V/0918/2015/1
Inklusion an Schulen - Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0918/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Inklusion an Schulen - Einrichtung des Gemeinsamen Lernens und Weiterentwicklung des Rahmenkonzepts Beratungsfolge 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat erteilt seine Zustimmung gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW zur Einrichtung von Orten des Gemei n- samn Lernens ab dem Schuljahr 2015/2016 an folgenden 38 Grundschulen im Stadtgebiet Münster: Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge Astrid Lindgren-Schule Gelmer Bodelschwinghschule Davertschule Amelsbüren Dietrich-Bonhoeffer-Schule Dreifaltigkeitsschule Eichendorffschule Angelmodde Gottfried-von-Cappenberg-Schule Grundschule am Kinderbach Grundschule Berg Fidel Grundschule Kinderhaus-West Grundschule Sprakel Hermannschule Idaschule Johannisschule Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Ludgerusschule Albachten Ludgerusschule Hiltrup Margaretenschule Marienschule Hiltrup Marienschule Roxel Vorlagen-Nr.: V/0918/2015/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Ehling, Herr Zurfähr Ruf: 492-4000, 492-4024 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Zurfaehr@stadt-muenster.de Datum: 03.12.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0918/2015/1 Martinischule Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Matthias-Claudius-Schule Handorf Mauritzschule Melanchthonschule Michaelschule Mosaik-Schule Nikolaischule Wolbeck Norbertschule Overbergschule Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup Paul-Schneider-Schule Peter-Wust-Schule Pötterhoekschule Thomas-Morus-Schule Wartburgschule 2. Der Rat erteilt seine Zustimmung gem. § 20 Abs. 5 SchulG NRW zur Einrichtung von Orten des Gemei n- samn Lernens mit einer jeweiligen erneuten Befristung bis zum Ende des Schuljahres 2016/2017 an fo l- genden weiterführenden Schulen - Hauptschule Hiltrup - Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium - Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasium Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Zeitraum mit diesen Schulen und der Schulaufsicht Han d- lungsmöglichkeiten zu erarbeiten, die die Voraussetzungen dafür schaffen, dass an diesen Sc hulen das Gemeinsame Lernen dauerhaft eingerichtet werden kann. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass abhängig vom konkreten Bedarf ab dem Schuljahr 2016/17 ggf. we i- tere Schulen sowohl für den Primar - als auch für den Sekundarbereich als Orte des Gemeinsamen Ler- nens auszuweisen sind. 4. Der Rat beschließt, dass die Gesamtschule Münster-Mitte im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel für den Förderschwerpunkt ‚Hören und Kommunikation‘ in besonderer Weise räumlich und sächlich hergerichtet wird. 5. Der Rat bekräftigt seine Entscheidung zur besonderen Herrichtung der 2. städtischen Gesam tschule für den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung , die er in seiner Sitzung am 25.03.2015 mit Beschluss der Vorlage "Grundzüge -Errichtungsbeschluss zweite städtische Gesamtschu- le“ (vgl. Vorlage V/0016/2015), die neben dem inklusiven Raumprogramm auch die Erfordernisse für den sonderpädagogischen Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung beinhaltet, g etroffen hat. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Förderschwerpunkte ‚Sehen‘ und ‚Geistige Behind erung‘ mit Blick auf die inklusiven Zielsetzungen in der Stadt Münster zunächst keine besondere Herrichtung einer bestimmten Schule erfolgt. - 3 - V/0918/2015/1 7. Der Rat bekräftigt sein Ziel, langfristig alle weiterführ enden Schulen zu Schulen des Gemeinsamen Le r- nens zu entwickeln und dafür entsprechend der bestehenden Beschlusslage die Voraussetzungen zu schaffen. 8. Der Rat beauftragt darüber hinaus die Verwaltung, das Rahmenkonzept für Inklusion an Sch ulen bis zum 2. Quartal 2017 fortzuschreiben. Auf Grund der rasanten Entwicklung und der akuten Themen wird die Verwaltung zudem beauftragt, bis zum 2. Quartal 2016 einen Zwischenbericht zu erstellen. Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.12.2015 dem Beschluss wie oben dargestellt gefasst und dem Rat empfohlen, entsprechend zu beschließen. Zu Beschlusspunkt 2: Aufgrund der beabsichtigten Verlängerung der Befristung über die Zustimmung zur Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens an den drei weiterführenden Schulen - Hauptschule Hiltrup, - Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium und - Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium und der dazu erneut vorliegenden Schulkonferenzvoten – das jeweilige Gremium der beiden Gym- nasien votierte negativ und das der Hauptschule knüpfte ihr positives Votum an Bedingungen -, wird die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit diesen Schulen und der Schulaufsicht Handlungs- möglichkeiten zu erarbeiten, um die Voraussetzungen zu schaffen, auch an diesen Schulen das Gemeinsame Lernen dauerhaft einzurichten. Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich diesen ergänzenden Auftrag, da damit der eingeschlagene Weg, den Prozess der Inklusion möglichst kommunikativ und partizipativ zu gestalten, fortgesetzt wird. Zu den Beschlusspunkten 7 + 8: Die Beschlusspunkte 8 und 9 wurden in chronologische Reihenfolge zu den vorherigen Beschluss- punkten gesetzt (Beschlusspunkt 7 war ohne besonderen Grund nicht vorhanden) und sind nun die Punkt 7 und 8. I.V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Orte (2)
- Kinderhaus
- Gut Insel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0918/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37