0539/2024
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.01.2024 betreffend "Tieffrequenter Lärm im rechtsrheinischen Köln" (AN/0091/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3445 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/572 Vorlagen-Nummer 13.02.2024 0539/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 25.01.2024 betreffend „Tieffrequenter Lärm im rechtsrheinischen Köln“ (AN/0091/2024) Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln fragt mit der Anfrage AN/0091/2024 in der Sit- zung vom 25.01.2024 zum tieffrequenten Lärm in Teilen des rechtsrheinischen Kölns, insbesondere in den Stadtteilen Dünnwald, Dellbrück und Höhenhaus, über den sich Berichte in den Medien und Beschwerden häufen. Die Verwaltung nimmt zu den gestellten Fragen wie folgt Stellung: 1.) Ist der Verwaltung bekannt, welche Bereiche der Stadt Köln insb. in den rechts- rheinischen Stadtteilen von tieffrequentem Lärm betroffen sind? Welche sind dies? Bei dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt sind insgesamt 17 Beschwerden von Betroffenen auf dem Kölner Stadtgebiet bekannt. Die Beschwerden beziehen sich da- bei auf die Wahrnehmung von Geräuschen oder/und von Erschütterungen. Betroffen sind die Stadtteile Flittard, Stammheim, Dellbrück, Holweide, Rath-Heumar, Zündorf und insbesondere Dünnwald. 2.) Welche Maßnahmen zur Eingrenzung der Quelle der Lärmbelästigung hat die Ver- waltung bereits ergriffen und mit welchem Ergebnis? Im Rahmen des Ermittlungsauftrags wurden zu der ersten Beschwerde in Dünnwald Messungen in den schutzwürdigen Räumen durchgeführt. Die Messungen zeigten keine Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte. Es wurden potentielle Emittenten der Nahumgebung, u.a. haustechnische Anlagen, eine Brennwertheizung und eine Luftwärmepumpe, in die Messungen einbezogen. Da die Abschaltung dieser potentiellen Emittenten keine Auswirkung auf die festge- stellte Geräuschsituation hatte, sind diese Anlagen als Emittenten auszuschließen. In Abstimmung mit dem LANUV wurden für eine Ersteinschätzung auf auffällige Ge- räuschanteile alle Beschwerdeführenden gebeten, ein Smartphone-Video von der Ge- räuschentwicklung einzureichen. Bei den drei eingereichten Videos (Stand Januar 2024) hat das LANUV keine auffälligen Anteile, die durch den Betrieb einer techni- 2 schen Anlage verursacht werden, festgestellt, die zu weiteren Prüfungen führen wür- den. Darüber hinaus wurde Kontakt zum Betreiber der neuen rechtsrheinisch verlaufenden H-Gas-Pipeline aufgenommen. Der Betreiber schließt eine Verursachung der wahrge- nommenen Geräusche und Erschütterungen aus. Ebenfalls ist ein Zusammenhang mit der Fernwärmeleitung bzw. zu einem Fern- wärme-Hausanschluss auszuschließen. Nach dem bisherigen Kenntnisstand liegen keine weiteren Hinweise auf einen konkre- ten Emittenten vor. 3.) Sollte der Ursprung der Lärmbelästigung gefunden werden: Welche Maßnahmen kann die Verwaltung ergreifen, um die Geräuschemissionen soweit wie möglich einzuschränken und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor gesundheitlichen Belastungen zu schützen? Ein ordnungsbehördliches Einschreiten setzt eine Überschreitung der nach TA Lärm gültigen Immissionsrichtwerte voraus sowie den Nachweis, dass die Überschreitung durch eine konkrete Anlage verursacht wird. Anhaltspunkte für einen oder verschie- dene Verursacher bestehen nach dem vorliegenden Erkenntnisstand nicht. gez Wolfgramm
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0539/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.02.2024
- Erstellt
- 06.02.2024 16:54