0385/2026
Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Bedeutung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung für den Erhalt und die Arbeit der Frauenprojekte"
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 17.06.2026 0385/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Bedeutung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung für den Erhalt und die Arbeit der Frauenprojekte" (AN/0202/2026) Die Verwaltung nimmt zu den in der o.g. Anfrage der Fraktion Die Linke. betreffend „Bedeu- tung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung für den Erhalt und die Arbeit der Frauenpro- jekte“ gestellten Fragen 1. Inwieweit ist Gewaltschutz eine Pflichtaufgabe der Stadt Köln und damit gesichert? 2. Wie viele städtischen Projektmittel stecken anteilig in den Bereichen Gewaltschutz (Frauenhaus und Gewaltschutzberatung, z.B. bei Erfahren von häuslicher Gewalt oder Zwangsverheiratung oder drohendem sog. „Ehrenmord“), Frauenkulturprojekte, Frau- engesundheit, Mädchenarbeit? 3. Inwieweit kommt es durch die Prüfung, ob Mittel bewilligt werden können oder nicht, zu Unterbrechungen oder Verzögerungen in der Auszahlung? 4. Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass es durch diese Verzögerung nicht zur Schädigung oder zum Abbruch dieses Projektes kommt? wie folgt Stellung: 1. Mit der zum 01.01.2032 in Kraft tretenden Regelung in § 3 des Gewalthilfegesetzes werden von häuslicher Gewalt betroffene Personen ab diesem Zeitpunkt einen Rechts- anspruch auf Schutz und fachliche Beratung erhalten. 2. Übersicht über städtische Projektmittel 2026 a) Gewaltschutz Die von dem Trägerverein „Frauen helfen Frauen“ betriebenen beiden Kölner Frauenhäuser werden im Wege institutioneller Förderung mit einem jährlichen Fi- nanzierungsanteil von derzeit rd. 882.000 € jährlich bezuschusst. Das entspricht ca. 70 % des Gesamtfinanzierungsvolumens. Der Rest wird durch die Landesför- derung der Frauenhäuser abgedeckt. Seit April 2020 gibt es zusätzlich das sogenannte Clearing-Haus. Dieses dient der kurzfristigen Akutaufnahme von vorrangig Kölner obdachlosen Frauen mit und 2 ohne Kind(er) nach häuslicher Gewalt und wird mit rd. 760.665 € pro Jahr finan- ziert. Die Betreuung, Beratung und Begleitung der untergebrachten Frauen wird im Clearing-Haus durch die Diakonie Michaelshoven und den Sozialdienst katholi- scher Frauen sichergestellt. Eine Aufnahme wird durch die Gewaltschutzzentren, Frauenberatungsstellen, Frauen helfen Frauen e.V., Frauenhäuser und das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren/ Fachstelle Wohnen, initiiert. Vor der Aufnahme wird mit den Betroffenen in den Gewaltschutzzentren geklärt, ob die Voraussetzun- gen zur Aufnahme im Clearing-Haus erfüllt sind. Das Haus verfügt über sechs ab- geschlossene, voll ausgestattete, teils große Apartments mit eigenem Sanitär und eigener Küche. In der nach § 67 SGB XII durch die Diakonie Michaelshoven vorgehaltenen Notauf- nahme des Elisabeth-Fry-Hauses, welche jährlich mit rd. 440.000 € finanziert wird, können bis zu 8 Frauen und deren Kinder vorübergehend aufgenommen werden. Der Leistungserbringer Agisra (Beratungsstelle für Frauen mit Migrationshinter- grund) wird im Zuge der ambulanten Hilfen nach § 67 SGB XII 2026 mit ca. 115.000 € finanziert (1 VZÄ Soziale Arbeit, (Fallschlüssel von 1:10)). Im Teilplan 