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2011/0501

Abbruch eines rückwärtigen Wohngebäudes auf dem Anwesen Lauteschlägerstraße 17

Magistratsvorlage 07.12.2011

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2011/0501

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2011/0501

2864 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
13.01.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0501 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Abbruch eines rückwär tigen Wohngebäudes auf dem Anwesen Lauteschlägerstraße 17  
 
Vorlage vom: 07.12.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
Dem Abbruch eines rückwärtigen Wohngebäudes in der Lauteschlägerstraße 17 im Sanierungsgebiet 
Martinsviertel durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement wird zugestimmt. 
 
Die geschätzten Kosten belaufen sich für den Abriss auf 115.000,00 Euro. Die Kosten gehen zu Lasten 
der Kostenstelle 061-030-1000, Inv.-Nr. 08061-4013 „Freilegung von Grundstücken“. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.12.2011  
 
Gemäß Magistratsvorlage Nr. 2010/0522 und Magistratsbeschluss Nr. 47 vom 26.01.2011, wurde 
dem Kauf des Teilgrundstücks mit Wohnhaus auf dem Anwesen Lauteschlägerstraße 17 
zugestimmt. 
 
Der Bebauungsplan N29 „Achteckiges Haus“ sieht für den Blockinnenbereich die Herrichtung einer 
öffentlichen Grünfläche vor. 
Bislang konnte nur eine Teilfläche im Zuge der Sanierung realisiert werden. Nach mehrjährigen 
Verhandlungen steht nur der Kauf der restlichen Fläche mit Hinterhaus durch die Stadt vor der 
Beurkundung. 
Unter diesen Voraussetzungen wäre es möglich wie im Bebauungsplan festgesetzt, nicht nur die 
Freifläche zu erweitern, sondern das Achteckhaus, wie historisch überliefert auch wieder 
freizustellen. 
 
Das abzubrechende Gebäude ist mietfrei und in einem derart schlechtem Zustand, das die 
Wohnnutzung durch das Bauaufsichtsamt untersagt werden musste. 
Es kann vorbehaltlich der erfolgten Protokollierung des Kaufs des Grundstückes, sofort abgerissen 
werden. 
Das Immobilienmanagement hat eine Kostenschätzung für den Abriss von 115.000,00 Euro 
veranschlagt. 
Die Kosten für die Planung und den Ausbau der Grünfläche werden vom Grünflächenamt mit 
130.000,00 Euro angegeben. Für den Ausbau der Grünfläche erfolgt eine gesonderte Vorlage. 
 
Damit das Vorhaben und die Ergänzung der öffentlichen Grünflächen, noch im Rahmen der 
Sanierung Martinsviertel finanziert werden kann, muss die Gesamtmaßnahme bis Ende 2012 
abgeschlossen werden. 
 
Darmstadt, 07.12.2011 
61.1.2 bi-sm   Tel. 3644 
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid    André Schellenberg 
Stadträtin     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

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Orte (1)

  • Lauteschlägerstraße 17

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0501
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.12.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00