A-R/0058/2018
Grundsteuer reformieren - Steueraufkommen sichern - Belastungen minimieren
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a-r-0058-2018-Grundsteuer
5827 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0058/2018
AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder
Leostraße 16 B
48153 Münster
Marrtin Schiller (Sprecher)
Richard Frederik Mol
+49(251) 60688623
martin.schiller@afd-muenster.de
www. afd -muenster.de
Grundsteuer reformieren
Steueraufkommen sichern
Belastungen minimieren
AfD-Ratsgruppe
im Rat der Stadt Münster
Leostr. 16-B
48153 Münster
Tel. (0251) 60688623
martin.schiller@afd-
muenster.de
Antrag an den Rat der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Oberbürgermeister der Stadt Münster setzt sich in seiner gegenwärtigen
Funktion als
Präsident des Deutschen Städtetages nachdrücklich für die Belange der Kommunen
bei
der Neugestaltung der Grundsteuer nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom
11.04.2018 ein.
2. Der Oberbürgermeister setzt sich als Präsident des Deutschen Städtetages
gegenüber den
Regierungen des Bundes und der Länder bei einer Reform der Grundsteuer für die
nachfolgenden
Punkte ein.
• Die Ertragshoheit der Grundsteuer liegt auch in Zu kunft bei den Kommunen.
• Die Neujustierung der Grundsteuer muss auch in der Zukunft eine stabile und
sichere Einnahme für die Kommunen garantieren.
• Die Reform darf im Ergebnis zu keinen Mehrbelastun gen für Mieter und
Eigentümer führen.
Begründung:
Mit Urteil vom 11.04.2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer
gegenwärtigen Form für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt. Weil nach
Auffassung des Gerichtes gleichartige Sachverhalte ungleich besteuert worden sind.
Das Gericht hat dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2019 gegeben, das
Grundsteuergesetz zu reformieren. Und für die Bewertung der Grundstücke und die
daraus abgeleitete Erhebung der Grundsteuer ein Modell zu entwickeln, dass mit dem
Grundgesetz vereinbar ist.
Die Grundsteuer ist gegenwärtig eine Steuer deren Aufkommen in voller Höhe den
Kommunen zufließt. Sie ist wegen der Immobilität der Besteuerungsgrundlage eine
stabile und verlässliche Einnahmequelle für die Kommunen. Der Betrag aus dieser
Steuerart ist sehr genau planbar für den städtischen Kämmerer. Zudem gibt es bei
dieser Steuerart praktisch keine relevanten Ausfälle.
Die Grundsteuer muss daher auch nach einer Reform des Grundsteuergesetzes den
Kommunen als sichere Einnahmequelle erhalten bleiben. Ebenso muss sichergestellt
werden, dass die Grundsteuer als Steuerquelle insgesamt erhalten bleibt.
Zudem muss auch nach einer Neufassung des Grundsteuergesetzes die vollständige
Steuerhoheit der Kommunen über diese Steuerart erhalten bleiben. Weil die Kommunen
eine Reihe fixer Ausgaben haben. Dies setzt voraus, dass die Kommunen auf der
anderen Seite auch über stabile Einnehmen aus sicheren Quellen verfügen. Nur so
kann die Wahrnehmung der den Kommunen übertragenen Aufgaben dauerhaft
sichergestellt werden.
Auf keinen Fall darf die Grundsteuer nach einer Reform in die Verbundmasse einfließen.
Weil das Grundgesetz in seiner ursprünglichen Fassung ein striktes Trennsteuersystem
vorsah. Dieses wurde im Lauf der letzten Jahrzehnte aufgeweicht. Dadurch erhielten
sowohl der Bund, die Länder und auch die Kommunen Zugriff auf eine einzelne
Steuerart. Dies führt in der Praxis zu einem dauerhaften und allgegenwärtigen Zustand
von Unzufriedenheit bei allen Beteiligten. Ebenso zu einem dauerhaften Gezerre
zwischen Bund, Länder und Kommunen um die Verteilung der Einnahmen aus den
Verbundsteuern und den entsprechenden Schlüsseln zur Aufteilung der Steuern.
Daher besteht bei einer Reform der Grundsteuer die berechtigte Befürchtung, dass auch
die Grundsteuer in die Verbundsteuern überführt wird. Dadurch wird das bisherige
Mischsteuersystem ausgeweitet. Statt Steuerklarheit und Transparenz entsteht noch
mehr Verwirrung und Chaos.
Denn die Grundsteuer ist eine faire Steuer. Sie ist der als Steuer ausgedrückte
Gegenwert für die von der Kommune bereitgestellten Dienstleistungen. Der Bürger kann
daher eine Zuordnung vornehmen. Ob die kommunalen Leistungen auf der einen Seite
und die Grundsteuer in einem gleichwertigen Verhältnis zueinanderstehen.
Tun sie dies für ihn erkennbar nicht, kann er dies durch eine Artikulation seiner Meinung
gegenüber der kommunalen Verwaltung zum Ausdruck bringen. Ebenso kann er auch in
eine andere Gemeinde umziehen. Und sich damit der Besteuerung in Gänze entziehen
(Abstimmung mit den Füssen).
Daher ist es dringend nötig, die Grundsteuer als reine kommunale Steuerart mit einem
vollen Zugriff der Kommunen auf das Aufkommen zu erhalten.
Gegenwärtig werden mehrere Modelle für eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Mal
soll allein der Boden besteuert werden, mal wird mehr Wert auf die Aufbauten gelegt. Je
nach Modell gibt es Schwerpunkte bei der Belastung in der Innenstadt oder in den
äußeren Bezirken der Kommune. Mal werden Mieter entlastet und Eigentümer belastet
oder eben umgekehrt.
Dies ist im Ergebnis nicht hinnehmbar. Eine Reform der Grundsteuer darf in der Summe
nicht zu Mehrbelastungen bei den Bürgern führen. Sie darf nicht als groß angelegte
Aktion zur Erhöhung der Steuereinnahmen aus dieser Steuerart dienen.
Im Ergebnis sollen nach einer Reform weder die Mieter noch die Eigentümer mit
wesentlichen Mehrbelastungen rechnen müssen. Denn dies würde auf der einen Seite
die Kosten für das Wohnen erhöhen. Weil die Grundsteuer Bestandteil der Nebenkosten
ist. Damit würde das Wohnen teurer und noch weniger bezahlbar.
Auf der anderen Seite würde eine höhere Grundsteuer das Bauen von neuen
Wohnungen noch weiter verteuern. Und damit den Bau von neuen Wohnungen
unattraktiver machen. Was in der Folge eine negative Wirkung auf die Neubautätigkeit
hätte.
Martin Schiller
Richard Mol
AfD-Ratsgruppe
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Leostraße 16B
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0058/2018
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 11.09.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37