Bürgereingabe nach § 24 GO- "Einrichtung einer öffentlichen und stadtweiten Leihlastenräder-Infrastruktur"
Mitteilung Ausschuss 0126/2022 vom 13.01.2022
Stand: Am 31.01.2022 im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 13.01.2022 0126/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO- "Einrichtung einer öffentlichen und stadtweiten Leihlastenräder- Infrastruktur" Die Eingabe des Bürgers und die Antwort der Verwaltung werden hiermit dem Ausschuss zur Kennt- nis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver -
2- Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1-4 Mö 11.01.2022 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einrichtung einer öffentlichen und stadtweiten Leihlas- tenräder-Infrastruktur" Aktenzeichen 130-21 Sehr geehrter Herr vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.06 2021, in dem Sie die E inrichtung einer Leihlasten- räder-Infrastruktur für das gesamt Stadtgebiet Köln anregen. Nach Mitteilung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung betreibt die Stadt Köln mit Ausnahme der Ausleihmöglichkeit eines Lastenfahrrads in jedem Bürgerzentrum keine eige- nen Verleihsysteme. Im Bereich Leih fahrräder erfolgt eine stadtweite Abdeckung durch das KVB-Rad, welches durch privatwirtschaftliche Betreiber ergänzt wird. Das Amt erläutert, dass im Bereich Lastenfahrradverleih es ebenfalls bereits eine Vielzahl an privatwirtschaftlichen Verleihsystemen gibt, die in der Eingabe bereits aufgezählt sind. Au- ßerdem kann in jedem Bürgerzentrum ein Lastenfahrrad ausgeliehen werden. Die Verwal- tung befürwortet eine Ausweitung der Verl eihtätigkeiten privatwirtschaftlicher Anbieter so- wohl bei der Anzahl, wie auch beim Bediengebiet. Von städtischer Seite ist ein derart enges Verleihnetz für Lastenrädern mit den entsprechenden Betriebsstationen derzeit nicht vorge- sehen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne direkt per E-Mail an Herrn Leitow vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wenden: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihre Bürgereingabe wird dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer- den zur Kenntnis gegeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver -
1- Eingabe
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Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Köln, ich bitte Sie, die folgende Bürgereingabe zu unterstützen und auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung (21.06.2021) des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zu setzen. Die Stadt Köln hat in den letzten drei Jahren lt. Homepage der Stadt Köln 3,0 Millionen Euro für die Förderung der Lastenräder ausgegeben. Meines Erachtens ist diese Förderung nicht sozialgerecht ausgestaltet, da sich einkommensschwache Haushalte trotz der Förderung kein Lastenrad leisten können und es daher eher zu Mitnahmeeffekten durch Haushalte kommt, die sich eh ein Lastenrad geleistet hätten (analog zu der Förderung von E-Kfz). Die bereits vorhandenen Leihsysteme (Donk-EE, KASIMIR und Bürgerzentren) sind fast ausschließlich auf die Innenstadt und die angrenzende Veedel ausgerichtet, so dass eine stadtweite Abdeckung nicht gegeben ist und so der Großteil der Stadtbevölkerung von diesem System nicht angesprochen wird. Als Beispiel für ein stadtweites Leihsystem kann das System in Norderstedt (https://www.nextbike.de/de/norderstedt/) genannt werden. Der Rat der Stadt Köln beschließt daher folgendes: „Die Verwaltung richtet eine stadtweite und öffentliche Leihlastenräder-Infrastruktur ein. Die Kölner Bürger*Innen sollen jeweils maximal 5 Gehminuten von einem Lastenrad entfernt sein. Die Lastenräder sollen außerdem mit einer 15min Reservierungsfunktion ausgestattet sein. Es handelt sich dabei um ein stationsbasiertes Modell, da bei einem sog. FreeFloating-System Probleme mit dem Abstellen im öffentlichen Raum entstehen würden. Die Einbindung in das System der KVB-Bikes soll gegeben sein. Die Standorte der Lastenräder außerhalb der Innenstadt sollen sich nach Möglichkeit an den Standorten der KVB-Bike-Stationen befinden, die derzeit nach und nach eingerichtet werden. Aufgrund der längeren Strecken in den Außenbezirken sollten die Lastenräder eine elektronische Unterstützung haben. Es handelt sich dabei auch um eine Förderung des Umweltschutzes und der Verkehrswende. Aufgrund der Dringlichkeit des Klimaschutzes soll dieses Vorgehen noch in 2021 umgesetzt werden.“ ENDE DER EINGABE! Vielen Dank und freundliche Grüße
Beratungsverlauf
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31.01.2022
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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