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2015/0123

Erfrischungsgelder für Wahlhelfer/innen

Magistratsvorlage 26.03.2015

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2015/0123

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2015/0123

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.04.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Bürger- und 
Ordnungsamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0123 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 121010 
Kostenstelle:  032-006-1000 Investitionsnummer:  / 
Kostenträger:  1210-11 Sachkonto: 6131000 
 
Betreff: Erfrischungsgelder für Wahlhelfer/innen  
 
Vorlage vom: 26.03.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
Die Erfrischungsgelder für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden beginnend mit 
dem Haushaltsjahr 2016 wie folgt neu festgesetzt:  
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer im allgemei nen Wahlbezirk:  50,00 € 
Sonstige Mitglieder des Wahlvorstandes im allgemeinen Wahlbezirk :  30,00 € 
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer im Briefwahlbezirk:  40,00 € 
Sonstige Mitglieder des Wahlvorstandes im Briefwahlbezirk:  25,00 € 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.3.2015: 
 
Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird für ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag ein Erfri-
schungsgeld gewährt. Durch Magistratsbeschlüsse vom 24.4.2002 und vom 18.2.2004 wurde 
dies wie folgt festgesetzt: 
 
Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen erhalten Mitglieder der allgemei-
nen Wahlvorstände 30,00 € und Mitglieder der Briefwahlvorstände 25,00 €. Gleichzeitig sieht 
der Magistratsbeschluss vom 24.4.2002 Bonuszahlungen für Mehrfachteilnahmen vor (5,00 € 
für die zweite, 10,00 € für die dritte, 15,00 € für die vierte sowie 20,00 € für die fünfte T eil-
nahme). 
 
Seit 2002 wurden die Erfrischungsgelder nicht mehr angepasst. Die der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gewährten Erstattungsbeträge bei Bundestags- und Landtagswahlen wurden zwi-
schenzeitlich von 16,00 € auf 21,00 € für jede Wahlhelferin/jeden Wahlhelfer erhöht (§ 10 Ab-
satz 2 Bundeswahlordnung bzw. § 25 Absatz 3 Hessische Landeswahlordnung).  
 
In den letzten Jahren wurde es für das Bürger- und Ordnungsamt trotz breit angelegter Wer-
bemaßnahmen immer schwieriger, auf freiwilliger Basis motivierte und qualifizierte Wahlhelfe-
rinnen/Wahlhelfer zu finden. Mehr als die Hälfte aller Wahlhelferinnen/Wahlhelfer mussten 
zuletzt zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet werden. Parallel hierzu sind vermehrte 
Fehler und zeitliche Verzögerungen bei der Ergebnisermittlung zu registrieren. 
 
Die Gewährung von Erfrischungsgeldern sollte aus Sicht des Bürger- und Ordnungsamtes wie 
folgt neu geregelt werden: 
 
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher und Schriftführer im allgemeinen  
Wahlbezirk: 50,00 € 
 
Sonstige Mitglieder des Wahlvorstandes im allgemeinen Wahlbezirk: 30,00 € 
 
Wahlvorstände, stellvertretender Wahlvorsteher und Schriftführer im 
Briefwahlbezirk: 40,00 € 
 
Sonstige Mitglieder des Wahlvorstands im Briefwahlbezirk: 25,00 € 
 
Diese Regelung sollte aus Gründen der Einfachheit und Transparenz für sämtliche Wahlen gel-
ten. Auf die Gewährung von Bonuszahlungen sollte künftig verzichtet werden. Mit der vorge -
schlagenen Neuregelung würden die Erfrischungsgelder im Ergebnis immer noch unter den 
Beträgen liegen, die andere, vergleichbare Städte für diese ehrenamtliche Tätigkeit gewähren. 
Kassel und Wiesbaden zahlen beispielsweise 60,00 € für eine „qualifizierte“ (Vorsteher, Schrift -
führer) und 30,00 € bzw. 35,00 € für eine einfache Tätigkeit. Die vorgeschlagenen D ifferenzie-
rungen tragen insbesondere dem sich für die einzelnen Mitglieder der Wahlvorstände ergeben -
den zeitlichen Aufwand Rechnung. Die erhöhten Erfrischungsgelder wurden bei den Haushalts -
anmeldungen für 2016 berücksichtigt. Der finanzielle Mehrbedarf, der sich aus der Neurege-
lung ergibt, lässt sich im Hinblick auf die bislang gewährten Bonuszahlungen nicht exakt bezif-
fern. Für die 2016 anstehenden Kommunalwahlen dürfte er ca. 6.000,00 € bis 7.000,00 € be -
tragen. 
 
Darmstadt, 26. März 2015 
 
Der Dezernent II      Der Dezernent IV 
 
 
 
Rafael Reißer       André Schellenberg 
Bürgermeister       Kämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0123
Typ
Magistratsvorlage
Datum
26.03.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00