2020/0085
Qualifizierter Mietspiegel 2020 hier: Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2018
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anlage 2
4617 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
26.03.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 64
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0085
Magistratsbeschluss-Nr.
98
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:
Betreff: Qualifizierter Mietspiegel 2020
hier: Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2018
Vorlage vom: 25.03.2020
Beschlussvorschlag:
1. Die Ergebnisse des Institutes Wohnen und Umwelt (IWU) zur Fortschreibung des
qualifizierten Mietspiegels für Darmstadt 2018 werden beschlossen und als qualifizierter
Mietspiegel 2020 veröffentlicht.
2. Die Veröffentlichung der Werte sowie die Einstellung im Internet sollen unmittelbar nach
Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Anlagen: 2020-02-20 MspDA20 Fortschreibung qualifizierter Mietspiegel 2018
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 02.04.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.03.2020
Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt
(IWU) in Darmstadt wurde mit Beschluss des Magistrats vom 16.05.2018 und der Stadtver -
ordnetenversammlung vom 14.06.2018 der qualifizierte Mietspiegel für Darmstadt 2018
unter der Vorlage Nr. 2018/0140 beschlossen.
Nach § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BG B) sind qualifizierte Mietspiegel, im Abstand von
zwei Jahren, der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die
Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung
aller privaten Haushalte dieser For tschreibung zugrunde gelegt werden.
Um die „Qualifikation“ des Darmstädter Mietspiegels 2018 zu gewährleisten wurde das IWU
beauftragt, die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels auf der Grundlage des
Preisindex für die Lebenshaltung aller private n Haushalte vorzunehmen. Hierbei hat das IWU
die prozentuale Änderung der Verbraucher*innenpreise berechnet und alle Tabellenwerte der
Tabelle 2 des qualifizierten Mietspiegels entsprechend abgeändert. Dies entsprach einer
Steigerungsrate von 3,3% im festg elegten Fortschreibungszeitraum. Die Zu-und Abschläge
wurden nicht inflationiert, da sie sich multiplikativ auf die bereits inflationierte Basismiete
beziehen und dadurch in Euro/m² automatisch mitsteigen bzw. sinken. Die danach
ermittelten Werte sind als Anlage beigefügt.
Am 12.03.2020 fand die Sitzung der Mietspiegelkommission statt, die sich mit den
Fortschreibungsergebnissen befasste. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter des
Mieterbundes Darmstadt - Region Südhessen e.V., des Haus und Grund Darmstadt e.V., des
Amtsgerichtes Darmstadt - Zivilabteilung, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für
Immobilienwerte, der bauverein AG in Vertretung für die Wohnungswirtschaft, des Amtes für
Wohnungswesen und die Wohnungsdezernentin. Die Mietspiegelkommission hat anlässlich
ihrer Sitzung die vorliegende Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels zur Kenntnis
genommen und trägt diese einstimmig mit.
Zur Schaffung klarer Rechtsgrundlagen soll die Fortschreibung für das Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt als qualifizierter Mietspiegel 20 20 beschlossen werden.
Es besteht ein großes öffentliches Interesse, aktuelle qualifizierte Mietspiegelwerte aus dem
Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erhalten. Gutachter*innen und
Rechtsberatungen, auch die Mietspiegelberatung beim Amt für Wohnungswesen haben sich
immer an den aktuellen Daten zu orientieren. Um dem Rechnung tragen zu können, sollen
die Veröffentlichung der Werte sowie die Einstellung im Internet unmittelbar nach
Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Die
Durchschnittsmiete in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich von 2018 aufgrund der
Lebenshaltungskostensteigerung nach 2020 um 3,3 % von 8,89 Euro/m² auf nun 9,18
Euro/m² erhöht.
