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V/0543/2007

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0020/2007 vom 02.05.2007 "Münster gibt

Vorlagen 18.07.2007

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Anlage 2 zur Vorlage 0543/2007

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Ansehen

Anlage 1 zur Vorlage 0543-2007

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 zur Vorlage 0543/2007

8355 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0543/2007 
 
Gemeinsame Handlungsempfehlungen 
1 
 Auf der Grundlage der Ergebnisse und der Empfehlun gen der Teilprojekte wurde fol- 
gender Katalog von Handlungsempfehlungen entwickelt  und unter den Projektbeteilig- 
ten abgestimmt:  
  Sensibilisierung für das Thema Kinderarmut  
♦  Die Resultate des Berichts sind bezogen auf die un tersuchten Stadtteilen Grundlage 
der folgenden Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus  sollen die Befunde der Un- 
tersuchung zur kritischen Auseinandersetzung im Kon text von Kinderarmut auch in 
anderen Stadtteilen mit dem Ziel anregen, auch dort  bedarfsorientiert geeignete 
Maßnahmen zu entwickeln und ggf. umzusetzen, die Ki nderarmut wirksam begeg- 
nen können. 
♦  Empfohlen wird, das Thema Kinderarmut im Kontext v on Stadtteilmanagement bzw. 
in die konkreten stadtteilbezogenen Aktivitäten vor Ort mit einzublenden. 
♦  Das Thema Kinderarmut wird als gewichtige Aufgabe im Dezernat V angesehen. An 
dieser Querschnittsaufgabe sind je nach Bedarfslage  und Angebotserfordernis un- 
terschiedliche Dienste und Fachabteilungen beteiligt. 
  Partizipation von Mädchen und Jungen in Armutssit uationen stärken  
♦  Entwicklung und Durchführung von Beteiligungsforme n für Mädchen und Jungen im 
Kindes- und Jugendalter (auf der Basis bzw. in Ankn üpfung an bestehende Konzep- 
te und Erfahrungen); Mitgestaltungsmöglichkeiten im  Stadtteil eröffnen und wirksa- 
me Vertretung eigener Interessen stärken. 
  Wohnsituation von unterversorgten Familien verbes sern 
♦  Nachbesserung in bestehenden Wohngebieten; Wohnumf eldverbesserung in Stadt- 
teilen mit besonderen sozialen Belastungen bzw. inf rastrukturellem Erneuerungsbe- 
darf unter Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner. 
♦  Instrumente für Wohnraumanpassung im Bestand entwi ckeln, um adäquaten und 
preisgünstigen Wohnraum v. a. für junge Familien zu sichern. 
♦  Erschließung planungsrechtlicher Instrumente in Ne ubaugebieten: Flexibilität und 
Vielseitigkeit der Baustrukturen; Flexibilität der Nutzung von Gemeinbedarfsflächen; 
Qualitätsentwicklung im öffentlichen Raum (Gestalt,  Aufenthalt, Kommunikation); 
Entwicklung nachbarschafts- und identitätsstiftender Planungsziele. 
♦  Niedrig schwellige Begegnungs- und Kommunikationsr äume vorhalten bzw. neu 
schaffen. 
  Sport- und Freizeitangebote für Mädchen und Junge n in Armutssituationen öff- 
nen 
♦  Ausbau (vereinsförmig organisierter) Sportangebote  für Migrantinnen und Migran- 
ten. 
♦  Bedarfs- und bedürfnisorientierte Sportangebote fü r Mädchen in den Stadtteilen. 
♦  Bedarfs- und bedürfnisorientierte Freizeitangebote  für Mädchen in Anbindung an 
Kinder- und Jugendeinrichtungen. 
                                                
 
1  Stadt Münster 2002: Münsteraner Armutsberichterstattung: Lebenslagen und –perspektiven unterver- 
sorgter Kinder und Jugendlicher in Münster, Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den rat Nr. 
786/2002, S. 17 ff.

