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AN/1065/2026

Schutz vor heimlichen Aufnahmen: Smart Glasses in Schwimmbädern wie Potsdam verbieten

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 17.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 29.06.2026, TOP 2.2

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

3338 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An 
Herrn Oberbürgermeister  
Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende des  
Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Jasna Ibrić 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 17.06.2026 
 
AN/1065/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 
 
Schutz vor heimlichen Aufnahmen: Smart Glasses in Schwimmbädern wie Potsdam 
verbieten 
Sehr geehrter Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Ausschussvorsitzende,  
die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung des Aus-
schusses am 29.06.26 aufzunehmen:  
 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird gebeten, sich gegenüber der KölnBäder GmbH dafür einzu-
setzen, die Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH dahingehend an-
zupassen, dass das Mitführen von Smart Glasses sowie vergleichbaren tragbaren 
oder getarnten Endgeräten mit integrierter Kamera-, Foto-, Video- oder Aufnah-
mefunktion in den Schwimmbädern untersagt wird. Die Nutzung von Smartpho-
nes bleibt von dieser Regelung unberührt; für sie gelten weiterhin die bestehen-
den Bestimmungen der Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH. 
2. Zudem wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit der KölnBäder GmbH zu 
prüfen, welche Maßnahmen zur Information der Badegäste sowie zur Sensibilisie-
rung und Schulung des Personals erforderlich sind, um die Einhaltung entspre-
chender Regelungen sicherzustellen.

- 2 - 
 
Begründung:  
Smart Glasses und vergleichbare tragbare Endgeräte mit integrierter Kamera- oder 
Aufnahmefunktion verbreiten sich zunehmend. Diese Geräte ermöglichen das unauf-
fällige Anfertigen von Bild- und Videoaufnahmen, ohne dass betroffene Personen 
dies unmittelbar erkennen können. Derzeit werden Aufnahmen zunehmend in sozia-
len Medien veröffentlicht, ohne dass die Betroffenen davon wissen oder ihre Zustim-
mung erteilt haben. Dies stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre 
dar. Insbesondere in Schwimmbädern, Saunen und vergleichbaren Einrichtungen be-
steht ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Privatsphäre. Badegäste befinden sich dort in 
einer besonders sensiblen Situation, da sie typischerweise Badebekleidung tragen 
und ein berechtigtes Interesse an einem geschützten und unbeobachteten Aufenthalt 
haben. Dies betrifft insbesondere Frauen, Mädchen, Kinder und Jugendliche. Aktuell 
hat die Stadt Potsdam aus diesen Gründen angekündigt, Smart Glasses mit Kamera-
funktion in ihren Badeeinrichtungen ausdrücklich zu untersagen.  
Die Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH wird laufend an gesellschaft-
liche und technische Entwicklungen angepasst. Die neue Anpassung passt auch gut 
zur Initiative „Ich sag’s“, die von der KölnBäder GmbH zusammen mit Organisationen 
wie Zartbitter e. V. ins Leben gerufen wurde, um Kinder und Jugendliche in 
Schwimmbädern vor sexueller Belästigung und Grenzverletzungen zu schützen. 
Mit freundlichen Grüßen  
gez. Lino Hammer gez. Pascal Pütz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Hans-Günter Bell  gez. Lucas Sickmöller  
LINKE-Fraktionsgeschäftsführer Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1065/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
17.06.2026
Erstellt
17.06.2026 11:42