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V/0439/2026

42. Änderung des FNP - Stellungnahmen - Abschließender Beschluss

Vorlagen 20.08.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 06.10.2026, TOP 8.1

V-0439-2026-Anlage-3-Planzeichnung

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Beschlussvorlage

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V-0439-2026-Anlage-2-Begruendung

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V-0439-2026-Anlage-1-Stellungnahmen

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Ansehen

V-0439-2026-Anlage-3-Planzeichnung

748 Zeichen

B  51
HS
SO
VM
SO
DEK
DEK
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K
K
K
F
F
J
J
J
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Änderungsbereich
N
Plan zur 42. Änderung
des Flächennutzungsplans
Stadthafen I /
Dortmund-Ems-Kanal /
Albersloher Weg
Stand: 23.07.2026M. 1:15.000
Gemischte BauflächeMM
Industriegebiet
GewerbegebietGE
GI
GE
GI
Elektrizität
Fernwärme
Flächen für Ver- und Entsorgung
Parkanlage
Grünflächen
Richtfunk  Rf
Dortmund-Ems-KanalDEKDEK
Kennzeichnungen,
nachrichtliche Übernahmen
u. Vermerke
Altlast- /
Verdachtsfläche < 1ha
Öffentliche Parkfläche
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0439/2026

Beschlussvorlage

9748 Zeichen

V/0439/2026 
V/0439/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im 
Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
[Stadthafen Süd]  
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   07.10.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungs-
plans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadtha-
fen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg wird wie folgt Beschluss gefasst: 
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungs-
plans nicht gefolgt: 
1.1  Der Stellungnahme, für den Bereich der Flächennutzungsplanänderung weiterhin ein In-
dustriegebiet auszuweisen (Anlage 1, Punkte 2.12.2, 4.11.1, 4.11.2, 6.8.2, 6.8.4). 
1.2  Der Stellungnahme, den gesamten Hafenbereich in einem Bauleitplanverfahren zu 
überplanen (Anlage 1, Punkte 2.15.2, 2.15.4, 5.1.1, 5.1.7, 5.1.8). 
1.3  Der Stellungnahme, die Änderungen in den Ausweisungen zu einem Gewerbegebiet 
nicht vorzunehmen (Anlage 1, Punkte 3.2.2, 3.2.8). 
Stadtplanungsamt  
 
31.08.2026 
 
Ihre Ansprechpartner:  
Herr Bernsen  
Telefon: 492 -6199 
Bernsen@stadt -muenster.de  
  
Herr Geitel  
Telefon: 492 -6193 
Geitel@stadt -muenster.de

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V/0439/2026 
1.4  Den Bedenken, d er 42. Flächennutzungsplanänderung fehle eine eigenständige städte-
bauliche Tragfähigkeit (Anlage 1, Punkt 3.2.4). 
1.5  Den Bedenken, die vorgesehene Lärmkontingentierung schränke die bestehenden Nut-
zungen ein (Anlage 1, Punkte 3.2.5, 3.5.3). 
1.6  Der Stellungnahme, die in den Gutachten vorgenommene Geräuschkontingentierung be-
rücksichtigt nicht den tatsächlichen Bestand (Anlage 1, Punkt 3.2.6). 
1.7  Der Stellungnahme, die Auswirkungen zum Thema Verkehr seien nicht ausreichend be-
rücksichtigt (Anlage 1, Punkte 3.3.2, 3.3.3, 3.3.5, 3.4.1, 3.5.6, 5.1.28). 
1.8  Der Stellungnahme, die Änderungen würden zu unzumutbaren Belastungen im Umfeld 
führen (Anlage 1, Punkt 3.3.3). 
1.9 Der Stellungnahme, die Planung sei widersprüchlich und die Auswirkungen wurden nicht 
ausreichend ermittelt (Anlage 1, Punkt 3.3.4). 
1.10  Der Stellungnahme, die Bestandsaufnahme und die bestehenden Zusammenhänge in-
nerhalb des Änderungsbereichs wurden unzureichend ermittelt (Anlage 1, Punkte 3.5.4). 
1.11  Der Stellungnahme, dass im Zusammenhang mit der Bekanntmachung und Offenlegung 
verfahrensrechtliche Mängel vorliegen (Anlage 1, Punkt 3.5.5). 
1.12  Der Stellungnahme, für die Änderung fehle eine  Gesamtkonzeption (Anlage 1, Punkt 
3.5.7). 
1.13  Der Stellungnahme, artenschutzrechtliche Belange wurden nicht ausreichend berück-
sichtigt (Anlage 1, Punkt 3.5.8). 
1.14  Der Forderung, nicht mehr zur Verfügung stehende Industrieflächen durch ein Flächen-
management an einer anderen Stelle im Stadtgebiet zu ersetzen  (Anlage 1, Punkte 
4.11.2, 6.8.3).  
1.15  Der Stellungnahme, die Bauleitplanverfahren beeinträchtigen die Entwicklung der Kultur- 
und Freizeiteinrichtungen (Anlage 1, Punkte 5.1.2, 5.1.3). 
1.16  Den Bedenken, mit der Flächennutzungsplanänderung werden bereits konkrete nachtei-
lige Folgewirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 649: Alberslo-
her Weg / Hafengrenzweg vorbereitet (Anlage 1, Punkte 5.1.6, 5.1.12).  
1.17  Der Forderung, zu den Bauleitplanverfahren zusätzlich eine Übersicht zu den Verfahren-
sabläufen vorzulegen (Anlage 1, Punkt 5.1.9). 
1.18  Der Stellungnahme, die vorgesehene Emissionskontingentierung weise ein erhebliches 
Wirksamkeitsrisiko auf (Anlage 1, Punkt 5.1.16). 
1.19  Der Stellungnahme, die Emissionskontingentierung nachzubessern ( Anlage 1, Punkte 
5.1.17, 5.1.62). 
1.20  Den Bedenken, die Änderung des Flächennutzungsplans hat nachteilige Auswirkungen 
für bestehende Betriebe und Einrichtungen (Anlage 1, Punkte 5.1.20, 5.1.69). 
1.21  Der Forderung, eine erneute zusätzliche Veröffentlichung von aktualisierten Daten 
durchzuführen (Anlage 1, Punkte 5.1.24, 5.1.61).

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V/0439/2026 
1.22  Der Forderung, eine vollständige Bestandsaufnahme aller schallrelevanten Anlagen mit 
korrekter Zuordnung zwischen Plan und Gutachten  zu erstellen (Anlage 1, Punkte 
5.1.25, 5.1.63). 
1.23  Der Forderung, eine Aktualisierung und Dokumentation der Bestands- und Annahmela-
ge von Altöllagerungen durchzuführen (Anlage 1, Punkt 5.1.51). 
1.24  Der Forderung, den Änderungsbereich der 42. Flächennutzungsplanänderung an die 
Ausbaugrenze des planfestgestellten Ausbauloses anzupassen (Anlage 1, Punkt 6.5.3). 
1.25  Der Stellungnahme, im Flächennutzungsplan die Fläche für die Großwärmepumpe als 
Flächen für Ver- und Entsorgung darzustellen (Anlage 1, Punkt 6.9.12). 
2.  Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk 
Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund -Ems-Kanal / Albersloher 
Weg wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. 
Die Begründung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans wird ebenfalls beschlossen (An-
lage 2). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den abschließenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
 
 
 
Begründung: 
Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sollen, aufbauend auf den Ergebnissen des 
Werkstattverfahrens zu den Münster Modell Quartieren 3, 4 und 5 und dem daraus entwickelten Per-
spektivplan (2022)1, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Be-
reichs südlich des Stadthafens I geschaffen werden.  
Ziel ist es, den Standort des Heizkraftwerks einschließlich seiner Erweiterungsmöglichkeiten langfris-
tig zu sichern und die umliegenden Flächen von ihrer ehemals überwiegend hafenaffin -industriellen 
Prägung hin zu einem breiteren gewerblichen Nutzungsspektrum mit insbesondere nichtstörenden 
Gewerbe- und Handwerksbetrieben sowie Büro-, Verwaltungs-, Dienstleistungs- und kulturellen Nut-
zungen weiterzuentwickeln. Zugleich sollen die öffentliche Zugänglichkeit und Aufenthaltsqualität am 
Wasser durch eine Grünfläche an der südöstlichen Hafenspitze gestärkt werden. 
Im Flächennutzungsplan werden hierzu künftig ein Gewerbegebiet (GE), der Kraftwerkstandort ein-
schließlich seiner Erweiterungsflächen als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweck-
bestimmungen Elektrizität und Fernwärme sowie die südöstliche Hafenspitze als Grünfläche mit der 
Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Der Dortmund -Ems-Kanal (DEK) bleibt unverändert als 
Wasserfläche dargestellt. Die DEK-Ausbauplanung wird im Rahmen des FNP -Maßstabs entspre-
chend dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt. 
Verfahrensschritte 
Der Beschluss zur 42. Änderung des FNP wurde vom Rat der Stadt Münster bereits am 27.06.2012 
zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 gefasst (V/0430/2012). Der Bereich der 
42. Änderung umfasste dabei zusätzlich zum aktuellen Bereich noch Flächen nördlich des Stadtha-
fens I und südöstlich des DEK. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer 
 
1 Vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/muenstermodellquartiere/mitmachen/der -perspektivplan

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V/0439/2026 
Infoveranstaltung zum Masterplan Stadthäfen Münster am 05.07.2012 in der Mehrzweckhalle der 
Stadtwerke statt. 
Der nördlich des Stadthafens I gelegene Bereich im Umfeld der ehemaligen OSMO-Hallen wurde mit 
Beschluss zur 72. Änderung des Flächennutzungsplans vom 11.05.2016 aus dem Plangebiet der 
ursprünglichen 42. Änderung herausgelöst.  
Die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) 
wurde vom 19.03. bis 05.04.2018 durchgeführt und betraf neben dem aktuellen Gebiet noch den Be-
reich südöstlich des DEK. 
Mit Beschluss des Rates vom 26.08.2020 zur 110. Änderung des FNP für den Bereich südöstlich des 
DEK (Bereich zwischen der Umgehungsstraße B 51, dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Lütkenbe-
cker Weg) wurde diese Fläche aus der 42. FNP-Änderung herausgelöst.  
Eine erneute Offenlage für den nun verbliebenen Bereich Stadthafen I  / Dortmund-Ems-Kanal / Al-
bersloher Weg fand vom 05.01. bis 05.02.2026 statt. Gleichzeitig erfolgte die erneute Beteiligung der 
TöB. 
Die zu allen Beteiligungsschritten eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage  1 zusammen-
gefasst. Über sie soll entsprechend unter 1. Beschluss gefasst werden. 
Nach dem abschließenden Beschluss wird bei der Bezirksregierung Münster der Antrag zur Geneh-
migung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans gestellt. Für den im Parallelverfahren aufgestell-
ten und entwickelten Bebauungsplan Nr. 541 soll der Satzungsbeschluss in einer nachfolgenden Be-
ratungskette gefasst werden. 
Da der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans gegenüber der letzten Offenlegung nicht 
geändert werden soll, kann der abschließende Beschluss gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Die 
Planzeichnung zur 42. Änderung (Anlage 3) zeigt bereits den in den neuen Standard XPlanung über-
führten Flächennutzungsplan. Diese weicht optisch von der öffentlich ausgelegten Planurkunde ab, 
stellt aber keine inhaltliche Änderung dar. 
Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 – Stellungnahmen 
Anlage 2 – Begründung 
Anlage 3 – Planzeichnung

V-0439-2026-Anlage-2-Begruendung

73849 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 26 
B e g r ü n d u n g   
zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im  
Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I /  
Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Inhalt Seite 
1  Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 
1.1  Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) ................................................................ 6 
1.2  Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) ................................................................. 7 
1.3  Planungsalternativen ................................................................................................................... 8 
2  Änderungsbereich .................................................................................................................................. 8 
3  Raumordnungs- und planungsrechtliche Situation ................................................................................ 9 
3.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 9 
3.2  Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan ................................... 12 
3.3  Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte ............. 12 
4  Änderungsinhalte ................................................................................................................................. 13 
4.1  Gewerbegebiete (GE) ................................................................................................................ 14 
4.2  Flächen für Ver- und Entsorgung, Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme .............. 14 
4.3  Grünflächen, Zweckbestimmung Parkanlage ............................................................................ 14 
4.4  Verkehrsflächen ......................................................................................................................... 14 
4.5  Wasserflächen ........................................................................................................................... 14 
5  Sonstige Belange und Hinweise / Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung ....................... 15 
5.1  Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen .................................................................. 15 
5.1.1  Altlasten / Altlastverdachtsflächen < 1 ha ....................................................................... 15 
5.1.2  Richtfunk (RF) ................................................................................................................. 15 
5.2  Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 15 
5.3  Entwässerung ............................................................................................................................ 15 
5.4  Verkehr ...................................................................................................................................... 16 
5.5  Immissionsschutz ...................................................................................................................... 16 
6  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................. 18 
6.1  Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 18 
6.2  Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung ............................... 18 
6.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 19 
6.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 20 
6.4.1 Mensch und seine Gesundheit ........................................................................................ 22 
6.4.2  Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ................................................................................ 22 
6.4.3  Fläche, Boden ................................................................................................................. 23 
6.4.4  Wasser ............................................................................................................................ 23 
6.4.5  Luft, Klima (Klimaschutz, Klimaanpassung) .................................................................... 23 
6.4.6  Landschaft, Ortsbild ........................................................................................................ 24 
6.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 24 
6.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 24 
6.5  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich 
nachteiligen Umweltauswirkungen ............................................................................................ 24 
6.6  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 24 
6.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 24 
6.8  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 25 
6.9  Zusammenfassung .................................................................................................................... 25 
 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0439/2026

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 2 von 26 
1  Planungsanlass und Planungsziele 
Planungsanlass 
Der Münsteraner Hafen, insbesondere im Bereich des Stadthafens  I, war seit Anfang des 
20. Jahrhunderts ein zentraler gewerblicher Standort der Stadt, vor allem für hafenaffine 
gewerbliche und industrielle Nutzungen. 
Zu Beginn der 1990er Jahre wurde mit dem heute bestandskräftigen Bebauungsplan Nr. 401 der 
planungsrechtliche Rahmen zur Strukturierung der gewerblichen Flächen im Bereich des 
Stadthafens I geschaffen. Ebenfalls in den 1990er Jahren wurden mit dem Bau des Hafenplatzes 
und der Leitbildentwicklung für den ‚Kreativkai‘ die Weichen für die Umstrukturierung des 
nördlichen Hafenbereichs gestellt. In den folgenden Jahren wurde mit der Umsetzung des 
‚Kreativkais‘ der Wandel des vormals hafen-industriell dominierten Bereichs zu einem 
hochwertigen Standort für Büro- und Dienstleistungen sowie gastronomische Nutzungen 
erfolgreich begonnen. 
Mit der Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen in den Jahren 2011/2012 (vgl. u.a. 
V/0800/20111) wurden unter Beteiligung der Bürgerschaft die Entwicklungsziele für den gesamten 
Hafenbereich definiert. Im Nachgang zum Beschluss des Masterplans wurden am 27.06.2012 
der Beschluss zur 42.  Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie der 
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr.  541 für den Planbereich ‚Stadthafen I / 
Schillerstraße / Lütkenbecker Weg  / Bundesstraße B  51 / Albersloher Weg‘ gefasst (vgl. 
V/0430/2012). 
Das Quartier südlich des Stadthafens I, unmittelbar westlich angrenzend an die Stadtstrecke des 
Dortmund-Ems-Kanals (DEK), ist bis auf den Standort des Kraftwerkes der Stadtwerke Münster 
seit Längerem nicht mehr industriell genutzt. Zum Teil befinden sich dort noch größere 
brachliegende Grundstücke. Neu entstandene bzw. noch entstehende Bürogebäude und 
gewerbliche Bauten spiegeln im direkten Übergang vom ‚Kreativkai‘ in den südlich angrenzenden 
Bereich den Entwicklungsdruck wider, der im gesamten Hafenbereich spürbar ist. Insbesondere 
durch die Verlagerung eines Gefahrgutlagers bzw. der dort gelagerten störfallrelevanten Stoffe 
südlich des Stadthafens I im Jahre 2016 hat sich auch für diesen Hafenbereich die Möglichkeit 
einer grundlegenden Neuausrichtung eröffnet. 
Die vorgenannten Beschlüsse umfassten seinerzeit auch einen Planbereich nordöstlich des 
Stadthafens I im Bereich der ehemaligen OSMO-Hallen. Mit dem Beschluss zur 72.  FNP-
Änderung am 11.05.2016 wurde der Bereich nordöstlich des Stadthafens  I formal aus dem 
Plangebiet der 42. FNP-Änderung herausgelöst (vgl. V/0194/2016). 
Im Jahr 2018 erreichte das Planverfahren der 42. FNP-Änderung (vgl. auch V/1090/2017) bereits 
den Stand der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). 
Die öffentliche Auslegung wurde vom 19.03. bis einschließlich zum 04.05.2018 gemeinsam mit 
dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 541 durchgeführt. 
Mit Beginn der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen im Jahr 2019 wurden die 
Entwicklungsziele für den gesamten Hafenbereich unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 
 
1 Abrufdatum aller Internetquellen im Text: 31.07.2026

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 3 von 26 
erneuert (V/0150/2019/1). Der ursprüngliche Masterplan Stadthäfen aus den Jahren 2011/2012 
bildete dabei die Grundlage. Das im September 2022 abgeschlossene, partizipative 
Werkstattverfahren zu den „Münster Modell Quartieren“ (MMQ) 3, 4 und 5 behandelte vielfältige 
Transformationsideen für den Hafenbereich und fixierte durch den als Ergebnis resultierenden 
Perspektivplan die Zielsetzungen und planerischen Leitideen für diesen Stadtbereich.2 
Für den (vormaligen) Teilbereich der 42.  FNP-Änderung südöstlich des DEK im Bereich der 
Theodor-Scheiwe-Straße haben sich zwischenzeitlich die Ziele der Planung gegenüber dem 
Stand zum einleitenden Beschluss zur 42. Änderung und dem Unterlagenstand zur öffentlichen 
Auslegung deutlich geändert. Für diesen Teilbereich wird die erforderliche FNP-Änderung 
nunmehr unter der neuen Bezeichnung „130. Änderung des wirksamen FNP der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf: „Albersloher Weg / Dortmund-Ems-
Kanal / Lütkenbecker Weg / Umgehungsstraße B 51“ fortgeführt. Parallel wird für diesen Bereich 
der Bebauungsplan Nr. 642 neu aufgestellt. Die Aufstellung beider Planerfahren hat der Rat in 
seiner Sitzung am 22.03.2023 beschlossen (V/0090/2023). 
Folgende Gründe waren für die Ausgliederung des bisherigen Plangebiets südöstlich des DEK 
ausschlaggebend: Entgegen den bisher im Flächennutzungsplan vorgesehenen städtebaulichen 
und bauleitplanerischen Zielrichtungen der Ansiedlung eines Stadionstandorts (im Bereich des 
künftigen MMQ  4 an der Nieberdingstraße) und der Bestandssicherung und Neujustierung 
gewerblich-industrieller Nutzungen im Bereich südöstlich des DEK und nördlich des Albersloher 
Wegs soll hier nunmehr die Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers für Wohnen und Arbeiten 
verfolgt werden (MMQ 3), unter Beibehaltung von Teil-Flächen für produzierendes Gewerbe im 
nordöstlichen Bereich angrenzend an die Umgehungsstraße. 
Für den aktuellen Geltungsbereich der 42. FNP-Änderung verbleibt damit der Bereich südlich des 
Stadthafens I, nördlich des Albersloher Wegs und westlich des DEK (vgl. Abb. 1), der auf der 
Basis der übergeordneten Planungsziele für den Hafenbereich gem. der Fortschreibung des 
Masterplans Stadthäfen / Perspektivplan Werkstattverfahren 2022 weiterentwickelt werden soll. 
Dieser Teilbereich soll durch die 42.  FNP-Änderung sowie die parallele Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr. 541 entsprechend überplant werden. 
 
2 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/muenstermodellquartiere/mitmachen/der-perspektivplan

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 4 von 26 
 
Abb. 1: FNP-Änderungsverfahren in der Umgebung des Plangebiets (Quelle: Stadt Münster, 
Stadtplanungsamt, 6/2026) 
 
Abb. 2: Aktuelle Bebauungsplanverfahren (rot) in der Umgebung, bestehendes Planungsrecht (blau) 
(Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt, 7/2026)

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 5 von 26 
Planungsziele 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das verbleibende Plangebiet der 42. FNP-Änderung 
derzeit folgende Flächennutzungen und Zweckbestimmungen dar: 
 im Bereich des Kraftwerkstandorts Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den 
Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme; 
 im Bereich südlich des Stadthafens I und westlich des DEK im nördlichen Teilbereich 
Industriegebiete (GI), im südlichen Teilbereich Gewerbegebiete (GE); 
 nördlich entlang des Albersloher Wegs durchgehend gemischte Bauflächen (M). 
Mit der geplanten Umstrukturierung der industriellen Flächen zu Gewerbegebieten, der 
beabsichtigten Darstellung der bisherigen gemischten Bauflächen als Gewerbegebiet, der 
Darstellung des Kraftwerkstandorts einschließlich seiner Erweiterungsflächen als Flächen für Ver- 
und Entsorgungsanlagen sowie der Darstellung der südöstlichen Hafenspitze als Grünfläche 
ergibt sich ein umfassender Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplan.  
Änderungen an der Darstellung des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) als Wasserfläche im FNP 
werden maßstabsbedingt (Maßstab 1:15.000 bzw. 1:20.000) nicht vorgenommen. Aus der 
maßstabsbedingten Generalisierung der FNP-Darstellungen ergeben sich zwangsläufig gewisse 
Unschärfen. (s.  a. Kapitel 4) Bezüglich der Ausbauplanungen für den DEK wird auf den 
bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2008, einschließlich etwaiger 
Änderungen, verwiesen. (s. a. Kapitel 3.3) 
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß §  8 Abs. 3 
BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541. Für den Planbereich der 42. FNP-Änderung 
und den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr.  541 sind demnach folgende 
Zielsetzungen maßgeblich: 
 Es sollen ein klares Bekenntnis zum Standort für die zukünftige Strom-/ Wärmeversorgung 
der Stadt Münster getroffen sowie die bestehenden Nutzungen und räumlichen, 
anlagentechnischen Erweiterungsoptionen planungsrechtlich gesichert werden. 
 Für die das Kraftwerk umgebenden Flächen soll zukünftig eine gewerbliche Nutzung 
gesichert werden. Damit entsteht ein Wandel von den ehemals hafenaffinen, zum Teil 
industriellen Nutzungen, hin zu einem gewerblichen Nutzungsspektrum von nichtstörenden 
Gewerbe- und Handwerksbetrieben, Büro- und Verwaltungsnutzungen, um neue 
Flächenpotenziale für die teils mindergenutzten Grundstücksflächen zu schaffen. 
 Durch die künftige Darstellung als Gewerbegebiet wird grundsätzlich die Nutzungsflexibilität 
und Nutzungsbreite für das strukturelle Ziel, nutzungsgemischten diversifizierten, 
hochwertigen gewerblich-kulturellen und dienstleistenden Nutzungen eine attraktive 
Angebotsoption einzuräumen, deutlich gestärkt. 
 Der Albersloher Weg als Einfahrtsstraße in die Innenstadt und Standort für zentrale 
Verwaltungs- und Büroeinrichtungen wird bestätigt und im gegenwärtigen Planverfahren 
entsprechend berücksichtigt. 
 Die öffentliche Zugänglichkeit des Gebiets soll verbessert werden. Auf der südöstlichen 
Hafenspitze (Einmündungsbereich Stadthafen I / DEK) soll eine öffentliche Grünfläche

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entstehen, die die Aufenthaltsqualität im Quartier durch Begrünung stärkt und an der die 
Wegeverbindungen entlang der Wasserkanten in einem Platz zusammengeführt werden. 
 Gleichzeitig wird das planungsrechtliche Nutzungsspektrum unter Berücksichtigung der 
Planungen im Umfeld (siehe Abb. 1 und Abb. 2) angepasst (vgl. hierzu auch die 
Ausführungen in den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 541). 
Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr.  541 (siehe 
Abb. 2) zu einem späteren Zeitpunkt in einen investorenfinanzierten bzw. projektorientierten 
Angebotsbebauungsplan (Nr.  649, Planungstitel „Drei Schwestern“, vgl. auch V/0290/2024) 
übergehen soll. 
Aufgrund der geänderten Planungsziele und der entsprechend aktualisierten Planunterlagen 
wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §  3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §  4 Abs. 2 BauGB nach Maßgabe 
des §  4a Abs.  3 BauGB im Zeitraum vom 05.01. bis einschließlich 05.02.2026 erneut 
durchgeführt. 
1.1  Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) 
Münster ist eine wachsende Stadt mit einer wohnberechtigten Bevölkerung von rund 
319.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (31.07.2026). 3 Für das Jahr 2030 prognostizieren 
sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum. Dies 
führt – zusammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen  – zum Bedarf von 
ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr. 4 Das Einwohnerwachstum geht auch einher mit einem 
steigenden Bedarf an Arbeitsstätten und gewerblichen Bauflächen.5 
Der Planbereich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend industriell/gewerblich-
baulich genutzt. Durch die angestrebte Nutzung aktuell bestehender Flächenreserven 
(Brachflächen) im Plangebiet entsprechend den Zielen des o. a. Perspektivplans wird eine 
Inanspruchnahme von bisher nicht baulich genutzten Freiflächen im Sinne des 
Bodenschutzgebotes des BauGB vermieden bzw. minimiert und die Innenentwicklung gefördert. 
 
3 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/statistik-stadtforschung/zahlen-daten-fakten; die genannten 
Einwohnerzahlen beziehen sich auf die sogenannte wohnberechtigte Bevölkerung Münsters. Diese 
beinhaltet alle Menschen mit Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz (beide Gruppen tragen zur 
Wohnungsnachfrage bei) und basiert auf dem städtischen Melderegister. Es gibt allerdings deutliche 
Unterschiede zwischen dieser Zahl und der im Rahmen des Zensus 2022 aktuell ermittelten 
Bevölkerungszahl für Münster. Die amtliche Bevölkerungszahl für Münster im Jahr 2022 beträgt daher 
303.772 Menschen (allerdings ausschließlich Menschen mit Hauptwohnsitz). Weitere Informationen dazu 
sind zu finden unter: https://www.stadt-muenster.de/aktuelles/newsdetail/zensus-2022-ergebnisse 
4 vgl. dazu auch das Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, die Dokumentation 
zur Planungswerkstatt 2030, die Vorlagen zur Fortschreibung des Baulandprogramms (vgl. V/0193/2023 
bzw. V/0260/2024) die Ratsvorlage zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland (V/0339/2023), 
die Vorlage zu den Ergebnissen der Wohnungsstättenbedarfsprognose (V/0606/2023) und die Vorlage 
und den Abschlussbericht zum Integrierten Flächenkonzept Münster (V/0192/2024) 
5 vgl. dazu auch die Ergebnisse der Arbeitsstättenbedarfsprognose (V/0606/2023) und die Vorlage und 
den Abschlussbericht zum Integrierten Flächenkonzept Münster (V/0192/2024)

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Die vorliegende Planung der 42.  FNP-Änderung entspricht daher in vorbildlicher Weise den 
Anforderungen des §  1a Abs.  2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend 
umzugehen. 
1.2  Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) 
Der Änderungsbereich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend industriell  / 
gewerblich-baulich genutzt. Grünflächen oder prägende Gehölze bestanden mit der ehemaligen 
gewerblichen Nutzungsstruktur im Änderungsbereich selbst nicht und sind auch aktuell nicht 
vorhanden. Auch umliegend sind mit Ausnahme der Strukturen entlang des Dortmund-Ems-
Kanals keine wirksamen Grünstrukturen vorhanden. Der Änderungsbereich hat 
dementsprechend keine bedeutende Funktion für das Klima und die Luftreinhaltung im 
Stadtgebiet. 
Gemäß den aktuellen Erkenntnissen aus der Stadtklimaanalyse 6 weist der Planbereich (vgl. 
Planungshinweiskarte) eine mittlere bis sehr hohe bioklimatische Belastung auf. Die Kaiflächen 
im Plangebiet entlang des Dortmund-Ems-Kanals sind in der Planungshinweiskarte als 
Ausgleichsräume mit hohem stadtklimatischen Schutzbedarf gekennzeichnet. 
Entsprechend seiner bereits bestehenden und auch zukünftigen Bedeutung ist der 
Änderungsbereich in der Grünordnung der Stadt Münster als Siedlungsbereich dargestellt. Eine 
Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper besteht 
nicht. Darüber hinaus liegt er nicht in einem Belüftungskorridor, tangiert jedoch den 
systemüberlagernden Grünzug entlang des Dortmund-Ems-Kanals. 
Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 soll die öffentliche Zugänglichkeit des 
Gebiets südlich des Stadthafens I dauerhaft gesichert werden; insbesondere eine durchgängige 
Wegeverbindung entlang der Kaiflächen des Stadthafens sowie auch entlang des DEK und die 
Schaffung eines öffentlich nutzbaren Freiraums im Einmündungsbereich DEK  / Stadthafen  I 
sollen dieses Quartier zukünftig ebenso erlebbar machen, wie es der Bereich auf der nördlichen 
Stadthafen-Seite bereits ist. Zudem soll eine für die südöstliche Hafenspitze geplante öffentliche 
Grünfläche die Aufenthaltsqualität in dem bisher stark versiegelten Bereich weiter verbessern. 
Das Planvorhaben trägt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels bei. Auf Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr.  541) werden durch Festsetzungen für 
mindestens extensiv begrünte Flachdächer – teilweise in Kombination mit Photovoltaikanlagen – 
entsprechende Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung getroffen. 
Ergänzend zu den Dachflächen sind auch Begrünungen von Teilbereichen der Wandflächen im 
Plangebiet festgesetzt. Darüber hinaus trifft der Bebauungsplan Nr.  541 innerhalb der 
Gewerbegebiete auch Festsetzungen zur Grundstückbegrünung. Der von der Stadt Münster 
erarbeitete Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung Münster  dient hier als Grundlage (siehe 
V/0123/2023). 
Die Maßgaben des Klimaschutzes gemäß §  1a Abs. 5 BauGB stehen der 42.  FNP-Änderung 
nicht entgegen. 
 
6 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/klima/klimaanpassung/stadtklimaanalyse-2025 und 
V/0200/2025

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1.3  Planungsalternativen 
Unter dem Gesichtspunkt anderweitiger möglicher Planungsalternativen ist zu berücksichtigen, 
dass der Bereich der 42. FNP-Änderung bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend 
industriell bzw. gewerblich-baulich genutzt wird und innerhalb eines bestehenden, 
innerstädtischen Siedlungszusammenhangs liegt. Die Planung knüpft an vorhandene 
Nutzungsstrukturen, bestehende Erschließungs- und Infrastrukturanlagen sowie an die 
weiterentwickelten städtebaulichen Ziele für den Hafenbereich an. 
Diese aktuellen städtebaulichen Ziele ergeben sich aus dem im Kapitel 1 angesprochenen 
Perspektivplan, der im Rahmen eines partizipativen Werkstattverfahrens im Jahr 2022 erarbeitet 
worden ist. Mit dem Werkstattverfahren – die Ergebnisse sind in der Berichtsvorlage V/0105/2023 
dokumentiert – wurde eine umfassende Quartiersentwicklung im Bereich westlich und östlich des 
DEK, beiderseits des Albersloher Wegs öffentlichkeitswirksam eingeleitet, die u.  a. auch die 
Entwicklung der Münster Modell Quartiere (MMQ) 3-5 umfasst. Die 42. FNP-Änderung liegt 
innerhalb des Areals, das im Zuge des o. a. Werkstattverfahrens betrachtet worden ist und 
überführt wesentliche Ergebnisse dieses informellen Prozesses, insbesondere im Bereich der 
Wasserkanten und der Hafenspitze, in formelles Planungsrecht. 
Die Darstellung des Kraftwerksstandorts einschließlich seiner Erweiterungsflächen als Flächen 
für Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme ist aufgrund 
der vorhandenen Anlagen, der technischen Infrastruktur und der funktionalen Einbindung in die 
Strom- und Fernwärmeversorgung der Stadt Münster standortgebunden. Gleichwertige 
räumliche Alternativen bestehen hierfür nicht. 
Die Darstellung der Hafenspitze als Grünfläche greift die fortentwickelten Ziele der 
Hafenentwicklung gemäß o.  a. Perspektivplan für diesen Bereich auf. Insbesondere die 
Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit der Wasserkanten, die Freiraumvernetzung und die 
Aufwertung bisher stark versiegelter Flächen soll zu einer deutlich verbesserten 
Aufenthaltsqualität in diesem Stadtraum führen. 
Die geplanten Darstellungen als Gewerbegebiete greifen die bestehende gewerbliche Prägung 
des Hafenbereichs an dieser Stelle auf und bilden auf Ebene des FNP den vorbereitenden 
Rahmen für eine städtebaulich verträgliche, gewerblich diversifizierte Weiterentwicklung im 
Umfeld des Kraftwerksstandorts und der angrenzenden Entwicklungsbereiche. 
Vor diesem Hintergrund kommen auf Ebene der 42. FNP-Änderung keine anderweitigen 
Planungsmöglichkeiten in Betracht, die die verfolgten Planungsziele in gleicher Weise erreichen 
und zugleich geringere Umweltauswirkungen erwarten lassen. 
2  Änderungsbereich 
Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt 
 im Norden durch den Stadthafen I 
 im Südosten / Osten durch den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) 
 im Südwesten durch den Albersloher Weg 
 im Nordwesten durch den Hafenplatz.

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3  Raumordnungs- und planungsrechtliche Situation 
3.1  Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. 
Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes NRW 
fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. Der aktuell geltende LEP NRW 
ergibt sich aus der LEP-Fassung von 2017, der 1. Änderung 2019 und der 2. Änderung des LEP 
NRW 2024. 
Der Regionalplan Münsterland wiederum legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in 
der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Als Planungsgrundlage gibt er die 
Rahmenbedingungen für die kommunalen Flächennutzungspläne vor. Der bis April 2025 geltende 
Regionalplan Münsterland wurde am 16.12.2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 
27.06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 
16.02.2016 wurde der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie sowie seit dem 
24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein ergänzt. Zudem sind 
zwischenzeitlich mehrere Regionalplanänderungen  – auch auf dem Stadtgebiet von Münster – 
wirksam geworden. 
Die bislang umfangreichste Änderung des Regionalplans Münsterland erfolgte im Rahmen des 
Verfahrens zur Anpassung an den LEP NRW und den Bundesraumordnungsplan für den 
Hochwasserschutz (BRPH). Diese Änderung wurde am 31.03.2025 vom Regionalrat Münster 
festgestellt und am 17.04.2025 durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt 
(GV.NRW) rechtswirksam. In diesem Zusammenhang wurden auch der auf die aktuellen 
Rechtsgrundlagen angepasste Sachliche Teilplan Energie sowie der Sachliche Teilplan Kalkstein 
in den Regionalplan Münsterland integriert. 
Sowohl im bis April 2025 geltenden als auch im ab April 2025 rechtswirksamen Regionalplan 
Münsterland ist der Geltungsbereich der 42.  FNP-Änderung (abgesehen vom DEK) als 
Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Der Dortmund-Ems-Kanal wird im Regionalplan 
als Wasserstraße dargestellt. 
Die hier geplante Siedlungsentwicklung und Schaffung von neuem Planungsrecht erfolgt 
demnach innerhalb der im Regionalplan Münsterland festgelegten Siedlungsbereiche und ist 
damit auch mit dem Ziel 2-3 des LEP NRW vereinbar. Zudem entspricht die Planung auch den 
regional- und landesplanerischen Forderungen nach einer vorrangigen Innenentwicklung und 
Inanspruchnahme von Bauflächenreserven (vgl. z.B. G III.1-4 des Regionalplans Münsterland). 
Mit Schreiben vom 16.01.2026 hat die Bezirksregierung Münster die Vereinbarkeit der 42. FNP- 
Änderung der Stadt Münster mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und 
Landesplanung erklärt. 
Hinweis zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) (Hochwasser- und 
Starkregenschutzklausel) 
Der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) hat das Ziel, länderübergreifend die 
von Starkregen und Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer 
Bedeutung sind die Sicherung und Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die 
Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen und der Rückhalt des Wassers

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in der Fläche des gesamten Einzugsgebiets. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und 
ergänzen und dient dazu, den Hochwasserschutz u.  a. durch vorausschauende Planung zu 
verbessern. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die im BRPH festgelegten Ziele zu beachten und die 
Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere: 
 Festlegungen zum Hochwasserrisikomanagement: Ziel I.1.1, 
 Festlegungen zu Klimawandel und -anpassung: Ziel I.2.1, 
 Festlegungen zu Einzugsgebieten nach § 3 Nummer 13 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): 
Grundsatz II.1.1 
Bei dem Plangebiet der 42.  FNP-Änderung handelt es sich um einen überwiegend bereits 
versiegelten Bereich, der im Flussgebiet Ems, Teileinzugsbereich Obere Ems liegt (betroffene 
Basiseinzugsgebiete 32921, 32999922 und 32999923 gemäß GSK3E NRW 7). Das Plangebiet 
grenzt an kein Fließgewässer an und weist damit auch keine Hochwassergefahren gemäß 
Hochwassergefahrenkarte NRW auf. Der Bereich der 42.  FNP-Änderung liegt damit auch 
außerhalb festgesetzter Überschwemmungsbereiche, sodass baubedingte erhebliche 
Auswirkungen – z. B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen – nicht anzunehmen 
sind. Der unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Dortmund-Ems-Kanal ist zwar ein 
Gewässer I. Ordnung, er ist jedoch eine künstliche Wasserstraße und gilt nicht als Fließgewässer. 
Von ihm geht keine Hochwassergefahr aus, sondern er kann im Gegenteil als zusätzlicher 
Retentionsraum dienen. 
Nach der Starkregengefahrenhinweiskarte NRW und den Starkregengefahrenkarten der Stadt 
Münster8 können Teilbereiche  – vor allem im Süden, Osten und im Bereich der Straßen 
Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle – des Plangebiets der 42. FNP-Änderung bei 
 seltenen (Intensität ca. 37 – 40 mm/Stunde, Starkregenindex 5), 
 außergewöhnlichen (Intensität ca. 44 – 48 mm/Stunde, Starkregenindex 7), 
 und insbesondere bei extremen (Starkregenindex 10)9 (vgl. Abb. 3) 
Starkregenereignissen überflutet werden.  
 
7 vgl. https://www.elwasweb.nrw.de/; Hinweis: Gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster befindet 
sich der Planbereich innerhalb des Einzugsbereichs mit der Gebietskennzahl 3292 ( https://geo.stadt-
muenster.de/webgis/application/Umweltkataster). 
8 vgl. https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten 
9 d.h. ein extremes Regenereignis mit einer Regenmenge von 90 mm in einer Stunde, das zu einem 
extremen Oberflächenabflussereignis führt.