♦  Maßnahmen zur Entwicklung einer gewaltfreien Konfl iktkultur („Miteinandern“ – 
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Mädchen  sowie Deeskalationspro- 
gramme für Jungen in den Stadtteilen). 
  Gesundheit von Mädchen und Jungen in Armutssituat ionen fördern 
♦  Vermitteln gesunder Ernährungsweisen in Kindertage seinrichtungen und Schulen. 
♦  Absicherung der bestehenden Angebote sowie konzept ionelle Fortentwicklung und 
Ausweitung aufsuchender Gesundheitsberatung in den Stadtteilen resp. Einrichtun- 
gen (Ernährung, Hygiene, Mund- und Zahnpflege, Impf prophylaxe, Bewegung und 
Koordination / Motorik, Sexualität, Verhütung / Schwangerschaft, Säuglingspflege) 
 für Mädchen und junge Frauen, 
 für junge Mütter, 
 für Flüchtlinge, 
 für Familien. 
  Angebote der Kindertagesbetreuung auf die Bedürfn isse von Mädchen und Jun- 
gen in Armutssituationen und deren Eltern ausrichten 
♦  Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter 3 J ahren sowie Ausbau der Hort- 
angebote, insbesondere zur Entlastung allein Erziehender. 
♦  Hinsichtlich der Zusammensetzung der Gruppen in Ki ndertageseinrichtungen (Kin- 
der aus armen vs. gut situierten Familien; deutsche  Kinder vs. Kinder aus Familien  
mit Migrationshintergrund) besteht Steuerungsbedarf . Angesichts der Ungleichzei- 
tigkeit aktueller (Zusatz-)Bedarfe an Plätzen einer seits und realisierter Bedarfsde- 
ckung an konkreten Standorten andererseits sind rea le, zumal hierarchisch vermit- 
telte, Steuerungsmöglichkeiten jedoch begrenzt; emp fohlen wird statt dessen, zwi- 
schen den Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen resp. deren Trägern (ggf. un- 
ter Einbeziehung benachbarter Stadtteile) Dispositi onsräume für Selbststeuerungs- 
möglichkeiten auszuloten und umzusetzen. 
♦  Bedarfe der Nebenkosten im GTK-Bereich für integra tive Maßnahmen und Sprach- 
erwerb sowie interkulturelle Begegnung ermitteln un d Kostenübernahme im Rah- 
men der Sozialhilfe im Einzelfall prüfen. 
♦  Bedarfsorientierte Ausweitung und Intensivierung v on Sprachvermittlung und –
förderung für ausländische Kinder in Kindertageseinrichtungen. 
♦  Qualifizierung des Personals im GTK-Bereich im Hin blick auf interkulturelle Kompe- 
tenz. 
♦  Kriterien für die Bereitstellung pädagogischer Zus atzkräfte (insbesondere zur Förde- 
rung von Kindern mit besonderem erzieherischem Beda rf, Sprachvermittlung etc.) 
im GTK-Bereich entwickeln. 
  Bildungs- und Kulturangebote an den Bedürfnissen von Mädchen und Jungen in 
Armutssituationen orientieren 
♦  Über-Mittag-Angebote für Schülerinnen und Schüler (mit Hausaufgabenbetreuung 
und Verpflegungsangebot) in Schulen und Jugendeinri chtungen sichern und aus- 
bauen. 
♦  Förderunterricht und Fördermaßnahmen für migrierte  Kinder und Jugendliche in 
Kindertageseinrichtungen und Schulen sind abzusiche rn und bedarfsorientiert an- 
zupassen. Das Angebot an herkunftssprachlichem Unte rricht sollte gesichert wer- 
den. 
♦  Zur Unterstreichung der Bedeutung der Querschnitts aufgabe wird das Thema Kin- 
derarmut und die sich daraus entwickelnden weiteren  Themen jeweils in die AG

nach § 95 BSHG sowie in die bestehenden 7 AG`S nach  § 78 KJHG hineingetra- 
gen. 
♦  Maßnahmen zur Entwicklung einer gewaltfreien Konfl iktkultur (s. „Sport und Frei- 
zeit“) in den Schulen. 
  Chancen der beruflichen Bildung und Beschäftigung  für Mädchen und Jungen in 
Armutssituationen verbessern 
♦  Interkulturelle Beratungs- und Unterstützungsangeb ote für berufsschulpflichtige und 
arbeitslose Jugendliche mit Migrationshintergrund sollten gesichert und bedarfsorien- 
tiert angepasst werden. 
♦  Weiterentwicklung stadtteilorientierter berufsförd ernder Maßnahmen für Mädchen, 
junge Mütter und Jungen (vgl. Stadtteilwerkstatt Co erde, möglichst in Anbindung an 
bereits bestehende dezentrale Standorte und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe). 
♦  Darüber hinaus sollten die bestehenden Angebote be ruflicher Aus- und Fortbildung 
sowie Qualifizierung für junge Mütter gesichert und  bedarfsorientiert fortentwickelt 
werden. 
  Qualifizierung und Unterstützung der sozialen Arb eit mit Mädchen und Jungen in 
Armutssituationen und ihren Eltern ausbauen 
♦  Fortbildung von Fachkräften der Kinder- und Jugend arbeit mit Blick auf Wahrneh- 
mungssensibilität bei Verhaltensstörungen / Auffäll igkeiten sowie auf Elternbera- 
tung. 
♦  Intensivere Vernetzung von Schule und Jugendhilfe in den Stadtteilen. 
♦  Stärkung der Kooperation von Kindertageseinrichtun gen und Schulen mit flankie- 
renden Beratungsdiensten. 
♦  Angeregt werden ferner Vermittlungsangebote berufs bezogener Fremdsprachen- 
kenntnisse für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soz ialer Dienste und Einrichtungen 
vor Ort im Rahmen der Aus- und Fortbildung. 
♦  Vermittlung sozialleistungsbezogener Informationen  an Fachkräfte in den Bereichen 
Kindergarten, Schule und Jugendarbeit. 
  Stadtteilbezogene Empfehlungen  
♦  Über verschiedenste methodische und kommunikative Instrumente sollen bedarfs- 
gerechte infrastrukturelle Maßnahmenangebote für di e untersuchten Stadtteile ge- 
plant werden. Dieses geschieht z.B. in den Stadttei larbeitsgemeinschaften sowie im 
Austausch in den amtsinternen Bezirkskonferenzen un ter Einbeziehung der Sozial- 
planung und der Bezirksverwaltung. 
♦  Mit den Stadtteilakteuren erfolgt der Austausch üb er bestehende Bedarfe und die 
Abstimmung erforderlicher weiterer Angebote.

Anlage 1 zur Vorlage 0543-2007

15292 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL                                 Antrag Nr.: A-R/0020/2007 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
1 
 
Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung: 
 
 
 
1. einen aktuellen Bericht zur Anzahl der Kinder un d Jugendlichen in 
Münster mit Armutsrisiko zu erstellen  und diese Zahlen zukünftig 
jährlich dem Rat vorzulegen. 
2. zu berichten, welche der Handlungsempfehlungen a us dem 
Münsteraner Armutsbericht 2002 bislang umgesetzt wurden. 
3. bei allen sozialen, kulturellen, bildungs- und f amilienbezogenen 
Angeboten die Nutzung durch einkommensschwache Familien zu 
prüfen, zu dokumentieren und dies in gleicher Form bei den freien 
Trägern und Vereinen anzuregen. 
4. ein Handlungskonzept „Münster für Kinder“ zu erstellen und den 
Finanzierungsaufwand darzustellen, um Kindern und Jugendlichen 
aus armen Familien in Münster der Zugang zu gesundheitsfördernden 
Angeboten, zu Bildung, Sport, kulturellen Angeboten und sonstigen 
Förderangeboten durch strukturelle und sachliche Hilfen erleichtert  
werden kann. Die Verwaltung wertet zudem Erfahrungen aus anderen 
Städten aus, in denen Kinder, Jugendliche und Familien durch 
Mentoring- und Patenschaftsmodelle auf beidseitig freiwilliger Basis 
unterstützt werden und prüft die Übertragung auf Münster. 
5. Als ersten Schritt übernimmt die Stadt Münster d ie Finanzierung des 
Eigenanteils für Schulbücher und ersetzt das für die Schulen 
aufwendige Verfahren, das zudem nicht bedarfsdeckend ist. 
6. Die Stadt Münster setzt sich mit den ihr zur Ver fügung stehenden 
Mitteln auf Bundes- und auf Landesebene für eine Überarbeitung der 
Bemessungsgrundlage des Sozialgeldes und eine Erweiterung der 
Möglichkeiten einmalige Hilfen und Sachleistungen für den kind- und 
jugendgerechten Förderbedarf ein. 
 
Begründung: 
 
Seit der Einführung des SGB II liegen Zahlen zur Anzahl von Sozialgeld 
beziehenden Kindern und Jugendlichen in Münster und zu weiteren 
Armutsindikatoren systematisch nicht mehr vor. 
Mit der Einführung von Hartz IV hat sich die statistische Basis zur Erfassung 
von armen Haushalten verändert. Waren zu Jahresende 2004 laut offizieller 
Sozialhilfestatistik bundesweit noch 965.000 Kinder unter 15 Jahren in der 
Sozialhilfe, so waren es nach einer Studie des DPWV im August 2005 über 
1,5 Millionen, die auf Sozialhilfe, Sozialgeld nach dem SGB II oder auf die 
Kinderzuschläge angewiesen waren. Unter Berücksichtigung der Dunkelziffer 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„Münster gibt jedem Kind eine Chance 
- Fairen Zugang zu Bildung, 
Gesundheit und früher Förderung 
sichern “
 
01.05.2007

2 
erhöht sich die Zahl danach sogar auf 1,7 Millionen Kinder. Dies sind 14,2 
Prozent, das heißt dass jedes 7. Kind in Deutschland von Armut und ihren 
Folgen betroffen ist. 
In NRW betrug die Anzahl der Sozialgeldempfänger unter 15 Jahren im 
August 2005 405.261 Kinder und Jugendliche. Sie umfassten einen Anteil von 
durchschnittlich 14,3% der Bevölkerung, wobei dieser Anteil in etlichen 
Städten und Kreisen deutlich überschritten wurde: z.B. Gelsenkirchen 
(28,1%). Die Statistik der Regionaldirektion für Februar 2007 weist für NRW 
mittlerweile 701.862 Hilfebedürftige nach SGB II unter 25 Jahren aus, unter 
15 Jahren waren 461.212 Kinder und Jugendliche Sozialgeldbeziehende. 
Damit hat sich das Problem auch in NRW weiter verschärft. Es ist zu 
vermuten, dass dieser Trend auch für Münster gilt. 
Allein in Münster sind ca. 8.000 Kinder und Jugendliche von 
Kinderarmut betroffen. Das ist ca. jedes 5./6. Kind unter 18 Jahren. Für 
die Kinder und Jugendlichen bedeutet das eine deutliche Einschränkung 
ihrer Rechte auf Bildung, Gesundheit, einen angemessenen 
Lebensstandard, soziale Teilhabe, was häufig zu gesellschaftlicher 
Ausgrenzung führt. 
Der Kinderarmutsbericht für Münster aus dem Jahre 2002 nannte folgende 
Risikofaktoren dafür, dass Kinder arm aufwachsen: 
• Alleinerziehende Familien (i.d.R. Mütter) 
• Familien mit mehreren Kindern 
• Migrationshintergrund (v.a. Flüchtlingsstatus) 
• Erwerbslosigkeit der Eltern 
Der Armutsbericht führt zu den Auswirkungen von Kinderarmut aus:   
• Mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen infolg e von 
armutsbedingtem Ernährungs- und Gesundheitsverhaltens 
• Geringere Chancen für gute Bildungs- und Schulleis tungen sowie bei der 
Schullaufbahn 
• Beeinträchtigung der Selbsteinschätzung und des Wo hlbefindens 
insbesondere bei Jugendlichen 
• Probleme im Sozialverhalten insbesondere Beeinträc htigungen der 
Gleichaltrigenkontakte 
Armut fördert eine frühzeitige Benachteiligung mit lang wirkenden 
Folgen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen.  
Studien belegen, dass frühzeitige und entlastende Hilfen die Familien darin 
unterstützen , ihre soziale Situation zu bewältigen und positive Wirkungen für 
den weiteren Lebensweg haben. Entscheidend ist dabei, dass die Kinder und 
Jugendlichen in ihren vorhandenen Fähigkeiten gestärkt werden und auch 
Erfahrungen außerhalb ihres gewohnten Wohnumfeldes und ihrer Familien 
machen können.  
Eine familienfreundliche Stadt muss für gerechte Chancen aller Kinder 
und Jugendliche sorgen 
Die Stadt Münster kann nicht die Defizite der bundesgesetzlich geregelten 
Grundsicherung im SGB II beheben. Anders als von den 
Wohlfahrtsverbänden und vielen anderen Fachverbänden erhofft, wurde mit 
der Angleichung der Regelsätze im gesamten Bundesgebiet  zum 1.1. 2007 
nicht gleichzeitig die Chance ergriffen, die erkennbaren und durch die

3 
Armutsstudien belegten Mängel im Bereich des Sozialgeldes zu korrigieren. 
Damit wurde nicht nur die Chance vertan, die durch viele Studien belegte 
Kinderarmut zu beseitigen, sondern sie wurde faktisch für die nächsten Jahre 
fortgeschrieben.  
Deshalb muss die Stadt Münster durch ausgleichende Maßnahmen, 
strukturelle und sachliche Hilfen dafür Sorge tragen, dass auch die Kinder aus 
armen Familien - immerhin wahrscheinlich jedes fünfte Kind in Münster -  eine 
faire Chance dafür erhalten, gesund aufzuwachsen, ihre individuellen 
Fähigkeiten zu entwickeln, Bildungs- und Förderangebote wahrzunehmen und 
so eine gute Ausgangsposition für ihre weitere Lebensgestaltung und ihre 
berufliche Perspektive zu erhalten. An aller erster Stelle muss geprüft werden, 
ob (vorhandene) öffentliche Angebote die Benachteiligung in geeigneter Form 
ausgleichen können. 
Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung im Vorschulbereich und der 
Ganztagsangebote in der Schule sowie mit stadtteilbezogenen Projekten zur 
Gesundheits- und Sprachförderung sowie mit dem Modellprojekt  
„Entwicklung und Ausbau frühzeitiger Präventionsangebote sowie Aufbau 
eines sozialen Frühwarnsystems im Stadtteil Coerde“ sind einige strukturelle 
Hilfen für Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien vorgesehen. 
Der Ausbau von Familienzentren bietet grundsätzlich Chancen benachteiligte 
Familien zu erreichen, doch diese befinden sich noch in der Aufbauphase und 
müssen durch weitere gezielte Hilfen ergänzt werden. 
Umfangreiche Handlungsempfehlungen liegen bereits seit 2002 vor.  
Für Münster ist zuletzt in 2002 der Kinderarmutsbericht diskutiert worden, die 
damalige Mehrheit ist einem Antrag auf Fortschreibung nicht gefolgt. Seither 
wurde weder ein Zwischenbericht über den Fortgang der Umsetzung der 
Handlungsempfehlungen vorgelegt, noch liegen neuere Zahlen vor. 
Der Armutsbericht 2002 enthält einen umfangreichen Handlungskatalog, der 
alle wichtigen Bereiche umfasst: die Wohnsituation, den Zugang zu Sport und 
Freizeitangeboten, zu gesunder Ernährung, Körper- und Zahnpflege, 
Bewegung, Verhütungsmitteln, Schwangerschaftsvorsorge und 
Säuglingspflege, Bildungs- und Betreuungsangebote, Chancen beruflicher 
Bildung und Qualifizierung oder die Sprachförderung u.v.m. 
Zu Beginn der Umstellung auf Hartz IV wurde ein besonderes 
Fallmanagement für Alleinerziehende bei der Stadt Münster eingerichtet. Seit 
letztem Jahr ist dieses in das allgemeine Fallmanagement und die 
Sofortberatung in der AMS integriert worden. Diese ist von Gesetzes wegen 
wie alle Angebote zur Integration vorrangig und zu aller erst an den 
Anforderungen zur Integration in den Arbeitsmarkt orientiert. Gesichtspunkte 
der Jugendhilfe zur individuellen Förderung und Unterstützung kommen in 
diesem Fallmanagement dagegen nicht zum Tragen. Damit besteht aber auch 
die Gefahr, dass ein sehr großer Teil der unterstützungsbedürftigen Kinder 
und Jugendlichen nicht mehr in unmittelbaren Kontakt mit den präventiven 
Unterstützungsangeboten der Jugend- und Familienhilfe kommt, sondern 
diese erst bei akutem Handlungsbedarf konsultiert werden. Zwar wurde mit 
der ersten Jugendkonferenz im Jahr 2005 über die Notwendigkeit einer 
verstärkten Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Jugendberufshilfe, Familienhilfe 
und den Hilfen nach dem SGB II diskutiert, es wurden 
Handlungsempfehlungen formuliert, doch entscheidende Schritte blieben 
bislang aus.  
Zudem fehlt eine zusammenfassende Sicht über die Fördernotwendigkeiten 
für Kinder und Jugendliche in den jeweiligen Lebensphasen, um in der Stadt

