V/0543/2007
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0020/2007 vom 02.05.2007 "Münster gibt
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Anlage 2 zur Vorlage 0543/2007
8355 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage V/0543/2007
Gemeinsame Handlungsempfehlungen
1
Auf der Grundlage der Ergebnisse und der Empfehlun gen der Teilprojekte wurde fol-
gender Katalog von Handlungsempfehlungen entwickelt und unter den Projektbeteilig-
ten abgestimmt:
Sensibilisierung für das Thema Kinderarmut
♦ Die Resultate des Berichts sind bezogen auf die un tersuchten Stadtteilen Grundlage
der folgenden Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus sollen die Befunde der Un-
tersuchung zur kritischen Auseinandersetzung im Kon text von Kinderarmut auch in
anderen Stadtteilen mit dem Ziel anregen, auch dort bedarfsorientiert geeignete
Maßnahmen zu entwickeln und ggf. umzusetzen, die Ki nderarmut wirksam begeg-
nen können.
♦ Empfohlen wird, das Thema Kinderarmut im Kontext v on Stadtteilmanagement bzw.
in die konkreten stadtteilbezogenen Aktivitäten vor Ort mit einzublenden.
♦ Das Thema Kinderarmut wird als gewichtige Aufgabe im Dezernat V angesehen. An
dieser Querschnittsaufgabe sind je nach Bedarfslage und Angebotserfordernis un-
terschiedliche Dienste und Fachabteilungen beteiligt.
Partizipation von Mädchen und Jungen in Armutssit uationen stärken
♦ Entwicklung und Durchführung von Beteiligungsforme n für Mädchen und Jungen im
Kindes- und Jugendalter (auf der Basis bzw. in Ankn üpfung an bestehende Konzep-
te und Erfahrungen); Mitgestaltungsmöglichkeiten im Stadtteil eröffnen und wirksa-
me Vertretung eigener Interessen stärken.
Wohnsituation von unterversorgten Familien verbes sern
♦ Nachbesserung in bestehenden Wohngebieten; Wohnumf eldverbesserung in Stadt-
teilen mit besonderen sozialen Belastungen bzw. inf rastrukturellem Erneuerungsbe-
darf unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner.
♦ Instrumente für Wohnraumanpassung im Bestand entwi ckeln, um adäquaten und
preisgünstigen Wohnraum v. a. für junge Familien zu sichern.
♦ Erschließung planungsrechtlicher Instrumente in Ne ubaugebieten: Flexibilität und
Vielseitigkeit der Baustrukturen; Flexibilität der Nutzung von Gemeinbedarfsflächen;
Qualitätsentwicklung im öffentlichen Raum (Gestalt, Aufenthalt, Kommunikation);
Entwicklung nachbarschafts- und identitätsstiftender Planungsziele.
♦ Niedrig schwellige Begegnungs- und Kommunikationsr äume vorhalten bzw. neu
schaffen.
Sport- und Freizeitangebote für Mädchen und Junge n in Armutssituationen öff-
nen
♦ Ausbau (vereinsförmig organisierter) Sportangebote für Migrantinnen und Migran-
ten.
♦ Bedarfs- und bedürfnisorientierte Sportangebote fü r Mädchen in den Stadtteilen.
♦ Bedarfs- und bedürfnisorientierte Freizeitangebote für Mädchen in Anbindung an
Kinder- und Jugendeinrichtungen.
1 Stadt Münster 2002: Münsteraner Armutsberichterstattung: Lebenslagen und –perspektiven unterver-
sorgter Kinder und Jugendlicher in Münster, Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den rat Nr.
786/2002, S. 17 ff.
♦ Maßnahmen zur Entwicklung einer gewaltfreien Konfl iktkultur („Miteinandern“ –
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen sowie Deeskalationspro-
gramme für Jungen in den Stadtteilen).
Gesundheit von Mädchen und Jungen in Armutssituat ionen fördern
♦ Vermitteln gesunder Ernährungsweisen in Kindertage seinrichtungen und Schulen.
♦ Absicherung der bestehenden Angebote sowie konzept ionelle Fortentwicklung und
Ausweitung aufsuchender Gesundheitsberatung in den Stadtteilen resp. Einrichtun-
gen (Ernährung, Hygiene, Mund- und Zahnpflege, Impf prophylaxe, Bewegung und
Koordination / Motorik, Sexualität, Verhütung / Schwangerschaft, Säuglingspflege)
für Mädchen und junge Frauen,
für junge Mütter,
für Flüchtlinge,
für Familien.
Angebote der Kindertagesbetreuung auf die Bedürfn isse von Mädchen und Jun-
gen in Armutssituationen und deren Eltern ausrichten
♦ Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 J ahren sowie Ausbau der Hort-
angebote, insbesondere zur Entlastung allein Erziehender.
