2017/0160
- Städtebauliche Entwicklung Mathildenhöhe - Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“/Projektaufruf 2017
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2017/0160
16645 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
17.05.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Finanzverwaltung
Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
Dezernat IV
Dezernat III
Amt: Kulturamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0160
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 252080
Kostenstelle: 712-001-7001 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2520-81 Sachkonto: 3600110
Betreff: - Städtebauliche Entwicklung Mathildenhöhe -
Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bundesprogramms „Förderung von
Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus“/Projektaufruf 2017
Vorlage vom: 16.05.2017
Beschlussvorschlag :
1) Der Magistrat beschließt die formelle Beantragung (Zuwendungsantrag) der auf Grundlage
der Bewerbung vom 30.11.2016 zugesagten Fördermittel in Höhe von 5,00 Mio Euro für
das Projekt „Entwicklung Mathildenhöhe“.
2) Die mit der Förderung verbundene Anteilsfinanzierung durch die Stadt Darmstadt in Höhe
von 1/3 der Fördersumme wird in der Finanzierungsplanung für den Förderzeitraum von
2017 bis 2021 berücksichtigt. Die mittelverwaltende Stelle ist das Kulturamt.
- 2 -
3) Die Fördermittel, deren Auszahlung insgesamt in fünf Jahresraten angekündigt ist, sind an
die Erwartung geknüpft, dass der Zuwendungsempfänger die projektierten
Einzelmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung der Mathildenhöhe
innerhalb des Förderzeit raum 2017-21 fertigstellt. Der Magistrat beschließt grundsätzlich
das für die Beantragung vorgesehene Paket an bauvorbereitenden und baulichen
Maßnahmen, vorbehaltlich weiterer notwendiger konkretisierender Gremienbeschlüsse zu
Einzelmaßnahmen.
4) Die Federführung für die Beantragung und Abwicklung des Förderprojektes liegt beim
Kulturreferenten und 1. Betriebsleiter des Eigenbetriebs Kulturinstitute der Stadt
Darmstadt in Kooperation mit der Finanzverwaltung, dem Eigenbetrieb
Immobilienmanagement und dem Sta dtplanungsamt .
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.05.2017
1. Einführende Erläuterung
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) beinhaltet Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus.
Hiermit sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw.
internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit
überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotential gefördert
werden. Diese Projekte sollen einen deutlichen Impuls für die jeweilige Stadt und die
Stadtentwicklungspolitik in Deutschland insgesamt haben und sich in „Premiumqualität“
durch den baukulturellen Aspekt und den Beteiligungsprozess auszeichnen. Ebenso sind sie
Gegenstand einer städtebaulichen Gesamtstrategie. Antragsberechtigt sind Kommunen. Die
Projektzuwendung erfolgt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO. Mit der
Umsetzung und Begleitung des Programms ist das Bundesinstitut für Bau -, Stadt- und
Raumforschung (BBSR) beauftragt.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 10.11.2016 dem gemeinsamen
Antrag aller Fraktionen zur Teilnahme am Projektaufruf 2017 einstimmig zugestimmt
(V-Nr. SV-2016/0061). Dementsprechend hat die Stadt am 30.11.2 016 fristgerecht einen
Förderantrag in Form einer Projektskizze zur „Weiterentwicklung der Mathildenhöhe
Darmstadt“ gestellt. Dieser wurde von einer unabhängigen Expertenkommission geprüft und
zur Förderung empfohlen (Nachricht des BBSR vom 09.03.2017).
Der förmliche Zuwendungsantrag, der auf der Projektskizze aufbaut, ist bis zum 30.06.2017
einzureichen. Er beinhaltet u.a. einen Ausgaben - und Finanzierungsplan, einen Ablauf - und
Zeitplan und den Nachweis über die Gesamtfinanzierung der zur Förderung vorge sehenen
Maßnahmen, d.h. den städtischen Finanzierungsanteil (Stadtverordnetenbeschluss).
Zur Vorbereitung des Zuwendungsantrags, der die Projektskizze zu konkretisieren hat, fand
am 29.03.2017 ein erstes Koordinierungsgespräch mit dem für die Verwaltung d er
Fördermittel zuständigen Bundesinstitut für Bau -, Stadt- und Raumplanung (BBSR), der
Oberfinanzdirektion Frankfurt (OFD), sowie Vertretern der Ämter Stadtplanung,
Wirtschaftsförderung u. Stadtentwicklung, Finanzverwaltung und der Eigenbetriebe
Immobilienmanagement und Kulturinstitute statt. Vor diesem Hintergrund können nun die
zur Förderung anzumeldenden Einzelmaßnahmen konkret beschrieben und beantragt
werden.