4 
Münster bestehende Fördermöglichkeiten besser zu verzahnen und 
bestehende  Defizite auszugleichen.  
Der Armutsbericht 2002 liefert hier eine hervorragende Grundlage, die 
Gesundheitsberichterstattung auf Basis der Schuleingangsuntersuchungen 
zwischen 2001 und 2004 eine weitere.  
Den Familien mit SGB II- Bezug fehlt der materielle Spielraum dafür, die 
Kinder so zu fördern, wie es den Erfordernissen kindlicher Entwicklung 
und von Heranwachsenden entspricht.   
Kinder und Jugendliche müssen eindeutig als Verlierer von Hartz IV 
angesehen werden, da das Leistungsniveau des Sozialgeldes nach dem SGB 
II nicht mehr dem Niveau der alten Sozialhilfe mit Regelsatz und zusätzlichen 
einmaligen Leistungen entspricht.  
Einige monatliche Pauschalansätze des Regelsatzes für Kinder bis 14 Jahre 
(207 € mtl.) mögen verdeutlichen, wie eng bemessen der Regelsatz des 
Sozialgeldes ist:  
• Ernährung, Getränke: 76,38 € (916,63 jährlich/ 2,51 € täglich) 
• Kleidung inkl. Schuhe und Sportbekleidung: 20.53 € (246,45 € jährlich) 
• sämtliche Ausgaben außerhalb von Ernährung, Bekleidung sowie 
Wohnungsausstattungsanteil: 79,71 € (956,52 € jährlich/ 2,62 € täglich),  
daraus sind sämtliche Ausgaben für Spielwaren und Hobbies, Besuch von 
Freizeit- und Sportveranstaltungen, Geschenke für Weihnachten, 
Geburtstage usw., Sportartikel, Bücher und Schulbücher, Schreibwaren, 
Zeichenmaterial, EDV-Geräte und Software, Körperpflege und sonstige 
Drogerieartikel sowie pharmazeutische Erzeugnisse zu 
bestreiten.Einzelpositionen für schulbezogene Ausgaben (Schulbücher, 
Unterrichtsmaterial) weist der Regelsatz nicht  aus. 
Zusätzlich zum Regelsatz und den Bekleidungspauschalen waren nach dem 
BSHG weitere Einzelleistungen z.B. für Krankheitskosten, Schulbedarf, 
Schulmöbel, Kommunion, Konfirmation, Weihnachtsgeld oder für den Besuch 
getrennt lebender Angehöriger möglich. Im Vergleich dazu enthalten die 
Regelsätze nach dem SGB II/ SGB XII für das Sozialgeld  einen 
Pauschalbetrag, der abschließend sämtliche ehemaligen einmaligen Bedarfe  
abdecken soll. 
Studien (u.a. das Paso-Projekt des Landes, an dem die Stadt Münster als 
Modellstadt beteiligt war) haben deutlich gezeigt, dass bei längerem 
Leistungsbezug die Betroffenen nicht in der Lage sind, Rücklagen für in der 
pauschalierten Leistung enthaltene Ausgabenpositionen zu bilden. Aber auch 
mühsam gebildete Rücklagen werden häufig von anderen unerwarteten 
Kosten wie z.B. Nachzahlungsforderungen wegen gestiegenen Energiekosten 
aufgezehrt. Dies führt insbesondere in Haushalten mit Kindern häufig dazu, 
dass Ausgaben für die Anschaffung von Büchern, für die sportliche oder 
künstlerische Betätigung oder aber der Mehraufwand für eine gesunde 
Ernährung nicht aufgebracht werden können.  
Hier kann die Stadt Münster durch erweiterte strukturelle und sachliche 
Unterstützungsleistungen die armen Familien gezielt entlasten.  
Die Stadt Münster stellt sich ihrer kommunalpolitischen Verantwortung 
für gerechte Entwicklungschancen aller Kinder und Jugendlichen in 
Münster nicht in ausreichendem Maße. 
Die Debatten um den Eigenanteil für die Schulbücher oder die dauerhafte und 
ausreichende Finanzierung  für die Familienhebamme zeigen vielmehr, dass