0606 (Hilfe für junge Menschen und ihre Familien, Zuschuss häusliche Gewalt) stehen für die Förderung im Jahr 2026 insgesamt 374.637,02 € zur Verfü- gung: Die Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt in Trägerschaft der Diakonie Mi- chaelshoven und des SKF e.V. werden durch das Amt für Kinder, Jugend und Fa- milie institutionell gefördert (im Jahr 2026 mit jeweils 122.234,67 €). Zudem besteht eine Förderung weiterer Fachstellen im Interventionssystem wie die Stalkingbera- tung des SKF (2026: 36.790,76 €) und agisra e.V. (2026: 35.000 €), aber auch die Männerberatung des SKM e.V. (2026: 58.376,94 €). Grundlage für die Antragsbearbeitung und Auszahlung von Fördergeldern sind die „allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbil- dung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit“ vom 01.01.2021. Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern fördert proteQt e.V. bei der Entwicklung eines Rahmenkonzepts für ein queeres Krisen- und Gewaltschutz- haus sowie bei der Durchführung einer Bedarfserhebung in Höhe von 11.250 € aus dem Förderprogramm Gleichstellung 2025 im Zeitraum 1. August 2025 bis 30. Juli 2027. Das Projekt EDELGARD, ein Präventionsprojekt zum Schutz von Frauen, Mäd- chen und Queers* im öffentlichen Raum wird 2026 mit Projektmitteln in Höhe von 100.000 € finanziert. Auch das stadtweit einzige Täter*innenarbeitsprogramm „Entscheidung Gewaltfrei“ der AWO Köln wird 2026 mit einer Förderung in Höhe von 10.000 € gemäß Rats- beschluss vom 04.09.2025, AN/1267/2025, finanziert. Der Stadtsportbund erhält 2026 für Prävention sexueller Gewalt einen Zuschuss in Höhe von 20.000 €. Im Budget des Amtes für Wohnungswesen sind aktuell keine Projektmittel für die obengenannten Bereiche vorgesehen. Einmalig standen im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 180.000 Euro zur Auflegung ei- nes Förderprogramms Gewaltschutz zur Verfügung. Das Amt für Wohnungswesen hat dieses Förderprogramm gemäß Ratsbeschluss vom 21.03.2024 (Vorlage 0196/2024) umgesetzt. Eine Neuauflage dieses Förderprogramms wurde nicht be- schlossen. 3 Einer Koordinator*innenstelle beim Amt für Wohnungswesen obliegt die Umset- zung und Fortschreibung des „Gewaltschutzkonzeptes in Unterbringungseinrich- tungen für Geflüchtete der Stadt Köln“, welches seinerseits auf dem Landesgewalt- schutzkonzept NRW basiert. b) Frauenkulturprojekte Das Kulturamt Köln fördert eine Vielzahl von Projekten, Festivals und Institutionen der freien Kulturszene, deren inhaltliche und ästhetische Ausrichtungen sich zu- nehmend intersektional und spartenübergreifend entwickeln. Eine trennscharfe Zu- ordnung zu einzelnen Themenfeldern wie „Frauenkultur“ im engeren Sinne ist da- bei weder fachlich belastbar noch förderlogisch vorgesehen. Ein erheblicher Teil der geförderten Vorhaben setzt sich jedoch mit Fragestellun- gen auseinander, die traditionell unter dem Begriff „Frauenkultur“ subsumiert wur- den. Hierzu zählen insbesondere künstlerische Auseinandersetzungen mit Themen wie Geschlechterrollen, Gleichberechtigung, Care-Arbeit, Körperpolitiken sowie Gewaltverhältnissen gegenüber Frauen und FLINTA*-Personen. Diese Inhalte wer- den jedoch nicht isoliert, sondern im Kontext zeitgenössischer Diskurse zu Diversi- tät, Inklusion und gesellschaftlicher Transformation verhandelt. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Förderung antrags- und qualitätsbezogen. Maß- geblich sind künstlerische Qualität, gesellschaftliche Relevanz sowie die Einbet- tung in aktuelle Diskurse. Projekte mit entsprechenden thematischen Schwerpunk- ten werden daher regelmäßig berücksichtigt, ohne dass hierfür ein prozentualer Mittelanteil gesondert ausgewiesen wird. Eine anteilige Bezifferung städtischer Projektmittel ausschließlich für „Frauenkulturprojekte“ ist insofern methodisch kaum möglich. Die bestehende Förderpraxis wird im Jahr 2026 unverändert fortgeführt. Projekte mit entsprechenden inhaltlich-künstlerischen Schwerpunkten werden – abhängig von Qualität und Antragstellung – weiterhin unterstützt. c) Frauengesundheit In der Beratungsstelle Leben mit HIV sind in der Aidshilfe Köln (AHK) durchschnitt- lich 36,75 Wochenstunden eingeplant (entspricht 0,94 Stellenanteil). Die Bera- tungsstelle wird insgesamt mit 3,75 Stellen gefördert. Die ausgewiesene 0,94 Stelle ist Teil davon und ausschließlich im Frauen- und Familienzentrum angesie- delt. In der Psychosozialen Betreuung für Menschen in der Substitution hat die AHK ganzjährig 5 Plätze (und damit ein Viertel der gesamten Plätze) frauenspezifisch vorgehalten und besetzt, das entspricht 8,2 Wochenstunden und 0,21 Stellenantei- len. Darüber hinaus werden weitere der 20 Plätze bedarfsgerecht an Frauen verge- ben. Die Psychosoziale Betreuung kommt aus dem Förderbereich Suchthilfe, in dem insgesamt 20 Plätze bewilligt sind. Verschiedene Beratungsstellen der freien Träger im Kontext Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikt werden im Jahr 2026 in Höhe von gesamt 364.252,06 € gefördert. Das Angebot des Anonymen Krankenscheins Köln ist allen Menschen zugänglich, Teile der Förderung erhalten nur in der Beratung für Frauen tätige Beratungsstel- len. Aus Sicht der Fachabteilung kann aber in allen Beratungsstellen und auch bei der Förderung der Behandlungskosten von einer etwa hälftigen Nutzung im Kon- text Frauengesundheit ausgegangen werden. Für den anonymen Krankenschein (AKS) werden im Jahr 2026 insgesamt 289.731,00 € für die Beratung/ Clearing und Koordination bereitgestellt. Für Medikamente und die Krankenversorgung ste- 4 hen hier zusätzlich Mittel in Höhe von 210.269,00 € bereit. Grundlage für die Mittel- verteilung für den AKS ist der Ratsbeschluss zur Vorlage 1302/2025 vom 23.05.2025. d) Mädchenarbeit Im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit finanziert die Stadt Köln zwei Ju- gendeinrichtungen, die ausschließlich für die Zielgruppe Mädchen* vorgesehen sind. Es handelt sich hier um den Mädchentreff I in Mülheim (städtische Förderung in Höhe von 261.903 € in 2026), sowie um den Mädchentreff II in der Innenstadt (städtische Förderung in Höhe von 265.092 € in 2026). Beide Einrichtungen befin- den sich in Trägerschaft von Lobby für Mädchen e.V. Die Jugendberufshilfe der Stadt Köln fördert im Bereich der Mädchenarbeit die Ein- richtung „Handwerkerinnenhaus“ mit ihrem Projekt „Berufsorientierung und zur Prä- vention und Intervention von Schulverweigerung“ mit 188.255 € (2026) und ent- spricht damit der Antragssumme. Dieser kommunale Zuschuss setzt sich aus 97.255 € aus der Förderzeile „411 Jugendwerkeinrichtungen“ und aus 91.000 € der Förderzeile „425 – Maßnahmen der Jugendberufshilfe“ zusammen. Des Weiteren erhält das