2. Überblick über die für die Förderung vorgesehenen Projekte und Vorhaben
Auf der Grundlage ei nes integralen Stadtentwicklungskonzeptes für die Mathildenhöhe
(Parkpflegewerk, Tourismuskonzept, Verkehrsplanung) und die Weiterentwicklung auf der
Ostseite setzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt unter Berücksichtigung der städtischen
Bedarfe und entspr echender Synergien im Rahmen des Bewilligungszeitraumes nachfolgende
Projektschwerpunkte. Diese sind zugleich Bestandteile des Antrags auf Anerkennung der
Mathildenhöhe als UNESCO -Welterbe.
Im Zuwendungsantrag zum Bundesprogramm sollen Mittel für folgende „Bauvorbereitenden
Maßnahmen“ und „Baulichen Maßnahmen“ beantragt werden:
2.1 Bauvorbereitende Maßnahmen
2.1.1 Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil für ein Besucherzentrum
und die weitere städtebauliche Entwicklung auf der Nordseite und dem Os thang der
Mathildenhöhe
- 4 -
Im Rahmen der konkretisierenden Vorbereitungen zum UNESCO -Weltkulturerbeantrag wird
die Notwendigkeit gesehen, ein zentrales Besucherzentrum auf der Mathildenhöhe zu
entwickeln. Als zentrales Informationszentrum zur geschichtlichen Bedeutung und
Entwicklung der Künstlerkolonie Mathildenhöhe soll das Besucherzentrum erste Anlaufstelle
für Besucher sein und Nutzungen wie einen zentralen Kassen -, Service- und Shopbereich
sowie Seminar- und Veranstaltungsräume beherbergen. Darüber hinau s soll ein
gastronomisches Angebot vorgesehen werden.
Im Zuge der Erarbeitung des Masterplans zur zukünftigen Entwicklung des Gesamtensembles
Mathildenhöhe wurden hierzu Flächenbedarfe entwickelt und mögliche Standortvarianten
untersucht. Als vorläufiges Ergebnis dieser auch in der Bürgerinformationsveranstaltung am
29.03.2017 vorgestellten Planungskonzepte wird ein Besucherzentrum auf dem städtischen
Grundstück entlang des Olbrichweges östlich des Ausstellungsgebäudes mit einer
Gesamtfläche von ca. 1.500 m² vorgeschlagen.
Im Rahmen der Förderung durch das Bundesministerium bietet sich die Chance, innerhalb
des Förderzeitraums bis 2021 eine Realisierung eines solch wichtigen Bausteins für die
touristische Entwicklung der Mathildenhöhe zu realisieren und da mit auch das Bewusstsein
der Stadtgesellschaft um die Bedeutung dieses besonderen Kulturortes im weiteren
Prozedere zur Anerkennung als UNSECO -Weltkulturerbe und darüber hinaus zu bekräftigen.
In einem ersten Schritt soll ein Realisierungswettbewerb mit st ädtebaulichem Ideenteil für
ein Besucherzentrum und die städtebauliche Entwicklung der Grundstücke „Osthang“ und
„Nordhang (Parkplatz)“ vorbereitet und im Jahr 2018 durchgeführt werden.
Die Vorbereitung und Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens zur Re alisierung einer
baulichen Maßnahme ist im Rahmen des Förderprogramms als „Bauvorbereitende
Maßnahme“ förderfähig und soll somit als zu fördernde Einzelmaßnahme in den
Zuwendungsantrag aufgenommen werden.
Für die weitere konkrete Planung und Umsetzung der Maßnahme „Neubau Besucherzentrum
Mathildenhöhe“ werden die entsprechend notwendigen Gremienbeschlüsse nach
Durchführung des Wettbewerbsverfahrens herbeigeführt
2.2 Bauliche Maßnahmen:
2.2.1 Sanierung der Künstlerhäuser
Mit der denkmalgerechten Gesamtsanierung der Künstlerhäuser Haus Olbrich, Haus Deiters
und Großes Haus Glückert sollen die in städtischem Eigentum befindlichen Gebäude für die
bisherigen Nutzungen durch hochrangige Kulturinstitutionen erhalten und zugleich für neue
kulturelle und öffentlichkeitswirks ame Nutzungskonzepte hergerichtet werden. Hierbei wird
unter Berücksichtigung der baulichen und denkmalpflegerischen Rahmenbedingungen auch
die Umsetzung barrierefreier Erschließungen angestrebt
Die Künstlerhäuser sind wichtiger Bestandteil des Gesamtensembles Künstlerkolonie
Mathildenhöhe. Im Rahmen der UNESCO-Welterbebewerbung sind für die Welterbestätte die
internationalen Standards der Denkmalpflege zu beachten. Dabei werden die Sichtbarkeit
verschiedener Zeitspuren und die Verwendung von authentischen sowie neuartigen Materialien
thematisiert. Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen werden deshalb in enger Abstimmung
mit den Denkmalfachbehörden der Stadt Darmstadt sowie des Landes Hessen geplant und
durchgeführt werden und vom international zusammengesetzten Advisory Board begleitet.
