V/0349/2011
Sachstandsbericht zum Thema Hundetoiletten sowie Automaten für Abfallbeutel (Vorlage V/0664/2010/1)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
7651 Zeichen
V/0349/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Sachstandsbericht zum Thema Hundetoiletten sowie Automaten für Abfallbeutel (Vorlage V/0664/2010/1) Beratungsfolge 20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 21.09.2011 Hauptausschuss Bericht Bericht: Anlass Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 mehrheitlich folgenden Beschlusspunkt 2 der Vorla- ge V/0664/2010/1 „Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Münster“ beschlossen: „Ein Konzept zur Einrichtung von Hundetoiletten sowie Automaten für Abfallbeutel und Behälter wird entwickelt“. Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: „Diese Maßnahme wird seit Jahren von Bürgern unserer Stadt gefordert und ist insbesondere auch aus hygienischen Gründen dringend erforderlich. Vorrangig halten wir eine flächendecken- de Einrichtung in der Innenstadt für notwendig. Eine Konzepterstellung bis zum Herbst 2011 ist kostenneutral.“ Im Folgenden wird zu den Themen Hundetoiletten und Hundetütenspendern und die bereits von der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen berichtet. Allgemeines Derzeit sind in Münster ca. 9.500 Hunde angemeldet. Pro Tag produzieren diese etwa drei Ton- nen Hundekot und zusätzlich einige tausend Liter Urin. Im Ortsrecht heißt es: „Hunde dürfen auf Straßen und öffentlichen Anlagen in Münster nicht ohne Aufsicht gelassen werden. Sie sind so zu führen, dass sie niemanden gefährden oder belästigen und die Gehwege, Fußgängerzonen, Grün- oder Spielflächen und die Baumscheiben im Straßen- raum nicht beschmutzen. Verschmutzungen sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen“. Jeder verantwortlich handelnde Hundehalter sollte daher Tüten mit sich führen, um den Hunde- haufen bei Bedarf schnell beseitigen zu können. Die gefüllten Tüten gehören zu Hause in den Restmüll, im Notfall können sie – fest verknotet – auch in öffentliche Mülleimer entsorgt werden. Vorlagen-Nr.: V/0349/2011 Auskunft erteilt: Frau Oldenbüttel Ruf: 492-6721 E-Mail: Oldenbuettel@stadt-muenster.de Datum: 24.08.2011 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0349/2011 Hundetoiletten Beispiele von Hundetoiletten In den letzten Jahren gab es immer wieder Forderungen, Hundetoiletten in Münster auszuwei- sen. Aus verschiedensten Gründen sind Hundetoiletten bisher nicht errichtet worden. Nach Ansicht der Verwaltung ist das Problem der Verschmutzung auf Gehwegen und Liegewie- sen durch Hundekot mit der Errichtung von „Hundetoiletten“ nicht zu lösen. Das artgemäße Verhalten von Hunden spricht gegen sogenannte Hundetoiletten. Hunde urinie- ren besonders gern an Stellen, an denen bereits ein Anderer seinen Harn abgesetzt hat. Dies tun sie allerdings nicht, weil sie „mal müssen“, sondern weil sie damit Duftmarken setzen wollen. Zum Einen dient es der Information der Artgenossen, zum Anderen der Abgrenzung der Reviere. Im Gegensatz dazu würde ein Hund niemals „seinen Haufen“ auf/oder neben den eines anderen Hundes setzen. Durch eine Hundetoilette würden Hunde gezwungen, sich nicht artgerecht zu verhalten. Eine Hundetoilette würde für Hunde eine besonders starke Infektionsquelle darstellen. Zum na- türlichen Verhalten eines Hundes gehört es, dass er nach dem Absetzen des Kotes seinen Hau- fen mit den Hinterpfoten verscharrt. Dies tut er oftmals nur in angedeuteter Weise. Bei diesem „Scharren“ würde er sich aber mit dem Kot bzw. den Kotresten anderer Hunde beschmutzen. Wenn er sich dann kratzt oder putzt, könnte er sich mit Parasiten, Bakterien oder Viren infizieren und dies wesentlich stärker, als es normalerweise der Fall wäre. Auch wären die Hundehalter und deren Angehörige durch den Infektionsdreck stärker als sonst