V/0738/2023
Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in
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Berichtsvorlage
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V/0738/2023 V/0738/2023 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit einer städtebaulichen Erhaltungssatzung Beratungsfolge 30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 13.02.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 21.02.2024 Hauptausschuss Bericht Bericht: Nach dem 10.11.2021 (Beschluss der Vorlage V/0541/2021/1) und dem 30.11.2023 wurden Solaranlagen mit insgesamt 2057 PV-Modulen im Bereich der Altstadtsatzung und weiterer Satzungsgebiete mitsamt der in diesem Zusammenhang erforderlichen Abweichungen ge- nehmigt oder deren Zulassung in Aussicht gestellt. Von den zwischen dem 10.11.2021 und dem 30.11.2023 genehmigten oder in der Zulassung in Aussicht gestellten 2057 PV-Modulen wurden inzwischen 714 realisiert. Unter Fortsetzung der seit dem 10.11.2021 beschlossenen und praktizierten Zulassungsver- fahren wird durch die Verwaltung auch im Rahmen von öffentlichen Informationsveranstaltun- gen (digital oder analog) weiterhin auf gut gestaltete Solaranlagen hingewirkt werden. Inhalt der Evaluation: Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021/1 wurde die Verwal- tung beauftragt, unter weiterer Einbeziehung des Beirates für Stadtgestaltung zusätzlich zu den schon nach Satzungsinhalten (der 11 eigenständigen Erhaltungssatzungen) zulassungsfähigen So- larenergieanlagen und Gründächern auch zusätzliche, gut gestaltete Solaranlagen und Gründächer im Wege einer Abweichung nach § 69 Bauordnung NRW zuzulassen. Stadtplanungsamt 22.01.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Brinkmann Telefon: 492-6143 BrinkmannL@stadt- muenster.de - 2 - V/0738/2023 Aus dem Beschluss zur Vorlage V/0802/2022, welche die erstmalige Evaluation der Zulassungsver- fahren zum Stichtag 30.11.2022 beinhaltete, resultiert die Verpflichtung der Verwaltung, auch weiter- hin einmal jährlich über die Entwicklung der Zulassungsverfahren im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sowie den jeweili- gen Bezirksvertretungen zu berichten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es in den Stadtbezirken West, Ost und Hiltrup keine Stadtareale gibt, welche sich im Geltungsbereich einer eigenständigen Erhaltungssatzung befinden. Dem Auftrag aus der Vorlage V/0802/2023 kommt die Verwaltung mit diesem Bericht nach. Neben den im Folgenden aufgezeigten und nach Satzungsgebieten differenzierten Zulassungsverfah- ren ist darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu diesen Verfahren im Rahmen von telefonischen oder Mail-Kontakten mit Bauherrinnen und Bauherren unverbindlich und auch von Seiten der Verwaltung bei der Planung von Gebäuden in Erhaltungssatzungsgebieten auf die Möglichkeiten und Rahmen- bedingungen der Zulassungsfähigkeit weiterhin hingewiesen wird. Die eigentliche Antragstellung oder die finale Einreichung von Zeichnungen erfolgt i.d.R. erst nach abgeschlossener vorheriger Vorabstimmung, so dass auch die in 25 Fällen (13 mal in 2023) erfolgte Einbeziehung des Gestaltungsbeirates (bei PV–Anlagen, welche vom öffentlich Raum aus wahr- nehmbar sind) die Möglichkeit beinhaltete, vor finaler Antragstellung schon verlässliche Aussagen zur Zulassungsfähigkeit treffen zu können. Daher sind unter „Zulassungsverfahren“ alle Verfahren er- fasst, zu welchen bereits konkrete Pläne oder Planskizzen ausgetauscht wurden. Die im Folgenden in Klammern angegebenen Werte beinhalten die Zahl der Verfahren bis zum 30.11.2022. So ergibt sich aus der Differenz die Entwicklung des Zeitraumes zwischen der ersten und der zweiten Evaluation ohne dass Anlagen, welche am 30.11.2022 bereits als zulassungsfähig berücksichtigt wa- ren aber erst im Jahr 2023 genehmigt wurden, in die Evaluation „doppelt“ einfließen. Die Evaluation auf den Gesamtzeitraum seit dem 10.11.2021 zu beziehen ist auch deshalb aussagekräftig, da es bei Zulassungsverfahren auch nach