Darmstadt, 25.03.2020
V/64 III/C mz
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Anlage
anlage 1
7402 Zeichen
Fortschreibung des Qualifizierten Mietspiegels Darmstadt
2018 zum Qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2020
Eine Untersuchung im Auftrag des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Darmstadt
Darmstadt, den 20.02.2020
Autoren: Dr. Max-Christopher Krapp
Martin Vaché
Galina Nuss
Rheinstraße 65
64295 Darmstadt
Germany
Fon: +49(0)6151/2904-0
Fax: +49(0)6151/2904-97
info@iwu.de
www.iwu.de
Fortschreibung des Qualifizierten Mietspiegels Darmstadt 2018 zum Qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2020
2
Inhalt
1 Anlass ................................ ................................ ................................ ................................ ............... 3
2 Wahl der Fortschreibungsmethodik ................................ ................................ ................................ ... 3
3 Festlegung des Fortschreibungszeitraums ................................ ................................ .......................... 3
4 Berechnung der prozentualen Preisänderung ................................ ................................ ..................... 3
Fortschreibung des Qualifizierten Mietspiegels Darmstadt 2018 zum Qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2020
3
1 Anlass
Der Darmstädter Qualifizierte Mietspiegel 2018 wurde zunächst am 16. Mai 2018 vom Magistrat der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt beschlossen. N ach Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung am
14. Juni 2018 wurde der Qualifizierte Mietspiegel am 15. Juni 2018 veröffentlicht. Zuvor hatte die Mietspie-
gelkommission einstimmig zugestimmt.
Stichmonat der Datenerhebung, die dem Mietspiegel zugrunde liegt, war der August 2017.
Gemäß § 558d Abs. 2 Satz 1 BGB muss der qualifizierte Mietspiegel nach zwei Jahren der Marktentwicklung
angepasst und entsprechend fortgeschrieben werden. Dies ist Ziel des vorliegenden Gutachtens.
2 Wahl der Fortschreibungsmethodik
Die Fortschreibung kann nach § 558d Abs. 2 Satz 2 BGB anhand des vom Statistischen Bundesamtes ermi t-
telten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (heute bekannt als Ver-
braucherpreisindex) oder anhand einer Stichprobe erfolgen. Hinter der Möglichkeit der Indexfortschre i-
bung steht die Annahme, dass Wohnungsmärkte und insbesond ere das Verhalten von Wohnungsteilmär k-
ten gegenüber dem gesamten Wohnungsmarkt einer gewissen Trägheit unterliegen und in etwa der allg e-
meinen Preisentwicklung entsprechen , so dass genaue Erhebungen auch im Vier -Jahres-Zeitraum sachge-
recht und hinreichend sind. Die Fortschreibung über eine kleinere Stichprobe hat gegenüber dem Index den
Vorteil, dass sie spezifisch die Entwicklung des lokalen Mietmarktes wiedergibt, ohne die Verzerrung durch
andere Güter (bspw. durch volatile Ölpreise) oder andernorts zu verzeichnende Mietpreisentwicklungen zu
beinhalten. Allerdings entstehen bei der Stichprobenfortschreibung aufgrund der geringeren Fallzahl z u-
sätzliche statistische Unsicherheiten, welche bei den räumlich nicht fokussierten Erhebun gen des S tatisti-
schen Bundesamtes so nicht gegeben sind. Daher wird im vorliegenden Gutachten auf eine Indexfort-
schreibung abgestellt.
3 Festlegung des Fortschreibungszeitraums
Als Zeitintervall für die Indexfortschreibung wird gemäß § 558d Abs. 2 Satz 1 BGB ein Zweijahreszeitraum
gewählt. Dabei ist eine Kongruenz zwischen dem Zeitintervall der Datenbasis und der Gültigkeitsdauer der
ermittelten Mietspiegel -Richtwerte vorgesehen. Bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels en t-
steht zwangsläufig ein Zeitverzug zwischen Datenerh ebung und der folgenden Auswertung und Vera b-
schiedung des Mietspiegels, der auch bei der Fortschreibung zugrunde gelegt wird.1
Für den Vergleich der Indexwerte des Verbraucherpreisindexes ist der Stichtag der Datenerhebung des
Mietspiegels maßgeblich. Sti chmonat der Datenerhebung des Mietspiegels 2018 war der August 2017.
Dementsprechend ist der Vergleichszeitpunkt der August 2019.
4 Berechnung der prozentualen Preisänderung
Der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex weist in dem festgelegten Fortschrei-
bungszeitraum eine Indexsteigerung von 102,6 auf 106,0 (Bezugsjahr 2015 = 100) aus (vgl. Tabelle 1). Die
prozentuale Steigerungsrate errechnet sich somit wie folgt:
1 Vgl. Börstinghaus, Ulf P. 2015: § 558d Qualifizierter Mietspiegel, in: Blank, Hubert (Hrsg.): Schmidt-Futterer. Mietrecht. Groß-
kommentar des Wohn- und Gewerberaummietrechts, 12. neu bearbeitete Auflage, S. 1987.
