mandari

Satzungsangelegenheit; 1. Änderung der Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG NRW) vom 18.12.2019 -Festsetzung der Gebührensätze für das Jahr 2021 -

Verwaltungsvorlage 91/2020 1. Ergänzung vom 17.12.2020

Stand: Am 17.12.2020 im Rat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 17.12.2020

    Rat

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz