2026/0184
Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages Wahl der städtischen Delegierten
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Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages am 17. September 2026 in Fulda; hier: Bekanntgabe der Absicht der Einberufung einer Mitgliederversammlung Sehr geehrte Damen und Herren, das Präsidium des Hessischen Städtetages hat in seiner Sitzung am 18. September 2025 in Marburg den Termin einer ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Nach § 7 Abs. 2 Satz 3 der Satzung unseres Verbandes ist die Absicht einer Einberufung der Mitgliederversammlung unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung mindestens drei Wochen vor der Einladung zur Versammlung bekannt zu geben. Daher geben wir von der Absicht der Einberufung der Mitgliederversammlung 2026 des Hessischen Städtetages für Donnerstag, den 17. September 2026, 10:00 Uhr, in Fulda, Stadtschloss, Schlossstraße 1, 36037 Fulda hiermit form- und fristgerecht Kenntnis. Hessischer Städtetag * Frankfurter Straße 2 * 65189 Wiesbaden Magistrat der Stadt - Hauptamt / Hauptverwaltung - Luisenplatz 5 A 64283 Darmstadt Ihre Nachricht vom: Ihr Zeichen: Unser Zeichen: S006.01 Hm/Hu Durchwahl: 0611/1702-25 E-Mail: schmidt@hess-staedtetag.de Datum: 26.05.2026 Verband der kreisfreien und kreisangehöriger Städte im Lande Hessen Frankfurter Straße 2 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/1702-0 Telefax: 0611/1702-17 posteingang@hess-staedtetag.de www.hess-staedtetag.de - 2 - Festgelegt wurde zunächst folgende VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG 1. Eröffnung und Begrüßung ▪ Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende, Präsident 2. Grußwort des Landes ▪ Staatsminister Prof. Dr. Roman Poseck (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) 3. Verbandsangelegenheiten a) Geschäftsbericht für die Zeit vom 1.7.2021 bis 30.6.2026 (Geschäftsführender Direktor Stephan Gieseler) b) Entlastung von Präsidium und Hauptausschuss c) Wahlen zu Präsidium und Hauptausschuss d) Vorlagen und Anträge (bei Bedarf) 4. "KOMMUNALE SELBSTVERWALTUNG GROSS SCHREIBEN – Aufgaben, Qualität und Finanzierung in Einklang bringen“ a) Einführung b) Positionierung des Hessischen Städtetages 5. Schlusswort ▪ Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, Erster Vizepräsident Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages konstituieren sich in nicht öffentlicher Sitzung im Anschluss. Die Vorbesprechungen der Gruppen finden ausschließlich digital statt. Die Einladungen zur Mitgliederversammlung sowie die zur Durchführung der Veranstal- tung erforderlichen Unterlagen werden wir den Delegierten rechtzeitig, entsprechend § 7 Abs. 3 unserer Verbandssatzung spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstag, digital zusenden. Um Ihnen rechtzeitige Dispositionen zu ermöglichen, teilen wir Ihnen hiermit die Zahl der Ihrer Stadt zustehenden stimmberechtigten Vertreter mitteilen. Nach § 4 Abs. 2 der Ver- bandssatzung stellen Mitglieder mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 2 Vertreter bis 50.000 3 Vertreter bis 100.000 5 Vertreter über 100.000 für je angefangene 100.000 5 Vertreter Für die Berechnung der Einwohnerzahl ist die der letzten Beitragsberechnung zugrunde liegende Einwohnerzahl, also die vom Hessischen Statistischen Landesamt zum 30.6.2020 festgestellte Zahl, maßgebend. Zum Beispiel stünden Ihnen zu bei 167478 Einwohnern 10 stimmberechtigte Vertreter - 3 - Jeder stimmberechtigte Vertreter (Delegierte) kann seine Stimme auf einen anderen Vertreter übertragen. Das Gleiche gilt im Verhältnis der Mitglieder (Städte und Gemein- den) zueinander. Sie können – dort wo möglich – von diesen Regelungen der Stimmen- übertragung Gebrauch machen. Bitte beachten Sie, dass die Delegierten zur Vertretung der Stadt durch den Magistrat oder die Stadtverordnetenversammlung benannt sein müs- sen. Gäste sind willkommen. Wir bitten Sie, uns die Delegierten inklusive ihrer digitalen Erreichbarkeit (E-Mail-Adresse) bis spätestens 19. Juni 2026 an Frau Schmidt (schmidt@hess-staedtetag.de) schriftlich mittels beigefügter Excel-Tabelle mitzuteilen. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den Sommer. Mit freundlichen Grüßen Stephan Gieseler Geschäftsführender Direktor
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für
Gremiendienste,
Protokoll und
Internationales
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0184
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages
Wahl der städtischen Delegierten
Vorlage vom: 03.06.2026
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung wählen jeweils 5 Mitglieder aus seiner Mitte
als stimmberechtigte Vertreterinnen und Vertreter bei der Mitgliederversammlung des Hessischen
Städtetages am 17.09.2026 in Fulda.
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Anlagen: Anschreiben des Hess. Städtetag
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage :
Der Hessische Städtetag teilt in einer Vorankündigung vom 26.05.2026 mit, dass die
geplante Mitgliederversammlung des Hessischen Städtetages am 17. September 20 26 in
Fulda stattfindet.
Gemäß Verbandssatzung stehen der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund ihrer
Einwohnerzahl 10 stimmberechtigte Delegierte zu.
Die Zahl der Delegierten wird zu gleichen Teilen zwischen der Stadtverordnetenversammlung
und dem Magistrat aufgeteilt.
Die jeweils 5 zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter sind als „mehrere glei chartige
unbesoldete Stellen“ zu sehen und müssen gemäß § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl (Listenwahl) gewählt werden.
Für die Delegierten aus dem Bereich des Magistrats wird empfohlen , die Mitglieder des
Präsidiums bzw. des Hauptausschusses als Del egierte zu benennen.
Dies wären Oberbürgermeister Benz, Bürgermeisterin Akdeniz und Stadt kämmerer
Schellenberg. Dementsprechend sind durch den Magistrat 2 weitere Del egierte zu entsenden.
Für den Fall ihrer Verhi nderung steht es den gewählten Delegierten frei, das Stimmrecht auf
einen anderen Delegierten zu übertragen.
Die entsprechenden Gremienbeschlüsse sind dem Hessischen Städtetag bis spätestens
19.06.2026 mitzuteilen.
Darmstadt, 03.06.2026
772 da
Dezernat I
Hanno Benz
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Schlossstraße 1
- Frankfurter Straße 2
- Luisenplatz 5A
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0184
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.06.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00