Es handelt sich hierbei um bereits beschlossene Einzelmaßnahmen des Eigenbetriebs
Kulturinstitute. Die Sanierungsmaßnahmen sollen noch in 2017 beginnen und im Jahr 2018
abgeschlossen werden. Die geplante Fertigstellung fällt damit in das vom Europäischen
Parlament am 27.04.2017 beschlossene „Europäische Jahr des Kulturerbes 2018“.
- 5 -
Im Einzelnen werden an den Künstlerhäusern u.a. folgende Maßnahmen erforderlich:
- Sanierung der Fassaden, Aufarbeitung / Ertüchtigung und ggf. Teilaustausch von
Fenstern und Türen, Aufarbeiten von sonstigen dekorativen Elementen
- Maßnahmen zur Trockenlegung der Außenwände im Kellerbereich
- energetische Ertüchtigung von Einzelbauteilen unter Berücksichtigung des
Denkmalschutzes
- Sanierung / Reparatur der Dacheindeckungen einschl. Dämmmaßnahmen im
Dachbereich
- Teilerneuerungen der Haustechnik, Anpassung an die Nutzeranforderungen
- Aufarbeiten Bodenbeläge, bzw. Neuverlegung
- Aufarbeiten vorhandener Innentüren, Treppen, Holzeinbauten
- Putz-, Maler- und Lackierarbeiten
- restauratorische Maßnahmen an original erhaltenen Bauteilen
- Herrichten der Außenflächen und Zugänge
Als Planungsgrundlage liegen für alle drei Künstlerhäuser umfassende aktuelle
Bestandsuntersuchungen und Ergebnisse zur Bauforschung vor.
2.2.2 Restauratorische Sanierung Freianlagen
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe
sollen die Außenanlagen und einzelne bauliche Anlagen, die bisher nicht Teil der
Sanierungsmaßnahme Ausstellungsgebäude sind, denkmalgere cht saniert und restauriert
werden. Im besonderen Fokus stehen hierbei folgende Einzelmaßnahmen:
umfassende restauratorische Grundsanierung des Treppenaufgangs Ost mit der
Brunnenanlage nach den Plänen von Joseph Maria Olbrich und dem von Albin Müller
gestalteten Brunnenmosaik
umfassende restauratorische Sanierung aller Stufenanlagen aus Klinkermaterial
restauratorische Sicherung und Aufarbeitung von Natursteinmauerwerk
restauratorische Sicherung und Aufarbeitung der Mosaikfläche in der Kuppel über dem
Treppenaufgang
restauratorische Sicherung und Aufarbeitung des Wandbrunnens mit Tiermaske von
J. M. Olbrich auf der Westseite und Erneuerung der Brunnentechnik
Wiederherstellung der Vegetationsflächen nach denkmalpflegerischem Konzept
2.2.3 Neubau Besucherzentr um
Nach Durchführung eines Realisierungswettbewerbs mit städtebaulichem Ideenteil für das
Besucherzentrum wird die bauliche Realisierung innerhalb des Förderzeitraums bis 2021
angestrebt. Die hierfür erforderlichen Gremienbeschlüsse werden entsprechend
herbeigeführt.
3. Finanzierungsplanung
3.1 Darstellung des Finanzierungsbedarfs
3.1.1 Bauvorbereitende Maßnahmen:
- 6 -
Zur Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für das Besucherzentrum zusammen mit
einem Planungs - und Ideenwettbewerb für die Mathildenhöhe Ost hang sind im Kernhaushalt
für 2017 insgesamt 200.000 Euro eingeplant. Der gleiche Betrag ist für 2018 angemeldet.
3.1.2 Bauliche Maßnahmen
Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturinstitute sind für die baulichen Maßnahmen
Großes Haus Glückert und Haus Olbrich in 2017 jeweils 100.000 Euro eingeplant. Das
mittelfristige Inv.programm (MIP) weist für 2018 für das Haus Glückert den Betrag von 1,15
Mio. Euro und für das Haus Olbrich 900.000 Euro aus.
