Mandari Insight

0290/2020

215. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal Arbeitstitel: „Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West“ in Köln-Lindenthal hier: Feststellungsbeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.04.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.05.2020, TOP 11.1

Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen

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Ansehen

Anlage 1 Plan - Lage des Änderungsbereiches

· application/pdf

Ansehen

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Plan - beabsichtigte Darstellung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Plan - bisherige Darstellung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Begründung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen

13925 Zeichen

A N L A G E   5 
 
 
 
Darstellung und Bewertung der zur 215. Änderung des Flächennutz ungsplanes mit dem Arbeitstitel „Universitätsklinik zu 
Köln, Baufeld West“ in Köln-Li ndenthal eingegangenen Stellungna hmen aus der frühzeitigen Be teiligung der Öffentlichkeit 
und der Offenlage 
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1  Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Amtsblatt 45 am 16.11.2016 öffe ntlich bekannt 
gemacht und erfolgte für den Bebauungsplan Nr. 64435/02 „Baufel d West, Kerpener Straße“ als Infoveranstaltung am 22.11.2016 in  der Aula des 
Apostelgymnasiums Lindenthal sowie als Aushang bis zum 01.12.20 16. Es ist 1 schriftliche Stellungnahme fristgerecht eingegange n. Gemäß § 3 
Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB wurde im Rahmen der Änderung des Fläc hennutzungsplans auf eine eigene frühzeitige Unterrichtung und Erörterung 
verzichtet, da diese bereits zum Bebauungsplan im Parallelverfahren erfolgte. 
 
Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 215. Flächennutzungspl anänderung wurde im Amtsblatt 43 am 30.10.2019 öffentlich bekan nt ge-
macht und erfolgte vom 11.11.2019 bis zum 11.12.2019 als Aushan g im Stadtplanungsamt. Es wurden keine Stellungnahmen aus der Ö ffentlich-
keit vorgebracht. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Na me und Adresse) aufgeführt. Den Fraktionen der zuständigen Bezi rksver-
tretung, des Stadtentwicklungsausschusses und des Rates wird der Absender der Stellungnahme zur Verfügung gestellt. 
 
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB 
 
Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung 
ja/ nein/ teilweise/ 
Kenntnisnahme 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
 
Im Nachgang zu Ihrer informativen Veranstaltung am 22. 
Nov. 2016 blieb für mich offen, wann bestehende Bauten 
voraussichtlich abgerissen werden sollen.  
Da nach Einsicht des Masterplans unser Grundstück Lin-
denthalgürtel xx nur im Bereich des Gartenhauses xx die 
nördliche Brandmauer mit dem ehemaligen „Schwestern-
heim“ der Universität teilt, würde es mich sehr interessie-
ren, zu welchem Zeitpunkt die aktuelle Planung den Abriss 
vorsieht. 
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn mir das Planungs-
team hierzu einige Informationen zukommen ließe. 
Kenntnisnahme Der Rückbau von Gebäuden ist nicht Gegenstand 
des Flächennutzungsplanverfahrens. Der Vorhaben-
träger wird von Seiten der Stadt gebeten, den Abriss 
der bestehenden Gebäude frühzeitig bekannt zu 
geben.

A N L A G E   5 
 
1 
 
Darstellung und Bewertung der zur 215. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Arbeitstitel  
„Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West“ in Köln-Lindenthal eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Be-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde für den 
Bebauungsplan im Parallelverfahren Nr. 64435/02 „Baufeld West, Kerpener Straße“ vom 27.06.2018 bis zum 28.07.2018 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte im Zeitraum vom 
5.11.2019 bis 5.12.2019. Auf Anfrage hin wurde Aufschub für die Abgabe von Stellungnahmen gewährt bis zum 11.12.2019. 
Nachfolgend werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich zum Verfahren geäußert haben, fortlaufend nummeriert. 
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange unter 1 bis 9 haben sich im frühzeitigen Beteiligungsverfahren 2018 geäußert; der Träger 
öffentlicher Belange unter 10 zur frühzeitigen Beteiligung und im Rahmen der Offenlage 2019. Die Behörde unter 11 hat sich ausschließlich im 
Rahmen der Offenlage 2019 geäußert. 
Jeweils in Übereinstimmung mit der laufenden Nummerierung werden die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren 
Verfahren dargestellt. 
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 2 BauGB 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung ja/
nein/ teilweise/ 
Kenntnisnahme 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 26.07.2018 Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
 Gegen das im Betreff genannt e Planungskonzept bestehen 
aus entwässerungstechnischer Sicht keine grundsätzlichen 
Bedenken. 
Zum Thema Starkregen möchte ich Sie darauf hinweisen, 
dass geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in 
der Bauleitplanung berücksichtigt werden müssen. Die Ka-
nalisation ist nicht für die Ableitung der Niederschlagswas-
ser bei Starkregenereignissen dimensioniert, sodass 
i. d. R. gesonderte Schutzmaßnahmen getroffen werden 
müssen. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahm e ist nicht Regelungsgegenstand der FNP-Ände-
rung. Die angesprochenen Belange werden im Rahmen des Bau-
leitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 64435/02 berücksich-
tigt.

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2 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung ja/
nein/ teilweise/ 
Kenntnisnahme 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Bei eventuell notwendigen Schutzmaßnahmen handelt es 
sich z. B. um die schadlose Ableitung von Niederschlags-
wasser aus Starkregenereignissen über Grünfläche bzw. 
dessen schadlose Rückhaltung, die Planung von Notüber-
läufen oder der Objektschutz besonders gefährdeter Ge-
bäude. 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Ent-
wässerungskonzepte sind mit den StEB (Abteilung TP-1) 
abzustimmen. 
2 05.07.2018 Bundesnetzagentur 
 Betreiber von Richtfun kstrecken im Plangebiet 
 
Auf der Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten 
Angaben habe ich eine Überprüfung des angefragten Ge-
biets durchgeführt. Der beigefügten Anlage können Sie die 
Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordina-
tenbereich tätigen Richtfunkbetreiber entnehmen. Durch 
deren rechtzeitige Einbeziehung in die weitere Planung ist 
es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstre-
cken zu vermeiden. 
 
 
 
Kenntnisnahme 
 
 
Die Stellungnahme ist nicht Regelungsgegenstand der FNP-Ände-
rung. Die angesprochenen Belange werden im Rahmen des Bau-
leitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 64435/02 berücksich-
tigt. 
3 28.06.2018 AWB Köln 
 Es wird um Berücksichtigung de s § 10, Standplätze für Ab-
fallbehälter, Abfallsatzung der Stadt Köln gebeten. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahm e ist nicht Regelungsgegenstand der FNP-Ände-
rung. Die angesprochenen Belange werden im Rahmen des Bau-
leitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 64435/02 berücksich-
tigt. 
04 26.07.2018 Stadtwerke Köln 
 Namens und im Auftrag unser er Konzerngesellschaften, 
der RheinEnergie AG in Verbindung mit der Rheinischen 
NETZGesellschaft mbH, der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
Kenntnisnahme Die Stellungnahm e ist nicht Regelungsgegenstand der FNP-Än-
derung.

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3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung ja/
nein/ teilweise/ 
Kenntnisnahme 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
und der Häfen und Güterverkehr Köln AG, teilen wir Ihnen 
mit, dass gegen das o. g. städtebauliche Planungskonzept 
keine Bedenken bestehen. 
 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH 
 
Im Plangebiet befindet sich eine Stromnetzstation zur öf-
fentlichen Versorgung. Die Station versorgt die Bebauung 
südlich der Kerpener Straße sowie die öffentliche Beleuch-
tung entlang der Kerpener Straße. Der Betrieb einer Netz-
station in diesem Bereich bzw. der Umgebung ist daher 
auch weiterhin erforderlich. Aus diesem Grunde werden wir 
in diesem Zusammenhang kurzfristig in Kontakt mit Vertre-
tern der Uniklinik sowie der Stadt Köln treten, um eine Lö-
sung herbeizuführen. Die Sicherung der Station über das 
Bebauungsplanverfahren ist daher zurzeit nicht notwendig. 
05 16.07.2018 Deutsche Flugsicherung 
 Durch die oben aufgeführt e Planung werden Belange der 
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH bezüglich §18a Luft-
verkehrsgesetz (LuftVG) nicht berührt. Es werden daher 
unsererseits weder Bedenken noch Anregungen vorge-
bracht. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht not-
wendig. 
Von dieser Stellungnahme bleiben die Aufgaben der Län-
der gemäß § 31 LuftVG unberührt. 
Wir haben das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 
(BAF) von unserer Stellungnahme informiert. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahm e ist nicht Regelungsgegenstand der FNP-Ände-
rung.

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4 
 
06 20.07.2018 Bezirksr egierung Düsseldorf 
 Gegen das o. g. städtebaulic he Planungskonzept bestehen 
aus ziviler luftrechtlicher Sicht keine Bedenken. 
 
Hinweise: 
 
Im Rahmen der dargestellten Planung soll auch der beste-
hende Hubschraubersonderlandeplatz Universitätsklinik 
Köln ersetzt werden. Der bestehende Platz ist bei Realisie-
rung der Planung zu schließen. Für die Anlage und den 
Betrieb des neuen Hubschraubersonderlandeplatzes im 
Bereich des Plangebiets ist ein gesondertes luftrechtliches 
Genehmigungsverfahren gem. §6 Luftverkehrsgesetz 
(LuftVG) durchzuführen. 
Die Erreichbarkeit für Rettungshubschrauber wird durch 
den zu errichtenden Hubschraubersonderlandeplatz Uni-
versitätsklinik Köln II auf dem Dach des Herzzentrums si-
chergestellt. Durch die Realisierung des Bebauungsplans 
werden die An- und Abflugflächen (hier: An-/Abflugfläche 
0507230°) dieses Landeplatzes nicht beeinträchtigt. Um 
Beeinträchtigungen des dortigen Flugbetriebs zu vermei-
den bitte ich jedoch den Hinweis aufzunehmen, dass Kräne 
und andere Bauhilfsanlagen, welche die im Konzept vorge-
sehenen Bauhöhen überschreiten, der Bezirksregierung 
Düsseldorf als Luftfahrtbehörde zur Prüfung vorzulegen 
sind. 
Kenntnisnahme Die Stellungnahm e ist nicht Regelungsgegenstand der FNP-Ände-
rung. Die angesprochenen Belange werden im Rahmen des Bau-
leitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 64435/02 berücksich-
tigt. 
07 17.07.2018 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Luftbildauswertung 
 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere histori-
sche Unterlagen liefern Hinweise auf vermehrte Bomben-
abwürfe. Ich empfehle eine Überprüfung der zu überbau-
enden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich 
der beigefügten Karte. Die Beauftragung der Überprüfung 
Kenntnisnahme Die Stellungnahm e ist nicht Regelungsgegenstand der FNP-Än-
derung. Die angesprochenen Belange werden im Rahmen des 
Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 64435/02 berück-
sichtigt.

A N L A G E   5 
 
5 
 
erfolgt über das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersu-
chung auf unserer Internetseite1. 
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind 
diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. 
Zur Festlegung des abzusch iebenden Bereichs und der 
weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für ei-
nen Ortstermin gebeten. Verwenden Sie dazu ebenfalls 
das Formular Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. 
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belas-
tungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauar-
beiten etc. empfehle ich zusä tzlich eine Sicherheitsdetek-
tion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite 
das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 
08 28.06.2018 Polizeipräsidium K öln, Direktion Kriminalität 
 Ich habe den Baubauungsplan zur Kenntnis genommen 
und unter Berücksichtigung der Aspekte städtebaulicher 
und technischer Kriminalprävention geprüft. 
Nach aktueller Sachlage bestehen gegen das im Be-
treff genannte Verfahren keine Bedenken. 
 
Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme erforderlich 
09 29.06.2018 Polizeipräsidium  Köln, Führungsstelle Verkehr  
 Gegen das im Betreff genannte Planungskonzept bestehen 
keine Bedenken. 
Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme erforderlich

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6 
 
10 10.07.2018 IHK Köln 
 Wir haben keine Anregungen bezüglich des oben genann-
ten Vorhabens. 
Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme erforderlich 
 26.11.2019 IHK Köln 
 Zur 215. Änderung des Flächennutzungsplanes haben wir, 
nach den uns vorliegenden Unterlagen keine Anregungen. 
Kenntnisnahme Keine Ste llungnahme erforderlich 
11 27.11.2019 Bezirksr egierung Köln, Dez. 54 - Wasserwirtschaftlicher Hinweis 
 Für einen Bereich von 3.000 m² soll der FNP geändert wer-
den. Dieser Änderungsbereich soll zukünftig als Sonder-
baufläche (SO) ausgewiesen werden und nicht mehr als 
Wohnbaufläche (W). Der betroffene Änderungsbereich be-
findet sich im Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungs-
anlage Hürth-Efferen, für das die Festsetzung eines Was-
serschutzgebietes geplant ist. Voraussichtlich wird für den 
betroffenen Bereich die Wasserschutzzone III B festge-
setzt. 
Hinsichtlich der Belange des Grundwasserschutzes in Be-
zug auf das geplante Wasserschutzgebiet Hürth-Efferen 
bestehen gegenüber der 215. Änderung des Flächennut-
zungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal, Arbeitstitel: 
"Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West" in Köln-Lindent-
hal keine Bedenken, sofern die baulichen Anlagen an die 
Kanalisation angeschlossen werden. 
Zum Schutz des Grundwassers gilt generell die Allgemeine 
Sorgfaltspflicht nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes. 
Demnach ist „Jede Person [...] verpflichtet, bei Maßnah-
men, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden 
sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorg-
falt anzuwenden, um  
 
1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaf-
ten zu vermeiden, 
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene 
sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen, 
Kenntnisnahme Die Stellungnahme ist nicht Regelungsgegenstand der FNP-Ände-
rung. Die angesprochenen Belange werden im Rahmen des Bau-
leitplanverfahrens zum Bebauungs plan Nr. 64435/02 berücksich-
tigt.