gefährdet. Will man eine flächendeckende Einrichtung in der Innenstadt ausweisen, so sind die Hundetoilet- ten in geringer Entfernung anzulegen, um eine gute Erreichbarkeit für die Hunde zu erzielen, die in der Innenstadt gehalten werden. Die hierfür notwendigen Flächen sind in der Innenstadt nicht ausreichend vorhanden. Zur Deckung der damit verbundenen Ausbau- und Folgekosten, zu de- nen auch zusätzliche Personalaufwendungen zählen, stehen im Haushalt momentan keine Mittel zur Verfügung; die Maßnahme läuft derzeitigen Konsolidierungsvorgaben entgegen. Erfahrungen aus anderen Städten haben gezeigt, dass Hundetoiletten – meist als Sandmulden mit einem mittig eingesetzten „Pinkelpfahl“ – nicht helfen. Die in den letzten Jahren aufgestellten Hundetoiletten sind zum größten Teil wieder abgebaut worden. Aufgrund der angeführten Gründe und der Erfahrungen anderer Städte hält die Verwaltung die Ausweisung von Hundetoiletten für nicht sinnvoll und sieht daher keinen Bedarf einer Konzepter- stellung. 3 V/0349/2011 Tütenspender Hundetütenspender in der Stadt Münster Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz betreibt zurzeit 6 Hundetütenspender. Diese wurden, in den Jahren 2009 (Grünanlage "Grüner Finger", 2 Spender) und 2010 (Grünanlage "Park Sentmaring", 3 Spender) als "Pilotprojekt" installi ert. Zusätzlich existieren 4 Spender in der Grün- anlage „Brüningheide“, diese werden jedoch von Teilnehmern eines sozialen Projektes betreut. Der Hundetütenspender im Südpark existiert bereits seit vielen Jahren. Da er abgängig war, wur- de er im vergangenen Jahr ausgetauscht. Das System der Spender ist im Stadtgebiet nun ein- heitlich. Die Kontrolle der Automaten sowie das Nachfüll en der Kunststoffbeutel erfolgen im Rahmen der wöchentlichen Reinigungsarbeiten in den Grünanlagen weitgehend durch eigene Mitarbeiter. Da bislang keine genauen Aussagen zur Wirksamkeit der Hundetütenspender getroffen werden können, sollen nun im Rahmen einer Auswertung der Verbrauch, Fälle von Vandalismus sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahme erfasst und ausgewertet werden. Dafür ist der Zeitraum vom 01.05. - 30.12.2011 vorgesehen. Hierzu führen Mitarbeiter Listen, in den der Zeitpunkt des Nach- füllens, die Anzahl der Tüten sowie Besonderheiten wie die Zweckentfremdung der Tüten im Um- feld oder Vandalismusschäden festgehalten werden. Darüber hinaus werden die Grünanlagen regelmäßig im Hinblick auf den Grad der Verkotung betrachtet. Die Ergebnisse werden ebenfalls regelmäßig dokumentiert. Aus dem Hundetütenspender im Südpark sind im Jahr 2009 ca. 60.000 Tüten / Jahr verbraucht worden, die Kosten beliefen sich auf ca. 2.000 € / Jahr. Die Kosten für einen Spender belaufen sich auf ca. 100 €, hinzu kommen Kosten für die Monta- ge, die sich je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 50 – 100 € variieren. Die Kosten für die Tüten belaufen sich auf 0,02 € / Tüte. 4 V/0349/2011 Standorte der Hundetütenspender: Grünanlage Brüningheide : Grünanlage Südpark: 5 V/0349/2011 Grünanlage "Park Sentmaring" : Grünanlage "Grüner Finger" : 6 V/0349/2011 Zusammenfassung und weiteres Vorgehen 1. Von der Erstellung eines Konzeptes für Hundetoiletten sollte Abstand genommen werden. 2. Die Wirksamkeit des „Pilotprojektes“ Hundetütenspender wird bis zum 30.12.2011 erfasst und ausgewertet. 3. Auf der Basis der Auswertung wird die Verwaltung im 1. Quartal 2012 im Rahmen einer Vorlage, Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. Hierzu werden auch eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung weiterer Multiplikatoren, wie Tierärz- te, Hundeschulen u. a., sowie Überlegungen zur ordnungsrechtlichen Behandlung gehö- ren. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Brüningheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0349/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37