2014/0491
Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus der TU-Lichtwiese
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2014/0491
3145 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
05.01.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat III
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 20
IV 30
66
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0491
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der H EAG mobilo GmbH zur
Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus
der TU-Lichtwiese
Vorlage vom: 04.12.2014
Beschlussvorschlag :
Der Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung
der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU -Lichtwiese wird
zugestimmt.
Anlagen: MV_2005-0720
MV_2009-0541
MV_2013-0167
Auszug-NVP
Rahmenvertrag -Stadt-DA_HEAG-mobilo
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.12.2014:
Die HEAG mobilo GmbH (HEAG mobilo) wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt
Darmstadt) und dem Landkreis Darmstadt -Dieburg mit dem Betrieb der Straßenbahn auf der
Grundlage der ihr erteilten Genehmigungen vom 21.12.2005 betraut. Diese Betrauung wurde
am 02.12.2009 um die Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur für den betrauten
Straßenbahnbetrieb erweitert, einschließlich der Durchführung der im Nahverkehrsplan
geplanten Investitionen.
Der Vertrag soll die Verantwortlichkeiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG
mobilo GmbH zur Umsetzung der Straßenbahnverlängerung regeln. Der ge plante Betrieb auf
der verlängerten Linie 2 ist eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der HEAG mobilo auf der
Grundlage der Betrauung der HEAG mobilo mit der Durchführung des Fahrbetriebs
Straßenbahn durch die Stadt Darmstadt Magistratsvorlage Nr. 2005/ 0720 und
Magistratsvorlage Nr. 2009/0541.
Die Erschließung des Campus TU -Lichtwiese durch den ÖPNV geht aus dem Beschluss der
Magistratsvorlage Nr. 2013/0167 hervor.
Der Vertrag ist mit dem Rechtsamt der Stadt Darmstadt, Straßenverkehrs - und Tiefbauamt /
ÖPNV-Koordination und der HEAG mobilo abgestimmt.
Darmstadt, den 04. Dezember 2014
VI –66/ÖPNV-Ma Nst. 2093
Der Dezernent III: Der Dezernent IV:
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Anlagen
Rahmenvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo
Magistratsvorlage Nr. 2005/0720
Magistratsvorlage Nr. 2009/0541
Magistratsvorlage Nr. 2013/0167
Auszug Nahverkehrsplan 2011 – 2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt / Dieburg
anlage 1
23824 Zeichen
Wissenschaftsstadt Magistratsvorlage Eingang Magistrats-
Darmstadt geschäftsstelle:
an den Magistrat 60%24.11.2005 4 |
LJ zur Kenntnis
Dezernat: Il Kl zur Beschlussfassung i
ÖPNV ö an die Stadtverordnetenversammlung Beteiligt!
Koordination] [] zur Kenntnis
| zur Beschlussfassung [] Dez!
Beschluss{Nr: [|] zur abschließenden Beschluss: X ’
ESCHIUSSANIE _ fassung Fachausschuss Dez
0720 7] öffentlich [nicht öffentlich |L] Dez Il!
F] Dez IV
Tagesordnung! Dr Zn U] Dez v
BI Dez vi
Betreff: HEAG mobilo GmbH - Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung
gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg]
Vorlage 17. November 2005):
Beschlussvorschlag: -
1. Der Magistrat beschließt die als Anlage beigefügte Regelung zwischen der Stadt Darm-
stadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und der HEAG mobilo GmbH.
2. Die. Magistratsvorlage ist der Stadtverordnetenversammilung zur Beschlussfassung vor-
zulegen.
Folgekostenberechnung []siene Anlage RI entfällt ]
Beteiligung/Stellungnahmer| |
m Ortsbeirat Wixhausen |[_] in der Anlage beigefügt |_] in Vorlage eingearbeitet = entfällt
[] Personalrat [_] in der Anlage beigefügt |_] in Vorlage eingearbeitet [X] entfällt
[_] Frauenbeauftragte [_] in der Anlage beigefügt | _] in Vorlage eingearbeitet R entfällt
Beschluss des Magistrats vom 30.11.2005
Der Vorlage wird zugestimmt.
Verteiler!
I I vl
Hl 20 66
67 Sstw_/
AAQ-2OOS EB en
Puuielehle
Schriftführerin
Begründungsseite zur Magistratsvorlage Ili vom 17. November 2005 j
Um die Voraussetzungen für eine gemeinschaftsrechtskonforme Finanzierung
der Straßenbahnverkehre der HEAG mobilo GmbH gemäß dem Urteil des EuGH
vom 24.07.2003 zu schaffen, muss für die HEAG mobilo eine Regelung über
Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen
durch den Betrieb von Straßenbahnverkehr in der Stadt Darmstadt und dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg und Restrukturierungsaufwand. getroffen werden.
Da sich die wesentlichen Pflichten für die HEAG bereits aus den Linienver-
kehrsgenehmigungen und dem Nahverkehrsplan (als Akten öÖffentlich-
rechtlicher Betrauung) ergeben, wird nun ausschließlich die Finanzierung: -
durch die Eigentümer der HEAG mobilo GmbH (Kreis Darmstadt-Dieburg als
unmittelbarer Gesellschafter, Stadt Darmstadt als mittelbarer Gesellschafter)
geregelt. \
Es werden konkrete Vorgaben zu den Kostensätzen des Straßenbahnverkehrs
gemacht, die auf Vergleichen mit anderen Unternehmen und den örtlichen Be-
dingungen beruhen (analytische Kostenermittiung). Im Wege von. Restrukturie-
rungsmaßnahmen wird die HEAG mobilo GmbH dafür Sorge tragen, dass die
Leistung mittelfristig auch tatsächlich zu diesen Kostensätzen erstellt werden
kann.
Die DADINA ist als ÖPNV-Aufgabenträgerorganisation gemäß der Verbandssat-
zung für alle Straßenbahnlinien zuständig, die über die Grenzen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt hinaus verkehren. Die DADINA war daher auch in die
. Verhandlungen über die Vereinbarung eingebunden.
Da die nun vorliegende Regelung jedoch lediglich die bislang bestehende Ver-
einbarung der Gesellschafter konkretisiert, ‚wird die DADINA nicht. Vertrags-
partner. Ihr wird in ihrer Eigenschaft als Aufgabenträgerorganisation die Ver-
einbarung förmlich zur Kenntnis gegeben.
Zur rechtlichen Prüfung haben die Stadt Darmstadt aus Eigentümersicht und
die HEAG aus Unternehmenssicht Rechtsanwälte eingeschaltet. Die nun vor-
gelegte Regelung berücksichtigt alle aus diesem Beratungsprozess stammen-
den Anregungen.
Aus der Vereinbarung ‚resultieren keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtun-
gen, die Vereinbarung konkretisiert lediglich. den auf Straßenbahnbetrieb ent-
fallenden Anteil der Ansätze für öffentlichen Personennahverkehr.
" CNTEMP\Regelung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtung „Vereinbarungsentwurf-.doc
Regelung
über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnverkehr und
Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Präambel
Die HEAG mobilo GmbH (nachfolgend HEAG mobilo) ist auf der Grundlage eigenwirtschaftlicher
. Linienverkehrsgenehmigungen und des Nahverkehrsplans (NVP) mit der Erfüllung gemeinwirt-
schaftlicher Verpflichtungen zur Versorgung der Bevölkerung im Gebiet der Stadt Darmstadt und
. des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit Straßenbahnverkehren im ÖPNV betraut.
Hiermit soll der Ausgleich der Kosten geregelt werden, die der HEAG mobilo durch diese Betrau-
ung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen erwachsen. Die Ausgleichszahlungen
werden unter den Voraussetzungen des Urteils des EuGH in der Rechtssache "Altmark Trans"
vom 24. Juli 2003 (Rs. C-280/00) für gemeinschaftsrechtskonforme Ausgleichszahlungen für die
Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖPNV außerhalb des Anwendungsbereichs
der EG-VO 1191/69 in der Fassung der EG-VO 1893/91 gewährt.
Ferner wird hiermit der Ausgleich notwendiger Restrukturierungskosten durch die Stadt Darmstadt
und den Landkreis Darmstadt-Dieburg als Gesellschafter der HEAG mobilo auf der Grundlage em
nes am Privatinvestorenmaßstab ausgerichteten Restrukturierungsplans geregelt.
