V/0439/2026
42. Änderung des FNP - Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0439-2026-Anlage-3-Planzeichnung
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B 51 HS SO VM SO DEK DEK G Rf Rf Rf Rf Rf Rf GE GE GE GI G VFl RRB M M M M M M W M M MW M M W M M M M WM MM M K K K F F J J J B 51 SO DEK DEK G Rf Rf Rf Rf Rf Rf GE GE GE G VFl RRB M M M M M M W M M MW M W M M M M WM K K K F F J J J Bisherige Darstellung Neue Darstellung Änderungsbereich N Plan zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stand: 23.07.2026M. 1:15.000 Gemischte BauflächeMM Industriegebiet GewerbegebietGE GI GE GI Elektrizität Fernwärme Flächen für Ver- und Entsorgung Parkanlage Grünflächen Richtfunk Rf Dortmund-Ems-KanalDEKDEK Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke Altlast- / Verdachtsfläche < 1ha Öffentliche Parkfläche Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0439/2026
Beschlussvorlage
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V/0439/2026 V/0439/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg [Stadthafen Süd] 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 07.10.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungs- plans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster -Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadtha- fen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg wird wie folgt Beschluss gefasst: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungs- plans nicht gefolgt: 1.1 Der Stellungnahme, für den Bereich der Flächennutzungsplanänderung weiterhin ein In- dustriegebiet auszuweisen (Anlage 1, Punkte 2.12.2, 4.11.1, 4.11.2, 6.8.2, 6.8.4). 1.2 Der Stellungnahme, den gesamten Hafenbereich in einem Bauleitplanverfahren zu überplanen (Anlage 1, Punkte 2.15.2, 2.15.4, 5.1.1, 5.1.7, 5.1.8). 1.3 Der Stellungnahme, die Änderungen in den Ausweisungen zu einem Gewerbegebiet nicht vorzunehmen (Anlage 1, Punkte 3.2.2, 3.2.8). Stadtplanungsamt 31.08.2026 Ihre Ansprechpartner: Herr Bernsen Telefon: 492 -6199 Bernsen@stadt -muenster.de Herr Geitel Telefon: 492 -6193 Geitel@stadt -muenster.de - 2 - V/0439/2026 1.4 Den Bedenken, d er 42. Flächennutzungsplanänderung fehle eine eigenständige städte- bauliche Tragfähigkeit (Anlage 1, Punkt 3.2.4). 1.5 Den Bedenken, die vorgesehene Lärmkontingentierung schränke die bestehenden Nut- zungen ein (Anlage 1, Punkte 3.2.5, 3.5.3). 1.6 Der Stellungnahme, die in den Gutachten vorgenommene Geräuschkontingentierung be- rücksichtigt nicht den tatsächlichen Bestand (Anlage 1, Punkt 3.2.6). 1.7 Der Stellungnahme, die Auswirkungen zum Thema Verkehr seien nicht ausreichend be- rücksichtigt (Anlage 1, Punkte 3.3.2, 3.3.3, 3.3.5, 3.4.1, 3.5.6, 5.1.28). 1.8 Der Stellungnahme, die Änderungen würden zu unzumutbaren Belastungen im Umfeld führen (Anlage 1, Punkt 3.3.3). 1.9 Der Stellungnahme, die Planung sei widersprüchlich und die Auswirkungen wurden nicht ausreichend ermittelt (Anlage 1, Punkt 3.3.4). 1.10 Der Stellungnahme, die Bestandsaufnahme und die bestehenden Zusammenhänge in- nerhalb des Änderungsbereichs wurden unzureichend ermittelt (Anlage 1, Punkte 3.5.4). 1.11 Der Stellungnahme, dass im Zusammenhang mit der Bekanntmachung und Offenlegung verfahrensrechtliche Mängel vorliegen (Anlage 1, Punkt 3.5.5). 1.12 Der Stellungnahme, für die Änderung fehle eine Gesamtkonzeption (Anlage 1, Punkt 3.5.7). 1.13 Der Stellungnahme, artenschutzrechtliche Belange wurden nicht ausreichend berück- sichtigt (Anlage 1, Punkt 3.5.8). 1.14 Der Forderung, nicht mehr zur Verfügung stehende Industrieflächen durch ein Flächen- management an einer anderen Stelle im Stadtgebiet zu ersetzen (Anlage 1, Punkte 4.11.2, 6.8.3). 1.15 Der Stellungnahme, die Bauleitplanverfahren beeinträchtigen die Entwicklung der Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Anlage 1, Punkte 5.1.2, 5.1.3). 1.16 Den Bedenken, mit der Flächennutzungsplanänderung werden bereits konkrete nachtei- lige Folgewirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 649: Alberslo- her Weg / Hafengrenzweg vorbereitet (Anlage 1, Punkte 5.1.6, 5.1.12). 1.17 Der Forderung, zu den Bauleitplanverfahren zusätzlich eine Übersicht zu den Verfahren- sabläufen vorzulegen (Anlage 1, Punkt 5.1.9). 1.18 Der Stellungnahme, die vorgesehene Emissionskontingentierung weise ein erhebliches Wirksamkeitsrisiko auf (Anlage 1, Punkt 5.1.16). 1.19 Der Stellungnahme, die Emissionskontingentierung nachzubessern ( Anlage 1, Punkte 5.1.17, 5.1.62). 1.20 Den Bedenken, die Änderung des Flächennutzungsplans hat nachteilige Auswirkungen für bestehende Betriebe und Einrichtungen (Anlage 1, Punkte 5.1.20, 5.1.69). 1.21 Der Forderung, eine erneute zusätzliche Veröffentlichung von aktualisierten Daten durchzuführen (Anlage 1, Punkte 5.1.24, 5.1.61). - 3 - V/0439/2026 1.22 Der Forderung, eine vollständige Bestandsaufnahme aller schallrelevanten Anlagen mit korrekter Zuordnung zwischen Plan und Gutachten zu erstellen (Anlage 1, Punkte 5.1.25, 5.1.63). 1.23 Der Forderung, eine Aktualisierung und Dokumentation der Bestands- und Annahmela- ge von Altöllagerungen durchzuführen (Anlage 1, Punkt 5.1.51). 1.24 Der Forderung, den Änderungsbereich der 42. Flächennutzungsplanänderung an die Ausbaugrenze des planfestgestellten Ausbauloses anzupassen (Anlage 1, Punkt 6.5.3). 1.25 Der Stellungnahme, im Flächennutzungsplan die Fläche für die Großwärmepumpe als Flächen für Ver- und Entsorgung darzustellen (Anlage 1, Punkt 6.9.12). 2. Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund -Ems-Kanal / Albersloher Weg wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans wird ebenfalls beschlossen (An- lage 2). II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den abschließenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Mit der 42. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sollen, aufbauend auf den Ergebnissen des Werkstattverfahrens zu den Münster Modell Quartieren 3, 4 und 5 und dem daraus entwickelten Per- spektivplan (2022)1, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Be- reichs südlich des Stadthafens I geschaffen werden. Ziel ist es, den Standort des Heizkraftwerks einschließlich seiner Erweiterungsmöglichkeiten langfris- tig zu sichern und die umliegenden Flächen von ihrer ehemals überwiegend hafenaffin -industriellen Prägung hin zu einem breiteren gewerblichen Nutzungsspektrum mit insbesondere nichtstörenden Gewerbe- und Handwerksbetrieben sowie Büro-, Verwaltungs-, Dienstleistungs- und kulturellen Nut- zungen weiterzuentwickeln. Zugleich sollen die öffentliche Zugänglichkeit und Aufenthaltsqualität am Wasser durch eine Grünfläche an der südöstlichen Hafenspitze gestärkt werden. Im Flächennutzungsplan werden hierzu künftig ein Gewerbegebiet (GE), der Kraftwerkstandort ein- schließlich seiner Erweiterungsflächen als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweck- bestimmungen Elektrizität und Fernwärme sowie die südöstliche Hafenspitze als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Der Dortmund -Ems-Kanal (DEK) bleibt unverändert als Wasserfläche dargestellt. Die DEK-Ausbauplanung wird im Rahmen des FNP -Maßstabs entspre- chend dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt. Verfahrensschritte Der Beschluss zur 42. Änderung des FNP wurde vom Rat der Stadt Münster bereits am 27.06.2012 zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 gefasst (V/0430/2012). Der Bereich der 42. Änderung umfasste dabei zusätzlich zum aktuellen Bereich noch Flächen nördlich des Stadtha- fens I und südöstlich des DEK. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer 1 Vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/muenstermodellquartiere/mitmachen/der -perspektivplan - 4 - V/0439/2026 Infoveranstaltung zum Masterplan Stadthäfen Münster am 05.07.2012 in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke statt. Der nördlich des Stadthafens I gelegene Bereich im Umfeld der ehemaligen OSMO-Hallen wurde mit Beschluss zur 72. Änderung des Flächennutzungsplans vom 11.05.2016 aus dem Plangebiet der ursprünglichen 42. Änderung herausgelöst. Die Offenlegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) wurde vom 19.03. bis 05.04.2018 durchgeführt und betraf neben dem aktuellen Gebiet noch den Be- reich südöstlich des DEK. Mit Beschluss des Rates vom 26.08.2020 zur 110. Änderung des FNP für den Bereich südöstlich des DEK (Bereich zwischen der Umgehungsstraße B 51, dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Lütkenbe- cker Weg) wurde diese Fläche aus der 42. FNP-Änderung herausgelöst. Eine erneute Offenlage für den nun verbliebenen Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Al- bersloher Weg fand vom 05.01. bis 05.02.2026 statt. Gleichzeitig erfolgte die erneute Beteiligung der TöB. Die zu allen Beteiligungsschritten eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 zusammen- gefasst. Über sie soll entsprechend unter 1. Beschluss gefasst werden. Nach dem abschließenden Beschluss wird bei der Bezirksregierung Münster der Antrag zur Geneh- migung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans gestellt. Für den im Parallelverfahren aufgestell- ten und entwickelten Bebauungsplan Nr. 541 soll der Satzungsbeschluss in einer nachfolgenden Be- ratungskette gefasst werden. Da der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans gegenüber der letzten Offenlegung nicht geändert werden soll, kann der abschließende Beschluss gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Die Planzeichnung zur 42. Änderung (Anlage 3) zeigt bereits den in den neuen Standard XPlanung über- führten Flächennutzungsplan. Diese weicht optisch von der öffentlich ausgelegten Planurkunde ab, stellt aber keine inhaltliche Änderung dar. Weitere Informationen sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 – Stellungnahmen Anlage 2 – Begründung Anlage 3 – Planzeichnung
V-0439-2026-Anlage-2-Begruendung
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Begründung / Seite 1 von 26 B e g r ü n d u n g zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Inhalt Seite 1 Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 2 1.1 Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) ................................................................ 6 1.2 Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) ................................................................. 7 1.3 Planungsalternativen ................................................................................................................... 8 2 Änderungsbereich .................................................................................................................................. 8 3 Raumordnungs- und planungsrechtliche Situation ................................................................................ 9 3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 9 3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan ................................... 12 3.3 Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte ............. 12 4 Änderungsinhalte ................................................................................................................................. 13 4.1 Gewerbegebiete (GE) ................................................................................................................ 14 4.2 Flächen für Ver- und Entsorgung, Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme .............. 14 4.3 Grünflächen, Zweckbestimmung Parkanlage ............................................................................ 14 4.4 Verkehrsflächen ......................................................................................................................... 14 4.5 Wasserflächen ........................................................................................................................... 14 5 Sonstige Belange und Hinweise / Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung ....................... 15 5.1 Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen .................................................................. 15 5.1.1 Altlasten / Altlastverdachtsflächen < 1 ha ....................................................................... 15 5.1.2 Richtfunk (RF) ................................................................................................................. 15 5.2 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 15 5.3 Entwässerung ............................................................................................................................ 15 5.4 Verkehr ...................................................................................................................................... 16 5.5 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 16 6 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................. 18 6.1 Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 18 6.2 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung ............................... 18 6.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 19 6.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ........................................... 20 6.4.1 Mensch und seine Gesundheit ........................................................................................ 22 6.4.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt ................................................................................ 22 6.4.3 Fläche, Boden ................................................................................................................. 23 6.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 23 6.4.5 Luft, Klima (Klimaschutz, Klimaanpassung) .................................................................... 23 6.4.6 Landschaft, Ortsbild ........................................................................................................ 24 6.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 24 6.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 24 6.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen ............................................................................................ 24 6.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) ........................................................ 24 6.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 24 6.8 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 25 6.9 Zusammenfassung .................................................................................................................... 25 Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0439/2026 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 2 von 26 1 Planungsanlass und Planungsziele Planungsanlass Der Münsteraner Hafen, insbesondere im Bereich des Stadthafens I, war seit Anfang des 20. Jahrhunderts ein zentraler gewerblicher Standort der Stadt, vor allem für hafenaffine gewerbliche und industrielle Nutzungen. Zu Beginn der 1990er Jahre wurde mit dem heute bestandskräftigen Bebauungsplan Nr. 401 der planungsrechtliche Rahmen zur Strukturierung der gewerblichen Flächen im Bereich des Stadthafens I geschaffen. Ebenfalls in den 1990er Jahren wurden mit dem Bau des Hafenplatzes und der Leitbildentwicklung für den ‚Kreativkai‘ die Weichen für die Umstrukturierung des nördlichen Hafenbereichs gestellt. In den folgenden Jahren wurde mit der Umsetzung des ‚Kreativkais‘ der Wandel des vormals hafen-industriell dominierten Bereichs zu einem hochwertigen Standort für Büro- und Dienstleistungen sowie gastronomische Nutzungen erfolgreich begonnen. Mit der Aktualisierung des Masterplans Stadthäfen in den Jahren 2011/2012 (vgl. u.a. V/0800/20111) wurden unter Beteiligung der Bürgerschaft die Entwicklungsziele für den gesamten Hafenbereich definiert. Im Nachgang zum Beschluss des Masterplans wurden am 27.06.2012 der Beschluss zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) sowie der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 541 für den Planbereich ‚Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg‘ gefasst (vgl. V/0430/2012). Das Quartier südlich des Stadthafens I, unmittelbar westlich angrenzend an die Stadtstrecke des Dortmund-Ems-Kanals (DEK), ist bis auf den Standort des Kraftwerkes der Stadtwerke Münster seit Längerem nicht mehr industriell genutzt. Zum Teil befinden sich dort noch größere brachliegende Grundstücke. Neu entstandene bzw. noch entstehende Bürogebäude und gewerbliche Bauten spiegeln im direkten Übergang vom ‚Kreativkai‘ in den südlich angrenzenden Bereich den Entwicklungsdruck wider, der im gesamten Hafenbereich spürbar ist. Insbesondere durch die Verlagerung eines Gefahrgutlagers bzw. der dort gelagerten störfallrelevanten Stoffe südlich des Stadthafens I im Jahre 2016 hat sich auch für diesen Hafenbereich die Möglichkeit einer grundlegenden Neuausrichtung eröffnet. Die vorgenannten Beschlüsse umfassten seinerzeit auch einen Planbereich nordöstlich des Stadthafens I im Bereich der ehemaligen OSMO-Hallen. Mit dem Beschluss zur 72. FNP- Änderung am 11.05.2016 wurde der Bereich nordöstlich des Stadthafens I formal aus dem Plangebiet der 42. FNP-Änderung herausgelöst (vgl. V/0194/2016). Im Jahr 2018 erreichte das Planverfahren der 42. FNP-Änderung (vgl. auch V/1090/2017) bereits den Stand der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die öffentliche Auslegung wurde vom 19.03. bis einschließlich zum 04.05.2018 gemeinsam mit dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 541 durchgeführt. Mit Beginn der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen im Jahr 2019 wurden die Entwicklungsziele für den gesamten Hafenbereich unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 1 Abrufdatum aller Internetquellen im Text: 31.07.2026 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 3 von 26 erneuert (V/0150/2019/1). Der ursprüngliche Masterplan Stadthäfen aus den Jahren 2011/2012 bildete dabei die Grundlage. Das im September 2022 abgeschlossene, partizipative Werkstattverfahren zu den „Münster Modell Quartieren“ (MMQ) 3, 4 und 5 behandelte vielfältige Transformationsideen für den Hafenbereich und fixierte durch den als Ergebnis resultierenden Perspektivplan die Zielsetzungen und planerischen Leitideen für diesen Stadtbereich.2 Für den (vormaligen) Teilbereich der 42. FNP-Änderung südöstlich des DEK im Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße haben sich zwischenzeitlich die Ziele der Planung gegenüber dem Stand zum einleitenden Beschluss zur 42. Änderung und dem Unterlagenstand zur öffentlichen Auslegung deutlich geändert. Für diesen Teilbereich wird die erforderliche FNP-Änderung nunmehr unter der neuen Bezeichnung „130. Änderung des wirksamen FNP der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf: „Albersloher Weg / Dortmund-Ems- Kanal / Lütkenbecker Weg / Umgehungsstraße B 51“ fortgeführt. Parallel wird für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 642 neu aufgestellt. Die Aufstellung beider Planerfahren hat der Rat in seiner Sitzung am 22.03.2023 beschlossen (V/0090/2023). Folgende Gründe waren für die Ausgliederung des bisherigen Plangebiets südöstlich des DEK ausschlaggebend: Entgegen den bisher im Flächennutzungsplan vorgesehenen städtebaulichen und bauleitplanerischen Zielrichtungen der Ansiedlung eines Stadionstandorts (im Bereich des künftigen MMQ 4 an der Nieberdingstraße) und der Bestandssicherung und Neujustierung gewerblich-industrieller Nutzungen im Bereich südöstlich des DEK und nördlich des Albersloher Wegs soll hier nunmehr die Entwicklung eines urbanen Stadtquartiers für Wohnen und Arbeiten verfolgt werden (MMQ 3), unter Beibehaltung von Teil-Flächen für produzierendes Gewerbe im nordöstlichen Bereich angrenzend an die Umgehungsstraße. Für den aktuellen Geltungsbereich der 42. FNP-Änderung verbleibt damit der Bereich südlich des Stadthafens I, nördlich des Albersloher Wegs und westlich des DEK (vgl. Abb. 1), der auf der Basis der übergeordneten Planungsziele für den Hafenbereich gem. der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen / Perspektivplan Werkstattverfahren 2022 weiterentwickelt werden soll. Dieser Teilbereich soll durch die 42. FNP-Änderung sowie die parallele Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 entsprechend überplant werden. 2 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/muenstermodellquartiere/mitmachen/der-perspektivplan 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 4 von 26 Abb. 1: FNP-Änderungsverfahren in der Umgebung des Plangebiets (Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt, 6/2026) Abb. 2: Aktuelle Bebauungsplanverfahren (rot) in der Umgebung, bestehendes Planungsrecht (blau) (Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt, 7/2026) 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 5 von 26 Planungsziele Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das verbleibende Plangebiet der 42. FNP-Änderung derzeit folgende Flächennutzungen und Zweckbestimmungen dar: im Bereich des Kraftwerkstandorts Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme; im Bereich südlich des Stadthafens I und westlich des DEK im nördlichen Teilbereich Industriegebiete (GI), im südlichen Teilbereich Gewerbegebiete (GE); nördlich entlang des Albersloher Wegs durchgehend gemischte Bauflächen (M). Mit der geplanten Umstrukturierung der industriellen Flächen zu Gewerbegebieten, der beabsichtigten Darstellung der bisherigen gemischten Bauflächen als Gewerbegebiet, der Darstellung des Kraftwerkstandorts einschließlich seiner Erweiterungsflächen als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen sowie der Darstellung der südöstlichen Hafenspitze als Grünfläche ergibt sich ein umfassender Änderungsbedarf für den Flächennutzungsplan. Änderungen an der Darstellung des Dortmund-Ems-Kanals (DEK) als Wasserfläche im FNP werden maßstabsbedingt (Maßstab 1:15.000 bzw. 1:20.000) nicht vorgenommen. Aus der maßstabsbedingten Generalisierung der FNP-Darstellungen ergeben sich zwangsläufig gewisse Unschärfen. (s. a. Kapitel 4) Bezüglich der Ausbauplanungen für den DEK wird auf den bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2008, einschließlich etwaiger Änderungen, verwiesen. (s. a. Kapitel 3.3) Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541. Für den Planbereich der 42. FNP-Änderung und den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 sind demnach folgende Zielsetzungen maßgeblich: Es sollen ein klares Bekenntnis zum Standort für die zukünftige Strom-/ Wärmeversorgung der Stadt Münster getroffen sowie die bestehenden Nutzungen und räumlichen, anlagentechnischen Erweiterungsoptionen planungsrechtlich gesichert werden. Für die das Kraftwerk umgebenden Flächen soll zukünftig eine gewerbliche Nutzung gesichert werden. Damit entsteht ein Wandel von den ehemals hafenaffinen, zum Teil industriellen Nutzungen, hin zu einem gewerblichen Nutzungsspektrum von nichtstörenden Gewerbe- und Handwerksbetrieben, Büro- und Verwaltungsnutzungen, um neue Flächenpotenziale für die teils mindergenutzten Grundstücksflächen zu schaffen. Durch die künftige Darstellung als Gewerbegebiet wird grundsätzlich die Nutzungsflexibilität und Nutzungsbreite für das strukturelle Ziel, nutzungsgemischten diversifizierten, hochwertigen gewerblich-kulturellen und dienstleistenden Nutzungen eine attraktive Angebotsoption einzuräumen, deutlich gestärkt. Der Albersloher Weg als Einfahrtsstraße in die Innenstadt und Standort für zentrale Verwaltungs- und Büroeinrichtungen wird bestätigt und im gegenwärtigen Planverfahren entsprechend berücksichtigt. Die öffentliche Zugänglichkeit des Gebiets soll verbessert werden. Auf der südöstlichen Hafenspitze (Einmündungsbereich Stadthafen I / DEK) soll eine öffentliche Grünfläche 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 6 von 26 entstehen, die die Aufenthaltsqualität im Quartier durch Begrünung stärkt und an der die Wegeverbindungen entlang der Wasserkanten in einem Platz zusammengeführt werden. Gleichzeitig wird das planungsrechtliche Nutzungsspektrum unter Berücksichtigung der Planungen im Umfeld (siehe Abb. 1 und Abb. 2) angepasst (vgl. hierzu auch die Ausführungen in den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 541). Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 541 (siehe Abb. 2) zu einem späteren Zeitpunkt in einen investorenfinanzierten bzw. projektorientierten Angebotsbebauungsplan (Nr. 649, Planungstitel „Drei Schwestern“, vgl. auch V/0290/2024) übergehen soll. Aufgrund der geänderten Planungsziele und der entsprechend aktualisierten Planunterlagen wurden die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 BauGB im Zeitraum vom 05.01. bis einschließlich 05.02.2026 erneut durchgeführt. 1.1 Hinweis zu § 1a Abs. 2 BauGB (Bodenschutzklausel) Münster ist eine wachsende Stadt mit einer wohnberechtigten Bevölkerung von rund 319.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (31.07.2026). 3 Für das Jahr 2030 prognostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohnerwachstum. Dies führt – zusammen mit den allgemein sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr. 4 Das Einwohnerwachstum geht auch einher mit einem steigenden Bedarf an Arbeitsstätten und gewerblichen Bauflächen.5 Der Planbereich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend industriell/gewerblich- baulich genutzt. Durch die angestrebte Nutzung aktuell bestehender Flächenreserven (Brachflächen) im Plangebiet entsprechend den Zielen des o. a. Perspektivplans wird eine Inanspruchnahme von bisher nicht baulich genutzten Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes des BauGB vermieden bzw. minimiert und die Innenentwicklung gefördert. 3 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/statistik-stadtforschung/zahlen-daten-fakten; die genannten Einwohnerzahlen beziehen sich auf die sogenannte wohnberechtigte Bevölkerung Münsters. Diese beinhaltet alle Menschen mit Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz (beide Gruppen tragen zur Wohnungsnachfrage bei) und basiert auf dem städtischen Melderegister. Es gibt allerdings deutliche Unterschiede zwischen dieser Zahl und der im Rahmen des Zensus 2022 aktuell ermittelten Bevölkerungszahl für Münster. Die amtliche Bevölkerungszahl für Münster im Jahr 2022 beträgt daher 303.772 Menschen (allerdings ausschließlich Menschen mit Hauptwohnsitz). Weitere Informationen dazu sind zu finden unter: https://www.stadt-muenster.de/aktuelles/newsdetail/zensus-2022-ergebnisse 4 vgl. dazu auch das Kompendium zum Handlungskonzept Wohnen, Münster 2014, die Dokumentation zur Planungswerkstatt 2030, die Vorlagen zur Fortschreibung des Baulandprogramms (vgl. V/0193/2023 bzw. V/0260/2024) die Ratsvorlage zur Fortschreibung des Regionalplans Münsterland (V/0339/2023), die Vorlage zu den Ergebnissen der Wohnungsstättenbedarfsprognose (V/0606/2023) und die Vorlage und den Abschlussbericht zum Integrierten Flächenkonzept Münster (V/0192/2024) 5 vgl. dazu auch die Ergebnisse der Arbeitsstättenbedarfsprognose (V/0606/2023) und die Vorlage und den Abschlussbericht zum Integrierten Flächenkonzept Münster (V/0192/2024) 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 7 von 26 Die vorliegende Planung der 42. FNP-Änderung entspricht daher in vorbildlicher Weise den Anforderungen des § 1a Abs. 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen. 1.2 Hinweis zu § 1a Abs. 5 BauGB (Klimaschutzklausel) Der Änderungsbereich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend industriell / gewerblich-baulich genutzt. Grünflächen oder prägende Gehölze bestanden mit der ehemaligen gewerblichen Nutzungsstruktur im Änderungsbereich selbst nicht und sind auch aktuell nicht vorhanden. Auch umliegend sind mit Ausnahme der Strukturen entlang des Dortmund-Ems- Kanals keine wirksamen Grünstrukturen vorhanden. Der Änderungsbereich hat dementsprechend keine bedeutende Funktion für das Klima und die Luftreinhaltung im Stadtgebiet. Gemäß den aktuellen Erkenntnissen aus der Stadtklimaanalyse 6 weist der Planbereich (vgl. Planungshinweiskarte) eine mittlere bis sehr hohe bioklimatische Belastung auf. Die Kaiflächen im Plangebiet entlang des Dortmund-Ems-Kanals sind in der Planungshinweiskarte als Ausgleichsräume mit hohem stadtklimatischen Schutzbedarf gekennzeichnet. Entsprechend seiner bereits bestehenden und auch zukünftigen Bedeutung ist der Änderungsbereich in der Grünordnung der Stadt Münster als Siedlungsbereich dargestellt. Eine Funktion als klimaökologischer Ausgleichsraum für die Stadt und ihre Siedlungskörper besteht nicht. Darüber hinaus liegt er nicht in einem Belüftungskorridor, tangiert jedoch den systemüberlagernden Grünzug entlang des Dortmund-Ems-Kanals. Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 soll die öffentliche Zugänglichkeit des Gebiets südlich des Stadthafens I dauerhaft gesichert werden; insbesondere eine durchgängige Wegeverbindung entlang der Kaiflächen des Stadthafens sowie auch entlang des DEK und die Schaffung eines öffentlich nutzbaren Freiraums im Einmündungsbereich DEK / Stadthafen I sollen dieses Quartier zukünftig ebenso erlebbar machen, wie es der Bereich auf der nördlichen Stadthafen-Seite bereits ist. Zudem soll eine für die südöstliche Hafenspitze geplante öffentliche Grünfläche die Aufenthaltsqualität in dem bisher stark versiegelten Bereich weiter verbessern. Das Planvorhaben trägt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels bei. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) werden durch Festsetzungen für mindestens extensiv begrünte Flachdächer – teilweise in Kombination mit Photovoltaikanlagen – entsprechende Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimawandelfolgenanpassung getroffen. Ergänzend zu den Dachflächen sind auch Begrünungen von Teilbereichen der Wandflächen im Plangebiet festgesetzt. Darüber hinaus trifft der Bebauungsplan Nr. 541 innerhalb der Gewerbegebiete auch Festsetzungen zur Grundstückbegrünung. Der von der Stadt Münster erarbeitete Leitfaden Klimagerechte Bauleitplanung Münster dient hier als Grundlage (siehe V/0123/2023). Die Maßgaben des Klimaschutzes gemäß § 1a Abs. 5 BauGB stehen der 42. FNP-Änderung nicht entgegen. 6 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/klima/klimaanpassung/stadtklimaanalyse-2025 und V/0200/2025 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 8 von 26 1.3 Planungsalternativen Unter dem Gesichtspunkt anderweitiger möglicher Planungsalternativen ist zu berücksichtigen, dass der Bereich der 42. FNP-Änderung bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend industriell bzw. gewerblich-baulich genutzt wird und innerhalb eines bestehenden, innerstädtischen Siedlungszusammenhangs liegt. Die Planung knüpft an vorhandene Nutzungsstrukturen, bestehende Erschließungs- und Infrastrukturanlagen sowie an die weiterentwickelten städtebaulichen Ziele für den Hafenbereich an. Diese aktuellen städtebaulichen Ziele ergeben sich aus dem im Kapitel 1 angesprochenen Perspektivplan, der im Rahmen eines partizipativen Werkstattverfahrens im Jahr 2022 erarbeitet worden ist. Mit dem Werkstattverfahren – die Ergebnisse sind in der Berichtsvorlage V/0105/2023 dokumentiert – wurde eine umfassende Quartiersentwicklung im Bereich westlich und östlich des DEK, beiderseits des Albersloher Wegs öffentlichkeitswirksam eingeleitet, die u. a. auch die Entwicklung der Münster Modell Quartiere (MMQ) 3-5 umfasst. Die 42. FNP-Änderung liegt innerhalb des Areals, das im Zuge des o. a. Werkstattverfahrens betrachtet worden ist und überführt wesentliche Ergebnisse dieses informellen Prozesses, insbesondere im Bereich der Wasserkanten und der Hafenspitze, in formelles Planungsrecht. Die Darstellung des Kraftwerksstandorts einschließlich seiner Erweiterungsflächen als Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme ist aufgrund der vorhandenen Anlagen, der technischen Infrastruktur und der funktionalen Einbindung in die Strom- und Fernwärmeversorgung der Stadt Münster standortgebunden. Gleichwertige räumliche Alternativen bestehen hierfür nicht. Die Darstellung der Hafenspitze als Grünfläche greift die fortentwickelten Ziele der Hafenentwicklung gemäß o. a. Perspektivplan für diesen Bereich auf. Insbesondere die Verbesserung der öffentlichen Zugänglichkeit der Wasserkanten, die Freiraumvernetzung und die Aufwertung bisher stark versiegelter Flächen soll zu einer deutlich verbesserten Aufenthaltsqualität in diesem Stadtraum führen. Die geplanten Darstellungen als Gewerbegebiete greifen die bestehende gewerbliche Prägung des Hafenbereichs an dieser Stelle auf und bilden auf Ebene des FNP den vorbereitenden Rahmen für eine städtebaulich verträgliche, gewerblich diversifizierte Weiterentwicklung im Umfeld des Kraftwerksstandorts und der angrenzenden Entwicklungsbereiche. Vor diesem Hintergrund kommen auf Ebene der 42. FNP-Änderung keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht, die die verfolgten Planungsziele in gleicher Weise erreichen und zugleich geringere Umweltauswirkungen erwarten lassen. 2 Änderungsbereich Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt im Norden durch den Stadthafen I im Südosten / Osten durch den Dortmund-Ems-Kanal (DEK) im Südwesten durch den Albersloher Weg im Nordwesten durch den Hafenplatz. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 9 von 26 3 Raumordnungs- und planungsrechtliche Situation 3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Landesentwicklungsplan (LEP) ist das wichtigste Steuerungsinstrument der Landesplanung. Der LEP legt die Ziele und Grundsätze für die räumliche Entwicklung des gesamten Landes NRW fest und dient als verbindliche Vorlage für die Regionalplanung. Der aktuell geltende LEP NRW ergibt sich aus der LEP-Fassung von 2017, der 1. Änderung 2019 und der 2. Änderung des LEP NRW 2024. Der Regionalplan Münsterland wiederum legt die räumlichen und strukturellen Entwicklungen in der Region als raumplanerisches Gesamtkonzept fest. Als Planungsgrundlage gibt er die Rahmenbedingungen für die kommunalen Flächennutzungspläne vor. Der bis April 2025 geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16.12.2013 vom Regionalrat Münster aufgestellt und am 27.06.2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Seit dem 16.02.2016 wurde der Regionalplan durch den Sachlichen Teilplan Energie sowie seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein ergänzt. Zudem sind zwischenzeitlich mehrere Regionalplanänderungen – auch auf dem Stadtgebiet von Münster – wirksam geworden. Die bislang umfangreichste Änderung des Regionalplans Münsterland erfolgte im Rahmen des Verfahrens zur Anpassung an den LEP NRW und den Bundesraumordnungsplan für den Hochwasserschutz (BRPH). Diese Änderung wurde am 31.03.2025 vom Regionalrat Münster festgestellt und am 17.04.2025 durch Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) rechtswirksam. In diesem Zusammenhang wurden auch der auf die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasste Sachliche Teilplan Energie sowie der Sachliche Teilplan Kalkstein in den Regionalplan Münsterland integriert. Sowohl im bis April 2025 geltenden als auch im ab April 2025 rechtswirksamen Regionalplan Münsterland ist der Geltungsbereich der 42. FNP-Änderung (abgesehen vom DEK) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt. Der Dortmund-Ems-Kanal wird im Regionalplan als Wasserstraße dargestellt. Die hier geplante Siedlungsentwicklung und Schaffung von neuem Planungsrecht erfolgt demnach innerhalb der im Regionalplan Münsterland festgelegten Siedlungsbereiche und ist damit auch mit dem Ziel 2-3 des LEP NRW vereinbar. Zudem entspricht die Planung auch den regional- und landesplanerischen Forderungen nach einer vorrangigen Innenentwicklung und Inanspruchnahme von Bauflächenreserven (vgl. z.B. G III.1-4 des Regionalplans Münsterland). Mit Schreiben vom 16.01.2026 hat die Bezirksregierung Münster die Vereinbarkeit der 42. FNP- Änderung der Stadt Münster mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung erklärt. Hinweis zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) (Hochwasser- und Starkregenschutzklausel) Der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) hat das Ziel, länderübergreifend die von Starkregen und Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer Bedeutung sind die Sicherung und Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die Risikovorsorge in potenziell überflutungsgefährdeten Bereichen und der Rückhalt des Wassers 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 10 von 26 in der Fläche des gesamten Einzugsgebiets. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und ergänzen und dient dazu, den Hochwasserschutz u. a. durch vorausschauende Planung zu verbessern. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die im BRPH festgelegten Ziele zu beachten und die Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere: Festlegungen zum Hochwasserrisikomanagement: Ziel I.1.1, Festlegungen zu Klimawandel und -anpassung: Ziel I.2.1, Festlegungen zu Einzugsgebieten nach § 3 Nummer 13 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Grundsatz II.1.1 Bei dem Plangebiet der 42. FNP-Änderung handelt es sich um einen überwiegend bereits versiegelten Bereich, der im Flussgebiet Ems, Teileinzugsbereich Obere Ems liegt (betroffene Basiseinzugsgebiete 32921, 32999922 und 32999923 gemäß GSK3E NRW 7). Das Plangebiet grenzt an kein Fließgewässer an und weist damit auch keine Hochwassergefahren gemäß Hochwassergefahrenkarte NRW auf. Der Bereich der 42. FNP-Änderung liegt damit auch außerhalb festgesetzter Überschwemmungsbereiche, sodass baubedingte erhebliche Auswirkungen – z. B. durch einen etwaigen Verlust von Retentionsräumen – nicht anzunehmen sind. Der unmittelbar an das Plangebiet angrenzende Dortmund-Ems-Kanal ist zwar ein Gewässer I. Ordnung, er ist jedoch eine künstliche Wasserstraße und gilt nicht als Fließgewässer. Von ihm geht keine Hochwassergefahr aus, sondern er kann im Gegenteil als zusätzlicher Retentionsraum dienen. Nach der Starkregengefahrenhinweiskarte NRW und den Starkregengefahrenkarten der Stadt Münster8 können Teilbereiche – vor allem im Süden, Osten und im Bereich der Straßen Albersloher Weg / Kiesekamps Mühle – des Plangebiets der 42. FNP-Änderung bei seltenen (Intensität ca. 37 – 40 mm/Stunde, Starkregenindex 5), außergewöhnlichen (Intensität ca. 44 – 48 mm/Stunde, Starkregenindex 7), und insbesondere bei extremen (Starkregenindex 10)9 (vgl. Abb. 3) Starkregenereignissen überflutet werden. 