V/0431/2025
Besetzung der Einigungsstelle
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Beschlussvorlage
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V/0431/2025 V/0431/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung der Einigungsstelle Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertretung für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (aktuell bis zum 30.06.2028) berufen: a) Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, zum Vorsitzenden b) Dr. Derk Strybny, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, zum stellvertre- tenden Vorsitzenden. 2. Die Zahl der Beisitzer*innen wird im Einvernehmen mit der Personalvertretung auf 12 festge- setzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde sowie von der Personalvertretung zu benennen- de Beisitzer*innen; im Falle des Tätigwerdens der Einigungsstelle sind je 3 Mitglieder zu be- nennen). 3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer*innen in die Einigungsstelle ent- sandt: a) Sabine Trockel, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familie b) Cordula Gladrow, Leiterin der Stadtbücherei c) Frank Möller, Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen d) Jochen Marienfeld, Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes e) Michaela Heuer, Leiterin Justiziariat Verwaltungsführung f) Steffen Maser, Abteilungsleiter im Personal- und Organisationsamt Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die 3 Personen, die für die oberste Dienstbehörde an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. Personal- und Organisationsamt 25.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Maser Telefon: 492-1130 Maser@stadt-muenster.de - 2 - V/0431/2025 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Beschlüsse haben keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellvertre- tung und Beisitzer*innen. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die obers- te Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer*innen wer- den für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbe- reich eines Personalvertretungsgesetzes sein. Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem*der Vorsitzenden oder dem*der Stellvertre- tung und 6 Beisitzer*innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer*innen bestimmt werden. Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtszeit der Personal- vertretung Dr. Holger Schrade zum Vorsitzenden sowie Dr. Derk Strybny zum stellvertretenden Vor- sitzenden (wie auch in der letzten Wahlperiode der Personalräte) zu berufen. Beide haben Ihre Be- reitschaft zur Übernahme der Funktion erklärt. Weiterhin soll wie bisher die Zahl der Beisitzer*innen auf 12 festgelegt werden - 6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die Personalvertretung. In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0431/2025 Kurzüberblick Mit dem Beschluss wird die Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) für die bis zum 30.06.2028 laufende Wahlperiode der Personalräte in der Stadtverwaltung Münster besetzt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Einigungsstelle gem. § 67 LPVG ist das innerbetriebliche, außergerichtliche Gremium der Stadtverwaltung zur Beilegung eines Dissens in mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten organi- satorischer oder personeller Art. Sie sichert damit den reibungslosen Fortgang des Dienstbe- triebs und stellt so die Erledigung aller städtischen Aufgaben und das Erreichen der damit ver- bundenen Handlungsfelder oder Ziele sicher. Finanzierung Produktgruppe: Eine unmittelbare Produktgruppenzuordnung kann nicht vorgenommen w erden, mittelbar sind die Produktgrup- pen 0105 Personal- und Schw erbehindertenvertretung, 0108 Personal- und Organisationsmanagement sow ie Produktgruppen, denen die entsandten Beisitzer*innen zugeordnet sind, betroffen. Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0431/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.06.2025
- Erstellt
- 05.06.2025 17:10