher ist eine Änderung der Darstellung der
Neubaustrecke im Flächennutzungsplan nicht erforderlich und folglich auch
nicht Gegenstand der 7. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 7.1
Aus den o.g. Gründen ist die konkrete Linienführung auch nicht Gegenstand
des Zielabweichungsantrags. Die grundsätzliche Möglichkeit einer
Realisierung der Trassenvariante IIIA in Form einer der vier Linienvarianten
ist auch bei Umsetzung der Konversionsmaßnahme im Bereich der Kelley-
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 29
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
2. Planung Nordanbindung mit Bf Darmstadt West
Der Abschnitt "Darmstadt" befindet sich innerhalb des
Planfeststellungsabschnittes 2 (PFA 2) der NBS RMRN. Die Planung für
den PFA 2 ist abgeschlossen. Grundlage der Planung ist eine
Vereinbarung zwischen der DB Netz AG, des Landes Hessen, der
Landräte Darmstadt-Dieburg/Bergstra ße sowie des OB Darmstadt vom
15.03.2010. Diese beinhaltet die Anbi ndung von Darmstadt mittels einer
Nordanbindung über die Strecke 35 30 (Mainz-Darmstadt) sowie eines
Bahnhofes Darmstadt West an der R heinstraße zwischen der Siedlung
Tann und der Autobahn A 5.
Nach Entscheidung seitens des BMVI und der DB Netz AG können die
PIanfeststellungsunterlagen in kurzer Zeit erstellt und beim Eisenbahn-
Bundesamt eingereicht werden.
3. Konsenstrasse
Vor 2010 war die "Konsenstrasse" Grundlage der Planung des PFA 2.
Diese beinhaltete neben der NBS-Hauptstrecke entlang der A 5 und A 67
eine separate eingleisige Nord- und Südanbindung des Hauptbahnhofes
Darmstadt. Die Südanbindung der Konsenstrasse verläuft durch die
Kelley-Barracks, das Nathan-Hale-Depot und das Gewerbegebiet an der
Riedstraße. Hierfür gab es mehrere Varianten der Streckenführung.
Eine Varianteneinigung zwischen der OB Netz AG und der Stadt
Darmstadt sowie eine generelle Zustimmung der Stadt Darmstadt für die
Südanbindung der Konsenstrasse konnte bis heute nicht erzielt werden.
Aus diesem Grunde kann der Ü berplanung des Gebietes ohne
Berücksichtigung der hier verlaufenden Trassenvariante nicht zugestimmt
werden. .
Barracks im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung grundsätzlich gegeben.
Dieser Bereich liegt außerhalb de s Geltungsbereichs des Bebauungsplans
W 46.2 und wird an anderer Stelle behandelt.
Dieser Bereich liegt außerhalb de s Geltungsbereichs des Bebauungsplans
W 46.2 und wird an anderer Stelle behandelt.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 30
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Für konkrete Detailfragen zur Neubau strecke Rhein/Main - Rhein/Neckar
wird empfohlen, sich direkt an die OB ProjektBau GmbH zu wenden.
1.8 Hessen-Forst Darmstadt, Ohlystraße 75, 64285 Darmstadt
Schreiben vom 03.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Die klare Aussage, dass der im südw estlichen Geltungsbereich befindliche
Wald in seiner Größe erhalten werden soll, wird unterstützt. Sie sollte unter
allen Umständen in das geänderte und neu aufzustellende Planwerk
übernommen werden.
Eingriffe, die die Waldfunktionen des unmittelbar anschließenden
Westwaldes beeinträchtigen können, sollten unter allen Umständen
vermieden werden. Der Wald erfüllt in diesem Bereich neben der
dargestellten Erholungsfunktion erheblic he Schutzfunktionen und reagiert
äußerst sensibel auf Eingriffe.
Zu der dargelegten Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, die ein
überschlägiges Defizit von 200.400.000 Wertpunkten nach der Hessischen
Kompensationsverordnung ergibt, is t anzumerken, dass das Forstamt
Darmstadt im Besitz größerer Mengen anerkannter und frei verfügbarer
Wertpunkte ist. Diese Kompensationsf lächen befinden sich im gleichen
Naturraum wie das beplante Gebiet. Sie liegen zum Teil in der Gemarkung
Darmstadt und zum Teil im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Zusätzlich wäre
es aus Sicht des Forstamtes Darmstadt auch möglich,
Ausgleichsmaßnahmen in den Wald der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu
lenken.
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der weiteren Bearbeitung die
Abgrenzung der bestehenden Waldkante sich geringfügig verändert hat. Die
Waldfläche wurde im Bebauungsplanentwurf W 46.2 dahingehend korrigiert,
dass die vorhandene Baumgruppe, die nun außerhalb der festgesetzten
Waldfläche liegen, in ihrem Bestand gesichert wurde und dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten ist (s. Festsetzungen I. 15.).
Gemäß der Ziff. 5.2 des Umweltberic hts der Tabelle 3 (Eingriffs-
Ausgleichsbilanzierung) bleibt die Waldfläche im Plangebiet annähernd
gleich groß.