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Abb. 3: Betroffenheit des Plangebiets bei extremen Starkregenereignissen 8 
Zum Schutz gegen die Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und 
Hitzeperioden werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  541 geeignete Festsetzungen, z.  B. zur Begrünung von 
Flachdächern und zum Schutz von Gebäuden durch Starkregenereignisse, getroffen. 
Die Verkehrsfläche „Hafengrenzweg“ wird zudem im Zuge der Kanalsanierung sowie des Projekts 
des investorenfinanzierten Angebotsbebauungsplans Nr. 649 (Planungstitel „Drei Schwestern“) 
angepasst. 
Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist über die bereits bestehende technische Infrastruktur 
gesichert.10 Die Entwässerung erfolgt über das Trennsystem. Das städtische 
Regenwasserkanalnetz mündet in die Regenwasserbehandlungs- und Regenrückhalteanlage 
Boelckeweg am Gasometer südöstlich der B 51, im weiteren Verlauf erfolgt die Einleitung in den 
Honebach. 
Bei dem Plangebiet der 42.  FNP-Änderung handelt es sich zusammenfassend um einen 
innerstädtischen Bereich, der bereits seit Jahrzehnten baulich genutzt wird. Die Planung 
ermöglicht zwar eine weitgehende Versiegelung des Gebiets, was gegenüber der früheren 
Nutzung jedoch keine zusätzliche Beeinträchtigung bedeutet. Im Gegenteil soll im nordöstlichen 
Bereich, der sog. „Hafenspitze“, künftig eine öffentliche Grünfläche entstehen. Nach Norden bzw. 
Osten grenzt das Plangebiet an die tiefer liegenden Wasserflächen des Stadthafens I sowie des 
DEK, der im Fall von Starkregenereignissen als zusätzlicher Retentionsraum fungieren kann. 
Die 42. FNP-Änderung entspricht den Zielen und Grundsätzen des Bundesraumordnungsplans 
Hochwasserschutz. 
 
10 Gemeint ist die grundsätzliche Erschließbarkeit des bereits baulich genutzten innerstädtischen Bereichs über 
vorhandene technische Netzinfrastrukturen. Dies schließt nicht aus, dass im Zuge konkreter Bauvorhaben 
Leitungsanpassungen, Erweiterungen oder Neuanschlüsse erforderlich werden.

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3.2  Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet der 42.  FNP-Änderung derzeit die 
folgenden Flächennutzungen und Kennzeichnungen dar: 
 im Bereich des Kraftwerkstandorts Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den 
Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme; 
 im Bereich südlich des Stadthafens I und westlich des DEK im nördlichen Teilbereich 
Industriegebiete (GI), im südlichen Teilbereich Gewerbegebiete (GE); 
 nördlich entlang des Albersloher Wegs durchgehend gemischte Bauflächen (M); 
 im südöstlichen bzw. östlichen Bereich den Dortmund-Ems-Kanal als Wasserfläche; 
 mehrere Kennzeichnungen für Altlasten-/ Altlastenverdachtsflächen < 1 ha sowie 
 im Westen eine öffentliche Parkfläche. 
3.3  Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte 
Bebauungsplan 
Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 ‚Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / 
Albersloher Weg‘ wird zurzeit das bisherige Planungsrecht des seit 1996 rechtskräftigen 
Bebauungsplans Nr.  401 ‚Stadthafen I / Albersloher Weg‘ (inklusive seiner rechtskräftigen 
Änderungen) geändert. 
Hafenverordnung 
Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befinden sich Flächen, die durch eine 
Hafenverordnung überlagert sind. Die am 1.  Januar 2024 aktualisierte, für den Stadthafen  I 
erlassene Hafenverordnung, umfasst neben den Gewässerflächen auch einen ein Meter breiten 
Streifen Land, ausgehend von der Spundwand  / Kaimauer. Am Übergang zur 
Bundeswasserstraße (Hafenspitze) verläuft die Grenze in Verlängerung der dem Hafenbecken 
zugewandten, nordwestlichen Uferbegrenzung des DEK. Durch die mit den Bebauungsplänen 
Nr. 541 und 541 A verfolgten städtebaulichen Entwicklungsziele soll u. a. eine stärkere öffentliche 
Belebung südlich des Stadthafens I ermöglicht werden. 
Eisenbahn / Gleisanlagen 
Im nördlichen Teilbereich des Plangebiets verlief eine Gleisanlage vom Hafenplatz entlang der 
südlichen Kaimauer des Stadthafens  I, im weiteren Verlauf westlich des DEK und entlang der 
Straße Kiesekamps Mühle zum Gelände der Versorgungsflächen der Stadtwerke. Zudem 
befinden sich noch Gleisanlagen-Relikte in den Verkehrsflächen Am Mittelhafen und Kiesekamps 
Mühle. Der Bebauungsplan Nr.  401 ‚Stadthafen I / Albersloher Weg‘ sichert eine weitere 
Gleistrasse vom Stadthafen I entlang des DEK mit Übergang zum Stadthafen  II, die jedoch nie 
realisiert worden ist. Mit Aufgabe der Nutzung eines Gefahrgutlagers im Bereich südlich des 
Stadthafens I entfiel 2016 die letzte Nutzung, die auf die Gleisanlagen angewiesen war. Mit 
Bewilligung des Antrags auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken durch die Bezirksregierung 
Münster im Jahr 2020 wurde die Entwidmung der Gleisanlagen vollzogen.

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Sanierungsgebiet und Umlegungsverfahren 
Teilflächen des Plangebiets sind als förmliches Sanierungsgebiet zur Behebung städtebaulicher 
Missstände festgelegt. Die Sanierungssatzung umfasst die Flächen südlich des Stadthafens  I, 
zwischen DEK und Albersloher Weg mit Ausnahme einer Fläche im Kreuzungsbereich von 
Stadthafen I und Dortmund-Ems-Kanal (Flur  148, Flurstücke  580 und 586). Mit dem 
Bebauungsplan Nr.  541 werden die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung des 
Gebiets und somit ein Beitrag zur Behebung der städtebaulichen Missstände im Plangebiet 
geschaffen. 
Zur Neuordnung der Grundstücksflächen wurde am 25.09.1991 für den Bereich das 
Umlegungsverfahren „Hafen II“ angeordnet. Teilbereiche des Bebauungsplangebiets sind noch 
nicht aus der Umlegung entlassen. Der Bebauungsplan Nr. 541 wird mit Satzungsbeschluss als 
Basis für die weitere Neuordnung, sofern erforderlich, dienen. 
Planfeststellungsbeschluss Ausbau DEK - Stadtstrecke Münster 
Der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) ist eine planfestgestellte Wasserstraße des Bundes. Im Jahr 
2008 ist ein Ausbau des DEK u. a. auch im Bereich des Plangebiets planfestgestellt worden. Dies 
umfasst eine Querschnittsverbreiterung sowie im Bereich des Plangebiets die Herrichtung einer 
Liegestelle. Beidseits des DEK werden auch zukünftig Kanalseitenwege  / Betriebswege 
verbleiben. Im Maßnahmenplan sind Anpflanzungen von Bäumen mit Alleecharakter angedacht. 
Die gesamten Kanal- und Kanalbegleitflächen werden auf Basis des 
Planfeststellungsbeschlusses von 2008 in der Planung berücksichtigt. 
4  Änderungsinhalte 
Bezüglich der verfolgten Planungsziele siehe Kapitel 1. 
Ergänzender Hinweis:  
Der nachfolgende Hinweis erläutert die technischen Grundlagen der Planzeichnung im 
Zusammenhang mit der Überführung in den Standard XPlanung und stellt keine inhaltliche 
Änderung dar. 
Im Zuge der Überführung des Flächennutzungsplans in den Standard XPlanung 11 wurden 
einzelne Darstellungen an amtliche Geometrien (ALKIS) angelehnt und Planzeichen an die 
aktuelle Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts 
(PlanZV) angeglichen. Diese Anpassungen stellen keine inhaltliche oder formelle Änderung des 
Flächennutzungsplans dar, sondern dienen ausschließlich der technischen Präzisierung und der 
Verbesserung der geometrischen Konsistenz im Rahmen der digitalen Überführung. Maßgeblich 
bleibt die städtebauliche Grundaussage des Flächennutzungsplans. 
 
11 XPlanung ist ein bundesweit verbindlicher IT-Standard für die strukturierte, verlustfreie und georeferenzierte 
Abbildung von Bauleit- und Raumordnungsplänen im XML-basierten Format XPlanGML. Er ermöglicht den 
einheitlichen Datenaustausch sowie die Nutzbarkeit der Erweiterung raumbezogener Daten, ohne deren rechtliche 
Aussage oder Maßstäblichkeit zu verändern.

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Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind im Maßstab 1:15.000 bzw. 1:20.000 zu 
interpretieren. Aus der maßstabsbedingten Generalisierung ergeben sich zwangsläufig gewisse 
Unschärfen. 
Der für diese FNP-Änderung nun zum Feststellungsbeschluss verwendete FNP-Kartenausschnitt 
(s. Planzeichnung zur 42. FNP-Änderung) basiert auf einer xplankonformen Grundversion des 
Flächennutzungsplans der Stadt Münster, die im Rahmen eines externen Digitalisierungsprojekts 
erstellt wurde. Da die technische Umsetzung von XPlanung – insbesondere auch vor dem 
Hintergrund der maßstabsbedingten Besonderheiten des FNP – als kontinuierlicher Prozess zu 
verstehen ist, werden die Darstellungen und die zugrunde liegende Datenstruktur im Rahmen 
von Änderungsverfahren fortlaufend überprüft und – soweit erforderlich – geringfügig 
xplankonform nachjustiert oder korrigiert. So wird sichergestellt, dass der FNP sowohl technisch 
präzise als auch inhaltlich konsistent fortgeschrieben wird. 
4.1  Gewerbegebiete (GE) 
Um die Planungsziele im Hinblick auf die im Wesentlichen gewerblichen Nutzungen zu erreichen, 
wird das im FNP bislang dargestellte Industriegebiet (GI) südlich des Stadthafens  I zukünftig – 
mit Ausnahme des Kraftwerkstandorts und seiner räumlichen Erweiterungsoptionen, siehe 4.2 – 
als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. 
Darüber hinaus wird die bisherige gemischte Baufläche (M) entlang des Albersloher Wegs im 
Süden bzw. Westen des Plangebiets im FNP zukünftig ebenfalls als Gewerbegebiet (GE) 
dargestellt. 
4.2  Flächen für Ver- und Entsorgung, Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme 
Zur Sicherung des bestehenden Kraftwerkstandorts und seiner räumlichen Erweiterungsoptionen 
wird eine Teilfläche des Industriegebiets neu als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit 
den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme dargestellt. 
4.3  Grünflächen, Zweckbestimmung Parkanlage 
Im nordöstlichen Teilbereich des Plangebiets wird auf einer Teilfläche des bislang dargestellten 
Industriegebiets die sog. „Hafenspitze“ künftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
Parkanlage dargestellt. 
4.4  Verkehrsflächen 
Das Parkhaus östlich des Stadthauses 3 wird unverändert weiterhin mit dem Symbol öffentliche 
Parkfläche dargestellt. 
Allgemeiner Hinweis: 
Detaillierte Erläuterungen zur äußeren und inneren Erschließung sind dem Bebauungsplan 
Nr. 541 zu entnehmen. 
4.5  Wasserflächen 
Der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) wird unverändert als Wasserfläche dargestellt. (s.  a. die 
Ausführungen in den Kapiteln 1 und 3.3)

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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5  Sonstige Belange und Hinweise / Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 
5.1  Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen 
5.1.1  Altlasten / Altlastverdachtsflächen < 1 ha 
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. 
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis- und Warnfunktion. Im 
Flächennutzungsplan sollen gemäß §  5 Abs.  3 Nr.  3 BauGB „für bauliche Nutzungen 
vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, 
gekennzeichnet werden. Im Plangebiet sind mehrere Altlast-/ Altlastverdachtsflächen <1  ha 
bekannt. Die diesen Flächen zu Grunde liegende Erkenntnislage stellt die zukünftigen dort 
zulässigen Nutzungskategorien gleichwohl nicht in Frage. Über die Signalwirkung der 
Kennzeichnung werden Untersuchungserfordernisse im Baugenehmigungsverfahren im Zuge 
der konkreten Projektplanungen soweit erforderlich angestoßen. Entsprechende Regelungen für 
den Umgang bei Erdarbeiten sind als Hinweise in den Bebauungsplan Nr.  541 aufgenommen 
worden. 
5.1.2  Richtfunk (RF) 
Durch das Plangebiet verlaufen drei Richtfunklinien, die unverändert nachrichtlich dargestellt 
werden. 
5.2  Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler 
im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte 
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde 
auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, 
aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von 
Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. 
Gemäß der Baudenkmalliste der Stadt Münster sind die Gebäude Am Mittelhafen  10 
Baudenkmäler. Dabei handelt es sich um zwei Hafenspeichergebäude, und zwar den ehemaligen 
Flechtheimspeicher sowie den ehemaligen Rhenus-Speicher. 
5.3  Entwässerung 
Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird konkret im Rahmen der verbindlichen 
Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) sichergestellt. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets 
ist über die bereits bestehende technische Infrastruktur gesichert. 12 Die Entwässerung erfolgt 
über das Trennsystem. Das städtische Regenwasserkanalnetz mündet in die 
Regenwasserbehandlungs- und Regenrückhalteanlage Boelckeweg am Gasometer südöstlich 
der B  51, im weiteren Verlauf erfolgt die Einleitung in den Honebach. Die 
 
12 Gemeint ist die grundsätzliche Erschließbarkeit des bereits baulich genutzten innerstädtischen Bereichs über 
vorhandene technische Netzinfrastrukturen. Dies schließt nicht aus, dass im Zuge konkreter Bauvorhaben 
Leitungsanpassungen, Erweiterungen oder Neuanschlüsse erforderlich werden.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 16 von 26 
Schmutzwasserkanalisation schließt über den Albersloher Weg im Hansaring an die 
Mischwasserkanalisation an, die das Schmutzwasser über das Hauptpumpwerk Gartenstraße 
zur Behandlung in die Hauptkläranlage leitet. 
Auf der Regelungsebene des Bebauungsplans Nr.  541 werden u.  a. auch Maßnahmen durch 
Festsetzung einer mindestens extensiven Dachbegrünung vorgesehen. Die Verkehrsfläche 
„Hafengrenzweg“ wird zudem im Zuge der Kanalsanierung sowie des Projekts des 
investorenfinanzierten Angebotsbebauungsplans Nr.  649 (Planungstitel „Drei Schwestern“) 
angepasst. 
Vergleiche auch die Ausführungen unter 3.1. 
5.4  Verkehr 
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr.  541) wurde eine 
Verkehrsuntersuchung durchgeführt, um sicherzustellen, dass das dem Bebauungsplan zu 
Grunde gelegte Erschließungskonzept und die umliegenden Verkehrsstraßen ausreichend 
leistungsfähig sind. Die Ergebnisse sind im Bericht „Verkehrsuntersuchung zum 
Bebauungsplanverfahren Nr. 541 am Stadthafen  I in Münster“, verfasst durch das Büro WVI 
Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH, Braunschweig im Juli 
2025 dargelegt.  
Insgesamt zeigt sich, dass durch Umsetzung verschiedener Maßnahmen eine ausreichende 
Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur nachgewiesen werden kann. Zur Förderung des 
Umweltverbunds schlägt das Gutachten darüber hinaus vor, Buslinien zukünftig mittels 
verkehrsabhängiger Steuerung priorisiert abzuwickeln. 
Die Aussagen des Gutachtens werden als plausibel erachtet. Eine Umsetzung der Maßnahmen 
zur Herstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur kann gewährleistet werden. Die 
durch die Planung entstehenden Neuverkehre können auch in Anbetracht der weiteren 
Verkehrsentwicklung im Untersuchungsraum aufgenommen werden. 
Verkehrliche Belange stehen der 42. FNP-Änderung somit nicht entgegen. 
Für weitere Informationen wird auf die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 541 sowie auf die 
oben genannte Verkehrsuntersuchung verwiesen. 
5.5  Immissionsschutz 
Im Bauleitplanverfahren sind gemäß §  1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB die Anforderungen an gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen (z.  B. in 
Form von Schallimmissionen) sind so weit wie möglich zu vermeiden. Bislang wurde auf 
Genehmigungsebene sichergestellt, dass die relevanten Immissionsrichtwerte eingehalten 
wurden. Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen im Hafengebiet, beispielsweise 
durch sich ändernde Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen wird eine Aktualisierung der 
Lärmbetrachtung notwendig. Im Hinblick auf die mit hoher Bedeutung in die städtebauliche 
Abwägung eingestellte planerische Zielsetzung, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu 
sichern und gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten für den Gewerbestandort zu ermöglichen, ist 
die angrenzende (bzw. angrenzend geplante) Wohnnutzung insbesondere vor Lärmemissionen 
zu schützen. Als geeignetes Mittel wird dazu auf Ebene des Bebauungsplans Nr.  541 die

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 17 von 26 
Lärmkontingentierung angewendet, um die umliegenden Gewerbeflächen adäquat zu 
berücksichtigen. 
Die vorgenannte Emissionskontingentierung steuert auf Ebene des Bebauungsplans die 
gewerblichen Nutzungen im Plangebiet und reagiert auf das Nebeneinander der verschiedenen 
Nutzungen. Neben der abgewogenen wie begründet vorgenommenen 
Emissionskontingentierung ist darüber hinaus auch eine Belastung durch Verkehrslärm, 
insbesondere vom Albersloher Weg und dem parallel zum Dortmund-Ems-Kanal verlaufenden 
Hafengrenzweg näher zu betrachten. Dies gilt vor allem mit Blick auf empfindliche und 
schutzbedürftige Nutzungen des Wohnens für das zukünftige MMQ  3 (130.  FNP-Änderung) 
sowie das gegenüberliegende Bebauungsplangebiet Stadthafen Nord (72. FNP-Änderung). 
Im Plangebiet lässt sich der vorherrschende Verkehrslärm insbesondere in Straßen- und 
Schiffsverkehrslärm unterteilen: 
Der überwiegende Teil des Plangebiets ist durch Verkehrsflächen begrenzt und somit belastet. 
Besonders stark wirkt der Albersloher Weg im Südwesten auf das Plangebiet ein. 
Der DEK, der die östliche Spange des Änderungsbereichs bildet, prägt die Lärmauswirkungen, 
die vom Binnenschifffahrtsverkehr ausgehen. Zu Grunde gelegt wurden hier im Rahmen der 
Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  541 die Daten des Verkehrsberichts der Wasserstraßen- 
und Schifffahrtsverwaltung aus dem Jahr 2023. 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  541 ist demnach fachgutachterlich 13 
festgestellt worden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Immissionsorte 
durch planinduzierten Gewerbelärm erfolgen. Dabei wurden auch die umliegenden Flächen wie 
die des geplanten MMQ  3 an der Theodor-Scheiwe-Straße mitberücksichtigt und die zu 
kontingentierenden Flächen auf den Schutzanspruch eines Urbanen Gebietes angepasst. Nach 
Maßgabe der Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans Nr.  541 erfolgt durch die 
Emissionskontingentierung eine Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen auf die Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse bereits am Ort der Entstehung der Lärmemissionen. 
Zusammenfassend lässt sich für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplans daher 
festhalten, dass die Sicherstellung des Immissionsschutzes auf Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 gewährleistet wird und 
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß §  1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sichergestellt werden. 
Vertiefende Informationen können den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr.  541 entnommen 
werden. 
 
13 „Immissionsschutz-Gutachten, Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitverfahrens zum 
Bebauungsplan Nr. 541 Stadthafen I, DEK, Albersloher Weg der Stadt Münster“ (Möhler + Partner 
Ingenieure GmbH, Ahaus, 16.09.2025)

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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Begründung / Seite 18 von 26 
6  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
6.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 
und §  2a BauGB erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der 
Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. 
Die Beschreibung soll sich nach den Vorgaben des BauGB auf die direkten und die etwaigen 
indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und 
langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der 
geplanten Vorhaben erstrecken. Die Beschreibung soll zudem den auf Ebene der Europäischen 
Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen 
Rechnung tragen. 
Die Angaben zu Qualität und Ausstattung von Natur und Umwelt beruhen  – soweit nicht anders 
angegeben – auf dem Umweltkataster der Stadt Münster ( http://geo.stadt-
muenster.de/umweltkataster). 
Für die Belange des Artenschutzes und des Immissionsschutzes fußt der Umweltbericht auf den 
Ergebnissen folgender Fachgutachten: 
 „Immissionsschutz-Gutachten, Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des 
Bauleitverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 541 Stadthafen I, DEK, Albersloher Weg der 
Stadt Münster“ (Möhler + Partner Ingenieure GmbH, Ahaus, 16.09.2025) 
 „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 541 am Stadthafen I in Münster“ 
(WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH, Braunschweig, 
Juli 2025) 
 „Brutvogelerfassung Gewerbegebiet östl. Albersloher Weg (B-Plan Nr. 541.I), Münster“ 
(Faunistische Gutachten – Dipl.-Geogr. Michael Schwartze, Warendorf, November 2015) 
 „Faunistisches Fachgutachten Münster Modell Quartier (MMQ) 3 Stadt Münster‘“ 
(M.Sc. Lök. Patrick Günner, B.Eng. Alexander Schlüter, M.Sc. Lök. Christoph Heidebrunn, 
Ostbevern, Münster, 29.11.2023) 
6.2  Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung 
Durch die 42. FNP-Änderung im Stadtbezirk Münster-Mitte, südlich des Stadthafens I, werden die 
planerischen Voraussetzungen zur Neustrukturierung des südlichen Hafenareals gemäß den 
Zielen des Masterplans Stadthäfen geschaffen. 
Die Änderung umfasst  
 die Umstrukturierung der industriellen Flächen und gemischten Bauflächen zu 
Gewerbegebieten, 
 die Darstellung des Kraftwerkstandorts einschließlich seiner Erweiterungsflächen als 
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, 
 die Darstellung der südöstlichen Hafenspitze als Grünfläche. 
Änderungen der Darstellung des DEK als Wasserfläche im FNP werden nicht vorgenommen.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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Begründung / Seite 19 von 26 
6.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Der Änderungsbereich ist im Regionalplan  – Teilabschnitt Münsterland – als Allgemeiner 
Siedlungsbereich (ASB) bzw. als Wasserstraße (DEK) dargestellt. 
Ein Landschaftsplan liegt für den Änderungsbereich nicht vor. 
Folgende fachgesetzliche Anforderungen sind zu berücksichtigen: 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Mensch und seine 
Gesundheit 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- TA Lärm 
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) 
Tiere, Pflanzen, 
biologische Vielfalt 
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. FFH-Richtlinie 
(Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- BNatSchG (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Fläche, Boden - Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz 
- Landeswassergesetz 
Luft, Klima - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
- 39. BImSchV 
Landschaft - BNatSchG (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) 
Kulturelles Erbe - Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Darüber hinaus ist auf die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des 
Rates über die Wiederherstellung der Natur (Wiederherstellungsverordnung – WVO, in Kraft seit 
18.08.2024) hinzuweisen. Die Ausgestaltung der hierfür erforderlichen Maßnahmen obliegt den 
Mitgliedstaaten und bedarf einer nationalen Konkretisierung. Die Konkretisierung erfolgt in 
Deutschland über den Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP). Dessen Entwurf (Stand April 
2026.) sowie die BfN-Kartenanwendung „Städtische Ökosysteme in DE (W-VO Art. 8)“14 bilden 
den derzeitigen nationalen Konkretisierungsstand für die Art.-8-Gebietskulisse. Nach derzeitigem 
Stand ist die Stadt Münster Art.-8-relevant. Eine Ausnahme bis zum 31.12.2030 besteht nach 
aktueller BfN-Attributabfrage nicht. Das Plangebiet liegt nach der BfN-Kartenanwendung 
innerhalb eines städtischen Ökosystemgebiets. Die Gebietskulisse ist nicht mit dem gesamten 
Stadtgebiet gleichzusetzen, sondern knüpft an die national abgegrenzten städtischen 
Ökosystemgebiete an.  
Gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entfaltet 
die Verordnung unmittelbare Geltung. Eine vertiefende Auseinandersetzung mit den 
Bestimmungen der WVO  – insbesondere im Hinblick auf die bilanzierende Betrachtung nach 
 
14 BfN-Kartenanwendung

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 20 von 26 
Art. 8 Abs. 1 WVO  – erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan 
Nr. 541), soweit dies im jeweiligen Planungskontext erforderlich ist. 
Der Lärmaktionsplan Münster 2024 sowie der Luftreinhalteplan Münster 2009 und 2014 weisen 
für das Plangebiet keine maßnahmenbezogene Relevanz auf. 
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans der Stadt Münster. Der 
Änderungsbereich befindet sich zudem nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets oder eines 
Überschwemmungsgebiets. 
6.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im 
Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. 
Schutzgut Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung 
Mensch und seine 
Gesundheit 
- Gewachsenes Gewerbe- 
und Industriegebiet mit 
gebietstypischen 
Immissionen. 
- Hohe Lärmvorbelastung 
durch Verkehrsbelastung 
im Bereich des 
Albersloher Wegs. 
- Keine relevante 
Luftvorbelastung durch 
Straßenverkehr. 
- Vermeidung von 
Immissionsbelastungen 
im Hafenbereich  
- Geplante Steuerung der 
Lärmimmissionen durch 
Emissionskontingente im 
Bebauungsplan Nr. 541. 
- Neudarstellung einer 
Grünfläche an der 
Hafenspitze. 
Geringe 
Erheblichkeit 
Tiere, Pflanzen, 
biologische Vielfalt 
- Zum Teil Brachflächen mit 
ruderalem Aufwuchs. 
- Kein Vorkommen 
verfahrenskritischer Tier- 
und Pflanzenarten im 
Änderungsbereich. 
- Verlust der Biotopfunktion 
(Brachen). 
- Ausgleichserfordernisse 
im Zuge der 
Eingriffsregelung sind 
nicht erforderlich. 
- Gebiete von 
gemeinschaftlicher 
Bedeutung (FFH-Gebiete) 
oder europäische 
Vogelschutzgebiete 
werden nicht berührt. 
Geringe 
Erheblichkeit

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 21 von 26 
Schutzgut Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung 
Fläche, Boden - Keine schutzwürdigen 
oder besonders 
empfindlichen Böden. 
- Überwiegend anthropogen 
veränderte Böden. 
- Weitreichende Altlasten-/ 
Verdachtsflächen im 
Änderungsbereich. 
- Neuversiegelung im 
Rahmen der bislang 
schon zulässigen Dichte. 
- Freiraumschonung durch 
Maßnahme der 
Innenentwicklung. 
- Kennzeichnung der 
Altlasten-/ 
Verdachtsflächen. 
Nicht 
erheblich 
Wasser - Schutzwürdige 
Grundwasservorkommen 
sind nicht gegeben. 
- Gemäß 
Starkregengefahrenkarte 
sind vereinzelt Stellen im 
Änderungsgebiet von 
extremen Starkregen 
betroffen. 
- Keine relevanten 
Auswirkungen auf den 
Wasserhaushalt 
erkennbar.  
Nicht 
erheblich  
Luft, Klima 
(Klimaschutz, 
Klimaanpassung) 
- Gewerbe-/ Industriegebiet 
mit mittlerer bis sehr hoher 
bioklimatischer Belastung 
- Keine Luftbelastung 
oberhalb geltender 
Grenzwerte. 
- Keine relevante Änderung 
der Bestandsituation 
hinsichtlich der Belange 
des Stadtklimas, jedoch 
kleinräumige Aufwertung 
durch geplante 
Grünfläche. 
- Belange des 
Klimaschutzes sind auf 
der Planungsebene des 
FNP nicht in erheblichem 
Maße berührt.  
- Keine erheblichen 
Luftbelastungen. 
Geringe 
Erheblichkeit 
Landschaft, 
Ortsbild 
- Innerörtliche Lage mit 
vorhandener Gewerbe-/ 
Industrienutzung. 
- Grünfläche an der 
Hafenspitze wirkt sich 
positiv auf das 
Landschafts-/ Ortsbild 
aus. 
Nicht 
erheblich 
(ggf. positiv) 
Kulturgüter und 
sonstige 
Sachgüter 
- Hafenaffine Denkmale und 
Kulturgüter im Plangebiet 
vorhanden. 
- Keine Beeinträchtigung 
erkennbar. 
Nicht 
erheblich 
(ggf. positiv)

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 22 von 26 
Schutzgut Beschreibung der heutigen 
Umweltsituation 
Prognose der 
Umweltauswirkungen 
Bewertung 
Wechselwirkungen - Keine maßgeblichen 
Wechselwirkungen 
erkennbar. 
- Nicht erkennbar. Nicht 
erheblich 
(ggf. positiv) 
Tabelle 2: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 
6.4.1 Mensch und seine Gesundheit 
Die 42.  FNP-Änderung verfolgt das Ziel, einen Teil des Gesamtkonzepts zur städtebaulichen 
Neuordnung des Münsteraner Hafengebiets umzusetzen. Das Gesamtkonzept ergibt sich aus 
der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen, begonnen im Jahr 2019 und u.a. basierend auf 
den Ergebnissen des Werkstattverfahrens zu den MMQ  3, 4 und 5, welches die 
Transformationsideen für Teile des Hafenbereichs behandelte. 
Die Ermittlung der Umweltauswirkungen hinsichtlich des Immissionsschutzes wird im Rahmen 
des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 541 konkretisiert. Untersucht wurden die 
Auswirkungen der gewerblichen Lärmsituation sowie des Verkehrslärms auf das Plangebiet (vgl. 
auch Kapitel 5.5). 
Die Darstellung einer öffentlichen Grünfläche hat positive Auswirkungen auf die 
Erholungsnutzung im Hafengebiet. 
6.4.2  Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete 
werden nicht berührt. 
Eingriffsregelung 
Nach §  1a Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher 
Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des 
Naturhaushalts (Eingriffsregelung nach dem BNatSchG) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB 
zu berücksichtigen. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der 
planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Als Beurteilungsmaßstab dient im 
Zuge der verbindlichen Bauleitplanung das bestehende Planungsrecht des überplanten 
Bebauungsplans Nr. 401. Auf der Basis der bislang zulässigen und künftig geplanten baulichen 
Dichte sind für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans keine Eingriffe in Natur und 
Landschaft zu erwarten. 
Artenschutz 
Im Rahmen der Artenschutzprüfung erfolgte eine Erfassung der Brutvögel und Fledermäuse 
durch SCHWARTZE 2015. Auf eine Aktualisierung der Brutvogelerhebung konnte unter 
Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde verzichtet werden, da sich durch die ungeeignete 
Biotopausstattung kein Ansatz ergab, dass sich wesentliche Änderungen zur Kartierung aus dem 
Jahr 2015 ergeben würden. 
Insgesamt ist festzustellen, dass keine artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen 
prognostiziert werden, da im Plangebiet mit Ausnahme des Turmfalken, weder Fortpflanzungs-

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 23 von 26 
und Ruhestätten noch essenzielle Nahrungsflächen für die planungsrelevanten Vogelarten 
vorhanden sind und somit zukünftige Nutzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine 
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG auslösen werden. 
Verfahrenskritische Arten nach Maßstab des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima 
Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) sind für das Plangebiet nicht bekannt. Eine 
artenschutzrechtliche Relevanz ist auf Ebene des Flächennutzungsplans daher nicht gegeben. 
6.4.3  Fläche, Boden 
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden, dabei sind 
zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die 
Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von 
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung zu nutzen sowie 
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Grundsätze werden mit der 
vorliegenden Planung berücksichtigt. 
Die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen betreffen ausschließlich Gebiete, für die 
bereits eine bauliche Nutzung aufgrund des bestehenden Planungsrechts möglich ist. Die 
Planung entspricht damit in vollem Umfang der Zielsetzung des §  1a Abs. 2 BauGB, mit Grund 
und Boden sparsam umzugehen und Neuversiegelungen zu vermeiden. 
Durch die Darstellung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich der südöstlichen Hafenspitze 
erfolgt für das Schutzgut Boden in diesem Bereich eine Verbesserung der bisherigen 
Planungssituation. 
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden in der 
Planzeichnung der 42. FNP-Änderung gekennzeichnet. 
6.4.4  Wasser 
Der Dortmund-Ems-Kanal liegt als Oberflächengewässer im Änderungsgebiet. 
Das Änderungsgebiet ist nahezu vollständig überbaut und versiegelt, was die Grundwasserzufuhr 
deutlich einschränkt. Für aktuell unversiegelte Flächen entlang des Albersloher Wegs ist eine 
zukünftige Bebauung zu erwarten. Diese entspricht der bislang zulässigen Bebauungsdichte. 
6.4.5  Luft, Klima (Klimaschutz, Klimaanpassung) 
Gemäß den aktuellen Erkenntnissen aus der Stadtklimaanalyse 15 weist der Änderungsbereich 
(vgl. Planungshinweiskarte) eine mittlere bis sehr hohe bioklimatische Belastung auf. Die 
Kaiflächen im Plangebiet entlang des Dortmund-Ems-Kanals sind in der Planungshinweiskarte 
als Ausgleichsräume mit hohem stadtklimatischen Schutzbedarf gekennzeichnet. Die mit der 
42. FNP-Änderung verbundenen Nutzungsänderungen wirken sich mit Blick auf die 
maßgeblichen Faktoren Dichte / Versiegelung gegenüber der Bestandssituation nicht maßgeblich 
aus. Die zukünftig grüne Hafenspitze kann zur Verbesserung der klimatischen Situation 
beitragen. 
 
15 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/klima/klimaanpassung/stadtklimaanalyse-2025 und 
V/0200/2025

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
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6.4.6  Landschaft, Ortsbild 
Der DEK ist in der städtischen Grünordnung als systemüberlagernder Grünzug dargestellt. 
Der Siedlungsraum ist in weiten Teilen durch eine gewerblich-industrielle Nutzung geprägt. 
Im Bereich der grünen Hafenspitze, die im Änderungsbereich als Grünfläche (Zweckbestimmung 
Parkanlage) dargestellt wird, ist vorgesehen, einen für die Öffentlichkeit zugänglichen, grünen 
Hafenplatz zu schaffen. 
6.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Bodendenkmäler sind im Änderungsgebiet nicht bekannt. Mit dem Rhenus- und dem 
Flechtheimspeicher sind unter der Adresse Am Mittelhafen 10 zwei Baudenkmäler im Plangebiet 
vorhanden. Darüber hinaus befinden sich als kulturelle Zeugnisse erhaltenswerte Einzelanlagen / 
Gebäude und hafentypische Objekte im Änderungsbereich. Hierbei handelt es sich um den 
Kohlebunker nördlich des Kraftwerks, den Portaldrehkran der Firma Rhenus, zwei Siloanlagen 
im Bereich der Kaiflächen sowie ein Gebäude (Am Mittelhafen  42/44). Diese hafentypischen 
Objekte spiegeln die Historie des Ortes wider und werden entsprechend als erhaltenswerte 
Objekte eingestuft. 
Der Änderungsbereich umfasst ein bereits bestehendes Gewerbe- und Industriegebiet. Zudem 
befinden sich im Gebiet Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Münster 
GmbH. Insofern sind umfassende Sachgüter vorhanden. 
6.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht 
erkennbar und werden ansonsten unter den einzelnen Schutzgütern beschrieben und bewertet. 
6.5  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der 
erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen 
Im Vergleich zu den bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan werden durch die 
Änderungsplanung keine Eingriffe in Natur und Landschaft initiiert. Durch die neue Darstellung 
einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage werden die Auswirkungen auf zahlreiche 
Schutzgüter vermindert. 
6.6  Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) 
Ein Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass die durch den Beschluss des 
Hauptausschusses beschlossene Zielsetzung der Stadt Münster, den Masterplan Stadthäfen als 
Leitmotiv der Hafenentwicklung umzusetzen ( V/0800/2011), stark eingeschränkt würde. Die 
Nichtdurchführung kommt daher nicht in Betracht. 
6.7  Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten wird ergänzend auf die Ausführungen in Kapitel 1.3 
verwiesen. Wie sich bereits aus den benannten Planungszielen ergibt, knüpft die 42. FNP-
Änderung an die bestehende gewerblich-industrielle Vorprägung des Änderungsbereichs, die 
vorhandene Erschließung und Infrastruktur, die Standortbindung des Kraftwerksstandorts 
einschließlich seiner Erweiterungsoptionen sowie die weiterentwickelten städtebaulichen Ziele für 
den Hafenbereich an. Unter Berücksichtigung dieser planerischen Ausgangspunkte, des

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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Vorrangs der Innenentwicklung und der angestrebten städtebaulichen Neuordnung des 
Hafenareals kommen auf Ebene der 42. FNP-Änderung keine anderweitigen 
Planungsmöglichkeiten in Betracht, die die verfolgten Planungsziele in gleicher Weise erreichen 
und zugleich geringere Umweltauswirkungen erwarten lassen. 
6.8  Überwachung (Monitoring) 
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind hinsichtlich des konkreten Änderungsbereichs 
keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer 
Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die Stadt Münster, sofern sie im 
Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige 
Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich 
die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels geeigneter 
Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards 
nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem 
gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen. 
6.9  Zusammenfassung 
Durch die 42. FNP-Änderung im Stadtbezirk Münster-Mitte südlich des Stadthafens I werden die 
planerischen Voraussetzungen zur Neustrukturierung des südlichen Hafenareals gemäß den 
Zielen des Masterplans Stadthäfen geschaffen. 
Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im 
Planänderungsbereich untersucht. 
Im Vergleich zu den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans ergibt sich kein 
maßgebliches Eingriffspotenzial. Belange des Artenschutzes stehen der Änderung nicht 
entgegen. 
Der Änderungsbereich weist als innerstädtisches Gewerbe-bzw. Industriegebiet eine mittlere bis 
sehr hohe bioklimatische Belastung auf. Eine Verbesserung der Belastungssituation ist bereits 
auf der Planebene des FNP durch eine neu dargestellte öffentliche Grünfläche vorgesehen. 
Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr.  541) werden die 
konkretisierten Rahmenbedingungen ermittelt, um erheblich nachteilige Umweltauswirkungen 
soweit möglich zu vermeiden oder auszugleichen. 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten oder ein Verzicht auf die Planung kommen vor dem 
Hintergrund, die planerischen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Hafenareals zu 
schaffen, nicht in Betracht. Eine konkrete, über die Erfassung der städtischen Umweltdaten 
hinausgehende Überwachung der Umweltfolgen im Kontext der Planung ist auf der Ebene des 
Flächennutzungsplans nicht erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Begründung / Seite 26 von 26 
Diese Begründung dient gemäß §  5 Abs. 5 BauGB als Anlage zu der 
durch den Rat der Stadt Münster am ____________ abschließend 
beschlossenen 42.  Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt 
Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich 
Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Münster, den __________ 
Tilman Fuchs  
Oberbürgermeister

V-0439-2026-Anlage-1-Stellungnahmen

256539 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0439/2026 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 110 
42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
Zusammenfassung der Stellungnahmen  
- aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (s. Kap. 1 und Kap. 2),  
- aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (s. Kap. 3 und Kap. 4),  
- aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB 
(s. Kap. 5 und Kap. 6), 
- außerhalb der offiziellen Beteiligungszeiträume (s. Kap. 7). 
Vorbemerkungen: 
Methodik – Aufnahme von Stellungnahmen in die Abwägungstabelle zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans: 
Sofern weder der Betreff noch der Inhalt einer Stellungnahme die Ebene des Flächennutzungsplans berühren, wird insoweit auf die Ebene des Bebauungsplans 
verwiesen. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahme in der Abwägung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in diesem Fall nicht. 
Sofern eine Stellungnahme den Flächennutzungsplan zumindest formal adressiert, wird sie in die Abwägung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans aufge-
nommen, entsprechend maßstabsgerecht zusammengefasst und – soweit auf Ebene des Flächennutzungsplans erforderlich – abgewogen. 
Zum Änderungsbereich: 
Der aktuelle Änderungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flächen südlich des Stadthafens 1, nördlich des Albersloher Wegs und 
westlich des Dortmund-Ems-Kanals. Die im Rahmen der erneuten Veröffentlichung Anfang des Jahres 2026 eingegangenen Stellungnahmen betreffen diesen 
Änderungsbereich. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass frühere Verfahrensstände noch andere räumliche Zuschnitte der 42. Änderung betrafen. Zum Zeit-
punkt des Änderungsbeschlusses im Jahr 2012 sowie der kurz darauf im Juli 2012 durchgeführten frühzeitigen Bürgerinformation umfasste der Änderungsbe-
reich neben den heute noch von der 42. Änderung erfassten Flächen zusätzlich Teilbereiche nördlich des Stadthafens 1 sowie Flächen östlich des Dortmund-
Ems-Kanals. Der nördlich des Stadthafens 1 gelegene Bereich im Umfeld der ehemaligen OSMO-Hallen wurde mit Beschluss zur 72. Änderung des Flächennut-
zungsplans vom 11.05.2016 aus dem Plangebiet der 42. Änderung herausgelöst. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Jahr 2018 bezog sich damit noch 
auf die heutigen Flächen der 42. Änderung sowie zusätzlich auf die Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals, die heute dem Änderungsbereich der 130. FNP-
Änderung zuzuordnen sind. Diese östlich des Dortmund-Ems-Kanals gelegenen Flächen wurden mit der Beschlussvorlage V/0629/2020 formal aus dem Ände-
rungsbereich der 42. Änderung herausgenommen und zunächst der 110. Änderung des Flächennutzungsplans zugeführt; der nördliche Teilbereich dieser 110. 
Änderung östlich des Albersloher Weges wird seit März 2023 im Verfahren der 130. FNP-Änderung weitergeführt. Seit Mai 2026 wird zudem der südliche Bereich

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 110 
der 110. FNP-Änderung (im Bereich Eulerstraße, zwischen Bundesstraße 51, Dortmund-Ems-Kanal und Westfälischer Landeseisenbahn) in einem eigenständi-
gen Verfahren (142. FNP-Änderung) weitergeführt (s. V/0173/2026).  
Die Abwägung bezieht sich daher auf den maßgeblichen finalen Änderungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans. Ein entsprechender Hinweis 
erfolgt, soweit erforderlich, im Kontext der jeweiligen Stellungnahme. 
 