A N L A G E   5 
 
7 
 
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten 
und 
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserab-
flusses zu vermeiden.“ 
 
Ausgehend von der o. g. FNP-Änderung erkenne ich an-
sonsten keine weitere Betroffenheit in den Zuständigkeiten 
von Dezernat 54 der Bezirksregierung Köln (Obere Was-
serbehörde).

Anlage 1 Plan - Lage des Änderungsbereiches

387 Zeichen

Anlage 1
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung
 von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und
der Bezirksvertretungen, die wegen Befangenheit
an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teilnehmen dürfen.
215. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in Köln-Lindenthal
- Lage des Änderungsbereiches -
¯
Änderungsbereich
1:7.500M.:

Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung

986 Zeichen

A N L A G E  0  
Seeh0290 -2020 Anlage 0 Az 
 
215. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal Ar-
beitstitel: "Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West" in Köln-Lindenthal; hier: Feststel-
lungsbeschluss 
Vorlage 0290/2020 
 
hier: Begründung der Dringlichkeit zur Behandlung der Beschlussvorlage  
in der Sitzung des Rates am 14.05.2020 
 
 
 
Der Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt sein und erfor-
dert eine Änderung des FNP. Die 215. Änderung des FNP "Universitätsklinik zu Köln, Bau-
feld West" in Köln-Lindenthal wird daher im Parallelverfahren zum gleichnamigen Bebau-
ungsplan durchgeführt. Damit das Bebauungsplan-Verfahren in keinen zeitlichen Verzug 
gerät, ist es ratsam das FNP-Verfahren vorlaufend voran zu treiben, da im Anschluss an 
den Feststellungsbeschluss die Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln veranlasst 
werden muss. Somit ist die Beratung dieser Beschlussvorlage im diesigen Turnus sinnvoll.

Anlage 3 Plan - beabsichtigte Darstellung

414 Zeichen

F
J
(
!
,
E
!
S
SO
Universität
 
W
 
 
W
 
 
W
 
 
SO
Universität
 
 
 
 
Anlage 3
- beabsichtigte Darstellung -
215. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in Köln-Lindenthal
¯
0 50 10025
Meter
1:2.500M.:
Legende
Änderungsbereich
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
! Kirche
( Post
, Spielplatz
E
Kindereinrichtung, 
Standort unbestimmtS
Wohnbaufläche
SonderbauflächeSO
W

Anlage 2 Plan - bisherige Darstellung

376 Zeichen

F
(
!
,
E
!
F W
 
W
 
 
W
 
 
W
 
 
SO
Universität
 
 
 
 
Anlage 2
- bisherige Darstellung -
215. Änderung des Flächennutzungsplanes:
Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West in Köln-Lindenthal
¯
0 100 20050
Meter
1:2.500M.:
Legende
Änderungsbereich
Wohnbaufläche
Sonderbaufläche
Grünfläche
Fläche für Hauptverkehrszüge
F Kindereinrichtung
! Kirche
( Post
, Spielplatz
E
W
SO

Beschlussvorlage Rat

8869 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
611/1 Kohl Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0290/2020 
Freigabedatum 
23.04.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
215. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal  
Arbeitstitel: „Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West" in Köln-Lindenthal  
hier: Feststellungsbeschluss 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Hinweis: 
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang 
entsprechend angepasst. 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung und der Offenlage zur 215. Än-
derung des Flächennutzungsplans (FNP) mit dem Arbeitstitel „Universitätsklinik zu Köln, Baufeld 
West“ in Köln-Lindenthal eingegangenen Stellungnahmen gemäß der Anlage 5 und stellt fest, 
dass gegen die 215. Änderung des FNPs von den Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öf-
fentlichkeit keine FNP-relevanten Anregungen vorgebracht wurden; 
2. Der Rat stellt die 215. Änderung des FNPs mit dem Arbeitstitel „Universitätsklinik zu Köln, Baufeld 
West“ mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage 4 beigefügten Begründung fest. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.05.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 07.05.2020 
Rat 14.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Mit Schreiben vom 11.04.2016 wurde von der medfacilities GmbH die Einleitung eines vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 
Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beantragt. 
 
Das Plangebiet des Bebauungsplans umfasst den westlichen Teilbereich des Klinikums an der Ecke 
Kerpener Straße/ Lindenthalgürtel, daher die Bezeichnung: "Baufeld West". Die Planung ist nicht Ge-
genstand des in Aufstellung befindlichen Masterplans 2030 der Universität zu Köln zur Hochschul-
standortentwicklungsplanung. 
Im äußersten westlichen Teilbereich dieses Plangebietes liegt der vorgesehene Bereich der 
215. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP), die im Parallelverfahren zum Bebauungsplan 
durchgeführt wurde. 
 
Anlass der Gesamtplanung ist die Errichtung eines Neubaus als zentraler Anlaufpunkt für die Kinder- 
und Frauenheilkunde der Uniklinik Köln. Es sollen insbesondere kinderbezogene ambulante und sta-
tionäre klinische Einrichtungen konzentriert werden (sogenanntes Eltern-Kind-Zentrum) und so kurze 
Wege entstehen und eine effektive Versorgung sichergestellt werden. Zum Raumprogramm gehören 
insbesondere die Kindernotaufnahme, die Kinderradiologie, die ambulante Kinderheilkunde (Pädiat-
rie), die Kreißsäle sowie die Neu- und Frühgeborenenstation. Mit der Planung sollen zudem die auf 
dem Klinikgelände verstreuten Notaufnahmen in einer zentralen Notaufnahme (ZNA) vereinigt werden 
und durch die Errichtung eines großen Operationsbereiches ergänzt werden. Dazu gehören die ent-
sprechenden Stationen zur Unterbringung und Pflege der Patienten. Mit der Bündelung der Notauf-
nahmen ist auch die Verlagerung des Hubschrauberlandeplatzes verbunden, der ebenfalls auf dem 
Neubau im Baufeld West angeordnet werden soll. 
 
Am 23.06.16 hat der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) der Stadt Köln die Einleitung des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans "Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West" beschlossen. Die Bera-
tung in der Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) erfolgte am 27.06.2016. Das Bebauungsplanverfah-
ren wurde zunächst für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag begon-
nen. Wegen der geringen Plangebietsgröße, der innerstädtischen Lage und der derzeitigen vollum-
fänglichen Nutzung des Geländes sollte der Plan zudem als Bebauungsplan der Innenentwicklung 
nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. 
Die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 27.07.2016 im Amtsblatt Nr. 29 
veröffentlicht. 
 
Zur Einbindung der Öffentlichkeit fand am 22.11.2016 eine Abendveranstaltung mit Präsentation der 
Planungsziele und der relevanten Umweltbelange statt. Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB lag die Planung einschließlich einer Erläuterung vom 22.11.2016 bis ein-
schließlich 01.12.2016 im Kölner Stadthaus und in der Bezirksvertretung Lindenthal aus. Die öffentli-
che Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 45 am 16.11.2016. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 
erfolgte vom 27.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018.

3 
Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 64435/02 "Baufeld West, Kerpener Straße" ist unter anderem ein 
neuer Hubschrauberlandeplatz geplant. Für diese Anlage ist eine separate luftfahrtrechtliche Geneh-
migung erforderlich. Im Zuge der weiteren Planung stellte sich heraus, dass trotz dieser eigenständi-
gen Genehmigung bereits im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung für den Hub-
schrauberlandeplatz erforderlich ist. Dies schließt die Anwendung des § 13a BauGB aus; der Bebau-
ungsplan kann somit nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Daher muss für die erfor-
derliche Anpassung des FNPs ein Änderungsverfahren durchgeführt werden. 
Auch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erwies sich im Zuge der Planun-
gen als nicht geeignet. Daher wurde entschieden, dass der Bebauungsplan als Angebotsbebauungs-
plan mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 BauGB aufgestellt werden soll. 
 
Im FNP der Stadt Köln ist für den Änderungsbereich eine Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebau-
ungsplan ist nicht aus dem FNP entwickelt, da erstmals zentrale Kliniknutzungen bis an den Linden-
thalgürtel erweitert werden sollen und der bisher durch Wohnen geprägte Bereich in den Grundzügen 
geändert werden soll. 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Planungen für den zentralen An-
laufpunkt für Kinder- und Frauenheilkunde zu schaffen, soll der FNP daher im Parallelverfahren zum 
qualifizierten Bebauungsplan Nr. 64435/02 "Baufeld West, Kerpener Straße" geändert werden. Ge-
mäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 wird im FNP-Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung 
der Öffentlichkeit abgesehen, da diese bereits zuvor im Bebauungsplanverfahren erfolgten. 
 
Am 19.09.2019 wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung und am 23.09.2019 die Bezirksvertretung 
Lindenthal in Form einer Mitteilung über die geplante Offenlage der 215. Änderung des FNPs "Uni-
versitätsklinik zu Köln, Baufeld West" unterrichtet. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
zur 215. Änderung des FNPs erfolgte vom 11.11.2019 bis einschließlich 11.12.2019. 
Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Amtsblatt Nr. 43 am 30.10.2019. 
Zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der 215. Änderung des FNPs einschließlich 
der Begründung gemäß § 2a BauGB im gleichen Zeitraum im Kölner Stadthaus aus. 
 
Im Ergebnis wurden aus der Öffentlichkeit weder im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung noch im 
Rahmen der Offenlage Stellungnahmen vorgebracht, welche für die Ermittlung des Abwägungsmate-
rials im FNP-Verfahren bedeutend gewesen wären. 
 
Auch aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen keine ent-
sprechenden Stellungnahmen hervor. 
 
Es erfolgen Ergänzungen zum Verlauf des Änderungsverfahrens nach der Offenlage auf Seite 6 der 
Begründung. 
Zudem erfolgen nach der Offenlage redaktionelle Ergänzungen der Begründung zur Vereinbarkeit der 
Änderung mit den Zielen der Raumordnung (S. 7) sowie Klarstellungen im Umweltbericht zu Beein-
trächtigungen durch die Erhöhung der Lärmimmissionen (S. 18) und zur gesamten Lärmbelastung (S. 
20). 
Alle Ergänzungen/ Klarstellungen in Begründung und Umweltbericht nach der Offenlage sind durch 
fette und kursive Schreibweise hervorgehoben. 
 
Vorberatungen 
Beschluss über die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Universitätsklinik zu Köln, 
Baufeld West" 
StEA  23.06.2016 
BV 3  27.06.2016 
Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
  22.11.2016 in Köln-Lindenthal 
Mitteilung der Offenlage des Bebauungsplans 64435/02 "Baufeld West/ Kerpener Straße" 
StEA  19.09.2019 
BV 3  23.09.2019

4 
 
Mitteilung der Offenlage der 215. Änderung des Flächennutzungsplans "Universitätsklinik zu Köln, 
Baufeld West" im Parallelverfahren 
StEA  31.10.2019 
BV 3  04.11.2019 
 
Anlagen 
0 Begründung der Dringlichkeit 
1 Lage des Änderungsbereiches 
2 Bestehende Darstellungen des Flächennutzungsplans 
3 Beabsichtigte Darstellungen des Flächennutzungsplan, 
4 Begründung gemäß § 5 Absatz 5 BauGB mit Umweltbericht 
5 Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Anlage 4 Begründung

76889 Zeichen

A N L A G E  4  
215. Änderung FNP Kohl270120Sa1Sb  
 
Begründung nach § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)  
mit Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB  
zur 215. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtbezirk 3, Köln-Lindenthal 
Arbeitstitel: "Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West" in Köln-Lindenthal 
hier:  Änderung der Darstellung " Wohnbaufläche " in "Sonderbaufläche" mit der Er-
gänzung "Universität" 
 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches 4 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches ............................................4 
1.2 Vorhandene Strukturen ..........................................................................................................4 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 5 
2.1 Anlass der Planung ................................................................................................................5 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung ................................................................................................5 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens 5 
4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 7 
4.1 Landesplanerische Vorgaben ................................................................................................7 
4.2 Regionalplan...........................................................................................................................7 
4.3 Landschaftsplan .....................................................................................................................8 
4.4 Bebauungsplan.......................................................................................................................8 
4.5 Fluchtlinienpläne.....................................................................................................................8 
4.6 Sonstige Planungen ...............................................................................................................8 
5. Verkehr und technische Infrastruktur 9 
5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) .....................................................................................9 
5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV).........................................................................9 
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung ...............................................................9 
6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) 9 
6.1 Bestehende Nutzungen ..........................................................................................................9 
6.2 Bisherige Darstellung .............................................................................................................9 
6.3 Beabsichtigte Darstellung.......................................................................................................9 
6.4 Standortwahl der Bebauung.................................................................................................10 
7. Auswirkungen der Planänderung 10 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB 10 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB 10 
9.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans ..........................................11 
9.2 Bedarf an Grund und Boden ................................................................................................11 
9.3 Grundlagen ...........................................................................................................................12 
9.3.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 12 
9.3.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
(Nullvariante) 13 
9.3.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planfall) 13 
9.4 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a BauGB .....................13 
9.4.1 Tiere 13 
9.4.2 Pflanzen 14