1.9 HSE, Frankfurter Straße 110, 64293 Darmstadt
Schreiben vom 03.11.2014 zur frühzeitigen Beteiligung:
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 31
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
In Darmstadt sind die HEAG Südhes sische Energie AG (HSE) sowie ihre
Konzerngesellschaften e-Netz Südhessen GmbH &Co. KG und HSE
Medianet GmbH die Betreiberin der öffentlichen Versorgungsnetze der
Sparten Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie Betreiberin von
Telekommunikations- und Fernwirknetzen. Darüber hinaus werden auch
Straßenbeleuchtungsanlagen betrieben.
Diese Stellungnahme wird im Namen aller oben genannten Gesellschaften
abgegeben.
Grundsätzlich wird angemerkt:
Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich Betriebsmittel der HSE AG
bzw. ihrer Konzerngesellschaften. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen,
dass die vorhandenen Leitungen zum Gegenstand der bauplanerischen
Abwägung gemacht werden sollen.
• Bei einer Entwidmung der Wegeparzellen sind die Betriebsmittel im
Grundbuch dinglich zu sichern.
• Notwendige Leitungsumlegungen gehen zu Lasten des Veranlassers
bzw. werden nach geltenden Verträge n geregelt und sind rechtzeitig mit
der HSE abzusprechen.
• Falls im Rahmen der späteren Planungen Anpflanzungsmaßnahmen im
Bereich bestehender und neu zu errichtender Leitungstrassen geplant
sind, ist zu beachten, dass tiefwu rzelnde Bäume lt. DIN 18920 und den
technischen Richtlinien GW 125 einen Mindestabstand von 2,5 m zu den
Versorgungsleitungen des HSE-Konzerns aufweisen müssen. Wird dieser
Abstand unterschritten, so sind die Leitungen gegen Wurzeleinwirkungen
zu sichern oder die Standorte der Bäume dementsprechend zu
verschieben. Pflanzmaßnahmen im Nahbereich der HSE-Betriebsmittel
sind deshalb vorher abzustimmen. Es wird darum gebeten, entsprechende
Leitungs- bzw. Baumschutzmaßn ahmen in die planungsrechtlichen
Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen.
• Mögliche Konflikte in der Trass enführung und Infrastruktur mit anderen
Die Hinweise wurden zur Kenntnis genommen.
Das Gebiet des Bebauungsplans W 46.2 ist derzeit nicht an das öffentliche
Versorgungsnetz, sondern nur an das vorhandene Versorgungsnetz
innerhalb der Konversionsflächen anges chlossen. Die bestehenden Ver-
und Entsorgungsleitungen sollen im Zuge des Ausbaus durch neue Systeme
im Gesamtbereich Konversion und im Geltungsbereich des Bebauungsplans
künftig ersetzt und an das öffentliche Netz angeschlossen werden.
Eine vorhandene, das Gesamtgebiet der ehemaligen Militärflächen von
Norden nach Süden durchquerende Hauptk analtrasse, verläuft in gleicher
Trassenlage wie der o.a. Hauptfuß- und Radweg. In einem südöstlichen
Teilbereich des Grundstücks der Alnatura Produktions- und Handels GmbH
verläuft diese über geplante Stellplatzflächen.
Im Bebauungsplanentwurf W 46.2 wurde für diese Kanaltrasse ein Geh-,
Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt.
In der weiteren Planung werden die Leitungsführungen der
unterschiedlichen Medien aufeinander und mit den entsprechenden Ver- und
Entsorger abgestimmt.
Ein Hinweis zu Leitungsschutzmaßnahmen wurde im Bebauungsplan bereits
aufgenommen.
s.o.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 32
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Sparten (Verkehr, Zufahrten, Abwa sserkanäle, etc.) müssen in der
weiteren Planung geprüft und ggf. gelöst werden.
Sparte Strom, Erdgas und Wärme
Die Konversionsfläche wurde in der Vergangenheit über ein
kundeneigenes Strom- und Wärmenetz versorgt. Diese Netze wurden
außer Betrieb genommen, jedoch nur teilweise zurückgebaut.
Weiterhin sind in Teilen des Geltungsbereichs Hausanschlüsse für die
Medien Erdgas und Strom vorhanden, die zur Versorgung der
Konversionsfläche dienten und die im Eigentum der HSE AG bzw . der
HSE Netz AG sind.
Auf dem angrenzenden Grundstück Flur 48, Nr. 12 verläuft neben der
Straße ein 20-kV-Kabel, welches weiterhin in Betrieb bleiben muss.
