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2023/0256

Bürgerdatentransparenzkonto

Magistratsvorlage 24.07.2023

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2023/0256

4278 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Digitalisie-
rung und IT  OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0256 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerdatentransparenzkonto  
 
Vorlage vom: 24.07.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Es findet keine Einführung eines kommunalen Bürgerdatentransparenzkontos bei der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt statt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023 
 
Ein (Bürger-)Datentransparenzkonto müsste gemäß des Antrages 2022.0002 sämtliche Be-
wegungen pers onenbezogener  Daten und deren Verarbeitungen  protokollieren. Dies würde 
unter anderem auch die  folgenden Datenbewegungen  betreffen: 
 
- die Weitergabe an Sozial -, Steuer- oder andere staatliche Behörden  
- die Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden,  sofern keine konkreten Sicherheitsbe-
lange dagegensprechen  
- die Weitergabe an politische Parteien in Wahlkampfzeiten  
- die Weitergabe zu statistischen oder forschenden Zwecken  
 
Um die im Antrag geforderte  umfassende Transparenz aller Daten umzusetzen, wären bei 
der Entwicklung eines  solchen Systems komplexe Abstimmungen und Zusammenarbeit zwi-
schen Bund, Länder n und Kommunen notwendig, da die Datenerhebung und Verarbeitung 
auf Basis von bundes - und landesrechtlichen Regelungen erfolgt. Ein (Bürger-)Datentranspa-
renzkonto auf rein kommunaler Ebene ist daher technisch nicht sinnvoll und aufgrund der 
notwendigen Einbindung der Bundes - und Landesebene au f kommunaler Ebene auch nicht 
umsetzbar.  
 
Thematisch haben sich die IT - bzw. Digitalisierungsgremien des Deutschen und Hessischen 
Städtetages mit diesem Thema noch nicht beschäftigt. Auf Anfrage teilte der Hessische Städ-
tetag mit, dass ihm keine Informationen und auch keine Entwicklungshinweise vorliegen . 
Dies gilt auch für die Bun desebene, was über den Deutschen Städtetag erfragt wurde.  
 
Unabhängig von der technisch -rechtlichen Argumentation wäre eine kommunale Umsetzung 
eines solchen Kontos ein ineffizienter Umgang mit Steuergeldern. Die Bürgerinnen und Bür-
ger haben eine hohe räum liche Mobilität, dies lässt sich beispielsweise anhand der Umzugs-
studie der deutschen Post ( https://www.postadress.de/umzugsstudie.pdf ) ablesen, die von 
ca. 8 Millionen Umzügen pro Jahr innerhal b von Deutschland ausgeht. Das bedeutet: Die 
Bürgerinnen und Bürger kommen im Regelfall mehrmals in Ihrem Leben mit unterschiedli-
chen Kommunen in Kontakt. Um eine nutzungsfreundliche und durchgehende Datentranspa-
renz zu ermöglichen, muss es ein Konto geben , das diese Mobilität berücksichtigt. Es wäre 
deshalb deutlich sinnvoller und auch günstiger, beispielsweise das bereits bestehende 
BundID-Konto des Bundes für solche Zwecke auszubauen , damit eine umfassende und behör-
denübergreifende Transparenz dort darge stellt werden kann . Noch sinnvoller wäre eine Um-
setzung auf EU -Ebene, dies scheint aktuell aber (noch) nicht greifbar.  
 
Eine kommunale Insellösung ist an dieser Stelle nicht zielführend.  
 
Darmstadt, den 24.07.2023  
 
Dezernat V 
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

anlage 4

114 Zeichen

Punkt 21: Bürgerdatentransparenzkonto 
 (V-Nr. 2023/0256) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

anlage 3

171 Zeichen

Punkt 10: Bürgerdatentransparenzkonto 
 (V-Nr. 2023/0256) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 1

4331 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Digitalisierung  und IT  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
V 18 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0256 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
355 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Bürgerdatentransparenzkonto  
 
Vorlage vom: 24.07.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Es findet keine Einführung eines kommunalen Bürgerdatentransparenzkontos bei der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt statt.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.07.2023  
 
Ein (Bürger-)Datentransparenzkonto müsste gemäß des Antrages 2022.0002 sämtliche 
Bewegungen pers onenbezogener  Daten und deren Verarbeitungen  protokollieren. Dies würde 
unter anderem auch die  folgenden Datenbewegungen  betreffen: 
 
- die Weitergabe an Sozial -, Steuer- oder andere staatliche Behörden  
- die Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden, sofern keine konkreten 
Sicherheitsbelange dagegensprechen  
- die Weitergabe an politische Parteien in Wahlkampfzeiten  
- die Weitergabe zu statistischen oder forschenden Zwecken  
 
Um die im Antrag geforderte  umfassende Transparenz aller Daten umzusetzen, wären bei 
der Entwicklung eines  solchen Systems komplexe Abstimmungen und Zusammenarbeit 
zwischen Bund, Länder n und Kommunen notwendig, da die Datenerhebung und Verarbeitung 
auf Basis von bundes - und landesrechtlichen Regelungen erfolgt. Ein (Bürger-
)Datentransparenzkonto auf rein kommunaler Eb ene ist daher technisch nicht sinnvoll und 
aufgrund der notwendigen Einbindung der Bundes - und Landesebene au f kommunaler Ebene 
auch nicht umsetzbar.  
 
Thematisch haben sich die IT - bzw. Digitalisierungsgremien des Deutschen und Hessischen 
Städtetages mit diesem Thema noch nicht beschäftigt. Auf Anfrage teilte der Hessische 
Städtetag mit, dass ihm keine Informationen und auch keine Entwicklungshinweise vorliegen . 
Dies gilt auch für die Bundesebene, was über den Deutschen Städtetag erfragt wurde.  
 
Unabhängig von der technisch -rechtlichen Argumentation wäre eine kommunale Umsetzung 
eines solchen Kontos ein ineffizienter Umgang mit Steuergeldern. Die Bürgerinnen und 
Bürger haben eine hohe räumliche Mobilität, dies lässt sich beispielsweise anhand der 
Umzugsstudie der deutschen Post ( https://www.postadress.de/umzugsstudie.pdf ) ablesen, 
die von ca. 8 Millionen Umzügen pro Jahr innerhalb von Deutschland ausgeht. Das bedeutet: 
Die Bürgerinnen und Bürger kommen im Regelfall mehrmals in Ihrem Leben mit 
unterschiedlichen Kommunen in Kontakt. Um eine nutzungsfreundliche und durchgehe nde 
Datentransparenz zu ermöglichen, muss es ein Konto geben, das diese Mobilität 
berücksichtigt. Es wäre deshalb deutlich sinnvoller und auch günstiger, beispielsweise das 
bereits bestehende BundID -Konto des Bundes für solche Zwecke auszubauen, damit eine  
umfassende und behördenübergreifende Transparenz dort dargestellt werden kann. Noch 
sinnvoller wäre eine Umsetzung auf EU -Ebene, dies scheint aktuell aber (noch) nicht greifbar.  
 
Eine kommunale Insellösung ist an dieser Stelle nicht zielführend.  
 
Darmstadt, den 24.07.2023  
 
Dezernat V 
 
 
 
Holger Klötzner  
Stadtrat

anlage 2

193 Zeichen

Punkt 7: Bürgerdatentransparenzkonto 
 (V-Nr. 2023/0256) 
 
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung empfiehlt einstimmig der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (4)

TOP 21
TOP 10
TOP 7
TOP 355

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0256
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.07.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00