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V/0431/2025

Besetzung der Einigungsstelle

Vorlagen 23.06.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 16

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3297 Zeichen

V/0431/2025 
V/0431/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung der Einigungsstelle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Für die bei der Stadt Münster nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG 
NRW) einzurichtende Einigungsstelle werden im Einvernehmen mit der Personalvertretung 
für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (aktuell bis zum 30.06.2028) berufen: 
 
a) Dr. Holger Schrade, Präsident des Landesarbeitsgerichts Hamm, zum Vorsitzenden 
b) Dr. Derk Strybny, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamm, zum stellvertre-
tenden Vorsitzenden. 
 
2. Die Zahl der Beisitzer*innen wird im Einvernehmen mit der Personalvertretung auf 12 festge-
setzt (je 6 von der obersten Dienstbehörde sowie von der Personalvertretung zu benennen-
de Beisitzer*innen; im Falle des Tätigwerdens der Einigungsstelle sind je 3 Mitglieder zu be-
nennen). 
 
3. Von der obersten Dienstbehörde werden folgende Beisitzer*innen in die Einigungsstelle ent-
sandt: 
 
a) Sabine Trockel, Leiterin des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familie 
b) Cordula Gladrow, Leiterin der Stadtbücherei 
c) Frank Möller, Leiter des Amtes für Finanzen und Beteiligungen 
d) Jochen Marienfeld, Leiter des Vermessungs- und Katasteramtes 
e) Michaela Heuer, Leiterin Justiziariat Verwaltungsführung 
f) Steffen Maser, Abteilungsleiter im Personal- und Organisationsamt 
 
Der Oberbürgermeister bestimmt jeweils die 3 Personen, die für die oberste Dienstbehörde 
an der Verhandlung der Einigungsstelle teilnehmen. 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
25.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Maser 
Telefon: 492-1130 
Maser@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0431/2025 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Beschlüsse haben keine finanziellen Auswirkungen. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 67 Absatz 1 LPVG NRW wird für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine 
Einigungsstelle gebildet. Sie besteht aus einer unparteiischen, vorsitzenden Person, ihrer Stellvertre-
tung und Beisitzer*innen. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertretung haben sich die obers-
te Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer*innen wer-
den für das jeweilige Einigungsstellenverfahren benannt. Sie müssen Beschäftigte im Geltungsbe-
reich eines Personalvertretungsgesetzes sein.  
 
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit dem*der Vorsitzenden oder dem*der Stellvertre-
tung und 6 Beisitzer*innen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung 
jeweils zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer*innen bestimmt werden. 
 
Im Einvernehmen mit der Personalvertretung wird empfohlen, für die laufende Amtszeit der Personal-
vertretung Dr. Holger Schrade zum Vorsitzenden sowie Dr. Derk Strybny zum stellvertretenden Vor-
sitzenden (wie auch in der letzten Wahlperiode der Personalräte) zu berufen. Beide haben Ihre Be-
reitschaft zur Übernahme der Funktion erklärt. Weiterhin soll wie bisher die Zahl der Beisitzer*innen 
auf 12 festgelegt werden - 6 für die oberste Dienstbehörde und 6 für die Personalvertretung. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage A

Anlage A

1423 Zeichen

Anlage A zur V/0431/2025 
Kurzüberblick 
 
Mit dem Beschluss wird die Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG 
NRW) für die bis zum 30.06.2028 laufende Wahlperiode der Personalräte in der Stadtverwaltung 
Münster besetzt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Einigungsstelle gem. § 67 LPVG ist das innerbetriebliche, außergerichtliche Gremium der 
Stadtverwaltung zur Beilegung eines Dissens in mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten organi-
satorischer oder personeller Art. Sie sichert damit den reibungslosen Fortgang des Dienstbe-
triebs und stellt so die Erledigung aller städtischen Aufgaben und das Erreichen der damit ver-
bundenen Handlungsfelder oder Ziele sicher. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Eine unmittelbare Produktgruppenzuordnung kann nicht vorgenommen w erden, mittelbar sind die Produktgrup-
pen 0105 Personal- und Schw erbehindertenvertretung, 0108 Personal- und Organisationsmanagement sow ie 
Produktgruppen, denen die entsandten Beisitzer*innen zugeordnet sind, betroffen.  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beratungsverlauf (2)

02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0431/2025
Typ
Vorlagen
Datum
23.06.2025
Erstellt
05.06.2025 17:10