AN/0809/2019
Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten in Kalk zu Zeiten der städtischen Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anfrage LINKE AN-0809-2019
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Kalker Hauptstraße 247- 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: 11.06.2019 AN/0809/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.06.2019, TOP 9.2.3 Bürgerbeteiligung bei Bauprojekten in Kalk zu Zeiten der städtischen Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 11.06.2019 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, im Amtsblatt Nr. 18 vom 08.05.2019 wurde die öffentliche Auslegung des Planfeststel- lungsbeschlusses für das Bauvorhaben „8. Planänderung PFA 13 NBS Köln-Rhein/Main“, Bau-km 5,450–8,200 der Strecke NBS Köln-Rhein/Main in der Stadt Köln bekannt gege- ben. Sie fand vom 13.05. bis 27.05.2019 statt. Eine weitere über das Amtsblatt hinausgehende so genannte „ortsübliche Bekanntma- chung“ fand nicht statt. Auch die von der Bezirksvertretung Kalk angeregte erweiterte Bekanntmachung vom 08.11.2018 als Erweiterung der Beschlusssache mit der Vorlagen-Nr. 2034/2018 „Fort- schreibung des Landschaftsplans Köln (12. Änderung) Überarbeitung der allgemeinen textlichen Festsetzungen für Schutzgebiete hier: öffentliche Auslegung “ fand in keiner Weise statt. Man fühlt sich an den Roman „Per Anhalter durch die Galaxys“ erinnert. Dort soll Arthur Dents Haus, welches auf einer Anhöhe am Rande des Ortes Guildford umgeben von Ackerland im Westen liegt, eigentlich mithilfe eines Bulldozers abgerissen werden, um Platz für eine geplante Umgehungsstraße zu machen. Diese spezielle Umge- hungsstraße war schon Monate von der Gemeindeverwaltung in Guildford geplant. Zur Öffentlichkeitsbeteiligung lagen die Pläne zum Bau der Umgehungsstraße neun Monate lang in einem abgeschlossenen Aktenschrank, in einem unbenutzten Klo mit einem Schild "Vorsicht! Bissiger Leopard" an der Tür, in einem Keller mit einer kaputten Treppe und kaputtem Licht. Der Keller gehört zu den Planungsbüros in Guildford. Allerdings kommt es DIE LINKE. Fraktion in der BV Kalk Kalker Hauptstraße 247- 273; 51103 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - im Buch dann doch nicht zum Abriss des Hauses, da die Erde für eine Hyperraumumge- hungsstraße gesprengt wird. Zur Überraschung der Erdbewohner, denn diese hatten es versäumt sich in ihrem zuständigen Planungsamt auf Alpha Centauri zu informieren. Und obwohl diese Geschichte bereits Ende der siebziger Jahre veröffentlicht wurde und der Autor Douglas Adams mit diesen Passagen das tatsächliche Nicht-Beteiligungswesen der Öffentlichkeit durch die öffentliche Verwaltung karikierte, muss man heute über 40 Jahre danach konstatieren, dass es mindestens so schlimm wie damals ist. Im Verwaltungsverfahrensgesetz (schon der Name ist kafkaesk) steht beispielsweise in § 74 Abs. 4: „Eine Ausfertigung des Beschlusses ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Plans in den Gemeinden zw ei Wochen zur Einsicht auszulegen; der Ort und die Zeit der Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen.“ Was dieses „ortsüblich“ genauer heißt, ist dort nicht erwähnt. Allein das Wort „üblich“ lässt die Deutung „w ie w ir es schon immer gemacht haben“ zu (vgl. Zusatzartikel zum kölschen Grundgesetz: "Hammer immer su jemaat!"). Die Hauptsatzung der Stadt Köln stellt dementsprechend in § 8 klar: „Öffentliche Be- kanntmachungen der Stadt Köln, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, w erden im "Amtsblatt der Stadt Köln" vollzogen.“ Die größte technisch-wissenschaftliche Vereinigung in Deutschland, der VDI – Verein Deutscher Ingenieure – hat sich zwar der Frage zugewandt und die Richtlinie VDI 7000 „Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung bei Industrie- und Infrastrukturprojekten“ erarbeitet, aber das scheint weder die DB noch weite Teile der Stadtverwaltung zu interessieren. Genauso wenig, wie die Ratspolitik und die Verwaltung unsere oben bereits erwähnte Ergänzung. Daher wandelt uns die Lust an, die folgenden Fragen zur Beantwortung an die Verwaltung zu übermitteln: 1. Wurden die Anregungen der Bezirksvertretung Kalk vom 08.11.2018, TOP 8.2.1 (Beschluss über den gemeinsamen Änderungsantrag aller Fraktionen – AN/1572/2018) dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen zur Ent- scheidung übermittelt und wie hat dieser entschieden oder hat die Verwaltung zwi- schenzeitlich eventuell selbständig grundlegend geprüft, ob die so genannte „orts- übliche“ Bekanntmachung der Auslegungen und Offenlagen in der heutigen Zeit noch ausreicht oder ob hier Erweiterungsbedarf besteht und wenn nein, warum nicht? 2. Warum wirkt die Verwaltung nicht darauf hin, dass Richtlinie VDI 7000 von ihr und anderen angewendet wird? 3. Warum wurde die öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben „8. Planänderung PFA 13 NBS Köln-Rhein/Main“, Bau-km 5,450– 8,200 der Strecke NBS Köln-Rhein/Main in der Stadt Köln nur im Amtsblatt und nicht wenigstens auch „ortsüblich“ bekannt gemacht? - 3 - 4. Wie groß ist der LerserInnenkreis des Amtsblattes und welcher Prozentsatz der Kölner Einwohner wird mit einer Bekanntmachung dort durchschnittlich erreicht? 5. Hält die Stadtverwaltung diesen erreichten Prozentsatz tatsächlich für ausreichend, um „die Öffentlichkeit“ ausreichend informiert zu haben? Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Dr. Tanja Groß Fraktionsv orsitzender Stellv ertretende Fraktionsv orsitzende
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0809/2019
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 12.06.2019
- Erstellt
- 12.06.2019 11:03