SV-2023/0024
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. Biodiversität statt Flächenversiegelung
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Punkt 27.5: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. Biodiversität statt Flächenversiegelung (V-Nr. SV-2023/0024) Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückgestellt.
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Punkt 23.1: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. Biodiversität statt Flächenversiegelung (V-Nr. SV-2023/0024) Dem Antrag wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD Stimmenthaltung: SPD, FDP und UWIGA/WGD
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Vorlage-Nr. SV-2023/0024 Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. Biodiversität statt Flächenversiegelung __________________________________________________________________________________ Darmstadt 31.05.2023 A N T R AG Der Magistrat wird aufgefordert, auf Basis des neuen hessischen Naturschutzgesetzes alle Maßnahmen zu ergreifen, die Schottergärten künftig verhindern bzw. bestehende Schottergärten in biodiverse Flächen verändern helfen sowie die Lichtverschmutzung reduzieren. Begründung: Der Magistrat arbeitet an zahlreichen Konzepten, Satzungen und Programmen zur Bewahrung und Stärkung der stadtökologischen Qualitäten Darmstadts beziehungsweise ist in deren Umsetzung begriffen. Dazu liefert die Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes, die dieser Tage vom Landtag beschlossen wurde, an mehreren Stellen positive Impulse und stützt die Position der Kommunen, welche die Zwillingskrisen der Menschheit, Kampf gegen den Klimawandel und für Biodiversität, nicht nur erkannt haben, sondern diese in ihrem Einflussbereich intensiv zum Gegenstand ihrer Aktivitäten gemacht haben. Konkret sind hier die Themen Schottergärten, Lichtverschmutzung und Vogelschlag als Beispiele zu benennen, die in die Neufassung des Gesetzes Eingang gefunden haben. Beides, die Aktivitäten des Magistrats und der Landesregierung, sind grundsätzlich ausdrücklich zu begrüßen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, das neue Hessische Naturschutzgesetz im Zuge seiner laufenden Arbeiten aufzugreifen und zu überprüfen, wie es auf dem Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt zusätzlichen Nutzen in den Bereichen Natur und Umwelt erbringen kann. Im Speziellen soll die neue Gesetzesgrundlage in die in Aufstellung befindliche Begrünungssatzung mit dem Ziel des Ausschlusses von Schottergärten und in die ebenfalls in Aufstellung befindliche Lichtleitlinie gegen Lichtverschmutzung eingearbeitet werden. Beide Satzungen sollen, sobald der Bearbeitungsstand dies erlaubt, in den Gremienlauf von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung gebracht werden. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Malena Todt Andreas Ewald (Fraktionsvorsitzende) Roland Desch (Fraktionsvorsitzender) Nicolas Kämmerer (Fraktionsvorsitzender) 2
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2023/0024
- Typ
- Antrag
- Datum
- 31.05.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00