Die Ausgestaltung und Finanzierung der nach allgemeiner Überzeugung derzeit in keinem beihilfe-
erheblichen Wettbewerb stehenden übrigen Unternehmensbereiche werden hiermit nicht geregelt,
sondern bleiben gesonderten Regelungen vorbehalten. Ungeachtet der nachfolgenden Regelun-
gen wird die HEAG mobilo weiterhin als integriertes Verkehrsunternehmen geführt.
ß
bitte SL
Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
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$1
Rechtsverhältnisse
Die Stadt. Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg tragen aufgrund ihrer Stellung,
als mittel- oder unmittelbare Gesellschafter der HEAG mobilo und im Rahmen der .Da-
seingvorsorge die wirtschaftliche Verantwortung für die Finanzierung des lokalen ÖPNV
und nehmen Einfluss auf das Leistungsangebot der HEAG mobilo.
Die HEAG AG ist mit 74 % an der HEAG mobilo GmbH beteiligt. Zwischen der HEAG AG
und der HEAG mobilo besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Der Landkreis Darmstadt-
Dieburg hält die restlichen 26 % an der HEAG mobilo. Die Stadt Darmstadt hält 94,99 %
der Aktien der HEAG AG.
Die HEAG mobilo führt den Straßenbahnverkehr im ÖPNV auf dem Gebiet der Stadt
Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg auf der Grundlage der bestehenden
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen (Anlage Y) durch. Der personenbe-
förderungsrechtliche Status der HEAG mobilo im Verhältnis zu den Fahrgästen und Ge-
nehmigungs- und Aufsichtsbehörden bleibt unberührt.
82
Gegenstand der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, Angebotsänderungen
Die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, mit deren Erfüllung die HEAG mobilo betraut .
ist, umfassen die Durchführung des Fahrbetriebs Straßenbahn (Erbringung der Beförde-
rungsleistungen) einschließlich Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung)
und die Tragung der anteiligen Fahrwegnutzungskosten (sog. Fahrwegbetriebskosten;
das sind die durch den Fahrbetrieb verursachten Kosten für den Betrieb des Fahrwegs,
die nicht originäre Infrastrukturkosten sind).
Für die Bemessung des Verkehrsangebots nach den Kriterien "Erschließungsqualität" und
"Angebotsqualität" gelten die Zielvorgaben des jeweils gültigen NVP der Stadt Darmstadt
und des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Im Ausgangspunkt entspricht der seit dem
14. Dezember 2004 gültige Fahrplan den Zielvorgaben. Für die Fortschreibung des Fähr-
plans ist der jeweilige NVP maßgeblich. Jahreszeit- und ferienbedingte Änderungen nach
bisheriger Übung sind zulässig. Das kurzfristige Reagieren auf Nachfrageschwankungen
bitte £ fan 1.
Seite 2von9
Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeihwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
8)
(4)
(6)
(6)
liegt in der unternehmerischen Verantwortung der HEAG mobilo, sofern damit keine
grundlegende Abweichung vom NVP verbunden ist.
Änderungen zum Fahrplanwechsel werden zwischen der HEAG mobilo, der Stadt
Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg bis zwölf Wochen vor einem Fahrplan-
wechsel abgestimmt. im Zuge der Fahrplanänderung können die Stadt Darmstadt und der
Landkreis Darmstadt-Dieburg Änderungen des Verkehrsangebots in einer Bandbreite von
2 % auf der Basis des Fahrplans gemäß Abs. 3 Satz 2 verlangen.
Zusatzverkehre, wie z. B. Verstärkerfahrten, im Rahmen von Linienverkehren gem. $ 42
PBefG oder Sonderformen des Linienverkehrs gem. $ 43 PBefG sind in dem in der Anla-
ge 2 aufgeführten Rahmen Bestandteil der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen. Für
darüber hinausgehende anlassbezogene Zusatzverkehre gilt:
1. Die HEAG mobilo strebt an, nicht durch Fahrgelderlöse gedeckte Kosten eines Zu-
satzverkehrs durch Ausgleichszahlungen Dritter zu decken.
2. Ist eine Kostendeckung durch Dritte für einen Zusatzverkehr, der von der HEAG
mobilo für erforderlich angesehen oder von der Stadt Darmstadt oder dem Land-
kreis Darmstadt-Dieburg gewünscht wird, nicht erreichbar, legt die HEAG mobilo
der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg eine Kalkulation der für
den Zusatzverkehr entstehenden Zusatzkosten nach Abzug der prognostizierten
Zusatzerlöse des Zusatzverkehrs zur Anerkennung vor. Stimmen die Stadt
Darmstadt/ der Landkreis Darmstadt-Dieburg einem Ausgleich der Zusatzkosten
nach Abzug der prognostizierten Zusatzerlöse zu, wird der Zusatzverkehr durch die
HEAG mobilo erbracht.
Änderungen im Linienverkehr gem. $ 42 PBefG, die aufgrund von Sondereinflüssen, wie
z. B. Angebotsänderungen anderer Verkehrsunternehmen, nachhaltige Nachfrageände-
rungen und dergleichen aus Sicht der Stadt Darmstadt oder des Landkreises Darmstadt-
Dieburg und der HEAG mobilo geboten sind, werden bei:der Fortschreibung der gemein-
wirtschaftlichen Verpflichtungen berücksichtigt.
Änderungen im Linienkonzept erfolgen auf der Grundlage des NVP der Stadt Darmstadt
und des Landkreises Darmstadt-Dieburg und werden realisiert, wenn die Finanzierung der
Investitions- und Betriebskosten nach den Prinzipien dieser Vereinbarung gesichert ist.
DL
Seite3 von
Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
83
Betriebliche Qualität
(1). Die HEAG mobilo erbringt das Verkehrsangebot entsprechend dem Standard zur Bedie-
nungsqualität im NVP der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
(2) Die Stadt Darmstadt, der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die HEAG mobilo werden die
Qualitätsstandards- und Verfahren für das Qualitätsmanagement und zur Qualitätsmes-
sung ih Abstimmung mit den Anforderungen des hessischen ÖPNV-Gesetzes gemein-
sam entwickeln.
8A
Nachweis der Erbringung des Verkehrsangebots
Die HEAG mobilo weist die Erfüllung des fahrplanmäßigen Verkehrsangebots sowie der Zu-
satzverkehre durch schriftliche oder elektronische Meldung bis zum 31. März eines Jahres für
das vorangegangene Kalenderjahr nach. Abweichungen vom fahrplanmäßigen Verkehrsange-
bot oder geplanter Zusatzverkehre sind dabei mitzuteilen und zu erläutern.
$5
Ermittlungen der Höhe des höchstzulässigen Ausgleichs, Restrukturierung, Trennungs-
rechnung, Planungsrechnung, Fortschreibung, maßgeblicher Betrachtungszeitraum
(1) Zum Ausgleich der entstehenden Kosten für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Ver-
pflichtungen gemäß $ 2 Abs. 1 kann die HEAG mobilo Gesellschafterzuzahlungen maxi- .
mal in Höhe derjenigen Kosten gemäß dem 4. Kriterium des EuGH-Urieils vom 24. Juli
2003 (Rs. C-280/00) in der Rechtssache "Altmark Trans” erhalten, die einem durchschnitt-
lichen, gut geführten Unternehmen entstehen würden (sog. ausgleichsfähige Kosten),
dem auf der Grundlage der eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen die
Erbringung von Straßenbahnverkehrleistungen im ÖPNV gem. $ 2 obläge (Soll-Aufwand).
Diese Zuzahlungen hat die HEAG mobilo ungeachtet ihres. Charakters als steuerliche Ein-
lage handelsbilanziell in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten "sonstige
bitte 4 Lk
betriebliche Erträge" auszuweisen.
Seite4von9 .
Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
e)
(3)
@)
Für das Verkehrsangebot (Fährplan) im Kalenderjahr 2005 (Vergleichswerte 2004) beträgt
der ausgleichsfähige Soll-Aufwand gem. Abs. 1 19,31 (18,83) Mio. Euro bei 2,903 (2,778)
Mio. Nutzzugkilometern (entspricht 6,65 (6,78) Euro/Nutzzugkilomieter) für Straßenbahn-
verkehrsleistungen zzgl. den in 2005 noch zu ermittelnden Fahrwegbetriebskosten. Die
Übereinstimmung mit den Anforderungen des Absatzes 1 ist nachgewiesen und durch ei-
ne Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß Anlage 3 geprüft und bestätigt, Der Soll-
Aufwand für die Folgejahre wird durch Fortschreibung ermittelt. Die HEAG mobilo wird die
Übereinstimmung des fortgeschriebenen Soll-Aufwands mit den Anforderungen des Ab-
satzes 1 nach 3 und 5 Jahren (während des Restrukturierungszeitraums) und danach alle
5 Jahre oder nach wesentlichen Änderungen im Fahrplan oder Liniennetz durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüfen lassen und der Stadt Darmstadt sowie dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg das Prüfungsergebnis zur Kenntnis geben. Soweit die in
2005 durchgeführten organisatorischen Änderungen eine Neuberechnung des Soll-
Aufwands erforderlich machen, ist diese durch die HEAG mobilo zu veranlassen. Die
Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg können eine frühere
Überprüfung verlangen, wenn sie begründeten Anlass zu der Vermutung haben, dass der
zu Grunde gelegte Soll-Aufwand nicht mehr den Anforderungen des Absatzes 1 ent-
spricht.
Gewähren die Stadt Darmstadt oder der Landkreis Darmstadt Dieburg der HEAG mobilo
Bürgschaften für die Anschaffung von zur Leistungserbringung erforderlichen Wirtschafts-
gütern (z.B. Schienenfahrzeuge), so ist der Ausgleich nach Absatz 1 um diejenigen finan-
ziellen Vorteile zu vermindern, die die HEAG mobilo dadurch erhält, dass die Bürgschaft
nicht banküblichen Bedingungen entspricht.
Zusätzlich zu dem Ausgleich der Kosten gemäß Absatz 1 erhält die HEAG mobilo zum
Ausgleich von Restrukturierungsaufwendungen im Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum
31. Dezember 2009 die in der Anlage 4 ausgewiesenen Zahlungen auf der Grundlage
des dem sog. Privatinvestorentest genügenden Restrukturierungsplans. Zusätzliche Re-
strukturierungsaufwendungen zur Beschleunigung der Restrukturierung (z. B. für ATZ o-
der sonstige Vorruhestandsregelunigen, Abfindungen) können vereinbart werden; der Re-
strukturierungsplan ist in solchen Fällen entsprechend anzupassen.
Der HEAG mobilo wird zudem ein angemessener, marktüblicher Gewinnzuschlag: in Höhe
von 5 %.auf den Soll-Aufwand gewährt. Während des Restrukturierungszeitraums wird
der Gewinnzuschlag mit dem Restrukturierungsbedarf verrechnet. Ist der. Restrukturie-
rungsbedarf höher als der Gewinnzuschlag, ist nur der Restrukturierungsbedarf, ist der
bitte pfraphie; I
Seite 5 von 9
Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirischaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
(6)
(N
(&)
Restrukturierungsbedarf geringer als der Gewinnzuschlag, wird der Gewinnzuschlag für
den Ausgleich gewährt.
Die HEAG mobilo wird die Kosten der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtun-
gen gemäß $ 2 Abs. 1 und die Kosten der Restrukturierung in Trennungsrechnungen und
die Fahrwegbetriebskosten in geeigneter Weise über sog. „Aufträge“ gesondert erfassen,
die den Grundsätzen des Transparenzrichtlinien-Gesetzes gerecht werden. Sie wird ihren
Abschlussprüfer beauftragen, diese Trennungsrechnungen im Rahmen der Jahresab-
schlussprüfungen zu testieren, sowie die Ansätze für die Restrukturierungsplanung unter
Berücksichtigung der Investitionsplanung und die Fahrwegbetriebskosten anhand der er-
fassten Aufträge jährlich zu prüfen.
Die HEAG mobilo entwickelt aus dem NVP und ihren mittelfristigen Planungen {Investiti-
onsplanungen, internen Mittelfristplanungen) eine fünfjährige Planung ihres Verkehrsan-
gebots (Jahresplan) und stimmt diese mit der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darm-
stadt-Dieburg ab. Die Planungsrechung auf der Grundlage der Trennungsrechnungen und
der Restrukturierungsplanung, die den Zeitraum bis zum 31.12.2009 abdeckt, ist bis zum
Oktober 2005 aufzustellen und der Stadt Darmstadt sowie dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg zur Kenntnis zu geben.
Der Soll-Aufwand gem..Abs. 2 und der Restrukturierungsaufwand gemäß Abs. 3 werden
entsprechend der Steigerung der Indizes gem, Anlage 5 jährlich fortgeschrieben.
Die Ausgleichsfähigkeit des Ist-Aufwands wird bezogen auf den Fünfjahreszeitraum bis
zum 31.12.2009 beurteilt.‘ Abweichungen des jährlichen Ist-Aufwands von dem aus-
gleichsfähigen Soll-Aufwand sind innerhalb des Zeitraums bis zum 31.12.2009 saldie-
rungsfähig. Der kumulierte Ist-Aufwand darf den kumulierten Soll-Aufwand im Gesamtzeit-
raum jedoch nicht überschreiten. Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-
Dieburg stellen in ihrer Eigenschaft als mittelbare/unmittelbare Gesellschafter sicher, dass
die HEAG mobilo alle Maßnahmen ergreifen kann, die geeignet sind, eine Überschreitung
nach dem vorstehenden Satz zu vermeiden. Falls es dennoch zu einer Überschreitung
kommen sollte, hat die HEAG mobilo nach Ablauf des betreffenden Fünfjahreszeitraums
und auf Aufforderung der Stadt Darmstadt oder des Landkreises Darmstadt-Dieburg hin
einen dadurch evil. eintretenden beihilferechtswidrigen Tatbestand im Verhältnis zu der
Stadt Darmstadt oder zu dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zu beseitigen. Die Stadt
Darmstadt, der Landreis Darmstadt-Dieburg und die HEAG mobilo werden einvernehmlich
Gb ’ } /
festlegen, auf weichem Weg dies erfolgt.
Saite R von 9
!
Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
S6
Zahlungen des Ausgleichs
Den Ausgleich der Aufwendungen der HEAG mobilo für die Erfüllung der gemeinwirtschaftli-
chen Verpflichtungen leisten die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg in Er-
füllung ihrer Verpflichtungen als mittel- bzw. unmittelbare Gesellschafter der HEAG rmobilo auf
der Grundlage bestehender Regelungen des HEAG-Konzerns entsprechend der Höhe ihrer
gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und unter Sicherstellung der steuerlichen Neutralität. Sie
werden den Ausgleich auf anderem Wege sicherstellen, wenn die vorgenannten Regelungen
wegfallen und bestrebt sein, die steuerliche Neutralität der Ausgleichszahlungen. aufrecht zu
erhalten.
87
Verantwortliche Stellen
Die Stadt Darmstadt sowie der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die HEAG mobilo benennen
jeweils eine für die Durchführung dieser Vereinbarung verantwortliche Stelle. Auf Fachebene
können Arbeitsgruppen für Einzelthemen eingerichtet werden.
88
Geltungsdauer, Beendigung, Sonstiges
(1) Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.01.2005 in Kraft. Ihre Laufzeit ist linienbezogen
und bemisst sich nach der jeweiligen Restlaufzeit der längstlaufenden Linienverkehrsge-
nehmigung. Sie verlängert sich um die Laufzeit der jeweiligen neu erteilten (eigenwirt-
schaftlichen) Linienverkehrsgenehmigungen der HEAG mobilo. $ 5 Abs. 8 (Fünfjahreszeit-
raum) bleibt unberührt. Die Vereinbarung endet, wenn die Stadt Darmstadt und der Land-
kreis Darmstadt-Dieburg gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Sinne dieser Vereinba-
rung aus zwingenden Gründen (insbesondere Gesetz, höchstrichterliche Rechtsprechung)
nach anderen, diese Vereinbarung ausschließenden Rechtsvorschriften regeln muss. Gilt
dies nur für Einzeipflichten dieser Vereinbarung oder Teilen von Einzelpflichten, so wird
die Vereinbarung im Übrigen fortgeführt.