7 vgl. https://www.elwasweb.nrw.de/; Hinweis: Gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster befindet sich der Planbereich innerhalb des Einzugsbereichs mit der Gebietskennzahl 3292 ( https://geo.stadt- muenster.de/webgis/application/Umweltkataster). 8 vgl. https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten 9 d.h. ein extremes Regenereignis mit einer Regenmenge von 90 mm in einer Stunde, das zu einem extremen Oberflächenabflussereignis führt. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 11 von 26 Abb. 3: Betroffenheit des Plangebiets bei extremen Starkregenereignissen 8 Zum Schutz gegen die Folgen des Klimawandels in Form von Starkregenereignissen und Hitzeperioden werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 geeignete Festsetzungen, z. B. zur Begrünung von Flachdächern und zum Schutz von Gebäuden durch Starkregenereignisse, getroffen. Die Verkehrsfläche „Hafengrenzweg“ wird zudem im Zuge der Kanalsanierung sowie des Projekts des investorenfinanzierten Angebotsbebauungsplans Nr. 649 (Planungstitel „Drei Schwestern“) angepasst. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist über die bereits bestehende technische Infrastruktur gesichert.10 Die Entwässerung erfolgt über das Trennsystem. Das städtische Regenwasserkanalnetz mündet in die Regenwasserbehandlungs- und Regenrückhalteanlage Boelckeweg am Gasometer südöstlich der B 51, im weiteren Verlauf erfolgt die Einleitung in den Honebach. Bei dem Plangebiet der 42. FNP-Änderung handelt es sich zusammenfassend um einen innerstädtischen Bereich, der bereits seit Jahrzehnten baulich genutzt wird. Die Planung ermöglicht zwar eine weitgehende Versiegelung des Gebiets, was gegenüber der früheren Nutzung jedoch keine zusätzliche Beeinträchtigung bedeutet. Im Gegenteil soll im nordöstlichen Bereich, der sog. „Hafenspitze“, künftig eine öffentliche Grünfläche entstehen. Nach Norden bzw. Osten grenzt das Plangebiet an die tiefer liegenden Wasserflächen des Stadthafens I sowie des DEK, der im Fall von Starkregenereignissen als zusätzlicher Retentionsraum fungieren kann. Die 42. FNP-Änderung entspricht den Zielen und Grundsätzen des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz. 10 Gemeint ist die grundsätzliche Erschließbarkeit des bereits baulich genutzten innerstädtischen Bereichs über vorhandene technische Netzinfrastrukturen. Dies schließt nicht aus, dass im Zuge konkreter Bauvorhaben Leitungsanpassungen, Erweiterungen oder Neuanschlüsse erforderlich werden. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 12 von 26 3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das Plangebiet der 42. FNP-Änderung derzeit die folgenden Flächennutzungen und Kennzeichnungen dar: im Bereich des Kraftwerkstandorts Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme; im Bereich südlich des Stadthafens I und westlich des DEK im nördlichen Teilbereich Industriegebiete (GI), im südlichen Teilbereich Gewerbegebiete (GE); nördlich entlang des Albersloher Wegs durchgehend gemischte Bauflächen (M); im südöstlichen bzw. östlichen Bereich den Dortmund-Ems-Kanal als Wasserfläche; mehrere Kennzeichnungen für Altlasten-/ Altlastenverdachtsflächen < 1 ha sowie im Westen eine öffentliche Parkfläche. 3.3 Bestehendes Planungsrecht, sonstige Satzungen, Verordnungen und Plankonzepte Bebauungsplan Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 ‚Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg‘ wird zurzeit das bisherige Planungsrecht des seit 1996 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 401 ‚Stadthafen I / Albersloher Weg‘ (inklusive seiner rechtskräftigen Änderungen) geändert. Hafenverordnung Unmittelbar an das Plangebiet angrenzend befinden sich Flächen, die durch eine Hafenverordnung überlagert sind. Die am 1. Januar 2024 aktualisierte, für den Stadthafen I erlassene Hafenverordnung, umfasst neben den Gewässerflächen auch einen ein Meter breiten Streifen Land, ausgehend von der Spundwand / Kaimauer. Am Übergang zur Bundeswasserstraße (Hafenspitze) verläuft die Grenze in Verlängerung der dem Hafenbecken zugewandten, nordwestlichen Uferbegrenzung des DEK. Durch die mit den Bebauungsplänen Nr. 541 und 541 A verfolgten städtebaulichen Entwicklungsziele soll u. a. eine stärkere öffentliche Belebung südlich des Stadthafens I ermöglicht werden. Eisenbahn / Gleisanlagen Im nördlichen Teilbereich des Plangebiets verlief eine Gleisanlage vom Hafenplatz entlang der südlichen Kaimauer des Stadthafens I, im weiteren Verlauf westlich des DEK und entlang der Straße Kiesekamps Mühle zum Gelände der Versorgungsflächen der Stadtwerke. Zudem befinden sich noch Gleisanlagen-Relikte in den Verkehrsflächen Am Mittelhafen und Kiesekamps Mühle. Der Bebauungsplan Nr. 401 ‚Stadthafen I / Albersloher Weg‘ sichert eine weitere Gleistrasse vom Stadthafen I entlang des DEK mit Übergang zum Stadthafen II, die jedoch nie realisiert worden ist. Mit Aufgabe der Nutzung eines Gefahrgutlagers im Bereich südlich des Stadthafens I entfiel 2016 die letzte Nutzung, die auf die Gleisanlagen angewiesen war. Mit Bewilligung des Antrags auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken durch die Bezirksregierung Münster im Jahr 2020 wurde die Entwidmung der Gleisanlagen vollzogen. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 13 von 26 Sanierungsgebiet und Umlegungsverfahren Teilflächen des Plangebiets sind als förmliches Sanierungsgebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände festgelegt. Die Sanierungssatzung umfasst die Flächen südlich des Stadthafens I, zwischen DEK und Albersloher Weg mit Ausnahme einer Fläche im Kreuzungsbereich von Stadthafen I und Dortmund-Ems-Kanal (Flur 148, Flurstücke 580 und 586). Mit dem Bebauungsplan Nr. 541 werden die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung des Gebiets und somit ein Beitrag zur Behebung der städtebaulichen Missstände im Plangebiet geschaffen. Zur Neuordnung der Grundstücksflächen wurde am 25.09.1991 für den Bereich das Umlegungsverfahren „Hafen II“ angeordnet. Teilbereiche des Bebauungsplangebiets sind noch nicht aus der Umlegung entlassen. Der Bebauungsplan Nr. 541 wird mit Satzungsbeschluss als Basis für die weitere Neuordnung, sofern erforderlich, dienen. Planfeststellungsbeschluss Ausbau DEK - Stadtstrecke Münster Der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) ist eine planfestgestellte Wasserstraße des Bundes. Im Jahr 2008 ist ein Ausbau des DEK u. a. auch im Bereich des Plangebiets planfestgestellt worden. Dies umfasst eine Querschnittsverbreiterung sowie im Bereich des Plangebiets die Herrichtung einer Liegestelle. Beidseits des DEK werden auch zukünftig Kanalseitenwege / Betriebswege verbleiben. Im Maßnahmenplan sind Anpflanzungen von Bäumen mit Alleecharakter angedacht. Die gesamten Kanal- und Kanalbegleitflächen werden auf Basis des Planfeststellungsbeschlusses von 2008 in der Planung berücksichtigt. 4 Änderungsinhalte Bezüglich der verfolgten Planungsziele siehe Kapitel 1. Ergänzender Hinweis: Der nachfolgende Hinweis erläutert die technischen Grundlagen der Planzeichnung im Zusammenhang mit der Überführung in den Standard XPlanung und stellt keine inhaltliche Änderung dar. Im Zuge der Überführung des Flächennutzungsplans in den Standard XPlanung 11 wurden einzelne Darstellungen an amtliche Geometrien (ALKIS) angelehnt und Planzeichen an die aktuelle Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (PlanZV) angeglichen. Diese Anpassungen stellen keine inhaltliche oder formelle Änderung des Flächennutzungsplans dar, sondern dienen ausschließlich der technischen Präzisierung und der Verbesserung der geometrischen Konsistenz im Rahmen der digitalen Überführung. Maßgeblich bleibt die städtebauliche Grundaussage des Flächennutzungsplans. 11 XPlanung ist ein bundesweit verbindlicher IT-Standard für die strukturierte, verlustfreie und georeferenzierte Abbildung von Bauleit- und Raumordnungsplänen im XML-basierten Format XPlanGML. Er ermöglicht den einheitlichen Datenaustausch sowie die Nutzbarkeit der Erweiterung raumbezogener Daten, ohne deren rechtliche Aussage oder Maßstäblichkeit zu verändern. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 14 von 26 Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind im Maßstab 1:15.000 bzw. 1:20.000 zu interpretieren. Aus der maßstabsbedingten Generalisierung ergeben sich zwangsläufig gewisse Unschärfen. Der für diese FNP-Änderung nun zum Feststellungsbeschluss verwendete FNP-Kartenausschnitt (s. Planzeichnung zur 42. FNP-Änderung) basiert auf einer xplankonformen Grundversion des Flächennutzungsplans der Stadt Münster, die im Rahmen eines externen Digitalisierungsprojekts erstellt wurde. Da die technische Umsetzung von XPlanung – insbesondere auch vor dem Hintergrund der maßstabsbedingten Besonderheiten des FNP – als kontinuierlicher Prozess zu verstehen ist, werden die Darstellungen und die zugrunde liegende Datenstruktur im Rahmen von Änderungsverfahren fortlaufend überprüft und – soweit erforderlich – geringfügig xplankonform nachjustiert oder korrigiert. So wird sichergestellt, dass der FNP sowohl technisch präzise als auch inhaltlich konsistent fortgeschrieben wird. 4.1 Gewerbegebiete (GE) Um die Planungsziele im Hinblick auf die im Wesentlichen gewerblichen Nutzungen zu erreichen, wird das im FNP bislang dargestellte Industriegebiet (GI) südlich des Stadthafens I zukünftig – mit Ausnahme des Kraftwerkstandorts und seiner räumlichen Erweiterungsoptionen, siehe 4.2 – als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Darüber hinaus wird die bisherige gemischte Baufläche (M) entlang des Albersloher Wegs im Süden bzw. Westen des Plangebiets im FNP zukünftig ebenfalls als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. 4.2 Flächen für Ver- und Entsorgung, Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme Zur Sicherung des bestehenden Kraftwerkstandorts und seiner räumlichen Erweiterungsoptionen wird eine Teilfläche des Industriegebiets neu als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme dargestellt. 4.3 Grünflächen, Zweckbestimmung Parkanlage Im nordöstlichen Teilbereich des Plangebiets wird auf einer Teilfläche des bislang dargestellten Industriegebiets die sog. „Hafenspitze“ künftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. 4.4 Verkehrsflächen Das Parkhaus östlich des Stadthauses 3 wird unverändert weiterhin mit dem Symbol öffentliche Parkfläche dargestellt. Allgemeiner Hinweis: Detaillierte Erläuterungen zur äußeren und inneren Erschließung sind dem Bebauungsplan Nr. 541 zu entnehmen. 4.5 Wasserflächen Der Dortmund-Ems-Kanal (DEK) wird unverändert als Wasserfläche dargestellt. (s. a. die Ausführungen in den Kapiteln 1 und 3.3) 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 15 von 26 5 Sonstige Belange und Hinweise / Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung 5.1 Kennzeichnungen und nachrichtliche Übernahmen 5.1.1 Altlasten / Altlastverdachtsflächen < 1 ha Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis- und Warnfunktion. Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehenen Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet werden. Im Plangebiet sind mehrere Altlast-/ Altlastverdachtsflächen <1 ha bekannt. Die diesen Flächen zu Grunde liegende Erkenntnislage stellt die zukünftigen dort zulässigen Nutzungskategorien gleichwohl nicht in Frage. Über die Signalwirkung der Kennzeichnung werden Untersuchungserfordernisse im Baugenehmigungsverfahren im Zuge der konkreten Projektplanungen soweit erforderlich angestoßen. Entsprechende Regelungen für den Umgang bei Erdarbeiten sind als Hinweise in den Bebauungsplan Nr. 541 aufgenommen worden. 5.1.2 Richtfunk (RF) Durch das Plangebiet verlaufen drei Richtfunklinien, die unverändert nachrichtlich dargestellt werden. 5.2 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz NRW. Gemäß der Baudenkmalliste der Stadt Münster sind die Gebäude Am Mittelhafen 10 Baudenkmäler. Dabei handelt es sich um zwei Hafenspeichergebäude, und zwar den ehemaligen Flechtheimspeicher sowie den ehemaligen Rhenus-Speicher. 5.3 Entwässerung Die Entwässerung des Änderungsbereichs wird konkret im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) sichergestellt. Die Ver- und Entsorgung des Plangebiets ist über die bereits bestehende technische Infrastruktur gesichert. 12 Die Entwässerung erfolgt über das Trennsystem. Das städtische Regenwasserkanalnetz mündet in die Regenwasserbehandlungs- und Regenrückhalteanlage Boelckeweg am Gasometer südöstlich der B 51, im weiteren Verlauf erfolgt die Einleitung in den Honebach. Die 12 Gemeint ist die grundsätzliche Erschließbarkeit des bereits baulich genutzten innerstädtischen Bereichs über vorhandene technische Netzinfrastrukturen. Dies schließt nicht aus, dass im Zuge konkreter Bauvorhaben Leitungsanpassungen, Erweiterungen oder Neuanschlüsse erforderlich werden. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 16 von 26 Schmutzwasserkanalisation schließt über den Albersloher Weg im Hansaring an die Mischwasserkanalisation an, die das Schmutzwasser über das Hauptpumpwerk Gartenstraße zur Behandlung in die Hauptkläranlage leitet. Auf der Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 541 werden u. a. auch Maßnahmen durch Festsetzung einer mindestens extensiven Dachbegrünung vorgesehen. Die Verkehrsfläche „Hafengrenzweg“ wird zudem im Zuge der Kanalsanierung sowie des Projekts des investorenfinanzierten Angebotsbebauungsplans Nr. 649 (Planungstitel „Drei Schwestern“) angepasst. Vergleiche auch die Ausführungen unter 3.1. 5.4 Verkehr Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, um sicherzustellen, dass das dem Bebauungsplan zu Grunde gelegte Erschließungskonzept und die umliegenden Verkehrsstraßen ausreichend leistungsfähig sind. Die Ergebnisse sind im Bericht „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 541 am Stadthafen I in Münster“, verfasst durch das Büro WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH, Braunschweig im Juli 2025 dargelegt. Insgesamt zeigt sich, dass durch Umsetzung verschiedener Maßnahmen eine ausreichende Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur nachgewiesen werden kann. Zur Förderung des Umweltverbunds schlägt das Gutachten darüber hinaus vor, Buslinien zukünftig mittels verkehrsabhängiger Steuerung priorisiert abzuwickeln. Die Aussagen des Gutachtens werden als plausibel erachtet. Eine Umsetzung der Maßnahmen zur Herstellung einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur kann gewährleistet werden. Die durch die Planung entstehenden Neuverkehre können auch in Anbetracht der weiteren Verkehrsentwicklung im Untersuchungsraum aufgenommen werden. Verkehrliche Belange stehen der 42. FNP-Änderung somit nicht entgegen. Für weitere Informationen wird auf die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 541 sowie auf die oben genannte Verkehrsuntersuchung verwiesen. 5.5 Immissionsschutz Im Bauleitplanverfahren sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Schädliche Umwelteinwirkungen (z. B. in Form von Schallimmissionen) sind so weit wie möglich zu vermeiden. Bislang wurde auf Genehmigungsebene sichergestellt, dass die relevanten Immissionsrichtwerte eingehalten wurden. Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen im Hafengebiet, beispielsweise durch sich ändernde Abstände zu schutzbedürftigen Nutzungen wird eine Aktualisierung der Lärmbetrachtung notwendig. Im Hinblick auf die mit hoher Bedeutung in die städtebauliche Abwägung eingestellte planerische Zielsetzung, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu sichern und gleichzeitig Entwicklungsmöglichkeiten für den Gewerbestandort zu ermöglichen, ist die angrenzende (bzw. angrenzend geplante) Wohnnutzung insbesondere vor Lärmemissionen zu schützen. Als geeignetes Mittel wird dazu auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 die 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 17 von 26 Lärmkontingentierung angewendet, um die umliegenden Gewerbeflächen adäquat zu berücksichtigen. Die vorgenannte Emissionskontingentierung steuert auf Ebene des Bebauungsplans die gewerblichen Nutzungen im Plangebiet und reagiert auf das Nebeneinander der verschiedenen Nutzungen. Neben der abgewogenen wie begründet vorgenommenen Emissionskontingentierung ist darüber hinaus auch eine Belastung durch Verkehrslärm, insbesondere vom Albersloher Weg und dem parallel zum Dortmund-Ems-Kanal verlaufenden Hafengrenzweg näher zu betrachten. Dies gilt vor allem mit Blick auf empfindliche und schutzbedürftige Nutzungen des Wohnens für das zukünftige MMQ 3 (130. FNP-Änderung) sowie das gegenüberliegende Bebauungsplangebiet Stadthafen Nord (72. FNP-Änderung). Im Plangebiet lässt sich der vorherrschende Verkehrslärm insbesondere in Straßen- und Schiffsverkehrslärm unterteilen: Der überwiegende Teil des Plangebiets ist durch Verkehrsflächen begrenzt und somit belastet. Besonders stark wirkt der Albersloher Weg im Südwesten auf das Plangebiet ein. Der DEK, der die östliche Spange des Änderungsbereichs bildet, prägt die Lärmauswirkungen, die vom Binnenschifffahrtsverkehr ausgehen. Zu Grunde gelegt wurden hier im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 die Daten des Verkehrsberichts der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus dem Jahr 2023. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 ist demnach fachgutachterlich 13 festgestellt worden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Immissionsorte durch planinduzierten Gewerbelärm erfolgen. Dabei wurden auch die umliegenden Flächen wie die des geplanten MMQ 3 an der Theodor-Scheiwe-Straße mitberücksichtigt und die zu kontingentierenden Flächen auf den Schutzanspruch eines Urbanen Gebietes angepasst. Nach Maßgabe der Festsetzungen auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 erfolgt durch die Emissionskontingentierung eine Vermeidung erheblicher negativer Auswirkungen auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse bereits am Ort der Entstehung der Lärmemissionen. Zusammenfassend lässt sich für die Maßstabsebene des Flächennutzungsplans daher festhalten, dass die Sicherstellung des Immissionsschutzes auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541 gewährleistet wird und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sichergestellt werden. Vertiefende Informationen können den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 541 entnommen werden. 13 „Immissionsschutz-Gutachten, Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 541 Stadthafen I, DEK, Albersloher Weg der Stadt Münster“ (Möhler + Partner Ingenieure GmbH, Ahaus, 16.09.2025) 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 18 von 26 6 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 6.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB erstellt worden. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplans. Die Beschreibung soll sich nach den Vorgaben des BauGB auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, grenzüberschreitenden, kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen, ständigen und vorübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen der geplanten Vorhaben erstrecken. Die Beschreibung soll zudem den auf Ebene der Europäischen Union oder auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen Rechnung tragen. Die Angaben zu Qualität und Ausstattung von Natur und Umwelt beruhen – soweit nicht anders angegeben – auf dem Umweltkataster der Stadt Münster ( http://geo.stadt- muenster.de/umweltkataster). Für die Belange des Artenschutzes und des Immissionsschutzes fußt der Umweltbericht auf den Ergebnissen folgender Fachgutachten: „Immissionsschutz-Gutachten, Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Bauleitverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 541 Stadthafen I, DEK, Albersloher Weg der Stadt Münster“ (Möhler + Partner Ingenieure GmbH, Ahaus, 16.09.2025) „Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Nr. 541 am Stadthafen I in Münster“ (WVI Prof. Dr. Wermuth Verkehrsforschung und Infrastrukturplanung GmbH, Braunschweig, Juli 2025) „Brutvogelerfassung Gewerbegebiet östl. Albersloher Weg (B-Plan Nr. 541.I), Münster“ (Faunistische Gutachten – Dipl.-Geogr. Michael Schwartze, Warendorf, November 2015) „Faunistisches Fachgutachten Münster Modell Quartier (MMQ) 3 Stadt Münster‘“ (M.Sc. Lök. Patrick Günner, B.Eng. Alexander Schlüter, M.Sc. Lök. Christoph Heidebrunn, Ostbevern, Münster, 29.11.2023) 6.2 Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung Durch die 42. FNP-Änderung im Stadtbezirk Münster-Mitte, südlich des Stadthafens I, werden die planerischen Voraussetzungen zur Neustrukturierung des südlichen Hafenareals gemäß den Zielen des Masterplans Stadthäfen geschaffen. Die Änderung umfasst die Umstrukturierung der industriellen Flächen und gemischten Bauflächen zu Gewerbegebieten, die Darstellung des Kraftwerkstandorts einschließlich seiner Erweiterungsflächen als Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen, die Darstellung der südöstlichen Hafenspitze als Grünfläche. Änderungen der Darstellung des DEK als Wasserfläche im FNP werden nicht vorgenommen. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 19 von 26 6.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Der Änderungsbereich ist im Regionalplan – Teilabschnitt Münsterland – als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) bzw. als Wasserstraße (DEK) dargestellt. Ein Landschaftsplan liegt für den Änderungsbereich nicht vor. Folgende fachgesetzliche Anforderungen sind zu berücksichtigen: Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Mensch und seine Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) - TA Lärm - Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - BNatSchG (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) Fläche, Boden - Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz - Landeswassergesetz Luft, Klima - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) - 39. BImSchV Landschaft - BNatSchG (Eingriffsregelung i.V.m. den Regelungen des BauGB) Kulturelles Erbe - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 1: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Darüber hinaus ist auf die Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur (Wiederherstellungsverordnung – WVO, in Kraft seit 18.08.2024) hinzuweisen. Die Ausgestaltung der hierfür erforderlichen Maßnahmen obliegt den Mitgliedstaaten und bedarf einer nationalen Konkretisierung. Die Konkretisierung erfolgt in Deutschland über den Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP). Dessen Entwurf (Stand April 2026.) sowie die BfN-Kartenanwendung „Städtische Ökosysteme in DE (W-VO Art. 8)“14 bilden den derzeitigen nationalen Konkretisierungsstand für die Art.-8-Gebietskulisse. Nach derzeitigem Stand ist die Stadt Münster Art.-8-relevant. Eine Ausnahme bis zum 31.12.2030 besteht nach aktueller BfN-Attributabfrage nicht. Das Plangebiet liegt nach der BfN-Kartenanwendung innerhalb eines städtischen Ökosystemgebiets. Die Gebietskulisse ist nicht mit dem gesamten Stadtgebiet gleichzusetzen, sondern knüpft an die national abgegrenzten städtischen Ökosystemgebiete an. Gemäß Artikel 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) entfaltet die Verordnung unmittelbare Geltung. Eine vertiefende Auseinandersetzung mit den Bestimmungen der WVO – insbesondere im Hinblick auf die bilanzierende Betrachtung nach 14 BfN-Kartenanwendung 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 20 von 26 Art. 8 Abs. 1 WVO – erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541), soweit dies im jeweiligen Planungskontext erforderlich ist. Der Lärmaktionsplan Münster 2024 sowie der Luftreinhalteplan Münster 2009 und 2014 weisen für das Plangebiet keine maßnahmenbezogene Relevanz auf. Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Landschaftsplans der Stadt Münster. Der Änderungsbereich befindet sich zudem nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets oder eines Überschwemmungsgebiets. 6.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Schutzgut Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung Mensch und seine Gesundheit - Gewachsenes Gewerbe- und Industriegebiet mit gebietstypischen Immissionen. - Hohe Lärmvorbelastung durch Verkehrsbelastung im Bereich des Albersloher Wegs. - Keine relevante Luftvorbelastung durch Straßenverkehr. - Vermeidung von Immissionsbelastungen im Hafenbereich - Geplante Steuerung der Lärmimmissionen durch Emissionskontingente im Bebauungsplan Nr. 541. - Neudarstellung einer Grünfläche an der Hafenspitze. Geringe Erheblichkeit Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt - Zum Teil Brachflächen mit ruderalem Aufwuchs. - Kein Vorkommen verfahrenskritischer Tier- und Pflanzenarten im Änderungsbereich. - Verlust der Biotopfunktion (Brachen). - Ausgleichserfordernisse im Zuge der Eingriffsregelung sind nicht erforderlich. - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete werden nicht berührt. Geringe Erheblichkeit 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 21 von 26 Schutzgut Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung Fläche, Boden - Keine schutzwürdigen oder besonders empfindlichen Böden. - Überwiegend anthropogen veränderte Böden. - Weitreichende Altlasten-/ Verdachtsflächen im Änderungsbereich. - Neuversiegelung im Rahmen der bislang schon zulässigen Dichte. - Freiraumschonung durch Maßnahme der Innenentwicklung. - Kennzeichnung der Altlasten-/ Verdachtsflächen. Nicht erheblich Wasser - Schutzwürdige Grundwasservorkommen sind nicht gegeben. - Gemäß Starkregengefahrenkarte sind vereinzelt Stellen im Änderungsgebiet von extremen Starkregen betroffen. - Keine relevanten Auswirkungen auf den Wasserhaushalt erkennbar. Nicht erheblich Luft, Klima (Klimaschutz, Klimaanpassung) - Gewerbe-/ Industriegebiet mit mittlerer bis sehr hoher bioklimatischer Belastung - Keine Luftbelastung oberhalb geltender Grenzwerte. - Keine relevante Änderung der Bestandsituation hinsichtlich der Belange des Stadtklimas, jedoch kleinräumige Aufwertung durch geplante Grünfläche. - Belange des Klimaschutzes sind auf der Planungsebene des FNP nicht in erheblichem Maße berührt. - Keine erheblichen Luftbelastungen. Geringe Erheblichkeit Landschaft, Ortsbild - Innerörtliche Lage mit vorhandener Gewerbe-/ Industrienutzung. - Grünfläche an der Hafenspitze wirkt sich positiv auf das Landschafts-/ Ortsbild aus. Nicht erheblich (ggf. positiv) Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Hafenaffine Denkmale und Kulturgüter im Plangebiet vorhanden. - Keine Beeinträchtigung erkennbar. Nicht erheblich (ggf. positiv) 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 22 von 26 Schutzgut Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung Wechselwirkungen - Keine maßgeblichen Wechselwirkungen erkennbar. - Nicht erkennbar. Nicht erheblich (ggf. positiv) Tabelle 2: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 6.4.1 Mensch und seine Gesundheit Die 42. FNP-Änderung verfolgt das Ziel, einen Teil des Gesamtkonzepts zur städtebaulichen Neuordnung des Münsteraner Hafengebiets umzusetzen. Das Gesamtkonzept ergibt sich aus der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen, begonnen im Jahr 2019 und u.a. basierend auf den Ergebnissen des Werkstattverfahrens zu den MMQ 3, 4 und 5, welches die Transformationsideen für Teile des Hafenbereichs behandelte. Die Ermittlung der Umweltauswirkungen hinsichtlich des Immissionsschutzes wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 541 konkretisiert. Untersucht wurden die Auswirkungen der gewerblichen Lärmsituation sowie des Verkehrslärms auf das Plangebiet (vgl. auch Kapitel 5.5). Die Darstellung einer öffentlichen Grünfläche hat positive Auswirkungen auf die Erholungsnutzung im Hafengebiet. 6.4.2 Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder europäische Vogelschutzgebiete werden nicht berührt. Eingriffsregelung Nach § 1a Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung nach dem BNatSchG) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren. Als Beurteilungsmaßstab dient im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung das bestehende Planungsrecht des überplanten Bebauungsplans Nr. 401. Auf der Basis der bislang zulässigen und künftig geplanten baulichen Dichte sind für den Änderungsbereich des Flächennutzungsplans keine Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten. Artenschutz Im Rahmen der Artenschutzprüfung erfolgte eine Erfassung der Brutvögel und Fledermäuse durch SCHWARTZE 2015. Auf eine Aktualisierung der Brutvogelerhebung konnte unter Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde verzichtet werden, da sich durch die ungeeignete Biotopausstattung kein Ansatz ergab, dass sich wesentliche Änderungen zur Kartierung aus dem Jahr 2015 ergeben würden. Insgesamt ist festzustellen, dass keine artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen prognostiziert werden, da im Plangebiet mit Ausnahme des Turmfalken, weder Fortpflanzungs- 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 23 von 26 und Ruhestätten noch essenzielle Nahrungsflächen für die planungsrelevanten Vogelarten vorhanden sind und somit zukünftige Nutzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG auslösen werden. Verfahrenskritische Arten nach Maßstab des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) sind für das Plangebiet nicht bekannt. Eine artenschutzrechtliche Relevanz ist auf Ebene des Flächennutzungsplans daher nicht gegeben. 6.4.3 Fläche, Boden Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden, dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen der Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Grundsätze werden mit der vorliegenden Planung berücksichtigt. Die für eine bauliche Entwicklung vorgesehenen Flächen betreffen ausschließlich Gebiete, für die bereits eine bauliche Nutzung aufgrund des bestehenden Planungsrechts möglich ist. Die Planung entspricht damit in vollem Umfang der Zielsetzung des § 1a Abs. 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam umzugehen und Neuversiegelungen zu vermeiden. Durch die Darstellung einer öffentlichen Grünfläche im Bereich der südöstlichen Hafenspitze erfolgt für das Schutzgut Boden in diesem Bereich eine Verbesserung der bisherigen Planungssituation. Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden in der Planzeichnung der 42. FNP-Änderung gekennzeichnet. 6.4.4 Wasser Der Dortmund-Ems-Kanal liegt als Oberflächengewässer im Änderungsgebiet. Das Änderungsgebiet ist nahezu vollständig überbaut und versiegelt, was die Grundwasserzufuhr deutlich einschränkt. Für aktuell unversiegelte Flächen entlang des Albersloher Wegs ist eine zukünftige Bebauung zu erwarten. Diese entspricht der bislang zulässigen Bebauungsdichte. 6.4.5 Luft, Klima (Klimaschutz, Klimaanpassung) Gemäß den aktuellen Erkenntnissen aus der Stadtklimaanalyse 15 weist der Änderungsbereich (vgl. Planungshinweiskarte) eine mittlere bis sehr hohe bioklimatische Belastung auf. Die Kaiflächen im Plangebiet entlang des Dortmund-Ems-Kanals sind in der Planungshinweiskarte als Ausgleichsräume mit hohem stadtklimatischen Schutzbedarf gekennzeichnet. Die mit der 42. FNP-Änderung verbundenen Nutzungsänderungen wirken sich mit Blick auf die maßgeblichen Faktoren Dichte / Versiegelung gegenüber der Bestandssituation nicht maßgeblich aus. Die zukünftig grüne Hafenspitze kann zur Verbesserung der klimatischen Situation beitragen. 15 vgl. auch https://www.stadt-muenster.de/klima/klimaanpassung/stadtklimaanalyse-2025 und V/0200/2025 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 24 von 26 6.4.6 Landschaft, Ortsbild Der DEK ist in der städtischen Grünordnung als systemüberlagernder Grünzug dargestellt. Der Siedlungsraum ist in weiten Teilen durch eine gewerblich-industrielle Nutzung geprägt. Im Bereich der grünen Hafenspitze, die im Änderungsbereich als Grünfläche (Zweckbestimmung Parkanlage) dargestellt wird, ist vorgesehen, einen für die Öffentlichkeit zugänglichen, grünen Hafenplatz zu schaffen. 6.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bodendenkmäler sind im Änderungsgebiet nicht bekannt. Mit dem Rhenus- und dem Flechtheimspeicher sind unter der Adresse Am Mittelhafen 10 zwei Baudenkmäler im Plangebiet vorhanden. Darüber hinaus befinden sich als kulturelle Zeugnisse erhaltenswerte Einzelanlagen / Gebäude und hafentypische Objekte im Änderungsbereich. Hierbei handelt es sich um den Kohlebunker nördlich des Kraftwerks, den Portaldrehkran der Firma Rhenus, zwei Siloanlagen im Bereich der Kaiflächen sowie ein Gebäude (Am Mittelhafen 42/44). Diese hafentypischen Objekte spiegeln die Historie des Ortes wider und werden entsprechend als erhaltenswerte Objekte eingestuft. Der Änderungsbereich umfasst ein bereits bestehendes Gewerbe- und Industriegebiet. Zudem befinden sich im Gebiet Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Münster GmbH. Insofern sind umfassende Sachgüter vorhanden. 6.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht erkennbar und werden ansonsten unter den einzelnen Schutzgütern beschrieben und bewertet. 6.5 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen Im Vergleich zu den bisherigen Darstellungen im Flächennutzungsplan werden durch die Änderungsplanung keine Eingriffe in Natur und Landschaft initiiert. Durch die neue Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage werden die Auswirkungen auf zahlreiche Schutzgüter vermindert. 6.6 Nichtdurchführung der Planung (Prognose-Null-Variante) Ein Verzicht auf die Planung hätte zur Folge, dass die durch den Beschluss des Hauptausschusses beschlossene Zielsetzung der Stadt Münster, den Masterplan Stadthäfen als Leitmotiv der Hafenentwicklung umzusetzen ( V/0800/2011), stark eingeschränkt würde. Die Nichtdurchführung kommt daher nicht in Betracht. 6.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Zu anderweitigen Planungsmöglichkeiten wird ergänzend auf die Ausführungen in Kapitel 1.3 verwiesen. Wie sich bereits aus den benannten Planungszielen ergibt, knüpft die 42. FNP- Änderung an die bestehende gewerblich-industrielle Vorprägung des Änderungsbereichs, die vorhandene Erschließung und Infrastruktur, die Standortbindung des Kraftwerksstandorts einschließlich seiner Erweiterungsoptionen sowie die weiterentwickelten städtebaulichen Ziele für den Hafenbereich an. Unter Berücksichtigung dieser planerischen Ausgangspunkte, des 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 25 von 26 Vorrangs der Innenentwicklung und der angestrebten städtebaulichen Neuordnung des Hafenareals kommen auf Ebene der 42. FNP-Änderung keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht, die die verfolgten Planungsziele in gleicher Weise erreichen und zugleich geringere Umweltauswirkungen erwarten lassen. 6.8 Überwachung (Monitoring) Auf der Ebene des Flächennutzungsplans sind hinsichtlich des konkreten Änderungsbereichs keine speziellen Monitoring-Maßnahmen vorgesehen bzw. erforderlich. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplans Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuierlich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet von Münster. Mittels geeigneter Indikatoren kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monitoring der Umweltentwicklungen. 6.9 Zusammenfassung Durch die 42. FNP-Änderung im Stadtbezirk Münster-Mitte südlich des Stadthafens I werden die planerischen Voraussetzungen zur Neustrukturierung des südlichen Hafenareals gemäß den Zielen des Masterplans Stadthäfen geschaffen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurden die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter im Planänderungsbereich untersucht. Im Vergleich zu den bisherigen Darstellungen des Flächennutzungsplans ergibt sich kein maßgebliches Eingriffspotenzial. Belange des Artenschutzes stehen der Änderung nicht entgegen. Der Änderungsbereich weist als innerstädtisches Gewerbe-bzw. Industriegebiet eine mittlere bis sehr hohe bioklimatische Belastung auf. Eine Verbesserung der Belastungssituation ist bereits auf der Planebene des FNP durch eine neu dargestellte öffentliche Grünfläche vorgesehen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) werden die konkretisierten Rahmenbedingungen ermittelt, um erheblich nachteilige Umweltauswirkungen soweit möglich zu vermeiden oder auszugleichen. Anderweitige Planungsmöglichkeiten oder ein Verzicht auf die Planung kommen vor dem Hintergrund, die planerischen Rahmenbedingungen zur Entwicklung des Hafenareals zu schaffen, nicht in Betracht. Eine konkrete, über die Erfassung der städtischen Umweltdaten hinausgehende Überwachung der Umweltfolgen im Kontext der Planung ist auf der Ebene des Flächennutzungsplans nicht erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Begründung / Seite 26 von 26 Diese Begründung dient gemäß § 5 Abs. 5 BauGB als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am ____________ abschließend beschlossenen 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Münster, den __________ Tilman Fuchs Oberbürgermeister