5 
die Stadt Münster d urch die Konsolidierungsbemühungen der letzten 
Haushalte gerade auch das Leistungsspektrum öffentlicher Einrichtungen und 
der freien Träger eingeschränkt hat und viele Gebühren stark angehoben 
worden sind. Auch der Wegfall des Münsterpasses bzw. zuletzt der 
Münstercard hat das Unterstützungsspektrum für die Familien stark 
beeinträchtigt. Zu kaum erschwinglichen Teilnahmekosten kommen zusätzlich 
stark gestiegene Mobilitätskosten hinzu.  
In Bezug auf die Familienhebammen sind Kommunen wie die Stadt 
Bielefeld wegweisend. Hier können junge Eltern im ersten Lebensjahr 
ihres Kindes eine von sechs Familienhebammen in Anspruch nehmen, 
die ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Für die Eltern entstehen keine 
Kosten .  
Die Stadt Münster sollte sich dagegen von der Erkenntnis leiten lassen, dass 
gezielte Hilfen, die freiwillig über die Regelleistungen des SGB II hinaus als 
Sachleistungen gewährt werden, helfen eine frühe Benachteiligung der Kinder 
und Jugendlichen zu verhindern, sodass sie gute Voraussetzungen dafür 
erwerben später ohne Unterstützungsleistungen auszukommen . 
Es sollte möglich gemacht werden, dass armen Kindern und Jugendlichen 
z.B. die Mitgliedschaft im Sportverein, die Teilnahme an Musikunterricht, die 
Ausleihe eines Musikinstrumentes, an Bildungs- Nachhilfe und 
Förderangeboten kostenfrei oder zu einem eher symbolischen Anreizbetrag 
ermöglicht wird.  Ebenso müssen Schulbücher und aufwendige 
Unterrichtsmaterialien (Kunstunterricht) kostenfrei bereitgestellt werden. Auch 
bei der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitsförderung und 
Empfängnisverhütung müssen geeignete Wege gefunden werden. Hier 
müssen die Erkenntnisse des Modellprojektes „Gesund aufwachsen in..“ so 
aufgearbeitet werden, dass Hilfen besonders Kindern und Jugendlichen aus 
armen Familien gezielt zu Gute kommen.  
Bei der Finanzierung solcher strukturellen und sachlichen Leistungen sollte 
ein breites Spektrum von Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden. Neben 
dem städtischen Engagement sollte ebenso die Einbeziehung bzw. Errichtung 
von stadtteilbezogenen Stiftungen, Fördervereinen geprüft werden. Darüber 
hinaus sollte mit den freien Trägern, den (Sport) Vereinen und den 
kommunalen Einrichtungen gemeinsam überlegt werden, wie Angebote und 
Unterstützungsleistungen die betroffenen Familien auch tatsächlich erreichen 
können. Der dazu erforderliche Mehraufwand muss abgedeckt werden.  
Im Übrigen sei hier auf den Antrag „Alle Chancen für Kinder von Anfang an“ 
aus Mai 2005 verwiesen. 
 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Claudia Scholz 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Beschlussvorlage

11047 Zeichen

V/0543/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0020/2007 vom 02.05.2007 
"Münster gibt jedem Kind eine Chance - Fairen Zugang zu Bildung, Gesundheit und früher 
Förderung sichern" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.08.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Hinweise unter Ziffer 2 der Begründung über Kinder und Jugendliche in Münster, die 
auf Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
2.1 im Rahmen der jährlichen Geschäftsberichte des Sozialamts künftig Zahlen der Kinder und 
Jugendlichen mit Anspruch auf existenzsichernde Leistungen abzubilden, ferner 
2.2 im ersten Halbjahr 2008 einen Bericht mit einer überblicksartigen Zusammenstellung jener 
städtischen Aufgaben bzw. Maßnahmen vorzulegen, zu deren ausgewiesenen Zielen die 
Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen aus einkommens-
schwachen Familien gehört; entsprechende Aktivitäten freier Träger werden, soweit mög-
lich, ebenfalls dargestellt. Auf der Grundlage di eser Darstellungen soll der Bericht weiter-
gehende Perspektiven aufzeigen, die Zugangsmöglichkeiten zu Angeboten in den Berei-
chen Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport sowie zu anderen Förderangeboten für Kinder und 
Jugendliche in Armutssituationen bzw. für ihre Familien zu erleichtern. Im Rahmen des Be-
richts werden auch die weiteren Anliegen des Antrags erörtert. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage 
 Mit ihrem Antrag (Anlage 1) regt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL eine fortschrei-
bungsfähige Zusammenstellung quantitativer Informationen über Kinder und Jugendliche in 
Armutssituationen an, ferner, anknüpfend an den programmatischen Auftrag des Rates vom 
11.12.2002, einen Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Berichts ‚Le-
Vorlagen-Nr.: 
V/0543/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0543/2007 
benslagen- und –perspektiven unterversorgter Kinder und Jugendlicher in Münster’ (Vorlage 
Nr. 786/2002). Die weiteren Anliegen des Antrags betreffen dokumentierte Erhebungen im 
Hinblick auf die Nutzung sozialer, kultureller, bildungs- und familienbezogener Angebote in 
städtischer und, soweit möglich, in freier Trägerschaft durch einkommensschwache Familien, 
ferner die Entwicklung von Maßnahmen, die Kindern und Jugendlichen aus einkommens-
schwachen Familien den Zugang zu Förderangeboten insbesondere in den Bereichen Ge-
sundheit, Bildung, Kultur und Sport erleichtern können. In diese Überlegungen sollen Mento-
ring- und Patenschaftsmodelle anderer Kommunen einbezogen werden. 
 