Für die zukünftige Versorgung mit Strom und Erdgas, muss im Plangebiet
in den öffentlichen Flächen (Straßen, Wege und Plätze) eine neue
Infrastruktur geschaffen we rden. Es werden Flächen für
Transformatorenstationen, Kabelverteilerschränke und Gasreglerschränke
benötigt. Für eine detaillierte Planung einer zukünftigen Infrastruktur
werden konkrete Informationen darüber benötigt, welcher Leistungsbedarf
im Planungsgebiet zu erwarten ist. Ohne die Bereitstellung entsprechender
Angaben kann die Infrastruktur des Gebiets für die Sparte Gas und Strom
nicht geplant bzw. können für die erforderlichen Standorte der
erforderlichen Betriebsmittel keine Angaben gemacht werden.
Die Verlegung der Erdgasleitungen erfolgt in der Regel in den öffentlichen
Straßen. Die Kabel der Strominfrastruktur werden in die Geh- und
Radwege verlegt. Die erforderlichen Erschließungsflächen für die zu
errichtenden Versorgungsanlagen müssen frei von Kampfmitteln und
kontaminierten Böden und Gebäuderesten
sein.
Sparte Wasser
Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich eine der übergeordneten
s.o.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Das zukünftige Versorgungsnetz wird im Rahmen der Erschließungsplanung
in Abstimmung mit den Versorgungsträgern erfolgen. Es ist nicht Bestandteil
des Bebauungsplanverfahrens.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 33
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Versorgung dienende Trinkwasserleitung der HSE AG, die teilweise auf
dem von der Fa. Döhler erworbenen Gelände sowie teilweise im späteren
öffentlichen Raum verläuft. Hinsicht lich der Aufforderung durch die Fa.
Döhler Teile der Leitung zu verlegen, findet gerade im Hause eine
rechtliche Prüfung hinsichtlich de s Duldungsrechts der Fa. Döhler,
insbesondere hinsichtlich der erheblichen Kosten einer Leitungsverlegung,
gemäß § 93 WHG statt. Über das Ergebnis der Prüfung und die weitere
Abstimmung mit der Fa. Döhler kann bei Vorliegen neuer Ergebnisse
informiert werden.
Im Zuge des weiteren Leitungsver laufs im heutigen, bzw. späteren
öffentlichen Raum, ist zu beachten, dass ein Verbleib dieser Leitung von
als zumutbar angesehen wird und ggf. notwendig werdende
Verlegungsmaßnahmen vom Verursacher zu tragen sind. Dies gilt
insbesondere für Maßnahmen, die sich aus dem für 2021 geplanten Abriss
der "Brücke Schepp Allee" ergeben.
Für die zukünftige Versorgung mit Trinkwasser muss in den öffentlichen
Straßen eine größtenteils neue Infrastruktur geschaffen werden. Hierbei ist
u.a. die Löschwasserversorgung zu berücksichtigen.
Die Löschwasserversorgung des Planu ngsbereiches ist abhängig von der
zukünftigen Nutzung einzelner Grundstücke (objektbezogener
Brandschutz) und erfolgt nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr
(öffentlicher Brandschutz) Diesbezüglic h übernimmt die HSE, sofern kein
weiterer Bedarf bekannt und vertragliche vereinbart ist, lediglich die
Sicherstellung des öffentlichen Brandschutzes.
Analog zu den Sparten Strom und Erdgas kann auch die Planung für die
Sparte Wasser erst nach Mitteilung konkreter Bedarfszahlen erfolgen.
Die erforderlichen Erschließungsflächen für die zu errichtenden
Versorgungsanlagen müssen frei von Kampfmitteln und kontaminierten
Böden sein.
Sparte Straßenbeleuchtung
Dieser Bereich liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans
W 46.2 und wird daher im Bebauungsplanverfahren W 46 Kelley-
Barracks/Nathan-Hale-Depot und W 46.1 Riedstraße Nord bearbeitet.
s.o.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest –
05.11.2015 Vorläufige Prüfung der Stellungnahmen der TÖB zur frühzeitigen Unterrichtung zum Bebauungsplan W 46 Seite 34
Nr. Vorgebrachte Stellungnahme: Prüfung der Stellungnahme:
Gemäß geübter Praxis bietet die HSE AG der Stadt Darmstadt die
Errichtung der Straßenbeleuchtung auf Grundlage der bestehenden
Vereinbarung an.
Allgemeines:
Hinsichtlich der Erschließung des Planungsgebiets ist zusammenfassend
festzuhalten, dass für sämtliche Sparten die erforderlichen
Planungsgrundlagen fehlen und damit keine effiziente Planung und keine
kosteneffiziente Erschließung möglich sind.
Planungs- und Bauflächen für o.g. Infrastruktur ist der HSE als
kampfmittelfrei und frei von Altlasten zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren ist der Erschließungsträger nicht bekannt, so dass keine
Klärung der Kostentragung für die umlegbaren Kosten der
Versorgungsinfrastruktur möglich ist. Ohne verbindliche Klärung der
Kostentragung kann die notwendige Versorgungsinfrastruktur nicht geplant
und hergestellt werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die HSE in Gesprächen mit
Vertretern der Stadt Darmstadt de n Hinweis erhalten haben, dass die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die in ihrem Eigentum
stehenden Konversionsflächen potentie llen Interessenten als erschlossen
anbietet. In diesem Zusammenhang merken wird ausdrücklich angemerkt,
dass zwischen der BImA und der HSE keinerlei Vereinbarung hinsichtlich
der Erschließung des Planungsgebiets besteht und die HSE erst nach
Klärung der Kostentragung und Vorlage des geplanten Leistungsbedarfs
sich im Stande sieht, die Versorgungsinfrastruktur zu errichten.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Die erforderlichen Planungsgrundlagen wurden für den Planungsbereich des
„Alnatura-Campus“ bereits konkretisiert und die Planung wird fortlaufend
abgestimmt.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
Die Kostentragung ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.
Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen.
anlage 7
374 Zeichen
Punkt 23: Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – (erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses) und Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0226) Bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
24335 Zeichen
Weinrose (Rosa rubiginosa) Filzrose (Rosa tormentosa) Schlehe (Prunus spinosa) Behaarter Ginster (Genista pilosa) Dorniger Hauhechel (Ononis spinosa) Kriechender Hauhechel (Ononis repens) Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus) Kreuzdorn (Rhamnus cathartica) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Gemeine Heckenkirsche (Lonicera xylosteum) Gemeiner Liguster (Ligustrum vulgare)Vogelbeere (Sorbus aucuparia)Hartriegel (Cornus sanguinea)Haselnuss (Corylus avellana) I. Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) 1.0Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB) (Siehe Zeichnung) 2.0Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)Gewerbegebiet mit Nutzungseinschränkungen GE / N (§ 8 BauNVO)Zulässig sind gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO:– Gewerbebetriebe aller Art, ein Einzelhandelsbetrieb mit max. 800 m2 Verkaufsfläche, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,– Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude.Ausnahmsweise können gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO zugelassen werden:– Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,– Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke.Nicht zulässig sind gemäß § 1 Abs. 5, 6, 9 BauNVO: – Tankstellen,– Anlagen für sportliche Zwecke, sowie– Vergnügungsstätten, Gewerbebetriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und zur Schaustellung dienen. 3.0Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 ff. BauNVO) 3.1Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl (§ 19 und § 20 BauNVO)GRZ = 0,6GFZ = 1,2 3.2Höhe baulicher Anlagen (§ 16 BauNVO)3.2.1Maximale Gebäudehöhe bei Flachdächern (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 3 BauNVO)FDmax = + 140,00 m ü. NN– Die maximal zulässige Gebäudehöhe ist durch Planeinschrieb (FDmax) festgesetzt.– Als maximal zulässige Gebäudehöhe gilt FDmax gemessen am Hochpunkt des Flachdaches. 3.2.2Maximale First- und Traufhöhen bei geneigten Dächern (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 16 Abs. 3 BauNVO)FHmax = + 145,00 m ü. NNTHmax = + 138,50 m ü. NN– Die maximal zulässige First- und Traufhöhe ist durch Planeinschrieb (FHmax u. THmax) festgesetzt.– Als maximal zulässige First- und Traufhöhe gelten die Maße FHmax und THmax am höchsten Punkt der Dachhaut bzw. des Traufpunktes. 3.2.3Technische AufbautenTechnische Aufbauten wie Solaranlagen, Windräder, Antennen, Aufzüge, Lüftungsanlagen dürfen die festgesetzte maximal zulässige Gebäudehöhe um bis zu 2,00 m übersteigen; sie dürfen maximal 30 % der Dachfläche umfassen. 4.0Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)Abweichende Bauweise (§ 22 BauNVO)Im Plangebiet sind Gebäude im Sinne der offenen Bauweise nach § 22 Abs. 2 BauNVO zulässig; die Gebäudelänge kann jedoch 50 m überschreiten. 5.0Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)Baugrenze (§ 23 Abs. 1 und 3 BauNVO)(Siehe Zeichnung) 6.0Stellplätze und Garagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)– Garagen und Carports, Parkierungsanlagen (Paletten o.ä.) sowie überdachte und nicht überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. – Nicht überdachte Stellplätze sind ausnahmsweise in dem durch zeichnerische Festsetzung gekennzeichneten Bereich auf 50 % der Fläche zulässig.– entsprechend der Stellplatzsatzung ist für 4 Parkplätze je ein Baum (s. Artenempfehlung) zu pflanzen, die Mindestgröße der Baumscheiben beträgt 6 m2, Baumpflanzungen mit min. 18/20 cm Stammumfang. – zur Befestigung von Stellplätzen und Fahrwegen im nicht oder gering befahrenen Außenbereich von Gebäuden sind versickerungsfähige Bodenbeläge zu verwenden. 7.0Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)7.1Straßenverkehrsflächen 7.2Fuß- und RadwegDie als „Fuß- und Radweg“ festgesetzten Verkehrsflächen stehen den Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung. Durchfahrten für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie Rettungsfahrzeuge sind zulässig. 7.3Ein- und AusfahrtsbereichEin- und Ausfahrten sind nur in dem durch Planeintrag gekennzeichneten Bereich mit max. 6,75 m Breite zulässig. 8.0Flächen für Wald: (§ 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB)Waldfläche 9.0Hauptver- und Entsorgungsleitungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB)Bestehender Hauptsammler für Abwasser, unterirdisch 10.0Geh- Fahr- und Leitungsrecht (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)Im Verlauf des bestehenden Hauptsammlers gem. Ziffer 8.0 ist ein Freihaltebereich in einer Breite von 10,0 m vorzusehen und von baulichen Anlagen und Baumpflanzungen freizuhalten. 