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AN/1638/2024

Ersetzungsantrag zum Änderungsantrag AN/1355/2024 aus der Sitzung am 10.10.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt) 21.11.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 21.11.2024

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)

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Anlage 1 - Auszug Beschlussprotokoll ASSS 21.11.2024 zu AN 1299 2024 AN 1355 2024 und AN 1355 2024

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)

4154 Zeichen

Fraktion Bündnis90/ Die Grünen im Kölner Rat 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Ausschusses für Soziales und Senioren 
Herrn Daniel Bauer-Dahm 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker      
   
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:  
 
AN/1638/2024 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 21.11.2024 
 
Ersetzungsantrag zum Änderungsantrag AN/1355/2024 aus der Sitzung am 10.10.2024 
Sehr geehrter Herr Bauer-Dahm, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten darum, den bisherigen Antrag (AN/1355/2024) durch 
den folgenden Antrag zu ersetzen und diesen auf die Tagesordnung der Sitzung des Aus-
schusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 21.11.2024 zu setzen: 
 
Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt: 
 
Beschluss: 
 
 
1. Die Verwaltung vermeidet eine defensive Architektur und richtet sich nach dem Ge-
staltungshandbuch der Stadt Köln. Möbelstücke, wie zum Beispiel Stadtbänke, die 
vom Standard abweichen und darauf abzielen, Menschen (insbesondere Obdach-
lose) zu vertreiben, sollen vermieden werden. 
2. Der Rat bekräftigt das Ordnungsamt, Streetwork, die Polizei und die AWB, die Zu-
sammenarbeit sowie die bestehende Verzahnung mit Akteur*innen wie Sicherheits-
kräften, sozialen Träger*innen und ehrenamtlich engagierten Bürger*innen zu intensi-
vieren. Besonders in Situationen, in denen wohnungs- und obdachlose Menschen 
den öffentlichen Raum so nutzen, dass die Aufenthaltsqualität deutlich beeinträchtigt 
wird, sollen Maßnahmen zur Konfliktprävention ergriffen werden. Auch die zuneh-
mende Ansammlung von Müll ist dabei zu berücksichtigen. 
3. Die bestehende „Anlaufstelle Dom“ von Ordnungsamt und Polizei soll im Sinne von 
Beschlusspunkt 2 weiterentwickelt werden.

- 2 - 
 
4. Im unmittelbaren Bahnhofsumfeld sollen Aufenthaltsräume für obdachlose Menschen 
geschaffen werden, die auf die Bedürfnisse der Nutzer*innen abgestimmt sind, kurze 
Wege zu bereits bestehenden Anlaufstellen bieten und mit einem zusätzlichen Hilfs-
angebot verbunden werden können. 
5. Der von der Verwaltung vorgestellte 10-Punkte-Plan sollte neben den Schwerpunkten 
Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auch das Handlungsfeld “soziale Prävention” 
umfassen. Die Verwaltung wird gebeten, die in der Präsentation aufgeführten aktuel-
len Maßnahmen um den Aspekt der „sozialen Prävention“ zu ergänzen und entspre-
chend zu überarbeiten. 
 
 
Begründung:  
 
In Köln gibt es Orte wie das Domumfeld und andere Plätze von übergeordneter und internati-
onaler Bedeutung, die mit besonderen Herausforderungen und Interessen verbunden sind. 
Diese führen zu einem erhöhten Handlungsbedarf. Themen wie Müll und Konflikte zwischen 
verschiedenen Interessengruppen treten dort regelmäßig auf. Dabei ist es wichtig, die 
Rechte aller Beteiligten zu schützen, insbesondere die der obdach- und wohnungslosen 
Menschen. Unsere Stadt gehört allen, und das bedeutet, dass niemand vom öffentlichen 
Raum ausgeschlossen werden darf. 
 
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es entscheidend, die Zusammenarbeit zwischen verschiede-
nen Akteur*innen wie dem Ordnungsamt, der Polizei und sozialen Einrichtungen weiter zu 
intensivieren. Nur so können Spannungen, die durch die Nutzung des öffentlichen Raums 
entstehen, effektiver bewältigt werden. 
 
