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3613/2017

5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen, Ehrenfeld

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.01.2018, TOP 9.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1.4.BV- Ehrenfeld_Gewerbe und Erschließung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4974 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/660/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3613/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
5-Jahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen, Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld stellt den Bedarf für die Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher 
Bedeutung für die Jahre 2018 ff. entsprechend der Anlage fest und beauftragt die Verwaltung mit der 
Umsetzung dieser Maßnahmen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.01.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja z. Zt. unbekannt 
     % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   1.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   z.Zt. unbekannt € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung sind durch die jeweilige 
Bezirksvertretung zu beschließen. Erschließungs- und Wohnungsbaumaßnahmen mit überbezirkli-
cher Bedeutung sind durch den Verkehrsausschuss zu beschließen. 
 
Die zu beschließenden Erschließungsmaßnahmen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Woh-
nungsbaumaßnahmen sind derzeit im Planungszeitraum 2018-2022 nicht vorgesehen. Der Gesamt-
bedarf stellt sich wie folgt dar: 
 
   Haushaltsjahr Haushaltsjahre Haushaltsjahre 
   2018   2019-2021  2022 ff. 
 
 
Erschließung  50.000 €  850.000 €  3.000.000 € 
 
Wohnungsbau          0 €   0 €     0 € 
 
 
Insgesamt  50.000 €   850.000 €  3.000.000 € 
 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Investitionen sind im Haushaltsplan 2018 sowie der Mittel-
fristplanung 2019-2021 im Teilfinanzplan 1201 Straßen, Wege, Plätze veranschlagt und stehen bei 
Bedarf zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2018 kann sich der Ansatz gegebenenfalls noch um 
eine mögliche Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2017 erhöhen. Darüber hinaus bestehende 
Differenzen zu dem Haushaltsplanansatz 2018 können im Bedarfsfall im Rahmen der flexiblen Mittel-

3 
bewirtschaftung unterjährig ausgeglichen werden. Sofern sich die Maßnahmen auf den Zeitraum der 
Mittelfristplanung (2019-2021) oder darüber hinaus erstrecken, erfolgt eine bedarfsgerechte und 
budgetneutrale Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellungsverfahren 2019 ff.  
 
Die in der Anlage mit *) gekennzeichneten Maßnahmen in Gewerbegebieten wurden lediglich mit den 
benötigten Gesamtkosten angegeben. Eine Verteilung auf die einzelnen Jahre erfolgte nicht, da die 
Ausführung regelmäßig von der Vermarktung der Gewerbeflächen abhängt. 
 
Sofern diese Maßnahmen im Haushaltsjahr 2018 zur Ausführung kommen oder Maßnahmen auf-
grund ihres Planungsfortschritts früher als dargestellt realisiert werden können, werden die erforderli-
chen Mittel im Rahmen der flexiblen Mittelbewirtschaftung zwischen den verschiedenen Finanzstellen 
zur Ansatzverstärkung haushaltsneutral umgeschichtet. 
 
Sofern eine jahresbezogene Planung der Gewerbegebiete bereits erfolgt ist, werden die Werte in den 
entsprechenden Spalten ausgewiesen. 
 
Weiterhin ist der Durchführungszeitraum der einzelnen Maßnahmen (2018 – 2022 ff.) dargestellt. Hier 
kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, da die Durchführung des Straßenbaus von vielen Fakto-
ren, wie z. B. Grunderwerb oder Fertigstellung der Entwässerungseinrichtungen der Stadtentwässe-
rungsbetriebe abhängig ist. 
 
Kleinere Erschließungsmaßnahmen, die je nach Fortgang der Bebauung in den einzelnen Bereichen 
(z. B. Reststücke von Erschließungsstraßen oder Gehwegen) durchzuführen sind, werden nicht expli-
zit im Erschließungsprogramm aufgeführt. Eine Veranschlagung über eine längere Zeit im Voraus ist 
in diesen Fällen nicht möglich, da häufig sehr kurzfristig reagiert werden muss. Die Finanzierung die-
ser Maßnahmen erfolgt aus dem Erschließungsbudget des entsprechenden Stadtbezirks. 
 
Sollten im Laufe des Jahres 2018 zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung stehen oder sich Maßnah-
men verzögern, wird die Verwaltung diese Mittel vordringlich für den Abschluss von Maßnahmen aus 
früheren Erschließungsprogrammen verwenden. Dabei wird es sich in erster Linie um solche Maß-
nahmen handeln, die zur Begründung der Erschließungsbeitragspflicht fertig gestellt werden müssen 
oder die aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend erforderlich sind.  
 
Weitere Erläuterungen, Übersichten siehe folgende Anlagen: 
 
Anlage 1.4.BV Aufstellung der Erschließungsmaßnahmen mit bezirklicher Bedeutung

Anlage 1.4.BV- Ehrenfeld_Gewerbe und Erschließung

998 Zeichen

Amt für Straßen und Verkehrstechnik
Fünfjahresprogramm der Erschließungsmaßnahmen
Maßnahmenprogramm 2018-2022 ff
Stadtbezirk 4
Finanzstelle         6601-1201-4-8004 (Erschließung Bezirk 4- Ehrenfeld)
Ortslage Straße von
bis
Baurecht /
B-Plan-Nr.
Projekt-Nr. /
WoBau 2015
Grund-
erwerb 
erforder-
lich?
Kosten Bedarf 2018 Bedarf 
2019- 2021
Bedarf 
2022 ff
Bocklemünd Gewerbegebiet 
Venloer Straße Nord
(Schleyerhofweg, 
Garzweilerweg)
 Gewerbe 
Restausbau
BPl.-Nr. 59499/03 nein 400.000 0 *) *)
Vogelsang Planstraße 
Biesterfeldstraße
Vollausbau 
Gewerbe
BPl.-Nr. 62479/05 nein 500.000 0 *) *)
Bickendorf Vogelsanger Straße Wilhelm-Mauser-Straße -
Vitalisstraße
Restausbau BPl.-Nr. 62469/03 ja 1.000.000 0 0 1.000.000
Ossendorf Gunther-Plüschow-Straße Restausbau BPl.-Nr. 6250/02-002 nein 900.000 50.000 850.000 0
Ossendorf Von-Hünefeld-Straße Hugo-Eckener-Straße - 
Mathias-Brüggen-Straße
Restausbau BPl.Nr. 6150/02 nein 2.000.000 0 0 2.000.000
50.000 850.000 3.000.000Insgesamt:
- Anlage 1.4.BV -

Beratungsverlauf (1)

29.01.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
3613/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.01.2018
Erstellt
22.11.2017 09:04