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V/0349/2011

Sachstandsbericht zum Thema Hundetoiletten sowie Automaten für Abfallbeutel (Vorlage V/0664/2010/1)

Vorlagen 25.07.2011

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.09.2011, TOP 5

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

7651 Zeichen

V/0349/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sachstandsbericht zum Thema Hundetoiletten sowie Automaten für Abfallbeutel (Vorlage 
V/0664/2010/1) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
21.09.2011 Hauptausschuss Bericht 
 
Bericht: 
 
Anlass 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 mehrheitlich folgenden Beschlusspunkt 2 der Vorla-
ge V/0664/2010/1 „Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Münster“ beschlossen: „Ein 
Konzept zur Einrichtung von Hundetoiletten sowie Automaten für Abfallbeutel und Behälter wird 
entwickelt“. 
 
Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: 
 
„Diese Maßnahme wird seit Jahren von Bürgern unserer Stadt gefordert und ist insbesondere 
auch aus hygienischen Gründen dringend erforderlich. Vorrangig halten wir eine flächendecken-
de Einrichtung in der Innenstadt für notwendig. Eine Konzepterstellung bis zum Herbst 2011 ist 
kostenneutral.“ 
 
Im Folgenden wird zu den Themen Hundetoiletten und Hundetütenspendern und die bereits von 
der Verwaltung eingeleiteten Maßnahmen berichtet.  
 
Allgemeines
 
 
Derzeit sind in Münster ca. 9.500 Hunde angemeldet. Pro Tag produzieren diese etwa drei Ton-
nen Hundekot und zusätzlich einige tausend Liter Urin.  
 
Im Ortsrecht heißt es: „Hunde dürfen auf Straßen und öffentlichen Anlagen in Münster nicht ohne 
Aufsicht gelassen werden. Sie sind so zu führen, dass sie niemanden gefährden oder belästigen 
und die Gehwege, Fußgängerzonen, Grün- oder Spielflächen und die Baumscheiben im Straßen-
raum nicht beschmutzen. Verschmutzungen sind vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen“.  
Jeder verantwortlich handelnde Hundehalter sollte daher Tüten mit sich führen, um den Hunde-
haufen bei Bedarf schnell beseitigen zu können. Die gefüllten Tüten gehören zu Hause in den 
Restmüll, im Notfall können sie – fest verknotet – auch in öffentliche Mülleimer entsorgt werden.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0349/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Oldenbüttel 
Ruf: 
492-6721 
E-Mail: 
Oldenbuettel@stadt-muenster.de 
Datum: 
24.08.2011 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0349/2011 
 
 
 
Hundetoiletten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Beispiele von Hundetoiletten 
 
In den letzten Jahren gab es immer wieder Forderungen, Hundetoiletten in Münster auszuwei-
sen. Aus verschiedensten Gründen sind Hundetoiletten bisher nicht errichtet worden. 
 
Nach Ansicht der Verwaltung ist das Problem der Verschmutzung auf Gehwegen und Liegewie-
sen durch Hundekot mit der Errichtung von „Hundetoiletten“ nicht zu lösen.  
Das artgemäße Verhalten von Hunden spricht gegen sogenannte Hundetoiletten. Hunde urinie-
ren besonders gern an Stellen, an denen bereits ein Anderer seinen Harn abgesetzt hat. Dies tun 
sie allerdings nicht, weil sie „mal müssen“, sondern weil sie damit Duftmarken setzen wollen. 
Zum Einen dient es der Information der Artgenossen, zum Anderen der Abgrenzung der Reviere. 
Im Gegensatz dazu würde ein Hund niemals „seinen Haufen“ auf/oder neben den eines anderen 
Hundes setzen. Durch eine Hundetoilette würden Hunde gezwungen, sich nicht artgerecht zu 
verhalten. 
Eine Hundetoilette würde für Hunde eine besonders starke Infektionsquelle darstellen. Zum na-
türlichen Verhalten eines Hundes gehört es, dass er nach dem Absetzen des Kotes seinen Hau-
fen mit den Hinterpfoten verscharrt. Dies tut er oftmals nur in angedeuteter Weise. Bei diesem 
„Scharren“ würde er sich aber mit dem Kot bzw. den Kotresten anderer Hunde beschmutzen. 
Wenn er sich dann kratzt oder putzt, könnte er sich mit Parasiten, Bakterien oder Viren infizieren 
und dies wesentlich stärker, als es normalerweise der Fall wäre. Auch wären die Hundehalter 
und deren Angehörige durch den Infektionsdreck stärker als sonst gefährdet. 
Will man eine flächendeckende Einrichtung in der Innenstadt ausweisen, so sind die Hundetoilet-
ten in geringer Entfernung anzulegen, um eine gute Erreichbarkeit für die Hunde zu erzielen, die 
in der Innenstadt gehalten werden. Die hierfür notwendigen Flächen sind in der Innenstadt nicht 
ausreichend vorhanden. Zur Deckung der damit verbundenen Ausbau- und Folgekosten, zu de-
nen auch zusätzliche Personalaufwendungen zählen, stehen im Haushalt momentan keine Mittel 
zur Verfügung; die Maßnahme läuft derzeitigen Konsolidierungsvorgaben entgegen. 
 