Wichtig ist, bestehende Vorgehensweisen regelmäßig zu überprüfen, zu reflektieren und bei 
Bedarf anzupassen. Bewährte und effektive Maßnahmen sollten dabei auch auf andere Orte 
mit besonderem Handlungsbedarf übertragen werden. Eine ganzheitliche Betrachtung der 
Problematik ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass sowohl die Rechte obdach- und woh-
nungsloser Menschen als auch die Bedürfnisse der Anwohner*innen, Tourist*innen, Händ-
ler*innen und aller Nutzer*innen des öffentlichen Raums besser berücksichtigt werden. 
Die Bedürfnisse aller Nutzer*innen sollten berücksichtigt werden, insbesondere die der ob-
dachlosen Menschen 
 
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen  
gez. Lino Hammer      gez. Lucas Sickmöller 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    Geschäftsführer Volt-Fraktion

Anlage 1 - Auszug Beschlussprotokoll ASSS 21.11.2024 zu AN 1299 2024 AN 1355 2024 und AN 1355 2024

5968 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467 
Fax:  (0221) 221-27447 
E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt -
koeln.de 
Datum: 25.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Ausschusses für 
Soziales, Seniorinnen und Senioren  vom 21.11.2024  
öffentlich 
3.2 Umgang mit wohnungslosen und kranken Menschen  
Antrag der Fraktion Die Linke vom 19.09.2024 
AN/1299/2024 
 Änderungsantrag zu TOP 3.1.6  
Änderungsantrag der Volt-Fraktion vom 01.10.2024 
AN/1355/2024 
Von der Antragstellenden Volt-Fraktion im Rahmen der Debatte über die Festsetzung 
der Tagesordnung zurückgezogen. 
 Ersetzungsantrag zum Änderungsantrag AN/1355/2024 aus der Sitzung 
am 10.10.2024 
AN/1638/2024 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung vermeidet eine defensive Architektur und richtet sich nach dem 
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. Möbelstücke, wie zum Beispiel Stadt-
bänke, die vom Standard abweichen und darauf abzielen, Menschen (insbe-
sondere Obdachlose) zu vertreiben, sollen vermieden werden. 
2. Der Rat Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bekräftigt das 
Ordnungsamt, Streetwork, die Polizei und die AWB, die Zusammenarbeit sowie 
die bestehende Verzahnung mit Akteur*innen wie Sicherheitskräften, sozialen 
Träger*innen und ehrenamtlich engagierten Bürger*innen zu intensivieren. Be-
sonders in Situationen, in denen wohnungs- und obdachlose Menschen den öf-
fentlichen Raum so nutzen, dass die Aufenthaltsqualität deutlich beeinträchtigt 
wird, sollen Maßnahmen zur Konfliktprävention ergriffen werden. Auch die zu-
nehmende Ansammlung von Müll ist dabei zu berücksichtigen.

3. Die bestehende „Anlaufstelle Dom“ von Ordnungsamt und Polizei soll im Sinne 
von Beschlusspunkt 2 weiterentwickelt werden. 
 
4. Im unmittelbaren Bahnhofsumfeld sollen Aufenthaltsräume für obdachlose 
Menschen geschaffen werden, die auf die Bedürfnisse der Nutzer*innen abge-
stimmt sind, kurze Wege zu bereits bestehenden Anlaufstellen bieten und mit 
einem zusätzlichen Hilfsangebot verbunden werden können. 
5. Der von der Verwaltung vorgestellte 10-Punkte-Plan sollte neben den Schwer-
punkten Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auch das Handlungsfeld “soziale 
Prävention” umfassen. Die Verwaltung wird gebeten, die in der Präsentation 
aufgeführten aktuellen Maßnahmen um den Aspekt der „sozialen Prävention“ 
zu ergänzen und entsprechend zu überarbeiten. 
Abstimmungsergebnis: 
 
I. Abstimmung zu den Einzelpunkten des Ersetzungsantrags AN/1638/2024: 
 
Punkt 1: 
 
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP, zugestimmt. 
 