11.0Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB i. V. m. Nr 25a BauGB und Nr. 14 BauGB)11.1 Maßnahmen zur Umsetzung des Sandrasenkonzeptes (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)Humose oder bindige Böden sind in einer Stärke von ca. 20 cm zu entfernen, möglichst standortnah gewonnenes, sandiges, weitgehend schlufffreies Bodenmaterial ist in der entsprechenden Stärke einzubringen. Die Flächen sind danach ihrer Eigenentwicklung zu überlassen. Ergänzend kann der Sandmagerrasen mit autochthonem Saatgut (Trocken- und Sandrasenmischung) versehen werden. Die Flächen können durch Gehölzgruppen oder einzelne Kiefern unterbrochen sein. Aufkommende Gehölze (z.B. durch Flugsaat) sind jedoch zu entfernen Die Flächen sind ein-bis zweimal jährlich (ab Ende Mai) zu mähen; das Mähgut ist abzufahren. Dünger oder Bodenverbesserungsmaterialiendürfen nicht eingebracht werden. Eine künstliche Bewässerung hat zu unterbleiben. Die Maßnahmensind nach Abschluss der hoch- bzw. tiefbaulichen Maßnahmen zu realisieren. Die Entwicklung von Sandrasen kann auch auf Ersatzlebensstätten der Zauneidechse erfolgen. 11.2 Maßnahmen zum Artenschutz (§ 44 BNatSchG)Zur Vermeidung oder Verhinderung von Störungen, Tötungen und/oder Schädigungen von Tierarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie und von europäischen Vogelarten i.S.v. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie müssen folgende Vorkehrungen beachtet werden: Zum dauerhaften Erhalt der vorhandenen Zauneidechsenpopulation (streng geschützt nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) ist ein zusammenhängender Lebensraum für diese Tierart zu erhalten bzw. als Ersatzlebens-raum vor der Inanspruchnahme der aktuell besiedelten Fläche herzurichten. Die Größe des Lebensraums muss im gesamten Geltungsbereich ungefähr 1,7 ha betragen und der Lebensraum muss zusammenhängen. Rodungsmaßnahmen sind nur in der Zeit vom 01. Oktober bis zum 28. Februar zulässig. Höhlenbäume, die sich potenziell als Quartier für Fledermäuse eignen, sind vor der Rodung durch eine entsprechende Fachkraft zu prüfen; bei Anwesenheit von Fledermäusen sind Maßnahmen zur Bergung und Umsiedlung zu ergreifen oder es sind andere Maßnahmen, die einer Vermeidung der Tötung dienen, vorzunehmen. Werden Quartierbäume gefällt, ist ein entsprechender Ersatz in Form von künstlichen Quartieren (Fledermauskästen) im verbleibenden Baumbestand zu schaffen. Hierfür ist für jedes verlorene Quartier jeweils ein Kasten aufzuhängen.Der Rückbau der Panzerwaschanlagen ist im Zeitraum zwischen Anfang Oktober und Ende Februar vorzunehmen. Der Gefährdung der Fauna (Insekten und Vogelwelt) durch Lichteinwirkungen bzw. -effekte ist u.a. durch die Auswahl entsprechender Leuchtmittel (z.B. möglichst warmweiß bis neutralweiß getönte LED-Lampen mit einer Lichttemperatur von max. 4.100 K) entgegen zu wirken. Beim Bau großer sowie insbesondere durchsichtiger Gebäude- oder Fensterfronten ist darauf zu achten, dass das Kollisionsrisiko für Vögel weitgehend gemindert wird. Zur Vermeidung von Vogelschlag an o.g. Gebäudeteilen sind vorsorglich bestimmte Vogelschutzgläser zu verwenden. Hierzu zählen u.a. Glasbau-steine, transluzente, mattierte, eingefärbte, bombierte oder strukturierte Glasflächen, Sandstrahlungen, Siebdrucke, farbige Folien oder feste vorgelagerte Konstruktionen wie z.B. Rankgitterbegrünungen. Abstände, Deckungsgrad, Kontrast und Reflektanz sind dem Stand der Technik entsprechend auszuführen.11.3Oberflächengestaltung / BodenversiegelungBefestigte, nicht überdachte Flächen der Baugrundstücke und private Stellplätze sind, soweit wasser-wirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegen stehen, als teilversiegelte Flächen anzulegen.LKW-Stellplätze sind mit einem wasserundurchlässigen Belag zu versehen.11.4NiederschlagswasserNicht als Brauchwasser genutztes Niederschlagswasser soll, soweit gesundheitliche und wasser-wirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen, dezentral auf dem Baugrundstück versickert werden. 12.0Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zur Vermeidung oder Minderungvon schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)Für schutzbedürftige Räume ist der Schutz gegen Außenlärm durch geeignete passive Schallschutzmaß-nahmen sicherzustellen. Auf die Anforderungen gem. DIN 4109 Abschnitt 5 incl. Tabelle 8 und 9 wird hinge-wiesen. Grundlage für die Ermittlung des Lärmpegelbereiches ist das jeweils aktuelle Lärmkataster der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der qualifizierte Einzelnachweis des maßgeblichen Außenlärmpegels. 