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0126/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO- "Einrichtung einer öffentlichen und stadtweiten Leihlastenräder-Infrastruktur"

Mitteilung Ausschuss 13.01.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 31.01.2022, TOP 7.2.3

1- Eingabe

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2- Antwortschreiben

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Mitteilung Ausschuss

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1- Eingabe

2284 Zeichen

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Köln, 
 
ich bitte Sie, die folgende Bürgereingabe zu unterstützen und auf die Tagesordnung der kommenden 
Sitzung (21.06.2021) des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden zu 
setzen. 
 
Die Stadt Köln hat in den letzten drei Jahren lt. Homepage der Stadt Köln 3,0 Millionen Euro für die 
Förderung der Lastenräder ausgegeben.  
Meines Erachtens ist diese Förderung nicht sozialgerecht ausgestaltet, da sich einkommensschwache 
Haushalte trotz der Förderung kein Lastenrad leisten können und es daher eher zu 
Mitnahmeeffekten durch Haushalte kommt, die sich eh ein Lastenrad geleistet hätten (analog zu der 
Förderung von E-Kfz). 
Die bereits vorhandenen Leihsysteme (Donk-EE, KASIMIR und Bürgerzentren) sind fast ausschließlich 
auf die Innenstadt und die angrenzende Veedel ausgerichtet, so dass eine stadtweite Abdeckung 
nicht gegeben ist und so der Großteil der Stadtbevölkerung von diesem System nicht angesprochen 
wird.  
Als Beispiel für ein stadtweites Leihsystem kann das System in Norderstedt 
(https://www.nextbike.de/de/norderstedt/) genannt werden. 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt daher folgendes: 
 
„Die Verwaltung richtet eine stadtweite und öffentliche Leihlastenräder-Infrastruktur ein. 
Die Kölner Bürger*Innen sollen jeweils maximal 5 Gehminuten von einem Lastenrad entfernt sein. 
Die Lastenräder sollen außerdem mit einer 15min Reservierungsfunktion ausgestattet sein. 
Es handelt sich dabei um ein stationsbasiertes Modell, da bei einem sog. FreeFloating-System 
Probleme mit dem Abstellen im öffentlichen Raum entstehen würden.  
Die Einbindung in das System der KVB-Bikes soll gegeben sein. 
Die Standorte der Lastenräder außerhalb der Innenstadt sollen sich nach Möglichkeit an den 
Standorten der KVB-Bike-Stationen befinden, die derzeit nach und nach eingerichtet werden. 
Aufgrund der längeren Strecken in den Außenbezirken sollten die Lastenräder eine elektronische 
Unterstützung haben. 
Es handelt sich dabei auch um eine Förderung des Umweltschutzes und der Verkehrswende. 
Aufgrund der Dringlichkeit des Klimaschutzes soll dieses Vorgehen noch in 2021 umgesetzt werden.“ 
 
 
ENDE DER EINGABE! 
 
Vielen Dank und freundliche Grüße

2- Antwortschreiben

2494 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Möller, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-6569933 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02-1-4 Mö  11.01.2022 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO– „Einrichtung einer öffentlichen und stadtweiten Leihlas-
tenräder-Infrastruktur" Aktenzeichen 130-21 
Sehr geehrter Herr    
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 06.06  2021, in dem Sie die E inrichtung einer Leihlasten-
räder-Infrastruktur für das gesamt Stadtgebiet Köln anregen.  
Nach Mitteilung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung betreibt die Stadt Köln mit 
Ausnahme der Ausleihmöglichkeit eines Lastenfahrrads in jedem Bürgerzentrum keine eige-
nen Verleihsysteme. Im Bereich Leih fahrräder erfolgt eine stadtweite Abdeckung durch das 
KVB-Rad, welches durch privatwirtschaftliche Betreiber ergänzt wird. 
Das Amt erläutert, dass im Bereich Lastenfahrradverleih es ebenfalls bereits eine Vielzahl an 
privatwirtschaftlichen Verleihsystemen  gibt, die in der Eingabe bereits aufgezählt sind. Au-
ßerdem kann in jedem Bürgerzentrum  ein Lastenfahrrad ausgeliehen werden. Die Verwal-
tung befürwortet eine Ausweitung der Verl eihtätigkeiten privatwirtschaftlicher Anbieter so-
wohl bei der Anzahl, wie auch beim Bediengebiet.  Von städtischer Seite ist ein derart enges 
Verleihnetz für Lastenrädern mit den entsprechenden Betriebsstationen derzeit nicht vorge-
sehen. 
Ich hoffe Ihnen mit  diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch Fragen 
haben, können Sie sich gerne direkt per E-Mail an Herrn Leitow vom Amt für Straßen und 
Verkehrsentwicklung wenden: strassen-verkehrsentwicklung@stadt-koeln.de. 
 
Ihre Bürgereingabe wird dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den zur Kenntnis gegeben. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Mitteilung Ausschuss

467 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer  13.01.2022 
 0126/2022 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 31.01.2022 
 
Bürgereingabe nach § 24 GO- "Einrichtung einer öffentlichen und stadtweiten Leihlastenräder-
Infrastruktur" 
 
Die Eingabe des Bürgers und die Antwort der Verwaltung werden hiermit dem Ausschuss zur Kennt-
nis gegeben. 
 
Gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf (1)

31.01.2022 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0126/2022
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
13.01.2022
Erstellt
11.01.2022 14:39