♦ Hinsichtlich der Zusammensetzung der Gruppen in Ki ndertageseinrichtungen (Kin-
der aus armen vs. gut situierten Familien; deutsche Kinder vs. Kinder aus Familien
mit Migrationshintergrund) besteht Steuerungsbedarf . Angesichts der Ungleichzei-
tigkeit aktueller (Zusatz-)Bedarfe an Plätzen einer seits und realisierter Bedarfsde-
ckung an konkreten Standorten andererseits sind rea le, zumal hierarchisch vermit-
telte, Steuerungsmöglichkeiten jedoch begrenzt; emp fohlen wird statt dessen, zwi-
schen den Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen resp. deren Trägern (ggf. un-
ter Einbeziehung benachbarter Stadtteile) Dispositi onsräume für Selbststeuerungs-
möglichkeiten auszuloten und umzusetzen.
♦ Bedarfe der Nebenkosten im GTK-Bereich für integra tive Maßnahmen und Sprach-
erwerb sowie interkulturelle Begegnung ermitteln un d Kostenübernahme im Rah-
men der Sozialhilfe im Einzelfall prüfen.
♦ Bedarfsorientierte Ausweitung und Intensivierung v on Sprachvermittlung und –
förderung für ausländische Kinder in Kindertageseinrichtungen.
♦ Qualifizierung des Personals im GTK-Bereich im Hin blick auf interkulturelle Kompe-
tenz.
♦ Kriterien für die Bereitstellung pädagogischer Zus atzkräfte (insbesondere zur Förde-
rung von Kindern mit besonderem erzieherischem Beda rf, Sprachvermittlung etc.)
im GTK-Bereich entwickeln.
Bildungs- und Kulturangebote an den Bedürfnissen von Mädchen und Jungen in
Armutssituationen orientieren
♦ Über-Mittag-Angebote für Schülerinnen und Schüler (mit Hausaufgabenbetreuung
und Verpflegungsangebot) in Schulen und Jugendeinri chtungen sichern und aus-
bauen.
♦ Förderunterricht und Fördermaßnahmen für migrierte Kinder und Jugendliche in
Kindertageseinrichtungen und Schulen sind abzusiche rn und bedarfsorientiert an-
zupassen. Das Angebot an herkunftssprachlichem Unte rricht sollte gesichert wer-
den.
♦ Zur Unterstreichung der Bedeutung der Querschnitts aufgabe wird das Thema Kin-
derarmut und die sich daraus entwickelnden weiteren Themen jeweils in die AG
nach § 95 BSHG sowie in die bestehenden 7 AG`S nach § 78 KJHG hineingetra-
gen.
♦ Maßnahmen zur Entwicklung einer gewaltfreien Konfl iktkultur (s. „Sport und Frei-
zeit“) in den Schulen.
Chancen der beruflichen Bildung und Beschäftigung für Mädchen und Jungen in
Armutssituationen verbessern
♦ Interkulturelle Beratungs- und Unterstützungsangeb ote für berufsschulpflichtige und
arbeitslose Jugendliche mit Migrationshintergrund sollten gesichert und bedarfsorien-
tiert angepasst werden.
♦ Weiterentwicklung stadtteilorientierter berufsförd ernder Maßnahmen für Mädchen,
junge Mütter und Jungen (vgl. Stadtteilwerkstatt Co erde, möglichst in Anbindung an
bereits bestehende dezentrale Standorte und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe).
♦ Darüber hinaus sollten die bestehenden Angebote be ruflicher Aus- und Fortbildung
sowie Qualifizierung für junge Mütter gesichert und bedarfsorientiert fortentwickelt
werden.
Qualifizierung und Unterstützung der sozialen Arb eit mit Mädchen und Jungen in
Armutssituationen und ihren Eltern ausbauen
♦ Fortbildung von Fachkräften der Kinder- und Jugend arbeit mit Blick auf Wahrneh-
mungssensibilität bei Verhaltensstörungen / Auffäll igkeiten sowie auf Elternbera-
tung.
♦ Intensivere Vernetzung von Schule und Jugendhilfe in den Stadtteilen.
♦ Stärkung der Kooperation von Kindertageseinrichtun gen und Schulen mit flankie-
renden Beratungsdiensten.
♦ Angeregt werden ferner Vermittlungsangebote berufs bezogener Fremdsprachen-
kenntnisse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soz ialer Dienste und Einrichtungen
vor Ort im Rahmen der Aus- und Fortbildung.
♦ Vermittlung sozialleistungsbezogener Informationen an Fachkräfte in den Bereichen
Kindergarten, Schule und Jugendarbeit.