2 
9.4.3 Fläche 14 
9.4.4 Boden 14 
9.4.5 Wasser 14 
9.4.5.1 Oberflächenwasser 14 
9.4.5.2 Grundwasser 15 
9.4.6 Luft 15 
9.4.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 15 
9.4.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen 16 
9.4.7 Klima 16 
9.4.8 Wirkungsgefüge 16 
9.4.9 Landschaft 17 
9.4.10 Biologische Vielfalt 17 
9.4.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) (§ 1 
Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) 17 
9.4.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 17 
9.4.12.1 Lärm 17 
9.4.12.2 Straßenverkehr 18 
9.4.12.3 Schienenverkehr 18 
9.4.12.4 Gesamtbelastung Verkehr 19 
9.4.12.5 Anlagenlärm - Gewerbelärm 19 
9.4.12.6 Fluglärm 19 
9.4.12.7 Gesamte Lärmbelastung 20 
9.4.12.8 Altlasten 20 
9.4.12.9 Erschütterungen 20 
9.4.12.10 Gefahrenschutz / Risiken zum Beispiel Hochwasser, 
Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandelfolgen) 20 
9.4.13 Kultur- und sonstige Sachgüter 21 
9.4.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, 
Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 21 
9.4.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame u. effiziente Nutzung von 
Energie 21 
9.4.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, 
insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes 21 
9.4.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der 
Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht 
überschritten werden 21 
9.4.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen 22 
des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - 
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, 
biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und 
Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter 22 
9.4.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen 22 
9.4.20 Eingriffsregelung 22 
9.4.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter 
Plangebiete 22

3 
9.4.22 eingesetzte Stoffe und Techniken 22 
9.4.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 
(Alternativen) 22 
9.5 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben ..................................................24 
9.6 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
(Monitoring)...........................................................................................................................24 
9.7 Zusammenfassung ...............................................................................................................24 
9.8 Referenzliste der Quellen.....................................................................................................26

4 
1. Beschreibung des Änderungsbereiches 
1.1 Lage, Abgrenzung und Ausdehnung des Änderungsbereiches 
Der Änderungsbereich liegt im Stadtteil Köln-Lindenthal im westlichen Teil des bestehenden 
Universitätsgeländes. Er wird im Süden durch die Kerpener Straße, westlich durch den Lin-
denthalgürtel, östlich durch ein Studentenwohnheim sowie nördlich durch universitätsklini-
sche Nutzungen begrenzt. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 3.000 m². Er liegt 
in der Gemarkung Kriel, Flur 63. Durch den Änderungsbereich werden die Flurstücke 
6277 / 50 und 6278 / 50, der südwestliche Teilbereich des Flurstücks 2998 sowie das Flur-
stück 2784 überplant. 
Der Geltungsbereich der 215. Änderung des Flächennutzungsplans liegt im zweiten Bauab-
schnitt der Klinikerweiterung und umfasst einen südwestlichen Teilbereich des Bebauungs-
plans Nr. 64435/02 „Baufeld West, Kerpener Straße“, der im Parallelverfahren aufgestellt 
wird. Die Systematik des Flächennutzungsplans bedingt eine generalisierende Darstellungs-
weise, in der das Flurstück 2784 bzw. Lindenthalgürtel 24 zugunsten einer schematischen 
Darstellung des geplanten Sondergebietes (SO) Universität in die Änderung des Flächennut-
zungsplans einbezogen wird. Das betreffende Flurstück befindet sich darüber hinaus im Ei-
gentum der Universität und weist mit dem dort bestehenden Studentenwohnheim eine uni-
versitäre Nutzung auf. 
 
Abbildung 1:  Lage des Änderungsbereiches (Quelle www.tim-online.nrw.de) 
1.2 Vorhandene Strukturen 
Im Änderungsbereich befinden sich heute Wohn- und Verwaltungsgebäude des Universitäts-
klinikums. Am Lindenthalgürtel, gegenüberliegend des Hans-A.-Müllerheim-Parks, befindet 
sich eine IV- bis V-geschossige Blockrandbebauung, die zukünftig im Rahmen der Neube-
bauung des Baufeldes West im Einmündungsbereich Kerpener Straße fortgeführt werden 
soll. Sie ergänzt die südlich der Kerpener Straße vorhandene Blockrandbebauung. Östlich 
des Änderungsbereiches befinden sich Gebäude der Universitätsklinik. Im Norden entlang 
des Lindenthalgürtels grenzen Nutzungen an, die überwiegend dem Wohnen dienen.

5 
Als weiteres Umfeld wird der Bereich zwischen der Dürener Straße, der Universitätsstraße, 
der Zülpicher Straße und dem Lindenthalgürtel betrachtet. Hier befindet sich eine städtebau-
lich urbane Gemengelage. Diese wird in der Mittelachse zwischen dem Lindenthalgürtel im 
Westen und der Universitätsstraße im Osten hauptsächlich von universitären Nutzungen mit 
ihren vielfältigen Bereichen geprägt. Im Norden, Süden und Westen fassen die Geschäfts-
straßen Dürener Straße, Zülpicher Straße und Lindenthalgürtel den Betrachtungsbereich ein 
und bieten ein ausreichendes Angebot für die Nahversorgung. Zwischen diesen Versor-
gungsachsen und dem Universitätsgelände liegen ausgedehnte städtische Wohnbereiche, 
die von Mehrfamilienhäusern, Stadtvillen und Einfamilienhäusern geprägt sind. Abgerundet 
wird das urbane Erscheinungsbild des Quartiers durch soziale und kulturelle Einrichtungen 
sowie gewerbliche Betriebe des Handwerks- und Dienstleistungsbereiches. 
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 
2.1 Anlass der Planung 
Änderungsanlass ist die Errichtung eines Neubaus als zentraler Anlaufpunkt für die Kinder- 
und Frauenheilkunde der Uniklinik Köln. In dem neuen Gebäude sollen kinderbezogene am-
bulante und stationäre klinische Einrichtungen konzentriert werden. Damit sollen kurze Wege 
entstehen und eine effektive Versorgung sichergestellt werden. Zum Raumprogramm gehö-
ren insbesondere die Kindernotaufnahme, die Kinderradiologie, die ambulante Kinderheil-
kunde (Pädiatrie), die Kreißsäle sowie die Neu- und Frühgeborenenstation. Mit der Planung 
sollen zudem die auf dem Klinikgelände verstreuten Notaufnahmen in einer zentralen Not-
aufnahme (ZNA) vereinigt werden und durch die Errichtung eines großen OP-Bereiches er-
gänzt werden. Dazu gehören die entsprechenden Stationen zur Unterbringung und Pflege 
der Patienten. Mit diesem Raumprogramm werden Synergieeffekte genutzt und dadurch der 
Flächenbedarf für die vielfältigen Nutzungen insgesamt verringert. Mit der Bündelung der 
Notaufnahmen ist auch die Verlagerung des Hubschrauberlandeplatzes verbunden, der 
ebenfalls auf dem Neubau im Baufeld West angeordnet werden soll. 
Für die Unterbringung des Eltern-Kind-Zentrums ist der westliche Teilbereich des Klinikums 
an der Ecke Kerpener Straße/ Lindenthalgürtel vorgesehen, daher die Bezeichnung: "Bau-
feld West". 
2.2 Ziel und Zweck der Änderung  
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung des 
Eltern-Kind-Zentrums auf Teilflächen des Kölner Universitätsgeländes. 
Mit der Darstellung als Sonderbauflächen "Universität" im Flächennutzungsplan werden die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Eltern-Kind-Zentrums im Plan-
gebiet geschaffen. 
Der geltende Flächennutzungsplan stellt im Plangebiet eine Kindereinrichtung als verortetes 
Signet dar. Diese Darstellung soll im Rahmen der Änderung in eine nicht ortsgebundene 
Darstellung geändert werden, da der Bedarf an KiTa-Plätzen im Bereich Lindenthal, Kletten-
berg und Sülz erheblich ist, die Nähe zwischen Patientenräumen und Außenflächen einer 
KiTa hier jedoch zu Nutzungskonflikten führen kann. 
3. Verlauf des Änderungsverfahrens 
Mit Schreiben vom 11.04.2016 wurde von der medfacilities GmbH die Einleitung eines vor-
habenbezogenen Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a 
Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB beantragt, im westlichen Teilbereich dieses Bebauungsplange-
bietes liegt der vorgesehene Änderungsbereich. Am 23.06.2016 hat der Stadtentwicklungs-
ausschuss der Stadt Köln die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für das Baufeld West 
beschlossen. Dieser Beschluss wurde durch die Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) am 
27.06.2016 bestätigt.

6 
Das Bebauungsplanverfahren wurde für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit 
Durchführungsvertrag begonnen. Wegen der geringen Plangebietsgröße, der innerstädti-
schen Lage und der derzeitigen vollumfänglichen Nutzung des Geländes sollte ein Bebau-
ungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt 
werden. Die Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes erschien im Amtsblatt 
Nr. 29 vom 27.07.2016. 
Zur Einbindung der Öffentlichkeit fand am 22.11.2016 eine Abendveranstaltung mit Präsen-
tation der Planungsziele und der relevanten Umweltbelange statt. Zur frühzeitigen Beteili-
gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB lag die Planung einschließlich einer Erläu-
terung vom 22.11.2016 bis einschließlich 01.12.2016 im Kölner Stadthaus und in der Be-
zirksvertretung Lindenthal aus. Parallel zu dieser frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fand 
das Wettbewerbsverfahren für Gebäude und Freianlagen statt. Der Wettbewerb war als Rea-
lisierungswettbewerb ausgelobt. Die Bekanntmachung hierzu erschien im Amtsblatt Nr. 45 
vom 16.11.2016. 
Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 64435 / 02 ist unter anderem ein neuer Hubschrauber-
landeplatz geplant. Für diese Anlage wird eine separate luftfahrtrechtliche Genehmigung 
erforderlich. Im Zuge der weiteren Planung stellte sich heraus, dass trotz dieser eigenständi-
gen Genehmigung bereits im Zuge des Bebauungsplanverfahrens eine Umweltprüfung für 
den Hubschrauberlandeplatz erforderlich ist. Dies schließt die Anwendung des § 13a BauGB 
aus; der Bebauungsplan kann somit nicht im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. 
Daher muss für die erforderliche Anpassung des FNPs ein Änderungsverfahren durchgeführt 
werden. 
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) 
erfolgte vom 27.06.2018 bis einschließlich 28.07.2018. 
Auch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erwies sich im Zuge der 
Planungen als nicht geeignet. Daher wurde entschieden, dass der Bebauungsplan als Ange-
botsbebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag gemäß § 11 BauGB aufgestellt werden soll. 
Der Bebauungsplan wird daher als qualifizierter Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht 
gemäß § 2a BauGB und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10a BauGB fortgesetzt.  
Ergänzungen zum Verlauf des Änderungsverfahrens nach der Offenlage: 
Im FNP der Stadt Köln ist für den Änderungsbereich eine Wohnbaufläche dargestellt. Der 
Bebauungsplan ist nicht aus dem FNP entwickelt, da erstmals zentrale Kliniknutzungen bis 
an den Lindenthalgürtel erweitert werden sollen und der bisher durch Wohnen geprägte Be-
reich in den Grundzügen geändert werden soll. 
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Planungen für den zentra-
len Anlaufpunkt für Kinder- und Frauenheilkunde zu schaffen, wird der FNP daher im Paral-
lelverfahren zum qualifizierten Bebauungsplan Nr. 64435/02 "Baufeld West, Kerpener Stra-
ße" geändert. Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird im Paral-
lelverfahren für das FNP-Verfahren von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der 
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB abgesehen, da diese bereits zuvor im Bebau-
ungsplanverfahren erfolgte. Auch auf die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet, da diese bereits zuvor im Be-
bauungsplanverfahren erfolgte. 
 
Am 19.09.2019 wurde der Ausschuss für Stadtentwicklung und am 23.09.2019 die Bezirks-
vertretung Lindenthal in Form einer Mitteilung über die geplante Offenlage der 
215. Änderung des FNPs „Universitätsklinik zu Köln, Baufeld West“ unterrichtet. 
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 
BauGB zur 215. Änderung des FNPs erfolgte vom 11.11.2019 bis einschließlich 11.12.2019. 
Die Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Amtsblatt Nr. 43 am 30.10.2019.