Fortschreibung des Qualifizierten Mietspiegels Darmstadt 2018 zum Qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2020
4
Formel 1: 106,0 / 102,6 = 1,0331384
Dies entspricht einer Steigerungsrate von 3,3 % im festgelegten Fortschreibungszeitraum.
Tabelle 1: Verbraucherpreisindex für Deutschland (inkl. Veränderungsraten)
Jahr Monat Verbraucherpreisindex Veränderung zum
Vorjahresmonat
Veränderung zum
Vormonat
2015=100 in (%) in (%)
2017 Januar 100,6 1,6 -0,6
Februar 101,2 1,9 0,6
März 101,4 1,4 0,2
April 101,8 1,7 0,4
Mai 101,8 1,2 -
Juni 102,1 1,4 0,3
Juli 102,5 1,4 0,4
August 102,6 1,6 0,1
September 102,7 1,7 0,1
Oktober 102,5 1,3 -0,2
November 102,1 1,6 -0,4
Dezember 102,6 1,4 0,5
2018 Januar 102,0 1,4 -0,6
Februar 102,3 1,1 0,3
März 102,9 1,5 0,6
April 103,1 1,3 0,2
Mai 103,9 2,1 0,8
Juni 104,0 1,9 0,1
Juli 104,4 1,9 0,4
August 104,5 1,9 0,1
September 104,7 1,9 0,2
Oktober 104,9 2,3 0,2
November 104,2 2,1 -0,7
Dezember 104,2 1,6 -
2019 Januar 103,4 1,4 -0,8
Februar 103,8 1,5 0,4
März 104,2 1,3 0,4
April 105,2 2,0 1,0
Mai 105,4 1,4 0,2
Juni 105,7 1,6 0,3
Juli 106,2 1,7 0,5
August 106,0 1,4 -0,2
September 106,0 1,2 -
Oktober 106,1 1,1 0,1
November 105,3 1,1 -0,8
Dezember 105,8 1,5 0,5
2020 Januar 105,2 1,7 -0,6
Quelle: Statistisches Bundesamt (www.destatis.de), Abruf 13.02.2020.
Fortschreibung des Qualifizierten Mietspiegels Darmstadt 2018 zum Qualifizierten Mietspiegel Darmstadt 2020
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Die Basistabelle des Miets piegels 2018 wird mit dem Wert aus Formel 1 multipliziert und auf die zweite
Nachkommastelle gerundet. Als Ausgangswert des Mietspiegels 2018 wird auf die ungerundeten Werte der
Regressionsanalyse zurückgegriffen, um wiederholtes Runden zu vermeiden. Die Ergebnisse sind in Tabelle
2 dargestellt.
Die Zu- und Abschläge werden nicht inflationiert, da sie sich multiplikativ auf die bereits inflationierte B a-
sismiete beziehen und dadurch in €/m² automatisch mit steigen.
Tabelle 2: Fortgeschriebene Basistabelle des Qualifizierten Mietspiegels
Wohnfläche in m² 1 Zimmer 2 Zimmer 3 Zimmer 4 Zimmer 5 und mehr Zimmer
15 19,02
20 15,00
25 12,73 12,86
30 11,34 11,45
35 10,44 10,53
40 9,85 9,93 9,45
45 9,45 9,52 9,09
50 9,19 9,25 8,86
55 9,01 9,07 8,72 8,48
60 8,91 8,96 8,64 8,42
65 8,85 8,90 8,61 8,40
70 8,83 8,88 8,60 8,42 8,31
75 8,88 8,62 8,45 8,35
80 8,90 8,66 8,50 8,40
85 8,93 8,71 8,55 8,46
90 8,97 8,76 8,61 8,53
95 9,02 8,82 8,68 8,60
100 9,07 8,88 8,74 8,67
105 8,93 8,81 8,73
110 8,99 8,87 8,80
115 9,04 8,92 8,85
120 9,08 8,97 8,91
125 9,12 9,01 8,95
130 9,15 9,05 8,99
135 9,08 9,02
140 9,09 9,04
145 9,10 9,05
150 9,10 9,05
155 9,09 9,04
160 9,07 9,02
165 8,99
2020/0085
4593 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.03.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Wohnungswesen OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0085
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 522020
Kostenstelle: 064-003-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5220-21 Sachkonto:
Betreff: Qualifizierter Mietspiegel 2020
hier: Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels 2018
Vorlage vom: 25.03.2020
Beschlussvorschlag :
1. Die Ergebnisse des Institutes Wohnen und Umwelt (IWU) zur Fortschreibung des
qualifizierten Mietspiegels für Darmstadt 2018 werden beschlossen und als qualifizierter
Mietspiegel 2020 veröffentlicht.
