mandari

Das Aufgabenspektrum eines ehrenamtlich Beauftragten für Denkmalpflege i.S. des § 24 DSchG NW

Bericht VO/1899/03 vom 15.09.2003

Stand: Am 02.10.2003 im Denkmalpflegeausschuss ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 02.10.2003

    Denkmalpflegeausschuss

    TOP 2, Vorberatung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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