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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Gehweg in der Feldgärtenstraße

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) AN/1637/2024 vom 17.12.2024

Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1637/2024 Stand: 11.03.2025 Sachstandsbericht Gehweg in der Feldgärtenstraße - Antrag der SPD-Fraktion - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, den Gehweg in der Feldgärtenstraße Höhe Hausnummer 157 durch geeignete bauliche Maßnahmen unter Erhalt beider Bäume in ausreichender Breite si- cher benutzbar zu machen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Der Beschluss wurde in das Arbeitsprogramm für den Stadtbezirk Nippes aufgenommen. Derzeit bearbeitet die Verwaltung den Beschluss. Nächste Schritte: Die Verwaltung beabsichtigt, die Planung für die verbesserte Fußgängerführung im Jahr 2025 fertigzustellen. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass die Kosten für die verbesserte Fußgängerfüh- rung weniger als 50.000 Euro (netto) betragen werden. Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln wird daher die Planung der Bezirksvertretung Nippes in Form einer Mitteilung zu gegebener Zeit vorgelegt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für das IV. Quartal 2026.
  • Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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    Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 21.11.2024 AN/1637/2024 Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2024 Gehweg in der Feldgärtenstraße - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, den Gehweg in der Feldgärtenstraße Höhe Hausnummer 157 durch geeignete bauliche Maßnahmen in ausreichender Breite sicher benutzbar zu machen. Begründung: Der Gehweg entlang der Feldgärtenstraße in Niehl ist auf der westlichen Seite in Höhe Haus- nummer 157 durch große Bäume stark eingeengt (siehe Foto) und zusätzlich ist durch große Unebenheiten das Passieren dieser Stelle nicht ungefährlich, insbesondere für Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren. Gehbehinderte und andere zu Fuß Gehende ziehen es oft vor, an dieser Stelle die Straße zu benutzen und sind dabei durch den Fahrzeugverkehr gefährdet. Der Gehweg auf der anderen Straßenseite wird so gut wie überhaupt nicht genutzt, weil die meisten zu Fuß Gehenden die Feldgärtenstraße auf der westlichen Straßenseite erreichen und nach der Engstelle in der Regel auf dieser Seite fortsetzen, weil dies der natürliche Weg ist, zum Beispiel zur Endstation der Linie 16 zu gelangen. Zudem ist der Gehweg auf der östlichen Straßenseite sehr schmal und deshalb auch nicht ungefährlich. gez. Ulrich Müller - 2 -

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 8.1.4, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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