Abbildung 1: Übersicht der FNP-Änderungsverfahren im Hafenbereich (Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt, Stand 6/2026)

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 110 
1  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  
Vorbemerkung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Bürgeranhörung am 05.07.2012 von 18:35 bis 21:50 
Uhr statt, Veranstaltungsort war die Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster GmbH im Stadtteil Hafen. Anwesend waren rund 200 Bürgerinnen und Bürger. 
Nach kurzer Einleitung durch Herrn Fischer-Baumeister (Bezirksbürgermeister) und Herrn Schowe (Verwaltung – Amtsleitung Stadtplanungsamt) wurde der 
Veranstaltungsablauf und der Masterplan Stadthäfen vorgestellt. Weitergehende Aussagen zu den vorgestellten Inhalten, zum Planverfahren, zum Master-
plan Stadthäfen und zur planungsrechtlichen Umsetzung sind dem Protokoll zur Bürgeranhörung (s. Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1090/2017) zu entnehmen. 
Es wurden im Rahmen der Bürgeranhörung Fragen und Anregungen vorgebracht, die dem Protokoll der Bürgeranhörung zu entnehmen sind. 
Diese werden ergänzend nachfolgend aufgeführt. 
Zusätzlich wurden die Planunterlagen in Form eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 sowie im Internet unter  
www.stadt-muenster.de/stadtplanung im Zeitraum vom 28.06. bis 05.07.2012 bereitgestellt. 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.1 Mündliche Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.07.2012 
Themenfeld „Masterplan Stadthäfen“ 
1.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass der Erhalt eines Teils der 
OSMO-Hallen nicht als klarer Auftrag bzw. als klares Planungs-
ziel zu verstehen sei und im Hafenforum eine Wohnnutzung di-
rekt an der Wasserkante abgelehnt worden sei. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; die damalige 
Stellungnahme bezog sich noch auf einen deutlich wei-
ter gefassten Planungsbereich. Der Bereich der ehema-
ligen OSMO-Hallen wurde bereits aus dem Plangebiet 
der 42. Änderung herausgelöst und ist dem Verfahren 
zur 72. FNP-Änderung bzw. dem Bebauungsplan Nr. 
600 „Nördlich Stadthafen 1“ zuzuordnen. Die aktuelle 
42. FNP-Änderung umfasst nur noch die Fläche südlich 
des Stadthafens 1 und bereitet dort keine Wohnnutzung 
an der Wasserkante vor. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.2 Es wird kritisiert, dass der Einzelhandelsumfang nicht benötigt 
werde und die Belange der Durchgrünung, Durchlüftung, 
Die damalige Stellungnahme bezog sich noch auf einen 
deutlich weiter gefassten Planungsbereich. Die aktuelle 
42. FNP-Änderung umfasst nur noch die Fläche südlich 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Kinderspielplätze und Verkehrserschließung zu wenig berück-
sichtigt seien. 
des Stadthafens 1. Einzelhandelsumfang/Hafenmarkt 
und Nahversorgungsfragen betreffen nicht die aktuellen 
FNP-Darstellungen, sondern das bereits abgeschlos-
sene Bebauungsplanverfahren Nr. 609 und die dazuge-
hörige 97. FNP-Änderung. Die 42. FNP-Änderung berei-
tet weder Einzelhandel noch Wohnbauflächen mit ent-
sprechendem Kinderspielplatzbedarf vor. Die Durchgrü-
nung wird auf FNP-Ebene insbesondere durch die Grün-
fläche an der Hafenspitze berücksichtigt; die verkehrli-
che Leistungsfähigkeit wurde im Zuge des Bebauungs-
plans Nr. 541 gutachterlich nachgewiesen. 
Themenfeld „Vorläufiger Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan“ 
1.1.3 Es wird gefragt, ob die Schillerstraße durch die Entwicklung im 
Bereich der Stadthäfen die verhältnismäßig stärkste Erhöhung 
an Kfz-Frequentierung erfahren werde; zugleich wird darauf hin-
gewiesen, dass die Schillerstraße bereits heute funktionale Defi-
zite aufweise. 
Die seinerzeit angesprochene stärkere Belastung der 
Schillerstraße stand insbesondere im Zusammenhang 
mit der damaligen Annahme einer möglichen Öffnung 
bzw. eines Ausbaus der Theodor-Scheiwe-Straße. 
Diese Fragestellung betrifft die gesamtverkehrliche Ent-
wicklung der Stadthäfen und eine Straße außerhalb des 
aktuellen Änderungsbereichs der 42. FNP-Änderung. 
Die aktuelle 42. FNP-Änderung bereitet weder eine Öff-
nung der Theodor-Scheiwe-Straße noch eine unmittel-
bare Veränderung der Schillerstraße vor; Eine verkehrli-
che Anbindung des Planänderungsbereichs an die 
Schillerstraße ist faktisch aufgrund des Hafenbeckens 
nicht möglich. Für den Bereich der 42. FNP-Änderung 
wurde die verkehrliche Leistungsfähigkeit im Rahmen 
des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich untersucht 
und nachgewiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.1.4 Es wird gefragt, warum die Verkehrsplanung nicht gegen den 
allgemeinen Trend der Zunahme durch Kfz-Verkehr gegensteu-
ere. 
Die damalige Frage bezog sich auf die gesamtverkehrli-
che Betrachtung des Masterplans und einen deutlich 
weiter gefassten Planungsbereich. Die aktuelle 42. FNP-
Änderung umfasst nur noch die Fläche südlich des 
Stadthafens 1. Die Stärkung von ÖPNV, Rad- und Fuß-
verkehr sowie das Leitbild der Innenentwicklung und 
Stadt der kurzen Wege bleiben gesamtstädtische Ziele, 
sind aber nicht allein Gegenstand der 42. FNP-Ände-
rung. Für den Änderungsbereich wurde die verkehrliche 
Leistungsfähigkeit im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 
gutachterlich nachgewiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der B 51 Zu-
kunftsmusik sei; ferner wird gefragt, wie sicher der Ausbau der 
B 51 sei und wie der Planungsstand sei, angeregt, den Ausbau 
der B 51 nicht in die Prognose einfließen zu lassen, sowie ge-
fragt, wie der Ausbau der B 51 eine Entlastung für die innerstäd-
tischen Bereiche bzw. für den Hansaring bringen könne. 
Die damalige Frage bezog sich auf die gesamtverkehrli-
che Prognose zum Masterplan und einen deutlich weiter 
gefassten Planungsbereich. Die aktuelle 42. FNP-Ände-
rung umfasst nur noch die Fläche südlich des Stadtha-
fens 1. Fragen zur Berücksichtigung des Ausbaus der B 
51 in gesamtverkehrlichen Prognosen betreffen nicht 
unmittelbar die FNP-Darstellungen der 42. Änderung. 
Für den Änderungsbereich wurde die verkehrliche Leis-
tungsfähigkeit im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 
gutachterlich nachgewiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.6 Es wird gefragt, was die Unterführung Albersloher Weg / Hafen-
straße bedeute und welche Planung ihr zugrunde liege. 
Die Frage bezog sich auf eine gesamtverkehrliche bzw. 
infrastrukturelle Überlegung im damaligen Masterplan-
Kontext und nicht auf die heutigen FNP-Darstellungen 
der 42. Änderung. 
 
 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Themenfeld „Projekt Hafencenter“ 
Die im Protokoll unter dem Themenblock „Projekt Hafencenter“ dokumentierten Stellungnahmen bezogen sich zu keinem Zeitpunkt auf Flächen innerhalb des Gel-
tungsbereichs der 42. FNP-Änderung. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der im Verlauf des Verfahrens veränderten Abgrenzung des Änderungsbereichs. Eine 
inhaltliche Zusammenfassung erfolgt daher in der vorliegenden Abwägung nicht. Die Stellungnahmen sind dem eigenständigen Planvorhaben „Hafencenter“ zuzuord-
nen, das in gesonderten, im Jahr 2022 abgeschlossenen Planverfahren zur 97. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 609 behandelt wurde. 
Themenfeld „Projekt Neuhafen“ 
1.1.7 Es wird gefragt, ob eine Durchgrünung vorgesehen sei und wie 
mit dem Bedarf an Kinderspielflächen umgegangen werde. 
Die Ausführungen betreffen das Projekt „Neuhafen“ 
bzw. die Planungen nördlich des Stadthafens 1. Dieser 
Bereich ist nicht mehr Gegenstand der aktuellen 42. 
FNP-Änderung, sondern wird seit der Herauslösung aus 
dem damaligen Änderungsbereich eigenständig im Ver-
fahren zur 72. FNP-Änderung bzw. zum Bebauungsplan 
Nr. 600 „Nördlich Stadthafen 1“ behandelt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Qualität des Wohnprojek-
tes in Frage gestellt werde; zudem wird angeregt, das Projekt 
insgesamt mit neuen Volumenansätzen zu überdenken, da die 
Varianten betreffend der Kopfbebauung zur Schillerstraße nur 
Nuancen darstellten. 
s. 1.1.7 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.9 Es wird gefragt, ob die förderfähigen Wohnungen zur Schiller-
straße orientiert würden und wie die Aussichten auf eine Förde-
rung seien bzw. wie prioritär die Stadt Münster in diesem Zu-
sammenhang behandelt werde. 
s. 1.1.7 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.10 Es wird kritisiert, dass das zentrale Problem die Gentrifizierung 
sei und Wohnungen fehlten, die wirtschaftlich sozial gestaltet 
seien. 
s. 1.1.7 Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.1.11 Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung des „Neuha-
fen“-Projektes auch Mehrverkehr im Hubertiviertel verursachen 
werde. 
s. 1.1.7 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
Themenfeld „Allgemeines“ 
1.1.12 Es wird gefragt, wie das weitere Procedere aussehe bzw. wie 
sich die Bürger in das weitere Verfahren einbringen könnten, 
und ob es die Möglichkeit eines Bürgerentscheides gebe. 
Die Frage betraf das damalige weitere Verfahren zu ei-
nem noch deutlich weiter gefassten Planungsbereich. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bzw. wird im 
Verfahren nach den Vorgaben des BauGB durchgeführt; 
seitdem wurde der Änderungsbereich der 42. FNP-Än-
derung auf die Fläche südlich des Stadthafens 1 redu-
ziert. Fragen zu Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid 
richten sich nach den kommunalrechtlichen Vorgaben 
und betreffen nicht die FNP-Darstellungen selbst. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.13 Es wird kritisiert, dass der Zeitpunkt der Veranstaltung kurz vor 
den Sommerferien äußerst ungünstig terminiert sei und eine 
Veranstaltung mit dem Umfang der Themen überfrachtet sei. 
Die Kritik am Zeitpunkt der Veranstaltung wird zur 
Kenntnis genommen. Im Rahmen der frühzeitigen Betei-
ligung und der weiteren Beteiligungsschritte nach 
BauGB bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zur 
Planung einzureichen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.14 Es wird kritisiert, dass die Bürgerbeteiligung überflüssig sei, da 
die Stadt die strategischen Flächen nicht erworben habe und 
deshalb seitens der Stadt bzw. der Bürger keine Möglichkeit 
mehr der Steuerung der Entwicklung bestehe; zudem wird da-
rauf hingewiesen, dass die Politik gegen das Bürgergefühl han-
dele. 
Die Kritik wird zur Kenntnis genommen. Auch bei priva-
ten Grundstücksflächen verbleibt die Steuerung der 
städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der kommuna-
len Bauleitplanung bei der Stadt. Die Öffentlichkeit 
wurde im Verfahren nach den Vorgaben des BauGB be-
teiligt; die vorgebrachten Belange werden in die Abwä-
gung eingestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
1.1.15 Es wird kritisiert, dass Politiker in dieser Veranstaltung fehlten. Die Kritik wird zur Kenntnis genommen. Die Veranstal-
tung diente der frühzeitigen Information und Beteiligung 
der Öffentlichkeit. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
1.1.16 Es wird darauf hingewiesen, dass das Herz-Jesu-Viertel bzw. 
das Hubertiviertel durch umfangreiche Bauarbeiten in Mitleiden-
schaft gezogen werde; zudem wird angeregt, die anvisierten 
Projekte zurückzustellen bzw. aufzugeben, und darauf hinge-
wiesen, dass die Politik gegen das Bürgergefühl handele. 
Die damalige Stellungnahme bezog sich auf einen deut-
lich weiter gefassten Planungsbereich und mehrere Pro-
jekte im Hafenraum. Die aktuelle 42. FNP-Änderung um-
fasst nur noch die Fläche südlich des Stadthafens 1. 
Bauzeitliche Belastungen sind nicht Regelungsgegen-
stand des Flächennutzungsplans. Die Anregung, die 
Planung zurückzustellen bzw. aufzugeben, wird nicht 
aufgegriffen, da mit der 42. FNP-Änderung die städte-
bauliche Neuordnung der Fläche südlich des Stadtha-
fens 1 vorbereitet wird. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 110 
2  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  
 Beteiligungszeitraum vom 26.02.2015 bis einschließlich 26.03.2015 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.1 Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 03.03.2025  
2.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesnetzagentur Fre-
quenzen für zivile Richtfunkanlagen zuteilt, jedoch selbst keine 
Richtfunkstrecken betreibt. Sie kann in Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren lediglich einen Beitrag zur Störungsvorsorge 
leisten, indem sie mögliche Richtfunkbetreiber für das Plange-
biet benennt, damit diese frühzeitig über vorgesehene Baumaß-
nahmen oder Flächennutzungen informiert werden können. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Beeinflussungen von Richt-
funkstrecken durch neue Bauwerke mit Bauhöhen unter 20 m 
nicht sehr wahrscheinlich seien und daher auf das Einholen ei-
ner Stellungnahme der Bundesnetzagentur bei Planverfahren 
mit geringer Bauhöhe verzichtet werden könne. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesnetzagentur keine 
Angaben zum konkreten geografischen Trassenverlauf von 
Richtfunkstrecken oder zu möglichen (bauwerksbezogenen) 
Störsituationen machen könne. Im Rahmen des Frequenzzutei-
lungsverfahrens für Richtfunkstrecken prüfe die Bundesnetza-
gentur lediglich das Störverhältnis zu anderen Richtfunkstre-
cken unter Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten, 
nicht aber die konkreten Trassenverhältnisse (keine Überprü-
fung der Bebauung und anderer Hindernisse, die den Richtfunk-
betrieb beeinträchtigen können). Entsprechende Informationen 
könnten nur die jeweiligen Richtfunkbetreiber liefern; zudem sei 
die Bundesnetzagentur nicht ermächtigt, Angaben zu 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Trassenverläufen oder technischen Parametern der Richt-
funkstrecken weiterzugeben. 
2.1.4 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Darstellung in Betrieb 
befindlicher Richtfunktrassen in Flächennutzungsplänen nicht 
zwingend vorgeschrieben sei, sondern lediglich eine vorsorgli-
che, im Ermessen der Planungsträger stehende Maßnahme 
darstelle. Eine Darstellung in Planunterlagen komme nur in Be-
tracht, wenn die Betreiber dies ausdrücklich wünschten und ei-
ner Veröffentlichung ihrer Standortdaten zustimmten; im Übri-
gen stünden dem insbesondere Datenschutz- sowie Betriebs- 
und Geschäftsgeheimnisse entgegen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.5 Es wird angeregt, bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit ei-
ner Höhe von über 20 m entsprechende Anfragen an die Bun-
desnetzagentur zu richten und dabei geografische Koordinaten 
des Baugebiets, geeignetes topografisches Kartenmaterial so-
wie Angaben zum Maß der baulichen Nutzung zu übermitteln. 
Der Hinweis bzw. die Anregung wird zur Kenntnis ge-
nommen. Er betrifft konkrete Bauplanungen und ist da-
her im Zuge der jeweils räumlich einschlägigen Bebau-
ungsplanverfahren bzw. nachfolgenden Genehmigungs-
verfahren zu berücksichtigen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig vom noch nicht 
hinreichend konkreten Planungsstand vorsorglich eine Überprü-
fung des angefragten Gebiets durchgeführt worden sei. Den 
beigefügten Anlagen seien die Koordinaten des Prüfgebiets, die 
Anzahl der dort in Betrieb befindlichen Punkt-zu-Punkt-Richt-
funkstrecken sowie Hinweise zu geplanten oder vorhandenen 
Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen zu entnehmen. Ob das 
Baugebiet hiervon unmittelbar betroffen sei, könne nur durch die 
jeweiligen Richtfunkbetreiber beurteilt werden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die zum Pla-
nungsstand 2015 noch nicht beteiligten Richtfunkbetrei-
ber wurden nachträglich angeschrieben und in das Ver-
fahren auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ein-
bezogen; dies gilt sowohl für Punkt-zu-Punkt- als auch 
für Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen. Die konkrete 
Betroffenheit ist bei Bedarf im Zuge der jeweils einschlä-
gigen Bebauungspläne bzw. nachfolgenden Genehmi-
gungsverfahren zu prüfen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass militärische Richtfunkstrecken 
bei der Untersuchung nicht berücksichtigt worden seien und 
diesbezügliche Prüfungsanträge beim Bundesamt für 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes-
wehr zu stellen seien. 
2.1.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Auskunft der Bundesnetz-
agentur wegen des sich laufend ändernden Richtfunkbele-
gungszustands nur für das Datum der Mitteilung Gültigkeit be-
anspruchen könne. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.9 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anfrage wegen möglicher 
Auswirkungen auf funktechnische Messeinrichtungen der Bun-
desnetzagentur an ein weiteres Referat zur ergänzenden Prü-
fung weitergeleitet worden sei. Sofern besondere Schutzab-
stände oder sonstige Anforderungen zu beachten seien, werde 
dies in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.1.10 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Stellungnahme nicht 
auf sonstige Leitungssysteme wie Telekommunikationskabel 
oder Energieleitungen erstrecke, da die Bundesnetzagentur 
über keine eigenen Leitungsnetze verfüge und hierzu keine voll-
ständigen Datenbestände führe. Entsprechende Auskünfte 
seien unmittelbar bei den jeweiligen Betreibern oder den örtlich 
zuständigen Planungs- bzw. Baubehörden einzuholen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.2 Amprion GmbH mit Schreiben vom 09.03.2015     
2.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich der Bau-
leitplanung keine Höchstspannungsleitungen des Unterneh-
mens verlaufen und aus heutiger Sicht keine entsprechenden 
Planungen bestehen. Hinsichtlich teilweise im Geltungsbereich 
des Bebauungsplans verlaufender 110-kV-Kabelanlagen wird 
auf die Zuständigkeit der Westnetz GmbH verwiesen. Die 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Stellungnahme betrifft ausschließlich die betreuten Anlagen des 
220- und 380-kV-Netzes. 
2.3  Landeseisenbahnverwaltung NRW mit Schreiben vom 12.03.2015    
2.3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass aus eisenbahntechnischer 
Sicht gegen die Bauleitplanverfahren keine Bedenken bestehen, 
sofern die in der Begründung zum Entwurf des Teilbebauungs-
plans unter dem Unterpunkt „Eisenbahn / Gleisanlagen“ ge-
nannten Maßnahmen umgesetzt werden, bevor Schienenwege 
von Eisenbahnen einschließlich der für den Betrieb notwendi-
gen Anlagen zurückgebaut oder geändert werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.3.2 Es wird angeregt, den Eigentümer der genannten Gleisanlage, 
die Stadtwerke Münster GmbH, ebenfalls am Verfahren zu be-
teiligen. 
Eine Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH ist wäh-
rend der Bauleitplanverfahren erfolgt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.4 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 16.03.2015 
2.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass Belange der Bundeswehr be-
rührt, jedoch nicht betroffen seien. Dies gelte unter der An-
nahme, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter 
Gebäudeteile eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Für den 
Fall, dass diese Höhe überschritten werde, wird gefordert, die 
Planunterlagen im Einzelfall vor Erteilung einer Baugenehmi-
gung zur Prüfung vorzulegen. 
Die konkrete Gebäudehöhe und eine etwaige Vorlage 
von Planunterlagen bei Überschreitung von 30 m betref-
fen nicht die Regelungsebene des Flächennutzungs-
plans, sondern die verbindliche Bauleitplanung bzw. 
nachgelagerte Zulassungs- und Genehmigungsverfah-
ren. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.5 Handwerkskammer Münster mit Schreiben vom 16.03.2015 
2.5.1 Es wird angeregt, die Gegenausnahme zum Einzelhandelsaus-
schluss hinsichtlich des Annexhandels weniger restriktiv zu fas-
sen und ausnahmsweise Verkaufsflächen im räumlich-
Die Anregung bezieht sich auf die konkrete Ausgestal-
tung des Einzelhandelsausschlusses und der Ausnahme 
für Annexhandel im Bebauungsplan. Dies betrifft nicht 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
funktionalen Zusammenhang mit einem im Plangebiet ansässi-
gen produzierenden Gewerbe- oder Handwerksbetrieb zuzulas-
sen, sofern die Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet 
bleibt und 250 m² nicht überschreitet. 
die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung, sondern 
die Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 541. Für 
die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbe-
darf. 
2.5.2 Es wird angeregt, den Begriff des räumlich-funktionalen Zusam-
menhangs weiter auszulegen, sodass nicht nur im Betrieb 
selbst hergestellte oder weiterverarbeitete Waren, sondern auch 
branchenübliches Zubehör in Form zugekaufter Waren veräu-
ßert werden darf. 
siehe 2.5.1 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.6 LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mit Schreiben vom 23.03.2015 
2.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der gewerbli-
chen und industriellen Nutzung am Standort des ehemaligen 
Stadthafens auch im Sinne der im Planbereich liegenden Denk-
mäler sei und deren sensible Integration die Weiterentwicklung 
des Standorts als Alleinstellungsmerkmal unterstützen könne. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.6.2 Es wird angeregt, dass zur Förderung des Erhalts und der Wirk-
samkeit der Denkmäler im Zusammenhang mit den neuen 
Strukturen auch die wertgebenden Merkmale des historischen 
Hafenbereichs in der unmittelbaren Umgebung der Denkmäler 
bei der Neuordnung des Geländes berücksichtigt werden. 
Die Berücksichtigung denkmalwerter und hafenhisto-
risch prägender Strukturen betrifft vor allem die städte-
bauliche Konkretisierung im Zuge der jeweils einschlägi-
gen Bebauungspläne sowie denkmalrechtliche Belange. 
Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs-
bedarf. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.6.3 Es wird angeregt, die in der Begründung des Bebauungsplans 
bereits benannten hafentypischen Objekte und Gebäude detail-
lierter zu beschreiben und die denkmalbezogene Zielsetzung in 
der Begründung weiter zu konkretisieren. 
Die Anregung betrifft die damalige Begründung zum Be-
bauungsplan und damit die Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung; sie wird in den jeweils einschlägigen Be-
bauungsplanverfahren berücksichtigt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.6.4 Es wird angeregt, die maximale Gebäudehöhe im Bereich der 
beiden denkmalgeschützten Gebäude Flechtheim-Speicher und 
Rhenus-Speicher sowie im östlich anschließenden Baufeld an 
der Gebäudehöhe des denkmalgeschützten Bestandes zu ori-
entieren, um die äußere Erscheinung und Nutzung der Denkmä-
ler im Zusammenhang mit den neu entstehenden Strukturen 
auch künftig zu gewährleisten. 
Fragen der konkreten Gebäudehöhe und der Einfügung 
neuer Baukörper im Umfeld denkmalgeschützter Ge-
bäude betreffen die Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung und werden in den jeweils einschlägigen Bebau-
ungsplanverfahren (hier das Verfahren zum Bebauungs-
plan Nr. 541) berücksichtigt. Für die 42. FNP-Änderung 
ergibt sich kein Änderungsbedarf. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.6.5 Es wird angeregt, die beiden im Planungsbereich befindlichen 
Denkmäler gemäß der Planzeichenverordnung zu kennzeich-
nen und gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich zu überneh-
men. 
Die Kennzeichnung bzw. nachrichtliche Übernahme von 
Denkmälern betrifft die Ebene der verbindlichen Bauleit-
planung; sie wird im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 
berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.6.6 Es wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen an oder in 
der Umgebung eines Baudenkmals im Rahmen der Beneh-
mensherstellung nach § 9 DSchG NRW abzustimmen sind. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.7 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Schreiben vom 23.03.2015 
2.7.1 Es werden Bedenken vorgebracht, dass eine Überplanung von 
Flächen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie 
eine Entwässerung in den Dortmund-Ems-Kanal nicht zulässig 
seien. 
Die 42. FNP-Änderung ist vorbereitende Bauleitplanung 
und schafft kein verbindliches Baurecht für eine Über-
bauung von Flächen der Wasserstraßen- und Schiff-
fahrtsverwaltung. Der Dortmund-Ems-Kanal wird im 
FNP weiterhin als Wasserfläche dargestellt. Kanalbe-
gleit- und Betriebsflächen werden aufgrund der Maß-
stabsebene und Systematik des FNP nicht zwingend als 
eigenständige Nutzungsart dargestellt, sondern können 
zeichnerisch in die jeweilige Anschlussnutzung überge-
hen. Im Bereich der 42. FNP-Änderung wird abgesehen 
von der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkan-
lage“ an der Hafenspitze kein eigenständiger grüner 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Uferbereich dargestellt. Soweit WSV-bezogene Randflä-
chen im FNP von Industriegebiet zu Gewerbegebiet ge-
ändert werden, betrifft dies allein die vorbereitende Dar-
stellungsebene. Der planfestgestellte Bestand und der 
Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Dortmund-
Ems-Kanals bleiben unberührt. Eine planmäßige Ent-
wässerung in den Dortmund-Ems-Kanal ist nicht vorge-
sehen. Eine Änderung der 42. FNP-Änderung ergibt sich 
daraus nicht. 
Siehe auch 6.5.2. 
2.7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass im Plangebiet mit Planfest-
stellungsbeschluss vom 28.04.2008 der Ausbau des Dortmund-
Ems-Kanals genehmigt worden sei und dies die Maßnahme 
Neubau des Petershafen-Dükers umfasse. 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.7.3 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Planfeststellungsbe-
schluss für die Zeit der Sperrung des Betriebswegs am rechten 
Ufer des Dortmund-Ems-Kanals eine Umfahrung über den Ver-
bindungsweg zwischen Albersloher Weg und Lütkenbecker 
Weg für den Rad- und Fußgängerverkehr herzustellen sei und 
die Verpflichtung bestehe, diesen Weg während der Maßnahme 
Petershafen-Düker zu unterhalten und instand zu setzen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der 
Bebauung mit Geräusch- und Geruchsimmissionen aus dem all-
gemeinen Betrieb der Wasserstraße sowie der Liegestelle zu 
rechnen sei. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.7.5 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Binnenschiffsun-
tersuchungsordnung bestimmte Dauerschallpegel in einem 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
seitlichen Abstand von 25 m von fahrenden bzw. liegenden 
Schiffen zu beachten seien, dass eine zeitliche Belastung über 
24 Stunden am Tag möglich sei und dass die durch die Schiff-
fahrt verursachten Emissionen zu berücksichtigen seien. 
2.7.6 Es wird darauf hingewiesen, dass vom Grundsatz her das ge-
samte Fahrwasser bis zu den Uferlinien durch die Schifffahrt ge-
nutzt werden könne, sofern eine ausreichende Wassertiefe zur 
Verfügung stehe. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.7.7 Es wird darauf hingewiesen, dass im Übrigen keine Bedenken 
bestehen. 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.7.8 Es wird darum gebeten, nach Rechtsverbindlichkeit der 42. Än-
derung des Flächennutzungsplans sowie des Teilbebauungs-
plans eine Benachrichtigung der WSV vorzunehmen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.8 Bezirksregierung Münster (Dezernat 53 - Immissionsschutz) mit Schreiben vom 24.03.2015 
2.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen werde, 
dass eine Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB noch er-
folge und die übersandten Unterlagen der Vorabstimmung dien-
ten. 
Kenntnisnahme. Siehe auch Bebauungsplan Nr. 541. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.8.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die beiden Gefahrstofflager 
als Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten nach der 12. BIm-
SchV zu berücksichtigen seien, solange sie sich im Plangebiet 
befinden. 
Zum Zeitpunkt der Stellungnahme waren die im Planbe-
reich vorhandenen Gefahrgutlager bzw. die dort gela-
gerten störfallrelevanten Stoffe als Betriebsbereiche 
nach der 12. BImSchV zu berücksichtigen. Die betref-
fende Gefahrgutnutzung wurde inzwischen aufgegeben; 
die Gefahrgutlager bzw. störfallrelevanten Stoffe wurden 
in den Jahren 2016/2017 verlagert. Damit bestehen die 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
seinerzeit angesprochenen Betroffenheiten nach der 12. 
BImSchV für die 42. FNP-Änderung nicht mehr fort.  
2.8.3 Es wird angeregt, die aktuellen, der Stadt vorliegenden Gutach-
ten nach § 50 BImSchG für den betreffenden Bereich zur Verfü-
gung zu stellen, da ohne diese eine abschließende Stellung-
nahme nicht möglich sei. 
Die Bitte bezog sich auf die seinerzeit im Planbereich 
vorhandenen störfallrelevanten Nutzungen und die 
hierzu erforderliche Bewertung nach § 50 BImSchG. Die 
Gefahrgutlager bzw. störfallrelevanten Stoffe wurden in-
zwischen verlagert; entsprechende Betriebsbereiche be-
stehen im Planbereich nicht mehr. Die immissions-
schutzrechtlichen Belange wurden auf Grundlage des 
aktuellen Planungsstands berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.8.4 Es wird angeregt, den Bebauungsplan erst dann in Kraft treten 
zu lassen, nachdem die beiden Störfall-Betriebsbereiche ausge-
siedelt worden sind. 
Der Anregung wurde im Ergebnis entsprochen. Die sei-
nerzeit im Planbereich vorhandenen Störfall-Betriebsbe-
reiche bestehen dort inzwischen nicht mehr.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.8.5 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Stellungnahme zum 
Themenpunkt Lärm im Bereich des Sondergebiets Kraftwerk 
erst nach Vorlage und Prüfung des Lärmgutachtens abgegeben 
werden könne. 
Die Stellungnahme bezog sich auf die damalige Verfah-
renssituation vor Vorlage des Lärmgutachtens. Die 
schalltechnischen Belange wurden im weiteren Verlauf 
der Bauleitplanverfahren fachgutachterlich betrachtet; 
die Bezirksregierung (Dezernat 53) wurde im weiteren 
Verfahrensverlauf beteiligt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.9 E-Plus Mobilfunk GmbH mit Schreiben vom 24.03.2015 
2.9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die im Teilbebauungs-
plan vorgesehene Bebauung keine Störungen der Richtfunksys-
teme zu erwarten seien, da die maximale Bauhöhe etwa 22 m 
betrage. 
 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.10 münsterNETZ GmbH mit Schreiben vom 25.03.2015 
2.10.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Bereich des Flächen-
nutzungsplans und des Bebauungsplans vorhandene Versor-
gungseinrichtungen der münsterNETZ GmbH sowie Beleuch-
tungskabel der Stadtwerke Münster GmbH befinden, die für die 
Elektrizitäts-, Gas-, Wasser-, Wärme- und Datenversorgung im 
Stadtgebiet zwingend benötigt werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Trassenverläufe der zugehö-
rigen Versorgungsleitungen der Stellungnahme beigefügt wor-
den seien. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.10.3 Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb des Bebau-
ungsplangebiets zahlreiche Anlagen und Betriebsmittel der 
Elektrizitätsversorgung befinden, darunter Ortsnetzstationen, 
Kundenstationen, Nieder-, Mittel- und Hochspannungskabel, 
zwei Umspannwerke sowie vier Großumspanner, und dass die 
Umspannwerke für die Energieversorgung des Stadtgebiets von 
besonderer Bedeutung seien. 
Kenntnisnahme. Die Belange werden im Zuge des Be-
bauungsplans Nr. 541 berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.10.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zugänglichkeit zu den 
Umspannwerken gewährleistet bleiben müsse und dass für den 
Austausch von Großtransformatoren auch Schwertransporte mit 
einem Gewicht von bis zu 140 Tonnen einschließlich der erfor-
derlichen Biegeradien möglich sein müssten. 
Die Sicherung der Zugänglichkeit zu den Umspannwer-
ken sowie die Anforderungen an Schwertransporte be-
treffen die verkehrliche und technische Konkretisierung 
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der 
späteren Umsetzung. Die Belange werden im Zuge des 
Bebauungsplans Nr. 541 berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.10.5 Es wird angeregt, die im beigefügten Plan kenntlich gemachten 
vorhandenen und geplanten Trafostationen in den Bebauungs-
plan zu übernehmen. 
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des 
FNP. Der Belang wird in der Abwägung zum Bebau-
ungsplan Nr. 541 behandelt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.10.6 Es wird darauf hingewiesen, dass das Kraftwerk am Hafen die 
führende Einspeisequelle für die Fernwärmeversorgung des Pri-
märnetzes in Münster sei und dass derzeit im Bereich Am Mit-
telhafen, des Wärmespeichers sowie am südlichen Hafenbe-
cken umfangreiche Baumaßnahmen zur Leitungserneuerung 
stattfänden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.10.7 Es wird angeregt, für den Fall einer Ertüchtigung des Kraftwerks 
durch eine zusätzliche Turbine die Möglichkeit einer zusätzli-
chen Anbindung an das Gashochdrucknetz dadurch zu sichern, 
dass die in den Anlagen kenntlich gemachten, nicht auf öffentli-
chem Grund liegenden Trassen als Flächen mit Geh-, Fahr- und 
Leitungsrechten versehen werden. 
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des 
FNP. Die Sicherung des Kraftwerksstandorts und seiner 
Weiterentwicklung wird durch die Darstellung als Fläche 
für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung 
Elektrizität/Fernwärme berücksichtigt. Konkrete Geh-, 
Fahr- und Leitungsrechte sind auf Ebene des Bebau-
ungsplans bzw. der Umsetzung zu sichern. Der Belang 
wird in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 be-
handelt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.10.8 Es wird kritisiert, dass die Aussage in der Begründung, die Ver- 
und Entsorgung des Plangebiets sei über die bereits beste-
hende technische Infrastruktur gesichert, nicht zutreffe, da bei 
weiteren Bebauungen sämtliche Versorgungsleitungen weiter 
ausgebaut beziehungsweise neu erschlossen werden müssten. 
Die Aussage in der Begründung ist als Aussage zur 
grundsätzlichen Erschließbarkeit des bereits baulich ge-
nutzten innerstädtischen Bereichs über vorhandene 
technische Netzinfrastrukturen zu verstehen. Dies 
schließt nicht aus, dass im Zuge konkreter Bauvorhaben 
Leitungsanpassungen, Erweiterungen oder Neuan-
schlüsse erforderlich werden. Weitere Informationen zur 
konkreten Ver- und Entsorgung sind dem Bebauungs-
plan Nr. 541 zu entnehmen. Zur Klarstellung wird ein 
entsprechender redaktioneller Hinweis als Fußnote in 
die FNP-Begründung aufgenommen. Die Plandarstel-
lung der 42. FNP-Änderung wird nicht geändert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.10.9 Es wird kritisiert, dass die Darstellungen im Maßstab 1:15.000 
teilweise im Widerspruch zu den Darstellungen im Maßstab 
1:2.000 stünden, insbesondere im Hinblick auf die Flächen für 
Ver- und Entsorgung. 
Die Einzeländerung wird im Maßstab 1:15.000 darge-
stellt; der FNP-Gesamtplan liegt im Maßstab 1:20.000 
vor. Der FNP trifft als vorbereitender Bauleitplan genera-
lisierende Darstellungen mit eigener Darstellungssyste-
matik. Kleinräumige Abweichungen gegenüber der ver-
bindlichen Bauleitplanung ergeben sich aus dieser Maß-
stabsebene und begründen keinen Widerspruch. Die 
Darstellungen der 42. FNP-Änderung wurden im Paral-
lelverfahren mit den Festsetzungen des Bebauungs-
plans Nr. 541 abgestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 541 
lässt sich aus den Darstellungen des FNP entwickeln. 
Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs-
bedarf. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.10.10 Es wird angeregt, den Bereich für Ver- und Entsorgung entspre-
chend der in der FNP-Planzeichnung „Neue Darstellung“ im 
Maßstab 1:15.000 ausgewiesenen und in der Anlage gelb mar-
kierten Fläche auch im Bebauungsplan-Entwurf entsprechend 
zu erweitern. 
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des 
FNP. Die Darstellung der Fläche für Ver- und Entsor-
gung erfolgt im FNP generalisierend und ist nicht flä-
chenscharf in den Bebauungsplan zu übernehmen. Der 
Bebauungsplan Nr. 541 wurde im Parallelverfahren mit 
der 42. FNP-Änderung abgestimmt und lässt sich aus 
den Darstellungen des FNP entwickeln. Der Belang wird 
in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 behan-
delt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.10.11 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung der Be-
triebssicherheit der Anlagen und der sicheren Energieversor-
gung die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anlagen, Ge-
bäuden und Bäumen bleiben müssten und dass im Rahmen des 
Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans sichergestellt 
werden solle, dass keine negativen Auswirkungen auf die vor-
handenen Versorgungsleitungen zu erwarten seien. 
Die Freihaltung und Sicherung konkreter Leitungstras-
sen betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.11 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Regionalniederlassung Münsterland) mit Schreiben vom 25.03.2015 
2.11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Münster beabsich-
tige, Flächen im Bereich des Stadthafens 1 und östlich des 
Dortmund-Ems-Kanals in Teilbereichen einer geänderten Nut-
zung zuzuführen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Begründung zum 
Entwurf des Teilbebauungsplans unter anderem im Bereich der 
Gewerbegebietsfläche 3 die Verkaufsfläche des bestehenden 
Baumarkts von derzeit 10.300 m² auf insgesamt 18.000 m² ein-
schließlich Baustoffhandel erhöht werden solle und zugleich die 
Umstrukturierung verschiedener Verkehrsflächen vorgesehen 
sei. 
Der Hinweis bezieht sich auf einen überholten Plan-
stand. Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist 
nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung. Die an-
gesprochene Entwicklung im Bereich des Baumarkts ist 
der 130. FNP-Änderung zuzuordnen. Zudem betreffen 
konkrete Verkaufsflächenentwicklungen und die Um-
strukturierung von Verkehrsflächen nicht die Regelungs-
ebene des FNP, sondern die jeweils einschlägige ver-
bindliche Bauleitplanung. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Theodor-Scheiwe-Straße 
öffentlich gewidmet und ausgebaut werden solle und dass die 
Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals weiterhin über den 
Albersloher Weg an das übergeordnete Straßennetz angebun-
den werden sollen. 
Der Hinweis bezieht sich auf einen überholten Plan-
stand. Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist 
nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung und ist, 
soweit hier einschlägig, der 130. FNP-Änderung zuzu-
ordnen. Verkehrsführungen und straßenrechtliche Fra-
gen betreffen zudem nicht die Regelungsebene des 
FNP. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.11.4 Es wird angeregt, die verkehrlichen Auswirkungen der geplan-
ten Verkehrsverlagerungen und der zusätzlichen Verkehrser-
zeugung im weiteren Bauleitverfahren in geeigneter Weise auf-
zuzeigen. Hierbei sei insbesondere der Netzknotenpunkt B 51 / 
L 586 in die verkehrliche Betrachtung einzubeziehen. 
Die Anregung stammt aus dem Verfahrensstand 2015 
und bezog sich noch auf einen weiter gefassten Planbe-
reich. Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist 
nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung und ist, 
soweit hier einschlägig, der 130. FNP-Änderung zuzu-
ordnen. Die verkehrlichen Auswirkungen des aktuellen 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Änderungsbereichs wurden im Zuge des Bebauungs-
plans Nr. 541 verkehrstechnisch untersucht. Dabei wur-
den nicht nur die durch den Bebauungsplan Nr. 541 
ausgelösten Verkehre betrachtet, sondern auch weitere 
Entwicklungen im Hafen-Umfeld und die hieraus folgen-
den Wechselwirkungen im Straßennetz berücksichtigt. 
Die maßgeblichen Knotenpunkte entlang des Alberslo-
her Wegs einschließlich des Knotens Albersloher Weg / 
B 51 wurden in die Untersuchung einbezogen. Die aus-
reichende Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur 
kann bei Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen 
nachgewiesen werden. Für die 42. FNP-Änderung ergibt 
sich kein Änderungsbedarf. 
2.11.5 Es wird angeregt, die Regionalniederlassung Münsterland im 
weiteren Bauleitverfahren erneut zu beteiligen. 
Der Anregung wurde entsprochen. Die Regionalnieder-
lassung Münsterland wurde im weiteren Bauleitverfah-
ren erneut beteiligt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.12 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen mit Schreiben vom 26.03.2015 
2.12.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die IHK Nord Westfalen sich 
einer Neuausrichtung und Neuordnung des Münsteraner Hafen-
gebietes nicht grundsätzlich verschließt. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.12.2 Es wird kritisiert, dass durch die Planung Flächen mit der pla-
nungsrechtlichen Ausweisung als Industriegebiet verloren gin-
gen, obwohl Industriegebiete für Unternehmen mit Anlagen 
nach der 4. BImSchV, für störende Betriebe sowie für Unterneh-
men mit Nachtschicht von besonderer Bedeutung seien. 
Die Bedeutung von Industriegebieten für emittierende 
Betriebe, Anlagen nach der 4. BImSchV und Betriebe 
mit Nachtbetrieb wird anerkannt. Die Ziele für den Ha-
fenbereich bestehen jedoch darin, ehemals hafenindust-
riell geprägte Teilräume schrittweise städtebaulich neu 
zu ordnen und zu einem gemischten, urbanen sowie öf-
fentlich besser zugänglichen Stadtraum weiterzuentwi-
ckeln. Diese Zielsetzungen basieren auf der 
Der Stellungnahme, für den Be-
reich der Flächennutzungs-
planänderung weiterhin ein In-
dustriegebiet auszuweisen, wird 
nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen und den 
weiterentwickelten Planungszielen für den Hafenbereich 
(Perspektivplan aus dem Jahr 2022). 
Die 42. FNP-Änderung konkretisiert diese Zielsetzung 
für den Bereich südlich des Stadthafens 1. Sie stellt bis-
herige Industriegebiets- und gemischte Bauflächendar-
stellungen künftig als Gewerbegebiet dar, sichert auf 
Ebene des FNP zugleich den bestehenden Kraftwerks-
standort einschließlich räumlicher Erweiterungsoptionen 
durch Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweck-
bestimmungen Elektrizität und Fernwärme und stellt die 
Hafenspitze als Grünfläche dar. Die derzeit geringen frei 
verfügbaren Industrie- und Gewerbeflächenreserven 
sind bekannt. Die Stadt entwickelt jedoch weiterhin ge-
werbliche und industrielle Standorte, insbesondere In-
dustriegebietsflächen im Bereich Hessenweg (vgl. 101. 
FNP-Änderung) einschließlich der geplanten südlichen 
Erweiterung des GI Hessenweg sowie Gewerbeflächen 
im Bereich Heumannsweg (vgl. 85. FNP-Änderung) und 
Heitmannsweg (vgl. BP 633).   
Darüber hinaus zeigt das Integrierte Flächenkonzept 
Münster (vgl. V/0192/2024) gewerbliche und industrielle 
Potenzialflächen bis 2045 auf. Dazu gehören insbeson-
dere im Regionalplan Münsterland festgelegte GIB- und 
GIB-P-Reserven, u. a. im Bereich Amelsbüren / Erweite-
rung Hansa-BusinessPark.  
Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung im Ände-
rungsbereich wird vor diesem Hintergrund zugunsten 
der städtebaulich bedeutsamen Neuordnung des Hafen-
areals und der Sicherung des Kraftwerksstandorts für

