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1230/2026

Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Petelkau aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 20.04.2026 zur Brückensanierung

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 29.07.2026

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 10.08.2026, TOP 2.1.3

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)

7158 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691 
 
Vorlagen-Nummer 29.07.2026 
 1230/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Hauptausschuss 10.08.2026 
Mobilitätsausschuss 22.09.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Petelkau aus der Sitzung des 
Hauptausschusses vom 20.04.2026 zu den Brückensanierungen 
Herr Petelkau (CDU) fragt, welche Änderungen im Vergleich zum Vorgehen bei der Mülhei-
mer Brücke bei den Untersuchungen der weiteren Brückenbauwerke vorgesehen seien. 
 
Er fragt zudem, wie schnell eine Umsetzung der prozessualen Änderungen wie zum Beispiel 
die Einbindung externer Projektmanager und Projektmanagerinnen vollzogen werde. 
Er bittet, die Beantwortung der Fragen zusätzlich in die Sitzung des nächsten Mobilitätsaus-
schuss einzubringen. 
Antwort der Verwaltung: 
 
Bei der Mülheimer Brücke wurde wie folgt vorgegangen: 
 
Eine nach DIN 1076 vorgeschriebene Bauwerksprüfung wurde im Jahr 2005 durchgeführt. Die 
Prüfberichte offenbarten einen umfangreichen Instandsetzungsbedarf an allen Teilbauwerken 
der Brücke. Die Stadt ist als Baulastträger der Mülheimer Brücke verpflichtet, das Bauwerk 
nach den anerkannten Regeln der Technik instand zu halten. Der Verkehrsausschuss wurde 
in einer Mitteilung vom 14.12.2006 über die Ergebnisse der Hauptprüfung 2005 in Kenntnis 
gesetzt.  
Im Anschluss an die Hauptprüfung 2005 wurden, vorlaufend zur Planung, zahlreiche vertie-
fende Untersuchungen durchgeführt, um den erforderlichen Sanierungsbedarf genauer zu er-
fassen (Textauszug Planungsbeschluss 1915/2009). 
  
Nach dem Baubeschluss 2016 wurde die Sanierung ausgeschrieben und vergeben, sodass 
schließlich 2018 mit dem Bau begonnen werden konnte. Obwohl in der Planungsphase be-
reits umfangreiche Voruntersuchungen durchgeführt worden sind, konnten viele weitere Un-
tersuchungen aufgrund der baulichen Gegebenheiten erst mit und nach tatsächlichem Beginn 
der Generalsanierung stattfinden. Im Zuge der Arbeiten für die Gesamtinstandsetzung des 
Brückenzuges im Bereich der Stadtbahntrasse wurden dabei in den Osterferien 2019 abwei-
chende bzw. schlechtere Bauwerkszustände festgestellt als in der Planung angenommen, 
was zu Überplanungen und damit zu Verzögerungen geführt hat. Insbesondere der Stadt-
bahnbereich war so marode, dass statt einer Sanierung nur eine Teilerneuerung umgesetzt 
werden konnte, siehe Mitteilung 0558/2023.

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Textauszug Mitteilung 0558/2023: 
 
Aus den Erkenntnissen der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke resultiert, dass eine 
noch tiefer gehende Untersuchung bereits im Zuge der Planung von Vorteil gewesen wäre. 
Viele im Zuge der Baumaßnahme festgestellten Bauwerkszustände haben zu Umplanungen, 
zeitlichen Verzögerungen, Umstellungen der Bauabläufe und daraus folgenden Mehrkosten 
geführt. 
 
Folgende Änderungen werden bei der Planung der Severinsbrücke mit den gewonnenen Er-
fahrungen an der Mülheimer Brücke berücksichtigt. Die vorgesehene Vorgehensweise ist 
auch der aktuellen Mitteilung 0891/2026 zu entnehmen. 
 
Bei der Sanierung der Severinsbrücke und weiteren Rheinbrückensanierungen wird die Ver-
waltung zur Vermeidung von Umplanungen während der Baumaßnahme bereits im Zuge der 
Planung umfassendere Bestandserkundungen durchführen. In Abstimmung mit den zukünfti-
gen Prüfingenieuren und externen Beratern wird ein umfassendes Erkundungsprogramm fest-
gelegt und vor Baubeginn beprobt. Die Beprobungsergebnisse werden in einem Gutachten 
zusammengefasst und der Baufirma mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung ge-
stellt, so das beiderseits Klarheit über den Zustand der Bestandskonstruktion vorliegt. 
 