Baitta 7 unn a
Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
2)
w)
(2)
Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg können diese ‚Vereinbarung,
und zwar auch für Einzelpflichten aufheben, wenn hierfür ein wichtiger Grund durch die
HEAG mobilo geschaffen wird,. der eine Fortsetzung der Vereinbarung für die Stadt
Darmstadt oder den Landkreis Darmstadt-Dieburg unzumutbar macht, Die HEAG.mobilo
kann die Vereinbarung beenden, wenn die Stadt Darmstadt oder der Landkreis Darm-
stadt-Dieburg einen solchen Grund schaffen. Bevor die Vereinbarung durch einseitige
schriftiche Erklärung gegenüber der anderen Seite beendet werden kann, ist der anderen
Seite die beabsichtigte Beendigungserklärung durch eine schriftliche Ankündigung unter
Anführung der Gründe mitzuteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Beseiti-
gung des wichtigen Grundes in angemessener Zeit zu geben. Zwischen der Ankündigung
und der Beendigungserklärung mit sofortiger Wirkung muss mindestens eine Frist von 3
Monaten liegen.
89
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden oder eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, so berührt dies ihre Wirk-
samkeit im Übrigen nicht. Die Stadt Darmstadt, der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die
HEAG mobilo verpflichten sich, zur Ersetzung einer unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke eine rechilich zulässige Bestim-
mung ’zu schaffen, die soweit wie möglich dem entspricht, was gewollt war oder nach dem
Sinn und Zweck der Vereinbarung. gewollt worden wäre, wenn die Unwirksamkeit oder
Undurchführbarkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke erkannt. wor-
den wäre.
Sollten sich die rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Voraussetzungen, unter de-
nen diese Vereinbarung ergangen ist, grundlegend ändern und ist infolgedessen die Bei-
behaltung der Bestimmungen für die Stadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
oder die HEAG mobilo nicht mehr zumutbar, weil die auf einen gerechten Ausgleich der
Interessen beider Seiten abzielenden Absichten nicht mehr erfüllt werden, so kann die be-
troffene Seite verlangen, dass die Bestimmungen den geänderten Verhältnissen entspre-
bitte Er Lo
chend angepasst werden.
Sata A umn ©
Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnver-
kehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
810
Anlagen
Die Vereinbarung hat folgende Anlagen:
1. Liste der Linienverkehrsgenehmigungen
2. Geplante Zusatzverkehre und Sonderformen des Linienverkehrs
3. Bescheinigung der WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Wirtschaftsprü-
fungsgesellschaft über die maximal ausgleichsfähigen Kosten gemäß $ 5 Abs. 2
4. Ausgleich für Restrukturierungsaufwendungen im Zeitraum 01.10.2005 - 31.12.2009
5. Indizes für die Fortschreibung des Ausgleichs gemäß $ 5 Abs. 7
Darmstadt, den 21. Dezember 2005
Stadt Darmstadt
Landkreis Darmstadt-Dieburg
HEAG mobilo GmbH
Seite von
bitte 4 ren / y; I__
anlage 6
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
05.01.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat III
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
I 30
III 66
IV 20
Stvv
Vorlage-Nr. 2014/0491
Magistratsbeschluss-Nr.
8
Produkt-Nr.: 547
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur
Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus
der TU-Lichtwiese
Vorlage vom: 04.12.2014
Beschlussvorschlag :
Der Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung
der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus TU-Lichtwiese wird
zugestimmt.
- 3 -
Anlagen: MV_2005-0720
MV_2009-0541
MV_2013-0167
Auszug-NVP
Rahmenvertrag-Stadt-DA_HEAG-mobilo
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 14.01.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 04.12.2014:
Die HEAG mobilo GmbH (HEAG mobilo) wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt
Darmstadt) und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg mit dem Betrieb der Straßenbahn auf der
Grundlage der ihr erteilten Genehmigungen vom 21.12.2005 betraut. Diese Betrauung wurde
am 02.12.2009 um die Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur für den betrauten
Straßenbahnbetrieb erweitert, einschließlich der Durchführung der im Nahverkehrsplan
geplanten Investitionen.
Der Vertrag soll die Verantwortlichkeiten der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG
mobilo GmbH zur Umsetzung der Straßenbahnverlängerung regeln. Der geplante Betrieb auf
der verlängerten Linie 2 ist eine gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der HEAG mobilo auf der
Grundlage der Betrauung der HEAG mobilo mit der Durchführung des Fahrbetriebs
Straßenbahn durch die Stadt Darmstadt Magistratsvorlage Nr. 2005/0720 und
Magistratsvorlage Nr. 2009/0541.
Die Erschließung des Campus TU-Lichtwiese durch den ÖPNV geht aus dem Beschluss der
Magistratsvorlage Nr. 2013/0167 hervor.
Der Vertrag ist mit dem Rechtsamt der Stadt Darmstadt, Straßenverkehrs- und Tiefbauamt /
ÖPNV-Koordination und der HEAG mobilo abgestimmt.
Darmstadt, den 04. Dezember 2014
VI –66/ÖPNV-Ma Nst. 2093
Der Dezernent III: Der Dezernent IV:
Cornelia Zuschke André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
Anlagen
Rahmenvertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo
Magistratsvorlage Nr. 2005/0720
Magistratsvorlage Nr. 2009/0541
Magistratsvorlage Nr. 2013/0167
Auszug Nahverkehrsplan 2011 – 2016 der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises
Darmstadt / Dieburg
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275 Zeichen
Punkt 22: Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus der TU-Lichtwiese (V-Nr. 2014/0491) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
anlage 4
2165 Zeichen
DA- Nr. "op DA Prüfauftrag Behebung von Erschließungsdefiziten in der Stadt Darmstadt, Einführung von Ruftaxi- Angeboten z.B. auf den Stadtteilbuslinien A, AH und EB in der SVZ (Bereiche Arheilgen, Eber- stadt), Buslinien K in der SVZ (Bereich Am Kavalleriesand) p12 Erschließung Edelsteinviertel und Hofgut Oberfeld Schaffung einer tangentialen Busverbindung im östlichen Stadtgebiet Darmstadts (Korridor Lichtwiese - Mathildenhöhe - Waldspirale), sofern Möglichkeiten zur Fahrzeitstabilisierung vorhanden sind Aufbau einer Freizeitlinie (Darmstadt Hauptbahnhof - Mathildenhöhe - ) Oberwaldhaus — Weltnaturerbe Grube Messel - Jagdschloss/Bioversum Kranichstein Nutzung von Regionalbus-Leerfahrten, Stärkere Nutzung von Leer- und Betriebsfahrten Integration von Stadt- und Regionalverkehrslinien zur besseren Abstimmung des Bedienungs- angebotes, Abbau von Parallelverkehren Tabelle 42: Prüfaufträge ÖPNV-Angebot (Verbesserung der Bedienungs-, Erschließungs- und Verbindungsqualität) DA- Nr. DI ul |x DA Untersuchungsbedarf Erschließung Bereich Babenhausen Kaserne ab Beginn ziviler Nutzung unter Berücksich- tigung flexibler Bedienungsformen im gesamten Stadtgebiet. uU3 u4 U6 Prüfung Anbindung DA-Wixhausen mit Straßenbahn Verbesserung der Anbindung und Erschließung der Konversionsflächen Nathan-Hale- Depot/Kelly-Barracks ab Beginn ziviler Nutzung sowie der Heimstättensiedlung ein- schließlich kurzfristig realisierbarer Übergangsmaßnahmen. Verbesserung der Anbindung und Erschließung der Konversionsflächen im Süden Darm- stadts (Cambrai-Fritsch, Jefferson-Siedlung, ...) ab Beginn ziviler Nutzung Verbesserung der Anbindung der TU Lichtwiese einschließlich kurzfristig realisierbarer Verbesserung Anbindung Fraport durch Angebotsverdichtung Linie AIR (durchgehender 30-Min.-Takt} und Führung in die Innenstadt zum Darmstadtium (im Zusammenhang mit einem Airport-Shuttle, vgl. P 37) u7 |x Überprüfung Bedienungsangebot und Bedienungssystem Darmstadt - Roßdorf - Groß- Zimmern Tabelle 43: Untersuchungsbedarf ÖPNV-Angebot (Verbesserung der Bedienungs-, Erschließungs- und Verbindungsquali- tät) NVP 26. Oktober 2010 Seite 96 von 149
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9621 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III Dezernat III
Dezernat IV
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs-
und Tiefbauamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
III
IV
Vorlage-Nr. 2013/0167
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 5470-10
Kostenstelle: 066-190-1000 Investitionsnummer: 09066-6101
Kostenträger: Stadt Darmstadt Sachkonto:
Betreff: ÖPNV-Erschließung Campus TU-Lichtwiese
Vorlage vom: 15.05.2013
Beschlussvorschlag :
1. Die Machbarkeitsstudie des ZIV für eine Straßenbahn zur TU-Lichtwiese (Anlage) wird zur
Kenntnis genommen.
