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Wohnhaus Ritterstraße 7 (Altstadt/Nord)

Anfrage nach § 4 BV1 (SPD) AN/0921/2017 vom 14.06.2017

Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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  • Anfrage (SPD BV1)

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    Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 11.06.2017 Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der BV Inne n- stadt zu setzen: Wohnhaus Ritterstraße 7 (Altstadt/Nord) 1. Ist es richtig, dass für das Wohnhaus Ritterstraße 7 eine Baugen ehmigung für eine Nutzungsänderung für eine Flüchtlingsunterbringung erteilt worden ist? 2. Wenn ja: Trifft es zu, dass diese Baugenehmigung bei einer Gesamtwohnfläche von ca. 110 m 2 für bis zu 18 Personen (!) erteilt worden ist (d.h. für ein Objekt, das bislang von max. 6 Personen bewohnt wurde)? Hält die Verwaltung eine solche Personenzahl in Relation zur Wohnfläche für eine angemessene Unterbringung? Werden hier die Flüchtlingsunterbringung erfüllt? 3. Welche flankierenden Maßnahmen (sozialintegrative Betreuung, Ansprechpartner vor Ort zum etwaigen Konfliktmanagement, Wachdienst etc.) sind bei dieser Flüchtlingsunterbringung geplant? 4. Hält es die Verwaltung für ein angemessenes und verhältnismäßiges Vorgehen, eine Wohnimmobilie mit dem Ziel in einen Beherbergu ngsbetrieb umzuwandeln, sie direkt für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen? Mit freundlichen Grüßen Gez. Dr. Regina Börschel SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt Ludwigstraße 8 50667 Köln fon 0221. 221 913 03 fax 0221. 221 913 01 mail SPD-BV1@stadt -koeln.de web www.koelnspd.de

Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 7.6, Entscheidung.

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