V-0439-2026-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0439/2026 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 110 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Mitte im Stadtteil Hafen im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Zusammenfassung der Stellungnahmen - aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (s. Kap. 1 und Kap. 2), - aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (s. Kap. 3 und Kap. 4), - aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (s. Kap. 5 und Kap. 6), - außerhalb der offiziellen Beteiligungszeiträume (s. Kap. 7). Vorbemerkungen: Methodik – Aufnahme von Stellungnahmen in die Abwägungstabelle zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans: Sofern weder der Betreff noch der Inhalt einer Stellungnahme die Ebene des Flächennutzungsplans berühren, wird insoweit auf die Ebene des Bebauungsplans verwiesen. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahme in der Abwägung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt in diesem Fall nicht. Sofern eine Stellungnahme den Flächennutzungsplan zumindest formal adressiert, wird sie in die Abwägung zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans aufge- nommen, entsprechend maßstabsgerecht zusammengefasst und – soweit auf Ebene des Flächennutzungsplans erforderlich – abgewogen. Zum Änderungsbereich: Der aktuelle Änderungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flächen südlich des Stadthafens 1, nördlich des Albersloher Wegs und westlich des Dortmund-Ems-Kanals. Die im Rahmen der erneuten Veröffentlichung Anfang des Jahres 2026 eingegangenen Stellungnahmen betreffen diesen Änderungsbereich. Klarstellend ist darauf hinzuweisen, dass frühere Verfahrensstände noch andere räumliche Zuschnitte der 42. Änderung betrafen. Zum Zeit- punkt des Änderungsbeschlusses im Jahr 2012 sowie der kurz darauf im Juli 2012 durchgeführten frühzeitigen Bürgerinformation umfasste der Änderungsbe- reich neben den heute noch von der 42. Änderung erfassten Flächen zusätzlich Teilbereiche nördlich des Stadthafens 1 sowie Flächen östlich des Dortmund- Ems-Kanals. Der nördlich des Stadthafens 1 gelegene Bereich im Umfeld der ehemaligen OSMO-Hallen wurde mit Beschluss zur 72. Änderung des Flächennut- zungsplans vom 11.05.2016 aus dem Plangebiet der 42. Änderung herausgelöst. Die Veröffentlichung der Planunterlagen im Jahr 2018 bezog sich damit noch auf die heutigen Flächen der 42. Änderung sowie zusätzlich auf die Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals, die heute dem Änderungsbereich der 130. FNP- Änderung zuzuordnen sind. Diese östlich des Dortmund-Ems-Kanals gelegenen Flächen wurden mit der Beschlussvorlage V/0629/2020 formal aus dem Ände- rungsbereich der 42. Änderung herausgenommen und zunächst der 110. Änderung des Flächennutzungsplans zugeführt; der nördliche Teilbereich dieser 110. Änderung östlich des Albersloher Weges wird seit März 2023 im Verfahren der 130. FNP-Änderung weitergeführt. Seit Mai 2026 wird zudem der südliche Bereich 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 110 der 110. FNP-Änderung (im Bereich Eulerstraße, zwischen Bundesstraße 51, Dortmund-Ems-Kanal und Westfälischer Landeseisenbahn) in einem eigenständi- gen Verfahren (142. FNP-Änderung) weitergeführt (s. V/0173/2026). Die Abwägung bezieht sich daher auf den maßgeblichen finalen Änderungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans. Ein entsprechender Hinweis erfolgt, soweit erforderlich, im Kontext der jeweiligen Stellungnahme. Abbildung 1: Übersicht der FNP-Änderungsverfahren im Hafenbereich (Quelle: Stadt Münster, Stadtplanungsamt, Stand 6/2026) 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 110 1 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorbemerkung: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Bürgeranhörung am 05.07.2012 von 18:35 bis 21:50 Uhr statt, Veranstaltungsort war die Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster GmbH im Stadtteil Hafen. Anwesend waren rund 200 Bürgerinnen und Bürger. Nach kurzer Einleitung durch Herrn Fischer-Baumeister (Bezirksbürgermeister) und Herrn Schowe (Verwaltung – Amtsleitung Stadtplanungsamt) wurde der Veranstaltungsablauf und der Masterplan Stadthäfen vorgestellt. Weitergehende Aussagen zu den vorgestellten Inhalten, zum Planverfahren, zum Master- plan Stadthäfen und zur planungsrechtlichen Umsetzung sind dem Protokoll zur Bürgeranhörung (s. Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1090/2017) zu entnehmen. Es wurden im Rahmen der Bürgeranhörung Fragen und Anregungen vorgebracht, die dem Protokoll der Bürgeranhörung zu entnehmen sind. Diese werden ergänzend nachfolgend aufgeführt. Zusätzlich wurden die Planunterlagen in Form eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 sowie im Internet unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung im Zeitraum vom 28.06. bis 05.07.2012 bereitgestellt. Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.1 Mündliche Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.07.2012 Themenfeld „Masterplan Stadthäfen“ 1.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass der Erhalt eines Teils der OSMO-Hallen nicht als klarer Auftrag bzw. als klares Planungs- ziel zu verstehen sei und im Hafenforum eine Wohnnutzung di- rekt an der Wasserkante abgelehnt worden sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen; die damalige Stellungnahme bezog sich noch auf einen deutlich wei- ter gefassten Planungsbereich. Der Bereich der ehema- ligen OSMO-Hallen wurde bereits aus dem Plangebiet der 42. Änderung herausgelöst und ist dem Verfahren zur 72. FNP-Änderung bzw. dem Bebauungsplan Nr. 600 „Nördlich Stadthafen 1“ zuzuordnen. Die aktuelle 42. FNP-Änderung umfasst nur noch die Fläche südlich des Stadthafens 1 und bereitet dort keine Wohnnutzung an der Wasserkante vor. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.2 Es wird kritisiert, dass der Einzelhandelsumfang nicht benötigt werde und die Belange der Durchgrünung, Durchlüftung, Die damalige Stellungnahme bezog sich noch auf einen deutlich weiter gefassten Planungsbereich. Die aktuelle 42. FNP-Änderung umfasst nur noch die Fläche südlich Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Kinderspielplätze und Verkehrserschließung zu wenig berück- sichtigt seien. des Stadthafens 1. Einzelhandelsumfang/Hafenmarkt und Nahversorgungsfragen betreffen nicht die aktuellen FNP-Darstellungen, sondern das bereits abgeschlos- sene Bebauungsplanverfahren Nr. 609 und die dazuge- hörige 97. FNP-Änderung. Die 42. FNP-Änderung berei- tet weder Einzelhandel noch Wohnbauflächen mit ent- sprechendem Kinderspielplatzbedarf vor. Die Durchgrü- nung wird auf FNP-Ebene insbesondere durch die Grün- fläche an der Hafenspitze berücksichtigt; die verkehrli- che Leistungsfähigkeit wurde im Zuge des Bebauungs- plans Nr. 541 gutachterlich nachgewiesen. Themenfeld „Vorläufiger Entwurf Verkehrsuntersuchung Masterplan“ 1.1.3 Es wird gefragt, ob die Schillerstraße durch die Entwicklung im Bereich der Stadthäfen die verhältnismäßig stärkste Erhöhung an Kfz-Frequentierung erfahren werde; zugleich wird darauf hin- gewiesen, dass die Schillerstraße bereits heute funktionale Defi- zite aufweise. Die seinerzeit angesprochene stärkere Belastung der Schillerstraße stand insbesondere im Zusammenhang mit der damaligen Annahme einer möglichen Öffnung bzw. eines Ausbaus der Theodor-Scheiwe-Straße. Diese Fragestellung betrifft die gesamtverkehrliche Ent- wicklung der Stadthäfen und eine Straße außerhalb des aktuellen Änderungsbereichs der 42. FNP-Änderung. Die aktuelle 42. FNP-Änderung bereitet weder eine Öff- nung der Theodor-Scheiwe-Straße noch eine unmittel- bare Veränderung der Schillerstraße vor; Eine verkehrli- che Anbindung des Planänderungsbereichs an die Schillerstraße ist faktisch aufgrund des Hafenbeckens nicht möglich. Für den Bereich der 42. FNP-Änderung wurde die verkehrliche Leistungsfähigkeit im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich untersucht und nachgewiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.1.4 Es wird gefragt, warum die Verkehrsplanung nicht gegen den allgemeinen Trend der Zunahme durch Kfz-Verkehr gegensteu- ere. Die damalige Frage bezog sich auf die gesamtverkehrli- che Betrachtung des Masterplans und einen deutlich weiter gefassten Planungsbereich. Die aktuelle 42. FNP- Änderung umfasst nur noch die Fläche südlich des Stadthafens 1. Die Stärkung von ÖPNV, Rad- und Fuß- verkehr sowie das Leitbild der Innenentwicklung und Stadt der kurzen Wege bleiben gesamtstädtische Ziele, sind aber nicht allein Gegenstand der 42. FNP-Ände- rung. Für den Änderungsbereich wurde die verkehrliche Leistungsfähigkeit im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich nachgewiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausbau der B 51 Zu- kunftsmusik sei; ferner wird gefragt, wie sicher der Ausbau der B 51 sei und wie der Planungsstand sei, angeregt, den Ausbau der B 51 nicht in die Prognose einfließen zu lassen, sowie ge- fragt, wie der Ausbau der B 51 eine Entlastung für die innerstäd- tischen Bereiche bzw. für den Hansaring bringen könne. Die damalige Frage bezog sich auf die gesamtverkehrli- che Prognose zum Masterplan und einen deutlich weiter gefassten Planungsbereich. Die aktuelle 42. FNP-Ände- rung umfasst nur noch die Fläche südlich des Stadtha- fens 1. Fragen zur Berücksichtigung des Ausbaus der B 51 in gesamtverkehrlichen Prognosen betreffen nicht unmittelbar die FNP-Darstellungen der 42. Änderung. Für den Änderungsbereich wurde die verkehrliche Leis- tungsfähigkeit im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich nachgewiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.6 Es wird gefragt, was die Unterführung Albersloher Weg / Hafen- straße bedeute und welche Planung ihr zugrunde liege. Die Frage bezog sich auf eine gesamtverkehrliche bzw. infrastrukturelle Überlegung im damaligen Masterplan- Kontext und nicht auf die heutigen FNP-Darstellungen der 42. Änderung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Themenfeld „Projekt Hafencenter“ Die im Protokoll unter dem Themenblock „Projekt Hafencenter“ dokumentierten Stellungnahmen bezogen sich zu keinem Zeitpunkt auf Flächen innerhalb des Gel- tungsbereichs der 42. FNP-Änderung. Dies gilt auch unter Berücksichtigung der im Verlauf des Verfahrens veränderten Abgrenzung des Änderungsbereichs. Eine inhaltliche Zusammenfassung erfolgt daher in der vorliegenden Abwägung nicht. Die Stellungnahmen sind dem eigenständigen Planvorhaben „Hafencenter“ zuzuord- nen, das in gesonderten, im Jahr 2022 abgeschlossenen Planverfahren zur 97. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 609 behandelt wurde. Themenfeld „Projekt Neuhafen“ 1.1.7 Es wird gefragt, ob eine Durchgrünung vorgesehen sei und wie mit dem Bedarf an Kinderspielflächen umgegangen werde. Die Ausführungen betreffen das Projekt „Neuhafen“ bzw. die Planungen nördlich des Stadthafens 1. Dieser Bereich ist nicht mehr Gegenstand der aktuellen 42. FNP-Änderung, sondern wird seit der Herauslösung aus dem damaligen Änderungsbereich eigenständig im Ver- fahren zur 72. FNP-Änderung bzw. zum Bebauungsplan Nr. 600 „Nördlich Stadthafen 1“ behandelt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Qualität des Wohnprojek- tes in Frage gestellt werde; zudem wird angeregt, das Projekt insgesamt mit neuen Volumenansätzen zu überdenken, da die Varianten betreffend der Kopfbebauung zur Schillerstraße nur Nuancen darstellten. s. 1.1.7 Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.9 Es wird gefragt, ob die förderfähigen Wohnungen zur Schiller- straße orientiert würden und wie die Aussichten auf eine Förde- rung seien bzw. wie prioritär die Stadt Münster in diesem Zu- sammenhang behandelt werde. s. 1.1.7 Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.10 Es wird kritisiert, dass das zentrale Problem die Gentrifizierung sei und Wohnungen fehlten, die wirtschaftlich sozial gestaltet seien. s. 1.1.7 Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.1.11 Es wird darauf hingewiesen, dass die Entwicklung des „Neuha- fen“-Projektes auch Mehrverkehr im Hubertiviertel verursachen werde. s. 1.1.7 Keine Beschlussfassung erforderlich. Themenfeld „Allgemeines“ 1.1.12 Es wird gefragt, wie das weitere Procedere aussehe bzw. wie sich die Bürger in das weitere Verfahren einbringen könnten, und ob es die Möglichkeit eines Bürgerentscheides gebe. Die Frage betraf das damalige weitere Verfahren zu ei- nem noch deutlich weiter gefassten Planungsbereich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde bzw. wird im Verfahren nach den Vorgaben des BauGB durchgeführt; seitdem wurde der Änderungsbereich der 42. FNP-Än- derung auf die Fläche südlich des Stadthafens 1 redu- ziert. Fragen zu Bürgerbegehren oder Bürgerentscheid richten sich nach den kommunalrechtlichen Vorgaben und betreffen nicht die FNP-Darstellungen selbst. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.13 Es wird kritisiert, dass der Zeitpunkt der Veranstaltung kurz vor den Sommerferien äußerst ungünstig terminiert sei und eine Veranstaltung mit dem Umfang der Themen überfrachtet sei. Die Kritik am Zeitpunkt der Veranstaltung wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der frühzeitigen Betei- ligung und der weiteren Beteiligungsschritte nach BauGB bestand die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung einzureichen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.14 Es wird kritisiert, dass die Bürgerbeteiligung überflüssig sei, da die Stadt die strategischen Flächen nicht erworben habe und deshalb seitens der Stadt bzw. der Bürger keine Möglichkeit mehr der Steuerung der Entwicklung bestehe; zudem wird da- rauf hingewiesen, dass die Politik gegen das Bürgergefühl han- dele. Die Kritik wird zur Kenntnis genommen. Auch bei priva- ten Grundstücksflächen verbleibt die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der kommuna- len Bauleitplanung bei der Stadt. Die Öffentlichkeit wurde im Verfahren nach den Vorgaben des BauGB be- teiligt; die vorgebrachten Belange werden in die Abwä- gung eingestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 1.1.15 Es wird kritisiert, dass Politiker in dieser Veranstaltung fehlten. Die Kritik wird zur Kenntnis genommen. Die Veranstal- tung diente der frühzeitigen Information und Beteiligung der Öffentlichkeit. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.16 Es wird darauf hingewiesen, dass das Herz-Jesu-Viertel bzw. das Hubertiviertel durch umfangreiche Bauarbeiten in Mitleiden- schaft gezogen werde; zudem wird angeregt, die anvisierten Projekte zurückzustellen bzw. aufzugeben, und darauf hinge- wiesen, dass die Politik gegen das Bürgergefühl handele. Die damalige Stellungnahme bezog sich auf einen deut- lich weiter gefassten Planungsbereich und mehrere Pro- jekte im Hafenraum. Die aktuelle 42. FNP-Änderung um- fasst nur noch die Fläche südlich des Stadthafens 1. Bauzeitliche Belastungen sind nicht Regelungsgegen- stand des Flächennutzungsplans. Die Anregung, die Planung zurückzustellen bzw. aufzugeben, wird nicht aufgegriffen, da mit der 42. FNP-Änderung die städte- bauliche Neuordnung der Fläche südlich des Stadtha- fens 1 vorbereitet wird. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 110 2 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungszeitraum vom 26.02.2015 bis einschließlich 26.03.2015 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.1 Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 03.03.2025 2.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesnetzagentur Fre- quenzen für zivile Richtfunkanlagen zuteilt, jedoch selbst keine Richtfunkstrecken betreibt. Sie kann in Planungs- und Genehmi- gungsverfahren lediglich einen Beitrag zur Störungsvorsorge leisten, indem sie mögliche Richtfunkbetreiber für das Plange- biet benennt, damit diese frühzeitig über vorgesehene Baumaß- nahmen oder Flächennutzungen informiert werden können. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Beeinflussungen von Richt- funkstrecken durch neue Bauwerke mit Bauhöhen unter 20 m nicht sehr wahrscheinlich seien und daher auf das Einholen ei- ner Stellungnahme der Bundesnetzagentur bei Planverfahren mit geringer Bauhöhe verzichtet werden könne. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundesnetzagentur keine Angaben zum konkreten geografischen Trassenverlauf von Richtfunkstrecken oder zu möglichen (bauwerksbezogenen) Störsituationen machen könne. Im Rahmen des Frequenzzutei- lungsverfahrens für Richtfunkstrecken prüfe die Bundesnetza- gentur lediglich das Störverhältnis zu anderen Richtfunkstre- cken unter Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten, nicht aber die konkreten Trassenverhältnisse (keine Überprü- fung der Bebauung und anderer Hindernisse, die den Richtfunk- betrieb beeinträchtigen können). Entsprechende Informationen könnten nur die jeweiligen Richtfunkbetreiber liefern; zudem sei die Bundesnetzagentur nicht ermächtigt, Angaben zu Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Trassenverläufen oder technischen Parametern der Richt- funkstrecken weiterzugeben. 2.1.4 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Darstellung in Betrieb befindlicher Richtfunktrassen in Flächennutzungsplänen nicht zwingend vorgeschrieben sei, sondern lediglich eine vorsorgli- che, im Ermessen der Planungsträger stehende Maßnahme darstelle. Eine Darstellung in Planunterlagen komme nur in Be- tracht, wenn die Betreiber dies ausdrücklich wünschten und ei- ner Veröffentlichung ihrer Standortdaten zustimmten; im Übri- gen stünden dem insbesondere Datenschutz- sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.5 Es wird angeregt, bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit ei- ner Höhe von über 20 m entsprechende Anfragen an die Bun- desnetzagentur zu richten und dabei geografische Koordinaten des Baugebiets, geeignetes topografisches Kartenmaterial so- wie Angaben zum Maß der baulichen Nutzung zu übermitteln. Der Hinweis bzw. die Anregung wird zur Kenntnis ge- nommen. Er betrifft konkrete Bauplanungen und ist da- her im Zuge der jeweils räumlich einschlägigen Bebau- ungsplanverfahren bzw. nachfolgenden Genehmigungs- verfahren zu berücksichtigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.6 Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig vom noch nicht hinreichend konkreten Planungsstand vorsorglich eine Überprü- fung des angefragten Gebiets durchgeführt worden sei. Den beigefügten Anlagen seien die Koordinaten des Prüfgebiets, die Anzahl der dort in Betrieb befindlichen Punkt-zu-Punkt-Richt- funkstrecken sowie Hinweise zu geplanten oder vorhandenen Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen zu entnehmen. Ob das Baugebiet hiervon unmittelbar betroffen sei, könne nur durch die jeweiligen Richtfunkbetreiber beurteilt werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die zum Pla- nungsstand 2015 noch nicht beteiligten Richtfunkbetrei- ber wurden nachträglich angeschrieben und in das Ver- fahren auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ein- bezogen; dies gilt sowohl für Punkt-zu-Punkt- als auch für Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunkanlagen. Die konkrete Betroffenheit ist bei Bedarf im Zuge der jeweils einschlä- gigen Bebauungspläne bzw. nachfolgenden Genehmi- gungsverfahren zu prüfen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass militärische Richtfunkstrecken bei der Untersuchung nicht berücksichtigt worden seien und diesbezügliche Prüfungsanträge beim Bundesamt für Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundes- wehr zu stellen seien. 2.1.8 Es wird darauf hingewiesen, dass die Auskunft der Bundesnetz- agentur wegen des sich laufend ändernden Richtfunkbele- gungszustands nur für das Datum der Mitteilung Gültigkeit be- anspruchen könne. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.9 Es wird darauf hingewiesen, dass die Anfrage wegen möglicher Auswirkungen auf funktechnische Messeinrichtungen der Bun- desnetzagentur an ein weiteres Referat zur ergänzenden Prü- fung weitergeleitet worden sei. Sofern besondere Schutzab- stände oder sonstige Anforderungen zu beachten seien, werde dies in einem gesonderten Schreiben mitgeteilt. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.1.10 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Stellungnahme nicht auf sonstige Leitungssysteme wie Telekommunikationskabel oder Energieleitungen erstrecke, da die Bundesnetzagentur über keine eigenen Leitungsnetze verfüge und hierzu keine voll- ständigen Datenbestände führe. Entsprechende Auskünfte seien unmittelbar bei den jeweiligen Betreibern oder den örtlich zuständigen Planungs- bzw. Baubehörden einzuholen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.2 Amprion GmbH mit Schreiben vom 09.03.2015 2.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich der Bau- leitplanung keine Höchstspannungsleitungen des Unterneh- mens verlaufen und aus heutiger Sicht keine entsprechenden Planungen bestehen. Hinsichtlich teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans verlaufender 110-kV-Kabelanlagen wird auf die Zuständigkeit der Westnetz GmbH verwiesen. Die Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Stellungnahme betrifft ausschließlich die betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. 2.3 Landeseisenbahnverwaltung NRW mit Schreiben vom 12.03.2015 2.3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass aus eisenbahntechnischer Sicht gegen die Bauleitplanverfahren keine Bedenken bestehen, sofern die in der Begründung zum Entwurf des Teilbebauungs- plans unter dem Unterpunkt „Eisenbahn / Gleisanlagen“ ge- nannten Maßnahmen umgesetzt werden, bevor Schienenwege von Eisenbahnen einschließlich der für den Betrieb notwendi- gen Anlagen zurückgebaut oder geändert werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3.2 Es wird angeregt, den Eigentümer der genannten Gleisanlage, die Stadtwerke Münster GmbH, ebenfalls am Verfahren zu be- teiligen. Eine Beteiligung der Stadtwerke Münster GmbH ist wäh- rend der Bauleitplanverfahren erfolgt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.4 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 16.03.2015 2.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass Belange der Bundeswehr be- rührt, jedoch nicht betroffen seien. Dies gelte unter der An- nahme, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Gebäudeteile eine Höhe von 30 m nicht überschreiten. Für den Fall, dass diese Höhe überschritten werde, wird gefordert, die Planunterlagen im Einzelfall vor Erteilung einer Baugenehmi- gung zur Prüfung vorzulegen. Die konkrete Gebäudehöhe und eine etwaige Vorlage von Planunterlagen bei Überschreitung von 30 m betref- fen nicht die Regelungsebene des Flächennutzungs- plans, sondern die verbindliche Bauleitplanung bzw. nachgelagerte Zulassungs- und Genehmigungsverfah- ren. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.5 Handwerkskammer Münster mit Schreiben vom 16.03.2015 2.5.1 Es wird angeregt, die Gegenausnahme zum Einzelhandelsaus- schluss hinsichtlich des Annexhandels weniger restriktiv zu fas- sen und ausnahmsweise Verkaufsflächen im räumlich- Die Anregung bezieht sich auf die konkrete Ausgestal- tung des Einzelhandelsausschlusses und der Ausnahme für Annexhandel im Bebauungsplan. Dies betrifft nicht Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag funktionalen Zusammenhang mit einem im Plangebiet ansässi- gen produzierenden Gewerbe- oder Handwerksbetrieb zuzulas- sen, sofern die Verkaufsfläche der Betriebsfläche untergeordnet bleibt und 250 m² nicht überschreitet. die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung, sondern die Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 541. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbe- darf. 2.5.2 Es wird angeregt, den Begriff des räumlich-funktionalen Zusam- menhangs weiter auszulegen, sodass nicht nur im Betrieb selbst hergestellte oder weiterverarbeitete Waren, sondern auch branchenübliches Zubehör in Form zugekaufter Waren veräu- ßert werden darf. siehe 2.5.1 Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6 LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen mit Schreiben vom 23.03.2015 2.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherung der gewerbli- chen und industriellen Nutzung am Standort des ehemaligen Stadthafens auch im Sinne der im Planbereich liegenden Denk- mäler sei und deren sensible Integration die Weiterentwicklung des Standorts als Alleinstellungsmerkmal unterstützen könne. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6.2 Es wird angeregt, dass zur Förderung des Erhalts und der Wirk- samkeit der Denkmäler im Zusammenhang mit den neuen Strukturen auch die wertgebenden Merkmale des historischen Hafenbereichs in der unmittelbaren Umgebung der Denkmäler bei der Neuordnung des Geländes berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung denkmalwerter und hafenhisto- risch prägender Strukturen betrifft vor allem die städte- bauliche Konkretisierung im Zuge der jeweils einschlägi- gen Bebauungspläne sowie denkmalrechtliche Belange. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs- bedarf. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6.3 Es wird angeregt, die in der Begründung des Bebauungsplans bereits benannten hafentypischen Objekte und Gebäude detail- lierter zu beschreiben und die denkmalbezogene Zielsetzung in der Begründung weiter zu konkretisieren. Die Anregung betrifft die damalige Begründung zum Be- bauungsplan und damit die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung; sie wird in den jeweils einschlägigen Be- bauungsplanverfahren berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.6.4 Es wird angeregt, die maximale Gebäudehöhe im Bereich der beiden denkmalgeschützten Gebäude Flechtheim-Speicher und Rhenus-Speicher sowie im östlich anschließenden Baufeld an der Gebäudehöhe des denkmalgeschützten Bestandes zu ori- entieren, um die äußere Erscheinung und Nutzung der Denkmä- ler im Zusammenhang mit den neu entstehenden Strukturen auch künftig zu gewährleisten. Fragen der konkreten Gebäudehöhe und der Einfügung neuer Baukörper im Umfeld denkmalgeschützter Ge- bäude betreffen die Ebene der verbindlichen Bauleitpla- nung und werden in den jeweils einschlägigen Bebau- ungsplanverfahren (hier das Verfahren zum Bebauungs- plan Nr. 541) berücksichtigt. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6.5 Es wird angeregt, die beiden im Planungsbereich befindlichen Denkmäler gemäß der Planzeichenverordnung zu kennzeich- nen und gemäß § 9 Abs. 6 BauGB nachrichtlich zu überneh- men. Die Kennzeichnung bzw. nachrichtliche Übernahme von Denkmälern betrifft die Ebene der verbindlichen Bauleit- planung; sie wird im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6.6 Es wird darauf hingewiesen, dass Veränderungen an oder in der Umgebung eines Baudenkmals im Rahmen der Beneh- mensherstellung nach § 9 DSchG NRW abzustimmen sind. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit Schreiben vom 23.03.2015 2.7.1 Es werden Bedenken vorgebracht, dass eine Überplanung von Flächen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie eine Entwässerung in den Dortmund-Ems-Kanal nicht zulässig seien. Die 42. FNP-Änderung ist vorbereitende Bauleitplanung und schafft kein verbindliches Baurecht für eine Über- bauung von Flächen der Wasserstraßen- und Schiff- fahrtsverwaltung. Der Dortmund-Ems-Kanal wird im FNP weiterhin als Wasserfläche dargestellt. Kanalbe- gleit- und Betriebsflächen werden aufgrund der Maß- stabsebene und Systematik des FNP nicht zwingend als eigenständige Nutzungsart dargestellt, sondern können zeichnerisch in die jeweilige Anschlussnutzung überge- hen. Im Bereich der 42. FNP-Änderung wird abgesehen von der Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkan- lage“ an der Hafenspitze kein eigenständiger grüner Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Uferbereich dargestellt. Soweit WSV-bezogene Randflä- chen im FNP von Industriegebiet zu Gewerbegebiet ge- ändert werden, betrifft dies allein die vorbereitende Dar- stellungsebene. Der planfestgestellte Bestand und der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Dortmund- Ems-Kanals bleiben unberührt. Eine planmäßige Ent- wässerung in den Dortmund-Ems-Kanal ist nicht vorge- sehen. Eine Änderung der 42. FNP-Änderung ergibt sich daraus nicht. Siehe auch 6.5.2. 2.7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass im Plangebiet mit Planfest- stellungsbeschluss vom 28.04.2008 der Ausbau des Dortmund- Ems-Kanals genehmigt worden sei und dies die Maßnahme Neubau des Petershafen-Dükers umfasse. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7.3 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Planfeststellungsbe- schluss für die Zeit der Sperrung des Betriebswegs am rechten Ufer des Dortmund-Ems-Kanals eine Umfahrung über den Ver- bindungsweg zwischen Albersloher Weg und Lütkenbecker Weg für den Rad- und Fußgängerverkehr herzustellen sei und die Verpflichtung bestehe, diesen Weg während der Maßnahme Petershafen-Düker zu unterhalten und instand zu setzen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass im Zusammenhang mit der Bebauung mit Geräusch- und Geruchsimmissionen aus dem all- gemeinen Betrieb der Wasserstraße sowie der Liegestelle zu rechnen sei. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7.5 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Binnenschiffsun- tersuchungsordnung bestimmte Dauerschallpegel in einem Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag seitlichen Abstand von 25 m von fahrenden bzw. liegenden Schiffen zu beachten seien, dass eine zeitliche Belastung über 24 Stunden am Tag möglich sei und dass die durch die Schiff- fahrt verursachten Emissionen zu berücksichtigen seien. 2.7.6 Es wird darauf hingewiesen, dass vom Grundsatz her das ge- samte Fahrwasser bis zu den Uferlinien durch die Schifffahrt ge- nutzt werden könne, sofern eine ausreichende Wassertiefe zur Verfügung stehe. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7.7 Es wird darauf hingewiesen, dass im Übrigen keine Bedenken bestehen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7.8 Es wird darum gebeten, nach Rechtsverbindlichkeit der 42. Än- derung des Flächennutzungsplans sowie des Teilbebauungs- plans eine Benachrichtigung der WSV vorzunehmen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8 Bezirksregierung Münster (Dezernat 53 - Immissionsschutz) mit Schreiben vom 24.03.2015 2.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen werde, dass eine Beteiligung nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB noch er- folge und die übersandten Unterlagen der Vorabstimmung dien- ten. Kenntnisnahme. Siehe auch Bebauungsplan Nr. 541. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die beiden Gefahrstofflager als Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten nach der 12. BIm- SchV zu berücksichtigen seien, solange sie sich im Plangebiet befinden. Zum Zeitpunkt der Stellungnahme waren die im Planbe- reich vorhandenen Gefahrgutlager bzw. die dort gela- gerten störfallrelevanten Stoffe als Betriebsbereiche nach der 12. BImSchV zu berücksichtigen. Die betref- fende Gefahrgutnutzung wurde inzwischen aufgegeben; die Gefahrgutlager bzw. störfallrelevanten Stoffe wurden in den Jahren 2016/2017 verlagert. Damit bestehen die Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag seinerzeit angesprochenen Betroffenheiten nach der 12. BImSchV für die 42. FNP-Änderung nicht mehr fort. 2.8.3 Es wird angeregt, die aktuellen, der Stadt vorliegenden Gutach- ten nach § 50 BImSchG für den betreffenden Bereich zur Verfü- gung zu stellen, da ohne diese eine abschließende Stellung- nahme nicht möglich sei. Die Bitte bezog sich auf die seinerzeit im Planbereich vorhandenen störfallrelevanten Nutzungen und die hierzu erforderliche Bewertung nach § 50 BImSchG. Die Gefahrgutlager bzw. störfallrelevanten Stoffe wurden in- zwischen verlagert; entsprechende Betriebsbereiche be- stehen im Planbereich nicht mehr. Die immissions- schutzrechtlichen Belange wurden auf Grundlage des aktuellen Planungsstands berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.4 Es wird angeregt, den Bebauungsplan erst dann in Kraft treten zu lassen, nachdem die beiden Störfall-Betriebsbereiche ausge- siedelt worden sind. Der Anregung wurde im Ergebnis entsprochen. Die sei- nerzeit im Planbereich vorhandenen Störfall-Betriebsbe- reiche bestehen dort inzwischen nicht mehr. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8.5 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Stellungnahme zum Themenpunkt Lärm im Bereich des Sondergebiets Kraftwerk erst nach Vorlage und Prüfung des Lärmgutachtens abgegeben werden könne. Die Stellungnahme bezog sich auf die damalige Verfah- renssituation vor Vorlage des Lärmgutachtens. Die schalltechnischen Belange wurden im weiteren Verlauf der Bauleitplanverfahren fachgutachterlich betrachtet; die Bezirksregierung (Dezernat 53) wurde im weiteren Verfahrensverlauf beteiligt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9 E-Plus Mobilfunk GmbH mit Schreiben vom 24.03.2015 2.9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die im Teilbebauungs- plan vorgesehene Bebauung keine Störungen der Richtfunksys- teme zu erwarten seien, da die maximale Bauhöhe etwa 22 m betrage. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.10 münsterNETZ GmbH mit Schreiben vom 25.03.2015 2.10.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Bereich des Flächen- nutzungsplans und des Bebauungsplans vorhandene Versor- gungseinrichtungen der münsterNETZ GmbH sowie Beleuch- tungskabel der Stadtwerke Münster GmbH befinden, die für die Elektrizitäts-, Gas-, Wasser-, Wärme- und Datenversorgung im Stadtgebiet zwingend benötigt werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Trassenverläufe der zugehö- rigen Versorgungsleitungen der Stellungnahme beigefügt wor- den seien. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.3 Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb des Bebau- ungsplangebiets zahlreiche Anlagen und Betriebsmittel der Elektrizitätsversorgung befinden, darunter Ortsnetzstationen, Kundenstationen, Nieder-, Mittel- und Hochspannungskabel, zwei Umspannwerke sowie vier Großumspanner, und dass die Umspannwerke für die Energieversorgung des Stadtgebiets von besonderer Bedeutung seien. Kenntnisnahme. Die Belange werden im Zuge des Be- bauungsplans Nr. 541 berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zugänglichkeit zu den Umspannwerken gewährleistet bleiben müsse und dass für den Austausch von Großtransformatoren auch Schwertransporte mit einem Gewicht von bis zu 140 Tonnen einschließlich der erfor- derlichen Biegeradien möglich sein müssten. Die Sicherung der Zugänglichkeit zu den Umspannwer- ken sowie die Anforderungen an Schwertransporte be- treffen die verkehrliche und technische Konkretisierung auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der späteren Umsetzung. Die Belange werden im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.5 Es wird angeregt, die im beigefügten Plan kenntlich gemachten vorhandenen und geplanten Trafostationen in den Bebauungs- plan zu übernehmen. Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. Der Belang wird in der Abwägung zum Bebau- ungsplan Nr. 541 behandelt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.10.6 Es wird darauf hingewiesen, dass das Kraftwerk am Hafen die führende Einspeisequelle für die Fernwärmeversorgung des Pri- märnetzes in Münster sei und dass derzeit im Bereich Am Mit- telhafen, des Wärmespeichers sowie am südlichen Hafenbe- cken umfangreiche Baumaßnahmen zur Leitungserneuerung stattfänden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.7 Es wird angeregt, für den Fall einer Ertüchtigung des Kraftwerks durch eine zusätzliche Turbine die Möglichkeit einer zusätzli- chen Anbindung an das Gashochdrucknetz dadurch zu sichern, dass die in den Anlagen kenntlich gemachten, nicht auf öffentli- chem Grund liegenden Trassen als Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten versehen werden. Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. Die Sicherung des Kraftwerksstandorts und seiner Weiterentwicklung wird durch die Darstellung als Fläche für Ver- und Entsorgung mit der Zweckbestimmung Elektrizität/Fernwärme berücksichtigt. Konkrete Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind auf Ebene des Bebau- ungsplans bzw. der Umsetzung zu sichern. Der Belang wird in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 be- handelt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.8 Es wird kritisiert, dass die Aussage in der Begründung, die Ver- und Entsorgung des Plangebiets sei über die bereits beste- hende technische Infrastruktur gesichert, nicht zutreffe, da bei weiteren Bebauungen sämtliche Versorgungsleitungen weiter ausgebaut beziehungsweise neu erschlossen werden müssten. Die Aussage in der Begründung ist als Aussage zur grundsätzlichen Erschließbarkeit des bereits baulich ge- nutzten innerstädtischen Bereichs über vorhandene technische Netzinfrastrukturen zu verstehen. Dies schließt nicht aus, dass im Zuge konkreter Bauvorhaben Leitungsanpassungen, Erweiterungen oder Neuan- schlüsse erforderlich werden. Weitere Informationen zur konkreten Ver- und Entsorgung sind dem Bebauungs- plan Nr. 541 zu entnehmen. Zur Klarstellung wird ein entsprechender redaktioneller Hinweis als Fußnote in die FNP-Begründung aufgenommen. Die Plandarstel- lung der 42. FNP-Änderung wird nicht geändert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.10.9 Es wird kritisiert, dass die Darstellungen im Maßstab 1:15.000 teilweise im Widerspruch zu den Darstellungen im Maßstab 1:2.000 stünden, insbesondere im Hinblick auf die Flächen für Ver- und Entsorgung. Die Einzeländerung wird im Maßstab 1:15.000 darge- stellt; der FNP-Gesamtplan liegt im Maßstab 1:20.000 vor. Der FNP trifft als vorbereitender Bauleitplan genera- lisierende Darstellungen mit eigener Darstellungssyste- matik. Kleinräumige Abweichungen gegenüber der ver- bindlichen Bauleitplanung ergeben sich aus dieser Maß- stabsebene und begründen keinen Widerspruch. Die Darstellungen der 42. FNP-Änderung wurden im Paral- lelverfahren mit den Festsetzungen des Bebauungs- plans Nr. 541 abgestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 541 lässt sich aus den Darstellungen des FNP entwickeln. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs- bedarf. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.10 Es wird angeregt, den Bereich für Ver- und Entsorgung entspre- chend der in der FNP-Planzeichnung „Neue Darstellung“ im Maßstab 1:15.000 ausgewiesenen und in der Anlage gelb mar- kierten Fläche auch im Bebauungsplan-Entwurf entsprechend zu erweitern. Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. Die Darstellung der Fläche für Ver- und Entsor- gung erfolgt im FNP generalisierend und ist nicht flä- chenscharf in den Bebauungsplan zu übernehmen. Der Bebauungsplan Nr. 541 wurde im Parallelverfahren mit der 42. FNP-Änderung abgestimmt und lässt sich aus den Darstellungen des FNP entwickeln. Der Belang wird in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 behan- delt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.10.11 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung der Be- triebssicherheit der Anlagen und der sicheren Energieversor- gung die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anlagen, Ge- bäuden und Bäumen bleiben müssten und dass im Rahmen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans sichergestellt werden solle, dass keine negativen Auswirkungen auf die vor- handenen Versorgungsleitungen zu erwarten seien. Die Freihaltung und Sicherung konkreter Leitungstras- sen betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.11 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Regionalniederlassung Münsterland) mit Schreiben vom 25.03.2015 2.11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Münster beabsich- tige, Flächen im Bereich des Stadthafens 1 und östlich des Dortmund-Ems-Kanals in Teilbereichen einer geänderten Nut- zung zuzuführen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Begründung zum Entwurf des Teilbebauungsplans unter anderem im Bereich der Gewerbegebietsfläche 3 die Verkaufsfläche des bestehenden Baumarkts von derzeit 10.300 m² auf insgesamt 18.000 m² ein- schließlich Baustoffhandel erhöht werden solle und zugleich die Umstrukturierung verschiedener Verkehrsflächen vorgesehen sei. Der Hinweis bezieht sich auf einen überholten Plan- stand. Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung. Die an- gesprochene Entwicklung im Bereich des Baumarkts ist der 130. FNP-Änderung zuzuordnen. Zudem betreffen konkrete Verkaufsflächenentwicklungen und die Um- strukturierung von Verkehrsflächen nicht die Regelungs- ebene des FNP, sondern die jeweils einschlägige ver- bindliche Bauleitplanung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Theodor-Scheiwe-Straße öffentlich gewidmet und ausgebaut werden solle und dass die Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals weiterhin über den Albersloher Weg an das übergeordnete Straßennetz angebun- den werden sollen. Der Hinweis bezieht sich auf einen überholten Plan- stand. Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung und ist, soweit hier einschlägig, der 130. FNP-Änderung zuzu- ordnen. Verkehrsführungen und straßenrechtliche Fra- gen betreffen zudem nicht die Regelungsebene des FNP. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.11.4 Es wird angeregt, die verkehrlichen Auswirkungen der geplan- ten Verkehrsverlagerungen und der zusätzlichen Verkehrser- zeugung im weiteren Bauleitverfahren in geeigneter Weise auf- zuzeigen. Hierbei sei insbesondere der Netzknotenpunkt B 51 / L 586 in die verkehrliche Betrachtung einzubeziehen. Die Anregung stammt aus dem Verfahrensstand 2015 und bezog sich noch auf einen weiter gefassten Planbe- reich. Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung und ist, soweit hier einschlägig, der 130. FNP-Änderung zuzu- ordnen. Die verkehrlichen Auswirkungen des aktuellen Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Änderungsbereichs wurden im Zuge des Bebauungs- plans Nr. 541 verkehrstechnisch untersucht. Dabei wur- den nicht nur die durch den Bebauungsplan Nr. 541 ausgelösten Verkehre betrachtet, sondern auch weitere Entwicklungen im Hafen-Umfeld und die hieraus folgen- den Wechselwirkungen im Straßennetz berücksichtigt. Die maßgeblichen Knotenpunkte entlang des Alberslo- her Wegs einschließlich des Knotens Albersloher Weg / B 51 wurden in die Untersuchung einbezogen. Die aus- reichende Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur kann bei Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen werden. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf. 2.11.5 Es wird angeregt, die Regionalniederlassung Münsterland im weiteren Bauleitverfahren erneut zu beteiligen. Der Anregung wurde entsprochen. Die Regionalnieder- lassung Münsterland wurde im weiteren Bauleitverfah- ren erneut beteiligt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.12 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen mit Schreiben vom 26.03.2015 2.12.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die IHK Nord Westfalen sich einer Neuausrichtung und Neuordnung des Münsteraner Hafen- gebietes nicht grundsätzlich verschließt. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.12.2 Es wird kritisiert, dass durch die Planung Flächen mit der pla- nungsrechtlichen Ausweisung als Industriegebiet verloren gin- gen, obwohl Industriegebiete für Unternehmen mit Anlagen nach der 4. BImSchV, für störende Betriebe sowie für Unterneh- men mit Nachtschicht von besonderer Bedeutung seien. Die Bedeutung von Industriegebieten für emittierende Betriebe, Anlagen nach der 4. BImSchV und Betriebe mit Nachtbetrieb wird anerkannt. Die Ziele für den Ha- fenbereich bestehen jedoch darin, ehemals hafenindust- riell geprägte Teilräume schrittweise städtebaulich neu zu ordnen und zu einem gemischten, urbanen sowie öf- fentlich besser zugänglichen Stadtraum weiterzuentwi- ckeln. Diese Zielsetzungen basieren auf der Der Stellungnahme, für den Be- reich der Flächennutzungs- planänderung weiterhin ein In- dustriegebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen und den weiterentwickelten Planungszielen für den Hafenbereich (Perspektivplan aus dem Jahr 2022). Die 42. FNP-Änderung konkretisiert diese Zielsetzung für den Bereich südlich des Stadthafens 1. Sie stellt bis- herige Industriegebiets- und gemischte Bauflächendar- stellungen künftig als Gewerbegebiet dar, sichert auf Ebene des FNP zugleich den bestehenden Kraftwerks- standort einschließlich räumlicher Erweiterungsoptionen durch Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweck- bestimmungen Elektrizität und Fernwärme und stellt die Hafenspitze als Grünfläche dar. Die derzeit geringen frei verfügbaren Industrie- und Gewerbeflächenreserven sind bekannt. Die Stadt entwickelt jedoch weiterhin ge- werbliche und industrielle Standorte, insbesondere In- dustriegebietsflächen im Bereich Hessenweg (vgl. 101. FNP-Änderung) einschließlich der geplanten südlichen Erweiterung des GI Hessenweg sowie Gewerbeflächen im Bereich Heumannsweg (vgl. 85. FNP-Änderung) und Heitmannsweg (vgl. BP 633). Darüber hinaus zeigt das Integrierte Flächenkonzept Münster (vgl. V/0192/2024) gewerbliche und industrielle Potenzialflächen bis 2045 auf. Dazu gehören insbeson- dere im Regionalplan Münsterland festgelegte GIB- und GIB-P-Reserven, u. a. im Bereich Amelsbüren / Erweite- rung Hansa-BusinessPark. Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung im Ände- rungsbereich wird vor diesem Hintergrund zugunsten der städtebaulich bedeutsamen Neuordnung des Hafen- areals und der Sicherung des Kraftwerksstandorts für 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag vertretbar gehalten. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf. 2.12.3 Es wird angeregt, dass die Stadt Münster bei künftigen Planun- gen verstärkt Industriegebiete ausweisen solle. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Sie betrifft die gesamtstädtische Gewerbe- und Industrieflächenent- wicklung und nicht unmittelbar die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung. Die Stadt Münster entwickelt weiter- hin gewerbliche und industrielle Standorte, insbeson- dere im Bereich Hessenweg einschließlich der geplan- ten südlichen Erweiterung. Darüber hinaus zeigt das In- tegrierte Flächenkonzept Münster gewerbliche und in- dustrielle Potenzialflächen bis 2045 auf, auch unter Be- rücksichtigung der im Regionalplan Münsterland festge- legten GIB- und GIB-P-Reserven. Für die 42. FNP-Än- derung ergibt sich kein Änderungsbedarf. s. a. Punkt 2.12.2 Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.12.4 Es wird zum Teilbebauungsplan Nr. 541.I darauf hingewiesen, dass bei der Überplanung von Industriegebiet in Gewerbegebiet der Bestandsschutz der Industriebetriebe beziehungsweise der Logistikunternehmen gewährleistet bleiben müsse und dass beim Sondergebiet Heizkraftwerk im Rahmen der Emissions- kontingentierung auch künftige Erweiterungen berücksichtigt werden müssten. Der Hinweis betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. Die Vereinbarkeit mit bestehenden Nutzungen, Fragen des Bestandsschutzes sowie die Emissionskontingentie- rung werden auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 fachgutachterlich betrachtet. Die grundsätzliche Voll- ziehbarkeit der Planungsziele wurde nachgewiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.12.5 Es wird darauf hingewiesen, dass zum Teilbebauungsplan Nr. 541.1 grundsätzlich keine Bedenken vorgetragen werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.13 Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 26.03.2015 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.13.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekom- munikationslinien der Telekom befinden, die aus dem beigefüg- ten Lageplan ersichtlich seien. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.13.2 Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich möglicher Spund- verankerungen eine im Lageplan rot markierte Telekommunika- tionslinie zu beachten sei, eine Beschädigung der Telekommu- nikationslinie unbedingt vermieden werden müsse und auf Spundverankerungen in diesem Bereich daher verzichtet wer- den solle. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.13.3 Es wird darauf hingewiesen, dass in den neu ausgewiesenen Verkehrsflächen voraussichtlich eine Neuverlegung von Tele- kommunikationslinien erforderlich werde und dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen der Deutschen Telekom Technik GmbH zur rechtzeitigen Koordinierung des Netzaus- baus mitzuteilen seien. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.14 Wirtschaftsförderung Münster GmbH mit Schreiben vom 26.03.2015 2.14.1 Es wird angeregt, im Zusammenhang mit der öffentlichen Wid- mung des Lütkenbecker Wegs zu prüfen, ob eine Verlagerung des dort befindlichen Regenrückhaltebeckens erforderlich wird und die hierfür benötigte Fläche gegebenenfalls planerisch dar- zustellen. Die Anregung stammt aus dem Verfahrensstand 2015 und bezieht sich auf einen überholten Planstand. Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung. Die angesprochenen Flächen im Bereich Lütkenbecker Weg stehen im Zu- sammenhang mit anderen Bauleitplanverfahren, insbe- sondere der 130. FNP-Änderung / dem Bebauungsplan Nr. 642. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Än- derungsbedarf. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.14.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die geplante Verkaufsfläche eines Fabrikverkaufs auf dem Firmengelände (Osmo Holz und Color GmbH & Co. KG) nach Einschätzung der Wirtschaftsför- derung durch die vorgesehene ausnahmsweise Zulässigkeit be- triebsbezogener Verkaufsflächen abgedeckt sei. Die angesprochene Fläche ist nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung. Sie ist, soweit hier einschlägig, der 130. FNP-Änderung bzw. dem Bebauungsplan Nr. 642 zuzuordnen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.14.3 Es wird angeregt, die Planungen für einen Drive-In-Baustoff- markt entlang der Theodor-Scheiwe-Straße zu berücksichtigen; hieraus könne sich ein Erfordernis zur Erweiterung der vorgese- henen Sondergebietsausweisungen im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan ergeben. Die Anregung stammt aus einem überholten Planstand. Der Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals ist nicht mehr Bestandteil der 42. FNP-Änderung. Die angespro- chene Planung im Bereich der Theodor-Scheiwe-Straße ist der 130. FNP-Änderung bzw. dem Bebauungsplan Nr. 642 zuzuordnen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.14.4 Es wird gefragt, ob schwerwiegende Gründe gegen den Erhalt der bisherigen Ausfahrtmöglichkeit über den Hafengrenzweg auf den Albersloher Weg sprechen, nachdem der Hafengrenz- weg im aktuellen Entwurf als Sackgasse mit Wendehammer dargestellt ist. Der Hinweis betrifft die konkrete verkehrliche Erschlie- ßung und Straßenplanung und damit nicht die Rege- lungsebene des FNP. Detaillierte Erläuterungen zur äu- ßeren und inneren Erschließung sind dem Bebauungs- plan Nr. 541 zu entnehmen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.15 Stadtwerke Münster GmbH mit Schreiben vom 31.03.2015 2.15.1 Die Stellungnahme enthält zahlreiche detaillierte gutachterliche und immissionsschutzrechtliche Einzelaspekte, insbesondere zu Vorbelastungen, Immissi- onsorten, Emissionskontingenten, Gemengelagen sowie möglichen Schallschutzmaßnahmen. Diese werden für die vorliegende FNP-Abwägung nachfol- gend nur zusammenfassend wiedergegeben, da ihre vertiefte Würdigung ganz überwiegend die Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 541 betrifft. 2.15.2 Es wird kritisiert, dass die Aufspaltung des Planverfahrens in Teilpläne die ausgewogene und aufeinander bezogene planeri- sche Steuerung emittierender und lärmsensibler Nutzungen ge- fährde und dadurch eine sachgerechte Umsetzung der ur- sprünglichen Planungsziele erschwert werde. Die Aufteilung in eigenständige Bauleitplanverfahren steht einer sachgerechten planerischen Steuerung nicht entgegen. Sie ist auch auf organisatorische Gründe, un- terschiedliche Planungsstände sowie unterschiedliche zeitliche Abhängigkeiten und Umsetzungshorizonte der Teilbereiche zurückzuführen. Der Gesamtkontext der Der Stellungnahme, den ge- samten Hafenbereich in einem Bauleitplanverfahren zu über- planen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.2 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Stadthäfen und die Wechselwirkungen zwischen den Teilplanungen werden weiterhin mitberücksichtigt. Die jeweiligen Teilbereiche werden in den hierfür einschlägi- gen Verfahren auf Grundlage der aktuellen Planungs- ziele, Gutachten und Betroffenheiten abgewogen. Für den aktuellen Bereich der 42. FNP-Änderung wurden die Planungsziele konkretisiert und im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 541 abgestimmt. Die Ver- einbarkeit emittierender und schutzbedürftiger Nutzun- gen werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung fachgutachterlich betrachtet (Bebauungsplan Nr. 541). Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs- bedarf. 2.15.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Lärm- kontingentierung in Verbindung mit den geplanten schutzbedürf- tigen Nutzungen, insbesondere dem im Bereich der Osmo-Hal- len vorgesehenen Allgemeinen Wohngebiet, die Entwicklungs- möglichkeiten des Heizkraftwerks sowie weiterer emittierender gewerblicher Nutzungen erheblich einschränken könne. Hierzu wird angeführt, dass der nächtliche Immissionsrichtwert für das geplante Allgemeine Wohngebiet nach dem zugrunde gelegten Gutachten bereits weitgehend ausgeschöpft sei (39,3 dB(A) bei einem Richtwert von 40 dB(A)) und eine Erweiterung des Heiz- kraftwerks ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen zu einer Überschreitung führen könne (41,1 dB(A)). Bei zusätzlicher Ausschöpfung gewerblicher Lärmkontingente könne sich die Überschreitung auf bis zu 2 dB(A) erhöhen. Ferner wird geltend gemacht, dass die für das Heizkraftwerk vorgesehenen Emissi- onskontingente von 54/54 dB(A) dessen Entwicklungsspiel- räume erheblich begrenzten und damit die planerisch Die Stellungnahme stammt aus dem Verfahrensstand 2015 und bezieht sich teilweise auf einen überholten, weiter gefassten Planbereich. Die seinerzeit angespro- chenen schutzbedürftigen Nutzungen im Bereich der OSMO-Hallen sind nicht Gegenstand der aktuellen 42. FNP-Änderung. Der Bereich wird in der 72. FNP-Ände- rung als gemischte Baufläche und im Bebauungsplan Nr. 600 durch Festsetzungen Urbaner Gebiete als ei- genständiges Planverfahren geführt. Soweit schutzbe- dürftige Nutzungen im Umfeld immissionsschutzrechtli- che Wechselwirkungen auslösen können, werden diese im Rahmen der fachgutachterlichen Betrachtung berück- sichtigt. Die 42. FNP-Änderung selbst verfolgt ausdrück- lich das Ziel, den bestehenden Kraftwerksstandort ein- schließlich räumlicher Erweiterungsoptionen durch Flä- chen für Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmun- gen Elektrizität und Fernwärme zu sichern. Die konkrete Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag beabsichtigte Sicherung des Kraftwerkstandorts und seiner Er- weiterungsoptionen in Frage gestellt werde. Steuerung der immissionsschutzrechtlichen Verträglich- keit, insbesondere durch Gebietsgliederung, Emissions- kontingente und mögliche Schallschutzmaßnahmen, be- trifft die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Sie wurde im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 fachgut- achterlich behandelt und im weiteren Verfahren umfas- send mit den Stadtwerken abgestimmt. Die grundsätzli- che Vollziehbarkeit der FNP-Darstellung bzw. der Pla- nung wird dadurch nicht in Frage gestellt. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf. 2.15.4 Es wird angeregt, weiterhin eine abgestimmte Gesamtlösung für den Stadthafen 1 zu verfolgen, die durch eine geeignete planeri- sche Steuerung der Wohn- und Mischnutzungen sowie eine an- gemessene immissionsschutzrechtliche Absicherung des Heiz- kraftwerks und der gewerblichen Nutzungen eine parallele Um- setzung der Planungsziele ermöglicht. Der Anregung wird im Grundsatz gefolgt. Mit dem Per- spektivplan für den Hafen liegt seit 2022 eine partizipativ erarbeitete Gesamtlösung als informelles Planungskon- zept für den übergeordneten Bereich der Stadthäfen vor. Die 42. FNP-Änderung konkretisiert diese übergeordne- ten Zielsetzungen für den Bereich südlich des Stadtha- fens 1, insbesondere durch die Neuordnung als Gewer- begebiete, die Sicherung des Kraftwerksstandorts ein- schließlich räumlicher Erweiterungsoptionen sowie die Darstellung der Hafenspitze als Grünfläche, die künftig durch die Öffentlichkeit genutzt werden soll. Zugleich werden die weiteren Teilbereiche des Hafen- raums in eigenständigen Bauleitplanverfahren auf Grundlage ihrer jeweiligen Planungsstände, Betroffen- heiten, den räumlich-funktionalen Zusammenhängen und jeweiligen Planungsabsichten sowie nach städte- baulichen Erfordernissen fortgeführt. Die Aufteilung in Teilverfahren steht einer abgestimmten Gesamtlösung nicht entgegen, sondern ermöglicht eine zeitlich und or- ganisatorisch sachgerechte Steuerung der Der Stellungnahme, den ge- samten Hafenbereich in einem Bauleitplanverfahren zu über- planen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.2 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag unterschiedlichen Teilbereiche. Der Gesamtkontext der Stadthäfen wird weiterhin berücksichtigt. Die Zielsetzun- gen des Masterplans Stadthäfen werden dabei fortlau- fend über teilräumliche Konzepte/Planungen [insb. die Münster Modell Quartiere (MMQ 3, 4, 5)], qualifizierende Verfahren und die aufeinander abgestimmten Bauleit- planverfahren weiterentwickelt und konkretisiert. Die fachgutachterlichen Betrachtungen im Zuge der je- weiligen Bauleitplanverfahren berücksichtigen die rele- vanten Umfeldplanungen und Wechselwirkungen. Die immissionsschutzrechtliche Absicherung des Kraft- werksstandorts sowie der gewerblichen und schutzbe- dürftigen Nutzungen erfolgt insbesondere auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Im weiteren Verfahren wurde hierzu eine enge Abstimmung mit den Stadtwer- ken sichergestellt. Die Planungsziele können damit pa- rallel weiterverfolgt und planerisch abgesichert werden. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs- bedarf. 2.16 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 17.04.2015 2.16.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Planbereich mehrere 110- kV-Hochspannungskabel verlaufen und Planunterlagen zur Lage der Kabel übersandt worden seien. Kenntnisnahme (im FNP werden nur Hochspannungs- freileitungen, nicht Erdkabel nachrichtlich dargestellt). Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.16.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die genaue Lage und Tiefe der 110-kV-Hochspannungskabel gegebenenfalls durch Quer- schläge, Suchschlitze oder ähnliche Maßnahmen festzustellen seien. Der Hinweis betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. Die genaue Lage und Tiefe vorhandener Leitungstras- sen ist im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung bzw. der späteren Umsetzung zu berücksichtigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.16.3 Es wird darauf hingewiesen, dass einer Zustimmung zu Aus- baumaßnahmen nur unter der Voraussetzung zugestimmt werde, dass im Sicherheitsbereich der 110-kV-Kabel keine grö- ßeren Höhenänderungen der bestehenden Gelände- oder Stra- ßenflächen vorgenommen werden und dass eine Überbauung oder Bepflanzung der Kabeltrassen mit Bauwerken, Bäumen oder tiefwurzelnden Sträuchern ausgeschlossen bleibt. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.16.4 Es wird darauf hingewiesen, dass zu den Hochspannungska- beln bestimmte Mindestabstände bei Parallelführungen und Kreuzungen mit anderen Leitungen einzuhalten seien. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.16.5 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung der Stromversorgung und zur Vermeidung von Gefährdungen alle Beteiligten über die Lage der Kabel zu unterrichten seien, der Bauunternehmer für verursachte Schäden hafte und die West- netz GmbH vor Beginn von Bauarbeiten in der Nähe der 110- kV-Kabel zu verständigen sei. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.16.6 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Stellungnahme aus- schließlich auf die betreuten Anlagen des 110-kV-Hochspan- nungsnetzes beziehe und hinsichtlich weiterer von der Westnetz GmbH betreuter Anlagen gegebenenfalls eine gesonderte Stel- lungnahme erfolge. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Keine Anregungen oder Bedenken zur 42. Änderung des FNP: - Gemeinde Havixbeck, Schreiben vom 03.03.2015 - Polizeipräsidium Münster, Schreiben vom 05.03.2015 - Gelsenwasser AG, Schreiben vom 06.03.2015 - Gemeinde Senden, Schreiben vom 10.03.2015 - LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 10.03.2015 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 110 - Wasserstraßen-Neubauamt Datteln, Schreiben vom 10.03.2015 - Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e. V., Geschäftsstelle Münster, Schreiben vom 14.03.2015 - Bezirksregierung Münster, Obere Straßenaufsicht, Schreiben vom 16.03.2015 - Stadt Telgte, Schreiben vom 16.03.2015 - Ericsson GmbH, Schreiben vom 17.03.2015 - Bezirksregierung Münster, Dezernat 52, Schreiben vom 25.03.2015 - Stadt Münster, Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 26.03.2015 - Gemeinde Ascheberg, Schreiben vom 27.03.2015 - Gemeinde Everswinkel, Schreiben vom 31.03.2015 - Amt für Grünflächen und Umweltschutz (einschließlich der unteren Umweltbehörden), Schreiben vom 02.04.2015 - Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 07.04.2015 - Stadtwerke Münster GmbH (Nahverkehrsmanagement) mit Schreiben vom 07.04.2015 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 110 3 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 19.03.2018 bis einschließlich 04.05.2018 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.1 Private Stellungnahme vom 04.04.2018 3.1.1 … Es wird angeregt bzw. beantragt, die für das Flurstück 694 vor- gesehene Ausweisung von SO Heizkraftwerk in GE 3 zu än- dern. Die Anregung betrifft die konkrete Festsetzung im Be- bauungsplan Nr. 541 und damit nicht die Regelungs- ebene des FNP. Soweit die FNP-Darstellungen mittelbar berührt sind, ist zu berücksichtigen, dass der FNP maß- stabsbedingt nicht parzellenscharf zu lesen ist. Die Dar- stellung der Fläche für Ver- und Entsorgung reicht im FNP etwa bis zur Flurstücksgrenze des Flurstücks 694; die Darstellungen der 42. FNP-Änderung stehen der An- regung daher nicht entgegen (siehe Bebauungsplanver- fahren Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2 Private Stellungnahme vom 27.04.2018 3.2.1 Die Stellungnahme richtet sich vorrangig gegen den Bebauungsplan Nr. 541 Teilabschnitt I (Stand 2018) und betrifft insbesondere die Änderung bisheriger Nutzungsfestsetzungen, die Lärmkontingentierung sowie die verkehrliche Erschließung über eine Privatstraße. Nachfolgend werden daher nur die Punkte aufgegriffen, die für den räumlichen Bereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans von Bedeutung sein können, insbesondere im Hinblick auf die grundsätzliche Nutzungszuordnung, die städtebauliche Herleitung der Umstrukturierung sowie mögliche Fragen der immissionsschutzrechtlichen Vollzieh- barkeit. Die Stellungnahme vom April 2018 wird im Hinblick auf die aktuelle 42. FNP-Änderung mit ihren Auswirkungen auf das Umfeld betrachtet. Sie betrifft über- wiegend Fragen der verbindlichen Bauleitplanung. Insoweit wird auf das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 verwiesen. Siehe auch Vorbemerkungen „Zum Änderungsbereich“ auf S. 1-2. Zudem ist zu berücksichtigen, dass gewerbliche Nutzungen, die sich auf den Grundstücken der Einwenderin befinden, derzeit in Abstimmung mit der Stadt und unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Münster Modell Quartiers 3 neu strukturiert werden. Im Zuge dieser gewerblichen Umstrukturierung rücken private gewerbliche Nutzungen der Einwenderin einvernehmlich von dem Bereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans ab. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Stellungnahme der Einwenderin wurde erstellt, bevor sich diese Entwicklungen abzeichneten. Die konkreten Umstände und die Betroffenheit haben sich folglich zwischenzeitlich verändert. 3.2.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Um- strukturierung bislang industriell bzw. gemischt geprägter Flä- chen zu gewerblichen Nutzungen die bisherigen und künftigen Nutzungsmöglichkeiten des Standorts einschränke und die Ent- wicklungsoptionen der betroffenen Grundstücke verschlechtere. Die Bedenken werden im Hinblick auf die aktuelle 42. FNP-Änderung nicht geteilt. Die Stellungnahme bezieht sich überwiegend auf Flächen östlich des Dortmund- Ems-Kanals sowie insb. auf Festsetzungen des beste- henden Bebauungsplans Nr. 348. Diese Flächen sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung und werden, soweit einschlägig, im Verfahren zur 130. FNP-Änderung bzw. zum Bebau- ungsplan Nr. 642 behandelt. Soweit die grundsätzliche Umstrukturierung und Ent- wicklungsperspektive des Hafenbereichs angesprochen wird, ist festzustellen, dass Entwicklungsoptionen im Ha- fenbereich nicht aufgegeben, sondern teilräumlich diffe- renziert und auf Grundlage der jeweiligen Planungsziele fortgeführt werden. Für den Bereich südlich des Stadt- hafens 1 konkretisiert die 42. FNP-Änderung die überge- ordneten Zielsetzungen des Perspektivplans für den Ha- fen (2022), indem sie die städtebauliche Neuordnung des bislang industriell geprägten Bereichs vorbereitet, gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet, den Kraftwerksstandort einschließlich Erweiterungsoptionen sichert und die Hafenspitze als Grünfläche darstellt. Die Umstrukturierung dient damit nicht einer Beschrän- kung der Standortentwicklung, sondern einer geordne- ten Weiterentwicklung des Hafenareals entsprechend seiner veränderten städtebaulichen Funktion. Der Stellungnahme, die Ände- rungen in den Ausweisungen zu einem Gewerbegebiet nicht vor- zunehmen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.3 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs- bedarf. 3.2.3 Es wird kritisiert, dass die planerische Begründung des Bebau- ungsplans Nr. 541 Teilabschnitt I, die Umstellung von GI auf GE führe zu einer größeren Nutzungsvielfalt, nicht überzeugend sei. Vielmehr werde geltend gemacht, dass das bisherige Planungs- recht weitergehende bzw. flexiblere Nutzungen ermögliche. Die von der Einwenderin angesprochene Umwidmung von Industriegebiet zu Gewerbegebiet zielt insbeson- dere auf die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und die Festsetzungen des bestehenden Bebauungs- plans Nr. 348 für Flächen östlich des Dortmund-Ems- Kanals ab. Diese Flächen sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung und werden im Verfahren zur 130. FNP-Änderung bzw. zum Bebauungsplan Nr. 642 auf Grundlage aktualisierter Planungsziele weitergeführt. Dabei sind insbesondere die Zielsetzungen des Münster Modell Quartiers 3 zu berücksichtigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.4 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die beabsichtigte Ände- rung der Nutzungsstruktur im südlichen Hafenbereich im We- sentlichen mit Rücksicht auf noch nicht hinreichend konkreti- sierte Planungen im nördlich angrenzenden Bereich begründet werde und deshalb die eigenständige städtebauliche Tragfähig- keit der vorliegenden Planung in Frage gestellt sei. Die Planung für den südlichen Hafenbereich wird nicht allein mit Rücksicht auf Planungen im nördlich angren- zenden Bereich getragen. Die 42. FNP-Änderung ver- folgt für den aktuellen Änderungsbereich eigenständige städtebauliche Ziele. Sie konkretisiert die übergeordne- ten Zielsetzungen des o.g. Perspektivplans für die Flä- che südlich des Stadthafens 1, bereitet die Neuordnung bislang industriell geprägter Flächen zu Gewerbegebie- ten vor, sichert den Kraftwerksstandort einschließlich räumlicher Erweiterungsoptionen durch Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Elektrizi- tät und Fernwärme und stellt die Hafenspitze als Grün- fläche dar. Den Bedenken, der 42. Flä- chennutzungsplanänderung fehle eine eigenständige städte- bauliche Tragfähigkeit, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.4 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Die Entwicklung nördlich des Stadthafens 1 wird in ei- genständigen Bauleitplanverfahren weitergeführt (s. 72. FNP-Änderung / Bebauungsplan Nr. 600). Der Gesamtkontext der Stadthäfen und die Wechselwir- kungen zwischen den Teilbereichen werden dabei wei- terhin berücksichtigt, ohne dass die städtebauliche Trag- fähigkeit der 42. FNP-Änderung hiervon abhängig wäre. 3.2.5 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Lärm- kontingentierung in Verbindung mit den geplanten schutzbedürf- tigen Nutzungen im nördlichen Umfeld zu erheblichen Ein- schränkungen für die bestehenden gewerblichen Nutzungen führen könne und damit die Tragfähigkeit der beabsichtigten Nutzungsneuordnung in Frage gestellt werde. Die konkrete Lärmkontingentierung betrifft nicht die Re- gelungsebene des FNP, sondern die verbindliche Bau- leitplanung. Soweit sich die Stellungnahme auf Flächen der Einwenderin östlich des Dortmund-Ems-Kanals be- zieht, ist zudem zu berücksichtigen, dass diese Flächen nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung sind. Hier sind, soweit einschlägig, das Verfahren zur 130. FNP-Änderung und der Bebauungsplan Nr. 642 maßgeblich. Die angesprochenen schutzbedürftigen Nutzungen im nördlichen Umfeld beziehen sich auf den Bereich nördlich des Stadthafens 1, der in der 72. FNP- Änderung bzw. im Bebauungsplan Nr. 600 als eigen- ständiges Planverfahren geführt wird. Mit der aktuellen 42. FNP-Änderung und der Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 541 südlich des Stadthafens 1 werden keine schutzbedürftigen Wohnnutzungen planerisch ermög- licht. Soweit immissionsschutzrechtliche Wechselwirkungen mit Nutzungen im Umfeld bestehen, werden diese auf Ebene der jeweils einschlägigen Bebauungspläne fach- gutachterlich betrachtet und bewältigt. Die grundsätzliche immissionsschutzrechtliche Vollzieh- barkeit der Planung wurde gutachterlich nachgewiesen Den Bedenken, die vorgese- hene Lärmkontingentierung schränke die bestehenden Nut- zungen ein, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.5 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag (s. Bebauungsplan Nr. 541). Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf. 3.2.6 Es wird kritisiert, dass die gutachterlichen und planerischen An- nahmen zur Geräuschkontingentierung nicht hinreichend vom tatsächlichen Bestand ausgingen und daher die Grundlage der vorgesehenen Nutzungssteuerung zweifelhaft sei. Die Kritik betrifft vorrangig nicht die Regelungsebene des FNP, sondern die fachgutachterliche Herleitung und konkrete Ausgestaltung der Geräuschkontingentierung im Bebauungsplan Nr. 541. Die schalltechnischen Aus- gangsannahmen, die Berücksichtigung des Bestands sowie die daraus abgeleitete Nutzungssteuerung wer- den auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 fachgut- achterlich betrachtet und in der dortigen Abwägung be- handelt. Soweit damit zugleich die Vollziehbarkeit der FNP-Dar- stellungen angesprochen wird, ergeben sich daraus keine durchgreifenden Bedenken gegen die 42. FNP- Änderung. Der Stellungnahme, die in den Gutachten vorgenommene Ge- räuschkontingentierung berück- sichtigt nicht den tatsächlichen Bestand, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.6 3.2.7 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene äu- ßere und innere Erschließung des Gebiets, insbesondere die beabsichtigte verkehrliche Verbindung zwischen Albersloher Weg und Lütkenbecker Weg über die bisher private Straße, fachlich nicht hinreichend belegt und in ihrer verkehrlichen Wirk- samkeit, Leistungsfähigkeit und Erforderlichkeit zweifelhaft sei. Die Stellungnahme stammt aus dem Verfahrensstand 2018 und bezog sich noch auf einen weiter gefassten Änderungsbereich. Die angesprochene Verbindung zwi- schen Albersloher Weg und Lütkenbecker Weg betrifft Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals, die nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung sind. Insoweit sind, soweit einschlägig, das Verfahren zur 130. FNP-Änderung und der Bebauungsplan Nr. 642 maßgeblich. Für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadt- hafens 1 wurden die verkehrlichen Auswirkungen im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 verkehrstechnisch untersucht. Die ausreichende Leistungsfähigkeit der Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Verkehrsinfrastruktur kann bei Umsetzung der vorgese- henen Maßnahmen nachgewiesen werden. Weitere Informationen sind den Begründungen zur 42. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 541 sowie der Verkehrsuntersuchung zu entnehmen. Zur Entwicklung der neuen Stadtquartiere am Dort- mund-Ems-Kanal (MMQ 3-5) wurde darüber hinaus ein umfassendes Mobilitätskonzept für den Gesamtbereich der Stadthäfen durch das Büro PTV Transport Consult GmbH erarbeitet. Das Mobilitätskonzept Stadthäfen hat der Rat der Stadt Münster als Anlage 2 zur Vorlage V/0378/2023 zur Kenntnis genommen. Die verkehrlichen Aspekte der geplanten Quartiersentwicklungen wurden damit sehr frühzeitig bereits auf der Ebene der informel- len Planung integrativ berücksichtigt und es wurden Lö- sungsansätze für eine stadtverträgliche Abwicklung der entstehenden Mehrverkehre entwickelt. 3.2.8 Es wird angeregt bzw. gefordert, von der beabsichtigten Ände- rung der Nutzungsarten Abstand zu nehmen. Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung und werden, soweit einschlägig, im Verfahren zur 130. FNP- Änderung bzw. zum Bebauungsplan Nr. 642 behandelt. Für den verbleibenden Änderungsbereich südlich des Stadthafens 1 wird der Anregung nicht gefolgt, da die Änderung der Nutzungsdarstellungen der städtebauli- chen Neuordnung des Hafenbereichs und der Sicherung des Kraftwerksstandorts dient. Der Stellungnahme, die Ände- rungen in den Ausweisungen zu einem Gewerbegebiet nicht vor- zunehmen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.3 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.3 Private Stellungnahmen vom 02.,03. und 04.05.2018 3.3.1 Die Stellungnahmen adressieren formal auch das Verfahren zur 42. Änderung des FNP, betrifft inhaltlich jedoch überwiegend die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Die angesprochenen Detailfragen werden daher vorrangig in die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 eingestellt. Im Rahmen der FNP- bezogenen Abwägung werden nur die Punkte behandelt, die auch die Darstellungsebene der 42. FNP-Änderung betreffen. s.a. Vorbemerkung zum Änderungsbereich auf S. 1-2. 3.3.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die der Planung zu- grunde gelegte verkehrliche Erschließung, insbesondere die neue Straßenverbindung (Theodor-Scheiwe-Straße) und ihre Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz, nicht hinrei- chend ermittelt und bewertet worden seien. Insbesondere wird geltend gemacht, dass eine belastbare Abwägungsgrundlage zu den verkehrlichen Folgen außerhalb des Plangebiets, nament- lich zu den Lärmauswirkungen auf betroffene Straßenzüge wie die Schillerstraße, fehle und hierdurch die Vollziehbarkeit der Planung in Frage gestellt werde. Für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadt- hafens 1 wurde im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich nachgewiesen, dass die vorbereiteten Ent- wicklungen verkehrlich leistungsfähig abgewickelt wer- den können. Verkehrliche Belange stehen der 42. FNP- Änderung daher nicht entgegen. Zudem wird auf 3.2.7 und das übergeordnete Mobilitäts- konzept Stadthäfen als Teil der Vorlage V/0378/2023 verwiesen. Der Stellungnahme, die Auswir- kungen zum Thema Verkehr seien nicht ausreichend berück- sichtigt, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.7 3.3.