0353/2021
Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 2021
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/503 Vorlagen-Nummer 22.02.2021 0353/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 04.03.2021 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.03.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 04.03.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 11.03.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 15.03.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 15.03.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.03.2021 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 15.03.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 18.03.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.04.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 25.03.2021 Integrationsrat 13.04.2021 Ausschuss Soziales und Senioren 15.04.2021 Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 2021 Die Stadt Köln wirkt seit nunmehr 43 Jahren auf eine intensive Beteiligung ihrer älteren Einwoh- ner*innen an den kommunalen Willensbildungsprozessen hin. Sie bejaht ausdrücklich eine aktive und selbstbestimmte Beteiligung der älteren Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse. Deshalb fasste der Rat der Stadt Köln im Oktober 1976 den Beschluss, in den neun Kölner Stadtbe- zirken Seniorenvertretungen einzurichten und in einer Seniorenvertretungswahl wählen zu lassen. 1978 wurde die erste Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln durchgeführt. Die Seniorenvertretung vertritt die Interessen der über 60-Jährigen gegenüber der Stadt Köln sowie gegenüber den Trägern der Seniorenarbeit und sonstigen Einrichtungen. Sie berät die Angehörigen der älteren Generationen über die individuellen Möglichkeiten und Entwicklungen der Seniorenpolitik. Die Seniorenvertretung berät Politik und Verwaltung sowie Träger der Seniorenarbeit und sonstige Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die 2 ältere Generation. Die Seniorenvertretung der Stadt Köln wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und gehei- mer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahlperiode der derzeit amtierenden Senioren- vertretung der Stadt Köln endet Ende 2021. Aus diesem Grund ist im letzten Quartal dieses Jahres die Seniorenvertretung der Stadt Köln neu zu wählen. Diese in Urwahl stattfindende Wahl wird als Briefwahl durchgeführt, um allen Wählenden die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Frau Ober- bürgermeisterin Reker hat den 22.11.2021 als Wahltag festgelegt. An diesem Tag endet um 16 Uhr die Abgabefrist der Stimmzettel der am 20.10.2021 gestarteten Briefwahl. Nach § 4 der am 04.02.2021 durch den Rat beschlossenen Wahlordnung für die Wahl der Senioren- vertretung der Stadt Köln sind alle Kölner Einwohner*innen im Sinne des § 21 Gemeindeordnung NRW wahlberechtigt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit dem 35. Tag vor der Wahl ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung im Wahlgebiet haben oder sich sonst ge- wöhnlich aufhalten. Somit sind auch die 35.215 (Stand 31.12.2019) in Köln lebenden Ausländer*innen ab 60 Jahren aktiv und passiv wahlberechtigt. Der Anteil der ausländischen Wahlberechtigten an den Wahlberechtigten insgesamt (251.086, Stand 31.12.2019) beträgt 14,1 %. Um die Beteiligung der älteren ausländischen Mitbürger*innen besonders zu fördern, sind in der Wahlordnung besondere Regelungen getroffen worden. Für jeden Stadtbezirk wird ein Wahlkreis gebildet. In einem Wahlkreis sind die fünf Kandidierenden gewählt, die den höchsten Anteil an Stimmen auf sich vereinigen. Die restlichen Bewerbenden bilden in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen eine Reserveliste. Verfügen die fünf gewählten Seniorenvertreter*innen im Wahlkreis nur über eine deutsche Staatsangehörigkeit, wird die Senioren- vertretung um ein sechstes Mitglied erweitert, das auch oder nur eine ausländische Staatsangehörig- keit besitzt, wenn mindestens zwei Bewerbende mit oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Wahlkreis kandidiert haben. Gewähltes Mitglied ist in diesem Fall, wer die höchste Stimmenzahl erreicht hat. Die rangnächste kandidierende Person, die nur oder auch eine ausländische Staatsan- gehörigkeit besitzt, wird in die Reserveliste als mögliche nachfolgende Person aufgenommen. Kandidieren kann jede wahlberechtigte Person, die mindestens 3 Monate (21.August 2021) mit Hauptwohnung im Wahlkreis (Stadtbezirk) gemeldet ist. Dafür ist bei dem Wahlamt der Stadt Köln das Formblatt „Wahlvorschlag“ einschließlich mindestens 20 Unterstützungsunterschriften einzu- reichen. Die Verwaltung wird über die formal notwendigen Veröffentlichungen hinaus durch geeignete Maß- nahmen der Öffentlichkeitsarbeit die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Köln 2021 bekannt ma- chen und unterstützen. Die erste Phase bis September 2021 zielt auf die Gewinnung von Kandidie- renden für die Wahl ab. Die zweite Phase ab Oktober 2021 verfolgt das Ziel einer möglichst hohen Wahlbeteiligung. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (14)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0353/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.03.2021
- Erstellt
- 01.02.2021 11:25