7 
Zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf der 215. Änderung des FNPs ein-
schließlich der Begründung gemäß § 2a BauGB im gleichen Zeitraum im Kölner Stadthaus 
aus. 
 
Im Ergebnis wurden aus der Öffentlichkeit weder im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung 
noch im Rahmen der Offenlage Stellungnahmen vorgebracht, welche für die Ermittlung des 
Abwägungsmaterials im FNP-Verfahren bedeutend gewesen wären. 
Auch aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen 
keine entsprechenden Stellungnahmen hervor. 
 
4. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen 
4.1 Landesplanerische Vorgaben 
Die im aktuellen Landesentwicklungsplan NRW formulierten Ziele und Grundsätze sind gem. 
§ 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ROG zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Nachfolgend aufgeführte 
Ziele und Grundsätze sind in diesem Planungsverfahren und für die städtebauliche Konzep-
tion wesentlich: 
6.1-1 Ziel Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung 
"Die Siedlungsentwicklung ist flächensparend und bedarfsgerecht an der Bevölkerungsent-
wicklung, der Entwicklung der Wirtschaft, den vorhandenen Infrastrukturen sowie den natur-
räumlichen und kulturlandschaftlichen Entwicklungspotentialen auszurichten. […]." 
6.1-5 Grundsatz Leitbild "nachhaltige europäische Stadt" 
"Die Siedlungsentwicklung soll im Sinne der "nachhaltigen europäischen Stadt" kompakt 
gestaltet werden und das jeweilige Zentrum stärken. Regional- und Bauleitplanung sollen 
durch eine umweltverträgliche, geschlechtergerechte und siedlungsstrukturell optimierte Zu-
ordnung von Wohnen, Versorgung und Arbeiten zur Verbesserung der Lebensqualität und 
zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens beitragen. […]." 
6.1-6 Grundsatz Vorrang der Innenentwicklung 
"Planungen und Maßnahmen der Innenentwicklung haben Vorrang vor der Inanspruchnah-
me von Flächen im Außenbereich. Die gezielte Erhaltung und Neuschaffung von Freiflächen 
im Innenbereich aus städtebaulichen Gründen ist hiervon unbenommen." 
Mit der Neustrukturierung der Universitätsklinik am vorhandenen Standort wird diesen Anfor-
derungen entsprochen. Die Planung verfolgt eine den Außenbereich schonende, baulich 
verdichtete und die vorhandenen Infrastrukturen nutzende Konzeption. 
4.2 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt für den Änderungsbereich Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 
Ergänzungen nach der Offenlage zur Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung: 
Dem steht die 215. Änderung des Flächennutzungsplans nicht entgegen. Das Plangebiet 
liegt zudem in einem Bereich, für den der Regionalplan Grundwasser- und Gewässerschutz 
ausweist. Im Plangebiet befinden sich keine natürlichen oberirdischen Gewässer. Hier liegt 
jedoch die derzeit nicht ausgewiesene Wasserschutzzone IIIB des Wasserschutzgebietes 
Hürth. Die zukünftigen Auflagen aus der Wasserschutzverordnung sollen heute schon bei 
der Realisierung von Baumaßnahmen beachtet werden. Die Betroffenheit kann als gering 
eingestuft werden. Somit gibt es keinen Konflikt mit der Änderung. 
Die Flächennutzungsplanänderung ist mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung 
vereinbar.

8 
 
4.3 Landschaftsplan 
Der Änderungsbereich befindet sich gemäß § 34 BauGB sowie gemäß den Festsetzungen 
der rechtskräftigen Fluchtlinienpläne im bebauten Innenbereich der Stadt Köln. Für den Än-
derungsbereich sind im Landschaftsplan aus dem Jahr 1991 keine besonders geschützten 
Teile von Natur- und Landschaft sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnah-
men festgesetzt. Für den Änderungsbereich enthält der Landschaftsplan das Entwicklungs-
ziel 6: Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesse-
rung des Klimas. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Festsetzungen.  
Grundlagen für die Darstellung des Entwicklungszieles waren zum einen der Luftreinhalte-
plan (1982-86) II und fortlaufende Messungen (1984-86) und zum anderen Immissionsunter-
suchungen an stark belasteten Straßen bzw. Autobahnen. Die Fortschreibung des Luftrein-
halteplans Köln (2012) ergab, dass Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) die wesentlichen 
Belastungen der Luftqualität darstellen. Die fortlaufenden Messergebnisse von Feinstaub 
zeigen Werte innerhalb des zulässigen Rahmens an, während es bei Stickstoffdioxid (NO2) 
zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte kommt. Daher ist eine weitere Fortschrei-
bung des Luftreinhalteplans Köln erforderlich.  
Für besonders belastete Landschaftsräume sind Vorgaben zur Reduzierung der Immissions-
belastung und zur Verbesserung des Klimas durch Fachplanungen notwendig. Die Darstel-
lungen des Entwicklungszieles an stark belasteten Straßen wurde auf die Bereiche be-
schränkt, die im Anlagenplan 1 des FNP als "örtliche Hauptverkehrszüge" ausgewiesen sind 
und im Rahmen des Neu- oder Ausbaus in Siedlungsbereichen und für im FNP dargestellte 
Erholungsbereiche Immissionsschutzmaßnahmen erforderlich machen. Bei der Festsetzung 
von Maßnahmen insbesondere in anderen Fachplanungen ist darauf zu achten, dass die 
Durchführung und Luftzirkulation in den betroffenen Bereichen eine Schadstoffanreicherung 
verhindern.  
4.4 Bebauungsplan 
Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan liegt für den Änderungsbereich nicht vor. Am 
30.06.2009 wurde ein Aufstellungsbeschluss für das gesamte Universitätsgelände gefasst 
und am 19.08.2009 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Aufstellungsbeschluss hatte einen Be-
bauungsplan mit der Festsetzung eines SO (Sondergebiet) für Klinik, Forschung und Lehre 
zum Ziel. Die Entwicklung dieses Bebauungsplanes wird nicht weiter verfolgt. 
4.5 Fluchtlinienpläne 
Für Teilflächen des Änderungsgebietes liegen drei rechtsverbindliche Fluchtlinienpläne vor, 
die teilweise noch aus dem Jahr 1937 stammen: 
 Plan Nr. 355 entlang Lindenthalgürtel 22, 
 Plan 588 entlang der Kerpener Str. / Lindenthalgürtel,  
 Plan 3111 Blatt 3 entlang der Kerpener Str. / Lindenthalgürtel. 
Die Teilbereiche der aufgeführten Pläne, die innerhalb des zukünftigen Bebauungsplanes 
liegen, werden durch diesen Bebauungsplan überplant.  
4.6 Sonstige Planungen 
Der gesamte Änderungsbereich liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasser-
schutzgebietes Hürth. Die zukünftigen Auflagen aus der Schutzzonenverordnung sollten 
heute schon bei der Realisierung von Baumaßnahmen beachtet werden.

9 
5. Verkehr und technische Infrastruktur 
5.1 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt nach der Neustrukturierung über die Ker-
pener Straße. Im Rahmen der Neubebauung des Baufeldes West sind zwei neue Zufahrten 
geplant, die über die Kerpener Straße angefahren werden. Die eine Zufahrt dient der Er-
schließung der zentralen Notaufnahme und die zweite Zufahrt dient der Erschließung der 
Tiefgarage. Beide Zufahrten liegen außerhalb des Geltungsbereichs der 215. Änderung des 
Flächennutzungsplanes. 
5.2 Öffentlicher Personen - Nahverkehr (ÖPNV) 
Die ÖPNV - Anbindung erfolgt mit der Straßenbahn über die Linie 9 und 13 mit den Haltstel-
len Lindenthalgürtel / Zülpicher Straße beziehungsweise Joseph-Stelzmann-Straße / Zülpi-
cher Straße. Mit dem Bus ist das Klinikum mit der Linie 146 über die Haltestellen Leiblplatz 
und Lindenthalgürtel / Gleueler Straße zu erreichen.  
5.3 Trinkwasser, Schmutzwasser, Energieversorgung 
Das Plangebiet ist heute bereits an die ver- und entsorgende technische Infrastruktur ange-
bunden. Es wird davon ausgegangen, dass Detailfragen der technischen Infrastruktur auf 
den Ebenen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung und Baugenehmigungsplanung 
grundsätzlich geregelt werden können. 
6. Änderungsgebiet im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) 
6.1 Bestehende Nutzungen 
Der Änderungsbereich liegt im westlichsten Teil des Universitätsgeländes; im Osten liegt das 
Zentralklinikum mit dem 18-geschossigen Bettenhaus. Die Kerpener Straße und der Lin-
denthalgürtel bilden die südliche beziehungsweise westliche Grenze. Der nördliche Teilbe-
reich ist von vier- bis fünfgeschossigem Wohnungsbau entlang des Lindenthalgürtels ge-
prägt. 
Der Änderungsbereich ist mit Wohn- und Verwaltungsgebäuden bebaut.  
6.2 Bisherige Darstellung 
Der aktuelle Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Wohnbaufläche dar.  
Darüber hinaus wird das Signet Kindereinrichtung als verortetes Signet im Bereich Lindent-
halgürtel 22 (Studentenwohnheim) bis 24 (Verwaltungsgebäude) dargestellt.  
6.3 Beabsichtigte Darstellung 
Es ist beabsichtigt, die bestehende Darstellung "Wohnbaufläche" in "Sonderbaufläche" mit 
der ergänzenden Bezeichnung "Universität" zu ändern und somit die vorhandene Sonder-
baufläche zu erweitern.  
Mit der Änderung wird die Realisierung des zweiten Bauabschnittes des Eltern-Kind-
Zentrums ermöglicht. 
Das Signet Kindereinrichtung wird zukünftig nicht mehr als verortetes Signet im Bereich Lin-
denthalgürtel 22 bis 24 dargestellt. Es gilt als Signet für die gesamte Umgebung (Wohnbau-
flächen und Sonderbaufläche). 
Dies erfolgt aus folgenden Gründen: 
 Innerhalb des Baufeldes West sind wegen der hohen Dichte keine Flächen für eine 
Kita mit ihren Freiflächen verfügbar.

10 
 Die Nähe von Patientenräumen / Krankenhauszimmern zu den Außenflächen e i-
ner Kita sind sehr schwer vereinbar. 
Da dennoch der Bedarf an Kita-Plätzen besteht, wird das Signet als nicht ortsgebundene 
Darstellung beibehalten.  
 
6.4 Standortwahl der Bebauung 
Im Sinne von § 1 a Abs. 2 Baugesetzbuch und Ziel 6.1-1 sowie dem Grundsatz 6.1-6 des 
LEP (siehe 4.1) soll die Nachverdichtung von Flächen im bebauten Innenbereich gegenüber 
der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher oder als Wald genutzter Flächen bevorzugt zur 
baulichen Entwicklung genutzt werden. Durch die Überplanung der bestehenden Kliniknut-
zungen wird dieser Vorgabe entsprochen. Die kleinteiligen Solitärgebäude werden durch ein 
kompaktes Gebäude, das mit der geplanten Geschossstaffelung einen baulichen Übergang 
vom Zentralklinikum mit seinen 18 Geschossen zur Wohnbebauung am Lindenthalgürtel mit 
seiner vier- bis fünfgeschossigen Bauweise schafft, ersetzt. 
 
7. Auswirkungen der Planänderung 
Mit der Planänderung wird der zweite Bauabschnitt des Eltern-Kind-Zentrums gewährleistet. 
Bei Umsetzung der beabsichtigten Nutzung wird die aktuelle Bebauung mit Ihren nicht 
hochwertigen Grünanlagen komplett entfernt. Die Bäume, die unter die Baumschutzsatzung 
der Stadt Köln fallen, werden entsprechend ersetzt. 
Die flächenmäßigen Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplans werden 
im Umweltbericht unter Punkt 9.2 dargestellt. 
 
8. Ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Absatz 2 BauGB 
Es besteht eine Begründungs- und Abwägungspflicht nach § 1a Absatz 2 BauGB hinsichtlich 
der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Fläche, von Waldfläche, sowie eines sparsamen 
und schonenden Umgangs mit Grund und Boden. 
Da die Fläche heute schon größtenteils überbaut ist, findet keine Inanspruchnahme von 
landwirtschaftlicher Fläche oder Waldfläche statt. Bei der Umnutzung der Wohnbaufläche 
wird dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden entsprochen. 
 