Stadtteilbezogene Empfehlungen
♦ Über verschiedenste methodische und kommunikative Instrumente sollen bedarfs-
gerechte infrastrukturelle Maßnahmenangebote für di e untersuchten Stadtteile ge-
plant werden. Dieses geschieht z.B. in den Stadttei larbeitsgemeinschaften sowie im
Austausch in den amtsinternen Bezirkskonferenzen un ter Einbeziehung der Sozial-
planung und der Bezirksverwaltung.
♦ Mit den Stadtteilakteuren erfolgt der Austausch üb er bestehende Bedarfe und die
Abstimmung erforderlicher weiterer Angebote.
Anlage 1 zur Vorlage 0543-2007
15292 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Antrag Nr.: A-R/0020/2007 im Rat der Stadt Münster 1 Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung: 1. einen aktuellen Bericht zur Anzahl der Kinder un d Jugendlichen in Münster mit Armutsrisiko zu erstellen und diese Zahlen zukünftig jährlich dem Rat vorzulegen. 2. zu berichten, welche der Handlungsempfehlungen a us dem Münsteraner Armutsbericht 2002 bislang umgesetzt wurden. 3. bei allen sozialen, kulturellen, bildungs- und f amilienbezogenen Angeboten die Nutzung durch einkommensschwache Familien zu prüfen, zu dokumentieren und dies in gleicher Form bei den freien Trägern und Vereinen anzuregen. 4. ein Handlungskonzept „Münster für Kinder“ zu erstellen und den Finanzierungsaufwand darzustellen, um Kindern und Jugendlichen aus armen Familien in Münster der Zugang zu gesundheitsfördernden Angeboten, zu Bildung, Sport, kulturellen Angeboten und sonstigen Förderangeboten durch strukturelle und sachliche Hilfen erleichtert werden kann. Die Verwaltung wertet zudem Erfahrungen aus anderen Städten aus, in denen Kinder, Jugendliche und Familien durch Mentoring- und Patenschaftsmodelle auf beidseitig freiwilliger Basis unterstützt werden und prüft die Übertragung auf Münster. 5. Als ersten Schritt übernimmt die Stadt Münster d ie Finanzierung des Eigenanteils für Schulbücher und ersetzt das für die Schulen aufwendige Verfahren, das zudem nicht bedarfsdeckend ist. 6. Die Stadt Münster setzt sich mit den ihr zur Ver fügung stehenden Mitteln auf Bundes- und auf Landesebene für eine Überarbeitung der Bemessungsgrundlage des Sozialgeldes und eine Erweiterung der Möglichkeiten einmalige Hilfen und Sachleistungen für den kind- und jugendgerechten Förderbedarf ein. Begründung: Seit der Einführung des SGB II liegen Zahlen zur Anzahl von Sozialgeld beziehenden Kindern und Jugendlichen in Münster und zu weiteren Armutsindikatoren systematisch nicht mehr vor. Mit der Einführung von Hartz IV hat sich die statistische Basis zur Erfassung von armen Haushalten verändert. Waren zu Jahresende 2004 laut offizieller Sozialhilfestatistik bundesweit noch 965.000 Kinder unter 15 Jahren in der Sozialhilfe, so waren es nach einer Studie des DPWV im August 2005 über 1,5 Millionen, die auf Sozialhilfe, Sozialgeld nach dem SGB II oder auf die Kinderzuschläge angewiesen waren. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit und früher Förderung sichern “ 01.05.2007 2 erhöht sich die Zahl danach sogar auf 1,7 Millionen Kinder. Dies sind 14,2 Prozent, das heißt dass jedes 7. Kind in Deutschland von Armut und ihren Folgen betroffen ist. In NRW betrug die Anzahl der Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren im August 2005 405.261 Kinder und Jugendliche. Sie umfassten einen Anteil von durchschnittlich 14,3% der Bevölkerung, wobei dieser Anteil in etlichen Städten und Kreisen deutlich überschritten wurde: z.B. Gelsenkirchen (28,1%). Die Statistik der Regionaldirektion für Februar 2007 weist für NRW mittlerweile 701.862 Hilfebedürftige nach SGB II unter 25 Jahren aus, unter 15 Jahren waren 461.212 Kinder und Jugendliche Sozialgeldbeziehende. Damit hat sich das Problem auch in NRW weiter verschärft. Es ist zu vermuten, dass dieser Trend auch für Münster gilt. Allein in Münster sind ca. 8.000 Kinder und Jugendliche von Kinderarmut betroffen. Das ist ca. jedes 5./6. Kind unter 18 Jahren. Für die Kinder und Jugendlichen bedeutet das eine deutliche Einschränkung ihrer Rechte auf Bildung, Gesundheit, einen angemessenen Lebensstandard, soziale Teilhabe, was häufig zu gesellschaftlicher Ausgrenzung führt. Der Kinderarmutsbericht für Münster aus dem Jahre 2002 nannte folgende Risikofaktoren dafür, dass Kinder arm aufwachsen: • Alleinerziehende Familien (i.d.R. Mütter) • Familien mit mehreren Kindern • Migrationshintergrund (v.a. Flüchtlingsstatus) • Erwerbslosigkeit der Eltern Der Armutsbericht führt zu den Auswirkungen von Kinderarmut aus: • Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen infolg e von armutsbedingtem Ernährungs- und Gesundheitsverhaltens • Geringere Chancen für gute Bildungs- und Schulleis tungen sowie bei der Schullaufbahn • Beeinträchtigung der Selbsteinschätzung und des Wo hlbefindens insbesondere bei Jugendlichen • Probleme im Sozialverhalten insbesondere Beeinträc htigungen der Gleichaltrigenkontakte Armut fördert eine frühzeitige Benachteiligung mit lang wirkenden Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Studien belegen, dass frühzeitige und entlastende Hilfen die Familien darin unterstützen , ihre soziale Situation zu bewältigen und positive Wirkungen für den weiteren Lebensweg haben. Entscheidend ist dabei, dass die Kinder und Jugendlichen in ihren vorhandenen Fähigkeiten gestärkt werden und auch Erfahrungen außerhalb ihres gewohnten Wohnumfeldes und ihrer Familien machen können. Eine familienfreundliche Stadt muss für gerechte Chancen aller Kinder und Jugendliche sorgen Die Stadt Münster kann nicht die Defizite der bundesgesetzlich geregelten Grundsicherung im SGB II beheben. Anders als von den Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen Fachverbänden erhofft, wurde mit der Angleichung der Regelsätze im gesamten Bundesgebiet zum 1.1. 2007 nicht gleichzeitig die Chance ergriffen, die erkennbaren und durch die 3 Armutsstudien belegten Mängel im Bereich des Sozialgeldes zu korrigieren. Damit wurde nicht nur die Chance vertan, die durch viele Studien belegte Kinderarmut zu beseitigen, sondern sie wurde faktisch für die nächsten Jahre fortgeschrieben. Deshalb muss die Stadt Münster durch ausgleichende Maßnahmen, strukturelle und sachliche Hilfen dafür Sorge tragen, dass auch die Kinder aus armen Familien - immerhin wahrscheinlich jedes fünfte Kind in Münster - eine faire Chance dafür erhalten, gesund aufzuwachsen, ihre individuellen Fähigkeiten zu entwickeln, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und so eine gute Ausgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre berufliche Perspektive zu erhalten. An aller erster Stelle muss geprüft werden, ob (vorhandene) öffentliche Angebote die Benachteiligung in geeigneter Form ausgleichen können. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung im Vorschulbereich und der Ganztagsangebote in der Schule sowie mit stadtteilbezogenen Projekten zur Gesundheits- und Sprachförderung sowie mit dem Modellprojekt „Entwicklung und Ausbau frühzeitiger Präventionsangebote sowie Aufbau eines sozialen Frühwarnsystems im Stadtteil Coerde“ sind einige strukturelle Hilfen für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien vorgesehen. Der Ausbau von Familienzentren bietet grundsätzlich Chancen benachteiligte Familien zu erreichen, doch diese befinden sich noch in der Aufbauphase und müssen durch weitere gezielte Hilfen ergänzt werden. Umfangreiche Handlungsempfehlungen liegen bereits seit 2002 vor. Für Münster ist zuletzt in 2002 der Kinderarmutsbericht diskutiert worden, die damalige Mehrheit ist einem Antrag auf Fortschreibung nicht gefolgt. Seither wurde weder ein Zwischenbericht über den Fortgang der Umsetzung der Handlungsempfehlungen vorgelegt, noch liegen neuere Zahlen vor. Der Armutsbericht 2002 enthält einen umfangreichen Handlungskatalog, der alle wichtigen Bereiche umfasst: die Wohnsituation, den Zugang zu Sport und Freizeitangeboten, zu gesunder Ernährung, Körper- und Zahnpflege, Bewegung, Verhütungsmitteln, Schwangerschaftsvorsorge und Säuglingspflege, Bildungs- und Betreuungsangebote, Chancen beruflicher Bildung und Qualifizierung oder die Sprachförderung u.v.m. Zu Beginn der Umstellung auf Hartz IV wurde ein besonderes Fallmanagement für Alleinerziehende bei der Stadt Münster eingerichtet. Seit letztem Jahr ist dieses in das allgemeine Fallmanagement und die Sofortberatung in der AMS integriert worden. Diese ist von Gesetzes wegen wie alle Angebote zur Integration vorrangig und zu aller erst an den Anforderungen zur Integration in den Arbeitsmarkt orientiert. Gesichtspunkte der Jugendhilfe zur individuellen Förderung und Unterstützung kommen in diesem Fallmanagement dagegen nicht zum Tragen. Damit besteht aber auch die Gefahr, dass ein sehr großer Teil der unterstützungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen nicht mehr in unmittelbaren Kontakt mit den präventiven Unterstützungsangeboten der Jugend- und Familienhilfe kommt, sondern diese erst bei akutem Handlungsbedarf konsultiert werden. Zwar wurde mit der ersten Jugendkonferenz im