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
vertretbar gehalten. Für die 42. FNP-Änderung ergibt 
sich kein Änderungsbedarf. 
2.12.3 Es wird angeregt, dass die Stadt Münster bei künftigen Planun-
gen verstärkt Industriegebiete ausweisen solle. 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Sie betrifft 
die gesamtstädtische Gewerbe- und Industrieflächenent-
wicklung und nicht unmittelbar die Regelungsebene der 
42. FNP-Änderung. Die Stadt Münster entwickelt weiter-
hin gewerbliche und industrielle Standorte, insbeson-
dere im Bereich Hessenweg einschließlich der geplan-
ten südlichen Erweiterung. Darüber hinaus zeigt das In-
tegrierte Flächenkonzept Münster gewerbliche und in-
dustrielle Potenzialflächen bis 2045 auf, auch unter Be-
rücksichtigung der im Regionalplan Münsterland festge-
legten GIB- und GIB-P-Reserven. Für die 42. FNP-Än-
derung ergibt sich kein Änderungsbedarf. 
s. a. Punkt 2.12.2 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.12.4 Es wird zum Teilbebauungsplan Nr. 541.I darauf hingewiesen, 
dass bei der Überplanung von Industriegebiet in Gewerbegebiet 
der Bestandsschutz der Industriebetriebe beziehungsweise der 
Logistikunternehmen gewährleistet bleiben müsse und dass 
beim Sondergebiet Heizkraftwerk im Rahmen der Emissions-
kontingentierung auch künftige Erweiterungen berücksichtigt 
werden müssten. 
Der Hinweis betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. 
Die Vereinbarkeit mit bestehenden Nutzungen, Fragen 
des Bestandsschutzes sowie die Emissionskontingentie-
rung werden auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 
fachgutachterlich betrachtet. Die grundsätzliche Voll-
ziehbarkeit der Planungsziele wurde nachgewiesen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.12.5 Es wird darauf hingewiesen, dass zum Teilbebauungsplan Nr. 
541.1 grundsätzlich keine Bedenken vorgetragen werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.13 Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 26.03.2015

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.13.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekom-
munikationslinien der Telekom befinden, die aus dem beigefüg-
ten Lageplan ersichtlich seien. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.13.2 Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich möglicher Spund-
verankerungen eine im Lageplan rot markierte Telekommunika-
tionslinie zu beachten sei, eine Beschädigung der Telekommu-
nikationslinie unbedingt vermieden werden müsse und auf 
Spundverankerungen in diesem Bereich daher verzichtet wer-
den solle. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.13.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in den neu ausgewiesenen 
Verkehrsflächen voraussichtlich eine Neuverlegung von Tele-
kommunikationslinien erforderlich werde und dass Beginn und 
Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der Deutschen Telekom 
Technik GmbH zur rechtzeitigen Koordinierung des Netzaus-
baus mitzuteilen seien. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.14 Wirtschaftsförderung Münster GmbH mit Schreiben vom 26.03.2015 
2.14.1 Es wird angeregt, im Zusammenhang mit der öffentlichen Wid-
mung des Lütkenbecker Wegs zu prüfen, ob eine Verlagerung 
des dort befindlichen Regenrückhaltebeckens erforderlich wird 
und die hierfür benötigte Fläche gegebenenfalls planerisch dar-
zustellen. 
Die Anregung stammt aus dem Verfahrensstand 2015 
und bezieht sich auf einen überholten Planstand. Der 
Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist nicht mehr 
Bestandteil der 42. FNP-Änderung. Die angesprochenen 
Flächen im Bereich Lütkenbecker Weg stehen im Zu-
sammenhang mit anderen Bauleitplanverfahren, insbe-
sondere der 130. FNP-Änderung / dem Bebauungsplan 
Nr. 642. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Än-
derungsbedarf. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.14.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Verkaufsfläche 
eines Fabrikverkaufs auf dem Firmengelände (Osmo Holz und 
Color GmbH & Co. KG) nach Einschätzung der Wirtschaftsför-
derung durch die vorgesehene ausnahmsweise Zulässigkeit be-
triebsbezogener Verkaufsflächen abgedeckt sei. 
Die angesprochene Fläche ist nicht mehr Bestandteil 
der 42. FNP-Änderung. Sie ist, soweit hier einschlägig, 
der 130. FNP-Änderung bzw. dem Bebauungsplan Nr. 
642 zuzuordnen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.14.3 Es wird angeregt, die Planungen für einen Drive-In-Baustoff-
markt entlang der Theodor-Scheiwe-Straße zu berücksichtigen; 
hieraus könne sich ein Erfordernis zur Erweiterung der vorgese-
henen Sondergebietsausweisungen im Flächennutzungsplan 
und im Bebauungsplan ergeben. 
Die Anregung stammt aus einem überholten Planstand. 
Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist nicht 
mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung. Die angespro-
chene Planung im Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße 
ist der 130. FNP-Änderung bzw. dem Bebauungsplan 
Nr. 642 zuzuordnen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.14.4 Es wird gefragt, ob schwerwiegende Gründe gegen den Erhalt 
der bisherigen Ausfahrtmöglichkeit über den Hafengrenzweg 
auf den Albersloher Weg sprechen, nachdem der Hafengrenz-
weg im aktuellen Entwurf als Sackgasse mit Wendehammer 
dargestellt ist. 
Der Hinweis betrifft die konkrete verkehrliche Erschlie-
ßung und Straßenplanung und damit nicht die Rege-
lungsebene des FNP. Detaillierte Erläuterungen zur äu-
ßeren und inneren Erschließung sind dem Bebauungs-
plan Nr. 541 zu entnehmen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.15 Stadtwerke Münster GmbH mit Schreiben vom 31.03.2015 
2.15.1 Die Stellungnahme enthält zahlreiche detaillierte gutachterliche und immissionsschutzrechtliche Einzelaspekte, insbesondere zu Vorbelastungen, Immissi-
onsorten, Emissionskontingenten, Gemengelagen sowie möglichen Schallschutzmaßnahmen. Diese werden für die vorliegende FNP-Abwägung nachfol-
gend nur zusammenfassend wiedergegeben, da ihre vertiefte Würdigung ganz überwiegend die Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 541 betrifft. 
2.15.2 Es wird kritisiert, dass die Aufspaltung des Planverfahrens in 
Teilpläne die ausgewogene und aufeinander bezogene planeri-
sche Steuerung emittierender und lärmsensibler Nutzungen ge-
fährde und dadurch eine sachgerechte Umsetzung der ur-
sprünglichen Planungsziele erschwert werde. 
Die Aufteilung in eigenständige Bauleitplanverfahren 
steht einer sachgerechten planerischen Steuerung nicht 
entgegen. Sie ist auch auf organisatorische Gründe, un-
terschiedliche Planungsstände sowie unterschiedliche 
zeitliche Abhängigkeiten und Umsetzungshorizonte der 
Teilbereiche zurückzuführen. Der Gesamtkontext der 
Der Stellungnahme, den ge-
samten Hafenbereich in einem 
Bauleitplanverfahren zu über-
planen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.2

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Stadthäfen und die Wechselwirkungen zwischen den 
Teilplanungen werden weiterhin mitberücksichtigt. Die 
jeweiligen Teilbereiche werden in den hierfür einschlägi-
gen Verfahren auf Grundlage der aktuellen Planungs-
ziele, Gutachten und Betroffenheiten abgewogen. Für 
den aktuellen Bereich der 42. FNP-Änderung wurden 
die Planungsziele konkretisiert und im Parallelverfahren 
mit dem Bebauungsplan Nr. 541 abgestimmt. Die Ver-
einbarkeit emittierender und schutzbedürftiger Nutzun-
gen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
fachgutachterlich betrachtet (Bebauungsplan Nr. 541). 
Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs-
bedarf. 
2.15.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Lärm-
kontingentierung in Verbindung mit den geplanten schutzbedürf-
tigen Nutzungen, insbesondere dem im Bereich der Osmo-Hal-
len vorgesehenen Allgemeinen Wohngebiet, die Entwicklungs-
möglichkeiten des Heizkraftwerks sowie weiterer emittierender 
gewerblicher Nutzungen erheblich einschränken könne. Hierzu 
wird angeführt, dass der nächtliche Immissionsrichtwert für das 
geplante Allgemeine Wohngebiet nach dem zugrunde gelegten 
Gutachten bereits weitgehend ausgeschöpft sei (39,3 dB(A) bei 
einem Richtwert von 40 dB(A)) und eine Erweiterung des Heiz-
kraftwerks ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu einer 
Überschreitung führen könne (41,1 dB(A)). Bei zusätzlicher 
Ausschöpfung gewerblicher Lärmkontingente könne sich die 
Überschreitung auf bis zu 2 dB(A) erhöhen. Ferner wird geltend 
gemacht, dass die für das Heizkraftwerk vorgesehenen Emissi-
onskontingente von 54/54 dB(A) dessen Entwicklungsspiel-
räume erheblich begrenzten und damit die planerisch 
Die Stellungnahme stammt aus dem Verfahrensstand 
2015 und bezieht sich teilweise auf einen überholten, 
weiter gefassten Planbereich. Die seinerzeit angespro-
chenen schutzbedürftigen Nutzungen im Bereich der 
OSMO-Hallen sind nicht Gegenstand der aktuellen 42. 
FNP-Änderung. Der Bereich wird in der 72. FNP-Ände-
rung als gemischte Baufläche und im Bebauungsplan 
Nr. 600 durch Festsetzungen Urbaner Gebiete als ei-
genständiges Planverfahren geführt. Soweit schutzbe-
dürftige Nutzungen im Umfeld immissionsschutzrechtli-
che Wechselwirkungen auslösen können, werden diese 
im Rahmen der fachgutachterlichen Betrachtung berück-
sichtigt. Die 42. FNP-Änderung selbst verfolgt ausdrück-
lich das Ziel, den bestehenden Kraftwerksstandort ein-
schließlich räumlicher Erweiterungsoptionen durch Flä-
chen für Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmun-
gen Elektrizität und Fernwärme zu sichern. Die konkrete 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
beabsichtigte Sicherung des Kraftwerkstandorts und seiner Er-
weiterungsoptionen in Frage gestellt werde. 
Steuerung der immissionsschutzrechtlichen Verträglich-
keit, insbesondere durch Gebietsgliederung, Emissions-
kontingente und mögliche Schallschutzmaßnahmen, be-
trifft die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Sie 
wurde im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 fachgut-
achterlich behandelt und im weiteren Verfahren umfas-
send mit den Stadtwerken abgestimmt. Die grundsätzli-
che Vollziehbarkeit der FNP-Darstellung bzw. der Pla-
nung wird dadurch nicht in Frage gestellt. Für die 42. 
FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf.  
2.15.4 Es wird angeregt, weiterhin eine abgestimmte Gesamtlösung für 
den Stadthafen 1 zu verfolgen, die durch eine geeignete planeri-
sche Steuerung der Wohn- und Mischnutzungen sowie eine an-
gemessene immissionsschutzrechtliche Absicherung des Heiz-
kraftwerks und der gewerblichen Nutzungen eine parallele Um-
setzung der Planungsziele ermöglicht. 
Der Anregung wird im Grundsatz gefolgt. Mit dem Per-
spektivplan für den Hafen liegt seit 2022 eine partizipativ 
erarbeitete Gesamtlösung als informelles Planungskon-
zept für den übergeordneten Bereich der Stadthäfen vor. 
Die 42. FNP-Änderung konkretisiert diese übergeordne-
ten Zielsetzungen für den Bereich südlich des Stadtha-
fens 1, insbesondere durch die Neuordnung als Gewer-
begebiete, die Sicherung des Kraftwerksstandorts ein-
schließlich räumlicher Erweiterungsoptionen sowie die 
Darstellung der Hafenspitze als Grünfläche, die künftig 
durch die Öffentlichkeit genutzt werden soll.  
Zugleich werden die weiteren Teilbereiche des Hafen-
raums in eigenständigen Bauleitplanverfahren auf 
Grundlage ihrer jeweiligen Planungsstände, Betroffen-
heiten, den räumlich-funktionalen Zusammenhängen 
und jeweiligen Planungsabsichten sowie nach städte-
baulichen Erfordernissen fortgeführt. Die Aufteilung in 
Teilverfahren steht einer abgestimmten Gesamtlösung 
nicht entgegen, sondern ermöglicht eine zeitlich und or-
ganisatorisch sachgerechte Steuerung der 
Der Stellungnahme, den ge-
samten Hafenbereich in einem 
Bauleitplanverfahren zu über-
planen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.2

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
unterschiedlichen Teilbereiche. Der Gesamtkontext der 
Stadthäfen wird weiterhin berücksichtigt. Die Zielsetzun-
gen des Masterplans Stadthäfen werden dabei fortlau-
fend über teilräumliche Konzepte/Planungen [insb. die 
Münster Modell Quartiere (MMQ 3, 4, 5)], qualifizierende 
Verfahren und die aufeinander abgestimmten Bauleit-
planverfahren weiterentwickelt und konkretisiert.  
Die fachgutachterlichen Betrachtungen im Zuge der je-
weiligen Bauleitplanverfahren berücksichtigen die rele-
vanten Umfeldplanungen und Wechselwirkungen. Die 
immissionsschutzrechtliche Absicherung des Kraft-
werksstandorts sowie der gewerblichen und schutzbe-
dürftigen Nutzungen erfolgt insbesondere auf Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung. Im weiteren Verfahren 
wurde hierzu eine enge Abstimmung mit den Stadtwer-
ken sichergestellt. Die Planungsziele können damit pa-
rallel weiterverfolgt und planerisch abgesichert werden. 
Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs-
bedarf. 
2.16 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 17.04.2015 
2.16.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Planbereich mehrere 110-
kV-Hochspannungskabel verlaufen und Planunterlagen zur 
Lage der Kabel übersandt worden seien. 
Kenntnisnahme (im FNP werden nur Hochspannungs-
freileitungen, nicht Erdkabel nachrichtlich dargestellt). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.16.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die genaue Lage und Tiefe 
der 110-kV-Hochspannungskabel gegebenenfalls durch Quer-
schläge, Suchschlitze oder ähnliche Maßnahmen festzustellen 
seien. 
Der Hinweis betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. 
Die genaue Lage und Tiefe vorhandener Leitungstras-
sen ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung bzw. 
der späteren Umsetzung zu berücksichtigen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.16.3 Es wird darauf hingewiesen, dass einer Zustimmung zu Aus-
baumaßnahmen nur unter der Voraussetzung zugestimmt 
werde, dass im Sicherheitsbereich der 110-kV-Kabel keine grö-
ßeren Höhenänderungen der bestehenden Gelände- oder Stra-
ßenflächen vorgenommen werden und dass eine Überbauung 
oder Bepflanzung der Kabeltrassen mit Bauwerken, Bäumen 
oder tiefwurzelnden Sträuchern ausgeschlossen bleibt. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.16.4 Es wird darauf hingewiesen, dass zu den Hochspannungska-
beln bestimmte Mindestabstände bei Parallelführungen und 
Kreuzungen mit anderen Leitungen einzuhalten seien. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.16.5 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung der 
Stromversorgung und zur Vermeidung von Gefährdungen alle 
Beteiligten über die Lage der Kabel zu unterrichten seien, der 
Bauunternehmer für verursachte Schäden hafte und die West-
netz GmbH vor Beginn von Bauarbeiten in der Nähe der 110-
kV-Kabel zu verständigen sei. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.16.6 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Stellungnahme aus-
schließlich auf die betreuten Anlagen des 110-kV-Hochspan-
nungsnetzes beziehe und hinsichtlich weiterer von der Westnetz 
GmbH betreuter Anlagen gegebenenfalls eine gesonderte Stel-
lungnahme erfolge. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
Keine Anregungen oder Bedenken zur 42. Änderung des FNP:  
- Gemeinde Havixbeck, Schreiben vom 03.03.2015 
- Polizeipräsidium Münster, Schreiben vom 05.03.2015 
- Gelsenwasser AG, Schreiben vom 06.03.2015 
- Gemeinde Senden, Schreiben vom 10.03.2015 
- LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 10.03.2015

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 110 
- Wasserstraßen-Neubauamt Datteln, Schreiben vom 10.03.2015 
- Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e. V., Geschäftsstelle Münster, Schreiben vom 14.03.2015 
- Bezirksregierung Münster, Obere Straßenaufsicht, Schreiben vom 16.03.2015 
- Stadt Telgte, Schreiben vom 16.03.2015 
- Ericsson GmbH, Schreiben vom 17.03.2015 
- Bezirksregierung Münster, Dezernat 52, Schreiben vom 25.03.2015 
- Stadt Münster, Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 26.03.2015 
- Gemeinde Ascheberg, Schreiben vom 27.03.2015 
- Gemeinde Everswinkel, Schreiben vom 31.03.2015 
- Amt für Grünflächen und Umweltschutz (einschließlich der unteren Umweltbehörden), Schreiben vom 02.04.2015 
- Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 07.04.2015 
- Stadtwerke Münster GmbH (Nahverkehrsmanagement) mit Schreiben vom 07.04.2015

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 110 
3  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
 Beteiligungszeitraum vom 19.03.2018 bis einschließlich 04.05.2018 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
3.1 Private Stellungnahme vom 04.04.2018 
3.1.1 … 
Es wird angeregt bzw. beantragt, die für das Flurstück 694 vor-
gesehene Ausweisung von SO Heizkraftwerk in GE 3 zu än-
dern. 
Die Anregung betrifft die konkrete Festsetzung im Be-
bauungsplan Nr. 541 und damit nicht die Regelungs-
ebene des FNP. Soweit die FNP-Darstellungen mittelbar 
berührt sind, ist zu berücksichtigen, dass der FNP maß-
stabsbedingt nicht parzellenscharf zu lesen ist. Die Dar-
stellung der Fläche für Ver- und Entsorgung reicht im 
FNP etwa bis zur Flurstücksgrenze des Flurstücks 694; 
die Darstellungen der 42. FNP-Änderung stehen der An-
regung daher nicht entgegen (siehe Bebauungsplanver-
fahren Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.2 Private Stellungnahme vom 27.04.2018  
3.2.1 Die Stellungnahme richtet sich vorrangig gegen den Bebauungsplan Nr. 541 Teilabschnitt I (Stand 2018) und betrifft insbesondere die Änderung bisheriger 
Nutzungsfestsetzungen, die Lärmkontingentierung sowie die verkehrliche Erschließung über eine Privatstraße. Nachfolgend werden daher nur die Punkte 
aufgegriffen, die für den räumlichen Bereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans von Bedeutung sein können, insbesondere im Hinblick auf die 
grundsätzliche Nutzungszuordnung, die städtebauliche Herleitung der Umstrukturierung sowie mögliche Fragen der immissionsschutzrechtlichen Vollzieh-
barkeit. 
Die Stellungnahme vom April 2018 wird im Hinblick auf die aktuelle 42. FNP-Änderung mit ihren Auswirkungen auf das Umfeld betrachtet. Sie betrifft über-
wiegend Fragen der verbindlichen Bauleitplanung. Insoweit wird auf das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 verwiesen. Siehe auch Vorbemerkungen 
„Zum Änderungsbereich“ auf S. 1-2. 
Zudem ist zu berücksichtigen, dass gewerbliche Nutzungen, die sich auf den Grundstücken der Einwenderin befinden, derzeit in Abstimmung mit der Stadt 
und unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Münster Modell Quartiers 3 neu strukturiert werden. Im Zuge dieser gewerblichen Umstrukturierung 
rücken private gewerbliche Nutzungen der Einwenderin einvernehmlich von dem Bereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans ab. Die

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Stellungnahme der Einwenderin wurde erstellt, bevor sich diese Entwicklungen abzeichneten. Die konkreten Umstände und die Betroffenheit haben sich 
folglich zwischenzeitlich verändert. 
3.2.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Um-
strukturierung bislang industriell bzw. gemischt geprägter Flä-
chen zu gewerblichen Nutzungen die bisherigen und künftigen 
Nutzungsmöglichkeiten des Standorts einschränke und die Ent-
wicklungsoptionen der betroffenen Grundstücke verschlechtere. 
Die Bedenken werden im Hinblick auf die aktuelle 42. 
FNP-Änderung nicht geteilt. Die Stellungnahme bezieht 
sich überwiegend auf Flächen östlich des Dortmund-
Ems-Kanals sowie insb. auf Festsetzungen des beste-
henden Bebauungsplans Nr. 348.  
Diese Flächen sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen 
42. FNP-Änderung und werden, soweit einschlägig, im 
Verfahren zur 130. FNP-Änderung bzw. zum Bebau-
ungsplan Nr. 642 behandelt.  
Soweit die grundsätzliche Umstrukturierung und Ent-
wicklungsperspektive des Hafenbereichs angesprochen 
wird, ist festzustellen, dass Entwicklungsoptionen im Ha-
fenbereich nicht aufgegeben, sondern teilräumlich diffe-
renziert und auf Grundlage der jeweiligen Planungsziele 
fortgeführt werden. Für den Bereich südlich des Stadt-
hafens 1 konkretisiert die 42. FNP-Änderung die überge-
ordneten Zielsetzungen des Perspektivplans für den Ha-
fen (2022), indem sie die städtebauliche Neuordnung 
des bislang industriell geprägten Bereichs vorbereitet, 
gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, den 
Kraftwerksstandort einschließlich Erweiterungsoptionen 
sichert und die Hafenspitze als Grünfläche darstellt.  
Die Umstrukturierung dient damit nicht einer Beschrän-
kung der Standortentwicklung, sondern einer geordne-
ten Weiterentwicklung des Hafenareals entsprechend 
seiner veränderten städtebaulichen Funktion.  
Der Stellungnahme, die Ände-
rungen in den Ausweisungen zu 
einem Gewerbegebiet nicht vor-
zunehmen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.3

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs-
bedarf. 
3.2.3 Es wird kritisiert, dass die planerische Begründung des Bebau-
ungsplans Nr. 541 Teilabschnitt I, die Umstellung von GI auf GE 
führe zu einer größeren Nutzungsvielfalt, nicht überzeugend sei. 
Vielmehr werde geltend gemacht, dass das bisherige Planungs-
recht weitergehende bzw. flexiblere Nutzungen ermögliche. 
Die von der Einwenderin angesprochene Umwidmung 
von Industriegebiet zu Gewerbegebiet zielt insbeson-
dere auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
und die Festsetzungen des bestehenden Bebauungs-
plans Nr. 348 für Flächen östlich des Dortmund-Ems-
Kanals ab.  
Diese Flächen sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen 
42. FNP-Änderung und werden im Verfahren zur 130. 
FNP-Änderung bzw. zum Bebauungsplan Nr. 642 auf 
Grundlage aktualisierter Planungsziele weitergeführt. 
Dabei sind insbesondere die Zielsetzungen des Münster 
Modell Quartiers 3 zu berücksichtigen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.2.4 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die beabsichtigte Ände-
rung der Nutzungsstruktur im südlichen Hafenbereich im We-
sentlichen mit Rücksicht auf noch nicht hinreichend konkreti-
sierte Planungen im nördlich angrenzenden Bereich begründet 
werde und deshalb die eigenständige städtebauliche Tragfähig-
keit der vorliegenden Planung in Frage gestellt sei. 
Die Planung für den südlichen Hafenbereich wird nicht 
allein mit Rücksicht auf Planungen im nördlich angren-
zenden Bereich getragen. Die 42. FNP-Änderung ver-
folgt für den aktuellen Änderungsbereich eigenständige 
städtebauliche Ziele. Sie konkretisiert die übergeordne-
ten Zielsetzungen des o.g. Perspektivplans für die Flä-
che südlich des Stadthafens 1, bereitet die Neuordnung 
bislang industriell geprägter Flächen zu Gewerbegebie-
ten vor, sichert den Kraftwerksstandort einschließlich 
räumlicher Erweiterungsoptionen durch Flächen für Ver- 
und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Elektrizi-
tät und Fernwärme und stellt die Hafenspitze als Grün-
fläche dar.  
Den Bedenken, der 42. Flä-
chennutzungsplanänderung 
fehle eine eigenständige städte-
bauliche Tragfähigkeit, wird 
nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.4

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Die Entwicklung nördlich des Stadthafens 1 wird in ei-
genständigen Bauleitplanverfahren weitergeführt (s. 72. 
FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 600).  
Der Gesamtkontext der Stadthäfen und die Wechselwir-
kungen zwischen den Teilbereichen werden dabei wei-
terhin berücksichtigt, ohne dass die städtebauliche Trag-
fähigkeit der 42. FNP-Änderung hiervon abhängig wäre.  
3.2.5 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Lärm-
kontingentierung in Verbindung mit den geplanten schutzbedürf-
tigen Nutzungen im nördlichen Umfeld zu erheblichen Ein-
schränkungen für die bestehenden gewerblichen Nutzungen 
führen könne und damit die Tragfähigkeit der beabsichtigten 
Nutzungsneuordnung in Frage gestellt werde. 
Die konkrete Lärmkontingentierung betrifft nicht die Re-
gelungsebene des FNP, sondern die verbindliche Bau-
leitplanung. Soweit sich die Stellungnahme auf Flächen 
der Einwenderin östlich des Dortmund-Ems-Kanals be-
zieht, ist zudem zu berücksichtigen, dass diese Flächen 
nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung 
sind. Hier sind, soweit einschlägig, das Verfahren zur 
130. FNP-Änderung und der Bebauungsplan Nr. 642 
maßgeblich. Die angesprochenen schutzbedürftigen 
Nutzungen im nördlichen Umfeld beziehen sich auf den 
Bereich nördlich des Stadthafens 1, der in der 72. FNP-
Änderung bzw. im Bebauungsplan Nr. 600 als eigen-
ständiges Planverfahren geführt wird. Mit der aktuellen 
42. FNP-Änderung und der Aufstellung des Bebauungs-
plans Nr. 541 südlich des Stadthafens 1 werden keine 
schutzbedürftigen Wohnnutzungen planerisch ermög-
licht.  
Soweit immissionsschutzrechtliche Wechselwirkungen 
mit Nutzungen im Umfeld bestehen, werden diese auf 
Ebene der jeweils einschlägigen Bebauungspläne fach-
gutachterlich betrachtet und bewältigt.  
Die grundsätzliche immissionsschutzrechtliche Vollzieh-
barkeit der Planung wurde gutachterlich nachgewiesen 
Den Bedenken, die vorgese-
hene Lärmkontingentierung 
schränke die bestehenden Nut-
zungen ein, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.5

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
(s. Bebauungsplan Nr. 541). Für die 42. FNP-Änderung 
ergibt sich kein Änderungsbedarf. 
3.2.6 Es wird kritisiert, dass die gutachterlichen und planerischen An-
nahmen zur Geräuschkontingentierung nicht hinreichend vom 
tatsächlichen Bestand ausgingen und daher die Grundlage der 
vorgesehenen Nutzungssteuerung zweifelhaft sei. 
Die Kritik betrifft vorrangig nicht die Regelungsebene 
des FNP, sondern die fachgutachterliche Herleitung und 
konkrete Ausgestaltung der Geräuschkontingentierung 
im Bebauungsplan Nr. 541. Die schalltechnischen Aus-
gangsannahmen, die Berücksichtigung des Bestands 
sowie die daraus abgeleitete Nutzungssteuerung wer-
den auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 fachgut-
achterlich betrachtet und in der dortigen Abwägung be-
handelt.  
Soweit damit zugleich die Vollziehbarkeit der FNP-Dar-
stellungen angesprochen wird, ergeben sich daraus 
keine durchgreifenden Bedenken gegen die 42. FNP-
Änderung. 
Der Stellungnahme, die in den 
Gutachten vorgenommene Ge-
räuschkontingentierung berück-
sichtigt nicht den tatsächlichen 
Bestand, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.6 
3.2.7 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene äu-
ßere und innere Erschließung des Gebiets, insbesondere die 
beabsichtigte verkehrliche Verbindung zwischen Albersloher 
Weg und Lütkenbecker Weg über die bisher private Straße, 
fachlich nicht hinreichend belegt und in ihrer verkehrlichen Wirk-
samkeit, Leistungsfähigkeit und Erforderlichkeit zweifelhaft sei. 
Die Stellungnahme stammt aus dem Verfahrensstand 
2018 und bezog sich noch auf einen weiter gefassten 
Änderungsbereich. Die angesprochene Verbindung zwi-
schen Albersloher Weg und Lütkenbecker Weg betrifft 
Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals, die nicht 
mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung sind. 
Insoweit sind, soweit einschlägig, das Verfahren zur 
130. FNP-Änderung und der Bebauungsplan Nr. 642 
maßgeblich.  
Für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadt-
hafens 1 wurden die verkehrlichen Auswirkungen im 
Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 verkehrstechnisch 
untersucht. Die ausreichende Leistungsfähigkeit der 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Verkehrsinfrastruktur kann bei Umsetzung der vorgese-
henen Maßnahmen nachgewiesen werden.  
Weitere Informationen sind den Begründungen zur 42. 
FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 541 sowie 
der Verkehrsuntersuchung zu entnehmen. 
Zur Entwicklung der neuen Stadtquartiere am Dort-
mund-Ems-Kanal (MMQ 3-5) wurde darüber hinaus ein 
umfassendes Mobilitätskonzept für den Gesamtbereich 
der Stadthäfen durch das Büro PTV Transport Consult 
GmbH erarbeitet. Das Mobilitätskonzept Stadthäfen hat 
der Rat der Stadt Münster als Anlage 2 zur Vorlage 
V/0378/2023 zur Kenntnis genommen. Die verkehrlichen 
Aspekte der geplanten Quartiersentwicklungen wurden 
damit sehr frühzeitig bereits auf der Ebene der informel-
len Planung integrativ berücksichtigt und es wurden Lö-
sungsansätze für eine stadtverträgliche Abwicklung der 
entstehenden Mehrverkehre entwickelt. 
3.2.8 Es wird angeregt bzw. gefordert, von der beabsichtigten Ände-
rung der Nutzungsarten Abstand zu nehmen. 
Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals sind nicht 
mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung und 
werden, soweit einschlägig, im Verfahren zur 130. FNP-
Änderung bzw. zum Bebauungsplan Nr. 642 behandelt.  
Für den verbleibenden Änderungsbereich südlich des 
Stadthafens 1 wird der Anregung nicht gefolgt, da die 
Änderung der Nutzungsdarstellungen der städtebauli-
chen Neuordnung des Hafenbereichs und der Sicherung 
des Kraftwerksstandorts dient. 
 