 
9. Umweltbericht nach § 2a in Verbindung mit § 2 Absatz 4 BauGB 
A  Einleitung 
Für das Verfahren zur 215. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) wird eine Umwelt-
prüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 
Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht 
gemäß § 2a und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. 
Im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 BauGB wird der Bebauungsplan für den Ände-
rungsbereich aufgestellt. Für diesen wurden ebenfalls die Auswirkungen auf die Umwelt un-
tersucht und in einem Umweltbericht dargestellt. Da die Planungen unterschiedliche Rege-
lungstiefen aufweisen, unterscheiden sich die Umweltberichte in ihrem Detaillierungsgrad. 
Anmerkung:

11 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64435/02, Arbeitstitel „Baufeld West, 
Kerpener Straße“ in Köln-Lindenthal wurden für den Änderungsbereich umfangreiche Gut-
achten erarbeitet. Diese Gutachten wurden bei der Erstellung dieses Umweltberichtes zur 
Flächennutzungsplanänderung mit berücksichtigt. Dabei wurde auf die detaillierte Nennung 
von Ergebnissen verzichtet, da dies zum einen auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht 
notwendig ist, und zum anderen die detaillierte Auswertung im Rahmen des Umweltberichtes 
zum Bebauungsplan erfolgt. 
9.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans 
Die geplante FNP-Änderung stellt die planungsrechtliche Grundlage für die städtebauliche 
Neuorganisierung des Universitätsgeländes dar. Damit sollen die Voraussetzungen für die 
Entwicklung des Eltern–Kind-Zentrums geschaffen werden. Hierbei wird die Entwicklung ei-
ner baulichen funktionalen Nutzung in den Vordergrund gestellt. 
Für die geplanten Nutzungen ist eine Änderung der bestehenden FNP-Darstellungen 
"Wohnbauflächen (W)" erforderlich. Geplant ist die Darstellung einer "Sonderbaufläche Uni-
versität". 
 
9.2 Bedarf an Grund und Boden 
Tabelle 1: Flächeninanspruchnahme 
Art der Darstellung bisherige FNP-
Darstellung künftige FNP -Darstellung Änderung 
 ha % ha % ha 
Wohnbaufläche 0,3 100 0 0 - 0,3 
Sonderbaufläche  
"Universität" 0 0 0,3 100 + 0,3 
SUMME (gerundet) 0,3 100 0,3 100 // 
siehe auch Punkt 9.4.3 Fläche 
 
9.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten 
Ziele des Umweltschutzes 
Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er-
lasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die 
jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplanverfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden 
sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, 
Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutz-
gesetz (BNatSchG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz) dem Wasserhaushaltsgesetz 
(WHG) und Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Um-
gang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung sowie dem Denkmal-
schutzgesetz (DSchG). Auf Landesebene greifen weitere Regelungen wie die Geruchsricht-
linie Nordrhein Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz 
Nordrhein Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnun-
gen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonenverordnungen.

12 
Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt 
Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer-
tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. 
 
B  Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswir-
kungen 
9.4 Grundlagen 
Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der For-
mulierung in § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB an der Darstellung der 215. Änderung des Flächen-
nutzungsplanes (FNP). Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umset-
zung der Flächennutzungsplanänderung auf die Umweltbelange entstehen können und wel-
che Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Geltungsbereich aus der Umgebung zu 
erwarten sind. Hierzu werden vernünftigerweise anzunehmende regelmäßig auftretende er-
hebliche Einwirkungen geprüft, nicht jedoch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Er-
eignisse. 
Die Flächennutzungsplanung ist die vorbereitende Bauleitplanung. Da durch die Flächennut-
zungsplanänderung keine konkrete Vorhabenzulässigkeit ausgelöst wird, beinhaltet die hier 
vorliegende Umweltprüfung nicht die Untersuchung der Auswirkungen in der Bauphase. 
Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und 
verwendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. 
Weiterhin würden bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Um-
weltauswirkungen beschrieben werden. 
9.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) 
Der rund 3.000 m² große Änderungsbereich liegt im Kölner Stadtbezirk Lindenthal in der Ge-
markung Kriel, Flur 63.  
Im Änderungsbereich befinden sich heute Wohn- und Verwaltungsgebäude des Universitäts-
klinikums. Am Lindenthalgürtel befindet sich eine IV- bis V-geschossige Blockrandbebauung, 
die zukünftig im Rahmen der Neubebauung des Baufeldes West im Einmündungsbereich der 
Kerpener Straße fortgeführt werden soll. Sie ergänzt sogleich die südlich der Kerpener Stra-
ße vorhandene Blockrandbebauung. Östlich des Änderungsbereiches befinden sich Gebäu-
de der Universitätsklinik. Im Norden entlang des Lindenthalgürtels grenzen Nutzungen an, 
die überwiegend dem Wohnen dienen. 
Als weiteres Umfeld wird der Bereich zwischen der Dürener Straße, der Universitätsstraße, 
der Zülpicher Straße und dem Lindenthalgürtel betrachtet. Hier befindet sich eine städtebau-
lich urbane Gemengelage.  
Diese wird in der Mittelachse zwischen dem Lindenthalgürtel im Westen und der Universi-
tätsstraße im Osten hauptsächlich von der universitären Nutzung mit ihren vielfältigen Berei-
chen geprägt. Im Norden, Süden und Westen fassen die Geschäftsstraßen Dürener Straße, 
Zülpicher Straße und Lindenthalgürtel den Betrachtungsbereich ein und bieten ein ausrei-
chendes Angebot für die Nahversorgung. Zwischen diesen Versorgungsachsen und dem 
Universitätsgelände liegen ausgedehnte städtische Wohnbereiche, die von Mehrfamilien-
häusern, Stadtvillen und Einfamilienhäusern geprägt sind. Abgerundet wird das urbane Er-
scheinungsbild des Quartiers durch soziale und kulturelle Einrichtungen sowie gewerbliche 
Betriebe des Handwerks- und Dienstleistungsbereiches.

13 
9.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung 
(Nullvariante) 
Ohne die FNP-Änderung wäre die Nutzung als Sondergebietsfläche "Universität" nicht mög-
lich. Im Zuge der Nullvariante würde der steigende Versorgungsbedarf des Universitätsklini-
kums nicht mehr gedeckt werden und in Zukunft zu Engpässen in der Versorgung führen. Durch 
die Beibehaltung des bisherigen Bestandes würden die positiven Effekte der bisherigen Pla-
nungen und insbesondere die Synergieeffekte in der medizinischen Versorgung und der da-
mit verbundenen Verbesserung der medizinischen Versorgung nicht erreicht. Dadurch würde 
es zwangsweise zu einer Standortverlagerung der geplanten Klinikbereiche führen. Dies 
würde eine zentrale Notaufnahme für das gesamte Universitätsklinikum nicht mehr ermögli-
chen und gleichzeitig Pendelverkehre erzeugen, die zum neuen Standort führen würden. 
Synergieeffekte, die durch die Achse Herzzentrum, Zentralklinikum und Eltern-Kind-Zentrum 
entstehen, sowie das Versorgungskonzept der kurzen Wege würden somit entfallen. Insbe-
sondere würde bei einer Verlagerung außerhalb des Universitätsgeländes der Grundsatz 
6.1-6, Vorrang der Innenentwicklung, der landesplanerischen Vorgaben nicht entsprochen, 
da das Gebäude nicht in unmittelbarer Nähe des Universitätsgeländes errichtet werden 
könnte, sondern am Rande von bestehenden Siedlungsstrukturen errichtet werden müsste. 
Dies könnte zu einer ungesteuerten Verdichtung führen.  
 
9.4.3 Prognose Umweltzustand bei Durchführung der Planung (Planfall) 
Innerhalb des Geltungsbereichs soll ein Teilbereich des Eltern-Kind-Zentrums entstehen.  
Angedacht ist die Darstellung einer "Sonderbaufläche" mit der ergänzenden Bezeichnung 
"Universität". Weitere Informationen enthalten die Kapitel 2 und 6.  
 
9.5 Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstaben a – j und § 1a 
BauGB 
9.5.1 Tiere  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Im Bestand stellt sich der Änderungsbereich als innerstädtisches Wohngebiet dar.  
Das artenschutzrechtliche Gutachten von Dr. Andreas Skibbe Büro für Artenschutz und 
Avifaunistik, Stand September 2018, hat ergeben, dass keine planungsrelevanten Arten im 
Änderungsbereich gefunden wurden und aufgrund der Lage zwischen den viel befahrenen 
Hauptverkehrsstraßen Lindenthalgürtel und Kerpener Straße auch nicht zu erwarten sind. 
Der Änderungsbereich würde jedoch als Habitat von sogenannten Allerweltsarten dienen. 
Für den Turmfalken, Mäusebussard und Sperber werden keine Beeinträchtigungen erwartet, 
da diese nur überfliegend beobachtet wurden.  
Der Änderungsbereich ist ein Teil der Jagdgebiete der Zwergfledermaus und wird auch als 
Flugroute benutzt.  
Es ist möglich, dass die vorhandenen Gebäude von einzelnen Tieren als Sommer- und Zwi-
schenquartier genutzt werden, was jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Wahrschein-
lich sind aber Sommer- und Herbstquartiere der Zwergfledermaus in den Nachbargebäuden 
in nördlicher Richtung. Dort wurden schwärmende Tiere beobachtet. Diese Quartiere befin-
den sich im Wirkungsraum des Änderungsbereiches. Wochenstuben und Winterquartiere 
wurden nicht festgestellt und werden auch nicht erwartet. Durch die Änderung des Flächen-
nutzungsplanes wird der Änderungsbereich als Sondergebietsfläche "Universität" umgewid-
met. Es wird mit keinen erheblichen Auswirkungen auf planungsrelevante Arten gerechnet. 
Die Darstellung der Eingriffe und deren Ausgleich sind im Rahmen der verbindlichen Bauleit-

14 
planung darzulegen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG sind 
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung auszuschließen. 
 
9.5.2 Pflanzen 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich 20 Bäume, von denen 16 durch die Baum-
schutzsatzung geschützt sind. Die hohe Zahl geschützter Bäume bei einem geringen Um-
fang der Vegetationsflächen lässt auf die hohe Bedeutung der Bäume als Lebensraum im 
Plangebiet und dem hoch verdichteten innerstädtischen Umfeld schließen.  
Bei Fällung der Bäume ist entweder über die Eingriffsregelung im Rahmen des Bebauungs-
planes oder über die Baumschutzsatzung Ersatz zu leisten. Dieser hat bevorzugt im Planän-
derungsbereich selbst oder in räumlicher Nähe zu erfolgen, um die Funktion im Naturraum 
zu kompensieren. Die Änderung des Flächennutzungsplanes von einer Darstellung Wohnen 
in SO Universität hat keine direkten Auswirkungen auf die Betroffenheit des Bestandes bzw. 
auf den Belang Pflanzen insgesamt.  
9.5.3 Fläche 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Das bisher für Wohnen vorgesehene und entsprechend im FNP dargestellte Planänderungs-
gebiet wird durch die Darstellung als SO Universität zur Erweiterungsfläche für die Uniklini-
ken Köln. Die Planänderung dient damit den Anforderungen an die Erweiterungserfordernis-
se der Uniklinik um diese am bestehenden Standort zentriert entwickeln zu können und so-
mit Synergieeffekte für Logistik und Ausstattung der Kliniken nutzen zu können. 
Aus dem Gesichtspunkt des Belanges Fläche ist die Flächennutzungsplanänderung positiv 
zu bewerten. 
9.5.4 Boden 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
Im Änderungsbereich befinden sich keine schutzwürdigen Böden gemäß der Einstufung der 
Bodenkarte des Geologischen Dienstes NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.. Dies ist auf 
die derzeitige Bebauung und den damit verbundenen Bodenabtrag zurückzuführen. Der Än-
derungsbereich ist durch Gebäudebestand und Erschließungsanlagen nahezu vollständig 
versiegelt. Möglicher Bodenabtrag, Verdichtung und Umlagerung von Böden in der Baupha-
se betrifft vorbelastete oder bereits versiegelte Böden. Natürliche Böden werden nicht oder 
nur in untergeordnetem Maß in Anspruch genommen.  
Die Betroffenheit kann als gering eingestuft werden. 
9.5.5 Wasser 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7a BauGB) 
9.5.5.1 Oberflächenwasser 
Im Änderungsbereich selbst befinden sich keine natürlichen oberirdischen Gewässer. Der 
Änderungsbereich gehört zum Einzugsgebiet des Rheins, der sich in einem Abstand von ca. 
3,7 km Luftlinie östlich befindet.  
Es besteht keine Betroffenheit.

