V/0075/2021
Teilnahme am Förderaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des BMI
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Anlage A
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Anlage A zur V/0075/2021 Kurzüberblick Die Stadt Münster nimmt am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat teil. Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung Ende 2021-2022) und Phase 2 (Maßnahmenumsetzung Ende 2022-2027). Mit einer Bewerbung als „Modellprojekt Smart Cities“ nutzt die Stadt die Chance, die Gestaltung eines effizienten, sozial inklusiven und technologisch innovativen Gemeinwesens effizienter und schneller umzusetzen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die Ziele verfolgt, die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung zu stärken, das unverwechselbare Stadtbild zu bewahren und Müns- ter zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterzuentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Teilziel lautet: Grundsatzbeschluss für die Teilnahme am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Das Ziel wird durch das Erarbeiten eines Förderantrags durch die Stabsstelle Smart City erreicht. Nach heutigem Stand ist die Bekanntgabe der Gewinner des Förderaufrufs durch das Bundesmi- nisterium des Innern, für Bau und Heimat für den Sommer 2021 zu erwarten. Ein finanzieller Be- darf für das Erarbeiten des Förderantrags ist nicht erforderlich. Im Falle eines positiven Förderbe- scheids erhält die Stadt Münster Zuschüsse in Höhe von 65% für die förderfähigen Kosten der beantragten Maßnahmen. Finanzierung Produktgruppe: 0103 OB, BM und Verwaltungsführung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Klimaschutz durch Maßnahmen wie z.B. vernetzte Mobilität, Einbeziehung von alternativen Ver- kehrsmitteln, effizienter Ressourcensteuerung und Einsatz von moderner Sensorik und IT.
Beschlussvorlage
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V/0075/2021 V/0075/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Teilnahme am Förderaufruf "Modellprojekte Smart Cities" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Beratungsfolge 10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 10.02.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt, dass sich die Stadt Münster im Rahmen des Aufrufs des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Modellkommune bewirbt. Die Antragstellung erfolgt für zwei Projektphasen, Phase 1 (Strategieentwicklung Ende 2021- 2022) und Phase 2 (Umsetzung von Maßnahmen Ende 2022-2027). Der Rat der Stadt Münster beschließt im Falle einer Förderung des Gesamtantrages durch das BMI für die Stadt Münster: im „Modellprojekt Smart Cities“ Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der Nationalen Dialog- plattform Smart Cities der Bundesregierung zu entwickeln und zu verfolgen die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend zu betrachten den erforderlichen Eigenanteil zur Verfügung zu stellen sich am Erfahrungs- und Wissenstransfer innerhalb der Modellprojekte, bei der Nati- onalen Dialogplattform Smart Cities und darüber hinaus zu beteiligen Maßnahmen sowohl für die für die Innenstadt („Innenstadt ist mehr …“) als auch für Stadtteile und Stadtbezirke („Vielfalt der Stadtteile“) modellhaft zu entwickeln und an- schließend auf die Gesamtstadt zu übertragen Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, im Falle einer Förderung mit der Um- setzung des Vorhabens. Dezernat III/Smart City 09.