2011/0501
Abbruch eines rückwärtigen Wohngebäudes auf dem Anwesen Lauteschlägerstraße 17
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2011/0501
2864 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 13.01.2012 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Stadtplanungsamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0501 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Abbruch eines rückwär tigen Wohngebäudes auf dem Anwesen Lauteschlägerstraße 17 Vorlage vom: 07.12.2011 Beschlussvorschlag: Dem Abbruch eines rückwärtigen Wohngebäudes in der Lauteschlägerstraße 17 im Sanierungsgebiet Martinsviertel durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement wird zugestimmt. Die geschätzten Kosten belaufen sich für den Abriss auf 115.000,00 Euro. Die Kosten gehen zu Lasten der Kostenstelle 061-030-1000, Inv.-Nr. 08061-4013 „Freilegung von Grundstücken“. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.12.2011 Gemäß Magistratsvorlage Nr. 2010/0522 und Magistratsbeschluss Nr. 47 vom 26.01.2011, wurde dem Kauf des Teilgrundstücks mit Wohnhaus auf dem Anwesen Lauteschlägerstraße 17 zugestimmt. Der Bebauungsplan N29 „Achteckiges Haus“ sieht für den Blockinnenbereich die Herrichtung einer öffentlichen Grünfläche vor. Bislang konnte nur eine Teilfläche im Zuge der Sanierung realisiert werden. Nach mehrjährigen Verhandlungen steht nur der Kauf der restlichen Fläche mit Hinterhaus durch die Stadt vor der Beurkundung. Unter diesen Voraussetzungen wäre es möglich wie im Bebauungsplan festgesetzt, nicht nur die Freifläche zu erweitern, sondern das Achteckhaus, wie historisch überliefert auch wieder freizustellen. Das abzubrechende Gebäude ist mietfrei und in einem derart schlechtem Zustand, das die Wohnnutzung durch das Bauaufsichtsamt untersagt werden musste. Es kann vorbehaltlich der erfolgten Protokollierung des Kaufs des Grundstückes, sofort abgerissen werden. Das Immobilienmanagement hat eine Kostenschätzung für den Abriss von 115.000,00 Euro veranschlagt. Die Kosten für die Planung und den Ausbau der Grünfläche werden vom Grünflächenamt mit 130.000,00 Euro angegeben. Für den Ausbau der Grünfläche erfolgt eine gesonderte Vorlage. Damit das Vorhaben und die Ergänzung der öffentlichen Grünflächen, noch im Rahmen der Sanierung Martinsviertel finanziert werden kann, muss die Gesamtmaßnahme bis Ende 2012 abgeschlossen werden. Darmstadt, 07.12.2011 61.1.2 bi-sm Tel. 3644 Dezernat III Dezernat IV Brigitte Lindscheid André Schellenberg Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Lauteschlägerstraße 17
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0501
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.12.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00