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V/0738/2023

Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in

Vorlagen 10.01.2024

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Berichtsvorlage

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Anlage A

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Berichtsvorlage

10526 Zeichen

V/0738/2023 
V/0738/2023 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Evaluation der Zulassung von Solaranlagen in Gebieten mit einer städtebaulichen 
Erhaltungssatzung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   13.02.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
   15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
   21.02.2024 Hauptausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 Nach dem 10.11.2021 (Beschluss der Vorlage V/0541/2021/1) und dem 30.11.2023 wurden 
Solaranlagen mit insgesamt 2057 PV-Modulen im Bereich der Altstadtsatzung und weiterer 
Satzungsgebiete mitsamt der in diesem Zusammenhang erforderlichen Abweichungen ge-
nehmigt oder deren Zulassung in Aussicht gestellt.  
 
 Von den zwischen dem 10.11.2021 und dem 30.11.2023 genehmigten oder in der Zulassung 
in Aussicht gestellten 2057 PV-Modulen wurden inzwischen 714 realisiert.  
 
 Unter Fortsetzung der seit dem 10.11.2021 beschlossenen und praktizierten Zulassungsver-
fahren wird durch die Verwaltung auch im Rahmen von öffentlichen Informationsveranstaltun-
gen (digital oder analog) weiterhin auf gut gestaltete Solaranlagen hingewirkt werden.  
 
 
 
Inhalt der Evaluation: 
 
Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021/1 wurde die Verwal-
tung beauftragt, unter weiterer Einbeziehung des Beirates für Stadtgestaltung zusätzlich zu den 
schon nach Satzungsinhalten (der 11 eigenständigen Erhaltungssatzungen) zulassungsfähigen So-
larenergieanlagen und Gründächern auch zusätzliche, gut gestaltete Solaranlagen und Gründächer 
im Wege einer Abweichung nach § 69 Bauordnung NRW zuzulassen.  
 
Stadtplanungsamt 
 
22.01.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Brinkmann 
Telefon: 492-6143 
BrinkmannL@stadt-
muenster.de

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V/0738/2023 
Aus dem Beschluss zur Vorlage V/0802/2022, welche die erstmalige Evaluation der Zulassungsver-
fahren zum Stichtag 30.11.2022 beinhaltete, resultiert die Verpflichtung der Verwaltung, auch weiter-
hin einmal jährlich über die Entwicklung der Zulassungsverfahren im Ausschuss für Stadtplanung und 
Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen sowie den jeweili-
gen Bezirksvertretungen zu berichten. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass es in den Stadtbezirken 
West, Ost und Hiltrup keine Stadtareale gibt, welche sich im Geltungsbereich einer eigenständigen 
Erhaltungssatzung befinden.  
 
Dem Auftrag aus der Vorlage V/0802/2023 kommt die Verwaltung mit diesem Bericht nach.  
 
Neben den im Folgenden aufgezeigten und nach Satzungsgebieten differenzierten Zulassungsverfah-
ren ist darauf hinzuweisen, dass zusätzlich zu diesen Verfahren im Rahmen von telefonischen oder 
Mail-Kontakten mit Bauherrinnen und Bauherren unverbindlich und auch von Seiten der Verwaltung 
bei der Planung von Gebäuden in Erhaltungssatzungsgebieten auf die Möglichkeiten und Rahmen-
bedingungen der Zulassungsfähigkeit weiterhin hingewiesen wird.  
 
Die eigentliche Antragstellung oder die finale Einreichung von Zeichnungen erfolgt i.d.R. erst nach 
abgeschlossener vorheriger Vorabstimmung, so dass auch die in 25 Fällen (13 mal in 2023) erfolgte 
Einbeziehung des Gestaltungsbeirates (bei PV–Anlagen, welche vom öffentlich Raum aus wahr-
nehmbar sind) die Möglichkeit beinhaltete, vor finaler Antragstellung schon verlässliche Aussagen zur 
Zulassungsfähigkeit treffen zu können. Daher sind unter „Zulassungsverfahren“ alle Verfahren er-
fasst, zu welchen bereits konkrete Pläne oder Planskizzen ausgetauscht wurden.  
 
Die im Folgenden in Klammern angegebenen Werte beinhalten die Zahl der Verfahren bis zum 
30.11.2022. 
 
So ergibt sich aus der Differenz die Entwicklung des Zeitraumes zwischen der ersten und der zweiten 
Evaluation ohne dass Anlagen, welche am 30.11.2022 bereits als zulassungsfähig berücksichtigt wa-
ren aber erst im Jahr 2023 genehmigt wurden, in die Evaluation „doppelt“ einfließen. Die Evaluation 
auf den Gesamtzeitraum seit dem 10.11.2021 zu beziehen ist auch deshalb aussagekräftig, da es bei 
Zulassungsverfahren auch nach erfolgter Genehmigung wiederholt zu Umplanungen kommt, da die 
vorhandene Dachkonstruktion (z.B. Dach mit Schiefereindeckung etc.) eine Realisierung der ur-
sprünglichen Planung nicht ermöglichte.  
 
