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SV-2023/0024

Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. Biodiversität statt Flächenversiegelung

Antrag 31.05.2023

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SV-2023/0024

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Punkt 27.5: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. 
Biodiversität statt Flächenversiegelung 
 (V-Nr. SV-2023/0024) 
 
Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung 
zurückgestellt.

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Punkt 23.1: Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. 
Biodiversität statt Flächenversiegelung 
 (V-Nr. SV-2023/0024) 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: AfD 
Stimmenthaltung: SPD, FDP und UWIGA/WGD

SV-2023/0024

2383 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2023/0024 
 
 
Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023  
betr. Antrag der Fraktionen Bü 90/Grüne, CDU und Volt vom 31. Mai 2023 betr. 
Biodiversität statt Flächenversiegelung 
 
 
__________________________________________________________________________________ 
Darmstadt 31.05.2023 
 
A N T R AG 
 
Der Magistrat wird aufgefordert, auf Basis des neuen hessischen Naturschutzgesetzes alle 
Maßnahmen zu ergreifen, die Schottergärten künftig verhindern bzw. bestehende 
Schottergärten in biodiverse Flächen verändern helfen sowie die Lichtverschmutzung 
reduzieren. 
Begründung: 
 
Der Magistrat arbeitet an zahlreichen Konzepten, Satzungen und Programmen zur Bewahrung 
und Stärkung der stadtökologischen Qualitäten Darmstadts beziehungsweise ist in deren 
Umsetzung begriffen. Dazu liefert die Novelle des Hessischen Naturschutzgesetzes, die dieser 
Tage vom Landtag beschlossen wurde, an mehreren Stellen positive Impulse und stützt die 
Position der Kommunen, welche die Zwillingskrisen der Menschheit, Kampf gegen den 
Klimawandel und für Biodiversität, nicht nur erkannt haben, sondern diese in ihrem 
Einflussbereich intensiv zum Gegenstand ihrer Aktivitäten gemacht haben. Konkret sind hier 
die Themen Schottergärten, Lichtverschmutzung und Vogelschlag als Beispiele zu benennen, 
die in die Neufassung des Gesetzes Eingang gefunden haben. Beides, die Aktivitäten des 
Magistrats und der Landesregierung, sind grundsätzlich ausdrücklich zu begrüßen.  
Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat beauftragt, das neue Hessische Naturschutzgesetz 
im Zuge seiner laufenden Arbeiten aufzugreifen und zu überprüfen, wie es auf dem Gebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt zusätzlichen Nutzen in den Bereichen Natur und Umwelt 
erbringen kann. Im Speziellen soll die neue Gesetzesgrundlage in die in Aufstellung befindliche 
Begrünungssatzung mit dem Ziel des Ausschlusses von Schottergärten und in die ebenfalls in 
Aufstellung befindliche Lichtleitlinie gegen Lichtverschmutzung eingearbeitet werden. Beide 
Satzungen sollen, sobald der Bearbeitungsstand dies erlaubt, in den Gremienlauf von 
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung gebracht werden. 
 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
Malena Todt 
Andreas Ewald 
(Fraktionsvorsitzende) 
 
Roland Desch 
(Fraktionsvorsitzender) 
 
Nicolas Kämmerer 
(Fraktionsvorsitzender)

2

Beratungsverlauf (2)

TOP 23.1
TOP 27.5

Details

Vorlagen-Nr.
SV-2023/0024
Typ
Antrag
Datum
31.05.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00