15 
9.5.5.2 Grundwasser 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 64435 / 02 - Baufeld West Köln Lindenthal - 
wurde im Hinblick auf die zukünftige Realisierung des Vorhabens eine baugrundtechnische 
Voruntersuchung durch das Ing. Büro ugb, Stand September 2018, erstellt. Bei den Bohrar-
beiten wurde bis zur maximalen Erkundungstiefe von etwa 40,5 m NN kein Grund-, Schicht- 
oder Stauwasser angetroffen. Ein quartärer Grundwasserleiter wurde in den Terrassensedi-
menten festgestellt. Innerhalb des Plangebietes existieren keine Grundwassermessstellen, 
weshalb zur Überprüfung der Wechselwirkungen mit dem Bauvorhaben Grundwasserstand-
messungen an einer im erweiterten Projektumfeld vorhandenen Grundwassermessstelle 
ausgewertet wurden. Es handelt sich um die Messstelle mit der Bezeichnung Nr. 073513714, 
sie liegt ca. 200 m nördlich des Baufeldes.  
Aus den verfügbaren Beobachtungsdaten der genannten Messstelle wurden folgende Be-
messungswasserstände unter Berücksichtigung entsprechender Sicherheitszuschläge ange-
geben: 
GWmin = 37,5 m NN 
GWmax = 41,5 m NN 
Mit dem Grundwasser kann das Bauvorhaben somit ab Gründungstiefen von 41,5 m NN in 
Berührung kommen. In diesem Falle sind im Rahmen der Detailbaugrunduntersuchung hyd-
rochemische Untersuchungen des Grundwassers nach DIN 4030 durchzuführen. Der Ände-
rungsbereich liegt derzeit nicht in einer ausgewiesenen Wasserschutzzone, jedoch in der 
geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes Hürth. Die zukünftigen Aufla-
gen aus der Schutzzonenverordnung sollten heute schon bei der Realisierung von Baumaß-
nahmen beachtet werden.  
Die Betroffenheit kann als gering eingestuft werden. 
9.5.6 Luft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
9.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase 
Der Änderungsbereich liegt an den beiden Hauptverkehrsstraßen Kerpener Straße und Lin-
denthalgürtel. Die überwiegend von Individualverkehr befahrenen Straßen sind die maßgeb-
lichen Emittenten des KFZ Verkehrs direkt angrenzend an den Änderungsbereich. Die 
Stadtbahntrasse ist als Emittent untergeordnet. Im heutigen Klinikbereich sind weitere 
Schadstoffemissionen durch Blockheizkraftwerke sowie durch Start und Landungen des Ret-
tungshubschraubers bekannt. Im Änderungsbereich liegen diese Quellen nicht vor.  
Eine Veränderung der Emissionssituation ergibt sich durch die sogenannte „Nullvariante“ 
nicht, auch wenn es durch höhere Ausnutzung zu einer erhöhten Verkehrserzeugung kom-
men könnte. (Als „Nullvariante“ wird die Variante bezeichnet, einen gefassten Plan nicht um-
zusetzen und die Konsequenzen dieser Vorgehensweise auf die Umwelt abzuschätzen.) 
Dies gilt auch für die Planänderung, wo die Ausnutzung aufgrund der geringen Größe der 
Fläche und dem Charakter der umliegenden Bebauung beschränkt ist. 
Verkehrserzeugung und Anlagenemissionen hängen von der durch die Kliniknutzung geplan-
ten Gebäudeteile und Nutzungen ab, die nach den entsprechenden Regelwerken, z.B. 4. 
BImSchV, konfliktfrei errichtet werden müssen. 
Im Hinblick auf die Emissionssituation ergeben sich keine negativen Auswirkungen durch die 
Planänderung.

16 
9.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen  
Immissionen von Luftschadstoffen des KFZ Verkehrs, die die Grenzwerte der 39. BImSchV 
erreichen sind für den Bestand nicht bekannt - z.B. als Hot-Spot aus dem Luftreinhalteplan – 
und auch nicht wahrscheinlich. Der Lindenthalgürtel ist nördlich der Kerpener Straße in zwei 
Richtungsfahrbahnen aufgeteilt, die durch den Hans-A. Müllerheim Park getrennt sind und 
verfügt auch südlich der Kerpener Straße über eine lichte Breite des Straßenquerschnitts 
von 40m bei einem KFZ/24h von ca. 20.000 auf dem Lindenthalgürtel und 5.000 KFZ/24h auf 
der Kerperner Straße.  
Eine Änderung des Verkehrsaufkommens ist in der „Nullvariante“ nicht zu erwarten. 
Eine maßgebliche Änderung des Verkehrsaufkommens wird durch die Planänderung nicht 
ausgelöst, da hier bereits eine Nutzung vorhanden ist.  
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde durch die TÜV Rheinland Energy GmbH 
(Stand 03. 01.2019) eine Immissionsprognose erstellt. Im Rahmen der Studie wurde die im-
missionsschutzrechtliche Machbarkeit des Vorhabens auf Grundlage der auf den Ände-
rungsbereich und das angrenzende Klinikgelände geplanten klinischen Einrichtungen und 
Nutzungen untersucht            . 
Ergebnis der Untersuchung war, dass das geplante Vorhaben aus lufthygienischer Sicht un-
bedenklich ist. 
Im Hinblick auf die Immissionssituation ergeben sich durch die Planänderung keine negati-
ven Auswirkungen. 
9.5.7 Klima  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Der Änderungsbereich befindet sich gemäß § 34 BauGB sowie gemäß den Festsetzungen 
der rechtskräftigen Fluchtlinienpläne im bebauten Innenbereich der Stadt Köln. Für den Än-
derungsbereich enthält der Landschaftsplan das Entwicklungsziel 6: Ausstattung der Land-
schaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung des Klimas. Darüber hin-
aus gibt es keine weiteren Festsetzungen.  
In der Planungshinweiskarte zukünftige Wärmebelastung, Landesamt für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz NRW: Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelas-
tung“ aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Nr. 
50, Recklinghausen 2013, liegt der Planänderungsbereich in der Klasse 1 sehr hoch belaste-
te Siedlungsflächen. Dies gilt auch für das gesamte Umfeld des Änderungsbereiches.  
Mit der Planung ist kein Verlust von Freiflächen mit nächtlicher Kaltluftproduktion oder von 
Flächen mit besonderen klimatischen Ausgleichsfunktionen verbunden. Da der Bereich hoch 
belastet ist, sind in den weiteren Planungsebenen Maßnahmen zur Minderung und zur An-
passung an den Wandel vorzunehmen.  
Das gilt sowohl für den Plan- und als auch die Nullvariante.  
Durch die Planänderung ergeben sich keine Veränderungen der klimatischen Ausgangssitu-
ation. 
9.5.8 Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Es ergibt sich auf den geringen nicht versiegelten und bewachsenen Flächen des Plangebie-
tes ein Wirkungsgefüge zwischen Wasser, Boden, Pflanzen, Frischluft- und Kaltluftprodukti-
on als jeweilige gegenseitige Voraussetzung für die Existenz und Ausprägung und als 
Grundlage für den Lebensraum Tier/Mensch.

17 
Nur bei Erhalt von Vegetationsflächen mit Bodenanschluss im Rahmen weiterer Planung 
lässt sich dieses Gefüge aufrechterhalten. Die geplante Änderung des Flächennutzungs-
plans hat hierauf keinen Einfluss. 
 
9.5.9 Landschaft  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Im Bestand wird der Änderungsbereich durch Wohnbebauung und Kliniknutzung geprägt. 
Die Umgebung wird durch die Hauptverkehrsstraßen Kerpener Straße sowie Lindenthalgür-
tel und durch die vorhandenen Klinikgebäude geprägt. Im Bestand ist dem Änderungsbe-
reich keine hohe Wertigkeit bezüglich des Landschafts- und Ortsbildes zuzuschreiben. Im 
Zuge der Nullvariante würde sich der Änderungsbereich weiterhin zu einer Fläche haupt-
sächlich mit den bestehenden Nutzungen entwickeln, die jedoch mittelfristig keinen hohen 
Wert für das Landschafts- und Stadtbild aufweisen würden. 
Durch die Umsetzung der Planung wird das Ortsbild im Änderungsbereich kaum verändert.  
Zum Grad der Änderung sind Aussagen jedoch erst auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung zu treffen. Zudem ist verbindlich darzustellen, wie durch grünordnerische und gestalte-
rische Maßnahmen positiv auf das Stadt- und Landschaftsbild einzuwirken ist.  
9.5.10 Biologische Vielfalt  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 
Im Plangebiet ist die biologische Vielfalt aufgrund der geringen Vegetationsflächen nur stark 
eingeschränkt vorhanden. Aufgrund des Baumbestandes und der Vegetationsflächen be-
steht ein urbaner Lebensraum mit der entsprechenden Artenausstattung.  
Die Planänderung als auch die Nullvariante lassen eine Veränderung des Artenspektrums 
erwarten. Großkronige Bäume in gewachsenem Boden entfallen aufgrund üblicher Tiefgara-
genunterbauung. Hier kann nur durch Tiefgargagen und Dachbegrünung gegengesteuert 
werden, die je nach Ausführung die Attraktivität für Insekten steigern können, als Lebens-
raum für Vögel jedoch weniger geeignet sind.  
Nur bei guter Begrünung der künstlich angelegten Flächen auf einer üblichen Vollunterbau-
ung, kann ein Artenspektrum wieder angesiedelt werden.  
Die stark eingeschränkte biologische Vielfalt bleibt in allen Planfällen in etwa gleich. 
Die Planänderung hat keine direkten Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt, diese erge-
ben sich erst mit der nächsten Planungsstufe der Bebauungsplanung. 
9.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von ge-
meinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) (§ 1 Absatz 6 
Nummer 7 b BauGB) 
Im Plangebiet als auch im weiteren Umfeld (<300 m) sind keine Natura-2000 Gebiete vor-
handen. Es besteht keine Betroffenheit in Bestand, Planfall und Nullvariante. 
 
9.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 
9.5.12.1 Lärm 
Die Beurteilung der Lärmsituation im Planänderungsbereich geht auf eine Auswertung des 
für das Bebauungsplanverfahren Uniklinik Köln, Baufeld West erstellte Lärmgutachten 
„Schalltechnische Untersuchung zur den Lärmemissionen und –immissionen im Rahmen des

18 
Bauleitplanverfahrens Uniklinik Köln, Baufeld West Kerpener Straße in Köln-Lindenthal, ADU 
cologne, Stand 14.Mai 2019 zurück und die „Gutachterliche Stellungnahme zum Bebau-
ungsplanverfahren: Geräuschemissionen und –immissionen durch anlagenbezogenen Flug-
lärm am geplanten Hubschrauberlandeplatz UKK1(neu) sowie Landeplatz UKK2 (Herzzent-
rum) im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Uniklinik Köln Baufeld West (Eltern-Kind-
Zentrum) Kerpener Straße in Köln-Lindenthal“, TÜV Nord Systems GmbH&Co. KG 
07.01.2019 zurück. 
9.5.12.2 Straßenverkehr 
Sowohl die Kerpener Straße als auch der Lindenthalgürtel sind Hauptverkehrsstraßen, von 
denen bereits heute Lärmbelastungen aufgrund von Kfz-Verkehren im Änderungsbereich 
ausgehen. Ausgehend von den für 2020 zu erwartenden Verkehrsentwicklungen (Prognose-
Nullfall) wurde im Gutachten als Prognose-Planfall die Entwicklung des Baufeldes West ge-
genübergestellt. Eine Beurteilung der Ist-Situation 2019 liegt nicht vor. Die Verkehrsverände-
rungen zwischen dem Prognose-Nullfall und dem Prognose-Planfall liegen bei einer Zunah-
me von 500 KFZ im DTV tags und 100 KFZ im DZV nachts im Lindenthalgürtel und einer 
Zunahme von 1.000 KFZ im DTV tags in der Kerpener Straße. Nachts wird hier kein Mehr-
verkehr erwartet.  
Redaktionelle Klarstellung nach der Offenlage: Die Verkehrserhöhungen in der Gegen-
überstellung von Prognose-Nullfall und -Planfall führen zu Erhöhungen von maximal 
1,3 dB(A), sodass es tags zu Beeinträchtigungen durch die geringfügige Erhöhung der Lärm-
immissionswerte im Vergleich der beiden Fälle kommt.“ 
Die Beurteilungspegel liegen im Plangebiet im Planfall bei 76 dB(A) tags und 64 dB(A) 
nachts im Bereich Lindenthalgürtel und zwischen 69 und 75dB(A) tags und 59 und 64 dB(A) 
nachts im Bereich Kerpener Straße. In Bereichen, die von den Straßen entfernt liegen und 
ggfls. durch Gebäude geschützt werden gehen diese Werte deutlich zurück. Auf straßenab-
gewandten Seiten der Klinikgebäude liegen die Beurteilungspegel tags ca. zwischen 45 und 
65 dB(A) und nachts ca. zwischen 35 und 55 dB(A). 
Somit werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für das SO Universität, dass immissi-
onsschutzrechtlich als WA – allgemeines Wohngebiet - einzustufen ist und mit den Orientie-
rungswerten für Planungen von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts einzustufen ist, um 21 
dB(A) tags und 19 dB(A) nachts am Lindenthalgürtel und um 14 bis 19 dB(A) tags und 9 bis 
14 dB(A) nachts an der Kerpener Straße überschritten.  
Da im Planänderungsbereich die Lärmimmissionswerte von 70dB(A) tags und entlang des 
Lindenthalgürtels und auch in Teilen der Kerpener Straße überschritten werden, sind ent-
sprechende passive Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zu 
treffen, sofern empfindliche Nutzungen in diesem Bereich angesiedelt werden. Im Schutz 
einer Straßenrandbebauung bzw. in den straßenfernen Bereichen werden die Orientie-
rungswerte der DIN 18005 je nach Lage tags und nachts eingehalten oder nur in geringem 
Maß (um bis zu 5dB(A)) überschritten. 
9.5.12.3 Schienenverkehr 
Schienenverkehr belastet den Änderungsbereich durch die Straßenbahntrasse im Lindent-
halgürtel. Eine Veränderung der Stadtbahnlinie erfolgt weder durch die Planänderung noch 
ist eine Änderung der Taktung oder Streckenführung absehbar. 
Im Bereich Lindenthalgürtel werden Beurteilungspegel zwischen 57 und 60 dB(A) tags und 
zwischen 53 und 56 dB(A) nachts an der Grenze des Planänderungsbereiches ermittelt, die 
aus den Emissionen des Schienenverkehrs resultieren und am höchsten im Bereich der 
Kreuzung Lindenthalgürtel/Kerpener Straße sind. Im Bereich Kerpener Straße werden Beur-
teilungspegel zwischen 44 und 57 dB(A) tags und zwischen 32 und 54 dB(A) nachts erreicht.  
In Bereichen, die von der Stadtbahn entfernt liegen und ggfls. durch Gebäude geschützt 
werden gehen diese Werte deutlich zurück. Auf der Schienentrasse abgewandten Seiten der