 
Stadtbezirk Mitte: 
 
Zulassungsverfahren im Bereich der Altstadtsatzung, Stand 30.11.2023: 
 
 22 (18) Zulassungsverfahren 
davon 14 (10) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 2 (2) zurückgenommen (aus wirtschaftlichen Gründen) 
davon 6 (6) im Zulassungsverfahren 
 
davon 6 (4) auf öffentlich einsehbaren Flächen 
 
mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 1326 (1123) genehmigten oder als zulassungsfähig in Aussicht 
gestellten Solarmodulen, von denen 593 (0) Solarmodule montiert wurden. Für ein zunächst mit So-
larziegeln konzipiertes Wohnhaus erfolgte ein Wechsel zu Solarmodulen. 
 
Zulassungsverfahren im Bereich der Nordviertelsatzung, Stand 30.11.2023: 
 
11 (5) Zulassungsverfahren  
davon 10 (4) abschließend genehmigt 
davon 1 (0) nach Abstimmung mit Denkmalfachamt u. oberster Denkmalbehörde abgelehnt 
 
davon 5 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen

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V/0738/2023 
mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 257 (152) genehmigten Solarmodulen, von denen 77 (35) Module 
montiert wurden. 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Dechaneiviertel“, Stand 30.11.23 
 
2 (1) Zulassungsverfahren  
 davon 2 (1) abschließend genehmigt 
 davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 2 (1) auf öffentlich einsehbaren Flächen 
 
mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 35 (33) genehmigten Solarmodulen, von denen 33 (0) Module 
montiert wurden.  
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Grüner Grund“, Stand 30.11.23 
 
6 (3) Zulassungsverfahren 
davon 1 (0) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
davon 1 (0) zurückgenommen aus wirtschaftlichen Gründen 
davon 4 (3) noch im Zulassungsverfahren 
 
davon 3 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 175 (160) als zulassungsfähig in Aussicht gestellten Solarmodu-
len, von denen die Maßnahme mit 160 Module sich im Bau befindet und im 1. Halbjahr 2024 fertigge-
stellt werden soll.   
 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Havixburgweg/ Sacre-Coer-Weg“, 
Stand 30.11.2023 
 
6 (3) Zulassungsverfahren  
davon 6 (0) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 6 (3) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 120 (64) genehmigten Solarmodulen von denen 44 (0) Module 
montiert wurden. 
 
 
 
 
 
Realisierte und öffentlich einsehbare Solaranlagen am Mauritz-Lindenweg und am Havixburgweg. 
(Fotos: Stadt Münster)

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V/0738/2023 
 
Stadtbezirk Süd-Ost: 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Wigbold Wolbeck“, Stand 30.11.23 
 
4 (1) Zulassungsverfahren für 1 Gebäude 
davon 4 (1) abschließend genehmigt 
davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 3 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 124 (20) genehmigten Solarmodulen von denen jedoch noch keine 
Module montiert wurden. 
 
Zulassungsverfahren im Geltungsbereich der Satzung „Zum Erlenbusch“, Stand 30.11.23 
 
1 (0) Zulassungsverfahren für 1 Gebäude 
davon 1 (0) Zulassung in Aussicht gestellt 
davon 0 (0) abgelehnt 
 
davon 1 (0) auf öffentlich einsehbaren Dachflächen 
 
mit bis zum 30.11.2023 insgesamt 20 (0) in der Zulassung in Aussicht gestellten Solarmodulen. 
 
In den Geltungsbereichen der Satzungen „Schnorrenburgviertel“, „Dachsleite“, „Ostviertel“, und 
„Ortskern Angelmodde“ erfolgten keine Antragstellungen, jedoch verschiedentliche Informationen 
über die bestehenden Möglichkeiten.  
 
 
Zusammenfassung: 
 
Die innerhalb von 25 Monaten genehmigten oder in der Zulassungsfähigkeit in Aussicht gestellten 
2057 (1552) Solarmodule wären bei einer mittleren angenommenen Leistung von 0,35 kwp und einer 
Orientierung nach Süden, Osten und Westen in der Lage jährlich ca. 650.000 kwh (490.000 KWh) 
elektrischer Energie zu produzieren, was wiederum dem ungefähren Durchschnittsverbrauch von ca. 
185 (140) Haushalten mit 4 Personen entsprechen würde.  
 
