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1640/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Parkgebühren an Krankenhäusern", Az.: 10/24

Beschlussvorlage Ausschuss 13.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 24.06.2024, TOP 2.3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1039 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass dem Antrag des Petenten nicht gefolgt wird. Dementsprechend 
kann auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden, da keine Änderungen vorgenommen werden 
sollen. 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Eingabe

1254 Zeichen

Von:
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden
Betreff: Anregung gemäß § 24 GO NRW
Datum: Dienstag, 16. Januar 2024 15:28:23
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der nachstehende Antrag/Anregung wollen Sie bitte bei der nächsten Ratssitzung am 06. 
Februar 2024
auf die Tagesordnung setzen. 
Antrag/Anregung gemäß § 24 GO NRW: 
In der Regel ist das Parken im öffentlichen Raum der Stadt Köln von Montags bis Samstags 
einheitlich
gebührenpflichtig. Allerdings habe ich zu meinem Erstaunen festgestellt, dass in der 
Werthmannstrasse,
Köln-Lindenthal im gesamten Bereich des St. Elisabeth Krankenhaus, dass Parken im 
öffentlichen Raum 
die ganze Woche, also auch Sonntags, gebührenpflichtig,ist. Das ist aus meiner Sicht reine 
Abzocke und 
muss dringend von der Politik unterbunden werden. Hier sollte es m.E. nicht um Einnahmen 
gehen, sondern 
der Besuchereffekt für kranke Menschen müsste im Vordergrund stehen.
Auf Grund dieser Tatsache, stelle ich als Bürger dieser Stadt nach § 24 GO NRW den Antrag, bei 
allen Kranken-
häusern in der Stadt Köln, auf die Parkgebühr grundsätzlich zu verzichten.
Ferner erwarte ich eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meiner Anregung gemäß § 24 
der GO NRW.
Köln, 28.12.2023
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Ausschuss

3449 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/3 
AZ 10/24 
Vorlagen-Nummer 
 1640/2024 
Freigabedatum 
13.06.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Parkgebühren an Krankenhäusern", Az.: 10/24
  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich jedoch gegen die Eingabe 
aus, da diese den Zielen der Stadt Köln zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs 
(MIV) zugunsten des Umweltverbunds und zur Parkraumbewirtschaftung widerspricht.  
 
 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 24.06.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beklagt die Gebührenpflicht der Parkflächen im Umkreis des St. Elisabeth Kran-
kenhauses in Köln-Lindenthal und beantragt, alle Parkflächen im Umkreis der Kölner Kranken-
häuser von der Gebührenpflicht auszunehmen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, den motorisierten Individualverkehr (MIV) sukzessive zuguns-
ten des Umweltverbunds zu reduzieren. Pkw-Fahrten sollten möglichst mit Bahn, Bus oder 
Fahrrad abgewickelt werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln 2021 den „Master-
plan Parken“ beschlossen und die Verwaltung u.a. beauftragt, den ruhenden Autoverkehr im 
Stadtgebiet zu reduzieren. 
 
Parkraum wird dort bewirtschaftet, wo die Anzahl der parkplatzsuchenden Fahrzeuge die An-
zahl der verfügbaren Parkflächen übersteigt. Diese Überschussnachfrage führt zu einem er-
höhten Parksuchverkehr und dadurch zu steigenden Umwelt- und Lärmbelastungen. Ziel der 
Parkraumbewirtschaftung ist u.a. die Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufkommens 
und damit der Lärm und Umweltbelastung. 
Gerade in den eng umbauten Bereichen des Kölner Stadtgebietes sind Parkflächen auf öffent-
lichem Straßenland rar. Um Dauerparken zu verhindern und einer größtmöglichen Anzahl an 
Parkplatzsuchenden die Möglichkeit zu bieten, einen freien Parkplatz zu finden, wurde die 
Parkraumbewirtschaftung eingeführt. 
 
Ein Großteil aller Kölner Krankenhäuser befinden sich innerhalb von Wohngebieten. Zur Ent-
zerrung der Konkurrenzsituation zwischen Bewohnenden der Quartiere und Besuchern sowie 
Mitarbeitenden der Krankenhäuser wurde in vielen Fällen im Umkreis der Krankenhäuser eine 
Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkprivilegien („Bewohnerparken“) eingeführt. Die 
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung erfolgt grundsätzlich nur auf Beschluss der zustän-
digen Bezirks Vertretung und, wenn entsprechend der Vorschriften der Straßenverkehrsord-
nung, ein erheblicher Parkdruck nachgewiesen wird. 
 
Da im Bereich des St. Elisabeth Krankenhauses eine zusätzliche Parkraumnachfrage von Be-
suchenden des nahegelegenen Stadtwaldes besteht, wurde diese im Beschluss der Bezirks-
vertretung Lindenthal berücksichtigt und die Bewirtschaftungszeiten der Nachfrage angepasst. 
 
Für den Parkplatzbedarf von Patienten und Besuchenden befinden sich an vielen Kranken-
häusern eigene, ebenfalls gebührenpflichtige Parkhäuser oder Tiefgaragen. 
 
Eine Aufhebung der Gebührenpflicht wird aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet und 
würde den eingangs schon erwähnten Zielen der Stadt deutlich widersprechen.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2024 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1640/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.06.2024
Erstellt
21.05.2024 09:05