Jahr 2005 über die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Familienhilfe und den Hilfen nach dem SGB II diskutiert, es wurden Handlungsempfehlungen formuliert, doch entscheidende Schritte blieben bislang aus. Zudem fehlt eine zusammenfassende Sicht über die Fördernotwendigkeiten für Kinder und Jugendliche in den jeweiligen Lebensphasen, um in der Stadt 4 Münster bestehende Fördermöglichkeiten besser zu verzahnen und bestehende Defizite auszugleichen. Der Armutsbericht 2002 liefert hier eine hervorragende Grundlage, die Gesundheitsberichterstattung auf Basis der Schuleingangsuntersuchungen zwischen 2001 und 2004 eine weitere. Den Familien mit SGB II- Bezug fehlt der materielle Spielraum dafür, die Kinder so zu fördern, wie es den Erfordernissen kindlicher Entwicklung und von Heranwachsenden entspricht. Kinder und Jugendliche müssen eindeutig als Verlierer von Hartz IV angesehen werden, da das Leistungsniveau des Sozialgeldes nach dem SGB II nicht mehr dem Niveau der alten Sozialhilfe mit Regelsatz und zusätzlichen einmaligen Leistungen entspricht. Einige monatliche Pauschalansätze des Regelsatzes für Kinder bis 14 Jahre (207 € mtl.) mögen verdeutlichen, wie eng bemessen der Regelsatz des Sozialgeldes ist: • Ernährung, Getränke: 76,38 € (916,63 jährlich/ 2,51 € täglich) • Kleidung inkl. Schuhe und Sportbekleidung: 20.53 € (246,45 € jährlich) • sämtliche Ausgaben außerhalb von Ernährung, Bekleidung sowie Wohnungsausstattungsanteil: 79,71 € (956,52 € jährlich/ 2,62 € täglich), daraus sind sämtliche Ausgaben für Spielwaren und Hobbies, Besuch von Freizeit- und Sportveranstaltungen, Geschenke für Weihnachten, Geburtstage usw., Sportartikel, Bücher und Schulbücher, Schreibwaren, Zeichenmaterial, EDV-Geräte und Software, Körperpflege und sonstige Drogerieartikel sowie pharmazeutische Erzeugnisse zu bestreiten.Einzelpositionen für schulbezogene Ausgaben (Schulbücher, Unterrichtsmaterial) weist der Regelsatz nicht aus. Zusätzlich zum Regelsatz und den Bekleidungspauschalen waren nach dem BSHG weitere Einzelleistungen z.B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, Schulmöbel, Kommunion, Konfirmation, Weihnachtsgeld oder für den Besuch getrennt lebender Angehöriger möglich. Im Vergleich dazu enthalten die Regelsätze nach dem SGB II/ SGB XII für das Sozialgeld einen Pauschalbetrag, der abschließend sämtliche ehemaligen einmaligen Bedarfe abdecken soll. Studien (u.a. das Paso-Projekt des Landes, an dem die Stadt Münster als Modellstadt beteiligt war) haben deutlich gezeigt, dass bei längerem Leistungsbezug die Betroffenen nicht in der Lage sind, Rücklagen für in der pauschalierten Leistung enthaltene Ausgabenpositionen zu bilden. Aber auch mühsam gebildete Rücklagen werden häufig von anderen unerwarteten Kosten wie z.B. Nachzahlungsforderungen wegen gestiegenen Energiekosten aufgezehrt. Dies führt insbesondere in Haushalten mit Kindern häufig dazu, dass Ausgaben für die Anschaffung von Büchern, für die sportliche oder künstlerische Betätigung oder aber der Mehraufwand für eine gesunde Ernährung nicht aufgebracht werden können. Hier kann die Stadt Münster durch erweiterte strukturelle und sachliche Unterstützungsleistungen die armen Familien gezielt entlasten. Die Stadt Münster stellt sich ihrer kommunalpolitischen Verantwortung für gerechte Entwicklungschancen aller Kinder und Jugendlichen in Münster nicht in ausreichendem Maße. Die Debatten um den Eigenanteil für die Schulbücher oder die dauerhafte und ausreichende Finanzierung für die Familienhebamme zeigen vielmehr, dass 5 die Stadt Münster d urch die Konsolidierungsbemühungen der letzten Haushalte gerade auch das Leistungsspektrum öffentlicher Einrichtungen und der freien Träger eingeschränkt hat und viele Gebühren stark angehoben worden sind. Auch der Wegfall des Münsterpasses bzw. zuletzt der Münstercard hat das Unterstützungsspektrum für die Familien stark beeinträchtigt. Zu kaum erschwinglichen Teilnahmekosten kommen zusätzlich stark gestiegene Mobilitätskosten hinzu. In Bezug auf die Familienhebammen sind Kommunen wie die Stadt Bielefeld wegweisend. Hier können junge Eltern im ersten Lebensjahr ihres Kindes eine von sechs Familienhebammen in Anspruch nehmen, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Für die Eltern entstehen keine Kosten . Die Stadt Münster sollte sich dagegen von der Erkenntnis leiten lassen, dass gezielte Hilfen, die freiwillig über die Regelleistungen des SGB II hinaus als Sachleistungen gewährt werden, helfen eine frühe