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Wolf Telefon: 492-7074 wolf@stadt-muenster.de - 2 - V/0075/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Das Gesamtvolumen der förderfähigen Kosten beläuft sich auf bis zu 17,5 Mio. Euro, verteilt auf die Jahre 2022-2027. Die Stadt Münster erhält Zuschüsse in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten, der kommunale Eigenanteil liegt bei 35 %. Förderfähig sind sowohl Personal- und Sachkosten für die Umsetzung des Projekts sowie Investitionen für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maß- nahmen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software, Infrastruktur, Ausstattung etc. Im Falle einer Förderung sind – voraussichtlich im 4. Quartal 2021 – konkrete Förderanträge bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen, für die dann über eine Folgevorlage die Nachweise über die Bereitstellung der Eigenanteile erfolgen. Die notwendigen Finanzierungen werden im Rahmen der jeweiligen Etatplanungen ab dem Jahr 2022 mit dem Ziel der Haushaltsneutralität der im Entwurf vorliegenden Mittelfristplanung veranschlagt. Dabei ist zu prüfen, wie sich kommunale Unternehmen finanziell einbringen und Teile des kommuna- len Eigenanteils übernehmen können. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausfüh- rung unter dem Vorbehalt der dann zu beschließenden Haushalte steht. Sollten bereits im Jahr 2021 Finanzierungsbedarfe bestehen, werden diese ebenfalls haushaltsneutral umgesetzt. Begründung: Mit Ratsbeschluss vom 14.03.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Stabsstelle „Smart City Münster“ einzurichten, die das Themenfeld Smart City entwickelt, die Zusammenarbeit mit internen und externen Akteuren organisiert sowie als Ansprechpartner für Fördermöglichkeiten fungiert (vgl. Ratsvorlage V/0164/2018). Die Leitung der Stabsstelle wurde im Herbst 2019 besetzt. Die Stabsstelle ist seit Mai 2020 komplett besetzt. Die Stabsstelle hat sich seitdem auf den Weg gemacht, Digitalisierung als wichtigen Teil der Stadt- entwicklung voranzutreiben. Die Maßnahmen sollen in enger Verbindung zu den Zukunftsstrategien „MünsterZukünfte 20 | 30 | 50“ und der „Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030“ stehen. Angespro- chen sind Handlungsfelder wie z.B. Mobilität, der Wirtschaftsstandort, intelligente Bürgerdienste, Wis- senschaft/Bildung sowie Umwelt/Energie. Neben bereits in der Umsetzung befindlichen Projekten wie der Thermografiebefliegung (V/0611/2019) oder der Grünen-Welle-Ampel „Leezenflow“ (V/0674/2020) befassen sich aktuell in Planung und Entwicklung befindliche Maßnahmen z.B. mit Lösungen für eine vernetzte Mobilität, integrierte (Bike-)Sharing-Angebote, digitale Bürgerbeteiligung, ein Digitallabor sowie Sensorikmaßnahmen für eine resiliente Stadtplanung. Darüber hinaus erarbei- tet die Stabsstelle derzeit einen Entwurf einer integrierten Smart City-Strategie. Die im Kontext der Corona-Pandemie erhöhte Nachfrage nach digitalen Lösungen zeigt, dass sich das Miteinander sowie das städtische Leben zukünftig stark verändern wird. Der durch die Digitalisie- rung erforderliche Umbau vorhandener Prozesse und Strukturen erfordert nicht nur die Ausstattung mit adäquater Technologie. Auch die Menschen müssen mitgenommen werden. Deswegen sind in den kommenden Jahren erhebliche Investitionskosten für Digitalisierungsmaßnahmen in allen kom- munalpolitischen Handlungsbereichen zu erwarten. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat Ende Dezember 2020 den dritten von vier geplanten Projektaufrufen „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ veröffentlicht. Das Leitthema der dritten Staffel lautet „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“. Im Zentrum steht die Aufgabe des Wiederbelebens und der Neugestaltung städtischer und ländlicher Räume. Ziel des Programmes ist es, beispielhaft strategische und integrierte Smart City-Ansätze zu entwickeln und zu erproben. Die Stadt Münster hat sich an den ersten beiden Förderaufrufen bisher nicht beteiligt. Aus Sicht der Verwaltung ist der aktuelle Förderaufruf nun sehr geeignet, die in Münster noch in der Erarbeitungsphase befindliche Smart