 
Der Stellungnahme, die Ände-
rungen in den Ausweisungen zu 
einem Gewerbegebiet nicht vor-
zunehmen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.3

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
3.3 Private Stellungnahmen vom 02.,03. und 04.05.2018 
3.3.1 Die Stellungnahmen adressieren formal auch das Verfahren zur 42. Änderung des FNP, betrifft inhaltlich jedoch überwiegend die Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung. Die angesprochenen Detailfragen werden daher vorrangig in die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 eingestellt. Im Rahmen der FNP-
bezogenen Abwägung werden nur die Punkte behandelt, die auch die Darstellungsebene der 42. FNP-Änderung betreffen. 
s.a. Vorbemerkung zum Änderungsbereich auf S. 1-2. 
3.3.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die der Planung zu-
grunde gelegte verkehrliche Erschließung, insbesondere die 
neue Straßenverbindung (Theodor-Scheiwe-Straße) und ihre 
Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz, nicht hinrei-
chend ermittelt und bewertet worden seien. Insbesondere wird 
geltend gemacht, dass eine belastbare Abwägungsgrundlage zu 
den verkehrlichen Folgen außerhalb des Plangebiets, nament-
lich zu den Lärmauswirkungen auf betroffene Straßenzüge wie 
die Schillerstraße, fehle und hierdurch die Vollziehbarkeit der 
Planung in Frage gestellt werde. 
Für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadt-
hafens 1 wurde im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 
gutachterlich nachgewiesen, dass die vorbereiteten Ent-
wicklungen verkehrlich leistungsfähig abgewickelt wer-
den können. Verkehrliche Belange stehen der 42. FNP-
Änderung daher nicht entgegen. 
Zudem wird auf 3.2.7 und das übergeordnete Mobilitäts-
konzept Stadthäfen als Teil der Vorlage V/0378/2023 
verwiesen. 
Der Stellungnahme, die Auswir-
kungen zum Thema Verkehr 
seien nicht ausreichend berück-
sichtigt, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.7 
3.3.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die der Planung zu-
grunde gelegten verkehrlichen Annahmen und Untersuchungen 
die tatsächlichen Belastungen im Umfeld nicht zutreffend abbil-
deten und deshalb die verkehrliche Tragfähigkeit, Verkehrssi-
cherheit sowie die Vollziehbarkeit der angestrebten städtebauli-
chen Entwicklung in Frage gestellt seien. Zugleich wird geltend 
gemacht, dass hierdurch unzumutbare Verkehrs-, Lärm-, 
Schadstoff- und Sicherheitsbelastungen im Umfeld ausgelöst 
bzw. verstärkt würden. 
s.a. 3.2.7, 3.3.1 und 3.3.2 Der Stellungnahme, die Auswir-
kungen zum Thema Verkehr 
seien nicht ausreichend berück-
sichtigt, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.7 
Der Stellungnahme, die Ände-
rungen würden zu unzumutba-
ren Belastungen im Umfeld füh-
ren, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.8

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
3.3.4 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Planung in sich wi-
dersprüchlich sei, weil einerseits bestehende und funktionie-
rende Gewerbegebiete durch eine weitgehende immissions-
schutzbezogene Kontingentierung zugunsten künftig geplanter 
Wohnnutzungen im nördlichen Umfeld in ihren Nutzungsmög-
lichkeiten und Entwicklungsperspektiven erheblich einge-
schränkt würden, andererseits aber durch die vorgesehene ver-
kehrliche Neuordnung zusätzlicher Verkehr in Richtung Schiller-
straße geleitet werde, was die Umsetzbarkeit dieser Wohnnut-
zungen aus verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen 
Gründen selbst in Frage stellen könne. Weiter wird geltend ge-
macht, dass die hierfür maßgeblichen Belastungen, insbeson-
dere in Bezug auf Stau, Lärm und Schadstoffe, nicht hinrei-
chend ermittelt worden seien. 
Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung sowie immissionsschutzrecht-
liche und verkehrliche Wechselwirkungen mit den Pla-
nungen im Umfeld des Stadthafens 1. Die nördlich des 
Stadthafens 1 vorgesehenen schutzbedürftigen Nutzun-
gen sind zwar nicht unmittelbarer Darstellungsgegen-
stand der aktuellen 42. FNP-Änderung, werden jedoch 
als relevante Umfeldplanung in die planerische Betrach-
tung einbezogen.  
Die Emissionskontingentierung auf Ebene des Bebau-
ungsplans Nr. 541 dient gerade dazu, die städtebauli-
chen Entwicklungsziele im Hafenbereich immissions-
schutzrechtlich zu ermöglichen, gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse zu sichern und zugleich die bestehen-
den sowie vorgesehenen gewerblichen Nutzungen ein-
schließlich des Kraftwerksstandorts angemessen zu be-
rücksichtigen. Die Emissionskontingentierung wurde seit 
dem Planstand 2018 im weiteren Verfahren konkretisiert 
sowie fachgutachterlich überprüft und hergeleitet. Die 
verbindliche planungsrechtliche Umsetzung erfolgt auf 
Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 durch die dort ge-
troffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.  
Die Planungen nördlich des Stadthafens 1 werden im 
Verfahren zur 72. FNP-Änderung bzw. zum Bebauungs-
plan Nr. 600 als eigenständiges Planverfahren geführt. 
Auch die verkehrlichen Auswirkungen wurden für den 
aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadthafens 1 
im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich un-
tersucht; die vorbereiteten Entwicklungen können ver-
kehrlich leistungsfähig abgewickelt werden. Der 
Der Stellungnahme, die Pla-
nung sei widersprüchlich und 
die Auswirkungen wurden nicht 
ausreichend ermittelt, wird nicht 
gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.9

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Hafengesamtkontext und die Wechselwirkungen mit den 
Umfeldplanungen werden in den jeweiligen Planverfah-
ren und Fachgutachten mitberücksichtigt.  
Auf Ebene des FNP bestehen keine Anhaltspunkte da-
für, dass die Planung zu unzumutbaren Belastungen 
durch Lärm oder Luftschadstoffe führt. 
Soweit mit den Bedenken zugleich die Vollziehbarkeit 
der FNP-Darstellungen angesprochen wird, ergeben 
sich daraus keine durchgreifenden Bedenken gegen die 
42. FNP-Änderung und kein Änderungsbedarf. 
3.3.5 Es werden Bedenken vorgebracht, dass auch die verkehrlichen 
Auswirkungen der Planung auf weitere angrenzende Straßen-
räume und Freiraumbereiche nicht hinreichend plausibilisiert 
und untersucht worden seien. 
Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung und beziehen sich teilweise 
auf Bereiche, die nicht mehr Bestandteil der aktuellen 
42. FNP-Änderung sind. Für den aktuellen Änderungs-
bereich südlich des Stadthafens 1 wurden die verkehrli-
chen Auswirkungen im Zuge des Bebauungsplans Nr. 
541 gutachterlich untersucht. Dabei wurden auch die 
maßgeblichen Knotenpunkte und Wechselwirkungen im 
Umfeld betrachtet. Die vorbereiteten Entwicklungen kön-
nen verkehrlich leistungsfähig abgewickelt werden. Zu-
dem wird auf 3.2.7 und das übergeordnete Mobilitäts-
konzept Stadthäfen als Teil der Vorlage V/0378/2023 
verwiesen. 
Der Stellungnahme, die Auswir-
kungen zum Thema Verkehr 
seien nicht ausreichend berück-
sichtigt, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.7 
3.4 Private Stellungnahme vom 03.05.2018  
3.4.1 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene ver-
kehrliche Öffnung bzw. Erschließung im Bereich der Theodor-
Scheiwe-Straße / Schillerstraße zu zusätzlichen Verkehrs-, 
s. 3.3.2 Der Stellungnahme, die Auswir-
kungen zum Thema Verkehr 
seien nicht ausreichend berück-
sichtigt, wird nicht gefolgt.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Lärm-, Feinstaub- und Sicherheitsbelastungen führe und mit 
den Belangen des Radverkehrs nicht vereinbar sei. 
Beschlussvorschlag 1.7 
3.5 Private Stellungnahme vom 03.05.2018  
3.5.1 Die Stellungnahme richtet sich vorrangig gegen den Bebauungsplan Nr. 541 Teilabschnitt I und betrifft inhaltlich zu wesentlichen Teilen Flächen östlich des 
Dortmund-Ems-Kanals, die aufgrund des gegenüber 2018 geänderten Planumgriffs sowie der zwischenzeitlich deutlich veränderten Planungsziele heute 
nicht mehr Gegenstand der 42. Änderung des Flächennutzungsplans sind. Die vorgetragenen Belange betreffen insoweit insbesondere die mittlerweile 
eigenständigen Verfahren zur 130. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan Nr. 642. Dies gilt nicht nur für die umfangreichen Aus-
führungen zur Theodor-Scheiwe-Straße, zur konkreten Erschließungssituation sowie zu darauf bezogenen Verkehrs-, Sicherheits- und Immissionsfragen, 
sondern auch für wesentliche Teile der vorgetragenen allgemeinen Nutzungs-, Entwicklungs- und Bestandsfragen der Flächen östlich des DEK.  
Nachfolgend werden daher die angesprochenen Themenfelder für die Ebene des FNP lediglich übergeordnet und stark zusammengefasst wiedergegeben.  
Die Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 541 werden ausführlich in die dortige Abwägung eingestellt und abgewogen, soweit dies angesichts der ge-
genüber dem früheren Verfahrensstand geänderten Geltungsbereiche und der zwischenzeitlich veränderten Planungsziele noch erforderlich ist. Dies gilt 
insbesondere mit Blick auf die zwischenzeitlich eigenständig weitergeführten Bauleitplanverfahren für den Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals sowie 
die dort verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen im Kontext der Münster-Modell-Quartiere, insbesondere MMQ 3 im Bereich Theodor-Scheiwe-Straße, für 
den ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt wurde und dessen Siegerentwurf die Grundlage der nachfolgenden Bebauungspla-
nung bilden soll. 
3.5.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Um-
widmung (Planungsrecht nach dem bestehenden Bebauungs-
plan Nr. 348) von Industrie- zu Gewerbeflächen sowie die damit 
verbundene planerische Neuordnung bestehende Nutzungen, 
Eigentumspositionen und Entwicklungsmöglichkeiten erheblich 
einschränke. 
Die Bedenken betreffen Flächen östlich des Dortmund-
Ems-Kanals und damit nicht mehr den aktuellen Gel-
tungsbereich der 42. FNP-Änderung. Sie sind, soweit 
einschlägig, im Verfahren zur 130. FNP-Änderung bzw. 
zum Bebauungsplan Nr. 642 zu behandeln.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.5.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die der Planung zu-
grunde gelegte Lärmkontingentierung die vorhandenen Nutzun-
gen und die Zukunfts- und Entwicklungsfähigkeit des gewerbli-
chen Bestands nicht hinreichend berücksichtige und zu unzu-
mutbaren Einschränkungen führe. 
s. 3.3.4 Den Bedenken, die vorgese-
hene Lärmkontingentierung 
schränke die bestehenden Nut-
zungen ein, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.5

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
3.5.4 Es wird kritisiert, dass die tatsächlichen Nutzungen, betriebli-
chen Zusammenhänge, Bestandsrechte und Entwicklungsper-
spektiven der betroffenen Flächen in den Planunterlagen und 
Fachgutachten nicht zutreffend ermittelt und bewertet worden 
seien. 
Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung. Gegenüber dem Planstand 
2018 wurden die Planunterlagen, die fachlichen Grund-
lagen sowie der Geltungsbereich umfassend überarbei-
tet. Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals sind 
nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung. 
Für den verbleibenden Änderungsbereich südlich des 
Stadthafens 1 wurden die maßgeblichen Nutzungen, 
planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und fachli-
chen Belange auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 
vertieft untersucht und in die Abwägung eingestellt.  
Auf Ebene des FNP ergeben sich keine Anhaltspunkte 
dafür, dass tatsächliche Nutzungen, Bestandsrechte 
oder Entwicklungsmöglichkeiten unzutreffend ermittelt 
oder fehlgewichtet worden wären.  
s.a. Vorbemerkung zum Änderungsbereich S.1-2. 
Der Stellungnahme, die Be-
standsaufnahme und die beste-
henden Zusammenhänge inner-
halb des Änderungsbereichs 
wurden unzureichend ermittelt, 
wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.10 
3.5.5 Es wird kritisiert beziehungsweise eingewendet, dass verfah-
rensrechtliche Mängel vorlägen, insbesondere hinsichtlich der 
Bekanntmachung und Auslegung umweltbezogener Informatio-
nen sowie der Erforderlichkeit einer erneuten Öffentlichkeitsbe-
teiligung. 
Die Kritik wird nicht geteilt. Die Planunterlagen wurden 
gegenüber dem Planstand 2018 umfassend überarbei-
tet; dies betrifft insbesondere die aktualisierten Pla-
nungsziele, den geänderten Geltungsbereich sowie die 
fachlichen Grundlagen und Umweltinformationen. Auf 
dieser Grundlage erfolgte im Jahr 2026 eine erneute 
Veröffentlichung/Auslegung mit erneuter Beteiligung der 
Öffentlichkeit und der Behörden. Dabei wurden die um-
weltbezogenen Informationen und Fachgutachten ent-
sprechend den verfahrensrechtlichen Anforderungen zu-
gänglich gemacht und konnten erneut geprüft und vor-
gebracht werden. Anhaltspunkte für durchgreifende ver-
fahrensrechtliche Mängel, insbesondere hinsichtlich der 
Der Stellungnahme, dass im 
Zusammenhang mit der Be-
kanntmachung und Offenlegung 
verfahrensrechtliche Mängel 
vorliegen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.11

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Bekanntmachung, Auslegung oder erneuten Beteiligung, 
bestehen daher nicht. 
3.5.6 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die der Planung zu-
grunde gelegten verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen 
Annahmen und Untersuchungen die tatsächlichen Belastungen 
im Umfeld nicht zutreffend abbildeten und deshalb die Tragfä-
higkeit, Konfliktbewältigung und Vollziehbarkeit der Planung 
nicht hinreichend belegt seien. 
s. 3.2.7, 3.3.1- 3.3.2 Der Stellungnahme, die Auswir-
kungen zum Thema Verkehr 
seien nicht ausreichend berück-
sichtigt, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.7 
3.5.7 Es werden Bedenken vorgebracht, dass für die verkehrliche 
Neuordnung und die damit verbundenen Lärmwirkungen keine 
hinreichend tragfähige und umsetzbare Gesamtkonzeption vor-
liege, zumutbare bzw. eigentumsschonendere Planungsalterna-
tiven nicht ausreichend geprüft worden seien und die Planung 
deshalb in ihrer Erforderlichkeit und Vollziehbarkeit in Frage 
stehe (dies insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene ver-
kehrliche Anbindung bzw. Öffnung im Bereich der Theodor-
Scheiwe-Straße). 
s. auch 3.2.7, 3.3.1 - 3.3.2.  
Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung sowie vor allem Flächen und 
nicht mehr aktuelle verkehrliche Fragestellungen östlich 
des Dortmund-Ems-Kanals. Die angesprochene ver-
kehrliche Neuordnung im Bereich der Theodor-Scheiwe-
Straße ist nicht mehr Gegenstand der aktuellen 42. 
FNP-Änderung. 
Für den verbleibenden Änderungsbereich südlich des 
Stadthafens 1 liegt mit der 42. FNP-Änderung ein wichti-
ges Vorhaben der Innenentwicklung vor. Die Planung 
knüpft an die grundsätzlichen Ziele des Perspektivplans 
für den Hafen und die fortlaufende städtebauliche Neu-
ordnung des Hafenareals an. Sie dient der Weiterent-
wicklung eines bislang gewerblich-industriell geprägten 
und teilweise brachliegenden Hafenbereichs zu einem 
zeitgemäßen gewerblichen Standort, der Sicherung und 
Erweiterung des Kraftwerkstandorts sowie der Freiraum-
qualifizierung im Bereich der Hafenspitze. Die Sicherung 
und Erweiterung des vorhandenen Kraftwerkstandorts 
ist standortgebunden und kann zweifellos nur im 
Der Stellungnahme, für die Än-
derung fehle eine Gesamtkon-
zeption, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.12

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
unmittelbaren räumlich-funktionalen Zusammenhang mit 
dem bestehenden Kraftwerk erfolgen. 
Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielsetzung, 
der vorhandenen Nutzungsstruktur, der bestehenden 
technischen Infrastruktur, der Lage am Stadthafen 1 so-
wie der Standortgebundenheit des Kraftwerks wird die 
gewählte Planung für den aktuellen Änderungsbereich 
als städtebaulich erforderlich und sachgerecht bewertet. 
Zumutbare bzw. eigentumsschonendere Alternativen, 
die die Planungsziele in gleicher Weise erreichen könn-
ten, sind auf Ebene der 42. FNP-Änderung nicht ersicht-
lich. 
Die verkehrliche Tragfähigkeit für den aktuellen Ände-
rungsbereich wurde im Zuge des Bebauungsplans Nr. 
541 gutachterlich untersucht und nachgewiesen. Die 
Verkehrsuntersuchung berücksichtigt dabei auch die 
maßgeblichen Umfeldplanungen im Hafenkontext und 
deren verkehrliche Wechselwirkungen. Die weiteren Pla-
nungen im Hafenareal werden in eigenständigen Plan-
verfahren fortgeführt und im Hinblick auf ihre funktiona-
len, verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen 
Wechselwirkungen aufeinander abgestimmt.  
Auf Ebene des FNP ergeben sich daher keine Anhalts-
punkte dafür, dass es an einer tragfähigen Gesamtkon-
zeption fehlt oder die Erforderlichkeit bzw. Vollziehbar-
keit der 42. FNP-Änderung in Frage steht. 
3.5.8 Es wird darauf hingewiesen beziehungsweise es werden Be-
denken vorgebracht, dass artenschutzrechtliche Konflikte 
Die Hinweise bzw. Bedenken werden zur Kenntnis ge-
nommen.  
Der Stellungnahme, arten-
schutzrechtliche Belange

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
bestehen könnten und die Planungsgrundlagen insoweit keine 
hinreichend tragfähige Grundlage erkennen ließen. 
Der aktuelle Änderungsbereich der 42. FNP-Änderung 
umfasst nur noch den Bereich südlich des Stadthafens 
1, westlich des Dortmund-Ems-Kanals und nördlich bzw. 
nordöstlich des Albersloher Wegs. Soweit sich die arten-
schutzrechtlichen Bedenken auf Flächen außerhalb die-
ses aktuellen Änderungsbereichs beziehen, sind sie 
nicht mehr Gegenstand der 42. FNP-Änderung; sie wer-
den, soweit einschlägig, in den jeweiligen eigenständi-
gen Planverfahren weiterbehandelt.  
Für den aktuellen Änderungsbereich wurden die Be-
lange des Natur- und Artenschutzes im Umweltbericht 
zur 42. FNP-Änderung sowie ergänzend im Umweltbe-
richt zum Bebauungsplan Nr. 541 betrachtet. Dabei wur-
den auch die einschlägigen artenschutzfachlichen 
Grundlagen, insbesondere die Brutvogelerfassung zum 
Bebauungsplan Nr. 541 sowie das faunistische Fachgut-
achten zum MMQ 3, berücksichtigt. Auf Ebene der 42. 
FNP-Änderung ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, 
dass artenschutzrechtliche Konflikte der Vollziehbarkeit 
der Planung entgegenstehen. 
wurden nicht ausreichend be-
rücksichtigt, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.13 
3.6 Private Stellungnahme vom 05.05.2018  
3.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass keine finale Aussage über die 
Erweiterungsoption des Kraftwerks seitens der Stadtwerke vor-
liege und die hierzu vorliegende Stellungnahme aus dem Jahr 
2015 nicht auf den aktuellen Entwurf bzw. die diesem zugrunde 
liegenden Informationen Bezug nehme. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 
Im Jahr 2015 war der damalige Entwicklungsstand der 
Stadtwerke Münster GmbH im Hinblick auf eine mögli-
che Erweiterung des Kraftwerksstandorts noch nicht ab-
schließend geklärt. Vor diesem Hintergrund war es 
sachgerecht, die weitere planerische Entwicklung an 
den seinerzeit noch offenen Entwicklungsstand anzu-
knüpfen. Zwischenzeitlich ist die Entwicklung des 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Kraftwerksstandorts seitens der Stadtwerke Münster 
GmbH dahingehend konkretisiert worden, dass eine Er-
weiterung des Standorts vorgesehen ist. Dies wird im 
vorliegenden Bauleitplanverfahren entsprechend be-
rücksichtigt. Die planungsrechtliche Sicherung der Er-
weiterungsoption ist daher Bestandteil der aktuellen Pla-
nung. 
3.6.2 Es wird angeregt, dass zum Beschluss der Planung eine finale 
und aktuelle Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH 
zum aktuellen Entwurf vorliegen solle, die die Erweiterungsop-
tion entweder bestätige oder ausschließe, damit die Planung 
gegebenenfalls insbesondere hinsichtlich der Emissionswerte 
und der Flächeneinteilung in Flächennutzungsplan und Bebau-
ungsplan angepasst werden könne. 
Die Stadtwerke Münster GmbH ist in das Bauleitplanver-
fahren fortlaufend fachlich eingebunden worden. Dar-
über hinaus erfolgte ihre formelle Beteiligung als Träge-
rin öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie 
erneut im Rahmen der im Jahr 2026 durchgeführten er-
neuten Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Ver-
bindung mit § 4 Abs. 2 BauGB. Damit bestand ausrei-
chend Gelegenheit, zum jeweils aktuellen Entwurf Stel-
lung zu nehmen. Eine darüber hinausgehende geson-
derte abschließende Stellungnahme als zusätzliche Vo-
raussetzung für den Beschluss der Planung ist nicht er-
forderlich. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
3.6.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass der Umgang mit den 
denkmalrelevanten und hafentypischen Gebäuden und Objek-
ten im Rahmen der Planung städtebaulich nicht hinreichend ge-
sichert sei, da für deren Umfeld keine ausreichend verbindliche 
qualitative Steuerung erkennbar sei und insbesondere die zuge-
lassenen Bauhöhen eine Beeinträchtigung der Wirkung prägen-
der Bestandsbauten sowie des historischen Hafenbildes erwar-
ten ließen. 
Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver-
bindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 110 
4  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
 Beteiligungszeitraum vom 19.03.2018 bis einschließlich 04.05.2018 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.1 Amprion GmbH mit Schreiben vom 19.03.2018 
4.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich keine 
Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH verlaufen und 
für diesen Bereich aus heutiger Sicht keine Planungen für 
Höchstspannungsleitungen bestehen. 
Kenntnisnahme. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass wegen der in diesem Bereich 
verlaufenden Hochspannungsleitung der innogy Netze Deutsch-
land GmbH die Westnetz GmbH zu beteiligen sei und im Übri-
gen davon ausgegangen werde, dass weitere zuständige Ver-
sorgungsunternehmen bereits beteiligt wurden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan-
gebiet bzw. im Umfeld berührten Versorgungsunterneh-
men, einschließlich der Westnetz GmbH, wurden im 
Verfahren beteiligt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2 Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 20.03.2018     
4.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die beigefügte Anlage die Na-
men und Anschriften der im ermittelten Koordinatenbereich täti-
gen Richtfunkbetreiber enthält. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die rechtzeitige Einbe-
ziehung der im Plangebiet tätigen Richtfunkbetreiber in die wei-
tere Planung gegebenenfalls Störungen des Betriebs von Richt-
funkstrecken vermieden werden können. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die angefragte Standort-
planung im Schutzbereich einer Messeinrichtung des Prüf- und 
Messdienstes der Bundesnetzagentur befindet und die Anfrage 
deshalb zur ergänzenden Prüfung an das Referat 511 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
weitergeleitet wurde; ferner wird darauf hingewiesen, dass noch 
untersucht werde, ob die erforderlichen Schutzabstände zu den 
vorhandenen funktechnischen Messeinrichtungen eingehalten 
werden und etwaige besondere Festlegungen gegebenenfalls 
gesondert mitgeteilt würden. 
4.2.4 Es wird empfohlen, die Informationen der Bundesnetzagentur 
zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richtfunkstrecken 
sowie die ergänzenden Hinweise auf der Internetseite der Bun-
desnetzagentur im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3  Polizeipräsidium Münster mit Schreiben vom 23.03.2018    
4.3.1 Es wird mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken beste-
hen.  
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehene verkehrliche 
Anbindung über die Theodor-Scheiwe-Straße aus Gründen der 
Verkehrssicherheit konfliktträchtig sein könne. Dies gelte insbe-
sondere mit Blick auf die Funktion von Lütkenbecker Weg und 
Schillerstraße als Radverkehrsachse, die Engstelle der Schiller-
straßenbrücke sowie mögliche Konflikte mit zunehmendem 
Kraftfahrzeug-, Schwerlast- und querendem Werksverkehr. 
Die Stellungnahme bezieht sich auf den Planstand 2018 
und betrifft insbesondere die damals vorgesehene ver-
kehrliche Anbindung bzw. Öffnung im Bereich der Theo-
dor-Scheiwe-Straße. Gegenüber diesem Planstand wur-
den die Planungsziele und der Geltungsbereich der 42. 
FNP-Änderung geändert. Die östlich des Dortmund-
Ems-Kanals gelegenen Flächen einschließlich der ver-
kehrlichen Fragestellungen im Bereich Theodor-
Scheiwe-Straße / Lütkenbecker Weg / Schillerstraße 
sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Ände-
rung. Sie werden, soweit einschlägig, im Rahmen der 
130. FNP-Änderung bzw. des Bebauungsplans Nr. 642 
auf Grundlage der aktualisierten Planungsziele des 
Münster Modell Quartiers 3 weiterbehandelt. Für den ak-
tuellen Änderungsbereich südlich des Stadthafens 1 
wurde die verkehrliche Tragfähigkeit im Zuge des Be-
bauungsplans Nr. 541 gutachterlich untersucht. Ver-
kehrssicherheitsbelange sind im Übrigen auf Ebene der 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
verbindlichen Bauleitplanung sowie im Rahmen der kon-
kreten verkehrlichen Ausführungsplanung zu berück-
sichtigen. 
4.4 Landeseisenbahnverwaltung NRW mit Schreiben vom 29.03.2018 
4.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die genannten Verfah-
ren aus eisenbahntechnischer Sicht keine Bedenken bestehen, 
sofern die in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 
Nr. 541, Teilabschnitt I, unter Punkt 3.2 „Eisenbahn / Gleisanla-
gen“ genannten Maßnahmen umgesetzt würden, bevor Schie-
nenwege von Eisenbahnen einschließlich der für den Betrieb 
der Schienenwege notwendigen Anlagen zurückgebaut oder ge-
ändert würden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 04.04.2018 und 10.04.2018 
4.5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundeswehr von der im 
Betreff genannten Maßnahme (42. Änderung des Flächennut-
zungsplans und Bebauungsplan Nr. 541, Teilabschnitt I) bei 
gleichbleibender Sach- und Rechtslage nicht berührt und betrof-
fen sei und seitens der Bundeswehr keine Einwände oder Be-
denken gegen das Vorhaben bestünden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass dies unter der Annahme 
gelte, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Ge-
bäudeteile eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschritten; 
zugleich wird darum gebeten, bei einer Überschreitung der 
Höhe von 30 m über Grund die Planungsunterlagen in jedem 
Einzelfall vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung vor-
zulegen. 
Die angesprochenen Fragen zur konkreten Höhe bauli-
cher Anlagen und zur Vorlage von Planungsunterlagen 
vor Erteilung einer Baugenehmigung betreffen nicht die 
Darstellungsebene des FNP, sondern die Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung bzw. das nachfolgende 
bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.6 Bezirksregierung Münster (Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, abfallbezogener Immissionsschutz, Altlasten/Bodenschutz) mit Schreiben vom 16.04.2018 
4.6.1 
 
… 
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet eine An-
lage zur Altöllagerung der Firma FUHSE Transport GmbH be-
finde und die Belange des Betreibers hinsichtlich einer mögli-
chen künftigen Entwicklung oder Erweiterung bei der Planände-
rung zu berücksichtigen seien. 
Die Stellungnahme bezog sich auf den Planstand 2018. 
Die damals angesprochene Anlage zur Altöllagerung war 
zu diesem Zeitpunkt noch in Benutzung; heute wird sie  
nicht mehr betrieben. Künftige Entwicklungs- oder Erwei-
terungsmöglichkeiten dieses Betriebs sind daher im Rah-
men der 42. FNP-Änderung nicht weiter zu berücksichti-
gen. Unabhängig davon werden die im Plangebiet be-
kannten Altlastenstandorte und Altlastenverdachtsflä-
chen in der FNP- Änderung bzw. im Bebauungsplan Nr. 
541 entsprechend berücksichtigt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der im Plangebiet 
bestehenden Altlasten die Planung weiterhin mit der Unteren 
Bodenschutzbehörde abzustimmen sei. 
Die Untere Bodenschutzbehörde wurde im Rahmen der 
Verfahren zur 42. FNP-Änderung und zum Bebauungs-
plan Nr. 541 beteiligt. Soweit sich aus den bekannten 
Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen weitere Anfor-
derungen ergeben, sind diese auf Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung sowie im Rahmen konkreter Pro-
jektplanungen bzw. nachfolgender Genehmigungsver-
fahren zu berücksichtigen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7 Stadtwerke Münster GmbH mit Schreiben vom 23.04.2018 
4.7.1 Es wird kritisiert, dass in der Darstellung „Neue Darstellung“ die 
Fläche des Standorts des Kühlwasserentnahmebauwerks für 
das Heizkraftwerk Hafen am Dortmund-Ems-Kanal nicht farblich 
als Fläche für Ver- und Entsorgung dargestellt sei. 
Der FNP trifft als vorbereitender Bauleitplan generalisie-
rende Darstellungen und bildet Nutzungen nicht parzel-
lenscharf ab. Das Kühlwasserentnahmebauwerk stellt 
eine kleinräumige, dem Heizkraftwerk funktional zuge-
ordnete Anlage dar. Eine eigenständige farbliche Dar-
stellung als Fläche für Ver- und Entsorgung ist auf 
Ebene des FNP aufgrund des Maßstabs und der 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Darstellungssystematik nicht erforderlich. Auf Ebene des 
Bebauungsplans Nr. 541 wird der Standort im Zusam-
menhang mit dem Sondergebiet Heizkraftwerk bzw. den 
hierfür erforderlichen Anlagen konkretisierend berück-
sichtigt. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Än-
derungsbedarf. 
4.7.2 Es wird kritisiert, dass ein Textauszug aus der Begründung der 
42. Änderung des Flächennutzungsplans (S. 2) hinsichtlich der 
planungsrechtlichen Einordnung des Kraftwerksstandorts miss-
verständlich bzw. unvollständig sei. Es wird darauf hingewiesen, 
dass der Kraftwerksstandort einschließlich seiner Erweiterungs-
flächen nicht nur als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen 
mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme, son-
dern zugleich auch als Sondergebiet einzuordnen sei; dies gelte 
nicht nur für die Flächen des Bau- und Gartenmarkts sowie des 
geplanten Baustoffhandels. 
Der FNP verwendet eine eigene Darstellungssystematik. 
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den 
Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme sowie 
Sondergebiete stellen jeweils eigenständige flächen-
hafte Darstellungen dar, die auf Ebene des FNP nicht 
überlagernd dargestellt werden. Der Kraftwerksstandort 
einschließlich der hierfür vorgesehenen Erweiterungsflä-
chen wird in der 42. FNP-Änderung daher als Fläche für 
Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestim-
mungen Elektrizität und Fernwärme dargestellt. Eine zu-
sätzliche Darstellung als Sondergebiet erfolgt auf Ebene 
des FNP nicht. Die konkretisierende planungsrechtliche 
Festsetzung als Sondergebiet Heizkraftwerk erfolgt auf 
Ebene des Bebauungsplans Nr. 541. Für die 42. FNP-
Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7.3 Es wird angeregt, an entsprechend benannter Stelle der Be-
gründung (S. 3) eine redaktionelle Anpassung vorzunehmen 
und die Formulierung „die beabsichtigte Umwandlung von In-
dustriegebietsflächen in Sonder- und Gewerbegebiete südlich 
des Stadthafens I“ aufzunehmen.  
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kraftwerksstandort ein-
schließlich seiner Erweiterungsflächen nicht in ein Gewerbege-
biet umgewandelt werde, sondern in ein Sondergebiet mit 
Die Anregung bezieht sich auf einen früheren Stand der 
Begründung. Die Begründung zur 42. FNP-Änderung 
wurde seit dem Planstand 2018 umfassend aktualisiert, 
sodass eine vertiefte Betrachtung einzelner damaliger 
Textstellen nicht mehr zweckdienlich ist. In der aktuellen 
Begründung wird bereits klargestellt, dass die Planung 
die Umstrukturierung bisheriger Industriegebietsflächen 
zu Gewerbegebieten, die Darstellung bisheriger 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbe-
stimmungen Elektrizität und Fernwärme. Ferner wird darauf hin-
gewiesen, dass sich die Bezirksregierung in ihrem Anschreiben 
nicht ausdrücklich zur Umwandlung geäußert habe. 
gemischter Bauflächen als Gewerbegebiet, die Darstel-
lung des Kraftwerksstandorts einschließlich seiner Er-
weiterungsflächen als Flächen für Ver- und Entsor-
gungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Elektrizität 
und Fernwärme sowie die Darstellung der südöstlichen 
Hafenspitze als Grünfläche umfasst. Eine weitere redak-
tionelle Anpassung ist daher nicht erforderlich.  
Im Übrigen wird hinsichtlich der Einordnung als Sonder-
gebiet auf die Ausführungen unter 4.7.2 verwiesen. 
Der weitere Hinweis, dass sich die Bezirksregierung in 
ihrem Anschreiben nicht ausdrücklich zur Umwandlung 
geäußert habe, wird zur Kenntnis genommen.  
Im Zuge der erneuten Veröffentlichung im Jahr 2026 er-
folgte zudem eine erneute landesplanerische Abstim-
mung gemäß § 34 LPlG. 
4.7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Kraftwerksstandort ein-
schließlich seiner Erweiterungsflächen nicht in ein Gewerbege-
biet umgewandelt werde, sondern in ein Sondergebiet mit Flä-
chen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestim-
mungen Elektrizität und Fernwärme. Ferner wird darauf hinge-
wiesen, dass für Gewerbegebiete nicht die für das Sondergebiet 
Heizkraftwerk festgelegten Immissionsrichtwerte gelten.  
(Hiermit wird sinngemäß eine redaktionelle Präzisierung der 
Ausführungen auf Seite 7 der Begründung der 42. FNP-Ände-
rung angeregt.) 
Die Anregung bezieht sich auf einen früheren Stand der 
Begründung. Die Begründung zur 42. FNP-Änderung 
wurde seit dem Planstand 2018 umfassend aktualisiert. 
Gleichwohl wird, um Missverständnissen vorzubeugen, 
eine klarstellende redaktionelle Ergänzung in der aktuel-
len FNP-Begründung (S.12) vorgenommen.  
Die Umwidmung der Flächen ist im Detail der Planzeich-
nung zur 42. FNP-Änderung zu entnehmen.  
Die konkretisierende Festsetzung als Sondergebiet 
Heizkraftwerk erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans 
Nr. 541; auf die Ausführungen unter 4.7.2 und 4.7.3 wird 
verwiesen. Auch die immissionsschutzrechtliche Beur-
teilung erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung entsprechend den dort festgesetzten Nutzungen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
4.7.5 Es wird darauf hingewiesen, dass auf Seite 9 der Begründung 
der 42. FNP-Änderung eine Beschreibung zum Sondergebiet 
Kraftwerksstandort einschließlich seiner Erweiterungsflächen 
fehle.  
(Damit wird sinngemäß eine redaktionelle Ergänzung der Be-
gründung angeregt.) 
Die Anregung bezieht sich auf einen früheren Stand der 
Begründung. In Bezug auf die Darstellungsfrage des 
Kraftwerks als Sondergebiet wird auf 4.7.2 verwiesen.  
Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs-
bedarf. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7.6 Es wird angeregt, auf Seite 10 der Begründung der 42. Ände-
rung des Flächennutzungsplans eine redaktionelle Textkorrektur 
vorzunehmen und hierzu die Formulierungen 
„die Umwandlung des Industriegebietes (GI) in Sonder- (SO) 
und Gewerbegebiete (GE) südlich des Stadthafens,“ 
sowie 
„die Umwandlung der Nutzflächen der Stadtwerke von GI in ein 
Sondergebiet (SO) mit Flächen für Ver- und Entsorgung,“ 
aufzunehmen. 
s. Abwägung zu 4.7.2 
Eine redaktionelle Textkorrektur erübrigt sich.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7.7 Es wird angeregt, auf Seite 12 der Begründung der 42. FNP-Än-
derung eine redaktionelle Anpassung vorzunehmen und hierzu 
die Formulierung 
„Folglich erfolgt zur Minderung des Emissionspotenzials südlich 
des Stadthafens eine Umwandlung des bisherigen Industriege-
bietes (GI) in Sonder- (SO) und Gewerbegebiete (GE).“ 
aufzunehmen. 
Die Anregung bezieht sich auf einen früheren Stand der 
Begründung. Eine ergänzende Formulierung zu Sonder-
gebieten ist auf Ebene der FNP-Begründung nicht erfor-
derlich. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu 4.7.2 
verwiesen. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein 
Änderungsbedarf. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7.8 Es wird kritisiert, dass die Formulierung auf Seite 13 der Be-
gründung der 42. FNP-Änderung keinen Spielraum für eine Er-
höhung der gewerblich-industriellen Luftschadstoffbelastungen 
und damit für eine Erweiterung des Kraftwerkstandorts lasse. 
Die Kritik wird zur Kenntnis genommen. Sie bezieht sich 
auf einen früheren Stand des Umweltberichts bzw. der 
Begründung. Die angesprochene Formulierung ist in 
den aktuellen Unterlagen zur 42. FNP-Änderung nicht 
mehr enthalten. Die Begründung und der Umweltbericht 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
(Damit wird sinngemäß eine redaktionelle Präzisierung bzw. An-
passung der Begründung bzw. des Umweltberichts angeregt.) 
wurden seit dem Planstand 2018 umfassend aktualisiert. 
Eine redaktionelle Präzisierung der damaligen Textpas-
sage ist daher nicht mehr erforderlich. Die Belange des 
Immissionsschutzes, einschließlich Luftschadstoffen, 
werden in den aktuellen Bauleitplanunterlagen entspre-
chend der jeweiligen Planungsebene berücksichtigt.  
4.8 münsterNETZ GmbH mit Schreiben vom 27.04.2018 
4.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass unter Verweis auf die frühere 
Stellungnahme vom 25.03.2015 ergänzende Hinweise zur tech-
nischen Erschließung und Versorgung des Plangebiets sowie 
zur Berücksichtigung bestehender und geplanter Leitungstras-
sen gegeben werden. Angesprochen werden insbesondere ein 
aus Sicht der münsterNetz GmbH bestehender Präzisierungs-
bedarf in der Begründung des Bebauungsplans Nr. 541 sowie 
die Freihaltung von Leitungstrassen von Überbauung und Über-
pflanzung. Die angesprochenen Punkte adressieren die Ebene 
des Bebauungsplans bzw. die technische Infrastruktur. 
Die Stellungnahme betrifft die Ebene der verbindlichen 
Bauleitplanung. Sie wird im Rahmen des Bebauungs-
planverfahrens Nr. 541 in die dortige Abwägung einge-
stellt und abgewogen, sofern dies angesichts der gegen-
über dem früheren Verfahren geänderten Geltungsberei-
che im Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung-
nahme erforderlich ist. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.8.2 Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des heutigen Ha-
fengrenzweges vorhandene Versorgungsleitungen und Kabel 
verlaufen, die im Zusammenhang mit der DEK-Verbreiterung 
umgelegt werden müssten, wobei neue Trassen bislang noch 
nicht abschließend festgelegt seien und noch abzustimmen 
seien. 
Kenntnisnahme. Die Stellungnahme betrifft nicht die Re-
gelungsebene des FNP.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 02.05.2018 
4.9.1 Es werden die gleichen inhaltlichen Belange wie in der Stellung-
nahme vom 17.04.2015 angeführt: 
siehe 2.16.1 – 2.16.6 Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
siehe 2.16.1 – 2.16.6 
4.9.2 Ergänzend wird der Hinweis gegeben, dass ohne vorherige 
Planabfrage durch die ausführende Baufirma und entspre-
chende Einweisung vor Ort nicht mit den Bauarbeiten begonnen 
werden dürfe. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft je-
doch nicht die Regelungsebene des FNP. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.9.3 Es werden – wie beim Schreiben vom 17.04.2015 – ergänzende 
Anlagen mit der aktuellen Verortung der entsprechenden Hoch-
spannungskabel beigefügt.  
Der Hinweis und die Anlagen werden zur Kenntnis ge-
nommen, betreffen jedoch nicht die Regelungsebene 
des FNP.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.10 Handelsverband Nordrhein-Westfalen Westfalen-Münsterland e.V. mit Schreiben vom 04.05.2018 
4.10.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Entwürfe der 42. 
Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans 
Nr. 541, Teilabschnitt I, grundsätzlich keine Bedenken bestün-
den, die Planungsziele und die ihnen zugrunde liegenden Be-
gründungen im Wesentlichen nachvollziehbar seien und im Er-
gebnis keine Einwendungen erhoben würden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeit für den Durch-
gangsverkehr gesperrte private Theodor-Scheiwe-Straße noch 
eine Unwägbarkeit darstelle. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er bezieht 
sich auf die Theodor-Scheiwe-Straße und damit auf ver-
kehrliche Fragestellungen östlich des Dortmund-Ems-
Kanals. Diese Flächen und Erschließungsfragen sind 
aufgrund des geänderten Geltungsbereichs nicht mehr 
Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung.  
s.a. Vorbemerkung zum Änderungsbereich S. 1-2. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.11 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen mit Schreiben vom 04.05.2018 
4.11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das angestrebte strukturelle 
Ziel, nutzungsgemischten, diversifizierten, hochwertigen 
s. auch 2.12.2. Der Stellungnahme, für den Be-
reich der