erfolgter Genehmigung wiederholt zu Umplanungen kommt, da die vorhandene Dachkonstruktion (z.B. Dach mit Schiefereindeckung etc.) eine Realisierung der ur- sprünglichen Planung nicht ermöglichte. Stadtbezirk Mitte: Zulassungsverfahren im Bereich der Altstadtsatzung, Stand 30.11.2023: 22 (18) Zulassungsverfahren davon 14 (10) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 (2) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) davon 6 (6) im Zulassungsverfahren davon 6 (4) auf öffentlich einsehbaren Flächen mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 1326 (1123) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht gestellten Solarmodulen, von denen 593 (0) Solarmodule montiert wurden. Für ein zunächst mit So- larziegeln konzipiertes Wohnhaus erfolgte ein Wechsel zu Solarmodulen. Zulassungsverfahren im Bereich der Nordviertelsatzung, Stand 30.11.2023: 11 (5) Zulassungsverfahren davon 10 (4) abschließend genehmigt davon 1 (0) nach Abstimmung mit Denkmalfachamt u. oberster Denkmalbehörde abgelehnt davon 5 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen - 3 - V/0738/2023 mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 257 (152) genehmigten Solarmodulen, von denen 77 (35) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dechaneiviertel“, Stand 30.11.23 2 (1) Zulassungsverfahren davon 2 (1) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 2 (1) auf öffentlich einsehbaren Flächen mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 35 (33) genehmigten Solarmodulen, von denen 33 (0) Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Grüner Grund“, Stand 30.11.23 6 (3) Zulassungsverfahren davon 1 (0) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 1 (0) zurückgenommen aus wirtschaftlichen Gründen davon 4 (3) noch im Zulassungsverfahren davon 3 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 175 (160) als zulassungsfähig in Aussicht gestellten Solarmodu- len, von denen die Maßnahme mit 160 Module sich im Bau befindet und im 1. Halbjahr 2024 fertigge- stellt werden soll. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Havixburgweg/ Sacre-Coer-Weg“, Stand 30.11.2023 6 (3) Zulassungsverfahren davon 6 (0) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 6 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 120 (64) genehmigten Solarmodulen von denen 44 (0) Module montiert wurden. Realisierte und öffentlich einsehbare Solaranlagen am Mauritz-Lindenweg und am Havixburgweg. (Fotos: Stadt Münster) - 4 - V/0738/2023 Stadtbezirk Süd-Ost: Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Wigbold Wolbeck“, Stand 30.11.23 4 (1) Zulassungsverfahren für 1 Gebäude davon 4 (1) abschließend genehmigt davon 0 (0) abgelehnt davon 3 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 124 (20) genehmigten Solarmodulen von denen jedoch noch keine Module montiert wurden. Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Zum Erlenbusch“, Stand 30.11.23 1 (0) Zulassungsverfahren für 1 Gebäude davon 1 (0) Zulassung in Aussicht gestellt davon 0 (0) abgelehnt davon 1 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 20 (0) in der Zulassung in Aussicht gestellten Solarmodulen. In den Geltungsbereichen der Satzungen „Schnorrenburgviertel“, „Dachsleite“, „Ostviertel“, und „Ortskern Angelmodde“ erfolgten keine Antragstellungen, jedoch verschiedentliche Informationen über die bestehenden Möglichkeiten. Zusammenfassung: Die innerhalb von 25 Monaten genehmigten oder in der Zulassungsfähigkeit in Aussicht gestellten 2057 (1552) Solarmodule wären bei einer mittleren angenommenen Leistung von 0,35 kwp und einer Orientierung nach Süden, Osten und Westen in der Lage jährlich ca. 650.000 kwh (490.000 KWh) elektrischer Energie zu produzieren, was wiederum dem ungefähren Durchschnittsverbrauch von ca. 185 (140) Haushalten mit 4 Personen entsprechen würde. Die Beratung und die Durchführung von Zulassungsverfahren haben sich weiter eingespielt. Dabei konnte festgestellt werden, dass den Solarfirmen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung einer qualitätvollen Planung und Umsetzung zukommt. Weiterhin wurde in keinem Fall aufgrund der städti- schen Satzungs-Regelungen ein Antrag abgelehnt. Der Zeitraum zwischen dem 30.11.2022 und dem 30.11.2023 hat nicht mehr so viele Neukonzeptio- nen von Anlagen wie im Vorjahr nach sich gezogen. Die im Zeitraum vom 10.11.2021 bis zum 30.11.2022 eingetretenen „Nachholeffekte“ bezüglich zahlreicher Solarplanungen, welche im Vorfeld der Beschlusslage vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021 aufgrund der Satzungsregelungen zu- rückgestellt gewesen waren, sind im gleichen Umfang nicht erneut eingetreten. Die fortbestehende Zurückhaltung, Solaranlagen auf Dächern von zur Vermietung vorgesehenen Mehrfamilienwohnhäu- sern zu errichten, lässt sich weiterhin nicht nur in den Stadtbereichen mit eigenständigen städtebauli- chen Erhaltungssatzungen, sondern auch bei Betrachtung sämtlicher Dachflächen im Stadtgebiet beobachten. Die in den bisherigen Beratungen und durchgeführten Verfahren gewonnenen Erfahrungswerte erga- ben, dass monokristalline und reflexionsarme Module ohne Gitterstruktur und mit schwarzen Rahmen („fullblack“) derzeit am ehesten geeignet sind, für bestehende Dachkonstruktionen wirtschaftliche und nachhaltige Energiegewinnung mit guter Gestaltung in Einklang zu bringen. Die zuletzt am 16. No- vember 2023 zusammen mit der Verbraucherzentrale NRW durchgeführte Informationsveranstaltung richtete sich insofern an alle an guter (Dach-)Gestaltung Interessierten sowie insbesondere an Solar- firmen. Denn gerade zu Beginn einer Planung ist das Verständnis für die örtliche Situation und die - 5 - V/0738/2023 Wahl des richtigen Modules (im Rahmen der zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Modulma- ße) wegweisend. Die Recherche, wie viele der abschließend genehmigten Solaranlagen auch bereits realisiert wurden hat ergeben, dass bis zum 30.11.2023 inzwischen 10 der 37 genehmigten Vorhaben mit 714 montier- ten Modulen realisiert wurden. Dieses waren zum vorherigen Stichtag, am 30.11.2022, nur zwei Vor- haben mit 33 Solarmodulen. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0738/2023
Kurzüberblick
Der Bericht dient dazu weiterführend darzustellen, wie sich das Zulassungsverfahren von Solar-
anlagen in Geltungsbereichen von eigenständigen städtebaulichen Erhaltungssatzungen seit dem
Beschluss vom 10.11.2021 entwickelt hat. Dadurch soll erkennbar werden, inwieweit die Zielset-
zung einer Vereinbarkeit von hohem gestalterischen Anspruch und der erforderlichen Gewinnung
von Energie aus regenerativen Quellen in Einklang gebracht werden konnte.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Die Evaluation zeigt auf, wie das Ziel, das unverwechselbare Stadtbild zu bewahren (mit Ein-
fluss auf die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung)
mit dem Ziel der notwendigen regenerativen Energiegewinnung bisher in Einklang gebracht
und sowohl innerhalb der letzten 12 Monate, als auch im Gesamtzeitraum von 25 Monaten
umgesetzt werden konnte.
Finanzierung
Produktgruppe: Nr. 1002 Denkmalschutz
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
x überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Mit den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 10.11.2021 über die Vorlage V/0541/2021/1
und vom 15.02.2023 zur Vorlage V/0802/2022 erfolgte die Beauftragung der seitdem angewand-
ten Zulassungsverfahren.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der Bericht beinhaltet Erfahrungswerte und den Ausblick wie durch die Zulassungsverfahren für
Solar- und Gründachflächen an Gebäuden Ziele des Klimaschutzes mit dem Ziel einer qualitätvol-
len Gestaltung des Stadtbildes in Einklang gebracht werden sollen.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Havixburgweg
- Mauritz-Lindenweg
- Zum Erlenbusch
- Grüner Grund
- Dachsleite
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Details
- Aktenzeichen
- V/0738/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.01.2024
- Erstellt
- 15.12.2023 13:09