Handwerkerinnenhaus Landesmittel (345.136 € beantragt) sowie Stif- tungsgelder (255.935 € beantragt) und stellt auch einen Eigenanteil (69.878 €) be- reit. e) Weitere Förderungen Agisra e.V. Informations- und Beratungsstelle für Migran- tinnen und Flüchtlingsfrauen 84.576 € Frauen Leben e.V. Fachberatungsstelle - Unterstützung bei psychischen und sozialen Notlagen 5.684 € Frauen gegen Er- werbslosigkeit e.V. Beratungsstelle und für erwerbslose Frauen und von Erwerbslosigkeit bedrohte Frauen und Hilfsangebote 6.148 € Hagazussa e.V. Feministisches Frauen Gesundheitszentrum - Beratungs-, Informations- und Kontaktstelle 53.592 € FrauenLeben e.V Fachberatung von Opfern sexualisierter Ge- walt 18.857 € Paula e.V. Fachberatungsstelle für Frauen ab 60 Jahre Schwerpunkt: Trauma- und Gewalterfahrungen 50.000 € Frauen gegen Er- werbslosigkeit e.V. Spezifische Arbeitsmarktförderung von Frauen 63.000 € Frauen Leben e.V. Spezifische Arbeitsmarktförderung von Frauen 53.000 € Für das Projekt Kostenlose Menstruationsartikel stehen im Jahr 2026 Gelder in Höhe von 50.000 € für die Umsetzung der Ratsbeschlüsse AN/0923/2025, AN/2059/2023 und AN/1149/2022 bereit. Verhütungsmittelfonds: Gelder in Höhe von 100.000 € als Maßnahme des 3. Gleichstellungsaktionsplans „Mein Körper – meine Entscheidung“, siehe Vorlage 3317/2024. Förderung in Höhe von 30.000 € für Scoring Girls von Háwar Help: Empowerment- und Sportprojekt, das Mädchen* und jungen Frauen* einen geschützten Rahmen für wöchentliche Fußballtrainings sowie pädagogische und psychotherapeutische Begleitung bietet. 5 Weitere gleichstellungspolitische Förderungen Ansatz 2026 Förderprogramm zur Gleichstellung von Frauen und Männern 100.000 € Förderprogramm Gleichstellung und Öffentlichkeitsarbeit 70.000 € Frauen-Nacht-Taxi 40.000 € Else-Falk-Preis 25.000 € Sonstige Gleichstellungspolitische Projekte (Gender Mainstreaming, Gender Budgeting, 3. Gleichstellungsaktionsplan, Orange Days, Feministischer Ak- tionstag, Istanbul-Konvention, Mütternetzwerk, Väternetzwerk, Crossmentoring, Pflegenetzwerk, Interne Gleichstellungsmaß- nahmen etc.) 94.000 € Zu Fragen 3 + 4: Freiwillige Förderungen, die zum Strukturerhalt notwendig sind, können auch im Rahmen der aktuellen Vorgaben zur restriktiven Haushaltsbewirtschaftung von den Dienststellen bewilligt und ausgezahlt werden. Dies erfordert eine Prüfung durch die jeweiligen Ämter. Nach den aktuellen Bewirtschaftungsvorgaben für den städtischen Haushalt sind Aufwendungen im freiwilligen Bereich zulässig, wenn sie für die Weiterführung und Wahrnehmung notwendiger Aufgaben erforderlich sind und ohne erhebliche nega- tive Folgen auch nicht auf spätere Haushaltsjahre verschoben werden können. Dies ist zum Zwecke der Strukturerhalts insbesondere dann zu bejahen, wenn an- sonsten z. B. bestehende und zur Aufgabenerfüllung dauerhaft benötigte Struktu- ren zerstört würden. Die aktuelle Bewirtschaftungsverfügung des Haushalts ist insgesamt darauf aus- gerichtet, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt auch in den kommenden Haushaltsjahren möglichst zu bewahren und es damit auch zukünftigen Generatio- nen zu ermöglichen, den Anforderungen an die Stadt wirksam zu begegnen. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0385/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 17.06.2026
- Erstellt
- 05.02.2026 16:31