Erfahrungen aus anderen Städten haben gezeigt, dass Hundetoiletten – meist als Sandmulden 
mit einem mittig eingesetzten „Pinkelpfahl“ – nicht helfen. Die in den letzten Jahren aufgestellten 
Hundetoiletten sind zum größten Teil wieder abgebaut worden.  
 
Aufgrund der angeführten Gründe und der Erfahrungen anderer Städte hält die Verwaltung die 
Ausweisung von Hundetoiletten für nicht sinnvoll und sieht daher keinen Bedarf einer Konzepter-
stellung.

3 
V/0349/2011 
 
 
Tütenspender 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Hundetütenspender in der Stadt Münster 
 
 
 
 
Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz betreibt zurzeit 6 Hundetütenspender. Diese wurden, 
in den Jahren 2009 (Grünanlage "Grüner Finger", 2 Spender) und 2010 (Grünanlage "Park 
Sentmaring", 3 Spender) als "Pilotprojekt" installi ert. Zusätzlich existieren 4 Spender in der Grün-
anlage „Brüningheide“, diese werden jedoch von Teilnehmern eines sozialen Projektes betreut. 
Der Hundetütenspender im Südpark existiert bereits seit vielen Jahren. Da er abgängig war, wur-
de er im vergangenen Jahr ausgetauscht. Das System der Spender ist im Stadtgebiet nun ein-
heitlich. 
Die Kontrolle der Automaten sowie das Nachfüll en der Kunststoffbeutel erfolgen im Rahmen der 
wöchentlichen Reinigungsarbeiten in den Grünanlagen weitgehend durch eigene Mitarbeiter.   
Da bislang keine genauen Aussagen zur Wirksamkeit der Hundetütenspender getroffen werden 
können, sollen nun im Rahmen einer Auswertung der  Verbrauch, Fälle von Vandalismus sowie 
die Wirksamkeit dieser Maßnahme erfasst und ausgewertet werden.  Dafür ist der Zeitraum vom 
01.05. - 30.12.2011 vorgesehen. Hierzu führen Mitarbeiter Listen, in den der Zeitpunkt des Nach-
füllens, die Anzahl der Tüten sowie Besonderheiten wie die Zweckentfremdung der Tüten im Um-
feld oder Vandalismusschäden festgehalten werden. Darüber hinaus werden die Grünanlagen 
regelmäßig im Hinblick auf den Grad der Verkotung betrachtet. Die Ergebnisse werden ebenfalls 
regelmäßig dokumentiert.  
 
Aus dem Hundetütenspender im Südpark sind im Jahr 2009 ca. 60.000 Tüten / Jahr verbraucht 
worden, die Kosten beliefen sich auf ca. 2.000 € / Jahr. 
Die Kosten für einen Spender belaufen sich auf ca. 100 €, hinzu kommen Kosten für die Monta-
ge, die sich je nach örtlichen Gegebenheiten zwischen 50 – 100 € variieren. Die Kosten für die 
Tüten belaufen sich auf 0,02 € / Tüte.

4 
V/0349/2011 
 
Standorte der Hundetütenspender: 
 
 
Grünanlage Brüningheide : 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Grünanlage Südpark:

5 
V/0349/2011 
 
 
Grünanlage "Park Sentmaring" : 
 
 
 
 
 
 
 
Grünanlage "Grüner Finger" :

6 
V/0349/2011 
 
Zusammenfassung und weiteres Vorgehen 
 
1. Von der Erstellung eines Konzeptes für Hundetoiletten sollte Abstand genommen werden. 
2. Die Wirksamkeit des „Pilotprojektes“ Hundetütenspender wird bis zum 30.12.2011 erfasst 
und ausgewertet. 
3. Auf der Basis der Auswertung wird die Verwaltung im 1. Quartal 2012 im Rahmen einer 
Vorlage, Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. Hierzu werden auch eine 
verbesserte Öffentlichkeitsarbeit unter Einbeziehung weiterer Multiplikatoren, wie Tierärz-
te, Hundeschulen u. a., sowie Überlegungen zur ordnungsrechtlichen Behandlung gehö-
ren. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

20.09.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brüningheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0349/2011
Typ
Vorlagen
Datum
25.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37