19 
Klinikgebäude liegen die Beurteilungspegel tags ca. zwischen 30 und 45 dB(A) und nachts 
ca. zwischen 30 und 40 dB(A). 
Somit werden die Orientierungswerte der DIN 18005 für das SO Universität, dass immissi-
onsschutzrechtlich als MI einzustufen ist gemäß den Orientierungswerten für Planungen von 
60 dB(A) tags und 50dB(A) nachts einzustufen ist, tags eingehalten und nachts um 3-6 dB(A) 
am Lindenthalgürtel überschritten An der Kerpener Straße werden die Orientierungswerte 
tags eingehalten und nachts je nach Lage um maximal 4 dB(A) überschritten. 
Die Planungen innerhalb des Änderungsbereiches haben keinen Einfluss auf die Emissionen 
der Schienentrasse im Lindenthalgürtel. Die Schienenverkehrsimmissionen liegen deutlich 
unterhalb der kritischen Lärmpegel von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts.  
9.5.12.4 Gesamtbelastung Verkehr 
Die Gesamtbelastung Verkehr wird lediglich für den Prognose-Plan-Fall betrachtet, da für 
den Planfall geeignete Maßnahmen bezüglich der Gesamtbetrachtung festzulegen sind. Be-
stand und Prognose-Nullfall sind in den einzelnen Verkehrslärmarten ausreichend beschrie-
ben. 
Aus dem Gutachten geht hervor, dass innerhalb des Änderungsbereiches nachts mit Pegeln 
zwischen 60 und 64 dB(A) entlang der Verkehrstrassen gerechnet werden muss. Tags liegen 
die Beurteilungspegel zwischen 69 und 76 dB(A) mit den höchsten Belastungen am Lindent-
halgürtel. Es wird deutlich, dass die hohen Lärmimmissionen ursächlich dem Straßenverkehr 
zuzuordnen sind.  
9.5.12.5 Anlagenlärm - Gewerbelärm  
Auf den Änderungsbereich wirken Immissionen aus dem umliegenden Bereich der Kliniknut-
zung ein, die unter den Immissionsrichtwerten der TA-Lärm für Krankenhäuser von 40dB(A) 
tags und unter 35 dB(A) nachts liegen. Eine gewerbliche Vorbelastung besteht somit nicht.  
Innerhalb des Änderungsbereiches sind nach derzeitiger Planung keine Anlagen geplant, die 
Lärmschutz erforderlich machen.  
Anlagenbezogener Lärm (oder Gewerbelärm), der Immissionen verursacht und Lärmschutz 
erforderlich macht, wird hauptsächlich durch die Gebäudeteile und deren Dachflächen verur-
sacht, die im Bereich des Bebauungsplanes liegen. 
9.5.12.6 Fluglärm 
Aus dem Flugverkehr des Köln-Bonner Flughafens sind keine relevanten Geräusche zu er-
warten.  
Im Uniklinikgelände besteht heute auf dem Dach des Zentralklinikums direkt an der Kerpener 
Straße ein Hubschrauberlandeplatz auf einer Höhe von ca. 15m. Diese Lärmemissionen wir-
ken auf den Änderungsbereich. Es ist im Planänderungsbereich mit Lärmimmissionen am 
Tag von 45 bis <=50 dB(A) und in der Nacht von 35 bis <=40 dB(A) (jeweils als Mittelwert 
über 6 Monate) zu rechnen. Im Sinne des Fluglärmgesetzes sind diese Immissionen nicht als 
kritisch zu bewerten.  
Die geplante Verlegung auf ein höheres geplantes Gebäude im Baufeld West, auf dem 90% 
des Hubschrauberverkehrs abgewickelt werden soll und die geplante Errichtung eines weiter 
entfernten Hubschrauberlandeplatz an der Josef-Stelzmann Straße wird Bestandteil des Be-
bauungsplanverfahrens und luftfahrtrechtlicher Genehmigungen sein. 
Durch diese Änderung werden die heutigen Immissionen im Planänderungsbereich weiterhin 
eingehalten. Das geht aus der vorliegenden Gutachterlichen Stellungnahme des TÜV Nord 
hervor.

20 
9.5.12.7 Gesamte Lärmbelastung  
Die schalltechnischen Untersuchungen zeigen, dass im Planänderungsbereich die schall-
technischen Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Die Gesamtbelastung 
ergibt sich im Wesentlichen aus der bestehenden Verkehrsbelastung. Weitere Lärmimmissi-
onen wie der Gewerbelärm, verursacht durch die technisch notwendigen Anlagen der Klinik, 
und der Fluglärm erreichen keine kritischen Werte im Sinne der DIN 18005 für Mischgebiete. 
Im Bebauungsplanverfahren werden die notwendigen Festsetzungen zum passiven Lärm-
schutz getroffen. 
Redaktionelle Klarstellung nach der Offenlage: Auf verkehrsplanerischer Ebene wird eine 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Kerpener Straße zwischen Lindenthalgür-
tel und Rurstraße vorgesehen. Damit wird erreicht, dass die Straßenverkehrslärmpegel in 
diesem Bereich insbesondere für die Bestandsbebauung unter die Sanierungswerte von 70 
dB(A) tags und 60 dB(A) abgesenkt werden. Auch die prognostizierte Zunahme des Stra-
ßenverkehrslärms führt dann nicht mehr zu einem Erreichen oder Überschreiten der Sanie-
rungswerte auf der Kerpener Straße. 
9.5.12.8 Altlasten 
Belastungen oder Beeinträchtigungen sind gemäß Altlastenkataster der Stadt Köln 2018 
nicht erkennbar. 
9.5.12.9 Erschütterungen 
Erschütterungen durch die vorhandene und im Abstand von 14 m zum Plangebiet verlaufen-
de Stadtbahnlinie mit nachteiligen Auswirkungen auf Gebäude und Nutzungen sind nicht 
bekannt. Über die Art der Bauweise der Stadtbahn als auch der Gründung und Bauweise 
sind technische Möglichkeiten der Konfliktvermeidung gängige Praxis.  
Im Bestand als auch im Planfall und in der Nullvariante ergeben sich hieraus keine nachteili-
gen Auswirkungen auf den Änderungsbereich.  
9.5.12.10 Gefahrenschutz / Risiken zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, 
Störfallrisiko, Starkregen (Klimawandelfolgen) 
Hochwasser: Aufgrund der fehlenden Nähe zu Oberflächengewässern besteht innerhalb des 
Änderungsbereiches kein Hochwasserrisiko. 
Es besteht keine Betroffenheit. Dies gilt für alle Planfälle. 
Starkregen: Der Planänderungsbereich liegt in einem Bereich, der bei einem 100-jährlichen 
als auch bei einem 30- jährlichen Starkregenereignis eine Überflutungsgefährdung aufweist. 
Im nordöstlichen Planänderungsbereich ist mit einem hohen Einstau >0,75 m bei beiden Er-
eignissen zu rechnen sowie mit geringen Einstauhöhen von 0,10 – 0,30 m in den Gartenbe-
reichen der Grundstücke. Auch im Lindenthalgürtel und in der Kerpener Straße ist mit gerin-
gen Einstauhöhen in beiden Ereignissen zu rechnen. 
Starkregenprophylaxe ist in den folgenden Planungsebenen zu konkretisieren. Für alle Plan-
fälle gilt, dass bei Konzeption einer Bebauung und Nutzung ausreichend Flächen auf dem 
Grundstück zur Aufnahme von Niederschlagswasser aus Starkregenereignissen zur Verfü-
gung gestellt werden. 
Störfallrecht: Das Plangebiet liegt nicht innerhalb von angemessenen Sicherheitsabständen 
der SEVESO III- Richtlinie. Es besteht keine Betroffenheit. Dies gilt für alle Planfälle. 
Elektromagnetische Felder: Die Stadtbahn liegt in einem Abstand von ca. 14 m vom Plange-
biet entfernt. Auf Grund des Abstandes besteht gegenüber der Oberleitung der Stadtbahn 
keine Beeinflussung des Plangebietes, da diese i.d.R. mit geringen Spannungen von 2.000V 
betrieben werden, reicht ein geringer Abstand aus.

21 
Es besteht keine Betroffenheit. Das gilt für alle Planfälle. 
9.5.13  Kultur- und sonstige Sachgüter  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) 
Das Plangebiet liegt teilweise auf dem Gelände des ehemaligen Hofgutes Lindenburg, das 
bis zur Säkularisierung Anfang des 19. Jahrhunderts zum Besitz des Kölner Antoniterklosters 
gehörte. Im Plangebiet und seinem Umfeld haben bisher noch keine archäologischen Unter-
suchungen oder Vorermittlungen stattgefunden, sodass keine Erkenntnisse zu Bodendenk-
mälern und archäologischen Funden vorliegen.  
Für Bestand, Nullvariante und Planfall stellt sich das Plangebiet als potentielle Fundstelle für 
archäologische Funde dar.  
Baudenkmale sind im Plangebiet nicht vorhanden und auch im Umfeld nicht betroffen. Auch 
dies gilt für alle Planfälle in gleicher Weise. 
Die Planänderung führt nicht zu negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und 
Sachgüter.  
9.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wär-
me), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern  
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) 
In allen Planfällen ist die geordnete Entsorgung von Wasser und Abfällen gewährleistet.  
Die Vermeidung von Emissionen kann erst in den folgenden Planungsebenen anhand kon-
kreter Projekte erfolgen. 
Die Voraussetzungen für den sachgerechten Umgang mit Umgang mit Abfällen und Abwäs-
sern liegen vor. Weiter ist dieser Belang nicht betroffen. 
9.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame u. effiziente Nutzung von Energie 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) 
Die Unikliniken betreiben 3 Blockheizkraftwerke (BHKW – Kraftwärmekoppelung) zur Ener-
gieversorgung. Die geplante FNP-Änderung hat auf den Betrieb der BHKW keine Auswir-
kungen. 
9.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere 
des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes 
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7g BauGB) 
Der Änderungsbereich liegt nicht im Bereich des Landschaftsplanes. 
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes 
Hürth. Die geplante FNP-Änderung hat hierauf keine Auswirkungen. 
9.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch 
Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäi-
schen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten 
werden  
(§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB)  
Das Plangebiet liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln, sodass hier 
nur emissionsarme Fahrzeuge fahren dürfen.  
Die Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte der 39.BImSchV im Plangebiet ist gering, 
siehe auch Punkt 9.4.6 Luft. 
Dies gilt für den Bestand, die Nullvariante und den Planfall gleichermaßen.

22 
9.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen 
des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB - 
Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Viel-
falt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sach-
güter 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) 
Zwischen den einzelnen Schutzgütern bestehen vielseitige Wechselwirkungen. Die besonde-
re Auseinandersetzung mit Wechselwirkungen ist nur dann erforderlich, wenn einzelne 
Schutzgüter erheblich betroffen sind und sich aus der Wechselwirkung für einzelne Schutz-
güter eine erhebliche Betroffenheit ergibt. Dies ist hier nicht der Fall. 
9.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen 
 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7j BauGB) 
In Bezug auf störfallrechtliche Belange sind keine Planungskonflikte zu erwarten. Der Ände-
rungsbereich liegt außerhalb von Achtungsabständen und angemessenen Abständen rele-
vanter Störfallbetriebe. Eine besondere Anfälligkeit ergibt sich durch die Planänderung nicht.  
9.5.20 Eingriffsregelung 
(§ 1a Abs. 3 BauGB) 
Ist im Zuge der FNP Änderung nicht relevant, da das Plangebiet bereits bebaut ist. 
9.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) 
Kumulierende Effekte z.B. für Schallimmissionen werden erst auf der Ebene der Bebau-
ungsplanes konkret bestimmbar, da der Flächennutzungsplan keine definierten Vorhaben 
und Projekte ausweist.  
In unmittelbarer Nachbarschaft sind derzeitig keine weiteren Planungen bekannt. 
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Planungen ist nicht zu 
erwarten. 
9.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken 
(Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) 
Auf Grundlage des Flächennutzungsplanes als vorbereitende Bauleitplanung werden aus-
schließlich die möglichen Flächennutzungen, jedoch keine konkreten Projekte und Vorhaben 
festgelegt, sodass auf dieser Planungsebene Stoffe und Techniken nicht relevant sind.  
 