 Der Antrag empfiehlt ferner, die Eigenanteile für Lernmittel künftig aus Haushaltsmitteln zu 
finanzieren. Schließlich regt der Antrag an, dass sich die Stadt Münster überregional für eine 
veränderte Bedarfsbemessung der Regelleistungen und für eine Erweiterung der Bedarfstat-
bestände einmaliger Leistungen für Kinder und Jugendliche einsetzt. 
 
2. Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf existenzsichernde Leistungen 
 Bezugspunkt des 2002 vorgelegten städtischen Kinderarmutsberichts ist ein Analysekonzept, 
in dessen Rahmen Armut als Unterversorgung nicht nur bezogen auf Einkommen, sondern 
darüber hinaus in wenigstens einem weiteren Lebensbereich wie Wohnen, Gesundheit, Frei-
zeit/Erholung oder kultureller Teilhabe verstanden wird. Befunde und vorläufige Schlussfolge-
rungen des Berichts umfassen damit überwiegend Aussagen über die qualitativen Äußerun-
gen von Armut. Nach diesem Armutsverständni s gelten daher Personen nicht bereits deshalb 
als arm, weil sie über kein oder ein zu geringes Einkommen verfügen, wohl aber als von Armut 
bedroht (Armutsrisiko). Um die quantitativen Aspekte des Armutsrisikos zu erfassen, orientier-
te sich der Bericht am Bezug von Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung. Ansprü-
che auf diese Leistungen, deren Bemessung einem gesetzlich definierten Bedarf entspricht, 
sind, von einzelnen Freibeträgen abgesehen, jeweils vom Einsatz des gesamten verfügbaren 
Einkommens und Vermögens abhängig; da bei einem Bezug von Leistungen Einkommens- 
oder Vermögensreserven nicht bestehen bzw. verbraucht sind, ist der Dispositionsraum Leis-
tungsberechtigter für die Verwendung ihrer Geldmittel auf den gesetzlich definierten Bedarfs-
rahmen beschränkt. Angesichts dieser Beschränkung ist der Leistungsbezug geeignet, ein 
Armutsrisiko anzuzeigen. Im Gegensatz zu Messungen, die sich auf Konzepte relativer Ein-
kommensarmut stützen, bietet dieser Indikator insbesondere für die kommunale Ebene den 
Vorteil, dass auf bereits erhobene Prozessdaten der Sozialleistungsträger mit Datensätzen al-
ler Berechtigten zurückgegriffen werden kann, ohne zusätzliche Erhebungen durchführen zu 
müssen; insbesondere ermöglichen diese Datenzugänge kleinräumige Darstellungen und wei-
tere Differenzierungen sowie Relationen zur Bevölkerung
1.  
 
 Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jah-
ren erhalten können, sind heute: 
a) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Rahmen der Grundsicherung für Arbeit-
suchende (SGB II), 
b) Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. SGB XII) und 
c) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 
 
Inzwischen sind auch für den Leistungsbereich des SGB II Prozessdaten verfügbar, die nach 
verschiedenen Merkmalen differenzierbare Darstellungen über Leistungsberechtigte zulassen.  
 
Im Juni 2007 waren insgesamt 7.704 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren leistungsberech-
tigt, die sich nach Leistungskreisen wie folgt verteilen: 
 
                                                
 
1  Zu den Methoden von Armutsmessung s. MAGS  NRW (Hg.) 2007: Sozialbericht NRW 2007, Ar-
muts- und Reichtumsbericht, S. 116 ff., 381 ff.

- 3 - 
V/0543/2007 
 
Leistungsbereich Zahl
SGB II 7.045
SGB XII (3. Kap.) 39
Asylbewerberleistungsgesetz 620
Summe 7.704
 
Die Verwaltung wird den im Beschlussvorschlag genannten Ausschüssen vor Jahresende 
2007 aktualisierte und nach einigen Merkmalen differenzierte Zahlen vorlegen. 
 