Die bislang vorliegenden Ergebnisse aus der Nachrechnung des Brückenzugs der Severins-
brücke zeigen für die Rampen beträchtliche statische Defizite, sodass für die links- und recht-
rheinischen Spannbetonbauwerke Ersatzneubauten erforderlich werden. 
 
Zur Einschätzung des Sanierungsaufwands für die Strombrücke wurde ergänzend ein Monito-
ringsystem installiert, dessen erste Ergebnisse im Spätsommer 2026 erwartet werden. 
 
Anders als bei der Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke, bei der die Stadt als Auf-
traggeberin für die Übergabe der Ausführungsplanung verantwortlich ist, ist seitens der Ver-
waltung vorgesehen, den eigenen Planungsumfang möglichst gering zu halten und die Ver-
antwortung für die weitere Planung im Sinne einer Totalunternehmervergabe (die Baufirma 
übernimmt auch wesentliche Anteile der Planung) auszuschreiben. Die Vorteile liegen in der 
Kosteneffizienz, Zeitersparnis durch die Integration von Planung und Ausführung und Risiko-
minimierung für die Auftraggeberin.  
 
Die Auslobung der Totalunternehmerleistung soll im Zuge einer funktionalen Ausschreibung 
erfolgen, bei der die Stadt lediglich den Zweck, die Rahmenbedingungen und funktionale Min-
destanforderungen vorgibt, die Bieter eigenverantwortlich Konzeptionen, Planungen und die 
Bauausführung erarbeiten. 
 
Ein großes Verkehrsinfrastrukturprojekt wie die Generalinstandsetzung einer Rheinbrücke 
(hier der Severinsbrücke) benötigt nicht nur den Fokus auf die Lösung von technischen Prob-
lemen, sondern zudem die Bewältigung der komplexen Management- und Kommunikations-
aufgaben.  
 
Hierzu gehören ein professionelles Projektmanagement, transparente Kommunikation,

3 
 
systematisches Risikomanagement, realistische Termin- und Kostenplanung/-verfolgung, 
frühzeitige Einbindung aller Beteiligten. 
 
Aufgrund der Fülle dieser Aufgaben wird die Verwaltung Leistungen an einen externen Pro-
jektsteuerer delegieren, womit auch der limitierten Personalkapazität Rechnung getragen wird. 
 
Die typischen übertragbaren Bauherrenaufgaben bestehen aus Terminmanagement, 
Kostenmanagement, Qualitätsmanagement, Koordination der Beteiligten, Risikomanagement, 
Berichtswesen und Controlling, Vorbereitung Vergabe- und Verträge, Unterstützung zum Sta-
keholder und Kommunikationsmanagement. 
 
Dem gegenüber stehen die nicht vollumfänglich delegierbaren Bauherrenaufgaben, wie z.B. 
die Bauoberleitung. Die Bauoberleitung ist eine übergeordnete steuernde Instanz der Objekt-
überwachung und wird in der Leistungsphase 8 der HOAI abgebildet. Sie steuert, koordiniert 
die fachlich Beteiligten/Fachplaner, hat die Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung sowie 
die Kontrolle der Firmen und Materialien und gleicht die Ausführung auf Übereinstimmung mit 
den Plänen/einer Genehmigung ab.  
 
Zu den nicht delegierbaren Bauherrenaufgaben zählen folgende Aufgaben, wie z.B. Projekt-
ziele festlegen, Finanzierung sichern, politische Entscheidungen herbeiführen, Vertragsab-
schlüsse, Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben, finale Freigaben und Abnahmen, Über-
nahme der Verantwortung ggü. Öffentlichkeit und Gesetzgeber diese Aufgaben könnten nicht 
von einem zusätzlich -zum üblichen Projektsteuerungsauftrag- eingeschalteten übergeordne-
ten Projektmanager übernommen werden. 
 
Die Verwaltung wird die Leistungen für die Severinsbrücke im Anschluss an einen entspre-
chenden Bedarfsfeststellungs- und Durchführungsbeschluss ausschreiben, vergeben und 
durchführen lassen. 
 
gez. Burmester

Beratungsverlauf (1)

10.08.2026 Hauptausschuss
TOP 2.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mülheimer Brücke
  • Severinsbrücke

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Details

Aktenzeichen
1230/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
29.07.2026
Erstellt
24.04.2026 10:17