Benachteiligung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern, sodass sie gute Voraussetzungen dafür erwerben später ohne Unterstützungsleistungen auszukommen . Es sollte möglich gemacht werden, dass armen Kindern und Jugendlichen z.B. die Mitgliedschaft im Sportverein, die Teilnahme an Musikunterricht, die Ausleihe eines Musikinstrumentes, an Bildungs- Nachhilfe und Förderangeboten kostenfrei oder zu einem eher symbolischen Anreizbetrag ermöglicht wird. Ebenso müssen Schulbücher und aufwendige Unterrichtsmaterialien (Kunstunterricht) kostenfrei bereitgestellt werden. Auch bei der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitsförderung und Empfängnisverhütung müssen geeignete Wege gefunden werden. Hier müssen die Erkenntnisse des Modellprojektes „Gesund aufwachsen in..“ so aufgearbeitet werden, dass Hilfen besonders Kindern und Jugendlichen aus armen Familien gezielt zu Gute kommen. Bei der Finanzierung solcher strukturellen und sachlichen Leistungen sollte ein breites Spektrum von Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Neben dem städtischen Engagement sollte ebenso die Einbeziehung bzw. Errichtung von stadtteilbezogenen Stiftungen, Fördervereinen geprüft werden. Darüber hinaus sollte mit den freien Trägern, den (Sport) Vereinen und den kommunalen Einrichtungen gemeinsam überlegt werden, wie Angebote und Unterstützungsleistungen die betroffenen Familien auch tatsächlich erreichen können. Der dazu erforderliche Mehraufwand muss abgedeckt werden. Im Übrigen sei hier auf den Antrag „Alle Chancen für Kinder von Anfang an“ aus Mai 2005 verwiesen. gez. Maria Klein-Schmeink gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Manfred Kehr gez. Christof Hoffmann gez. Hery Klas gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Claudia Scholz gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Beschlussvorlage
11047 Zeichen
V/0543/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0020/2007 vom 02.05.2007
"Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit und früher
Förderung sichern"
Beratungsfolge
29.08.2007 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Die Hinweise unter Ziffer 2 der Begründung über Kinder und Jugendliche in Münster, die
auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
2.1 im Rahmen der jährlichen Geschäftsberichte des Sozialamts künftig Zahlen der Kinder und
Jugendlichen mit Anspruch auf existenzsichernde Leistungen abzubilden, ferner
2.2 im ersten Halbjahr 2008 einen Bericht mit einer überblicksartigen Zusammenstellung jener
städtischen Aufgaben bzw. Maßnahmen vorzulegen, zu deren ausgewiesenen Zielen die
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen aus einkommens-
schwachen Familien gehört; entsprechende Aktivitäten freier Träger werden, soweit mög-
lich, ebenfalls dargestellt. Auf der Grundlage di eser Darstellungen soll der Bericht weiter-
gehende Perspektiven aufzeigen, die Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten in den Berei-
chen Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport sowie zu anderen Förderangeboten für Kinder und
Jugendliche in Armutssituationen bzw. für ihre Familien zu erleichtern. Im Rahmen des Be-
richts werden auch die weiteren Anliegen des Antrags erörtert.
Begründung:
1. Antrags- und Beschlusslage
Mit ihrem Antrag (Anlage 1) regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL eine fortschrei-
bungsfähige Zusammenstellung quantitativer Informationen über Kinder und Jugendliche in
Armutssituationen an, ferner, anknüpfend an den programmatischen Auftrag des Rates vom
11.12.2002, einen Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Berichts ‚Le-
Vorlagen-Nr.:
V/0543/2007
Auskunft erteilt:
Herr Treutler
Ruf:
492 50 26
E-Mail:
Treutler@stadt-muenster.de
Datum:
08.08.2007
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0543/2007
benslagen- und –perspektiven unterversorgter Kinder und Jugendlicher in Münster’ (Vorlage
Nr. 786/2002). Die weiteren Anliegen des Antrags betreffen dokumentierte Erhebungen im
Hinblick auf die Nutzung sozialer, kultureller, bildungs- und familienbezogener Angebote in
städtischer und, soweit möglich, in freier Trägerschaft durch einkommensschwache Familien,
ferner die Entwicklung von Maßnahmen, die Kindern und Jugendlichen aus einkommens-
schwachen Familien den Zugang zu Förderangeboten insbesondere in den Bereichen Ge-
sundheit, Bildung, Kultur und Sport erleichtern können. In diese Überlegungen sollen Mento-
ring- und Patenschaftsmodelle anderer Kommunen einbezogen werden.
