2015/0123
Erfrischungsgelder für Wahlhelfer/innen
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2015/0123
4530 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.04.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0123
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 121010
Kostenstelle: 032-006-1000 Investitionsnummer: /
Kostenträger: 1210-11 Sachkonto: 6131000
Betreff: Erfrischungsgelder für Wahlhelfer/innen
Vorlage vom: 26.03.2015
Beschlussvorschlag :
Die Erfrischungsgelder für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden beginnend mit
dem Haushaltsjahr 2016 wie folgt neu festgesetzt:
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer im allgemei nen Wahlbezirk: 50,00 €
Sonstige Mitglieder des Wahlvorstandes im allgemeinen Wahlbezirk : 30,00 €
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher, Schriftführer im Briefwahlbezirk: 40,00 €
Sonstige Mitglieder des Wahlvorstandes im Briefwahlbezirk: 25,00 €
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 26.3.2015:
Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird für ihre ehrenamtliche Tätigkeit am Wahltag ein Erfri-
schungsgeld gewährt. Durch Magistratsbeschlüsse vom 24.4.2002 und vom 18.2.2004 wurde
dies wie folgt festgesetzt:
Bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen erhalten Mitglieder der allgemei-
nen Wahlvorstände 30,00 € und Mitglieder der Briefwahlvorstände 25,00 €. Gleichzeitig sieht
der Magistratsbeschluss vom 24.4.2002 Bonuszahlungen für Mehrfachteilnahmen vor (5,00 €
für die zweite, 10,00 € für die dritte, 15,00 € für die vierte sowie 20,00 € für die fünfte T eil-
nahme).
Seit 2002 wurden die Erfrischungsgelder nicht mehr angepasst. Die der Wissenschaftsstadt
Darmstadt gewährten Erstattungsbeträge bei Bundestags- und Landtagswahlen wurden zwi-
schenzeitlich von 16,00 € auf 21,00 € für jede Wahlhelferin/jeden Wahlhelfer erhöht (§ 10 Ab-
satz 2 Bundeswahlordnung bzw. § 25 Absatz 3 Hessische Landeswahlordnung).
In den letzten Jahren wurde es für das Bürger- und Ordnungsamt trotz breit angelegter Wer-
bemaßnahmen immer schwieriger, auf freiwilliger Basis motivierte und qualifizierte Wahlhelfe-
rinnen/Wahlhelfer zu finden. Mehr als die Hälfte aller Wahlhelferinnen/Wahlhelfer mussten
zuletzt zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet werden. Parallel hierzu sind vermehrte
Fehler und zeitliche Verzögerungen bei der Ergebnisermittlung zu registrieren.
Die Gewährung von Erfrischungsgeldern sollte aus Sicht des Bürger- und Ordnungsamtes wie
folgt neu geregelt werden:
Wahlvorsteher, stellvertretender Wahlvorsteher und Schriftführer im allgemeinen
Wahlbezirk: 50,00 €
Sonstige Mitglieder des Wahlvorstandes im allgemeinen Wahlbezirk: 30,00 €
Wahlvorstände, stellvertretender Wahlvorsteher und Schriftführer im
Briefwahlbezirk: 40,00 €
Sonstige Mitglieder des Wahlvorstands im Briefwahlbezirk: 25,00 €
Diese Regelung sollte aus Gründen der Einfachheit und Transparenz für sämtliche Wahlen gel-
ten. Auf die Gewährung von Bonuszahlungen sollte künftig verzichtet werden. Mit der vorge -
schlagenen Neuregelung würden die Erfrischungsgelder im Ergebnis immer noch unter den
Beträgen liegen, die andere, vergleichbare Städte für diese ehrenamtliche Tätigkeit gewähren.
Kassel und Wiesbaden zahlen beispielsweise 60,00 € für eine „qualifizierte“ (Vorsteher, Schrift -
führer) und 30,00 € bzw. 35,00 € für eine einfache Tätigkeit. Die vorgeschlagenen D ifferenzie-
rungen tragen insbesondere dem sich für die einzelnen Mitglieder der Wahlvorstände ergeben -
den zeitlichen Aufwand Rechnung. Die erhöhten Erfrischungsgelder wurden bei den Haushalts -
anmeldungen für 2016 berücksichtigt. Der finanzielle Mehrbedarf, der sich aus der Neurege-
lung ergibt, lässt sich im Hinblick auf die bislang gewährten Bonuszahlungen nicht exakt bezif-
fern. Für die 2016 anstehenden Kommunalwahlen dürfte er ca. 6.000,00 € bis 7.000,00 € be -
tragen.
Darmstadt, 26. März 2015
Der Dezernent II Der Dezernent IV
Rafael Reißer André Schellenberg
Bürgermeister Kämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0123
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 26.03.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00