City-Strategie zu finalisieren, diese in einem partizipativen Pro- - 3 - V/0075/2021 zess zu diskutieren und anschließend Projekte und Maßnahmen im Umsetzungszeitfenster von vier Jahren sukzessive zu realisieren. Insgesamt stellt der Bund Finanzmittel in Höhe von rund 300 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderbe- dingungen ermöglichen einen maximalen Bruttokostenrahmen von 17,5 Millionen Euro bei einer Lauf- zeit von 5 Jahren (Phase A „Strategiephase“: max. 2,5 Mio. Euro für max. 12 Monate, Phase B „Um- setzungsphase“: max. 15 Mio. Euro für max. 48 Monate). Dabei erhalten Kommunen für die förderfä- higen Kosten Zuschüsse in Höhe von 65 %. Gefördert werden Sachmittel, Investitionen sowie beste- hendes und neues Personal. Kommunale Unternehmen können sich finanziell einbringen und Teile des kommunalen Eigenanteils übernehmen. Bewerbungen können bis zum 14. März 2021 eingereicht werden. Die Fördermodalitäten erfordern neben dem eigentlichen Förderantrag das Einreichen eines Ratsbeschlusses über die Beantragung der Fördersumme sowie die Bereitstellung des sich daraus ergebenden Eigenanteils, ohne bereits die konkreten Umsetzungsmaßnahmen zu kennen. Im Hinblick auf die o.g. Fristen empfiehlt die Verwaltung einen frühestmöglichen Beschluss des Rates im Sinne eines Grundsatzbeschlusses zur Teilnahme am Förderaufruf. Im Falle einer Auswahl des Projekts durch den Fördergeber ist eine getrennte Beantragung der finanziellen Mittel bei der Kredit- anstalt für Wiederaufbau (KfW) voraussichtlich im 4. Quartal 2021 vorgesehen. Hierzu wird mit einer Folgevorlage ein weiterer Beschluss des Rates herbeigeführt. Die Stabsstelle Smart City erarbeitet in Abstimmung mit relevanten Ämtern sowie weiteren Partnern wie zum Beispiel den Stadtwerken das Projektportfolio für den Antrag. Nach aktuellem Stand soll – anknüpfend an das Leitthema des BMI-Calls „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“ sowie aufbauend auf die Arbeiten zum ISEK 2030 und auf die Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 – u.a. auf Projekte der vernetzten Mobilität („Stadtverträgliche Mobilität“), der Teilhabe und digitalen Öffent- lichkeit („Mitmachstadt Münster“) und nachhaltiger Lebenswelten („Klimastadt Münster“) fokussiert werden. Im Sinne der Förderbedingungen (Definition konkreter Raumbezüge) sollen sowohl Maß- nahmen für die Innenstadt („Innenstadt ist mehr …“) als auch für Stadtbezirke („Vielfalt der Stadtteile“) definiert werden. Für die als zielführend einzuschätzenden Handlungsfelder und Maßnahmen wird eine Grob- Budgetierung erstellt. Zu berücksichtigen ist, dass der Fördermittelgeber den geförderten Kommunen ein hohes Maß an Adaptionsfähigkeit bei der Umsetzung von Projekten und Maßnahmen im Umset- zungszeitraum zugesteht. Somit sind begründete Anpassungen und Veränderungen im Rahmen des Gesamtbudgets grundsätzlich möglich. Durch eine Teilnahme am Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“ kann die Stadt Münster eine anteilige Re-Finanzierung der voraussichtlich zu erwartenden Investitionskosten für ohnehin anste- hende Digitalisierungsmaßnahmen in vielen Handlungsbereichen der Stadtentwicklung erzielen. Zeit- gleich nutzt die Stadt die Chance, Fördermittel für die vom Rat geforderte Gestaltung eines effizien- ten, sozial inklusiven, gemeinwohlorientierten und technologisch innovativen Gemeinwesens einzu- werben. Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Teilnahme am Förderaufruf des BMI unter Beantragung einer maximalen Bruttofördersumme in Höhe von 17,5 Mio. Euro. Link: Förderaufruf „Modellprojekte Smart Cities“, Merkblatt und Smart City Charta des Bundes: https://www.smart-cities-made-in.de/download - 4 - V/0075/2021 In Vertretung gez. Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0075/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 13:34