Der Antrag empfiehlt ferner, die Eigenanteile für Lernmittel künftig aus Haushaltsmitteln zu
finanzieren. Schließlich regt der Antrag an, dass sich die Stadt Münster überregional für eine
veränderte Bedarfsbemessung der Regelleistungen und für eine Erweiterung der Bedarfstat-
bestände einmaliger Leistungen für Kinder und Jugendliche einsetzt.
2. Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf existenzsichernde Leistungen
Bezugspunkt des 2002 vorgelegten städtischen Kinderarmutsberichts ist ein Analysekonzept,
in dessen Rahmen Armut als Unterversorgung nicht nur bezogen auf Einkommen, sondern
darüber hinaus in wenigstens einem weiteren Lebensbereich wie Wohnen, Gesundheit, Frei-
zeit/Erholung oder kultureller Teilhabe verstanden wird. Befunde und vorläufige Schlussfolge-
rungen des Berichts umfassen damit überwiegend Aussagen über die qualitativen Äußerun-
gen von Armut. Nach diesem Armutsverständni s gelten daher Personen nicht bereits deshalb
als arm, weil sie über kein oder ein zu geringes Einkommen verfügen, wohl aber als von Armut
bedroht (Armutsrisiko). Um die quantitativen Aspekte des Armutsrisikos zu erfassen, orientier-
te sich der Bericht am Bezug von Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung. Ansprü-
che auf diese Leistungen, deren Bemessung einem gesetzlich definierten Bedarf entspricht,
sind, von einzelnen Freibeträgen abgesehen, jeweils vom Einsatz des gesamten verfügbaren
Einkommens und Vermögens abhängig; da bei einem Bezug von Leistungen Einkommens-
oder Vermögensreserven nicht bestehen bzw. verbraucht sind, ist der Dispositionsraum Leis-
tungsberechtigter für die Verwendung ihrer Geldmittel auf den gesetzlich definierten Bedarfs-
rahmen beschränkt. Angesichts dieser Beschränkung ist der Leistungsbezug geeignet, ein
Armutsrisiko anzuzeigen. Im Gegensatz zu Messungen, die sich auf Konzepte relativer Ein-
kommensarmut stützen, bietet dieser Indikator insbesondere für die kommunale Ebene den
Vorteil, dass auf bereits erhobene Prozessdaten der Sozialleistungsträger mit Datensätzen al-
ler Berechtigten zurückgegriffen werden kann, ohne zusätzliche Erhebungen durchführen zu
müssen; insbesondere ermöglichen diese Datenzugänge kleinräumige Darstellungen und wei-
tere Differenzierungen sowie Relationen zur Bevölkerung
1.
Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jah-
ren erhalten können, sind heute:
a) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit-
suchende (SGB II),
b) Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) und
c) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Inzwischen sind auch für den Leistungsbereich des SGB II Prozessdaten verfügbar, die nach
verschiedenen Merkmalen differenzierbare Darstellungen über Leistungsberechtigte zulassen.
Im Juni 2007 waren insgesamt 7.704 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leistungsberech-
tigt, die sich nach Leistungskreisen wie folgt verteilen:
1 Zu den Methoden von Armutsmessung s. MAGS NRW (Hg.) 2007: Sozialbericht NRW 2007, Ar-
muts- und Reichtumsbericht, S. 116 ff., 381 ff.
- 3 -
V/0543/2007
Leistungsbereich Zahl
SGB II 7.045
SGB XII (3. Kap.) 39
Asylbewerberleistungsgesetz 620
Summe 7.704
Die Verwaltung wird den im Beschlussvorschlag genannten Ausschüssen vor Jahresende
2007 aktualisierte und nach einigen Merkmalen differenzierte Zahlen vorlegen.
3. Bericht über Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von
Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien
Der 2002 vorgelegte Kinderarmutsbericht ist Ergebnis eines von Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Fachhochschule Münster sowie der
Verwaltung arbeitsteilig durchgeführten Projekts, in dessen Rahmen Fallstudien in vier statisti-
schen Bezirken (Coerde, Schützenhof, Berg Fidel und Roxel) angefertigt wurden. Untersucht
wurden jeweils
• Bedeutung und Auswirkungen von Armut bei Vorschulkindern sowie Aspekte individueller
und gesellschaftlicher Bewältigung von Armut im Vorschulalter (schriftliche standardisierte
Befragung von Expertinnen und Experten, ergänzt um leitfadengestützte Interviews; Ver-
bände der freien Wohlfahrtspflege).