Die Sanierung des Hauses Deiters ist mit geplanten Mitteln von 400.000 Euro ebenfalls im
EB Kulturinstitute in 2017 vorgesehen.
Die denkmalgerechte Sanierung der Freianlagen wird geschätzt 500.000 Euro kosten und
soll im Jahr 2018 einplant werden.
Für die Realisierung „Besucherzentrum“ werden die erforderlichen M ittel von rd. 5,50 Mio.
Euro nach dem Wettbewerb und der Feststellung der Jahresbeträge in den Haushalt
eingestellt.
3.2 Darstellung der Finanzierung
Voraussichtliche Kosten der Bauvorbereitenden Maßnahmen:
Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideente il für ein Besucherzentrum und
die weitere städtebauliche Entwicklung auf der Nordseite und dem Osthang der
Mathildenhöhe 400.000 Euro
Voraussichtliche Kosten der Baulichen Maßnahmen:
Sanierung Haus Olbrich 1.000.000 Euro
Sanierung Haus Deiters 500.000 Euro
Sanierung Großes Haus Glückert 700.000 Euro
Sanierung Außenanlagen 500.000 Euro
Neubau Besucherzentrum 5.500.000 Euro
Für die Sanierung des Hauses Deiters sind im Erfolgsplan des EB Kulturinstitute 2017 in
Summe 400.000 Euro geplant. Im Nachtrag 2017 sind 200.000 Euro in den Vermögensplan
umzuplanen und 200.000 Euro abzuplanen. Ursprünglich war geplant, die Sanierung des
Großen Haus Glückert durch KIP-Mittel zu finanzieren. Hierfür war als Einzahlung der Betrag
von 80 TEUR geplant, die im Nachtrag 2017 ebenfalls abgeplant werden müssen.
Im Wirtschaftsplan 2018 sind im Vermögensplan 300.000 Euro einzuplanen.
Für die Sanierung des Hauses Olbrich und des Großen Hauses Glückert sind im MIP für 2018
in Summe 2.050.000 Euro vorgesehen, die nach den vorliegenden Schätzungen nicht in voller
Höhe benötigt werden.
Da für die genannten Einzelmaßnahmen der Außenanlagen noch keine Mittel geplant sind,
werden in 2018 dafür 300.000 Euro eingeplant und im MIP für 2019 200.000 Euro
aufgenommen.
Der Gesamtbedarf in Höhe von 8,60 Mio Euro wird gedeckt durch Fördermittel aus dem
Bundesprogramm in Höhe von 5,00 Mio Euro, den bereits im MiP eingestellten Mitteln in
Höhe von insgesamt 3,05 Mio Euro sowie zusätzlich in den städtischen Haushalt
einzuplanende Mittel in Höhe von 63 0.000 Euro für d en Förderzeitraum 2017 bis 2021
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Die Finanzierung über den Projektzeitraum ist wie folgt vorgesehen:
2017: 600.000 Euro
2018: 2.300.000 Euro
2019: 1.200.000 Euro
2020: 3.500.000 Euro
2021: 1.000.000 Euro
Die Zuweisung des Bundes wird im Kernhaushalt unter der Kostenstelle 712 -001-7001
„Bundesprogramm Nationale Projekte Mathildenhöhe“ im Produkt 252080
(EB Kulturinstitute – Inst. Mathildenhöhe, sonst. Kulturpflege) abgebildet.
Im Produktbuch des E B Kulturinstitute wird dazu eine Übersicht aufgenommen.
3.3 Darstellung der zu erwartenden Fördermittelbeträge 2017 - 2021
Die Fördermittel von 5,00 Mio. Euro verteilen sich wie folgt:
2017: 700.000 Euro
2018: 1.300.000 Euro
2019: 1.500.000 Euro
2020: 1.200.000 Euro
2021: 300.000 Euro
4. Zuständigkeiten
4.1 Gesamtförderprojekt
Die Federführung für die Erstellung des Zuwendungsantrages und die Abwicklung des
Förderprojektes liegt beim Kulturreferenten und 1. Betriebsleiter des Eigenbetriebs
Kulturinstitute der Stadt Darmstadt in Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung, dem EB
Immobilienmanagement und dem Stadtplanungsamt.
4.2 Wettbewerbsverfahren
Die Federführung für den Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil für ein
Besucherzentrum und die weitere städtebauliche Entwicklung auf der Nordseite und dem
Osthang der Mathildenhöhe liegt beim EB Immobilienmanagement -65- in Zusammenarbeit
mit dem Stadtplanungsamt -61-.
Darmstadt, 16.05.2017
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
Jochen Partsch Dr. Barbara Boczek André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0160
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.05.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00