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die der Planung zu- grunde gelegten verkehrlichen Annahmen und Untersuchungen die tatsächlichen Belastungen im Umfeld nicht zutreffend abbil- deten und deshalb die verkehrliche Tragfähigkeit, Verkehrssi- cherheit sowie die Vollziehbarkeit der angestrebten städtebauli- chen Entwicklung in Frage gestellt seien. Zugleich wird geltend gemacht, dass hierdurch unzumutbare Verkehrs-, Lärm-, Schadstoff- und Sicherheitsbelastungen im Umfeld ausgelöst bzw. verstärkt würden. s.a. 3.2.7, 3.3.1 und 3.3.2 Der Stellungnahme, die Auswir- kungen zum Thema Verkehr seien nicht ausreichend berück- sichtigt, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.7 Der Stellungnahme, die Ände- rungen würden zu unzumutba- ren Belastungen im Umfeld füh- ren, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.8 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.3.4 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Planung in sich wi- dersprüchlich sei, weil einerseits bestehende und funktionie- rende Gewerbegebiete durch eine weitgehende immissions- schutzbezogene Kontingentierung zugunsten künftig geplanter Wohnnutzungen im nördlichen Umfeld in ihren Nutzungsmög- lichkeiten und Entwicklungsperspektiven erheblich einge- schränkt würden, andererseits aber durch die vorgesehene ver- kehrliche Neuordnung zusätzlicher Verkehr in Richtung Schiller- straße geleitet werde, was die Umsetzbarkeit dieser Wohnnut- zungen aus verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen Gründen selbst in Frage stellen könne. Weiter wird geltend ge- macht, dass die hierfür maßgeblichen Belastungen, insbeson- dere in Bezug auf Stau, Lärm und Schadstoffe, nicht hinrei- chend ermittelt worden seien. Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver- bindlichen Bauleitplanung sowie immissionsschutzrecht- liche und verkehrliche Wechselwirkungen mit den Pla- nungen im Umfeld des Stadthafens 1. Die nördlich des Stadthafens 1 vorgesehenen schutzbedürftigen Nutzun- gen sind zwar nicht unmittelbarer Darstellungsgegen- stand der aktuellen 42. FNP-Änderung, werden jedoch als relevante Umfeldplanung in die planerische Betrach- tung einbezogen. Die Emissionskontingentierung auf Ebene des Bebau- ungsplans Nr. 541 dient gerade dazu, die städtebauli- chen Entwicklungsziele im Hafenbereich immissions- schutzrechtlich zu ermöglichen, gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse zu sichern und zugleich die bestehen- den sowie vorgesehenen gewerblichen Nutzungen ein- schließlich des Kraftwerksstandorts angemessen zu be- rücksichtigen. Die Emissionskontingentierung wurde seit dem Planstand 2018 im weiteren Verfahren konkretisiert sowie fachgutachterlich überprüft und hergeleitet. Die verbindliche planungsrechtliche Umsetzung erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 durch die dort ge- troffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen. Die Planungen nördlich des Stadthafens 1 werden im Verfahren zur 72. FNP-Änderung bzw. zum Bebauungs- plan Nr. 600 als eigenständiges Planverfahren geführt. Auch die verkehrlichen Auswirkungen wurden für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadthafens 1 im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich un- tersucht; die vorbereiteten Entwicklungen können ver- kehrlich leistungsfähig abgewickelt werden. Der Der Stellungnahme, die Pla- nung sei widersprüchlich und die Auswirkungen wurden nicht ausreichend ermittelt, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.9 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Hafengesamtkontext und die Wechselwirkungen mit den Umfeldplanungen werden in den jeweiligen Planverfah- ren und Fachgutachten mitberücksichtigt. Auf Ebene des FNP bestehen keine Anhaltspunkte da- für, dass die Planung zu unzumutbaren Belastungen durch Lärm oder Luftschadstoffe führt. Soweit mit den Bedenken zugleich die Vollziehbarkeit der FNP-Darstellungen angesprochen wird, ergeben sich daraus keine durchgreifenden Bedenken gegen die 42. FNP-Änderung und kein Änderungsbedarf. 3.3.5 Es werden Bedenken vorgebracht, dass auch die verkehrlichen Auswirkungen der Planung auf weitere angrenzende Straßen- räume und Freiraumbereiche nicht hinreichend plausibilisiert und untersucht worden seien. Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver- bindlichen Bauleitplanung und beziehen sich teilweise auf Bereiche, die nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung sind. Für den aktuellen Änderungs- bereich südlich des Stadthafens 1 wurden die verkehrli- chen Auswirkungen im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich untersucht. Dabei wurden auch die maßgeblichen Knotenpunkte und Wechselwirkungen im Umfeld betrachtet. Die vorbereiteten Entwicklungen kön- nen verkehrlich leistungsfähig abgewickelt werden. Zu- dem wird auf 3.2.7 und das übergeordnete Mobilitäts- konzept Stadthäfen als Teil der Vorlage V/0378/2023 verwiesen. Der Stellungnahme, die Auswir- kungen zum Thema Verkehr seien nicht ausreichend berück- sichtigt, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.7 3.4 Private Stellungnahme vom 03.05.2018 3.4.1 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene ver- kehrliche Öffnung bzw. Erschließung im Bereich der Theodor- Scheiwe-Straße / Schillerstraße zu zusätzlichen Verkehrs-, s. 3.3.2 Der Stellungnahme, die Auswir- kungen zum Thema Verkehr seien nicht ausreichend berück- sichtigt, wird nicht gefolgt. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Lärm-, Feinstaub- und Sicherheitsbelastungen führe und mit den Belangen des Radverkehrs nicht vereinbar sei. Beschlussvorschlag 1.7 3.5 Private Stellungnahme vom 03.05.2018 3.5.1 Die Stellungnahme richtet sich vorrangig gegen den Bebauungsplan Nr. 541 Teilabschnitt I und betrifft inhaltlich zu wesentlichen Teilen Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals, die aufgrund des gegenüber 2018 geänderten Planumgriffs sowie der zwischenzeitlich deutlich veränderten Planungsziele heute nicht mehr Gegenstand der 42. Änderung des Flächennutzungsplans sind. Die vorgetragenen Belange betreffen insoweit insbesondere die mittlerweile eigenständigen Verfahren zur 130. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zum Bebauungsplan Nr. 642. Dies gilt nicht nur für die umfangreichen Aus- führungen zur Theodor-Scheiwe-Straße, zur konkreten Erschließungssituation sowie zu darauf bezogenen Verkehrs-, Sicherheits- und Immissionsfragen, sondern auch für wesentliche Teile der vorgetragenen allgemeinen Nutzungs-, Entwicklungs- und Bestandsfragen der Flächen östlich des DEK. Nachfolgend werden daher die angesprochenen Themenfelder für die Ebene des FNP lediglich übergeordnet und stark zusammengefasst wiedergegeben. Die Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 541 werden ausführlich in die dortige Abwägung eingestellt und abgewogen, soweit dies angesichts der ge- genüber dem früheren Verfahrensstand geänderten Geltungsbereiche und der zwischenzeitlich veränderten Planungsziele noch erforderlich ist. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die zwischenzeitlich eigenständig weitergeführten Bauleitplanverfahren für den Bereich östlich des Dortmund-Ems-Kanals sowie die dort verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen im Kontext der Münster-Modell-Quartiere, insbesondere MMQ 3 im Bereich Theodor-Scheiwe-Straße, für den ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt wurde und dessen Siegerentwurf die Grundlage der nachfolgenden Bebauungspla- nung bilden soll. 3.5.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Um- widmung (Planungsrecht nach dem bestehenden Bebauungs- plan Nr. 348) von Industrie- zu Gewerbeflächen sowie die damit verbundene planerische Neuordnung bestehende Nutzungen, Eigentumspositionen und Entwicklungsmöglichkeiten erheblich einschränke. Die Bedenken betreffen Flächen östlich des Dortmund- Ems-Kanals und damit nicht mehr den aktuellen Gel- tungsbereich der 42. FNP-Änderung. Sie sind, soweit einschlägig, im Verfahren zur 130. FNP-Änderung bzw. zum Bebauungsplan Nr. 642 zu behandeln. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.5.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die der Planung zu- grunde gelegte Lärmkontingentierung die vorhandenen Nutzun- gen und die Zukunfts- und Entwicklungsfähigkeit des gewerbli- chen Bestands nicht hinreichend berücksichtige und zu unzu- mutbaren Einschränkungen führe. s. 3.3.4 Den Bedenken, die vorgese- hene Lärmkontingentierung schränke die bestehenden Nut- zungen ein, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.5 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 3.5.4 Es wird kritisiert, dass die tatsächlichen Nutzungen, betriebli- chen Zusammenhänge, Bestandsrechte und Entwicklungsper- spektiven der betroffenen Flächen in den Planunterlagen und Fachgutachten nicht zutreffend ermittelt und bewertet worden seien. Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver- bindlichen Bauleitplanung. Gegenüber dem Planstand 2018 wurden die Planunterlagen, die fachlichen Grund- lagen sowie der Geltungsbereich umfassend überarbei- tet. Flächen östlich des Dortmund-Ems-Kanals sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung. Für den verbleibenden Änderungsbereich südlich des Stadthafens 1 wurden die maßgeblichen Nutzungen, planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und fachli- chen Belange auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 vertieft untersucht und in die Abwägung eingestellt. Auf Ebene des FNP ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass tatsächliche Nutzungen, Bestandsrechte oder Entwicklungsmöglichkeiten unzutreffend ermittelt oder fehlgewichtet worden wären. s.a. Vorbemerkung zum Änderungsbereich S.1-2. Der Stellungnahme, die Be- standsaufnahme und die beste- henden Zusammenhänge inner- halb des Änderungsbereichs wurden unzureichend ermittelt, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.10 3.5.5 Es wird kritisiert beziehungsweise eingewendet, dass verfah- rensrechtliche Mängel vorlägen, insbesondere hinsichtlich der Bekanntmachung und Auslegung umweltbezogener Informatio- nen sowie der Erforderlichkeit einer erneuten Öffentlichkeitsbe- teiligung. Die Kritik wird nicht geteilt. Die Planunterlagen wurden gegenüber dem Planstand 2018 umfassend überarbei- tet; dies betrifft insbesondere die aktualisierten Pla- nungsziele, den geänderten Geltungsbereich sowie die fachlichen Grundlagen und Umweltinformationen. Auf dieser Grundlage erfolgte im Jahr 2026 eine erneute Veröffentlichung/Auslegung mit erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Dabei wurden die um- weltbezogenen Informationen und Fachgutachten ent- sprechend den verfahrensrechtlichen Anforderungen zu- gänglich gemacht und konnten erneut geprüft und vor- gebracht werden. Anhaltspunkte für durchgreifende ver- fahrensrechtliche Mängel, insbesondere hinsichtlich der Der Stellungnahme, dass im Zusammenhang mit der Be- kanntmachung und Offenlegung verfahrensrechtliche Mängel vorliegen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.11 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Bekanntmachung, Auslegung oder erneuten Beteiligung, bestehen daher nicht. 3.5.6 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die der Planung zu- grunde gelegten verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen Annahmen und Untersuchungen die tatsächlichen Belastungen im Umfeld nicht zutreffend abbildeten und deshalb die Tragfä- higkeit, Konfliktbewältigung und Vollziehbarkeit der Planung nicht hinreichend belegt seien. s. 3.2.7, 3.3.1- 3.3.2 Der Stellungnahme, die Auswir- kungen zum Thema Verkehr seien nicht ausreichend berück- sichtigt, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.7 3.5.7 Es werden Bedenken vorgebracht, dass für die verkehrliche Neuordnung und die damit verbundenen Lärmwirkungen keine hinreichend tragfähige und umsetzbare Gesamtkonzeption vor- liege, zumutbare bzw. eigentumsschonendere Planungsalterna- tiven nicht ausreichend geprüft worden seien und die Planung deshalb in ihrer Erforderlichkeit und Vollziehbarkeit in Frage stehe (dies insbesondere im Hinblick auf die vorgesehene ver- kehrliche Anbindung bzw. Öffnung im Bereich der Theodor- Scheiwe-Straße). s. auch 3.2.7, 3.3.1 - 3.3.2. Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver- bindlichen Bauleitplanung sowie vor allem Flächen und nicht mehr aktuelle verkehrliche Fragestellungen östlich des Dortmund-Ems-Kanals. Die angesprochene ver- kehrliche Neuordnung im Bereich der Theodor-Scheiwe- Straße ist nicht mehr Gegenstand der aktuellen 42. FNP-Änderung. Für den verbleibenden Änderungsbereich südlich des Stadthafens 1 liegt mit der 42. FNP-Änderung ein wichti- ges Vorhaben der Innenentwicklung vor. Die Planung knüpft an die grundsätzlichen Ziele des Perspektivplans für den Hafen und die fortlaufende städtebauliche Neu- ordnung des Hafenareals an. Sie dient der Weiterent- wicklung eines bislang gewerblich-industriell geprägten und teilweise brachliegenden Hafenbereichs zu einem zeitgemäßen gewerblichen Standort, der Sicherung und Erweiterung des Kraftwerkstandorts sowie der Freiraum- qualifizierung im Bereich der Hafenspitze. Die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Kraftwerkstandorts ist standortgebunden und kann zweifellos nur im Der Stellungnahme, für die Än- derung fehle eine Gesamtkon- zeption, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.12 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag unmittelbaren räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem bestehenden Kraftwerk erfolgen. Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Zielsetzung, der vorhandenen Nutzungsstruktur, der bestehenden technischen Infrastruktur, der Lage am Stadthafen 1 so- wie der Standortgebundenheit des Kraftwerks wird die gewählte Planung für den aktuellen Änderungsbereich als städtebaulich erforderlich und sachgerecht bewertet. Zumutbare bzw. eigentumsschonendere Alternativen, die die Planungsziele in gleicher Weise erreichen könn- ten, sind auf Ebene der 42. FNP-Änderung nicht ersicht- lich. Die verkehrliche Tragfähigkeit für den aktuellen Ände- rungsbereich wurde im Zuge des Bebauungsplans Nr. 541 gutachterlich untersucht und nachgewiesen. Die Verkehrsuntersuchung berücksichtigt dabei auch die maßgeblichen Umfeldplanungen im Hafenkontext und deren verkehrliche Wechselwirkungen. Die weiteren Pla- nungen im Hafenareal werden in eigenständigen Plan- verfahren fortgeführt und im Hinblick auf ihre funktiona- len, verkehrlichen und immissionsschutzrechtlichen Wechselwirkungen aufeinander abgestimmt. Auf Ebene des FNP ergeben sich daher keine Anhalts- punkte dafür, dass es an einer tragfähigen Gesamtkon- zeption fehlt oder die Erforderlichkeit bzw. Vollziehbar- keit der 42. FNP-Änderung in Frage steht. 3.5.8 Es wird darauf hingewiesen beziehungsweise es werden Be- denken vorgebracht, dass artenschutzrechtliche Konflikte Die Hinweise bzw. Bedenken werden zur Kenntnis ge- nommen. Der Stellungnahme, arten- schutzrechtliche Belange 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag bestehen könnten und die Planungsgrundlagen insoweit keine hinreichend tragfähige Grundlage erkennen ließen. Der aktuelle Änderungsbereich der 42. FNP-Änderung umfasst nur noch den Bereich südlich des Stadthafens 1, westlich des Dortmund-Ems-Kanals und nördlich bzw. nordöstlich des Albersloher Wegs. Soweit sich die arten- schutzrechtlichen Bedenken auf Flächen außerhalb die- ses aktuellen Änderungsbereichs beziehen, sind sie nicht mehr Gegenstand der 42. FNP-Änderung; sie wer- den, soweit einschlägig, in den jeweiligen eigenständi- gen Planverfahren weiterbehandelt. Für den aktuellen Änderungsbereich wurden die Be- lange des Natur- und Artenschutzes im Umweltbericht zur 42. FNP-Änderung sowie ergänzend im Umweltbe- richt zum Bebauungsplan Nr. 541 betrachtet. Dabei wur- den auch die einschlägigen artenschutzfachlichen Grundlagen, insbesondere die Brutvogelerfassung zum Bebauungsplan Nr. 541 sowie das faunistische Fachgut- achten zum MMQ 3, berücksichtigt. Auf Ebene der 42. FNP-Änderung ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass artenschutzrechtliche Konflikte der Vollziehbarkeit der Planung entgegenstehen. wurden nicht ausreichend be- rücksichtigt, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.13 3.6 Private Stellungnahme vom 05.05.2018 3.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass keine finale Aussage über die Erweiterungsoption des Kraftwerks seitens der Stadtwerke vor- liege und die hierzu vorliegende Stellungnahme aus dem Jahr 2015 nicht auf den aktuellen Entwurf bzw. die diesem zugrunde liegenden Informationen Bezug nehme. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2015 war der damalige Entwicklungsstand der Stadtwerke Münster GmbH im Hinblick auf eine mögli- che Erweiterung des Kraftwerksstandorts noch nicht ab- schließend geklärt. Vor diesem Hintergrund war es sachgerecht, die weitere planerische Entwicklung an den seinerzeit noch offenen Entwicklungsstand anzu- knüpfen. Zwischenzeitlich ist die Entwicklung des Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Kraftwerksstandorts seitens der Stadtwerke Münster GmbH dahingehend konkretisiert worden, dass eine Er- weiterung des Standorts vorgesehen ist. Dies wird im vorliegenden Bauleitplanverfahren entsprechend be- rücksichtigt. Die planungsrechtliche Sicherung der Er- weiterungsoption ist daher Bestandteil der aktuellen Pla- nung. 3.6.2 Es wird angeregt, dass zum Beschluss der Planung eine finale und aktuelle Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zum aktuellen Entwurf vorliegen solle, die die Erweiterungsop- tion entweder bestätige oder ausschließe, damit die Planung gegebenenfalls insbesondere hinsichtlich der Emissionswerte und der Flächeneinteilung in Flächennutzungsplan und Bebau- ungsplan angepasst werden könne. Die Stadtwerke Münster GmbH ist in das Bauleitplanver- fahren fortlaufend fachlich eingebunden worden. Dar- über hinaus erfolgte ihre formelle Beteiligung als Träge- rin öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie erneut im Rahmen der im Jahr 2026 durchgeführten er- neuten Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB in Ver- bindung mit § 4 Abs. 2 BauGB. Damit bestand ausrei- chend Gelegenheit, zum jeweils aktuellen Entwurf Stel- lung zu nehmen. Eine darüber hinausgehende geson- derte abschließende Stellungnahme als zusätzliche Vo- raussetzung für den Beschluss der Planung ist nicht er- forderlich. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.6.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass der Umgang mit den denkmalrelevanten und hafentypischen Gebäuden und Objek- ten im Rahmen der Planung städtebaulich nicht hinreichend ge- sichert sei, da für deren Umfeld keine ausreichend verbindliche qualitative Steuerung erkennbar sei und insbesondere die zuge- lassenen Bauhöhen eine Beeinträchtigung der Wirkung prägen- der Bestandsbauten sowie des historischen Hafenbildes erwar- ten ließen. Die Bedenken betreffen vorrangig die Ebene der ver- bindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 110 4 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 19.03.2018 bis einschließlich 04.05.2018 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.1 Amprion GmbH mit Schreiben vom 19.03.2018 4.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich keine Höchstspannungsleitungen der Amprion GmbH verlaufen und für diesen Bereich aus heutiger Sicht keine Planungen für Höchstspannungsleitungen bestehen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass wegen der in diesem Bereich verlaufenden Hochspannungsleitung der innogy Netze Deutsch- land GmbH die Westnetz GmbH zu beteiligen sei und im Übri- gen davon ausgegangen werde, dass weitere zuständige Ver- sorgungsunternehmen bereits beteiligt wurden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die im Plan- gebiet bzw. im Umfeld berührten Versorgungsunterneh- men, einschließlich der Westnetz GmbH, wurden im Verfahren beteiligt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2 Bundesnetzagentur mit Schreiben vom 20.03.2018 4.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die beigefügte Anlage die Na- men und Anschriften der im ermittelten Koordinatenbereich täti- gen Richtfunkbetreiber enthält. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die rechtzeitige Einbe- ziehung der im Plangebiet tätigen Richtfunkbetreiber in die wei- tere Planung gegebenenfalls Störungen des Betriebs von Richt- funkstrecken vermieden werden können. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass sich die angefragte Standort- planung im Schutzbereich einer Messeinrichtung des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur befindet und die Anfrage deshalb zur ergänzenden Prüfung an das Referat 511 Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag weitergeleitet wurde; ferner wird darauf hingewiesen, dass noch untersucht werde, ob die erforderlichen Schutzabstände zu den vorhandenen funktechnischen Messeinrichtungen eingehalten werden und etwaige besondere Festlegungen gegebenenfalls gesondert mitgeteilt würden. 4.2.4 Es wird empfohlen, die Informationen der Bundesnetzagentur zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richtfunkstrecken sowie die ergänzenden Hinweise auf der Internetseite der Bun- desnetzagentur im weiteren Verfahren zu berücksichtigen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3 Polizeipräsidium Münster mit Schreiben vom 23.03.2018 4.3.1 Es wird mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken beste- hen. Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehene verkehrliche Anbindung über die Theodor-Scheiwe-Straße aus Gründen der Verkehrssicherheit konfliktträchtig sein könne. Dies gelte insbe- sondere mit Blick auf die Funktion von Lütkenbecker Weg und Schillerstraße als Radverkehrsachse, die Engstelle der Schiller- straßenbrücke sowie mögliche Konflikte mit zunehmendem Kraftfahrzeug-, Schwerlast- und querendem Werksverkehr. Die Stellungnahme bezieht sich auf den Planstand 2018 und betrifft insbesondere die damals vorgesehene ver- kehrliche Anbindung bzw. Öffnung im Bereich der Theo- dor-Scheiwe-Straße. Gegenüber diesem Planstand wur- den die Planungsziele und der Geltungsbereich der 42. FNP-Änderung geändert. Die östlich des Dortmund- Ems-Kanals gelegenen Flächen einschließlich der ver- kehrlichen Fragestellungen im Bereich Theodor- Scheiwe-Straße / Lütkenbecker Weg / Schillerstraße sind nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Ände- rung. Sie werden, soweit einschlägig, im Rahmen der 130. FNP-Änderung bzw. des Bebauungsplans Nr. 642 auf Grundlage der aktualisierten Planungsziele des Münster Modell Quartiers 3 weiterbehandelt. Für den ak- tuellen Änderungsbereich südlich des Stadthafens 1 wurde die verkehrliche Tragfähigkeit im Zuge des Be- bauungsplans Nr. 541 gutachterlich untersucht. Ver- kehrssicherheitsbelange sind im Übrigen auf Ebene der Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag verbindlichen Bauleitplanung sowie im Rahmen der kon- kreten verkehrlichen Ausführungsplanung zu berück- sichtigen. 4.4 Landeseisenbahnverwaltung NRW mit Schreiben vom 29.03.2018 4.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die genannten Verfah- ren aus eisenbahntechnischer Sicht keine Bedenken bestehen, sofern die in der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 541, Teilabschnitt I, unter Punkt 3.2 „Eisenbahn / Gleisanla- gen“ genannten Maßnahmen umgesetzt würden, bevor Schie- nenwege von Eisenbahnen einschließlich der für den Betrieb der Schienenwege notwendigen Anlagen zurückgebaut oder ge- ändert würden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 04.04.2018 und 10.04.2018 4.5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bundeswehr von der im Betreff genannten Maßnahme (42. Änderung des Flächennut- zungsplans und Bebauungsplan Nr. 541, Teilabschnitt I) bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage nicht berührt und betrof- fen sei und seitens der Bundeswehr keine Einwände oder Be- denken gegen das Vorhaben bestünden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.2 Es wird darauf hingewiesen, dass dies unter der Annahme gelte, dass bauliche Anlagen einschließlich untergeordneter Ge- bäudeteile eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschritten; zugleich wird darum gebeten, bei einer Überschreitung der Höhe von 30 m über Grund die Planungsunterlagen in jedem Einzelfall vor Erteilung einer Baugenehmigung zur Prüfung vor- zulegen. Die angesprochenen Fragen zur konkreten Höhe bauli- cher Anlagen und zur Vorlage von Planungsunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung betreffen nicht die Darstellungsebene des FNP, sondern die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. das nachfolgende bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.6 Bezirksregierung Münster (Dezernat 52 – Abfallwirtschaft, abfallbezogener Immissionsschutz, Altlasten/Bodenschutz) mit Schreiben vom 16.04.2018 4.6.1 … Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet eine An- lage zur Altöllagerung der Firma FUHSE Transport GmbH be- finde und die Belange des Betreibers hinsichtlich einer mögli- chen künftigen Entwicklung oder Erweiterung bei der Planände- rung zu berücksichtigen seien. Die Stellungnahme bezog sich auf den Planstand 2018. Die damals angesprochene Anlage zur Altöllagerung war zu diesem Zeitpunkt noch in Benutzung; heute wird sie nicht mehr betrieben. Künftige Entwicklungs- oder Erwei- terungsmöglichkeiten dieses Betriebs sind daher im Rah- men der 42. FNP-Änderung nicht weiter zu berücksichti- gen. Unabhängig davon werden die im Plangebiet be- kannten Altlastenstandorte und Altlastenverdachtsflä- chen in der FNP- Änderung bzw. im Bebauungsplan Nr. 541 entsprechend berücksichtigt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der im Plangebiet bestehenden Altlasten die Planung weiterhin mit der Unteren Bodenschutzbehörde abzustimmen sei. Die Untere Bodenschutzbehörde wurde im Rahmen der Verfahren zur 42. FNP-Änderung und zum Bebauungs- plan Nr. 541 beteiligt. Soweit sich aus den bekannten Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen weitere Anfor- derungen ergeben, sind diese auf Ebene der verbindli- chen Bauleitplanung sowie im Rahmen konkreter Pro- jektplanungen bzw. nachfolgender Genehmigungsver- fahren zu berücksichtigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7 Stadtwerke Münster GmbH mit Schreiben vom 23.04.2018 4.7.1 Es wird kritisiert, dass in der Darstellung „Neue Darstellung“ die Fläche des Standorts des Kühlwasserentnahmebauwerks für das Heizkraftwerk Hafen am Dortmund-Ems-Kanal nicht farblich als Fläche für Ver- und Entsorgung dargestellt sei. Der FNP trifft als vorbereitender Bauleitplan generalisie- rende Darstellungen und bildet Nutzungen nicht parzel- lenscharf ab. Das Kühlwasserentnahmebauwerk stellt eine kleinräumige, dem Heizkraftwerk funktional zuge- ordnete Anlage dar. Eine eigenständige farbliche Dar- stellung als Fläche für Ver- und Entsorgung ist auf Ebene des FNP aufgrund des Maßstabs und der Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Darstellungssystematik nicht erforderlich. Auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 wird der Standort im Zusam- menhang mit dem Sondergebiet Heizkraftwerk bzw. den hierfür erforderlichen Anlagen konkretisierend berück- sichtigt. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Än- derungsbedarf. 4.7.2 Es wird kritisiert, dass ein Textauszug aus der Begründung der 42. Änderung des Flächennutzungsplans (S. 2) hinsichtlich der planungsrechtlichen Einordnung des Kraftwerksstandorts miss- verständlich bzw. unvollständig sei. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kraftwerksstandort einschließlich seiner Erweiterungs- flächen nicht nur als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme, son- dern zugleich auch als Sondergebiet einzuordnen sei; dies gelte nicht nur für die Flächen des Bau- und Gartenmarkts sowie des geplanten Baustoffhandels. Der FNP verwendet eine eigene Darstellungssystematik. Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme sowie Sondergebiete stellen jeweils eigenständige flächen- hafte Darstellungen dar, die auf Ebene des FNP nicht überlagernd dargestellt werden. Der Kraftwerksstandort einschließlich der hierfür vorgesehenen Erweiterungsflä- chen wird in der 42. FNP-Änderung daher als Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestim- mungen Elektrizität und Fernwärme dargestellt. Eine zu- sätzliche Darstellung als Sondergebiet erfolgt auf Ebene des FNP nicht. Die konkretisierende planungsrechtliche Festsetzung als Sondergebiet Heizkraftwerk erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541. Für die 42. FNP- Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.3 Es wird angeregt, an entsprechend benannter Stelle der Be- gründung (S. 3) eine redaktionelle Anpassung vorzunehmen und die Formulierung „die beabsichtigte Umwandlung von In- dustriegebietsflächen in Sonder- und Gewerbegebiete südlich des Stadthafens I“ aufzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Kraftwerksstandort ein- schließlich seiner Erweiterungsflächen nicht in ein Gewerbege- biet umgewandelt werde, sondern in ein Sondergebiet mit Die Anregung bezieht sich auf einen früheren Stand der Begründung. Die Begründung zur 42. FNP-Änderung wurde seit dem Planstand 2018 umfassend aktualisiert, sodass eine vertiefte Betrachtung einzelner damaliger Textstellen nicht mehr zweckdienlich ist. In der aktuellen Begründung wird bereits klargestellt, dass die Planung die Umstrukturierung bisheriger Industriegebietsflächen zu Gewerbegebieten, die Darstellung bisheriger Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbe- stimmungen Elektrizität und Fernwärme. Ferner wird darauf hin- gewiesen, dass sich die Bezirksregierung in ihrem Anschreiben nicht ausdrücklich zur Umwandlung geäußert habe. gemischter Bauflächen als Gewerbegebiet, die Darstel- lung des Kraftwerksstandorts einschließlich seiner Er- weiterungsflächen als Flächen für Ver- und Entsor- gungsanlagen mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme sowie die Darstellung der südöstlichen Hafenspitze als Grünfläche umfasst. Eine weitere redak- tionelle Anpassung ist daher nicht erforderlich. Im Übrigen wird hinsichtlich der Einordnung als Sonder- gebiet auf die Ausführungen unter 4.7.2 verwiesen. Der weitere Hinweis, dass sich die Bezirksregierung in ihrem Anschreiben nicht ausdrücklich zur Umwandlung geäußert habe, wird zur Kenntnis genommen. Im Zuge der erneuten Veröffentlichung im Jahr 2026 er- folgte zudem eine erneute landesplanerische Abstim- mung gemäß § 34 LPlG. 4.7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass der Kraftwerksstandort ein- schließlich seiner Erweiterungsflächen nicht in ein Gewerbege- biet umgewandelt werde, sondern in ein Sondergebiet mit Flä- chen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit den Zweckbestim- mungen Elektrizität und Fernwärme. Ferner wird darauf hinge- wiesen, dass für Gewerbegebiete nicht die für das Sondergebiet Heizkraftwerk festgelegten Immissionsrichtwerte gelten. (Hiermit wird sinngemäß eine redaktionelle Präzisierung der Ausführungen auf Seite 7 der Begründung der 42. FNP-Ände- rung angeregt.) Die Anregung bezieht sich auf einen früheren Stand der Begründung. Die Begründung zur 42. FNP-Änderung wurde seit dem Planstand 2018 umfassend aktualisiert. Gleichwohl wird, um Missverständnissen vorzubeugen, eine klarstellende redaktionelle Ergänzung in der aktuel- len FNP-Begründung (S.12) vorgenommen. Die Umwidmung der Flächen ist im Detail der Planzeich- nung zur 42. FNP-Änderung zu entnehmen. Die konkretisierende Festsetzung als Sondergebiet Heizkraftwerk erfolgt auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541; auf die Ausführungen unter 4.7.2 und 4.7.3 wird verwiesen. Auch die immissionsschutzrechtliche Beur- teilung erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitpla- nung entsprechend den dort festgesetzten Nutzungen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.7.5 Es wird darauf hingewiesen, dass auf Seite 9 der Begründung der 42. FNP-Änderung eine Beschreibung zum Sondergebiet Kraftwerksstandort einschließlich seiner Erweiterungsflächen fehle. (Damit wird sinngemäß eine redaktionelle Ergänzung der Be- gründung angeregt.) Die Anregung bezieht sich auf einen früheren Stand der Begründung. In Bezug auf die Darstellungsfrage des Kraftwerks als Sondergebiet wird auf 4.7.2 verwiesen. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs- bedarf. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.6 Es wird angeregt, auf Seite 10 der Begründung der 42. Ände- rung des Flächennutzungsplans eine redaktionelle Textkorrektur vorzunehmen und hierzu die Formulierungen „die Umwandlung des Industriegebietes (GI) in Sonder- (SO) und Gewerbegebiete (GE) südlich des Stadthafens,“ sowie „die Umwandlung der Nutzflächen der Stadtwerke von GI in ein Sondergebiet (SO) mit Flächen für Ver- und Entsorgung,“ aufzunehmen. s. Abwägung zu 4.7.2 Eine redaktionelle Textkorrektur erübrigt sich. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.7 Es wird angeregt, auf Seite 12 der Begründung der 42. FNP-Än- derung eine redaktionelle Anpassung vorzunehmen und hierzu die Formulierung „Folglich erfolgt zur Minderung des Emissionspotenzials südlich des Stadthafens eine Umwandlung des bisherigen Industriege- bietes (GI) in Sonder- (SO) und Gewerbegebiete (GE).“ aufzunehmen. Die Anregung bezieht sich auf einen früheren Stand der Begründung. Eine ergänzende Formulierung zu Sonder- gebieten ist auf Ebene der FNP-Begründung nicht erfor- derlich. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu 4.7.2 verwiesen. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungsbedarf. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7.8 Es wird kritisiert, dass die Formulierung auf Seite 13 der Be- gründung der 42. FNP-Änderung keinen Spielraum für eine Er- höhung der gewerblich-industriellen Luftschadstoffbelastungen und damit für eine Erweiterung des Kraftwerkstandorts lasse. Die Kritik wird zur Kenntnis genommen. Sie bezieht sich auf einen früheren Stand des Umweltberichts bzw. der Begründung. Die angesprochene Formulierung ist in den aktuellen Unterlagen zur 42. FNP-Änderung nicht mehr enthalten. Die Begründung und der Umweltbericht Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag (Damit wird sinngemäß eine redaktionelle Präzisierung bzw. An- passung der Begründung bzw. des Umweltberichts angeregt.) wurden seit dem Planstand 2018 umfassend aktualisiert. Eine redaktionelle Präzisierung der damaligen Textpas- sage ist daher nicht mehr erforderlich. Die Belange des Immissionsschutzes, einschließlich Luftschadstoffen, werden in den aktuellen Bauleitplanunterlagen entspre- chend der jeweiligen Planungsebene berücksichtigt. 4.8 münsterNETZ GmbH mit Schreiben vom 27.04.2018 4.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass unter Verweis auf die frühere Stellungnahme vom 25.03.2015 ergänzende Hinweise zur tech- nischen Erschließung und Versorgung des Plangebiets sowie zur Berücksichtigung bestehender und geplanter Leitungstras- sen gegeben werden. Angesprochen werden insbesondere ein aus Sicht der münsterNetz GmbH bestehender Präzisierungs- bedarf in der Begründung des Bebauungsplans Nr. 541 sowie die Freihaltung von Leitungstrassen von Überbauung und Über- pflanzung. Die angesprochenen Punkte adressieren die Ebene des Bebauungsplans bzw. die technische Infrastruktur. Die Stellungnahme betrifft die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Sie wird im Rahmen des Bebauungs- planverfahrens Nr. 541 in die dortige Abwägung einge- stellt und abgewogen, sofern dies angesichts der gegen- über dem früheren Verfahren geänderten Geltungsberei- che im Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung- nahme erforderlich ist. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.2 Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des heutigen Ha- fengrenzweges vorhandene Versorgungsleitungen und Kabel verlaufen, die im Zusammenhang mit der DEK-Verbreiterung umgelegt werden müssten, wobei neue Trassen bislang noch nicht abschließend festgelegt seien und noch abzustimmen seien. Kenntnisnahme. Die Stellungnahme betrifft nicht die Re- gelungsebene des FNP. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 02.05.2018 4.9.1 Es werden die gleichen inhaltlichen Belange wie in der Stellung- nahme vom 17.04.2015 angeführt: siehe 2.16.1 – 2.16.6 Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag siehe 2.16.1 – 2.16.6 4.9.2 Ergänzend wird der Hinweis gegeben, dass ohne vorherige Planabfrage durch die ausführende Baufirma und entspre- chende Einweisung vor Ort nicht mit den Bauarbeiten begonnen werden dürfe. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft je- doch nicht die Regelungsebene des FNP. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.9.3 Es werden – wie beim Schreiben vom 17.04.2015 – ergänzende Anlagen mit der aktuellen Verortung der entsprechenden Hoch- spannungskabel beigefügt. Der Hinweis und die Anlagen werden zur Kenntnis ge- nommen, betreffen jedoch nicht die Regelungsebene des FNP. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10 Handelsverband Nordrhein-Westfalen Westfalen-Münsterland e.V. mit Schreiben vom 04.05.2018 4.10.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die Entwürfe der 42. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 541, Teilabschnitt I, grundsätzlich keine Bedenken bestün- den, die Planungsziele und die ihnen zugrunde liegenden Be- gründungen im Wesentlichen nachvollziehbar seien und im Er- gebnis keine Einwendungen erhoben würden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeit für den Durch- gangsverkehr gesperrte private Theodor-Scheiwe-Straße noch eine Unwägbarkeit darstelle. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Er bezieht sich auf die Theodor-Scheiwe-Straße und damit auf ver- kehrliche Fragestellungen östlich des Dortmund-Ems- Kanals. Diese Flächen und Erschließungsfragen sind aufgrund des geänderten Geltungsbereichs nicht mehr Bestandteil der aktuellen 42. FNP-Änderung. s.a. Vorbemerkung zum Änderungsbereich S. 1-2. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.11 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen mit Schreiben vom 04.05.2018 4.11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass das angestrebte strukturelle Ziel, nutzungsgemischten, diversifizierten, hochwertigen s. auch 2.12.2. Der Stellungnahme, für den Be- reich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag gewerblich-kulturellen und dienstleistenden Nutzungen eine ak- tive Angebotsoption einzuräumen, durch die Planung zwar er- reichbar erscheine. Zugleich werden Bedenken vorgebracht, dass die Überplanung von Industriegebieten (GI) zu Gewerbe- gebieten (GE) im Gesamtkontext der Neuordnung des Münster- aner Hafengebietes kritisch zu beurteilen sei, da gerade die Vorhaltung von Flächen für typische gewerblich-industrielle Nut- zungen von besonderer Bedeutung für solche Unternehmen sei, die in anderen Gebietstypen nicht angesiedelt werden könnten. Ferner wird kritisiert, dass die Ausführungen, wonach die ange- strebte Ausweisung als Gewerbegebiet gegenüber einem In- dustriegebiet eine größere Nutzungsvielfalt biete, pauschal nicht nachvollzogen werden könnten. Die Bedenken werden im Ergebnis nicht geteilt. Die Be- deutung von Industriegebieten für emittierende Betriebe, Anlagen nach der 4. BImSchV und Betriebe mit Nacht- betrieb wird anerkannt. Zugleich verfolgt die 42. FNP- Änderung das Ziel, einen Teil des Gesamtkonzepts zur städtebaulichen Neuordnung des Münsteraner Hafenge- biets umzusetzen. Dieses beruht auf der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen und den weiterentwickelten Planungszielen für den Hafenbereich (Perspektivplan, 2022). Für die 42. FNP-Änderung südlich des Stadthafens 1 wird die bisherige GI-Darstellung zugunsten einer ge- werblichen Nutzung (GE) zurückgenommen; der Kraft- werksstandort einschließlich räumlicher Erweiterungsop- tionen wird zugleich auf Ebene des FNP durch die Dar- stellung von Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme gesi- chert. Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung steht dabei auch im Zusammenhang mit der Abstim- mung der Planungen im Hafenumfeld. Die weiteren Pla- nungen im Bereich des Stadthafens, insbesondere nörd- lich des Stadthafens 1 sowie östlich des Dortmund-Ems- Kanals, verfolgen ebenfalls eine schrittweise städtebau- liche Neuordnung des Hafenareals. Die 42. FNP-Ände- rung trägt dazu bei, die Nutzungsstruktur im südlichen Hafenbereich hierauf abzustimmen und immissions- schutzrechtliche sowie funktionale Wechselwirkungen zwischen den Teilräumen planerisch zu bewältigen. Die Aussage zur größeren Nutzungsvielfalt ist vor die- sem Hintergrund nicht abstrakt im Verhältnis von GE zu GI zu verstehen, sondern bezogen auf die angestrebte Flächennutzungsplanänderung weiterhin ein Industriegebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag städtebauliche Entwicklung hin zu einem nutzungsge- mischteren, stadträumlich verträglicheren Hafenbereich mit gewerblichen, dienstleistungsbezogenen, kulturellen und freiraumbezogenen Nutzungen. Die Stadt hält weiterhin gewerbliche und industrielle Ent- wicklungsoptionen an hierfür geeigneteren Standorten vor und entwickelt weitere, neue Standorte; hierzu wird auf 2.12.2 verwiesen. Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung im Ände- rungsbereich wird vor diesem Hintergrund zugunsten der städtebaulich bedeutsamen Neuordnung des Hafen- areals, der Abstimmung mit den Umfeldplanungen und der Sicherung des Kraftwerksstandorts für vertretbar ge- halten. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Ände- rungsbedarf. 4.11.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die bestehenden Nut- zungsoptionen des bislang als Industriegebiet ausgewiesenen Areals durch die Planung für Betriebe, insbesondere für in an- deren Baugebieten unzulässige Betriebe, deutlich einge- schränkt würden. Es wird angeregt bzw. gefordert, neben dem Bestandsschutz für die ansässigen Betriebe auch ausreichende Entwicklungsoptionen planungsrechtlich zu sichern und ein dy- namisches Flächenmanagement vorzusehen, wonach entfal- lene GI-Flächen an anderer Stelle ersetzt würden, um eine aus- geglichene Bilanz zu erhalten. s. auch 2.12.2. Die Bedeutung von Industriegebieten für emittierende Betriebe sowie sonstige in anderen Baugebieten nicht oder nur eingeschränkt zulässige Betriebe wird aner- kannt. Ebenso ist bekannt, dass die frei verfügbaren Ge- werbe- und Industrieflächenreserven in Münster be- grenzt sind. Gleichwohl verfolgt die 42. FNP-Änderung das Ziel, einen Teil des Gesamtkonzepts zur städtebau- lichen Neuordnung des Münsteraner Hafengebiets um- zusetzen. Dieses beruht auf der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen und den weiterentwickelten Pla- nungszielen für den Hafenbereich. Die Bedenken und Anregungen, die darauf abzielen, die bisherigen Indust- riegebietsdarstellungen im Änderungsbereich beizube- halten bzw. wegfallende GI-Flächen flächengleich an Der Stellungnahme, für den Be- reich der Flächennutzungs- planänderung weiterhin ein In- dustriegebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1 Der Forderung, nicht mehr zur Verfügung stehende Industrie- flächen durch ein Flächenma- nagement an einer anderen Stelle im Stadtgebiet zu erset- zen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.14 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag anderer Stelle zu ersetzen, werden für die 42. FNP-Än- derung zurückgewiesen. Faktisch sind bereits einzelne Industriegebietspflichtige Betriebe in andere Industriege- biete im Stadtgebiet (Hansa-Business-Park) umgezo- gen. Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung steht ins- besondere auch im Zusammenhang mit der Abstim- mung der Planungen im Hafenumfeld. Die 42. FNP-Än- derung trägt dazu bei, die Nutzungsstruktur im südlichen Hafenbereich auf die weiteren Planungen nördlich des Stadthafens 1 und östlich des Dortmund-Ems-Kanals abzustimmen und funktionale sowie immissionsschutz- rechtliche Wechselwirkungen zwischen den Teilräumen planerisch zu bewältigen. Die Belange der bestehenden Betriebe und ihrer Ent- wicklungsmöglichkeiten wurden in die Abwägung einge- stellt. Der Schutz rechtmäßig ausgeübter Nutzungen so- wie die konkrete Ausgestaltung von Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten betreffen jedoch vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, also den Bebauungsplan Nr. 541. Auf Ebene des FNP ist maß- geblich, ob die vorgesehene städtebauliche Grundent- scheidung tragfähig und vollziehbar ist. Dies ist der Fall. Ein Anspruch darauf, die bisherige GI-Darstellung im Änderungsbereich dauerhaft als Angebotsreserve für besonders störende oder industriegebietstypische Nut- zungen zu erhalten, besteht vor dem Hintergrund der verfolgten städtebaulichen Neuordnung nicht. Die Stadt verfolgt weiterhin das Ziel, ein quantitativ und qualitativ ausreichendes, nachfragegerechtes und räum- lich möglichst ausgewogenes Angebot an Gewerbe- und 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Industrieflächen bereitzustellen. Grundlage hierfür ist insbesondere das Gewerbeflächenentwicklungskonzept (V/0723/2016), das auf eine Verstetigung eines bedarfs- gerechten Gewerbe- und Industrieflächenangebots (Ma- növriermasse) gerichtet ist. Ergänzend zeigt das Integrierte Flächenkonzept Müns- ter (IFM) (V/0192/2024, IFM-Webseite) gewerbliche Po- tenzialflächen bis 2045 auf. Dazu gehören insbesondere im Regionalplan Münsterland festgelegte GIB- und GIB- P-Reserven, u. a. im Bereich Amelsbüren / Erweiterung Hansa-BusinessPark. Ein verfahrensbezogenes dynami- sches Flächenmanagement mit flächengleichem Ersatz entfallender GI-Flächen ist auf Ebene der 42. FNP-Än- derung daher nicht erforderlich und faktisch auch nicht möglich. Die Rücknahme der bisherigen GI-Darstellung im Ände- rungsbereich wird vor diesem Hintergrund zugunsten der städtebaulich bedeutsamen Neuordnung des Hafen- areals, der Abstimmung mit den Umfeldplanungen und der Sicherung des Kraftwerksstandorts für vertretbar ge- halten. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Ände- rungsbedarf. 4.11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelungen zur Steue- rung des Einzelhandels bzw. Annexhandels grundsätzlich be- grüßt würden. Zugleich wird kritisiert, dass für die konkrete Fest- setzung, Schank- und Speisewirtschaften im GE 1 auf maximal 100 m² zu begrenzen, eine fundierte Begründung fehle. Ferner wird angeregt zu hinterfragen, ob das Ziel, die gastronomische Nutzung auf der Südseite des Hafens zugunsten gewerblicher produzierender Nutzungen einzuschränken, angesichts der Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die ange- sprochenen Regelungen zur Steuerung des Einzelhan- dels bzw. Annexhandels sowie zur Zulässigkeit und Be- grenzung von Schank- und Speisewirtschaften betreffen nicht die Darstellungsebene des FNP, sondern die kon- kreten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 541. Die Kritik und die Anregung werden daher in die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 eingestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag geplanten Verlagerung des Betriebs „Heaven“ in das GE 2 ohne entsprechende Einschränkungen tatsächlich erreicht werden könne. 4.11.4 Es wird darauf hingewiesen, dass ergänzend auf die Stellung- nahme der Cordes Holding GmbH & Co. KG verwiesen werde, die durch die Planung konkret betroffen sei. Die Stellungnahme liegt vor und wird entsprechend ab- gewogen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.12 Stadtwerke Münster GmbH mit Schreiben vom 04.05.2018 4.12.1 Es werden Hinweise, Kritik und Anregungen zu konkreten im- missionsschutzrechtlichen, erschließungsbezogenen und fest- setzungsbezogenen Inhalten des Bebauungsplanentwurfs ge- geben, insbesondere zur rechtlichen Ausgestaltung der Emissi- onskontingentierung, zum Schallschutzkonzept, zum Kühlwas- serentnahmebauwerk, zu Größenangaben des Sondergebiets Heizkraftwerk, zu Annahmen zum Verkehrslärm des Schiffsver- kehrs, zu Leitungsrechten sowie zur öffentlichen Erschließung. Hinsichtlich des Entwurfs der 42. FNP-Änderung wird auf die gesonderte Stellungnahme der Stadtwerke vom 23.04.2018 ver- wiesen (s. 4.7). Die Kritik und die Anregung werden in die Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 eingestellt. In Bezug auf die Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH explizit zur 42. FNP-Änderung wird auf 4.7 ver- wiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.13 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 04.05.2018 4.13.1 Er wird mitgeteilt, dass gegen die 42. FNP-Änderung keine grundsätzlichen Bedenken bestünden. Die übrigen Inhalte der Stellungnahme beziehen sich auf die In- halte des Bebauungsplans Nr. 541 Teilabschnitt I. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 110 Keine Anregungen oder Bedenken zur 42. Änderung des FNP: - Gemeinde Senden, Schreiben vom 20.03.2018 - Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 23.03.2018 - Thyssengas GmbH mit Schreiben vom 23.03.2018 - Bezirksregierung Münster (Dezernat 54 – Wasserwirtschaft), Schreiben vom 28.03.2018 - Stadt Telgte, Schreiben vom 16.04.2018 - Gelsenwasser AG, Schreiben vom 26.04.2018 - Gemeinde Ascheberg, Schreiben vom 02.05.2018 - Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 02.05.2018 - Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 04.05.2018 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 62 von 110 5 Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1 Private Stellungnahme vom 04.02.2026 5.1.1 …. Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Entwicklung des Hafengebiets durch eine Vielzahl kleinteiliger Einzel-Bebau- ungsplanverfahren vorangetrieben werde und dadurch die für Betroffene erforderliche Gesamttransparenz verloren gehe, ins- besondere im Hinblick auf Wechselwirkungen zwischen Teilplä- nen, Vorfestlegungen sowie Folgewirkungen auf Bestandsnut- zungen. Es ist nachvollziehbar, dass die Entwicklung des Hafen- bereichs aufgrund der Vielzahl parallel bzw. nacheinan- der geführter Planverfahren eine erhöhte Komplexität aufweist. Die Aufteilung in mehrere Bauleitplanverfahren ist jedoch sachlich begründet. Sie ergibt sich insbeson- dere aus unterschiedlichen Planungsständen, geänder- ten Planungszielen, verschiedenen räumlichen Abhän- gigkeiten und unterschiedlichen Umsetzungshorizonten innerhalb des Hafenareals. Die aktuellen Planunterlagen tragen dem Rechnung, in- dem sie den geänderten Geltungsbereich der 42. FNP- Änderung sowie die relevanten Planverfahren im Um- feld, insbesondere die 72. FNP-Änderung / den Bebau- ungsplan Nr. 600 nördlich des Stadthafens 1 und die 130. FNP-Änderung / den Bebauungsplan Nr. 642 öst- lich des Dortmund-Ems-Kanals, darstellen und einord- nen. Die 42. FNP-Änderung verfolgt das Ziel, einen Teil des Gesamtkonzepts zur städtebaulichen Neuordnung des Münsteraner Hafengebiets auf Ebene des FNP entspre- chend vorzubereiten. Dieses Gesamtkonzept ergibt sich aus der Fortschreibung des Masterplans Stadthäfen und den weiterentwickelten Planungszielen für den Hafenbe- reich gem. Werkstattverfahren mit Perspektivplan aus September 2022. Die Ergebnisse dieses Prozesses wur- den umfassend dokumentiert (s. V/0105/2023). Der Stellungnahme, den ge- samten Hafenbereich in einem Bauleitplanverfahren zu über- planen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.2 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 63 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Ergänzend werden die Entwicklung des Hafenbereichs und die damit verbundenen Fragestellungen durch infor- melle Dialogformate begleitet. Hierzu zählen insbeson- dere der Hafendialog und der Hafenratschlag, die der In- formation, Transparenz und Rückkopplung mit den Ak- teurinnen und Akteuren im Hafenbereich dienen. Der Di- alog- und Beteiligungsprozess wird durch das Stadtpla- nungsamt koordiniert, wo mit einer Quartierskümmerin für den Hafenbereich eine Schnittstelle zwischen Ver- waltung, Anliegern und Stadtgesellschaft besteht. Die Wechselwirkungen zwischen den Teilräumen wer- den in den jeweiligen Planverfahren und Fachgutachten berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere verkehrliche, immissionsschutzrechtliche, funktionale und eigentums- bezogene Belange sowie die Auswirkungen auf beste- hende Nutzungen. Für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadt- hafens I wurden die maßgeblichen Belange in der FNP- Begründung, im Umweltbericht sowie vertiefend auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 und der zugehöri- gen Fachgutachten behandelt. Die Durchführung eigenständiger Planverfahren führt daher nicht zu einem Verlust der planerischen Steuer- barkeit. Vielmehr ermöglicht sie, die jeweiligen Teil- räume entsprechend ihrer konkreten Planungsziele, Rahmenbedingungen und Konfliktlagen sachgerecht zu bearbeiten und zugleich in den Hafengesamtkontext ein- zuordnen. Dabei wird das Gebot der planerischen Kon- fliktbewältigung beachtet. Die Abgrenzungen der einzel- nen Plangebiete sind so geschnitten, dass jeweils 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 64 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag innerhalb des jeweiligen Planverfahrens eine sachge- rechte Bewältigung möglich ist. Für die 42. FNP-Änderung ergibt sich kein Änderungs- bedarf. 5.1.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass bei der gewählten Ver- fahrensweise der Blick für eine seit vielen Jahren sinnvoll vollzo- gene Gesamtentwicklung eines Kultur- und Freizeitareals verlo- ren gehe und bestehende Nutzungen dadurch in ihrer Existenz gefährdet würden. Die besondere Bedeutung des Hafenbereichs als vielfäl- tiger Kultur-, Freizeit-, Veranstaltungs- und Gewerbe- standort ist bekannt. Die dort gewachsenen Nutzungen, insbesondere auch Club-, Kultur- und Veranstaltungsan- gebote, leisten einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt der Stadtgesellschaft und entfalten Bedeutung über das Stadtgebiet hinaus. Diese Belange werden in die plane- rische Gesamtabwägung eingestellt. Im aktuellen Perspektivplan für den Hafenbereich sind die Belange der kulturellen und freizeit-orientierten Be- standsnutzungen berücksichtigt. Es ist städtebauliches Ziel, im Zuge der Entwicklung des Modell Quartiers 5 die Kultur- und Veranstaltungsszene Am Hawerkamp als starken Impulsgeber weiterzuentwickeln. (vgl. V/0105/2023) Der Blick auf die Gesamtentwicklung des Hafenareals geht durch die Aufteilung in einzelne Planverfahren nicht verloren. Die Teilräume werden entsprechend ihrer je- weiligen Rahmenbedingungen, Planungsziele und Kon- fliktlagen eigenständig bearbeitet und zugleich in den Hafengesamtkontext eingeordnet. Ergänzend bestehen mit dem Hafendialog und dem Ha- fenratschlag informelle Dialogformate, die die Entwick- lung des Hafenbereichs kommunikativ begleiten (s. 5.1.1). Der Stellungnahme, die Bauleit- planverfahren beeinträchtigen die Entwicklung der Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.15 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 65 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Soweit bestehende Kultur-, Freizeit-, Veranstaltungs- oder sonstige gewerbliche Nutzungen durch einzelne Planungen berührt werden, sind ihre Belange in den je- weiligen Planverfahren zu berücksichtigen. Für die aktu- elle 42. FNP-Änderung ergeben sich keine Anhalts- punkte dafür, dass die Planung bestehende Kultur- und Freizeitnutzungen in ihrer Existenz gefährdet. 5.1.3 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die seit mehreren Jahr- zehnten betriebene Planung einer großräumigen und vielfältigen Freizeitnutzung südlich des Albersloher Wegs in Frage gestellt werde. s. 5.1.2 Der Stellungnahme, die Bauleit- planverfahren beeinträchtigen die Entwicklung der Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.15 5.1.4 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die gewerblichen Nut- zungen Am Hawerkamp 1 / Albersloher Weg 54, die MCC Halle Münsterland, das Areal Hawerkamp einschließlich temporärer Veranstaltungsnutzungen sowie Open-Air-Konzerte durch her- anrückende Wohnbebauung gefährdet würden. Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die Be- deutung der bestehenden gewerblichen Nutzungen, der MCC Halle Münsterland sowie des Areals Hawerkamp einschließlich seiner Kultur-, Veranstaltungs- und Open- Air-Nutzungen ist bekannt und wird in die planerische Betrachtung des Hafenbereichs eingestellt. Soweit die Bedenken heranrückende Wohnnutzungen in anderen Teilbereichen des Hafenareals betreffen, sind diese Belange in den jeweils einschlägigen Planverfah- ren und Fachgutachten zu behandeln (s. die separaten Planverfahren im Kontext der MMQs 3, 4, 5). Dies be- trifft insbesondere immissionsschutzrechtliche Wechsel- wirkungen mit bestehenden Gewerbe-, Kultur- und Ver- anstaltungsnutzungen. Die 42. FNP-Änderung bereitet jedoch keine heranrü- ckende Wohnbebauung vor. Es ergeben sich keine Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 66 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Anhaltspunkte dafür, dass die genannten Nutzungen durch die Planung in ihrer Existenz gefährdet werden. 5.1.5 Es wird darauf hingewiesen, dass Immissionskonflikte in ande- ren Bereichen der Stadt aus Sicht der Stellungnehmenden ver- deutlichten, dass die Stadt Münster einen Veranstaltungsbe- reich dieser Größenordnung benötige und dieser durch angren- zende Planungen zu schützen sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Bedeu- tung größerer Veranstaltungsbereiche für die Kultur-, Freizeit- und Veranstaltungslandschaft Münsters ist be- kannt. Die 42. FNP-Änderung bereitet keine Nutzungen vor, die grundsätzlich im Widerspruch zu dieser Bedeu- tung stehen würden. Etwaige immissionsschutzrechtli- che Wechselwirkungen mit angrenzenden oder heranrü- ckenden Nutzungen sind in den jeweils einschlägigen Planverfahren zu berücksichtigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.6 Es werden Bedenken vorgebracht, dass bereits mit dem Auf- stellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 649 „Drei Schwestern“ sowie mit der perspektivischen Überführung von Teilen des Bebauungsplans Nr. 541 in dieses Verfahren kon- krete Folgewirkungen für die Flächen der Stellungnehmenden angelegt würden. Der Bebauungsplan Nr. 649 „Drei Schwestern“ sowie eine etwaige Überführung von Teilflächen aus dem Be- bauungsplan Nr. 541 in dieses Verfahren betreffen die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungs- plan Nr. 541). Auf Ebene der 42. FNP-Änderung wird für den betreffen- den Bereich ein Gewerbegebiet dargestellt. Gegenüber der bisherigen Darstellung u.a. als gemischte Baufläche bereitet die Darstellung als Gewerbegebiet grundsätzlich keine lärmsensiblere Nutzung vor (im Gegenteil). Eine Verschärfung z. B. immissionsschutzrechtlicher Konflikte zulasten gegenüberliegender Club-, Veranstaltungs-, O- pen-Air- oder sonstiger Freizeitnutzungen ist auf Dar- stellungsebene der 42. FNP-Änderung daher nicht er- kennbar. Die konkreten Bedenken das Projekt „Drei Schwestern“ bzw. den Bebauungsplan Nr. 649 betreffend, sind im Rahmen des eigenständigen Bebauungsplanverfahrens Den Bedenken, mit der Flä- chennutzungsplanänderung werden bereits konkrete nach- teilige Folgewirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplans Nr. 649: Albersloher Weg / Hafengrenzweg vorberei- tet, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.16 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 67 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag konkret zu prüfen und immissionsschutzrechtlich zu be- wältigen. 5.1.7 Es wird gefordert, dass die Abwägung nicht isoliert je Teilplan, sondern nachvollziehbar im Gesamtzusammenhang der Hafen- entwicklung geführt wird, um aus Sicht der Stellungnehmenden Abwägungs- und Ermittlungsdefizite zulasten der Bestandsbe- triebe zu vermeiden. s. auch 5.1.1. Die Abwägung erfolgt zwar verfahrensbezogen für den jeweiligen Planbereich und die jeweilige Planungs- ebene, dies bedeutet jedoch keine isolierte Betrachtung ohne Berücksichtigung des Hafengesamtkontextes. Die 42. FNP-Änderung ist Teil des Gesamtkonzepts zur städtebaulichen Neuordnung des Münsteraner Hafenge- biets. Die relevanten Umfeldplanungen und Wechselwir- kungen zwischen den Teilräumen werden in den aktuel- len Planunterlagen, den jeweiligen Planverfahren sowie den Fachgutachten berücksichtigt. Dies betrifft insbe- sondere verkehrliche, immissionsschutzrechtliche, funk- tionale und eigentumsbezogene Belange sowie Auswir- kungen auf Bestandsnutzungen. Ergänzend wird auf die informellen Dialogformate des Hafendialogs und Hafenratschlags verwiesen. Für den aktuellen Änderungsbereich südlich des Stadt- hafens I wurden die maßgeblichen Belange in der FNP- Begründung, im Umweltbericht sowie vertiefend auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 und der zugehöri- gen Fachgutachten behandelt. Ein Abwägungs- oder Er- mittlungsdefizit zulasten von Bestandsbetrieben ist auf Ebene der 42. FNP-Änderung nicht erkennbar. Der Stellungnahme, den ge- samten Hafenbereich in einem Bauleitplanverfahren zu über- planen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.2 5.1.8 Es wird für abwägungsfehlerhaft gehalten, dass wesentliche Grundentscheidungen zu Nutzung, Verkehr, Immissionsschutz und Besucherlenkung faktisch über mehrere Einzelverfahren s. auch 5.1.1 und 5.1.7. Die Aufteilung in mehrere eigenständige Planverfahren ist sachlich begründet und führt nicht dazu, dass der Der Stellungnahme, den ge- samten Hafenbereich in einem 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 68 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag verteilt würden, ohne dass der Gesamtzusammenhang für Be- troffene nachvollziehbar dokumentiert sei. Hafengesamtkontext oder die Wechselwirkungen zwi- schen den Teilräumen unberücksichtigt bleiben. Fragen zu Nutzung, Verkehr, Immissionsschutz und Besucher- lenkung werden in den jeweiligen Planverfahren, Plan- unterlagen und Fachgutachten behandelt. Bauleitplanverfahren zu über- planen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.2 5.1.9 Es wird gefordert, eine transparente Übersicht zur Planungs- kette vorzulegen, insbesondere zur 42. Änderung des Flächen- nutzungsplans, zum Bebauungsplan Nr. 541, Teilabschnitt I, so- wie zu weiteren Verfahren im Hafengebiet. Diese Übersicht solle sachliche Abhängigkeiten, insbesondere Verkehr, Schall und Nutzungssteuerung, zeitliche Abfolgen sowie eine klare Ab- grenzung enthalten, welche Punkte im aktuellen Verfahren ent- schieden und welche bewusst in Folgepläne verlagert würden. s. auch 5.1.1 und 5.1.7. Die Historie und der geänderte Zuschnitt des Planbe- reichs der 42. FNP-Änderung werden zu Beginn dieser Abwägungstabelle erläutert (vgl. S. 1f.). Zudem befindet sich dort auch eine Übersichtskarte zu den aktuellen FNP-Verfahren im Hafengebiet (Abbildung 1). Die sach- lichen Zusammenhänge und Abgrenzungen der Verfah- ren werden damit auf Ebene der vorbereitenden Bauleit- planung nachvollziehbar dargestellt. Vertiefende Fragen zu Verkehr, Schall und Nutzungssteuerung betreffen vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und werden in den jeweiligen Bebauungsplanverfahren und Fachgutachten behandelt. Der Forderung, zu den Bauleit- planverfahren zusätzlich eine Übersicht zu den Verfahrensab- läufen vorzulegen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.17 5.1.10 Es wird kritisiert, dass in der aktuellen Offenlegung für die Stel- lungnehmenden nicht nachvollziehbar erkennbar sei, wie die bereits im Jahr 2018 vorgebrachten Einwendungen zur Hafen- entwicklung geprüft, gewichtet und beantwortet worden seien. s. auch 5.1.1. Die im Jahr 2018 eingegangenen Stellungnahmen wer- den in die Abwägung eingestellt und beantwortet, soweit sie den aktuellen Gegenstand der 42. FNP-Änderung betreffen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass sich der räumliche Zuschnitt und die Planungsziele seit dem da- maligen Verfahrensstand geändert haben. Die Historie des Planbereichs und die Abgrenzung zu weiteren Ver- fahren im Hafengebiet werden zu Beginn der Abwägung erläutert. Soweit frühere Einwendungen inzwischen Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 69 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag andere Planbereiche betreffen, sind sie den jeweils ein- schlägigen Verfahren zuzuordnen. 5.1.11 Es wird eine nachvollziehbare Abwägungsdarstellung zu den Einwendungen aus dem Jahr 2018 gefordert, einschließlich Prüfinhalt, Ergebnis und Gründen, damit Betroffenenrechte in- haltlich wirksam blieben. Die Behandlung der Einwendungen aus dem Jahr 2018 kann der vorliegenden Abwägungstabelle (s. Kapitel 3 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB) entnommen werden, soweit diese den aktuellen Gegenstand und den Maßstab der 42. FNP-Änderung betreffen. Die Abwägungstabelle gibt die vorgebrachten Belange, ihre Bewertung auf FNP- Ebene und das jeweilige Abwägungsergebnis wieder. Soweit Einwendungen vertiefende Fragen der verbindli- chen Bauleitplanung betreffen, insbesondere zu Immis- sionsschutz, Verkehr oder konkreter Nutzungssteue- rung, wird diese im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 behandelt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Stadt Müns- ter die Hafenentwicklung auch durch informelle Dialog- und Beteiligungsformate begleitet, die über die formellen Beteiligungsschritte nach dem BauGB hinausgehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.12 Es werden Bedenken vorgebracht, dass durch parallellaufende oder bereits angestoßene Verfahren, insbesondere den Bebau- ungsplan Nr. 649 „Drei Schwestern“, ein erhebliches Risiko fak- tischer Vorfestlegungen entstehe. Jedes Bauleitplanverfahren unterliegt den Vorgaben des Baugesetzbuchs und wird entsprechend den dort aufge- führten Regeln durchgeführt. s. a. 5.1.6 sowie Bebauungsplan Nr. 541. Den Bedenken, mit der Flä- chennutzungsplanänderung werden bereits konkrete nach- teilige Folgewirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebau- ungsplans Nr. 649: Albersloher Weg / Hafengrenzweg vorberei- tet, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.16 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 70 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1.13 Es wird gefordert darzulegen, wie Vorfestlegungen vermieden und wie sichergestellt werde, dass Bestandsbelange nicht nach- träglich in Folgeplänen „eingefangen“ oder über Nebenbestim- mungen faktisch eingeschränkt würden. s. 5.1.6 und 5.1.12 Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.14 Es wird kritisiert, dass die bisher erkennbare Herleitung der schalltechnischen Grundlagen für nicht ausreichend transparent gehalten werde. Die schalltechnischen Grundlagen betreffen vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 541 wurden die schalltechni- schen Belange durch das Immissionsschutz-Gutachten der Möhler + Partner Ingenieure GmbH, September 2025, untersucht und in die Planung eingestellt. Die ver- bindliche Umsetzung erfolgt über die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 541; auf die dortige Abwägung wird verwiesen. Für die Maßstabsebene der 42. FNP-Änderung beste- hen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Immissions- schutz auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht bewältigt werden kann. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.15 Es wird gefordert, die maßgeblichen Mess- und Modellgrundla- gen offenzulegen, insbesondere Messorte, Betriebszustände, Datumsbezüge, die Übertragbarkeit auf die heutige Situation so- wie eine klare Abgrenzung, dass daraus keine unmittelbaren Einschränkungen für Bestandsnutzungen folgen dürfen. s. auch 5.1.14. Die maßgeblichen schalltechnischen Grundlagen betref- fen vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitpla- nung und sind im Zusammenhang mit dem Bebauungs- plan Nr. 541 fachgutachterlich untersucht worden. Fra- gen zu Mess- und Modellgrundlagen, Betriebszustän- den, Datengrundlagen und Übertragbarkeit werden dort behandelt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.16 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die vorgesehene Emis- sionskontingentierung ein erhebliches Wirksamkeitsrisiko auf- weise, insbesondere unter Bezugnahme auf die Stellungnahme s. auch 5.1.14 und 5.1.15. Die Emissionskontingentierung betrifft die verbindliche Bauleitplanung und wird nicht durch den FNP Der Stellungnahme, die vorge- sehene Emissionskontingentie- rung weise ein erhebliches 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 71 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag der Stadtwerke Münster, einschlägige Rechtsprechung und das Erfordernis einer nachvollziehbaren Gliederung, sofern sämtli- che Gewerbeflächen kontingentiert würden. festgesetzt. Die fachliche Herleitung und rechtliche Aus- gestaltung der Kontingentierung werden im Bebauungs- plan Nr. 541 und der dortigen Abwägung behandelt. Wirksamkeitsrisiko auf, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.18 5.1.17 Es wird gefordert, die Emissionskontingentierung so nachzubes- sern, dass sie rechtssicher und fachlich realitätsnah erfolge, ins- besondere unter Berücksichtigung der Bestandssituation, Ab- schirmungen, Übergänge zu Bestandsflächen und plausibler Ausbreitungsannahmen, ohne Bestandsbetriebe unmittelbar zu benachteiligen. s. 5.1.14 bis 5.1.16 Der Stellungnahme, die Emissi- onskontingentierung nachzu- bessern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.19 5.1.18 Es werden Bedenken vorgebracht, dass angesetzte Überschrei- tungen von Immissionsrichtwerten nicht ungeprüft „stehen blei- ben“ dürften, sondern fachlich und rechtlich belastbar zu be- gründen oder zu vermeiden seien. s. 5.1.14 bis 5.1.16 Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.19 Es wird gefordert, eine klare textliche Sicherung aufzunehmen, dass aus etwaigen Überschreitungen keine Einschränkungslo- gik auch gegenüber Beständen und Betriebsformen der Stel- lungnehmenden abgeleitet werden dürfe. Betrifft die Regelungsebene des Bebauungsplans Nr. 541. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.20 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Konfliktlösung nicht in der Praxis zulasten bestehender Betriebe verlagert werden dürfe, sofern die Planung heranrückende schutzbedürftige Nut- zungen vorsehe. Maßgeblich ist auf Ebene des FNP die bisherige planeri- sche Darstellung. Der Bereich entlang des Albersloher Wegs ist bislang u. a. als gemischte Baufläche darge- stellt. Gegenüber dieser bisherigen Darstellung bereitet die nun vorgesehene Darstellung als Gewerbegebiet keine stärker schutzbedürftige Nutzungsperspektive vor. Soweit die Bedenken das Projekt „Drei Schwestern“ bzw. den Bebauungsplan Nr. 649 betreffen, sind die dort vorgesehenen Nutzungsbausteine, einschließlich etwai- ger Hotel-, Büro-, Gastronomie- und Den Bedenken, die Änderung des Flächennutzungsplans hat nachteilige Auswirkungen für bestehende Betriebe und Ein- richtungen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.20 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 72 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Einzelhandelsnutzungen, im Rahmen dieses eigenstän- digen Bebauungsplanverfahrens konkret zu prüfen und immissionsschutzrechtlich zu bewältigen. Für die 42. FNP-Änderung ergeben sich keine Anhalts- punkte dafür, dass rechtmäßig bestehende Bestandsbe- triebe oder gegenüberliegende Veranstaltungs- und Freizeitnutzungen durch die FNP-Darstellung zusätzli- chen Einschränkungen unterliegen. 5.1.21 Es wird kritisiert, dass Hinweise auf passiven Schallschutz nicht ausreichten, wenn dieser nicht als prüf- und durchsetzbares Konzept ausgestaltet werde. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des FNP und wird im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 behandelt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.22 Es wird eine verbindliche Konkretisierung des passiven Schall- schutzes gefordert, insbesondere zu Mindeststandards, Nach- weisführung, Zuständigkeiten, Umsetzungspfad und Kontrolle, um spätere Konfliktverlagerungen und betriebliche Einschrän- kungen zu vermeiden. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des FNP und wird im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 behandelt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.23 Es wird kritisiert, dass nach Kenntnis der Stellungnehmenden für die Vorbelastung auf ältere behördliche Messdaten aus ei- nem früheren Betriebszeitpunkt bzw. Eröffnungskontext zurück- gegriffen worden sei und konkrete Randbedingungen wie Mess- orte, Messaufbau, Betriebszustände, Zeitbezug, Wetter- und Umgebungsbedingungen sowie die fachliche Herleitung der Übertragbarkeit auf die heutige Situation aus den Unterlagen nicht hinreichend nachvollziehbar seien. s. auch 5.1.14 und 5.1.15. Fragen zu Messorten, Messaufbau, Betriebszuständen, Zeitbezug, Wetter- und Umgebungsbedingungen sowie zur Übertragbarkeit älterer Datengrundlagen betreffen die fachgutachterliche Herleitung der schalltechnischen Bewertung und damit vorrangig die Ebene der verbindli- chen Bauleitplanung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.24 Es wird gefordert, die zugehörigen Messprotokolle offenzule- gen, die Übertragbarkeit der Daten nachvollziehbar zu begrün- den und die Datengrundlage erforderlichenfalls zu aktualisieren. s. auch 5.1.14 und 5.1.15 sowie vorstehende Abwä- gung. Der Forderung, eine erneute zu- sätzliche Veröffentlichung von 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 73 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Fragen zur Offenlegung einzelner Messprotokolle, zur Übertragbarkeit konkreter Messdaten und zu einer etwa- igen Aktualisierung der Datengrundlage betreffen vor- rangig die Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 und der zugehörigen Fachgutachten. Auf Ebene des FNP kommt es v.a. auf die Erkennbarkeit der grundsätzlichen Konfliktlinien und die grundsätzliche Bewältigungsfähigkeit der Planung an. Anhaltspunkte dafür, dass die immissionsschutzrechtlichen Konflikte auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung nicht bewäl- tigt werden können, bestehen nicht. aktualisierten Daten durchzu- führen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.21 5.1.25 Es wird eine vollständige Bestandsaufnahme aller schallrele- vanten Anlagen mit korrekter Zuordnung im Plan und im Gut- achten gefordert. s. auch die vorherigen Ausführungen zu 5.1.14 bis 5.1.17; Der Forderung, eine vollstän- dige Bestandsaufnahme aller schallrelevanten Anlagen mit korrekter Zuordnung zwischen Plan und Gutachten zu erstel- len, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.22 5.1.26 Es werden Bedenken vorgebracht, dass für einen Veranstal- tungs- und Gewerbestandort Spitzenstunden, Lieferverkehre, Taxi- und Shuttleverkehre, ÖPNV-Anbindung sowie sichere Ab- flussfähigkeiten betriebsentscheidend seien und eine rein durchschnittliche verkehrliche Betrachtung zu kurz greife sowie betriebliche Realitäten verfehlen könne. Die benannten verkehrlichen Themen betreffen nicht die Regelungsebene des FNP. Auf Ebene der 42. FNP-Än- derung ist maßgeblich, ob die grundsätzliche verkehrli- che Erschließung und Leistungsfähigkeit bewältigt wer- den kann. Dies wurde im Zusammenhang mit dem Be- bauungsplan Nr. 541 fachgutachterlich untersucht; Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.27 Es wird gefordert, ergänzende Nachweise zu Spitzenstunden und veranstaltungstypischen Szenarien vorzulegen sowie die Erreichbarkeit, auch für Rettung und Anlieferung, klar zu si- chern. s. 5.1.26 Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 74 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1.28 Es werden Bedenken vorgebracht, dass Maßnahmen, auf de- nen die Funktionsfähigkeit des Verkehrsnetzes beruhe, abwä- gungsrelevant seien, soweit sie noch nicht beschlossen oder nicht umgesetzt seien. s. vorstehende Abwägungspunkte. Soweit verkehrliche Maßnahmen für die Umsetzung der Planung erforderlich sind, sind sie auf Ebene des Be- bauungsplans Nr. 541 bzw. der nachfolgenden Erschlie- ßungs- und Fachplanung zu konkretisieren und zu si- chern. Für die 42. FNP-Änderung bestehen keine An- haltspunkte, dass die grundsätzliche verkehrliche Be- wältigungsfähigkeit nicht gegeben wäre. Ein umfassendes Mobilitätskonzept für den Gesamtbe- reich der Stadthäfen wurde durch das Büro PTV Trans- port Consult GmbH erstellt. Die verkehrlichen Aspekte der geplanten Quartiersentwicklungen wurden sehr früh- zeitig bereits auf der Ebene der informellen Planung in- tegrativ berücksichtigt und es wurden Lösungsansätze für eine stadtverträgliche Abwicklung der entstehenden Mehrverkehre entwickelt. Siehe auch 3.2.7. Der Stellungnahme, die Auswir- kungen zum Thema Verkehr seien nicht ausreichend berück- sichtigt, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.7 5.1.29 Es wird gefordert, die Funktionsfähigkeit des Verkehrsnetzes durch verbindliche Voraussetzungen, belastbare Zwischenzu- stände sowie Alternativnachweise planerisch abzusichern. Die Forderung betrifft vorrangig die Ebene des Bebau- ungsplans Nr. 541 sowie der nachfolgenden Erschlie- ßungs- und Fachplanung. Auf Ebene der 42. FNP-Ände- rung bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die grundsätzliche verkehrliche Bewältigungsfähigkeit der Planung nicht gegeben wäre. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.30 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Bauphase für Be- standsbetriebe regelmäßig der kritischste Zeitraum sei, insbe- sondere im Hinblick auf Anlieferung, Sicherheit, Erreichbarkeit, Rettungswege und Kundenzufahrt, und ohne belastbares Kon- zept faktische Einschränkungen drohten. Die Forderung betrifft vorrangig die Ebene des Bebau- ungsplans Nr. 541. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 75 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1.31 Es wird gefordert, ein Bauphasen-Konzept als verbindlichen Be- standteil vorzusehen, insbesondere zu Bauverkehr, Routen, Zeitfenstern, Erreichbarkeitsgarantien, Ansprechpersonen und Kommunikationsprozessen. Die Forderung betrifft nicht die Regelungsebene des FNP. Fragen zu Bauphasen, Bauverkehr, Routen, Zeit- fenstern, Erreichbarkeit, Ansprechpersonen und Kom- munikation sind auf Ebene der Bauausführung bzw. der verbindlichen Bauleitplanung und nachfolgenden Ge- nehmigungs- und Abstimmungsprozesse zu behandeln. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.32 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtwerke Münster die Notwendigkeit sähen, den Datenstand zum schiffsverkehrsbe- dingten Verkehrslärm im Lichte des Kanalausbaus zu überprü- fen. Kenntnisnahme. Die Stellungnahmen der Stadtwerke Münster GmbH sind der Stadtverwaltung bekannt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.33 Es wird eine Aktualisierung bzw. Validierung der Datengrundla- gen zum schiffsverkehrsbedingten Verkehrslärm sowie gegebe- nenfalls eine Anpassung der Bewertung gefordert. Die Forderung betrifft vorrangig die Ebene der verbindli- chen Bauleitplanung und der Fachgutachten. Sie be- zieht sich hier zudem auf eine alte Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH aus dem Jahr 2018. Der schiffsverkehrsbedingte Verkehrslärm wurde in der aktu- ellen schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungs- plan Nr. 541 von Möhler + Partner, September 2025, be- rücksichtigt. Dabei wurden für den Dortmund-Ems-Kanal Daten des Verkehrsberichts der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung aus dem Jahr 2023 in die Be- trachtung des Gesamtverkehrslärms eingestellt. Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung ist daher nicht erkennbar, dass Immissionen aus dem Schiffsver- kehr der grundsätzlichen Vollziehbarkeit der Planung entgegenstehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.34 Es wird darauf hingewiesen, dass die Umstrukturierung von bis- her industriell geprägten Flächen zu Gewerbegebieten die pla- nungsrechtliche Qualität des Standorts erheblich verändere und Die Umstrukturierung bislang industriell geprägter Flä- chen u.a. zu Gewerbegebieten verändert die planungs- rechtliche Situation des Standorts, ist jedoch gerade Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 76 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag in den Unterlagen zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans dargestellt werde, dass damit die Nutzungsflexibilität und -breite für hochwertige, diversifizierte gewerbliche, kulturelle und dienstleistende Nutzungen gestärkt werden solle. Bestandteil der angestrebten städtebaulichen Gesamt- neuordnung des Hafenbereichs. Ziel der 42. FNP-Ände- rung ist es, den Bereich südlich des Stadthafens I ent- sprechend seiner Lage, der gewandelten Nutzungs- struktur und der weiteren Planungen im Hafenumfeld zu einem stärker diversifizierten Gewerbestandort weiterzu- entwickeln. Zugleich wird der Kraftwerksstandort auf Ebene des FNP durch die Darstellung von Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweckbestimmungen Elektrizität und Fernwärme gesichert. 5.1.35 Es werden Bedenken vorgebracht, dass für Bestandsbetriebe nicht nur formaler Bestandsschutz, sondern insbesondere die Sicherung realistischer Entwicklungs- und Anpassungsmöglich- keiten abwägungsrelevant sei. Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten bestehen- der Betriebe sind grundsätzlich abwägungsrelevant. Die konkrete Sicherung und Steuerung betrieblicher Ent- wicklungsmöglichkeiten betrifft vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung; hier der Bebauungsplan Nr. 541. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.36 Es wird kritisiert, dass eine strukturelle Gebietsumstellung nach- vollziehbar darlegen müsse, wie die Standortsicherung ein- schließlich Entwicklungsspielräumen für Bestandsbetriebe ge- währleistet bleibe und Zielkonflikte zur Flächenkonkurrenz ver- hindert würden. Die Belange bestehender Betriebe einschließlich realisti- scher Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten wer- den in die Abwägung eingestellt. Die konkrete Sicherung und Steuerung betrieblicher Entwicklungsspielräume so- wie die Bewältigung möglicher Zielkonflikte zur Flächen- konkurrenz betreffen hier jedoch vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. (siehe Bebauungsplan Nr. 541. Auf Ebene des FNP ist insbesondere maßgeblich, ob die vorgesehene städtebauliche Grundentscheidung zur Neuordnung des Hafenbereichs tragfähig ist. Dies ist der Fall. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 77 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1.37 Es wird eine nachvollziehbare und prüffähige Darlegung gefor- dert, wie Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten für Be- standsbetriebe im Zuge der Umstrukturierung von GI zu GE dauerhaft gesichert und der Verlust industrieller Standortqualitä- ten planerisch kompensiert werde, insbesondere durch Flächen- management, Bilanzausgleich und Schutz vor Verdrängungsef- fekten. Der FNP begründet keine unmittelbare Zulässigkeit oder Unzulässigkeit einzelner Vorhaben und entfaltet gegen- über Bestandsbetrieben keine unmittelbare Außenwir- kung. Die konkrete Sicherung und Steuerung betriebli- cher Entwicklungs- und Anpassungsmöglichkeiten be- trifft vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitpla- nung; Ein verfahrensbezogenes Flächenmanagement, ein Bi- lanzausgleich oder eine flächengleiche Kompensation bisheriger industrieller Standorte ist auf Ebene der 42. FNP-Änderung nicht erforderlich. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.38 Es wird darauf hingewiesen, dass in den textlichen Festsetzun- gen des Bebauungsplans Schank- und Speisewirtschaften nur ausnahmsweise zulässig seien, wenn sie der Hauptnutzung flä- chenmäßig untergeordnet seien, diese Einschränkung jedoch ausdrücklich nur für GE sowie GE(e) 1, GE(e) 3 und GE(e) 4 gelte und GE(e) 2 nicht genannt werde. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.39 Es wird kritisiert, dass durch die abweichende Behandlung von GE(e) 2 eine klare Sonderstellung entstehe, die nicht nur redak- tionell, sondern in ihrer Wirkung abwägungsrelevant sei. Die Steuerung gastronomischer Nutzungen werde räumlich selektiv vorgenommen und könne einen strukturellen Anreiz schaffen, gastronomische Nutzungen in den Bereich zu verlagern, der nicht von der Einschränkung erfasst sei. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.40 Es wird eine eindeutige Klarstellung und Begründung der abwei- chenden Behandlung von GE(e) 2 gefordert, insbesondere hin- sichtlich der Nichtanwendung der Einschränkung für Schank- und Speisewirtschaften. Sofern diese Sonderstellung gewollt Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 78 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag sei, müsse sie widerspruchsfrei begründet und in ihren Auswir- kungen auf Flächenkonkurrenz, Nutzungskonflikte, Verkehr und Immissionen vollständig abgewogen werden; andernfalls sei die Festsetzungssystematik konsistent zu korrigieren. 5.1.41 Es wird darauf hingewiesen, dass die südöstliche Hafenspitze in den Unterlagen als künftige öffentliche Grünfläche beschrieben werde, mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität zu stärken und Wegeverbindungen an der Wasserkante zusammenzuführen. Dieses Zielbild werde als maßgebliches Planungsziel für die 42. Änderung des Flächennutzungsplans und den parallel aufzu- stellenden Bebauungsplan beschrieben. Es wird kritisiert, dass aus dieser Zielsetzung zwar das planeri- sche Motiv abgeleitet werden könne, warum angrenzende Flä- chen im Umfeld der Hafenspitze öffentlichkeitsbezogener funkti- onieren sollen, damit aber nicht die Pflicht entfalle, die Konse- quenzen sauber zu steuern und Zielkonflikte aufzulösen. Die Entwicklung der südöstlichen Hafenspitze als öffent- liche Grünfläche mit verbesserter Aufenthaltsqualität und gebündelten Wegeverbindungen an der Wasser- kante ist ein wesentliches Ziel der 42. FNP-Änderung. Auf Ebene des FNP wird jedoch lediglich die grundsätz- liche städtebauliche Zielsetzung vorbereitet. Die kon- krete Ausgestaltung der Grünfläche, der Wegeverbin- dungen, angrenzender Nutzungen sowie etwaiger Nut- zungskonflikte betrifft vorrangig die Ebene der verbindli- chen Bauleitplanung und der nachfolgenden Fach- bzw. Objektplanung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.42 Es wird gefordert, die Zielhierarchie im Umfeld der Hafenspitze eindeutig festzulegen und nachvollziehbar darzustellen, ob und an welcher Stelle öffentliche Zugänglichkeit, Grünfläche und Be- lebung Vorrang gegenüber der Sicherung von Gewerbeflächen haben sollen. Dabei sei ausdrücklich zu begründen, ob und wa- rum GE(e) 2 als Anknüpfungsbereich zur öffentlichen Grünflä- che von restriktiveren Gastronomie-Regeln abweichen solle. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.43 Es werden Bedenken vorgebracht, dass durch die unterschiedli- che Steuerung von Schank- und Speisewirtschaften in GE(e) 1, 3 und 4 einerseits und GE(e) 2 andererseits ein Verlagerungs- und Konzentrationsmechanismus zugunsten des GE(e) 2 Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 79 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag entstehen könne, weil Gastronomie dort leichter planungsrecht- lich durchsetzbar sei. 5.1.44 Es wird kritisiert, dass die beabsichtigte Begrenzung gastrono- mischer Nutzungen ohne ergänzende Steuerung nicht erreicht werde, sondern lediglich räumlich „umgangen“ werde. Dies sei abwägungsrelevant, weil Folgewirkungen auf Nutzungskonflikte, auch immissionsschutzrechtlich, auf den Verkehr und auf die Verfügbarkeit von Flächen für klassisches Gewerbe ausgelöst werden könnten. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.45 Es wird gefordert, die Planung so nachzuschärfen, dass eine faktische Konzentration bzw. Verlagerung gastronomischer Nut- zungen nach GE(e) 2 ausgeschlossen oder wirksam begrenzt werde. Die Festsetzungen müssten in ihrer praktischen Wirkung geeignet sein, die eigenen Planungsziele, insbesondere Gewer- beflächensicherung, Steuerung bzw. Begrenzung von Gastrono- mie und Vermeidung unkontrollierter Ausdehnung, tatsächlich zu erreichen. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.46 Es wird kritisiert, dass die Steuerung von Gastronomie nur dann abwägungsfest sei, wenn sie begründet, konsistent und voll- ziehbar sei, insbesondere hinsichtlich Flächenbegrenzungen, Abgrenzung zu konkurrierenden Bereichen sowie der Frage, ob Gastronomie dienend bzw. untergeordnet oder eigenständig prägend zulässig sein solle. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.47 Es wird eine konsistente, begründete und vollziehbare Gesamt- systematik der Gastronomie-Steuerung über alle betroffenen Teilflächen einschließlich GE(e) 2 gefordert. Diese solle eine klare Zielhierarchie, nachvollziehbare Begründung etwaiger Flä- chen- bzw. Nutzungsgrenzen und eine Regelung enthalten, die Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 80 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag in der Praxis wirksam verhindere, dass die Steuerung durch räumliche Ausweichbewegungen unterlaufen werde. 5.1.48 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksregierung Münster auf Altlastenbelange hinweise und eine weitere Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde fordere. Altlastenbelange werden auf Ebene der 42. FNP-Ände- rung entsprechend der Warn- und Hinweisfunktion des FNP berücksichtigt. Die Untere Bodenschutzbehörde wurde in den Bauleitplanverfahren beteiligt. Die weitere Abstimmung zu konkreten Untersuchungs-, Sicherungs- oder Sanierungsanforderungen betrifft vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bzw. nachfol- gender Genehmigungs- und Vollzugsverfahren. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.49 Es wird eine nachvollziehbare Darstellung gefordert, wie Boden- schutz und Altlasten im Verfahren konkret abgesichert werden, insbesondere hinsichtlich Erdarbeiten, Aushub, Verwertung und Entsorgung, Bauphase sowie Verantwortlichkeiten. s. 5.1.48 Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.50 Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezirksregierung auf eine Altöllagerung im Plangebiet verweise und nach Kenntnis der Stellungnehmenden die benannte Gefahrstoff- bzw. Lager-The- matik zwischenzeitlich verlagert worden und nicht mehr in der damaligen Annahme relevant sei. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Siehe auch 2.8.2. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.51 Es wird eine Aktualisierung der Bestands- und Annahmelage zur Altöllagerung sowie eine transparente Dokumentation gefor- dert, damit die Planung nicht auf überholten Prämissen beruhe. Die Bestands- und Annahmelage zu Altlasten sowie zu altlastenrelevanten früheren Nutzungen wird in den ak- tuellen Planunterlagen zur 42. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 541 im für die jeweilige Planungs- ebene erforderlichen Umfang berücksichtigt. Die Untere Bodenschutzbehörde wurde am Verfahren beteiligt. Auf Ebene des FNP erfolgt die Berücksichti- gung entsprechend seiner Warn- und Hinweisfunktion. Der Forderung, eine Aktualisie- rung und Dokumentation der Bestands- und Annahmelage von Altöllagerungen durchzu- führen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.23 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 81 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Eine weitergehende Aktualisierung der FNP-Unterlagen ist nicht erforderlich. 5.1.52 Es werden Bedenken vorgebracht, dass Bestandsschutz nicht nur bedeute, Bestandsnutzungen formal „mitlaufen“ zu lassen, sondern auch den Schutz vor mittelbaren Einschränkungen um- fassen müsse, sofern aktiv verhindert werde, dass Schall-, Ver- kehrs- oder Nutzungsfestsetzungen zu faktischen Einschrän- kungen wie Auflagenketten, Erweiterungshemmnissen oder Er- reichbarkeitsrisiken führten. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.53 Es werden klarstellende textliche Sicherungen im Plan bzw. in der Begründung gefordert, dass Bestandsbetriebe nicht mittel- bar benachteiligt würden. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.54 Es wird darauf hingewiesen, dass das Betriebsgebäude nach Kenntnis der Stellungnehmenden denkmalrechtlich erfasst bzw. denkmalrelevant sei und planbedingte Anforderungen, etwa bauliche Anpassungen, passiver Schallschutz und Fassaden- bzw. Fensteranforderungen, entsprechend zu berücksichtigen und gegebenenfalls mit der Denkmalbehörde abzustimmen seien. Die Stellungnahme betrifft nicht die Darstellungsebene des Flächennutzungsplans, sondern überwiegend die verbindliche Bauleitplanung sowie nachgelagerte denk- malrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Verfahren. Die Untere Denkmalbehörde wurde in den Bauleitplan- verfahren entsprechend beteiligt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.55 Es wird eine ausdrückliche Berücksichtigung denkmalrelevanter Belange, insbesondere Umfeld, Erschließung und Nutzungssi- cherheit, im weiteren Verfahren gefordert. Denkmalrelevante Belange wurden in der für die Ebene des FNP gebotenen Maßstabstiefe berücksichtigt. Die Untere Denkmalbehörde wurde am Verfahren beteiligt. Weitergehende Konkretisierungen betreffen vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (siehe Be- bauungsplan Nr. 541) bzw. nachfolgender Genehmi- gungs- und Abstimmungsverfahren. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 82 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1.56 Es werden Bedenken vorgebracht, dass angesichts der erwart- baren Besucherfrequenz fehlende Festsetzungen bzw. fehlende Standort- und Betriebskonzepte zu öffentlichen WC-Anlagen eine relevante Lücke der Planung darstellten und fehlende Infra- struktur erfahrungsgemäß zu Nutzungskonflikten und Belastun- gen im Umfeld führe. Die Stellungnahme betrifft nicht die Regelungsebene des Flächennutzungsplans, sondern überwiegend die verbindliche Bauleitplanung (siehe Bebauungsplan Nr. 541) bzw. den späteren Verfahrensvollzug. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.57 Es wird gefordert, ein Standort- und Betriebskonzept für öffentli- che WC-Anlagen nachvollziehbar darzustellen, insbesondere zu Zuständigkeit, Unterhaltung, Öffnungszeiten sowie zur Präven- tion von Fehl- und Vandalismusnutzungen. s. 5.1.56; Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sit- zung am 3. September 2025 zudem ein umfassendes Toilettenkonzept zur Kenntnis genommen (V/0443/2025), auf das hier ebenfalls verwiesen wird. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.58 Es wird darauf hingewiesen, dass Publikums- und Radverkehr zur Grünfläche grundsätzlich handhabbar seien, sofern Besu- cherlenkung, Ordnung und Spitzenzeiten berücksichtigt würden. s. 5.1.56 Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.59 Es wird ein Lenkungskonzept für Spitzenzeiten, etwa Veranstal- tungsabende, gefordert, um Konflikte zu vermeiden. s. 5.1.56 Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.60 Es wird zusammenfassend gefordert, die Gesamtplanung im Hafengebiet und die Wechselwirkungen der Teilpläne darzustel- len, die Entscheidungsinhalte je Verfahren klar abzugrenzen und die Einwendungen aus dem Jahr 2018 nachvollziehbar ab- zuwägen. Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.1, 5.1.7, 5.1.10, 5.1.11 verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.61 Es wird zusammenfassend gefordert, die schalltechnischen Grundlagen offenzulegen und sicherzustellen, dass Bestands- nutzungen nicht als pauschale Vorbelastung ohne nachvollzieh- bare Herleitung herangezogen werden. Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.13 ff., 5.1.24 verwiesen. Der Forderung, eine erneute zu- sätzliche Veröffentlichung von aktualisierten Daten durchzu- führen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.21 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 83 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1.62 Es wird zusammenfassend eine rechtssichere und realitätsnahe Ausgestaltung der Emissionskontingentierung gefordert, ein- schließlich belastbarer Behandlung von Überschreitungen an Immissionsorten und Schutz vor mittelbaren Einschränkungen. Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.17 verwiesen. Der Stellungnahme, die Emissi- onskontingentierung nachzu- bessern, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.19 5.1.63 Es wird zusammenfassend eine vollständige und korrekte Be- standsaufnahme schallrelevanter Anlagen, einschließlich der von Dritten benannten Bestandsanlagen, sowie eine konsistente Einordnung in Plan und Gutachten gefordert. Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.14-5.1.16 (5.1.25) verwiesen. Der Forderung, eine vollstän- dige Bestandsaufnahme aller schallrelevanten Anlagen mit korrekter Zuordnung zwischen Plan und Gutachten zu erstel- len, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.22 5.1.64 Es wird zusammenfassend gefordert, verkehrlich belastbare Nachweise einschließlich Spitzstunden- und Veranstaltungssze- narien vorzulegen, die Abhängigkeit von Maßnahmen abzusi- chern, ein verbindliches Bauphasen-Erreichbarkeits- und Bau- verkehrskonzept zu erstellen sowie schiffsverkehrsbezogene Datengrundlagen zu aktualisieren. Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.26, 5.1.27, 5.1.31, 5.1.33 verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.65 Es wird zusammenfassend gefordert, Entwicklungsoptionen für Bestandsbetriebe zu sichern und eine konsistente, begründete Nutzungssteuerung im Sinne gewerblicher Sicherung sowie ei- ner klaren Begrenzung von Gastronomie vorzunehmen. Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.35 ff. verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.66 Es wird zusammenfassend ein transparentes Sicherungskon- zept zu Altlasten und Bodenschutz sowie eine Aktualisierung der Bestandsannahmen zu Altöl- bzw. Gefahrstoffthemen gefor- dert. Es wird auf die ausführlichen vorherigen Abwägungen zu diesen Themen- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.48 ff. verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 84 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 5.1.67 Es wird zusammenfassend ein Standort- und Betriebskonzept für öffentliche WC-Anlagen sowie eine Besucherlenkung gefor- dert, um Nutzungskonflikte zu vermeiden. Es wird auf die vorherigen Abwägungen zu diesen The- men- bzw. Fragestellungen insb. in 5.1.57 ff. verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.68 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnehmenden sich durch die vorliegende Planung unmittelbar betroffen sehen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 5.1.69 Es werden Bedenken vorgebracht, dass sich aus der Planung für den Bestand und Betrieb der Stellungnehmenden insbeson- dere Auswirkungen auf Erreichbarkeit, Verkehrsabwicklung ein- schließlich Bauphase, Immissionsschutz sowie künftige Ent- wicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten ergeben könnten. Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die an- gesprochenen Belange zu Erreichbarkeit, Verkehrsab- wicklung einschließlich Bauphase, Immissionsschutz so- wie künftigen Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten wurden, soweit sie die Ebene der 42. FNP-Änderung be- treffen, in den vorstehenden Abwägungspunkten behan- delt. Im Übrigen betreffen sie vorrangig die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) sowie nachfolgender Genehmigungs-, Abstimmungs- und Vollzugsverfahren. Den Bedenken, die Änderung des Flächennutzungsplans hat nachteilige Auswirkungen für bestehende Betriebe und Ein- richtungen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.20 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 85 von 110 6 Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 05.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.1 Stadtwerke Münster GmbH (Nahverkehrsmanagement) mit Schreiben vom 09.01.2026 6.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass der ÖPNV von der 42. Ände- rung des Flächennutzungsplans im Bereich Stadthafen I / Dort- mund-Ems-Kanal / Albersloher Weg nicht betroffen sei. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die ÖPNV-Erschließung über die bestehenden Haltestellen „Stadtwerke/Hafen“ und „MCC Halle Münsterland“ am Albersloher Weg mit den Stadtbuslinien 6, 8 und 17 im jeweiligen 20-Minuten-Takt sowie mit der Nacht- buslinie N85 erfolge. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2 Westnetz GmbH mit Schreiben vom 09.01.2026 6.2.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Geltungsbereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans die 110-kV-Hochspan- nungskabel Geist – Mittelhafen I, Geist – Mittelhafen II, Mittelha- fen – Aegidii und Mittelhafen – Mauritz liegen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Orientierung Planunterla- gen der 110-kV-Hochspannungserdkabel übersandt werden, aus denen die Lage der Leitungen entnommen werden könne. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2.3 Es wird darauf hingewiesen, dass im Sicherheitsbereich der 110-kV-Kabel von insgesamt 5 m, also 2,5 m beidseitig der Lei- tungsachse, keine größeren Höhenänderungen der bestehen- den Gelände- oder Straßenflächen vorgenommen werden sol- len. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 86 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.2.4 Es wird darauf hingewiesen, dass einer Überbauung oder Be- pflanzung der Kabeltrasse durch Bauwerke, Bäume oder tief- wurzelnde Sträucher nicht zugestimmt werden könne, da die Hochspannungserdkabel im Störungsfall tiefbaumäßig jederzeit erreichbar sein müssten. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2.5 Es wird darauf hingewiesen, dass im Sicherheitsbereich der Muffen keine Parallelführungen und Kreuzungen mit anderen Ver- und Entsorgungsleitungen möglich seien. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2.6 Es wird darauf hingewiesen, dass nach den Angaben der Lei- tungsträgerin bei Parallelführungen und Kreuzungen mit ande- ren Ver- und Entsorgungsleitungen Mindestabstände zu den 110-kV-Hochspannungserdkabeln einzuhalten seien. Benannt werden bei Parallelführungen jeweils 1,00 m zu Gasleitungen, Wasserleitungen, Kabeln und Kanälen, 0,50 m zu Nachrichten- kabeln sowie 5,00 m zu Fernwärmeleitungen und Höchstspan- nungskabeln; bei Kreuzungen werden jeweils 0,50 m zu Gaslei- tungen, Wasserleitungen, Kabeln, Kanälen und Nachrichtenka- beln sowie jeweils 1,00 m zu Fernwärmeleitungen und Höchst- spannungskabeln benannt. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Höchstspannungskabeln zusätzlich thermisch stabilisiertes Bettungsmaterial mit einem spezifischen Wärmewiderstand von 1,00 mK/W einzubringen sei. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2.8 Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bereiche des Flächen- nutzungsplans Bestandsschutz für die vorhandenen Anlagen bestehe. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 87 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.2.9 Es wird darauf hingewiesen, dass alle Planungsmaßnahmen im Bereich der Hochspannungsleitungen rechtzeitig mit der West- netz GmbH abzustimmen seien. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2.10 Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die in den DIN- VDE-Bestimmungen festgelegten Mindestabstände einzuhalten seien. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erfor- derlich. 6.2.11 Es wird um weitere Beteiligung am Verfahrensablauf gebeten. Die formellen Beteiligungsschritte nach dem Baugesetz- buch sind für die 42. Änderung abgeschlossen. Der nächste Verfahrensschritt ist der abschließende Be- schluss über die 42. Änderung des Flächennutzungs- plans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.2.12 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme nur die von der Westnetz GmbH betreuten Anlagen des 110-kV-Hoch- spannungsnetzes betrifft. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.3 Vodafone West GmbH mit Schreiben vom 13.01.2026 6.3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die geplante Maß- nahme keine Einwände geltend gemacht werden und sich im Planbereich Telekommunikationsanlagen der Vodafone-Gesell- schaften befinden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.3.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei objektkonkreten Bauvor- haben im Plangebiet eine gesonderte Stellungnahme mit Aus- kunft über den vorhandenen Leitungsbestand abgegeben werde. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.4 Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 19.01.2026 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 88 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gegen die vorgelegte 42. Än- derung des Flächennutzungsplans grundsätzlich keine Ein- wände bestehen und sich im Planbereich Telekommunikationsli- nien der Telekom befinden, die aus den beigefügten Lageplä- nen ersichtlich seien und die vorhandene Bebauung versorgten. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange der Telekom, ins- besondere Eigentum, ungestörte Netznutzung und Vermögens- interessen, betroffen seien. Es werde davon ausgegangen, dass die Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber un- verändert in ihrer Trassenlage verbleiben könnten; Bestand und Betrieb der vorhandenen Telekommunikationslinien müssten weiterhin gewährleistet bleiben. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.4.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Belange des Schutzes von Richtfunktrassen von einer bundesweit zentral zuständigen Stelle der Telekom geprüft würden und diesbezügliche Anfragen bei Bedarf unmittelbar an diese Stelle zu richten seien. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Westdeutsche Kanäle mit Schreiben vom 28.01.2026 6.5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Plangebiet im Be- reich von ca. km 67,3 bis 67,8 am linken Ufer des Dortmund- Ems-Kanals und damit im Bereich des planfestgestellten Aus- bauvorhabens „Stadtstrecke Münster“ befindet. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.2 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die von der Planung betroffenen Flächen unmittelbar an den Dortmund-Ems-Kanal angrenzen bzw. für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals vor- gesehene Flächen überplant würden. Es wird eingewendet, dass eine Überplanung von Flächen der Wasserstraßen- und Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans trifft ledig- lich vorbereitende Darstellungen in einem Maßstab 1:15.000. Änderungen an der Darstellung des Dort- mund-Ems-Kanals als Wasserfläche sind nicht Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 89 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie eine Entwässerung in den Dortmund-Ems-Kanal, auch während der Bauzeit, nicht zu- lässig seien. vorgesehen. Die Belange der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, insbesondere im Hinblick auf den Dortmund-Ems-Kanal und vorgesehene Ausbauflächen, werden im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt. Die konkrete Flächeninanspruchnahme und technische Ausgestaltung bleiben hierbei der ver- bindlichen Bauleitplanung bzw. nachfolgenden Geneh- migungs- und Ausführungsverfahren vorbehalten. (Vgl. auch Nr. 6.5.3) Eine reguläre Entwässerung des Änderungsbereichs in den Dortmund-Ems-Kanal ist nicht Gegenstand der Pla- nung. Die Entwässerung erfolgt über die vorhandene technische Infrastruktur im Trennsystem. Das städtische Regenwasserkanalnetz mündet in die Regenwasserbe- handlungs- und Regenrückhalteanlage Boelckeweg am Gasometer südöstlich der B 51; im weiteren Verlauf er- folgt die Einleitung in den Honebach. Die Schmutzwas- serableitung erfolgt über die vorhandene Kanalisation zur Hauptkläranlage. Soweit in der Begründung darauf hingewiesen wird, dass die nördlich bzw. östlich angrenzenden, tiefer lie- genden Wasserflächen des Stadthafens I und des Dort- mund-Ems-Kanals bei Starkregenereignissen als zu- sätzlicher Retentionsraum fungieren können, beschreibt dies lediglich die topografische Situation bei etwaigen z.B. extremen Starkregenereignissen. Daraus folgt keine planmäßige oder zulassungspflichtige Einleitung von Niederschlagswasser in den Dortmund-Ems-Kanal. 6.5.3 Es wird auf den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2008 für den Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km Der Hinweis auf den Planfeststellungsbeschluss vom 28.04.2008 zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals Der Forderung, den Änderungs- bereich der 42. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 90 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 66,175 bis km 70,350 im Bereich der Stadtstrecke Münster hin- gewiesen. Es wird eingewendet, dass die Überplanung planfest- gestellter Flächen nicht zulässig sei. Es wird gefordert, die Darstellung zu korrigieren und den Gel- tungsbereich an die Ausbaugrenze des planfestgestellten Aus- bauloses anzupassen. wird zur Kenntnis genommen. Die Forderung nach Kor- rektur der Darstellung bzw. Anpassung des Änderungs- bereichs an die Ausbaugrenze des planfestgestellten Ausbauabschnitts wird nicht aufgegriffen. Der Dortmund-Ems-Kanal wird im wirksamen FNP als Wasserfläche dargestellt. Die Darstellung berücksichtigt auf der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitpla- nung bereits im Grundsatz auch die mit dem Planfest- stellungsbeschluss zum Ausbau der Stadtstrecke Müns- ter verbundenen Erweiterungs- bzw. Ausbauflächen. Eine erneute inhaltliche Anpassung der Darstellung des Dortmund-Ems-Kanals ist nicht Gegenstand der 42. FNP-Änderung. Änderungen an der Darstellung des DEK im FNP erfol- gen nicht. Soweit planfestgestellte Ausbauflächen durch den Änderungsbereich berührt werden, erfolgt dies le- diglich auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und im Maßstab des FNP. Die planfestgestellte Fachpla- nung zum Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals wird dadurch weder in Frage gestellt noch in ihrer Umset- zung beeinträchtigt. Konkrete Schnittstellen sind in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 541) bzw. in nachfolgenden Zulassungs- und Ausführungs- verfahren zu berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 2.7.1 ver- wiesen. Flächennutzungsplanänderung an die Ausbaugrenze des plan- festgestellten Ausbauloses an- zupassen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.24 6.5.4 Es wird gefordert, die Bereiche für die Rückverankerung der Uferspundwand zu berücksichtigen. Die Forderung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 91 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.5.5 Es wird darauf hingewiesen, dass Einschränkungen oder Behin- derungen der bereits planfestgestellten Ausbaumaßnahme „Stadtstrecke Münster“ durch die Bauleitplanung der Stadt Münster auszuschließen seien. Kenntnisnahme. s. 6.5.3. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die WSV-eigene Baumaß- nahme und Baudurchführung unter anderem den Erwerb sowie die dauernde und vorübergehende Inanspruchnahme von Grundstücken und Grundstücksteilflächen umfassen. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende und ausgehan- delte Grundstücksverträge und Vereinbarungen mit der Stadt Münster sowie mit Dritten und die durchgeführte Fortführungs- vermessung zu beachten seien. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.8 Es wird darauf hingewiesen, dass bestehende grundbuchliche Eintragungen zugunsten der Wasserstraßen- und Schifffahrts- verwaltung des Bundes entsprechend zu berücksichtigen seien. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.9 Es wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Zuwegung und der dargestellten Eintragung von Fahrrechten für Anlieger der Binnenschifffahrt im Nachgang noch Abstimmungsbedarf mit dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt im Hinblick auf Baulasterklärung und Grundbucheintragung bestehe. Es sei auf einer Breite von 3,5 m eine dauerhafte Zuwegung zur Liegestelle sowohl für die WSV und Schifffahrtstreibende als auch für Rettungsfahrzeuge zu gewährleisten. Die Hinweise betreffen nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung. Fragen der konkreten Zuwegung, etwaiger Fahrrechte, Baulasten, Grundbucheintragun- gen sowie der Ausgestaltung der öffentlichen Grünflä- che an der Hafenspitze sind u.a. Gegenstand der ver- bindlichen Bauleitplanung bzw. nachfolgender Fach-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.10 Es wird darauf hingewiesen, dass im Einmündungsbereich des Stadthafens I in den Dortmund-Ems-Kanal eine Aufweitung als öffentliche Grünfläche mit einer Sitzgelegenheit in Form eines Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 92 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Balkons über der Wasserfläche geplant sei, hierzu jedoch keine weiteren Details erkennbar seien. 