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
gewerblich-kulturellen und dienstleistenden Nutzungen eine ak-
tive Angebotsoption einzuräumen, durch die Planung zwar er-
reichbar erscheine. Zugleich werden Bedenken vorgebracht, 
dass die Überplanung von Industriegebieten (GI) zu Gewerbe-
gebieten (GE) im Gesamtkontext der Neuordnung des Münster-
aner Hafengebietes kritisch zu beurteilen sei, da gerade die 
Vorhaltung von Flächen für typische gewerblich-industrielle Nut-
zungen von besonderer Bedeutung für solche Unternehmen sei, 
die in anderen Gebietstypen nicht angesiedelt werden könnten. 
Ferner wird kritisiert, dass die Ausführungen, wonach die ange-
strebte Ausweisung als Gewerbegebiet gegenüber einem In-
dustriegebiet eine größere Nutzungsvielfalt biete, pauschal nicht 
nachvollzogen werden könnten. 
Die Bedenken werden im Ergebnis nicht geteilt. Die Be-
deutung von Industriegebieten für emittierende Betriebe, 
Anlagen nach der 4. BImSchV und Betriebe mit Nacht-
betrieb wird anerkannt. Zugleich verfolgt die 42. FNP-
Änderung das Ziel, einen Teil des Gesamtkonzepts zur 
städtebaulichen Neuordnung des Münsteraner Hafenge-
biets umzusetzen. Dieses beruht auf der Fortschreibung 
des Masterplans Stadthäfen und den weiterentwickelten 
Planungszielen für den Hafenbereich (Perspektivplan, 
2022). 
Für die 42. FNP-Änderung südlich des Stadthafens 1 
wird die bisherige GI-Darstellung zugunsten einer ge-
werblichen Nutzung (GE) zurückgenommen; der Kraft-
werksstandort einschließlich räumlicher Erweiterungsop-
tionen wird zugleich auf Ebene des FNP durch die Dar-
stellung von Flächen für Ver- und Entsorgung mit den 
Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme gesi-
chert. Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung 
steht dabei auch im Zusammenhang mit der Abstim-
mung der Planungen im Hafenumfeld. Die weiteren Pla-
nungen im Bereich des Stadthafens, insbesondere nörd-
lich des Stadthafens 1 sowie östlich des Dortmund-Ems-
Kanals, verfolgen ebenfalls eine schrittweise städtebau-
liche Neuordnung des Hafenareals. Die 42. FNP-Ände-
rung trägt dazu bei, die Nutzungsstruktur im südlichen 
Hafenbereich hierauf abzustimmen und immissions-
schutzrechtliche sowie funktionale Wechselwirkungen 
zwischen den Teilräumen planerisch zu bewältigen. 
Die Aussage zur größeren Nutzungsvielfalt ist vor die-
sem Hintergrund nicht abstrakt im Verhältnis von GE zu 
GI zu verstehen, sondern bezogen auf die angestrebte 
Flächennutzungsplanänderung 
weiterhin ein Industriegebiet 
auszuweisen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
städtebauliche Entwicklung hin zu einem nutzungsge-
mischteren, stadträumlich verträglicheren Hafenbereich 
mit gewerblichen, dienstleistungsbezogenen, kulturellen 
und freiraumbezogenen Nutzungen. 
Die Stadt hält weiterhin gewerbliche und industrielle Ent-
wicklungsoptionen an hierfür geeigneteren Standorten 
vor und entwickelt weitere, neue Standorte; hierzu wird 
auf 2.12.2 verwiesen. 
Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung im Ände-
rungsbereich wird vor diesem Hintergrund zugunsten 
der städtebaulich bedeutsamen Neuordnung des Hafen-
areals, der Abstimmung mit den Umfeldplanungen und 
der Sicherung des Kraftwerksstandorts für vertretbar ge-
halten. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Ände-
rungsbedarf. 
4.11.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die bestehenden Nut-
zungsoptionen des bislang als Industriegebiet ausgewiesenen 
Areals durch die Planung für Betriebe, insbesondere für in an-
deren Baugebieten unzulässige Betriebe, deutlich einge-
schränkt würden. Es wird angeregt bzw. gefordert, neben dem 
Bestandsschutz für die ansässigen Betriebe auch ausreichende 
Entwicklungsoptionen planungsrechtlich zu sichern und ein dy-
namisches Flächenmanagement vorzusehen, wonach entfal-
lene GI-Flächen an anderer Stelle ersetzt würden, um eine aus-
geglichene Bilanz zu erhalten. 
s. auch 2.12.2.  
Die Bedeutung von Industriegebieten für emittierende 
Betriebe sowie sonstige in anderen Baugebieten nicht 
oder nur eingeschränkt zulässige Betriebe wird aner-
kannt. Ebenso ist bekannt, dass die frei verfügbaren Ge-
werbe- und Industrieflächenreserven in Münster be-
grenzt sind. Gleichwohl verfolgt die 42. FNP-Änderung 
das Ziel, einen Teil des Gesamtkonzepts zur städtebau-
lichen Neuordnung des Münsteraner Hafengebiets um-
zusetzen. Dieses beruht auf der Fortschreibung des 
Masterplans Stadthäfen und den weiterentwickelten Pla-
nungszielen für den Hafenbereich. Die Bedenken und 
Anregungen, die darauf abzielen, die bisherigen Indust-
riegebietsdarstellungen im Änderungsbereich beizube-
halten bzw. wegfallende GI-Flächen flächengleich an 
Der Stellungnahme, für den Be-
reich der Flächennutzungs-
planänderung weiterhin ein In-
dustriegebiet auszuweisen, wird 
nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1 
Der Forderung, nicht mehr zur 
Verfügung stehende Industrie-
flächen durch ein Flächenma-
nagement an einer anderen 
Stelle im Stadtgebiet zu erset-
zen, wird nicht gefolgt.  
Beschlussvorschlag 1.14

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
anderer Stelle zu ersetzen, werden für die 42. FNP-Än-
derung zurückgewiesen. Faktisch sind bereits einzelne 
Industriegebietspflichtige Betriebe in andere Industriege-
biete im Stadtgebiet (Hansa-Business-Park) umgezo-
gen. 
Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung steht ins-
besondere auch im Zusammenhang mit der Abstim-
mung der Planungen im Hafenumfeld. Die 42. FNP-Än-
derung trägt dazu bei, die Nutzungsstruktur im südlichen 
Hafenbereich auf die weiteren Planungen nördlich des 
Stadthafens 1 und östlich des Dortmund-Ems-Kanals 
abzustimmen und funktionale sowie immissionsschutz-
rechtliche Wechselwirkungen zwischen den Teilräumen 
planerisch zu bewältigen.  
Die Belange der bestehenden Betriebe und ihrer Ent-
wicklungsmöglichkeiten wurden in die Abwägung einge-
stellt. Der Schutz rechtmäßig ausgeübter Nutzungen so-
wie die konkrete Ausgestaltung von Erweiterungs- und 
Entwicklungsmöglichkeiten betreffen jedoch vorrangig 
die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, also den 
Bebauungsplan Nr. 541. Auf Ebene des FNP ist maß-
geblich, ob die vorgesehene städtebauliche Grundent-
scheidung tragfähig und vollziehbar ist. Dies ist der Fall. 
Ein Anspruch darauf, die bisherige GI-Darstellung im 
Änderungsbereich dauerhaft als Angebotsreserve für 
besonders störende oder industriegebietstypische Nut-
zungen zu erhalten, besteht vor dem Hintergrund der 
verfolgten städtebaulichen Neuordnung nicht. 
Die Stadt verfolgt weiterhin das Ziel, ein quantitativ und 
qualitativ ausreichendes, nachfragegerechtes und räum-
lich möglichst ausgewogenes Angebot an Gewerbe- und

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Industrieflächen bereitzustellen. Grundlage hierfür ist 
insbesondere das Gewerbeflächenentwicklungskonzept 
(V/0723/2016), das auf eine Verstetigung eines bedarfs-
gerechten Gewerbe- und Industrieflächenangebots (Ma-
növriermasse) gerichtet ist.  
Ergänzend zeigt das Integrierte Flächenkonzept Müns-
ter (IFM) (V/0192/2024, IFM-Webseite) gewerbliche Po-
tenzialflächen bis 2045 auf. Dazu gehören insbesondere 
im Regionalplan Münsterland festgelegte GIB- und GIB-
P-Reserven, u. a. im Bereich Amelsbüren / Erweiterung 
Hansa-BusinessPark. Ein verfahrensbezogenes dynami-
sches Flächenmanagement mit flächengleichem Ersatz 
entfallender GI-Flächen ist auf Ebene der 42. FNP-Än-
derung daher nicht erforderlich und faktisch auch nicht 
möglich. 
Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung im Ände-
rungsbereich wird vor diesem Hintergrund zugunsten 
der städtebaulich bedeutsamen Neuordnung des Hafen-
areals, der Abstimmung mit den Umfeldplanungen und 
der Sicherung des Kraftwerksstandorts für vertretbar ge-
halten. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Ände-
rungsbedarf. 
4.11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Steue-
rung des Einzelhandels bzw. Annexhandels grundsätzlich be-
grüßt würden. Zugleich wird kritisiert, dass für die konkrete Fest-
setzung, Schank- und Speisewirtschaften im GE 1 auf maximal 
100 m² zu begrenzen, eine fundierte Begründung fehle. Ferner 
wird angeregt zu hinterfragen, ob das Ziel, die gastronomische 
Nutzung auf der Südseite des Hafens zugunsten gewerblicher 
produzierender Nutzungen einzuschränken, angesichts der 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die ange-
sprochenen Regelungen zur Steuerung des Einzelhan-
dels bzw. Annexhandels sowie zur Zulässigkeit und Be-
grenzung von Schank- und Speisewirtschaften betreffen 
nicht die Darstellungsebene des FNP, sondern die kon-
kreten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 541. Die 
Kritik und die Anregung werden daher in die Abwägung 
zum Bebauungsplan Nr. 541 eingestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
geplanten Verlagerung des Betriebs „Heaven“ in das GE 2 ohne 
entsprechende Einschränkungen tatsächlich erreicht werden 
könne. 
4.11.4 Es wird darauf hingewiesen, dass ergänzend auf die Stellung-
nahme der Cordes Holding GmbH & Co. KG verwiesen werde, 
die durch die Planung konkret betroffen sei. 
Die Stellungnahme liegt vor und wird entsprechend ab-
gewogen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.  
4.12 Stadtwerke Münster GmbH mit Schreiben vom 04.05.2018 
4.12.1 Es werden Hinweise, Kritik und Anregungen zu konkreten im-
missionsschutzrechtlichen, erschließungsbezogenen und fest-
setzungsbezogenen Inhalten des Bebauungsplanentwurfs ge-
geben, insbesondere zur rechtlichen Ausgestaltung der Emissi-
onskontingentierung, zum Schallschutzkonzept, zum Kühlwas-
serentnahmebauwerk, zu Größenangaben des Sondergebiets 
Heizkraftwerk, zu Annahmen zum Verkehrslärm des Schiffsver-
kehrs, zu Leitungsrechten sowie zur öffentlichen Erschließung.  
Hinsichtlich des Entwurfs der 42. FNP-Änderung wird auf die 
gesonderte Stellungnahme der Stadtwerke vom 23.04.2018 ver-
wiesen (s. 4.7).  
Die Kritik und die Anregung werden in die Abwägung 
zum Bebauungsplan Nr. 541 eingestellt. 
In Bezug auf die Stellungnahme der Stadtwerke Münster 
GmbH explizit zur 42. FNP-Änderung wird auf 4.7 ver-
wiesen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.  
4.13 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 04.05.2018 
4.13.1 Er wird mitgeteilt, dass gegen die 42. FNP-Änderung keine 
grundsätzlichen Bedenken bestünden.  
Die übrigen Inhalte der Stellungnahme beziehen sich auf die In-
halte des Bebauungsplans Nr. 541 Teilabschnitt I.  
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 110 
Keine Anregungen oder Bedenken zur 42. Änderung des FNP:  
- Gemeinde Senden, Schreiben vom 20.03.2018 
- Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 23.03.2018  
- Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 23.03.2018 
- Bezirksregierung Münster (Dezernat 54 – Wasserwirtschaft), Schreiben vom 28.03.2018 
- Stadt Telgte, Schreiben vom 16.04.2018 
- Gelsenwasser AG, Schreiben vom 26.04.2018 
- Gemeinde Ascheberg, Schreiben vom 02.05.2018 
- Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 02.05.2018 
- Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 04.05.2018

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 62 von 110 
5  Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB 
 Beteiligungszeitraum vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1 Private Stellungnahme vom 04.02.2026  
5.1.1 …. 
Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Entwicklung des 
Hafengebiets durch eine Vielzahl kleinteiliger Einzel-Bebau-
ungsplanverfahren vorangetrieben werde und dadurch die für 
Betroffene erforderliche Gesamttransparenz verloren gehe, ins-
besondere im Hinblick auf Wechselwirkungen zwischen Teilplä-
nen, Vorfestlegungen sowie Folgewirkungen auf Bestandsnut-
zungen. 
Es ist nachvollziehbar, dass die Entwicklung des Hafen-
bereichs aufgrund der Vielzahl parallel bzw. nacheinan-
der geführter Planverfahren eine erhöhte Komplexität 
aufweist. Die Aufteilung in mehrere Bauleitplanverfahren 
ist jedoch sachlich begründet. Sie ergibt sich insbeson-
dere aus unterschiedlichen Planungsständen, geänder-
ten Planungszielen, verschiedenen räumlichen Abhän-
gigkeiten und unterschiedlichen Umsetzungshorizonten 
innerhalb des Hafenareals. 
Die aktuellen Planunterlagen tragen dem Rechnung, in-
dem sie den geänderten Geltungsbereich der 42. FNP-
Änderung sowie die relevanten Planverfahren im Um-
feld, insbesondere die 72. FNP-Änderung / den Bebau-
ungsplan Nr. 600 nördlich des Stadthafens 1 und die 
130. FNP-Änderung / den Bebauungsplan Nr. 642 öst-
lich des Dortmund-Ems-Kanals, darstellen und einord-
nen.  
Die 42. FNP-Änderung verfolgt das Ziel, einen Teil des 
Gesamtkonzepts zur städtebaulichen Neuordnung des 
Münsteraner Hafengebiets auf Ebene des FNP entspre-
chend vorzubereiten. Dieses Gesamtkonzept ergibt sich 
aus der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen und 
den weiterentwickelten Planungszielen für den Hafenbe-
reich gem. Werkstattverfahren mit Perspektivplan aus 
September 2022. Die Ergebnisse dieses Prozesses wur-
den umfassend dokumentiert (s. V/0105/2023). 
Der Stellungnahme, den ge-
samten Hafenbereich in einem 
Bauleitplanverfahren zu über-
planen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.2

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 63 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Ergänzend werden die Entwicklung des Hafenbereichs 
und die damit verbundenen Fragestellungen durch infor-
melle Dialogformate begleitet. Hierzu zählen insbeson-
dere der Hafendialog und der Hafenratschlag, die der In-
formation, Transparenz und Rückkopplung mit den Ak-
teurinnen und Akteuren im Hafenbereich dienen. Der Di-
alog- und Beteiligungsprozess wird durch das Stadtpla-
nungsamt koordiniert, wo mit einer Quartierskümmerin 
für den Hafenbereich   eine Schnittstelle zwischen Ver-
waltung, Anliegern und Stadtgesellschaft besteht. 
Die Wechselwirkungen zwischen den Teilräumen wer-
den in den jeweiligen Planverfahren und Fachgutachten 
berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere verkehrliche, 
immissionsschutzrechtliche, funktionale und eigentums-
bezogene Belange sowie die Auswirkungen auf beste-
hende Nutzungen.  
Für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadt-
hafens I wurden die maßgeblichen Belange in der FNP-
Begründung, im Umweltbericht sowie vertiefend auf 
Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 und der zugehöri-
gen Fachgutachten behandelt. 
Die Durchführung eigenständiger Planverfahren führt 
daher nicht zu einem Verlust der planerischen Steuer-
barkeit. Vielmehr ermöglicht sie, die jeweiligen Teil-
räume entsprechend ihrer konkreten Planungsziele, 
Rahmenbedingungen und Konfliktlagen sachgerecht zu 
bearbeiten und zugleich in den Hafengesamtkontext ein-
zuordnen. Dabei wird das Gebot der planerischen Kon-
fliktbewältigung beachtet. Die Abgrenzungen der einzel-
nen Plangebiete sind so geschnitten, dass jeweils

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 64 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
innerhalb des jeweiligen Planverfahrens eine sachge-
rechte Bewältigung möglich ist. 
Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs-
bedarf. 
5.1.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass bei der gewählten Ver-
fahrensweise der Blick für eine seit vielen Jahren sinnvoll vollzo-
gene Gesamtentwicklung eines Kultur- und Freizeitareals verlo-
ren gehe und bestehende Nutzungen dadurch in ihrer Existenz 
gefährdet würden. 
Die besondere Bedeutung des Hafenbereichs als vielfäl-
tiger Kultur-, Freizeit-, Veranstaltungs- und Gewerbe-
standort ist bekannt. Die dort gewachsenen Nutzungen, 
insbesondere auch Club-, Kultur- und Veranstaltungsan-
gebote, leisten einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt der 
Stadtgesellschaft und entfalten Bedeutung über das 
Stadtgebiet hinaus. Diese Belange werden in die plane-
rische Gesamtabwägung eingestellt. 
Im aktuellen Perspektivplan für den Hafenbereich sind 
die Belange der kulturellen und freizeit-orientierten Be-
standsnutzungen berücksichtigt. Es ist städtebauliches 
Ziel, im Zuge der Entwicklung des Modell Quartiers 5 die 
Kultur- und Veranstaltungsszene Am Hawerkamp als 
starken Impulsgeber weiterzuentwickeln. (vgl. 
V/0105/2023) 
Der Blick auf die Gesamtentwicklung des Hafenareals 
geht durch die Aufteilung in einzelne Planverfahren nicht 
verloren. Die Teilräume werden entsprechend ihrer je-
weiligen Rahmenbedingungen, Planungsziele und Kon-
fliktlagen eigenständig bearbeitet und zugleich in den 
Hafengesamtkontext eingeordnet.  
Ergänzend bestehen mit dem Hafendialog und dem Ha-
fenratschlag informelle Dialogformate, die die Entwick-
lung des Hafenbereichs kommunikativ begleiten (s. 
5.1.1).  
Der Stellungnahme, die Bauleit-
planverfahren beeinträchtigen 
die Entwicklung der Kultur- und 
Freizeiteinrichtungen, wird nicht 
gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.15

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 65 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Soweit bestehende Kultur-, Freizeit-, Veranstaltungs- 
oder sonstige gewerbliche Nutzungen durch einzelne 
Planungen berührt werden, sind ihre Belange in den je-
weiligen Planverfahren zu berücksichtigen. Für die aktu-
elle 42. FNP-Änderung ergeben sich keine Anhalts-
punkte dafür, dass die Planung bestehende Kultur- und 
Freizeitnutzungen in ihrer Existenz gefährdet. 
5.1.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die seit mehreren Jahr-
zehnten betriebene Planung einer großräumigen und vielfältigen 
Freizeitnutzung südlich des Albersloher Wegs in Frage gestellt 
werde. 
s. 5.1.2 Der Stellungnahme, die Bauleit-
planverfahren beeinträchtigen 
die Entwicklung der Kultur- und 
Freizeiteinrichtungen, wird nicht 
gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.15 
5.1.4 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die gewerblichen Nut-
zungen Am Hawerkamp 1 / Albersloher Weg 54, die MCC Halle 
Münsterland, das Areal Hawerkamp einschließlich temporärer 
Veranstaltungsnutzungen sowie Open-Air-Konzerte durch her-
anrückende Wohnbebauung gefährdet würden. 
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Be-
deutung der bestehenden gewerblichen Nutzungen, der 
MCC Halle Münsterland sowie des Areals Hawerkamp 
einschließlich seiner Kultur-, Veranstaltungs- und Open-
Air-Nutzungen ist bekannt und wird in die planerische 
Betrachtung des Hafenbereichs eingestellt.  
Soweit die Bedenken heranrückende Wohnnutzungen in 
anderen Teilbereichen des Hafenareals betreffen, sind 
diese Belange in den jeweils einschlägigen Planverfah-
ren und Fachgutachten zu behandeln (s. die separaten 
Planverfahren im Kontext der MMQs 3, 4, 5). Dies be-
trifft insbesondere immissionsschutzrechtliche Wechsel-
wirkungen mit bestehenden Gewerbe-, Kultur- und Ver-
anstaltungsnutzungen.  
Die 42. FNP-Änderung bereitet jedoch keine heranrü-
ckende Wohnbebauung vor. Es ergeben sich keine 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 66 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Anhaltspunkte dafür, dass die genannten Nutzungen 
durch die Planung in ihrer Existenz gefährdet werden. 
5.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass Immissionskonflikte in ande-
ren Bereichen der Stadt aus Sicht der Stellungnehmenden ver-
deutlichten, dass die Stadt Münster einen Veranstaltungsbe-
reich dieser Größenordnung benötige und dieser durch angren-
zende Planungen zu schützen sei. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Bedeu-
tung größerer Veranstaltungsbereiche für die Kultur-, 
Freizeit- und Veranstaltungslandschaft Münsters ist be-
kannt. Die 42. FNP-Änderung bereitet keine Nutzungen 
vor, die grundsätzlich im Widerspruch zu dieser Bedeu-
tung stehen würden. Etwaige immissionsschutzrechtli-
che Wechselwirkungen mit angrenzenden oder heranrü-
ckenden Nutzungen sind in den jeweils einschlägigen 
Planverfahren zu berücksichtigen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.6 Es werden Bedenken vorgebracht, dass bereits mit dem Auf-
stellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 649 „Drei 
Schwestern“ sowie mit der perspektivischen Überführung von 
Teilen des Bebauungsplans Nr. 541 in dieses Verfahren kon-
krete Folgewirkungen für die Flächen der Stellungnehmenden 
angelegt würden. 
Der Bebauungsplan Nr. 649 „Drei Schwestern“ sowie 
eine etwaige Überführung von Teilflächen aus dem Be-
bauungsplan Nr. 541 in dieses Verfahren betreffen die 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs-
plan Nr. 541).  
Auf Ebene der 42. FNP-Änderung wird für den betreffen-
den Bereich ein Gewerbegebiet dargestellt. Gegenüber 
der bisherigen Darstellung u.a. als gemischte Baufläche 
bereitet die Darstellung als Gewerbegebiet grundsätzlich 
keine lärmsensiblere Nutzung vor (im Gegenteil). Eine 
Verschärfung z. B. immissionsschutzrechtlicher Konflikte 
zulasten gegenüberliegender Club-, Veranstaltungs-, O-
pen-Air- oder sonstiger Freizeitnutzungen ist auf Dar-
stellungsebene der 42. FNP-Änderung daher nicht er-
kennbar.  
Die konkreten Bedenken das Projekt „Drei Schwestern“ 
bzw. den Bebauungsplan Nr. 649 betreffend, sind im 
Rahmen des eigenständigen Bebauungsplanverfahrens 
Den Bedenken, mit der Flä-
chennutzungsplanänderung 
werden bereits konkrete nach-
teilige Folgewirkungen des in 
Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans Nr. 649: Albersloher 
Weg / Hafengrenzweg vorberei-
tet, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.16

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 67 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
konkret zu prüfen und immissionsschutzrechtlich zu be-
wältigen. 
5.1.7 Es wird gefordert, dass die Abwägung nicht isoliert je Teilplan, 
sondern nachvollziehbar im Gesamtzusammenhang der Hafen-
entwicklung geführt wird, um aus Sicht der Stellungnehmenden 
Abwägungs- und Ermittlungsdefizite zulasten der Bestandsbe-
triebe zu vermeiden. 
s. auch 5.1.1.  
Die Abwägung erfolgt zwar verfahrensbezogen für den 
jeweiligen Planbereich und die jeweilige Planungs-
ebene, dies bedeutet jedoch keine isolierte Betrachtung 
ohne Berücksichtigung des Hafengesamtkontextes.  
Die 42. FNP-Änderung ist Teil des Gesamtkonzepts zur 
städtebaulichen Neuordnung des Münsteraner Hafenge-
biets. Die relevanten Umfeldplanungen und Wechselwir-
kungen zwischen den Teilräumen werden in den aktuel-
len Planunterlagen, den jeweiligen Planverfahren sowie 
den Fachgutachten berücksichtigt. Dies betrifft insbe-
sondere verkehrliche, immissionsschutzrechtliche, funk-
tionale und eigentumsbezogene Belange sowie Auswir-
kungen auf Bestandsnutzungen.  
Ergänzend wird auf die informellen Dialogformate des 
Hafendialogs und Hafenratschlags verwiesen.  
Für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadt-
hafens I wurden die maßgeblichen Belange in der FNP-
Begründung, im Umweltbericht sowie vertiefend auf 
Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 und der zugehöri-
gen Fachgutachten behandelt. Ein Abwägungs- oder Er-
mittlungsdefizit zulasten von Bestandsbetrieben ist auf 
Ebene der 42. FNP-Änderung nicht erkennbar. 
Der Stellungnahme, den ge-
samten Hafenbereich in einem 
Bauleitplanverfahren zu über-
planen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.2 
5.1.8 Es wird für abwägungsfehlerhaft gehalten, dass wesentliche 
Grundentscheidungen zu Nutzung, Verkehr, Immissionsschutz 
und Besucherlenkung faktisch über mehrere Einzelverfahren 
s. auch 5.1.1 und 5.1.7.  
Die Aufteilung in mehrere eigenständige Planverfahren 
ist sachlich begründet und führt nicht dazu, dass der 
Der Stellungnahme, den ge-
samten Hafenbereich in einem

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im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 68 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
verteilt würden, ohne dass der Gesamtzusammenhang für Be-
troffene nachvollziehbar dokumentiert sei. 
Hafengesamtkontext oder die Wechselwirkungen zwi-
schen den Teilräumen unberücksichtigt bleiben. Fragen 
zu Nutzung, Verkehr, Immissionsschutz und Besucher-
lenkung werden in den jeweiligen Planverfahren, Plan-
unterlagen und Fachgutachten behandelt. 
Bauleitplanverfahren zu über-
planen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.2 
5.1.9 Es wird gefordert, eine transparente Übersicht zur Planungs-
kette vorzulegen, insbesondere zur 42. Änderung des Flächen-
nutzungsplans, zum Bebauungsplan Nr. 541, Teilabschnitt I, so-
wie zu weiteren Verfahren im Hafengebiet. Diese Übersicht 
solle sachliche Abhängigkeiten, insbesondere Verkehr, Schall 
und Nutzungssteuerung, zeitliche Abfolgen sowie eine klare Ab-
grenzung enthalten, welche Punkte im aktuellen Verfahren ent-
schieden und welche bewusst in Folgepläne verlagert würden. 
s. auch 5.1.1 und 5.1.7.  
Die Historie und der geänderte Zuschnitt des Planbe-
reichs der 42. FNP-Änderung werden zu Beginn dieser 
Abwägungstabelle erläutert (vgl. S. 1f.). Zudem befindet 
sich dort auch eine Übersichtskarte zu den aktuellen 
FNP-Verfahren im Hafengebiet (Abbildung 1). Die sach-
lichen Zusammenhänge und Abgrenzungen der Verfah-
ren werden damit auf Ebene der vorbereitenden Bauleit-
planung nachvollziehbar dargestellt. Vertiefende Fragen 
zu Verkehr, Schall und Nutzungssteuerung betreffen 
vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung 
und werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren 
und Fachgutachten behandelt.  
Der Forderung, zu den Bauleit-
planverfahren zusätzlich eine 
Übersicht zu den Verfahrensab-
läufen vorzulegen, wird nicht 
gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.17 
5.1.10 Es wird kritisiert, dass in der aktuellen Offenlegung für die Stel-
lungnehmenden nicht nachvollziehbar erkennbar sei, wie die 
bereits im Jahr 2018 vorgebrachten Einwendungen zur Hafen-
entwicklung geprüft, gewichtet und beantwortet worden seien. 
s. auch 5.1.1.  
Die im Jahr 2018 eingegangenen Stellungnahmen wer-
den in die Abwägung eingestellt und beantwortet, soweit 
sie den aktuellen Gegenstand der 42. FNP-Änderung 
betreffen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass sich der 
räumliche Zuschnitt und die Planungsziele seit dem da-
maligen Verfahrensstand geändert haben. Die Historie 
des Planbereichs und die Abgrenzung zu weiteren Ver-
fahren im Hafengebiet werden zu Beginn der Abwägung 
erläutert. Soweit frühere Einwendungen inzwischen 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 69 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
andere Planbereiche betreffen, sind sie den jeweils ein-
schlägigen Verfahren zuzuordnen. 
5.1.11 Es wird eine nachvollziehbare Abwägungsdarstellung zu den 
Einwendungen aus dem Jahr 2018 gefordert, einschließlich 
Prüfinhalt, Ergebnis und Gründen, damit Betroffenenrechte in-
haltlich wirksam blieben. 
Die Behandlung der Einwendungen aus dem Jahr 2018 
kann der vorliegenden Abwägungstabelle (s. Kapitel 3 
Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit 
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) entnommen werden, soweit 
diese den aktuellen Gegenstand und den Maßstab der 
42. FNP-Änderung betreffen. Die Abwägungstabelle gibt 
die vorgebrachten Belange, ihre Bewertung auf FNP-
Ebene und das jeweilige Abwägungsergebnis wieder.  
Soweit Einwendungen vertiefende Fragen der verbindli-
chen Bauleitplanung betreffen, insbesondere zu Immis-
sionsschutz, Verkehr oder konkreter Nutzungssteue-
rung, wird diese im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 
541 behandelt. 
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Müns-
ter die Hafenentwicklung auch durch informelle Dialog- 
und Beteiligungsformate begleitet, die über die formellen 
Beteiligungsschritte nach dem BauGB hinausgehen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.12 Es werden Bedenken vorgebracht, dass durch parallellaufende 
oder bereits angestoßene Verfahren, insbesondere den Bebau-
ungsplan Nr. 649 „Drei Schwestern“, ein erhebliches Risiko fak-
tischer Vorfestlegungen entstehe. 
Jedes Bauleitplanverfahren unterliegt den Vorgaben des 
Baugesetzbuchs und wird entsprechend den dort aufge-
führten Regeln durchgeführt.  
s. a. 5.1.6 sowie Bebauungsplan Nr. 541. 
Den Bedenken, mit der Flä-
chennutzungsplanänderung 
werden bereits konkrete nach-
teilige Folgewirkungen des in 
Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplans Nr. 649: Albersloher 
Weg / Hafengrenzweg vorberei-
tet, wird nicht gefolgt. 
 Beschlussvorschlag 1.16

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 70 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1.13 Es wird gefordert darzulegen, wie Vorfestlegungen vermieden 
und wie sichergestellt werde, dass Bestandsbelange nicht nach-
träglich in Folgeplänen „eingefangen“ oder über Nebenbestim-
mungen faktisch eingeschränkt würden. 
s. 5.1.6 und 5.1.12 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.14 Es wird kritisiert, dass die bisher erkennbare Herleitung der 
schalltechnischen Grundlagen für nicht ausreichend transparent 
gehalten werde.  
Die schalltechnischen Grundlagen betreffen vorrangig 
die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Im Rahmen 
des Bebauungsplans Nr. 541 wurden die schalltechni-
schen Belange durch das Immissionsschutz-Gutachten 
der Möhler + Partner Ingenieure GmbH, September 
2025, untersucht und in die Planung eingestellt. Die ver-
bindliche Umsetzung erfolgt über die Festsetzungen des 
Bebauungsplans Nr. 541; auf die dortige Abwägung wird 
verwiesen.  
Für die Maßstabsebene der 42. FNP-Änderung beste-
hen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Immissions-
schutz auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht 
bewältigt werden kann. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.15 Es wird gefordert, die maßgeblichen Mess- und Modellgrundla-
gen offenzulegen, insbesondere Messorte, Betriebszustände, 
Datumsbezüge, die Übertragbarkeit auf die heutige Situation so-
wie eine klare Abgrenzung, dass daraus keine unmittelbaren 
Einschränkungen für Bestandsnutzungen folgen dürfen.  
s. auch 5.1.14.  
Die maßgeblichen schalltechnischen Grundlagen betref-
fen vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung und sind im Zusammenhang mit dem Bebauungs-
plan Nr. 541 fachgutachterlich untersucht worden. Fra-
gen zu Mess- und Modellgrundlagen, Betriebszustän-
den, Datengrundlagen und Übertragbarkeit werden dort 
behandelt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.16 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Emis-
sionskontingentierung ein erhebliches Wirksamkeitsrisiko auf-
weise, insbesondere unter Bezugnahme auf die Stellungnahme 
s. auch 5.1.14 und 5.1.15.  
Die Emissionskontingentierung betrifft die verbindliche 
Bauleitplanung und wird nicht durch den FNP 
Der Stellungnahme, die vorge-
sehene Emissionskontingentie-
rung weise ein erhebliches

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 71 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
der Stadtwerke Münster, einschlägige Rechtsprechung und das 
Erfordernis einer nachvollziehbaren Gliederung, sofern sämtli-
che Gewerbeflächen kontingentiert würden. 
festgesetzt. Die fachliche Herleitung und rechtliche Aus-
gestaltung der Kontingentierung werden im Bebauungs-
plan Nr. 541 und der dortigen Abwägung behandelt.  
Wirksamkeitsrisiko auf, wird 
nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.18 
5.1.17 Es wird gefordert, die Emissionskontingentierung so nachzubes-
sern, dass sie rechtssicher und fachlich realitätsnah erfolge, ins-
besondere unter Berücksichtigung der Bestandssituation, Ab-
schirmungen, Übergänge zu Bestandsflächen und plausibler 
Ausbreitungsannahmen, ohne Bestandsbetriebe unmittelbar zu 
benachteiligen. 
s. 5.1.14 bis 5.1.16 Der Stellungnahme, die Emissi-
onskontingentierung nachzu-
bessern, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.19 
5.1.18 Es werden Bedenken vorgebracht, dass angesetzte Überschrei-
tungen von Immissionsrichtwerten nicht ungeprüft „stehen blei-
ben“ dürften, sondern fachlich und rechtlich belastbar zu be-
gründen oder zu vermeiden seien. 
s. 5.1.14 bis 5.1.16 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.19 Es wird gefordert, eine klare textliche Sicherung aufzunehmen, 
dass aus etwaigen Überschreitungen keine Einschränkungslo-
gik auch gegenüber Beständen und Betriebsformen der Stel-
lungnehmenden abgeleitet werden dürfe. 
Betrifft die Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 
541. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.20 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Konfliktlösung nicht 
in der Praxis zulasten bestehender Betriebe verlagert werden 
dürfe, sofern die Planung heranrückende schutzbedürftige Nut-
zungen vorsehe. 
Maßgeblich ist auf Ebene des FNP die bisherige planeri-
sche Darstellung. Der Bereich entlang des Albersloher 
Wegs ist bislang u. a. als gemischte Baufläche darge-
stellt. Gegenüber dieser bisherigen Darstellung bereitet 
die nun vorgesehene Darstellung als Gewerbegebiet 
keine stärker schutzbedürftige Nutzungsperspektive vor.  
Soweit die Bedenken das Projekt „Drei Schwestern“ 
bzw. den Bebauungsplan Nr. 649 betreffen, sind die dort 
vorgesehenen Nutzungsbausteine, einschließlich etwai-
ger Hotel-, Büro-, Gastronomie- und 
Den Bedenken, die Änderung 
des Flächennutzungsplans hat 
nachteilige Auswirkungen für 
bestehende Betriebe und Ein-
richtungen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.20

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 72 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Einzelhandelsnutzungen, im Rahmen dieses eigenstän-
digen Bebauungsplanverfahrens konkret zu prüfen und 
immissionsschutzrechtlich zu bewältigen.  
Für die 42. FNP-Änderung ergeben sich keine Anhalts-
punkte dafür, dass rechtmäßig bestehende Bestandsbe-
triebe oder gegenüberliegende Veranstaltungs- und 
Freizeitnutzungen durch die FNP-Darstellung zusätzli-
chen Einschränkungen unterliegen. 
5.1.21 Es wird kritisiert, dass Hinweise auf passiven Schallschutz nicht 
ausreichten, wenn dieser nicht als prüf- und durchsetzbares 
Konzept ausgestaltet werde. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des FNP und wird im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 
541 behandelt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.22 Es wird eine verbindliche Konkretisierung des passiven Schall-
schutzes gefordert, insbesondere zu Mindeststandards, Nach-
weisführung, Zuständigkeiten, Umsetzungspfad und Kontrolle, 
um spätere Konfliktverlagerungen und betriebliche Einschrän-
kungen zu vermeiden. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des FNP und wird im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 
541 behandelt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.23 Es wird kritisiert, dass nach Kenntnis der Stellungnehmenden 
für die Vorbelastung auf ältere behördliche Messdaten aus ei-
nem früheren Betriebszeitpunkt bzw. Eröffnungskontext zurück-
gegriffen worden sei und konkrete Randbedingungen wie Mess-
orte, Messaufbau, Betriebszustände, Zeitbezug, Wetter- und 
Umgebungsbedingungen sowie die fachliche Herleitung der 
Übertragbarkeit auf die heutige Situation aus den Unterlagen 
nicht hinreichend nachvollziehbar seien. 
s. auch 5.1.14 und 5.1.15.  
Fragen zu Messorten, Messaufbau, Betriebszuständen, 
Zeitbezug, Wetter- und Umgebungsbedingungen sowie 
zur Übertragbarkeit älterer Datengrundlagen betreffen 
die fachgutachterliche Herleitung der schalltechnischen 
Bewertung und damit vorrangig die Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.24 Es wird gefordert, die zugehörigen Messprotokolle offenzule-
gen, die Übertragbarkeit der Daten nachvollziehbar zu begrün-
den und die Datengrundlage erforderlichenfalls zu aktualisieren. 
s. auch 5.1.14 und 5.1.15 sowie vorstehende Abwä-
gung.  
Der Forderung, eine erneute zu-
sätzliche Veröffentlichung von

