2023/0256
Bürgerdatentransparenzkonto
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2023/0256
4278 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Digitalisie-
rung und IT OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0256
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerdatentransparenzkonto
Vorlage vom: 24.07.2023
Beschlussvorschlag :
Es findet keine Einführung eines kommunalen Bürgerdatentransparenzkontos bei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt statt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023
Ein (Bürger-)Datentransparenzkonto müsste gemäß des Antrages 2022.0002 sämtliche Be-
wegungen pers onenbezogener Daten und deren Verarbeitungen protokollieren. Dies würde
unter anderem auch die folgenden Datenbewegungen betreffen:
- die Weitergabe an Sozial -, Steuer- oder andere staatliche Behörden
- die Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden, sofern keine konkreten Sicherheitsbe-
lange dagegensprechen
- die Weitergabe an politische Parteien in Wahlkampfzeiten
- die Weitergabe zu statistischen oder forschenden Zwecken
Um die im Antrag geforderte umfassende Transparenz aller Daten umzusetzen, wären bei
der Entwicklung eines solchen Systems komplexe Abstimmungen und Zusammenarbeit zwi-
schen Bund, Länder n und Kommunen notwendig, da die Datenerhebung und Verarbeitung
auf Basis von bundes - und landesrechtlichen Regelungen erfolgt. Ein (Bürger-)Datentranspa-
renzkonto auf rein kommunaler Ebene ist daher technisch nicht sinnvoll und aufgrund der
notwendigen Einbindung der Bundes - und Landesebene au f kommunaler Ebene auch nicht
umsetzbar.
Thematisch haben sich die IT - bzw. Digitalisierungsgremien des Deutschen und Hessischen
Städtetages mit diesem Thema noch nicht beschäftigt. Auf Anfrage teilte der Hessische Städ-
tetag mit, dass ihm keine Informationen und auch keine Entwicklungshinweise vorliegen .
Dies gilt auch für die Bun desebene, was über den Deutschen Städtetag erfragt wurde.
Unabhängig von der technisch -rechtlichen Argumentation wäre eine kommunale Umsetzung
eines solchen Kontos ein ineffizienter Umgang mit Steuergeldern. Die Bürgerinnen und Bür-
ger haben eine hohe räum liche Mobilität, dies lässt sich beispielsweise anhand der Umzugs-
studie der deutschen Post ( https://www.postadress.de/umzugsstudie.pdf ) ablesen, die von
ca. 8 Millionen Umzügen pro Jahr innerhal b von Deutschland ausgeht. Das bedeutet: Die
Bürgerinnen und Bürger kommen im Regelfall mehrmals in Ihrem Leben mit unterschiedli-
chen Kommunen in Kontakt. Um eine nutzungsfreundliche und durchgehende Datentranspa-
renz zu ermöglichen, muss es ein Konto geben , das diese Mobilität berücksichtigt. Es wäre
deshalb deutlich sinnvoller und auch günstiger, beispielsweise das bereits bestehende
BundID-Konto des Bundes für solche Zwecke auszubauen , damit eine umfassende und behör-
denübergreifende Transparenz dort darge stellt werden kann . Noch sinnvoller wäre eine Um-
setzung auf EU -Ebene, dies scheint aktuell aber (noch) nicht greifbar.
Eine kommunale Insellösung ist an dieser Stelle nicht zielführend.
Darmstadt, den 24.07.2023
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
anlage 4
114 Zeichen
Punkt 21: Bürgerdatentransparenzkonto (V-Nr. 2023/0256) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
anlage 3
171 Zeichen
Punkt 10: Bürgerdatentransparenzkonto (V-Nr. 2023/0256) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 1
4331 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
23.08.2023
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Digitalisierung und IT OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
V 18
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0256
Magistratsbeschluss -Nr.
355
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Bürgerdatentransparenzkonto
Vorlage vom: 24.07.2023
Beschlussvorschlag :
Es findet keine Einführung eines kommunalen Bürgerdatentransparenzkontos bei der
Wissenschaftsstadt Darmstadt statt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023
Ein (Bürger-)Datentransparenzkonto müsste gemäß des Antrages 2022.0002 sämtliche
Bewegungen pers onenbezogener Daten und deren Verarbeitungen protokollieren. Dies würde
unter anderem auch die folgenden Datenbewegungen betreffen:
- die Weitergabe an Sozial -, Steuer- oder andere staatliche Behörden
- die Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden, sofern keine konkreten
Sicherheitsbelange dagegensprechen
- die Weitergabe an politische Parteien in Wahlkampfzeiten
- die Weitergabe zu statistischen oder forschenden Zwecken
Um die im Antrag geforderte umfassende Transparenz aller Daten umzusetzen, wären bei
der Entwicklung eines solchen Systems komplexe Abstimmungen und Zusammenarbeit
zwischen Bund, Länder n und Kommunen notwendig, da die Datenerhebung und Verarbeitung
auf Basis von bundes - und landesrechtlichen Regelungen erfolgt. Ein (Bürger-
)Datentransparenzkonto auf rein kommunaler Eb ene ist daher technisch nicht sinnvoll und
aufgrund der notwendigen Einbindung der Bundes - und Landesebene au f kommunaler Ebene
auch nicht umsetzbar.
Thematisch haben sich die IT - bzw. Digitalisierungsgremien des Deutschen und Hessischen
Städtetages mit diesem Thema noch nicht beschäftigt. Auf Anfrage teilte der Hessische
Städtetag mit, dass ihm keine Informationen und auch keine Entwicklungshinweise vorliegen .
Dies gilt auch für die Bundesebene, was über den Deutschen Städtetag erfragt wurde.
Unabhängig von der technisch -rechtlichen Argumentation wäre eine kommunale Umsetzung
eines solchen Kontos ein ineffizienter Umgang mit Steuergeldern. Die Bürgerinnen und
Bürger haben eine hohe räumliche Mobilität, dies lässt sich beispielsweise anhand der
Umzugsstudie der deutschen Post ( https://www.postadress.de/umzugsstudie.pdf ) ablesen,
die von ca. 8 Millionen Umzügen pro Jahr innerhalb von Deutschland ausgeht. Das bedeutet:
Die Bürgerinnen und Bürger kommen im Regelfall mehrmals in Ihrem Leben mit
unterschiedlichen Kommunen in Kontakt. Um eine nutzungsfreundliche und durchgehe nde
Datentransparenz zu ermöglichen, muss es ein Konto geben, das diese Mobilität
berücksichtigt. Es wäre deshalb deutlich sinnvoller und auch günstiger, beispielsweise das
bereits bestehende BundID -Konto des Bundes für solche Zwecke auszubauen, damit eine
umfassende und behördenübergreifende Transparenz dort dargestellt werden kann. Noch
sinnvoller wäre eine Umsetzung auf EU -Ebene, dies scheint aktuell aber (noch) nicht greifbar.
Eine kommunale Insellösung ist an dieser Stelle nicht zielführend.
Darmstadt, den 24.07.2023
Dezernat V
Holger Klötzner
Stadtrat
anlage 2
193 Zeichen
Punkt 7: Bürgerdatentransparenzkonto (V-Nr. 2023/0256) Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt einstimmig der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0256
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 24.07.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00