1640/2024
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Parkgebühren an Krankenhäusern", Az.: 10/24
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1039 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass dem Antrag des Petenten nicht gefolgt wird. Dementsprechend kann auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden, da keine Änderungen vorgenommen werden sollen. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Eingabe
1254 Zeichen
Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Anregung gemäß § 24 GO NRW Datum: Dienstag, 16. Januar 2024 15:28:23 Sehr geehrte Damen und Herren, Der nachstehende Antrag/Anregung wollen Sie bitte bei der nächsten Ratssitzung am 06. Februar 2024 auf die Tagesordnung setzen. Antrag/Anregung gemäß § 24 GO NRW: In der Regel ist das Parken im öffentlichen Raum der Stadt Köln von Montags bis Samstags einheitlich gebührenpflichtig. Allerdings habe ich zu meinem Erstaunen festgestellt, dass in der Werthmannstrasse, Köln-Lindenthal im gesamten Bereich des St. Elisabeth Krankenhaus, dass Parken im öffentlichen Raum die ganze Woche, also auch Sonntags, gebührenpflichtig,ist. Das ist aus meiner Sicht reine Abzocke und muss dringend von der Politik unterbunden werden. Hier sollte es m.E. nicht um Einnahmen gehen, sondern der Besuchereffekt für kranke Menschen müsste im Vordergrund stehen. Auf Grund dieser Tatsache, stelle ich als Bürger dieser Stadt nach § 24 GO NRW den Antrag, bei allen Kranken- häusern in der Stadt Köln, auf die Parkgebühr grundsätzlich zu verzichten. Ferner erwarte ich eine schriftliche Bestätigung über den Eingang meiner Anregung gemäß § 24 der GO NRW. Köln, 28.12.2023 Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Ausschuss
3449 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 AZ 10/24 Vorlagen-Nummer 1640/2024 Freigabedatum 13.06.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - "Parkgebühren an Krankenhäusern", Az.: 10/24 Beschlussorgan Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten für die Eingabe, spricht sich jedoch gegen die Eingabe aus, da diese den Zielen der Stadt Köln zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zugunsten des Umweltverbunds und zur Parkraumbewirtschaftung widerspricht. Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 24.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beklagt die Gebührenpflicht der Parkflächen im Umkreis des St. Elisabeth Kran- kenhauses in Köln-Lindenthal und beantragt, alle Parkflächen im Umkreis der Kölner Kranken- häuser von der Gebührenpflicht auszunehmen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Köln verfolgt das Ziel, den motorisierten Individualverkehr (MIV) sukzessive zuguns- ten des Umweltverbunds zu reduzieren. Pkw-Fahrten sollten möglichst mit Bahn, Bus oder Fahrrad abgewickelt werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Köln 2021 den „Master- plan Parken“ beschlossen und die Verwaltung u.a. beauftragt, den ruhenden Autoverkehr im Stadtgebiet zu reduzieren. Parkraum wird dort bewirtschaftet, wo die Anzahl der parkplatzsuchenden Fahrzeuge die An- zahl der verfügbaren Parkflächen übersteigt. Diese Überschussnachfrage führt zu einem er- höhten Parksuchverkehr und dadurch zu steigenden Umwelt- und Lärmbelastungen. Ziel der Parkraumbewirtschaftung ist u.a. die Reduzierung des motorisierten Verkehrsaufkommens und damit der Lärm und Umweltbelastung. Gerade in den eng umbauten Bereichen des Kölner Stadtgebietes sind Parkflächen auf öffent- lichem Straßenland rar. Um Dauerparken zu verhindern und einer größtmöglichen Anzahl an Parkplatzsuchenden die Möglichkeit zu bieten, einen freien Parkplatz zu finden, wurde die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ein Großteil aller Kölner Krankenhäuser befinden sich innerhalb von Wohngebieten. Zur Ent- zerrung der Konkurrenzsituation zwischen Bewohnenden der Quartiere und Besuchern sowie Mitarbeitenden der Krankenhäuser wurde in vielen Fällen im Umkreis der Krankenhäuser eine Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkprivilegien („Bewohnerparken“) eingeführt. Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung erfolgt grundsätzlich nur auf Beschluss der zustän- digen Bezirks Vertretung und, wenn entsprechend der Vorschriften der Straßenverkehrsord- nung, ein erheblicher Parkdruck nachgewiesen wird. Da im Bereich des St. Elisabeth Krankenhauses eine zusätzliche Parkraumnachfrage von Be- suchenden des nahegelegenen Stadtwaldes besteht, wurde diese im Beschluss der Bezirks- vertretung Lindenthal berücksichtigt und die Bewirtschaftungszeiten der Nachfrage angepasst. Für den Parkplatzbedarf von Patienten und Besuchenden befinden sich an vielen Kranken- häusern eigene, ebenfalls gebührenpflichtige Parkhäuser oder Tiefgaragen. Eine Aufhebung der Gebührenpflicht wird aus Sicht der Verwaltung nicht befürwortet und würde den eingangs schon erwähnten Zielen der Stadt deutlich widersprechen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1640/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.06.2024
- Erstellt
- 21.05.2024 09:05