• Das Teilprojekt der Fachhochschule Münster (Fachbereich Sozialwesen) hat sich auf Un-
terversorgung, ihre Wahrnehmung und Bewältigungsmöglichkeiten bei Grundschulkindern
konzentriert (leitfadengestützte Interviews mit Expertinnen und Experten; Fachhochschule
Münster).
• Das Teilprojekt der Verwaltung richtete sich auf die Lebenssituation sozialhilfeberechtigter
Kinder und Jugendlicher zwischen 11 und 16 Jahren (standardisierte mündliche Direktbe-
fragung von Kindern und Jugendlichen; Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie
Sozialamt).
Auf der Grundlage der Befunde und Empfehlungen der Teilprojekte haben die Projektbeteilig-
ten einen Katalog gemeinsamer Handlungsempfehlungen entwickelt (Anlage 2); darüber hin-
aus haben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege ergänzende Empfehlungen formuliert.
Ein großer Teil der gemeinsamen Empfehlungen ist in der Folgezeit, wie von den Projektbetei-
ligten vorgeschlagen, in konkrete Maßnahmen und Projekte eingeflossen, insbesondere in den
Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit sowie Schule und Bildung; auf einige Angebo-
te weist der Antrag in seiner Begründung bereits hin. Dabei wurde und wird die Verbesserung
von Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Armutssituationen in erster Linie als in-
tegrative Querschnittsaufgabe wahrgenommen, während besondere Aktivitäten ausschließlich
für diese Zielgruppe Ausnahmen sind.
Die Verwaltung wird die städtischen Angebote und Maßnahmen, die ausdrücklich oder inzi-
dentiell an die Empfehlungen des Kinderarmutsberichts andocken (auf mehrere Angebote
weist der Antrag bereits hin), zusammenfassend und nach Lebensphasen sortiert skizzieren,
ferner im Hinblick auf Geeignetheit (Ziele und Zielerreichung), möglicherweise angezeigte Mo-
difizierungen oder Ergänzungen kommentieren; entsprechende Aktivitäten freier Träger wer-
den, soweit möglich, ebenfalls dargestellt. Auf der Grundlage einer resümierenden Bewertung
wird der Bericht weitergehende Perspektiven erörtern; in dem Zusammenhang wird auch die
Anregung des Antrags problematisiert, die Stadt Münster solle sich für eine Überarbeitung der
Bemessungsgrundlage des Sozialgelds sowie für eine Ergänzung der Tatbestände für Einmal-
leistungen engagieren. Schließlich wird die Verwaltung im Berichtszusammenhang die Vor-
schläge des Antrags im Hinblick auf Zugangserleichterungen bzw. auf Unterstützung von Kin-
dern und Jugendlichen in Armutssituationen beim Angebotszugang erörtern.
- 4 -
V/0543/2007
4. Elternanteile für Lernmittel
Mit seinem Beschluss vom 27.09.2006 zur Vorlage V/0749/2006/1 hat der Hauptausschuss
beschlossen, Leistungsberechtigten nach dem SGB II und nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz die Kosten für den Eigenanteil bei Lernmitteln als freiwillige Leistung aus Mitteln der
Stiftung Siverdes in den Schuljahren 2006/2007 bis 2008/2009 zu erstatten. Vom Schuljahr
2007/2008 an können Eltern dieser Berechtigtenkreise die Erstattungsanträge, anstatt an die
Schule, wieder an das Amt für Schule und Weiterbildung richten. Der unter Ziffer 3 der Be-
gründung angesprochene Bericht wird die Erfahrungen insbesondere mit Blick auf die Inan-
spruchnahme darstellen und bewerten, um auf dieser Grundlage zumal in finanzieller Hinsicht
realisierbare Perspektiven zu erörtern, bedürftige Eltern insoweit auch künftig zu entlasten.
5. Weiteres Verfahren
Informationen über Zahlen von Kindern und Jugend lichen in Münster, die auf Leistungen zum
Lebensunterhalt angewiesen sind, wird die Verwaltung noch vor Jahresende 2007 zur Verfü-
gung stellen; die Darstellungen werden Verteilungen Leistungsberechtigter nach Rechtskrei-
sen, Altersgruppen, Geschlecht und soweit verfügbar nach Stadtteilen abbilden, ferner Leis-
tungen beziehende Familien nach Zahl der Kinder.
Den unter Ziffer 3 angesprochenen Bericht wird die Verwaltung im ersten Halbjahr 2008 vorle-
gen.
In Vertretung
gez.
Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bremer Straße 54
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0543/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.07.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37