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Umsetzung Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung, "Anpassung des Medienetats der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln für das Jahr 2021"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1877/2021 vom 02.06.2021

Stand: Am 24.06.2021 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/4523 Vorlagen-Nummer 1877/2021 Freigabedatum 02.06.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung Maßnahmen aus der Kulturentwicklungsplanung hier: „Anpassung des Medienetats der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln für das Jahr 2021“ Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Anpassung des Medienetats der Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln für das Jahr 2021“ aus der Kulturent- wicklungsplanung. Gleichzeitig beschließt der Rat für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 50.000 im Teilergebnisplan 0409 – Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv, in Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen, im Haushaltsjahr 2021. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigeraufwendungen im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplan- zeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ebenfalls im Haushaltsjahr 2021. Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen (Session-Nr. 0240/2019). Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent- wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei- ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats- beschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Maßnahme „Kunst- und Museumsbibliothek der Stadt Köln: Anpassung des Medienetats für das Jahr 2021“, s. KEP Seite 153 Inhalt Mit den Mitteln des Medienetats sollen die Literaturbestände der Kunst und Museumsbibliothek (KMB) mit aktueller und älterer Fachliteratur zur Bildenden Kunst, insbesondere Künstlermonogra- phien, zu Ausstellungsdokumentationen sowie thematisch mit Publikationen zur Fotografie und dem Kunstgewerbe/Design ergänzt werden. 3 Die KMB kann schon seit vielen Jahren mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln nicht die wich- tigsten relevanten Publikationen, die in einer wissenschaftlichen Spezialbibliothek zur Kunstgeschich- te vorhanden sein sollten, erwerben. Mit den beantragten Mitteln könnten seit längeren entstandene Lücken gefüllt und der Bestand mit neuerer Literatur ergänzt werden. Da die KMB eine öffentliche Bibliothek ist, stehen die Ergänzungen der Literaturbestände der KMB auch den Museen, Ausstellungshäusern, Galerien, der Freien Szene und allen an Bildender Kunst Interessierten in Köln zur Verfügung, zur Vorbereitung von Ausstellungen, Veranstaltungen, weiteren Publikationen oder auch nur, um sich im Bereich der Bildenden Kunst zu informieren. Finanzierung Zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Kulturentwicklungsplan wurden zentral Mittel im Haushalts- jahr 2021 im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen veranschlagt. Zur Finanzierung der umzusetzenden Maßnahme werden die benötigten Mittel in Höhe von 50.000 € als überplanmäßige Aufwendungen in den Teilergebnisplan 0409 – Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv, Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentli- che Aufwendungen umgeschichtet. Die Mittel werden konsumtiv eingeplant. Sollte sich im Laufe der Anschaffungen herausstellen, dass einzelne Publikationen Investitionen darstellen, werden die entsprechenden Mittel ins Investive um- geschichtet. Begründung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise Die Kunst- und Museumsbibliothek (KMB) ist eine wissenschaftliche Spezialbibliothek für bildende Kunst, die Arbeitsbibliothek der Kölner Museen und die öffentlicher Kunstbibliothek der Stadt Köln. Die Hauptaufgabe der KMB ist es, die städtischen Museen und die Öffentlichkeit bzw. die öffentlichen Kunst- und Kultureinrichtungen der Stadt Köln mit Literatur zur bildenden Kunst zu versorgen, so dass die entsprechenden Kunsthistoriker*innen ihren zumeist termingebundenen Arbeiten (Planung und Umsetzung von Ausstellungen, Messen und Auktionen zur bildenden Kunst) nachgehen können. Der Medien-Erwerb der KMB ist zum einen in hohem Maße einem „Aktualitäts- und Zeitdruck“ ausge- setzt, da die Mitarbeiter*innen der städtischen Museen Buch- und Zeitschriften-Anschaffungen benö- tigen, die zumeist in direktem Zusammenhang mit ihren termingebundenen Ausstellungsplanungen stehen. Diese Anschaffungen sind unaufschiebbar. Zum anderen ist er den Zwängen der sich in den letzten Jahren mehr und mehr verändernden Ver- lagsbranche unterworfen. Verlage kalkulieren ausgesprochen knapp und verzichten möglichst auf Lagerhaltung, d.h. Kleinst-Auflagen und Subskriptions-Angebote. Daher ist es bei Neuerwerbungen und zur Lückenergänzung notwendig, zeitnah auf Angebote reagieren zu können.

Beratungsverlauf

  1. 15.06.2021

    Ausschuss Kunst und Kultur

    TOP 4.11, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 21.06.2021

    Finanzausschuss

    TOP 10.38, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 24.06.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 10.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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