2. Es wird zugestimmt, den Mitfall II (Führung über den Lichtwiesenweg) weiter zu verfolgen
und umzusetzen. Der kommunale Eigenanteil für die Investitionskosten in Höhe von € 2,87
Mio. wird entsprechend dem Planungs- und Bauablauf zur Verfügung gestellt. Der
Betriebskostenzuschuss in Höhe von € 654.000 pro Jahr wird ab der Inbetriebnahme
voraussichtlich im Dezember 2017 auf einer neuen Kostenstelle bereitgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der HEAG mobilo die erforderlichen
Planunterlagen (Nutzen-Kosten-Untersuchung, GVFG-Antrag, Unterlagen für das
Planfeststellungsverfahren) vorzubereiten. Für die nächsten erforderlichen
Planungsschritte (Nutzen-Kosten-Untersuchung und Artenschutzgutachten) sind im Jahr
2013 Planungsmittel in Höhe von € 85.000 bereitgestellt.
- 2 -
Anlagen: Machbarkeitsstudie ÖPNV-Untersuchung Erschließung Campus TU-Lichtwiese
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.05.2013:
Zu 1.:
Im August 2011 wurde von der DADINA in Zusammenarbeit mit der Stadt Darmstadt der
Planungsauftrag für eine Machbarkeitsstudie zur verbesserten ÖPNV-Anbindung der TU-
Lichtwiese und für den Korridor Darmstadt – Roßdorf – Groß-Zimmern an das Büro ZIV
vergeben. Die Untersuchungen sollten zusammen bearbeitet werden, da auch kombinierte
Varianten über die TU-Lichtwiese in Richtung Roßdorf denkbar waren. Im Laufe der
Untersuchung stellte sich dann heraus, dass dies – insbesondere aus naturschutzrechtlichen
Gründen – nicht realisierbar ist. Deshalb wurden die beiden Projekte getrennt weiter
bearbeitet.
Zur besseren ÖPNV-Anbindung des Campus TU-Lichtwiese wurden verschiedene Varianten
einer Straßenbahnführung betrachtet. In die nähere Auswahl kamen dann zwei Varianten, die
im Gutachten als Mitfall I (Führung wie die heutige Buslinie K) und als Mitfall II (Abzweig an
der Haltestelle Hochschulstadion zur TU-Lichtwiese) bezeichnet werden.
Die beiden Mitfälle wurden genauer untersucht u. a. hinsichtlich der baulichen Machbarkeit,
der Investitions- und Betriebskosten, der Einbindung in das vorhandene Netz und der
Nachfragewirkungen. Aus den Ergebnissen konnten dann im Vergleich mit dem sog. „Ohnefall“
(zukünftiges Verkehrsangebot ohne das geplante Investitionsprojekt) überschlägige Nutzen-
Kostenfaktoren (NKU-Faktoren) berechnet werden. Ein NKU-Faktor größer als + 1,0 ist
Voraussetzung für die Förderung der Investitionskosten des Projektes durch das Land Hessen.
Für den Mitfall I wurde ein überschlägiger NKU-Faktor von – 1,02 und für den Mitfall II von
+ 1,62 ermittelt. Dieses Ergebnis resultiert u. a. aus den geringeren Investitionskosten des
Mitfalls II und der deutlich schwächeren Nachfragewirkung des Mitfalls I. Die geringere
Nachfrage bei Mitfall I hängt u. a. damit zusammen, dass die Fahrgastkapazität auf der
heutigen Strecke der Buslinie K durch den Einsatz von Straßenbahnen zwar zunimmt, die
Fahrtenhäufigkeit gegenüber dem Ohnefall aber abnimmt.
Zu 2.:
Aufgrund der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird der Mitfall II zur Weiterplanung und zur
Umsetzung empfohlen, da der überschlägige NKU-Faktor mit 1,62 deutlich über 1,0 liegt, und
deshalb ein deutlicher verkehrlicher Nutzen und eine Förderung durch das Land Hessen (GVFG-
Mittel) zu erwarten ist.
Beim Mitfall II zweigt die neue Straßenbahn an der Haltestelle „Hochschulstadion“ von der
bestehenden Straßenbahnstrecke zum Böllenfalltor ab und wird nördlich des Lichtwiesenwegs
zum Campus Lichtwiese geführt. Nördlich des Architekturgebäudes und der Mensa und südlich
der Bauingenieurgebäude verläuft die Trasse bis zu der Freifläche nördlich des neuen Hörsaal-
und Medienzentrums. Eine Führung auf den heutigen Straßen um das Hörsaal- und
Medienzentrum herum musste aus Gründen der elektromagnetischen Unverträglichkeit von
sensiblen Messgeräten in TU-Instituten im südlichen Bereich des Campus Lichtwiese
aufgegeben werden. Stattdessen soll die erforderliche Wendeschleife auf der Freifläche
nördlich des neuen Hörsaal- und Medienzentrums angeordnet werden.
Die Straßenbahn-Neubaustrecke beträgt beim Mitfall II ca. 1.330 Meter und ist bautechnisch
relativ einfach herzustellen. Die Baukosten betragen für den Mitfall II ca. € 8,32 Mio. incl.
- 4 -
Planungskosten (Stand 2013 gemäß Machbarkeitsstudie). Da erfahrungsgemäß nicht alle
Baukosten förderfähig sind und auch Planungskosten nicht gefördert werden, wird bei einem
möglichen Fördersatz von 80% der förderfähigen Kosten von Fördermitteln in Höhe von
insgesamt € 5,45 Mio. ausgegangen. Damit verbleibt ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von
€ 2,87 Mio., der von der Stadt Darmstadt zu finanzieren wäre. Das entspricht dem
Erfahrungswert, wonach ca. 1/3 der Baukosten von den Kommunen zu tragen sind.
Zur Bedienung der Neubaustrecke wird die Linie 2 vom Hauptbahnhof aus nicht mehr zum
Böllenfalltor geführt, sondern zur TU-Lichtwiese. Dies ist machbar, da die Busanschlüsse am
Böllenfalltor auf die Linie 9 und nicht auf die Linie 2 abgestimmt sind. Die neue Linie 2 wird
dann montags bis freitags im 15 - bzw. 7,5 - Minutentakt zwischen 5 und 21 Uhr verkehren.
Der verdichtete 7,5 - Minutentakt soll an Vorlesungstagen der TU Darmstadt sowie an
Schultagen zwischen 7 und 18 Uhr angeboten werden. Ansonsten ist der 15 - Minutentakt
ausreichend.
Die Betriebskosten können nicht aus der Machbarkeitsstudie übernommen werden, da bei der
Berechnung der überschlägigen NKU-Faktoren Durchschnittswerte einfließen. Maßgeblich sind
deshalb die tatsächlich entstehenden Kosten bei der HEAG mobilo bzw. HEAG mobiTram,
welche die Straßenbahnen betreibt. Auf Basis der in der Machbarkeitsstudie verwendeten
Eckwerte entstehen bei der HEAG mobilo bei Umsetzung des Mitfalls II zusätzliche Kosten in
Höhe von € 974.000 (Stand 2012). Hierin sind auch zwei zusätzliche Straßenbahnfahrzeuge
enthalten.
In den nächsten Planungsphasen können weitere Optimierungsmöglichkeiten des
Betriebskonzeptes geprüft werden.