13.0Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB)Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen BepflanzungenDie „Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ ist zu mindestens 50 % als zusammenhängende Grünfläche wie folgt gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten:– Die gekennzeichneten Flächen werden als Anpflanzflächen festgesetzt (Tiefe gem. Planeintrag).– Je 15 lfm ist ein standortgerechter Laubbaum oder Waldkiefer (gem. Artenempfehlung) zu pflanzen.– Baumpflanzungen mit min. 18/20 cm Stammumfang Im Bereich der Flächen des Sandrasenkonzeptes gelten die Maßnahmen von Pkt. 11.1 14.0Grundstücksbepflanzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)Die nicht überbaubaren Flächen sind gärtnerisch anzulegen.Baumpflanzungen mit min. 18/20 cm Stammumfang. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind, soweit für sie bereits keine anderen Festsetzungen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten, in ihrer Versiegelung auf das Notwendigste für Wege und Stellflächen einzuschränken. 15.0Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB)Die gekennzeichneten Flächen werden als "Fläche zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen" festgesetzt (Tiefe gem. Planeintrag). Die Gehölze und gekennzeichneten Bäume sind zu erhalten, dauerhaft zu pflegen und bei Abgang in gleicher Art zu ersetzen. 16.0Altlasten / Kontaminationsverdachtsflächen(§ 9 Abs. 2 BauGB)Gemäß § 9 Abs. 2 BauGB wird festgesetzt, dass die Herstellung der Straßenverkehrsfläche erst erfolgendarf, nachdem die Kontamination der KVF beseitigt ist.Die Hinweise in Abschnitt IV, Punkt 5.0 sind zu beachten. II.Satzung über die Gestaltung baulicher AnlagenAufgrund § 81 Hessische Bauordnung (HBO) i. d. F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:1.0DächerZugelassen sind geneigte Dächer und Flachdächer.1.1DachneigungAls Dachneigung ist bei geneigten Dächern höchstens 17 ° zulässig.1.2ParkierungsanlagenParkierungsanlagen mit Flachdächern sind zu begrünen. 2.0Werbeanlagen (§ 81 Abs. 1 HBO)Werbeanlagen sind nur für die am Ort Leistung erbringenden Betriebe zulässig. Freistehende Werbeanlagen z.B. in Form eines Pylones sind bis zu einer Höhe von 10,0 m über dem Höhenbezugspunkt zulässig; dabei darf die Werbefläche 10,0 m² nicht übersteigen. Werbeanlagen an Fassadenflächen sind bis max.6 m² zulässig. Werbeanlagen in beweglicher, blinkender und reflektierender Form sind unzulässig. 3.0Einfriedungen (§ 81 Abs. 1 HBO)Zulässig sind licht- und luftdurchlässige Einfriedungen wie z.B. Maschendraht- oder Stabgitterzäune bis zu einer Höhe von max. 2,0 m, in einem Abstand von 6,0 m von der öffentlichen Verkehrsfläche, bzw. der Grundstücksgrenze. Bei Einfriedungen durch Zäune ist die Durchlässigkeit für Kleintiere im Bodenbereichzu gewährleisten. 10,0m 10,0m 10,0m 7,5m 10,0m 10,0m 10,0m GE / NaGRZGFZ0,61,2FHmax = +145,00 m ü. NNTHmax = +138,50 m ü. NNFDmax = +140,00 m ü. NN Bergschneise 17,5m 10,0m10,0mPlanstraße Süd 1 Planstraße Süd 2 PlanstraßeVerlängerung Kleyerstraße 73,5m 188,0m 114,5m AG 5 Arheilger Straße 5264289 DarmstadtTel06151 - 79404Fax06151 - 77174 www.ag5-architekten.deDipl.-Ing. Architekten + Stadtplaner BDA DATUM PLAN GRÖßEMAßSTAB 02. April 2015, geändert: 09. April / 05. Mai 2015 /14.Oktober 2015 / 30 Oktober 20151600 x 594 MM1 : 1.000 W 46.2 WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT BEBAUUNGSPLAN "Kelley-Barracks Südwest" 0102040 100 m50530 ENTWURF Forstweg Pulverhäuserweg Eschollbrücker Straße 11A HsNr. 12A HsNr. 15A 58 276 277 278 279 281 282 283 38346 47 284 285 286 287 288 289 2812 2813 3215 32 36 11 12 13 10 11 190 192 3435 363738 39 66176618 66196620 66216622 66286629 663066316632 6710 6712 6713 6715 6723 6726 6729 6735 6614 67386739 39 5654 33B33A 33 88A 22A 52 2 4 6 16 18 20 22 12 10 37 14 35 24 1 33A 31 75 11 1917 2321 19A 9 1 1513 25 31A 5A 13a 27 HsNr. 41 Flur 48 Flur 50 Flur 48 Flur 48 III.Satzung zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwenden von NiederschlagswasserAufgrund § 37 Abs. 4 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. d. F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548) i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB wird festgesetzt:Zur Schonung des natürlichen Wasserhaushaltes sind auf den Grundstücken Zisternen zu errichten. Sie sollen zur Aufnahme von Niederschlagswasser dienen, das auf den Dachflächen anfällt. Das Fassungs-vermögen der Zisternen muss mindestens 25 l/m² horizontal projizierte unbegrünte Dachfläche betragen. Das Zisternenwasser soll als Brauchwasser (z.B. für Grünflächenbewässerung) genutzt werden. IV.Hinweise und Empfehlungen1.0Kampfmittelbelastung und -räumung Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in einem Bombenabwurfgebiet und es muss grundsätzlichvom Vorhandensein von Kampfmitteln ausgegangen werden. Auf allen Grundstücksflächen, bei denenbodeneingreifende Maßnahmen stattfinden, sind systematische Überprüfungen (Sondierungen aufKampfmittel) vor Beginn der Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen erforderlich. Die "AllgemeinenBestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen" sind zu beachten. 