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0353/2021

Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 2021

Mitteilung Ausschuss 17.03.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 23.04.2021, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4994 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/503 
 
Vorlagen-Nummer  22.02.2021 
 0353/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 04.03.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 25.03.2021 
Integrationsrat 13.04.2021 
Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 
 
Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 2021 
Die Stadt Köln wirkt seit nunmehr 43 Jahren auf eine intensive Beteiligung ihrer älteren Einwoh-
ner*innen an den kommunalen Willensbildungsprozessen hin. Sie bejaht ausdrücklich eine aktive und 
selbstbestimmte Beteiligung der älteren Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse. 
 
Deshalb fasste der Rat der Stadt Köln im Oktober 1976 den Beschluss, in den neun Kölner Stadtbe-
zirken Seniorenvertretungen einzurichten und in einer Seniorenvertretungswahl wählen zu lassen. 
1978 wurde die erste Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln durchgeführt. 
 
Die Seniorenvertretung vertritt die Interessen der über 60-Jährigen gegenüber der Stadt Köln sowie 
gegenüber den Trägern der Seniorenarbeit und sonstigen Einrichtungen. Sie berät die Angehörigen 
der älteren Generationen über die individuellen Möglichkeiten und Entwicklungen der Seniorenpolitik. 
Die Seniorenvertretung berät Politik und Verwaltung sowie Träger der Seniorenarbeit und sonstige 
Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die

2 
 
ältere Generation. 
 
Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und gehei-
mer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlperiode der derzeit amtierenden Senioren-
vertretung der Stadt Köln endet Ende 2021. Aus diesem Grund ist im letzten Quartal dieses Jahres 
die Seniorenvertretung der Stadt Köln neu zu wählen. Diese in Urwahl stattfindende Wahl wird als 
Briefwahl durchgeführt, um allen Wählenden die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Frau Ober-
bürgermeisterin Reker hat den 22.11.2021 als Wahltag festgelegt. An diesem Tag endet um 16 Uhr 
die Abgabefrist der Stimmzettel der am 20.10.2021 gestarteten Briefwahl. 
 
Nach § 4 der am 04.02.2021 durch den Rat beschlossenen Wahlordnung für die Wahl der Senioren-
vertretung der Stadt Köln sind alle Kölner Einwohner*innen im Sinne des § 21 Gemeindeordnung 
NRW wahlberechtigt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 35. Tag vor der Wahl ihre 
Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung im Wahlgebiet haben oder sich sonst ge-
wöhnlich aufhalten. 
 
Somit sind auch die 35.215 (Stand 31.12.2019) in Köln lebenden Ausländer*innen ab 60 Jahren aktiv 
und passiv wahlberechtigt. Der Anteil der ausländischen Wahlberechtigten an den Wahlberechtigten 
insgesamt (251.086, Stand 31.12.2019) beträgt 14,1 %. Um die Beteiligung der älteren ausländischen 
Mitbürger*innen besonders zu fördern, sind in der Wahlordnung besondere Regelungen getroffen 
worden. 
 
Für jeden Stadtbezirk wird ein Wahlkreis gebildet. In einem Wahlkreis sind die fünf Kandidierenden 
gewählt, die den höchsten Anteil an Stimmen auf sich vereinigen. Die restlichen Bewerbenden bilden 
in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen eine Reserveliste. Verfügen die fünf gewählten 
Seniorenvertreter*innen im Wahlkreis nur über eine deutsche Staatsangehörigkeit, wird die Senioren-
vertretung um ein sechstes Mitglied erweitert, das auch oder nur eine ausländische Staatsangehörig-
keit besitzt, wenn mindestens zwei Bewerbende mit oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit 
im Wahlkreis kandidiert haben. Gewähltes Mitglied ist in diesem Fall, wer die höchste Stimmenzahl 
erreicht hat. Die rangnächste kandidierende Person, die nur oder auch eine ausländische Staatsan-
gehörigkeit besitzt, wird in die Reserveliste als mögliche nachfolgende Person aufgenommen. 
 
Kandidieren kann jede wahlberechtigte Person, die mindestens 3 Monate (21.August 2021) mit 
Hauptwohnung im Wahlkreis (Stadtbezirk) gemeldet ist. Dafür ist bei dem Wahlamt der Stadt Köln 
das Formblatt „Wahlvorschlag“ einschließlich mindestens 20 Unterstützungsunterschriften einzu-
reichen. 
 
Die Verwaltung wird über die formal notwendigen Veröffentlichungen hinaus durch geeignete Maß-
nahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 2021 bekannt ma-
chen und unterstützen. Die erste Phase bis September 2021 zielt auf die Gewinnung von Kandidie-
renden für die Wahl ab. Die zweite Phase ab Oktober 2021 verfolgt das Ziel einer möglichst hohen 
Wahlbeteiligung. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (14)

04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.23 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.15 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.03.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik
TOP 8.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.04.2021 Integrationsrat
TOP 5.22 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 14.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.04.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 9.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0353/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.03.2021
Erstellt
01.02.2021 11:25