3613/2017
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen, Ehrenfeld
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4974 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VIII/66/660/2
Vorlagen-Nummer
3613/2017
Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen, Ehrenfeld
Beschlussorgan
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Gremium Datum
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher
Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlage fest und beauftragt die Verwaltung mit der
Umsetzung dieser Maßnahmen.
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 50.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja z. Zt. unbekannt
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 1.000 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten z.Zt. unbekannt €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Begründung:
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen.
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Woh-
nungsbaumaßnahmen sind derzeit im Planungszeitraum 2018-2022 nicht vorgesehen. Der Gesamt-
bedarf stellt sich wie folgt dar:
Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre
2018 2019-2021 2022 ff.
Erschließung 50.000 € 850.000 € 3.000.000 €
Wohnungsbau 0 € 0 € 0 €
Insgesamt 50.000 € 850.000 € 3.000.000 €
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-
3
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den
benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die
Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt.
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet.
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den
entsprechenden Spalten ausgewiesen.
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist.
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks.
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen:
Anlage 1.4.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung
Anlage 1.4.BV- Ehrenfeld_Gewerbe und Erschließung
998 Zeichen
Amt für Straßen und Verkehrstechnik Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff Stadtbezirk 4 Finanzstelle 6601-1201-4-8004 (Erschließung Bezirk 4- Ehrenfeld) Ortslage Straße von bis Baurecht / B-Plan-Nr. Projekt-Nr. / WoBau 2015 Grund- erwerb erforder- lich? Kosten Bedarf 2018 Bedarf 2019- 2021 Bedarf 2022 ff Bocklemünd Gewerbegebiet Venloer Straße Nord (Schleyerhofweg, Garzweilerweg) Gewerbe Restausbau BPl.-Nr. 59499/03 nein 400.000 0 *) *) Vogelsang Planstraße Biesterfeldstraße Vollausbau Gewerbe BPl.-Nr. 62479/05 nein 500.000 0 *) *) Bickendorf Vogelsanger Straße Wilhelm-Mauser-Straße - Vitalisstraße Restausbau BPl.-Nr. 62469/03 ja 1.000.000 0 0 1.000.000 Ossendorf Gunther-Plüschow-Straße Restausbau BPl.-Nr. 6250/02-002 nein 900.000 50.000 850.000 0 Ossendorf Von-Hünefeld-Straße Hugo-Eckener-Straße - Mathias-Brüggen-Straße Restausbau BPl.Nr. 6150/02 nein 2.000.000 0 0 2.000.000 50.000 850.000 3.000.000Insgesamt: - Anlage 1.4.BV -
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3613/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.01.2018
- Erstellt
- 22.11.2017 09:04