Die zu erwartenden Fahrgeldeinnahmen sind den Betriebskosten gegenzurechnen. Hierbei
handelt es sich einerseits um vorhandene Fahrgeldeinnahmen, die zukünftig der
Straßenbahnlinie 2 (HEAG mobilo) anstatt der Buslinie K (HEAG mobiBus) zuzuordnen sind,
und andererseits um zusätzliche Einnahmen durch neue Fahrgäste. Die zusätzlichen
Einnahmen der Straßenbahnlinie 2 durch die Führung zur TU-Lichtwiese werden auf Grundlage
der Fahrgastzahlen der Machbarkeitsstudie mit € 320.000/Jahr von DADINA abgeschätzt.
Damit verbleibt ein Betrag von € 654.000/Jahr, der von der Stadt Darmstadt ab der
Inbetriebnahme der neuen Strecke zu finanzieren ist.
Da die Linie K nach Inbetriebnahme der neuen Straßenbahnlinie nur noch im 15-Minutentakt
verkehren wird, können die bestehenden Mehrbestellungen auf der Linie K (Verstärkerfahrten)
bzw. KU bei der HEAG mobiBus abbestellt werden. Dadurch entstehen für die Stadt Darmstadt
Einsparungen beim Etat der DADINA in Höhe von ca. € 200.000/Jahr, sodass insgesamt für die
Stadt Darmstadt ein Betrag von € 454.000 zu finanzieren wäre.
Bei der HEAG mobiBus ist ab Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie mit Mindereinnahmen in
Höhe von € 230.000/Jahr zu rechnen.
Zu 3.:
Da in der Machbarkeitsstudie nur überschlägige NKU-Faktoren berechnet wurden, ist als
nächster Planungsschritt eine Nutzen-Kosten-Untersuchung nach dem Verfahren der
Standardisierten Bewertung durchzuführen. Hierfür wird ein Kostenrahmen von € 75.000
angesetzt. Weiterhin ist ein Artenschutzgutachten von € 10.000 zu erstellen.
Anschließend können die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren und der Förderantrag
erarbeitet werden. Vorteilhaft beim Planfeststellungsverfahren ist die Tatsache, dass von der
Trasse nur wenige Grundstückseigentümer tangiert sind. Deshalb kann für das Planfeststel-
lungsverfahren mit einer Dauer von einem Jahr gerechnet werden.
- 5 -
Vor dem Einreichen eines Förderantrages muss das Projekt zunächst formlos für das GVFG-
Programm angemeldet werden. Dies kann unmittelbar nach Beschlussfassung durch die
Gremien der Stadt Darmstadt erfolgen. Die Einreichung des Förderantrages muss bis zum 1.6.
eines Jahres erfolgen, um frühestens im Folgejahr einen Förderbescheid zu erhalten.
Eine Inbetriebnahme der neuen Strecke wird zum Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2017
angestrebt.
Darmstadt, den 15.05.2013
III-66/ÖPNV-Ma-aß
Nst. 2093
Dezernat III Dezernat IV
Brigitte Lindscheid André Schellenberg
Stadträtin Stadtkämmerer
anlage 2
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1 wenn Magistratsvorlage Wissenschaftsstadt Darmstadt Eingang Magistrats- an den Magistrat Beteiligt vor geschäftsstelle: n zur Kenntnis Magistratsbeschlussfassung: 25.11.2009 zur Beschlussfassung Dezernat Il an die Stadtverordnetenversammlung Dezernat VI [] OBW zur Befassung Amt: Rechtsamt [1 zur Kenntnis . ] zur Beschlussfassung DI] OBW bei abschl. [_} zur abschließenden Beschluss- Beschlussfassung Magistrat fassung. Fachausschuss - Behandlung in Ja Nein öffentl. Sitzung | m Verteiler: j ’ 30 Ja Nein |Vorlage-Nr. 2009/0541 vi 66 Internetfähig 7 RX Magistratsbeschluss-Nr. 655 Betreff: HEAG mobilo GmbH Ergänzung der Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirt- schaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnverkehr und Restruk- turierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg Vorlage vom: 17.11.2009 Beschlussvorschlag: Dem Abschluss eines Ergänzungsvertrages zum Vertrag über Ausgleichszahlungen für die j Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnverkehr und |Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 21. Dezember 2005, mit dem die Kosten der Infrastruktur in den Ursprungsvertrag einbezogen werden; wird zugestimmt. Gleichzeitig soll mit dem Ergänzungsvertrag der Ursprungsvertrag formal an das neue EU-Verordnungsrecht angepasst werden. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: [_] Schriftführer Beschluss des Magistrats vom 02.12.2009 Der Vorlage wird zugestimmt. Der Magistrat bittet um Klärung, was unter dem in der Begründungsseite im drittletzten Absatz stehende „Anreizsystem zur Sicherung der Qualität und der wirtschaftlichen Geschäftsführung“ zu verstehen ist. Z.B., Schriftführer \ 2 Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.11.2009 Am 21. Dezember 2005 haben die HEAG mobilo GmbH, der Landkreis Darmstadt- Dieburg und die Wissenschaftsstadt Darmstadt (vgl. Magistratsvorlage Nr. 720 vom 17.11.2005) . die sogenannte „Ausgleichsregelung für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb des Straßenbahnverkehrs“ vereinbart. Der Vertrag wurde geschlossen, um den von dem Europäischen Gerichtshof mit Urteil vom 24. Juli 2003 aufgestellten Kriterien Rechnung zu tragen. Das Gericht hatte vor dem Hintergrund der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 entschieden, dass Zahlungen im Bereich eigenwirtschaftlicher Verkehre nicht als. unzulässige - und damit zurückzuerstattende — Beihilfe anzusehen sind, - soweit sie als Ausgleich für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gezahlt werden und das Verkehrsunternehmen dadurch: keinen finanziellen Vorteil erhält: Kriterien, die Zahlungen transparent machen und eine finanzielle Überkompensierung verhindern, müssen im Vorhinein festgelegt sein. Die vorgenannte Verordnung 1191/69 wird am 03. Dezember 2009 durch die Verordnung (EWG) .Nr. 1370/2007 ersetzt, die auch auf bestehende Regelungen Anwendung findet. Aufgrund dieser Verordnung müssen die bestehenden vertraglichen Regelungen ergänzt werden: Da der Vertrag vom 21. Dezember 2005 allein den Fahrbetrieb zum Gegenstand hat, muß die Vereinbarung auch auf das Vorhalten der Infrastruktur für den betrauten Straßenbahnbetrieb (Gleisnetz und Betriebshof, Haltestellen, usw.) erstreckt und um Regelungen für die darauf entfallenden Ausgleichszahlungen ergänzt werden. Nach der neuen Rechtslage ist auch das Bereithalten der für den Personennahverkehr erforderlichen Infrastruktur an beihilferechtlichen Kriterien zu messen. Der bestehende Vertrag muss ferner insgesamt in Teilen an die inhaltlichen Anforderungen der Verordnung (EWG) 1370/2007 angepasst werden, Dies betrifft die formellen Anforderungen an das Erstellen einer Trennungsrechnung und die Bewertung von Unterauftragsvergaben. Ferner verpflichten sich die Vertragspartner, bis zum '30. Juni 2010 ein Anreizsystem zur Sicherung der Qualität und der wirtschaftlichen Geschäftsführung zu vereinbaren, Schließlich wird entsprechend der neuen Verordnung eine Laufzeit bis Dezember 2019 vereinbart. Zusätzliche finanzielle Aufwendungen .entstehen -. wie die HEAG mobilo GmbH . bestätigt hat - durch die Vertragsanpassung für die Stadt nicht. Ohne Anpassung besteht allerdings die Gefahr, dass die Regelung über Ausgleichszahlungen in ihrer Gesamtheit ab dem 3. Dezember 2009 nicht mehr am Beihilferecht gemessen werden kann und daher die Regelung insgesamt nicht mehr das gewünschte Gestältungsziel (Zulässigkeit der Zahlungen der Gesellschafter an die HEAG mobilo GmbH) erreicht werden kann. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg führt zeitgleich eine. entsprechende Beschlussfassung des Kreisausschusses herbei. tadt, 17.11.2009 ieter Wenzel Stadtrat Ergänzung der Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirt- schaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahn- verkehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 21.12.2005 (Ausgleichsregelung) Präambel Die Stadt Darmstadt und der Landkreis Darmstadt-Dieburg haben diese Ausgleichsregelung zur Sicherung einer gemeinschaftsrechtskonformen Finanzierung des Straßenbahnverkehrs der HEAG mobilo GmbH (HEAG mobilo) getroffen. Im Lichte der VO (EG) Nr. 1370/2007 über öf- fentliche Personenverkehrsdienste, die am 03.12.2009 in Kraft tritt, sind die beiden Gebietskör- perschaften übereingekommen, die bestehende Regelung unter Nutzung der Übergangsrege- lung in Art. 8 Abs. 3 VO 1370/2007 fortzuführen und zur Absicherung des Bestandsschutzes um inhaltliche Maßgaben der VO 1370/2007 zu ergänzen. 