Absatz 2: 
 
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, zugestimmt. 
 
Absatz 3: 
 
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, zugestimmt. 
 
Absatz 4: 
 
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP, 
zugestimmt 
 
Punkt 5: 
 
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion der CDU, zugestimmt. 
 
II. Abstimmung über den gesamten Ersetzungsantrag AN/1638/2024 im Ganzen: 
 
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP, zugestimmt. 
 
III. Abstimmung über den durch Antrag AN/1638/2024 geänderten Ursprungsan-
trag: 
 
Mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Enthaltung der 
FDP-Fraktion, zugestimmt.

Beschluss 
1. Die Stadt Köln verfolgt keine Vertreibungspolitik gegenüber wohnungslosen und 
kranken Menschen. Dies auch dann nicht, wenn sie sich in Bereichen aufhalten, in 
denen eine Häufung der Luxusgüterbranche besteht. 
2. Wohnungslose und kranke Menschen haben das gleiche Recht, wie alle anderen 
Bürger*innen und Besucher*innen der Stadt Köln, sich in stark frequentierten Be-
reichen des öffentlichen Raums aufzuhalten. 
3. Die Stadt Köln verzichtet auf eine defensive Architektur (manche sprechen auch 
von einer ausgrenzenden Architektur), also auf eine Gestaltung des öffentlichen 
Raums, öffentlicher Gebäude oder von Stadtmöbeln, um wohnungslose und 
kranke Menschen davon abzuhalten, sich an einer bestimmten Stelle aufzuhalten. 
Konzepte der Stadtverwaltung, die Dritten vorgestellt werden, sind immer auch den 
politischen Gremien bekannt zu geben. Der Rat der Stadt Köln fordert die Oberbürger-
meisterin daher auf, auch den o.g. 10-Punkte-Plan in den Gremien des Rates vorzu-
stellen. 
 
1. Die Verwaltung vermeidet eine defensive Architektur und richtet sich nach dem 
Gestaltungshandbuch der Stadt Köln. Möbelstücke, wie zum Beispiel Stadtbänke, 
die vom Standard abweichen und darauf abzielen, Menschen (insbesondere Ob-
dachlose) zu vertreiben, sollen vermieden werden. 
 
2. Der Rat Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren bekräftigt das Ord-
nungsamt, Streetwork, die Polizei und die AWB, die Zusammenarbeit sowie die 
bestehende Verzahnung mit Akteur*innen wie Sicherheitskräften, sozialen Trä-
ger*innen und ehrenamtlich engagierten Bürger*innen zu intensivieren. Besonders 
in Situationen, in denen wohnungs- und obdachlose Menschen den öffentlichen 
Raum so nutzen, dass die Aufenthaltsqualität deutlich beeinträchtigt wird, sollen 
Maßnahmen zur Konfliktprävention ergriffen werden. Auch die zunehmende An-
sammlung von Müll ist dabei zu berücksichtigen. 
 
3. Die bestehende „Anlaufstelle Dom“ von Ordnungsamt und Polizei soll im Sinne 
von Beschlusspunkt 2 weiterentwickelt werden. 
 
4. Im unmittelbaren Bahnhofsumfeld sollen Aufenthaltsräume für obdachlose Men-
schen geschaffen werden, die auf die Bedürfnisse der Nutzer*innen abgestimmt 
sind, kurze Wege zu bereits bestehenden Anlaufstellen bieten und mit einem zu-
sätzlichen Hilfsangebot verbunden werden können. 
 
5. Der von der Verwaltung vorgestellte 10-Punkte-Plan sollte neben den Schwer-
punkten Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung auch das Handlungsfeld “soziale 
Prävention” umfassen. Die Verwaltung wird gebeten, die in der Präsentation auf-
geführten aktuellen Maßnahmen um den Aspekt der „sozialen Prävention“ zu er-
gänzen und entsprechend zu überarbeiten.

Beratungsverlauf (1)

21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1638/2024
Typ
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Volt)
Datum
21.11.2024
Erstellt
21.11.2024 10:35