0193/2026
Einwohnerfrage zur Flächennutzung und Umgestaltung des Landschaftsschutzgebiets Johannes-Giesberts-Park
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0193/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Einwohnerfrage zur Flächennutzung und Umgestaltung des Landschaftsschutzgebiets Johannes-Giesberts-Park Es wird die als Anlage beiliegende Einwohnerfrage gestellt.
Einwohnerfrage
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a at Eingang 77 Nez, 2025 An die Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Bürgeramt Nippes Stadt Köln Bürgeremt Nippes / Pst, Neusser Str. 450 50733 Köln Köln, den 19.12.2025 Einwohnerfrage gem. 5 39 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln zu Flächennutzung und Umgestaltung Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park zur \ Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 29.01.2026 Sehr geehrte Frau Dr. Siebert, sehr geehrte Damen und Herren, die beschlossenen Umgestaltungen des Johannes-Giesberts-Park wurden augescheinlich bisher nur mit der Eröffnung des neuen Spielplatzes realisiert. Nach den Beschlüssen wurde in 2025 eine Haushaltssperre von der Stadt Köln verhängt. Nach derzeitigem Stand ist noch unklar, ob es irgendwann auch in 2026 eine Haushailtssperre gibt oder andere finanzielle Einschränkungen gibt; gestartet wird zunächst ohne eine solche. Ich bitte daher, die folgende Einwohnerfrage, abhängig vom aktuellen Stand, der zur Sitzung der Bezirksvertretung in 2026 vorliegt, zu beantworten. Daraus leitet sich meine folgende Einwohnerfrage ab: Wie wirkt sich die finanzielle Situation der Stadt Köln, u.a. Haushaltssperre(n), aber auch andere finanzielle Beschränkungen, auf die beschlossenen Umgestaltungsmaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet Johannes-Giesberts-Park, im zeitlichem Rahmen und Inhalt aus, für die Einzelmaßnahmen, wie z.B. Bau eines neuen Bolzplatzes, Sanierung/ Bau Begrenzungsmauer (Florastr.), Installation/ Bau Bewegungsparcours, Entsiegelung von Wegen, Anlage neuer Wege, Neupflanzungen (dies ist nur eine beispielhafte, unvollständige Auflistung der Maßnahmen) hinsichtlich - bereits gültiger vertraglicher Verpflichtungen/ Aufträge an Unternehmen zur Ausführung - Maßnahmen, die keiner Haushaltssperre unterliegen, da sie als dringlich/ absolut notwendig erachtet werden, an Unternehmen beauftragt wurden/ werden oder auch durch stadteigene Ressourcen ausgeführt werden sollen. - noch nicht eingegangenen Verpflichtungen Aufträge an Unternehmen zur Ausführung, die von einer Haushaltssperre oder anderen finanziell bedingten Einschränkungen betroffen sind Über eine Beantwortung meiner Einwohnerfrage, die sicherlich auch die Bezirksvertretung Nippes interessieren dürfte, würde ich mich freuen. Mit freundlichem Gruß
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 0193/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 21.01.2026
- Erstellt
- 21.01.2026 10:42