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V/0918/2015/1

Inklusion an Schulen - Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts

Vorlagen 11.12.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 44

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

5441 Zeichen

V/0918/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Inklusion an Schulen - Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und Weiterentwicklung des 
Rahmenkonzepts 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat erteilt seine Zustimmung gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW zur Einrichtung von Orten des Gemei n-
samn Lernens ab dem Schuljahr 2015/2016 an folgenden 38 Grundschulen im Stadtgebiet Münster: 
 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 
 Astrid Lindgren-Schule Gelmer 
 Bodelschwinghschule 
 Davertschule Amelsbüren 
 Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
 Dreifaltigkeitsschule 
 Eichendorffschule Angelmodde 
 Gottfried-von-Cappenberg-Schule 
 Grundschule am Kinderbach 
 Grundschule Berg Fidel 
 Grundschule Kinderhaus-West 
 Grundschule Sprakel 
 Hermannschule 
 Idaschule 
 Johannisschule 
 Kardinal-von-Galen-Schule Handorf 
 Ludgerusschule Albachten 
 Ludgerusschule Hiltrup 
 Margaretenschule 
 Marienschule Hiltrup 
 Marienschule Roxel 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0918/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling, Herr Zurfähr 
Ruf: 
492-4000, 492-4024 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de 
Zurfaehr@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0918/2015/1 
 Martinischule 
 Matthias-Claudius-Schule Gut Insel 
 Matthias-Claudius-Schule Handorf 
 Mauritzschule 
 Melanchthonschule 
 Michaelschule 
 Mosaik-Schule 
 Nikolaischule Wolbeck 
 Norbertschule 
 Overbergschule 
 Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup 
 Paul-Schneider-Schule 
 Peter-Wust-Schule 
 Pötterhoekschule 
 Thomas-Morus-Schule 
 Wartburgschule 
 
2. Der Rat erteilt seine Zustimmung gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW zur Einrichtung von Orten des Gemei n-
samn Lernens mit einer jeweiligen erneuten Befristung bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 an fo l-
genden weiterführenden Schulen  
 
- Hauptschule Hiltrup     
- Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium   
- Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium  
 
Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zeitraum mit diesen Schulen und der Schulaufsicht Han d-
lungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die die Voraussetzungen dafür schaffen, dass an diesen Sc hulen 
das Gemeinsame Lernen dauerhaft eingerichtet werden kann. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass abhängig vom konkreten Bedarf ab dem Schuljahr 2016/17  ggf. we i-
tere Schulen sowohl für den Primar - als auch für den Sekundarbereich als Orte des Gemeinsamen Ler-
nens auszuweisen sind. 
 
4. Der Rat beschließt, dass die Gesamtschule Münster-Mitte im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel 
für den Förderschwerpunkt ‚Hören und Kommunikation‘ in besonderer Weise räumlich und sächlich 
hergerichtet wird.  
 
5. Der Rat bekräftigt seine Entscheidung zur besonderen Herrichtung der 2. städtischen Gesam tschule für 
den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung , die er in seiner Sitzung am 
25.03.2015 mit Beschluss der Vorlage "Grundzüge -Errichtungsbeschluss zweite städtische Gesamtschu-
le“ (vgl. Vorlage V/0016/2015), die neben dem inklusiven Raumprogramm auch die Erfordernisse für 
den sonderpädagogischen Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung beinhaltet, g etroffen 
hat.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für  die Förderschwerpunkte ‚Sehen‘ und ‚Geistige Behind erung‘ mit 
Blick auf die inklusiven Zielsetzungen in der Stadt Münster zunächst keine besondere Herrichtung einer 
bestimmten Schule erfolgt.

- 3 - 
V/0918/2015/1 
7.   Der Rat bekräftigt sein Ziel, langfristig alle weiterführ enden Schulen zu Schulen des Gemeinsamen Le r-
nens zu entwickeln und dafür entsprechend der bestehenden Beschlusslage die Voraussetzungen zu 
schaffen. 
 
8.  Der Rat beauftragt darüber hinaus die Verwaltung, das Rahmenkonzept für Inklusion an Sch ulen bis 
zum 2. Quartal 2017 fortzuschreiben. Auf Grund der rasanten Entwicklung und der akuten Themen wird 
die Verwaltung zudem beauftragt, bis zum 2. Quartal 2016 einen Zwischenbericht zu erstellen.   
 
 
Begründung: 
 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 dem Beschluss wie oben dargestellt 
gefasst und dem Rat empfohlen, entsprechend zu beschließen. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 2: 
 
Aufgrund der beabsichtigten Verlängerung der Befristung  über die Zustimmung zur Einrichtung 
von Orten des Gemeinsamen Lernens an den drei weiterführenden Schulen  
 
- Hauptschule Hiltrup, 
- Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium und  
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium  
 
und der dazu erneut vorliegenden Schulkonferenzvoten – das jeweilige Gremium der beiden Gym-
nasien votierte negativ und das der Hauptschule knüpfte ihr positives Votum an Bedingungen -, 
wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit diesen Schulen und der Schulaufsicht Handlungs-
möglichkeiten zu erarbeiten, um die Voraussetzungen zu schaffen, auch an diesen Schulen das 
Gemeinsame Lernen dauerhaft einzurichten. 
 
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich diesen ergänzenden Auftrag, da damit der eingeschlagene 
Weg, den Prozess der Inklusion möglichst kommunikativ und partizipativ zu gestalten, fortgesetzt 
wird. 
 
 
Zu den Beschlusspunkten 7 + 8: 
 
Die Beschlusspunkte 8 und 9 wurden in chronologische Reihenfolge zu den vorherigen Beschluss-
punkten gesetzt (Beschlusspunkt 7 war ohne besonderen Grund nicht vorhanden) und sind nun die 
Punkt 7 und 8. 
 
 
I.V.  
 
gez. 
Thomas Paal  
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

16.12.2015 Rat
TOP 44 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kinderhaus
  • Gut Insel

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Details

Aktenzeichen
V/0918/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
11.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37