2. Die Veröffentlichung der Werte sowie die Einstellung im Internet sollen unmittelbar nach
Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Anlagen: 2020-02-20 MspDA20 Fortschreibung qualifizierter Mietspiegel 2018
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 25.03.2020
Auf der Grundlage der wissenschaftlichen Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt
(IWU) in Darmstadt wurde mit Beschluss des Magistrats vom 16.05.2018 und der Stadtver -
ordnetenversammlung vom 14.06.2018 der qualifizierte Mietspiegel für Darmstadt 2018
unter der Vorlage Nr. 2018/0140 beschlossen.
Nach § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BG B) sind qualifizierte Mietspiegel, im Abstand von
zwei Jahren, der Marktentwicklung anzupassen. Dabei kann eine Stichprobe oder die
Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung
aller privaten Haushalte dieser For tschreibung zugrunde gelegt werden.
Um die „Qualifikation“ des Darmstädter Mietspiegels 2018 zu gewährleisten wurde das IWU
beauftragt, die Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels auf der Grundlage des
Preisindex für die Lebenshaltung aller private n Haushalte vorzunehmen. Hierbei hat das IWU
die prozentuale Änderung der Verbraucher*innenpreise berechnet und alle Tabellenwerte der
Tabelle 2 des qualifizierten Mietspiegels entsprechend abgeändert. Dies entsprach einer
Steigerungsrate von 3,3% im festg elegten Fortschreibungszeitraum. Die Zu-und Abschläge
wurden nicht inflationiert, da sie sich multiplikativ auf die bereits i nflationierte Basismiete
beziehen und dadurch in Euro/m² automatisch mitsteig en bzw. sinken. Die danach
ermittelten Werte sind als Anlage beigefügt.
Am 12.03.2020 fand die Sitzung der Mietspiegelkommission statt, die sich mit den
Fortschreibungsergebnissen befasst e. Teilgenommen haben Vertreterinnen und Vertreter des
Mieterbundes Darmstadt - Region Südhessen e.V., des Haus und Grun d Darmstadt e.V., d es
Amtsgerichtes Darmstadt - Zivilabteilung, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für
Immobilienwerte, der bauverein AG in Vertretung für die Wohnungswirtschaft, des Amtes für
Wohnungswesen und die Wohnungsdezernentin. Die Mietspiegelkommission hat anlässlich
ihrer Sitzung die vorliegende Fortschreibung des qualifizierten Mietspiegels zur Kenntnis
genommen und trägt diese einstimmig mit.
Zur Schaffung klarer Rechtsgrundlagen soll die Fortschreibung für das Gebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt als qualifizierte r Mietspiegel 20 20 beschlossen werden.
Es besteht ein großes öffentliches Interesse, aktuelle qualifizierte Mietspiegelwerte aus dem
Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu erhalten. Gutachter*innen und
Rechtsberatung en, auch die Mietspiegelberatung beim Amt für Wohnungswesen haben sich
immer an den aktuellen Daten zu orientieren. Um dem Rechnung tragen zu können, sollen
die Veröffentlichung der Werte sowie die Einstellung im Internet unmittelbar nach
Beschlussfassung durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Die
Durchschnittsmiete in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat sich von 2018 aufgrund der
Lebenshaltungskostensteigerung nach 2020 um 3,3 % von 8,89 Euro/m² auf nun 9,18
Euro/m² erhöht.
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Darmstadt, 25.03.2020
V/64 III/C mz
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Anlage
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Rheinstraße 65
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0085
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 25.03.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00