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AN/1680/2022

Änderungs- bzw. Zusatzantrag zu AN/1628/2022 Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne

Die PARTEI Änderungsantrag nach § 13 22.09.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln, Sitzung am 29.09.2022, TOP 2.2.1

Die FRAKTION Änderungsantrag nach § 13

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Die FRAKTION Änderungsantrag nach § 13

4293 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 22.09.2022 
 
AN/1680/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 29.09.2022 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag zu AN/1628/2022 Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrte Frau Abè, 
 
die Fraktion die FRAKTION bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Betriebsausschusses 
Abfallwirtschaftsbetrieb am 29.09.2022 zu setzen:  
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag zu AN/1628/2022 Pilotprojekt Anschlussverpflichtung Biotonne 
 
 
Beschluss:  
 
Der Antrag AN/1628/2022 wird im Punkt zwei geändert und um die Punkte drei & vier ergänzt. 
Änderungen und Ergänzungen sind im Folgenden hervorgehoben: 
 
1. Die Stadt Köln startet ein Modellprojekt für eine Anschlussverpflichtung einer Biotonne für 
alle Haushalte in einem Stadtbezirk. Die Verwaltung und AWB wählen hierfür ein oder mehrere 
Veedel eines Bezirkes aus, die möglichst heterogen hinsichtlich der Wohnstruktur sind (Einfami-
lienhäuser sowie dichtbesiedelte Wohngebiete). Dadurch soll insbesondere in Erfahrung ge-
bracht werden, wie sich eine solche Verpflichtung auf die Menge und Qualität des gesammelten 
 
Rathaus 
 
An die Oberbürgermeisterin 
An die Ausschussvorsitzende 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

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Biomülls auswirkt. Privathaushalte, die sämtliche häuslichen Bioabfälle ordnungsgemäß und 
schadlos verwerten können (z.B. durch Kompostierung) sind der Verpflichtung auszunehmen. 
 
2. Dieses Modellprojekt wird von einer Informationskampagne zur richtigen Mülltrennung (in 
dem entsprechenden Bezirk) begleitet. Die AWB prüft, ob zu diesem Zweck ein Beitritt zur 
Initiative #WIRFUERBIO sinnvoll und hilfreich ist. 
 
3. Stadt Köln und AWB informieren u.a. auf ihren Internetseiten verstärkt über die Vortei-
le der so genannten „Eigenkompostierung“ mit Hilfe von Komposthaufen, Schnellkom-
postern und Wurmkisten als der nachhaltigsten und umweltschonendsten Verwen-
dungsmöglichkeit für Grün- und Bioabfälle. Ebenso wird an prominenter Stelle für die 
Möglichkeit zur Inanspruchnahme des so genannten „Eigenkompostierersabschlags“1 
geworben. 
 
4. In einem einjährigen Modellprojekt "Öffentlicher Wurmkomposter" bietet die AWB oder 
ein beauftragter Dienstleister die Abgabe von privatem Biomüll an, der zu 100% durch 
Wurmkompostierung umgesetzt wird. Als Modellstandort wird ein Standort mit hoher 
und affiner Bevölkerungsdichte ausgewählt. Mittelfristiges Ziel soll es sein, Deutsch-
lands erste wurmfreundliche Kommune zu werden sowie ein stadtweites Wurmkompos-
ternetz aufzubauen. 
 
 
Begründung: 
Selbstverständlich ist Bioabfall in der Biotonne besser aufgehoben als in der Restmülltonne. Noch bes-
ser aufgehoben ist er aber beim Verursacher selbst, also im Garten (Grünschnitt, Äste usw.), im privaten 
Komposter oder in der Wurmkiste.  
Er muss nicht abgeholt, einmal per LKW quer durch die Stadt transportiert, sortiert, in Plastiksäcke 
(„Köln-Kompost“) gepackt werden und mit dem Auto wieder heimwärts transportiert werden. Außerdem 
ist zu erwarten, dass die Qualität besser ist (weniger Falsch-Befüllung). Kosten für Stadt und AWB fallen 
auch nicht an.  
 
In einem öffentlichen Wurmkomposter wird "Wurmhumus" und "Wurmtee" von höchster mineralischer 
Qualität erzeugt, welcher reich an Enzymen und Mikroorganismen ist. Die beiden erzeugten Produkte 
können zu niedrigen Preisen an die Biomüllabgebenden etc. verkauft werden kann.  
Einen zusätzlichen Nutzen sehen wir im Lern-Effekt: Jede/r kann bestaunen, wie aus dem eigenen Bio-
müll ein wertvoller natürlicher Dünger wird, der sich gut anfühlt und auch noch gut riecht. 
 
Quellen: 
 
*1 Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln 2022; Anlage 2 Gebührenberechnung, Sei-
te 5 https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=838174&type=do 
 
Gez. Karina Syndicus (Fraktionsvorsitzende) 
          Caroline Michel (SE)

Beratungsverlauf (1)

29.09.2022 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
TOP 2.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Unter Goldschmied 6
  • Im Garten

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Details

Vorlagen-Nr.
AN/1680/2022
Typ
Die PARTEI Änderungsantrag nach § 13
Datum
22.09.2022
Erstellt
22.09.2022 02:11