2.0Bodenveränderungen Bei allen Maßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf sensorische Auffälligkeiten zu achten. Werden solche Auffälligkeiten des Untergrundes festgestellt, die auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderungen hinweisen, ist umgehend das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dez. IV/DA 41.5 zu informieren. 3.0Bodendenkmale Wenn bei Erdarbeiten Bodendenkmale bekannt werden, so ist dies der hessenArchäologie oder der Unteren Denkmalschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. 4.0WasserwirtschaftDas Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessisches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich, die bei einer künftigen Bebauung zu berücksichtigen sind. Im Einzelnen sind die Vorgaben des „Grundwasserbewirtschaftungs-plans Hessisches Ried“ mit Datum vom 9. April 1999 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 21/1999, S. 1659 und 31/2006, S. 1704) zu beachten. 5.0Kontaminationsverdachtsflächen, KVFIm Geltungsbereich befinden sich Kontaminationsverdachtsflächen. Rückbaumaßnahmen sind umwelt-technisch zu begleiten / zu überwachen um die ordnungsgemäße Separierung und Entsorgung der Materialien sicherzustellen und um ggf. weitere bisher nicht bekannte schadstoffbelastete Gebäudeteile / Baustoffe zu identifizieren und entsprechend zu separieren.Die Gutachten der Fa. Arcadis "Untergrunduntersuchungen ... mit altlasten- und abfalltechnischer Begutachtung vom 23.01.2014" sowie die "Orientierende Untersuchung (Phase IIa) auf dem Gelände derKelley Barracks in Darmstadt" vom 15.10.2014 sind zu beachten. WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADTEntwurf zumBebauungsplan W 46.2"Kelley-Barracks Südwest"mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwendenvon Niederschlagswasser GE /N FHmax = _ m ü.NNTHmax = _ m ü.NN FDmax = _ m ü.NN 0,61,2 +123,00 m ü. NN +124,00 m ü. NN +125,00 m ü. NN +126,00 m ü. NN Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2005, geändert durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2014.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB im „Darmstädter Echo“ am 13.12.2005, Bekanntmachung der Änderung am 13.11.2014.Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:Beschluss des Magistrats vom 24.09.2014.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 29.09.2014.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem. § 3 (1) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom 30.09.2014 bis einschließlich 30.10.2014.Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher BelangeUnterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerung bezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 (1) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom 29.09.2014.Öffentliche Auslegung:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom ___________.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am ___________.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieses Bebauungsplans mit Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom ___________ bis einschließlich ___________.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangegem. § 4 (2) BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden mit Schreiben vom .Satzungsbeschluss:Dieser Bebauungsplan mit der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht und den im Plan enthaltenen Satzungen wurde gem. § 10 (1) BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung beschlossen am ___________.Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die Dezernentin Bekanntmachung:Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplans gem. § 10 (3) BauGB und der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am __________.Öffentliche Auslegung dieses Bebauungsplans mit seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO) i. V. m. § 7 (3) der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus, Block D, in der Zeit vom __________ bis einschließlich __________.Inkrafttreten:Inkrafttreten dieses Bebauungsplans am ___________.Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die Dezernentin Darmstadt, den ___________Stadtplanungsamt _____________________Jochen Krehbiehl Einheimische Ranker: Gemeine Waldrebe (Clematis vitalba) Einheimische Sträucher:Wacholder (Juniperus communis) Berberitze (Berberis vulgaris) Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) Gemeine Felsenmispel (Cotoneaster integerrima) Brombeere (Rubus fruticosus) Kratzbeere (Rubus caesius) Hundsrose (Rosa canina) Heckenrose (Rosa corymbifera) Allgemeine Rechtsgrundlagen(Stand 26. Oktober 2015)Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 40 des Gesetzes vom 13.12.2012 (GVBl. I S. 622)Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.11.2014 (GVBl. I S. 321)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015 (GVBl. I S. 158)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 421 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010 (GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 27.06.2013 (GVBl. I S. 458) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.09.2015 (GVBl. I S. 338) Hess. Denkmalschutzgesetz (DSchG) i.d.F. vom 05.09.1986 (GVBl. I S. 262, 270), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 28.09.2014 (GVBl. I S. 218)Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 76 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474)Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 93 der Verordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) a Abb.: Kontaminationsverdachtsflächen (ARCADIS). Rot hinterlegt: Kontaminationsverdachtsflächen. 6.0Leitungsschutzmaßnahmen Tiefwurzelnde Bäume müssen lt. DIN 18920 und den technischen Richtlinien GW 125 einen Mindest-abstand von 2,5 m zu Versorgungsleitungen aufweisen. Wird dieser Abstand unterschritten, so sind die Ver- und Entsorgungsleitungen gegen Wurzeleinwirkungen zu sichern oder die Standorte der Bäume entsprechend zu verschieben.Pflanzmaßnahmen im Nahbereich zu Versorgungsleitungen sind mit dem Versorgungsträger abzustimmen. 7.0StraßenverkehrsflächenDie Aufteillung der Verkehrsflächen in Fahrbahnen, Geh- und Radwege sind nicht Bestandteil der Festsetzungen sondern Gegenstand der weiteren Ausbauplanung. Die Verkehrsflächen beinhalten das Straßenbegleitgrün entsprechend des Straßen- und Entwässerungskonzeptes der Konversionsflächen Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot.Straßenverkehrsflächen außerhalb des Geltungsbereiches 8.0HöhenlinienHöhenlinien (ungefähre Lage) 9.0Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und Vorschriften Die genannten Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen und die sonstigen zitiertenVorschriften können im Stadtplanungsamt, Bessunger Straße 125, Block D zu denüblichen Bürozeiten eingesehen werden.10.0Monitoring Entwicklung von Sandrasenflächen (Umsetzung des Sandrasenkonzeptes)Die Entwickung von Sandrasenflächen gem. des Sandrasenkonzeptes (s. Festsetzung 11.1)ist in den folgenden Jahren durch ein vegetationskundliches Monitoring zu begleiten.Erhaltung der ZauneidechsenpopulationDer Erfolg der Maßnahmen zur Erhaltung der Zauneidechse ist durch ein Monitoring der Bestandssituation sicherzustellen. Dieses Monitoring hat unmittelbar nach den ersten Eingriffen und Umsiedlungen bzw. Maß-nahmen zur Zwischenhalterung zu beginnen und einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren zu umfassen.11.0Artenempfehlungen / Pflanzliste Für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Gehölzen wird die Verwendung von Arten aus der nachfolgenden Vorschlagsliste der Unteren Naturschutzbehörde von einheimischen und standortgerechten Gehölzen empfohlen. Empfehlungen aus dem Sandrasenkonzept:Waldkiefer (Pinus sylvestris) bzw. die naturraumtypische „Mainzer Sandkiefer“ (Pinus sylvestris var. haguensis)Sandbirke (Betula pendula)Stieleiche (Quercus robur)Einheimische Bäume:Waldkiefer (Pinus sylvestris) bzw. die naturraumtypische „Mainzer Sandkiefer“ (Pinus sylvestris var. haguensis)Sandbirke (Betula pendula) Stieleiche (Quercus robur)Traubeneiche (Quercus petrea) Eberesche (Sorbus aucuparia) Wildapfel (Malus sylvestris) Vogelkirsche (Prunus avium) Winter-Linde (Tilia cordata) mit Satzungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und zur Schaffung von Anlagen zum Sammeln oder Verwendenvon Niederschlagswasser
anlage 8
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Punkt 3: Bebauungsplan W 46 – Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot – (erneute Änderung des Aufstellungsbeschlusses) und Bebauungsplan W 46.2 – Kelley-Barracks Südwest – (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) (V-Nr. 2015/0226) Gegen die Stimme der Fraktion Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverord- netenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (18)
- Riedstraße
- Eschollbrücker Straße 11a
- Kleyerstraße 73
- Wilhelminenstraße 1
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Rheinstraße 89
- Ohlystraße 75
- Frankfurter Straße 110
- Arheilger Straße 5264
- Bessunger Straße 125
- An der Eschollmühle 30
- Am Kavalleriesand
- Groß-Gerauer Weg 4
- Bergschneise 17
- Schepp Allee
- Hilpertstraße
- Pulverhäuserweg
- Forstweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0226
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.11.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00