3. Bericht über Angebote und Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen von 
Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien 
 Der 2002 vorgelegte Kinderarmutsbericht ist Ergebnis eines von Mitarbeiterinnen und Mitar-
beitern der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, der Fachhochschule Münster sowie der 
Verwaltung arbeitsteilig durchgeführten Projekts, in dessen Rahmen Fallstudien in vier statisti-
schen Bezirken (Coerde, Schützenhof, Berg Fidel und Roxel) angefertigt wurden. Untersucht 
wurden jeweils  
• Bedeutung und Auswirkungen von Armut bei Vorschulkindern sowie Aspekte individueller 
und gesellschaftlicher Bewältigung von Armut im Vorschulalter (schriftliche standardisierte 
Befragung von Expertinnen und Experten, ergänzt um leitfadengestützte Interviews; Ver-
bände der freien Wohlfahrtspflege).  
• Das Teilprojekt der Fachhochschule Münster (Fachbereich Sozialwesen) hat sich auf Un-
terversorgung, ihre Wahrnehmung und Bewältigungsmöglichkeiten bei Grundschulkindern 
konzentriert (leitfadengestützte Interviews mit Expertinnen und Experten; Fachhochschule 
Münster).  
• Das Teilprojekt der Verwaltung richtete sich auf die Lebenssituation sozialhilfeberechtigter 
Kinder und Jugendlicher zwischen 11 und 16 Jahren (standardisierte mündliche Direktbe-
fragung von Kindern und Jugendlichen; Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie 
Sozialamt). 
 Auf der Grundlage der Befunde und Empfehlungen der Teilprojekte haben die Projektbeteilig-
ten einen Katalog gemeinsamer Handlungsempfehlungen entwickelt (Anlage 2); darüber hin-
aus haben die Verbände der freien Wohlfahrtspflege ergänzende Empfehlungen formuliert. 
Ein großer Teil der gemeinsamen Empfehlungen ist in der Folgezeit, wie von den Projektbetei-
ligten vorgeschlagen, in konkrete Maßnahmen und Projekte eingeflossen, insbesondere in den 
Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit sowie Schule und Bildung; auf einige Angebo-
te weist der Antrag in seiner Begründung bereits hin. Dabei wurde und wird die Verbesserung 
von Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen in Armutssituationen in erster Linie als in-
tegrative Querschnittsaufgabe wahrgenommen, während besondere Aktivitäten ausschließlich 
für diese Zielgruppe Ausnahmen sind.  
 Die Verwaltung wird die städtischen Angebote und Maßnahmen, die ausdrücklich oder inzi-
dentiell an die Empfehlungen des Kinderarmutsberichts andocken (auf mehrere Angebote 
weist der Antrag bereits hin), zusammenfassend und nach Lebensphasen sortiert skizzieren, 
ferner im Hinblick auf Geeignetheit (Ziele und Zielerreichung), möglicherweise angezeigte Mo-
difizierungen oder Ergänzungen kommentieren; entsprechende Aktivitäten freier Träger wer-
den, soweit möglich, ebenfalls dargestellt. Auf der Grundlage einer resümierenden Bewertung 
wird der Bericht weitergehende Perspektiven erörtern; in dem Zusammenhang wird auch die 
Anregung des Antrags problematisiert, die Stadt Münster solle sich für eine Überarbeitung der 
Bemessungsgrundlage des Sozialgelds sowie für eine Ergänzung der Tatbestände für Einmal-
leistungen engagieren. Schließlich wird die Verwaltung im Berichtszusammenhang die Vor-
schläge des Antrags im Hinblick auf Zugangserleichterungen bzw. auf Unterstützung von Kin-
dern und Jugendlichen in Armutssituationen beim Angebotszugang erörtern.

- 4 - 
V/0543/2007 
 
4. Elternanteile für Lernmittel  
 Mit seinem Beschluss vom 27.09.2006 zur Vorlage V/0749/2006/1 hat der Hauptausschuss 
beschlossen, Leistungsberechtigten nach dem SGB II und nach dem Asylbewerberleistungs-
gesetz die Kosten für den Eigenanteil bei Lernmitteln als freiwillige Leistung aus Mitteln der 
Stiftung Siverdes in den Schuljahren 2006/2007 bis 2008/2009 zu erstatten. Vom Schuljahr 
2007/2008 an können Eltern dieser Berechtigtenkreise die Erstattungsanträge, anstatt an die 
Schule, wieder an das Amt für Schule und Weiterbildung richten. Der unter Ziffer 3 der Be-
gründung angesprochene Bericht wird die Erfahrungen insbesondere mit Blick auf die Inan-
spruchnahme darstellen und bewerten, um auf dieser Grundlage zumal in finanzieller Hinsicht 
realisierbare Perspektiven zu erörtern, bedürftige Eltern insoweit auch künftig zu entlasten.  
 
5. Weiteres Verfahren  
 Informationen über Zahlen von Kindern und Jugend lichen in Münster, die auf Leistungen zum 
Lebensunterhalt angewiesen sind, wird die Verwaltung noch vor Jahresende 2007 zur Verfü-
gung stellen; die Darstellungen werden Verteilungen Leistungsberechtigter nach Rechtskrei-
sen, Altersgruppen, Geschlecht und soweit verfügbar nach Stadtteilen abbilden, ferner Leis-
tungen beziehende Familien nach Zahl der Kinder.  
 
 Den unter Ziffer 3 angesprochenen Bericht wird die Verwaltung im ersten Halbjahr 2008 vorle-
gen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

29.08.2007 Hauptausschuss
TOP 2.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bremer Straße 54

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0543/2007
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37