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V/0371/2025

Verlängerung der Laufzeit des Gleichstellungsplans bis zum 30.06.2026

Vorlagen 19.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 15

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

3148 Zeichen

V/0371/2025 
V/0371/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlängerung der Laufzeit des Gleichstellungsplans bis zum 30.06.2026 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Laufzeit des für die Jahre 2022 – 2025 erstellten Gleichstellungsplans wird verlängert. Er bleibt 
als Gleichstellungsplan bis zum 30.06.2026 gültig.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es bestehen keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.  
 
 
Begründung: 
 
Für jede Dienststelle ab einer Größenordnung von 20 Beschäftigten ist nach § 5 Abs. 1 Landes-
gleichstellungsgesetz (LGG) ein Gleichstellungsplan für den Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu er-
stellen und nach Ablauf fortzuschreiben.  
 
Sofern kein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt, sind Einstellungen, Beförderungen und die Übertra-
gung höherwertiger Tätigkeiten bis zum Inkrafttreten des Gleichstellungsplans auszusetzen (§ 5 Abs. 
8 LGG).  
 
Nach § 5 Abs. 6 LGG ist es zulässig, in „begründeten Einzelfällen die Laufzeit der bestehenden 
Gleichstellungspläne [zu verlängern]. Der neue Gleichstellungsplan ist spätestens sechs Monate nach 
Wegfall des Verlängerungsgrundes aufzustellen.“  
 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
26.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Fehlker 
Telefon: 492 1168 
Fehlker@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0371/2025 
Bei der Stadt Münster wurde gemäß dem LGG der Gleichstellungsplan für die Jahre 2022 – 2025 
beschlossen und damit der vorherige Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 - 2021 fortgeschrieben. 
Für den Zeitraum ab 2026 ist bislang kein neuer Gleichstellungsplan erstellt worden. Es bedarf einer 
Verlängerung der Gültigkeit des bisherigen Gleichstellungsplans bis zur Erstellung eines neuen 
Gleichstellungsplans. Der neue Gleichstellungsplan wird so rechtzeitig erstellt, dass er gemäß LGG 
zum 01.07.2026 in Kraft treten kann. Aufgrund der sich aus dem LGG ergebenen gesetzlichen Ver-
pflichtungen einerseits und den rechtlichen Folgen andererseits sollte ein längerer Zeitraum ohne das 
Vorliegen eines fortgeschriebenen Gleichstellungsplans vermieden werden.  
 
Die Fortschreibung des Gleichstellungsplans erfordert eine umfassende Bearbeitung durch verschie-
dene Akteur*innen und soll partizipative Elemente enthalten sowie eine sorgfältige inhaltliche Ab-
stimmung. 
 
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunalwahlen und der damit verbundenen zeitlichen 
Rahmenbedingungen kann die Beschlussfassung nicht rechtzeitig zum 01.01.2026 erfolgen. Um 
dennoch die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 5 Abs. 1 LGG zu erfüllen, ist eine Verlängerung der 
Aufstellungsfrist geboten. Der neue Gleichstellungsplanwird bis zum Frühjahr 2026 durch die beteilig-
ten Ämter erarbeitet und dann in die politischen Beratungen gegeben, so dass er zum 01.07.2026 in 
Kraft treten kann. 
 
 
 
In Vertretung  
 
Gez.  
Wolfgang Heuer  
(Stadtrat) 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

2088 Zeichen

Anlage A zur V/0371/2025 
Kurzüberblick 
Die Laufzeit des Gleichstellungsplans für die Jahre 2022 – 2025 soll gemäß § 5 Abs. 6 LGG auf-
grund der bevorstehenden Kommunalwahlen und der damit verbundenen zeitlichen Engpässe bei 
der Entwicklung und dem Inkrafttreten in dieser Legislaturperiode verlängert werden. Der Gleich-
stellungsplan bleibt bis zum 30.06.2026 gültig.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Bei der Stadt Münster wurde gemäß dem LGG der Gleichstellungsplan für die Jahre 2022 – 2025 
beschlossen und damit der vorherige Gleichstellungsplan für die Jahre 2018 - 2021 fortgeschrie-
ben. Für den Zeitraum ab 2026 ist bislang kein neuer Gleichstellungsplan erstellt worden. Es be-
darf einer Verlängerung der Gültigkeit des bisherigen Gleichstellungsplans bis zur Erstellung ei-
nes neuen Gleichstellungsplans. Es ist vorgesehen, die Arbeiten hieran bis zum 30.06.2026 ab-
zuschließen.  
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Es bestehen keine finanziellen Auswirkungen.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Diese Vorlage resultiert aus den Vorgaben des § 5 Abs. 6 Landesgleichstellungsgesetzes.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Diese Beschlussvorlage hat eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Einstellungen, Beför-
derungen und die Übertragung höherwertige Tätigkeiten, da sofern kein gültiger Gleichstellungs-
plan vorliegt, Einstellungen, Beförderungen und die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bis 
zum Inkrafttreten des Gleichstellungsplans auszusetzen sind (§ 5 Abs. 8 LGG).

Beratungsverlauf (4)

03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0371/2025
Typ
Vorlagen
Datum
19.05.2025
Erstellt
19.05.2025 14:30