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 73 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Fragen zur Offenlegung einzelner Messprotokolle, zur 
Übertragbarkeit konkreter Messdaten und zu einer etwa-
igen Aktualisierung der Datengrundlage betreffen vor-
rangig die Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 und der 
zugehörigen Fachgutachten.  
Auf Ebene des FNP kommt es v.a. auf die Erkennbarkeit 
der grundsätzlichen Konfliktlinien und die grundsätzliche 
Bewältigungsfähigkeit der Planung an. Anhaltspunkte 
dafür, dass die immissionsschutzrechtlichen Konflikte 
auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht bewäl-
tigt werden können, bestehen nicht.  
aktualisierten Daten durchzu-
führen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.21 
5.1.25 Es wird eine vollständige Bestandsaufnahme aller schallrele-
vanten Anlagen mit korrekter Zuordnung im Plan und im Gut-
achten gefordert. 
s. auch die vorherigen Ausführungen zu 5.1.14 bis 
5.1.17;  
Der Forderung, eine vollstän-
dige Bestandsaufnahme aller 
schallrelevanten Anlagen mit 
korrekter Zuordnung zwischen 
Plan und Gutachten zu erstel-
len, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.22 
5.1.26 Es werden Bedenken vorgebracht, dass für einen Veranstal-
tungs- und Gewerbestandort Spitzenstunden, Lieferverkehre, 
Taxi- und Shuttleverkehre, ÖPNV-Anbindung sowie sichere Ab-
flussfähigkeiten betriebsentscheidend seien und eine rein 
durchschnittliche verkehrliche Betrachtung zu kurz greife sowie 
betriebliche Realitäten verfehlen könne. 
Die benannten verkehrlichen Themen betreffen nicht die 
Regelungsebene des FNP. Auf Ebene der 42. FNP-Än-
derung ist maßgeblich, ob die grundsätzliche verkehrli-
che Erschließung und Leistungsfähigkeit bewältigt wer-
den kann. Dies wurde im Zusammenhang mit dem Be-
bauungsplan Nr. 541 fachgutachterlich untersucht; 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.27 Es wird gefordert, ergänzende Nachweise zu Spitzenstunden 
und veranstaltungstypischen Szenarien vorzulegen sowie die 
Erreichbarkeit, auch für Rettung und Anlieferung, klar zu si-
chern. 
s. 5.1.26 Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 74 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1.28 Es werden Bedenken vorgebracht, dass Maßnahmen, auf de-
nen die Funktionsfähigkeit des Verkehrsnetzes beruhe, abwä-
gungsrelevant seien, soweit sie noch nicht beschlossen oder 
nicht umgesetzt seien. 
s. vorstehende Abwägungspunkte.  
Soweit verkehrliche Maßnahmen für die Umsetzung der 
Planung erforderlich sind, sind sie auf Ebene des Be-
bauungsplans Nr. 541 bzw. der nachfolgenden Erschlie-
ßungs- und Fachplanung zu konkretisieren und zu si-
chern. Für die 42. FNP-Änderung bestehen keine An-
haltspunkte, dass die grundsätzliche verkehrliche Be-
wältigungsfähigkeit nicht gegeben wäre. 
Ein umfassendes Mobilitätskonzept für den Gesamtbe-
reich der Stadthäfen wurde durch das Büro PTV Trans-
port Consult GmbH erstellt. Die verkehrlichen Aspekte 
der geplanten Quartiersentwicklungen wurden sehr früh-
zeitig bereits auf der Ebene der informellen Planung in-
tegrativ berücksichtigt und es wurden Lösungsansätze 
für eine stadtverträgliche Abwicklung der entstehenden 
Mehrverkehre entwickelt.  
Siehe auch 3.2.7. 
Der Stellungnahme, die Auswir-
kungen zum Thema Verkehr 
seien nicht ausreichend berück-
sichtigt, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.7 
5.1.29 Es wird gefordert, die Funktionsfähigkeit des Verkehrsnetzes 
durch verbindliche Voraussetzungen, belastbare Zwischenzu-
stände sowie Alternativnachweise planerisch abzusichern. 
Die Forderung betrifft vorrangig die Ebene des Bebau-
ungsplans Nr. 541 sowie der nachfolgenden Erschlie-
ßungs- und Fachplanung. Auf Ebene der 42. FNP-Ände-
rung bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die 
grundsätzliche verkehrliche Bewältigungsfähigkeit der 
Planung nicht gegeben wäre. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.30 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Bauphase für Be-
standsbetriebe regelmäßig der kritischste Zeitraum sei, insbe-
sondere im Hinblick auf Anlieferung, Sicherheit, Erreichbarkeit, 
Rettungswege und Kundenzufahrt, und ohne belastbares Kon-
zept faktische Einschränkungen drohten. 
Die Forderung betrifft vorrangig die Ebene des Bebau-
ungsplans Nr. 541.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 75 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1.31 Es wird gefordert, ein Bauphasen-Konzept als verbindlichen Be-
standteil vorzusehen, insbesondere zu Bauverkehr, Routen, 
Zeitfenstern, Erreichbarkeitsgarantien, Ansprechpersonen und 
Kommunikationsprozessen. 
Die Forderung betrifft nicht die Regelungsebene des 
FNP. Fragen zu Bauphasen, Bauverkehr, Routen, Zeit-
fenstern, Erreichbarkeit, Ansprechpersonen und Kom-
munikation sind auf Ebene der Bauausführung bzw. der 
verbindlichen Bauleitplanung und nachfolgenden Ge-
nehmigungs- und Abstimmungsprozesse zu behandeln.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.32 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtwerke Münster die 
Notwendigkeit sähen, den Datenstand zum schiffsverkehrsbe-
dingten Verkehrslärm im Lichte des Kanalausbaus zu überprü-
fen. 
Kenntnisnahme. Die Stellungnahmen der Stadtwerke 
Münster GmbH sind der Stadtverwaltung bekannt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.33 Es wird eine Aktualisierung bzw. Validierung der Datengrundla-
gen zum schiffsverkehrsbedingten Verkehrslärm sowie gegebe-
nenfalls eine Anpassung der Bewertung gefordert. 
Die Forderung betrifft vorrangig die Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung und der Fachgutachten. Sie be-
zieht sich hier zudem auf eine alte Stellungnahme der 
Stadtwerke Münster GmbH aus dem Jahr 2018. Der 
schiffsverkehrsbedingte Verkehrslärm wurde in der aktu-
ellen schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungs-
plan Nr. 541 von Möhler + Partner, September 2025, be-
rücksichtigt. Dabei wurden für den Dortmund-Ems-Kanal 
Daten des Verkehrsberichts der Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung aus dem Jahr 2023 in die Be-
trachtung des Gesamtverkehrslärms eingestellt.  
Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist daher 
nicht erkennbar, dass Immissionen aus dem Schiffsver-
kehr der grundsätzlichen Vollziehbarkeit der Planung 
entgegenstehen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.34 Es wird darauf hingewiesen, dass die Umstrukturierung von bis-
her industriell geprägten Flächen zu Gewerbegebieten die pla-
nungsrechtliche Qualität des Standorts erheblich verändere und 
Die Umstrukturierung bislang industriell geprägter Flä-
chen u.a. zu Gewerbegebieten verändert die planungs-
rechtliche Situation des Standorts, ist jedoch gerade 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 76 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
in den Unterlagen zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans 
dargestellt werde, dass damit die Nutzungsflexibilität und -breite 
für hochwertige, diversifizierte gewerbliche, kulturelle und 
dienstleistende Nutzungen gestärkt werden solle. 
Bestandteil der angestrebten städtebaulichen Gesamt-
neuordnung des Hafenbereichs. Ziel der 42. FNP-Ände-
rung ist es, den Bereich südlich des Stadthafens I ent-
sprechend seiner Lage, der gewandelten Nutzungs-
struktur und der weiteren Planungen im Hafenumfeld zu 
einem stärker diversifizierten Gewerbestandort weiterzu-
entwickeln. Zugleich wird der Kraftwerksstandort auf 
Ebene des FNP durch die Darstellung von Flächen für 
Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen 
Elektrizität und Fernwärme gesichert. 
5.1.35 Es werden Bedenken vorgebracht, dass für Bestandsbetriebe 
nicht nur formaler Bestandsschutz, sondern insbesondere die 
Sicherung realistischer Entwicklungs- und Anpassungsmöglich-
keiten abwägungsrelevant sei. 
Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten bestehen-
der Betriebe sind grundsätzlich abwägungsrelevant. Die 
konkrete Sicherung und Steuerung betrieblicher Ent-
wicklungsmöglichkeiten betrifft vorrangig die Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung; hier der Bebauungsplan 
Nr. 541. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.36 Es wird kritisiert, dass eine strukturelle Gebietsumstellung nach-
vollziehbar darlegen müsse, wie die Standortsicherung ein-
schließlich Entwicklungsspielräumen für Bestandsbetriebe ge-
währleistet bleibe und Zielkonflikte zur Flächenkonkurrenz ver-
hindert würden. 
Die Belange bestehender Betriebe einschließlich realisti-
scher Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten wer-
den in die Abwägung eingestellt. Die konkrete Sicherung 
und Steuerung betrieblicher Entwicklungsspielräume so-
wie die Bewältigung möglicher Zielkonflikte zur Flächen-
konkurrenz betreffen hier jedoch vorrangig die Ebene 
der verbindlichen Bauleitplanung. (siehe Bebauungsplan 
Nr. 541. 
Auf Ebene des FNP ist insbesondere maßgeblich, ob 
die vorgesehene städtebauliche Grundentscheidung zur 
Neuordnung des Hafenbereichs tragfähig ist. Dies ist 
der Fall. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 77 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1.37 Es wird eine nachvollziehbare und prüffähige Darlegung gefor-
dert, wie Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten für Be-
standsbetriebe im Zuge der Umstrukturierung von GI zu GE 
dauerhaft gesichert und der Verlust industrieller Standortqualitä-
ten planerisch kompensiert werde, insbesondere durch Flächen-
management, Bilanzausgleich und Schutz vor Verdrängungsef-
fekten. 
Der FNP begründet keine unmittelbare Zulässigkeit oder 
Unzulässigkeit einzelner Vorhaben und entfaltet gegen-
über Bestandsbetrieben keine unmittelbare Außenwir-
kung. Die konkrete Sicherung und Steuerung betriebli-
cher Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten be-
trifft vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitpla-
nung;  
Ein verfahrensbezogenes Flächenmanagement, ein Bi-
lanzausgleich oder eine flächengleiche Kompensation 
bisheriger industrieller Standorte ist auf Ebene der 42. 
FNP-Änderung nicht erforderlich. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.38 Es wird darauf hingewiesen, dass in den textlichen Festsetzun-
gen des Bebauungsplans Schank- und Speisewirtschaften nur 
ausnahmsweise zulässig seien, wenn sie der Hauptnutzung flä-
chenmäßig untergeordnet seien, diese Einschränkung jedoch 
ausdrücklich nur für GE sowie GE(e) 1, GE(e) 3 und GE(e) 4 
gelte und GE(e) 2 nicht genannt werde. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.39 Es wird kritisiert, dass durch die abweichende Behandlung von 
GE(e) 2 eine klare Sonderstellung entstehe, die nicht nur redak-
tionell, sondern in ihrer Wirkung abwägungsrelevant sei. Die 
Steuerung gastronomischer Nutzungen werde räumlich selektiv 
vorgenommen und könne einen strukturellen Anreiz schaffen, 
gastronomische Nutzungen in den Bereich zu verlagern, der 
nicht von der Einschränkung erfasst sei. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.40 Es wird eine eindeutige Klarstellung und Begründung der abwei-
chenden Behandlung von GE(e) 2 gefordert, insbesondere hin-
sichtlich der Nichtanwendung der Einschränkung für Schank- 
und Speisewirtschaften. Sofern diese Sonderstellung gewollt 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 78 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
sei, müsse sie widerspruchsfrei begründet und in ihren Auswir-
kungen auf Flächenkonkurrenz, Nutzungskonflikte, Verkehr und 
Immissionen vollständig abgewogen werden; andernfalls sei die 
Festsetzungssystematik konsistent zu korrigieren. 
5.1.41 Es wird darauf hingewiesen, dass die südöstliche Hafenspitze in 
den Unterlagen als künftige öffentliche Grünfläche beschrieben 
werde, mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität zu stärken und 
Wegeverbindungen an der Wasserkante zusammenzuführen. 
Dieses Zielbild werde als maßgebliches Planungsziel für die 42. 
Änderung des Flächennutzungsplans und den parallel aufzu-
stellenden Bebauungsplan beschrieben. 
Es wird kritisiert, dass aus dieser Zielsetzung zwar das planeri-
sche Motiv abgeleitet werden könne, warum angrenzende Flä-
chen im Umfeld der Hafenspitze öffentlichkeitsbezogener funkti-
onieren sollen, damit aber nicht die Pflicht entfalle, die Konse-
quenzen sauber zu steuern und Zielkonflikte aufzulösen. 
Die Entwicklung der südöstlichen Hafenspitze als öffent-
liche Grünfläche mit verbesserter Aufenthaltsqualität 
und gebündelten Wegeverbindungen an der Wasser-
kante ist ein wesentliches Ziel der 42. FNP-Änderung. 
Auf Ebene des FNP wird jedoch lediglich die grundsätz-
liche städtebauliche Zielsetzung vorbereitet. Die kon-
krete Ausgestaltung der Grünfläche, der Wegeverbin-
dungen, angrenzender Nutzungen sowie etwaiger Nut-
zungskonflikte betrifft vorrangig die Ebene der verbindli-
chen Bauleitplanung und der nachfolgenden Fach- bzw. 
Objektplanung.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.42 Es wird gefordert, die Zielhierarchie im Umfeld der Hafenspitze 
eindeutig festzulegen und nachvollziehbar darzustellen, ob und 
an welcher Stelle öffentliche Zugänglichkeit, Grünfläche und Be-
lebung Vorrang gegenüber der Sicherung von Gewerbeflächen 
haben sollen. Dabei sei ausdrücklich zu begründen, ob und wa-
rum GE(e) 2 als Anknüpfungsbereich zur öffentlichen Grünflä-
che von restriktiveren Gastronomie-Regeln abweichen solle. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.43 Es werden Bedenken vorgebracht, dass durch die unterschiedli-
che Steuerung von Schank- und Speisewirtschaften in GE(e) 1, 
3 und 4 einerseits und GE(e) 2 andererseits ein Verlagerungs- 
und Konzentrationsmechanismus zugunsten des GE(e) 2 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 79 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
entstehen könne, weil Gastronomie dort leichter planungsrecht-
lich durchsetzbar sei. 
5.1.44 Es wird kritisiert, dass die beabsichtigte Begrenzung gastrono-
mischer Nutzungen ohne ergänzende Steuerung nicht erreicht 
werde, sondern lediglich räumlich „umgangen“ werde. Dies sei 
abwägungsrelevant, weil Folgewirkungen auf Nutzungskonflikte, 
auch immissionsschutzrechtlich, auf den Verkehr und auf die 
Verfügbarkeit von Flächen für klassisches Gewerbe ausgelöst 
werden könnten. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.45 Es wird gefordert, die Planung so nachzuschärfen, dass eine 
faktische Konzentration bzw. Verlagerung gastronomischer Nut-
zungen nach GE(e) 2 ausgeschlossen oder wirksam begrenzt 
werde. Die Festsetzungen müssten in ihrer praktischen Wirkung 
geeignet sein, die eigenen Planungsziele, insbesondere Gewer-
beflächensicherung, Steuerung bzw. Begrenzung von Gastrono-
mie und Vermeidung unkontrollierter Ausdehnung, tatsächlich 
zu erreichen. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.46 Es wird kritisiert, dass die Steuerung von Gastronomie nur dann 
abwägungsfest sei, wenn sie begründet, konsistent und voll-
ziehbar sei, insbesondere hinsichtlich Flächenbegrenzungen, 
Abgrenzung zu konkurrierenden Bereichen sowie der Frage, ob 
Gastronomie dienend bzw. untergeordnet oder eigenständig 
prägend zulässig sein solle. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.47 Es wird eine konsistente, begründete und vollziehbare Gesamt-
systematik der Gastronomie-Steuerung über alle betroffenen 
Teilflächen einschließlich GE(e) 2 gefordert. Diese solle eine 
klare Zielhierarchie, nachvollziehbare Begründung etwaiger Flä-
chen- bzw. Nutzungsgrenzen und eine Regelung enthalten, die 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 80 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
in der Praxis wirksam verhindere, dass die Steuerung durch 
räumliche Ausweichbewegungen unterlaufen werde. 
5.1.48 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksregierung Münster 
auf Altlastenbelange hinweise und eine weitere Abstimmung mit 
der Unteren Bodenschutzbehörde fordere. 
Altlastenbelange werden auf Ebene der 42. FNP-Ände-
rung entsprechend der Warn- und Hinweisfunktion des 
FNP berücksichtigt. Die Untere Bodenschutzbehörde 
wurde in den Bauleitplanverfahren beteiligt. Die weitere 
Abstimmung zu konkreten Untersuchungs-, Sicherungs- 
oder Sanierungsanforderungen betrifft vorrangig die 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. nachfol-
gender Genehmigungs- und Vollzugsverfahren.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.49 Es wird eine nachvollziehbare Darstellung gefordert, wie Boden-
schutz und Altlasten im Verfahren konkret abgesichert werden, 
insbesondere hinsichtlich Erdarbeiten, Aushub, Verwertung und 
Entsorgung, Bauphase sowie Verantwortlichkeiten. 
s. 5.1.48   Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.50 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksregierung auf eine 
Altöllagerung im Plangebiet verweise und nach Kenntnis der 
Stellungnehmenden die benannte Gefahrstoff- bzw. Lager-The-
matik zwischenzeitlich verlagert worden und nicht mehr in der 
damaligen Annahme relevant sei. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Siehe auch 2.8.2. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.51 Es wird eine Aktualisierung der Bestands- und Annahmelage 
zur Altöllagerung sowie eine transparente Dokumentation gefor-
dert, damit die Planung nicht auf überholten Prämissen beruhe. 
Die Bestands- und Annahmelage zu Altlasten sowie zu 
altlastenrelevanten früheren Nutzungen wird in den ak-
tuellen Planunterlagen zur 42. FNP-Änderung und zum 
Bebauungsplan Nr. 541 im für die jeweilige Planungs-
ebene erforderlichen Umfang berücksichtigt.  
Die Untere Bodenschutzbehörde wurde am Verfahren 
beteiligt. Auf Ebene des FNP erfolgt die Berücksichti-
gung entsprechend seiner Warn- und Hinweisfunktion. 
Der Forderung, eine Aktualisie-
rung und Dokumentation der 
Bestands- und Annahmelage 
von Altöllagerungen durchzu-
führen, wird nicht gefolgt.  
Beschlussvorschlag 1.23

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 81 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Eine weitergehende Aktualisierung der FNP-Unterlagen 
ist nicht erforderlich. 
5.1.52 Es werden Bedenken vorgebracht, dass Bestandsschutz nicht 
nur bedeute, Bestandsnutzungen formal „mitlaufen“ zu lassen, 
sondern auch den Schutz vor mittelbaren Einschränkungen um-
fassen müsse, sofern aktiv verhindert werde, dass Schall-, Ver-
kehrs- oder Nutzungsfestsetzungen zu faktischen Einschrän-
kungen wie Auflagenketten, Erweiterungshemmnissen oder Er-
reichbarkeitsrisiken führten. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.53 Es werden klarstellende textliche Sicherungen im Plan bzw. in 
der Begründung gefordert, dass Bestandsbetriebe nicht mittel-
bar benachteiligt würden. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche 
Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.54 Es wird darauf hingewiesen, dass das Betriebsgebäude nach 
Kenntnis der Stellungnehmenden denkmalrechtlich erfasst bzw. 
denkmalrelevant sei und planbedingte Anforderungen, etwa 
bauliche Anpassungen, passiver Schallschutz und Fassaden- 
bzw. Fensteranforderungen, entsprechend zu berücksichtigen 
und gegebenenfalls mit der Denkmalbehörde abzustimmen 
seien. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Darstellungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern überwiegend die 
verbindliche Bauleitplanung sowie nachgelagerte denk-
malrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Verfahren.  
Die Untere Denkmalbehörde wurde in den Bauleitplan-
verfahren entsprechend beteiligt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.55 Es wird eine ausdrückliche Berücksichtigung denkmalrelevanter 
Belange, insbesondere Umfeld, Erschließung und Nutzungssi-
cherheit, im weiteren Verfahren gefordert. 
Denkmalrelevante Belange wurden in der für die Ebene 
des FNP gebotenen Maßstabstiefe berücksichtigt. Die 
Untere Denkmalbehörde wurde am Verfahren beteiligt. 
Weitergehende Konkretisierungen betreffen vorrangig 
die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (siehe Be-
bauungsplan Nr. 541) bzw. nachfolgender Genehmi-
gungs- und Abstimmungsverfahren.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 82 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1.56 Es werden Bedenken vorgebracht, dass angesichts der erwart-
baren Besucherfrequenz fehlende Festsetzungen bzw. fehlende 
Standort- und Betriebskonzepte zu öffentlichen WC-Anlagen 
eine relevante Lücke der Planung darstellten und fehlende Infra-
struktur erfahrungsgemäß zu Nutzungskonflikten und Belastun-
gen im Umfeld führe. 
Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene 
des Flächennutzungsplans, sondern überwiegend die 
verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 
541) bzw. den späteren Verfahrensvollzug.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.57 Es wird gefordert, ein Standort- und Betriebskonzept für öffentli-
che WC-Anlagen nachvollziehbar darzustellen, insbesondere zu 
Zuständigkeit, Unterhaltung, Öffnungszeiten sowie zur Präven-
tion von Fehl- und Vandalismusnutzungen. 
s. 5.1.56; Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sit-
zung am 3. September 2025 zudem ein umfassendes 
Toilettenkonzept zur Kenntnis genommen 
(V/0443/2025), auf das hier ebenfalls verwiesen wird. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.58 Es wird darauf hingewiesen, dass Publikums- und Radverkehr 
zur Grünfläche grundsätzlich handhabbar seien, sofern Besu-
cherlenkung, Ordnung und Spitzenzeiten berücksichtigt würden. 
s. 5.1.56 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.59 Es wird ein Lenkungskonzept für Spitzenzeiten, etwa Veranstal-
tungsabende, gefordert, um Konflikte zu vermeiden. 
s. 5.1.56 Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.60 Es wird zusammenfassend gefordert, die Gesamtplanung im 
Hafengebiet und die Wechselwirkungen der Teilpläne darzustel-
len, die Entscheidungsinhalte je Verfahren klar abzugrenzen 
und die Einwendungen aus dem Jahr 2018 nachvollziehbar ab-
zuwägen. 
Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen 
zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.1, 
5.1.7, 5.1.10, 5.1.11 verwiesen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.61 Es wird zusammenfassend gefordert, die schalltechnischen 
Grundlagen offenzulegen und sicherzustellen, dass Bestands-
nutzungen nicht als pauschale Vorbelastung ohne nachvollzieh-
bare Herleitung herangezogen werden. 
Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen 
zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.13 
ff., 5.1.24 verwiesen. 
Der Forderung, eine erneute zu-
sätzliche Veröffentlichung von 
aktualisierten Daten durchzu-
führen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.21

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 83 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1.62 Es wird zusammenfassend eine rechtssichere und realitätsnahe 
Ausgestaltung der Emissionskontingentierung gefordert, ein-
schließlich belastbarer Behandlung von Überschreitungen an 
Immissionsorten und Schutz vor mittelbaren Einschränkungen. 
Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen 
zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.17 
verwiesen. 
Der Stellungnahme, die Emissi-
onskontingentierung nachzu-
bessern, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.19 
5.1.63 Es wird zusammenfassend eine vollständige und korrekte Be-
standsaufnahme schallrelevanter Anlagen, einschließlich der 
von Dritten benannten Bestandsanlagen, sowie eine konsistente 
Einordnung in Plan und Gutachten gefordert. 
Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen 
zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 
5.1.14-5.1.16 (5.1.25) verwiesen. 
Der Forderung, eine vollstän-
dige Bestandsaufnahme aller 
schallrelevanten Anlagen mit 
korrekter Zuordnung zwischen 
Plan und Gutachten zu erstel-
len, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.22 
5.1.64 Es wird zusammenfassend gefordert, verkehrlich belastbare 
Nachweise einschließlich Spitzstunden- und Veranstaltungssze-
narien vorzulegen, die Abhängigkeit von Maßnahmen abzusi-
chern, ein verbindliches Bauphasen-Erreichbarkeits- und Bau-
verkehrskonzept zu erstellen sowie schiffsverkehrsbezogene 
Datengrundlagen zu aktualisieren. 
Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen 
zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 
5.1.26, 5.1.27, 5.1.31, 5.1.33 verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.65 Es wird zusammenfassend gefordert, Entwicklungsoptionen für 
Bestandsbetriebe zu sichern und eine konsistente, begründete 
Nutzungssteuerung im Sinne gewerblicher Sicherung sowie ei-
ner klaren Begrenzung von Gastronomie vorzunehmen. 
Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen 
zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.35 
ff. verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.66 Es wird zusammenfassend ein transparentes Sicherungskon-
zept zu Altlasten und Bodenschutz sowie eine Aktualisierung 
der Bestandsannahmen zu Altöl- bzw. Gefahrstoffthemen gefor-
dert. 
Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen 
zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.48 
ff. verwiesen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 84 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
5.1.67 Es wird zusammenfassend ein Standort- und Betriebskonzept 
für öffentliche WC-Anlagen sowie eine Besucherlenkung gefor-
dert, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. 
Es wird auf die vorherigen Abwägungen zu diesen The-
men- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.57 ff. verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.68 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnehmenden sich 
durch die vorliegende Planung unmittelbar betroffen sehen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
5.1.69 Es werden Bedenken vorgebracht, dass sich aus der Planung 
für den Bestand und Betrieb der Stellungnehmenden insbeson-
dere Auswirkungen auf Erreichbarkeit, Verkehrsabwicklung ein-
schließlich Bauphase, Immissionsschutz sowie künftige Ent-
wicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten ergeben könnten. 
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die an-
gesprochenen Belange zu Erreichbarkeit, Verkehrsab-
wicklung einschließlich Bauphase, Immissionsschutz so-
wie künftigen Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten 
wurden, soweit sie die Ebene der 42. FNP-Änderung be-
treffen, in den vorstehenden Abwägungspunkten behan-
delt. Im Übrigen betreffen sie vorrangig die Ebene der 
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) 
sowie nachfolgender Genehmigungs-, Abstimmungs- 
und Vollzugsverfahren.  
Den Bedenken, die Änderung 
des Flächennutzungsplans hat 
nachteilige Auswirkungen für 
bestehende Betriebe und Ein-
richtungen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.20

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 85 von 110 
6  Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung  
mit § 4 Abs. 2 BauGB  
 Beteiligungszeitraum vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.1 Stadtwerke Münster GmbH (Nahverkehrsmanagement) mit Schreiben vom 09.01.2026 
6.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass der ÖPNV von der 42. Ände-
rung des Flächennutzungsplans im Bereich Stadthafen I / Dort-
mund-Ems-Kanal / Albersloher Weg nicht betroffen sei. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die ÖPNV-Erschließung über 
die bestehenden Haltestellen „Stadtwerke/Hafen“ und „MCC 
Halle Münsterland“ am Albersloher Weg mit den Stadtbuslinien 
6, 8 und 17 im jeweiligen 20-Minuten-Takt sowie mit der Nacht-
buslinie N85 erfolge. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 09.01.2026     
6.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich der 42. 
Änderung des Flächennutzungsplans die 110-kV-Hochspan-
nungskabel Geist – Mittelhafen I, Geist – Mittelhafen II, Mittelha-
fen – Aegidii und Mittelhafen – Mauritz liegen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Orientierung Planunterla-
gen der 110-kV-Hochspannungserdkabel übersandt werden, 
aus denen die Lage der Leitungen entnommen werden könne. 
Kenntnisnahme. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass im Sicherheitsbereich der 
110-kV-Kabel von insgesamt 5 m, also 2,5 m beidseitig der Lei-
tungsachse, keine größeren Höhenänderungen der bestehen-
den Gelände- oder Straßenflächen vorgenommen werden sol-
len. 
Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 86 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.2.4 Es wird darauf hingewiesen, dass einer Überbauung oder Be-
pflanzung der Kabeltrasse durch Bauwerke, Bäume oder tief-
wurzelnde Sträucher nicht zugestimmt werden könne, da die 
Hochspannungserdkabel im Störungsfall tiefbaumäßig jederzeit 
erreichbar sein müssten. 
Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass im Sicherheitsbereich der 
Muffen keine Parallelführungen und Kreuzungen mit anderen 
Ver- und Entsorgungsleitungen möglich seien. 
Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Angaben der Lei-
tungsträgerin bei Parallelführungen und Kreuzungen mit ande-
ren Ver- und Entsorgungsleitungen Mindestabstände zu den 
110-kV-Hochspannungserdkabeln einzuhalten seien. Benannt 
werden bei Parallelführungen jeweils 1,00 m zu Gasleitungen, 
Wasserleitungen, Kabeln und Kanälen, 0,50 m zu Nachrichten-
kabeln sowie 5,00 m zu Fernwärmeleitungen und Höchstspan-
nungskabeln; bei Kreuzungen werden jeweils 0,50 m zu Gaslei-
tungen, Wasserleitungen, Kabeln, Kanälen und Nachrichtenka-
beln sowie jeweils 1,00 m zu Fernwärmeleitungen und Höchst-
spannungskabeln benannt. 
Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Höchstspannungskabeln 
zusätzlich thermisch stabilisiertes Bettungsmaterial mit einem 
spezifischen Wärmewiderstand von 1,00 mK/W einzubringen 
sei. 
Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2.8 Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bereiche des Flächen-
nutzungsplans Bestandsschutz für die vorhandenen Anlagen 
bestehe. 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 87 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.2.9 Es wird darauf hingewiesen, dass alle Planungsmaßnahmen im 
Bereich der Hochspannungsleitungen rechtzeitig mit der West-
netz GmbH abzustimmen seien. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2.10 Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die in den DIN-
VDE-Bestimmungen festgelegten Mindestabstände einzuhalten 
seien. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung erfor-
derlich. 
6.2.11 Es wird um weitere Beteiligung am Verfahrensablauf gebeten. Die formellen Beteiligungsschritte nach dem Baugesetz-
buch sind für die 42. Änderung abgeschlossen. Der 
nächste Verfahrensschritt ist der abschließende Be-
schluss über die 42. Änderung des Flächennutzungs-
plans.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.2.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme nur die 
von der Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kV-Hoch-
spannungsnetzes betrifft. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.3  Vodafone West GmbH mit Schreiben vom 13.01.2026 
6.3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die geplante Maß-
nahme keine Einwände geltend gemacht werden und sich im 
Planbereich Telekommunikationsanlagen der Vodafone-Gesell-
schaften befinden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei objektkonkreten Bauvor-
haben im Plangebiet eine gesonderte Stellungnahme mit Aus-
kunft über den vorhandenen Leitungsbestand abgegeben 
werde. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.4 Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 19.01.2026

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 88 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die vorgelegte 42. Än-
derung des Flächennutzungsplans grundsätzlich keine Ein-
wände bestehen und sich im Planbereich Telekommunikationsli-
nien der Telekom befinden, die aus den beigefügten Lageplä-
nen ersichtlich seien und die vorhandene Bebauung versorgten. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange der Telekom, ins-
besondere Eigentum, ungestörte Netznutzung und Vermögens-
interessen, betroffen seien. Es werde davon ausgegangen, 
dass die Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber un-
verändert in ihrer Trassenlage verbleiben könnten; Bestand und 
Betrieb der vorhandenen Telekommunikationslinien müssten 
weiterhin gewährleistet bleiben. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.4.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Schutzes 
von Richtfunktrassen von einer bundesweit zentral zuständigen 
Stelle der Telekom geprüft würden und diesbezügliche Anfragen 
bei Bedarf unmittelbar an diese Stelle zu richten seien. 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Westdeutsche Kanäle mit Schreiben vom 28.01.2026 
6.5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet im Be-
reich von ca. km 67,3 bis 67,8 am linken Ufer des Dortmund-
Ems-Kanals und damit im Bereich des planfestgestellten Aus-
bauvorhabens „Stadtstrecke Münster“ befindet. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die von der Planung 
betroffenen Flächen unmittelbar an den Dortmund-Ems-Kanal 
angrenzen bzw. für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals vor-
gesehene Flächen überplant würden. Es wird eingewendet, 
dass eine Überplanung von Flächen der Wasserstraßen- und 
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen.  
Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans trifft ledig-
lich vorbereitende Darstellungen in einem Maßstab 
1:15.000. Änderungen an der Darstellung des Dort-
mund-Ems-Kanals als Wasserfläche sind nicht 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 89 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie eine Entwässerung in 
den Dortmund-Ems-Kanal, auch während der Bauzeit, nicht zu-
lässig seien. 
vorgesehen. Die Belange der Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere im 
Hinblick auf den Dortmund-Ems-Kanal und vorgesehene 
Ausbauflächen, werden im Rahmen der Bauleitplanung 
berücksichtigt. Die konkrete Flächeninanspruchnahme 
und technische Ausgestaltung bleiben hierbei der ver-
bindlichen Bauleitplanung bzw. nachfolgenden Geneh-
migungs- und Ausführungsverfahren vorbehalten. (Vgl. 
auch Nr. 6.5.3) 
Eine reguläre Entwässerung des Änderungsbereichs in 
den Dortmund-Ems-Kanal ist nicht Gegenstand der Pla-
nung. Die Entwässerung erfolgt über die vorhandene 
technische Infrastruktur im Trennsystem. Das städtische 
Regenwasserkanalnetz mündet in die Regenwasserbe-
handlungs- und Regenrückhalteanlage Boelckeweg am 
Gasometer südöstlich der B 51; im weiteren Verlauf er-
folgt die Einleitung in den Honebach. Die Schmutzwas-
serableitung erfolgt über die vorhandene Kanalisation 
zur Hauptkläranlage. 
Soweit in der Begründung darauf hingewiesen wird, 
dass die nördlich bzw. östlich angrenzenden, tiefer lie-
genden Wasserflächen des Stadthafens I und des Dort-
mund-Ems-Kanals bei Starkregenereignissen als zu-
sätzlicher Retentionsraum fungieren können, beschreibt 
dies lediglich die topografische Situation bei etwaigen 
z.B. extremen Starkregenereignissen. Daraus folgt keine 
planmäßige oder zulassungspflichtige Einleitung von 
Niederschlagswasser in den Dortmund-Ems-Kanal. 
6.5.3 Es wird auf den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss vom 
28.04.2008 für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 
Der Hinweis auf den Planfeststellungsbeschluss vom 
28.04.2008 zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals 
Der Forderung, den Änderungs-
bereich der 42.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 90 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
66,175 bis km 70,350 im Bereich der Stadtstrecke Münster hin-
gewiesen. Es wird eingewendet, dass die Überplanung planfest-
gestellter Flächen nicht zulässig sei. 
Es wird gefordert, die Darstellung zu korrigieren und den Gel-
tungsbereich an die Ausbaugrenze des planfestgestellten Aus-
bauloses anzupassen. 
wird zur Kenntnis genommen. Die Forderung nach Kor-
rektur der Darstellung bzw. Anpassung des Änderungs-
bereichs an die Ausbaugrenze des planfestgestellten 
Ausbauabschnitts wird nicht aufgegriffen. 
Der Dortmund-Ems-Kanal wird im wirksamen FNP als 
Wasserfläche dargestellt. Die Darstellung berücksichtigt 
auf der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitpla-
nung bereits im Grundsatz auch die mit dem Planfest-
stellungsbeschluss zum Ausbau der Stadtstrecke Müns-
ter verbundenen Erweiterungs- bzw. Ausbauflächen. 
Eine erneute inhaltliche Anpassung der Darstellung des 
Dortmund-Ems-Kanals ist nicht Gegenstand der 42. 
FNP-Änderung. 
Änderungen an der Darstellung des DEK im FNP erfol-
gen nicht. Soweit planfestgestellte Ausbauflächen durch 
den Änderungsbereich berührt werden, erfolgt dies le-
diglich auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung 
und im Maßstab des FNP. Die planfestgestellte Fachpla-
nung zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals wird 
dadurch weder in Frage gestellt noch in ihrer Umset-
zung beeinträchtigt. Konkrete Schnittstellen sind in der 
verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) 
bzw. in nachfolgenden Zulassungs- und Ausführungs-
verfahren zu berücksichtigen. 
Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 2.7.1 ver-
wiesen. 
Flächennutzungsplanänderung 
an die Ausbaugrenze des plan-
festgestellten Ausbauloses an-
zupassen, wird nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.24 
6.5.4 Es wird gefordert, die Bereiche für die Rückverankerung der 
Uferspundwand zu berücksichtigen. 
Die Forderung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. 
FNP-Änderung.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 91 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass Einschränkungen oder Behin-
derungen der bereits planfestgestellten Ausbaumaßnahme 
„Stadtstrecke Münster“ durch die Bauleitplanung der Stadt 
Münster auszuschließen seien. 
Kenntnisnahme.  
s. 6.5.3. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die WSV-eigene Baumaß-
nahme und Baudurchführung unter anderem den Erwerb sowie 
die dauernde und vorübergehende Inanspruchnahme von 
Grundstücken und Grundstücksteilflächen umfassen. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende und ausgehan-
delte Grundstücksverträge und Vereinbarungen mit der Stadt 
Münster sowie mit Dritten und die durchgeführte Fortführungs-
vermessung zu beachten seien. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.8 Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende grundbuchliche 
Eintragungen zugunsten der Wasserstraßen- und Schifffahrts-
verwaltung des Bundes entsprechend zu berücksichtigen seien. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.9 Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Zuwegung 
und der dargestellten Eintragung von Fahrrechten für Anlieger 
der Binnenschifffahrt im Nachgang noch Abstimmungsbedarf 
mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt im Hinblick auf 
Baulasterklärung und Grundbucheintragung bestehe.  
Es sei auf einer Breite von 3,5 m eine dauerhafte Zuwegung zur 
Liegestelle sowohl für die WSV und Schifffahrtstreibende als 
auch für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. 
Die Hinweise betreffen nicht die Regelungsebene der 
42. FNP-Änderung. Fragen der konkreten Zuwegung, 
etwaiger Fahrrechte, Baulasten, Grundbucheintragun-
gen sowie der Ausgestaltung der öffentlichen Grünflä-
che an der Hafenspitze sind u.a. Gegenstand der ver-
bindlichen Bauleitplanung bzw. nachfolgender Fach-, 
Genehmigungs- und Ausführungsplanungen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.10 Es wird darauf hingewiesen, dass im Einmündungsbereich des 
Stadthafens I in den Dortmund-Ems-Kanal eine Aufweitung als 
öffentliche Grünfläche mit einer Sitzgelegenheit in Form eines 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 92 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Balkons über der Wasserfläche geplant sei, hierzu jedoch keine 
weiteren Details erkennbar seien. 
6.5.11 Es wird gefordert, Planungen im Uferbereich des Dortmund-
Ems-Kanals vorab mit dem zuständigen Wasserstraßen- und 
Schifffahrtsamt abzustimmen. 
Die Forderung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. 
FNP-Änderung. Konkrete Maßnahmen im Uferbereich 
des Dortmund-Ems-Kanals werden im Rahmen der ver-
bindlichen Bauleitplanung bzw. nachfolgenden Fach-, 
Genehmigungs- und Ausführungsplanungen mit dem 
zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt abge-
stimmt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.12 Es wird darauf hingewiesen, dass Aufgabe der Wasserstraßen- 
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer strom- 
und schifffahrtspolizeilichen Zuständigkeit die Erhaltung des Zu-
stands der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg für die Schiff-
fahrt sowie der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs 
sei. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.13 Es wird darauf hingewiesen, dass negative Auswirkungen auf 
den Zustand der Bundeswasserstraße Dortmund-Ems-Kanal 
sowie auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs 
(durch die Planung) auszuschließen seien. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, betreffen 
jedoch nicht die Regelungsebene des FNP. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.14 Es wird auf die Anzeigepflicht gemäß § 31 Abs. 2 Bundeswas-
serstraßengesetz hingewiesen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung, Veränderung 
und der Betrieb von Anlagen in, über oder unter einer Bun-
deswasserstraße oder an ihrem Ufer sowie Benutzungen einer 
Bundeswasserstraße grundsätzlich einer strom- und schiff-
fahrtspolizeilichen Genehmigung des zuständigen Wasserstra-
ßen- und Schifffahrtsamtes bedürfen. Es wird zudem darauf 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 93 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
hingewiesen, dass die strom- und schifffahrtspolizeiliche Ge-
nehmigung die Zulässigkeit eines Vorhabens nur unter dem Ge-
sichtspunkt der Erhaltung des für die Schifffahrt erforderlichen 
Zustands der Bundeswasserstraße sowie der Sicherheit und 
Leichtigkeit des Schiffsverkehrs regle. 
6.5.15 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Inanspruchnahme von 
Grundstücken, Wasserflächen und Anlagen der WSV zusätzlich 
der Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung erforderlich 
sei. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.16 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehene öffentliche 
Grünfläche im Einmündungsbereich des Stadthafens I in den 
Dortmund-Ems-Kanal grundsätzlich erst nach Durchführung der 
WSV-eigenen Baumaßnahmen nutzbar sei. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.17 Es wird gefordert, die weiteren Details zur öffentlichen Grünflä-
che im Einmündungsbereich des Stadthafens I in den Dort-
mund-Ems-Kanal vorab mit dem Wasserstraßen- und Schiff-
fahrtsamt abzustimmen. 
Die Forderung wird zur Kenntnis genommen. Die Rege-
lungsebene des FNP ist jedoch nicht betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.18 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem parallel zum 
Dortmund-Ems-Kanal angelegten Weg um einen Betriebsweg 
handelt und Betriebswege Zubehör zur Bundeswasserstraße im 
Sinne des § 1 Abs. 4 Nr. 2 Bundeswasserstraßengesetz seien. 
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass für den Betriebs-
weg die Strompolizeiverordnung zum Schutze bundeseigener 
Betriebsanlagen an Bundeswasserstraßen gelte. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.19 Es wird darauf hingewiesen, dass Baulasten auf Betriebsge-
lände grundsätzlich nicht eingeräumt würden. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 94 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.5.20 Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Bebauung 
mit Geräusch- und Geruchsimmissionen aus dem allgemeinen 
Betrieb der Wasserstraße sowie der Liegestelle zu rechnen sei. 
Die durch die Schifffahrt verursachten Emissionen seien zu be-
rücksichtigen. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mögliche 
Geräuschimmissionen aus dem Betrieb der Wasser-
straße und der Liegestelle sind bekannt; die durch die 
Schifffahrt verursachten Lärmimmissionen wurden in der 
schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 
Nr. 541 berücksichtigt. Die weitergehende Bewältigung 
immissionsschutzbezogener Detailfragen erfolgt auf 
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.21 Es wird darauf hingewiesen, dass Ansprüche auf Entschädi-
gung aufgrund von Immissionen, die durch den Betrieb des 
Dortmund-Ems-Kanals entstehen, insbesondere Lärm, Vibratio-
nen und Wasser, nicht bestünden bzw. ausgeschlossen seien. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.5.22 Es wird gebeten, die in der Stellungnahme aufgeführten As-
pekte bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und es wird 
um weitere Beteiligung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsam-
tes Westdeutsche Kanäle im weiteren Bauleitplanverfahren ge-
beten. 
Die Bitte wird zur Kenntnis genommen. Die in der Stel-
lungnahme aufgeführten Aspekte wurden im Rahmen 
des Bauleitplanverfahrens geprüft und, soweit sie die 
Ebene der 42. FNP-Änderung betreffen, in die Abwä-
gung eingestellt. Die formellen Beteiligungsschritte nach 
dem BauGB sind abgeschlossen. Nächster Verfahrens-
schritt ist der abschließende Beschluss über die 42. 
FNP-Änderung. 
 
