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2026/0184

Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages Wahl der städtischen Delegierten

Magistratsvorlage 03.06.2026

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2026/0184

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4240 Zeichen

Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages am 17. 
September 2026 in Fulda; hier: Bekanntgabe der Absicht der 
Einberufung einer Mitgliederversammlung 
 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
das Präsidium des Hessischen Städtetages hat in seiner Sitzung 
am 18. September 2025 in Marburg den Termin einer ordentlichen 
Mitgliederversammlung festgelegt. 
 
Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung unseres Verbandes ist die 
Absicht einer Einberufung der Mitgliederversammlung unter 
Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung mindestens drei Wochen 
vor der Einladung zur Versammlung bekannt zu geben. Daher 
geben wir von der Absicht der Einberufung der 
 
Mitgliederversammlung 2026 des Hessischen Städtetages 
für Donnerstag, den 17. September 2026, 10:00 Uhr, 
in Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, 36037 Fulda 
 
hiermit form- und fristgerecht Kenntnis. 
 
 
 
 
 
Hessischer Städtetag  *  Frankfurter Straße 2  *  65189 Wiesbaden 
 
Magistrat der Stadt 
- Hauptamt / Hauptverwaltung - 
Luisenplatz 5 A 
64283 Darmstadt 
Ihre Nachricht vom:  
 
 
Ihr Zeichen:  
 
 
Unser Zeichen:  
S006.01 Hm/Hu 
 
 
Durchwahl:  
0611/1702-25 
 
E-Mail:  
schmidt@hess-staedtetag.de 
 
Datum:  
26.05.2026 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Verband der kreisfreien und  
kreisangehöriger Städte im  
Lande Hessen 
 
Frankfurter Straße 2  
65189 Wiesbaden  
 
Telefon: 0611/1702-0  
Telefax: 0611/1702-17  
 
posteingang@hess-staedtetag.de  
www.hess-staedtetag.de

- 2 - 
 
Festgelegt wurde zunächst folgende 
 
VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG 
 
1. Eröffnung und Begrüßung  
▪ Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, Präsident 
 
2. Grußwort des Landes 
▪ Staatsminister Prof. Dr. Roman Poseck (Hessisches Ministerium des Innern, für 
Sicherheit und Heimatschutz) 
 
3. Verbandsangelegenheiten 
a) Geschäftsbericht für die Zeit vom 1.7.2021 bis 30.6.2026 (Geschäftsführender 
Direktor Stephan Gieseler) 
b) Entlastung von Präsidium und Hauptausschuss 
c) Wahlen zu Präsidium und Hauptausschuss  
d) Vorlagen und Anträge (bei Bedarf) 
 
4. "KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG GROSS SCHREIBEN – Aufgaben, Qualität 
und Finanzierung in Einklang bringen“ 
a) Einführung 
b) Positionierung des Hessischen Städtetages 
 
5. Schlusswort 
▪ Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Erster Vizepräsident 
 
 
Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages konstituieren sich in nicht 
öffentlicher Sitzung im Anschluss. 
 
Die Vorbesprechungen der Gruppen finden ausschließlich digital statt. 
 
Die Einladungen zur Mitgliederversammlung sowie die zur Durchführung der Veranstal-
tung erforderlichen Unterlagen werden wir den Delegierten rechtzeitig, entsprechend § 7 
Abs. 3 unserer Verbandssatzung spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstag, digital 
zusenden. 
 
Um Ihnen rechtzeitige Dispositionen zu ermöglichen, teilen wir Ihnen hiermit die Zahl der 
Ihrer Stadt zustehenden stimmberechtigten Vertreter mitteilen. Nach § 4 Abs. 2 der Ver-
bandssatzung stellen Mitglieder mit einer Einwohnerzahl 
 bis 20.000 2 Vertreter 
 bis 50.000 3 Vertreter 
 bis 100.000 5 Vertreter 
 über 100.000 für je angefangene 100.000 5 Vertreter 
 
Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde 
liegende Einwohnerzahl, also die vom Hessischen Statistischen Landesamt zum 
30.6.2020 festgestellte Zahl, maßgebend. Zum Beispiel stünden Ihnen zu 
 
 bei 167478 Einwohnern 10 stimmberechtigte Vertreter

- 3 - 
 
Jeder stimmberechtigte Vertreter (Delegierte) kann seine Stimme auf einen anderen 
Vertreter übertragen. Das Gleiche gilt im Verhältnis der Mitglieder (Städte und Gemein-
den) zueinander. Sie können – dort wo möglich – von diesen Regelungen der Stimmen-
übertragung Gebrauch machen. Bitte beachten Sie, dass die Delegierten zur Vertretung 
der Stadt durch den Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung benannt sein müs-
sen. Gäste sind willkommen. 
 
Wir bitten Sie, uns die Delegierten inklusive ihrer digitalen Erreichbarkeit (E-Mail-Adresse) 
bis spätestens 19. Juni 2026 an Frau Schmidt (schmidt@hess-staedtetag.de) schriftlich 
mittels beigefügter Excel-Tabelle mitzuteilen. 
 
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den Sommer. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Stephan Gieseler 
Geschäftsführender Direktor

2026/0184

3238 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für 
Gremiendienste, 
Protokoll und 
Internationales  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0184 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages  
Wahl der städtischen Delegierten  
 
Vorlage vom: 03.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung wählen jeweils 5 Mitglieder aus seiner Mitte 
als stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter bei  der Mitgliederversammlung des Hessischen 
Städtetages am 17.09.2026 in Fulda. 
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.  
 
 
Anlagen: Anschreiben des Hess. Städtetag  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage : 
 
Der Hessische Städtetag teilt in einer Vorankündigung vom 26.05.2026 mit, dass die 
geplante Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages am 17. September 20 26 in 
Fulda stattfindet. 
 
Gemäß Verbandssatzung stehen der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund  ihrer 
Einwohnerzahl 10 stimmberechtigte Delegierte zu.  
Die Zahl der Delegierten wird zu gleichen Teilen zwischen der  Stadtverordnetenversammlung 
und dem Magistrat aufgeteilt.  
 
Die jeweils 5 zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter  sind als „mehrere glei chartige 
unbesoldete Stellen“ zu sehen und müssen gemäß § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen 
der Verhältniswahl  (Listenwahl) gewählt werden.  
 
Für die Delegierten aus dem Bereich des Magistrats wird empfohlen , die Mitglieder des 
Präsidiums bzw. des Hauptausschusses als Del egierte zu benennen.  
Dies wären Oberbürgermeister  Benz, Bürgermeisterin Akdeniz und Stadt kämmerer 
Schellenberg. Dementsprechend sind durch den Magistrat 2 weitere Del egierte zu entsenden.  
 
Für den Fall ihrer Verhi nderung steht es den gewählten Delegierten frei, das Stimmrecht auf 
einen anderen Delegierten zu übertragen.  
 
Die entsprechenden Gremienbeschlüsse sind dem Hessischen Städtetag bis spätestens 
19.06.2026 mitzuteilen.  
 
 
Darmstadt, 03.06.2026 
772 da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Hanno Benz  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (2)

TOP 23
TOP 205

Orte (3)

  • Schlossstraße 1
  • Frankfurter Straße 2
  • Luisenplatz 5A

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0184
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.06.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00