Straßenbeleuchtung des Fußgängerweges Am Baggerfeld, zwischen Donatusstraße und Frohnhofstraße, Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung am 26.01.2017, TOP
Beantwortung einer Anfrage (BV) 0473/2017 vom 21.03.2017
Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/1 Vorlagen-Nummer 0473/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.05.2017 Straßenbeleuchtung des Fußgängerweges Am Baggerfeld, zwischen Donatusstraße und Frohnhofstraße, Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 26.01.2017, TOP 7.2.3 Anfragentext: „In dem Fußgängerweg Am Baggerfeld sind jeweils an der Kreuzung Donatusstraße und Frohnhof- straße Straßen- und Wegebeleuchtung. Vor dem Hintergrund der jetzigen längeren Dunkelheit in der Winterzeit, ein wichtiger Aspekt um den Bürgern bzw. Schülern und Schülerinnen eine sichere Bege- hung, ob zu Fuß oder mit Fahrrad, zu ermöglichen. In diesem Bereich befindet sich keine Straßenbe- leuchtung. Um die Straße sicherer zu machen, stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwal- tung: 1. Welche Maßnahmen können sofort ergriffen werden, um eine ausreichende Beleuchtung in der Straße Am Baggerfeld zwischen Donatusstraße und Frohnhofstraße sicherzustellen? 2. Was ist der Grund, dass für diesen Straßenbereich keine Straßenlaterne besteht? 3. Wer ist für die Beleuchtung der Fußgängerbereiche zuständig?“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 3: Die Landesstraße (L93) Am Baggerfeld zwischen den Kreuzungen Donatusstraße und Frohnhofstra- ße liegt in der Straßenbaulast der Landesbetriebe Straßenbau NRW. Aus vorangegangenen Erfah- rungen beleuchten diese grundsätzlich nicht diese Streckenabschnitte und verweisen an die zustän- digen Kommunen. So wie Park- und Grünanlagen grundsätzlich nicht mit Beleuchtungsanlagen ausgestattet werden, verhält es sich auch mit anbaufreien Strecken. Vor allem, wenn sich diese zusätzlich nicht in städti- scher Straßenbaulast befinden und mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu rechnen ist. Für die Aus- leuchtung dieser ca. 1.300 Meter langen Strecke wären 38 Leuchtenmasten erforderlich, die Gesamt- kosten in Höhe von ca. 153.200,- € (zzgl. MwSt.) verursachen würden. Aus den dargestellten Gründen sieht die Verwaltung keine realistische Möglichkeit der Ausstattung dieses Streckenabschnittes mit Beleuchtungsanlagen.
Beratungsverlauf
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11.05.2017
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: geändert beschlossen
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