81 Erweiterung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung Die HEAG mobilo betreibt auf Grundlage bestehender behördlicher Genehmigungen und Aufla- gen folgende in Anlage näher spezifizierte Infrastrukturen als gemeinwirtschaftliche Verpflich- tungen: - die ortsfeste Infrastruktur für den betrauten Straßenbahnbetrieb (Gleisnetz Betriebshöfe, Haltestellen und sonstige Einrichtungen) - ein IT- gestütztes Verkehrsmanagementsystem zur Steuerung des öffentlichen Perso- nennahverkehrs in der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem Landkreis Darmstadt- Dieburg und der angrenzenden Region zu denen sie anderen Verkehrsunternehmen ei- nen diskriminierungsfreien Zugang gewährt und Nutzungsverhältnisse nach einheitlichen Grundsätzen berechnet, sowie Ergänzung Ausgleichsregelung HEAG mobilo GmbH 2 ein Fahrkartenvertriebssystem für die Öffentlichkeit jeweils einschließlich der Durchführung der im Nahverkehrsplan geplanten Investitionen auf den Grundlagen gesicherten Planungs- und Genehmigungsrechts und gesicherter Finanzierung auf der Grundlage einer von den gesellschaftsrechtlichen Organen beschlossenen Mitteifristpla- nung. Das Betreiben kann auch auf der Grundlage von Nutzungsverhältnissen erfolgen. u (2) 16) 82 Zuordnung von Kosten und Erlösen, Ausgleich Die HEAG mobilo erfüllt ihre gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (Ausgleichsrege- lung und Ergänzung nach $ 1) im eigenen Namen und für eigene Rechnung, ihr stehen die Beförderungserlöse zu und sie trägt die Kosten für die Leistungserstellung. Zur Finanzierung der ausgleichsfähigen Kosten setzt sie insbesondere ein Fahrgeldeinnahmen und Fahrgeldersatzeinnahmen ($ 45 a PBefG, $ 148 SGB IX usw.) und sonstige Erlöse, die durch die betrauten Verkehrsleistungen erzielt werden bzw. diesen oder dem Betrieb von Verkehrsanlagen zuzurechnen sind, wie Werbeeinnahmen und Einnahmen aus Nutzungsüberlassungen. Zuwendungen für ÖPNV-Investitionen, soweit sie handelsrechtlich ertragswirk- sam vereinnahmt oder aufgelöst werden. Der notwendige ergänzende Ausgleich bemisst sich nach der Ausgleichsregelung (88 5 und 6). Sofern Einnahmenansprüche der HEAG mobilo nach Abs. 2 Nr. 1 fortfallen, sor- gen die Gebietskörperschaften für einen gleichwertigen Ausgleich. 83 Trennungsrechnung Die HEAG mobilo wird die Trennungsrechnung gemäß $& 5 der Ausgleichsregelung wie folgt er- gänzen: Abbildung des Betreibens der ortsfesten Infrastruktur und des Vorhaltens des Verkehrsmanagementsystems in einem gesondert ausgewiesenen Kostensatz in der Planrechnung und der Istrechnung (Sammelposten Infrastruk- tur/Netzmanagement und ggf. Infrastruktursondermaßnahmen), Ergänzung Ausgleichsregelung HEAG mobilo GmbH 3 2. Ansatz der den betrauten Verkehrsieistungen zuzuordnenden Erlöse, 3. Abgrenzung von Rand- und Nebengeschäften, aperiodischen und neutralen Pos- ten. Die Trennungsrechnung muss den Maßgaben des Anhangs der VO 1370/2007 entsprechen. Sie ist als Planrechnung aus der Erfolgsplanung und als Istrechnung aus der testierten GuV des Jahresabschlusses zu entwickeln und muss mit diesen verprobbar sein. $4 Unterauftragsvergaben Zur Beachtung von Art. 4 Abs. 7 VO 1370/2007 wird Folgendes bestimmt: Die HEAG mobilo darf sich im Innenverhältnis zur Leistungserstellung im Rahmen ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach der Ausgleichsregelung und $ 1 anderer Unternehmen bedienen und trägt für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung beauftragter Verkehrsunternehmen nach Maß- gabe der Ausgleichsregelung Sorge. Die HEAG mobilo muss einen bedeutenden Teil der Per- sonenbeförderungsleistungen selbst erbringen. Leistungsbezüge von Unternehmen, die der HEAG mobilo nach Inhousegrundsätzen zuzurechnen sind, gelten als Selbsterbringung. Leis- tungen, die keine Beförderungslieistungen sind, bleiben bei der Beurteilung der Selbsterbrin- gungsquote außer Betracht. 85 Anreizsysteme Die HEAG mobilo wird bis zum 30.04.2010 einen Vorschlag für ein integriertes Anreizsystem zur Sicherung der in der Ausgleichsregelung festgelegten betrieblichen Qualität und zur Sicherung einer wirtschaftlichen Geschäftsführung in Erfüllung ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtun- gen nach der Ausgleichsregelung und $ 1unterbreiten. Die Gebietskörperschaften werden unter Berücksichtigung dieses Vorschlags bis zum 30.06.2010 ein Anreizsystem statuieren, dass die Ausgleichsregelung ergänzt. $6 Laufzeit Die Ausgleichsregelung für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nach der Ausgleichsregelung und $ 1 hat eine Laufzeit bis zum 02.12.2019. Sie endet, auch teilweise, Ergänzung Ausgleichsregelung HEAG mobilo GmbH 4 während der Laufzeit, wenn eine Linienverkehrsgenehmigung für den betrauten Straßenbahn- betrieb nicht wieder erteilt wird. In diesem Falle wird sie für die fortbestehenden Linienverkehrs- genehmigungen fortgesetzt. Darmstadt, den 02. 12.2009 Wissenschaftsst Wilfgang Glenz ürgermeister Landkreis Darmstadt - Dieburg Christel Fleischmann Kreisbeigeordneter Klaus Peter Schelihaas Landrat HEAG mobilo GmbH (u 9 Anlage 1 zu „Ergänzung der Regelung über Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen durch den Betrieb von Straßenbahnverkehr und Restrukturierungsaufwand in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 21.12.2005 (Ausgleichsregelung)“ Verzeichnis zur Erweiterung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gem. 81: Stand: 31.12.2009 Betrieb und Instandhaltung der ortsfesten ÖPNV-Infrastruktur, nämlich Straßenbahnschienennetz gemäß beigefügten Netzplan einschließlich Nahverkehrsspuren, Betriebshöfe mit Abstellanlagen und Werkstätten gemäß beigefügten Lage- und Gebäudeplänen und Haltestellen gemäß beigefügter Aufstellung. Betrieb eines IT-gestützten Verkehrsmanagementsystems auf Digitalfunkbasis, einschließlich der Vorhaltung eines Funknetzes mit Funkstationen gemäß beigefügten Lage- und Funknetzabdeckungsplan, dem Betrieb einer Verkehrsleitstelle zur Verkehrsüberwachung und Anschlusssicherung, Ansteuerung von Signalanlagen zur ÖPNV-Beschleunigung, der Ermittlung von Qualitätsdaten mittels der vorgehaltenen fahrzeugseitigen IT- Ausstattungen sowie aktuellen Fahrplandaten und Weiterleitung dieser Daten zur Leistungskontrolle und für Kundeninformationssysteme und der Ermittlung und Weiterleitung von Vertriebsdaten über vorgehaltene fahrzeugseitige IT-Ausstattungen an zu vereinbarende Stellen. Vorhaltung eines Fahrkartenvertriebsnetzes, bestehend aus dem Betrieb eines Kundenzentrums in Darmstadt zum Zweck der Fahrgastberatung und des Fahrkartenverkaufs. Das Kundenzentrum ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag zwischen 09.00 und 13.00 Uhr geöffnet und an drei Schaltern besetzt. Zu Schuljahresbeginn wird für einen Zeitraum von acht Wochen ein vierter Schalter besetzt, Betreuung von Fahrkartenverkaufstellen, Vorhaltung, Betrieb und Instandhaltung von Fahrscheinautomaten gemäß beigefügter Aufstellung, Seite 1 von 4 dem Betrieb einer Mobiliätsberatungszentrale am Darmstädter Hauptbahnhof gemeinsam mit der Aufgabenträgerorganisation DADINA öffentlich-rechtlicher Zweckverband. Die Mobilitätszentrale ist von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und am Samstag zwischen 09.00 und 13.00 Uhr geöffnet und wird an einem Schalter von der HEAG mobilo besetzt. Der Bestand ist jährlich zu überprüfen und in Abstimmung mit den Vertragspartnern zu aktualisieren. Seite 2 von 4
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Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Cam-
pus der TU-Lichtwiese
Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der
HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung
§ 1 Rechtsverhältnisse und Gegenstand des Vertrages
(1) Die HEAG mobilo GmbH (HEAG mobilo) wurde von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Stadt Darmstadt) und dem Landkreis Darmstadt-Diebu rg mit dem Betrieb der Straßen-
bahn auf der Grundlage der ihr erteilten Genehmigun gen am 21.12.2005 betraut. Diese
Betrauung wurde am 02.12.2009 um die Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur für den
betrauten Straßenbahnbetrieb erweitert, einschließl ich der Durchführung der im Nahver-
kehrsplan geplanten Investitionen.
(2) Im derzeit gültigen Nahverkehrsplan 2011 bis 2 016 der Stadt Darmstadt und des Land-
kreises Darmstadt-Dieburg ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschlie-
ßung des Campus TU-Lichtwiese (Straßenbahnverlänger ung) nur als Untersuchungsbe-
darf ausgewiesen. Die Stadt Darmstadt und die HEAG mobilo sind sich einig, dass die
Straßenbahnverlängerung in der Variante Mitfall II der Machbarkeitsstudie des Büros ZIV
umgesetzt werden soll, ausgehend von einer Landesfö rderung der Investition in Höhe
von rd. Zweidritteln der Gesamtinvestitionskosten v on ca. 8,32 Mio. € (Stand 2013 ge-
mäß Machbarkeitsstudie).
(3) Die Straßenbahnverlängerung ist ein Infrastruk turprojekt im Rahmen der erweiterten Be-
trauung der HEAG mobilo vom 02.12.2009. Die durch d ie Investition geschaffene Infra-
struktur wird Bestandteil des Anlagevermögens der H EAG mobilo. Der ab Dezember
2017 geplante Betrieb auf der verlängerten Linie 2 ist eine gemeinwirtschaftliche Ver-
pflichtung der HEAG mobilo auf der Grundlage der Be trauung der HEAG mobilo mit der
Durchführung des Fahrbetriebs Straßenbahn.
(4) Dieser Vertrag regelt die Verantwortlichkeiten der Stadt Darmstadt und der HEAG mobilo
zur Umsetzung der Straßenbahnverlängerung.
2
Vertrag zur Straßenbahnverlängerung Linie 2 TU-Lichtwiese
(5) Die Straßenbahnverlängerung und der künftige B etrieb erfolgen im Interesse der Stadt
Darmstadt, welche die nicht durch die Landesförderung gedeckten Investitionskosten und
die durch den künftigen Betrieb entstehenden Aufwen dungen durch einen Betriebskos-
tenzuschuss trägt. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt dies zustimmend zur Kennt-
nis.
(6) Bei Vergaben ist die HEAG mobilo verpflichtet, die für die Stadt geltenden Vergaberege-
lungen (Dienstanweisungen für Vergaben in ihrer jew eils gültigen Fassung) sowie die
Vorgaben aus den noch zu ergehenden Förderbescheide n des Landes zu beachten. Der
Text der vorgenannten Dienstanweisung Vergabe ist d iesem Vertrag als Anlage beige-
fügt.
§ 2 Verantwortlichkeit der HEAG mobilo
(1) Die HEAG mobilo übernimmt alle Aufgaben, die zu r Umsetzung der Straßenbahnverlän-
gerung erforderlich sind und erledigt diese im eige nen Namen und für eigene Rechnung
im rechtlich zulässigen Rahmen (Maßnahmenträger). Z u diesen Aufgaben zählen insbe-
sondere:
1. Beauftragung der Standardisierten Bewertung,
2. Einleitung des Planfeststellungsverfahrens,
3. Beantragung von Fördermitteln sowie Einhaltung der Förderbedingungen
4. Beantragung der Genehmigung für Linienführung, Bau und Betrieb nach dem PBefG,
5. Vergabe der für Planung und Bau erforderlichen Leistungen,
6. Finanzierung des Eigenaufwands,
7. Maßnahmencontrolling einschl. Bauaufsicht.
(2) Die HEAG mobilo wird alle Maßnahmen mit dem Zi el der Inbetriebnahme im Dezember
2017 durchführen.
(3) Die HEAG mobilo wird ihre Aufgaben mit eigenübl icher Sorgfalt erledigen.
3
Vertrag zur Straßenbahnverlängerung Linie 2 TU-Lichtwiese
§ 3 Verantwortlichkeit der Stadt Darmstadt
(1) Die Stadt Darmstadt wird die Umsetzung der Stra ßenbahnverlängerung umfassend un-
terstützen. Zur Unterstützung zählen insbesondere:
1. Finanzierung der aufgrund von Vergaben entstehen den, nicht förderfähigen Planungs-
und Investitionskosten gemäß prüffähiger Nachweise der HEAG mobilo; die HEAG
mobilo erstellt einen Zahlungsplan, den sie fortsch reibt und der Stadt Darmstadt zur
Kenntnis gibt,
2. Unterstützung der HEAG mobilo bei ihren Aufgaben nach §2 soweit möglich und not-
wendig sowie
3. Maßnahmen zur Schaffung von Akzeptanz für die Straßenbahnverlängerung.
(2) Die Stadt Darmstadt benennt einen verantwortli chen Ansprechpartner für die HEAG mo-
bilo, der auch die Aufgabe hat, die verwaltungsinterne Abstimmung zu koordinieren.
§ 4 Finanzierungsvorbehalt der Stadt Darmstadt
Die Stadt Darmstadt und die HEAG mobilo sind sich einig, dass die Straßenbahnverlän-
gerung nur realisiert wird, wenn die erwartete Land esförderung von ca. Zweidritteln der
Gesamtinvestitionskosten bestandskräftig beschieden wird. Die HEAG mobilo wird zu-
nächst nur Maßnahmen ergreifen, die erforderlich si nd um das Baurecht sowie den Zu-
wendungsbescheid zu erhalten. Um den zügigen Ablauf und die Wirtschaftlichkeit des
Projekts nicht zu gefährden, können auch über das v orgenannte Maß hinausgehende
Planungs- und Verwaltungsleistungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des städ-
tischen Straßenverkehr- und Tiefbauamtesvergeben bzw. durchgeführt werden.
4
Vertrag zur Straßenbahnverlängerung Linie 2 TU-Lichtwiese
Darmstadt, den
Wissenschaftsstadt Darmstadt
_______________________________ ________________ _______________
Oberbürgermeister Partsch Stadtkämmerer Schell enberg
HEAG mobilo GmbH
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Matthias Kalbfuss, Geschäftsführer Michael Dirme ier, Geschäftsführer
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt diesen Vertrag zustimmend zur Kenntnis
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anlage 7
276 Zeichen
Punkt 15: Vertrag zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der HEAG mobilo GmbH zur Umsetzung der Verlängerung der Straßenbahnlinie 2 zur Erschließung des Campus der TU-Lichtwiese (V-Nr. 2014/0491) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Orte (3)
- Lichtwiesenweg
- Am Kavalleriesand
- Waldspirale
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0491
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 04.12.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00