Die Beratung und die Durchführung von Zulassungsverfahren haben sich weiter eingespielt. Dabei 
konnte festgestellt werden, dass den Solarfirmen eine entscheidende Rolle bei der Erreichung einer 
qualitätvollen Planung und Umsetzung zukommt. Weiterhin wurde in keinem Fall aufgrund der städti-
schen Satzungs-Regelungen ein Antrag abgelehnt. 
 
Der Zeitraum zwischen dem 30.11.2022 und dem 30.11.2023 hat nicht mehr so viele Neukonzeptio-
nen von Anlagen wie im Vorjahr nach sich gezogen. Die im Zeitraum vom 10.11.2021 bis zum 
30.11.2022 eingetretenen „Nachholeffekte“ bezüglich zahlreicher Solarplanungen, welche im Vorfeld 
der Beschlusslage vom 10.11.2021 zur Vorlage V/0541/2021 aufgrund der Satzungsregelungen zu-
rückgestellt gewesen waren, sind im gleichen Umfang nicht erneut eingetreten. Die fortbestehende 
Zurückhaltung, Solaranlagen auf Dächern von zur Vermietung vorgesehenen Mehrfamilienwohnhäu-
sern zu errichten, lässt sich weiterhin nicht nur in den Stadtbereichen mit eigenständigen städtebauli-
chen Erhaltungssatzungen, sondern auch bei Betrachtung sämtlicher Dachflächen im Stadtgebiet 
beobachten. 
 
Die in den bisherigen Beratungen und durchgeführten Verfahren gewonnenen Erfahrungswerte erga-
ben, dass monokristalline und reflexionsarme Module ohne Gitterstruktur und mit schwarzen Rahmen 
(„fullblack“) derzeit am ehesten geeignet sind, für bestehende Dachkonstruktionen wirtschaftliche und 
nachhaltige Energiegewinnung mit guter Gestaltung in Einklang zu bringen. Die zuletzt am 16. No-
vember 2023 zusammen mit der Verbraucherzentrale NRW durchgeführte Informationsveranstaltung 
richtete sich insofern an alle an guter (Dach-)Gestaltung Interessierten sowie insbesondere an Solar-
firmen. Denn gerade zu Beginn einer Planung ist das Verständnis für die örtliche Situation und die

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V/0738/2023 
Wahl des richtigen Modules (im Rahmen der zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Modulma-
ße) wegweisend.  
 
Die Recherche, wie viele der abschließend genehmigten Solaranlagen auch bereits realisiert wurden 
hat ergeben, dass bis zum 30.11.2023 inzwischen 10 der 37 genehmigten Vorhaben mit 714 montier-
ten Modulen realisiert wurden. Dieses waren zum vorherigen Stichtag, am 30.11.2022, nur zwei Vor-
haben mit 33 Solarmodulen.  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage A

Anlage A

2065 Zeichen

Anlage A zur V/0738/2023 
Kurzüberblick 
 
Der Bericht dient dazu weiterführend darzustellen, wie sich das Zulassungsverfahren von Solar-
anlagen in Geltungsbereichen von eigenständigen städtebaulichen Erhaltungssatzungen seit dem 
Beschluss vom 10.11.2021 entwickelt hat. Dadurch soll erkennbar werden, inwieweit die Zielset-
zung einer Vereinbarkeit von hohem gestalterischen Anspruch und der erforderlichen Gewinnung 
von Energie aus regenerativen Quellen in Einklang gebracht werden konnte.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
      Die Evaluation zeigt auf, wie das Ziel, das unverwechselbare Stadtbild zu bewahren (mit Ein-
fluss auf die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung) 
mit dem Ziel der notwendigen regenerativen Energiegewinnung bisher in Einklang gebracht 
und sowohl innerhalb der letzten 12 Monate, als auch im Gesamtzeitraum von 25 Monaten 
umgesetzt werden konnte. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1002 Denkmalschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Mit den Beschlüssen des Hauptausschusses vom 10.11.2021 über die Vorlage V/0541/2021/1 
und vom 15.02.2023 zur Vorlage V/0802/2022 erfolgte die Beauftragung der seitdem angewand-
ten Zulassungsverfahren.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bericht beinhaltet Erfahrungswerte und den Ausblick wie durch die Zulassungsverfahren für 
Solar- und Gründachflächen an Gebäuden Ziele des Klimaschutzes mit dem Ziel einer qualitätvol-
len Gestaltung des Stadtbildes in Einklang gebracht werden sollen.

Beratungsverlauf (5)

30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
06.02.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
13.02.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Havixburgweg
  • Mauritz-Lindenweg
  • Zum Erlenbusch
  • Grüner Grund
  • Dachsleite

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Details

Aktenzeichen
V/0738/2023
Typ
Vorlagen
Datum
10.01.2024
Erstellt
15.12.2023 13:09