 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.6 Stadtnetze Münster GmbH (Grundsatzplanung) mit Schreiben vom 03.02.2026 
6.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der 42. Änderung 
des Flächennutzungsplans zahlreiche Leitungen und Kabel der 
Versorgungsinfrastruktur der Stadtnetze Münster liegen und 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 95 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
hierzu aktuelle Bestandspläne für das Fernwärme-, Gas- und 
Stromnetz übermittelt werden. 
6.6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die 42. Ände-
rung des Flächennutzungsplans keine Einwände oder Beden-
ken bestehen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.6.3 Es wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Anlagen und Be-
triebsmittel der Stadtnetze Münster bei anfallenden Tiefbauar-
beiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu 
lokalisieren seien; die Lageangaben in den Bestandsplänen 
seien nicht verbindlich. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.6.4 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung der Be-
triebssicherheit der Anlagen sowie einer sicheren Versorgung 
der Gebäude die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anla-
gen, Gebäuden und Bäumen bleiben müssten. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.6.5 Es wird darum gebeten, die Stadtnetze Münster frühzeitig in 
Kenntnis zu setzen, falls Querschläge durch die Stadt Münster 
im Vorfeld veranlasst werden. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.7 GasLINE GmbH & Co. KG (PLEdoc GmbH) mit Schreiben vom 05.02.2026  
6.7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die GasLINE GmbH & Co. 
KG Eigentümerin eines Kabelschutzrohr-Anlagennetzes mit ein-
liegenden Lichtwellenleiterkabeln ist, in dem Telekommunikati-
onslinien zu öffentlichen Zwecken betrieben werden, und dass 
ihr nach § 125 Abs. 2 TKG die Berechtigung zur unentgeltlichen 
Nutzung öffentlich gewidmeter Verkehrswege übertragen 
wurde. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 96 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine in Betrieb befindliche 
LWL-Kabelschutzrohranlage der GasLINE mit der Leitungsbe-
zeichnung WP_31 und einem Schutzstreifen von 2 m betroffen 
ist; die Trassenführung sei den beigefügten Planunterlagen zu 
entnehmen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die LWL-Kabelschutzrohran-
lage nach den Angaben der GasLINE östlich außerhalb des 
Geltungsbereichs der 42. Änderung des Flächennutzungsplans 
verläuft. 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass das beigefügte Merkblatt der 
GasLINE zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Be-
bauungsplänen sowie das Merkblatt zur Dokumentation zu be-
rücksichtigen seien. 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.7.5 Es wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen werde, 
dass der Bestandsschutz der LWL-Kabelschutzrohranlage ge-
währleistet sei und sich durch die vorgesehenen Festsetzungen 
und Ausweisungen der 42. Änderung des Flächennutzungs-
plans keine Nachteile für Bestand und Betrieb der Anlage erge-
ben. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Be-
standsschutz der LWL-Kabelschutzrohranlage wird 
durch die Darstellungen der 42. FNP-Änderung nicht in 
Frage gestellt. Nachteile für Bestand und Betrieb der 
Anlage sind auf FNP-Ebene nicht erkennbar. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.7.6 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung keine Ein-
schränkungen oder Behinderungen bei der Ausübung der für 
die Sicherheit der Versorgung notwendigen Arbeiten, insbeson-
dere Überwachung, Wartung und Reparatur, entstehen sollen. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.7.7 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Anpas-
sungsmaßnahmen im weiteren Verfahren alle Details, die Ein-
fluss auf Bestand und Betrieb der LWL-Kabelschutzrohranlage 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die ange-
sprochenen Belange zu Bestand und Betrieb der LWL-
Kabelschutzrohranlage östlich des DEK betreffen nicht 
mehr die 42. FNP-Änderung, sondern die 130. FNP-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 97 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
haben, mit GasLINE abzustimmen seien und es wird um eine 
weitere Beteiligung am Verfahren gebeten. 
Änderung bzw. den Bebauungsplan Nr. 642. Eine wei-
tere Berücksichtigung erfolgt daher in diesen Verfahren. 
6.8 Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen mit Schreiben vom 05.02.2026 
6.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gemeinsam zur 42. Änderung 
des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 541 
Stellung genommen wird. Die Aktivierung der Flächen am Stadt-
hafen nördlich und südlich des Hafenbeckens sowie die Neu-
strukturierung des Hafenareals gemäß den städtebaulichen Zie-
len des Masterplans Stadthäfen würden grundsätzlich nachvoll-
zogen und in vielen Aspekten positiv bewertet; die Planung 
werde insoweit nicht grundsätzlich in Frage gestellt. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.8.2 Es werden im Gesamtkontext der Neuordnung des Münsteraner 
Hafengebiets weiterhin Bedenken gegen die Überplanung von 
Industriegebieten zu Gewerbegebieten vorgebracht. Es wird be-
fürchtet, dass industrielle Nutzungsoptionen am Standort infolge 
der Planung gegenüber heranrückenden schutzbedürftigen Nut-
zungen, insbesondere dem Wohnen, zurücktreten und die 
Transformation insoweit keine Zukunftsoptionen für industrielle 
Nutzungen mehr eröffne. 
Die Bedeutung von Industriegebieten für emittierende 
Betriebe, Anlagen nach der 4. BImSchV und Betriebe 
mit Nachtbetrieb wird anerkannt. Gleichwohl verfolgt die 
42. FNP-Änderung das Ziel, den Bereich südlich des 
Stadthafens 1 im Zusammenhang mit der städtebauli-
chen Neuordnung des Münsteraner Hafengebiets wei-
terzuentwickeln. 
Die Rücknahme bisheriger GI-Darstellungen zugunsten 
gewerblicher Darstellungen, die Sicherung des Kraft-
werksstandorts durch Flächen für Ver- und Entsorgung 
sowie die Abstimmung mit den weiteren Umfeldplanun-
gen werden für städtebaulich vertretbar gehalten.  
Ein dauerhafter Erhalt der bisherigen GI-Darstellung als 
Angebotsreserve für industriegebietstypische Nutzungen 
ist auf Ebene der 42. FNP-Änderung nicht erforderlich. 
Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 2.12.2, 
4.11.1 und 4.11.2 verwiesen.  
Der Stellungnahme, für den Be-
reich der Flächennutzungs-
planänderung weiterhin ein In-
dustriegebiet auszuweisen, wird 
nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 98 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.8.3 Es wird erneut ein dynamisches Flächenmanagement gefordert. 
Entfallende Industriegebiete sollten an anderen Standorten im 
Stadtgebiet ersetzt werden, um eine ausgeglichene Flächenbi-
lanz zu erhalten. Dabei wird auf die besondere Bedeutung von 
Flächen für typische gewerblich-industrielle Nutzungen hinge-
wiesen, da bestimmte Unternehmen nicht in anderen Gebietsty-
pen angesiedelt werden könnten. 
siehe 4.11.2. Der Forderung, nicht mehr zur 
Verfügung stehende Industrie-
flächen durch ein Flächenma-
nagement an einer anderen 
Stelle im Stadtgebiet zu erset-
zen, wird nicht gefolgt.  
Beschlussvorschlag 1.14 
6.8.4 Es wird kritisiert, dass die Ausführungen, wonach die ange-
strebte Gewerbegebietsausweisung gegenüber einem Industrie-
gebiet eine größere Nutzungsvielfalt und höhere Attraktivität für 
künftige Nutzungen biete, pauschal nicht nachvollzogen werden 
könnten. Es wird angeregt, bei der Bewertung der Gebietsum-
wandlung die jeweiligen Bedarfe der Wirtschaft zu berücksichti-
gen und neue Flächen bedarfsgerecht auszuweisen. 
Die Aussage zur größeren Nutzungsvielfalt meint nicht, 
dass ein Gewerbegebiet einem Industriegebiet in Bezug 
auf die Nutzungsvielfalt generell „überlegen“ wäre. In-
dustriegebiete erfüllen eine wichtige Funktion für stärker 
emittierende, industrielle und nachtaktive Betriebe.  
Im konkreten Hafenbereich verfolgt die 42. FNP-Ände-
rung jedoch eine andere städtebauliche Zielrichtung: 
Der Bereich südlich des Stadthafens 1 soll nicht mehr 
vorrangig als Standort für industriegebietstypische Nut-
zungen vorgehalten, sondern im Zusammenhang mit 
der Neuordnung des Hafenareals zu einem stadträum-
lich verträglicheren, nutzungsgemischteren Standort 
weiterentwickelt werden. Die größere Nutzungsvielfalt 
bezieht sich daher auf die angestrebte Mischung aus 
gewerblichen, dienstleistungsbezogenen, kulturellen und 
freiraumbezogenen Nutzungen im konkreten Planungs-
zusammenhang. 
Die Bedarfe der Wirtschaft, insbesondere nach gewerbli-
chen und industriellen Entwicklungsflächen, werden an-
erkannt. Die gesamtstädtische Gewerbe- und Industrief-
lächenvorsorge ist jedoch nicht Gegenstand der 42. 
FNP-Änderung, sondern erfolgt insbesondere auf 
Der Stellungnahme, für den Be-
reich der Flächennutzungs-
planänderung weiterhin ein In-
dustriegebiet auszuweisen, wird 
nicht gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.1

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 99 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Grundlage gesamtstädtischer Konzepte (vgl. Gewerbe-
flächenentwicklungskonzept 2016, Integriertes Flächen-
konzept Münster (IFM - 2024), Standortentwicklungs-
strategie Münster 2030+, V/0769/2024). 
Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 4.11.1 und 
4.11.2. 
6.8.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Überplanung der ge-
mischten Bauflächen entlang des Albersloher Wegs zu einem 
Gewerbegebiet positiv bewertet wird, da hierdurch gewerbliche 
Nutzungen etabliert werden könnten. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.8.6 Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Überplanung 
von Industriegebiet zu Gewerbegebiet die Rahmenbedingungen 
für die ansässigen Betriebe ändern. Neben dem Bestands-
schutz bzw. der planungsrechtlichen Sicherung seien gewerbli-
che Entwicklungsoptionen für die Unternehmen von großer Be-
deutung; diese würden durch die konkreten Festsetzungen des 
Bebauungsplans als gesichert angesehen. 
Kenntnisnahme.  
siehe Bebauungsplan Nr. 541. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.8.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen zur Steue-
rung des Einzelhandels und die Vorgaben zur Annex-Regelung 
als angemessen bewertet werden. Zudem werde durch die 
Steuerung der Schank- und Speisewirtschaften aus Sicht der 
Stellungnehmenden das Ziel erreicht, den Schwerpunkt gastro-
nomischer Nutzungen auf der Nordseite des Stadthafens zu 
etablieren. 
 
 
 
Kenntnisnahme.  
siehe Bebauungsplan Nr. 541. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 100 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.9 Stadtwerke Münster GmbH mit Schreiben vom 05.02.2026 
6.9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme gemein-
sam zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans, zum Bebau-
ungsplan Nr. 541 sowie zum Bebauungsplan Nr. 600 und unter 
Berücksichtigung der Bebauungspläne Nr. 642 und Nr. 649 ab-
gegeben wird. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtwerke die geordnete 
städtebauliche Entwicklung des Hafenareals sowie das Voran-
schreiten der Bauleitplanverfahren grundsätzlich unterstützen 
und die Quartiersentwicklung im Grundsatz mittragen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.3 Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Stadtwerke 
zentrale Aspekte aus früheren Beteiligungen aufgegriffen wor-
den seien, insbesondere die Ausweisung Urbaner Gebiete nörd-
lich des Hafenbeckens I, die Emissionskontingentierung sowie 
die Berücksichtigung gastronomischer Nutzungen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.4 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die komplexe Gemen-
gelage unterschiedlicher Nutzungsansprüche im Hafen- und Ka-
nalbereich eine gegenseitige Folgenbetrachtung sowie eine 
enge Koordination der laufenden Bauleitplanverfahren, insbe-
sondere der Bebauungspläne Nr. 541, Nr. 600, Nr. 642 und Nr. 
649, erforderlich mache. 
Es wird angeregt, die Verfahren im Hafen- und Kanalareal ins-
besondere immissionsschutzrechtlich eng aufeinander abzu-
stimmen und die Auswirkungen gesamträumlich zu betrachten. 
Die komplexe Gemengelage im Hafen- und Kanalbe-
reich sowie die Wechselwirkungen zwischen bestehen-
den gewerblichen Nutzungen, dem Kraftwerksstandort, 
heranrückenden urbanen Nutzungen, Verkehr und Im-
missionsschutz sind bekannt und werden in den jeweili-
gen Bauleitplanverfahren berücksichtigt. 
Die Aufgliederung in mehrere Bauleitplanverfahren be-
ruht auf unterschiedlichen räumlichen Zuschnitten, Pla-
nungszielen, Verfahrensständen und Konkretisierungs-
ständen. Sie entbindet die Stadt jedoch nicht von einer 
Betrachtung der funktionalen und immissionsschutz-
rechtlichen Zusammenhänge im Hafenareal. Die 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 101 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Verfahren, insbesondere Bebauungsplan Nr. 541 / 42. 
FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 600 / 72. FNP-Än-
derung, Bebauungsplan Nr. 642 / 130. FNP-Änderung 
sowie Bebauungsplan Nr. 649, werden daher fachlich 
aufeinander abgestimmt.  
Die für die 42. FNP-Änderung maßgeblichen Wechsel-
wirkungen sind auf Ebene der vorbereitenden Bauleit-
planung hinreichend berücksichtigt. 
6.9.5 Es werden Bedenken vorgebracht bzw. darauf hingewiesen, 
dass gründlich zu prüfen sei, wie die Entwicklung Urbaner Ge-
biete südöstlich des Dortmund-Ems-Kanals mit der Fortentwick-
lung der Energieversorgungseinrichtungen im Zuge der kommu-
nalen Wärmeplanung vereinbar ist. 
Die Entwicklung Urbaner Gebiete südöstlich des Dort-
mund-Ems-Kanals ist nicht Gegenstand der 42. FNP-
Änderung, sondern wird u.a. im Rahmen der 130. FNP-
Änderung / des Bebauungsplans Nr. 642 geprüft und 
abgewogen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Kraftwerks-
flächen sowie künftige Energieversorgungseinrichtungen plane-
risch abzusichern seien. Benannt werden insbesondere die ge-
plante Großwärmepumpenanlage (inkl. Nebeneinrichtungen) 
auf dem südlichen Eckgrundstück des Plangebiets 541 (ge-
plant) unter Einbindung des bestehenden Kühlwasserentnah-
mebauwerk am DEK, die geplante Tiefengeothermie-Anlage mit 
kombinierter Großwärmepumpenanlage (inkl. Nebeneinrichtun-
gen) auf dem Flurstück 695 sowie das bestehende GuD-Be-
standskraftwerk mit seinen Nebeneinrichtungen.  
Kenntnisnahme. Der Belang wird in der Abwägung zum 
Bebauungsplan Nr. 541 behandelt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.7 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die geplante Großwär-
mepumpenanlage an der Kanalentnahmestelle als zentraler 
Baustein für die Wärmewende, die kommunale Wärmeplanung 
und die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes planungs-
rechtlich ausreichend gesichert werden müsse. 
Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Der Be-
lang wird in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 
behandelt. 
 
s. auch 6.9.10 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 102 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Großwärmepumpen-
anlage eine Grundstücksgröße von ca. 2.141 m² ausreichend 
erscheine und diese Fläche durch das technische Bauwerk voll-
ständig in Anspruch genommen werden könnte (Verweis auf E-
Mail vom 16.01.2025). 
6.9.8 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Vereinbarkeit der 
geplanten Großwärmepumpenanlage mit weiteren Wohnnutzun-
gen bzw. nächtlichen Immissionsorten noch nicht hinreichend 
geklärt sei. Angeregt wird ein abgestimmtes Immissionsschutz-
konzept mit realistischen Betriebsdaten. 
Es werden zusätzliche Bedenken vorgebracht, dass die bisher 
vorgesehenen Emissionskontingente für die geplante Großwär-
mepumpe und das Kühlwasserentnahmebauwerk voraussicht-
lich nicht ausreichen könnten, insbesondere im Hinblick auf ei-
nen möglichen 24/7-Betrieb der Anlage und nächtliche Immissi-
onsorte. 
[Weitere Details der Stellungnahme zur Emissionskontingentie-
rung werden im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 behan-
delt] 
Die Vollziehbarkeit der mit der FNP-Änderung verfolgten 
Planungsziele wird durch die angesprochenen immissi-
onsschutzrechtlichen Fragestellungen nicht in Frage ge-
stellt. 
Die 42. FNP-Änderung sichert den Kraftwerksstandort 
einschließlich Erweiterungsoptionen auf Ebene des FNP 
durch Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweck-
bestimmungen Elektrizität und Fernwärme. Die Darstel-
lung als Gewerbegebiet im übrigen Änderungsbereich 
korrespondiert überwiegend mit der im Bebauungsplan 
Nr. 541 vorgesehenen Festsetzung eingeschränkter Ge-
werbegebiete. Das bestehende Kühlwasserentnahme-
bauwerk wird im Bebauungsplan Nr. 541 lediglich klein-
räumig als Sondergebiet „Heizkraftwerk“ gesichert. Eine 
eigenständige Darstellung im FNP erfolgt aufgrund der 
geringen Flächengröße und der generalisierenden Maß-
stabsebene des FNP nicht. 
Maßgeblich ist insoweit die konkrete Beurteilung auf 
Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender 
Genehmigungsverfahren. 
Die hierzu im weiteren Verfahrensverlauf auf Ebene des 
Bebauungsplans Nr. 541 erfolgten umfangreichen Ab-
stimmungen mit der Stadtwerke Münster GmbH bestäti-
gen, dass die angesprochenen Fragestellungen auf der 
nachfolgenden Planungsebene sachgerecht behandelt 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 103 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
werden können. Zweifel an der Vollziehbarkeit der Pla-
nungsziele der 42. FNP-Änderung ergeben sich daraus 
nicht. 
Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 6.9.10 so-
wie auf das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 ver-
wiesen. 
6.9.9 Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wahl des Standorts 
zur Umsetzung der Großwärmepumpenanlage die Nähe zum 
Dortmund-Ems-Kanal, die mögliche Einbindung des bestehen-
den Entnahmebauwerks sowie die Nähe zu den vorhandenen 
Fernwärmeleitungen sprächen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.10 Es wird angeregt, die bisherige Sondergebietsfestsetzung 
„Heizkraftwerk“ im Bebauungsplan Nr. 541 im Bereich des Kühl-
wasserentnahmebauwerks auf die Baugrenze der bisher als 
GE(e) vorgesehenen Fläche auszuweiten und die Emissions-
kontingentierung sowie die Umfeldplanung hierauf abzustim-
men. 
Die Anregung betrifft im Schwerpunkt die Festsetzungs- 
und Fachgutachtenebene des Bebauungsplans Nr. 541. 
Da der Bebauungsplan Nr. 541 gemäß § 8 Abs. 2 
BauGB aus der 42. FNP-Änderung zu entwickeln ist, 
wird der Belang auch auf Ebene der 42. FNP-Änderung 
berücksichtigt. Eine etwaige Ausweitung der Sonderge-
bietsfestsetzung „Heizkraftwerk“ im Bebauungsplan 
könnte mittelbar die Frage berühren, ob die korrespon-
dierende FNP-Darstellung weiterhin die städtebauliche 
Grundkonzeption trägt. Im Ergebnis ergibt sich hieraus 
jedoch kein Änderungsbedarf für die 42. FNP-Änderung. 
Die Darstellung als Gewerbegebiet im Entwurf der 42. 
FNP-Änderung korrespondiert überwiegend mit der im 
Bebauungsplan Nr. 541 vorgesehenen Festsetzung ein-
geschränkter Gewerbegebiete. Das bestehende Kühl-
wasserentnahmebauwerk wird im Bebauungsplan Nr. 
541 kleinräumig als Sondergebiet „Heizkraftwerk“ gesi-
chert. Eine eigenständige Darstellung dieses Bereichs 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 104 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
als Fläche für Ver- und Entsorgung im FNP erfolgt auf-
grund der geringen Flächengröße und der generalisie-
renden Maßstabsebene des FNP nicht. 
Eine Großwärmepumpenanlage ist planungsrechtlich 
grundsätzlich auch innerhalb eines Gewerbegebiets 
bzw. eingeschränkten Gewerbegebiets zulässig. Die 
konkrete Zulässigkeit hängt von der jeweiligen Ausge-
staltung und den sonstigen Rahmenbedingungen ab 
und ist auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. 
nachfolgender Genehmigungsverfahren zu beurteilen. 
Die Frage, ob die geplante Großwärmepumpenanlage 
im konkreten Umfang insbesondere hinsichtlich Art der 
baulichen Nutzung, Emissionskontingentierung, Be-
triebsweise, Erschließung, Flächenbedarf und funktiona-
ler Einbindung hinreichend gesichert ist oder ob insoweit 
Anpassungen erforderlich sind, wurde im weiteren Ver-
fahren auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 vertieft 
geprüft. Hierzu erfolgten umfangreiche Abstimmungen 
mit der Stadtwerke Münster GmbH. Die dabei behandel-
ten Fragestellungen können auf Ebene des Bebauungs-
plans Nr. 541 sachgerecht bewältigt werden. Zweifel an 
der Vollziehbarkeit der 42. FNP-Änderung ergeben sich 
daraus nicht (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 541). 
6.9.11 Es wird angeregt, die immissionsschutzrechtlichen Wechselwir-
kungen der Großwärmepumpenanlage mit den weiteren Pla-
nungen und Immissionsorten, insbesondere in den Bebauungs-
plänen Nr. 642 und Nr. 649, schallgutachterlich zu prüfen und 
die Kontingentierung sowie die Umfeldplanung so abzustimmen, 
dass die Realisierbarkeit der Anlage gesichert bleibt. 
Kenntnisnahme (siehe Bebauungsplanverfahren 
Nr. 541).  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 105 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.9.12 Es wird angeregt, die betreffenden Grundstücke für die Groß-
wärmepumpenanlage im Flächennutzungsplan nicht als Gewer-
begebiet, sondern als Fläche für Ver- und Entsorgung darzustel-
len (korrespondierend zu den Hauptflächen), damit die im Be-
bauungsplan angeregte Sondergebietsfestsetzung aus dem Flä-
chennutzungsplan entwickelt werden kann.  
Zudem wird angeregt, die Zweckbestimmung des Sonderge-
biets „Heizkraftwerk“ im Bebauungsplan um Großwärmepum-
pen und Geothermie-Anlagen zu ergänzen. 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Ände-
rung der FNP-Darstellung der betreffenden Grundstücke 
bzw. Teilflächen im Bereich des Kühlwasserentnahme-
bauwerks von Gewerbegebiet in eine Fläche für Ver- 
und Entsorgung ist nicht erforderlich. Die Darstellung als 
Gewerbegebiet korrespondiert mit der im Bebauungs-
plan Nr. 541 überwiegend vorgesehenen Festsetzung 
eingeschränkter Gewerbegebiete; das bestehende Kühl-
wasserentnahmebauwerk wird dort lediglich kleinräumig 
als Sondergebiet „Heizkraftwerk“ gesichert. Das Ent-
wicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB bleibt ge-
wahrt. 
Die Frage, ob und in welchem Umfang die geplante 
Großwärmepumpenanlage planungsrechtlich und im-
missionsschutzrechtlich zu sichern sind, betrifft die 
Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgende 
Genehmigungsverfahren. 
Auf die Ausführungen unter 6.9.10 sowie ergänzend auf 
das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541. 
Der Stellungnahme, im Flä-
chennutzungsplan die Fläche 
für die Großwärmepumpe als 
Flächen für Ver- und Entsor-
gung darzustellen, wird nicht 
gefolgt. 
Beschlussvorschlag 1.25 
6.9.13 Es wird angeregt, die Erschließung der Großwärmepumpen-An-
lage vom Hafengrenzweg und vom Kanalufer aus sicherzustel-
len. 
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. 
FNP-Änderung. Die konkrete Erschließung ist auf Ebene 
des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender Ver-
fahren zu klären.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.14 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die geplante Tiefenge-
othermie-Anlage mit kombinierter Großwärmepumpenanlage 
auf dem Sondergebietsgrundstück schalltechnisch nur mit er-
heblichem Aufwand realisierbar sei und weitere Entwicklungs-
schritte zusätzliche Emissionsspielräume erfordern könnten. 
Die Bedenken betreffen nicht die Regelungsebene der 
42. FNP-Änderung. Die schalltechnische Bewertung und 
etwaige Emissionsspielräume sind auf Ebene des Be-
bauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender Genehmi-
gungsverfahren zu klären. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 106 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
6.9.15 Es wird angeregt, die Emissionskontingentierung für die ge-
plante Tiefengeothermie mit Großwärmepumpe mit Blick auf die 
betrieblichen Anforderungen zu prüfen und keine weitere Ab-
senkung der Kontingente vorzunehmen.  
Die Bedenken betreffen nicht die Regelungsebene der 
42. FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 
541).  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.16 Es wird angeregt, alternative Verkehrsführungskonzepte im Be-
reich Kiesekamps Mühle, Hafengrenzweg und Kraftwerks-/Er-
weiterungsflächen zu prüfen, um eine ganzheitliche Entwicklung 
des Kraftwerksstandorts zu ermöglichen und Gefährdungen zu 
reduzieren. 
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. 
FNP-Änderung. Die konkrete Erschließung ist auf Ebene 
des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender Ver-
fahren zu klären.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.17 Es werden Bedenken vorgebracht, dass das bestehende GuD-
Kraftwerk dauerhaft abzusichern und schalltechnische Entwick-
lungspotenziale offenzuhalten seien. 
Die Bedenken betreffen nicht die Regelungsebene der 
42. FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 
541).  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.18 Es wird angeregt, die Emissionskontingentierung für das GuD-
Kraftwerk so auszugestalten, dass Bestand und Betrieb nicht 
gefährdet und Entwicklungspotenziale möglichst erhalten blei-
ben; jedenfalls solle keine weitere Absenkung der Kontingente 
erfolgen. 
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. 
FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 
541).  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.19 Es werden Bedenken vorgebracht, dass Emissionskontingente 
Bestand und Entwicklungsmöglichkeiten nur dann sichern, 
wenn bei künftigen Schallschutznachweisen und neuen Immis-
sionsorten die volle Ausschöpfung der Kontingente plangebiets-
übergreifend berücksichtigt werde. 
Die Bedenken betreffen nicht die Regelungsebene der 
42. FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 
541).  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.20 Es wird zusammenfassend angeregt sicherzustellen, dass die 
kommunale Wärmeplanung realisierbar bleibt und die Quartiers-
entwicklung nicht infrage gestellt wird. Hierzu seien abge-
stimmte Immissionsschutzkonzepte zu entwickeln und die 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Reali-
sierbarkeit der kommunalen Wärmeplanung sowie die 
Vereinbarkeit mit der weiteren Quartiersentwicklung 
werden in den einschlägigen Bauleitplanverfahren 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 107 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
Anlagen der Wärmeplanung in den Bauleitplanverfahren zu be-
rücksichtigen. 
berücksichtigt. Die 42. FNP-Änderung sichert hierfür auf 
Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung den Kraft-
werksstandort einschließlich Erweiterungsoptionen 
durch Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweck-
bestimmungen Elektrizität und Fernwärme. Die konkrete 
immissionsschutzrechtliche Abstimmung erfolgt insbe-
sondere auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 sowie 
der betroffenen Umfeldplanungen. 
6.9.21 Es wird angeregt, die schalltechnischen Grundlagen weiter auf-
zuklären und zu prüfen, ob aktive oder passive Schallschutz-
maßnahmen sowie eine Steuerung von Immissionsorten die 
Vereinbarkeit der Nutzungen ermöglichen. Sollte dies nicht 
möglich sein, seien die geplanten Nutzungen unter Einbezie-
hung von Standortalternativen abzuwägen. 
Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. 
FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 
541).  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.9.22 Es wird angeregt, die Stadtwerke zeitnah und eng in den weite-
ren Klärungs- und Planungsprozess einzubinden. 
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine ver-
tiefte Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH ist 
im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.10 Stadt Münster, Untere Denkmalbehörde mit Schreiben vom 05.02.2026 
6.10.1 Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Bodendenkmal-
pflege keine Bedenken gegen die Planung bestehen und Bo-
dendenkmäler im Plangebiet bisher nicht bekannt sind. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Begründung des Flächen-
nutzungsplans den nachfolgenden Hinweis enthalten sollte: „Bei 
Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder na-
turgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzel-
funde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natür-
lichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, Zeugnisse 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der ange-
regte Passus zum Umgang mit möglichen Bodendenk-
mälern ist inhaltlich bereits ausreichend in den Bauleit-
planunterlagen berücksichtigt. Eine weitergehende 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 108 von 110 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher 
Zeit) entdeckt werden. Bei Entdeckung sind Benachrichtigungs-, 
Unterbrechungs- und Erlaubnispflichten nach Denkmalschutz-
gesetz NRW (u.a. §15, 16 und 27 DSchG NRW i.d.F. vom 
13.04.2022 bzw. deren Nachfolgeregelungen) zu beachten; 
dementsprechend sind die untere Denkmalbehörde oder das 
Denkmalfachamt unverzüglich zu informieren.“ 
Anpassung der Begründung zur 42. FNP-Änderung ist 
nicht erforderlich. 
6.11 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münster mit Schreiben vom 05.02.2026 
6.11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb des Geltungs-
bereichs der 42. Änderung des Flächennutzungsplans Steuer- 
bzw. Fernmeldekabel der Westnetz GmbH befinden und ein 
Planausschnitt mit dem Leitungsbestand zur Berücksichtigung 
bei den weiteren Planungen übersandt wird. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen, die den ord-
nungsgemäßen Bestand und Betrieb der Steuer- bzw. Fernmel-
dekabel beeinträchtigen oder gefährden, nicht vorgenommen 
werden dürfen. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass auch ein 110-kV-Kabel des 
Transportnetzes der Westnetz GmbH innerhalb des Geltungs-
bereichs verläuft und die Anfrage zur weiteren Beurteilung an 
die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde, von der eine se-
parate Stellungnahme erfolgen werde. 
Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht 
betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
6.11.4 Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Bedenken und Anre-
gungen nicht geltend gemacht werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 109 von 110 
Keine Anregungen oder Bedenken zur 42. Änderung des FNP:  
- Gelsenwasser AG – Richtfunk und Fernmeldekabel, Schreiben vom 05.01.2026 
- Nowega GmbH – Leitungsauskunft, Schreiben vom 05.01.2026 
- Bezirksregierung Münster – Dezernat 26 (Luftverkehr), Schreiben vom 07.01.2026 
- Handelsverband NRW – Westfalen-Münsterland e. V., Schreiben vom 07.01.2026 
- Bundesnetzagentur, Schreiben vom 08.01.2026 
- Ericsson Services GmbH (Richtfunk-Trassenauskunft) für Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 20.01.2026 
- LWL, Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 26.01.2026 
- Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 (Wasserwirtschaft), Schreiben vom 28.01.2026 
- Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 03.02.2026 
- Vodafone GmbH, Schreiben vom 03.02.2026 
- TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 04.02.2026 
- Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster, hier: Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschafts-
behörde, Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 05.02.2026 
- Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Hauptstelle Coesfeld, Schreiben vom 05.02.2026

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster 
im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 110 von 110 
7  Stellungnahmen außerhalb der offiziellen Beteiligungszeiträume 
 
Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung  Beschlussvorschlag 
7.1 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rheine mit Schreiben vom 11.07.2018 
7.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Planungen 
den bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss P-143.3/157 
vom 28.04.2008 „Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 
66,175 bis 68,550 – Los 11 – unter Beseitigung des Parallelha-
fens von DEK-km 67,393 bis DEK-km 67,757 linkes Ufer und 
von km 68,550 bis 70,350 – Los 12 – (Querschnittserweiterung 
,Stadtstrecke Münster‘)“ einschließlich etwaiger Änderungen 
und auch die Nutzung von Baufeldern berücksichtigen müssten. 
Kenntnisnahme. Es wird auf die umfangreiche Abwä-
gung zur aktuellen Stellungnahme des WSA 
(28.01.2026) unter 6.5 ff. verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
7.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die mit der Stadt Münster und 
den übrigen Beteiligten abgeschlossenen Verträge und Verein-
barungen zu beachten seien. 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
7.1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme des Was-
serstraßen- und Schifffahrtsamtes vom 16.04.2018 zum Bebau-
ungsplan Nr. 541 Teil I mit den unter den Nummern 1 (hier 
7.1.1) und 2 (hier 7.1.1) genannten Punkten korrigiert werde. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Beratungsverlauf (4)

15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 8.1 Vorberatung
Zur Sitzung
07.10.2026 Rat
TOP 34.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (20)

  • Schillerstraße
  • Theodor-Scheiwe-Straße
  • Nieberdingstraße
  • Wasserstraße
  • Albersloher Weg 54
  • Hafengrenzweg
  • Lütkenbecker Weg
  • Hafenplatz
  • Boelckeweg
  • Hansaring
  • Hessenweg
  • Heitmannsweg
  • Am Mittelhafen 10
  • Am Hawerkamp 1
  • Umgehungsstraße
  • Kiesekamps Mühle
  • Gartenstraße
  • Eulerstraße
  • Heumannsweg
  • Hafenmarkt

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0439/2026
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2026
Erstellt
06.08.2026 16:36