6.5.11 Es wird gefordert, Planungen im Uferbereich des Dortmund- Ems-Kanals vorab mit dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt abzustimmen. Die Forderung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung. Konkrete Maßnahmen im Uferbereich des Dortmund-Ems-Kanals werden im Rahmen der ver- bindlichen Bauleitplanung bzw. nachfolgenden Fach-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen mit dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt abge- stimmt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.12 Es wird darauf hingewiesen, dass Aufgabe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Rahmen ihrer strom- und schifffahrtspolizeilichen Zuständigkeit die Erhaltung des Zu- stands der Bundeswasserstraße als Verkehrsweg für die Schiff- fahrt sowie der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sei. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.13 Es wird darauf hingewiesen, dass negative Auswirkungen auf den Zustand der Bundeswasserstraße Dortmund-Ems-Kanal sowie auf die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs (durch die Planung) auszuschließen seien. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, betreffen jedoch nicht die Regelungsebene des FNP. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.14 Es wird auf die Anzeigepflicht gemäß § 31 Abs. 2 Bundeswas- serstraßengesetz hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung, Veränderung und der Betrieb von Anlagen in, über oder unter einer Bun- deswasserstraße oder an ihrem Ufer sowie Benutzungen einer Bundeswasserstraße grundsätzlich einer strom- und schiff- fahrtspolizeilichen Genehmigung des zuständigen Wasserstra- ßen- und Schifffahrtsamtes bedürfen. Es wird zudem darauf Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 93 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag hingewiesen, dass die strom- und schifffahrtspolizeiliche Ge- nehmigung die Zulässigkeit eines Vorhabens nur unter dem Ge- sichtspunkt der Erhaltung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustands der Bundeswasserstraße sowie der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs regle. 6.5.15 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Inanspruchnahme von Grundstücken, Wasserflächen und Anlagen der WSV zusätzlich der Abschluss einer privatrechtlichen Vereinbarung erforderlich sei. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.16 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgesehene öffentliche Grünfläche im Einmündungsbereich des Stadthafens I in den Dortmund-Ems-Kanal grundsätzlich erst nach Durchführung der WSV-eigenen Baumaßnahmen nutzbar sei. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.17 Es wird gefordert, die weiteren Details zur öffentlichen Grünflä- che im Einmündungsbereich des Stadthafens I in den Dort- mund-Ems-Kanal vorab mit dem Wasserstraßen- und Schiff- fahrtsamt abzustimmen. Die Forderung wird zur Kenntnis genommen. Die Rege- lungsebene des FNP ist jedoch nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.18 Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem parallel zum Dortmund-Ems-Kanal angelegten Weg um einen Betriebsweg handelt und Betriebswege Zubehör zur Bundeswasserstraße im Sinne des § 1 Abs. 4 Nr. 2 Bundeswasserstraßengesetz seien. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass für den Betriebs- weg die Strompolizeiverordnung zum Schutze bundeseigener Betriebsanlagen an Bundeswasserstraßen gelte. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.19 Es wird darauf hingewiesen, dass Baulasten auf Betriebsge- lände grundsätzlich nicht eingeräumt würden. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 94 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.5.20 Es wird darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die Bebauung mit Geräusch- und Geruchsimmissionen aus dem allgemeinen Betrieb der Wasserstraße sowie der Liegestelle zu rechnen sei. Die durch die Schifffahrt verursachten Emissionen seien zu be- rücksichtigen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mögliche Geräuschimmissionen aus dem Betrieb der Wasser- straße und der Liegestelle sind bekannt; die durch die Schifffahrt verursachten Lärmimmissionen wurden in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 541 berücksichtigt. Die weitergehende Bewältigung immissionsschutzbezogener Detailfragen erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.21 Es wird darauf hingewiesen, dass Ansprüche auf Entschädi- gung aufgrund von Immissionen, die durch den Betrieb des Dortmund-Ems-Kanals entstehen, insbesondere Lärm, Vibratio- nen und Wasser, nicht bestünden bzw. ausgeschlossen seien. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.5.22 Es wird gebeten, die in der Stellungnahme aufgeführten As- pekte bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und es wird um weitere Beteiligung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsam- tes Westdeutsche Kanäle im weiteren Bauleitplanverfahren ge- beten. Die Bitte wird zur Kenntnis genommen. Die in der Stel- lungnahme aufgeführten Aspekte wurden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens geprüft und, soweit sie die Ebene der 42. FNP-Änderung betreffen, in die Abwä- gung eingestellt. Die formellen Beteiligungsschritte nach dem BauGB sind abgeschlossen. Nächster Verfahrens- schritt ist der abschließende Beschluss über die 42. FNP-Änderung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.6 Stadtnetze Münster GmbH (Grundsatzplanung) mit Schreiben vom 03.02.2026 6.6.1 Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der 42. Änderung des Flächennutzungsplans zahlreiche Leitungen und Kabel der Versorgungsinfrastruktur der Stadtnetze Münster liegen und Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 95 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag hierzu aktuelle Bestandspläne für das Fernwärme-, Gas- und Stromnetz übermittelt werden. 6.6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf die 42. Ände- rung des Flächennutzungsplans keine Einwände oder Beden- ken bestehen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.6.3 Es wird darauf hingewiesen, dass vorhandene Anlagen und Be- triebsmittel der Stadtnetze Münster bei anfallenden Tiefbauar- beiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokalisieren seien; die Lageangaben in den Bestandsplänen seien nicht verbindlich. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.6.4 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung der Be- triebssicherheit der Anlagen sowie einer sicheren Versorgung der Gebäude die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anla- gen, Gebäuden und Bäumen bleiben müssten. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.6.5 Es wird darum gebeten, die Stadtnetze Münster frühzeitig in Kenntnis zu setzen, falls Querschläge durch die Stadt Münster im Vorfeld veranlasst werden. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.7 GasLINE GmbH & Co. KG (PLEdoc GmbH) mit Schreiben vom 05.02.2026 6.7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die GasLINE GmbH & Co. KG Eigentümerin eines Kabelschutzrohr-Anlagennetzes mit ein- liegenden Lichtwellenleiterkabeln ist, in dem Telekommunikati- onslinien zu öffentlichen Zwecken betrieben werden, und dass ihr nach § 125 Abs. 2 TKG die Berechtigung zur unentgeltlichen Nutzung öffentlich gewidmeter Verkehrswege übertragen wurde. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 96 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.7.2 Es wird darauf hingewiesen, dass eine in Betrieb befindliche LWL-Kabelschutzrohranlage der GasLINE mit der Leitungsbe- zeichnung WP_31 und einem Schutzstreifen von 2 m betroffen ist; die Trassenführung sei den beigefügten Planunterlagen zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die LWL-Kabelschutzrohran- lage nach den Angaben der GasLINE östlich außerhalb des Geltungsbereichs der 42. Änderung des Flächennutzungsplans verläuft. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.7.4 Es wird darauf hingewiesen, dass das beigefügte Merkblatt der GasLINE zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Be- bauungsplänen sowie das Merkblatt zur Dokumentation zu be- rücksichtigen seien. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.7.5 Es wird darauf hingewiesen, dass davon ausgegangen werde, dass der Bestandsschutz der LWL-Kabelschutzrohranlage ge- währleistet sei und sich durch die vorgesehenen Festsetzungen und Ausweisungen der 42. Änderung des Flächennutzungs- plans keine Nachteile für Bestand und Betrieb der Anlage erge- ben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Be- standsschutz der LWL-Kabelschutzrohranlage wird durch die Darstellungen der 42. FNP-Änderung nicht in Frage gestellt. Nachteile für Bestand und Betrieb der Anlage sind auf FNP-Ebene nicht erkennbar. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.7.6 Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Planung keine Ein- schränkungen oder Behinderungen bei der Ausübung der für die Sicherheit der Versorgung notwendigen Arbeiten, insbeson- dere Überwachung, Wartung und Reparatur, entstehen sollen. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.7.7 Es wird darauf hingewiesen, dass zur Vermeidung von Anpas- sungsmaßnahmen im weiteren Verfahren alle Details, die Ein- fluss auf Bestand und Betrieb der LWL-Kabelschutzrohranlage Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die ange- sprochenen Belange zu Bestand und Betrieb der LWL- Kabelschutzrohranlage östlich des DEK betreffen nicht mehr die 42. FNP-Änderung, sondern die 130. FNP- Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 97 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag haben, mit GasLINE abzustimmen seien und es wird um eine weitere Beteiligung am Verfahren gebeten. Änderung bzw. den Bebauungsplan Nr. 642. Eine wei- tere Berücksichtigung erfolgt daher in diesen Verfahren. 6.8 Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen mit Schreiben vom 05.02.2026 6.8.1 Es wird darauf hingewiesen, dass gemeinsam zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 541 Stellung genommen wird. Die Aktivierung der Flächen am Stadt- hafen nördlich und südlich des Hafenbeckens sowie die Neu- strukturierung des Hafenareals gemäß den städtebaulichen Zie- len des Masterplans Stadthäfen würden grundsätzlich nachvoll- zogen und in vielen Aspekten positiv bewertet; die Planung werde insoweit nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.8.2 Es werden im Gesamtkontext der Neuordnung des Münsteraner Hafengebiets weiterhin Bedenken gegen die Überplanung von Industriegebieten zu Gewerbegebieten vorgebracht. Es wird be- fürchtet, dass industrielle Nutzungsoptionen am Standort infolge der Planung gegenüber heranrückenden schutzbedürftigen Nut- zungen, insbesondere dem Wohnen, zurücktreten und die Transformation insoweit keine Zukunftsoptionen für industrielle Nutzungen mehr eröffne. Die Bedeutung von Industriegebieten für emittierende Betriebe, Anlagen nach der 4. BImSchV und Betriebe mit Nachtbetrieb wird anerkannt. Gleichwohl verfolgt die 42. FNP-Änderung das Ziel, den Bereich südlich des Stadthafens 1 im Zusammenhang mit der städtebauli- chen Neuordnung des Münsteraner Hafengebiets wei- terzuentwickeln. Die Rücknahme bisheriger GI-Darstellungen zugunsten gewerblicher Darstellungen, die Sicherung des Kraft- werksstandorts durch Flächen für Ver- und Entsorgung sowie die Abstimmung mit den weiteren Umfeldplanun- gen werden für städtebaulich vertretbar gehalten. Ein dauerhafter Erhalt der bisherigen GI-Darstellung als Angebotsreserve für industriegebietstypische Nutzungen ist auf Ebene der 42. FNP-Änderung nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 2.12.2, 4.11.1 und 4.11.2 verwiesen. Der Stellungnahme, für den Be- reich der Flächennutzungs- planänderung weiterhin ein In- dustriegebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 98 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.8.3 Es wird erneut ein dynamisches Flächenmanagement gefordert. Entfallende Industriegebiete sollten an anderen Standorten im Stadtgebiet ersetzt werden, um eine ausgeglichene Flächenbi- lanz zu erhalten. Dabei wird auf die besondere Bedeutung von Flächen für typische gewerblich-industrielle Nutzungen hinge- wiesen, da bestimmte Unternehmen nicht in anderen Gebietsty- pen angesiedelt werden könnten. siehe 4.11.2. Der Forderung, nicht mehr zur Verfügung stehende Industrie- flächen durch ein Flächenma- nagement an einer anderen Stelle im Stadtgebiet zu erset- zen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.14 6.8.4 Es wird kritisiert, dass die Ausführungen, wonach die ange- strebte Gewerbegebietsausweisung gegenüber einem Industrie- gebiet eine größere Nutzungsvielfalt und höhere Attraktivität für künftige Nutzungen biete, pauschal nicht nachvollzogen werden könnten. Es wird angeregt, bei der Bewertung der Gebietsum- wandlung die jeweiligen Bedarfe der Wirtschaft zu berücksichti- gen und neue Flächen bedarfsgerecht auszuweisen. Die Aussage zur größeren Nutzungsvielfalt meint nicht, dass ein Gewerbegebiet einem Industriegebiet in Bezug auf die Nutzungsvielfalt generell „überlegen“ wäre. In- dustriegebiete erfüllen eine wichtige Funktion für stärker emittierende, industrielle und nachtaktive Betriebe. Im konkreten Hafenbereich verfolgt die 42. FNP-Ände- rung jedoch eine andere städtebauliche Zielrichtung: Der Bereich südlich des Stadthafens 1 soll nicht mehr vorrangig als Standort für industriegebietstypische Nut- zungen vorgehalten, sondern im Zusammenhang mit der Neuordnung des Hafenareals zu einem stadträum- lich verträglicheren, nutzungsgemischteren Standort weiterentwickelt werden. Die größere Nutzungsvielfalt bezieht sich daher auf die angestrebte Mischung aus gewerblichen, dienstleistungsbezogenen, kulturellen und freiraumbezogenen Nutzungen im konkreten Planungs- zusammenhang. Die Bedarfe der Wirtschaft, insbesondere nach gewerbli- chen und industriellen Entwicklungsflächen, werden an- erkannt. Die gesamtstädtische Gewerbe- und Industrief- lächenvorsorge ist jedoch nicht Gegenstand der 42. FNP-Änderung, sondern erfolgt insbesondere auf Der Stellungnahme, für den Be- reich der Flächennutzungs- planänderung weiterhin ein In- dustriegebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.1 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 99 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Grundlage gesamtstädtischer Konzepte (vgl. Gewerbe- flächenentwicklungskonzept 2016, Integriertes Flächen- konzept Münster (IFM - 2024), Standortentwicklungs- strategie Münster 2030+, V/0769/2024). Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 4.11.1 und 4.11.2. 6.8.5 Es wird darauf hingewiesen, dass die Überplanung der ge- mischten Bauflächen entlang des Albersloher Wegs zu einem Gewerbegebiet positiv bewertet wird, da hierdurch gewerbliche Nutzungen etabliert werden könnten. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.8.6 Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die Überplanung von Industriegebiet zu Gewerbegebiet die Rahmenbedingungen für die ansässigen Betriebe ändern. Neben dem Bestands- schutz bzw. der planungsrechtlichen Sicherung seien gewerbli- che Entwicklungsoptionen für die Unternehmen von großer Be- deutung; diese würden durch die konkreten Festsetzungen des Bebauungsplans als gesichert angesehen. Kenntnisnahme. siehe Bebauungsplan Nr. 541. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.8.7 Es wird darauf hingewiesen, dass die Festsetzungen zur Steue- rung des Einzelhandels und die Vorgaben zur Annex-Regelung als angemessen bewertet werden. Zudem werde durch die Steuerung der Schank- und Speisewirtschaften aus Sicht der Stellungnehmenden das Ziel erreicht, den Schwerpunkt gastro- nomischer Nutzungen auf der Nordseite des Stadthafens zu etablieren. Kenntnisnahme. siehe Bebauungsplan Nr. 541. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 100 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.9 Stadtwerke Münster GmbH mit Schreiben vom 05.02.2026 6.9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme gemein- sam zur 42. Änderung des Flächennutzungsplans, zum Bebau- ungsplan Nr. 541 sowie zum Bebauungsplan Nr. 600 und unter Berücksichtigung der Bebauungspläne Nr. 642 und Nr. 649 ab- gegeben wird. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadtwerke die geordnete städtebauliche Entwicklung des Hafenareals sowie das Voran- schreiten der Bauleitplanverfahren grundsätzlich unterstützen und die Quartiersentwicklung im Grundsatz mittragen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.3 Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Stadtwerke zentrale Aspekte aus früheren Beteiligungen aufgegriffen wor- den seien, insbesondere die Ausweisung Urbaner Gebiete nörd- lich des Hafenbeckens I, die Emissionskontingentierung sowie die Berücksichtigung gastronomischer Nutzungen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.4 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die komplexe Gemen- gelage unterschiedlicher Nutzungsansprüche im Hafen- und Ka- nalbereich eine gegenseitige Folgenbetrachtung sowie eine enge Koordination der laufenden Bauleitplanverfahren, insbe- sondere der Bebauungspläne Nr. 541, Nr. 600, Nr. 642 und Nr. 649, erforderlich mache. Es wird angeregt, die Verfahren im Hafen- und Kanalareal ins- besondere immissionsschutzrechtlich eng aufeinander abzu- stimmen und die Auswirkungen gesamträumlich zu betrachten. Die komplexe Gemengelage im Hafen- und Kanalbe- reich sowie die Wechselwirkungen zwischen bestehen- den gewerblichen Nutzungen, dem Kraftwerksstandort, heranrückenden urbanen Nutzungen, Verkehr und Im- missionsschutz sind bekannt und werden in den jeweili- gen Bauleitplanverfahren berücksichtigt. Die Aufgliederung in mehrere Bauleitplanverfahren be- ruht auf unterschiedlichen räumlichen Zuschnitten, Pla- nungszielen, Verfahrensständen und Konkretisierungs- ständen. Sie entbindet die Stadt jedoch nicht von einer Betrachtung der funktionalen und immissionsschutz- rechtlichen Zusammenhänge im Hafenareal. Die Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 101 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Verfahren, insbesondere Bebauungsplan Nr. 541 / 42. FNP-Änderung, Bebauungsplan Nr. 600 / 72. FNP-Än- derung, Bebauungsplan Nr. 642 / 130. FNP-Änderung sowie Bebauungsplan Nr. 649, werden daher fachlich aufeinander abgestimmt. Die für die 42. FNP-Änderung maßgeblichen Wechsel- wirkungen sind auf Ebene der vorbereitenden Bauleit- planung hinreichend berücksichtigt. 6.9.5 Es werden Bedenken vorgebracht bzw. darauf hingewiesen, dass gründlich zu prüfen sei, wie die Entwicklung Urbaner Ge- biete südöstlich des Dortmund-Ems-Kanals mit der Fortentwick- lung der Energieversorgungseinrichtungen im Zuge der kommu- nalen Wärmeplanung vereinbar ist. Die Entwicklung Urbaner Gebiete südöstlich des Dort- mund-Ems-Kanals ist nicht Gegenstand der 42. FNP- Änderung, sondern wird u.a. im Rahmen der 130. FNP- Änderung / des Bebauungsplans Nr. 642 geprüft und abgewogen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.6 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorhandenen Kraftwerks- flächen sowie künftige Energieversorgungseinrichtungen plane- risch abzusichern seien. Benannt werden insbesondere die ge- plante Großwärmepumpenanlage (inkl. Nebeneinrichtungen) auf dem südlichen Eckgrundstück des Plangebiets 541 (ge- plant) unter Einbindung des bestehenden Kühlwasserentnah- mebauwerk am DEK, die geplante Tiefengeothermie-Anlage mit kombinierter Großwärmepumpenanlage (inkl. Nebeneinrichtun- gen) auf dem Flurstück 695 sowie das bestehende GuD-Be- standskraftwerk mit seinen Nebeneinrichtungen. Kenntnisnahme. Der Belang wird in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 behandelt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.7 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die geplante Großwär- mepumpenanlage an der Kanalentnahmestelle als zentraler Baustein für die Wärmewende, die kommunale Wärmeplanung und die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes planungs- rechtlich ausreichend gesichert werden müsse. Die Bedenken werden zur Kenntnis genommen. Der Be- lang wird in der Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 541 behandelt. s. auch 6.9.10 Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 102 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Es wird darauf hingewiesen, dass für die Großwärmepumpen- anlage eine Grundstücksgröße von ca. 2.141 m² ausreichend erscheine und diese Fläche durch das technische Bauwerk voll- ständig in Anspruch genommen werden könnte (Verweis auf E- Mail vom 16.01.2025). 6.9.8 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die Vereinbarkeit der geplanten Großwärmepumpenanlage mit weiteren Wohnnutzun- gen bzw. nächtlichen Immissionsorten noch nicht hinreichend geklärt sei. Angeregt wird ein abgestimmtes Immissionsschutz- konzept mit realistischen Betriebsdaten. Es werden zusätzliche Bedenken vorgebracht, dass die bisher vorgesehenen Emissionskontingente für die geplante Großwär- mepumpe und das Kühlwasserentnahmebauwerk voraussicht- lich nicht ausreichen könnten, insbesondere im Hinblick auf ei- nen möglichen 24/7-Betrieb der Anlage und nächtliche Immissi- onsorte. [Weitere Details der Stellungnahme zur Emissionskontingentie- rung werden im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 behan- delt] Die Vollziehbarkeit der mit der FNP-Änderung verfolgten Planungsziele wird durch die angesprochenen immissi- onsschutzrechtlichen Fragestellungen nicht in Frage ge- stellt. Die 42. FNP-Änderung sichert den Kraftwerksstandort einschließlich Erweiterungsoptionen auf Ebene des FNP durch Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweck- bestimmungen Elektrizität und Fernwärme. Die Darstel- lung als Gewerbegebiet im übrigen Änderungsbereich korrespondiert überwiegend mit der im Bebauungsplan Nr. 541 vorgesehenen Festsetzung eingeschränkter Ge- werbegebiete. Das bestehende Kühlwasserentnahme- bauwerk wird im Bebauungsplan Nr. 541 lediglich klein- räumig als Sondergebiet „Heizkraftwerk“ gesichert. Eine eigenständige Darstellung im FNP erfolgt aufgrund der geringen Flächengröße und der generalisierenden Maß- stabsebene des FNP nicht. Maßgeblich ist insoweit die konkrete Beurteilung auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender Genehmigungsverfahren. Die hierzu im weiteren Verfahrensverlauf auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 erfolgten umfangreichen Ab- stimmungen mit der Stadtwerke Münster GmbH bestäti- gen, dass die angesprochenen Fragestellungen auf der nachfolgenden Planungsebene sachgerecht behandelt Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 103 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag werden können. Zweifel an der Vollziehbarkeit der Pla- nungsziele der 42. FNP-Änderung ergeben sich daraus nicht. Im Übrigen wird auf die Ausführungen unter 6.9.10 so- wie auf das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541 ver- wiesen. 6.9.9 Es wird darauf hingewiesen, dass für die Wahl des Standorts zur Umsetzung der Großwärmepumpenanlage die Nähe zum Dortmund-Ems-Kanal, die mögliche Einbindung des bestehen- den Entnahmebauwerks sowie die Nähe zu den vorhandenen Fernwärmeleitungen sprächen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.10 Es wird angeregt, die bisherige Sondergebietsfestsetzung „Heizkraftwerk“ im Bebauungsplan Nr. 541 im Bereich des Kühl- wasserentnahmebauwerks auf die Baugrenze der bisher als GE(e) vorgesehenen Fläche auszuweiten und die Emissions- kontingentierung sowie die Umfeldplanung hierauf abzustim- men. Die Anregung betrifft im Schwerpunkt die Festsetzungs- und Fachgutachtenebene des Bebauungsplans Nr. 541. Da der Bebauungsplan Nr. 541 gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus der 42. FNP-Änderung zu entwickeln ist, wird der Belang auch auf Ebene der 42. FNP-Änderung berücksichtigt. Eine etwaige Ausweitung der Sonderge- bietsfestsetzung „Heizkraftwerk“ im Bebauungsplan könnte mittelbar die Frage berühren, ob die korrespon- dierende FNP-Darstellung weiterhin die städtebauliche Grundkonzeption trägt. Im Ergebnis ergibt sich hieraus jedoch kein Änderungsbedarf für die 42. FNP-Änderung. Die Darstellung als Gewerbegebiet im Entwurf der 42. FNP-Änderung korrespondiert überwiegend mit der im Bebauungsplan Nr. 541 vorgesehenen Festsetzung ein- geschränkter Gewerbegebiete. Das bestehende Kühl- wasserentnahmebauwerk wird im Bebauungsplan Nr. 541 kleinräumig als Sondergebiet „Heizkraftwerk“ gesi- chert. Eine eigenständige Darstellung dieses Bereichs Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 104 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag als Fläche für Ver- und Entsorgung im FNP erfolgt auf- grund der geringen Flächengröße und der generalisie- renden Maßstabsebene des FNP nicht. Eine Großwärmepumpenanlage ist planungsrechtlich grundsätzlich auch innerhalb eines Gewerbegebiets bzw. eingeschränkten Gewerbegebiets zulässig. Die konkrete Zulässigkeit hängt von der jeweiligen Ausge- staltung und den sonstigen Rahmenbedingungen ab und ist auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender Genehmigungsverfahren zu beurteilen. Die Frage, ob die geplante Großwärmepumpenanlage im konkreten Umfang insbesondere hinsichtlich Art der baulichen Nutzung, Emissionskontingentierung, Be- triebsweise, Erschließung, Flächenbedarf und funktiona- ler Einbindung hinreichend gesichert ist oder ob insoweit Anpassungen erforderlich sind, wurde im weiteren Ver- fahren auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 vertieft geprüft. Hierzu erfolgten umfangreiche Abstimmungen mit der Stadtwerke Münster GmbH. Die dabei behandel- ten Fragestellungen können auf Ebene des Bebauungs- plans Nr. 541 sachgerecht bewältigt werden. Zweifel an der Vollziehbarkeit der 42. FNP-Änderung ergeben sich daraus nicht (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 541). 6.9.11 Es wird angeregt, die immissionsschutzrechtlichen Wechselwir- kungen der Großwärmepumpenanlage mit den weiteren Pla- nungen und Immissionsorten, insbesondere in den Bebauungs- plänen Nr. 642 und Nr. 649, schallgutachterlich zu prüfen und die Kontingentierung sowie die Umfeldplanung so abzustimmen, dass die Realisierbarkeit der Anlage gesichert bleibt. Kenntnisnahme (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 105 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.9.12 Es wird angeregt, die betreffenden Grundstücke für die Groß- wärmepumpenanlage im Flächennutzungsplan nicht als Gewer- begebiet, sondern als Fläche für Ver- und Entsorgung darzustel- len (korrespondierend zu den Hauptflächen), damit die im Be- bauungsplan angeregte Sondergebietsfestsetzung aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt werden kann. Zudem wird angeregt, die Zweckbestimmung des Sonderge- biets „Heizkraftwerk“ im Bebauungsplan um Großwärmepum- pen und Geothermie-Anlagen zu ergänzen. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine Ände- rung der FNP-Darstellung der betreffenden Grundstücke bzw. Teilflächen im Bereich des Kühlwasserentnahme- bauwerks von Gewerbegebiet in eine Fläche für Ver- und Entsorgung ist nicht erforderlich. Die Darstellung als Gewerbegebiet korrespondiert mit der im Bebauungs- plan Nr. 541 überwiegend vorgesehenen Festsetzung eingeschränkter Gewerbegebiete; das bestehende Kühl- wasserentnahmebauwerk wird dort lediglich kleinräumig als Sondergebiet „Heizkraftwerk“ gesichert. Das Ent- wicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB bleibt ge- wahrt. Die Frage, ob und in welchem Umfang die geplante Großwärmepumpenanlage planungsrechtlich und im- missionsschutzrechtlich zu sichern sind, betrifft die Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgende Genehmigungsverfahren. Auf die Ausführungen unter 6.9.10 sowie ergänzend auf das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 541. Der Stellungnahme, im Flä- chennutzungsplan die Fläche für die Großwärmepumpe als Flächen für Ver- und Entsor- gung darzustellen, wird nicht gefolgt. Beschlussvorschlag 1.25 6.9.13 Es wird angeregt, die Erschließung der Großwärmepumpen-An- lage vom Hafengrenzweg und vom Kanalufer aus sicherzustel- len. Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung. Die konkrete Erschließung ist auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender Ver- fahren zu klären. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.14 Es werden Bedenken vorgebracht, dass die geplante Tiefenge- othermie-Anlage mit kombinierter Großwärmepumpenanlage auf dem Sondergebietsgrundstück schalltechnisch nur mit er- heblichem Aufwand realisierbar sei und weitere Entwicklungs- schritte zusätzliche Emissionsspielräume erfordern könnten. Die Bedenken betreffen nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung. Die schalltechnische Bewertung und etwaige Emissionsspielräume sind auf Ebene des Be- bauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender Genehmi- gungsverfahren zu klären. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 106 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 6.9.15 Es wird angeregt, die Emissionskontingentierung für die ge- plante Tiefengeothermie mit Großwärmepumpe mit Blick auf die betrieblichen Anforderungen zu prüfen und keine weitere Ab- senkung der Kontingente vorzunehmen. Die Bedenken betreffen nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.16 Es wird angeregt, alternative Verkehrsführungskonzepte im Be- reich Kiesekamps Mühle, Hafengrenzweg und Kraftwerks-/Er- weiterungsflächen zu prüfen, um eine ganzheitliche Entwicklung des Kraftwerksstandorts zu ermöglichen und Gefährdungen zu reduzieren. Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung. Die konkrete Erschließung ist auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 bzw. nachfolgender Ver- fahren zu klären. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.17 Es werden Bedenken vorgebracht, dass das bestehende GuD- Kraftwerk dauerhaft abzusichern und schalltechnische Entwick- lungspotenziale offenzuhalten seien. Die Bedenken betreffen nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.18 Es wird angeregt, die Emissionskontingentierung für das GuD- Kraftwerk so auszugestalten, dass Bestand und Betrieb nicht gefährdet und Entwicklungspotenziale möglichst erhalten blei- ben; jedenfalls solle keine weitere Absenkung der Kontingente erfolgen. Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.19 Es werden Bedenken vorgebracht, dass Emissionskontingente Bestand und Entwicklungsmöglichkeiten nur dann sichern, wenn bei künftigen Schallschutznachweisen und neuen Immis- sionsorten die volle Ausschöpfung der Kontingente plangebiets- übergreifend berücksichtigt werde. Die Bedenken betreffen nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.20 Es wird zusammenfassend angeregt sicherzustellen, dass die kommunale Wärmeplanung realisierbar bleibt und die Quartiers- entwicklung nicht infrage gestellt wird. Hierzu seien abge- stimmte Immissionsschutzkonzepte zu entwickeln und die Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Die Reali- sierbarkeit der kommunalen Wärmeplanung sowie die Vereinbarkeit mit der weiteren Quartiersentwicklung werden in den einschlägigen Bauleitplanverfahren Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 107 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Anlagen der Wärmeplanung in den Bauleitplanverfahren zu be- rücksichtigen. berücksichtigt. Die 42. FNP-Änderung sichert hierfür auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung den Kraft- werksstandort einschließlich Erweiterungsoptionen durch Flächen für Ver- und Entsorgung mit den Zweck- bestimmungen Elektrizität und Fernwärme. Die konkrete immissionsschutzrechtliche Abstimmung erfolgt insbe- sondere auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 541 sowie der betroffenen Umfeldplanungen. 6.9.21 Es wird angeregt, die schalltechnischen Grundlagen weiter auf- zuklären und zu prüfen, ob aktive oder passive Schallschutz- maßnahmen sowie eine Steuerung von Immissionsorten die Vereinbarkeit der Nutzungen ermöglichen. Sollte dies nicht möglich sein, seien die geplanten Nutzungen unter Einbezie- hung von Standortalternativen abzuwägen. Die Anregung betrifft nicht die Regelungsebene der 42. FNP-Änderung (siehe Bebauungsplanverfahren Nr. 541). Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.9.22 Es wird angeregt, die Stadtwerke zeitnah und eng in den weite- ren Klärungs- und Planungsprozess einzubinden. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Eine ver- tiefte Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH ist im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.10 Stadt Münster, Untere Denkmalbehörde mit Schreiben vom 05.02.2026 6.10.1 Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Bodendenkmal- pflege keine Bedenken gegen die Planung bestehen und Bo- dendenkmäler im Plangebiet bisher nicht bekannt sind. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.10.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die Begründung des Flächen- nutzungsplans den nachfolgenden Hinweis enthalten sollte: „Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder na- turgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzel- funde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natür- lichen Bodenbeschaffenheit, Höhlen und Spalten, Zeugnisse Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der ange- regte Passus zum Umgang mit möglichen Bodendenk- mälern ist inhaltlich bereits ausreichend in den Bauleit- planunterlagen berücksichtigt. Eine weitergehende Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 108 von 110 Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Bei Entdeckung sind Benachrichtigungs-, Unterbrechungs- und Erlaubnispflichten nach Denkmalschutz- gesetz NRW (u.a. §15, 16 und 27 DSchG NRW i.d.F. vom 13.04.2022 bzw. deren Nachfolgeregelungen) zu beachten; dementsprechend sind die untere Denkmalbehörde oder das Denkmalfachamt unverzüglich zu informieren.“ Anpassung der Begründung zur 42. FNP-Änderung ist nicht erforderlich. 6.11 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münster mit Schreiben vom 05.02.2026 6.11.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb des Geltungs- bereichs der 42. Änderung des Flächennutzungsplans Steuer- bzw. Fernmeldekabel der Westnetz GmbH befinden und ein Planausschnitt mit dem Leitungsbestand zur Berücksichtigung bei den weiteren Planungen übersandt wird. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass Maßnahmen, die den ord- nungsgemäßen Bestand und Betrieb der Steuer- bzw. Fernmel- dekabel beeinträchtigen oder gefährden, nicht vorgenommen werden dürfen. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.11.3 Es wird darauf hingewiesen, dass auch ein 110-kV-Kabel des Transportnetzes der Westnetz GmbH innerhalb des Geltungs- bereichs verläuft und die Anfrage zur weiteren Beurteilung an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde, von der eine se- parate Stellungnahme erfolgen werde. Kenntnisnahme. Die Regelungsebene des FNP ist nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 6.11.4 Es wird darauf hingewiesen, dass weitere Bedenken und Anre- gungen nicht geltend gemacht werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 109 von 110 Keine Anregungen oder Bedenken zur 42. Änderung des FNP: - Gelsenwasser AG – Richtfunk und Fernmeldekabel, Schreiben vom 05.01.2026 - Nowega GmbH – Leitungsauskunft, Schreiben vom 05.01.2026 - Bezirksregierung Münster – Dezernat 26 (Luftverkehr), Schreiben vom 07.01.2026 - Handelsverband NRW – Westfalen-Münsterland e. V., Schreiben vom 07.01.2026 - Bundesnetzagentur, Schreiben vom 08.01.2026 - Ericsson Services GmbH (Richtfunk-Trassenauskunft) für Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 20.01.2026 - LWL, Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 26.01.2026 - Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 (Wasserwirtschaft), Schreiben vom 28.01.2026 - Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 03.02.2026 - Vodafone GmbH, Schreiben vom 03.02.2026 - TenneT TSO GmbH, Schreiben vom 04.02.2026 - Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster, hier: Untere Immissionsschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschafts- behörde, Untere Wasserbehörde und Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 05.02.2026 - Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Hauptstelle Coesfeld, Schreiben vom 05.02.2026 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Bereich Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Albersloher Weg Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 110 von 110 7 Stellungnahmen außerhalb der offiziellen Beteiligungszeiträume Nr. Stellungnahme / Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 7.1 Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rheine mit Schreiben vom 11.07.2018 7.1.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegenden Planungen den bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss P-143.3/157 vom 28.04.2008 „Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals von km 66,175 bis 68,550 – Los 11 – unter Beseitigung des Parallelha- fens von DEK-km 67,393 bis DEK-km 67,757 linkes Ufer und von km 68,550 bis 70,350 – Los 12 – (Querschnittserweiterung ,Stadtstrecke Münster‘)“ einschließlich etwaiger Änderungen und auch die Nutzung von Baufeldern berücksichtigen müssten. Kenntnisnahme. Es wird auf die umfangreiche Abwä- gung zur aktuellen Stellungnahme des WSA (28.01.2026) unter 6.5 ff. verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 7.1.2 Es wird darauf hingewiesen, dass die mit der Stadt Münster und den übrigen Beteiligten abgeschlossenen Verträge und Verein- barungen zu beachten seien. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 7.1.3 Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahme des Was- serstraßen- und Schifffahrtsamtes vom 16.04.2018 zum Bebau- ungsplan Nr. 541 Teil I mit den unter den Nummern 1 (hier 7.1.1) und 2 (hier 7.1.1) genannten Punkten korrigiert werde. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (20)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0439/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2026
- Erstellt
- 06.08.2026 16:36