9.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) 
 und die Angabe für die wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl  
 (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) 
Im Rahmen einer vorlaufenden Machbarkeitsstudie wurden folgende zentrale Ziele verfolgt: 
 Zentralisieren und Ergänzen von OP-Kapazitäten 
 Optimieren der Versorgungsstrukturen für Notfallpatienten 
 Optimieren der Patientenprozesse und der Wirtschaftlichkeit 
 Unterstützen der fach- und berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit  
 Realisieren moderner Behandlungs- und Betreuungskonzepte für Eltern und Kin-
der

23 
Auf Grundlage dieser Anforderungen ergibt sich als einziger möglicher Standort innerhalb 
des Klinikgeländes der Bereich des Baufeldes West, in dem auch der Änderungsbereich 
liegt. Weitergehend wurde auf Grundlage der ermittelten Eigenschaften und Nutzungen, die 
das Eltern-Kind-Zentrum zukünftig bereitstellen muss, ein Raumprogramm entwickelt. Mit 
diesem Raumprogramm wurden Konzeptentwürfe erstellt, um die Machbarkeit zu prüfen. 
Mit dem Beginn der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde aus städtebaulicher Sicht ge-
prüft, ob alternative Standorte gewählt werden können. Hierbei wurden folgende Alternativen 
in Betracht gezogen: 
 Verteilung auf mehrere Gebäude auf dem Gelände der Universität Köln 
 ein Gebäude bzw. Alternativstandort auf dem Gelände der Universität Köln 
 ein Gebäude bzw. Alternativstandort außerhalb des Geländes der Universität Köln 
(grüne Wiese)  
Alle drei Alternativen haben folgende Nachteile: 
 Die zentrale Notaufnahme für das gesamte Universitätsklinikum wäre nicht real i-
sierbar. 
 Ein zentraler Hubschrauberlandeplatz für das Zentralklinikum und das Eltern-Kind-
Zentrum wäre nicht realisierbar. 
 Die Synergieeffekte, die durch die Achse Herzzentrum, Zentralklinikum und Eltern-
Kind-Zentrum erreicht werden, müssten entfallen. 
 Das Versorgungskonzept der kurzen Wege würde entfallen. 
 Innerhalb des Universitätsgeländes würden Pendelverkehre erzeugt werden, bei 
einer Ausgliederung würden Pendelverkehre zu dem neuen Standort entstehen. 
 Insbesondere würde bei einer Verlagerung außerhalb des Universitätsgeländes 
der Grundsatz 6.1 -6, Vorrang der Innenentwicklung, der landesplanerischen Vor-
gaben nicht entsprochen, da das Gebäude nicht in unmittelbarer Nähe des Univer-
sitätsgeländes errichtet werden könnte, sondern am Rande von bestehenden 
Siedlungsstrukturen errichtet werden müsste. 
Ergebnis der Standortalternativenprüfung war, dass die angestrebten Ziele der Uniklinik so-
wie auch die landesplanerischen Ziele nur am vorgesehen Standort erreicht werden können 
und auch die Lage innerhalb des Universitätsgeländes entsprechend der Machbarkeitsstudie 
die einzig geeignete ist.

24 
C Zusätzliche Angaben 
9.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hin-
weise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben  
 
Die Schallimmissionsprognose erfolgt durch Berechnung mittels rechnergestütztem Modell. 
Im Rahmen der baugrundtechnischen Voruntersuchung sind Kleinrammbohrungen und 
Rammkernsondierungen sowie Laboranalysen von Mischproben erfolgt. Die Immissions-
prognose für Luftschadstoffe basiert ebenfalls auf Berechnungen mittels rechnergestütztem 
Modell. 
Es ergaben sich keine Schwierigkeiten. 
 
9.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen 
(Monitoring) 
Das Monitoring ist ein Instrument, das erst auf der Ebene des Bebauungsplans Anwendung 
findet, da der Flächennutzungsplan keine konkreten umsetzbaren Projekte oder Bauvorha-
ben vorbereitet. 
 
9.8 Zusammenfassung 
Tiere  
Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung wird nicht mit erheblichen Auswirkungen auf 
planungsrelevante Arten gerechnet. Das Gebiet wird von stadtweit häufig vorkommenden 
Arten besiedelt bzw. genutzt, hat aber nur geringe Bedeutung als Lebens- und Reprodukti-
onsraum. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG sind auf Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung auszuschließen. 
Pflanzen 
Die Bäume im Änderungsbereich haben hohe Bedeutung als Lebensraum im hoch verdichte-
ten innerstädtischen Umfeld. Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat keine direkten 
Auswirkungen auf die Betroffenheit des Bestandes bzw. auf den Belang Pflanzen insgesamt.  
Fläche 
Die Planänderung dient den Anforderungen an die Erweiterungserfordernisse der Uniklinik 
um diese am bestehenden Standort zentriert entwickeln zu können und Synergieeffekte nut-
zen zu können. Aus dem Gesichtspunkt des Belanges Fläche ist die Flächennutzungs-
planänderung positiv zu bewerten. 
Boden 
Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades, der Überformung und des Fehlens schutzwürdi-
ger Böden ist der Belang Boden als gering betroffen zu bewerten. 
Wasser 
Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Grundwasser steht maxi-
mal in einer Tiefe von ca. 7,8m unter Gelände an. Die Regelungen der geplanten Wasser-
schutzzone Hürth sind einzuhalten. Die Betroffenheit des Belanges Wasser kann als gering 
eingestuft werden.  
Luft 
Im Hinblick auf die Emissions- und Immissionssituation ergeben sich durch die Planänderung 
keine negativen Auswirkungen.

25 
Klima 
Es liegt eine hohe klimatische Belastungssituation vor. Durch die Planänderung ergeben sich 
keine Veränderungen der klimatischen Ausgangssituation.  
Wirkungsgefüge 
 zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima 
Es ergibt sich ein Wirkungsgefüge zwischen Wasser, Boden, Pflanzen, Frischluft- und Kalt-
luftproduktion als jeweilige gegenseitige Voraussetzung für die Existenz und Ausprägung 
und als Grundlage für den Lebensraum Tier/Mensch.  
Der Erhalt von Vegetationsflächen mit Bodenanschluss im Rahmen der weiteren Planung ist 
Vorrausetzung dafür, dieses Gefüge aufrecht zu erhalten. 
Landschaft 
Einen maßgeblichen Einfluss auf das Ortsbild nimmt die Planänderung nicht. Es handelt sich 
um einen hochverdichteten innerstädtischen Bereich entlang von Hauptverkehrsstraßen. Im 
Einzelnen wird die weitere Ausprägung im Zuge der weiteren Planungen ausschlaggebend 
sein.   
Biologische Vielfalt 
Die biologische Vielfalt ist im Planänderungsbereich eingeschränkt. Die Planänderung hat 
keine direkten Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt, diese ergeben sich erst mit der 
nächsten Planungsstufe der Bebauungsplanung. 
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemeinschaft-
licher Bedeutung/ europäische Vogelschutzgebiete) 
Natura 2000 Gebiete sind durch die Planänderung nicht betroffen. 
Mensch, Gesundheit, Bevölkerung 
Lärm: Die Lärmbelastung im Planänderungsbereich wird durch den Verkehrslärm dominiert. 
Hier werden die Orientierungswerte der DIN18005 teilweise erheblich überschritten. Es b e-
stehen im Planänderungsbereich keine gewerbliche Vorbelastung und keine kritischen Flug-
lärmbelastungen.  
Altlasten: Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen oder Altlasten vorhanden. 
Erschütterungen: Nachteilige Auswirkungen durch Erschütterungen sind im Planänderungs-
bereich nicht bekannt und werden durch die Planänderung nicht ausgelöst.  
Gefahrenschutz/ Risiken: Die Themen Hochwasser und Störfälle sind im Planänderungsbe-
reich nicht betroffen. 
Starkregen: Der Planänderungsbereich liegt in Teilen in einem Bereich mit Überflutungsge-
fährdung im Starkregenfall. Starkregenprophylaxe ist in den folgenden Planungsebenen zu 
konkretisieren.  
Kultur- und sonstige Sachgüter  
Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Planänderungsbereich nicht vorhanden. 
Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sach-
gerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern  
Die Voraussetzungen für den sachgerechten Umgang mit Umgang mit Abfällen und Abwäs-
sern liegen vor. Weiter ist dieser Belang nicht betroffen. 
Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie 
Dieser Belang ist in den nachfolgenden Planungsebenen zu konkretisieren. 
Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Was-
ser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes

26 
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebietes 
Hürth. 
Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver-
ordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft 
festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden  
Das Plangebiet liegt in der Umweltzone des Luftreinhalteplanes der Stadt Köln, sodass hier 
nur emissionsarme Fahrzeuge fahren dürfen.  
Problematische Luftschadstoffimmissionen sind nicht bekannt und nicht zu erwarten. 
Wechselwirkungen 
Wechselwirkungen mit verstärkenden Wirkungen sind nicht bekannt. 
Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen 
Die Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen ändert sich durch die Flächennut-
zungsplanänderung nicht.  
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete 
Eine Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Planungen ist nicht zu 
erwarten. 
Eingesetzte Stoffe und Techniken, Monitoring (falls erforderlich) 
Beide Themen sind auf Basis der Flächennutzungsplanung nicht relevant. 
Alternativen 
Eine Standortalternativenprüfung für die Erweiterung der Uniklinik führte zu dem Ergebnis, 
dass eine Erweiterung und planerische Umsetzung bis zum Lindenthalgürtel in einen Bereich 
der bereits Klinik Folgenutzungen aufweist, die zu bevorzugende Alternative ist.  
 
9.9 Referenzliste der Quellen 
Als Grundlage des Umweltberichtes dienen die gesetzlichen Vorgaben der §§ 2 und 2a 
BauGB (Baugesetzbuch). Der Umweltbericht ist damit Bestandteil der Begründung zur 215. 
Flächennutzungsplanänderung. Im Rahmen der Bearbeitung des Bebauungsplanes wurden 
außerdem folgende Fachgutachten / Untersuchungen erstellt, deren Ergebnisse auch in die-
sem Umweltbericht mit berücksichtigt wurden: 
 Artenschutzprüfung Stufe I Vorprüfung und Artenschutzprüfung Stufe II Vertiefende Prü-
fung der Verbotstatbestände Neubau im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Uniklinik 
Köln, Baufeld West (Eltern-Kind-Zentrum) Kerpener Straße in Köln-Lindenthal, Dr. An-
dreas Skibbe Büro für Artenschutz und Avifaunistik, Stand September 2018,  
 Ergebnisbericht zu baugrundtechnischen Voruntersuchungen im Rahmen des Bauleit-
planverfahrens Uniklinik Köln, Baufeld-West (Eltern-Kind-Zentrum) Kerpener Straße in 
Köln Lindenthal, Dipl. Geologe Heribert Becker ugb - umwelt - geologie – baugrund, 
Stand September 2018,  
 Baumkonfliktplan Neubau Baufeld West (Eltern-Kind-Zentrum), FSWLA, Stand 
20.12.2018,  
 Baumliste Baufeld West UKK, FSWLA, Stand 10.01.2019,  
 Biotoptypen Bestand Neubau Baufeld West (Eltern-Kind-Zentrum), FSWLA, Stand 
20.12.2018,  
 Biotoptypen Planung Neubau Baufeld West (Eltern-Kind-Zentrum), FSWLA, Stand 
02.07.2019,

27 
 Maßnahmenplan zum B-Plan Neubau Baufeld West (Eltern-Kind-Zentrum), FSWLA, 
Stand 02.07.2019,  
 Verkehrsgutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Uniklinik Köln, Baufeld West 
(Eltern - Kind - Zentrum) Kerpener Straße in Köln-Lindenthal, PTV Group, Index - i, Stand 
30.07.2018,  
 Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und -immissionen im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens Uniklinik Köln (Eltern - Kind - Zentrum) Kerpener Straße 
in Köln- Lindenthal, ADU Cologne, Stand 14. Mai 2019, mit Anhang, 
 Gutachterliche Stellungnahme zum Bebauungsplanverfahren: Geräuschemissionen und 
–immissionen durch anlagenbezogenen Fluglärm am geplanten Hubschrauberlandeplatz 
UKK1(neu) sowie Landeplatz UKK2 (Herzzentrum) im Rahmen des Bauleitplanverfah-
rens Uniklinik Köln Baufeld West (Eltern-Kind-Zentrum) Kerpener Straße in Köln-
Lindenthal, TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG 07.01.2019 
 Immissionsprognose im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Uniklinik Köln, Baufeld West 
(Eltern-Kind-Zentrum) Kerpener Straße in Köln Lindenthal (Entwurf), TÜV RHEINLAND 
ENERGY GMBH, Stand 03.01.2019,  
 Stadt Köln: Landschaftsplan, jeweils aktueller Stand 1991 
 Stadt Köln: Altlastenkataster, Köln, 2018 
 Geologischer Dienst NW: Bodenkarte 1:50.000, Krefeld, o. J.;

Beratungsverlauf (3)

04.05.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2020 Rat
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0290/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.04.2020
Erstellt
27.01.2020 14:02